— . br. Mai und Juni 13 ½ Rthlr. Spiritus loco 143 — 14 Rthlr. bezahlt. Ruüböl nichts gehandelt, schwimmend 2 ⅞ Rthlr. Br., 25 Rthlr. zu Russisches Roggenme 289, gestern Abend haben schäft sehr gestört wurde; „en 103 % Br. Staatsschuldscheine 2 Br. Börse. Oesterr. Pöeee 4. 97 ½ Br., Liut. B. 4proz. 101½ Br., Schlesische Pfandbriefe 8. Oberschlesische Lit. A. 106 Br., 105 ¾ G. 3 8proz. 94 Br. Aetic Schweidnitz⸗Freiburger 100 9 Br. Niederschlesisch⸗ „S. Breslau⸗Schweidnitz⸗„ Ig ¹ 1 2 1.n. B. 994 G. Leilhelmsbahn 73 Br. Köln⸗Mindener 96 ½ Br. Neisse⸗ Marisce, 4 138 bez. u. Br. Krakau⸗Oberschlesische 70 ½ Br. Friedrich⸗ Wichelms⸗Nordbahn 68 ⅞ Geld. 2% ) Magdeburg, 25, ven⸗ die Zufuhren sind zwar etwas besser, reichen letzter Woche geb vergrößerten Konsum so wie die fortdauernde Ab⸗ *& 2½ hin, al zu befriedigen. Für Weizen wurden ferner 62 a 79⁰ fuhn naßg, alten Roggen 45 a 46 Rthlr., für neuen 49 a 52 Ribhl. für Gerste 40 2 45 Rthlr. und für Hafer 26 a 28 ¾ Rthlr. pr. Wispel ange gsae Hülsenfrüchten zeigt sich gute Frage; für Wicken ist 54 a 60 Rthlr. zu bedingen, sie kommen bis jetzt aber nur wenig vor. Futter⸗ Erbsen 52 ⸗ 56 Rthlr., Kocherbsen gesucht und von 70 a 80. Rthlr. dafür vewilligt. Linsen, die für Frankreich gefragt blieben, werden mit 90 a 100 Rthlr. bezahlt. Weiße Bohnen, kleine 72 a 80 Rthlr., große 84 a 90 Rthlr. Selsaamen ist etwas niedriger erlassen. Rapps 82 a 83 Rthlr., Rübsen 78 a 80 Rthlr. pr. Wspl., Sommersaamen von 54 a 64 Rthlr. nach Qualität, Dottersaamen 50 a 60. Rthlr., Leinsaamen 64 72 Rthlr.; aamen, der auf dem Lande geräumt zu sein scheint, bedingt den ho⸗ Runkelrübensaamen zu 10 a 12 Rthlr., so wie Cichoriensaamen zu 12 a 14 Rthlr. pr. Ctr., gehen we⸗ nig um, auch bleibt es mit Kümmel und Anis sehr still. Von feinem ro⸗ ihen Kleesaamen ist Mehreres zu 11 ¾ Rthlr. auf Speculation genommen weißer Kleesaamen ist weniger beachtet. Cichorienwurzeln werden auf 3 ½ a¼ Rthlr. gehalten und Runkel⸗ rübenwurzeln auf 3 Rthlr., zu welchen erhöhten Forderungen jedoch wenig ngeht. 8 g828 artoffelmehl wird wieder höher gehalten und soll auch bereits zu 6 ¼ a 7 Rthlr. bezahlt sein, desgleichen Stärke⸗Syrup, wofür 6 ½ a Rthlr.
2
wir wieder Regenwetter, wodurch das Ge⸗
In den hiesigen Getraidepreisen hat sich in
Mohns . hen Preis von 106 a 112 Rthlr. pr. Wspl.
angelegt ist, Kartoffelstärke 6 ¼ Rthlr. p. Ctr. Rüböl 11 ¼ Rthlr., raffi. 12 ½ Rthlr., Leinöl 11 ½ Rthlr., fremdes 11 Rthlr., Baumöl 17 ½ a 5 Rthlr., Mohnöl 21 Rthlr. Südseethran 10 Rthlr. p. Ctr. Von Spiritus ist in letzter Woche zu 37 aà 38 Rthlr. p. 14,400 % ziemlich umgesetzt worden, auf Lieferung ist Mehreres zu 33 a 34 Rthlr. abgeschlossen worden. Gereinigter Sprit 90 P Tr. 48 a 50 Rthlr.
Rostock, 20. Okt. Getraide. Wir haben im Verlauf der letzten acht Tage eine ziemliche Zufuhr von Weizen und Roggen gehabt, weniger von Gerste und Erbsen. Unsere Preise haben eine wesentliche Veränderung nicht erlitten, wiewohl man annehmen kann, daß Weizen um 1 a3 Sch. sich gebessert hat. Gerste und Erbsen finden willige Abnahme zu den no⸗ tirten Preisen. Für Hafer besteht Kauflust in schöner schwerer Waare. Es ist gemacht: für Weizen 126 /27pfd. 1 Rthlr. 28 Sch, 128 /29pfd. 1 Rthlr. 30 Sch., 133/34pfd. 1 Rthlr. 33 Sch., ord. Sorten bis 1 Rthlr. 24 Sch. herab. Roggen hat bei einige; Flauheit 1 Rthlr. 2 a 7 Sch. bedungen. Gerste 30 a 42 Sch. Erbsen 1 Rthlr. 8 a 14 Sch. Hafer 32 a 34 Sch.
Leinsaamen 1 Rthlr. 16 a 24 Sch.
= Aus dem Holsteinischen, 24. Okt. Butter. Nach dem vor ca. 14 Tagen in Kiel abgehaltenen Herb⸗Butter⸗Markt, woselbst der zu hoch gehaltenen Preise wegen (11a 11 Sch. pr. Pfd.) nur sehr wenige Kon⸗ trakt⸗Abschluͤsse stattfanden, hoffte man ziemlich allgemein, daß durch die billigeren Anerbietungen, welche man von Hamburg aus durch frühere bil⸗ ligere Kontrakt⸗Abschlüsse machen konnte, und weil gewöhnlich im Herbst ansehnliche Ordres von England und Schottland auf unsere vortreffliche Stoppelbutter einzugehen pflegen, das Geschäft belebter zu sehen. Bis jetzt bemerkt man hiervon indeß keine Spur, wovon die betrübenden Zustände hinsichtlich der großbritanischen Geldkrisis nicht die geringste Ursache sein mögen. Da unter diesen Umständen von England und Schottland auch nicht so bald höher limirte Ordres eingehen werden, so steht es zu erwarten, daß Produzenten am Ende doch auch von ihren enormen Forderungen ab⸗ gehen werden.
