1847 / 293 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

g8. d. 7. Oktober 1847.

. sich in gegenwärtiger Wahlbewegung hier auf die vielfältigste Weise

1 8 onuments bei sehr günstiger 8-es 8 bcis, eaabenen esennn zelen Hundert Menschen aus Leig ugd ven benachbarten Ortschaften (nur unter 2—

er nothwendiger Schranken der Ordnung von Sei ee⸗ Fehn tigefunden. Während des Zuges nach dem Monum 2 vn 8 8Tachse jn Altenburg gedichtetes Festlied gesungen; die 2 8 bieit der Supenintendent Comthur Dr. Großmann, 72 . der immer ansprechende und erhebende Gesang: „Nun See schlobt, der In der Rede des Dr. Großmann war ein tief⸗

8 e. christlich⸗demüthiger Sinn vorherrschend, der über alle

religiosen ne geis ist und bleibt; aber der Redner ließ gontane Begeisterung erhaben ist und bleibt; b, anne ha riokischer Wärme dem politisch⸗nationalen Elemente, na⸗

mentlich auch in Bezug auf das deutsche Gesammtvaterland, volle

Herechtigkeit widerfahren.

Ücbct 2 Hoheit der Prinz August von Sachsen⸗Koburg⸗Gotha und Hoöchstdessen Frau Gemahlin, die Prinzessin Clementine, Königl. Ho⸗ heit, nebst Familie, sind am 16ten Nachmittags in Dresden ange⸗

kommen und im Hotel de Saxe abgetreten.

Königreich Hannover. Die Hannoversche Zeitung vom 19. Oktober enthält den Wortlaut eines von Hanover mit der Krone Großbritaniens abgeschlossenen Staats⸗Vertrags wegen gegen⸗ seitiger Sicherung des schriftstellerischen und künstlerischen Eigenthums

Großherzogthum Baden. Das Mannh. Morgen⸗ blatt sagt über die letzten Wahltage in Mannheim unter Anderem: Wie weit die Ereiferung in politischen Dingen steigen kann, drückt

aus. Als angewendete Mittel, die Urwähler für eine Partei zu ge⸗ winnen, kommen die ergötzlichsten, aber auch die bedauernswerthesten Dinge an den Tag. Dem Einen wird mit dem Verlust der Kund⸗ schaft gedroht, dem Anderen mit Aufkündigung der Hypothek, den Armen mit Entziehung der Unterstützungen; auch Drohungen von körperlicher Gefährdung sind schon mit eingeflessen. Der ruhige Bür⸗ ger, der sein Wahlrecht ausüben wollte, wurde verhöhnt; es wur⸗ den ihm die Zettel aus der Hand gerissen; mit dem Farren⸗ schwanz in der Hand nöthigten ihn Proletarier, die Farbe zu wechseln. So verstehen unsere Radikalen die Wahlfreiheit! Alle Zugänge zu dem Rathhause, alle Räume in demselben, der Speise⸗ markt, waren besetzt. Viele unterließen es, unter diesen Umständen zu wählen; Andere wechselten, des Friedens wegen, die Wahlmänner. So war es kein Wunder, daß die Gegenpartei siegte, und schwer zu begreifen ist nur, daß die von den gemäßigten Liberalen vorgeschla⸗ genen Wahlmänner noch eine so bedeutende Stimmenzahl (über 80) erhalten konnten. Seitdem der Sieg auf Seiten der Fortschrittspar⸗ tei ist, hört man die Herren Brentano, Obergerichts⸗Advokat, und S. Jörger, Großhändler, als die zu wählenden Abgeordneten nennen. Letzterer ist ein praktischer und in die Verhältnisse Mannheims einge⸗ weihter Kaufmann.

Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. (H. C.) Am 15ten und 16ten d. fand in Schwerin die fünfte allgemeine meck⸗ lenburgische Bauern⸗Versammlung, unter Direction des Revisions⸗ Rathes Schuhmacher, statt. Sie mochte von etwa 200 bänerlichen

2020 en eine eigene Lügenfabrik von Tagesneigkeiten, die von politischen V lüchtlingen verschiedener Nationen schwughaft betrieben wird.“

Pesth, 15. Okt. (Oder. Ztg.) Se. Kaiserl. Hoheit der Königl. Statthalter, Erzherzog Stepha, sind gestern um 1 Uhr Nachmittags nach glücklich beendigter Rndreise in Ofen eingetroffen. Gestern sollte die Wahl der Landtags⸗)eputirten der Königl. Frei⸗ stadt Pesth vor sich gehen; der Wahl⸗skt ist jedoch durch einen un⸗ vorhergesehenen Zwischenfall in seinem Gange sistirt worden. Die 51 Wahlmänner aus der Bürgerschaft hatten nämlich, nachdem die wählenden Körperschaften im Stadthauf versammelt waren und die üblichen Verständigungen zwischen Magstrat und Kommune hinsicht⸗ lich der Kandidaten stattgefunden hatten das Verlangen gestellt, nicht nur auf die Wahl, sondern auch auf ie Landtags⸗Instruction ein⸗ fließen zu dürfen, worauf jedoch der Mgistrat und die Wahlbürger⸗ schaft, da das Königl. Reskript hierüber kene Bestimmung enthält und die Präredenzien der vorigen Deputirtenwah gegen eine derartige Befugniß der Wahlmänner sprechen, aus eigene Vollmacht nicht eingehen zu können erklärten. Als nun die Candidetion für die erste Deputirten⸗ stelle erfolgt war, und nachdem die Vahl⸗Bürgerschaft bereits ihre Stimmkugeln abgegeben hatte, die Keihe an die 51 Wahlmänner kommen sollte, erklärten diese durch iren Sprecher: daß sie, weil ihrem Verlangen nicht willfahrt worfen, an der Abstimmung nicht theilnehmen würden. (Mit Ausnahme ovon zwei Wahlmännern, welche sich bereit erklärten, mitzustimmen.)

Um nun, falls es in der Allerhichsten Absicht liegen sollte, den Einfluß der Wahlmänner auch auf hie Landtags⸗Instruction aus⸗ zudehnen, der Allerhöchsten Interveition nicht vorzugreifen, wurde der Beschluß gefaßt, diesfalls an die h. Landesbehörde zu repräsen⸗ tiren, und bis zum Herablangen eiter Entscheidung die Fortsetzung der Wahl zu vertagen, worauf die Vrrsammlung aus einander ging, nachdem zuvor die bereits abgegebenen Skrutinien verstegelt worden. Der Wahlakt selbst war in öffentlicer Sitzung vor sich gegangen, und hatte sich ein zahlreiches Publikun dazu eingefunden.

