1847 / 298 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

1 zu gewähren. Passage für den nächsten Morgenzug 3a ahren werden konnte, wenn⸗ dahin gebracht, daß Mittwochs wieder gef 8 demselben Abend be⸗

leich etwas langsamer über 27. eer. seitigte man noch glücklich nach Görlitz hinein, so daß kei

Promenade genöthigt wurde. 8

f 18. Okt. (Ulm.

Geißlingen, 18. *⸗

uns die Eisenbahn eine Feezeheh 82

auten in ’1 artigen Bahnba Wochen, wie verl

Eib ist seit eingen, vollendet und zeigt,

oliden Bau, - wird der D wie leider diesen wird in kurzem der ganze Ausbeugung über Li sprechenden Höhe ausgeführt sein. rücken, so weit machen hier besonders auf 88 aufmerksam, der von einem dort an Schm .-5 beim Bohren der Sprenglöcher an Arbeits

spart wird. Weimar, 23. Okt.

den im September befördert 77,854 Pers Güter. Die Geldeinnahme betrug 61,335 Rthlr.

amm über dieselbe hergeworfen, Herbst vielfach der Fall ist, an Damm

Niederschlesis

* Bei der Niederschlesisch-

nahme im Monat September 1 1) Für 59,112 Personen

Passagiergepäck Ueber

ee. pfd. Eilfracht ..

95,444 Ctr. 42 Psd. ord. Fracht

Vieh-Transport

Extraordinaria

3,084 1,260 2,013 40,354 1,458 1,822

gewicht..

Lowry und führte dann den Zug Passagier zu einer unwillkommenen

Schnellp.) Gestern führte welche die hiesigen groß⸗ Die Brücke über die autet, mit einem Ke-r von 1 wie in ihrer Anlage einen mehr algs 2J000 ge. i Auge ein wohlthuendes Aeußere. Be⸗ Keach fascce,en⸗ und wenn es nicht, Arbeitern fehlt, so vom hiesigen 1 in seiner Eibacherthal bis an den Tegelberg in der ent⸗ . Auch die Bauten an der Steige 8 Terrain es gestattet, rasch vorwärts, und wir 9 8 daselbs aufgestellten e ee. angestellten Schmied erfunden wurde, angest kraft bedeutend er

Auf der Thüringischen Eisenbahn w Personen und 88,260 Centner ds . Rthlr. 1 Spiritus blieb bei lebhaftem Abzuge nach außerhalb, so wie für sden Platzbedarf, gesucht und steigend im Preise. Loco- 29 u. 29 ½ Rthlr. bezahlt, pr. Oktober 30 Rthlr. gefordert, 29 Rthlr. ge⸗

ch-Märkische Eisenbahbn. . , lr. g boten, pr. Nov. / Dez. 27 27 Rthlr., pr. Frühjahr 26 ¾ 27 Rthlr. mo⸗

Märkischen Eisenbahn betrug die Ein-

74,378 Rthlr.

Es wurde auch

42 Rthlr. bewilligt. Hafer kommt wenig vor, Rthlr. gern genommen.

Kocherbsen sind rar.

stande hier eintrafen, drückend auf die Preise wirkte.

nur 62 Rthlr. aufbringen konnte.

11 11 ½ Leinöl 11 ½ 11 ½ Rthlr. Palmöl 14 Rthlr. Hanföl 16—15 Rthlr. Mohnöl 23—22 ½ Rthlr. Südseethran 10 Rthlr.

mentan mit wenig Geschäft. 16 Sgr. 6 Pf. 7 6 » 1 6 13 6 27 6 » 24 9 »

Hamburg, 22. Okt. kaum behaupten.

zu haben.

124,332

Summa

Im Monat September 1846 wurden ein-

6ö5-6. .

80,995 »

genommen

Rthlr.

72 er. Ab auswärts wurde für geringe Offerten ab Holstein und Mecklenburg 131./132pfd. holl. schwer. 112 a 114 Rthlr. Bco. pr. Herbst und 108 a 112 Rthlr. Bco. pr. Frühjahr gefordert; zu 110 a 112 und 106 a 110 a 111

15 »⸗ 1 ) ewesen sein.

Mehreinnahme im September 1847

43,336 Kthlr.

7 er. dürften Nehmer

Handels- und Börsen⸗-Nachrichten.

Berlin, 23. Okt. Bei der anhaltenden Geschäftsstille erhält si

da die unbedeutenden Vorräthe und die Haltung der Inhaber keine bedeutende Erniedrigung zulassen. Dies ver⸗ hindert aber auch wieder einen namhafteren Umsatz, und Preise bleiben des⸗ Von bunt. poln. Weizen 86/87pfd. ging einzeln etwas zu 71 a 72 Rthlr. ab. Gelb. märk. 90 pfd. schätzt man auf 72 a 73 Thlr. Andere Sorten kommen seit geraumer Zeit fast gar nicht vor.

. Roggen auf Lieferung, anfänglich etwas angenehmer, ist später wie⸗ der matter geworden. pr. Oktober wurde heute zu 45 Rthlr., pr. Früh⸗

Weizen noch so ziemlich im Werth,

wegen fast stationair.

blieb dazu zu haben.

vorräthig.

jahr zu 47 ½ u. 47 ½ Rthlr. etwas geschlossen. Sehr schleppend macht sich inzwischen der Vertrieb in loco zu 45 ½ a 47 Rthlr. 88

Gerste gut preishaltend, 42 1 Rthlr. in loco, pr. Frühjahr ist und was am Platze ist, wird zu 27 29 Auf Lief. 50pfd. mit 29 ¾ Rthlr. geschlossen, was noch zu machen ist.

Für Erbsen wird nach Qualität 56—66 Rthlr. verlangt.

