d 1 zaer⸗Regiments und eine starke ] lon des Jäger⸗Regiments un e stark hier befindliche drite Batailgund The Infanterie auf der Straße Abtheilung von C. D. ien. Eine große Menge Volks gab dieser gegen Vorarlberg aupnf er. dig abziehenden Truppe das Geleite.
unker militairischer asern npen Abtheilungen, ja selbst Kavallerie
Man sagt, daß gro 3 e ves “ 8 den Aeeg hier ersetzen werden 1 11r1n
„3. 265. Okt. Der Moniteur parisien meldet: „Ein EL. Pribatschreiben aus Genf vom 24sten Morgens ums Fe * satzung sei in großer Verlegenheit; die Gemüther sind sagt, vie Ag sen Lunnd wie alle diese Schwierigkeiten gelöst werden sehr⸗ nng⸗ vamdglich vorauszusehen. Dasselbe Schreiben berichtet, daß sollen, v genöthigt gewesen, 8 Bataillone wegen Disziplinsman⸗ E rtlassen In Genf sind die Radikalen sehr unmuthig darüber, gel 1 eeluneg 8 die Functionen eines eidgenössischen Kommis⸗
9
daß Herr James Fazy
8 74 sars abgelehnt hat. 8 1 8 Ire Dem Courrier frangais zufolge, ist der Agent des Son⸗
derbundes, der sich einige Tage in Paris aufhielt und häufige Zu⸗ ammenkünfte mit den höchsten diplomatischen Personen hatte, gestern on hier nach Wien abgereist. Man sagt, der Kaiser von Marokko habe Frankreich nicht um Mannschaften, wohl aber um Waffen und Kriegs⸗ Munition ange⸗ 1. ganggn⸗ Marseille vom 22. Oktober wird geschrieben, daß fünf Häuser in Livorno und vier in Venedig ihre Zahlungen eingestellt hätten. Hie Gazette du Languedoc versichert auf das bestimmteste, daß zu Nismes allerdings eine Subscription für Herrn Teste stattge⸗ sunden habe; sie sei vor wenigen Tagen geschlossen worden und be⸗ trage 90 „000 r.
Von der Insel Bourbon wird unterm 18. August gemeldet, daß der Kolonial⸗Rath seine achtmonatliche Session geschlossen hatte. Es war wiederholt keine Mehrheit für die Wahl von Abgeordneten bei der Regierung des Mutterlandes zu Stande gekommen. Erst am 14. August, dem von der Regierung gestellten letzten Termin, wurden die Herren Dejean de la Batie, welcher diese Stelle schon bekleidet hat, und Graf von Castellane gewählt, derselbe, welcher vor kurzem ge⸗ storben ist. Der bisherige Abgeordnete, Herr Sully Brunet, wird daher noch in dieser Stellung verbleiben und der Kolonial⸗Rath in nächster Session abermals zu wählen haben.
Das Journal des Déebats berichtet: „Es bestätigt sich, daß die Freistaaten von Süd⸗Amerika einen General⸗Kongreß, ähnlich dem, wie ihn Bolivar 1828 berief, mit Abgeordneten be⸗ schiken wollen. Dieser Kongreß bezweckt einen Bund zwischen den verschiedenen Staaten, um denselben für immer ihre Unabhängigkeit, die Unverletzlichkeit ihres Gebietes und ihre gegenseitige Wohlfahrt zu sichern, und zwar durch Verträge von allgemeinem Interesse, welche
für alle Parteien verbindlich sein sollen. Der für den Kongreß aus⸗ ersehene Ort ist Valparaiso. Die Staaten, welche denselben zu be⸗ schicken sich schon bereit erklärt haben, sind Chili, Aequador, Neu⸗ Granada, Peru und Bolivien.“
Die Börse war besser als seit laͤnger Zeit, und alle Papiere schlossen höher. Man sprach von einem bedeutenden Aufschwunge der englischen Fonds und von Maßregeln, die das englische Ministerium genommen habe, dem Handel und der Bank zu Hülfe zu kommen. Fisenbahn⸗Actien folgten der steigenden Bewegung der Rente, aber langsamer.
HGrobßbritanien und Irland.
London, 25. Okt. Die Regierung ist endlich dem Handels⸗ stande in der gegenwärtigen Geld⸗Krisis mit einer Maßregel zu Hülfe gekommen, und zwar, wie es scheint, in Folge der Konferenz, welche die Deputation der londoner Bankers vorgestern mit den Ministern gehabt hat. Die Bank von England soll ihre Noten⸗Aus⸗ gabe durch Darlehen auf gute Wechsel, Exchequer Bills und andere Sicherheiten vermehren dürfen, aber nur gegen den hohen Dis⸗ kontosatz von 8 Ct. Da dies eine Verletzung des Bankgesetzes von 1844 ist, so werden die Minister bei dem nächsten Parlament eine Indemuitätsbill einbringen. Folgendes von Lord John Russell und Sir Charles Wood unterzeichnete Schreiben ist heute der Direction der Bank von England zugegangen:
„Downingstreet, 25. Oktober 1847. Gentlemen! Ihrer Majestät Regie⸗ rung hat mit dem tiefsten Bedauern den Druck wahrgenommen, welcher seit einigen Wochen auf den Handels⸗Juteressen des Landes ruht, und welcher um Vieles noch durch den Mangel an jenem Vertrauen vermehrt worden
t, das die Betreibung der gewöhnlichen Handelsgeschäfte nothwendig er⸗ ordert. Man war der Hoffnung, der Stoß, welchen die Geschäfte rein spekulativer Natur erlitten, die Uebertragung von Kapital aus anderen Län⸗ dern, der Zufluß edler Metalle und die Stimmung, welche eine Kenntniß jeser Umstände hätte erzeugen müssen, würden das vorherrschende Mißtrauen entfernen. Man war in dieser Hoffnung durch das baldige Aufhören einer ihnlichen Stimmung im Monat April bestärkt worden. Indeß diese Hoff⸗ nungen sind getäuscht worden, und Ihrer Majestät Regierung ist zu dem Schluß gekommen, daß die Zeit da sei, durch eine außerordentliche und tem⸗ poraire Maßregel den Versuch zu machen, wie das Vertrauen bei dem Han⸗ “ Fabrikantenstande wieder hergestellt werden könne. Zu diesem wärs 8- mmpfiehlt sie den Direktoren der Bank von England in der gegen⸗ . ihre Diskontirungen und Vorschüsse auf gute Sicherheiten zugleich e.ewitdiese Opergsfcgates innerhalb vernünftiger Gränzen bleibe, F eiaen Fühen insfuß festzustellen. Unter den obwaltenden Umständen hält dies Verfab;en sub, von nicht weniger als 8 pCt. für angemessen. Falls sollte, so wird Ihr irgend einer Vfrletung des bestehenden Gesetzes führen üi öhrer Majestät Regierung bereit sein, dem Parlamente nach
