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W“ . lag vielmehr in den Ideen, französische Revolution angerege wunen Bedürfniß politischer Re⸗ in den Doktrinen, als in v e ormen. 8 1 velche in diesen alten Republiken nicht f Eine solche Heelaration, wepät dennoch zur nächsten Folge, die als eine bana ,2e,ben⸗ der absoluten, b veur -nvra8 dee der Souverameme einzuprägen, denn in diesen kleinen Demo⸗ lichen Gewalt, 7 Masihe 2 Bürgern keine Macht, gegen welche kratieen risgrverpflihten könnte, seine eigenen — halten; das Volk (ich ve⸗ 1 wie die Charte in Frankreich, ein ge⸗ eine Verfassung i Fre der 8 und dem Volke; es ist hier genseitiger Versprechen das sich das souveraine Volk selbst giebt, für einfach 2gen 19 vor sich selbst eine Verantwortung hat, und das es lahch g.. seinem Wunsche zu verändern oder aufzuheben ein Recht — aubt.
8 eea haan zwar in den meisten Kantonal⸗ Verfassungen gesagt, baß „das [9 ö übe“, aber die fes b . “ 8.2b-. gedeutet werden konnte. Und in der That, noch niemals hat eine Meinungs Verschiedenheit zwischen der radikalen Minorität und den Repräsentanten der Nation bestanden, ohne daß man sich nicht auf die Souverainetät des Volks gegen die Letzteren berufen hätte. Niemals ist in der Schweiz die Gesetzlichkeit weniger respektirt worden, als seitdem das Dogma von der absoluten, unbe⸗ schränkten Volks⸗Souverainetät mit dem Radikalismus die Herrschaft gewonnen hat. „Schranken der Souverainetät des Volks dekretiren, heißt Revolutionen beschließen“, sagte die radikale Partei in der kon⸗ stituirenden Versammlung von Genf. (Rede des J. Fazy, 1. April
1842.) 8 Zwei oder drei Thatsachen werden genügen, um zu zeigen, wo⸗ hin dies Pehag 8811ec sget geführt hat. VW“ 6 m Jahre 1841 war Genf eine repräsentative Demokratie, un sein J Rath bestand aus 240 Deputirten für eine Be⸗ voölkerung von 40,000 Seelen. Der Kanton Genf zählt 60,000 Ein⸗ wohner, wovon 20,000 Ausländer sind. Bei Erörterung der In⸗ structionen, welche den Deputirten zur Tagsatzung in Bezug auf die Unterdrückung der aargauer Klöster gegeben werden sollten, entschied dieser Rath mit sehr großer Majorität, daß das vierte Frauenkloster Hermetschwyll), gegen das die Regierung von Aargau keine Anklage rhob, wiederhergestellt werden könnte, wenn diese Konzession die Parteien beruhigen würde. Sofort beriefen die Radikalen, welche wollten, daß Genf einfach und ohne Weiteres das Verfahren Aargau's illigen sollte, eine Volks⸗Versammlung, in welcher auf den Vorschlag ines Ausländers, eines österreichischen Unterthans, 3 oder 400 Indivi⸗ uen, deren Mehrzahl den untersten Klassen der Gesellschaft angehörte, die Erklärung abgaben, daß der Rath nicht mehr die Nation repräsentire,
der ersten Entscheidungen, welche der neue aus dieser Revolution her vorgegangene Große Rath trifft, ist die Wiederherstellung jenes Klo⸗ sters, welche sein Vorgänger nur fakultativ gelassen hatte. Die Ra⸗ dikalen waren durchaus damit zufrieden; sie waren jetzt die Herren im Großen Rath, es gab also keine Volks-Versammlung mehr.
Im Jahre 1846 schlägt der Staats⸗Rath von Gens dem Großen Rath das Votum vor, daß das Bündniß des Sonderbundes dem Fö⸗ deral⸗Vertrage zuwider sei, daß aber, weil dasselbe eine Folge des Angriffs der Freischaaren sei, den Kantonen des Sonderbundes Ga⸗ rantieen gegen die Erneuerung ähnlicher Gewaltthaten gegeben und sie zugleich aufgefordert werden sollten, ihr Bündniß aufzulösen, an⸗ derenfalls sie verantwortlich gemacht würden für die Folgen, wenn sie nicht gehorchten. Zürich, ein Organ der radikalen Partei, schlug vor, den Bund für aufgelöst zuerklären, und im Fall des Ungehorsams sich vorbehalten zu können, später, sobald es ihm gut schiene, Zwangsmaßregeln an⸗ zuwenden. Man wird einige Mühe haben, die Wichtigkeit des Un⸗ terschiedes zwischen diesen beiden Fassungen zu entdecken; man wird glauben, die Instructionen von Genf gingen direkter auf das Ziel los, als der Vorschlag Zürichs, und müßten deshalb diejenigen mehr zufriedenstellen, welche ohne Weiteres die Auflösung des Sonderbun⸗ des wünschen. 3
Wie dem auch sein mag, der Große Rath, gewählt nach dem allgemeinen Stimmrecht ohne Gränzen, nach dem allgemeinen Stimm⸗ recht, welches selbst Bankerottirer und Insolvente zuläßt, welches das Wahlrecht mit dem 21sten Jahre ertheilt, nahm den Vorschlag des Staatsraths nach einer langen Berathung an. Neue Volksver⸗ sammlung, neue Revolution, neue Verfassung; das erste Votum des neuen Großen Raths ist die Annahme des Vorschlags von Zürich.