Von Rappsaamen war bei angesammelter Zufuhr der Abzug auch etwas stärker, als seither. Inhaber, die gern realisiren wollten, zeigten grö⸗ ßere Nachgiebigkeit, um so mehr, als manche Ladungen nicht in gutem Zu⸗ was natürlich bei ohnehin unzureichender Frage Mehrere Partieen (Winter⸗) Rapps gin⸗ gen zu 77 ¼, 78 ½ u. 79 Rthlr. aus dem Markt. Noch mehr wurde Win⸗ ter⸗Rübsen zu 75 ½, 76 u. 77 ½ Rthlr. genommen. Verbande galt 77 ., Rthlr., während Sommer⸗Rübsen, abfälliger Qualität,

In Rüböl war der Umsatz bei mangelnder Frage überhaupt, und ab⸗ nehmenden Ordres insbesondere, sehr klein. meist auf Realisirungen, wobei die Preise nachgeben mußten. Dezbr. ist augenblicklich nicht über 11 ⁄½2 Rthlr. zu kommen.

thlr., Febr. - Mai 11 ½ 11 ⁄% Rthlrxr.

Kleesaamen hat sich ganz aus dem Geschäft verloren, weiß. fein. 11—15 Rthlr., roth. 10—13 Rthlr. nur nominell im Werthe anzunehmen. Getraide. Ungeachtet der geringen Zu⸗ fuhren von Weizen in loco konnten die Preise desselben sich seit 8 Tagen c Oberl. Weizen, 133./134pfd. verkauft zu 156 a 158 Rthlr. Cour. pr. Last, also 2 a 3 Rthlr. niedriger, blieb zu diesem Preise

Hafer für Frankreich begehrt, holte loco 72/73 pfd. 46 a 48 Rthlr. Ct. und ab Dänem. und Ostfriesland 76./77pfd. und 80/82pfd. 40 a 42 Rthlr. Bco. pr. Last und wurde dazu ca. 350 Last umgesetzt.

genommen.

im Frühsahr 48 pfd. mit 29 Rthlr.,

Gute unverkau

Rapps und Rübsen im

Die Thätigkeit beschränkte sich In loco bis Dez. Febr.

3 Mk. k.

aare heute mit

orrath.

Häfen.

Leinsaamen.

Riga ꝛc.

Engl. Piement 6 a 6 ½ Sch. pr. Pfd. 2 ½ a 3 und weißer 3 ¾ a 4 ½ Sch. pr. Pfd. Flores 8 ½ a Sch. pr. Pfd. 42 Sch. pr. Pfd. 7 ¼ a2 8 Sch. pr. Pfd. lon 15 a 15 ½ Sch. pr. Pfd. 3, kandirter 10 ½ a 11 Sch. pr. Pfd. Mandeln, süße Barb. 34 a 34 ½ Mk., Porto 41, Sicil. 42 a 42 ½, Valence 47 a 48, bittere Barb. 28 ¼ a 29 Mk. bs. und Sicil. 40 Mk. pr. 100 Pfd. Domingo 3 ¾⅞ a 3 ½, Martinique 6 und Guaävaquil 3 ¾ a 3 ¾

Nach der Börse. Zwei liverpooler Banken haben, laut Nachrichten mit heutiger Post, ihre Zahlungen eingestellt, wovon die Passiva der einen 2 Mill. Pfd. betragen sollen. Bedeutende

Hafer sehr rar und gesucht. der Hand begeben. Weizen 11,660 Tschetw. von Odessa, 9481 do. von Taganrog,

nahe nichts um. 1 v berg 44 L. Leinsaamen zugeführt, nebst 5240 Tschetw. Hanfsaamen von

Der geringe Vorrath Erbsen wurde in loco zu 128 a 130 Rt und ab Dänem. und Mecklenb. zu 88 a 90 Nhe. Bco. rasch für 88

Rappsaat ab Elbe und Westküste zu 130 Rthlr. Bco. ü zu 128 Rthlr. Bco. offerirt, ohne jedoch Kauflust zu L Sfhnn

Waarenmarkt. 3 —„ wurde von Gelb und Cam etwas zugeführt und blieb noch

Der Absatz in Indigo erhält sich hierorts gut. In

Gewürze. Engl. Piment wird sehr fest auf Noti wurde schon bei Kleinigkeiten etwas Firngs gehalten, und venff verhanden bei vermehrter Einfuhr. ter Absatz zu berichten; auch kommen Notirungen von auswä ö ist daher mit Wahrscheinlichkeit ein Steigen 8 Preise 8 Abzug von Flores ist zu unbedeutend, um auf deren Werth zu wirken. Mit Macisblüthen und Nuüssen ist es wieder stiller; desgl. mit Nelken; von Malab. Cardam. gedrückt, da sich der Vorrath vermehrt hat 5 niedriger zu notiren. 9 tung umgesetzt worden, ungeachtet dessen halten Inhaber noch beständig auf Notirung. Die von Para und Guayaquil importirte Kakao wird hier zum Verkauf kommen. Waarenpreise. von 3 a 5 ½ Mk. pr. Pfd., Caracas do. 2 ¼ a 4 ½ Mk., Guatimala do. 4 Mk., Java do. 3 ¼ a 4 ¼ Mk., Madras do. 1 ¼ a 3 ½ Mk., Manilla do. Gelbholz, Cuba 7 ½ a 8 Mk. pr. 100 Pfd., Camwood 3 ½ a

Von Cassia lignea ist vermehr⸗ Der

Eial 89. Ingber In Mandeln ist auch diese Woche nichts von Bedeu⸗

Indigo: Bengal. in den verschiedenen Qualitäten

Pfeffer, engl. 3 ¾ a 4, ostind.

Cassia lignea 7 ½ Sch. Macisblüthe 36 a 42 Sch., Nüsse 28 a Nelken, Amboyna 11 ½ a 12 Sch., Bourb. und Cayenne Cardam. Malab. 39, 42 a 48 Sch. pr. Pfd. Cey⸗ Ingber, afrik. 3 ½, bengal. 3 ½ a 3 ⅛, malab.

Kacao, Bahia 4 ½, Para 4 a 4 ¼, Sch. pr. Pfd.

bes

Nachwehen dieses Vorfalls dürf⸗

ten unausbleiblich sein. Diskonto 6 a 6 ½ %6.

Antwerpen, 16. Okt. Getraide. Fremder Roggen und Weizen in Folge ziemlich starker Zufuhr wieder niedriger, und war der Umsatz in letz⸗ terem nur beschränkt. Roggen, russischer, wurde auf 76 a 78 Rthlr. Cour. pr. Last gedrückt, und petersburger zu 7 ½ a 7 ¼ Fl. erlassen. Gerste fest, bei wenigem wozu circa 80 Last 115 pfd. holl. schwere Waare in Auctien vorkamen.