ei Zusamdasee. sich anf vsercenehe eine Indemnitäts⸗Bill vorzuschlagen. Sie verläßt ihren Roten eeh ün der Direktoren, daß dieselben so bald als möglich irgend eine S 6. gesetzlichen Gränzen zurückführen werden, wenn Regierung ist der Anfchiche Ausgabe stattfinden sollte. Ihrer Majestät Gewinn dem Publikume Rh, daß jeder aus dieser Maßregel fließende Extra⸗ tere einem künstigen Arnn Lut kommen müsse, doch überläßt sie das Wei⸗ empfindlich gegen Uengement. Ihrer Majestät Regierung ist nicht un⸗ ches die Geldverhältnist elstand einer Abweichung von dem Gesetze, wel⸗ hat, aber sie vertraut 88 des Landes auf eine gesunde Grundlage gestellt gene Maßregel ohne Gefeh in den gegenwärtigen Umständen die vorgeschla⸗ des Gesetzes und das Lührsangewandt und zugleich die Hauptbestimmungen
4 ensprinzip der Konvertibilitä 3 aufrecht erhalten werden können. Wir haben die Ehne⸗ bb icg
In Folge dieses Schreibens haben die di England solgende Beschtusfe 8. 1 8. Direktoren der Bank von des Premier⸗Minssters und des Sch 1 . ehen ee aben; 2) daß das Mint „Schatz⸗Kanzlers ihre Zustimmun g FEa Minimum des Diskontos auf Wechsel, welche ni 4 mehr als 95 Tage zu laufen haben, 8 vCt sein sol ich schüsse auf Wechsel, Stocs, Ercheguer Bills usn a ühe u eor⸗ heiten in Summen von nicht weniger als 2000 Pfb. 8b Sicher⸗ von dem Gouverneur der Bank zu bestimmende Frist auf eine von “ pr. anno gemacht werden sollen. 3 em Zinsfuß Die Minister hielten heute wieder eine Kabinets⸗B F An der Börse herrschte heute große Aufregung, da mam acgan 8 noch nicht wußte, welche Antwort der Schatzkanzler der Depulatidn der londoner Bankers am Sonnabend ertheilt hatte und was die Re⸗ gierung überhaupt thun würde. In der Erwartung einer durchgrei⸗ fenden Maßregel waren schan am Sonnabend Consols etwas gestie⸗ gen, obgleich der Markt sehr gedrückt war und Exchequer⸗Bills zu 37 Sh. Diskonto standen. Als zu Mittag die Beschlüsse der Re⸗ 8 ““ v11111A1AX“ ““
8
gierung und der Bank bekannt gemacht wurden, fielen die Fonds, welche gerade 82 ¾ a 83 standen, sogleich auf 81 ¾ a 82, und es herrschte so große Fluctuation, daß die Notirungen kaum folgen konn⸗ ten. Consols schlossen 81 ¼ a 81 ½ Geld und 81 ½⅞ a 82 Rechn. Exchequer⸗Bills 20 Sh. Diskonto.
Die Berichte aus Liverpool schildern die Wirkung der den Her⸗ ren Littledale und Comp. von der Bank geleisteten Hülfe (die übri⸗ gens nicht in einem Darlehen von Stocks, sondern nur in Diskonti⸗ rung von Wechseln unter gewissen Bedingungen besteht) als sehr günstig, zumal da man überdies die Gewißheit hat, daß die im Be⸗ sitze des Hauses befindlichen Waaren, ganz abgesehen von dem be⸗ deutenden Grund⸗Eigenthum der Associés, zur Deckung aller Verbind⸗ lichkeiten vollkommen hinreichen. Von Zahlungs⸗Einstellungen werden aus Liverpool gemeldet die der Herren Warden und Comp. und der Nord⸗ und Süd⸗Wales⸗Bank⸗Gesellschaft; dagegen haben Livingston und Comp., so wie die Privatbank von Scholes und Comp., ihre Zahlungen wieder aufgenommen. In den Angelegenheiten der Royal⸗ Bank und der Banking Company ist noch keine Veränderung einge⸗ E““ p““ fI1
Alus dem Haag, 27. Okt. (J. de la Haye.) In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer der General⸗Staaten wurde der Entwurf der Adresse vorgelegt, welche nur ein reiner Wiederhall der Thronrede ist. In Bezug auf die in der Rede des Königs ver⸗ heißene Umgestaltung der Verfassung heißt es in dem Entwurfe:
„ „Ew. Majestät haben in einer früheren Rede gesagt, daß, sobald in ihrem Geiste die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit, das Staats⸗Grund⸗ gesetz zu ändern, sich gebildet haben würde, Sie nicht anstehen würden, den General⸗Staaten den Beweis davon vermittelst einer Proposition zu geben.
„„Wir verließen uns mit vollem Vertrauen auf die Erfüllung dieses Königlichen Versprechens. Mit lebhafter Freude haben wir die Mittheilung vernommen, daß Ew. Majestät die Ueberzeugung gewonnen haben, daß es nothwendig sei, einige Bestimmungen des Fundamental⸗Gesetzes zu ändern. Wir sind überzeugt, daß Ew. Majestät nicht fürchtet, mit unseren Institu⸗ tionen diejenigen Veränderungen vorzunehmen, welche die Erfahrung als wahrhafte Verbesserungen für die öffentliche Verwaltung bezeichnet. Voll Dankbarkeit für die uns gewordene Mittheilung, erwarten wir mit Ver⸗ trauen die Vorlegung aller Verbesserungen, welche das Wohl der Nieder⸗ lande wahrhaft sichern können, ein Ziel, welches Ew. Majestät, so wie die Generalstaͤaten, beständig im Auge haben. Ew. Majestät geben sich der Hoffnung hin, daß die Generalstaaten, vermittelst einer ruhigen und weisen Prüfung, dazu beitragen werden, das wichtige Werk der Revision des Fun⸗ damental⸗-Gesetzes einem guten Ende entgegenzuführen. Die Generalstaaten,
Sire, werden diese Hoffnung rechtfertigen.“
Schweden und Rorwegen. Stockholm, 22. Okt. Der Präsident des Kameral⸗Kolle giums, Freiherr Jakob Cederström, ist auf sein Ansuchen entlassen und durch den Grafen Gustav Adolph Sparre ersetzt worden, der als zum Landtags⸗Marschall auf dem nächsten Reichstage bestimmt bezeichnet worden.
Die offizielle Post⸗Zeitung enthält den Bericht, welchen die wegen der Cholera nach Rußland gesandten Aerzte Liljewalch und Grähs aus Petersburg eingeschickt. Sie waren noch nicht nach Mos⸗ kau, von wo offiziell der Ausbruch der Cholera gemeldet und wohin ihnen alle nöthigen Empfehlungen ausgestellt, abgereist.
Der König hat mit dem Kronprinzen, dem Kriegs⸗Minister u. s. w. die Festungswerke von Waxholm in Augenschein genommen.
Schweiz.
