1847 / 289 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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zns und Flügel⸗Abjutanten ent⸗ 2 86,82 22 J. Pehen die 8.an 8 veherzc zin von Nenenauez⸗Segwein nebst Höchst 5 Frau Großherzog in Luise Hoheit, von udwigslust, so 2u 3 Tochter, der Herzogig herzog von Mecklenburg⸗Strelitz von Neu⸗ Kröragl. Hohelt der nagl. Hoheit der Prinz Karl von Preußen von 8 v 2 kommend zur Beglückwünschung eingetroffen. Baden⸗Ba⸗ Uhr. erschienen Se. Majestät der König bei der Wacht⸗ . Lusigarten zu Potsdam, geruhten hier die Cour der Ge⸗ 22872 b des Offizier⸗Corps der potsdamer Garnison und spã⸗ neralifäg nde chlosse die Cour der dort versammelten Civil⸗Behörden ter nams entgegen zu nehmen, nachdem Allerhöchstdieselben zuvor g⸗ Fürst Erzbischof 87 Ollmütz, Freiherrn von Somerau⸗Beekh, 5 selbst empfangen hatten. 1 ebens ene gg funs . 2 Uhr in dem im Wildparke neu erbauten

is Gebirgs⸗Hause ein Dejeuner dinatoire von 90 Couverts eA. n.58. Ihre Majestäton auf Sanssouci im Aller⸗ höchsten Fanulienkreise zu, während welcher Zeit das Musik⸗Corps des lsten Garde⸗Regiments zu Fuß musizirte und die große Fontaine durch bengalisches Feuer beleuchtet war.

Stettin, 16. Okt. Die Wiederkehr des Geburtstages e⸗ hochverehrten Monarchen hat auch die Wiederkehr der Feste, womit wir diesen Tag zu verherrlichen gewohnt sind, und zu⸗ gleich die herzliche allgemeine Theilnahme daran hervorgerufen. Nachdem die gesammten Spielleute der Garnison, unter dem Kano⸗ nendonner der „Amazone“, die Abends zuvor hier eingelaufen war, die Reveille vor der Hauptwache geschlagen und somit die Feier des Tages eingeleitet hatten, erschallte später vom Thurm unserer Jakobi⸗ Kirche unter Posaunenschall und Paukenklang ein „Herr dich loben

wir“, mit dem sich die stillen Gebete der Bewohner für das Wohl ihres Herrschers vermischten. Um 10 Uhr begann dann in der Gar⸗ nisonkirche der Militair⸗Gottesdienst, dem alle Truppentheile durch Deputationen und eben so die Königlichen Behörden, der Magistrat, die Vorsteher der Kaufmannschaft, so wie die Konsuln und sonst viele Bewohner der Stadt, beiwohnten. Nach dem Gottesdienste fand eine Parade der gesammten Garnison statt, bei welcher der komman⸗ dirende Herr General, General⸗Lieutenant von Wrangel, Sr. Ma⸗ jestät ein Lebehoch ausbrachte, in welches das zahlreich versammelte Publikum mit wahrer Begeisterung einstimmte. Um 2 Uhr war Tafel bei des kommandirenden Herrn Generals Excellenz, zu der die Generale, die höheren Offiziere, der Ober⸗Präsident, die Präsidenten, die Vorstände der verschiedenen Dienstzweige, der Ober⸗Bürgermeister, Bürgermei⸗ ster, der Stadtverordneten⸗Vorsteher, die Vorsteher der Kaufmann⸗ schaft und, so weit es der Raum erlaubte, auch andere Mitglieder der Behörden eingeladen waren. Als der kommandirende Herr Ge⸗ neral Sr. Majestät Gesundheit ausbrachte, erschallten von den Wällen 101 Kanonenschüsse, welche die heißen Wünsche der Versammlung in die weite Ferne trugen. In den Logen, in den Offizier⸗Speise⸗ Anstalten, im Schützenhause und in anderen Lokalen waren ebenfalls Diners veranstaltet, bei denen die heiterste Freude herrschte. In den Kasernen waren die Soldaten der Feier des Tages entsprechend bewirthet. Abends fanden in mehreren Privatzirkeln Bälle statt. Im Theater vward C. v. Weber's Jubel⸗Ouvertüre ausgeführt, worauf ein Pro⸗ og und eine Festhymne, welche die allgemeinste Begeisterung hervor⸗ ief, das Schauspiel einleiteten. Ein großer Zapfenstreich, zu dem ich Tausende von Menschen eingefunden, beschloß die öffentliche Feier dieses schönen Tages, den das heiterste Wetter begünstigte und den kein Unfall trübte. Doch die Fröhlichkeit, von jener edeln Begeiste⸗ rung getragen, die aus reinem, vollem Herzen quillt, verlangerte die einzelnen Vereine bis spät in die Nacht, und gewiß kehrte Jeder⸗ mann aus ihnen mit den herzlichsten Wünschen für eine lange, glückliche und segensreiche Regierung des geliebten Herrschers heim.

Provinz Preußen. (Ztg. f. Pr.) Nach amtlicher Nach⸗ richt ist den fremden Uhadiperlsge felen und sonstigen Personen der niederen Klasse der Eintritt in Rußland von nun an nur insofern ge⸗ stattet, als sie von russischen Meistern und Fabrikanten ausdrücklich verschrieben und auf den Grund der Verpflichtung der Letzteren, für ihre Aufführung haften zu wollen, mit einer Autorisation der zustän⸗ digen russischen Ortspolizei⸗Behörde versehen worden sind, worauf alsdann von Seiten der Kaiserl. russischen Gesandtschaften und Kon⸗ sulate die Erlaubniß zum Eintritt nach Rußland ertheilt werden kann.

Provinz Posen. (Bresl. Z.) Am 10. und 11. Oktober herrschte in Nakel ein außerordentlich reges Leben. Es wurde näm⸗ lich am 10ten die dortige neuerbaute katholische Kirche eingeweiht, zu welchem feierlichen Akt sich der Weihbischof aus Gnesen und eine bedeutende Zahl von Geistlichen eingestellt hatten. Der Andrang von Seiten der Katholiken war groß; aus allen Richtungen strömten, trotz des schlechten Wetters, die Landleute herbei.

1 Deutsche Bundesstaaten.

88 Königreich Bayern. Nach einer Zusammenstellung im ürnberger Courier ergeben sich für die Wahlen der Präsident⸗ schafts⸗Kandidaten, der Secretaire und der Ausschüsse (mit dem Adreß⸗ und dem VI. Ausschuß) zusammen 55 einzelne Wahlen, wo⸗ fe- jedoch mehrmals mehrere auf dieselbe Person gefallen sind, in⸗ Zahl der Gewählten selbst nur auf 38 beläuft. Diese AE sich auf die Regierungs⸗Bezirke, wie folgt: evh 8 Nieder⸗Bayern 9, Pfalz 11, Ober⸗Pfalz und Re⸗ Schwaben ünd der Feanken Mittel⸗Franken 7, Unter⸗Franken 6, Wahlen: Gutsb enburg 7. Den Klassen nach vertheilen sich die versitäten 1 Gesstiche mit Gerichtsbarkeit 19, Abgeordnete der Uni⸗ richtsbarkeit . 28 11, Städte 16, Landeigenthümer ohne Ge⸗ Bayern 3 Nied B. Zahl der Gewählten nach treffen: Ober⸗

w9- 3, Nieder⸗Bayern 5, Pfalz 7, Ober⸗Pfalz 3, Ober⸗Fran⸗ 2n 5, eee Hresnes 6Unter⸗ Frauken 5 Schwaͤben 58 Fhee⸗ itzer mit Gerichtsbarkeit 11, Abgeor 664 1 4„† sehren 7, Städte 13, Gutsbesther ohn Gerichetvergsüten 1, Geist⸗