Neuer 122/123 pfd. mecklenburger erwarb 92 a 94 Rthlr. Cour. und Ab Dänemark 121./122pfd. und 122./123 pfd. pr. Herbst und pr. Frühjahr zu 8 Mk. 14 Sch. a 9 Mk. Bco. pr. Tonne zu kaufen, zu lassen zu 8 Mk. 10 a 12 Sch.

In Gerste fand kein Umsatz statt; neue saal. 103./105 pfd. in loco findet zu 94 a 96 Rthlr. Cour. keine Käufer. Ab Dänemark sind ca. 400 Last 110/111pfd. und 111/112 pfd. zu 7 Mk. 14 Sch. a 8 Mk. Beo. für

Holland und England gekauft worden, und blieb zu solchen Preisen wenig Oelsaamen ziemlich unverändert, bei einigem Abzug, besonders von Für Rappssaamen ist die Stimmung flauer, und ging bei⸗

Von Roggen wurde odessaer zu 7 a 7 ½ Fl., archan⸗

1 G 100 L. dänischer wurden unter Unsere Getraidezufuhr umfaßte in dieser Woche an 2961 do.

Marianopel, 11,395 Chil. von Enos und 3571 do. von Smirna, 106 L. von Marseille, 250 L. von London ꝛc.; an Roggen erhielten wir 8509 Tschetw. von Odessa und Eupatoria, nebst ein paar kleineren Pösten; ferner 950 Tonnen Hafer von Neufeldt und 2735 F. Weizeumehl von diversen

3091 Tschetw. und von Königs⸗

Von Berdiansk sind

Bekanntmachungen.

[990] 116166 8 Der Schuhmachergesell Christian Carl aus Artern ist der Falschmünzerei dringend verdächtig und hat sich am 30. August cr. mit einem nach Magdeburg visir⸗ ten Passe von hier entfernt, ohne daß sein Aufenthalt weder dort noch überhaupt bisher zu ermitteln gewesen ist. Alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes ersuchen wir daher dienstergebenst, auf den unten signalisirten Carl zu achten, ihn im Betretungs⸗

falle verhaften und an uns gegen Erstattung der Ko⸗

sten und Auslagen abliefern zu lassen.

Perleberg, den 22. Oktober 1847. Koönigl. Preuß. Stadtgericht

Liebmann Signalement. ““

Der Schuhmachergeselle Christian Carl ist aus Artern gebürtig, evangelischer Konfession, 25 Jahr alt, 5 Fuß 4 ½ Zoll groß, von dunkelblondem Haar, freier Stirn, blauen Augen, starker Nase, kleinem Munde, dunkelblondem Barte, ovalem Kinn und Gesicht, gesun⸗ der Gesichtsfarbe, mittler Statur, ohne besondere Kenn⸗ zeichen und kann schreiben.

[88727 Bekanntmachung.

Das im Schwetzer Kreise belegene Allodial⸗Rittergut Jaszcz Nr. 67, landschaftlich abgeschätzt auf 45,473 Thlr. 16 Sgr. 2 Pf., soll in termino den

6. April 1848, Vormittags um 11 Uhr und Nachmittags von 4 Uhr 2 an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Deputirten e. n gangeagtrichts⸗ Rath Hirschfeld im Wege LRritfti neeigen Su hastation verkauft werden. Die Tare sind -8 edingungen, der Hypothekenschein und die Mar unserer Registratur einzusehen. jenwerder, den 9. September 1847.

Königliches Pupillen⸗Kollegium. 1885) Nothwendig.⸗ N „Nothwendiger V

Stadtgericht zu Berlin, den 1847.

Das hierselbst in der Jeru⸗ 1 Reehrmavereeat ardas eebe ol. 1. Nr. 35. auf den Ramen der verwittwet 6 heimen Posträthin Weck, Johanne ehatiszie 9 e⸗ Knorr, verzeichnete erichtlich ab geborenen 5477 Thlr. 17 Sgr. 4 Pf., soll geschätzt zu

am 1. Mai 1848, Vormittags 11 an der Gerichtsstelle Theilungs halber subhastirt

Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur eha

zusehen.

Die etwanigen unbekanntenz] Real⸗Prätendent den unter der Verwarnung der Präklusion hierdurch df.

fentlich vorgeladen.

Bekanntmachung

[989] des Patrimonialgerichts Clausdorff.

Die über das Habermannsche Grundstück zu Neu⸗ golz eingeleitete Subhastation ist aufgehoben worden, und findet daher der auf den 2. Mai 1848 laut Pa⸗ tentes vom 18. September 1847 anberaumte Licita⸗

tions⸗Termin nicht statt, was hierdurch bek macht wird. 3

Tuetz, den 22. Oktober 1847.

wird am Montag den 8. November d. J. ein⸗ geläutet. Die Buden werden Mittwoch zuvor, den 3. November, aufgebaut. Frankfurt a. O., den 21. Oktober 1847. J11164*“

[477

Von dem unterzeichneten Stadtgericht ist, nachdem sich die Insuffizienz des Vermögens des Handelsmanns Carl Ludwig Coch's in Eibau zu Berichtigung der Pas⸗ siven herausgestellt hat, hierzu der Konkurs⸗Prozeß zu er⸗ öffnen gewesen, und demnach zum Gütepflegungs⸗ und Anmeldungs⸗Termine

der 12. November 1847 bestimmt worden.

Es ergeht daher an alle diejenigen, welche aus ir⸗ gend einem Rechtsgrunde an gedachten Coch Ansprüche zu haben vermeinen, andurch die Ladung, am angege⸗ benen Tage, Vormittags 10 Uhr, an Stadtgerichtsstelle allhier zu erscheinen und zwar in Person und resp. mit ihren ehelichen Kuratoren oder durch ihre Altersvormün⸗ der, oder auch durch hinlänglich legitimirte, zu Annahme eines Vergleichs genugsam instruirte Bevollmächtigte, ihre Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, und zwar unter der Verwarnung, daß sie sonst von diesem Kreditwesen ausgeschlossen und sie aller ihrer Ansprüche an ernannten Coch's Vermögen, so wie der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, für verlustig werden erklärt werden.