Triest, 12. Okt. (A. Z.) Die Vorsteher der hiesigen israeli⸗ tischen Gemeinde haben vom politisch⸗zkonomischen Stadt⸗Magistrate folgende Zuschrift d. d. 4. Oktober eihalten: „Se. K. K. apostol. Majestät haben laut hoher Hof⸗Kanzli⸗Eröffnung vom 24sten v. M. über den allerunterthänigsten Vortrag, rücksichtlich Ihres Gesuches wegen Wiedereinräumung des Rechtes der Juden, in Istrien wohnen und Grundbesitz erwerben zu dürfen, folgende Allerhöchste Entschlie⸗ ßung vom 18ten v. M. herabgelangen zu lassen geruht: „„Dem Gesuche der israelitischen Gemeinde zu Triest finde Ich insofern zu willfahren, daß Israeliten künftig auch in dem istrianer Kreise ihren Aufenthalt nehmen und daselbst Realitäten, mit welchen keine obrig⸗ keitlichen Rechte verbunden sind, erwerben und besitzen dürfen.““ Wir knüpfen hieran den Wunsch, die Juden möchten dieses Zuge⸗ ständniß dadurch besonders zu rechtfertigen wissen, daß sie in Istrien eine jüdische Ackerbau⸗Kolonie zu gründen suchten, für deren Gedeihen die schöne und leider nicht gehörig gewürdigte Halbinsel so viele Elemente darbietet. Wir sind fest überzeugt, daß unsere erleuchtete Regierung ihnen dabei allen Vorschub leisten würde.“

Kußland und Polen.

Theilnehmern aus allen Gegenden des Landes besucht sein. Da nach dem Beschlusse der diesjährigen Hauptversammlung des patriotischen Vereines Reise⸗ und Tage⸗Gelder nicht mehr vergütet, auch Abge⸗ ordnete von den einzelnen Aemtern nicht mehr ernannt werden, so war der Besuch der Versammlung ein um so freierer geworden, und die Theilnahme, welche sie gefunden, mag der sicherste Beweis sein, daß die mecklenburgischen Bauern und Büdner den Werth dieser ihr materielles Wohl bezielenden Versammlungen, trotz aller Einreden der Gegner derselben, zu erkennen und zu schätzen wissen. Die Verhand⸗ lung der den Interessirenden schon vor geraumer Zeit durch den Druck kommunizirten Fragen geschah an beiden Tagen im Saale des Groß⸗ herzoglichen Schauspielhauses; die Ausstellung von Maschinen und landwirthschaftlichen Erzeugnissen am 15ten d. fand dagegen im Schützenhause statt.

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 19. Okt. Der Oesterr. Beobachter meldet, daß, Berichten ans Neapel vom 9. Oktober zufolge, die Ruhe auf kei⸗ nem Punkte des Königreichs weiter gestört worden war, und daß die in Calabrien und Messina unter dem Vorsitz der Generale Nun⸗ ziante und Landi niedergesetzte Militair⸗Kommission (wie schon gestern unter Italien berichtet) bereits Urtheile gegen die mit den Waffen in der Hand ergriffenen Rebellen gefällt, dic sogleich vollstreckt wur⸗ den. „Aus dem Vorstehenden erhellt“, bemerkt dann das österreichische Blatt, „welchen Glauben die angeblich nach Briefen aus Neapel vom 7. Oktober in Rom verbreitete Nachricht verdient, daß die Königlichen Truppen in Calabrien sich in vollem Aufruhr befinden und, unter Anführung des Generals Nunziante, im Marsche nach der Hauptstadt begriffen sind! Mit solchen handgreiflichen Lügen sucht die revolu⸗ tionaire Partei, in Ermangelung von Thatsachen, die sie zu ihrem Vortheile nicht melden kann, das leichtgläubige Publikum fortwährend zu tänschen, und leider giebt es nur zu viel Tagesblätter, die diesem unwürdigen Spiele dienen. In Marseille besteht sogar bekannterma⸗

Warschau, 18. Okt. Gestern ist der Kaiser von hier über Nowogeorgiewsk (Modlin), bis wohin der Fürst Statthalter Se. Majestät begleitete, nach St. Petersburg zurückgereist. Fürst Pas⸗ kewitsch traf Abends wieder in Warschau ein. Die anderen hohen Herrschaften verweilten gestern noch in dieser Hauptstadt. Paris, 17. Okt. Der König und die Königin der Franzosen haben vorgestern in Gesellschaft der Königin der Belgier, der Herzo⸗ gin von Orleans und der Prinzessin Adelaide von St. Clond einen Ausflug nach Versailles gemacht und sind Abends wieder in ersterem

Schloß eingetroffen.

Die mit großer Heimlichkeit betriebene Abreise der Königin Chri⸗ stine nach Madrid wird jetzt als deren eigenen Einfall ausgegeben. Der König und Herr Guizot sollen in Voraussicht des üblen Ein⸗ drucks ihrer Ankunft in Madrid dagegen gewesen sein; nur der Her⸗ zog von Rianzares, heißt es, habe die Reise auch betrieben. Die Gazette de France behauptet, General Fulgosio sei Christinen nachgesandt worden, um sie zur Rückkehr zu veranlassen, habe sie aber nicht mehr einholen können. Nach dem National reiste sie deshalb mit äußerster Eile, um die Wachsamkeit der englischen Ge⸗ sandtschaft zu täuschen, einem Gegenbefehle zuvorzukommen und zu verhüten, daß die Kunde von ihrer Abreise vor ihr nach Madrid ge⸗ lange. Narvaez allein soll im Geheimniß sein. Wenn man der Presse glauben darf, so trüge der neu ernannte französische Ge⸗ sandte für Madrid, Herr von Bacourt, starkes Bedenken, sich auf seinen Posten zu begeben, weil er unvorhergesehene Verwickelungen befürchte.

Zwischen Frankreich und Lübeck ist unterm 13. August d. J. ein Vertrag über gegenseitige Auslieferung von Verbrechern abgeschlossen worden, der jetzt bekannt gemacht ist.

Der Constitutionnel enthielt in einer seiner letzten Nummern einen langen Artikel gegen die aus französischen Arsenalen und zumal von Besangon gemachten Waffen⸗Sendungen an die Sonderbunds⸗

Kantone und bezeichnet diese Sendungen als direkte Intervention über welche die Regierung sich vor der Indignation der Schweiz und Frankreichs zu rechtfertigen habe. auch schon wissen, daß der eidgenössische Vorort Herrn Bois le Comte

dem französischen Gesandten in der Schweiz, eine Note überreicht habe, worin er gegen den Waffen⸗Verkauf für den Sonderbund in

Frankreich protestire und die Forderung stelle, daß alle Waffen

Der Courrier fraugais wollte

und Munitions⸗Sendungen an der französischen Gränze angehalten

werden sollten.