Von der Kommifsion der Kammer der Reichsrtl . üt wde

derung der Geschäfts⸗Ordnung ist bezüglich des v. 8. he für. h Freiherrn von Stauffenberg gestellten Antrags *rI

bisherigen Anonymität der Verhandlungen der Fäa 2 gen⸗

zum Berichterstatter ernannt worden. Die Einwohner von Würzburg hatten, um i G Aufenthalt Sr. Königl. Hoheit 88 San 8 8— den bezeugen, am 12. Oktober, zum Vermählungstage des ee zu Festlichkeit veranstaltet, welche dort seit vielen Jahren nicht 88e funden. Die ganze Stadt diesseits des Mains war glänzend brleage⸗ tet. Um 8 Uhr Abends fuhren der Kronprinz und seine Gemahzhn durch mehrere Straßen, um die Illumination in Augenschein zu 7 men, und am folgenden Tage ließen Ihre Königlichen Hoheiten 85 Bewohnern der Stadt ihren Dank für dieses Fest ausdrücken. Inhaltlich einer nachträglichen Mittheilung der Kaiserl. österrei⸗ chischen Regierung Üüber die den deutschen Anssedelungen in dem kra⸗ ßower Komitate in Ungarn entgegenstehenden Hindernisse hat sich, laut einer Bekanntmachung aus dem Königlichen Ministerium des In⸗ nern, aus weiteren * Erhebungen ergeben, daß sich in dem besagten Komitate leere Bauerngründe zur Aufnahme bayerischer Ein⸗ woanderer nicht befinden, und baß unter den dortigen Grundherrschaf⸗

ten überhaupt geri⸗ b 1 besteht. Gleichzeitig müsse zur Widerlegung des in Bayern verbrei⸗ teten Gerüchts, als ob im kraßower Komitate eine Urbarial⸗Ansässig⸗ keit um 50 Fl. erworben werden könne, bemerkt werden, daß nach einer Mittheilung der ungarischen Hof⸗Kanzlei die Einviertel⸗Ansäs⸗ sigkeit, zu welcher im Ganzen 11 Joch Grundstücke gehören, und die den in dem beigefügten Ausweise aufgeführten Komitats⸗Herrschaften und sonstigen Leistungen unterliege, im Preise von 500 1000 Fl. stehe, so wie, daß die besseren und fruchtbareren Gegenden bereits bevölkert seien, die in gebirgigen und unfruchtbaren Gebieten gelege⸗ nen Gründe hingegen keinesweges empfohlen zu werden vermöchten.

Königreich Württemberg. Der Stadtrath von Tübin⸗ gen hat unterm 6. Oktober an das Ministerium des Innern eine Bitte ergehen lassen: 1) um Erhöhung des Ausgangszolles von dem v ausgehenden Getraide, Mehl ꝛc., 2)

erfügung, daß jeder Produzent gehalten sei, seine Erzeugnisse zu Markt zu bringen. öG

Großherzogthum Baden. Se. Großherzogl. Hoheit Prinz Friedrich ist am 11. Oktober von Karlsruhe nach Bonn abge⸗ 2 um dort im Winter⸗Semester Universitäts⸗Vorlesungen zu hören.

Die Bundes⸗Kommission hat am 9. Oktober die Befestigungs⸗ Arbeiten zu Rastatt besichtigt; bei dieser Gelegenheit wurden Geschütze in den Kasematten des Leopold⸗Forts geprobt. Diese in Augsburg gegossenen Kanonen waren Sechs⸗ und Zwölf⸗Pfünder. Die Ver⸗ suche lieferten treffliche Resultate, sowohl hinsichtlich der Dauerhaf⸗ tigkeit der Festungs⸗Arbeiten, wie der Geschütze. Man erwartet näch⸗ stens Kanonen aus Antwerpen, deren Zahl auf 400 oder 600 be⸗ stimmt ist.

Die Direction der landwirthschaftlichen Kreisstelle zu Weinheim hat folgende Bekanntmachung erlassen:

Im vorigen Jahre sind die Kartoffeln in den Kellern schnell verfault, weil solche, bereits von der Krankheit angesteckt, gleich nach dem Ausmachen in hohe Haufen, oft noch, ohne die Zugluft in die Keller eindringen zu las⸗ sen, aufgeschüttet wurden. Diese schnelle Fäulniß entstand durch die in den aufgeschutteten Haufen sich vermehrende Erwärmung, welche überhaupt einen jeden derartigen Auflösungs⸗Prozeß befördert. Da sich im heurigen Jahre die Kartoffelkrankheit mehr oder weniger zeigt, so machen wir unsere Land⸗ wirthe darauf aufmerksam, daß es sehr zweckmäßig ist, die Kartoffeln vor dem Einbringen in die Keller erst gehörig auslüften und abtrocknen zu lassen und sie auf keinen Fall in große Partieen hoch aufzuschüt⸗ ten, sondern sie eher in nicht zu großen Erdgruben, am besten aber in ober der Erde angelegt werdenden Miethen aufzubewahren, wie solche schon öfters beschrieben und anempfohlen wurden. Auf Verlangen geben wir hierüber gern nähere Auskunft. Bei dieser Gelegenheit wollen wir ferner noch in Erinnerung bringen, daß sich die angesteckten Kartoffeln, noch in Scheiben geschnitten und eingesalzen, sowohl in Bütten als auch in Erdgruben, sehr leicht zu Viehfutter aufheben lassen.“

(Schw. M.) Der Wahlkampf im dritten Bezirk von Mann⸗ heim am 11. Oktober fiel zu Gunsten der Radikalen aus. Unter den Gewählten sind Ober⸗Bürgermeister Jolly, von Itzstein, Advokat Weller. Es war ein hartnäckiges Treffen, denn es sollen sämmtliche Wahlberechtigte des Bezirks mit Ausnahme von nur wenigen abge⸗ stimmt haben. Diese Partei errang am 11ten den ersten Erfolg, aber sie erleidet auch nach aller Wahrscheinlichkeits⸗Rechnung noch einige Niederlagen. Die Beanstandung der Wahl vom Sonnabend hat kein aufhebendes Ergebniß erhalten: die Wahl ist für gültig erklärt, denn selbst nach Abzug der für unberechtigt erklärten Militairs verblieb der siegenden Partei noch eine Mehrheit von 20 und etlichen Stimmen. Diese Beanstandung wird ohne Zweifel auch zur Lösung der Frage führen, ob Unteroffiziere, die das 25ste Lebensjahr zurückgelegt haben, wahlberechtigt sind oder nicht. Der jetzige Wahlkampf ist hier von großer Bedeutung: beide Theile strengen alle ihre Kräfte an, um durchzudringen; der Kampf mag sich aber entscheiden, wie er will, so ist doch jetzt schon mit Gewißheit zu sagen, daß dem Radikalis⸗ mus hier die Flügel gelähmt wurden, denn diese Partei trifft jetzt schon bei Aufstellung ihrer Kandidaten⸗Listen eine sorgfältige Aus⸗ wahl, ja, sie nimmt sogar Häupter der ihr entgegenstrebenden Rich⸗ tung darin auf, um ihre Listen populair zu machen, wie es das Bei⸗ spiel Herrn Schlehner’s beweist, der auf beiden Listen stand. Auch verzichten jetzt schon sehr viele Bürger dieser Richtung auf die Wahl von Advokaten, bestreben sich vielmehr, Männer des höheren Bürger⸗ standes, wie Artaria und Lauer, als Abgeordnete vorzuschlagen. Die radikale Presse mag sagen und behaupten, was sie will, sie hat eine Niederlage erlitten und muß, um nicht gänzlich durchzufallen, einlenken und allgemein beliebte Namen aufstellen und somit der entgegengesetz⸗ ken Richtung gewissermaßen in die Hände arbeiten. Eine Vereinigung der politischen Ansichten steht hier vielleicht näher, als man glaubt.

