1847 / 302 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

als in der Voruntersuchung. Als

zzusagen te 1 auszusagen⸗ ar, hatte Frau von Bial⸗

Verhandlung anders A2ℳ w

der Zeuge hierauf nicht dse9nng bes Dienstes entlassen: er solle

kowska denselben mit den it denen er es ja halte. Der zweite wenden, mi te 9

sich an die Deutschen Joseph Malicki, sagt aus: am 4. März

heute vernommene Haen , ,2 die Angeklagten Deregowski und Me⸗

Morgens gegen 3 Uhr it der Bitte, er möchte sie auf der Wind⸗

9 zu ibm gekommen mi 1 8— 98 geu drzecki zu 1hur Deregowski habe ihm erzählt, daß die Po⸗ müßle. behesb, gen. eirens wollen, weil er eine rothe Mütze wb7 85 won einer Revolution habe derselbe nichts ge⸗ 883 Der dritte Zeuge, Gendarm Rach, erklärt: er glaube, der sagt. Pelz bekleidete Flüchtling sei Deregowski gewesen; er habe denselben am Gange erkannt. Nach Verlesung noch einiger Akten⸗

stücke begründet Herr Grothe als Stellvertreter des Staats⸗Anwalts

die Anklage und trägt gegen beide Angeklagten auf die Strafe des

Hochverraths an, indem er sich namentlich auf die früheren Aussagen

der Seminaristen und auf die Zeugen⸗Aussagen beruft. Der Ver⸗

theidiger, Herr Cassius, trägt auf Freisprechung an, indem er auf die Unbestimmtheit der Zeugen⸗ Aussagen und auf die Unglaubwür⸗ digkeit der früheren Bezüchtigungen hinweist.

Hierauf wird zur Vernehmung des Angeklagten Wilhelm Theo⸗

dor Mackiewicz geschritten. Derselbe ist 22 Jahre alt, war nach sei⸗ ner Vorbildung in den Kadettenhäusern zu Potsdam und Berlin Lieu⸗ tenant im 19. Infanterie⸗Regiment und wurde durch Kabinets⸗Ordre vom 14. November 1846 aus dem Offizierstande entfernt. Er hatte vielfachen Umgang mit dem bei der Verschwörung sehr kompromittir⸗ ten Landwehr⸗Lieutenant Magdzynski und verkehrte häufig mit dem Rechts⸗Kandidaten Chamski, dem Leiter des Attentats vom 3. März. Wie die Verschworenen Niegolewski, Magdzynski und Konkiewicz dem Mitangeklagten Emil von Moszezenski übereinstimmend mitgetheilt haben, ist Mackiewicz nicht blos der Verschwörung beigetreten, hat Unteroffiziere und Soldaten in den Kasernen der Festung zur Theil⸗ nahme an der Revolution verpflichtet, und hat Wachs⸗Abdrücke von den Schlüsseln der Festung besorgt, sondern er hat auch die nach diesen Abdrücken gefertigten Nachschlüssel von Niegolewski in Empfang ge⸗ nommen und sich bereit erklärt, am 3. März Abends 11 Uhr den Verschworenen die Thore der Festung zu öffnen. Mackiewicz befand sich am 3. März Abends auf der Festung. Als nun um 9 ¼ Uhr der zweite Kommandant, Oberst von Helldorf, ganz unerwartet den Be⸗ fehl überbrachte, die Festung zu allarmiren, so suchte der Angeklagte unter unzureichenden Gründen sowohl von dem Kommandanten als von seinem Compagnie⸗Chef Urlaub zu erlangen. Als ihm dieser ausdrücklich abgeschlagen wurde, so wußte er sich doch durch die un⸗ wahre Behauptung, er sei mit Urlaub versehen, von dem kommandi⸗ renden Offizier der Thorwache Auslaß aus der Festung zu verschaffen. Wahrscheinlich hat er hierauf den Verschworenen auf dem Garnison⸗ Kirchhofe die Mittheilung gemacht, daß das Unternehmen durch die Wachsamkeit der Truppen vereitelt sei. Außerdem trieb er sich die ganze Nacht in der Stadt und den Festungswerken umher, ohne sich, wie es der Dienst erfordert hätte, seiner Compagnie oder einem an⸗ deren Truppentheile anzuschließen. Bei einer Haussuchung wurde ein Exerzier⸗Reglement des Angeklagten vorgefunden, in welchem sich von dessen Hand die Namen und zum Theil auch das Signalement einer Menge bekannt gewordener Theilnehmer der Verschwörung verzeichnet finden. Endlich hat der Angeklagte während der Voruntersuchung Wahnsinn simulirt, so daß er eine Zeit lang in die Irren⸗ Anstalt zu Owinsk gebracht werden mußte, offenbar nur in der Ab⸗ sicht, um sich durch dieses Mittel der Strafe zu entziehen.

Bei seiner heutigen Vernehmung protestirte der Angeklagte, wie er sich ausdrückt, gegen das ihm zur Last gelegte Verbrechen. Er habe keine Wachs⸗Abdrücke von dem Schlüssel genommen, habe nichts von einer Verschwörung gewußt und habe keinem Aufstande seine Unterstützung angedeihen lassen. Der Mitangeklagte Emil von Moszczenski widerruft seine ausführlichen, in der Voruntersuchung ge⸗ machten Bezüchtigungen. In Folge einer Aufforderung des Präsi⸗ denten giebt der Angeklagte Mackiewicz mit Zugrundelegung eines Plans der Festung Posen eine ganz ins Einzelne gehende Schilde⸗ rung von Allem, was er am Abend und in der Nacht des 3. März gethan und wo er sich aufgehalten. Der Staats⸗Anwalt richtet bei diesem Nachweis mehrere Zwischenfragen an den Angeklagten. Es werden eine Menge Zeugen⸗Aussagen von posener Offizieren verle⸗ sen, welche den Angeklagten in der betreffenden Nacht an verschie⸗ denen Punkten gesehen. Von zwei Zeugen, welche mündlich vernom⸗ men werden, sagt der erste aus: er habe den Angeklagten am Mor⸗ gen des 4. März gesehen, wie derselbe sich um 8 Uhr in die Woh⸗ nung des Chamski begeben. Der zweite bekundet, daß Mackiewicz am Abend des 3. März sich aus der Festung entfernt habe, nachdem anf ausdrücklichen Befehl das Thor geschlossen worden.