„In der Form einer Korrespondenz aus Bern spricht sich nun das ministerielle Journal des Débats, gleichsam in Erwiederung auf jene Artikel, über diese Waffen-Sendungen folgendermaßen aus:

„Der Staat hat in seinen Arsenalen immer eine Anzahl zurückgesetzter Waffen, die zum Verkaufe bestimmt sind, und im Budget figurirt ein eigner

Artikel darüber. Der Staat verkauft sie Jedem, der sie kaufen will, wenn nicht ein besonderer Grund es verhindert. Aber nur ausnahmsweise schlägt

er es ab; Regel ist, daß er sie einem Jeden käuflich überläßt. Die fran⸗

zösische Regierung hat manch liebes Mal Waffen an fremde Regierungen verkauft; sie hat deren namentlich an verschiedene schweizer Kantone und

noch ganz neulich an den Kanton Waadt verkauft, eben so vor einigen Tagen 10,000 Gewehre an den Papst und fast die gleiche Zahl an die beiden Städte Ancona und Bologna. Warum sollte die französische Re⸗

gierung dem Kanton Freiburg abgeschlagen haben, was sie jedem befreun-

deten Staate gewährt? Ist sie im Kriege mit diesem Kanton? über ihn zu klagen? So viel man weiß, nicht. tone des Sonderbundes würden deshalb berechtigt sein, es als eine Belei⸗ digung und als ein Zeichen des Uebelwollens, wenn nicht gar als einen Akt der Feindseligkeit zu betrachten, wollte man sich weigern, ihnen Waffen zu verkaufen. Regierung verfahren hat, entspricht ihrem freundschaftlich gegen Freiburg und kann

gen die Radikalen angesehen werden; hätte sie dagegen anders verfahren so wäre sie damit entschieden feindselig gegen den Sonderbund aufgetreten Deshalb darf man aber die Bedeutung jenes Aktes nicht geringer anschla⸗

srüheren

Hat sie Freiburg und alle Kan-

Mit einem Wort, die Art und Weise, wie die französische Verfahren, ist nicht als Feindseligkeit ge⸗

gen. Wenn die französische Regierung Freiburg Waffen verkauft bei⸗

läusig bemerkt, sind sie schon bezahlt so hat sie freilich nichts gethan, worüber die feindlichen Kantone sich zu bellagen ein Recht hätten, aber sie hat damit doch dem Sond erbund ein unzweideutiges Zeichen ihrer Sym⸗ pathie gegeben. Und es könnte nur überraschen, wenn eine Regierung, de⸗ ren Ruhm es ist, so mächtig zum Triumph des Friedens und der Ordnung

in Frankreich und in Europa beigetragen zu haben, in der Schweiz sich der Partei der Revolution, der Unordnung und des Bürgerkrieges zugewandt

hätte.“

Vom Cassationshof ist vorgestern die von d’'Ecquevilley gegen

seine Verurtheilung zu zehn Jahren Zuchthaus durch die Seine⸗Assi⸗ sen wegen falschen Zeugnisses in dem Beauvallon⸗Dujarrierschen Duell⸗Prozeß eingelegte Berufung auf Cassation des Urtheils ver worfen worden.

Die von seinem Anwalt erhobenen Einwendungen

bestanden darin, daß Dlle. Valory, eine wichtige Zeugin, unter die⸗

sem Namen aufgerufen und vereidet worden, obgleich es nicht ihr

wahrer Name sei und das Kriminal⸗Gesetzbuch die Mittheilung des

letzteren an den Angeklagten bestimmt vorschreibe. Ein anderer Zeuge

sollte zu nicht gesetzlich gestatteter Zeit der Verhandlung beigewohnt

haben; ferner sollte der Präsident des Assisenhofes die Mittheilung

von Briefen erlaubt haben, die nicht zur Sache gehörten, und endlich

sei der Hauptzeuge, Herr von Meynard, von den Richtern in das Berathungszimmer berufen und wegen Auskunft angegaugen worden, während über das Urtheil deliberirt wurde. Der Cassationshof ver⸗ warf indessen alle diese Einwände, Strafe antreten.

* Paris, 17. Okt. Wie es scheint, werden die englische Flotte im Mittelmeere unter Vice⸗Admiral Parker und die französische un⸗ ter dem Vice⸗Admiral Prinzen von Joinville beide an den Küsten von Italien kreuzen. Nach den letzten Nachrichten aus Malta waren dort die Linienschiffe „Rodney“, „Vanguard“ und „Albion“, von Athen kommend, die Fregatte „Thetis“, von Lissabon her, vor Anker gegangen, und das Linienschiff „Canopus“ wurde jeden Augenblick erwartet, um dann nach der italienischen Küste abzusegeln. Zu glei⸗ cher Zeit vernehmen wir aus Toulon so eben Näheres über die Rich⸗ tung, welche die verschiedenen am 13ten Morgens bei den Hyerischen Inseln vereinigten Schiffe der französischen Flotte einzuschlagen ha⸗ ben. Noch an demselben Abend, spätestens am 14ten Morgens, sollte sie wieder in See stechen. Die Linienschiffe „Souverain“, „Friedland“ und „Ocean“ haben Befehl, sich nach Spezzia zu begeben; der „Jupiter“ nach Livorno oder der Insel Elba, der „Jena“ nach Genua unter Segel zu gehen. Die Dampf⸗Fregatte „Titon“ ist bereit zur Aufnahme des Prinzen von Joinville, um ihn nach verschiedenen Punkten zu brin⸗ gen. Das Dampfschiff „Tartare“ befindet sich fortwährend an den Küsten von Italien und lag, den letzten Nachrichten zufolge, noch im Hafen von Civitavecchia vor Anker. Die Bestimmung der Dampf⸗ Fregatte „Vauban“ von 450 Pferdekraft, die so eben von Lorient zu Toulon eingetroffen war und 304 Mann zählt, ist noch nicht festge⸗ setzt; doch ist so viel gewiß, daß sie der Flotte unter dem Prinzen von Joinville sich anschließen wird. Man erwartete zu Toulon die nahe Ankunft der Herzogin von Aumale, die sich dort einschiffen soll, um ihrem Gemahl nach Afrika zu folgen. .

Großbritanien und Irland.

London, 16. Okt. Gestern wurde wiederum ein Kabinets⸗ Rath, der dritte bereits in dieser Woche, im auswärtigen Amte ge⸗ 1 lte g g alten.

ten Technik getragen wird, verbindet außerordentliche Fertigkeit mit größter Sicherheit, Reinheit und Leichtigkeit und zeichnet sich Gns jedoch R. Ma⸗ nier im Vortrage ganz frei zu sein) eben so wohl durch kecke Bogenführung im Allegro, als durch zarten und seelenvollen Vortrag im Adagio aus. Die Anerkennung des Publikums wurde dem jungen Künstler im vollsten Maße zu Theil. Auch die Leistungen des Theater⸗Chors fanden ver⸗ diente Theilnahme. Seiner Mitwirkung in den Ensemble „Stücken gedachten wir bereits in ehrender Weise. Außerdem hatte er sich noch durch die Ausführung eines Bauern⸗Chors aus der Kirmeß“ von Taubert, eines großen Chors aus „Oedipus“ von Mendelssohn und eines Chors aus der „Stummen von Portici“ von Auber betl In sämmtlichen eben aufgeführten Musikstücken zeichnete er sich dan Präziton und gute Nüanzirung vortheilhaft aus. Besonders gelang ihm das 6 bet aus der Stummen von Portici trefflichz mit großer Wirkung (a Ca 2.11,) gesungen, ärndtete das schöne Musikstück den lebhaftesten Beifall Die Ou⸗ vertüre aus „Olympia“ von Spontini (ein Wert, das nun bald unter des Meisters eigener Leitung aus langer Ruhe erstehen wird) eröffnete den genußreichen Abend. Eine überaus glänzende und zahlreiche Versammlung wohnte dem Konzerte bei und füllte alle Räume des Saales, so daß auch der äußerliche Zweck des Unternehmens als erreicht zu betrachten ist. Jenny Lind verläßt nun Berlin, wie verlautet, auf im⸗ mer. Ihre letzten Kunst⸗Triumphe will sie im fernen Albion feiern, um sich dann aus dem Glanze der Oeffentlichkeit in die Stille des Privatle⸗ bens zurückzuziehen. Wir beklagen und ehren eine Entschließung, die uns eines der schönsten Gestirne am Himmel der Kunst berauben soll und rufen der scheidenden Künstlerin in diesen Zeilen im Namen aller ihrer Verehrer wer zählt sich nicht dazu? unser herzlichstes „Lebewohl“

““

Die Verhandlungen des ersten Vereinigten 16 Landtages.