V
e* Unsere Preise sind für feinste holst. Stoppelbutter 50—51 Rthlr., meck⸗ lenb. Stoppelbutter 45 — 46 Rthlr. Mittel holst. Stoppel. 47 bis 48 Rthlr.
und Juni holst. Stoppel. 45 — 46 Rthlr. Mecklenb. Juni 42 — 44 und Randersch. 39 — 40 Rthlr. p. Tonne.
△ Hamburg, 25. Okt. Häute und Felle. Importirt innerhalb der letzten 14 Tage ca. 7000 Stck. Häute. Verkäufe aus erster Hans ca. 7500 Stck., Vorrath in erster Hand noch ca. 64,000 Stck. Im Allgemeinen blieb das Geschäft bis jetzt noch träge. Man bot für Buenos Ayres und Montevideo Häute in verschiedenen Schweren von 5 ¾½ bis 7½ Sch., gesalzene do. 3 ¾ a 3 ½ Sch., für Rio Grande Häute in verschiedenen Sorten 5 ½ a 6½ Sch., und gesalzene do. 3 ¼½ a 3 ½ Sch. Bco. p. Pfd. Für Partiecen im Durchschnitt wurde p. Pfd. 2 ½ a 7½ Sch. Bceo. bezahlt; gegerbtes Leder holte p. Pfd. 6 à 6 ½ Sch. in halben Häuten von 9 a 10 Pfd. Trockene Rindhäute holsteinischer und hiesiger Schlachtung waren zu 7 ½ Sch. p. Pfd. in Cour., Ziegenfelle p. Decher in Bwo. 16./19pfd. zu 12 a 14 Mk., und Bockfelle ohne Horn und Knochen 28./35pfd. zu 16 a 28 Mk. zu lassen. In gesalzenen Rindhänten, trockenen Kalb⸗ und Mastkalb⸗Fellen und ge⸗ salzenen do. herrschte gänzliche Stille, so wie in geschorenen Schaf⸗Fellen; Preise trockener und gesalzener Pferde-⸗Häute waren gänzlich nominell. .
2X½ Paris, 23. Okt. Seit meinem letzten Berichte über den Stand des Geldmarktes war die Börse wie in einem beständigen Fieberzustande. Mit jeder neuen Post aus England, welche Näheres über die Fortschritte der dortigen Finanzkrise brachte, erhöhten sich die Besorgnisse der Speku⸗ lanten hier. Man fürchtete, die französischen Staatspapiere und Eisenbahn⸗ Actien von dem fortwährenden Sinken der englischen Consols mit fortge⸗ rissen zu sehen, und war daher förmlich betroffen, über die unerschütterliche Festigkeit, die sie behaupteten. Am 12. Oktober standen die englischen Con⸗ sols noch auf 83 ½, für die Liquidation vom 14. Oktober, was also einen Cours von ungefäͤhr 84 für den 26. November annehmen ließ. Damals stand die 3proz. Rente hier auf 75 Fr. 50 Cts. bis 75 Fr. 60 Cts. Acht Tage später waren die englischen Consols auf 79 ½ bis 80 für 100 gefal⸗ len, während die französische Zproz. Nente noch immer auf 75 Fr. 40 Cts. bis 75 Fr. 60 Cts. sich hielt. Und wenn man der Reihe nach die Course der Actien der französischen Eisenbahnen betrachtet, so sieht man, daß sie sich in derselben Zeit mit gleicher Festigkeit behauptet haben, wie die Rente. Die Spekulanten à la baisse, die auf die traurige Lage der Dinge in England ihre ganze Hoffnung gebaut hatten für den Erfolg ihrer Operationen, sind durch ein solches Resultat ganz außer Fas⸗ sung gebracht und suchen sich nun Tag für Tag gegenseitig Trost zuzuspre⸗ chen, indem sie sagen, eine solche Lage sei allzu anormal, als daß sie dauern könnte, und von dem Augenblicke an, wo das Anlehen negoziirt sein werde, würden auch die Course der französischen Rente sich wieder in ein richtigeres Verhältniß zu den englischen setze, d. i. sie würden, wie diese, wieder herab⸗ gehen. Allerdings darf man annehmen, daß die Nähe der Negoziirung des Anlehens von 230 Mill. Fr. wesentlich zu dieser Festigkeit der französischen Rente, die unter den allgemeinen jetzt obwaltenden Umständen in der That eine außerordentliche genannt werden kann, beiträgt. Zu allen Zeiten hat man bemerkt, daß die Ankündigung von dergleichen Anlehen ein starkes Steigen der Rente zur Folge gehabt hat, und läßt auch die schwere Krise in Eng⸗ land jetzt keine starke Bewegung aufwärts zu, so ist sie wenigstens ein Hemmniß gegen das Sinken der französischen Fonds. Man scheint zu er⸗ warten, daß mehrere Gesellschaften am kommenden 10. November Angebote für Uebernahme des Anlehens machen werden. Es ist bekannt, daß die Gebrüder von Rothschild, Herr Baudon und mehrere andere große Banquier⸗ häuser Unterzeichnungen für das Anlehen von ihren Klienten annehmen, und man versichert aus ziemlich guter Quelle, daß die gezeichneten Sum⸗ men bereits die von der Regierung verlangte Summe weit übertreffen. Die General⸗Einnehmer haben in der That auch ihrerseits eine Unterzeich⸗ nung eröffnet und werden wahrscheinlich als Konkurrenten mit den Ban⸗ quiers austreten. Außerdem war schon seit mehreren Tagen stark die Rede von der Absicht der Bank von Frankreich, sich bei dieser großen Finanz⸗ Operation mit 25 Mill. Frs. zu betheiligen. Nun hat man gestern erfahren, daß in der letzten Sitzung des Verwaltungsrathes der Bank der Vorschlag wirklich gemacht worden ist. Nichtsdestoweniger scheint die Frage nicht definitiv ent⸗ schieden, sondern, nachdem der Antrag in Betracht gezogen war, beschlossen worden zu sein, die Entscheidung bis zur nächsten Versammlung des Ver⸗ waltungs⸗Raths der Bank am kommenden Donnerstag zu verschieben. Man scheint anzunehmen, daß die Majorität des Verwaltungs⸗Naths dieser Maß⸗ regel günstig ist. Die Bank würde durch dieselbe allerdings zu vortheilhaf⸗ ten Coursen wieder in den Besitz der Hälfte der Renten kommen, die sie zu hohen Preisen an den Kaiser von Rußland verkauft hat. Indessen ist das Resultat der nächsten Berathung doch in den Augen Mancher noch zweifel⸗
haft, weil einige Mitglieder des Verwaltungs⸗Raths Ankäufe von Renten überhaupt als den Statuten der Bank zuwiderlaufend ansehen. Die An⸗ kündigung übrigens von dieser Absicht der Bank hat viel zur Wiederbe⸗ festigung der Course beigetragen, die durch die fortwährend so ungünstigen Feaeiasss aus London unausweichlich etwas erschüttert werden mußten. Man hoffte auch, die Bank werde sich entschließen, noch vor Ab⸗ lauf des gegenwärtigen Monats ihre 250 Fr.⸗Billette in Umlauf zu setzen, die man seit so langer Zeit schon dem Handelsstande verspricht, und deren Emission unaufhörlich verschoben wird, ohne daß man die Beweggründe da⸗ zu erführe. Doch scheint es eine jetzt ausgemachte Thatsache zu sein, daß die Mehrzahl der Mitglieder des Verwaltungs⸗Rathes der Bank nur darum zaudert, diese Emission zu gestatten, weil ihnen die finanzielle Lage des Platzes noch Besorgnisse einflößt. Sie möchten um keinen Preis sich der Gefahr aussetzen, daß, im Falle eines panischen Schreckens, der jedenfalls noch möglich ist, so lange die Dinge nicht ganz ins ordentliche Geleise zu⸗ rückgekehrt sind, die kleinen Kapitalisten, welche solche 250 Fr.⸗Billete gerade in Händen hätten, in Masse den Kassen der Bank zustürzten, um dieselben gegen baares Geld auszutauschen.