Tagsatzung. Sitzung vom 24. Oktober. zung von der Tagsatzung gefaßte Beschluß lautet:
„Zu Handhabung der Ordnung, Herstellung derselben, wo sie gestört wurde, so wie zur Wahrung der Rechte des Bundes, beschließt die eidge⸗ nössische Tagsatzung: 1) Es soll eine eidgenössische Truppen⸗Aufstellung stattfinden; 2) die von den dem Seperatbündniß nicht angehörenden Kan⸗ tone aufgestellten Truppen treten sofort in eidgenössischen Dienst; 3) der eidgenössische Kriegsrath ist beauftragt, im Weiteren so viele Truppen auf⸗ zustellen, daß das Armee⸗Corps ungefähr 50,000 Mann beträgt. Die Trup⸗ pen sind zur Verfügung des Ober⸗Kommandanten zu halten und nach des⸗ sen Befehlen zu dislociren; 4) der Ober⸗Kriegs⸗Commissair ist sofort in Dienst⸗Aktipität zu berufen; 5) der Vorort erhält die Wei⸗ sung, für die Fonds zu sorgen, die zu Vollziehung obiger Schluß⸗ nahmen, so wie zur weiteren Unterhaltung der Armee, erforder⸗ lich sind; 6) der eidgenössische Stab ist beförderlichst zu ergänzen; 7) dem Ober-Kommandanten wird während der Truppen⸗ Aufstellung der Titel „General“ beigelegt; 8) der Ober⸗Kommandant, General Düfour, wird von der Tagsatzung beauftragt, das Kommando der durch heutige Schlußnahme in Dienst⸗Aktivität gerufenen Truppen in einer Zahl von ungefähr 50,000 Mann sofort zu übernehmen, sie gehörig einzutheilen und zur Herstellung der Ordnung und Gesetzlichkeit, wo sollhe gestört worden, zur Handhabung des Ansehens des Bundes und seiner Selbstständigkeit zu verwenden. Bei der Eintheilung der Truppen wird er darauf achten, die Mannschaft mit Führern zu versehen, die deren Zutrauen besitzen und, wenn solche im eidgenössischen Stabe nicht in genügender Zahl vorhanden wären, einstweilen durch Kantonal⸗Offiziere auszuhelfen suchen, wofür das Gut⸗ achten der Kantone einzuholen ist. Der Ober⸗Kommandant wird über all⸗ fällige Vermehrung der Truppen, so wie über seine anderen Wünsche zu Erfüllung seiner hohen Mission, der Tagsatzung unverzüglich seine Anträge hinterbringen.“
(O. P. A. Z.). In der geheimen Sitzung der Tagsatzung vom 24. Oktober sollte Herr Dufour den vorgeschriebenen Eid in die Hände der höchsten Bundes⸗Behörde ablegen; wie es sich aber von dem bedächtigen Charakter des neuen Befehlshabers erwarten ließ, wollte er seine Stelle nicht bedingungslos annehmen. Er stellte die Forderung: nicht gehalten zu sein, gegen diejenigen Stände Gewalt⸗ Maßregein zu ergreifen, welche sich weigern sollten, ihre Truppen zu der aufzustellenden Bundes⸗Armee zu schicken. Als ihm dieses Zu⸗ geständniß nicht gewährt wurde und die Gesandtschaft von Waadt bittere Bemerkungen über die von Herrn Dufour gemachte Bedingung sich gestattet hatte, gab dieser sein Ernennungs⸗Brevet als Ober⸗ Befehlshaber zurück. Kurz hierauf wurde die Sitzung aufgehoben, und heute (25. Oktober), 9 Uhr, tritt die Tagsatzung wieder zusam⸗ men, um über den gestrigen Vorfall ihre Beschlüsse zu fassen. Willigt dieselbe in das erwähnte Begehren nicht ein, was kaum zu erwarten steht, so muß sie zu einer neuen Wahl eines Ober⸗ Befehlshabers schreiten, und wahrscheinlich ist, daß dieselbe auf Ochsenbein falle.
In den Berichten des Franff. Journ. aus Bern vom 26. Oktober heißt es dagegen: „Die Basler⸗Zeitung bringt das Gerücht, daß General Dufour sein Patent wieder zurückgegeben habe. Es ist dies unrichtig. General Dufour hat den Eid als Ober⸗Kom⸗ mandant des eidgenössischen Heeres geleistet. Kanzler Amrhyn hat seine Entlassung eingegeben. Es soll dieselbe dadurch motivirt sein, daß er Beschlüsse, die seinem Heimatkanton so viel Unglück bringen würden, nicht unterzeichnen könne. 3
Auch in einem anderen Bericht der Ob. P. A. Z., aus Bern vom 25. Oktober, wird übereinstimmend mit obiger Angabe des Frkf. J. gemeldet: „In der heutigen geheimen Tagsatzungs⸗Sitzung (der vierundvierzigsten) leistete der Ober⸗ Befehlshaber Dufour den vorgeschriebenen Eid, und zwar unbedingt, nachdem er in gestriger Fohdns einige Bedingungen, wie man erzählt, wegen Einberufung des Zon sahen der sogenannten neutralen Kantone hatte machen wollen. Kand J. es gestrigen Beschlusses sieht man heute schon alle berner
antonaltruppen mit der eidgenössischen Binde (roth deas weißem
—
Der in dieser Siz⸗
8. Oktober versammeln und berathen.
Kreuze) um den linken Arm. Die Feldfarbe des Sonderbundes ist grün.“ 8 (Frankf. J.) In der Sitzung der Tagsatzung vom 25. Ok⸗
tober, die auch wieder geheim war, erschienen die Gesandten der
Sonderbunds⸗Stände und entschuldigten ihre Abwesenheit von vor⸗ gestern mit der Sonntagsfeier. Luzern soll hierauf kategorische Antwort begehrt haben, ob die beschlossenen Rüstungen gegen die Konkordats⸗Stände gerichtet seien oder nicht. Bei der Umfrage soll ihm erwiedert worden sein, der Zweck derselben sei blos Aufrechthal⸗ tung der Ordnung gegen allfällige Störungen; namentlich soll St. Gallen bestimmt erklärt haben, daß es sich vorbehalten habe, zuerst noch den Versuch mit der von Baselstadt beantragten Vermittelungs⸗ Konferenz zu machen.
Fürstenthum Neuenburg. Bericht des Constitutionnel Neuchatelois vom 23. Oktober, den Beschluß gefaßt, daß das Vertheidigungs⸗Bataillon zu Neuen⸗ burg, nicht zu Colombier kasernirt werden solle. Departement ist beauftragt worden, die erforderlichen Maßregeln zu treffen.