Der erste Vereinigte Landtag in Berlin 1847. Heraus⸗

ggegeben unter Aufsicht des Vorstehers des Central⸗Büreaus im Ministerium des Innern und des Büreaus des Vereinigten Landtages, Königlichen Kanzlei⸗Raths E. Bleich. 4 Bde. Gr. 8. Berlin. Verlag von Karl Reimarus (Gropiussche Buch⸗ und Kunsthandlung.)

Dieser so eben vollendete Abdruck der Verhandlungen des ersten Ver⸗ einigten Landtages zeichnet sich eben so sehr durch Treue, Korrektheit und würdige äußere Ausstattung, wie durch eine zweckmäßige innere Eintheilung und Anordnung des Ganzen, und einige schätzbare Zugaben aus, welche den praktischen Gebrauch des Buches ungemein erleichter .

Dem ursprünglichen Plane zufolge, ist der ganze Stoff in zwei Haupt⸗Abtheilungen zerschlagen worden. Die eine, welche den ersten Band füllt, giebt sämmtliche auf die Verhandlungen Bezug habenden und ihnen gleichsam zur Grundlage dienenden Aktenstücke, wie namentlich die stän⸗ dischen Gesetze, die Königlichen Propositionen und Botschaften, die diese erläuternden Denkschriften, so weit sie sich auf wirklich zur Verhandlung ge⸗ kommene Gegenstände beziehen, die Petitions⸗Anträge in einem geordneten Verzeichniß nebst betreffenden Erläuterungen, sofern sie unter Autorisation des Landtages zum Drucke gelangt und nicht bereits anderwärts, wie mit⸗ telst des Buchhandels, bekannt geworden sind, ferner die Sitzungs⸗Protokolle der verschiedenen Kurien, die namentlichen Abstimmungen, und endlich den Landtags⸗Abschied. Als eine besondere, mehr künstlerische Zugabe ist dieser Abtheilung ein Geographisch⸗statistisches Tableau“, in Kartenform, nach amtlichen Quellen vom Hauptmann C. von Stockhausen bearbeitet, bei⸗ Segi Naeen. Es enthält in sehr anschaulicher, bequemer Uebersicht die Wohnörter sämmtlicher Abgeordneten, nach ihrer geographischen Lage und ein nach den Regierungs⸗Bezirken alphabetisch geordnetes statistisches

Namens⸗Verzeichniß der Abgeordneten nebst einigen summarischen Angaben

über Flächen⸗Inhalt und Bevölkerungs⸗Verhältnisse der verschiedenen Pro⸗ vinzen.

Die zweite Abtheilung umfaßt in drei Bänden (2r 4r Bd.) die Verhandlungen des Vereinigten Landtages selbst in einem genauen Abdruck der zuerst in der Allg. Preuß. Ztg. gegebenen stenographischen Proto⸗ kolle. Die bei dem ersten in großer Eile von dem Original⸗Texte bewirkten Abdrucke etwa vorgekommenen materiellen Fehler sind so viel wie möglich verbessert worden, während es zur Orientirung wesentlich beiträgt, daß bei den Namen der einzelnen Redner immer kurz in Parenthese angegeben ist, welcher Provinz und welchem Stande ein Jeder angehöre.

Zwei Register, ein Namen⸗Register der Redner, in alphabetischer Ord⸗ nung nach den Kurien eingetheilt, und ein Sachregister, erhöhen die Brauch⸗ barkeit dieser Sammlung noch um Vieles. Sie kann Jedem, welcher das reiche Material der Verhandlungen des ersten Vereinigten Landtags voll⸗ ständig und in bequemer Form zu besitzen wünscht, angelegentlich eupfohlen werden.

Bantzen, 9. Okt. Gestern wurde hier das vierte wendische Gesangfest in dem geräumigen Saale des Gasthauses zu den drei Lin⸗ den veranstaltet. Zur Aufführung kam: „Die wendische Hochzeit“, Bild aus dem Leben, Text von Seiler, Musik von Kozor. Es hatten sich hierzu über hnndert wendische Sänger und Sängerinnen vereinigt, und das zahl⸗ reiche Publikum wendischer wie deutscher Zunge fand sich durch die ihm gebotenen trefflichen Leistungen eben so befriedigt, als es seinen Beifall oft und durch die begehrte Wiederholung mehrerer Partieen laut zu erkennen

ab. Dem Konzerte folgte ein gemeinschaftliches Abendbrod. Der erste rinkspruch, des Königs von Sachsen und Preußen Majestäten, d. i. den Herrschern, unter deren beglückenden Sceptern die heutigen Wenden leben, von dem Vorsitzenden des Vereins für wendische Volksbildung ausgebracht, wurde mit Begeisterung aufgenommen, und Frohsinn spendete dann noch manches ernste und heitere Wort. Ein fröhlicher Tanz beschloß erst spät das gemüthliche Fest.

b ——

und d'Eequevilley muß nun die

Sir Robert Peel befindet sich seit gestern Morgen in Liverpool

und ist beschäftigt, die dortigen Sehenswürdigkeiten zu besuchen. Ein

roßer Zug Neugieriger begleitet ihn überall hin, und vielfache laute

eifallsbezeugungen empfangen ihn, wo er sich zeigt. Ueber seine eigenen Aeußerungen erfährt man vorläufig noch nichts.

In dem hiesigen neuen deutschen Hospitale sind zwischen dem Comité zur Verwaltung des Hospitals und dem Ober⸗Arzte desselben, Dr. Freund, Streitigkeiten über Anordnungen im Innern ausgebro⸗ chen, in deren Folge das Comité denselben für einstweilen, und bis eine General⸗Versammlung darüber entschieden habe, suspendirte. Es fand daher am gestrigen Tage eine General⸗Versammlung der Gou⸗ verneure des Hospitals unter dem Vorsitze Sr. Königl. Hoheit des Her⸗ zogs von Cambridge statt. Alderman Sidney, Mitglied des Parlaments, beantragte, damit die Sache friedlich ausgeglichen werde, daß ein besonderes Comité zur Untersuchung und Bericht⸗Erstattung darüber niedergesetzt werde. Dr. Bernays, Professor der deutschen Sprache am Kings⸗College, beantragte, daß der Beschluß des Comité's, wonach Dr. Freund sus⸗ pendirt worden war, von der Versammlung sofort wieder aufgeho⸗ ben werde. Da die Mehrheit diesem Antrage geneigt schien, so zeigte Dr. Küper an, daß nun das Comité seinerseits seine Entlassung gebe. Se. Königliche Hoheit hob unter diesen Umständen die Ver⸗ sammlung auf. b 1—

Die bedeutendste Zahlungs⸗Einstellung, welche gestern hier statt⸗ gefunden hat, ist die der Herren Laurence, Phillips u. Sons, ostin⸗ dische Commissionaire. Doch erklären dieselben in einem Circulair, daß diese Maßregel nur temporairer Natur sein solle, und daß sie dieselben vollständig zu befriedigen im Stande seien. Die Passiva werden auf 70,000 Pfd., die Aktiva zwischen 120 und 150,000 Pfd. angegeben.