Die Actien der Eisenbahnen haben so ziemlich gleiche Festigkeit behauptet mit der französischen Rente. Allgemein herrscht die Meinung vor, daß die englischen Kapita⸗ listen, da ihre Hülfsquellen alle sich verstopsten, fast alle französischen Eisenbahn⸗Actien, die sie besaßen, losschlugen, um dieselben zu Gelde zu machen. Die starken Ablieferungen von Actien, welche die Preise der Actien auf dem pariser Platze so rasch herabdrückten, haben ihrerseits gänzlich auf⸗ gehört. Zu London sind die Actien der französischen Eisenbahnen so selten geworden, daß ihre Course sich ziemlich gut halten, trotz des Sinkens der englischen Consols und der englischen Eisenbahn⸗Actien. Man hat daher allen Grund, zu hoffen, daß die finanzielle Krise zu London nicht mehr solche nothgedrungenen Verkäufe zur Folge haben werde, wie jene, die so mächtig auch zur Entwerthung der französischen Eisenbahn⸗Actien beigetra⸗ gen haben. Die Course dieser mögen vielleicht noch einige Zeit so ziemlich stationair bleiben, aber die Mehrzahl der französi⸗ schen Eisenbahn⸗Actien bietet zu ihren jetzigen Coursen eine so günstige Gelegenheit zur Anlegung von Kapitalien, daß die gegen⸗ wärtigen Besitzer derselben vollkommen ruhig sein können. Obgleich man sehr wohl die Zeit des Jahres kennt, um welche regelmäßig immer die Einnahmen der Eisenbahnen überhaupt abzunehmen beginnen, hatten doch einige Spekulanten sich eingebildet, mit dem Eintreten dieser Verminderung des Verkehrs und also auch der Einnahmen derselben würden bei Annähe⸗ rung des Winters auch die Course wieder ein beträchtliches Sinken erfah⸗ ren. Nun haben zwar in dieser Woche die Einnahmen der Nordbahn, wie die der Bahnen von Paris nach Rouen und von Nouen nach Havre, eine Abnahme gegen die der vorigen Woche erfahren, was jedoch nicht verhin⸗ derte, daß die Course der Actien dieser Bahnen sich fest behaupteten. Der aufmerksame Beobachter nämlich weiß recht wohl, daß man nicht blos die Einnahmen einer Woche nach der anderen, sondern die jeder Woche ver⸗ glichen mit der entsprechenden Woche des vorhergehenden Jahres im Auge behalten muß. jetzt aber war in dieser Hinsicht die Zunahme der Einnahmen aller Bahnen fortdauernd, und die in Betrieb stehen⸗ den Bahnen haben jede Woche die von ihnen gehegten Erwartungen über⸗ troffen. Auf die Einnahmen der Nordbahn wird die vorgestern stattgefun⸗ dene Eröffnung der Zweigbahn von Creil bis Compiegne eine günstige Rück⸗ wirkung äußern. In den Actien von Lvon, Strasburg, Nantes, Bordeaux und Avignon wurden in der ablaufenden Woche wenig Geschäfte gemacht: lebhaft waren diese in der That nur in Actien der Nordbahn und der Bahn von Orleans. Besonders in letzteren sind die ganze Woche hindurch be⸗ trächtliche Ankäufe gemacht worden. An der gestrigen Börse hielten sich die Course gut bis 2 Ühr; aber von da an bis zum Schlusse der Börse 3 Uhr zeigte sich wieder einige Verkaufslust. Es hieß nämlich, es sei Nachricht durch den Telegraphen vom erfolgten Beginn der Feindseligkeiten in der Schweiz eingetroffen.
in der abgelaufenen Woche
Bis
Kopenhagen, 20. Okt. Die Umsätze in Partieen sind beschränkt. Roggen von 122—123 Pfd. Gewicht lostet 5 ¼ Rbthlr. Gerste von 110— 111 Pfd. ab Holbeck ist mit 5 ½2 Rbthlr. bezahlt worden, und Erbsen ab Noborg mit 6 Rbthlr. 5 Mk. 8 Sch. Die Marktzufuhr bleibt gut. Der Preis von Weizen ist 7 a 8 ½ Rbthlr., der von Roggen 5 ½ a 6½ Rbthlr.
Allgemeine pitalbeträge einzureichen, wobei noch besonders bemerkt wird, daß die Verzinsung der obengenannten Schuld⸗ briefe mit dem 1. April 18418 jedenfalls aufhört.
Zugleich werden nachstehende, bis jetzt bei der Her⸗ zogl. Kammer⸗Hauptkasse allhier zur Zahlung nicht prä⸗ sentirte Zins⸗Abschnitte
den 1. Oktober 1845 betagt und
den 1. Oktober 1847 verfallen
Serie C. Nr. 3. 4 und 198.
