1847 / 296 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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ernt sein kann, ehe sich der Fall erg in f zu herrschen be⸗ stein⸗Schleswig, die weiblichen 8 diese Län⸗ rufen würden; es können dabei so bermalen die Beleuchtung der ver⸗ er dennoch vereinigt blieben, 2 die Presse und die Protestation der Be⸗ kehrten Ansprüche Dänemarks err. Frage wird das Recht zuletzt den Sieg theiligten genügen vervez bent nd dem Rechte, das auch sein Recht ist, avon tragen, und Deutschlan welche Sprache dermalen auch in anderen Geltung zu verschaffen nuge⸗ England wird zur Erkenntniß kommen, daß Staaten gefühn mnsschl and in seinem höchsten Interesse liege, und es da nie ein mächtiges Denaachten, nur einen Alliirten zu erwarten habe. Abgesehen einen Feing, zipse für Recht, welches in Deutschland obenan steht, ist die 8. Sucressions⸗Frage auch für Deutschland von dem höchsten In⸗ —+₰ Es liegen in den verschiedenen Fragen Ansprüche verborgen, wonach vec. russische Hände käme und sonach von da aus Rußland in Deutsch⸗ jand eindringen könnte; bliebe aber auch der schöne Hafen von Kiel bei Deutschland, und würde Schleswig von Holstein getrennt, so könnte dieser Hafen durch das nahe schleswigsche Vorgebirg gewissermaßen von Schles⸗ wig aus geschlossen werden. Aber näher, als die Successions⸗Frage, liegen die Versuche Dänemarls, Schleswig und Holstein Dänemark einzuverleiben, zu dänisiren, ein Jrrthum, der nur verglichen werden kann mit dem Jo⸗ seph's II. Ungarn, des vorigen 82 von Holland Belgien gegenüber. Fährt Dänemark mit seinem Versuche fort, Schleswig und Holstein hre Nationalität nehmen, das bisher Vereinte trennen, das Getrennte vereinen zu wollen, wer steht gut, ob nicht bei irgend einer unerwarteten Bewegung in Europa die Deutschen das dänische Joch abschütteln, ehe noch von Succession die Rede ist? Meine Herren! was ich bisher sagte, sollte Ihnen nur darthun, daß ich mit keiner feindlichen Stimmung gegen Däne⸗ mark das Wort ergreife. Wäre dies der Fall, ich müßte wünschen, daß Schleswig und Holstein fortwährend in Aufregung erhalten würden; aber ich meine es gut mit Dänemark, dessen König auch bei der jüngsten Ver⸗ sammlung der deutschen Landwirthe in Kiel diese so gastfreundlich empfan⸗ gen ließ. Vielfältig sind die Angriffe auf die Nationalität der Herzogthü⸗ mer; Jenen, die eine Adresse zur Wahrung dieser Nationalität unterzeich⸗ naeeten, sind nach den neuesten Nachrichten alle Aussichten auf Anstellung be⸗ nommen. In Dänemark besteht unumschränkte Gewalt des Königs; in den Anklage⸗Akten des Kron⸗Anwalts gegen Beseler als Präsidenten einer Volks⸗ Versammlung ist ausgesprochen, auch in Holstein sei der König unumschränkt; während auf keiner Scholle Erde, die zum deutschen Reiche gehört, abso⸗ lute Herrschaft je rechtlich bestand, und die Deutschen haben nicht durch Ströme von Blut von auswärtigem Despotismus sich befreit, um dem Absolutismus zu verfallen. Doch nur einen speziellen Angriff auf Holsteins Nationalität will ich hier berühren. Unter die mannigfaltigen Versuche, die Deutschen jener Länder nach und nach in Dänen umzuwandeln, gehört auch das dä⸗ nische Kommando, selbst bei den holsteinischen Truppen, bei dem Kontingent zum deutschen Bunde. In früheren Zeiten gab es dänische Regimenter, die wurden dänisch, deutsche, die wurden deutsch kommandirt. Es bestand eine deutsche Militairschule in Rendsburg; nun besteht nur mehr eine dä⸗ nische in Kopenhagen, und alle deutschen Truppen werden dänisch komman⸗ dirt. Holstein gehört ohne Zweifel zum deutschen Bunde, darf bei einem Kriege Deutschlands hinter anderen deutschen Ländern nicht zurückbleiben; wie nun, wenn Holsteiner neben anderen Deutschen kämpfen, bei gemein⸗ schaftlichen Erpeditionen, oder, wenn der Tod die Reihen gelichtet hat, hol⸗ teinische Offiziere andere Deutsche, oder umgekehrt Offiziere aus anderen deutschen Provinzen Holsteiner, die nur das dänische Kommando kennen anführen sollten? Die National⸗Vertheidigung, die Wehrkraft Deutschlands nuß wesentlich unter einer solchen Einrichtung leiden, und es dürfte wohl in den pflichten der Militair⸗Kommission beim Bundestag liegen, auf Abstellung dieses Mißstandes ernstlich zu dringen. Eine hohe Kamme hat bereits in der origen Ständeversammlung ihre Sympathie für die deutschen Brüder im

mgäbe, daß der Mannesstamm in Hol⸗

Y herzogthum Sachsen und Sachsen⸗Altenburg, Sachsen⸗Meiningen, Sachsen⸗Koburg und Gotha, Schwarzburg⸗Rudolstadt, Reuß⸗Schleiß, Reuß⸗Greiz, Reuß⸗Lobenstein und Ebersdorf: Geheimer Regierungs⸗ Rath Thon; für Nassau: Geheimer Rath Vollpracht; für Braun⸗ —— Hofrath Liebe, Kaufmann Haase; für Mecklenburg⸗Schwerin: Professor Thöl; für Lübeck: Syndikus Dr. Elder; für Frankfurt: Syndikus Dr. Harnier; für Bremen: Senator Dr. Albers, Aelter⸗ mann Lürmann; für Hamburg: Senator Lutteroth⸗Legat, Präses

des Handelsgerichts Dr. Halle.

