1847 / 293 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

1 inze, 14. Okt. (Freib. Ztg.) Von der schweizf! 5 wie bereits öffentliche Blätter

soll nicht nur, Ffereret hane, nac, 8 Segermaches⸗ sondern auch von Seiten

Seiten Oesterre enen. nech Ferag danch ichs die Gränze gegen die Schweiz in kürzester 88

besetzt Ob deutschen Staaten und Sardiniens das kiche gesche . zur Zeit noch nicht festzustehen.

8* . 358 8 gett di Firenze vom 2. Okt. Die amtliche Gazetta di Fir Zan das Mo 2 8 o 1808 F eßen

M., kraft dessen derselbe die Besitzergrei

. 8 Na geß Fehpegn Das Ministerium und & Staatsrath von Lucca hören auf, unter Belassung der Titel und he halte für die bisherigen Minister und Staatsräthe; hingegen 8-5 en alle übrigen lucchesischen Beamten und Magistrate in .— 8 1 gen Verhältnissen übernommen. Desgleichen werden alle Fsete.; n⸗ ordnungen und Regulirungen provisorisch beibehalten. Die Todes⸗ strafe wird, wie in Toscana, abgeschafft. Zugleich verkündigt der Großherzog für alle seine neuen Unterthanen, die sich wegen geringe⸗ rer Vergehen gegen den Staat oder Privat Personen in Untersuchung befinden oder verurtheilt sind, als da sind Jagd⸗ und Polizeifrevei, Zolldefraudationen, Körperverletzungen, wenn sie nicht den Tod des Beschädigten zur Folge hatten oder zum Behufe des Raubs began⸗ wurd jedoch unbeschadet der damit ver⸗

en wurden, Nachlaß ihrer Strafen, unbes d Fatysten Civil⸗Entschädigungs⸗Klagen. Die näheren Bestimmungen

über Erlangung dieser Begnadigung sind angefügt. 1

Dasselbe Blatt enthält über die neuesten Veränderungen in der dortigen Staats⸗Verwaltung nachstehenden Artikel: „Welches auch die ministeriellen Phasen in Toscana, und welches auch die Aufein⸗

anderfolge jener ausgezeichneten Bürger sein mag, welche unser Lan⸗ desfürst an seinen Thron ruft, damit sie an der öffentlichen Verwal⸗

tung Theil nehmen,

Florenz, heutigen Tage en

so hegen wir die Gewißheit, daß man auf der Bahn des Fortschrittes fortwandeln, daß Leopold II. mit seiner Re⸗ gierung zu Gunsten von Toscana Alles thun wird, was in der mensch⸗ lischen Gewalt liegt; und Jedermann, welcher besorgen wollte, daß dieser sein fester und unabänderlicher Entschluß vor irgend einem anderen Hindernisse als vor der unüberwindlichen Herrschaft der Umstände entweder zum Zögern oder Stillhalten bewogen werden möge, würde nunmehr eher für kurzsichtig als für übelwol⸗ lend gehalten werden. Es sei uns demnach bei diesem Anlasse ge⸗ stattet, flüchtig zu bemerken, wie unrecht Manche daran waren, als sie bei Besprechung der letzten Ministerial⸗Veränderung ein Programm der toscanischen Regierung ankündigten und dabei den Weg zu wissen vorgaben, welchen das neue Ministerium befolgen würde. Unter der Regierung Leopold's II. giebt es nur ein Programm, jenes nämlich: zu schicklicher Zeit alles Gute für Toscana zu bewirken; und nachdem das Herz des Monarchen dieses Gute mit Bestimmtheit will, anderer⸗ seits aber auch der schickliche Anlaß hierzu von den Umständen ge⸗ boten wird, so würde in ähnlicher Sachlage jedes ministerielle Pro⸗ gramm nicht nur fruchtlos, sondern auch sinnlos sein.“ Von der toscanischen Gränze. Anfang Oktober. (A. Z.) Die Gefahr, welche der öffentlichen Ordnung der Dinge in Toscana eine Zeit lang drohte, scheint um Vieles geringer, seit Marchese Ri⸗ dolfi und Graf Serristori an die Spitze der Verwaltung getre⸗ ten sind. Marchese Cosimo Ridolfi ist einer der geachtetsten und be⸗ sonnensten Männer in Italien. Er hat die größten Verdienste um die Hebung der Land⸗ und Staatswirthschaft in Toscana. Er ver⸗ schmähte es trotz seines hohen Ranges nicht Professor in Pisa zu werden, wo er das agrarische Institut gründete; wie denn überhaupt nirgends mehr als in Toscana der Adel mit dem gebildeten Mittel⸗ stande sich verschmolzen hat. Später ward er nach Florenz beru⸗ fen, um die Erziehung des Erbgroßherzogs zu leiten. Un⸗ ermüdlich thätig ist er als Schriftsteller und langjähriger Präsident der berühmten Academia dei Georgofli in Florenz gewesen. Graf Serristori ist General, stand eine Zeit lang in russischen Diensten und hat, wo ich nicht irre, den Feldzug über den Balkan mitgemacht. Er stand dann länger als Gouverneur in Siena und die beiden letzten Jahre in Pisa der Verwaltung vor, welche freilich, wie für alle Gouverneure, höchst abhängig von der Central⸗ Stelle in Florenz war. Graf Serristori unterhält in beiden Univer⸗ sitätsstädten die innigsten Beziehungen zu den Professoren. Er selbst ist der Verfasser des ausgezeichneten Werkes über die Statistik von Italien. Beide Männer sind sehr gemäßigt, aber freisinnig, huldigen, wie alle tüchtigen Männer, in Italien der Ansicht von der nationalen Entwickelung, achten aber auch fremde Nationalitäten, wie die deutsche, deren Literatur ihnen nicht unbekannt ist. Ob sie mit der genauen Säachkenntniß und dem guten Willen zugleich die hinreichende Energie besitzen ein Moment, das mir für Toscana besonders wichtig scheint muß die Zeit lehren.

Rom, 7. Okt. (A. Z.) Aus einem Schreiben Gioberti's an den Herausgeber der Speranza, datirt Paris, 20. September, er⸗ sieht man, daß derselbe den Wunsch der hiesigen Jugend, ihn als ihren Lehrer in der ewigen Stadt zu begrüßen, abschlägig beantwor⸗

tet hat. Er kommt dabei mehreremale auf seine geschwächte Gesund⸗ heit zurück, die von so riesenmäßigen Arbeiten, wie die von ihm in dem Verlauf weniger Jahre zu Ende geführten, allerdings stark an⸗ gegriffen sein mag. Uebrigens legt er darüber, daß man an ihn ge⸗ dacht habe, seine Freude an den Tag und versichert, eine solche Gunst 15 henn andere Leiden zu heilen und ihn über sein har⸗ Schicksal zu trösten. 1 „Der französische Schriftsteller de Cormenin hat dem Papst ein Projekt zur Drganisation einer Staats⸗Consulta überreicht und ist von ihm mit zuvorkommender Gnade und Huld empfangen wor⸗ den. Auch hat ihm Pius IX. in Rücksicht auf seine europalsche Ce⸗ lebrität den Pius⸗Verdienst⸗Orden zuertheilt. d Chrnane hat der Erzbischof Salvini in seinem Seminar den Eesen zuginancherschtet, va-” büengen auch nopol des öffentlichen Un 9 ve Füs. Anordnung, welche das Mo⸗ Händen der Jesunten veeerräshte becrosae 1668