Serie D. Nr. 6. 74. 75. 76. 87. 88. 89. 90 u. 91.
Serie E. Nr. 3 und 59. in Gemäßheit des desherrlichen Verordnung vom 11. loschen erklärt und die Inhaber der am 1. 1816 ausgeloosten Kammer⸗Schuldbriefe:
Serie C. Nr. 400.
Serie D. Nr. 242., so wie der an den nachstehenden Terminen betagten, bei der Herzoglichen Kammer⸗Hauptkasse bis zum 1. Ok⸗ Zahlung noch nicht präsentirten Zins⸗
Bekanntmachungen. 11003] NIUgn.
Auf den Antrag Herzogl. Rentkammer hierselbst wer⸗ den alle diejenigen, welche an nachstehende von ihr am 7. Juli 1787 ausgefertigte Obligationen:
1) über 3200 Thlr. Gold, lautend auf die unverhei⸗
rathete Juliane Illing zu Cöthen,
2) über 2400 Thlr. Gold, auf die Ehegattin des
Obersten Wolf Ernst Heinrich von Klücks zu Ber⸗ lin sprechend, und
3) über 5000 Thlr. Gold, für den Major August
Christian Ludwig von Wietersheim zu Wörbzig N. v Ausgestellt, Ansprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, zu deren “ und Bescheinigung in dem auf en 21. März 1848 ö Termine vor hiestger Herzogl. Landes⸗Re⸗ Fens 4 8 Vermeidung der am 25sten desselben Mo⸗ Di wvollstanenden Präͤklusion, hiermit aufgefordert. tung inserirt. 9 Ediktal⸗Ladung ist der hiesigen Zei⸗ Cöthen, am 19. Oitober 1847 Herzo 8 8 1817. Herzogl. Anhalt. Landes⸗Regierung daselbst. 8 ierthaler.
—
tober d. J. zur Abschnitte, als:
[1001¹⁄½ Bekanntmach 5
In Gemäßheit der sub N.
In G 2 dub Nr. 170. der Gesetzsamm⸗ lung für das Herzogthum Sachsen⸗Goth gsh Landesherrlichen Verordnung vom 11 8 publizirten sind aus der geschlossenen Anleihe der Her⸗; 2q 8 allhier bei der in diesem Monat sanednbn Nanmer Ausloosung nachstehende Schuldbriefe, als: 5“
Serie A. 1 76. 108 und 164. Serie B. 212. 218 und 264. Serie C. 274. 304. 378, 433. 439. 495. und 748. Serie D. 175. 184. 209. 250. 275. 316. 380. 405. 499. 590. 651. 676. 698. 775. 812. 860. 1042. 1112. 1119. 1179. 1182 u. 11953. Serie E. 195. 220. 225. 280. 303. 324. und
Serie
98.
41. 161. 574. 700.
199. 733
114. 429. 976.
Nr. 139.
379.
gezegen und zur Auszahlung für den 1. April 1848 estimmt worden.
Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden daher auf⸗ gefordert, dieselben vom 1. April 1848 an nebst den dazu gehörigen Zinsleisten bei der Herzogl. Kammer⸗ Hauptkasse allhier zur Abzahlung der betreffenden Kaͤ⸗
162.
1 E.
1) der am 1. April 1846 betagten: Serie C. Nr. 3. 4 und 198. Serie D. Nr. 6. 74. 75. 76. 87. 8 8 b)
und 91. Serie E. Nr. 59. 113. 151 und 215.
2) der am 1. Oktober 1846 betagten:;
Serie C. Nr. 3. 4. 163 und 198.
Serie D. Nr. 6. 74. 75. 76. 87. 83. 89. 90. 91.
286 und 522.
Serie E. Nr. 14. 59. 107.
167. 194. 197.199. 200. 265 u. 294.
3) der am 1. April 1847 betagten:
A. Nr. 191.
Serie B. Nr. 132. 158. 160. 174.181.301.328.
342 und 373. Serie C. Nr. 3. 4. 41. 50. 76. 163. 181.182. 198. 871. 480 und 5106. Serie D. Nr. 1. 2. 3. 4.
39. 68.
90. 91. 92. 93.
100. 131.
249. 267. 272.
326.
452. 461. 463. 482.
und 523. 8)
Nr. 14. 20. 29. 30
107. 110. 113. 149.
150. 8
194. 243, 244, 245.
r An
267. 270.
310 und 344.
Gotha, am 20. Oktober 1847.
zur Einreichung derselben bei der hiesigen Herzoglichen Kammer⸗Hauptkasse, mit Hinweisung auf das deshalb gesetzlich bestehende Präjudiz, aufgefordert.
Herzogl. Sächs. Kammer. 1. von Szymborsli.
zeiger.
289.
303. 306. 307. ein Bericht der Verwaltung über die Einnahme der Bahn vom 1. Juli bis zum 30. September .- il.
um den Beschluß der General-Versammlung hin⸗ sichtlich des Reglements der Tarxen für die Beför⸗ derung von Waaren, Gütern und Vieh ꝛc. vom Oktober d. J. zu vernehmen.
Kopenhagen, den 23. Oktober 1847. Der Ausschuß der Seeländischen Eisenbahn⸗Gesellschaft,
[100 2] Artikel 11. der mehrerwähnten Lan⸗ August 1837 für er⸗ Oktober
und Abstimmung gebracht werden:
Verwaltung.
zweite Punkt im §. 25. erhalte, daß die in dem
vorgeschriebene Legitimation
schehen könne. 113. 119. 150. 151. möge, f 222. 223 und 224. 8 ’ schusses unter Lit.
319. 348. 365. 434. 438. 469.
242. 410.
240. 400.
203. 378. 100 8 76. 87. 88. 89. 95. 97. 98. 99. 228. 232. 244. 285. 286. 323. 361. 377. 387. 431. 443. 451. 516. 521. 522
5. 6.
8 211. 278. 354.
70. 74. a) ein Bericht der
137. hene und ein
330. 353. Schritte,
gen⸗Roeskilder Bahn, ein 44. 55. 59. 63. 141. 143. 444. d) 186. 188. 192. 200. 204. 231. 252. 258, 263.
ein umständlicher und waltung über das
der - Budget (§. 62
151. 195.
171. 197.
185. 199. 249.