(M. M. Bl.) In Neuenheim wurden bei der stattgehabten Wahlmänner⸗Wahl (Landamt Heidelberg) Hofrath Welcker und Hof⸗ rath Kapp, trotz aller Anstrengung ihrerseits, nicht als Wahlmänner gewählt. Die Urwähler erklärten ihnen geradezu, daß sie des radi⸗ kalen Regiments übersatt seien, und da Herr Kapp in seiner langen Rede selbst gesagt, sie seien mündig, so wollten sie hiervon auch Ge brauch machen, und Welcker möge sich in Heidelberg, wo er mehr Geltung habe, wählen lassen. Die in Neuenheim gewählten drei Wahlmänner sind entschieden konservativ⸗liberal. Gleiches Resultat hatten die Wahlen in Dossenheim und an vielen anderen Orten un⸗ seres Landbezirks, in denen bis jetzt gewählt worden ist.

(D. Z.) Die Ausweisung Hoffmann's ist nicht vollständig zu⸗ rückgenommen; diese Nachricht weist sich jetzt, nachdem Herr Hoffmann, der in Begleitung des Herrn von 2 tzstein und des Herrn Helmreich in Karlsruhe war, zurückgekommen ist, als voreilig aus. Dem Herrn Hoffmann ist der Aufenthalt bewilligt, insofern er nachweist, daß er Gesundheits halber hier verweilt, und insofern er sich ruhig verhält, d. h. wohl fern von jeder politischen Thätigkeit bleibt.

Kurfürstenthum Hessen. Am 12. Oktober Morgens war in Kassel große Parade auf dem Friedrichs⸗Platze. Die Infanterie (Garde, Leibregiment, Jäger und Schützen) stand in Bataillons⸗ Kolonnen längs der Esplanade, die Kavallerie (Garde du Corps und das 2te Husaren⸗Regiment, Herzog von Sachsen Meiningen) in Eokadrons längs dem Friedrichsthor, die Artillerie in Batterie⸗Auf stellung längs der Königsstraße. Um 11 Uhr kam Se. Königl. Hoheit der Kurprinz⸗Mitregent in Begleitung Sr. Hoheit des Her⸗ zogs von Sachsen⸗Meiningen, mit einem zahlreichen und glänzenden Gefolge. Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Meiningen trug die Uniform des seinen Namen führenden 2ten kurhessischen Husuren⸗ Regiments. Die dachsen Herrschaften wurden von dem die Truyp⸗ pen kommandirenden General⸗Lieutenant Bauer an deren Spitze empfangen und mit einem mehrfach wiederholten Hurrah begrüßt. Höchstdieselben ritten die sämmtlichen Fronten zur Revue ab und nahmen sodann mit ihrem Gefolge vor dem Museum ihren Platz, worauf die Truppen zweimal defilirten, die Kavallerie zum zweiten⸗ male in Trab, wobei sich jedesmal beim Defiliren des 2ten Husaren⸗ Regiment, erzog von Sachsen⸗Meiniugen, Se. Hoheit der Her⸗ zog an dessen Spitze setzte und dasselbe Sr. Königl. Hoheit dem Kurprinz⸗Mitregenten vorüberführte. Eine Menge Zuschauer bepeckte den Friedrichs ⸗Platz, um diesen imposanten Anblick zu genießen,

welchen ein überaus frrundlicher Herbsttag begünstigte.

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ringe Neigung zur Aufnahme neuer Ankömmlinge

Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Sachsen⸗Mei⸗

ningen sind am 13ten Morgens mit Gefolge wieder nach Altenstein abgereist.

In der Sitzung der Stände⸗Versammlung vom 12. Ok⸗ tober berichtete Herr Wagner für den Rechtspflege⸗Ausschuß in der Revisions⸗Instanz über den Gesetz⸗Entwurf, die Anwendbar⸗ keit des Ex propriations⸗Gesetzes von 1831 behufs Ab⸗ tretung zu militairischen Einrichtungen betreffend.

Herr Thon wünschte Auskunft darüber, ob die Regierung noch an den Grundsätzen festhalte, welche der vorigen Stände⸗Versammlung bei Gele⸗ genheit der Beanstandung mehrerer Posten im Militair⸗Budget durch einen Kriegsministerial-Erlaß eröffnet worden; er lönne für den Gesetz⸗Entwurf nur unter der Voraussetzung stimmen, daß den Ständen jeder Expropria⸗ tionsfall zur Prüfung vorgelegt werde. Herr Henkel, welcher diesem Aus⸗ kunfts⸗Ersuchen beitrat, bemerkte dabei, daß nach dem Entwurf und bei Un⸗ terstellung jener Grundsätze der Kriegs⸗Minister die besten Grundstücke zu militairischen Zwecken werde expropriiren können. Der Landtags⸗Kom⸗ missar bestritt die Befugniß einzelner Mitglieder, ein Organ der Regie⸗ rung um Auskunft zu ersuchen; das könne, wie Vorgänge anderwärts ge⸗ zeigt hätten, zu Konsequenzen führen, welche die Stellung der Regierungs⸗ Organe den Ständen gegenüber alterirten. In der geheimen Abstimmung wurde der Gesetz⸗Entwurf mit 22 gegen 18 Stimmen unter dem Dissens der Herren Schwarzenberg, Henkel und Seyl angenommen.

Herr Nebelthau berichtete über die Wahl des Pfarrers Ger⸗ hold mit dem Antrage, diese Wahl für ungültig zu erklären. Der Landtags⸗Kommissar übergab eine Erössnung seitens der Regierung, wonach mit Ausnahme der Fälle, in welchen die Regierung vermöge des Oberaufsichtsrechtes von stattgehabten Mängeln der Wahlen der Stände⸗ Versammlung Mittheilung mache, eine Anfechtung der Wahlen nur von solchen Personen für statthaft erklärt wird, deren Beruf dieses sei, also nur von den Wahlmännern und den Mitgliedern der Stände⸗Versammlung. Der Mangel bei der Wahl des Pfarrers Gerhold scheine übrigens noch kein Nichtigkeitsgrund, da nach den besonderen Umständen des Falles ein wirklicher Einfluß der Ordnungswidrigkeit auf das Endresultat sehr bezweifelt werden müsse. Herr Nebelthau äußerte hiergegen seine Ansicht, daß auch jeder Urwähler berechtigt sei, eine Wahl anzufechten, die Stände Versammlung auch über jeden das Wohl des Landes betreffenden Gegenstand Auskunft ver⸗ langen könne. Der Präsident beantragte, die Mittheilung dem Ausschuß zu überweisen. Herr Schwarzenberg wollte die Legitimationsfragen nicht hinausgeschoben sehen; jeder Staatsbürger habe das Recht, sich für öffent⸗ liche Angelegenheiten zu interessiren, und es dürften die heute aufgestellten