Hierauf ergreift der Staats⸗Anwalt das Wort zur Begründung der Anklage und bemerkt: wenn er bei irgend Einem der 254 Ange⸗ klagten den lebhaften Wunsch hege, daß die Anklage sich als unbe⸗ gründet erweisen möge, so sei dies bei Mackiewicz der Fall, dessen e hie jede Schuld doppelt schwer auf ihn fallen lasse.

b” die Beschuldigungen gegen denselben ständen fest und würden nn. hlen heutiges Benehmen noch unterstützt. Dies Benehmen rüstung 88 8* Eindruck einer gemachten und erzwungenen Ent⸗

heagte sache sens 1 zur Last gelegte Verbrechen. Der Ange⸗ die Beweis⸗A seltsames Benehmen vom 3. März zu erklären, aber seinen entschuldigenden Erklärungen

zusnahme trete stets entgegen. 8 e stets nn Off Raciewicz habe sich am 3. März benommen, wie es für

einen Offizier b 8* begreillic ecshenes⸗ der Verschwörung nicht betheiligt sei, ganz un⸗ eine Mitwissenschaft muüͤsse, und wie es nur erklärlich werde, wenn stützung derselben us Leh⸗ Verschwörung und der Zweck der Unter⸗ Staats⸗Anwalt geht Fete ungsgrund hinzugenommen werde. Der einzelnen Punkten durch dewas Benehmen des Angeklagten in allen vor, beleuchtet dann die verdächtigenden Umstände darin her⸗ seines Benehmens, sucht di en dem Angeklagten angegebenen Motive trägt schließlich gegen jeselben als unglaubwürdig dar üstellen und üig 3 gegen den Angeklagten auf die S g. arz n

verraths an. Iien auf die Strafe wegen Hoch⸗

Wegen vorgerückter Zeit wird das qhiest

auf die nächste Sitzung verschoben dha Meidoher des Vertheidigers gen 4 Uhr geschlossen. Heutige Verhandlung ge⸗

Handels- und Börsen-Flachrichten Berlin, den 30. Oktober 1847

Inländische Fonds

2082

Pfandbries-, Kommunal-Papiere und Geld-Course.

8 8

8* 7

St. Schuld-Sch. Seeh. Präm. Sch. K. u. Nm. Schuldv. Berl. Stadt-Obl. Westpr. Pfandbr. Grossh. Posen do. do. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm. do.

92½ 90¼ 88 91¾ 91½ 101¾ 91½

93 ¾

4

Brief.

Geld. Brief. 93 ½

Geld.

Gem.

Kur- u. Nm. Pfdbr. Schlesische do. do. Et. B. gar. do. Pr. Bk-Anth.-Sch

90 8 103 13 %¼, 113

4 ½

n 104* 91 Friedrichsd'or. 13 % And. Goldm. à 5th. 12 ½ Disconto. 3

91 95 ½

Gem.

Ausländische Fonds.

Russ. Hamb. Cert. do. beiHHope 3. 4. S. do. do. 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Poln. Schatz 0. do. do. Cert. L. A. Po. do. L. B. 200 Fl. Pol. a. Pfdbr. a. C.

+ ¶Enn

Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl. do. do. 300 Fl. Hlamb Feuer-Cas. do. Staats-Pr. Anl IHHoll. 2 ½ Int.

Kurh. Pr. O. 40 th. Sardin. do. 36 Fr. 94 ¼ N. Bad. do. 35 Fl.

89 98 85 ¾

Eisenbahn-Actien.

Volleing. Amst. Rott. Arnh. Utr. Berl. Anh. A.

do. Prior. Berl. Hamb.

do. Prior. Berl. Stett. Bonn-Cöln. Bresl. Freib.

do. Chem. Risa. Cöln. Mind. Cöth. Bernb. Cr. O0b. Sch. Dresd. Görl. Düss. Elberf.

Prior.

8 8

116 ¼ n. 1027 c.

111 b⸗

Prior.

71 bz. 100 ½ .

do. Gloggnitz. Hmb. Bergd. Kiel-Alt. Lpz. Dresd. Löb. Zittau. Magd. Halb. Magd. Leipz. do. Prior. N. Schl. Mk. do. Prior. do. Prior. do. III. Ser. 5 Nrdb. K. Fd. 4 4 4

2—öSSSöS=SnnIIWSIB=neSIiSg=SgS=

105 ½ n.

0. Schl. Lt. A

do.

Prior.

(Se serer Börse nur einen s

Weizen 72 74 Rthlr.

Gerste 44 45 Rthlr. Rüböl loco 11 ½ Rihlr.

Königsberg, 26. 46—50 Sgr. pr. Schfl.; sen 50 65 Sgr. pr. Sch 15 Sgr, pr. Ctr.; Sp

Danzig, 27. Okt. verkauft: inländ. Rogge 306 Fl., 5 ½⅞ L.

und erlangte 86, 94 bis 85, 92 bis 95 Sgr. Roggen

langten 59 Rthlr. Von

Haffer ist gleichfalls

zu letzterem Preise blieb a

gehabten Umsätzen, welche

mit obwaltet, welche leicht

001 . 92 Br.

Märkische 88 G. Köln⸗M. Brieger 58 Br. Krakau⸗O bahn 68 bez. u. Br.

Wollbericht. Der ringem Umfange,

mechsel-Course.

Brief. 6 Kurz 1 e. 8 2 8 .e 142 ¾½ 142¼ Kurz 152 ¾ 2 Mt. 1”]

3 M6. 6 27 ½ e; 2 Mt. 81 80⅔ 2 Mt. 102 ¾ 102 ½ [2 me. 102 ¾ 2 Mt. 99

T.

100 Thlr. 12 8 199 888 100 rL. [2 Me. 56 24 100 shbl. [ 3 wochen] 108 ½ 108

250 PFl. 250 PFl. 300 Mh. 300 Ml. 1 Lst. 300 Fr. 150 PFl. 150 PFl. 100 Thlr.

do. IIamburg

Breslau

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss. Frankfurt a. M. südd. WW.. Petersburg ,

„2 2„ 2½2 11 27177

sehr flau. Fabrikanten feh Ctr. russ. und einer kleinen

wärtigen Spekulanten wurde uns hier kein Umsatz bekannt.

Preise von 51—53 Rthlr.

Einschur entsprachen den vorwöchentlichen.

120 Ctr. direkt von einem dem Lager waren, so ist i eingetreten.

Der ungünstige Ablauf der in London am 22sten d. M. begonnenen Kolonial⸗Woll⸗Auction, welche für geringe Quaglitäten 1 ½ a 2 Pee., für

feinere

7 15

pr. November

99 ¼ G. 100 B.

Die besseren Notirungen vom 268ten aus London haben an un-

Regulirungen der Liquidation schuld sein mögen.

Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:

Roggen loco neuer 47 49 Bthlr.

pr. April Mai k. J. 48 Rthlr. Bf. Hafer 48/52pfd. 27 29 Rthlr. - 48pfd. pr. Frühjahr 29 ½ Rihlr

- Nov. †Dez. 11242— - Jan. Febr. März 11 ⁄2 RKthlr. Spiritus loco 29 ½ 29 Rthlr.