— .. 6227682 1 28 2 Se Seeländische Eisenbahn. Die von der General⸗Versammlung den 31. Mai d. J. beschlossene außerordentliche General⸗Versamm⸗ lung wird am Montage den 29. November d. . Nachmittags 6 Uhr, im Vorsaale des höchsten Gerichts auf dem Prinzens Palais abgehalten, und werden in dieser Versammlung folgende Sachen zur
a) Der vollständige und motivirte Plan des Aus⸗ schusses zu einer veränderten Organisation der
Der Vorschlag der Gesammt⸗Verwaltung, der Statuten den Zusatz angeführten Paragraphen auch darüber, daß die Actien gewissen Obrigleiten oder Beamten und Commissionairen vorgezeigt sind, ge⸗
Der Antrag des Kassen⸗Direktors, daß er am Schlusse des Jahres von seinem Amte abtreten und folgeweise, falls die General⸗Versamm⸗ lung dieses gestattet und der Vorschlag des Aus⸗ a. nicht angenommen wird, die Wahl eines neuen Kassen⸗Direktors. Auch wird in derselben General⸗Versammlung ein⸗ von mehreren Actionairen eingegebener Antrag zur Ver⸗ handlung kommen, welcher auf die Abhaltung einer außerordentlichen General⸗Versammlung, der nachste⸗ hende Sachen vorzulegen wären, gerichtet ist: „ Verwaltung uͤber das zur Verlän⸗ gerung der Eisenbahn nach Korsör bisher Gesche⸗ Beschluß der General⸗Versammlung über die in dieser Hinsicht ferner vorzunehmenden
b) die Generalrechnung über den Bau der Kopenha⸗
r die Gründe der
rwaltung übe Bericht der Berwe⸗ 8 Actien⸗Kapitals,
zulänglichkeit des gezeichneten Unzulänglichkeit des g. heghüateter allgemeine Budget (§. 49 a. Stätuten), so wie über das spezielle Betriebs⸗ k. der Statu ten),
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Bei einzelnen Nummern wi 1 1 wird der gogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
ℳ 301.
Amtlicher Theil.
Inland. Berlin. Amts⸗Jubiläum. — Provinz Preußen. nung der höheren Bürgerschule in Elbing. — Provinz Posen. kanntmachung. 8
Dentsche Bundesstaaten. Königreich Bapern. Ausschuß⸗Be⸗ richt über den Antrag wegen Schutz⸗Maßregeln gegen Noth und Theu⸗ rung. — Aufschlüsse der Ministerial⸗Kommissäre über diesen Antrag. — Württemberg. Verhaftungen. — Großherzogth um 22 en. Rücktritt des Abgeordneten für Rastadt. — Die Wahlen in Mannheim. — Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen. Neue Maß⸗ und Gewichts⸗Ordnung. — Anschluß an den preußisch⸗ englischen Vertrag über das literarische Eigenthum.
Oesterreichische Monarchie. Wien. Vermischtes. — Prag. De⸗ partement für die ständischen Angelegenheiten in Wien. — Pesth. Ab⸗ reise des Erzherzogs Stephan nach Wien. — Vermischtes. — Preß⸗ burg. Bekanntmachung wegen der Wahlen. — Venedig. Exequien
ür den verstorbenen Erzherzog Friedrich. 8
Rußland und Polen. St. Petersburg. Uebertragung neuer Baar⸗ schaften in die St. Petersburgische Festung. — Bekanntmachung wegen der Cholera in Moskau. — Dr. Lerche †. — Gold⸗Transport.
Frankreich. Paris. Hofnachricht. — Die Bank und die Anleihe. — Die Depots⸗ und Consignations⸗Kasse. — Nachrichten aus Algier. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Ministerkrisis. — Deputation von Banquiers bei Lord Bank⸗Vorrath. — Arbeits⸗Einstellungen.
Niederlande. Aus dem Haag. Gesetz⸗Entwurf wegen Einziehung des Papiergeldes. 1ö“
Schweiz. Tagsatzung. Eidgenössisches Truppen⸗Aufgebot. — Die
Wahlen der eidgenössischen Commandeure. — General Dufour. — Wort⸗ laut des von Zug gemachten Friedensvorschlags. — Die Tagsatzungs⸗ Proclamation. — Schreiben des Papstes an den Nuntius in der Schweiz. — Furstenthum Neuenburg. Truppen⸗Musterung. — Antwort der waadtlandischen an die neuenburger Regierung. — Kanton Bern. Rüstungen. — Kanton Zürich. Truppen⸗Absendung. — Ober⸗Kom⸗ mandant der eidgenössischen Artillerie. — Die Beeidigung der Truppen. Kanton St. Gallen. Unterdrückung der Meuterei. — Kanton Solothurn. Verwarnung der Milizen. — Kanton Glarus. Auf⸗ ruf des Central⸗Schützen⸗Comité's. — Kanton Luzern. Die Streit⸗ kräfte des Sonderbundes und ihr Commandeur. — Kanton Wallis. Hemmung des Verkehrs.
Italien. Rom. Die Preß⸗Verhältnisse. — Beschränkung der Dienst⸗ öflicht der Bürgergarde. — Fackelzug. — Geschenk für den Papst aus den Vereinigten Staaten. — Vermischtes. — Genua. Ankunft des prinzen von Joinville. — Kirchenfeste zu Ehren des Papstes. — Flo⸗ kenz. Der Großherzog in Lucca. — Neapel. Adresse der Stadt Mi⸗ lazo an den König. — Beispiel von Uneigennützigkeit.
E Atheu. Geburtstagsfeier Sr. Majestät des Königs von Preußen.
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.