rinzipien schwerlich in irgend einem constitutionellen Staate Beifall finden. Herr Henkel erklärte sich bereit, den Antrag auf Nichtigsprechung der Wahl al⸗ lenfalls als den seinigen aufzunehmen. Der Landtags⸗ Kommissar bemerkte, daß dies doch nur in der Form eines selbstständigen Antrages ge⸗ schehen könne, worauf Herr Henkel äußerte, man möge die Mittheilung einem Ausschuß überweisen, über die Legitimation aber sofort beschließen. Diesem Antrag, für welchen sich auch die Herren Arnold, Rehm und Butt⸗ lar I. erklärten, trat die Versammlung dahin bei, daß die Mittheilung dem Rechtspflege⸗Ausschuß überwiesen werde, worauf die Diskussion in der Sache selbst eröffnet wurde, nach deren Schluß die Versammlung dem Antrage des Ausschusses auf Nichtigsprechung der Wahl fast einstimmig beitrat.

Es wurden hierauf folgende selbstständige Anträge des Herrn Heukel angemeldet: 1) Ueber das Verhalten der Landtags „Kommission gegenüber der Stände⸗Versammlung; 2) über die provisorische Anstellung der An⸗ walte; 3) die Regierung zu ersuchen, von dem bisher befolgten politischen System abzugehen und sich an die Spitze des Fortschritts zu stellen; 4) die Regierung zu ersuchen, die von mehreren Personen auf vorenthaltene Genehmigung unverwerflicher Baupläne ausgestellten Verzichte auf ihr ver⸗ fassungsmäßiges Entschädigungsrecht im Fall der Erpropriation denselben zurückgeben lassen; 5) die während der Abwesenheit einer großen Anzahl von Stände⸗Mitgliedern vorgenommenen Ausschuß⸗Wahlen zurückzunehmen und zu neuen Wahlen zu schreiten, und 6) die Wahl des Herrn Wagner als Abgeordneten der Städte Hünfeld, Salmünster ꝛc. für ungültig zu er⸗ klären. Ein ebenfalls angemeldeter Antrag des Herrn Thon betraf die Anlegung einer Verbindungsstraße zwischen dem Edder⸗, Schwalm⸗ und Fulda⸗Thal.

Die Sitzung wurde hiermit geschlossen.

Großherzogthum Hessen und bei Ahein. Das am 14. Oktober erschienene Regierungsblatt enthält nachstehende Bekanntmachung, die Erhebung eines Ausgangszolles von dem über einige Theile der Zollvereins⸗Gränze ausgehenden Getraide und Mehl betreffend:

„Nachdem des Großherzogs Königl. Hoheit in Berücksichtigung der von anderen Zollvereins⸗Regierungen erfolgten Herabsetzung des Ausgangs⸗ Zolles von Getraide und Mehl durch Allerhöchste Entschließung vom 8ten d. M. zu verordnen geruht haben, daß der Ausgangszoll von Getraide und Hülsenfrüchten, sodann von Mehl und anderen Mühlen⸗Fabrikaten aus Getraide und Hülsenfrüchten, bei der Ausfuhr über die Zollvereins⸗ Gränze der Königreiche Bavern und Württemberg und des Großherzog⸗ thums Baden, von dem Königlich baverischen Hauptzoll⸗Amts⸗Bezirke Zweibrücken bis zum Haupt⸗Zoll⸗Amts⸗Bezirke Pfronten, beide einschließlich, nur noch ein Fünstheil der in der Bekanntmachung vom 23. April d. J. festgesetzten Ausgangszollsätze betragen soll, so wird dies in Allerhöchstem Auftrage hierdurch zur allgemeinen Kennmiß gebracht, und sind vom Er⸗ scheinen dieser Bekanntmachung im Regierungsblatte an diese ge⸗ ringeren Ausgangszollsätze zu erheben. Darmstadt, den 13. Oktober 1847. Großherzogl. hessisches Ministerium der Finanzen. Zimmermann.”

Oesterreichische Monarchic.

Pesth, Ende Sept. (Schw. M.) Nachdem man nunmehr die Nachrichten aus dem ganzen Lande über den Ausfall der Aerndte zusam⸗ menstellen kann, so ergiebt sich, daß sie nicht allgemein so gut gewe⸗ sen ist, wie man sich geschmeichelt hatte, denn sie hat in man hen Ge⸗ genden kaum das Mittel zwischen einer gesegueten und einer Miß⸗ ärndte erreicht. Daher kommt es auch, daß die Preise noch gar nicht so herabgehen wollen, als man es vermuthet hatte. Allerdings hat hierauf auch die Kartoffel⸗Krankheit Einfluß, welche insbesondere die Gebirgskomitate sehr heimsucht. Am besten von allen Früchten ist

der Mais gerathen, und man rühmt seinen Ertrag als außeror-⸗

dentlich. 8 Frankreich. 8

Paris, 13. Okt. Der Herzog von Nemours ist gestern von Compiegne wieder in St. Cloud eingetroffen. An demselben Tage wurde der Leichnam des jungen Herzogs von Guise von dort, in Begleitung des Herzogs von Montpensier und eines Gefolges von Adjutanten und Ordonnanz⸗Offizieren, nach Dreur gebracht.

Der Herzog von Aumale hat unterm 6. L ktober einen Tages⸗ befehl an die Armee in Afrika erlassen, worin er ihr seine Ernen⸗ nung zum General⸗Gouverneur anzeigt. Durch einen zweiten Tages⸗ befehl wird dem Generel Lieuterant Changarnier, welcher zur Verfü⸗ gung des General⸗Gouverneurs gestellt war, der Oberbefehl der Di⸗ vision Algier, mit dem Hauptquartiere in dieser Stadt, übertragen.

Da die englischen Fonds vom 11. Oktober ½ pCt. (82 ½, 9 niedriger gekommen waren, so fanden Aufangs der Börse ansehnliche Verkäufe statt. Die hiesigen Fonds behaupteten sich ziemlich gut, obgleich auf außerordentlichem Wege eine neue Baisse von London eingetroffen sein sollte. Eisenbahn⸗Actien waren anfangs angeboten, nachher besser im Preis.

Die Königin Marie Christine ist auf der Reise nach Madrid am

12ten in Bordeaux angekommen.

Großbritanien und Irland. London, 12. Okt. Das Parlament ist heute durch den Lord⸗ kanzler in üblicher Form bis zum 11. November ohne die Kla use

„zur Erledigung von Geschäften“, welche die wirkliche zeigt, prorogirt worden. .

