1847 / 308 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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macht zu haben, und es ist ungewiß, 8, bsn.

Emission auszudehnen, Gebrauch ma bekannten Bankgesetzes,

ker als je an eine Umänderung des

über diese Frage un viel Frage Inzwischen ist noch immer viel F deZonds⸗Bör

veizen deehe zasg⸗ noch überdies flau schlossen. 7

.“

129 eö“ Bekanntmachungen.

TqTET112— . Nacht vom 31. Oktober zum 1. November er. sind die wegen Diebstahls vielfach bestraften Kri⸗

inal⸗Gefangenen: 8 11) der Arbeitsmann Carl Friedrich Rudolph

Broedemeyer, jetzt wegen zweiten gewaltsamen Diebstahls in Untersuchung, 4

2) der Arbeitsmann Gustav Adolph Müller, wegen gewaltsamen, zugleich dritten Diebstahls, zum Verlust der Kokarde, 20 Hieben und 2 Jahr Strafarbeit, nebst Erwerbs⸗ und Besserungs⸗De⸗ tention in erster Instanz verurtheilt,

3) der Tischlergeselle Carl Friedrich Nenk, wegen

zweiten gewaltsamen und zugleich vierten Dieb⸗ stahls in Untersuchung,

4) der Drechslergeselle Johann Friedrich Wil⸗ helm Schwer, wegen Theilnahme an einem dritten großen, zugleich Hausdiebstahl, Führun falschen Namens und Fluchtversuchs zum Verluß der National⸗Kokarde, 20 Hieben und 3 Jahr Strafarbeit, nebst Erwerbs⸗ und Besserungs⸗De⸗ tention in erster Instanz verurtheilt

mittelst gewaltsamen Durchbruchs des Fußbodens und

des gewölbten Kellers entwichen.

Die sämmtlichen Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes ersuchen wir dienstergebenst, auf diese höchst gefährlichen, unten näher beschriebenen Ver⸗ brecher ihr Augenmerk zu richten, sie im Betretungs⸗ falle verhaften, mit den bei ihnen sich etwa vorfinden⸗ den Geldern und Effekten, sorgfältig gefesselt und unter vorzüglicher sicherer Begleitung hierher transportiren und an die Expedition der Stadtvoigtei⸗Gefängnisse ablie⸗ fern zu lassen.

Wir versichern die sofortige Erstattung der dadurch veranlaßten baaren Auslagen und den verehrlichen Be⸗ hörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit.

Persons⸗Beschreibung. 1) Der Arbeitsmann Carl Friedrich Rudolph

Broedemevyer ist 24 Jahre alt, aus Freien⸗

walde gebürtig, evangelischer Religion, 5 Fuß 2

8

von der Erlaubniß, ihre Noten⸗ 42 Man glaubt übrigens stär⸗

de Novembers zusammentreten wird, um

de. Pezaen, noch, on eängelegenheiten Irlands zu berathen. 2 für Geld zun g-2J * * 8

sel; der e ist jedoch zu 6 a 7 %0 für beste Wechselz an 1 1-⸗8 2& zu⸗ 1s haben sehr fluktuirt und sind 22 zu bees. schah Von fremden Fonds

Allgemeiner Anzeiger.

Zoll 3 Strich groß und kleiner Statur. Er hat schwarze Haare, Augenbrauen und Bart, freie Stirn, schiefen Scheitel, braune Augen, starke Nase, rundes Kinn, großen Mund, alle Zähne, blasse, jedoch gesunde Gesichtsfarbe und ein ovales Gesicht.