Königreich Württemberg. (A. Z.) Wie verlautet, soll unsere nächste ordentliche Ständeversammlung nicht vor den ersten Tagen des Monats Januar 1848 einberufen werden. Ueber die Vorlagen, die derselben von Seiten der Regierung werden gemacht werden, sind wir einiges Nähere zu vernehmen in der Lage gewesen. Außer dem nach Abfluß der dreijährigen Periode vorzulegen⸗ den Haupt⸗Finanzetat und dem Finanzgesetz für die Periode von 1848 51 ist es eine Reihe weiterer Gesetzentwürfe, welche zur Verabschiedung auf dem bevorstehenden Landtage gebracht werden sollen. Wir erwähnen hierunter als die wichtigeren: einen Gesetzent⸗ wurf über die Abkürzung der Verjährungsfristen, über den Wildscha⸗ den, über die Ausdehnung des liten Edikts vom Jahre 1817 auf die Standesherren und über die Allodification der Fall⸗Lehen, einen Gesetzentwurf über die Wahl der Abgeordneten zur Ständeversamm⸗ lung, über die Staatsschuldscheine auf den Inhaber, über die Trauung der gemischten Ehen und über die Aufhebung der Lebensläng⸗ lichkeit der Gemeinderäthe. Abgesehen von diesen Gesetzentwürfen, liegen auch noch verschiedene andere Gegenstände vor, in Betreff de⸗ ren Mittheilungen an die Stände erfolgen werden, wie über Zollan⸗ gelegenheiten, über ein Münzkartel zwischen den Regierungen der Zollvereins⸗Staaten, über einen Staatsvertrag mit dem Fürstenthum Hohenzollern⸗Sigmaringen wegen Austausch der Kondominate, über die Anwendbarkeit des mit der Krone Bayern bestehenden Jurisdic⸗ tions⸗Vertrags auf polizeiliche Uebertretungen ꝛc. Schon aus der Aufzählung dieser verschiedenartigen, zur Vorlegung an die Stände bestimmten Gegenstände, die zum Theil sehr erhebliche Fragen des öffentlichen Lebens berühren, dürfte die Wichtigkeit der Aufgabe er⸗ hellen, welche unsere bevorstehende Ständeversammlung erwartet. In mehrfacher Beziehung kann darin auch ein Zeugniß von der Bereit⸗ willigkeit unserer Regierung gefunden werden, den Wünschen der Stände, so weit ihr die Verhältnisse es zu thun gestatten, entgegen⸗ zukommen.

Großherzogthum Baden. Das Mannheimer Jour⸗ nal bringt aus Auftrag des Großherzogl. Stadt⸗Amtes, wie es bemerkt, folgende Bekanntmachung:

„FErhaltener Weisung zufolge, machen wir unter Bezug auf das Ma⸗ nifest an die gemäßigt liberalen Bürger Mannheims, dessen Inhalt sich wenigstens theilweise bestätigt, bekannt, daß für den Fall, daß wieder ein Unfug ähnlicher Art, wie beim 3. und 4. Wahltage, zu Tag kommen oder durch Versammlungen in oder vor dem Rathhause auch nur drohen sollte, wir die geeigneten Maßregeln zum Schutze der Wahlfreiheit ergreifen und durch die strengsten Mittel alle Beleidigungen gegen die hin⸗ oder zurück⸗ gehenden Wähler und alle Gewaltthätigkeiten gegen dieselben verhindern werden. Indessen geben wir uns der zuversichtlichen Hoffnung hin, daß

Norden, so wie das Vertrauen ausgedrückt, daß Bayerns König die deut⸗ schen Interessen diesfalls kräftig vertreten werde. Mein gegenwärtiger An⸗ trag geht nicht auf bloße Erneuerung eines solchen Ausdrucks der Sympa⸗ thie, er bezeichnet spezielle Verhältnisse, wo Abhülfe nöthig ist, allein auch hierin kann die Kammer der Abgeordneten die Verwirklichung ihrer Wün⸗ sche wohl in keine bessere Hände legen, als in die ihres Königs. Ich bitte daher, eine hohe Kammer wolle den Wunsch, daß die Militair⸗Verhältnisse in Holstein auf eine der Landesvertheidigung von Deutschland entsprechende Weise geregelt, die deutsche Nationalität Holstein's, die Rechte, welche das deutsche Bundesland rücksichtlich dessen Schwesterlandes Schleswig besitzt, die Selbstständigkeit der Herzogthümer auf alle Weise geschützt werden, die jeberzeugung, daß ganz Deutschland mit Freude Schleswig in den deutschen Bund aufgenommen sehen wird, endlich das Vertranen, Baverns König werde urch alle geeigneten Mittel diesfalls im Interesse des deutschen Gesammt⸗Vater⸗ landes handeln zu Protokoll aussprechen.“

Dieser Antrag wurde, wie schon erwähnt, einstimmig und durch Accla⸗ nation angenommen.

Freiherr von Rotenhan, erster Präsident der Abgeordneten⸗Kam⸗ mer, ist am 19ten wieder in München eingetroffen. Die nächste Sitzung dieser Kammer wird den Edel und Lechner'schen Theurungs⸗ Antrag zum Gegenstande haben und kann erst dann gehalten werden, wenn der Antrag durch den Ausschuß vorbereitet sein wird. Dr. Müller hat das Referat.

Die Administration der Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank hat im Sinne des §. 37 der Bank⸗Statuten Behufs der Berathung und Beschlußfassung über einen die Interessen der Bank wesentlich berüh⸗ renden, besonders dringenden Gegenstand die Abänderung des §. 8 des Bank⸗Gesetzes vom 1. Juli 1834 betreffend auf den 28. Oktober eine außerordentliche Versammlung des Bank⸗Ausschusses zusammenberufen. Der §. 8 lautet: In Folge dieser Befugnisse und Verbindlichkeiten wird der Bank die Emittirung von unverzinslichen Banknoten bewilligt; die Summe dieser Banknoten darf jedoch nie den Betrag von , des Bank⸗Fonds, im höchsten Falle nie die Summe von acht Millionen überschreiten, und muß jedenfalls für 3 der Emission mit dem Doppelten der von ihr auf Grund und Boden anliegenden Hypothek, für das weitere ¹ aber wenigstens mit einem Fäe. e. Baarem vorhandenen Geld⸗Vorrathe der Bank⸗ efsec n. Die Bank ist verpflichtet, ihre Noten auf Be⸗ jhrem geringsten Veirean Kassen einzulösen; die Banknoten sollen in Der Nürnber 38 rage nicht unter 10 Fl. ausgestellt werden.“ verger Korrespondent bemertkt, es scheine sonach das schon früher erwähnte Projekt eines Anlehens mit der i der aufgenommen zu sein, nlehens mit der Bank wie⸗

Königreich . weoge 48 Sachsen. Zu der in w I. I 33 Deputirten aus den verschiedenen Zoll⸗ Vereins⸗Staaten nach und nach dort eingetroff 8 1 haben am 19. Oktober, und zwar zuerste 85 9 die Sitzungen denten, Vice⸗Präsidenten und Protckollführers 5 Wahl eines Präsi⸗ sidenten ist der Staats⸗Minister von Koenneritz rghe. einer Anrede eröffnete, und zum Vice⸗Präsidenten ves LenZ hag 88 ßische Wirkliche Geheime Legations⸗Rath von Patow Llzc. Preu⸗

den, während der leipziger Stadtgerichts⸗Rath Dr. F. Afchehlt 121 rung des Protokolls übernahm. Die Sitzungen hden⸗ 8 Füh⸗ sonders dazu dekorirten Kramerhause gehalten, da die Rämn nehe be⸗ in demselben am passendsten dazu befunden worden sind. ean sind bis jetzt: Für Oesterreich (zugleich für Liechtenstein): Kaiserisand Hofrath am obersten erichtshof und Mitglied der Gesetz⸗Kommis⸗ sion, Dr. Heißler; für Preußen: Wirklicher Geheimer Legations⸗Ranh von Patow, Geheimer Justizrath Bischoff, Banquier Magnus; ü Bayern: Ober⸗Appellationsgerichts⸗Rath Kleinschrod, Banquier Assessor Schmidt; für Sachsen: Vice⸗Präsident des Ober⸗Appellations⸗ gerichts, Dr. Einert, Kramermeister Poppe, Kaufmann Georgi; für Hannover: Schatzrath Lehzen, Banquier Hoffmann; für Württemberg und Hohenzollern⸗Hechingen: Ober⸗Tribunalrath Dr. von Hofacker; für Baden: Ministerrath Brauer, Banquier Hohenemser; für Kur⸗ hessen: Ober⸗Gerichtsrath Fuchs; für Großherzogthum Hessen: Mi⸗ nisterial⸗Rath Dr. Breidenbach; für Dänemark (wegen Holstein⸗