Die Börse, deren Stimmung nur von den unmittelbaren Ein⸗ drücken der Gegenwart beherrscht zu werden pflegt, gab gestern der Bericht über die Staats⸗Einnahme eine nicht wenig düstere Färbung, die, obgleich man die erfreuliche Zusicherung erhielt, daß der Kanzler der Schatzkammer wenigstens keiner Anleihe von der Bank für die so⸗ genannten deficiency bills bedürfe, durch die Nachricht von der Aus⸗ bietung der französischen Anleihe, so wie durch mehrere neue Fallisse⸗ ments, noch verstärkt wurde und die Consols bis auf 82 ½ herabdrückte. Hier in London haben die Herren James and William Morley, ein seit 40 Jahren im Manufaktur⸗Geschäfte betheiligtes Haus, die Zah⸗ lung eingestellt; die unmittelbare Ursache lag in der Zahlungseinstel⸗ lung von Rickards, Little und Comp., und die Passiva sollen 60 bis 80,000 Pfd. St. betragen. Außerdem haben hier in London W. Nash und in Liverpool S. und J. L. Mocatta, so wie Plate, Harn, Mill und Comp., Letztere mit 100,000 Pfd. St., ihre Zahlungen eingestellt. .

1 In einer Versammlung der Gläubiger von Reid, Irving und Comp. ist eine Bilanz vorgelegt, welche nach Deckung aller Passiva einen Ueberschuß von 186,324 Pfd. 10 Sh. 9 Pec. nachweist. Die Angaben sind indeß noch näherer Prüfung unterzüglich, und man hat vorläufig nur die Gewißheit einer ersten Dividende von 25 pCt. Die Masse wird von den Associés der Firma unter Beaufsichtigung administrirt. Eine Versammlung der Gläubiger der mauchester Firma James, Nephew und Comp. ist zu dem Beschlusse gekommen, die Administration der Masse dem Hanse selbst auf 12 Mouate zu überlassen, da der Status sichere Aussicht auf völlige Befriedigung der Gläubiger darbietet. Alle Schulden unter 50 Pfd. werden zu voll bezahlt, im Uebrigen die eingehenden Gelder pro rata unter die Gläubiger vertheilt.

Der Globe zeigt an, daß die konservative Partei ihren Führer zu wechseln beschlossen habe; statt Lord G. Bentinck's werde Herr Herries den eben nicht beneidenswerthen Posten eines Führers der Opposition im neuen Parlament bekleiden.

Gestern Abend hielten die Katholiken der City eine öffentliche Versammlung, um „dem Papste mit ihrer Börse und ihrer Theil⸗ nahme in seinem Kampfe für die nationale und religiöse Freiheit bei⸗ zustehen.“ Die von Geistlichen beantragten Beschlüsse sprechen die Anerkennung der Politik und der Reform⸗Bestrebungen des Papstes im Allgemeinen, sodann das Dankgefühl der Versammlung für die Er⸗ nennung des Dr. Wiseman zum apostolischen Vikar des Bezirks Lon⸗ don und endlich ihre volle Billigung der Anstrengungen des Papstes zur Abweisung der Eingriffe Oesterreichs aus. Hinsichtlich der letzte⸗ ren Bemühungen des Papstes heißt es in dem letzten Beschlusse, daß dieselben die Geld⸗Verlegenheiten des päpstlichen Schatzes bedeutend vermehrt hätten, und daß deshalb die Versammlung alle Katholiken auffordere, sich mit ihr dahin zu vereinigen, durch Geld⸗Beiträge den heiligen Stuhl dieser Verlegenheiten zu entheben. Es wurde sofort zu diesem Zwecke eine Suͤbscription eröffnet und der Geistliche Kelley zum Kassier ernannt.

Uiederlande.

Aus dem Haag, 14. Okt. Am 11ten fand ein außerge⸗ wöhnlicher Minister⸗Rath behufs Abfassung der Thron⸗Rede statt.

Der vor einiger Zeit gefährlich erkrankte Prinz Alexander besin⸗ det sich besser und wird wahrscheinlich am 25ͤsten d. M. nach Madeira abreisen.

Belgien.

Brüssel, 14. Okt. Das Haus Jos. G. Legrelle von hier hat seine Zahlungen eingestellt. J. Legrelle ist der Bruder des Ban⸗ quiers Legrelle, Bürgermeisters von Antwerpen, der, wie man glaubt, in die Liquidation vermittelnd eintreten wird.

Es zirkuliren hier eine Menge falscher Einfrankenstücke; sie tra⸗ gen die Jahreszahl 1841 und das Bildniß des Königs Leopold. Man hat deren gefunden, die von Zinn sind, andere sind von übersilbertem Kupsen v“

Kanton Bern. Die berner Blätter melden, daß sich in der Stadt Bern eine Bürgerwache organisirt habe. 4

Der Justiz⸗Direktor hat an sämmtliche Geistliche ein Cirku⸗ lar erlassen, worin er vor allem Politisiren auf der Kanzel warnt.

Kanton Zürich. Der Regierungs⸗Rath hat die Anträge des Kriegs⸗Raths genehmigt.

Keanton Luzern. Folgendes ist die beschlossene Proclama⸗ tion, welche der Große Rath des Kantous Luzern an das Volk dessel⸗ ben erlassen hat:

„Getreue, liebe Mitbürger! Die ernste Lage, in welcher sich das Va⸗ terland befindet, macht es uns zur Pflicht, ein offenes Wort an Euch zu sprechen: Eine ernste Zukunft steht uns bevor, eine Zukunft, in der wir vielleicht unser Heiligstes, unsere von unseren Vätern ererbte Freiheit, unsere Unabhängigkeit, unseren Glauben zu vertheidigen haben werden. Der Kanton Luzern, Behörden und Volk, darf vor Gott und Mitwelt sich das Zeugniß geben, nie die Rechte, Sitten oder den Glauben irgend eines mit⸗ verbündeten Volksstammes der Schweiz irgendwie angetastet, verletzt oder gar vernichtet zu haben. Auf dem Pfade der Gesetzlichkeit im Kantone, auf dem Pfade treuer Erfüllung eidlich beschworenen Bundes gegen andere Kantone bewegten sich mit sorgfältiger Gewissenhaftigkeit Behörden, wie das ganze Volk. Ohne den leisesten ungesetzlichen Schritt führtet Ihr im Jahre 1841 eine neue Verfassung, damit neue Behörden, eine neue Ordnung der Dinge ins Leben, und seit dieser Stunde kämpften Eure Behörden mit dem Eifer eidlich übernommener Verpflichtung, auf daß der vom Stande Aargau durch Aufhebung der Klöster begangene Bundesbruch und mit Vermessenheit an kirchlichem Eigenthum verübte Raub von Bundes wegen wieder gut gemacht werde; riethen und stimmten für treue Aufrechthaltung des die schweizeri⸗ schen souverainen Kantone zu einem Gesammtstaate vereinigenden Bundes⸗ vertrages von 1815. Seit dieser Zeit erwachte aber auch, genährt durch das wühlerische, lügenhafte Treiben einer leider auch in unserem Kantone vorhande⸗ nen Faction jener Haß gegen den Kanton Luzern, der am Ende sich nicht scheute, als alle Waffen der Intrigue, Lüge und Verleumdung an Eurem geraden, biederen Sinne wirkungslos abprallten, vdie Hand ans Schwert zu legen und die Gräuel des Bürgerkrieges hervorzurufen. Als Vorwand schob man vor die von uns beschlossene Berufung von sieben Vätern der Gesell⸗ schaft Jesu als Lehrer der Theologie und am geistlichen Seminarium. Pflicht⸗ vergessene Kantonsbürger mit eid⸗ und pflichtvergessenen Eidgenossen überfie⸗ len am 8ten Christmonat, während Ihr im Gottvertrauen in den Armen des Schlafes laget, Euch mit gewaffneter Hand; es wurden in der Stadt von den Aufrührern eine patrouillirende Truppen⸗Abtheilung, an der Emmen⸗ brücke der Regierung zu Hülfe ziehende Milizen, mörderisch angegriffen und 86 Blut manchen wackeren Bürgers aus Eurer Mitte vergossen, das theure v ng 1. Getreuen geraubt. Gottes waltende Hand, die schlu di ug von Euch, Ihr Milizen und Bürger des Kantons Luzern, schlug die Verräther; die Eindringlinge flohen aus den Gränzen, mit ihnen eine große Zahl der Schuldigen unseres Kantons, aber nicht be⸗ lehrt, noch weniger bekehrt. Da, in den Nachbar⸗Kantonen Aargau, Bern und Solothurn sannen sie auf neue Gewalithat und bereitrien sie unter den Augen der Regierungen. Von nun an, Ihr wißt es, denn Ihr seid es ja die Ihr die Leiden und Drangsale dieser Zeit selbst erfahren habt glich der Kanton Luzern einem von feindlichen Horden umgebenen Kantone; lein Bürger, der nicht Sympathie mit den Gesinnungen und Plänen dieser zü⸗ gellosen Horden an Tag legte, durfte die friedlichen Gränzen des Kantons uͤberschreiten, ohne blutigen Mißhandlungen sich auszusetzen, ohne selbst