3 Frühjahr 27 ¾ Rthlr. bez. u. B

zen 60—75 Sgr. pr. Schfl.; Roggen 50—55 Sgr. pr. Schfl.; große Gerste

26 Sgr. pr. Schfl.; graue Erbsen 60—70 Sgr. pr. Schfl.; weiße Erb⸗ gr. p hfl.; g. g

inländ. w. * Breslau, 29. Okt.

in loco holte bei großer Frage für Oberschlesien wieder höhere Preise, man bewilligte 64, 68 bis 71 Sgr., 50 Wsp. 84 /pfd. er⸗

mittag noch circa 300 Wsp. gehandelt und zwar 85pfd. a 57 Rthlr. 86pfd. und 85pfd. a 51 Rthlr. ab Frankfurt a. d. O. 84pfd. erlangten heute 54 ¼ Rthlr. und Gerste war heute stärker angeboten und ging deshalb zurück, wir notiren 55, 57 ½ bis 59 Sgr.

Spiritus matt, loco Waare wurde a 14212 bis 14 ½ Rthlr. verk.,

Russ. Roggenmehl loco und schwimmend 2 ¼ Rthlr. Gld.. Mit Roggen wor es heute ruhiger, wie Oberschlesien ist, kann man aus den gestern meistens für

Erwägt man aber, daß das Meiste erst in . . kann, so erscheint es gleichzeitig nicht zweifelhaft, daß Speculation dabei

Börse. Oesterr. Banknoten 104 Br., 103 ¾ . Schlesische Pfandbriefe Liu. A. 97 bez, Br., 3 ½ proz. 94 Br. Actien: 3 2 99 ½ bez. u. Br. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger 101½ Br. Niederschlesisch⸗

und die Stimmung unserer

8 2 3 Pee. niedrigere Preise als in der letzten August⸗Auction er⸗ gab, hat, wie natürlich, die herrschende

Köln, 27. Okt. Getraidepreise (2 ¾ Schfl.) Weizen direkt Rthlr. Gerste 4 25, Hafer 3 5, Rappsaamen 10 45, r. Of 5,10, dito pr. März ) pr, Oktober 30 4¼, dito pr. Mai 1848 31 ½, Preßkuchen, 1030 Stück 35.

0. Schl. L. B. Pts. Mgdb. 4 0 do. Pr. B. do. do. Rhein. Stm. do. do. v. St. gar.⸗ Sächs. Bayr. Sag.-Glog. do. Prior. 4₰ St.-Vohw.

do.

Prior.

Prior. Thüringer.

Whb. (C. 0.) Prior.

Zarsk. Selo.

do.

Quit. Bog. a 4 %

80 bz. 80 B. 79 ¼ G.

105 ½ bz.

Aach. Mastr. Berg. Mrb.

Berl. Anh. B. * Bexb. Ludw. Brieg-Neiss. do. Thär. V. * Magd. Witt. 30 78 ¼ B. Mecklenb. 80 59 n.

Nrdb. F. W. Rb. St. Pr. 70. Starg. Pos. 50 81 bz. Börse 3 Uhr.)

hluss der chwachen Eindruck gemacht, woran indess die

Betraide-Bericht.

2 Rthlr.

Okt. Marktbericht. Zufuhr mittelmäßig. Wei⸗

kleine Gerste 40—46 Sgr. pr. Schfl.; Hafer 22

fl.; Kartoffeln 28 30 Sgr. pr. Schfl.; Heu 12 iritus 33 Rthlr. 10 Sgr. pr. Ohm.

Marktbericht. An der Börse wurden heute n 7 ½ L. 119pf. a 300 Fl. und 1 ½ L. 120pf. a Erbsen a 372 Fl. preuß. Cour. pr. Last.

Weizen, weißer, war wenig angeboten 98 Sgr., gelber war lebhaft gefragt und holte

schwimmenden Ladungen wurden gestern Nach⸗

100 Wsp. pro Frühjahr Wsp. 85 pfd. 55 Rthlr.

09098

20

etwas matter und bedang 27 ½, 29 bis 30 ¼ Sgr.

ngeboten. Mai./ Juni 13 Rthlr. bez.

stark aber der Begehr für

jene Gegend statt⸗

sich auf circa 1000 Wispel belaufen, entnehmen. in 3—6 Wochen hier eintreffen

verfehlt sein kann. . G. Staatsschuldscheine Litt. B. 4proz. 101 Oberschlesische Litt. A. 106 Br., L.itt. B. Wilhelmsbahn 71 Br. Neisse⸗

indener 96 Br. hn 71 Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord⸗

berschlesische 70 bez.

Wollhandel war auch in dieser Woche von ge⸗ Spekulanten ist noch immer lten am Markt, und mit Ausnahme von ca. 130 Partie poln. Einschur an einen hiesigen und aus⸗ Die bezahlten für die russische und 358 Rthlr. für die polnische

Ein leipziger Spekulant hat ca. Dominium gekauft, da dieße aber nicht hier auf n dieser Woche eine Verringerung desselben nicht

7

Flauheit bedeutend erhöht.

Roggen 5 20, dito

1848 5 20, Rüböl kompt. 30 , dito

in 1 Akt, von K. von Holtei, mit theilweise neuen Gesängen. auf, zum erstenmale wiederholt: Nichte und Tante. Lustspiel in 1 Akt, von C. A. Görner. Zum Schluß: Herr Karoline. Vaudeville⸗Posse in 1 Akt, von D. Kalisch.

8 Hamburg, 28. Okt. Einfuhr verschiedener Artikel vom 22. bis 28. Okiober: Kaffer 24,195 Sack 8 B. 45 F. 161 /1 45/2 Robbins. Reis 3518 F. 1140 S. Sago 5 S. 1 F. Taback 1003 B. 75 F. 489 Krb. 1543 Rol. 2172 F. 105 Col. 64 Ser. 155 Kst. Thee 58 /12 33/4 1723/2 Kst. 2265 ¼ Kst. Cacao 522 Sack. Zucker 397 F. 100 K. 41 Krb. 20,008 Kil. 29,005 Brd. 5505 S. Pfeffer 1260 S.

Ingber 25 S. Blauholz 4221 St. 248,400 Pfd. Gelbh. 610 St. Javan 459 St. Camp. 1 Sack. Bleiweiß 36 F. 5 K. Indigo 254 K. 1 S.

und 20 F. 1 Kst. rother.

Baumwolle 3160 B. Wolle 1845 B. Twist 875 B. 52 F. 4 Krb. 5. Mandeln 1 K. 1 F. 8 B. Häute 4956 St. 133 B. 147 Pd. 3 P.

Felle 64 B. 6 P. 2 K. 15 St. 21 Col. 20 Bd. 1 F. Rol. 6 F. 4 P. Zinn 758 B. 206 St. 10 F. Stg. 377 Bd. 1 Bürd. 2 F. Eisen 11,840 Pl. 1 Krb. 2651 Bd. 52 St. 4 Kst.