Fñr Rom ist es von der höchsten Wichtigkeit, daß der Presse R. Camera freimüthig zu beso 83 nungen in 8 vee. der temporaneo geschehen 1 prechen, wie dies in Nr. 38 des Con⸗

Aus Abrus g ber nfceichen⸗ echn Ponder 1äie. e

so peinlich wie früher, was auf iier Provinz Teramo ist nicht mehr Vor einer Woche ist in großen Befürchtungen hindeutet. Schwadron Kavallerie eingetroffen im G hen.3 S-n e; 9,8 von diesem Mittelpunkt aus jeden Punkt Fvene: 8 E1“ Bewegung zeigen sollte, beherrschen zu⸗ kön dh gseg, Pe beaache der Intendant von Teramo die verschiedenen. Unterdessen besucht Kirchenstaats gelegenen Ortschaften zu seinem v auf 1 85 richten, welche aus anderen Provinzen des Fönigegichg en halten des Positiven augenscheinlich 8 dürfen.

Berichtigung. In der gestrigen Nu Ztg. ist im AMtiel Florenz 4 sen ; vom 16. Oktober (statt vom 12ten.)

zu wenig, um sie wiederholen zu

1— Allg. Pr. Journal des c, n⸗;

V

reichs eintreffen, ent⸗

Madrid, 11. Okt. egengezeichnete Königlich auptstadt einen besonderen

folgungen gegen die periodische

halt von 20,000 Realen bezieht.

.

Eine von dem Justiz⸗Minister Arrazola e Verordnung vom 9ten d. ernennt für die n Fiskal, welcher mit den gerichtlichen Ver⸗ Presse beauftragt ist und einen Ge⸗

ealen bezieht. Es hat, wie in der Einleitung der Verordnung ausgeführt ist, diese Maßnahme eine größere Beschleu⸗ nigung der seither ziemlich langsamen Preßprozesse zum Zwecke.

Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, den 21. Oktober 1847.

EE1“

Wechsel

-Course.

Amsterdam

do.

Hamburg

do. London Paris .. Wien in 2.

Augsburg.. .

Breslau

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss..

Frankfurt a. M.

Petersburg

250 PFl. 250 Pl. 300 Mk. 300 Ma. 1 Lst. 300 Fr.

suad. IWAEH’. b⸗;

150 PFl.

100 Thlr. 100 Fl.

150 PFl.

100 Thlr.

100 SRbl.

Kurz

2 Mt.

Kurz

2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage

(2 Mt.

2 Mt.

3 Wochen 109

6 27 ½ 6 81123 102 ¾

102 ½ 102⅔ -— 99 ¾ 99 ½ 995 99 56 22 1083.

Inländische Fonds: Pfandbrief-, Kommunal- Papiere und Creld-Course.

St. Schuld-Sch.

Seeh. Präm. Sch. K. u. Nm. Schuldv. 3

Berl. Stadt-Obl.

Westpr. Pfandbr. * 2 Grossh. Posen do. 4

do. 32

do. Ostpr. Pfandbr. Pomm. do.

Brief. 92²½ 88 ½

91½

Geld. Gem.

89;

903³ 90G

91½ 95 ½

10¹½ 92

914

Kur- u. Nm. P Schlesische

Pr. Bk-Anth.

Disconto.

fdbr. do.

do. Et. B. gar. do. *

Sch

Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th.

Zf. 3;

2105;

Brief. Geld. Gem.

94½

3 3

Ausländische Fonds.

Russ. Hamb. Cert. do. beiHHope 3.4. S. 1. Anl.% do. Stiegl. 2. 4. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Poln. Schatz O.2 do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Pol. a. Pfdbr. a. C.

do. do.

Eisenbahrn

Volleing.]⸗ Amst. Rott. Arnh. Utr. Berl. Anh. A. do. Prior. Berl. Hamb. do. Prior. Berl. Stett. Bonn-Cöln. Bresl. Freib. do. Prior. Chem. Risa. Cöln. Mind. Cöth. Bernb. Cr. O0b. Sch. Dresd. Görl. Düss. Elberf.

do. Prior.

Gloggnitz. Hmb. Bergd. Kiel-Alt. Lpz. Dresd. Löb. Zittau. Magd. Halb. Magd. Leipz. do. Prior. N. Schl. Mk. do. Prior. do. Prior. do. III. Ser. Nrdb. K. Fd. 0. Schl. Lt. A

114 ¼ 6.

do. Prior.

- Jan. †F

. Okt.

97 ½ B.

116 ½ bz u. G. 101 ½ G

100 ¾ bz u. G 111¾ B. u. bz.

[96 ½¼ ¼ 72 6.

101 n. 98 ¾ n. 92 B.

1101 8

88 n. 87 6. 93 bz. 2— 101 3⁄¾¼ 6.

100 bz. 8

106 B.

do. Part.

do. do. 30

Holl. 2 ½ %

Sardin. do. 3

Poln. neue Pfdbr. 500 Fl.*

0 Fl.

IHIamb Feuer-Cas.² do. Staats-Pr.

Anl Int

Kurh. Pr. O. 40 th.

6 Fr.

N. Bad. do. 35 Fl.

2- Actien.

0. Schl. L. B. Pts. Mgdb. Pr. B. do. do. Rhein. Stm.

Prior.

do.

do.

Sag.-Glog. do. St.-Vohw. do. Thüringer. Whb. (C. 0.) do. Prior. Zarsk Selo.

Quit. Bog. a 4 % Aach. Mastr. Berg. Mek. Berl. Anh. B. Bexb. Ludw. Brieg-Neiss. do. Thür. V. Magd. Witt. Mecklenb. Nrdb. F. W. Rh. St. Pr.

Starg. Pos.

Prior.

do. v. St. gar. 3: Sächs. Bayr.

Prior.

7„% 30 50 45

70

20 30 80 70 70 50

(Schluss der Börse 3 Uhr.)

Anfangs der heutigen Börse wurde durch Mittheilung unserer Re- gierung die heute eingegangene tclegraphische Nachricht von der Zah- lungs-Einstellung der liverpooler Bank bekannt. stitut hier nur als ein Privat-Unternehmen bekannt ist, so brachte diesc Nachricht keinen besonders nachtheiligen Eindruck hervor, und die Course sind nur wenig gewichen.

Getraide-Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen 70 75 Rthlr. 8 Roggen loco neuer 46—48 Rthlr. pr. Okt. 46 Rthlr. pr. April Mai k. J. 47 Rthlr. Hafer 48/52pfd. 26 28 Rthlr. - 48pfd. pr. Frühjahr 28 ½ Rthlr. Gerste 42 43 Rthlr. * Rüböl loco 11 ½ Rthlr. bez, u. Bf. Okt. 11 Rthlr. - Ohkt. Dez. 11 ½ Rtchlr. . ebr. 11 Rchtr. „e. Spiritus loco 28 ¼ ¼ Rthlr. bez.

28 ½ 28 Rilalr. bez.