Die beiden Sessionen des obersten Gerichtshofes des Fürsten⸗ thums sind vom Staats⸗Rath um acht Tage aufgeschoben worden,
so daß die Session zu Neuenburg am 8ten und die zu Valendis am
22. November stattfinden wird. ]
In Bezug auf die gestern erwähnte Antwort der waadtländischen an die neuenburger Regierung berichtet der Constitution nel: „Nach Ansicht dieses Schreibens hat der Staats⸗Rath nicht geglaubt, daß noch weiter auf eine Korrespondenz mit der Regierung von Waadt sich einzulassen wäre, und er hat sich darauf beschränkt, seine
Beschwerden an den Vorort, sowohl über die Wegnahme des Dampf⸗
schiffs, wie über die Gefangenschaft, in welcher die waadtländischen
Behörden die Mannschaft des Fahrzeugs zurückhalten, zu erneuern.“
Kanton Bern.
in der Schweiz, zu Bern:
„Präsident und Regierungs⸗Rath des eidgenössischen Vororts haben 8
sich beeilt, die Beschwerde, welche Herr Peel, Geschäftsträger Ihrer Maje⸗ stät der Königin von Großbritanien, ihnen unterm 21. Oltober wegen des ihm in der vorhergehenden Nacht begegneten bedauerlichen Vorfalls einge⸗ geben hatte, zur Kenntniß der Regierung des Kantons Bern zu bringen und diese Regierung einzuladen, dem Vorort hierüber Aufschlüsse zu er⸗ theilen. Die Regierung des Kantons Bern hat diesfalls sogleich eine Untersuchung angeordnet, aus welcher hervorgeht, daß die bei dem Mur⸗ tenthor in der Nacht vom 20sten auf den 2lsten dieses Monats um Mit⸗ ternacht aufgestellte Schildwache, als sie eine Person herankommen sah, dieselbe dreimal auf deutsch, nach Vorschrift der militairischen Weisung mit „Wer da!“ anrief und dann die unbekannte Person, welche vor⸗ beipassiren wollte, anhielt. Die unterdessen ins Gewehr getretene Macht⸗ mannschaft führte alsdann die, wie sie behauptet, auch ihr unbekannte Per⸗ son ins Wachthaus: sobald sie aber durch die ihr von der unbekannten Per⸗ son vorgewiesene Karte gewahrte, daß sie mit einer hochgestellten Person könnte zu thun haben, ließ die Wache den bei diesem Posten stationirten Landjäger aufwecken, welcher den großbritanischen Herru Geschäftsträger er⸗ kannte. Von diesem Augenblicke an wurde Herr Peel nicht länger an sei⸗ ner Rücklehr nach Hause gehindert. Indem die Regierung des Kantons Bern dem Vorort diese Aufschlüsse ertheilte, spricht sie ihr lebhaftes und auf⸗
richtiges Bedauern über diesen bedauerlichen Vorfall aus, und der eidgenössi⸗ 1ä1
sche Vorort macht es sich zur Pflicht, seinerseits dem großbritanischen Geschäfts⸗ träger die nämlichen Gesinnungen zu wiederholen, indem er ihm bezeugt,
wie sehr er die Unannehmlichkeiten bedauert, welche Herr Peel bei diesem
Anlaß zu erdulden hatte. Präsident und Regierungsrath des eidgenössischen Vororts haben die Ehre, dem Herrn Geschäftsträger Ihrer großbritanischen Majestät die Versicherung ihrer ausgezeichneten Hochachtung zue wiederholen. Präsident und Regierungsrath des Kantons Bern, als eidgenössischer Vor⸗ ort; in deren Namen: der Präsident (gez. Ochsenbein); der Kanzler der Eidgenossenschaft (gez. Amrhyn).“
Kanton Zürich. Der eidgenössische Divisionair, Oberst Gmür, ist am 25. Oktober in Zürich, sein Hauptquartier, einge⸗ rückt. Daß Oberst Breny seine Entlassung als eidgenössischer Oberst eingereicht babe, bestätigt sich nicht.
Kanton St. Gallen. (Frkf. J.) In Rappersweil herrscht noch ziemliche Gährung. Man trägt sich mit der Hoffnung, der Landsturm werde bei Uznach losbrechen. Um einem Versuche zum Sturmläuten zu begegnen, hat am 23. Oktober der Kommandant der hier liegenden St. gallischen Jäger⸗Compagnie die Glockenthürme bewachen lassen. Es soll auch eine Verhaftung vorgenommen worden sein. Es verlautet noch nichts davon, daß züricher Truppen über die
Gränzen marschiren mußten.
Kanton Graubündten. Ueber die jüngste Bewegung im Prättigau wird dem Freien Rhätier Folgendes berichtet:
„Donnerstag, den 7. Oktober, berief Herr Bundes⸗Landammann Michel von Seewis die Vorsteher von Seewis, Grüsch und Schiers in letzterem Orte zusammen und erließ mit und durch dieselben an alle reformirten Vor⸗ stände der Herrschaft Prättigau und Davos ein Einladungs⸗Schreiben, worin gesagt wurde, es herrsche unter den Katholiken eine bedenkliche Auf⸗- regung, daher könnte die katholische Geistlichkeit das Volk zu Gewaltthätig⸗ keiten gegen die Behörden verleiten, deshalb möge man sich in Jenatz den Das geschah. Den 8ten Morgens erhielt Herr Bundes⸗Landammann Brosi von Herrn Landrichter Al. de Latour durch Erpressen einen Brief, in welchem dieser versichert, es sei im ganzen Oberland durchaus Alles ruhig und keine Gefahr zu ungesetzlichen Bewegungen. Dieses berichtet Herr Brosi durch Expressen nach Jenatz an Herrn Michel Dieser liest den Brief, aber sagt der Versammlung kein Wort und setzt die Berathung fort. Es wurden sodann in ein Kriegs-Comité mit unbedingter Vollmacht zu Anschaffungen und Aufgebot gewählt: Die Herren G. Michel Richter H. Kunz, Bundes⸗Statthalter Broͤsi, G. Sprecher. Zum Ober⸗ Kommandanten ward Oberst Michel, zum Unter⸗Kommandanten Herr Meinrad Sprecher ernannt. Ueber die Unkosten wollte man von vornherein nichts ausmachen, ja man sprach die Hoffnung aus, der Kanton werde sie tragen Dieses Comité tagte von dem 9ten bis zum 16ten d. M. in Grüsch als Generalstab. Unter dem Volke hörte man sagen; so sei's lustig, Soldätli's machen und Kriegsräthli's spielen. Das jedoch hat dieses Drängen be⸗ wirkt, daß Manche mit Mißtrauen gegen die Katholiken erfüllt wurden.“
Die Post⸗Kommission hat mit Bewilligung des Kleinen Rathes der dermaligen außerordentlichen Zeit⸗-Umstände wegen neben den bisherigen Tag⸗Cours auch einen Nacht⸗Cours zwischen Zürich und Chur eingerichtet.