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Lquenburg): dirigirender Bürgermeister Etatsrath Behn; für Groß⸗

Leipzig stattfindenden

hierzu kein weiterer Anlaß gegeben werde, und fordern zugleich, gestützt auf die Intelligenz und den Rechtlichkeitssinn der hiesigen Einwohner, die Wäh⸗ ler auf, sich unter diesen Umständen nicht abhalten zu lassen, diese ihre staatsbürgerlichen Befugnisse, die zugleich eine ihrer heiligsten Bürgerpflichten . auszuüben. Mannheim, 16. Oktober 1847. Großherzogl. Stadtamt. Kern.

Unnittelbar darauf folgt eine Bekanntmachung der Wahl⸗Kom⸗ mission, nachstehenden Inhalts:

„Aufgefordert von einer Anzahl hiesiger Bürger, erklärt die unterzeich⸗ nete Behörde, daß ihr weder auf offiziellem noch auf anderem Wege irgend ein die Wahlfreiheit gefährdender Unfug bekannt geworden, daß alle in dem angeführten Manifest behaupteten Thatsachen, so weit ihr bekannt, Unwahr⸗ heiten sind, und daß bei der unterzeichneten Kommission nur eine einzige Beschwerde erhoben worden, welche sich jedoch auf sogleich gepflogene Unter⸗ suchung ebenfalls als Unwahrheit herausgestellt hat. Mannheim, 18. Ok⸗ Die Wahl⸗Kommission der Stadt Mannheim. Jolly. Jos.

Das Mannheimer Morgenblatt seinerseits sagt in eine vom 16. Okt. datirten Artikel: „Es giebt Leanerf⸗⸗ seß sagen, die Konservativ⸗Liberalen hätten praktischer gehandelt, wenn sie die Wahl angefochten hätten, statt das Manifest zu erlassen. Hierauf ein paar Worte: Hätten die Konservativ⸗Liberalen dies auch nach der Wahl im 3ten Distrikte gethan, so wären die Wahlen in den folgenden Distrikten doch vor sich gegangen, weil jeder Distrikt für sich abge⸗ schlossen wählt. Im günstigsten Falle wäre also die Wahlmänner⸗ Wahl für den 3ten Distrikt kassirt worden, aber die Wahlen wären ruhig, oder besser unruhig, fortgesetzt worden. Unter den Eindrücken des Zten Wahltages, bei dem Umstande, daß der 4te Wahltag unter so schlimmen Auspizien begonnen, war der ruhige Bürger, dem sein Wahlrecht nicht so viel werth ist, daß er sich deshalb mit dem Jan⸗ hagel herumprügelt, eingeschüchtert. Er ging eben nicht mehr bei so lange er nicht Gewißheit hatte, geschützt zu werden.“ 1 8

Dem Schwäb. Merk. wird aus Mannheim vom 18. Ok⸗ tober geschrieben: „Nachdem gestern hier eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Stadt⸗Amts erschienen war, worin unter Bezug auf das bekannte Manifest an die gemäßigt⸗liberalen Bürger Mannheims sämmtliche Urwähler aufgefordert werden, von ihrem verfassungsmä⸗ ßigen Rechte freien Gebrauch zu machen, und auch in Folge dessen héeute auf dem Markt sowohl, als in den Rathhausgängen, Polizei⸗ Mannschaft aufgestellt war, hatte sich heute ein Theil der gemäßigt⸗ liberalen Bürger entschlossen, wieder an dem Wahlkampfe Theil zu nehmen. Heute begegnete ihnen bei Ausübung dieser Handlung nicht das geringste Hinderniß, und dennoch sind sie mit großer Majorität unterlegen. Das Einschreiten von Seiten der Behörde, die, höherer Weisung zufolge, stattfand, kam zu spät, denn jene Bürger, welche früher im Sinne der gemäßigt⸗liberalen Partei gestimmt hätten, waren bereits entmuthigt und machten großentheils von ihrem Stimmrechte keinen Gebrauch mehr. Bereits hatte auch die andere Seite von 79 Wahlmännern 40 errungen.“

Kurfürstenthum Hessen. Der Landgraf Wilhelm von Hessen ist am 20. Oktober in Kassel eingetroffen.

Die Deutsche Zeitung Nr. 107, vom 15ten d. M., ist von der Polizei konfiszirt worden. 88 1

Großherzogthum Sachsen⸗Weimar. Nachdem der bisherige K. bayersche Geschäftsträger am Großherzogl. sächsischen Hofe, Graf Ludwig von Montgelas, Kämmerer und Ritter, von Sr. Maje⸗ stät dem Könige von Bayern abberufen worden, hat Se. Königl. Hoheit der Großherzog demselben am 16. Oktober im Belvedere die Abschieds⸗Audienz ertheilt.

Im Einverständniß mit den Herzogen von Sachsen hat der Groß⸗ herzog dem Professor der Philosophie, Dr. Schaumann, die ordent⸗ liche Professur der Geschichte an der Universität Jena übertragen.

seres Faaie Stadt Hamburg. (K. Z.) Die Bewegung un⸗ vorane. ieenh ist in diesem Jahre so bedeutend, als je in einem der See 89 Fngenen. „Bis Ende September waren 3174 Schiffe von

gekommen; im Jahre 1846 waren es bis zu derselben Zeit

Meinung das 242 in dem Budget, wovon die Opposition ereits voraus großen Lärm schlägt, nur ein geringes, w einlicher aber keines sein wird. s geringes, wahrscheinlicher 2 4 8 Der 18. Oktober wurde hier durch Gottesdienst und manche Feste in den öffentlichen Lokalen, so wie auch durch besondere Vor⸗ stellung in dem Theater feierlicher, als in früheren Jahren begangen

Bür Brehe Stadt Frankfurt. In der Sitzung der ständigen ürger⸗Repräsentation sind am 21. Oktober folgende 20 Mitglieder derselben in die gesetzgebende Versammlung für 1847 hen 48 eswäͤhlt worden: Die Herren S. de Bary⸗Jordis, J. M. Scharff 8 8 Cornill, J. H. Hoffmann, F. L. Streng, Dr. Ohlenschla f⸗ 8 8 Böcking, Jos. Bolongaro, Dr. Reinganum, Günther de 72 8 jur. Langer, J. C. C. Knoblauch, Wilh. Mack, J. C. J Einbi ler. C. E. Meyer, J. C. de Bary, Dr. Kugler, G. J. A. Eee ger⸗