Frübjahr 26 ½ ¼ Rthlr.

Königsberg, 18. Okt. zen 70 85 Sgr. pr. Schfl.; Roggen 50 56 Sgr. p 45— 48 Sgr. pr. Schfl.; kleine Gerste 40 —46 Sgr. pr. Sgr. pr. Schfl.; graue Erbsen 70 85 Sgr. pr. Schfl.; 50 65 Sgr. pr. Schfl.; Karioffeln 30 32 Sgr. pr.

.

13 Sgr. pr. Ctr.; Stroh 90 Sgr. pr. Schock.

Danzig, 18. Okt. Getraidebericht.

90

80 ½ n.

81½

106 B.

80 59

B

68 ½ 1. u. B.

81 ¼ G.

Da indess dies In-

Marktbericht. Zufuhr mittelmäßig. Wei⸗

r. Schfl.; große Gerste Schfl.; Hafer 23 26

weiße Erbsen Schfl.; Heu

Die vorige Woche hindurch

hatten wir anhaltrnd schönes Wetter, milde, ja mitunter warme Tempera⸗ tur und nur am Donnerstag Abend einen mehrere Stunden anhaltenden

Regen.

8

Am Gcetraidemarkte war es eiwas lebhafter, wie sonst, denn es sind

im Ganzen, theils aus dem Wasser, theils vom Speicher ca. 150 Last

Weizen, 70 Last Roggen, 20 Last Erbsen, 13 Last Gerste und eine kleine

Partie von 2 ½ Last Leinsamen zum Theil zu den im letzten Bericht gemel⸗

deten Fhasss umgesetzt. Für ein Pöstchen Roggen von ca. 2 Last, wel⸗ e

ches d dungen.

seltene Schwere von 131 Pfd. erreicht hatte, wurden 360 Fl. be⸗

Der Landmarkt wird, da der Landmann bei dem so schönen Wetter mit der Bestellung der Wintersaaten zu sehr beschäftigt ist, vorläufig wenig mit Getraide versehen; die zuletzt gezahlten Preise sind; Für Weizen, hoch⸗

Alt. Kiel 108. 107 ¼.

bunten 130/31 pfd. 93 Sgr., bunten 126/27 pfd. 72 Sgr., 2*

125/24pfb. 57 Sgr., 118/1opfv. 48 Sgr⸗, Erbsen, -. 682

58 gr 8,240 852 und 2— 25 22 Sgr. pr. Schfl. iritus ist in den letzten acht Tagen

fostet 1491 26 * 2 Rehe 6 cht Tagen bedeutend gestiegen, das Ohm

Stettin, 20. Okt. Außer der Wirkung des reellen Bedarfs wi unser Roggenpreis augenblicklich noch durch dieggefteigert daß bA Verkäufe für den laufenden Monat zu decken sind. Es ist in loco neuen 48 a 48 ½ Rthlr. und zuletzt 49 Rthlr., auf Lieferung p. Ok. fut 82 pfd. neuen 48 ¾ 2 49 ½ Rthlr. und zuletzt 50 Rthlr., und für 80 fd. ged. eh. znr Okt. 38 ¾ Rthlr. bezahlt, p. Fruͤhjahr für 82pfd. neuen 47 Rthlr.

Heutiger Landmarkt: b Weizen. Hafer. Erbsen. Preise. 46 48 38 a 40 24 a 27 50 a 54 nüsil

Heu p. Ctr. 15 a 25 Sgr. 8

Stroh p. Schock 4 Rthlr. 10 Sgr. a 5 Rthlr. 2

Kartoffeln 20 Sgr. p. Scheffel. LEE“

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 12 ½ %, aus zweiter Hand 12 % bez., p. Okt. 12 % Geld, p. 24. Okt. 12 ½ bez., p. Frühjahr 14 ¾ % Geld, 14 % Br. hal Rüböl p. Okt. zu 11 Rthlr. zu lassen, p. Dez. zu 11 ½ Rthlr. zu

aben.

Tabacksmarkt. Bis jetzt war die Zufuhr von neuem Taback sehr gering, da noch nicht viel trocken genug zum Abbinden ist. Die Preise waren für ganz ordinairen 2 ½ a 3 Rthlr., für gut mittel 3 ½ a 4 Röise für gut couleurt und trocken 4 ½ a 5 Rthlr.

* Breslau, 20. Okt. Weißer Weizen ber Weizen 83, 90 bis 95 Sgr.

Roggen war heute am Markt viel zugeführt, für Oberschlesien zeigte sich wieder viel Frage, und man bezahlte 60, 65 bis 68 Sgr. 50 Wspl. von Berlin abgeladen, 86./87 pfd., gegen Ladeschein, 56 Rthlr. pro Wspl. a 20 Schfl. bezahlt.

Gerste wenig angeboten, 50, 54 bis 57 Sgr. bezahlt.

Hafer bedang 28, 29 bis 31 Sgr.

Von Rapps war heute nur wenig am Markt, wir notiren 88, 92 ¼ bis 95 Sgr. Eine Partie von 20 Wspl. wurde a 95 Sgr. pro Schfl. ab Boden gehandelt.

Spiritus loco 14 ½ Rthlr., pro Nov./Dez. 13 ¼ Rthlr. Br.

Rüböl wie gestern notirt, 11* Rthlr. bez, 2 Br. Termine ohne Handel.

Nach russischem Roggenmehl war viel Frage, man bezahlte Rthlr. franco hier, für eine Partie von 2000 Ctr. gehandelt.

London, 16. Okt. Die Waarenmärkte und der Geldmarkt haben in den letzten acht Tagen ein noch trüberes Ansehen dargeboten, als in der vorigen Woche, und man hegt große Besorgnisse für die Zukunft. Mehrere bedeutende Häuser konnten ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, welche mei⸗ stens von außerordentlich großem Belang sind. Seit dem 26. August sind die Staatspapiere und Eifenbahn⸗Artien um 7 ½ pCt. im Werthe gefallen, während der Diskonto enorm hoch steht und Geld äußerst gesucht ist. Ersterer ist ca. 6 a 10 pCt. zu notiren. Das Mißtrauen im Handel ist größer, als man es je zuvor erlebt hat. Die Krisis hat jetzt drei Mo⸗ nate bestanden, und in dieser kurzen Zeit belausen sich die Fallissements auf die enorme Summe von 20,000,000 Pfd. Die meisten der fallirten Häuser wurden für sehr wohlhabend gehalten und standen an der Börse sehr hoch. Schwere Verluste auf importirte Waaren, und die Schwierig⸗ keit, ihre Wechsel diskontirt zu bekommen, haben ihr Mißgeschick zur Folge gehabt. Die Erniedrigung der Preise von deren höchstem Standpunkte an beträgt von Zucker 15 Sh., von Reis 12 Sh., von Kaffee, auf Ceilon er⸗ zeugt, 10 Sh. und von engl. westind. Kaffee 15 a 20 Sh., von schwarzem Thee 1 ½ Pre. und von grünem 6 Pre., von Weizen 55 Sh. und von Mehl 23 Sh.