8 Eröff⸗
Be⸗
Die Gerüchte von einer John Russell. —
Almtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Landgerichts⸗Präsidenten, Geheimen Ober⸗Justizrath von Voß in Düsseldorf, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Ei⸗ chenlaub; dem Kaiserl. österreichischen Hof⸗ und Gerichts⸗Advokaten Dr. Zelinka in Wien, so wie dem Premier⸗Lieutenant a. D. und Forstmeister von Schüz in Fürstenstein, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Major a. D. Wocke in Breslau, dem katholi⸗ schen Pfarrer Aretz zu Nieder⸗Elten, im Regierungs⸗Bezirk Düssel⸗ dorf, und dem Geheimen Kanzlei⸗Secretair Weisser beim Kriegs⸗ Ministerium den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; desgleichen dem beim Remonte⸗Depot Kattenau angestellten Roßarzt Kroll, dem vormaligen Feldjäger Dziallas, Holz⸗Verwalter bei der Kreuzbur⸗ ger Eisenhütte, und dem Kriminal⸗Boten Kellner zu Heiligenstadt das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen;
Bei dem Kriegs⸗Ministerium den Geheimen Kriegsrath Kroll zum Wirklichen Geheimen Kriegsrath und Rath zweiter Klasse und den bisherigen Militair⸗Intendantur⸗Rath von Meichsner zum Geheimen Kriegsrath und Rath dritter Klasse zu ernennen; so wie
Dem Ober⸗Landesgerichts⸗ und Kreis⸗Justiz⸗Rath von Weißen⸗ born zu Erfurt bei seinem Ausscheiden aus dem Justizdienst den
Charakter als Geheimer Justizrath beizulegen. der Notarigts Kandidat Johg 1 Der Notariats⸗Kandidat Johann Joseph Kewer zu Koblenz
st zum Notar für den Friedensgerichts⸗Bezirk Wadern im Landge⸗
richts⸗Bezirke Trier, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Wadern,
ernannt worden. b
Die Erneuerung der Loose zur bevorstehenden 4ten Klasse 96ster Königl. Klassen⸗-Lotterie, welche bis zum 8. November c. bei Verlust des vüge dazu geschehen muß, wird hiermit in Erinnerung ebrach . b 9 Berlin, den 30. Oktober 1847.
Königl. General⸗Lotterie⸗Direction. Angekommen;: Der Großherzoglich sächsische Minister⸗Resi⸗ dent am hiesigen Hofe, Freiherr von Martens, aus Schlesien.
Abgereist: Der General⸗Major und General⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs, von Rauch, nach Baden⸗Baden.
ost -Anst und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erpedition der Allg. Preuß. Zeitung: gehreu-Straße Kr. 57. Insertions-Gebühr für den kanm einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr. 8
JInland.
„Berlin, 29. Okt. Se. Majestät der König haben Allergnä⸗ digst geruht: Dem Gesandten in Hamburg, von Haenlein, die Anlegung des ihm verliehenen Großkreuzes vom kurhessischen Löwen⸗ Orden; dem Geheimen Ober⸗Finanzrathe von Viebahn in Ber⸗ lin des Ritterkreuzes vom Königlich württembergschen Kronen⸗Orden; dem Geheimen Medizinalrath und Professor Dr. Hecker in Berlin des Ritterkreuzes vom Königlich belgischen Leopold⸗Orden, und dem Geheimen Sanitätsrathe Dr. Prieger in Kreuznuch des Ritterkreu⸗ zes vom Herzoglich anhaltschen Gesammthaus⸗Orden Albrechts des Bären zu gestatten. .
Berlin, 28. Okt. Am 23sten d. M. feierte der Rendant der Königl. Legations⸗Kasse, Geheime Hofrath Giehrach, sein funfzigjäh⸗ riges Amts⸗Jubiläum. Nachdem der Jubilar schon vom frühen Mor⸗ gen an im Kreise seiner um ihn versammelten Familie die Glück⸗ wünsche seiner zahlreichen Freunde empfangen hatte, erschien im Laufe des Vormittags der Chef des Ministeriums der auswärtigen Angele⸗ genheiten, der Staats⸗ und Kabinets⸗Minister Freiherr von Canitz, in der Wohnung desselben, um ihm im Auftrage Sr. Majestät des Königs als ein Anerkenntniß seiner dem Staate unter dreien Mo⸗ narchen treu geleisteten Dienste eine eben so schöne als werthvolle goldene Dose mit der Allerhöchsten Namen Chiffre in Brillanten ein⸗ zuhändigen. Dem Chef des Ministeriums folgten zwei Deputationen des letzteren, von „denen die eine im Namen des Direk⸗ tors der zweiten Abtheilung, so wie der Räthe des Ministeriums, und die zweite im Namen der übrigen Beamten desselben, dem Jubilar als Beweis der aufrichtigen Theilnahme an dem frohen Feste und Als Andenken an dasselbe Ehrengeschenke überreichten. Eine dritte Deputation des Ministeriums holte um 3 Uhr den Jubilar zu einem im Englischen Hause veranstalteten Festmahle ab, an welchem der Chef, so wie die sämmtlichen in Berlin anwesenden Beamten des Mi nisteriums und die beiden Söhne des Jubilars, theilnahmen. Von den während der Tafel ausgebrachten Toasten galt der erste Sr. Ma⸗ jestät dem Könige, der zweite dem Jubilar. Erst am Abend treunte sich die Gesellschaft mit dem innigen Wunsche, daß der Jubilar noch lange dem Staate und seiner Familie in derselben Rüstigkeit und Gesundheit erhalten werden möge, deren er sich zur Zeit zu er⸗ freuen hat.
Provinz Preußen. dur Lokal der höheren Bürgerschule feierlich eröffnet, und am Tage nahm der Unterricht daselbst seinen Anfang.
Provinz Posen. Das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Posen enthaͤlt folgende Bekanntmachung: 1
„Nach einer Mittheilung der Polizei⸗Behörde zu Hamburg sind da⸗ selbst vor kurzem 10 Familien von Auswanderern (aus 40 Köpfen beste⸗ hend) angehalten worden, welche von Lobsens aus dorthin gereist waren, jedoch weder die gehörigen Legitimationen noch die Mittel zu der von ihnen beabsichtigten Uebersiedelung nach Amerika besaßen. Sie sollen sich dort auf ein in ihrer Heimat verbreitetes Gerücht berufen haben, wonach von Hamburg aus eine kostenfreie Beförderung von Auswanderern nach Amerika stattfände. Es haben diese Personen in ihre Heimat zurückgewiesen werden müssen. Die falschen Gerüchte, welche in neuerer Zeit zur Erregung der Auswanderungslust beigetragen haben und durch welche insbesondere über Vortheile und Unterstützungen, welche Auswanderer im Auslande und auf der Reise dorthin zu erwarten hätten, völlig unbegründete Nachrichten verbreitet worden sind, veranlassen mich, den obigen Fall zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und die Eingesessenen der Provinz vor dergleichen un⸗ überlegten Auswanderungsversuchen mit dem Bemerken zu warnen, daß die Auswanderungslustigen auf gar keine Unterstützung weder zur Reise in das Ausland, noch zu ihrer Niederlassung dort zu rechnen haben.
Posen, den 22. Oktober 1847.