spaliech

Gefahr für sein Leben zu laufen. Wir aber glichen Monate lang beinahe einem Kriegslager, fünsmal mußten die Behörden Euch, Ihr Wehrmänner, unter die Waffen rufen, verstärktt Truppen⸗Abtheilungen in der Stadt hal⸗ ten, auf dem Lande die Bürgerwachen zum mühsamen Dienste lange Zeit anhalten; kein Augenblick sicher vor einem feindlichen mörderischen Ueber⸗ falle, waren wir genöthigt, gleichsam mit den Waffen in der Hand bestän⸗ dig zu wachen, um gegen zügellose Feinde unseren heimatlichen Boden, unser Nächstes, Theuerstes, unser Heiligstes zu schützen. Und als der 31. März herannahte, da überschritten dann die Frevler gegen Bund und Völkerrecht wirklich in einem geordneten Heereszuge un⸗ sere Gränzen. Sie wurden zum zweitenmale geschlagen, und ihr Verbrechen fand bei Malters, an der Emme, auf dem Gütsch und bei Littau seinen Lohn, aber wahrlich nicht seine Sühne, denn cs wucherte fort und fort, in Gesinnung und That. Ihm zum Opfer siel unser hochverehrter Joseph Leu, durch die Hand eines gedungenen Mörders; er wurde gemeuchelt, weil er dich, Volk des Kantons Luzern, über Alles liebte, nur für dein Wohl dachte und arbeitete, weil er dein unbedingtes, wir mochten sagen, kindliches Vertrauen besaß. Man meuchelte ihn, weil man dir deinen Rathgeber, deinen Vater nehmen wollte. Statt diese fluchwürdige That mit verdicn⸗ tem Abscheu zu brandmarken, kannte jene Faction, die am lautesten zu den Freischaarenzügen aufmunterte und antrieb und auch jetzt wieder mit tollem Geschrei Bürgerkrieg verlangt, nichts Angelegentlicheres, als das Verbrechen dadurch zu vertuschen, daß man den edlen Gemordeten noch im Grabe zum Selbstmörder stempelte. Des Mörders Genossen aber finden heute noch in gewissen Theilen der Schweiz Schutz gegen den Arm der Gerech⸗ tigkeit. Wo das Verbrechen so tiefe Wurzeln geschlagen, war es da nicht räthlich, daß man zur Zeit gegen einen neuen wilden Ausbruch desselben schützende Vorsorge traf? Es war an der ordentlichen Tagsatzung des Jah⸗ res 1845, daß die Gesandten der sieben katholischen Orte Luzern, Uri, Schwoz, Unterwalden ob und nid dem Wald, Zug, Freiburg und Wallis zusammentraten und sich über eine wirksame Art gegenseitiger Hülfeleistung gegen allfällige neue Angriffe auf die Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und Freiheit eines jeden der genannten Kantone verständigten. Diese Schutz⸗ verabredunyg wurde vom Regierungs⸗Rathe, dem wir zu wieder⸗ holtenmalen, in Betrachtung der außerordentlichen Zeitumstände, ausgedehnte Vollmachten ertheilt hatten, und der damals ebenfalls im Besitze solcher war, in kompetenter Stellung, für den Kan⸗ ton Luzern genehmigt; es ersolgte deren Genehmigung ab Seiten aller übrigen Kantone, deren Gesandten an ihr Theil genommen hatten. Diese Schutzverbindung ist es nun aber, so wie andererseits das Vorhan⸗ densein des Jesuiten⸗Ordens in einigen der benannten katholischen Kantone, was man als neuen Vorwand aufgegriffen hat, um neue Fehde gegen die verbündeten sieben Kantone zu erheben. Durch Wühlereien und selbst blu⸗ tige Revolutionen war es einer friedlosen Partei gelungen, auf der Tag⸗ satzung dieses Jahres eine Mehrheit von 12 Standesstimmen zu Stande zu bringen, welche nun das traurige Geschäft übernommen hat, die Züßzel der revolutionairen Faction im Vaterlande an Händen zu nehmen und uns von oben herab zu beknechten. Statt uns, die wir schutzlos früher den Freischaarenhorden preisgegeben waren, gegen solche zu schützen, Gewähr für unsere heiligsten Rechte zu geben, Beruhigung uns tief Ge⸗ kränkten zu ertheilen, beschlossen diese zwölf Standesstimmen, daß unsere Verbindung aufgelöst werden solle, unsere Offiziere, die im eidgenöfsischen Stabe sich befanden und erklärten, wie es treuen Bürgern und Soldaten geziemt, dem Nuse ihrer rechtmäßigen Re⸗ gierung unter allen Umständen folgen zu wollen, wurden aus dem Stabe gestrichen, und man bestätigte die völlerrechtswidrige Beschlagnahme von Munition, welche einigen mitverbündeten Kantonen angehörte. An diese Beschlüsse reihte man einen weiteren, wodurch wir verpflichtet werden sollen, einen von der katholischen Kirche anerkannten Orden auszuweisen und ihn für alle Zukunft nicht mehr aufnehmen zu dürfen. Die Krone wurde aber diesem Benehmen durch eine Schlußnahme aufgesetzt, die eine Revision des Bundesvertrages anordnet, eine Schlußnahme, die als Ein⸗ leitung zur Umwälzung des Bundes und Vernichtung theilweisen oder gänz⸗ lichen der durch dieselbe garantirten Souverainetäts⸗Rechte der Kantone angesehen werden kann. So, werthe Mitbürger des Kantons, hatten unsere Feinde, die wir im Freischaaren⸗Kleide früher inner un⸗ seren Gränzen sahen, sich in.: Tagsatzungs⸗Saale als eine Mehr⸗ heit eidgenössischer Stände festgesetzt. Umsonst war es, daß die Gesandten der sieben Stände ihnen zuriefen, die von diesen getroffene Schutz⸗Verbindung sei ja nur eine Verbindung zum Frie⸗ den, gegen dessen Feinde und nicht seine Freunde; umsonst war es, daß man ihnen den Bundes⸗Verrrag vor Augen hielt und ihnen bewies, der Bundes⸗ Vertrag erlaube und rechtfertige eine solche Verbindung, es sei dieselbe nichts als eine Vollziehung einer im Art. 1V. des Bundes⸗Vertrages enthaltenen Bestimmung, somit kein Bund außer dem Bunde, sondern eine Verhindung im Bunde; umsonst boten diese Gesandten mit freundlichen, bittenden Wor⸗ ten die Hand zum Frieden, erklärten seierlich vor Gott und den Menschen, daß, wenn man begangenes Unrecht sühne, die sieben Stände gegen neues Unrecht schütze, ihre Freiheit, Unabhängigkett, die Rechte ihres von ihren Vätern mit theurem Blute bewahrten Glaubens wahre, man freiwillig, des lieben Friedens wegen, von der Schutz⸗Verbindung ablassen wolle. Sie spra⸗ chen zu tauben Ohren. Statt uns den geforderten Schutz zu geben, beging man neues Unrecht und faßte jene, unserer bundesgemäßen, volkerrechtlichen Stellung zuwiderlaufenden, unsere Glaubensrechte tief verletzenden erwähn⸗ ten Schlußnahmen. Wir sprechen es frei aus, diese Schlußnahmen haben keinen anderen Zweck, als uns zuerst wehrlos zu machen, um uns dann leicht, sicher und für immer unterjochen zu könnenz man will uns zwingen, das einzige Mittel, das uns im revolutionairen Sturme zu retten vermag, treues Zusammenhalten treuer gleichgesinnter Miteidgenossen, zu verlassen, damit man uns später vereinzelt überwältigen und die Gevote einer in der Eidge⸗ nossenschaft einzuführenden Gewaltherrschaft uns vorschreiben kann. „Wir, denen Ihr die souveraine Gewalt des Landes übertragen habet, standen keinen Augen⸗ blick darüber im Zweifel, welchen Weg wir zur Rettung der Ehre und der Rechte des Kantons Luzern einzuschlagen haben, wir ließen unseren Miteid⸗ genossen durch die Gesandtschaft des Kantons Luzern erklären, daß wir kei⸗ nem Gebote, das unsere ersten und heiligsten Rechte vernichtet, uns unter⸗ ziehen, und Gewalt der Gewalt, so sie geübt werden wollte, entgegensetzen werden. Wir haben, indem wir so handelten, gewiß in Eurem Sinne, getreue, liebe Mitbürger, gehandelt. Um Grwalt mit Gewalt abzutreiben, habt Ihr Euch gewaffnet; zweimal seid Ihr mit Aufopferung von Gut und Blut Euren Feinden muthig vors Antlitz getreten. Ihr werdet zum dritten⸗ male, wenn der Feind wieder in Euer Land einfallen sollte, ihm den Be⸗ weis leisten, daß das Volk des Kantons Luzern, würdig seiner Väter, seinen heiligen Glauben und seine Freiheit mit Gut und Blut zu vertheidigen ent chlossen ist. Wir wissen daher auch, daß der feierliche Eid, den wir von Euch, Ihr Wehrmänner des Kantons, verlangen, für die ungeheure Mehr⸗ zahl kein gezwungener ist, daß er nicht blos geschworen wird aus Gehorsam gegen die Landes⸗Obrigkeit, er wird von Euch geschworen werden, aus freier innerer und um allen Miteidgenossen den Beweis zu, leisten, daß das gesammte luzerner Volk noch würdig seiner höchsten Güter ist, weil es sie mit Aufopferung von Allem schützen will. Was Gott der Allmäch⸗ tige in seiner für uns schwache, einsichtslose Menschen unergründlichen Weis⸗ heit für Drangsale in nächster Zukunft über uns verhängen wird, wissen wir nicht. Unsere Gegner scheuen sich vor leiner Gewalt, und die Gräuel eines fürchterlichen Bürgerkrieges, den sie aufs neue im Plane führen, er⸗ weichen ihre Scele nicht. Es ist möglich, ja wahrscheinlich, denn Eure Obrig⸗ keit will Euch nichts verhehlen, daß jene zwölf Stände Krieg gegen Euch beschließen, und daß man die Schrecken desselben gegen uns loslassen wird. Ihr könnet ihn nicht vermeiden, selbst nicht durch einen faulen Frieden, den Ihr durch Nachgiebigkeit in den Tagesfragen und mit Eurer Schmach erkauft. Täuscht Euch nicht, getreue, liebe Mitbürger! Wenn Ihr auch Euch trennen würdet von jenen Miteidgenossen, die Eure Freiheit gegründet haben, mit Euren Vorvätern für Eure Frei⸗ heit und Euren heiligen Glauben in manchen blutigen Schlachten mitkämpf⸗ ien und mitsiegten, die noch in letzter Zeit Gut und Blut gegen zügellose Freischaarenhorden für Euch und Eure Kinder einsetzten; wenn Ihr also die Schutzverbindung auflösen, den Jesuitenorden fortweisen und sogar auf das Recht, Eure Religions⸗, Sitten⸗ und Jugendlehrer zu wählen, schmählich verzichten und es jenen Miteidgenossen zuerkennen würdet, die eines anderen Glaubens sind, nicht einmal dann würdet Ihr den Frieden haben! Die friedlose Partei, die Euch gegenüber steht, vermag keinen Frieden zu geben; nehmt Ihr heute einen von ihr ausgeheckten Vorwand zum Unfrieden und Krieg hinweg, und sie tritt morgen mit zwei anderen auf. Was diese Frieden nennt, ist die willenlose Unterjochung der souverainen Völker