Indigo. Von den in der Quartal⸗Auction bestehend aus 17,620 K. ostind. Indigo, bis diesen Nachmittag vorgekommenen 7297 K. sind 4101 Kisten zurückggenommen, 1015 K. eingerufen, also nur 2051 K. verkauft worden. Die Preise von Bengal⸗ haben sich 4 a 6 Pec. niedriger gestellt als im Juli. Insbesondere fanden ord. und Mittelsorten wenig Nehmer, so wie auch Madras⸗ und Kurpha⸗ zu 3 a 6 Pee. Abschlag, gegen die letzten Auctions⸗Preise. Es haben sich ziemlich viele Käufer für das Aus⸗ land eingestellt; aber der Hauptgrund ihrer Unthätigkeit ist in den gestörten Geldverhältnissen zu suchen. n

Metalle. Rohes schottisches Eisen ist zu weiter herabgesetzten Prei⸗ sen, nämlich zu 57 a 60 Sh., zu bekommen. Der Vorrath hat sich ange⸗ häuft. Staffordshire 90 105 Sh. Der Markt von fabrizirtem ist auch sehr gedrückt. Schienen⸗ 8 Pfd. 10 Sh. a 9 Pfd. Staffordshire Stangen daselbst 10 Pfd. Gewöhnliches walliser Stangen⸗ ist wenig umgegangen, zu 8 Pfd. 10 Sh. a 8 Pfd. 15 Sh. Zink 10 Sh. billiger zu haben, ohne Kauflust, loco und auf Lieferung 18 Pfd. a 18 Pfd. 2 ½ Sh. notirt. Brit. Zinn unverändert, für Banco zu 83 Sh. und für Straits zu 81 Sh. 6 Pce. Käufer, wozu Inhaber aber nicht abgeben wollen. Kupfer still.

Russischer Talg, obschon billiger angeboten, doch wenig beachtet; fei⸗ ner neuer petersb. gelber Lichttalg 46 ½ Sh. auf Lirf., Verkäufer zu 44 ½ a

5 Sh.

8 Roggen. Gerste. Zufuhren... 89 2 st 64 a 70

85, 93 bis 97 Sgr., gel⸗

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 18. Okt. Niederl. wirkl. Sch. 53 ½.

Augs b urg, 16. Okt. Bayer. 3 ½ % Oblig. 93 ½ Br. do. Bank-Actien II. Sem. 1847 690 Br. Württ. 3 ½ % Oblig. 88 Br. 4 ½ % —. Darmst. 50 Fl. Loose 76 ½ Br. Bad. 50 Fl. Loose v. 1840 56 Br. 35 II. Loose 36 Br. 3 ½⅔ 9% 89 Br.

Frankfurt a. M., 19. 0Okt. 5 % Met. 103 G. Stiegl 86. Integr. 54 70. 54 11. Poln. 300 Fl. L. 96 ½. 4o. 500 Fl. 79 ⅛. Span. 5 % —. 3 % do. 24 ½4. Bexb. 89 ½. 89. Taunus Actien 3 18 ¼. 347 ½¼

Hamburg, 19. 0kt. Bank-Actien 1600 Br. Kvgl. Russ. 104 Hr. Hamb. Berg. Actien 91 Br. Magd. Wittenb. 81 Br. Hamb. Berl. 99 ¼. 99. Glückst. Elmsb. 53 Br. Rendsb. Neum. 96 Br. Kopenh. Meckl. 58 ½. 58. 1 Leipz. Dresdu. Act. 116 ½¼ Rr. Sächs. Bayer. 88 ¼ Br. Chem. Ries. 55 Br. Löb. Zitt. 50 ½ Br. Mgd. Leipz- Lt. B. 106 % Br. Dess. Bank-Act. 100 Br. Ard. 16 ½. 8 Pass. 3 ⅞. 5. Aus

% 83. 81. 4 % do. 93. 3 % do. 66 Bank- Nordb. 153 ½.

5 % Span. 13 ⁄.

Bank-Act. 1937.

Rothsch 61 ½ G. Leipzig, 20. Okt. Sächs. Schles. 100 ½¼ Br. 226 G. Berl. Anh. Et. A. 116 ½. 116 ¼. London, 16. 0kt. Cons. 80 ⅓. 5. Wien, 19. oOkt. 5 % Met. 104 99. Actien 1611. Anl. de 1934 156. de 1839 121 ½ (Teleg. Depesche aus Köln, Iut. 53 18.

Glogæxn. 112. vom 21. Okt.) Amsterdam, 19. 0kt. Paris, 18. 0Okt. 3 2% Rente 75. 45.

Königliche Schauspiele.

Freitag, Okt. Im Opernhause. 122 ste Abonnements Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt: Fräulein Gattin. Hier⸗ auf: Robert und Bertrand, pantomimisch-komisches Ballet in 2

Abtheilungen, von Hoguet. Musik von H. Schmidt. Anfang halb 7 Uhr. 2

900

—2

reisen verkauft:

Opernhaus⸗ den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.

Ein Billet in Im Schauspielhause. verre d'eau. Königsstädtisches Theater. Freitag, 22. Okt. Zum erstenmale wiederholt: Jeau am Hofe, historisches Lustspiel in 4 Akten, von Berger. Sonnabend, 23. Okt. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Giovanni (Don Juan). Oper in 2 Akten. Musik von Mozart. ( Original⸗Recitativen.) (Sgra. Dugliotti: Zerline.)

Le

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balfon des

ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. u. s. w. L

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Im Selbstverlage der Expedition.

edruch in der Decherschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckert.

Beilage

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren

7te französische Abonnements⸗Vorstellung:

v .

*

Beilage zur Allgemeinen Preufischen 3

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Vierte Sitzung der Kammer der Abgeordneten: Berathung über ein Preßgesetz. Pro⸗ fessor Permaneder. Königreich Hannover. Statuten der kalen⸗ berg⸗goͤttingen⸗grubenhagener Ritterschaft. Großherzogthum Ba⸗ den. Weinlese. Klöster in Baden. Die Vereine gegen Thierquä⸗ lerei. Großherzogthum Sachsen⸗Weimar. Schriftsetz⸗ und Ablege⸗Maschine. Freie Stadt Frankfurt. Verbesserung im Civil⸗ Prozeß⸗Verfahren. 8

Rußland und Polen. St. Petersburg. Reise des Kaisers von Elisabethgrad nach Winniza. Vorträge über russische Rechtspflege an Gymnasien. 8

Frankreich. Paris. Frankreichs Verhältniß zu dem Ministerwechsel in Spanien. Vermischtes. 1

Großbritanien und Irland. London. Vermischtes. Nachrichten vom Cap.

Belgien. Brüssel. Klagen über den Eisenbahndienst. Vermischtes. Naturhistorische Notiz über die Cholera von 1847.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern.