Der Ober⸗Präsident des Großherzogthums Posen. In Vertretung: von Kries.“
Deutsche Bundesstaaten. 1
Köönigreich Bayern. (N. K.) Der Tag für die sechste Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer ist noch nicht anberaumt; man glaubt, daß dieselbe am Mittwoch, 27sten, stattfinden wird. Der Schlundsche Antrag wegen Umwandlung und Fixirung der Mahllöhne, vielleicht auch der (mehrfach erwähnte) Antrag der Abgeordneten Lechner und Edel, werden den Berathungs⸗Gegenstand bilden. „Der Vortrag des Abgeordneten Dr. Müller als Berichterstatters im dritten Ausschusse über den Antrag der Abgeordneten Lechner und Dr. Edel, Schutzmaßregeln gegen Noth und Theurung betreffend, ist erschienen.
Der Referent erklärt, daß er die von den Antragstellern vorgeschlagenen Mittel nicht als die einfachsten und sichersten zur Erreichung des von ihnen beabsichtigten Zweckes zu erkennen vermöge, ja er betrachtet dieselben in manchen Beziehungen als nachtheilig und dasjenige, was eben beseitigt wer⸗ den soll, fördernd. Statt der von den Herren Lechner und Dr. Edel eingebrach⸗ ten fünf Anträge schlägt er daher folgende Maßregeln vor: 1) Die Herstel⸗ lung vergleichender Uebersichten der jährlichen Production und des jährlichen Bedarfs an Nahrungsmitteln, nach den einzelnen Polizei⸗Bezirken geschie⸗ den, dann die gleichzeitige jährliche Ermittelung der Aerndten, so wie der Preise und der Vorräthe an Lebensmitteln in den Ländern und an den Stapelplätzen, von welchen der allenfalls noch nöthige Bedarf bezogen wer⸗ den kann. 2) Je nach Maßgabe der statistischen Ergebnisse, einestheils die verfügbaren Getraide⸗Vorräthe des Staates in einer die Stätigkeit der Preise thunlichst erhaltenden Weise maga⸗ ziniren und verwerthen zu lassen, anderentheils den Ankauf und Trans⸗ port des vom Auslande noch zu beziehenden Bedarfs rechtzeitig zu begünstigen und zu unterstützen. 3) Die Regierungen aller Zollvereins⸗Staaten zu ver⸗ anlassen, durch gemeinsame Maßregeln auf die Befreiung des Getraidehan⸗ dels von allen Zeit⸗ und Geldaufwand verursachenden Förmlichkeiten und wirklichen Binnenzöllen sowohl bei der Ein⸗ als Ausfuhr hinzuwirken und dabei insbesondere alle einzelnen Vorkommenheiten in Bezug auf den Ge⸗ traidehandel zu sammeln, zu ordnen und in periodischen Uebersichten den Vereins⸗Regierungen mitzutheilen. 4) Die Aufhebung der lokalen Con⸗ sumtionssteuern auf Getraide, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Mehl und Fleisch und in verfassungsmäßiger Weise die Deckung des dadurch entstehenden Ausfalls in dem Gemeinde⸗Einkommen durch Einführung einer Einkom⸗
Am 25sten wurde in Elbing das neue folgenden
mensteuer anzuordnen. 5) Die Bildung von Vereinen und Genossen⸗
schaften für die zu jeder Zeit des Jahres bereite Uebernahme von Getraide und Kartoffeln gegen monatlich zu regulirende fire Preise zu fördern und zu unterstützen. In Verbindung hiermit sollen jährlich gleich nach der Aerndte Subscriptionen in jeder Gemeinde zirkuliren, in welche sich alle jene Gutsbesitzer einzeichnen, welche gewisse Quantitäten Getraide ꝛc. zu gewissen Preisen zur Verfügung der öffentlichen Wohlthätigkeit stellen. Die 1 Beträge sollen jedesmal in den Kreis⸗ und Lokal⸗Intelligenzblättern bekannt gemacht werden. 6) Die Errichtung von Gemeinde⸗ und Bezirks⸗Mahl⸗ mühlen und Bäckereien zur Erzeugung und Verbackung von Trockenmehl zu unterstützen. 7) Die freie Bodenbenutzung und gleichzeitig die allmälige Einführung der Verbindung des Feld⸗ mit dem Waldbau zu befördern. 8) Alle die Verkäufer und Käufer belästigenden und beschwerenden Vor⸗ schriften und Mißbräuche im Schrannen⸗Verkehr abzuschaffen und zu die sem Behufe die bestehenden Schrannen⸗Ordnungen revidiren zu lassen. 9) Die Ergebnisse der strafpolizeilichen Untersuchungen und Bestrafungen in Sachen des Getraidehandels nach Distrikten und Kreisen zusammenstellen und der Gesetzgebungs⸗Kommission mittheilen zu lassen, damit diese prüfen könne, ob und inwieweit bei Beseitigung aller nutzlosen und schädlichen Hemnisse und Beschränkungen des Getraidehandels die allgemeinen Civil⸗ und Strafrechte, Bestimmungen der zu entwerfenden Gesetze nicht zureichen und besondere Bestimmungen nothwendig werden. Durch diese Maßregeln in ihrer wechselseitigen Verbindung und Durchdringung hofft der Referent, Theurung und Noth, so weit menschliche Macht reicht, verhütet zu sehen. Da dieselben nur durch ein Gesetz volle Wirksamkeit erlangen können, s schließt er mit dem Antrage: Se. Majestät möge gebeten werden, „einen Gesetzentwurf über den Handel mit Getraide und sonstigen unentbehrlichen Lebensmitteln vorlegen zu lassen.“