Hiernächst haben dieselben, falls im Termine ein Ver⸗ gleich nicht zu Stande kommen sollte, binnen einer noch festzusetzenden Frist mit dem Konkursvertreter sowohl, als unter sich selbst, von Mund aus in die Feder zu verfahren und sodann

den 21. Januar 1848 der Akten⸗Inrotulation und den 12. April 1848

der Publication eines Präklusiv⸗ und Locations⸗Er⸗ kenninisses sich zu gewärtigen, welches in Rücksicht der Außenbleibenden in contumaciam als publizirt zu den Akten genommen werden wird. So wie ferner alle die⸗ jenigen, welche sich wegen Annahme eines vorseienden Vergleichs deutlich nicht erklären, für einwilligend in das getroffene Abkommen angesehen werden sollen, so haben auswärtige Interessenten Prokuratoren mit gerichtlich an⸗ erkannten Vollmachten am hiesigen Orte zu bestellen.

Sign. Zittau, am 8. Mai 1847.

Das Stadtgericht. Bergmann, Stadtrichter.

[891] Ediktal⸗Ladung.

Der am 21. Oktober 1807 geborene, seit länger als 10 Jahren nachrichtlos abwesende Maurergesell Wil⸗ helm August Wettich von hier wird andurch auf⸗ gefordert, sich vor uns bis längstens persönli den 3. Januar 1848H volmnäch oder durch einen gerichtlich legitimirten Be⸗ . hüügten, oder auf unzweifelhafte Weise schriftlich söͤnnen wivnn über sein Vermögen selbst verfügen zu

r . llg derselbe durch einen zff 7. Januar 1848 zu eröffnenden Bescheid für todt erklärt und sein Nach⸗

laß nach erlangter Rechte gier tskraft d Erben ohne Caution aus eicee IFen. 1,0c -

Zugleich werden alle d ejeni i

G 1. gen, w

auf das Vermögen des Verschollenen 8nn 728 nen, geladen, in dem anberaumten Unmesdungs⸗ Ter⸗ mine sich gehörig zu legitimiren und ihre Erbansprüche

Allgemeiner Anzeiger.

auf den Nachlaß des Verschollenen anzugeben, indem ansonst der Nachlaß in Gemäßheit des die Rechtskraft beschreitenden Erkenntnisses, ohne auf die Ausgebliebe⸗ nen Rücksicht zu nehmen, denen, welche ein Erbrecht be⸗ scheinigt haben, ausgeantwortet werden wird.

Schwerstedt bei Weimar, den 20. September 1847.

Adelig Helldorffsches Pflegegericht daselbst. Dr. Hase.

Literarische Anzeigen. [1011 b] Kunst-Anzcisg e.

Se. Kaiserl. Hoheit der Grofsfürst Thronfolger von Russland zu Pferde

nach Professor Franz Krüger, lithogr. von Jentzen, ist in der unterzeichneten Verlagshandlung so eben erschienen. Preis für 1 Expl. auf chin. Papier vor der, Schrift 8 Thlr. mit der Schrift 4 ½ Thlr. C. G. Lüderitzsche Kunst-Verlagshandlung.

1osl Preis⸗-Ermäßigung. Im Verlage von Duncker und Humblot in Ber⸗ lin ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:

Briefwechsel zwischen Goethe und Zelter

8 in den Jahren 1796 bis 1832. 8 Herausgegeben von Dr. Friedr. Wilh. Riemer. 6 Bde. Gr. 8. Ladenpr. 12 Thlr. Ermäßigter Preis 6 Thlr.

Mittheilungen über Goethe.

Aus mündlichen und schriftlichen, gedruckten und un⸗ gedruckten Quellen.

Von Dr. F. W. Riemer. Zwei Bände. gr. 8. geh. 5 Thlr. Ermäßigter Preis 3 Thlr. Wer jedoch beide Werke zusammen nimmt, erhält sie für 8 Thlr.

11“

1“X““

Bei R. Mühlmann ist eben erschienen und in Wohlgemuth's Buchholg. Wilh. Schulze)

2.

in Berlin, Scharrnstr. 11, vorräthit:;:

28A2 2

1992. Vict. Strauß: 1 Das kirchliche Bekenntniß und die lehr⸗ VFamtliche Verpflichtung, mit nächster Bezie⸗ hung auf des Herrn Dr. Jul. Müller's Schrift: „Die erste General⸗Synode ꝛc. geh. 10 Sgr. Protestantismus und Christenthum; eine

Erklärung gegen des Herrn H. W. J. Thiersch 8 eco sesusgen über Katholizismus und

Protestantismus.“ geh. 15 Sgr.

8

[1007 b]

Sollte Jemand über den dermaligen Aufenthalt oder das bereits erfolgte Ableben des Buchhändlers Leo⸗ pold Heß und seiner Schwester Agathe Heß Aus⸗ kunft so weit ertheilen können, daß den Personen selbst oder ihren Todtenscheinen nachzukommen wäre, so wird um gefällige Mittheilung dieser Auskunft gegen Erstat⸗ tung der desfallsigen Kosten gebeten.

Erfurt, den 16. Oktober 1847.

Der Justizrath Hadelich II., Anger 1687.

8

[1010 bb) 3 Versteigerung einiger 50 Oelgemälde ete., Georgenst. 29. Mittw. u. Donnerst. 27. u. 28. Okt. von 9 ½ Uhr an äͤltere u. neuere Gemälde, a. d. Nachl. des K. Staats- Min. v. Rochow u. A. unt. d. sehr werthv. v Bracassat, Canaletto, v. d. Velde, Steen, Ostade etc., ein Porzellan- bild, Handzeichn. u. Kupferst., zul. Guckkastenbilder m. d. Gläsern. Freit. 28. Okt. u. f. T. 9 1 u. 3 5 Uhr Bücher nach d. Kataloge, dann Passevolanten. Th. Müller, K. Bücher-Auct.-Kommissarius.