Der Staats⸗Rath hat die gesammte Truppenmacht des Kantons organisirt. Die verschiedenen Corps bil⸗ den zusammen ungefähr 20,000 Mann. Ihre Bestimmung ist noch nicht bekannt. Man vermuthet jedoch, daß die erste Division übe Payerne und Avenches vorrücken, die zweite in Yverdon und Mou don sich konzentriren werde, und daß die dritte für die Verthei⸗ digung des Bezirks Aigle (gegen einen Einbruch der Walliser) be stimmt sei. ““ . Die 105 Katholiken aus dem Bezirk Echallens, welche sich wei gerten, den Eid zu leisten, und ihre Gründe dem Staats⸗Rath ir emer ehrerbietigen Petition auseinandersetzten, haben statt aller Ant wort vom Miliz⸗Inspektor 10 Tage Arrest erhalten. Helfe da nicht, meint der Nouvelliste, und erschienen sie bei dem be vorstehenden allgemeinen Aufgebot nicht, so werde Execution er
Kanton Waadt.
folgen.
Der Staats⸗Rath hat, nach
Das Militair⸗
Folgendes ist das erwähnte Genugthuungs⸗ chreiben an Herrn Peel, Königl. gro zbritanischen Geschäftsträger
(O. P. A. Z.) Zweihundert Unterwalliser, welche nach Ober⸗ wallis marschiren sollten, sind auf dem Wege dahin mit Sack und Pack auf unser Gebiet übergetreten. Sie trugen ihre Gewehre mit
dem Kolben in der Höhe und meldeten sich sogleich zum eidgenössi⸗ schen Dienst. Mit ihnen kamen zwei Offiziere.
Kanton Genf. Nach einer Korrespondenz des Courr. Suisse sollen die genfer Truppen theils bei Nacht eingeschifft, theils in ganz kleinen Haufen nach Morges instradirt werden, um so jeden massenhaften Widerstand zu vermeiden und dieselben so schnell als möglich mit anderen Truppen zu vermischen. Unmittelbar nach ihrem Abgang würde dann eine starke Garnison von Waadtländern nach Geuf verlegt werden, um das volksthümliche Regiment zu schützen.
Der Staats⸗Rath verlangt vom Großen Rath einen Kredit von 120,000 frz. Fr. für Einkasernirung und Ankauf von Kleidungs⸗ und Waffenstücken und Pferden. Der Staats⸗Rath ist ermächtigt, für diesen Betrag zinstragende Schuldscheine auszustellen, welche auf das Budget von 1848 zu tragen sind.
Kanton Tessin. Nach den tessiner Blättern sind gegenwär⸗ tig circa 2000 Mann zur Instruction in Lugano versammelt. Nur scheint es an Instruktoren zu fehlen. Es sind daher zwei solche von Bern verlangt worden.
Die Jesuiten Pater Simen und Pater Burgstaller sind nebst Anderen nach Italien gereist; in der Nacht vom 14teu auf den 15ten Oktober kamen sie durch Bellinzona.
Oberst Luvini soll das Kommando eines abgesonderten Corps von Truppen in der italienischen Schweiz erhalten.
Kanton Zug. Ueber den Erfolg der Mission der Reprä⸗ sentanten der Zwölfstimmen⸗Mehrheit in Zug erfährt man, nach der Eidg. Ztg., jetzt folgendes Nähere:
„Freitag Abends gegen 4 Uhr langten die Herren Bürgermeister Furrer von Züͤrich und Alt⸗Landammann Sidler in Zug an, nahmen ihr Absteige⸗ Quartier im Gasthofe zum Hirsch und statteten sofort dem gegenwärtigen Standes⸗ haupt von Zug, Herrn Statthalter Keiser, Besuch ab. Als Ordonnanz⸗Offi⸗ zier wurde ihnen Herr Major Heß von Unterägeri beigegeben. Sonnabend Morgen gegen 10 Uhr erschienen dann die eidgenössischen Repräsentanten vor der versammelten Regierungs⸗Kommission und cröffneten derselben: daß sie in Folge Instruction sich an die Regierung selbst zu wenden und das Begeh ren zu stellen haben: daß einerseits die von der Tagsatzung erlassene Pro⸗ clamation sofort verbreitet und andererseits mit möglichster Beförderung die Instructions⸗Behörde, der dreifache Landrath, einberufen werde, um vor demselben den Inhalt der Proclamation durch angemessene Vorstellungen zu unterstützen und derselben Eingang zu verschaffen. Die Regierungs⸗ Kommission erwiederte: daß sie Vollmacht habe, in dieser An⸗ gelegenheit im Namen der Regierung zu handeln, und daß man daher ihr selbst dasjenige mittheilen solle, was man der Regierung zu eröffnen ge⸗ denke. Die Repräsentanten unterstützten noch einläßlicher ihr Ansuchen um Vorlassung vor die Regierung und traten dann in Abstand, um die Kom⸗ missson berathen zu lassen, ob sie diesem Ansuchen entsprechen könne. Nach⸗ dem man sie wieder vorgerufen, wurde ihnen eröffnet: die Kommission möchte vorerst das Wesentliche ihrer Anträge vernehmen, und dann werde sie nach⸗ her sich näher erklären, ob sie im Falle sei, die eidgenössischen Repräsentan⸗ ten vor den dreifachen Landrath oder die Instructions⸗Behörde treten zu lassen. Die Repräsentanten nahmen keinen Anstand, die verschiedenen we⸗ sentlichen Punkte der Proclamation näher zu besprechen, und wiederholten das Ansuchen, vor die Instructions⸗Behörde zu treten, um sich ihres Auf⸗ trages umständlicher zu entledigen. Nach abermaligem Austritt beschloß die Kommission, die Instructions⸗Behörde insofern zu versammeln, wenn die Repräsentanten einen schriftlichen Antrag zu allfälligen, von der Eidge⸗ nossenschaft zu machenden Konzessionen an sie stellen. Was die Proclama⸗ tion betreffe, so habe die Kommission gegen die Verbreitung der⸗ selben nichts einzuwenden. Hierauf erklärten die Repräsentanten: Es liege nur in ihrem Auftrag, die Proclamation näher zu beleuchten, nicht aber Anträge zu Unterhandlungen zu machen. Dies das Resultat der Mis⸗ 5 Zug. Die Repräsentanten sind Nachmittags 3 Uhr wieder ab⸗ gereist.
Kanton Luzern. Nebst den Feld⸗Verschanzungen bei der Gisikonerbrücke wird nun auch noch an drei weiteren Feldschanzen gegen Dietwyl, Abtwyl und auf dem Sulzberge gearbeitet. Die in der Nacht vom Sonntag auf den Montag niedergerissene Schanze bei Münster wird wieder hergestelllt. Die Kathol. Ztg. erklärt die Nachricht, daß im Kloster Eschenbach 3 Kanonen nebst Munition aufbewahrt würden, für durchaus unwahr.
Der nach Zürich geflüchtete Verwalter des eidgenössischen Kriegs⸗ Fonds, Sidler, soll vom Vororte nach Bern berufen worden sein.