Die Preise von Korn und Mehl waren seit acht Tagen bei ge⸗ ringer Zufuhr, die blos den heimischen Verbrauch deckte, fast unver ändert geblieben. Man glaubt, daß vor dem Frühjahr keine erheb⸗ lichen Getraide-Ausfuhren nach Europa stattfinden werden. Die Nach⸗ richten aus den südlichen Union⸗Staaten lauten günstig für die Baum⸗ wollen⸗Aeendte, deren Ertrag man auf 2,100,000 Ballen veranschlagt. Aus Merxiko fehlen neuere Nachrichten. Der new⸗vorker Cou⸗ rier erklärt sich überzeugt, daß der Waffenstillstand und die Unter⸗ handlungen mit Beihülfe des englischen Gesandten zum Frieden füh⸗ ren würden.

Die „Britania“ ist heute mit Nachrichten aus New⸗York bis zum 30. September in Liverpool angekommen. Von politischem Interesse wird nichts gemeldet. Die Handelsberichte lauten günstig.

Die Insel Malta ist für 14 Tage, vom 1. Oktober an gerech⸗ net, unter Quarantaine gestellt worden, weil der englische Capitain eines von Alexandrien nach Irland bestimmten Getraideschiffes, das übrigens von den Sanitätsbeamten für durchaus gesund erklärt worden war, sich gegen die Quarantaine⸗Vorschriften in die Stadt begeben hatte. Die Times meint, es sei hohe Zeit, solche widersinnige Vorschriften aufzuheben.

Auf telegraphischem Wege erfahren wir, daß die Bank von Liverpool ihre Zahlungen eingestellt und in London der Geldmangel zugenommen hat.

Ii

Aus dem Haag, 17. Okt. Ihre Majestät die Königin ist am 14ten von ihrer Reise nach der Schweiz wieder hier einge⸗ troffen. Heute Mittag ist bei Hofe Familien⸗Diner und morgen, am Tage der Eröffnung der Generalstaaten, großes Gala⸗Diner. Der König wird dieselben in Person eröffnen. Das ministerielle Organ, der Gravenhagsche Nieuwsbode, meldet, der Köni werde in seiner Thron⸗Rede seine Ueberzeugung aussprechen, da die Revision des Grundvertrags zur Nothwendigkeit geworden sei. Auch das Handelsblad will wissen, daß die Minister sich über die Revision des Grundgesetzes geeinigt hätten.

Vice⸗Admiral Michielsen ist zum Ober⸗Befehlshaber der hollän⸗ dischen Seemacht in Ostindien, an die Stelle des Contre⸗Admirals Vandenbosch, bernfen worden.

Herr Van Rappard soll das ihm angebotene Portefeuille des Innern ausgeschlagen haben.

Dem Bernehmen nach, wird Mgr. Gatan. Bedini als Vice⸗ Superior der holländischen Mission den Mgr. Feriari ersetzen, der in gleicher Eigenschaft nach St. Petersburg bestimm: sei.

Die Regierung soll den Plan haben, eine Einkommensteuer an⸗ statt der Mahl- und Verbrauchssteuer einzuführen.

Dänemar k.

Kopenhagen, 15. Okt. Die Bank hat ihren Diskonto für Reichsbank⸗Wechsel auf 5 pCt. erhöht, Diskonto auf Banco⸗Wechsel wird entweder auf 6 ½ pCt. bleiben oder auf 7 pCt. erhöht werden.

Der Kronprinz hat 50 Actien für die Flensburg⸗Husumer Ei⸗ senbahn gezeichnet, und in Odense sind 82 Actien gezeichnet worden.

Schweiz.

Fürstenthum Neuenburg. In einem größeren Artikel über die beabsichtigte Auflösung des Sonderbundes sagt der Consti⸗ tutionnel Neuchatelois:

„Der Krieg, den die radikale Majorität der Kantone gegen die katho⸗ lischen Stände vorbereitet, ist ein ungerechter Krieg, es ist unmöglich, daß er irgend ein politisches Ziel und Ende erreichen kann; er ist frevelhaft, unehrlich, feig und gottlos. Dies ist, wir scheuen es uns nicht zu sagen, die Meinung von fuͤunf Sechstheilen der gebildeten Welt. Diese Ansicht würde auch die große Mehrheit des schweizerischen Volkes aussprechen, wenn die Frage diesem ruhig, wahrhaft und unparteiisch auseinandergesetzt würde, statt daß sie jetzt in den Organen des schweizerischen Radikalismus ohne Scham und Schande entstellt wird. Er ist ungerecht in seinem We⸗ sen und in der Form. Wir wissen es, es giebt Leute, die im Grunde un⸗ sere Meinung theilen, die sich aber einbilden, daß die radikale Partei die formelle Gesetzlichkeit für sich habe, weil es ihr gelungen ist, sich 12 Stim⸗ men zu verschaffen, um die Auflösung des Bundes durch die Gewalt der Waffen vorzuschreiben; und daß ihr Beschluß, wie ungerecht und willkürlich er auch sei, dennoch geachtet und vollstreckt werden müsse, ungefähr wie das ungerechte Urtheil eines höchsten Gerichts. Die Mehrheit hat gesprochen, man muß ihr gehorchen: die Mehrheit ist in den freien Ländern König. Dies ist die trügerische Sprache des Radikalismus. Ja, die Mehrheit ist ohne Zweifel König, aber constitutioneller König; ein König, der den Gesetzen, die sein Reich regieren, nicht minder, als seine Unterthanen, unterworfen ist. Die Mehrheit allein reicht keinesweges hin, um jeden Beschluß gesetz⸗ lich zu machen. Die Mehrheit muß außerdem auch das Necht haben, ihn zu fassen; das Gesetz, die Verträge, die Ver⸗ assung, die Traktate müssen es ihr förmlich bewilligt haben. Dort ist die Quelle des Rechts der Majorität, die Grundlage der Gesetzlichkeit ihrer Entscheidung; wo diese Grundlage fehlt, da ist die Gesetzlichkeit nicht mehr vorhanden. Drei Kaufleute vereinigen sich durch einen Handels⸗Vertrag. Sie kommen in diesem Vertrage überein, daß sie einen Weinhandel treiben wollen. Sie schießen eine bestimmte Summe zusammen; sie bestimmen in ihrem Vertrage, daß keine Anleihe gemacht werden soll; sie erklären end⸗ lich, daß in allen streitigen Fragen, die sich unter ihnen erheben, die Mehr⸗ heit entscheiden soll. Setzen wir nun den Fall, daß es zweien unter ihnen einfiele, zu beschließen, die Gesellschaft solle außer dem Handel mit Wein noch einen Kornhandel treiben, jedes Mitglied der Gesellschaft habe seine Einzahlungen zu verdoppeln, und außerdem solle die Handlung Anlehen zum Behufe dieses Handels machen, wer wird sich einbilden, daß sich ein Richter finden werde, der den Dritten verurtheilen könnte, sich dem Willen der zwei Anderen zu un⸗