Oesterreichische Monarchie. Wien, 18. Okt. (Bresl. Ztg.) Aus Siebenbürgen ver⸗ nimmt man, daß der dort versammelte Landtag dem Hof⸗Kammer⸗ Präsidenten, Baron Kübek, und dem Hof⸗Kriegsraths⸗Präsidenten, Grafen Hardegg, das siebenbürgische Indigenat verliehen habe. Daß diese Auszeichnung gerade den beiden genannten Staatsmännern zu Theil geworden, erklärt sich dadurch, daß der Letztere als oberster Chef der Kaiserlichen Militair⸗Gränze seit Jahren wichtigen Einfluß auf die Verhältnisse des Landes ausübt, indeß dem Ersteren eine hnher europäischen Rufe gebührende Huldigung dargebracht werden ollte. ‚Wie rasch der Fremdenverkehr hierorts seit einigen Jahren ge⸗ stiegen, erhellt aus der Vergleichung der statistischen Ziffern. Waͤh⸗ rend im Jahre 1838 nur 129,060 Reisende die Thore Wiens passir⸗ ten, stieg diese Zahl 1839 auf 156,635, 1840 auf 195,460, 1841 auf 231,316, 1842 auf 284,389, 1843 auf 302,882, 1844 auf 328,874, 1845 auf 367,599, 1846 auf 431,988 Reisende. Unter den jetzt hier anwesenden Fremden bemerkt man den berühmten Geo⸗ graphen Ritter von Berlin. Auch die Söhne O'Connell's sind hier eingetroffen und wollen sich nach Italien begeben. Am 19ten d. M. beginnt allenthalben im Lande Niederösterreich die Weinlese. Die Hoffnungen der Winzer im Frühling dieses Jah⸗ res haben sich freilich nicht erfüllt, denn die Witterung des Som⸗ mers und besonders des Herbstes war dem Weinbau zu ungünstig, als daß ein besonders guter Ertrag möglich gewesen wäre. Was die Menge betrifft, so sind zwar alle billigen Wünsche reichlich erfüllt worden, allein in Bezug auf die Qualität hat man sich in den Er⸗ wartungen arg genug getäuscht. Nur in gewissen Gegenden ent⸗ spricht auch die Qualität des neuen Weines, im Ganzen jedoch ist er sauer und durch Fäulniß verderbt. Das Weingeschirr ist in Folge der großen Vorräthe an guten Weinen und der ausgezeichneten Lese vom vorigen Jahre dergestalt kostspielig geworden, daß bei gewöhn⸗ lichen Weinsorten der Preis des Fasses höher ist, als der Inhalt desselben. Um dem Wucher zu entrinnen, welcher derzeit mit dem Geschirr getrieben wird, hat ein hiesiger Spekulant eine bedeutende Anzahl von Weinfässern aus hydraulischem Kalk formen lassen, die als Standfässer sehr gute Dienste leisten sollen und dem Weine kei⸗ nerlei Geschmack beibringen, in Betreff der Reinlichkeit aber vor dem Holzgeschirr den entschiedensten Vorzug besitzen.

Wiien, 19. Okt. (Od. Z.) Dem Vernehmen nach wird einer der jüngeren Söhne des Erzherzogs Vice⸗Königs Rainer die Stelle des verstorbenen Erzherzogs Friedrich, als Ober⸗Kommandant der österreichischen Kriegs⸗Marine, einnehmen. Einstweilen versieh diesen Posten der Contre⸗Admiral Graf Dandolo.

Wien, 21. Okt. (Od. Ztg.) Bei uns ist eine in mehrerer deutschen Bundesstaaten schon bestehende polizeiliche Erleichterung für Reisende im Werke, die beweist, daß Oesterreich auch in dieser Be⸗ ziehung, wo es sich um reelle Bedürfnisse der Zeit handelt, nirgends zurückbleiben will. Es sollen nämlich die von den Bundes⸗Regierun⸗ gen ausgestellten Karten für Eisenbahnreisen auch in unserer Mo⸗ narchie ungehinderte Geltung erhalten, wodurch insbesondere für den Gränzverkehr eine so wünschenswerthe und wesentliche Erleichterung erzweckt wird. „Nachrichten aus Aegypten melden, daß der Vice⸗König der fran⸗ zösischen Expedition zum Behufe der Vorarbeiten der Kanalisirung der, Landenge von Suez allen Vorschub angedeihen läßt und in der Wüste überall die nöthigen Wachtposten zu ihrem Schutze aufzustellen befohlen hat. Herr Negrelli wird am 20sten kommenden Monats mit seinen Ingenieuren von hier abgehen und mit der englischen Ab⸗ theilung zu Nismes zusammentreffen, worauf das große Werk mit vereinten Kräften angegriffen werden wird. 8 Die Deputirten⸗Wahlen in Ungarn zum nächsten Landtage fallen, Berichten von dort zufolge, in der Mehrzahl im gemäßig⸗ ten, konservativen Geiste aus, und es steht somit zu erwarten, daß bei den Ständeverhandlungen die Sorge für die reellen Interes⸗ sen des Landes über den bloßen hohlen Oppositionsgeist die Ober⸗ hand gewinnen wird, dessen Kredit und Antheil im Lande immer mehr zu sinken beginnt. Als eine merkwürdige Erscheinung bei den Wahl⸗ kämpfen in den Komitaten ist zu bemerken, daß auch der Graf Ste⸗ phan Szechenyi, Mitglied der Magnatentafel, sich um eine Deputir⸗ tenstelle bewirbt, in Raab zwar mit seiner Bewerbung durchgefallen aber nun vom wieselburger Komitate zu seinem ersten Oblega⸗ ten gewählt worden ist. Es ist unseres Wissens dieser wohl der erste Fall, daß einer der höchsten Magnaten des Landes und Geheimer Rath des Königs einen Platz in der Deputirtentafel gesucht und eingenommen hat. Der patriotische Sinn des Grafen vor Allem sein wahrhaft praktischer Geist und seine umfassenden Kenntnisse, dürften bei den wichtigen national⸗ökonomischen Fragen deren Verhandlung bevorsteht, gerade auf diesem Platz von dem folgenreichsten Nutzen werden. Die Nachricht von der Wahl des Grafen Seesen zum Banus von Kroatien, wie sie einige Korrespon⸗ denten meldeten, war vollkommen irrig, und es ist wahrscheinlich, daß der Vorschlag dazu, so wie der eines Primas von Ungarn, noch nicht sobald erledigt wird und bei Eröffnung des Landtags somit die zweite und dritte Würde des Königreiches unbesetzt bleiben werden.

Wien, 21. Okt. (Od. Z.) Am 6. November, dem Tage vor der Eröffnung des ungarischen Landtages, wird die Nordbahn ihren preß⸗ burger Flügel nach Marchegg, bis zu dem gleichnamigen Gränzflusse, eröffnen, von wo die Reisenden einstweilen mittelst Stellwagen in die Krönungsstadt befördert werden und der Weg 4 ½ Stunden dauern wird. Die schlechte Witterung war Schuld an der Verzögerung des Ausbaues dieser vollen Strecke; indeß wird bis zur Mitte des künf⸗ 1b Dezembers die Bahn bis Preßburg dem Verkehre übergeben werden.