München, 16. Okt. (Vierte öffentliche Sitzung der Kammer der Ab⸗ geordneten.) Die Tribünen sind gedrängt voll, insbesondere in der Hof⸗ Tribüne sind sehr viele Damen bemerkbar. Der zweite Präsident giebt un⸗ ter dem Einlaufe bekannt, daß der Ober⸗Kirchen⸗ und Schulrath Neumaier, dann der Finanz⸗Ministerial⸗Rath von Kleinschrod zu Königlichen Commis⸗ sairen ernannt worden sind. Den pfälzischen Abgg. Eppelsheim, Wolf, Tillmann und Brunk wird aus Ursache der demnächst beginnenden Weinlese zeitweiliger Urlaub bewilligt. Ferner befindet sich in dem Einlaufe eine Bitte des Abg. Schwager wegen Vertheilung einer Schrift, die Handelsverhältnisse in Nürnberg betreffend. Sodann wird zum Vortrag des Abg. Goetz über die schon bekannten Preßanträge geschritten. Abg. Goetz begleitet seinen schon bekannten gedruckten Vortrag mit einem Rückblick auf den Zustand und die verschiedenen Phasen, welche unsere Presse insbesondere seit dem Jahre 1829 durchgemacht

at; der Redner weist darauf hin, wie gerade in den letzten 10 Jahren der Pri immer mehr gewachsen, das Verfahren der Censur im Anfang der dreißiger Jahre und vorher weit gesetzmäßiger gewesen sei. Der Referent bezieht sich auf das Schriftchen des Dr. Rauch, aus welchem insbesondere hervorgehe, um wie viel freier die Presse sogar im Jahre 1803 gewesen. Zugestanden sei nun, daß die Presse auf das schnödeste mißbraucht werden könne, ja daß dies schon oft genug und auch bei uns geschehen sei. Wel⸗ ches Gut, das dem Menschen verliehen, könne aber nicht miß⸗ braucht werden! Mißbrauche ja der Mensch seinen eigenen Leib zu den schmählichsten Lastern. Auf der anderen Seite aber, welche Mißgriffe hätten in den letzten Jahrzehnten vermieden werden können, wenn eine freie Be⸗ sprechung unserer Angelegenheiten und der Regierungs⸗Maßregeln gestattet gewesen wäre! Der Redner führt als ein Beispie aus Hunderten den Fall an, daß vor einigen Jahren im Schulfache eine Maßregel, das Vorrücken in den Klassen betreffend, eingeführt worden, welche allen Sinnes entbehre. Hätte eine freie Besprechung bestanden, so hätte dieses nicht geschehen kön⸗ nen. Zu wünschen sei nun, daß es der Negierung gefallen möchte, die Presse von ihren Fesseln zu befreien, und namentlich von den doppelten Fesseln der Nachcensur und der Postdebits⸗Entziehung. Den Antrag des Abg. von Scheurl selbst betreffend, so hat der III. Ausschuß dem Gutachten des Referenten ganz beigestimmt. Der I. Präsident empfiehlt der Kammer, um die Debatte zu vereinfachen, die Diskussion über den Gegenstand in eine allgemeine und besondere zu theilen. Abg. von Closen unterstützt diesen Vorschlag, den die Kammer auch alsbald annimmt. Nachdem sodann die allgemeine Diskussion eröffnet worden, besteigt die Tribüne als 1“ Redner der Abg. Dekan Bauer: Ein vier⸗ fach zergliederter Antrag, auf die Freiheit der Presse gerichtet, liege heute der Versammlung vor. Mit größerer Bangigkeit als je trete er heute vor die Versammlung. Nicht als ob er vor der Aufgabe, die er sich gestellt, zurückbebte! Seit er selbstständig denke, habe sich in ihm die Ueberzeugung von dem unveräußerlichen Rechte der Gedankenfreiheit festgestellt. Auch habe diese Ansicht sich der innigsten Zustimmung von Seiten des Volks, da, wo freie Charaktere und Gesinnungstüchtigkeit zu finden, zu erfreuen. Wo der Gedanke geknechtet sei, da sehe er kein Heil. Was hätten nun seit Jahren die hehren Worte jener edlen Männer gewirkt, die für die freie Presse gekämpft? Sie seien verhallt, und man stehe an demselben Punkte, wie früher. Doch möge man sich hierdurch nicht ent⸗ muthigen lassen; das Zeugniß der Wahrheit, das Zeugniß des freien Wor⸗ tes solle in diesem Saal ertönen, soll durch das ganze Land dringen. Was werde im vorliegenden Falle verlangt? Freiheit! Freilich gebe es noch genug Seelen, die bei diesem Worte zusammenschauderten, denen es lieber sei, in einem schwülen Kellergewölbe zu leben. Eine gesetzliche Frei⸗ heit, dies sei es, was begehrt werde; jeder rechtlich Denkende sei fern von der schrankenlosen Freiheit, von der Jakobinermütze des maßlosen Kommu⸗ nismus. Die Regierung solle Repressiv⸗Maßregeln treffen, die Presse aber, solle nicht von der Gunst oder Ungunst des einen oder des an⸗ deren Ministeriums abhängen. Das Staats⸗Grundgesetz sei die Basis, auf welche hin die Anträge gestellt seien, das III. Edikt, welches von der „Freiheit“, nicht von der „Knechtung“ der Presse spreche. Der Redner er⸗ innert an das Ministerial⸗Ausschreiben vom 8. März 1836, dessen Frei⸗ sinnigkeit er anerkennt, wenn es jetzt wieder nach der ägpptischen Finsterniß, die seit zehn Jahren auf Bayern gelastet, angewendet würde. Doch sei dies nicht genug; die bayerische Regierung, die von allen deutschen Regierungen sich am freiesten in Sachen der Presse bewegen könne, solle einen Preßgesetz⸗ Entwurf bringen. Die Nacheensur sei, wie richtig im Antrage bemerkt, ein Hohn für die deutsche Einheit und bilde mit der sauberen „Entziehung des Postdebits“ eine Verlassenschaft des vorigen Ministeriums, welche das jetzige Ministerium nur cum beneficio legis et inventarii antreten solle. Dringend seien die Forderungen, welche durch die Kammer an den Thron gebracht würden, dringend, weil sie den Ausdruck der immer mehr wachsenden öffentlichen Meinung enthielten. Nicht, um mit Posa um Gedankenfreiheit zu betteln, trete die Kammer vor das Ministe⸗ rium hin, nein, sie erwarte, daß unser jetziges, vom ganzen Lande mit Freu⸗ den begrüßtes Ministerium auf diese Forderungen eingehen werde, und erst dann werde er, der Redner, das Ministerium als das des Fortschrittes be⸗ grüßen. Dekan Scholler erinnert daran, daß in diesem Jahre ein großer Staat in die Reihen der constitutionellen Staaten zu treten angefangen habe. Bayern solle, um die Idee der Verfassung zu verwirklichen, vorausgehen und die Presse freimachen. Nicht die Censur sei es, durch die die öffentliche Ge⸗ sellschaft vor manchem schleichenden Gift geschützt werden könne. Dekan Dei⸗ ninger: Er liebe eine gewisse Nobilität des Geistes in jedem Zweige des Wissens, insbesondere in dem der politischen Bildung, gegenüber der plebe⸗ jischen Gesinnung, den fratzenhaften politischen Verzerrungen ungebildeter Journalisten, gegenüber dem rohen Geschrei, gegenüber so manchen Män⸗ geln der politischen Volksbildung. Diese Maͤngel zu heben, dafür müsse die Presse frei werden. Abgenützt sei ja die Censur schon längst und die Cen⸗ soren selbst in einer Lage, daß sie es Keinem Recht machen könnten, weder der Regierung noch den Regierten. Die Preßfreiheit werde unsere Jour⸗ nalistik nöthigen, alles n saubere abzustreifen; nur die freien, edlen, offenen Geister würden dann laut werden; die kleinen Geister in ihrer eigenen Geistesarmuth untergehen. Die Ehre und der Ruhm einer Regierung müsse es sein, freie Männer zu leiten, nicht gebundene Sklaven zu führen. Abg. von Closen: Er sei überzeugt, daß die Regierung selbst die Ueberzeugung Aller über diesen hochwichtigen dringenden Gegenstand anerkenne, und daß sie selbst demnächst einen Entwurf zu einem deshalb zu erlassenden Gesetze einbringen werde. Sei Jemand in dieser Kammer, der das Fortbestehen der Censur wolle, der solle aufstehen; er (von Closen) räume ihm gern seinen Platz ein. Prof. Edel: Gewiß