2) Der Arbeitsmann Gustav Adolph Müller ist

23 Jahre alt, aus Berlin gebürtig, evangelischer Religion, 5 Fuß 7 Zoll 2 Strich groß und gro⸗ ßer Statur. Er hat braune glatte Haare, 6. Stirn, blaue Augen, schwarzbraune Augenbrauen, kleine Nase und Mund, rundes Kinn, alle Zähne, keinen Bart, gesunde Gesichtsfarbe und ovales Gesicht. Der Tischlergesell Carl Friedrich Renk ist 22 Jahre alt, aus Berlin gebürtig, evangelischer Re⸗ ligion, 5 Fuß 10 Zoll groß und langer und schlan⸗ ker Statur. Er hat blonde Haare und Augen⸗ brauen, freie Stirn, blaue Augen, spitze Nase und Kinn, gewöhnlichen Mund, vollständige Zähne, keinen Bart, gesunde, jedoch blasse Gesichtsfarbe und ovales Gesicht.

4) Der Drechslergeselle Johann Friedrich Wil⸗ helm Schwer ist 27 Jahre alt, aus Berlin ge⸗ bürtig, evangelischer Religion, 5 Fuß 4 Zoll groß und mittlerer Statur. Er hat dunkelbraune Haare, freie Stirn, braune Augen, dichte Augenbrauen, spitze Nase, ovales Kinn, großen Mund, unvoll⸗ ständige Zähne, schwachen Bart, blasse Gesichts⸗ farbe und regelmäßige Gesichtsbildung.

Die Kleidungsstücke können nicht angegeben werden. Wahrscheinlich sind die Entwichenen nur mit Beinklei⸗

dern und Hemden versehen gewesen, da sie ihr übriges

Hauszeug zurückgelassen haben.

Berlin, den 2. November 1847. Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz.

11030] Ediktal⸗Vorladung.

Nachstehende noch unbefriedigte Gläubiger im Kon⸗ kurse über das Vermögen des am 31. August 1744 verstorbenen Domprobst zu Naumburg, Wolffgang Die⸗ nich Freiherrn von Werthern, als: 1

ohann Conrad Bischoff, Carl Hildebrand von Dieskau, Georg Philipp Pfersdorf, Schulverwalter in Pforta Charsotie Elisabeth von Thielau, Königl. Poln Ober⸗ Stallmeisterin, geb. v Schoenber 8 Centurius von Miltih, 2

David Bossens Kinder und Erben Hans Dietrich von Schoenberg, ee. Thielau,

Johann Wilhelm Schub ʒAbdam Schumann,

Heinrich Jacob Spindler,

Marie Svbille Harnisch, Johann Gottfried Scherff, Marie Sophie Scherff,

Marie Margarethe Gerstenberger, ““]“ Marie Eleonore von Doering, Frau Gehei äthi und Stiftskanzlerin aus Pene Rätbin Söe Pfützner, Rath und Ober⸗Steuer⸗Buch⸗

healter, Anne Marthe von Einsiedel, E“ L nsorten,“

Moritz Carl Christoph Nerhvff,

Johann Christoph von Ponickau,

Carl Friedrich von Schauroth, 1““

Nicolaus Thondorff, CEE11I11“

Christan, —22 von Thümen, Kreishauptmann

au ankensee,

Georg Graf von Werthern,

Johann George Schmieden,

Conrad Werner Wedemeier,

Christiane Sophie Scheid,

Johann Georg von Werthern's Erben, respehive deren unbekannte Erben werden hierdurch auf

]; 2 11616“

und es heißt, viel Gold angelangt.

hingegen ¼ Pee. schlechter. Weichen der 8 4

sind holländ., span. und mexikan. wieder niedriger. Piaster und Silber gut. in Barren flau zu unveränderter Notirung. 8

Wechsel auf beinahe alle Plätze waren heute mehr angetragen, besonders auf Hamburg, welches etwas schlechter ging. Wien und Triest sehr flau und beinahe ohne Nehmer. In Eisenbahn⸗Actien war es auf das Consols wieder bedeutend flauer, und Preise gingen zurück.