8

8

Verbesserte Rheumatismus 11009 b] Ableiter

von Wilh. Mayer & Co. in Breslau. à Exemplar nebst Gebrauchs⸗Anweisung 10 Sgr., stärkere 15 Sgr. und stärtkste gegen eingewurzelte

¹Uebel 1 Thlr., 1 für deren Vortrefflichkeit gegen alle Arten von Gicht und Rheumatismus wohl am besten an gegen funf⸗ zig Atteste achtbarer und renommirter Aerzte, als des Königl. Kreis⸗Phosikus Herrn Dr. Steuer in Grünberg, des Sanitätsraths Herrn Dr. Löscher in Lübben, des Königl. Kreis⸗Physikus Herrn Dr. Helm in Stolp, des Königl. Sanitätsraths und Kreis⸗ Physikus Herrn Dr. Rubach in Crefeld ꝛc. ꝛc. spre⸗ chen, sind stets in Berlin nur allein echt zu haben

bei Herrn Carl Rosa, Neuen Markt Nr. 7,

und dessen Niederlagen bei .“ E. Gallisch, Leipziger Str. Nr. 68 a, J. F. Lehmann, gr. Friedrichsstr. Nr. 121, W. Schwechten, Lindenstr. Nr. 12. Ueberall im In⸗ und Auslande, wo noch keine Läger errichtet sind, werden deren auf frankirte Mel⸗ dungen bei Wilh. Mayer & Co. in Breslau von denselben etablirt.

[1008 b] . 6— Uhren, die gut regulirt sind und richtig

gehen, in Gold und Silber, auch Stutz⸗ und Ta⸗ bleau⸗Uhren in allen Gattungen, sind vorräthig. Für sämmtliche Uhren wird ein Jahr garantirt, und wer⸗ den auch alte Uhren in Tausch angenommen beim 42‧ Uhrmacher F. J. Spengler in Berlin, Poststraße Nr. 31. 9

g Italien. Audienz lucchesischer Truppen. Ungünstige Stimmung in Pontremoli und Fi⸗ vizzano. Nom. Publication des Reglements über die Staats⸗Con⸗ 1 fulta. Ausgeregte Stimmung in Folge eines Cirkulars in Bezug auf die Bürgergarde. Wiedererscheinen der Pallade. Spanien. Madrid. Hof⸗Nachrichten. Niederschlagung schwebender Preßprozesse. Vermischtes. 1

ö“ ts

bas Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für X Jahr. 4 kthlr. - Jahr. vE1q“;

in alen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.

Bei einzelnen Nummern wird

der GBogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

8, sas zisr 3 Alle Post-Anstalten des In-

und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erpedition der Aaug. Preuß. Zeitung: 3

GBehren-Straße Nr. 57.

Insertions-Gebühr für den

kaum einer Zeile des Allg.

—2

No. 298.

Amtlicher Theil. 4 b

Inland. Berlin. Zur Berichtigung der Ansichten der Köln. Ztg. in Betreff der diesjährigen Truppen⸗Aushebung. Provinz Branden⸗ burg. Oeffentlichkeit der Stadtverordneten⸗Versammlungen in Burg. Rhein⸗Provinz. Die Kirche zu Altenberg.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Der Antrag der Abgeordneten Edel und Lechner auf Schutzmaßregeln gegen Noth und

Theurung. Vorkehrungsmaßregeln gegen die Cholera. Verwar⸗

nung der Studirenden in München. Großherzogthum Hessen

und bei Rhein. Wahlen. Leander van †. Freie Stadt Hamburg. Die Auträge des Senats an die erbgesessene Bürgerschaft.

Das Beszzit. Die Brandsteuer.

Frankreich. Paris. Abfahrt des Prinzen Joinville mit Kriegsschiffen von Toulon. Zollfreie Einfuhr der von den algierischen Küsten kom⸗ menden Fische. Freilassung arabischer Gefangener. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Die Regierungs⸗Vorlagen für das nächste Parlament. Irländer in Liverpool. Vermischtes.

Schweiz. Tagsatzung. Zug bleibt mit seinem Vermittelungs⸗Antrag allein. Minorität für einen Antrag von Baselstadt. Ernennungen für das eidgenössische Ober⸗Kommando. Minorität für Stellung des Truppen⸗Aufgebots von Bern und St. Gallen unter dieses Kommando. Fürstenthum Neuenburg. Ausgang der vorörtlichen Mission. Kantone Zürich und Aargau. Militairische Maßregeln. Die Spöndlische Untersuchungssache. Kanton Waadt. Truppen⸗Ein⸗ theilung und Vorbereitungsschule für den Geueralstab. Erdbeben. Nächtlicher Skandal. Kanton Freiburg. Protestation der Ge⸗ meindammänner des Bezirks Murten. Jesuiten⸗Konferenz. Kan⸗ ton Solothurn. Rüstungen und Friedens⸗Petitionen. Kanton St. Gallen. Abneigung gegen Krieg. Kanton Schaffhausen. Kommando⸗Ablehnung von Seiten radikaler Großraths⸗Mitglieder. Kanton Luzern. Erklärung gegen ein Gerücht über päpstliche Inter⸗ vention. Dr. Pfyffer. Landammann Müller von Uri. Polizeiliche Maßregel. Kanton Schwyz. Ergänzung der Regierungs⸗Kommis⸗ lon. Kanton Unterwalden. Truppen⸗Abmarsch. Schreiben aus Bern. (Der neueste Stand der Dinge; Stellung des diplomati⸗ schen Corps; die disponiblen Streitkräfte und der etwaige Ausgang des bevorstehenden Kampfes.)

Turin. Taufe der neugeborenen Prinzessin. Florenz. des Grafen Bresson. Feierlicher Empfang einer Abtheilung

Haudels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Beilage.

Amtlicher Cheil.

St. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Obersten a. D. von Schon und dem Oberst⸗Lieutenant ga. D. Freiherrn von Budden bro ck den Rothen Adler⸗Orden drit⸗ in Klasse mit der Schleife; dem Pfarrer Blümner zu Eggenstedt, Ephorie Wanzleben im Regierungs⸗Bezirk Magdeburg, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Rittmeister von Witzleben, vom Regiment Garde du Corps, den St. Johanniter⸗Orden; dem Bür⸗ ger Friedrich Degurski zu Gransee, Regierungs⸗Bezirks Marien⸗ werder, und dem bisherigen Schulzen Ackerwirth Gottlieb Schulz zu Swinier Hauland, Kreises Schrimm, das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Bergmann Ch ristian König auf der Braunkohlengrube Gruppe bei Frankfurt a. O. und dem Schiffbauergesellen Baschin zu Ketschendorf die Rettungs⸗Medaille am Bande; und

Dem Landgerichts⸗Deposital⸗Rendanten Hoffmann zu Breslau bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs⸗ Rath zu verleihen. 2 8

Der Ober⸗Landesgerichts-Assessor Braunschweig zu Schwetz ist zum Justiz⸗Kommissarius für den Kreis Preußisch⸗Holland, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Preußisch⸗Holland, und zugleich zum Notarius im Departement des Ober⸗Landesgerichts Köni

bestellt worden.

„BVekangth ghn g. Die diesjährige Seepost⸗Verbindung zwischen Stettin und Ko⸗ penhagen wird Ende Oktober in der Weise geschlossen werden, daß das Post⸗Dampfschiff „Geiser“ zum letztenmale 8 Dienstag, den 26sten d. M., von Kopenhagen und Freitag, den 29sten d. M., von Stettin

den 24. Oktober 1847. General⸗Post⸗Amt.

abgeht. Berlin,

Dem Karl Friedrich Kreyssig zu Berlin i

Oktober 1847 ein Paten; ssig 4 1“ auf eine in der nachgewiesenen Zusammensetzung für neu und eigenthümlich erachtete Waschflüssigkeit zum Waschen und Reinigen wollener, baumwollener und seidener Zeuge

auf fünf Jahre, von jenem Tage a ür des preußischen Staats ertheilt wonnegerechnet, und für den Umfang

21.

““

Den Instrumentenn achern Gorr eu In entenmachern Gottli v G. Willmanns zu Berlin ist EEEö“

Patent ae n, durch Model und auf eine durch Modell und Beschrei chanik für Pianofortes, so wec fünang⸗ thümlich erachtet worden ist, und ohne dung bekannter Theile zu beschränken,

nachgewiesene Me⸗ ür neu und eigen⸗ Jemand in Anwen⸗

auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. 3 Dem Instrumentenmacher Theodor Heitemeyer zu Münster ist unter dem 21. Oktober 1847 ein Patent G auf eine für neu und eigenthümlich erachtete Saitenlage bei⸗ tafelförmigen Fortepianos, in der durch Zeichnung und Be⸗ scchreibung nachgewiesenen Ausführung, 6 auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. Angekommen: Dor außerordentliche Gesandte und bevoll⸗ mächtigte Minister am Königlich dänischen Hofe, Kammerherr Frei⸗ herr Schoultz von Ascheraden, von Neu⸗Strelitz.

Uichtamtlicher Theil.

Znland.

„Berlin, 26. Okt. In Nr. 296 der Kölnischen Zeitung findet sich ein berliner Korrespondenz⸗Artikel, worin es wörtlich heißt: „Als eine Thatsache, die unter den gegenwärtigen bewegten Zeitläuf⸗ ten des Interesses nicht entbehren dürfte, wollen wir anführen, daß viele Anzeichen darauf hindeuten, daß im Stillen alle möglichen An⸗ ordnungen getroffen werden, unsere Armee vollständig zu machen. Jedenfalls sollen bei der diesmaligen Aushebung, die zum 1. Oktober erfolgt ist, weit zahlreichere Mannschaften herangezogen worden sein, als sonst der Fall ist. Es wird z. B. als Beleg hierfür angeführt, daß hier in Berlin bei der diesjährigen Canton⸗Revision 5219 Leute gestellt worden seien, wovon sonst gewöhnlich nur 4 bis 500 Maun wirklich ausgehoben zu werden pflegten; diesmal wurden dagegen hiervon 1100 Mann eingezogen. Als ostensiblen Grund hiervon hört man erzählen, es würden im nächsten Jahre große Manöver stattfinden, und es sollten zu diesem Behufe die Truppen möglichst vollzählig gemacht werden.“ Zuerst enthält diese Mittheilung die Voraussetzung, daß unsere Seh unvollzählig sei, denn sonst könnte sie nicht vollzählig gemacht erden. Hätte sich aber der Korrespondent einigermaßen über den fakti⸗ schen Zustand unterrichten wollen, so würde er erfahren haben, daß unsere Armee eine Friedens⸗ und Kriegsstärke hat, daß erstere bestän⸗ dig vollzählig erhalten wird und letztere durch Einberufung der Re⸗ serve⸗ und Wehrmänner jeden Augenblick auf das vollständigste ergänzt werden kann. 1 Das jährliche Friedens⸗Ersatz⸗Bedürfniß bildet sich demnach aus dem durch die Entlassung nach beendigter Dienstzeit entstehenden ge⸗ wöhnlichen und aus dem zufälligen Abgang, durch Tod, Invaliditbit u. s. w. Da ersteres bei weitem die Hauptsache ist, so verändert sich auch dieser Ersatz von Jahr zu Jahr sehr wenig und beläuft sich durchschnittlich auf etwa 40,000 Mann. Weit entfernt aber, daß die Aushebung in dem laufenden Jahre eine unge⸗ wöhnlich große gewesen sei (sie betrug 40,189 Mann), hat „sie diejenige des Jahres 1846 (40,350 Mann) nicht einmal er⸗ reicht. Das in der Stadt Berlin in diesem Jahre ausgehobene Kon⸗ tingent ist ihrer Bevölkerung entsprechend, und wenn dasselbe aller dings stärker war als sonst, so hat dies darin seinen Grund, daß man mit Rücksicht auf die bei der Bevölkerung großer Städte ge⸗ wöhnlich vorausgesetzte schwächere Körper⸗Constitution früher ange⸗ nommen hatte, die Bewohner der Hauptstadt könnten das volle Kon⸗ tingent nicht gestellen, während man sich später überzeugte, daß der temporaire Aufenthalt vieler dienstpflichtiger junger Leute diese Schwie⸗ rigkeit beseitigt und daher die früher zugestandene Erleichterung nach und nach aufgehoben ist. ö

Provinz Brandenburg. Zu Burg fand am 21. Oktober die erste öffentliche Berathung der Stadtverordneten statt, wovon der Magistrat die Bürgerschaft mittelst der Zeitung in Kenntniß gesetzt und zugleich die Gegenstände bekannt gemacht hatte, welche zum Vor⸗ trage bestimmt waren. Es kamen in dieser Sitzung, der Magdeb. Ztg. zufolge, unter Anderem zum Vortrage: das Protokoll über die Revision sämmtlicher städtischen Kassen, das Protokoll über Revision der Sparkasse, Subscriptions⸗Einladung die Städte⸗Ordnung, Aufstellung des die Huldigung darstellenden Gemäldes, Wahl einiger Mitglieder zu den Deputationen und Erhöhung der Gehälter für ei⸗ nen Lehrer der Realschule und die Hülfslehrer an den Bürger⸗ und Volksschulen. .