würde die Censur in diesem Saale keinen Vertheidiger mehr finden; Ge⸗ wissensfreiheit, Freiheit des Gedankens und der Lehre seien die Grundpfei⸗ ler des öffentlichen Lebens. Abg. Dr. Willich: Preßfreiheit, dies sei der Ruf, der in allen Theilen Deutschlands tausendstimmiges Echo finde. Be⸗ sonders in Bayern habe man durch zehnjährige Erfahrung den Druck der Censur kennen gelernt. Derselbe Mann, der die Censur eine morsche Krücke schwacher Regierungen genannt, habe sie zu seiner Stütze erko⸗ ren und als Hülfstruppen die Nach⸗Censur, die Entziehung des Post⸗ Debits und formlose Beschlagnahmen zugezogen. Freiheit der Presse, Fest⸗ stellung eines weisen Regierungs⸗Systems, Schutz der Presse vor Verwal⸗ tung und Polizei, vor bodenloser Willkür, dies sei die Forderung der Zeit. Allerdings hätte er (der Redner) gewünscht, daß die Regierung gebeten würde, einen Gesetzentwurf einzubringen, der hier Abhülfe treffen solle: es sei dieser Wunsch ein gesetzmäßiger, denn die Regierung solle blos gebeten werden, die Initiative zu ergreifen. Nicht in Wien, nicht in Frankfurt solle man das Heil suchen, sondern bei uns in unseren unveräußerlichen Rech⸗ ten. Dort würden blos Fürstenrechte, keine Volksrechte vertreten. Er setze das besondere Vertrauen in unsere Regierung selbst, daß sie frei von äußeren Einflüssen auch in dieser Angelegendei handeln werde. Abgeord⸗ neter Ramoser hofft von der Kammer, daß sie hier mit aller Einheit handeln, eben so, daß das Ministerium des Fortschrittes freiwillig den Wünschen des Landes entgegenkommen werde. Abgeordneter Kirch⸗ geßner verweist zu Vermeidung von Mißverständnissen bezüglich des Bundes und der Souverainetät Bayerns bei Erlassung von Gesetzen auf die Worte Rudhardt's im Jahre 1831. II. Seeretair Stockinger: Nach 29jährigem Bestehen unserer Verfassung verlange man nicht das, was die öffentliche Meinung und die Freiheit des Gedankens verlange, sondern nur, was schon vom Anbeginn in dem Wesen unserer Verfassunz liege. Abg. Ruland ehrt die Einstimmigkeit der Kammer, bezweifelt jedoch, daß die Journalistik schon auf dem Punkte sei, um sich ganz frei bewegen zu können. Zugleich be⸗ dauert derselbe, daß abgetretene Männer heute so oft getadelt worden seien, denen man doch nicht imputiren könne, daß sie eine ägyptische Finsterniß über Bayern hereingerufen hätten. Dekan Bauer: Er sei allerdings mit dem Redner vor ihm der Meinung, daß mandie Todten ruhen lassen solle, übrigens habe er von dem abgetretenen Minister nur mit der größten Schonung e. Wolle der Redner ihm vorwerfen, daß man über Abwesende nichts Tadelndes sagen solle, so erinnere er ihn daran, daß er (Bauer) im letzten Landtage bei wichtigen Fragen dem Minister selbst frei und offen entgegengetreten sei. Abg. von Closen: Der Abg. Ruland habe von Finsterniß und Nacht ge⸗ sprochen. Es sei die Nacht nicht ohne Sterne; als nämlich die Redempto⸗ risten Bayern mit ihrem schwarzen Mantel bedeckten, da habe ja Pfarrer Ruland sein Werk: „Der fränkische Klerus und die Redemptoristen“, ge⸗ schrieben. (Gelächter.) Abg. Schlund, eben von einer Reise in die Heimat zurückgekommen, bringt von dieser mehrere Censurstriche der Kemptener Zeitung, auch ein mit schwarzer Dinte bestrichenes Journal mit. Er stimmt für die Anträge und gegen alle Censur.

Hiermit wurde die allgemeine Diskussion geschlossen und die besondere eröffnet. Der Abgeordnete Kolb (Bürgermeister von Straubing) bringt eine Modification ein, des Inhalts, daß der Antrag I. damit beginnen solle, daß die Regierung gebeten werde, bis zum näch⸗ sten Landtage den Ständen ein Gesetz vorzulegen, inzwischen solle (folgt An⸗ trag I. *) Abg. Vogel erinnert daran, wie er schon auf den letzten Land⸗ tagen für Preßfreiheit gekämpft. Damals sei keiner seiner Standesgenossen mit ihm gewesen; jetzt aber habe sich Vieles geändert, jetzt sprächen seine Standesgenossen auch für Preßfreiheit und Repressiv⸗System. Die Censur sei etwas Arges, am allermeisten zu fürchten, wenn sie dem Einen gestatte, was sie dem Anderen verwehre. Von dem Ministerium der guten Hoffnung (Gelächter) hoffe er, daß es die rechte Mitte halten werde. Minister von Zenetti: Aus den Worten des Redners vor ihm habe er entnommen, daß derselbe die katholischen Zeitungen gemeint habe; übrigens sei dieser Vorwurf ein ganz grundloser; für alle Censoren bestehe nur Eine Richt⸗ schnur. Dabei bemerke er jedoch, wie unangenehm es sei, zu erfahren, daß so wenig Beschwerden an das Ministerium gelangt seien, während Alles nur auf den Landtag warte, um da das Ministerium mit Vorwürfen zu überhäufen. Abg. Willich reicht eine Modification ein, wonach statt „in⸗ nerer Politik“, die Worte „innere Landes⸗Angelegenheit“ gesetzt wer⸗ den sollen. Diese Modification findet Unterstützung. von Closen: Wenn der Herr Minister gesagt, daß die Journalisten sich beschweren sollten, so sei dagegen zu bemerken, daß dann jeder Zeitungsschreiber ein eigenes Büregu zu diesem Zwecke halten müßte. Die Censur sei ein Don Juan, unzählig ihre Opfer. (Bei diesen Worten entfaltet der Redner un⸗ ter lauter Heiterkeit der Kammer langgeschnittene Censur⸗Abklatsche einer augsburger Zeitung, wie Leporello das Sünden⸗Register Don Juan’'s vor Donna Elvira entfaltet.) Zugleich hofft der Redner, der Don Juan Cen⸗ sur werde dasselbe Ende nehmen, wie der Don Juan in der Oper. Mini⸗ ster von Zenetti: Vor kurzem sei ihm durch den Abg. Stockinger eine Beschwerde eines Redacteurs zugekommen, dieselbe sei⸗ sogleich und zwar in einer Weise entschieden worden, die den Censoren in allen Fällen als Richtschnur dienen könne; hätte man sich nun früher schon in den ein⸗ zelnen Fällen jedesmal an das Ministerium gewendet, so würde der Herr Abgeordnete von Closen keinen Don Juan vorzuzeigen gehabt haben. Nachdem inzwischen der Abgeordnete Kolb seine Modification zurückgezo⸗ gen, um dieselbe später den von Scheurlschen Anträgen anzuschließen und sich noch die Abg. Dr. Müller und Ramoser im Sinne der früheren Red⸗ ner ausgesprochen, dann der Antragsteller von Scheurl sich für die Willich⸗ sche Modification erklärt hatte, wurde zur Abstimmung geschritten und der Antrag J. mit der Willichschen Modification einstimmig mit Ausnahme einer einzigen Stimme (der des Hofrath Dr. von Bayer) angenommen.