Pesth, 17. Okt. (Bresl. Z.) Es vibriren noch die Schwin⸗ gungen des Enthusiasmus, welchen die beiden Prinzen, der Königl. Commissair Erzherzog Franz Joseph und der Statthalter Erzherzog Stephan, gestern im Komitatshause in dem zahllosen Publikum er⸗ regt haben. Nicht nur die magyarischen Klänge aus dem Munde

nur 2989. Auch der Werth der Aus⸗ und Einverzollungen übersteigt

der Prinzen, sondern auch der Inhalt ihrer Reden wirkten begeisternd.

beträchtlich den der letzten drei Jahre, so daß nach unserer wohlmo⸗

Lindheimer, A. S. Menssing⸗Claus und G. F. B. Belli⸗Seufferheld

Der kaum achtzehnjährige Erzherzog Joseph sagte unter. Anderem, wie innig es ihn freue, daß er seine erste politische Function in dem so sehr geliebten Ungarlande verrichte. Der installirte Obergespan Erzherzog Stephan forderte den Erzherzog Franz Joseph auf, sich dereinst auf dem Kaiserthron in Liebe dieses Momentes zu erinnern, in welchem die Ungarn so herzliche Beweise ihrer Treue und Anhäng⸗ lichkeit gegen das Kaiserhaus gegeben. Der rauschende Enthusias⸗ mus, mit welchem diese Reden aufgenommen worden, ist unbeschreib⸗ lich. Nach stattgehabter Installations⸗Feierlichkeit begrüßte dann der Titular⸗Bischof von Stanißlo zuerst den Erzherzog Stephan als Obergespan des pesther Komitats, worauf der geistreiche erste Vice⸗ gespan dieses Komitats, Moritz von Szentkiralyi, eine mit vielem Takt und großer Freisinnigkeit abgefaßte Rede hielt, welche donnernde Eljens (er lebe!) hervorrief. Am Schluß seiner Rede übergab er dem Erzherzog Stephan das Komitatssiegel, welcher dasselbe dem Ueberreicher mit den Worten zurückgab, daß es besseren Händen nicht anvertraut werden könne. Es verdient bemerkt zu werden, daß Mo⸗ ritz von Szentkiralyi einer der ersten Oppositionsführer ist. In den National⸗Kostümen und in den Anzügen der Damen, welche Letzteren die Gallerieen besetzt hatten, war bei dieser Gelegenheit die ganze Fülle des aristokratischen Glanzes Ungarns entfaltet. Auch der Erz⸗ herzog Stephan erschien in ungewöhnlichem Glanze. Vor dem Ko⸗ mitatshause bildeten die pesther und die ofener Bürger⸗Husaren Spaliere, die ganze Strecke, auf welcher der Zug passirte, war von einer Menschenmenge besetzt. Gestern Abend wurde dem Erzherzog Stephan ein überaus glänzender Fackelzug gebracht.

Pesth, 19. Okt. (Od. Ztg.) Die Wahl der Landtags⸗ Deputirten des pesther Komitats ist gestern vor sich gegangen. Die Votisation dauerte von 9 Uhr Morgens bis gegen 6 Uhr Abends. Die Kandidaten der Opposition, Vicegespan Moritz von Szentkiriälyi und Assessor Ludwig von Kossuth, sind mit Stimmenmehrheit gewählt worden.

Frankreich.

Paris, 20. Okt. Die Senatoren Ardouin und Delva haben dem Könige in einer Privat⸗Audienz die Schreiben überreicht, welche sie bei Sr. Majestät als außerordentliche Gesandten und bevollmäch⸗ tigte Minister der Republik Haiti für die Auswechselung der Rati⸗ fizirungen der Convention vom 15. Mai d. J. beglaubigen.

Dem Vernehmen nach, wird sich der Prinz von Joinville von Toulon nach Italien begeben. Er soll mit einer diplomatischen Mis⸗ sion an verschiedene italienische Höfe, namentlich in Mittel⸗Italien, beauftragt sein.

Der Finanz⸗Minister Dumon soll erklärt haben, wenn das An⸗ lehen von 250 Millionen Fr. nicht zu 4 pCt. (also zu einem Preise von 75 für 3 pECt. Renten) bewerkstelligt werden könne, so würde man vorerst ganz auf die Ausführung dieser Operation verzichten.

Die Börse war sehr still, und es wurden keine Geschäfte ge⸗ macht. Die Course behaupteten sich trotz des fortdauernden Weichens der englischen Papiere, die gestern wieder um ½ pECt. gefallen sein sollen. Eisenbahn⸗Actien im Allgemeinen angeboten, aber ohne merk⸗ liche Veränderung seit gestern. .

Großbritanien und Irland. vgondon, 19. Okt. Die Zahlungs⸗Einstellung der liver⸗

pooler Royal⸗Bank ist das allgemeine Gespräch des Tages, und die Besorgnisse wachsen, daß die Krisis, von der man glaubte, sie habe ihren Höhepunkt schon erreicht, noch in fortwährendem Zunehmen begriffen sei. Die Deputation von Banquiers und Kauf⸗ leuten aus Liverpool, welche hierher geschickt worden ist, um Beistand zur Wiederaufnahme der Zahlungen der Bank zu erlangen, hat keinen Erfolg gehabt. Es sollen ihr allerdings Anerbietungen gemacht wor⸗ den sein, deren Bedingungen indeß die Deputation nicht annehmen konnte. In Folge dessen hat sich auch die liverpooler Banking⸗Com⸗ pany, deren Geschäftsführer Herr Wilson ist, veranlaßt gesehen, ihre Zahlungen vorläufig einzustellen. Die Maßregel soll, wie der Li⸗ verpool⸗Standard meldet, nur auf ein paar Tage beabsichtigt sein. Uebrigens kam die Zahlungs⸗Einstellung der Royal⸗Bank Allen ganz unerwartet, da diese in besonders gutem Kredit stand und ihre Direktoren und Actionaire zu den angesehensten Leuten in ganz Lan⸗ cashire gehören. In voriger Woche indeß soll es schon aufgefallen sein, daß die Actien der Bank, welche 300 über Pari standen, von einem Makler weit unter ihrem Preise ausgeboten wurden, auch wollte man bei dieser Gelegenheit in Erfahrung gebracht haben, daß die Bank dreien Häusern Vorschüsse von zusammen 1 Mill. Pfd. ohne genügende Sicherheit gegeben. Aus diesem Grunde soll schon in voriger Woche ein Gesuch der Direktoren um Hülfe bei der Bank von England von dieser abschläglich beschieden worden sein. Das Actien⸗Kapital der Royal⸗Bank betrug 600,000 Pfd., vor einiger Zeit ist indeß die Ausgabe von neuen 2000 Actien zu 100 Pfd. be⸗ schlossen worden, auf welche bereits die Hälfte des Einschusses am 1sten d. M. geleistet ist, während die andere Hälfte am 1. Dezember ge⸗ zahlt werden soll. Die jetzige Zahlungs⸗Einstellung der Bank hat übrigens nicht, wie man anfangs erwartete, ein Ueberlaufen der an⸗ deren liverpooler Banken zur Folge gehabt, woraus hervorgeht, daß der Kaufmannsstand noch keine Besorgnisse hegt.