Butter 3 Btg. 1 F. 2 T. 475 Geb. 9/1 1213/2 1999/3 431/4 I“ 90⁄18 2/66 Tonnen. Käse 19,613 St. 54 K. 16 Kübl. 3 F. 8 Krb..

Weizen 3034 S. 116 Lst. 48 F. 749 Tsch. Roggen 225⸗4 33 Lst. 40 F.

Kupfer 6 Stahl 318 K. 1 Stg. 300 .% Tons 1445

Buchw. 482 S. Gerste 31 Lst. 24 F. 1519 S. Hafer 500 S. 3 Lst. 289 Tsch. Erbsen 3716 Sack 27 Lst. Wicken 503 Sack. Bohnen 544 S. 5 L. 14 F. 100 Tsch.; weiße dito 15 Sack 3 Wsp. Linsen 76 S. 38 Wspl. 2 Schfl. Rappsaat 90 Tsch. 2 S.

Cedernholz 150 Bl. 4 Bol. Mahagoniholz 120 Bl. 1630 St. Hörner 149 S. 1 K. 35,986 St. Cigarren 2,935,400 St.

London, 25. Okt. Getraidemarkt. Die Land⸗Zufuhren vno Weizen aus Esser und Suffolk waren heute klein, die von Kent bedeutend, und eine Preis⸗Ermäßigung von 2 bis 3 Sh. p. Or. war nöthig, ehe Ver⸗ käufe gemacht werden konnten. Die besseren Sorten fremden Weizens er⸗ fuhren vermehrte Nachfrage, die gewöhnlichen blieben vernachlässigt. Mehl ist unverändert. Gerste muß 1 Sh. p. Qr. niedriger notirt werden.

In Hafer war das Geschäft beschränkt zu früheren Preisen.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 27. Okt. Niederl. wirkl. Sch. 54 ½. 5 % Spas

Augsburg, 26. Okt. Bayer. 3 ½ 9% Oblig. 92 ¼ Br. do. Bank-Actien II. Sem. 1847 Württ. 3 ½ % 0Oblg. 87 ½ Pr. 4 ½ % 100] ⅞. 100. Darmst. 50 Fl. Loose 76 ¼ Br. Bad. 50 Fl. 1840 56 Br. 35 Fl. Loose 36 Br. 3 % 88 Br.

Frankfurt a. M., 28. 0kt. 5 % Met. 104. Bauk-Act. 1939. Stieg!l —. Integr. 53 ½. Poln. 300 Fl. L. 97. do. 500 Fl. 79 ⅛. 5 % —. 3 % do. 24 ½¼. ½¾ G. Bexb. 89 ⅞. Taunus Actien 348 ½. 348.

Hamburg, 28. Okt. Bank-Actien 1600 Br. Engl. Russ. 104 ¾ Br. Hamb. Berg. Actien 91 Br. Magd. Wittenb. 80 Br. Hamb. Berl. 101. 100 ¾. Alt Kiel 109. 108 ½. Glückst. Elmsb. 53 Br. Rendsb. Neum. 96 Be. Rotbsch 63 ½. 62 ½. Meckl. 59 ½. 58 ½.

Leipzig, 29. Okt. Leipz. Dresdn. Act. 116 ½¼ 115 ½. Sächs. Bayer. 89. 88 ½, Sächs. Schles. 100 ¼ Br. Chem. Ries. 54 Br. Löb. Zitt. 49 Br. Mgd. Leipz- 226 Br. Berl. Anb. Lt. A. 116 ¾ G. Lt. B. 106 G. Dess. Bank-Act. 100. 99 ⅛½.

London, 25. 0kt. Cons. 83 ½. §. Ard. 17 ½. 17. Int. 53 ½. 53, Port. 22. 20. Mer. 172½. 17.

Paris, 26. Okt. 50 % Reute ün cour. 115. 5. 3 % da cour. 4do. 75. 70.

Wien, 28. Okt 5 % met. 104 ½ 4 % do. 92 ½ 3 % do. —. Bank Actien 1608. Anl. de 1834 156 ½. de 1839 120 ¼. No-db. 152 ⅛. Gloggn. 112.

Loose v.

Span.

Kopenh-.

Meteorologische Beobachtungen.

Nach einmaliger

1847. 29. Okt.

Nachmittags 2 Uhr.

Morgens

Abends 6 Uhr.

10 Uhr. Luftdruck.. 340,31"Par. 339,800Par. 339,45"⁄Par. Cellwärme 7,80 R. + 4,8 ° R. + 6,1 R. 5,4° R. Flusswärme 6,00 R. 3,4 R. + 1,79 R. 2 4,30 . Bodenwärme 6,1° R. 89 pCt. 69 pCt. 91 pCt. Ausdünstung0,003 Rh. regnig. trüb. trüb. Niederschlag0,011“⁄Rh. W. W. W. Wärmewechsel + 6,2 0

8 8 8 1— W. + 3,0 339,85Par...

Beobachtung.

Luftwärme ...

Thaupunkt....

Dunstsättigung.

Wotteor . ... ...

Wind

Wolkenzug ... Tagesmittel:

+ 5,4 H. 3,1° n. 83 pot. W.

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 31. Okt. Im Opernhause. Mit aufgehobenem Abonnement: Rienzi, der Letzte der Tribunen, große tragische Oper in 5 Abth., von Richard Wagner. Ballets vom Königl. Balletmeister Hoguet. Die neuen Decorationen im ersten, dritten und fünften Akt sind von dem Königl. Decorationsmaler Gerst. (Mad. Köster: Adriano.) Anfang 6 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren Opernhaus⸗Preisen verkauft:

Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr., in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur Tribüne, 1 Rthlr. 10 Sgr., im Parquet und in den Logen des zwei⸗ ten Ranges 1 Rthlr.; in den Logen und im Balkon des dritten Ran⸗ ges, so wie im Parterre, 20 Sgr.; im Amphitheater 10 Sgr.; in den Fremden⸗Logen 2 Rthlr.

Im Schauspielhause. 186ste Abonnements⸗Vorstellung:

Billet, Original⸗Schauspiel in 5 Abth., von Ch. Birch⸗Pfeiffer. Montag, 1. Nov. Im Schauspielhause. 187 ste Abonne⸗ ments⸗Vorstellung: Großjährig, und: Das Versprechen.

Ein

Die Abonnenten im Königlichen Schauspielhause werden ersucht, für den Monat „November“ den Abonnementsbetrag auf 21 Vor⸗ stellungen einzuzahlen.