Nhein⸗Provinz. (Köln. Ztg.) Bekanntlich hat der Graf von Fürstenberg⸗Stammheim die von ihm erworbene, in Gefolge früherer Verwahrlosung theilweise eingestürzte Kirche zu Altenberg vor mehreren Jahren Sr. Majestät dem Könige unter der Bedingung zur unentgeltlichen Ueberlassung angeboten, daß solche nach erfolgter Herstellung dem katholischen Gottesdienste wieder übergeben werde. Se. Majestät haben dieses Erbieten jedoch nur mit dem Vorbehalte angenommen, daß unter Berücksichtigung des religiösen Bedürfnisses aller die Kirche umwohnenden Christen solche gleichzeitig dem evan⸗ gelischen Gottesdienst gewidmet werde. Nachdem nunmehr durch Kö⸗ nigliche Munificenz die Kirche wieder vollständig hergestellt, mit den nothwendigsten inneren Einrichtungen versehen, mithin zur Abhaltung des Gottesdienstes in Stand gesetzt worden ist, sind, wie verlautet, von der Königlichen Regierung in Köln durch Benehmen mit der erz⸗ bischöflichen und der betreffenden evangelischen Kirchen⸗ Behörde die erforderlichen Einleitungen zur Einrichtung des Simultan⸗ Gottes⸗ dienstes getroffen worden. Diese fger den⸗ sollen, unter will⸗

fährigem Entgegenkommen beider gei lichen Be örden, dem Abschlusse nahe sein, worauf sodann die Einweihung der irche und deren Ueber⸗ gabe für den Gottesdienst stattfinden wird.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Ueber den Antrag der Abgeordne⸗ ten Edel und Lechner, Schutzmaßregeln gegen Noth und Theurung

betreffend, ist am 21. Oktober eine Sitzung des dritten Ausschusses

1847.

gehalten worden, und am Lsten sollte eine zweite statthaben. Es heißt in diesem Antrage: 8 Durch eine Zeit schwerer Noth und Bedrängniß ist Deutschland, ist Europa eben hindurchgegangen. Vieles ist zur Linderung der Noth gesche⸗- hen, was den wärmsten Dank des Volkes verdient. Vieles muß noch ge⸗ schehen, soll der Wiederkehr ähnlicher Uebel nach Möglichkeit vorgebeugt werden. Die Erfahrung, daß einige mittelmäßige Aerndten und eine halbe Mißärndte hinreichend waren, in einem getraidereichen Lande, wie Bavern, solchen Mangel und solche Preiserhöhung der nothwendigsten Lebensbedürf⸗ nisse hervorzurufen, wie wir vor kurzem erlebt haben, und die auffallende Erscheinung, daß eine der reichsten Aerndten bis jetzt nicht im Stande war, die Opfer des brodbedürftigen Volkes auf ein billiges Maß zurückzuführen, läßt darauf schließen, daß die Staats⸗Maßregeln zur Sicherung der Volks- Ernährung jenen Grad von Vollkommenheit noch nicht erreicht haben, dessen sie bedürfen. Es handelt sich um eine Lebensfrage für Staat und Volf. Die Nahrung von Millionen Menschen, die Zufriedenheit der Hauptmasse der Bevölkerung, die Erhaltung eines großen üͤnd hochwichtigen Bestand⸗ theiles des National⸗Vermögens, die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist durch die glückliche Lösung dieser Frage bedingt. Bei einer Fortdauer der bis-⸗ herigen Preise würden die zur Gewinnung des täglichen Brodtes nöthigen Opfer für die größere Masse der Bevölkerung unerschwinglich werden. Die Klasse der Lohnarbeiter würde sich in ein unzufriedenes, unruhesüchtiges Proletariat auflö- sen, der Mittelstand würde in den Stand der Armuth herabsinken. Die Mittelklasse der Gewerbtreibenden, der kleinbegüterte Landmann, die gering besoldeten Beamten und öffentlichen Diener, diejenigen, welche von mäßigen Kapital⸗ Renten und knapp zugeschnittenen Ruhegehalten, Wittwen⸗ und Waisen- Pensionen leben muͤssen, könnten bei solchen Preisen nicht mehr auf die Dauer ihr genügendes Auskommen finden, in Zufriedenheit und häuslichen Ehren bestehen. Noch bluten viele Wunden, welche die traurige Ver- gangenheit geschlagen hat. Schon ist der mühsam aufgesparte Noth⸗ pfennig zahlreicher Familien aufgezehrt, viele Betriebs⸗Kapitalien sind angegriffen oder für Lebensmittel verbraucht, der Nahrungsstand vieler Familien ist mit Schulden beschwert, die zur Fristung des Lebens aufge⸗ nommen werden mußten. Soll das Ziel erreicht werden, so darf zwar der Landwirth nicht um die wohlverdienten Früchte seiner Arbeit durch künstliche Preisherabdrückung gebracht, der redliche und solide Getraidehandel nicht