Im Jahre 1842 und 1846 klagten die Radikalen, um das Volk gegen die Regierung aufzuregen, diese an, sich mit den Je⸗ suiten verbunden zu haben. Als sie nun gestürzt war und die Radikalen die Gewalt hatten, setzt sich das Haupt der neuen Regierung in tägliche Verbindung mit den kürzlich in einer katholischen Gemeinde in der Umgegend der Stadt etablirten Jesui⸗ ten; er autorisirt die Niederlassung der Ignorantiner in einer protestantischen Gemeinde innerhalb des Stadtbannes, er verzichtet auf das Recht des Staats, die Ernennung der Pfarrer durch den Bischof zu bestätigen, und führt endlich in der neuen Verfassung die Garantieen, welche der wiener Kongreß der nationalen reformirten Kirche von Genf ertheilt hat, auf nichts zurück. Was hätten die Jesuiten selbst mehr thun können? Die alte Regierung wollte Luzern nicht zwingen, die Jesuiten wegzujagen, weil in Folge desselben Rechts die Tagsatzung eines Tags Genf hätte zwingen können, sie bei sich aufzunehmen. Das Haupt der radikalen Regierung deutete in den Instructionen für die Tagsatzung dieses Jahres indirekt an, daß seine Politik dahin ziele, einer künftigen Majorität das Recht
““ 8*
daß beim Angriff auf die alte Regierung sie gegen die Jesuiten
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8 1““
kämpften! Diese Revolutionen sind also nicht aus den Motiven hervorgegangen, welche ihnen zum Vorwande dienten. Nein. Es war eine soziale Erschütte⸗
rung nothwendig, um einige Intriguants ans Ruder zu bringen, da sie zu
unbedeutend waren, auf regelrechte Weise dahin zu gelangen. Der geringste Vorwand (und man merke wohl, wie nichtssagend sie ge⸗ wesen sind, da diese Revolutionen gerade das immer bewirkt haben, was sie angeblich verhindern wollten), der geringste Vorwand genügte, um die Elemente der Unordnung außzuregen, die sich in jedem Lande finden; die Masse der Bürger ist wie immer indifferent oder träge geblieben, nur ein Schauspiel dort sehend, wo ihre nächsten Interes⸗ sen im Spiel waren; die Regierung ohne bewaffnete, regulaire und stehende Macht hatte nur eine Stütze in der Hingebung einer klei⸗ nen Anzahl Bürger; sie unterlag, und selbst diejenigen, welche ihren Fall beklagten, machten ihr zum Vorwurf, sich vertheidigt zu haben.
Hier also hat man in der Wirklichkeit das, was die Volks⸗ Souverainetät ist. Wo sind die vorgeblichen Garantieen der Ord⸗ nung, der Freiheit, des wirklichen Fortschrittes, welche, nach unseren Revolutionairen, die Souverainetät des Volks und das allgemeine Stimmrecht den Nationen zusichert? Wenn eine soziale Organisation mehr als jede andere öffentliche Sitten und eine entwickelte Bildung verlangt, so ist es sicherlich die Demokratie, denn nur ihre eigene Weisheit widersteht hier ihren Ausschweifungen. Aber seltsamer Zufall! gerade in den Demokratieen erhalten die Unwissen⸗ heit, die schlechten Leidenschaften und die Laster am meisten Aufmunterung; man ist Wähler und wählbar selbst, (dann, wenn man weder lesen, noch schreiben kann. Ich habe Ihnen davon Beispiele gegeben; je mehr die Schweiz zur Demokratie herabgestie⸗ gen ist, desto mehr hat sie das moralische Gefühl verloren. Fallite Kaufleute, Bankerottirer, dann Arme, welche von der öffentlichen Mildthätigkeit leben. werden zu Gleichheit der Rechte mit solchen Bürgern zugelassen, die durch ihre Einsicht und ihre traditionellen Dienste die Ehre ihres Vaterlandes sind. Die Demokratie etablirt die Gleichheit, nicht, indem sie das Niveau erhöht, sondern indem sie es bis auf die tiefsten Schichten der Gesellschaft herabdrückt. Das Wort, welches ich schon einmal angeführt habe, ist das cynische Ge⸗ ständniß dieser Wahrheit. „Wir werden die Aristokratie unter das Niveanu der Sittlichkeit stellen“; das sagte das Haupt des Kantons Waadt.