(O. P. A. Z.) Gestern (24. Oktober) hatten wir noch einen schönen Sommertag, und heute (25sten) sind die Berge, die uns umgeben, bis zum Fuße mit Schnee bedeckt; da, wo gestern noch das muntere Alpenvieh weidete, ist es heute öde und leer, und der kolossale Pilatus hat seinen schwarzen Mantel mit dem weißen Leichengewand vertauscht und starrt uns todeskalt entgegen. Es ist diese Abwechselung von großem Einfluß auf den Krieg, man⸗ cher Plan muß in Folge derselben umgeändert werden. Während auf den Bergen viel Schnee siel, regnete es in den Ebenen die ganze Nacht. Wer nun den Kanton Luzern kennt, der weiß, daß bei eini⸗ germaßen heftigem Regenwetter die Emme zu einem furchtbaren Strome anwächst, der hinreicht, dem größten Kriegsheere den Uebergang und somit den Eintritt in den inneren Theil des Kantons Luzern streitig zu machen. Die Emme durch⸗ schneidet den Kanton Luzern von der berner Gränze an durchs Entli⸗ buch bis vor Luzern, wo sie sich mit der Reuß vereinigt nnd dem Kanton Aargau zufließt. Die Reuß ist an sich schon ein bedeutender Fluß und kann zum gewaltigen Strome angeschwellt werden, wenn die Schwelle geöffnet wird, welche den ganzen Spiegel des Vierwald⸗ stätter See's um etwa 4 Fuß erhebt. Wenn nun, wie jetzt, die Emme angeschwollen ist, so kann die Stadt Luzern vom berner Gebiet an bis nach Gisikon an der aargauer Gränze durch eine ganz unbedeu⸗ tende Macht sichergestellt werden, und da sie vom ersteren Punkte an südlich durch die Urkantone gedeckt ist, so kann ihr einzig noch von der Seite des züricher Gebiets Gefahr drohen. Es ist daher begreiflich, daß, wenn in dieser Zeit ein Kriegszug un⸗ ternommen werden will, nothwendig der Kanton Zug zum Kriegs⸗ Schauplatze werden muß. Wirft nun der Sonderbund seine größte Macht nach diesem Punkt, so kann er ohne große Opfer lange Stand halten, denn das Terrain im Kanton Zug ist für eine vortheilhafte Vertheidigung nicht ungeeignet. Den Krieg von unserem Vaterlande abzuwenden, liegt jetzt schwerlich mehr in der Hand von Menschen, es ist dieses nun einer höheren Macht anheimgestellt, und es bleibt uns nichts mehr übrig, als hinzunehmen, was uns der Krieg be⸗ scheert. Die bewährte Tapferkeit der Schweizer wird sich ein trauri⸗ ges Denkmal setzen.
(Kathol. Ztg.) Dem Oberbefehlshaber des Siebnerbundes, Oberst von Salis⸗Soglio, ist der Rang eines Generals ertheilt wor⸗ den. Chef des Generalstabes ist Oberst von Elgger, General⸗Adju⸗ tant Landamman Oberst Vinzenz Müller. Als Kommandant des Ge⸗ niewesens ist bezeichnet Regierungsrath Oberst Emanuel Müller, und als Kommandant der Artillerie Oberst Renward Göldlin von Tiefenau. Kommandant der 1sten Division ist Schultheiß Oberst Rüttimann, Kommandant der 2ten Division Landammann Theodor Abyberg.
Kanton Freiburg. Der Staatsrath hat eine Proclama⸗ tion an das gesammte Volk erlassen, die folgendermaßen schließt:
2081
„Glaubt nicht, theure Mitbürger, daß die Auflösung des Schutzver⸗ trages, die man gegenwärtig von Euch verlangt, jene Alles zerstörende Partei befriedigen werde, die in Folge von Intriguen und Arglist sich in der Schweiz eine ephemere Mehrheit erworben hat. Neue Anforderungen, deren unausweichliche Folgen unseren Sturz und unsere Beknechtung her⸗ beiführen müßten, würden bei unserer Nachgiebigkeit in nächster Zukunst nicht ausbleiben. Freiburger, theure Mitbürger, Ihr, deren Vorältern ihre Unabhängigkeit um den Preis von so viel Blut und von so vielen Opfern errungen haben, Ihr, die Ihr Euch rühmen könnet, seit Jahrhunderten frei zu sein, wollt Ihr feig Euren Nacken unter das schmähliche Joch beugen, das man Euch auflegen wille; Wollt Ihr auf das köstliche Erbe Eurer Väter, auf den fleckenlosen Nuf des freiburgischen Namens verzichten? Wollt Ihr Curen Kindern Knechtschaft und Schande hinterlassen? Soll es heißen, daß man ungestraft die Allianz, die Euch mit den tapferen Grün⸗ dern unserer Freiheit verband, mit Füßen treten, die Verfassung, die Ihr Euch gegeben, angreifen, eine ruchlose Hand an die Priester und Seelsor⸗ ger, an die Gegenstände Eurer Verehrung und Eures Gottesdienstes anle⸗ gen könne? Nein, tausendmal nein! Theure Mitbürger, wir haben Euch kennen gelernt, wir anerkennen Euren Eifer und Eure Unerschrockenheit. Noch ist kein Jahr verflossen seit jener merkwürdigen Nacht, in welcher Ihr uns so glänzende Beweise hierfür gegeben habt. Heute, da Ihr zur Ver⸗ theidigung unserer köstlichsten Güter, unserer Religion und unserer Freiheit, berufen seid, werdet Ihr Euch nicht minder Pesv und nicht minder ergeben erzeigen. Wir sind sest überzeugt, daß Ihr auf den ersten Ruf, da er an Euch ergehen wird, erscheinen werdet, und in der Hoffnung, daß Gott eine
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so gerechte, so heilige Sache nicht verlassen wird, werdet Ihr die Zahl un⸗ serer Feinde nicht zählen, sondern einen undurchdringlichen Damm dem verwüstenden Strome entgegensetzen, der uns zu verschlingen droht. Freiburger, Mitbürger, Soldaten! Wir sind inmitten von Euch und wer⸗ den Eure Gefahren mit Euch theilen. Vergessen wir nie, daß es besser ist, das Leben zu verlieren, als seine Ehre und seine Freiheit!“
Freiburg hat seine Vorposten gegen die berner Gränze bis an die Sense vorgeschoben, die alte Straße möglichst verrammelt und unfahrbar gemacht und bei dem Dorfe Schmitten zwei Stoß⸗ Minen angelegt.
Die eidgenössischen Kommissare haben in Freiburg denselben Be⸗ cheid erhalten wie in Luzern.
Kanton Schwyz. (Schwyz. V.) Die Standes⸗Kom⸗ mission hat in ihrer Unbefangenheit die schwyzerische Regierung um die Ursachen der Truppen⸗Bewegungen im Bezirk March befragt. Diese konnte in ihrer Antwort nicht verlegen sein. Sie hat der Standes⸗Kommission in Glarus ganz kurz die kriegerischen Beschlüsse, die anderweitigen Rüstungen und Truppen⸗Aufgebote in Erinnerung gebracht, denen gegenüber Maßregeln zur Vertheidigung Pflicht sei. Die Schwyzer kommen nicht nach Glarus, werden aber auch die Glarner schwerlich nach Schwyz kommen lassen.