Rönigsstädtisches Theater. Sonntag, 31. Okt. Der Lumpensammler von Paris, Drama in 5 Akten, nebst einem Vorspiele (12 Tableaux). Nach dem Fran⸗ zösischen des Felir Pyat, von Heinrich Smidt. Die Musik zur Ver⸗ änderung der Tableaur und zu den Aktschlüssen von W. Cläpius. Der Schlußgesang („Bacchanal“) des dritten Tableau, gedichtet von Ka⸗ lisch, komponirt vom Kapellmeister C. de Barbieri. Montag, 1. Nov. (Ztalienische Opern⸗Vorstellung.) Zum erstenmale wiederholt in dieser Saison: Don Pasquale. Komische Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti. Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des

ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w.

Die Wiener in Berlin. Posse mit Gesang

Dienstag, 2. Nov. Hier⸗

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Expedition.

edruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

ö1 Eb

Beilage

300 B. Piem. 65 S. Macis 8 F. 1 S. Nelken 17 B. 20 S.

Frankreich. Schreiben aus Paris.

Bohnen und Futtererbsen fest, weiße Erbsen 1 Sh. p. Or. niedriger.

8 8 1“

.“*“ 8* EEEIII“ 5 87* 8

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. Vollzugs⸗Ver⸗ ordnung zu dem neuen Gewerbegesetz. Jubelfeier der Kirche zu Lam⸗ springe. Herzogthum Sachsen⸗Meiningen. Vertrag mit Sachsen⸗ Altenburg wegen Gränz⸗ und Hoheitsdifferenzen. Freie Stadt Bre⸗ men. Convention mit Frankreich wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern.

Oesterreichische Monarchie. Wien. Cirkular des Einschmuggeln verbotener Bücher betreffend.

(Lamartine's neuestes politisches Programm.)

Belgien. Brüssel. Kommission für die Gesetzgebungs⸗Arbeiten. Der belgische Gesandtschafts⸗Posten in Madrid. Die Maßregeln zur Abhülfe der Arbeiternoth. Zustand des mittleren Unterrichts.

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Ulm. Karlsruhe. Die Einführung des elektro⸗magnetischen Telegraphen auf der Eisenbahn.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Hannover. (Lpz. Ztg.) Zu der neuen Gewerbe⸗Ordnung ist am 15. Oktober eine Vollzugs⸗Verordnung erschienen, die jedoch ebenfalls erst mit dem 1. Juli 1848 in Wirk⸗ samkeit tritt, wodurch noch Vieles näher geregelt wird, was das Ge⸗ setz unbestimmt gelassen hatte. Namentlich enthält die Verordnung nähere und spezielle Bestimmungen über Zunftbriefe, Vereinigung verwandter Gewerbe zu Einer Zunft, über Zunft⸗Versammlungen, Gesellen⸗Prüfung (die Lehrlinge müssen vor ihrer Aufnahme als Gesellen eine Probe⸗Arbeit, das Gesellenstück, machen), über Meister⸗ Prüfung, Prüfung unzünftiger Gewerbtreibenden (erfolgt durch von der Obrigkeit zu bestellende Sachverständige), Prüfung der in Han⸗ delszünfte Aufzunehmenden (durch drei Kaufleute in Gegenwart des Zunftobmannes) ꝛc. Vorzugsweise bemerkenswerth sind aber die Be⸗ stimmungen, welche die Verordnung, in Gemäßheit desfallsigen Vor⸗

behaltes nach §. 40 der Gewerbe⸗Ordnung, über das Pfandleih- Geschäft als Gesetz aufstellt. In Bezug auf diesen, ganz eigenthüm⸗ lichen Gesichtspunkten unterworfenen Gewerbszweig wird zunächst an⸗ geordnet, daß es von der Obrigkeit nur da, wo ein Bedürfniß statt⸗ findet, und nur unbescholtenen Personen gestattet werden soll, nach Be⸗ finden gegen Sicherheitsleistung. Zinsen für die Pfand⸗Darlehen dür⸗ fen genommen werden: bei Beträgen bis zu 5 Rthlr. 15 Ct., bis zu 10 Rthlr. 10 pCt., bis zu 20 Rthlr. 8pCt. und bei höheren Beträgen 6 pCt. pro Jahr. Dagegen darf der Pfandverleiher eben so wenig Zinsen im voraus entnehmen als von dem Darlehen abziehen, auch keine Schreibe⸗ gebühren oder sonstige Nebenkosten erheben. Die Pfänder können zu jeder Zeit eingelöst werden. Was der dem Verpfänder auszu⸗ höndigende Pfandschein enthalten müsse, wird eben so genau vorge⸗ schrieben als die Requisita des vom Pfanddarleiher zu führenden Pfandbuches. Letzteres muß der Obrigkeit zu jeder Zeit auf Erfor⸗ dern zur Einsicht vorgelegt werden. Der Verkauf des Pfandes, welcher statthaft ist, wenn das Pfand bis zu der desfalls anberaum⸗ ten, im Pfandschein bemerkten Zeit nicht eingelöst wird, muß öffent⸗ lich durch die Obrigkeit und auf Anordnung derselben geschehen.

Eine feste Regulirung in Bezug auf das Pfandleihgeschäft, wie es im bürgerlichen Leben gang und gäbe ist, wird bei uns so wenig wie anderwärts, wo sie besteht, verfehlen, einen wohlthätigen Ein⸗ fluß zu üben, denn es hat auch bei uns bisher nicht an betrübenden Beispielen gefehlt, daß des Mangels an ausreichenden und zweck⸗ mäßigen geseslichen Bestimmungen halber besonders Leute aus den unteren Volksklassen den ärgsten Bedrückungen ausgesetzt waren. Der Hannov. Ztg. wird aus Lam springe vom 24. Oktober eschrieben: „Heute wurde in der hiesigen katholischen Kirche die tau⸗ sendjährige Jubelfeier der Stiftung des Klosters und Gotteshauses zu Lamspringe in würdiger Weise begangen. Wie sich aus einem dem Stifter in der Gruft der jetzigen Kirche errichteten Monumente ergiebt, wurde nämlich das Kloster und Gotteshaus von dem Grafen Riddag von Winzenburg und seiner Gemahlin Imhilde für ihre einzige Toch⸗ ter Rickburga im Jahre 847 gegründet und reich dotirt, so wie denn auch schon in einer am 1. November 872 von dem Bischofe Altfried von Hildesheim ausgefertigten Urkunde dieser großartigen Stiftung er⸗ wähnt und solche konfirmirt wird. Von Seiten der Königl. hannoverschen Klosterkammer, deren Fürsorge für die würdige Erhaltung der schö⸗ nen Klosterkirche sich seit einer Reihe von Jahren schon durch bedeu⸗ tende Reparaturen bekundet hat, sind die sieben Altäre, die Kanzel, die Beichtstühle und die Einfriedigung des Taufsteins aufs neue de⸗ korirt, und diese Ausschmückung ist unter der eifrigen und sorgsamen Leitung der betreffenden Königlichen Baubehörde so befriedigend aus⸗ gefallen, daß das Gotteshaus auf jeden Eintretenden einen erfreu⸗ lichen und erhebenden Eindruck zu machen nicht verfehlen kann. Wenn sich die katholische Pfarrgemeinde an diesem freudigen Tage zahlreich versammelte, so hatte auch die Kunde von dem Feste aus den benach⸗ barten Gemeinden eine große Menge Menschen herbeigezogen, so daß die 206 Fuß lange und 101 Fuß breite Kirche kaum mehrere fassen konnte. Den Festgottesdienst eröffnete die Predigt, worauf Prozes⸗ sion und ein feierliches Hochamt mit Leviten föolgte, welches der Herr General⸗Vikar Wedekin aus Hildesheim celebrirte, der mit dem Vorstande des Dekanates Winzenburg und noch einigen anderen Geist⸗ lichen zur Erhöhung der Festlichkeit eingetroffen war. Am Nachmit⸗ tage schloß der Ambrosianische Lobgesang die Feier.“