—(B. H.) Heute hatte eine Deputation von angesehenen Kaufleuten, Bankers und Rhedern aus Liverpool, an deren Spitze die Parlaments⸗Mitglieder Brown, Cardwell und Patten, eine Kon⸗ ferenz mit Lord John Russell, um demselben eine Denkschrift zu über⸗ reichen, die mit dem Gesuche schließt, die Regierung möge unverweilt diejenigen Maßregeln ergreifen, welche sie für geeignet halte, der ge⸗ genwärtigen Bedrängniß abzuhelfen und der Geldnoth zu steuern. Der Unterredung wohnten, außer dem Premier⸗Minister, der Kanzler der Schatz⸗Kammer, Sir Charles Wood, und der Präsident des Handels⸗Amtes, Herr Labouchere, bei. Mehrere von den Deputirten nach der Reihe sprachen sich über die schwierige Lage aus, in welcher sich Liverpool gegenwärtig befinde. Sie machten bemerkiich, daß alle Waaren gegenwärtig weit unter ihrem Werthe losgeschlagen werden müßten, was auf die Länge, ohne gänzlichen Ruin des Kaufmannes, nicht ertragen werden könne, während zugleich die vom Auslande ein⸗ gehenden Ordres nicht ausgeführt werden könnten, weil man die Wech⸗ sel nicht mehr diskontiren bönne⸗ Sie sprachen sich dahin aus, daß es einer nur temporairen Beihülfe der Regierung in der Gestalt eines auf den Kredit des Landes fundirten Darlehens bedürfen würde, um alle Klassen wieder zu beruhigen, übertriebene Besorgnisse zu zer⸗ streuen und große Kapitalien in Umlauf zu setzen, welche jetzt nur aus Furcht verschlossen gehalten werden. Die Deputirten wiesen dabei noch insbesondere auf die nachtheiligen Folgen hin, welche die arbeitende Klasse, zumal in den Fabrikbezirken des Landes, treffen müssen, wenn dem Handelsstande nicht bald unter die Arme gegriffen He Lord äußerte in seiner Antwort auf diese und gab der Deputation die Versicherung, daß dieselbe die Aufmerk⸗ samkeit des Ministeriums angestrengt beschäfti sm⸗

zer 8. rlär. gt beschäftigt habe und noch im mer beschäftige. Indeß erklärte er zugleich, er könne der Deputation keine Hoffnung darau machen, daß die Regierung in einer Weise eingreifen könne, welche geeignet wäre, die Besorgniß im Allgemei⸗

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befreien. Als hierauf ein Mitglied der Deputation bemerkte, die⸗ selbe werde sich in einigen Tagen mit anderen Vorschlägen wieder einstellen, wiederholte der Premier⸗Minister, daß er auf direkte In⸗ tervention der Regierung keine Hoffnung machen könne. Der Kanz⸗ ler der Schatzkammer äußerte sich in ähnlicher Weise, soll indeß ein⸗ iden haben, daß er bisher von der Ausdehnung, welche die all⸗

gestar 1— .. he Bedrängniß bereits erreicht habe, nicht hinlänglich unterrich⸗

tet gewesen sei. . 88n, in London sind nur zwei Fallissements von Bedeutung in

den letzten Tagen vorgekommen, das der Herren Robert Robinson und Comp. mit 90,000 Pfd. Sterl. (sie standen in naher Verbin⸗ dung mit Morley und Comp.) und das der Waffen⸗Exporteurs F. Barnes und Comp. mit 50 bis 60,000 Pfd. Sterl. In Liverpool haben die Herren Peter Cornthwaite und Comp., Theehändler, mit 40,000 Pfd. Sterl. ihre Zahlungen eingestellt.

Uie derlande. Aus dem Haag, 20. Oktober. Der König hat von der ihm vorgelegten Liste der drei Kandidaten den Herrn Boreel van Hoogelanden zum Präsidenten der zweiten Kammer für die Dauer der gegenwärtigen Session ernannt.

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Fürstenthum Neuenburg. Der Staats⸗Rath hat un⸗ term 13. Oktober die vier Ministralen, da in deren Händen die Po⸗ lizeigewalt der Stadt Neuenburg ruht, aufgefordert, alle in ihrer Macht stehenden Mittel anzuwenden, damit, im Fall das Dampfboot wieder vor Neuenburg erschiene und sich von neuem dergleichen Her⸗ ausforderungen erlaube, wie am 11ten, die Erbitterung des Volks im Zaum gehalten werde und nicht zu Konflikten führe, welche die amt⸗ lichen Verhandlungen über diese Sache stören könnten. Namentlich solle jeder Verkehr vom Ufer aus mit dem Dampfboot, so wie jede Landung Bewaffneter verhindert werden, es sei denn, daß zwischen dem die Streitkräfte des Dampfbootes befehligenden Offizier und dem eidgenössischen Kommissar, falls dieser dann noch in Neuenburg wäre, eine persönliche Communication stattfände, in welchem Fall derselbe aber von einem Polizei⸗Inspektor der Stadt begleitet sein müßte. Der eidgenössische Kommissar, Herr Stockmar, ist indeß am 14. Oktober wieder von Neuenburg abgereist, und das Dampfboot hat sich seit dem 11ten nicht wieder in der Nähe von Neuenburg sehen lassen, sondern sich auf der waadtländischen und auf der freiburger Seite des Sees aufgehalten. Uebrigens erklärt der Constitutionnel Neuchatelois, daß das Dampfboot auch am 1ten nicht auf Befehl des eidgenössischen Kommissars vor dem neuen

burger Hafen erschienen sei, sondern daß die Regierung des Kanton Waadt es ihm zur Verfügung gestellt, er aber dies Anerbieten nicht angenommen habe.

Der Staatsrath hat am 13. Oktober folgende Bekanntmachung erlassen, deren wesentlicher Inhalt schon erwähnt wurde: 1

„In dem Augenblicke, wo ein Infanterie⸗Bataillon, eine Artillerie⸗ Abtheilung und eine Compagnie Karabiniere unter die Waffen gerufen wor⸗

den, hat es Se. Excellenz der Herr Gouverneur für passend gehalten, dem Publikum die Motive dieser Maßregel offen darzulegen. Zahlreiche Haufen von zum Theil bewaffneten Leuten haben in den letzten Nächten sich auf den Landstraßen sehen lassen, deren Polizei nur der Regierung zusteht, und haben dort Gewaltthaten begangen und die Sicherheit des Verkehrs unter⸗ brochen. Solche Vorfälle mußten die Aufmerksamkeit der 8b sich ziehen, da die ruhigen und ordnungsliebenden Bürger dadurch 8 5 ; wurden. Zwar hat die Regierung Ursache, zu glanben, daß die 2 . Willkür und Gesetzlosigkeit zu Ende sein werden; aber die Gerüchte über Anschläge gegen die Sicherheit des Staats und seiner Verfassung und die Thätigkeit jener Menschen, deren Grundsätze im Widerspruch sind mit der großen Majorität ihrer Mitbürger, machen der Regierung die genaueste Aufmerksamkeit zur Pflicht und mahnen dieselbe, sich bereit zu halten, um jedes gegen die Verfassung des Staats, die öffentliche Ordnung und das Auschen der Gesetze gerichtete Attentat schnell und energisch zu unterdrücken. Das ist der Zweck ihrer Maßregeln, denen alle zur Mitwirkung dabei Be⸗ rufenen mit dem löblichsten Eifer entsprochen haben, und hinsichtlich deren sich die Regierung auch ferner mit vollem Vertrauen auf den loyalen Bei⸗ stand der Bevölkerung des Fürstenthums verläßt.“