Dieselben Wirren, dieselbe Gewaltthätigkeit, derselbe Mangel an Stabilität haben die Herrschaft der Volks⸗Souverainetät in den Ver⸗ einigten Staaten und in Frankreich unter dem Konvent ausgezeichnet. Ueberall hat sie das Wort Bossuet's gerechtfertigt: „Da, wo Jeder
frei ist, ist Jeder ein Sklave.“ In den Vereinigten Staaten geht 8
sie auf das Lynch Gesetz hinaus; in der Schweiz auf das Faust⸗
und unter dem Drange eines Straßen⸗Auflaufs ihn zwangen, seine Eine neue Verfassung wird gemacht und eine
Entlassung zu geben.
zu geben, die Jesuiten nach Genf zu schicken. recht. Und dennoch haben ein ansehnlicher Theil der Aufrührer geglaubt,
8
Bekanntmachungen. [1019] 8EETEEETEEDDDZAEETEEPEEA 1
Der unten näher bezeichnete Handelsmann Gerson Loewinstein aus Trebbin ist dringend verdächtig, mehrere Betrügereien begangen zu haben, und hat sich von hier, wo er zuletzt gewesen, entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.
Es werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf densel⸗ ben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen
iud mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefäng⸗
ß⸗Expedition abzuliefern.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗
andenen baaren Auslagen und den verehrlichen Be⸗
den des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit dersichert. Berlin, den 30. Oktober 1847.
Der Staats⸗Anwalt beim Königl. Kriminalgericht.
Signalement des Gerson Loewinste in.
Allter: 35 Jahre, Religion: jüdisch, Geburtsort: Cracow, Größe: 5 Fuß 6 Zoll, Haare: schwarz, Augen; grau, Augenbrauen: schwarz, Kinn: spitz, Ge⸗ sichtsbildung: laͤnglich, Gesichtsfarbe: bleich, Nase und Mund: gewöhnlich, Bart: schwarz, Zähne: vollständig, Gestalt; schlank, Sprache: deutsch mit jüdischem Dia⸗ lekt. Die Kleidung kann nicht angegeben werden.
17²9] Oeffentliche Vorladung.
Nachdem auf den Antrag des Gutsbesitzers Munkel
K Ristow das in Hinterpommern im Regenwaldeschen deen delegene Lehngut Bernsdorf zur Subhastation vJ Men sst, werden in Gemäßheit des Gesetzes dkeschen Gesaienss0 sämmtliche Agnaten des von Bor⸗ zeschlechts, Gesammthänder und Mitbelehnte,
welche an dem vorge ge an n — vehasr ge di annten Gute Bernsdorf zu Lehn
eichen nachstehende, il Aufent⸗ halte nach u hstehende, ihrem Aufent sühlechts⸗ “ Agnaten des gedachten Ge⸗ 1) der Ernst Curth Gocili v11 2) der Ferdinand Wlhen d worce, 1b . 3) der Ernst August Magnus Friedrich Wilhe v. Borcke, rich Wilhelm 4) der Major Georg Ludwig Friedre her in Berlin, g Friedrich v. Borcke, frü⸗ 5) der Carl Theodor von Borcke 6) der Oberstlieutenant Otto Chii zu Frankenstein, hristoph v. Vorck, sonst Major Hans Carl Caesar von Borch Torgau, 8 e, Major Ernst Friedrich v. Borcke Erfun, ch rcke, ehemals zu 9) der Hauptmann Carl August v. Borcke, frü⸗ Graudenz, „ früher zu
früher
Allgemeiner Anzeiger.
geschlagen werden, anzuzeigen und nachzuweisen. Bei ihrem Ausbleiben werden sie aller ihrer Lehnrechte an dem gedachten Gute Bernsdorf verlustig erklärt und ih⸗ nen damit ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.
Auch werden zu diesem Termine die unbekannten Regl⸗Prätendenten an dem Gute Bernsdorf zur Aus⸗ führung ihrer Rechte unter der Warnung vorgeladen daß die Ausbleibenden Alles gegen sich gelten lassen müssen, was von den bekannten Real⸗Prätendenten mit den übrigen Betheiligten verhandelt wird.
Stettin, den 14. Juli 1847.
Königliches Ober⸗-Landesgericht. Erster Senat.
v. Moeller.
512] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 20. Mai 1847. Das dem Maurerpolier Friedrich Wilhelm Philipop Degelow gehörige, hier in der Köthenerstraße sub No. 29 belegene und im Hypothekenbuche von den limgebun⸗ en Berlins Vol. 29 No. 1836, verzeichnete Grund⸗ stülg, gerichtlich abgeschätzt zu 13,534 Thlr. 6 Sgr. 6 Pf.,
soll — am 7. Januar 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Der dem Aufenthalt nach unbekannte Real⸗Gläubi⸗ ger, Particulier August Eduard Jaenisch, wird hierdurch öffentlich vorgeladen. 8
[513] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 21. Mai 1847.