Am 23. Oktober kamen die Repräsentanten der Zwölfstimmen⸗ Mehrheit, die Herren Dr. Kern und Pequignot, in Schwyz an. Um 4 Uhr Abends statteten sie dem Kantons⸗Statthalter Düggelin, der, bei anderweitiger Beanspruchung des Kantons⸗Landammann Abyberg in militairischer Eigenschaft, die Leitung der Geschäfte übernommen, im Hotel Hediger ihren Besuch ab, der ungefähr eine Stunde dauerte. Die Kommissarien wurden vom Kantons⸗Statthalter Düggelin im Namen der Regierung bezüglich ihrer Aufträge an die Standes Gesandtschaft in Bern als das gehörige vermittelnde Organ zwischen dem Kanton und der Tagsatzung verwiesen und bemerkt, daß daher auch von einer Versammlung der Instructions⸗Behörde oder Lands⸗ gemeinde, so wie von Verbreitung der Proclamationen, um so weni⸗ ger die Rede sein könne, als die letztere in jüngster Zeit in unzwei⸗ felhafter Weise gesprochen. Der Besuch ward den Kommissarien durch Kantons⸗Statthalter Düggelin privatim erwiedert. Am anderen Mor⸗ gen sind dieselben sodann wieder abgereist.
Kanton Wallis. Angeblich hat Wallis ein Bataillon und zwei Scharfschützen⸗Compagnieen am Rawylpaß aufgestellt. Der Große Rath soll beschlossen haben, den Truppen keinen Sold, sondern blos Rationen verabfolgen zu lassen. In Martigny wären 26,000 Rationen bestellt worden, weil nächster Tage die Oberwalliser nach dem Unter⸗ und diese nach dem Oberwallis marschiren sollten. Ueber den Simplon kämen fortwährend bedeutende Sendungen von Geweh⸗ ren und Munition. .“
IFtalien. .
Neapel, 15. Okt. Der plötzliche Tod des Erzherzogs Frie⸗ drich hat die Königin von Neapel mit tiefem Schmerz erfüllt, und auch im Publikum, welches sich noch lebhaft seines letzten Besuchs in Neapel erinnert, allgemeine Theilnahme erzeugt. Die Feierlichkeiten, welch zum heutigen Namenstage der Königin angeordnet waren, un⸗ terblieben und eine dreimonatliche Trauer wurde angesagt. Das Be⸗ finden der Königin⸗Mutter ist den ärztlichen Berichten zufolge ein gu tes zu nennen und die Krankheit, welche man anfänglich für absolut tödtlich ansah, als gehoben zu betrachten.
Neapel, 16. Okt. (A. Z.) Einen unbeschreiblich trüben Ein⸗ druck hat es gemacht, daß statt der gehofften Gnadenakte fünf Todes⸗ Urtheile durch Erschießen in Gerace vollstreckt wurden. Fünf der Insurgenten, darunter auch der talentvolle junge Lello, starben unter dem Ausrufe: „Es lebe Italien!“ mit kühnem Muth. Auch in Mes⸗ sina ist ein neues Todes⸗Urtheil vollstreckt, und andere stehen bevor. In Cosenza und Catanzaro haben aufs neue Verhaftungen stattge⸗ funden, und dumpfes Schweigen herrscht überall. In einem schauri⸗ gen Kontrast stehen damit die Dank⸗ und Ergebenheits⸗Adressen, welche die Staats⸗Zeitung mittheilt. Auch die Beamten von Milazzo und Acireale sandten dergleichen Adressen ein. Im König⸗ reich diesseits des Pharus werden Städte namhaft gemacht, wie z. B. Aquila, Avellino, Chieti, Teramo, Catanzaro u. a., wo jedenfalls diese Dankschreiben nicht von der Mehrzahl der Einwohner unterschrieben wurden.
Das Gerede über einen bevorstehenden Ministerwechsel und über zeitgemäße Kontzessionen ist verstummt, obschon Jedermann weiß, daß die englische und die französische Gesandtschaft (namentlich die erstere) sich direkt und indirekt alle Mühe giebt, dergleichen hervorzurufen. Man weiß, daß der englische Geschäftsträger, Lord Napier, mit dem Könige und Pietracatella deshalb Unterredungen gehabt, die schwer⸗ lich ganz fruchtlos bleiben können.
Die bedeutungsvollere Stellung der Bürger⸗Garden zu Rom, Florenz u. s. w. hat auch die Führer der hiesigen Civica, deren Chef der Fürst von Salerno ist, bewogen, dem König ihre Brauchbarkeit und Ergebenheit aufs neue zu insinuiren, und bereits wurde dieselbe zu Patrouillen und Wachdiensten mit Errichtung neuer Wachen in mehreren Quartieren verwendet; es scheint aber, daß dieser neue Dienst keinen so allgemeinen Beifall bei den Bürgern gefunden, wie die Führer erwartet hatten. “
Die Bande des Buonfiglio soll nach den letzten Excessen, die derselbe an seinen eigenen Leuten verübte, auseinandergelaufen sein, und mehrere Mitglieder derselben sollen sich wirklich Statella über⸗ liefert haben. In Cosenza und Catanzaro wird eine Winter⸗Garnison zurückbleiben; einen Theil der für Calabrien verwendeten Truppen hofft man nächstens zurückkehren zu sehen.
RNom, 18. Okt. Monsignor Ferrieri, Bischof von Sidon, soll bestimmt sein, dem Sultan in Konstantinopel einen Besuch im Namen des Papstes abzustatten. Nachher wird dieser Prälat eine Visitations⸗ reise zu allen Missionen und päpstlichen Vikariaten der ganzen Erde
unternehmen, die eine Zeit von drei Jahren erfordern soll. Ein sar⸗ dinisches Schiff ist zu diesem Zwecke dem Papste zur Disposition gestellt. 1 “ Mons. Enea Leberetti ist zum Vice⸗Secretair der zweiten Section des Staats⸗Sekretariats ernannt.
Der Prinz Gonzaga, Prätendent von Mantua, ist dem Papste vorgestellt worden. Er trug bei dieser Gelegenheit die Uniform des Großmeisters eines von seinen Vorfahren gestifteten mantuanischen Ordens. bn
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Madrid, 21. Okt. Das Eco del Comercio von gestern spricht von Spaltungen, die im Kabinet obwalteten, und in deren Folge eine abermalige ministerielle Krise eingetreten sei. bSS
Der Minister des Innern hat, wie man sagt, unter den politi⸗ schen Chefs der Provinzen zahlreiche Veränderungen vorgenommen.
General Portillo hat Madrid verlassen und ist nach den Balea⸗ ren abgereist. 6 “
Man sagt, der Herzog von Valencia habe ein sehr freundschaft⸗ liches Schreiben an den General Espartero gerichtet, und die Ant⸗ wort des Letzteren werde nur abgewartet, um den Gesandtschafts⸗ Posten in London definitiv zu besetzen. Einige Progressisten sollen zu Staats⸗Aemtern berufen werden.