2021

terwerfen, welche die Mehrheit bilden. Unser gesetzgebender Körper faßt seine Beschlüsse mit Mehrheit der Stimmen. Aber setzen wir den Fall, daß eines seiner Mitglieder, gestützt auf sein Recht der Initiative, auf den Gedanken käme, zu verlangen, man solle die Polizeirechte, die der Stadt Neuenburg zustehen, oder die Rechte und Freiheiten der Gemeinde von Va⸗ lendis, oder die Handelsfreiheit unterdrücken, die der Art. 5 der Verfassungs⸗ Urkunde gewährt, oder die Formen ändern, die nach dem elften Artikel die persönliche Freiheit gewährleisten; nehmen wir an, daß dieser Vorschlag die Mehrheit für sich gewänne. Glaubt man, daß die auf solche Weise ihrer Rechte beraubten Gemeinden sich ruhig diesem Beschlusse unterwer⸗ fen müßten, welchen die augenscheinlich inkompetente Majorität zu fassen gar nicht das Recht hatte, und dies zwar bei Strafe, wie Rebellen behandelt und mit Waffengewalt zur Unterwerfung ge⸗ zwungen zu werden? Dies ist aber genau die Lage der katholischen Stände gegenüber der radikalen Majorität. Die Organe des Radikalismus übertreiben die Gewalt der Majorität dermaßen, die Omnipotenz derselben ist dergestalt der Gegenstand ihrer täglichen Erörterungen, daß viele sonst ganz verständige Leute sich durch diese ewigen Wiederholungen bis auf den Punkt haben betäuben lassen, daß sie ganz vergessen haben, was die Schweiz frotz aller Declamationen ist, und was sie trotz aller Drohungen und Be⸗ mühungen des Nadikalismus immer sein wird. Er wird sich daran die Zähne zerbrechen, wie die Schlange an der Feile. Die Schweiz ist nur in geographischer Hinsicht Ein Staat. In politischer Hinsicht ist sie eine Vereinigung, eine Gesellschaft, ein Bund souverainer, freier, unabhängiger Staaten. In der Schweiz beherrscht die Souverainetät der Staaten (oder Stände) Alles, sie ist die Grundlage ihres politischen Daseins. Das freie, innere Handeln eines jeden dieser Staaten ist die Regel; nur ausnahmsweise ist diese absolute Freiheit beschränkt und dem Willen der anderen unterworfen. Aber im öffentlichen Recht wie im Privatrecht wird die Ausnahme nicht vermuthet, sie muß ausdrücklich ausgesprochen sein. In der Schweiz sind die Ausnahmen von der Souve⸗ rainetät der Stände in den Bundesvertrag eingetragen. Außer dem, was dort förmlich und wörtlich als Beschränkungen derselben ausgedrückt ist, be⸗ steht volle und gänzliche Souverainetät. Der Bundesvertrag, das ist der Vertrag, der die 22 schweizer Kantone vereinigt, das ist die einzige Ur⸗ kunde, auf die sie sich einer gegen den anderen berufen können. Die Punkte, worüber er spricht, sind die einzigen, über welche die Tagsatzung berathen kann, über welche eine Majorität sich gesetzlich aussprechen darf. Außer jenen Fällen wäre, wenn 21 Stimmen einen Beschluß faßten, die zweiundzwanzigste, die ihnen widerstände, allein in ihrem Rechte. Ihr beharrlicher Widerspruch wäre keine Insurrection, es wäre ein rechtmäßi⸗ ger Widerstand gegen Tyrannei. Der achte Artikel des Bundesver⸗ trags enthält wörtlich folgende Bestimmung: „„In den Angelegenhei⸗ ten, welche durch den gegenwärtigen Bundesvertrag der Tagsatzung überwiesen sind, entscheidet die absolute Mehrheit.“”“ Dies ist genau der Fall, in dem sich die ka⸗ tholischen Stände befinden. Um das Urtheil darüber irre zu leiten, hat man damit angefangen, zu entstellen. Man hat die Sache des Sonderbun⸗ des für sich allein genommen und gesagt: „Der Art. 6 des Vertrages untersagt den Kantonen, Bündnisse zu schließen, die den Bundesvertrag be⸗ einträchtigen.“ Nun hat augenscheinlich die Majorität das Recht, zu ent⸗ scheiden, ob ein von gewissen Kantonen geschlossenes Bündniß den Bund beeinträchtigt. Indem sie darüber entscheidet, bleibt sie in den strengen Gränzen des Vertrages, und ihre Entscheidung muß anerkannt werden. Diese Begründung würde ohne Zweifel richtig sein, wenn einige Stände, ohne durch irgend einen Vorgang dazu ermächtigt zu sein und ohne daß eine ungerechte, ungesetzliche, inkompetente Entscheidung auf ihnen lastete, die ihnen das Recht, Widerstand zu leisten, gäbe, sich entschlossen hätten, einen besonderen Bund einzugehen, einen be⸗ waffneten Bund, dessen Ziel unbekannt, dessen Beweggrund nicht eingestan⸗ den wäre. Aber dies ist bei den Ständen des Sonderbundes nicht der Fall. Um diesen aus dem Standpunkte des Gesetzes zu beurtheilen, muß man ihn in Verbindung mit allen den Thatsachen auffassen, die sich an ihn knüpfen, und die ihn hervorgerufen haben. Einer der Artikel des eidgenös⸗ sischen Bundes, auf den die katholischen Stände den größten Werth legen, eine der Bedingungen, unter denen sie in den Bund getreten sind und einen Theil ihrer Unabhängigkeit, ihrer Freiheit, ihrer Souve⸗ rainetät aufgeopfert haben, ist schändlich verletzt. Die Mehrheit hat in Beziehung auf die aargauer Klöster einen Beschluß gefaßt, den sie zu fassen nicht das Rechthatte, welchen der Bundesvertrag ihr zu fassen verbot. Das hat die Tagsatzung selbst anerkannt. Dieser Beschluß hat keine gesetzliche Kraft, es ist ein Gewaltstreich, nichts weiter. Wenn die Klöster, statt im Aargau, im Kanton Luzern oder Uri gelegen hätten und davon die Rede gewesen wäre, daß die Mehrheit, die den Schluß gefaßt, ihn mit Gewalt hätte vollstrecken lassen wollen, so wären Luzern und Uri vollkommen in ihrem Rechte gewe⸗ sen, wenn sie offen Widerstand geleistet und Gewalt mit Gewalt abgetrie⸗ ben hätten. Da die katholischen Stände nach den Bestimmungen des Bun⸗ desvertrages den Ständen, die ihre Rechte verletzt hatten, nicht den Krieg erklären konnten, so haben sie Gerechtigkeit verlangt. Sie ist ihnen verwei⸗ gert worden. Sie verlangten, daß ein Beschluß der Mehrheit, die nicht das Necht gehabt hatte, ihn zu fassen, für nichtig erklärt werde, und man hat sie als Rebellen behandelt. Die Mehrheit hatte gesprochen, es bleibe nichts Anderes übrig, als sich zu unterwerfen. Wahrlich, nach dieser drei⸗ oder viermal wiederholten Justiz⸗Verweigerung hatten sie das unleugbare Recht, sich von einem Bunde mit anderen Staaten loszusagen, deren Mehrheit aus⸗ drückliche Bestimmungen dieses Bundes verletzen zu können glaubte. Das, was den Fall besonders ernsthaft machte, war weniger die gegen die gargaui⸗ schen Klöster begangene offenkundige Ungerechtigkeit und ihre Aufhebung, als der von der Mehrheit verwirklichte Anspruch über einen Gegenstand, den zu berühren der Bundes⸗Vertrag ihr verbot, einen gültigen, Andere verpflichtenden Beschluß zu fassen. Dies heißt in der That aus⸗ sprechen: daß die Mehrheit der Stände ein König geworden sei, und zwar nicht ein constitutioneller König, sondern ein despotischer und absoluter. Die Mehrheit hat aber auch nicht gezögert, einen Schritt wei⸗ ter zu gehen. In der Angelegenheit der aargauer Klöster hatte sie sich dar⸗ auf beschränkt, sich zur Mitschuldigen der Beraubung zu machen, indem sie diese bestätigte. Sie hatte in gewisser Hinsicht eine passive Rolle gespielt.