Das zur erbschaftlichen Liquidations⸗Masse des ver⸗
storbenen Kaufmanns Ludwig Wilhelm Moritz Sack ge⸗ hörige, in der Schumannsstraße Nr. 11 belegene und im Hypothekenbuche von der Friedrich⸗Wilhelmsstadt Vol. 9. No. 182. verzeichnete Grnndstück, gerichtlich ab⸗ geschätzt zu 17,092 Thlr. 1 Sgr. 4 ½ Pf., soll am 6. Januar 1848, Vormittags 11 Uhr,
an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
ie unbekannten Real⸗Prätendenten werden hiermit unter der Verwarnung der Präklusion öffentlich vorge⸗
[8162 Nothwendiger Verkauf. 8 Stadtgericht zu Berlin, den 26. Juli 1817. Das dem Viehhalter Johann George Stechert zuge⸗ hörige, in der Krautsgasse Nr. 37 belegene und im Hy⸗
pothekenbuche von der Königsstadt Vol. 25. Nr. 1853.
verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 12,627 Thlr. 13 Sgr., soll
am 28. März 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ vothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Preußische Südseefischerei⸗ 1998 b. Gesellschaft.
In der General⸗Versammlung der Actionaire der Preußischen Südseefischerei⸗Gesellschaft vom 8ten d. M. ist beschlossen,
die Gesellschaft vorbehaltlich der landesherrlichen Genehmigung aufzulösen.
Dieser Beschluß wird hiermit in Gemäßheit des §. 29 des Gesetzes vom 9. November 1843 veröffentlicht und werden gleichzeitig
alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an die Südseefischerei⸗Gesellschaft behaupten, hier⸗ durch aufgefordert, sich bei der unterzeichneten Di⸗ rection der Gesellschaft zu melden, unter der Verwar⸗ nung, daß diejenigen unbekannten Gläubiger, welche sich nicht innerhalb 6 Monaten melden, ihrer Rechte zu Gunsten der Gesellschaft verlustig gehen.
Stettin, den 14. Oktober 1847.
Die Direction der Preußischen Südseefischerei⸗ Gesellschaft. Schillow. Schlutow. Weidner.
Eisenbahn. Zur sieben- ten Einzah— lung von 108
Deeeeen in Stettin (auf unse⸗ rer Hauptkasse) der
5. und 6. November d. J., Vor⸗ und Nachmittags,
in Berlin (auf vem Stettiner Bahnhofe) der 8., 9.
und 10. Novembee v. J., von 9 bis 1 Uhr, bestimmt.
Die baare Einzahlung beträgt (unter Compensation der Zinsen vom 0. Oktöober bis 6. November c. für bisher eingezahlte 0ꝗͥ Raten) Thlr.)
98 Thlr. für 1000 Thlr. .
9 Thlr. 21 Sgr. für 100 Thlr.] Quittungsbogen, in welchen von einem Mitgliede unseres Direktorii und dem Hauptkassen⸗Rendanten Hoffmann über die 7te Rate quittirt werden wird.
Die Folgen versäumter Zahlung sind im §. 13. un⸗ seres Statuts ausgesprochen.
Stettin, den 4. Oktober 1817.
Direktorium der Stargard⸗Posener Eisenbahn⸗
Gesellschaft. Masche. Wegener. Fraissinet.
Sächsisch⸗Schlesische
mit Ablauf der Präklusivfrist, den 30. September a. c., folgende Nummern der erwähnten neunten Einzahlung Nr. 23,436 bi;z mit 23,443. 30,833. 33,294 bis mit 33,341. mithin 57 Stück nicht eingelöst worden.
In Gemäßheit §. 18. der Gesellschafts⸗Statuten wer⸗ den hiermit diese voraufgeführten Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Interims⸗Actien der neunten Ein- zahlung für erloschen erklärt, und sind demgemäß deren Inhaber aller ihnen als solchen zustehenden Rechte ver⸗ lustig.
Dresden, den 1. Oktober 1847.
SaSDDEEemüiunmn der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. Franz Netcke. E. Uhlich.
Literarische Anzeigen.