unter ihre despotischen Pläne. Willst Du sein und bleiben, o Volk

des Kantons Luzern! was Du bist, ein freies Volk in den Gauen der

Schweiz, mit eigener Selbstherrlichkrit inner Deinen Gränzen; verab-

scheuet Du dic Pläne einer Bundes Umwälzung, die Deine

Rechte verkümmern und Dich dem Machtgebot Anderer anheimstellen sollen; willst Du festhalten die Rechte Deines heiligen Gzlaubens, das erste und wichtigste desselben, Deine Neligions⸗ und Sittenlehrer nach Deinem Gut-⸗ finden und Deinem Gewissen zu wählen, nicht feig verlaufen; dann suche nicht einen Frieden, wo Du keinen finden wirst, sondern thue, was Deine Väter gethan und rüste Dich zum Kriege. Blicket hin, Wehrmänner des Kantons Luzern, getreue liebe Mitbürger! dort, wo die Sonne, wenn sie aufgeht, zuerst ihren Morgengruß sendet, und wo auch die Sonne unserer Aller Frei-⸗ heit zuerst aufging, auf die Urgebirge der Schweiz hin! Dort sind Euch mitverbündete, glrichgesinnte Völker; wie Ein Mann erheben sie sich und geloben Gott und ihrer Obrigkeit, mit Gut und Blut für ihren Glauben