Nachdem sie einmal ihre Gewalt erprobt, zögerte sie nicht, zum Angriff⸗

überzugehen. Die Berufung der Jesuiten bot ihr den Vorwand dazu. Hier war der Sturm unmittelbar auf die Souverainetät gerichtet. Der Bundes⸗ vertrag bot den Angreifenden auch nicht einen Artikel, nicht ein Wort, nicht einen Gedanken, woran sie sich hätten klammern können, um ihren An⸗ griff zu rechtfertigen. Die bloße Erörterung des betreffenden Antrages war eine Verletzung des Bundes, ein direkter Angriff gegen die Souverainetät der Kantone. Er hätte niemals auf die Tagesordnung kom⸗ men sollen. Der Bundesvertrag sagt wörtlich: „„Die Tagsatzung entschei⸗ dei nur in den Angelegenheiten, die ihr durch gegenwärtigen Vertrag über⸗ wiesen sind.““ Die auf drei oder vier nach einander folgenden Tagsatzun⸗ gen wiederholte Verhandlung der Jesuitenfrage, der von mehreren Ständen laut erhobene Anspruch: daß in dieser Angelegenheit die Mehrheit das Recht habe, der Minderheit das Gesetz vorzuschreiben, d. h. die Souverai⸗ netät der Stände, aus denen sie besteht, mehr zu beschränken, als sie durch den Bundesvertrag sie zu beschränken eingewilligt haben, dies war gegen diese ein bestimmter Angriff, ein Angriff, gegen den sie das Recht hatten, sich mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu brechs Es war in der That klar, daß (um nicht von der ungleich schwereren Verletzung im Jahre 1832 zu reden) seit 1841 der ungestraft verletzte Bundesvertrag in der Wirklichkeit nicht mehr bestand. Dem Anschein nach gab es eine Tagsatzung, die laut dem Vertrage zusammengesetzt war; in der Wirklichkeit aber standen zwei feindliche Mächte sich gegenüber. Die eine klammerte sich streng an den Bundesvertrag und die Gesetzlich⸗ keit; sie hielt sich bei allen Gelegenheiten dgran; die andere hatte nur noch eine Richtschnur: die Majorität. Fand sie neben dieser willkürlichen und despotischen Regel irgend einen Artikel des Vertrags, der ihr zu Hülfe kom⸗ men konnte, so bemächtigte sie sich desselben, um ihre Gewalt zu vermehren und ihren Gewaltthaten den Anstrich der Gesetzlichkeit zu geben. Fanden sich andere Artikel, die ihr im Wege standen, so lag ihr wenig daran; die Mehrheit galt ihr für Vertrag und Gesetz. Vertrag, wenn er für sie ist, Mehrheit, wo er gegen sie spricht. Dies ist das Gesetz, außerhalb dessen letztere die Kantone zu stellen sucht. Der Bundesvertrag verbietet den Kan⸗ tonen, sich zu bekriegen. Die Mehrheit hat, um die Form der Legalität zu schonen, sich wohl gehütet, ihn in diesem Punkte offen zu verletzen. Kein Kanton hat den feindlichen Kantonen den Krieg erklärt. Sie haben die Freischaa⸗ ren gegen sie losgelassen; sie haben diese öffentlich auf ihrem Gebiete sich bilden u“ 8 ““

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lassen, sie haben ihnen Waffen, Kriegs⸗Vorräthe, Anführer und Rathschläge, 88 kü⸗ Pan. Beserge was eine Behörde ihren Soldaten liefern würbe, die in den Krieg ziehen. Für die Gefangenen hat man mit großen Unkosten das Lösegeld bezahlt. Später wich man vor dem Geschrei der öffentlichen Meinung zurüͤck und machte Gesetze gegen sie, stellte sie aber zur selben Zeit auf den Gipfel der Ehren. Auf der einen Seite erklãren die Häupter ihrer Raths⸗Versammlungen öffentlich, daß die Zeit der Frei⸗ schaaren vorüber sei, daß diese scheußliche Erscheinung sich nicht erneuern werde, und auf der anderen sagen sie, daß, wenn die rechtmãßige Behörde den katholischen Kantonen nicht den Krieg erklären sollte, die Freischaaren es statt ihrer thun würden. Die Stände der Mehrheit erkennen also an, daß sie zu ohnmächtig sind, zu hindern, daß die Freischaaren sich wieder verei⸗ nigen, daß diese scheußliche Erscheinung sich wiederhole. Sie erklären sich also als in einem ewigen Kriegszustande gegen die Stände der Min⸗ derheit begriffen. Folgendes also ist der Ueberblick über die Lage der Dinge, um deren Beurtheilung es sich handelt: Verletzung des Bundes⸗ vertrags in der Klosterfrage; eine Mehrheit, die sich das Recht beilegt, ihren Willen über den Vertrag hinaus durchzusetzen und die Verletzung desselben für gerechtfertigt zu erllären; eine Mehrheit, die sich das Recht beilegt, sich mit Fragen, die der Vertrag nicht unter die Tagsatzung stellt, zu beschäftigen und sie zu zerhauen, statt zu lösen; eine ungesühnt gebliebene, indirekte Kriegs⸗Erklärung eines Kantons gegen den anderen; ein wirklicher Angriff, der in der Person der Anführer belohnt wird; das sind die Thatsachen, die dem Sonderbunde vorausgingen, die Thatsachen, die ihm eine vollkommen ge⸗ setzliche Stellung geben. Der Sonderbund ist der rechtliche Wider⸗ stand gegen Willkür und Despotismus einer Mehrheit, die aus den Regeln der Gesetzlichkeit herausgeht und sich zum absoluten Sou⸗ verain in einem constitutionellen Lande macht. Und wenn die radikale Mehrheit irgend einen Anspruch darauf machte, konsequent zu sein, so würde sie hier ein Wort anwenden, welches sie so oft wiederholt hat: „„Der Auf⸗ stand ist die heiligste aller Pflichten.““„ Die Mehrheit der Tagsatzung hat eben so wenig das Recht, den Sonderbund aufzulösen, als sie ein Recht hatte, den aargauer Beschluß zu billigen oder die Jesuiten auszutreiben. 2 (Schluß folgt.)