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eeh Verordnungen des General⸗Post⸗Amts. — Provinz Schlesien. Ueberschwemmung. — Rhein⸗Provinz. Grundsteinle⸗ gung zu einer lutherischen Kirche in Elberfeld. — Briefe aus Düssel⸗ Se (Geburtstagsfeier des Prinzen Friedrich.) — und Benrath. (An⸗ kauf von Möbeln und Kunstgegenständen durch Se. Majestät den König.) Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Landtags⸗Ver⸗ handlungen. — Schreiben aus Frankfurt a. M. (Abreise der Son⸗ derbunds⸗Gesandten aus Bern; hohe Reisende.) Oesterreichische Monarchie. Wien. Erzherzog Stephan. — Die Reise des Kaisers nach Preßburg. — Ueberschwemmung. — Inns⸗ bruck. Anwesenheit des Erzherzogs Johann. . Frankreich. Paris. Hofnachricht. — Vermischtes. — Die La Plata⸗ Angelegenheit. 3 Großbritanien und Irland. London. Termin der Parlaments⸗ Berufung. — Zahlungs⸗Einstellungen. 1 Niederlande. Aus dem Haag. Aufhebung der be für die Einfuhr von Lebensmitteln. — Das Verbot des Branntweinbrennens aus Kartoffeln bleibt in Kraft. 8 Schweiz. Tagsatzung. Näheres über die Verhandlungen in Folge einer Anfrage Luzerns hinsichtlich des Truppen⸗Aufgebots. — Fürsten⸗ thum Neuenburg. Der Tagsatzungs⸗Beschluß in Betreff des Trup⸗ pen⸗Aufgebots. — Kanton Bern. Konferenz vor der letzten Tagsaz⸗ zungs⸗Sitzung und Abreise der Sonderbunds⸗Gesandten. — Die Land⸗ wehr. — Walliser Wacht auf der Gemmi. — Gewaltthätigkeit gegen einen Luzerner. — Kanton Zürich. Die Großraths⸗Verhandlungen über Bestellung eines außerordentlichen Staats⸗Anwalts für politische Prozesse. — Verfahren gegen die Redaction der Eidg. Ztg. — Kan⸗ kon Graubündten. Volksstimmung. — Kanton Schwyz. Abmarsch der Artillerie⸗Brigade. . Italien. Rom. Nachrichten aus Neapel. — Englische Note an Neapel. S eeen. Madrid. Personenwechsel in der Verwaltung. — Entlas⸗ ungs⸗Gesuch Serrano'’s. 8 8 8 Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.
Beilage.
Se. Majestät der König haben bei Allerhöchstihrer Anwesenheit in der Provinz Westfalen folgende Ordens⸗ und Ehrenzeichen⸗Ver⸗
leihungen huldreichst zu beschließen geruht:
Es haben erhalten: I. Den Schwarzen Adler⸗Orden: Der Fürst zu Sayn⸗Wittgenstein⸗Berleburg.
II. Den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse: Der Fürst Alfred zu Salm⸗Salm.
III. Den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweite Klasse (mit Eichenlaub): Der Graf von Landsberg⸗Gemen, Landtags⸗Marschall Provinz, zu Vehlen, Kreises Borken.
(ohne Eichenlaub): Der Weihbischof, Domprobst und Kapitular⸗Vikar Melchers, in Münster.
IV. Den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse “ (mit Eichenlaub): Der Ober⸗Landesgerichts⸗Präsident Kaupisch, zu Arnsberg. Der Ober⸗Regierungs⸗Rath Kienitz, zu Münster. Der Ober⸗Landesgerichts⸗Chef⸗Präsident Lange, zu Paderborn. Der Ober⸗Landesgerichts⸗Präsident Lent, zu Pehnn.
Der Provinzial⸗Feuer⸗Sozietäts⸗Direktor Graf von Schmising⸗
Kerssenbrock, zu Münster.
(ohne Eichenlaub):
Der Prinz Rudolph von Croy⸗Dülmen.
Der Bischof Franz Drepper, zu Paderborn.
Der 8 Galen, Erbkämmerer des Fürstenthums Münster, zu Assen.
Der Graf von Merveldt, Kammerherr und Erbmarschall des Fürstenthums Münster, zu Lembeck.
V. Die Schleife zum Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse:
b— 8*
VII. Den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse
J der
(ohne Schleife):
Der Dom⸗Kapitular und General⸗Vicar Bökamp, zu Paderborn.
Der Dom⸗Dechant Bracht daselbst.
Der Erbmarschall des Fürstenthums Minden, Frhr. von der Reck zu Obernfelde. “
Der Dom⸗Dechant Suer, zu Münster.
VvIII. Den Rothen Abler⸗Orben vierter Klasse:
Der Kaufmann L. A. Althaus, zu Berleburg.
Der Amtmann Bauer, zu Mettingen, Kreises Tecklenburg.
Der Superintendent Baumann, zu Paderborn. 8
Der Berggerichts⸗Rath von der Berken, zu Bochum.
Der Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direktor von Beughem, in War⸗ burg. 8 .
Der Becggerichts⸗Rath von Beughem, zu Siegen.
Der Kammerherr und Rittergutsbesitzer Frhr. von Beverförde⸗ Werries, zu Loburg, Kreises Warendorf.
Der Land⸗Dechant Bispinck, zu Rheine, Kreises Steinfurt.