und für ihre Freiheit einzustehen; blicket hin auf das kriegerische Volk, das in den Rhone⸗Thälern im Wallis wohnt, auf die wackeren Bewohner des Kantons Freiburg und unseres freundlichen Nachbarstandes Zug; auch diese gehen mit Euch in Kampf für die gemeinsam bedrohten Rechte; blicket hin in alle Thäler, Gebirge und Hütten, wo redliche Glaubensbrüder wohnen, ihre Herzen schlagen Euch und Eurer Sache; ja blicket hin auch in jene Kantone, wo unsere Mitbrüder anderen Glaubens wohnen; Tausende und aber Tausende wollen keinen Krieg mit Euch, wollen mit Euch sein, was sie waren, getreue, liebe, biedere Eid⸗ und Bundesgenossen. Rufet es die⸗ sen zu: „Kommt, reicht uns Eure Hände, Friede sei unter uns; laßt uns friedlich bei Hause, Ihr sollt es auch sein; laßt uns unsere Rechte, Ihr sollt sie ungekränkt auch fortgenießen; fuft ihnen zu aus der Tiefe Eures Herzens: wir wollen sein ein einig, frei und friedlich Volk.“ Und dann, Volk des Kantons Luzern! ver⸗ giß nicht, daß eine höhere Hand zweimal mit väterlicher Huld Dich aus den Gesahren des Bürgerkrieges gerettet hat, und vertraue auf den starken Arm des Mächtigen, der über uns Allen waltet. Thue vorerst Deine Pflicht und dann erhebe Dich betend zu ihm, mit lindlichem Vertrauen, mit reiner auch gegen Deine Feinde von keinem Haß erfüllten Seele und blicke ruhig dem entgegen, was dann die Zulunft bringt. Der Ewige, der uns zum zweitenmale so wunderbar in jüngster Zeit gerettet hat, wird Dich im dritten entscheidenden Kampfe nicht verlassen. Von uns aber nehme die Versicherung hin, daß auch wir treu zu Dir halten werden. Mit Dir, an Deiner Seite wollen wir einstehen im Kampfe für die Ruhe, die Ehre, die Freiheit und Rechte, das Glück und den Glauben des Kantons Luzern und theilen mit Dir redlich und treu, was die Hand der Vorsehung uns bescheert. Gott der Allmächtige beschütze und bewahre das Vaterland! Luzern, den 6. Weinmonat 1847. Der Präsident: Joseph Mohr, Na⸗ mens des Großen Raths, die Secrctaire, Mitglieder desselben: Alois Hautt. Vincenz Fischer.“

Kanton St. Gallen. Der Große Rath ist am 13. Ok⸗ tober in die Instructions⸗Frage eingetreten, hat dann aber die Ver⸗ handlung um 3 Uhr abgebrochen, um am 14ten fortzufahren.

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Florenz, 7. Okt. Der Felsineo (von Bologna) enthält folgendes Programm der toscanischen Regierung, das die Alba für authentisch erklärt: „Beschleunigte Organisation der Bürgerwehr, welche in zwei Corps abgetheilt werden wird, deren eins nach Art der deutschen Landwehr gebildet und im Fall der Noth auch gegen den äußeren Feind schlagfertig, das andere seßhaft und nur zur Be⸗ wachung der Stadt bestimmt sein soll. Vergrößerung des Heeres, Verstärkung des Kriegs⸗Materials. Einführung von Gemeinde⸗Räthen mit Zugrundelegung der Volkswahl. Errichtung von Provinzial⸗ Räthen mit derselben Wahl⸗Grundlage. Eine Central⸗Repräsentation wie die Zeitumstände sie anrathen.“ Man sah voraus, sagt die Alba, daß dieses neue System möglicherweise von einer großen benachbar⸗ ten Macht mit scheelen, vielleicht feindseligen Augen betrachtet werden dürfte; wir glauben aber versichern zu können, daß Monarch und Minister für einen solchen Fall zur Ergreifung der kräftigsten und

würdevollsten Maßnahmen entschlossen sind.

Mom, 5. Okt. (A. Z.) Verschiedene Blätter verkündigten mit Gewißheit, Ferrara werde am 20., am 25. September von den Oe- sterreichern geräumt, es sei bereits geräumt, der Telegraph habe es berichtet, fügten französische Journale bei. Am anderen Tage wider⸗ riefen sie es. Der neueste Contemporaneo beginnt sein Blatt wieder mit der großgedruckten Verkündigung: „Die österreichischen Truppen verlassen Ferrara und ziehen sich in die Citadelle zurück.“ Noch ist die Sache aber nicht so weit. Indessen hin⸗ dert die österreichische Besatzung in der Stadt die Italiener nicht selbst an den prunkvollsten Demonstrationen zu Gunsten der neuen Ordnung der Dinge. Derselbe Contemporaneo füllt zwei seiner kolossalen Spalten mit Beschreibung eines Festes in Fer⸗ rara, bei welchem eine Deputation aus Toscana (Heinrich Mayer an der Spitze) den Ferraresen eine Fahne überreichte, die mit Triumph empfaͤngen, im Triumph unter dem Rufe: viva Italia, durch die Stadt getragen wurde, vorüber an den österreichischen Thorwachen, welche bewegungslos und schweigend den Zug empfangen haben, der dann vor den Augen der österreichischen Hauptwache die Fahne den Ge⸗ meinde⸗Behörden unter wechselseitigen enthusiastischen Reden und rau⸗ schenden Freudenrufen überreichte.

Vorigen Freitag (1. Oktober) Abends ist der sich so nennende Prinz Alessandro Gonzaga, der sich als Prätendent des Her⸗ zogthums Mantua kundgegeben hat, aus England hier einge⸗ troffen.

nevio Oktoberfreuden haben gestern bei dem herrlichen Herbst⸗ wetter einen munteren Anfang genommen. Empfindliche Herbstfrische macht sich heuer vor der Zeit fühlbar.

Nächsten Sonntag werden wir hier ein ganz eigenes Schauspiel haben. Der agronomische Verein hat eine Preis⸗Vertheilung für den schönsten Stier, den fettsten Ochsen und das rascheste Pferd aus⸗ geschrieben. Für jedes dieser drei Stücke ist eine Prämie von 100 Scudi ausgesetzt. In Villa Borghese wird sowohl das Pferderen⸗ nen als die Thierschau abgehalten und den Sonntag darauf fortge⸗ setzt werden.

Der Kardinal Ferrieri ist vom Papst zum Gesandten am Hofe zu St. Petersburg ernannt.

Spanien.

Madrid, 8. Okt. Uebermorgen, am Geburtssest der Königin, soll in dem Cirkus die Hymne auf Pius IX. von einem aus zwei 200 Mitgliedern besteyenden Chor gesungen werden.

Wie es heißt, haben angesehene Kapitalisten der Hauptstadt dem Finanz⸗Minister 9 Millionen Rralen schnell zur Verfügung gestellt, und man erwartet die Weisung, daß von der aktiven und der passi⸗ ven Schuld eine monatliche Rente bezahlt werden soll.

Der Correo kündigt an, daß er nicht mehr erscheinen werde.

Gerichts⸗Verhandlungen wegen der volnischen Verschwörung.

Berlin, 16. Okt. Die heutige Berhantlung des Foler. 8 zesses beginnt mit der Vernehmung des Angeklag 2 Pater in Ster⸗ socki. Derselbe ist 21 Jahre alt und war bei seinem⸗ aeosr lernke er gardt Töpfergeselle. Durch den Mitangefas tc ig aufnahm. Hier⸗ Trojanowski kennen, welcher ihn in die V. g d6atg, indem er die⸗ auf warb er die Seminaristen Kerszka 9- 81 nne war. Am selben in gleicher Weise vereidete, watcatk ct 2