Herzogthum Sachsen⸗Meiningen. (D.,A. Z.) Be⸗ reits vor 4 Jahren (unterm 30. Oktober 1843) ist zwischen unserer Regierung und der von Sachsen⸗Altenburg ein Staats⸗Vertrag. über Beilegung von obschwebenden Gränz⸗ und anderen Hoheits⸗Differen⸗ zen abgeschlossen worden. Die Ratification desselben hat aber einen ziemlich langen Anstand gefunden und ist erst unlängst und zwar nicht ohne einige nachträglich im Wege der Ministerial⸗Korrespondenz ver⸗ einbarte Abänderungen einiger Vertragspunkte möglich geworden. Deshalb wird jetzt erst der Vertrag, jedoch nicht vollständig, sondern nur „so weit er von allgemeinem Interesse ist’, zur öffentlichen Kennt⸗ niß gebracht. Vermöge dieses Vertrags wird nicht nur die Landes⸗ gränze speziell und definitiv, unter Bezugnahme auf besondere Gränz⸗ beschreibungen und Risse, festgestellt, sondern es werden auch die son⸗ stigen, dabei in Frage zu ziehenden Verhältnisse allseitig geordnet und geregelt. Hinsichtlich der Fragen wegen des Besteuerungsrechts wird unter Anderem bestimmt, daß die festgestellte Landesgränze zwar alle landeshoheitlichen Rechte und die den beiderseitigen unmittelbaren Staats⸗Behörden zustehenden Jurisdictions⸗Ge⸗ rechtsame scheide, daß aber die Territorialgränze nichts an den eigentlichen Privatrechten ändern solle, welche vielmehr ge⸗ genseitig allenthalben ausdrücklich vorbehalten würden. Insofern Grundstücke, welche der Jurisdiction von Vasallen unterworfen sind,

egenseitig abgetreten werden, ist eine Ausgleichung durch Ueberwei⸗ faag der Jurisdiction über andere zur Abtretung gekommene Grund⸗ stücke oder nach Befinden billige, von dem abtretenden Staate bis auf Genehmigung der übernehmenden Staats⸗Regierung zu vermit⸗ telnde Entschädigung zu versuchen. Wenn aber dieser Versuch miß⸗

Preußischen Zeitung.

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lingt, haben die Vasallen die fraglichen Jurisdictions⸗Gerechtsame nach Maßgabe der Gesetze des Staats, in dessen Territorium die betreffenden Objekte liegen, auszuüben. Bis zu dem Zeitpunkte, wo von den beiderseitigen Staats⸗Regierungen die über die erfolgte Be⸗ steuerung mitzutheilenden Nachweisungen anerkannt worden sind, bleibt der betreffende Staat in dem Bezuge der von ihm bisher erhobenen Steuern, und diese werden, so weit sie rückständig sind, gegenseitig auf Verlangen ohne Abrechnung von Kosten, wenn diese dem Staate zur Last fallen würden, jedoch gegen Ersatz der baaren Verläge, bei⸗ getrieben. Der Austausch von Domanial⸗Revenüen, welche jeder der kontrahirenden Staaten aus dem Gebiete des anderen zu beziehen hat, bleibt besonderen Verhandlungen vorbehalten.

Freie Stadt Bremen. (H. C.) Der Senat veröffentlicht die Convention zwischen Frankreich und Bremen wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern. Die Verbrechen, hinsichtlich welcher die Auslieferung stattfindet, sind Mord, Nothzucht, Brandstiftung, Verfertigung und Ausgabe falscher Münzen, Nachmachung der Gold⸗ und Silber⸗Staatsstempel, betrüglicher Bankerott, Diebstahl, wenn er mindestens Zuchthausstrafe zur Folge hat, und Fälschung, falsches Zeugniß, so wie Unterschlagung öffentlicher Gelder, insofern sie einer entehrenden Leibesstrafe unterliegen. Ausdrücklich ist vereinbart, daß der Angeschuldigte oder Veruͤrtheilte, dessen Auslieferung bewilligt worden, in keinem Falle wegen irgend eines der Auslieferung vor⸗ hergegangenen politischen Verbrechens oder einer damit in Verbindung stehenden Handlung, noch wegen irgend welcher in der Convention nicht namhaft gemachter Verbrechen, verfolgt oder bestraft werden soll. Die Auslieferung geschieht nur auf den Grund eines die Ver⸗ urtheilung oder Versetzung in Anklagestand aussprechenden Erkennt⸗ nisses oder irgend einer anderen gleichbedeutenden gerichtlichen Ur⸗ kunde. Die Uebereinkunft ist in Bremen den 10. Juli d. J. ge⸗ schlossen worden; Bevollmächtigte waren von Seiten Frankreichs der französische Gesandte bei den Hansestädten, Marquis von Tallenay, von Seiten des bremer Senats Senator Dr. jur. J. K. F. Gildemeister.

Oesterreichische Monarchie. Wien, Okt. An das hiesige Gremium der Buchhändler ist vor einiger Zeit folgendes Cirkular erlassen worden: „Vom Kaiserl. Central⸗Bücher⸗Revisions⸗Amt. Es ist hieramtlich der

Fall vorgekommen, daß bei Revision eines an die hiesige Buchhandlung Lechner aus Leipzig eingesendeten Bücher⸗Ballens in einem erlaubten un⸗ gebundenen medizinischen Werke 14 fortlaufende Nummern der verbotenen Zeitschrift die Gränzboten, von Kuranda, versteckt gefunden worden sind, und daß sich die gedachte Buchhandlung bezüglich dieses Vorfalles auf keine genügende Weise rechtfertigen konnte. Diese erwähnten 14 Nummern wur⸗ den in Folge hohen Dekretes der Kaiserl. obersten Polizei⸗ und Censur⸗ Hofstelle vom 4. April d. J. mit Beschlag belegt und sind als verfallen zu betrachten. Da sich jedoch in neuerer Zeit dergleichen Einschwärzungs⸗ Versuche wiederholt ereignen, so wird dem Gremium der hiesigen Buch⸗ händler, behufs der cirkularweisen Verständigung sämmtlicher Mitglieder, hiermit ernstlich bedeutet, daß sie es sich nur selbst zuzuschreiben hätten, wenn bei denjenigen Buchhändlern, wo solche Einschmuggelungsfälle vorkommen, die Revision ihrer Ballen und Pakete mit verdoppelter Strenge und Genauig⸗ keit werde vorgenommen werden, und daß künftig in einem solchen Falle, auch die zu dergleichen Einschwärzungen benutzten erlaubten Werke als cor⸗