gestört werden; aber eine Ausgleichung zwischen den Interessen der land- wirthschaftlichen und der verzehrenden Bevölkerung muß durch Hinarbeiten auf die Wiederherstellung mäßiger Mittelpreise erstrebt und gegen künst⸗ liche Preissteigerung durch gewissenlose Umtriebe und schwindelhafte Spe- culationen auf die Noth von Millionen zur Bereicherung Weniger Schutz ewährt werden. Die Maßregeln, wodurch eine Regierung einen immerhin durch Verhältnisse, die ihr unerreichbar sind, beschränkten Einfluß auf die Preise der Lebensmittel und auf die Befriedigung der noth⸗ wendigen Volksbedürfnisse in der Hand hat, lassen sich auf zwei Haupt⸗- Kategorieen zurückführen: 1) Außerordentliche Maßregeln, welche aus Anlaß einer bestimmten vorhersehbaren Theurung zu deren Abwendung oder bei wirklich eingetretenem Mangel zur Abhülfe und Linderung der Noth, getroffen werden. An solchen außerordentlichen und vorübergehenden un zum großen Theile höchst dankenswerthen Maßregeln hat es auch bei de letzten Theurung nicht gefehlt. Namentlich zur Linderung der vorhandenen Noth haben der Staat, die Gemeinden, die wohlhabenderen Stiftungen, viele edelgesinnte Gutsherrschaften und der unerschöpfliche Fonds der Privat⸗Wohlthä⸗ tigkeitwohlwollend und segensreich zusammengewirkt. Aber solche außerordentlich Veranstaltungen sind für sich allein nicht genügend. Viele weise Anordnun⸗ gen der Staatsregierung verfehlen ihr Ziel, weil sie mit Versäumung des richtigen Moments zu Fät kommen; viele tragen in ihrer Unvollkommenheit das Gepräge der Uebereilung und des Hingebens an momentane Einflüsse zur Schau; oft läßt sich wohlmeinender Eifer verleiten, ungestümen und unklugen Anforderungen nachzugeben und mit Ueberschreitung der Gränzen des Zweckmäßigen und rechtlich Zulässigen Maßregeln zu treffen, die den Schaden, den sie heilen wollen, vergrößern; in Deutschland insbe⸗ sondere scheitern die Maßregeln der Staaten von kleinermm und mittlerem Umfange größtentheils an dem Mangel an Harmonie, Gleichzeitigkeit und Konsequenz zwischen mehreren Bundesstaaten, welche nicht minder durch die Bande der National⸗Einheit und Stammes⸗Ver⸗- wandtschaft, wie durch ihr wohlverstandenes Interesse, durch gebieterische Anforderungen der Natur, durch geographische Lage und politische Stellung zu gemeinsamem Handeln und Wirken berufen waären. Den Hintergrund und die Stütze solcher außerordentlichen Maßregeln müssen daher 2) stän- dige Maßregeln bilden, in welchen sich die gesammelten Erfahrungen zu festen Negierungs⸗Grundsätzen erheben, welche, außerhalb der Momente des Dranges mit Besonnenheit berathen und festgestellt, die Aufgabe haben, künftig möglichen Theurungen bleibend entgegenzuwirken. Werden richtige, durch Bedürfniß und Erfahrung erprobte Grundsätze für künftige Eventua⸗ litäten durch Stgatsverträge, Gesetze und Verwaltungs⸗Normen mit einem ständigen Charakter bekleidet, so werden sie nicht ein Hinderniß, sondern eine Schutzwehr für den soliden Getraide⸗Handel bilden, indem die vorausseh⸗ baren Folgen künftiger Ereignisse der Speculation einen Halt geben, wäh⸗ rend die Uugewißheit möglicher erforderlicher Maßregeln solche lähmt. Zu den ständigen Staats⸗Maßregeln zählen die Antragsteller folgende: I. Die Annahme eines nationalen, wenigstens alle Zollver-⸗ einsstaaten umfassenden Schutzsystems zur Sicherung der für die inländische Bevölkerung erforderlichen Nahrung. Am passendsten dürfte nach Ansicht der Antragsteller durch die Zollvereins⸗ Gesetzgebung ein Ausfuhrzoll auf Getraide mit gleitender Skala angenom-⸗ men werden, der kraft des Gesetzes zu erheben ist, sobald das Getraide einen hohen Normalpreis erreicht hat, und der mit dem Steigen der Ge⸗ traidepreise in der Weise zunimmt, daß bei dem Eintritt sehr hoher Preise die Ausfuhr unmöglich wird. Diese Ausfuhr⸗Beschränkungen müßten 1 nicht blos in Bezug auf eigentliches Getraide, sondern auch auf die Produkte aus Getralde, Mehl, gebackenes Brod, auf Hülsenfrüchte, Mais und vor Allem auf Kartoffeln, gehandhabt werden. Selbst die Aus⸗ fuhr des Schlachtviches dürfte bei fortschreitender Erleichterung des Ver⸗ jehrs durch Eisenbahnen im Interesse des einheimischen Bedarfes Beachtung verdienen. Zweckmäßig dürfte vielleicht auch im voraus festgesetzt werden unter welchen Voraussetzungen für die Vereinslande 8.eghelegh n⸗ der Einfuhr von Lebensmitteln durch Minderung oder Nachlaß der gewöhnli- chen Eingangszölle stattfinden sollen, weil hierdurch rechtzeitige Unterneh⸗ mungen in solchen Artikeln sehr gefördert werden. Wird der Satz, womit der Ausfuhrzoll beginnt, nicht zu hoch gegriffen, so muß ein solches System beruhigend für die einheimische Bevölkerung, ermäßigend auf die Getraide⸗ preise wirken. Der Handel wird dadurch weniger zecön, als durch impro⸗ visirte Ausfuhr⸗Verbote und unvorhersehbare Zoll⸗Auflagen. II. Die Revision und zeitgemäße Verbesserung der Ver⸗ waltungs⸗Normen über den Getraidehandel im In- lande. Es bestehen zwar über den Getraidehandel im Inlande zum Theil sachgemäße Vorschriften, deren Hauptgrundlage die Allerhöchsten Verordnungen vom 30. Januar 1813, vom 11. November 1845 und vom 23. Oktober 1846 bilden. Allein bis jetzt haben die Anordnungen ihren Zweck noch nicht erreicht, vielmehr wird in mehreren Landestheilen über die Ueberhandnahme des Zwischenhandels und über die große Fahr der Unter⸗

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händler geklagt, welche das Land überschwemmen, den verkaufbaren Theil

der Aerndte in kurzem in die Hände weniger Spekulanten bringen und da⸗ durch den Konsumenten fast unmöglich machen, ihren Bedarf unmittelbar

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