Folgendes ist der Text der Erklärung, welche die Regierung des Waadtlandes dem Geschäftsführer des weggenommenen Dampfboots übergeben hat:

„Jverden, den 8. Oktober. Da der Staatsrath des Kantons Waadt beschlossen hat, das Dampfboot („L'Indnstriel“) zu requiriren, um auf dem Neuenburger See damit zu kreuzen und die nach Freiburg bestimmten Mu⸗ nitions⸗Sendungen aufzufangen, so erklärt der unterzeichnete Präsident des Staatsraths, daß er am 8ten des laufenden Monats, um 10 ½ Uhr Mor⸗ gens, in Begleitung des Präfekten und unter dem Schutze von vier Gen⸗ darmen das Dampfboot bestiegen und dem Caäpitain desselben erklärt hat, daß das Dampfboot von diesem Augenblicke an zur Disposition des Kan⸗ ton Waadt stände und jede Widersetzlichkeit gegen höhere Gewalt unnütz wäre. In Folge dessen erklärt nun der Rath des Kantons Waadt, daß das Dampfschiff von diesem Tage an zu seiner Verfügung stehe; daß er sich aber zur Entschädigung der Eigenthümer verpflichte, sowohl wegen Un⸗ terbrechung der Fahrten, als jedes Schadens, welchen das Dampfboot treffen könnte, da es der Kanton Waadt dazu benutzen will, um dem Befehl der Tagsatzung nachzukommen, welcher die Bundesstaaten anweise, jeden für die Sonderbundsstaaten bestimmten Waffen⸗ und Munitions⸗Transport anzu⸗ halten und mit Sequester zu belegen. Die Regierung des Kantons Waadt nimmt alle Verantwortlichkeit auf sich und ertheilt dem Capitain, welcher der Gewalt hat weichen müssen, vollkommene Entlastung. Die Mannschaft ist aufgefordert worden, auf dem Dampfboot zu bleiben, und der Maschinist namentlich hat den gebieterischen Vorschristen, die ihm gegeben wurden, Folge leisten müssen. Genehmigen Sie u. s. w. Der Präsident des Staats⸗ Naths. (gez.) L. Blanchenay.“

Kanton Bern. (Eidg. Ztg.) Die Regierung hat, auf zuverlässige Nachrichten von Bewegungen der Sonderbunds⸗Truppen, das fünfte, sechste und siebente Bataillon Auszug mit Spezialwaffen aufgeboten, welche die Gränze des Kantons von Huttwyl bis Langnau decken. Eben so sind die vier Bataillone Reserve zur Deckung der Gränze am Brüning und im Amtsbezirk Schwarzenburg ꝛc. verwen⸗ det worden. Die Herren Oberst⸗Lieutenant Knechtenhofer und Geiser

9 die Kantons⸗Brigaden.

keFisehh. A. 85 Die auf heute (den 19. Oktober) angesagte Tagsatzungs⸗Sitzung, zu welcher bereits Karten ausgegeben waren, ist plötzlich abgesagt worden. Wie man vernimmt, findet erst noch eine Vorberathung der 12 ½ Stände über die an das sonderbündische Volk zu erlassende Proclamation und über die Instruction der dort⸗ hin zu sendenden eidgenössischen Repräsentanten statt. 1

Gestern sind mehrere freiburger Offiziere hier eingetroffen, welche ihrer Kantons⸗Regierung den Dienst aufgekündigt haben. Außerdem finden sich täglich Verwandte und Freunde der sechs aus dem Kerker zu Freiburg Entsprungenen ein. Ihre Flucht war sehr gewagt, und erregt deshalb die Erzählung derselben viele Theilnahme und Neu⸗ gierde bei den im hiesigen Bären⸗Hotel Ab⸗ und Zugehenden. In der Stadt Murten gehorcht man seit drei Tagen den Befehlen aus Freiburg nicht mehr. So eben erscheint gedruckt die Protestation der 22 Gemeinden des Bezirks Murten gegen die Theilnahme der Kan⸗ tons⸗Regierung von Freiburg am Sonderbund. Für den Fall einer Execution werden die Wehrfähigen von Murten sich unter die eidge⸗ nössische Fahne stellen.

Kanton Zürich. Oberst Hauser hat durch eine Zuschrift

nen zu beschwichtigen und die Individuen von ihrer Bedrängniß zu

an den Regierungs⸗Rath erklärt, daß er sich nicht entschließen könne,

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unter Oberst Ziegler zu dienen, und demgemäß seine Ernennung zum Brigadier ausgeschlagen.

Kanton Luzern. (A. Z.) Die Liberalen mucksen nicht. Das geringste Zeichen des Widerstandes von ihrer Seite könnte bei der herrschenden Aufregung ein Blutbad hervorrufen. Ihr ganzer Heldenmuth beschränkte sich auf das nächtliche Ausstreuen von Dr. Steiger’s Schrift: „Briefe des Friedens an das luzerner Volk.) Hunderte von Exemplaren wurden an die Hausthüren geworfen; die meisten aber aus Furcht vor der Entdeckung sogleich der Polizei über⸗ liefert. Der Hauptmann Ulmi ward wieder arretirt, weil man ihn der Verbreitung jener Schrift verdä btigte. Doch soll er als unschul⸗ dig bereits wieder auf freiem Fuße sein. Dagegen sitzt Herr Amrhein von Sursee als desselben Verbrechens verdächtig in Gewahrsam. Verhörrichier Ammann scheint im Kriegsfalle die oberste Polizeigewalt ganz an sich reißen zu wollen. Dieser Mann ist den Radikalen noch zehnmal verhaßter als Siegwart Müller. Einer seiner Soldaten riß vor einigen Tagen das Bildniß Ochsenbeins vom Fenster der Stocker⸗ schen Kunsthandlung herab und brachte es zur Polizei. Einem Frem⸗ den ist gegenwärtig nicht sehr zu rathen, unsere malerische Gegend zu besuchen. Bei dem herrschenden Argwohn könnte man leicht einen Spion in ihm wittern, obwohl es in Luzern wenig auszukundschaften giebt. Man munkelt hier allerlei von heimlichen Einverständnissen mit den Katholiken Aargau's und glaubt, das Freienamt werde sich erheben, sobald das erste luzerner Bataillon an der Gränze erscheint.