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eine

dürfte natürlich kein Wort dagegen sagen. Den Frieden will Lamar⸗ tine allerdings aufrecht erhalten wissen: das Mittel dazu 22 er aber wahrscheinlich darin, daß „Frankreich, der natürliche Bundes⸗ genosse der Freiheit der Ideen und der Völker in der ganzen Welt“, allen diesen Völkern zu Hülfe kommen soll, so oft sie es verlangen. Als natürliche Folge davon verheißt Herr von Lamartine mit einer allerdings unvergleichlichen Logik eine beträchtliche Verminderung der Armee und ihre Eintheilung in eine stehende Armee und in eine Reserve. Die Abgaben, namentlich solche auf Lebensmit⸗ tel, sollen vermindert werden; dafür wird der Staat desto größere Ausgaben machen für öffentliche Arbeiten aller Art, und die Städte werden, diesem Beispiele folgend, ihre Einnahme⸗ Quellen beschränken, dagegen desto mehr für bessere Einrichtung und Beleuchtung ihrer Straßen aufwenden. Ein Budget der Liberalität des Staats soll geschaffen, ein Ministerinm der öffentlichen Wohlthä⸗ tigkeit errichtet werden. Mit einem Worte, während der Schatz immer weniger Einkünfte haben soll, wird er nach der weisen Berechnung Lamartine’s künftig die Millionen zu Hunderten im ganzen König⸗ reiche (denn das Wort „Königreich“ behält Herr von Lamartine bei) in Unterstützungen jeder Art unter das Volk bringen. Und um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, werden wir auch einen „Minister des Volkslebens“ haben. Es bedarf keiner weiteren Auseinandersetzung, daß das französische Volk unter einem solchen Regiment das glücklichste auf dem ganzen Erdenrunde sein würde! .

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26. Okt. Man versichert, das Kabinet beabsichtige, welche dazu berufen sein soll,

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Brüssel, berathende Kommission zu bilden, ihr Gutachten über die verschiedenen, den Kammern vorzulegenden politischen Gesetz⸗Entwürfe abzugeben. Als Mitglieder, die zu dieser Kommission ausersehen sein sollen, bezeichnet man Herrn Liedts, Prã⸗ sidenten der Repräsentanten⸗Kammer, die Herren von Brouckere und Tielemans, Mitglieder derselben Kammer, Herrn Stas, Rath am Cassationshofe, und Herrn Delebocque, General⸗-Advokat an eben die⸗ sem Gerichtshofe. 8

Graf Lalaing soll aus Gesundheitsgründen seine Entlassung als belgischer Minister-Resident in Madrid eingereicht haben. Man nennt als seinen Nachfolger den gegenwärtigen Geschäftsträger in Stock⸗ holm, Herrn von Iaegher, der sich viel mit den Handels⸗Angelegen⸗ heiten, besonders mit der Linnen⸗Industrie, beschäftigt hat.

Das Organe des Flandres meint: „Man würde sich sehr irren, wenn man die öffentlichen Arbeiten als ein passendes Mittel betrachtete, um der Noth der flandrischen Weber abzuhelfen. Es ist nicht wahr, daß Jedermann Erdarbeiten verrichten könne, auch in die⸗ sem Fache wird langjährige Uebung erfordert, um es zu etwas zu bringen. Jene Unglücklichen würden neben geübten Erdarbeitern, welche sich gewöhnlich auf drei Franken den Tag stehen, keine funfzig Centimen verdienen. Man wird vorschlagen, die Arbeiter im Tage lohn und nicht nach der Arbeit zu bezahlen; allein welcher Unterneh⸗

mer würde sich auf solche Bedingungen einlassen? und im Falle er es thäte, wie schwer würden

dieselben auf der Staatskasse lasten!“ Das Journal de l'Instruction publique sagt über den Zustand des Unterrichts in Belgien: „Die Laufbahn des mittleren Unterrichts bietet nirgends eine Zukunft; die Lehrer haben keinen An⸗

pora delicti behandelt, sonach zurückbehalten würden, wovon sie ihre aus⸗ wärtigen Kommittenten verständigen und denselben zur Nachachtung bekannt geben mögen, daß bei dem Umstande, wo der hierbei gewöhnlichen Ausrede der hiesigen Buchhändler, von jenen heimlichen Zusendungen nichts früher gewußt zu haben, durchaus kein Gehör mehr gegeben werden kann, von nun an jeder wie immer vorkommende Fall eines betrügerischen Einschwär⸗ zungs⸗Versuches sogleich den Verlust und Beschlag aller zur Einschmugge⸗ lung benutzten Censur⸗Dbjekte als nächste Folge unfehlbar nach sich ziehen SAöI-