Zum Antrag II. **) hatte der Abg. Heintz eine Modification einge⸗ bracht, des Inhalts, daß nach dem Worte „Lensirte“ eingeschaltet werden solle „oder in fremder Sprache erscheinende.“ Zur Begründung dieses Amendements führt Abg. Heintz an, wie durch die Nachcensur französischer und sonstiger sremder Journale der Gebildete außer Stand gesetzt sei, sich von dem, was außer Deutschland vorgehe, eine vollständige Kenntniß zu ver⸗ schaffen. Zugleich erinnert der Redner an die Rigorosität, mit der die Nachcen⸗ sur, unter dem vorigen Ministerium entstanden, von dem jetzigen gehandhabt wor⸗ den sei. Nachdem sich sodann die Abgeordneten von Scheurl, von Closen, Kirchgeßner und von Lerchenfeld über die Ungesetzmäßigkeit der Nachcensur ausgesprochen hatten, wurde der Antrag II, abermals mit alleiniger Aus⸗ nahme der Stimme des Abg. von Bayer, einstimmig angenommen. Zu Antrag III. ***) war keine Modification gestellt worden. Bei der Diskus⸗ sion macht der Abg. Willich darauf aufmerksam, daß, wenn auch neulich vom Ministertisch die beruhigende Erklärung geworden sei, daß die Entzie⸗ hung des Postdebits nicht mehr vorkomme, dennoch die Bestimmung bestehe, daß alle auswärtigen Zeitungen um den Postdebit nachsuchen müß⸗ ten. Insbesondere sei es aufgefallen, daß der Postdebit der Deutschen Zeitung so lange habe auf sich warten lassen. Der Mini⸗ ster⸗-Verweser des Innern erklart hierauf, das Nachsuchen des De⸗ bits sei Folge davon, daß der Akkord mit der Post⸗Verwaltung geschlossen werden müsse; unter dem jetzigen Ministerium sei keine Post⸗Debits⸗Entzie⸗ hung mehr vorgekommen; was die Deutsche Zeitung betreffe, so sei eine bedauerliche Verlegung der Akten Schuld an der langen Verzögerung ge⸗ wesen. Auf eine Aeußerung des Abg. von Closen, daß ein Vertrag von Seiten der einzelnen Redactionen mit der Post⸗Verwaltung nicht nothwen⸗ dig sei, vielmehr der Tarif überall bekannt sein sollte, bemerkt der Mini⸗ sterverweser von Maurer, daß, um einen allgemeinen Tarif erlassen zu kön⸗ nen, Postverträge vorausgehen müßten. Uebrigens habe dies mit der Cen⸗ sur nichts gemein; wenn früher Mißbrauch mit dem Postdebit getrieben worden, so e dies unter der gegenwärtigen Verwaltung nicht vorgekommen und werde auch nicht mehr vorkommen. Sodann wurde der Antrag III. einstimmig angenommen.

*) Es solle von der Censur in Ansehung aller Gegenstände der in⸗ neren Politik wieder gänzlich Umgang genommen werden.

**) Es seien auswärts bereits censirte Erzeugnisse der Presse keiner Nachcensur zu unterwerfen.

**☛*) Es habe die Entziehung des Post⸗Debits für nicht verbotene Zeitschriften nicht mehr stattzufinden.

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Freitag den 22 ten Oktober.

Zu Antrag IV. hatte der Abg. Kirchgeßner einen Zusatz eingebracht, des Inhalts, daß die Beschlagnahme auf Privatgesellschaften oder Personen nie ausgedehnt werden könne. Dieser Zusatz fand Unterstützung und wurde mit dem Antrag angenommen. Vorher hatte der Ministerverweser von Ze⸗ netti geäußert: Die Redner hätten heute die schärfsten Geschosse gegen die Censur abgeschnellt; und er habe dieselben angenommen in der Ueberzeugung, daß eine Besprechung dieser Angelegenheit stattfinden solle. Wie immer ein Minister über Censur und Preßfreiheit denken möge, so dürfe er doch nicht von dem Boden der Verfassung weichen. Möge man nun den Adler⸗ flug zur Preßfreiheit mitmachen oder bei dem III. Edikte zurückbleiben, man müsse die verfassungsmäßige Censur nicht als das bezeichnen, als was sie heute sei bezeichnet worden. Es müsse zugestanden werden, daß die Regie⸗ rung Präventivmaßregeln gegen die Presse in Händen haben müsse, und die Censur müsse als dem Boden der Verfassung entsprossen anerkannt werden. Zusatz V, d. h. die schon oben erwähnte Modification des Abg. Kolb, welche dieser zurückgezogen und als selbstständigen Antrag eingebracht hatte, wurde gleichfalls ohne Diskussion, jedoch wieder unter Dissens des Abg. Prof. von Baper, angenommen; dazu noch ein Zusatz von dem Abg. von Closen, wonach die Regierung gebeten werden soll, die Sätze für die Spe⸗ dition der Zeitungen öffentlich bekannt zu machen. .

Nachdem hierauf Prof. Edel seinen heute erschienenen Vortrag über den Antrag der 21 Abgeordneten auf Vorlage eines Gesetzes, die Be⸗ rathung der neuen Gesetzbücher betreffend, mit kurzen Worten begleitet hatte, wurde noch der Gesammtbeschluß der Kammer über die Presse, wie er sich in Folge der Berathung gestaltet hatte, verlesen und sodann die Sitzung geschlossen. 2 B

Der bisherige Professor am Königlichen Lyzeum zu Freysing, geistlicher Rath Dr. Permaneder, ist als Nachfolger Dr. Döllinger's von Sr. Majestät dem König zum ordentlichen Professor des Kirchen⸗ rechts und der Kirchengeschichte an der Universität München ernannt

worden.