Der Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath von Blomberg, zu Unna.
Der Oberförster Blume zu Wünnenberg, Kreises Büren.
Der Graf von Bocholtz auf Alme, Kreises
rilon.
Der Regierungs⸗Vice ⸗Präsident von Bodelschwingh, zu Münster. 1
Der Kreis⸗Deputirte Freiherr von Böselager, zu Heeßen, Krei⸗ ses Beckum.
Der Hofrath und Ober⸗Landesgerichts⸗Kanzlei⸗Direktor Bormann, zu Münster.
Der Regierungs⸗Rath von Brandenstein daselbst.
Der 2 Geheime Regierungs⸗Rath von dem Brincken daselbst.
Der Kaufmann Fr. Brockhausen daselbst.
Der Schul⸗Inspektor und Pfarrer Bruns, zu Brackel, Kreises
5
Lene spektor Buchholtz, zu Soest
Der Bau⸗Inspektor Buchholtz, zu Soest. 8
Der Regierungs⸗ und Medizinal⸗Rath Dr. Busch, zu Münster.
Der Amtsrath und Rittergutsbesitzer Caesar, zu Rothenhof, Kreises Minden. 8
Der Justiz⸗Rath und Justiz⸗Kommissarius Carpe, zu Brilon.
Der Land⸗Dechant und Pfarrer Caspari, zu Nieder⸗Marsberg, Kreises Brilon. 8
Der Ortsvorsteher und Seiden⸗Fabrikaat Colsmann, zu Mär⸗ kisch⸗Langenberg, Kreises Bochum.
Der Sanitätsrath und Kreis⸗Physikus Dr. Consbruch, zu Minden. ö“ 1
Der Amtsrath Cosmack, zu Boyenstein bei Beckum.
Der Oekonomie⸗Kommissions⸗Rath Cunitz, zu Arnsberg.
Der Forstmeister Danckelman, zu Paderborn. 1
Der Kommerzien⸗Rath und Kreis⸗Deputirte C. W. Delius, zu Versmold, Kreises Halle.
Der Regierungs⸗Rath von Diederichs, zu Minden.
Der Landrath Freiherr von Diepenbrock⸗Grüter, zu Haus⸗ mark, Kreises Tecklenburg.
Der Justiz⸗-Rath und Justiz⸗Kommissarius Diesterweg, zu Siegen.
Der Regierungs⸗ und Forst⸗Rath Freiherr von Doernberg, zu Arnsberg. 8
Der Freiherr von Droste⸗Hülshoff, auf Hülshoff, Kreises Münster.
Der Ober⸗Post⸗Secretair Dülberg, zu Arnsberg.
Der Kaufmann Elmendorf, zu Isselhorst, Kreises Bielefeld.
Der Fabrik⸗Besitzer F. Gabriel, zu Eslohe, Kreises Me⸗ chede.
Der “ Gethmann, zu Blankenstein, Kreises Bochum.
Der Bau⸗Inspektor Goeker, zu Minden.
Der Professor und d. z. Rektor der theologisch⸗philosophischen Akademie zu Münster, Dr. Grauert.
Der Oekonomie⸗Kommissions⸗Rath Grohnert, zu Pader⸗ born.
Der Konsistorial⸗Rath Hammerschmidt, zu Miünster.
Der Regierungs⸗ und Medizinal⸗Rath Dr. von Haxthausen, zu Arnsberg.
Der Land⸗Dechant und Pfarrer Heidenreich, zu Elsen, Krei⸗ ses Paderborn.
Der Landrath zur Hellen, zu Werther, Kreises Halle.
Der Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rathe Hennecke, zu Soest.
Der Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Henriei, zu Werden.
Der katholische Pfarrer Hensing, zu Langenberg, Kreises Wie⸗ denbrück.
Der Rechnungs⸗Rath und Rendant zur Hosen, zu Münster.
Der Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Hüttmann, zu Bielefeld.
Der Ober⸗Bergrath und Bergamts⸗Direktor Jacobs zu Bochum.
Der Amtmann Jessele zu Riesenbeck, Kreises Tecklenburg.
Der Kreis⸗Secretair Jordan, zu Westheim, Kreises Büren.
Der katholische Pfarrer Kerklau, zu Münster.
Der Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direktor Kerstein, zu Essen.
Der Ober⸗Landesgerichts⸗Rath von Kitzing, zu Münster.