1X“” * Paris, 25. Okt. Lamartine scheint von einer gewissen Unruhe besessen zu sein, die ihn antreibt, von Zeit zu Zeit von sich reden zu machen. Nach seiner bekannten Rede zu Macon bei dem dortigen Reform⸗Bankette ging er nach Marseille, um dort seine Stimme vernehmen zu lassen über die Frage des freien Handels, und während der Eindruck noch ganz frisch ist, den sein geschichtliches Werk, „die Girondisten“, herorgebracht hat, erscheint von ihm ein neues Programm, das seine politischen Tendenzen enthält, in mannig⸗ facher Beziehung aber die merkwürdigsten Widersprüche gegen das zeigt, was er selbst eben in seinem genannten Geschichtswerke gesagt hat, in welchem freilich viele unbefangene Beurtheiler mehr einen Roman als wirkliche Geschichte erblicken wollen. Lamartine's Talent ist unbestritten, aber eben so sicher ist es, daß es diesem Talent an jeder bestimmten Richtschnur, an aller Disziplin fehlt, und daraus ist die bedauerliche Erscheinung erklärlich, daß La⸗ martine so oft und durchgreifend seine Ueberzeugungen wechselt, daß aus dem Ultra⸗Konservativen nun ein Radikaler geworden ist, der an das Utopien einer Republik mit einem freilich absolut machtlosen König glaubt und nun sogar an dem Abbé von Genoude eines Pla⸗ giats sich schuldig macht, indem er auf einmal dessen seit, Jahren schon vergeblich gepredigtes Thema vom allgemeinen Stimmrecht zu dem seinigen macht. Der erste Artikel des von ihm so eben veröffentlichten neuen Programms der ultra⸗republikani⸗ schen Monarchie ist: die Ausübung der Souverainetät durch das Volk. Das souveraine Volk soll seine Souverainetät im Zu⸗ sammenwirken mit der „National⸗Versammlung“ (wie man sieht, würde die Pairs⸗Kammer ganz wegfallen) ausüben. Wo? wie? wahrscheinlich auf den öffentlichen Plätzen und Straßen. Und doch will Herr von Lamartine auf der anderen Seite dieses stets souveraine Volk wieder den Ungleichheiten unterwerfen, die aus den Wahlen seiner Vertreter in zwei Abstufungen her⸗ vorgehen. Dem König soöll nichts bleiben, als das Privi⸗ legium, auf dem Throne zu sitzen, wo er zwar unverletzlich sein soll, wo ihm aber auch die geringste Bewegung verboten wäre. Nicht einmal die Ernennung seiner Minister soll ihm mehr zustehen, denn Herr von Lamartine will diese durch die National Versammlung er⸗ nannt wissen, ohne daß der König das Recht hätte, ein Wort dabei mitzusprechen. Der Stand der Prinzen soll ganz und gar aufhören, denn die Söhne des Königs will Herr von Lamartine zu einfachen Bürgern erklären. Es versteht sich wohl von selbst, daß die aus der Wahl⸗Urne der National Versammlung hervorgehenden Minister, mögen sie sich vielleicht in ihrem Leben kaum einmal gesprochen ha⸗ ben, augenblicklich über alle Fragen in vollkommenste Uebereinstimmung sich versetzen. Die Kulte aller Art, der Unterricht und die Presse will Larmariine vollkommen aller Schranken entledigt wissen. Der berüchtigte Abbé Chatel würde Herrn von Lamartine sicherlich als erster Anhänger seines Programms beitreten; der nächste Beste könnte dann sich als Lehrer der Religion und Moral so gut wie der lateinischen Sprache oder der Arithmetik aufwerfen, und der „unverletzliche“ Lga würde zwar wieder, wie vor den September⸗Gesetzen, die Zielscheibe des Hohns und der

gröbsten Verunglimpfungen d vollkommen freien Presse,

aber er

spruch auf Pension, und während der geringste Zollbeamte seine alten Tage gesichert weiß, kann der Lehrer nicht einmal darauf zählen, in seinem Alter das tägliche Brod zu haben. Ihr Gehalt ist so ge⸗ ring, daß sie nicht allein nichts erübrigen, sondern auch kaum davon leben können. Der Lehrer hängt völlig von der Willkür des Ge⸗ meinde⸗Raths ab, der ihn auch absetzen kann; er ist der Vasall der Herren Räthe, er muß sich in ihre Launen schicken, er muß denselben seine ganze Selbstständigkeit opfern. Da eine obere Leitung des Un⸗ terrichts fehlt, so ist keine Einheit in demselben zu finden; hier wird die Literatur auf Kosten der Realwissenschaften getrieben, dort drän⸗ gen letztere die Literatur in den Hintergrund. Es versteht sich von selber, daß die Retrograden Alles aufbieten werden, um die städti⸗ schen Gymnasien unter dem Joch der Gemeinde ⸗Räthe zu erhalten, weil sie wissen, daß gerade an jenen Mißbräuchen der mittlere Staats⸗ Unterricht ganz zu Grunde gehen muß. Die Retrograden wissen, daß Herr Rogier den Staats⸗Unterricht heben wird, daher der bittere Haß gegen diesen Minister, welcher diesen Unterricht als eine wesent⸗ liche Bedingung der belgischen Nationalität, letztere sogar durch er⸗ steren als in ihrer Zukunft gefährdet betrachtet.“

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. .“

Ulm, 23. Okt. Unser Dampfschiff fährt gegenwärtig ungarische Güter von Passau so weit herauf, als es des niedrigen Wasserstan⸗ des wegen kommen kann; es wird wahrscheinlich in Donauwörth über⸗ wintern.

Karlsruhe, 24. Okt. (Karlsr. Ztg.) Auf Veranlassung der Ober⸗Direction des Eisenbahn⸗, Wasser⸗ und Straßenbaues ist seit vierzehn Tagen auf unserer Eisenbahn der Anfang mit der Ein- führung des elektro⸗magnetischen Telegraphen gemacht. Eine einfache Leitung geht von hier bis nach dem eine Stunde entfernten Durlach. Sie besteht aus verzinktem Eisendraht von 15 bad. Lin. im Durch⸗ messer und wird da, wo die Bahn gerade ist, in Abständen von⸗ 400 Fuß durch Tragpfosten von 15 Fuß Höhe unterstützt. Die Isolirung durch Holzkästchen geschützt, die ebenfalls isolirt sind. Der sechste Tragpfosten ist zugleich ein Spannpfosten, indem sich an ihm eine gußeiserne Vorrichtung befindet, durch welche man die starken Drähte beliebig spannen kann. Das Aeußere dieser Leitung entspricht den übrigen Eisenbahn⸗Bauten. Zum Telegraphiren dien ein sehr einfacher Apparat, bestehend aus einem Wecker und einem Kästchen, durch welches die Zeichen mitgetheilt und entgegengenommen werden; es ist also hier der Indikator nicht von dem Kommunikator getrennt. Der Mechanismus ist den in England fast allgemein ver⸗ breiteten Wheatstone'schen Zeichen Telegraphen entnommen; das zeichengebende Goldblatt und der Magnet sind von dem Highton schen Patent entlehnt. Diese Combination hat der Physiker W. Eisenlohr, welcher die Errichtung des Telegraphen geleitet hat, 8 deswillen gewählt, weil sie 5 18n-2 88g 2 veen und als bewegender Kraft nur sehr schwacher Batterieen bedarf.

Has Fraft e⸗ geschieht durch sichtbare Zeichen, deren x;” bei gehöriger Uebung, dreißig in einer Minute geben kamn. . 5 diesen Zeichen werden bald Worte zusammengesetzt, 812 82. Wenst der Regel drücken aber schon zwei derselben heim ennehen g der⸗ einen ganzen Satz aus. Eine Ungewißheit über 21 Ferwechselung selben ist bei dieser Einrichtung leicht gehoben, eine uit welcher

b 8 Fali Sicherheit, der Buchstaben nicht leicht möglich und die cherits durch den Te⸗ die hiesigen und durlacher Eisenbahn⸗ Heee der gegen die Zeichen⸗ legraphen korrespondiren, die beste Wib⸗ Fenher IM Telegraphen hier und da geäußerten Bedentem.

des Drahtes ist sehr sorgfältig und vor dem Einfluß der Witterung