Königreich Hannover. 4. September hat die einer Revision uten de kalenberg⸗göttingen⸗grubenhagener Ritterschaft über den Eintritt in die Ritterschaft und den Austritt aus derselben, über Errichtung einer Ritterschafts⸗Matrikel, über ritterschaftliche Aemter und Würden, über die Einnahmen der ritterschaftlichen Kasse und deren Verwaltung und Verwendung, über die Versammlungen der Ritterschaft und die Be⸗ handlung der Geschäfte, so wie über die Erhaltung der ritterschaft⸗ lichen Familien im Besitze ihres Grundeigenthums, bestätigt. Die Hannoversche Zeitung theilt folgenden Auszug aus diesen Sta⸗ tuten mit:

Kap. 1. Von der ritterschaftlichen Corporation. tritt aus derselben. §§. 1 bis 24. b

§. 1. Die kalenberg⸗göttingen⸗grubenhagensche Ritterschaft bildet eine Corporation, welche aus den sämmtlichen in die Ritterschaft aufgenomme⸗ nen Besitzern der in den genannten Provinzen und den übrigen dazu gehö⸗ rigen Landestheilen belegenen landtagsfähigen Güter besteht.

§. 2. Mit landesherrlicher Genehmigung kann die Ritterschaft, unbe⸗ schadet der Rechte der anderen beiden Kurien der Landschaft, Güter ganz auch mit Zustimmung aller Betheiligten gestatten, daß das

neu aufnehmen, an t e m Stimmrecht von einem Gute auf ein anderes, bis dahin noch nicht berech⸗

tigtes Gut übertragen werde. . 1 . §. 3. Es müssen 1) ganz neu aufzunehmende Güter einen Reinertrag

von 1000 Rthlr.; 2) Güter, auf welche eine Stimme von einem anderen Gute übertragen wird, einen Reinertrag von 600 Rthlr. mindestens gewäh⸗ ren; dieselben in beiden Fällen 3) einen angemessenen, wenigstens zu 1000 Rihlr. in einer regierungsseitig gestatteten Brandkasse versicherten Wohnsitz (castrum nobile) haben, und 4) frei von solchen Lasten sein, welche auf ein vorhandenes Ober⸗Eigenthum sich gründen. Lehnsherrliches Ober⸗Ei⸗ genthum soll jedoch als Belastung dieser Art nicht angesehen werden. Da⸗ gegen sind erbliche Ueberlassungen der Benutzung unter jedweder Form, so wie auch unter Vorbehalt einer Abgabe nach Maßgabe des Gesetzes vom 23. Juli 1833 übertragene Grundstücke, zur Aufnahme nicht geeignet.

§. 11. Die Ausübung des auf den Gütern ruhenden Stimmrechts, so wie die Theilnahme an den sonstigen Befugnissen der Ritterschaft, hängt von der Aufnahme des Besitzers in dieselbe ab. Ueber diese Aufnahme ent⸗ scheidet die Ritterschaft. Die Aufnahme kann nicht verweigert werden, so⸗ bald der Aufzunehmende das Vorhandensein der im §. 12 benannten Er⸗ fordernisse nachweist.

§. 12. Erfordernisse der Aufnahme sind:

1) Der eigenthümliche Besitz eines stimmberechtigten, in die Matrikel aufgenommenen Guts;

2) Christliches Glaubens⸗Bekenntniß. Zu einer Theilnahme an der Ausübung politischer Rechte der Ritterschaft sind diejenigen WMuglide der⸗ selben nicht befugt, welche etwa einer christlichen Sekte angehhren die ver⸗ fassungsmäßig politische Rechte nicht genießt (§. 32 des vandeeverfassungs⸗ Gesetzes);

3) Unbescholtener Ruf, so daß dem Aufzunchmenden keme entehrende Handlung zur Last fällt;

4) Nechtmäßige eheliche Abstammung, mit Ausschluß Regenten oder durch nachfolgende Che legitmiten Kinder; 8

5) Volljähriges Alter, ing die erlangte Volljährigkeits⸗

Eine Königliche Verordnung vom unterworfenen Statuten der

Eintritt und Aus⸗

Nitter⸗

der durch den

dessen Erreichn Erllärung gleich steht, wenn der fur vollhrig Erklaͤrte sein 21stes Lebens⸗ jahr bereits zurückgelegt hat;

6) Auch must vor der Aufnahme den Verpflichtungen hinsichtlich der Ritter⸗Matrikel genugt sein. 1

Kap. 2. Von der Ritterschafts⸗Matrikel. §§. 25 bis 37

§. 25. Es soll eine Ritterschafts⸗Matrikel errichtet werden, welche die sämmtlichen landtagsfähigen Rittergüter, deren Bestandtheile und Eigen⸗ schaft als Lehen, Allodium, Fidei⸗Kommiß ꝛc. angiebt, so wie auch die in die Ritterschaft aufgenommenen Besitzer nachweist.

Kap. 3. Von den ritterschaftlichen Aemtern und Würden ꝛc. §§. 38. bis 43.

§. 38. Die Beamten der Ritterschaft bestehen aus drei Landräthen und sechs Deputirten.

§. 41. Die gesammte Ritterschaft ist in drei Quartiere getheilt, näm⸗ lich das hannoversche, hameln⸗lauenauer und göttingen⸗grubenhagensche Quartier. Jeder Landrath und jeder der zum größeren landwirthschaftlichen Ausschusse gehörigen Ritterschafts⸗Deputirten muß in dem Quartiere, für welches er gewählt wird, mit einem Gute angesessen sein; daß er inner⸗ halb des Quartiers wohne, ist indeß nicht erforderlich. 43. Die von der Ritterschaft erwählten Landräthe, so wie die zum Fee en landschaftlichen Ausschusse gehörigen sechs Ritterschafts⸗Deputirten, edürfen der landesherrlichen Bestätigung.

Kap. 4. Von der ritterschaftlichen Kasse. §§. 44 bis 56.

§. 44. Abgesehen von den etwaigen außerordentlichen Zuflüssen, be⸗ stehen die Einnahmen der ritterschaftlichen Kasse aus den Beiträgen der Ritterschaft, den ihr sonst in diesen Statuten überwiesenen Zahlungen und den Zinsen der künftig ausgeliehen werdenden Kapitalien. Die Beiträge der Ritterschaft betreffend, so werden von jedem stimmberechtigten Gute jährlich fünf Thaler in Golde erlegt, und das zeitweilige Ruhen des Stimmrechts hebt diese Pflichten nicht auf.

§. 48. Alle Einnahmen der ritterschaftlichen Kasse, welche zu Corpo⸗ rations⸗Zwecken nach Beschluß der Ritterschaft nicht verwandt werden, sind zu kapitalisiren. un⸗

Aus diesen Kapitalien wird ein Fonds gebildet, dessen Zinsen zu e8 terstützungen behufs des Unterhalts unverehelicht bleibender Töch e im 52. 89 C“ der Erziehung und 86 dee

itglieder der Ritterschaft verwandt werden sollen. 8 8

Verwendungen dieser 5 finden 88 viha fan wenn das Kapital de Fonds bis auf 30,000 Rthlr. in Golde gestiegen iste. 8 Hat das an diese Größe erreicht, so dürfen t.Meel und be trägt es 50,000 Rthlr., sämmtliche Zinsen verwandt 1

1 ¹ 4 b onstigen Ueberschusse der Das liebrigbleibende der Zinsen ist mit ree

ritterschaftlichen Kasse zu Vermehrung des Kap