8
Der Justiz⸗Rath und Justiz⸗Kommissarius Ley, zu Werl. Der Schiffbauer Leygraaf, zu Dorsten. Der Landrath Freiherr von Lilien, zu Arnsberg. — Der evangelische Pfarrer Limborg, zu Deilinghofen, Kreises Iserlohn. Der Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direktor Lohmann, zu Der Regierungs⸗Rath von Maude rode, zu Münster. Der Ober⸗Regierungs⸗Rath Mauve, zu Arnsberg. 8 Der Ritterguts⸗Besitzer von Merode, zu Hamern, Kreises Coesfeld. Der Amtmann von Mey, zu Hausberge, Kreises Minden. Der Land⸗Rentmeister Montzheimer, zu Minden. Der Seminar⸗Direktor Mühren, zu Langenhorst, Kreises Stein⸗ urt. Der thütten⸗Besther Müllensiefen, zu Crengeldanz, Kreises Bochum. 2 8 Der Amtmann Müller zu Nottuln, Kreises Münster. k Der evangelische Pfarrer Müller, zu Blasheim, Kreises Lüb- becke. b Der katholische Vikar Münstermann, zu Ostbevern, Kreises Warendorf. — Der Justiz⸗Rath und Justiz⸗Kommissarius zur Nedden, zu Hagen. Der Gussbesiter Niedieck sen., zu Stromberg. — Der Schul⸗Inspektor und Pfarrer Nonne, zu Hattingen. Der Hof⸗Post⸗Secretair Otto, zu Münster. Der Gymnasial⸗Direktor Dr. Patze, zu Soest. Der kathol. Pfarrer Pelle, zu Lette, Kreises Coesfeld. Der Zuchthaus⸗Direktor Polmann, zu Münster. Der Amtmann Puchmüller, zu Petershagen. Der kathol. Pfarrer Püngel, zu Riesenbeck, Kreises Tecklenburg. 1 Der Regierungs⸗ und Landes⸗Oekonomie⸗Rath Rasch, zu Münster. Der Land⸗Dechant und Pfarrer Ratte, zu Anröchte, Kreises Lippstadt. 8 Der Postmeister Richter, zu Schwelm. 8. Der Regierungs⸗Secretair Rieve, zu S Der Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Rintelen daselbst. 1“ Der Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direktor Dr. von Raesfeld, zu Siegen. Der Poss⸗ Inspektor in Westfalen, Rößler. Der X“X“ und Pfarrer Rosery, zu Legden, haus. f Der evangelische Pfarrer Schenck, zu Soest. Der Stadtrath Schmedding, zu Münster. Der Superintendent Schmidt, zu Laasphe. Der Land⸗Dechant, Ehren⸗Domherr und Pfarrer Schönbrodt, zu Kempen. Der Kammerherr Freiherr von Schorlemer, zu Heringhausen. Der Domainenrath Schrader, zu Bielefeld. Der Amtmann Schreiber, zu Crombach, Kreises Siegen. Der Kaufmann Schüth, zu Münster. Der I16“ Schulze⸗Dellwig, zu Dellwig, Kreises Hamm. Der katholische Pfarrer Schulze, zu Gescher, Kreises Coesfeld. Der Kommunal⸗Oberförster Schuto, zu Brilon. Der Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direktor von Schwarzkoppen, zu Arnsberg. Der Rittergutsbesitzer Graf von Sierstorpff, zu Driburg, Kreises Höxter. Der Amtmann Springorum, zu Herdecke, Kreises Hagen. Der Gymnasial⸗Direktor Dr. Stieve, zu Münster. Der Geheime Justiz⸗ und Ober⸗Landesgerichts⸗Raͤth Stuve, zu Hamm. Der Amtmann Suermann zu Haltern, Kreises Coesfeld. Der Direktor der höheren Bürgerschule zu Siegen, Dr. Suffrian. Der Landrath Freiherr von Twickel, zu Warendorf. Der Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direktor Vagedes, zu Coesfeld. Der Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direktor Varnesius, zu Erwitte. Der evangelische Pfarrer von Velsen, zu Unna. Der Land- und Stadtgerichts⸗Direktor Vogelsang, zu Minden. Der Steuerrath Vorlaender daselbst. “ Der Kreis⸗Secretair Voß, zu Berleburg. Der Domainen⸗Rath Voßfeldt, zu Soest. 8 Der Forst⸗Inspektor Wallroth, zu Bilstein, Kreises Olpe. Der Gemeinde⸗Vorsteher Wehberg, zu Halden, Kreises Hagen. Der katholische Pfarrer Wilmes, zu Warburg. Der Regierungs⸗Assessor und landräthliche Kommissar Wolff, zu Warburg. Der Konsistorial⸗Rath und Dompfarrer Zieren, zu Minden. Der Steuer⸗Empfänger Zörnig, zu Nieheim, Kreises Höpter.
IX. Den St. Johanniter⸗Orden:
Der Kammerherr Freiherr von Bodelschwingh⸗Pletten⸗ berg, zu Bodelschwingh, Kreises Hamm.
Der Landrath von Holzbrink, zu Altena.
Der Landrath Freiherr von der Horst, zu Hollwinkel, Kreises Lübbecke.
Der Graf von Kielmannsegge, zu Kagppenberg, Kreises Lüdinghausen. 8
Der Freiherr von Plettenberg, zu Heeren, Kreises Hamm.