Kanton Bern. Am 15. Oktober Abends ist der eidgenös⸗ sische Commissair, Regierungs⸗Rath Stockmar, von Neuenburg zu⸗ rückgekehrt. Der Staats⸗Rath dieses Kantons hat sich den Beschlüssen der Tagsatzung, bezüglich der Waffen⸗ und Munitions⸗Lieferung an die Sonderbunds⸗Kantone unterworfen. Von den liberalen Kantonen werden die Gesandtschaften schon morgen (16. Oktober) eintreffen. Alles drängt zur Entscheidung. So eben läuft hier eine wichtige Nachricht aus Zug ein. Das Zugervolk, seiner aitgeschichtlichen Vermittelungsliebe treu, hat einen annähernden vehgene. tions⸗Antrag durch den Landrath erlassen. Die sandt⸗ schaft soll an der Tagsatzung erklären,

daß der Stand Zug unter der Bedingniß, daß eine Zwölfermehrheit die unverkümmerte Souve⸗ rainetät der Kantone ausspreche und die Jesuitenfrage fallen lasse, seinen Anstritt aus dem Sonderbund nehmen werde. Dieser Mittel⸗Antrag wurde mit 170 gegen 20 Stimmen gefaßt. Es giebt dieses Faktum einen deutlichen Kommentar zur Stimmung der Ingen , wo eben so wenig die Sonderbunds⸗Partei durchsetzen konnte, welche unbedingt kriegerisch instruiren wollte, als die radikale, welche unbedingten Austritt aus dem Sonderbunde forderte. 17. Okt. Der wichtigste Gegenstand einer Vorberathung der bereits in Bern eingetroffenen liberalen Ständegesandtschaften ist die Ernen⸗ nung des Obergenerals Rilliet⸗Constant, Ochsenbein, Ziegler, Don⸗ naz werden von einzelnen Stimmen bezeichnet. Jeder derselben hat seine notorischen Mängel, wenigstens im Munde des mit republikani⸗ scher Härte kritisirenden Volkes. Ochsenbein ist bloßer Theoretiker und Donnaz ein bloßer Haudegen, Ziegler wohl praktisch, aber Aristokrat, und Rilliet wohl der tüchtigste, kennt aber kein deutsches Kommando und ist zu streng. Da haben Sie die demokratische An⸗ tipathie gegen das Wörtchen „Subordination“. Wer General wird, bettet sich auf keine Rosen. Der Schweizer ist gewohnt, Niederlagen

an seinen Offizieren zu rächen. Den Sieger erwartet wenig Dank und den Besiegten vielleicht der Tod. Wer wird unter diesen Um⸗ ständen frei willig nach dem Marschallstabe greifen? 3

Auf die Kunde, daß Sonderbundstruppen gegen die Gränzen der Kantone Bern und Aargau ziehen, wurden in der Nacht vom 16. Oktober zu den bereits besammelten 1 Auszüger⸗ und 4 Reserve⸗ Bataillonen noch 3 Auszüger⸗Bataillone nebst den nöthigen Spezial⸗ waffen aufgeboten. Am 16ten Morgens langten 6 Januar⸗Gefan⸗ gene von Freiburg in Bern an, welche letzte Nacht dort entweichen konnten. Der Große Rath von Freiburg hat mit 45 gegen 22 Stimmen beschlossen, am Sonderbund festzuhalten; 12 liberale Groß⸗ räthe waren abwesend.

Kanton Basel. (O. P. A. Z.) Stadt und Landschaft Basel bieten jetzt ein ganz entgegengesetztes Bild. In der Stadt Stille und Verlegenheit, außerhalb der Ringmauern lanter Kriegs⸗ jubel und Siegeshoffnung. Während der Landrath der Landschaft einstimmig den Eintritt in die Execution beschlossen und eine gehar⸗ nischte Proclamation erlassen hat, welche jeden Saumseligen beim all⸗ gemeinen Aufgebot mit Zuchthausstrafe bedroht, haben sich hier in der Stadt schon über achtzig militairpflichtige junge Leute aus den besten Familien mit Regierungspässen entfernt und harren im benach⸗ barten Mühlhausen oder noch entfernter des Ausganges. Nun sollen aber, dem Vernehmen nach, die beiden wohlexerzierten Zwölspfünder⸗Batterieen des Kantons Baselstadt von der Tagsatzung gegen den Sonderbund aufgeboten werden. Fehlt es nun, wie vor⸗ auszusehen, an der benöthigten Mannschaft, so droht im Hintergrunde die Rache des immer noch stadtfeindlichen Landvolkes, und bereits gehen hierüber die beunruhigendsten Reden. Wie groß die Erbit⸗ terung beider Parteien, dafür theile ich Ihnen in der Eile nur zwei Belege mit, nämlich, daß man auf radikaler Seite den friedliebenden Antrag Zugs (s. oben) als einen „elenden Jesuitenkniff“ bezeichnet; und daß man hinwieder in der Urschweiz den Schutz der Jungfrau gegen die „Ketzer“ anruft, und daß dortige Prediger predigen, der Tod im Kampfe gegen die „Vaterlandsfeinde“ führe direkt ins Himmelreich. Am 16. und 17. Oktober passirten die Stadt Basel viele Schweizer aus Deutschland und Frankreich, welche zum Waffen⸗Aufgebvt ihrer Kantone nach Hause eilen. Die Ansicht der Gemäßigten spricht sich jetzt dahin aus, daß schon um der großen Geldkosten willen, welche der gegenwärtige Kriegszustand verursacht, diesem Zustande ein baldiges Ende gemacht werden müsse, und akkomodirt sich somit auch das Juste- milien dem Gedanken einer „Execution“; denn so und nicht „Krieg nennen es die öffentlichen Organe der Tagsatzungsmehrheit; wie denn auch von dieser Seite aus häufig das Wort „Rebellen“ gegen die Sonder⸗ bündler ausgesprochen wird. In der entscheidenden Sitzung des ear ßen Raths von St. Gallen wurde von allen Rednern der Ubera 828 Partei dieser Modus planmäßig durchgeführt, und als die vSe-e. Baumgartner's darauf aufmerksam machte, daß die sogenannten 2 ge bellen“ die Nachkommen Tell's, Winkelried's, dann F. 1 Feseien Zeit der von Europa bewunderten Sieger von Schindelleg: ser 2⸗ * 4 8IS 1 Tell's, aber die en erscholl der mehrseitige Ruf: „Ja, die Söhne Tell s, gestiegen ist. rdeen * Man sehi hleraus, v sehr die Ethühemmn vefnanen

jer bei de Kanton Zürich. Fürsprech Spöndli, 98 98 lich wegen janissen ij [ 18. it Antheil nahm, kürz 1 eignissen im September 1839 thätigen ber. Abends gegen Cautijon Aufwiegelung der Truppen verhaftet, aber⸗

1 5. Oktober dem Kri⸗ wieder auf freien Fuß gestellt wurde, ist um. xaxales 8 minalgericht überwiesen worden. g.