Nach einer Korrespondenz des Schwyz. Volksbl. wird am 17. Sktober das dritte Auszüger⸗Bataillon Meier⸗Bielmann in die Stadt eingerückt sein. Dasselbe besteht meistens aus Angehörigen des Entlebuchs und des Willisauer⸗Amtes. Auch beim Generalstab der Sonderbunds⸗Kantone soll es bereits angefangen haben, lebendig zu werden, indem nunmehr einige höhere Offiziere derselben in Akti⸗

ität einberufen seien. 8 p. Bekanntlich hat die Tagsatzung mit 12 ¾ Stim⸗ men beschlossen, eidgenössische Beauftragte nach den sieben Kantonen des Sonderbundes zu schicken und einen Aufruf an das Volk dieser Stände zu erlassen. Es ist leider vorauszusehen, daß diese Maßregel zu keinem Resultate führen wird. Wenn nicht von Seiten der 12² Kantone irgend eine Konzession erfolgt, so haben wir in nächster Zeit Krieg! In den Kantonen des Souderbundes steht das Volk bereits kampfgerüstet da. Luzern hat 12 Bataillone Auszüger⸗Landwehr zu seiner Verfügung; 500 Pferde sind gestern und heute in die Stadt gebracht worden. Alle öffentliche Gebäude sind als Kaser⸗ nen und Spitäler verwendet, die Klöster sind mit Armen und Kranken angefüllt, welche ihre Wohnungen dem Mili⸗ tair haben abtreten müssen. Für die Besorgung der Ver⸗ wundeten sind barmherzige Schwestern von Besangon eingetrof⸗ fen. Die Behörden haben verfügt, daß die Hinterlassenen der im Kampfe Gefallenen aus den öffentlichen Kassen unterstützt werden sollen. Alle Streitkräfte werden mit größter Eile verfügbar gemacht, als stände morgen schon ein Angriff bevor, und doch vernimmt man, daß in den Kantonen Zürich und Bern schon in Dienst stehendes Militair wieder entlassen worden sei. Das Militair des Kantons Luzern ist noch bei keinem Anlasse so schnell und zahlreich auf dem Sammelplatze erschienen und hat eine solche Kampflust an den Tag gelegt, wie diesmal. Die meisten Kollisionen stehen der Regierung von Aargau bevor, welche die Communication der freien Aemter mit dem sinnverwandten luzerner Militair nicht verhindern kann. So fanden sich letzter Tage eine große Anzahl Freiämtler bei dem an der

Gisliker Brücke stationirten Militair ein, begaben sich mit demselben in das Wirthshaus und ließen den Sonderbund hoch leben. Mehrere angesehene Männer des freien Amts haben sich nach Luzern geflüch⸗ tet, weil sie befürchten, verhaftet zu werden. Einige luzerner Mili⸗ zen, welche am letzten Sonntag heimlich Reißaus nahmen, haben sich wieder bei den Truppen eingefunden.

Kanton Aargau. Aus den katholischen Landestheilen ist solgende Petition an die Regierung dieses Kantons gerichtet worden; ¹„Auch die unterzeichneten Bürger des katholischen Aargau fühlen sich verpflichtet, in einer verhängnißvollen Angelegenheit des Vaterlandes sich auszusprechen und an Hochsie eine Bitte zu richten. Es handelt sich gegen⸗ wärtig darum, auf der bevorstehenden Tagsatzung gegen die katholischen eid⸗ genössischen Stände, welche mit einander den bekannten Scnzes ab⸗ geschlossen haben, einen sogenannten Executions⸗Krieg zu beschließen. Sollte dieser Beschluß zu Stande kommrn, so dürsten die katholischen Bürger des Aargau's von Hochihnen zweifelsohne ebenfalls zum Kampfe aufgefordert werden. Nun werden Sie, hochgeachtete Herren! es natürlich, begreiflich und sogar moralisch für gerechtfertigt finden, daß wir mit unseren Gefühlen, unserer Ueberzeugung, unserem religiösen Gewissen auf Seiten unserer katholischen Mitbrüder stehen, gegen welche wir allfällig die Waffen er⸗ greifen sollten. Auf diesem Standpunkte, auf welchem wir uns nothwen⸗ dig an die Gesinnung anschließen, welche katholische Repräsentanten in letzter Großraths⸗Sitzung bezüglich der Sache in einer Verwahrung zu Protokoll erklärt haben, würde uns eine Waffenerhebung gegen unsere Glau⸗ bensgenossen übel anstehen: ja sie dürfte für uns ein Denkmal der Unehre und eine Verleugnung heiliger Menschen⸗ und Christenpflicht sein. Anderer⸗ seits erkennen wir an, daß im Allgemeinen uns die gesetzliche Verbindlich⸗ keit obliegt, der Regierung zu folgen, wenn sie uns unter die Waffen ruft. Hierdurch sind wir im gegebenen Falle zwischen zwei sich widerstreitende Pflich⸗ ten gestellt, nämlich zwischen diejenige, unserem Gewissen treu und an un⸗ seren Glaubensgenossen nicht untreu zu sein, und zwischen diejenige, der ge⸗ setzlichen Verbindlichkeit sich zu unterziehen. Entscheiden Sie selbst, hochg. Herren! welcher von diesen beiden Pflichten das höhere, lebendigere Recht auf unsere Huldigung innewohnt, und entheben Sie uns aus der sich wi⸗ derstreitenden Stellung, in welche wir ohne unser Verschulden uns versetzt sehen. Dem geistigen Rechte, welches Ueberzeugung, religiöses Gewissen und Glaubensgenossenschaft geben, werden Sie keinen Zwang anthun wol⸗ len. In dieser Voraussicht richten wir an Sie die ernstliche Bitte, die ka⸗ tholischen Bürger des Aargau's in dem fraglichen Falle nicht unter die Waffen rufen oder dem allfällig schon ergangenen Rufe keine weitere Folge geben und daher uns nicht in den Krieg gegen unsere Glaubensbrüder ver⸗ wenden zu wollen. Hierbei verharren wir hochachtungsvoll ze.“”“

(O. P. A. Z.) Die Freien⸗Aemter werden nach Entdeckung des Schleunigerschen Insurrections⸗Versuchs von der Regierungs⸗ Behörde streng überwacht. Der Angriff sollte vom luzerner Kloster Eschenbach, welches nur eine Stunde von der Gränze des oberen Freien⸗Amts entfernt und mit Kanonen versehen ist, geleitet werden. Dagegen scheint auch in Luzern der Argwohn im eigenen Lager auf⸗ zukommen; Major Schindler (nicht der eidgenössische Commissair), welcher die wollenen Bettdecken des eidgenössischen Kleider⸗Magazins an den Ober⸗Kriegs⸗Commissair Zünd ablieferte, wurde verhaftet. Unser Kantonal⸗Schützenverein wird sich, wie der von Glarus, Bur Verfügung der eidgenössischen Kriegs⸗Kommission stellen. mMen as ben setzt sich die waffenfähige Mannschaft in Bewegung, und 32 nen als die Hälfte derselben aus Familienvätern besteht, so fließen vie Abschiedsthränen. 18

Von der Aar, 19. Okt. (O. P. A. 3.) gg; n wemar aufgefangene Korrespondenz enthüllt den vnüan eh Hen Gesten plan des Sonderbundes, für den Fall eines Angrisfas, ngraͤste e der Majorität der Eidgenossenschaft.

Säͤmmtliche⸗ Sürehllen in d Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden un gei, konzentrirt

8 digungslinie auzern und der sie umgebenden Vertheit 8 wie auch das Hee2 olge sir das dortige Waꝛsenhaut und Biblio⸗ Zuchthaus dann Lyceum, Gymnastum, Natugefenhen geräumt sind zu thek seinen bisherigen Bewohnern ind C g.e thek von sei b