In der Schluß⸗Sitzung des Ausschusses über diesen Gegenstand (22. Okt.) ertheilten die anwesenden Ministerial⸗Commissaire mit Bezug auf die ursprünglichen Anträge der Herren Lechner und Dr. Edel folgende Auf⸗ schlüsse. Zu Antrag 1. (mit den Regierungen des Zollvereins Schutzmaßregeln gegen Noth und Theurung, namentlich Beschränkungen der Ausfuhr und Begün⸗ stigungen der Einfuhr im Verhältniß zu dem Steigen der Getraidepreise im voraus festzusetzen) wurden nachstehende Erläuterungen gegeben: Im Zol vereins⸗Tarif sei für die Einfuhr von Cerealien und Hülsenfrüchten ein Zoll von 1 Fl. 10 Kr., für Mühlen⸗Fabrikate ein solcher von 3 Fl. 30 Kr. p. baver. Scheffel bestimmt; die Ausfuhr sei frei. Eine spezielle Verabre⸗ dung vom Jahre 1834 bestimme, daß bei einer Höhe des preuß. Scheffels Roggen von 3 Rthlrn. (21 Fl. 15 Kr. p. baper. Scheffel) es jeder Ver⸗ eins⸗Regierung freistehe, obigen Einfuhrzoll auf Vereins⸗Rechnung zu er⸗ lassen. Von dieser Abrede sei in Bayern im verflossenen Etats⸗Jahr bis zu dessen Schluß Gebrauch gemacht worden. Für Reis bestehe die Abrede, daß bei dem Roggenpreise von 4 Rthlrn. der Eingangs⸗Zoll von 3 Fl. 30 Kr. p. Ctr. gleichfalls erlassen werden könne, wie in Bavypern in der be⸗ zeichneten Periode ebenfalls geschehen. Nach einer ferneren Verabredung unter den Zollvereins⸗Regierungen stehe es beim Eintritt außerordentlicher Umstände, namentlich ungewöhnlicher Getraide⸗Theurung, jeder Vereins⸗
Regierung frei, an der Gränze gegen das Vereins⸗Ausland Ausfuhr⸗ Zölle auf Getraide für Vereins⸗Rechnung zu erheben. Auf Grund dieser Bestimmung sei der (bekannte) Ausfuhr⸗Zoll zuerst von 25, dann 50 Prozent angeordnet worden. Diese Verfügung habe auch den be⸗ absichtigten Zweck erreicht; gegenwärtig sei dieser Ausfuhrzoll auf 10 Pro⸗ zent ermäßigt, und über die Frage seiner Beibehaltung oder gänzlichen Aufhebung schwebten noch die Verhandlungen. Eine gleitende Skala, wie die beantragte, habe für den früheren bayerisch⸗württembergischen Zollverein wirklich bestanden. Deren Wiedereinführung für Bapern allein sei unter den Verhältnissen des Zollvereins nicht ausführbar, der Gesammt⸗Zollverein aber würde solche niemals adoptiren, da sie theils wegen steter Veränder⸗ lichkeit des Satzes für den auswärtigen Getraidehandel drückend und ver⸗ derblich wirken, theils durch sie wucherischen Umtrieben freies Feld eröffnet werde, indem man durch wirkliche oder Scheinkäufe einen hohen Mittelprei für den Zollsatz zu erzielen suche; endlich würden durch eine solche Skal die größten Ungleichheiten in Bezug auf den Getraidehandel im Innen hervorgebracht. — Zu Antrag II. (Revision der Normen über den Ge⸗ traidehandel im Innern und der wichtigeren Schrannen⸗Ordnungen, um der Ueberhandnahme des Getraide⸗Aufkaufes durch hausirende Mittels⸗Perso⸗ nen entgegenzuwirken zc.) bemerkten die anwesenden Ministerial⸗Commissaire: Nach der Verordnung vom 30. Januar 1813 seien alle ansässigen Inländer, diesel⸗ ben seien nun auf Haus⸗ und Grundbesitz oder andere Titel ansässig, zum Getraidehandel im Inlande berechtigt. Behufs einer Revision der Verord⸗ nungen über Getraidehandel habe das Ministerium des Innern bereits Ein⸗ leitung getroffen, wobei auch die Schrannen⸗Ordnungen nicht außer Acht bleiben würden. — Zu Antrag III. (Fürsorge für Getraide⸗Vorräthe in den Händen des Staats und der Gemeinden): Vom Ministerium des In nern seien bereits Einleitungen über Magazinirung von Getraide und resp. Mehl⸗Vorräthe getroffen worden, und zwar habe man die Frage, ob man das Getraide in Silos oder Speichern aufbewahren oder ob man Mehl⸗ Vorräthe anlegen solle, näherer Erörterung unterzogen, worüber durch die Königlichen Gesandtschaften die im Auslande gesammelten Erfahrungen ein⸗ gezogen werden sollen. Neuerlich sei die Eindienung der dem Staate ge⸗ hörigen Getraide⸗Renten in möglichster Ausdehnung angeordnet, für Her⸗ stellung der vorhandenen ärarialischen Speicher Vorsorge getroffen und so⸗ gar gestattet worden, wo herrschaftliche Speicher nicht vorhanden, Magazine mit beträchtlichen Kosten zu errichten. Dabei wurde insbesondere darauf hingewiesen, welche Opfer der Staat durch die Natural⸗Eindienung bringe, und wie man diese Naturalien bisher stets in Perioden der Theurung dazu benutzt habe, um durch Abgabe an die Bäcker auf die Brodpreise einzuwir⸗ ken; daß das Vorhandensein beträchtlicher Vorräthe in den Händen des Staats nicht verfehlt habe, selbst auf Ermäßigung der Schrannen⸗Preise zu wirken, und daß aus denselben auch häufig Vorschüsse an Saamen⸗ Getraide, welches nach der Aerndte in natura zurückerstattet wer⸗ den dürfte, gemacht worden seien. Auf den Grund dieser Er⸗ läuterungen der Ministerial -Commissaire und mit Rücksicht auf die von dem Referenten angeführten Gründe, hielten fünf Mit⸗ glieder des Ausschusses die Stellung der drei ersten Anträge nicht für nothwendig. Der Abg. Pflaum jedoch stimmte nur in Beziehung auf den ersten Antrag bei. Auch in Beziehung auf die unter Ziffer 4 und 5 ent haltenen Anträge ging der Ausschuß nach dem Gutachten des Referenten nicht ein, in der Meinung, daß bei dem gegenwärtig in Arbeit befindlichen Entwurfe des Staats⸗Gesetzbuches ohnedies die bisher noch mangelnden Bestimmungen gegen den Wucher Aufnahme finden würden, der sub Z. 5 enthaltene Antrag oder Wunsch aber unnöthig erscheine, da man erwarten könne, daß die Regierung mit allen ihr zu Gebot stehenden Mitteln dem rechtlichen Handelsverkehr Schutz gewähren werde. Dem Antrage des Re⸗ ferenten (Se. Majestät um Vorlage eines Gesetz⸗ Entwurfs über den Ge⸗- traidehandel zu bitten) stimmten drei Mitglieder des Ausschusses bei, die beiden Mitglieder Pflaum und Frhr. von Lindenfels dissentirten.
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Königreich Württemberg. In Stuttgart sind 23. Oktober von den wegen der Mai⸗Unruhen Verhafteten⸗ 85 e 5 ihrer Haft entlassen waren, auf besondere Weisung 4 88 ichen Gerichtshofs für den Neckarkreis zu Eßlingen 8 bis aufs neue verhaftet worden. Das neueste Regierungs⸗
Großherzogthum Baden.