Der dem Aufenthalt nach unbekannte Particulier Carl August Klooß und die Wittwe Eberhardt, Wilhelmine Charlotte, sehahehe Fischer, modo deren Erben werden
hierdurch d entlich vorgeladen.
10) der Ernst Anton Gottlieb v. Borck .
Lehnserben, so wie
11) die Lehns⸗Successoren des verstorbenen Gutsbe⸗ siters Ludwig Friedrich Carl Wilhelm v. Borcke
auf Annenhoff bei Anclam, hierdurch aufgefordert, ihre etwanigen Lehnrechte an den ([1018]
edachten Lehngute Bernsdorf binnen Fsan⸗ Monaten,
pätestens aber in dem auf den 23. Februar 1848, Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Ober⸗ Landesgerichts⸗Assessor Bartels, in unserem Geschäfts⸗ Lokale anberaumten Termine entweder persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten, wozu denen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, die hiesigen Ju⸗ stiz⸗Kommissarien Herrmann, Krause, Hanow, Alker vor⸗
Der Freiherr von Lilien⸗ 1 Der praktische Arzt Dr. Klein, zu Schwelm. er Freih X“X“ Der Hergsteiger 81077g Essen. “ ; Der Superintendent Kobmann, zu Lotte, Kreises Tecklenburg. VI. Den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse Der Ju b⸗Rath und Rathsherr Koch, zu Minden. g Üam GGee): 1 Der Konsistorial⸗Rath Koop zu Arnsberg. Inquisitoriäts⸗Direktor Galster, zu Herford. “ Der Rittergutsbesitzer Graf von Korff⸗Schmising, auf Ta⸗ schritte machen und deshalb oder überhaupt bei ei⸗ Ober⸗Bergrath und Bergamts⸗Direktor Heintzmann, zu tenhausen, Kreis Halle. nem anerkannt gediegenen Erzieher in Pension gegeben b Essen. Der Ober⸗Regierungs⸗Rath von Kotze, zu Münster. werden sollen, wollen ihre desfallsigen Adressen sub . Der Rittergutsbesitzer Freiherr von Oer, zu Egelborg, Kreises Der evangelische Pfarrer Kriege, zu Lienen, Kreises Warendorf. . K Vossischen Zeitungs⸗Erpedition ein⸗ Ahaus. Der Amtmann Krombach, zu Burbach, Kreises Siegen. Der Rathsherr Ballauf, 89 Hattingen. u Kölkebed greises Der öC“ von Olfers, zu Münster. Der evangelische Pfarrer von der Kuhlen, zu Drechen, Kreises Der Gemeinde⸗Vorsteher Barrelmeyer, z x Der Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direktor Wex, zu Paderborn. Hamm. Halle. v, Paberbonn. Der Ober⸗Landesgerichts⸗Direktor Wichmann, zu Arnsberg. Der Kreis⸗Secretair Lammert, zu Münster. 8 Der Förster Böcke, zu Buke, Kreises DPezppstabt. Der Rentner Zumloh, zu Warendorf. 8 Der Land⸗Dechant und Pfarrer Leisten, zu Medebach Der Stadtwachtmeister Boedbiker, 3 8 “ E“ 1“ “ . 8 8 “ 8 I “ “ 38 8 1 1114“ 1 8
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Der Kammerherr und Kreis⸗Deputirte Freiherr von Schlotheim, zu Wietersheim, Kreises Minden.
“ X. Das Sv S ““ Der Schul⸗Rektor Adams, zu Minden.
Der Secbagern und Gemeinde⸗Vorsteher Alberti, zu Grevel,
Kreises g 182, 8. Pr bes 88
Der Wagenmeister Altmicks, zu Paderborn. 2 e8
Der Braag⸗Ausseher Arnolds, zu Altstedde, Kreises Coesfeld.
[1034 b] 8 88 Aeltern höheren Standes,
deren Söhne die hiesigen Schulanstalten besuchen, aus 8 8 8— Der irgend einem Grunde aber nicht die gewünschten Fort⸗
Von den in un⸗ serer Bekanntma⸗ chung vom 6. Au⸗ ” 8 ö“ 88 ust d. J. aufge⸗ selen nzvemb er 1847, Nachmittags 3 Uhr, 2 ☛ . 1 J.a gs. bäude 32 Kimmerschen; rovinzial⸗Zuckersiederei⸗Ge⸗ 5 8 Actien der neun⸗ 8 Acuadesgen beschädigter Rohzucker für Rechnung 6.] ten Einzahlung,
Sefuradeurs öffenilich verkauft werden. 8 auf welche bis zum Stettio amn i9. hsober 1847. 31, Juli d. J. die fe Koönigliches See⸗ und Handelsgericht. zehnte Einzah⸗
b —J“ lung nicht geleistet b worden war, sind
19,0 Eisenbahn.
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