Der Palast⸗Intendant Penna Aguayo ist, wie man sagt, abge⸗ setzt worden. 8
Es geht das Gerücht, der Herzog von Montpensier werde Ende dieses Monats in Madrid erwartet, und zugleich versichert man, es solle demselben der Ober⸗Befehl der Armee in Catalonien anvertraut werden. 8
“ Griechtaland...
Athen, 10. Okt. (A. Z.) Die Kammer beräth unablässig und emsig über verschiedene Gesetz⸗Entwürfe und nahm in einer der letzten Sitzungen den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Schuld an Herru Eynard, einstimmig ohne Diskussion an. Die Schuld wird als Na⸗ tionalschuld anerkannt und als Bürgschaft zu leistender Zahlung die entsprechende Summe an Bank⸗Actien angewiesen. Der Senat be⸗ schäftigte sich in den letzten Tagen mit der Antwort auf die Königl. Thronrede, und nach dem Entwurfe, der sehr geringe Abänderungen erlitten haben soll, ist die Adresse eine loyale.
Iür heit.
Konstantinopel, 13. Okt. (A. 3.) Das hiesige Jour⸗ nal versichert als positiv, eine von St. Petersburg hier angelangte Depesche billige vollkommen die letzten Schritte der Pforte in der türkisch⸗griechischen Differenz, nämlich die an das griechische Kabinet gestellte Forderung, Herrn Mussurus persönlich Entschuldigungen zu machen, und die in Folge der Weigerung des griechischen Kabinets ins Werk gesetzten Zwangsmaßregeln. Auch in Athen soll gleichzeitig, wie sich das genannte Blatt von dort, melden läßt, eine russische Note eingetroffen sein, welche die baldmöglichste Beendigung des Zwistes mit der Pforte und die Ergreifung der nachdrücklichsten Maßregeln zur Verhütung oder Unterdrückung der Unordnungen im Innern dringend anempfehle.
Gerichts⸗Verhandlungen wegen der polnischen Verschwörung.
Berlin, 29. Okt. In der heutigen Verhandlamg wurden ge⸗ meinsam die Angeklagten Wawrzyn Deréegowski un Ludwig Meo⸗ drzecki, Beide Gesellen auf der Johannismühle bei Posen, vernommen. Deregowski ist 22 Jahre alt. Schon um Michaelis 1845 theilte er den Seminaristen Strzyzewski und Glebocki mit, daß eine Verschwö⸗ rung zur Wiederherstellung Polens bestehe, und verpflichtete Beide zum Beitritt. Seine Wissenschaft von der Verschwörung wollte er durch den Werkführer Joseph Eßmann erhalten haben. Noch am 3. März 1846 forderte er den Müller Blaßezynski zur Theilnahme an der Revolution auf. An demselben Tage um 7 Uhr Abends ging er in das Seminar, eröffnete dem Glebocki und Strzyzewski, daß in der nächsten Nacht die Revolution ausbrechen werde, und bestellte beide mit den übrigen für die Sache des Aufstandes gewonnenen Seminaristen auf den schwersenzer Sand. Hier fand sich auch Deré⸗ gowski mit seinem Nebengesellen Medrzecki ein. Beide hatten einige Flinten mitgebracht, und Deregowski forderte die Versammelten auf, sich paarweise nach dem Garnison⸗Kirchhofe zu begeben, von wo aus der Angriff auf die Festung erfolgen sollte. Später begab sich De⸗ regowski, mit zwei Doppelflinten bewaffnet und mit einem Pelze be⸗ kleidet, nach dem Garnison⸗Kirchhofe. Der Gendarm Ferdinand Rach bemerkte die Waffen unter dem Pelze und verfolgte den Ange⸗ klagten, welcher sich dadurch genöthigt sah, sich in der Nähe der Wallischeibrücke der Flinten und des Pelzes zu entledigen. Er floh nach Hause und verließ mit Medrzecki noch in derselben Nacht die Stadt Posen. Beide wurden am 5. März zu Moschin verhaftet. Bei einer Haussuchung in der Johannismühle wurde eine Lanze und ein von Devegowski's Hand geschriebener Aufruf an das polnische Volk zur offenen Empörung vorgefunden. Der zweite Angeklagte, Ludwig Medrzecki, ist 27 Jahre alt und ist durch Deregowski in die Verschwörung eingeweiht, mit welchem er in der oben näher darge⸗ stellten Weise für dieselbe thätig war. Bei ihrer heutigen Verneh⸗ mung stellen beide Angeklagten alle ihnen zur Last gelegten That⸗ sachen in Abrede. Derégowski will weder selbst von einer Verschwö⸗ rung gewußt, noch die Seminaristen davon in Kenntniß gesetzt haben. Auf dem schwersenzer Sande und dem Garnison⸗Kirchhofe sei er am 3. März nicht gewesen und habe auch keine Waffen gehabt. Er habe sich an diesem Tage von 6 Uhr bis 10 Uhr Abends in einer Schenke aufgehalten, dann habe er nach Hause gehen wollen, sei in einen Haufen Menschen gerathen, welche von der Revolution ge⸗ sprochen, habe vor Angst die Flucht ergriffen und sei auf der Walli⸗ scheibrücke seines Pelzes beraubt worden. Auch Medrzecki leugnet, daß er mit Deregowski auf dem schwersenzer Sande gewesen. Er sei auf eine zufällige Verabredung am 3. März Abends in die Stadt gekommen, habe Jemand vergeblich erwartet und sich dann auf den Heimweg begeben. Auf dem alten Markt habe er Deregowski ge⸗
hätten. Die Seminaristen Glebocki und Strzyzewski haben früher sehr ausführlich über Deregowski ausgesagt; heute widerrufen sie ihre Bezüch⸗ tigungen als ihnen abgedrungen. Deregowski giebt zu, daß er den bei der Haussuchung gefundenen Aufruf geschrieben habe, jedoch nur, um sich im Schreiben zu üben. Hierauf werden drei Belastungs⸗Zeugen ver⸗ nommen. Der Müller Blaszezynski widerruft seine in der Vorunter⸗ suchung abgelegten und beschworenen Aussagen über Deregpa⸗ Der Präsident macht ihm bemerklich, daß er sich des Meineids schue⸗- dig mache. Der Zeuge verharrt bei seinem Widerruf. SIb Anwalt erklärt, daß er dem kompetenten Gericht 8 e Anzeige wegen Meineides machen werde, und überreichn z greie nen Gerichtshofe ein Dokument, um darzuthun, 28 velche g e⸗ Seiten der Freunde und Angehörigen der Ange ftstücke geht her⸗ gen eingewirkt werde; Aus den voegelee e Belastungs⸗Zeu⸗ vor, daß Frau von Bialkowska zu Pierzch
is üͤberre te, in der jetzigen gen in der Bialkowskischen Sache iberreden wol e⸗ 8 jebigen
troffen, der ihm gesagt, daß Räuber ihm seinen Pelz abgenommen