Kopenhagen, 27. Okt. Die Kornzufuhr bleibt land⸗ und serwärts

8

Vom Kontinent ist ziemlich

Spanien fest, Portugal

den 3. Mai 1848, Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Lepsius, vorgeladen, um darüber einen Beschluß zu fassen, ob es zweckmäßig ist, die zum Konkurs gehörigen Immo⸗ bilien, nämlich:

das Rittergut Coelleda und die halbe Herrschaft

Frohndorf, oder nur eines derselben, oder nur die bei

diesen Gütern befindlichen Allodialstücke zur Subha⸗

station zu stellen, und ob es zweckmäßig ist, den über

die Nutzungen dieser Immobilien zwischen dem Kon⸗

kurs⸗Kurator und den von Werthernschen Lehnserben

am 26. Mai 1745 geschlossenen Vergleich aufzuheben. Die Erben der genannten Gläubiger haben vor oder spätestens im Termine ihre Legitimation zu führen, und wird von den Ausbleibenden angenommen werden, daß sie dem Beschlusse der Mehrzahl der Erschienenen bei⸗ treten.

Naumburg, den 21. Oktober 1847. Königliches Preuß. Ober⸗Landesgericht. Erster Senat.

6.) v. Schlieckmann.

24

[654] Subhastations⸗Patent.

Die im Regierungsbezirke Danzig im Preuß. Star⸗ gardter Kreise und dessen Dorfe Zblewo sub No. 2. und sub No. 45. belegenen, den Johann Noetzelschen Eheleuten zugehörigen beiden Grundstücke, von denen das sub No. 45. circa 4 Hufen 13 Morgen 158 Qua⸗ dratruthen magdeburgisch Erbpachtsland und circa 6 Morgen 142 Quadratruthen freies Schankland, das sub No. 2. aber 1 Hufe 18 Morgen 68 ¾ Quadratru⸗ then enthält, und wo mit dem ersteren die Ausübung der Schankgerechtigkeit verbunden ist, wogegen die dazu⸗ geschlagenen 6 Morgen 142 Quadratruthen Schank⸗ jand noch nicht vollständig als dazu gehörig erwiesen sind, mit Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäuden und einem Gaststalle, sollen in termino

den 15. Januar 18148,

Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle sub⸗ hastirt werden. Die Grundstücke sind inclusive der Schankgerechtigkeit auf 6085 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf., un⸗ ter Berücksichtigung des Werths der Kruggerechtigkeit im Allgemeinen, aber auf 9135 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf. in Betracht des Werths der Schankgerechtigkeit nach Maßgabe des Betriebes gerichtlich abgeschätzt.

Tare und Hypothesenschein sind in der Registratur einzusehen.

Preuß. Stargard, den 10. Juni 1847.

Königl. Land⸗ und Stadtgericht. 38 [1031] 8

Ueber das Vermögen des Buchhändlers A. Alexander hierselbst ist per decret vom 30. März d. J. der Konkurs⸗Prozeß eröffnet worden.

Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche an die Konkursmasse steht am 14. März 1848, Vormit⸗ tags um 10 Uhr, vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗ Assessor Brier im Parteienzimmer des hiesigen Ge⸗ richts an. 8

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still⸗ schweigen auferlegt werden.

Als Mandatarien werden der Justiz⸗Kommissarius Engelhardt und der Justizrath Wittwer hierselbst vor⸗ geschlagen⸗

Wollstein, den 18. August 1847. Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

[739] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 17. Juli 184

Das hierselbst in der Bergstraße Nr. 3 belegene, im Hypothekenbuche von den Umgebungen Volumine 6. Nr. 453. auf den Namen des Kaufmanns Carl Frie⸗ drich Naumann verzeichnete, jetzt zur erbschaftlichen Li⸗ quidationsmasse desselben gehörige Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 8028 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf., soll

am 2. März 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die unbekannten Real⸗Prätendenten werden hierdurch unter der Verwarnung der Präklusion vorgeladen.

3

[740] 188 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 17. Juli 1847.

Das hierselbst in der Blumenstraße Nr. 54 belegene, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von der Königs⸗ stadt Volumine 37. Nr. 2337. auf den Namen des Kaufmanns Carl Friedrich Naumann verzeichnete, jetzt zur erbschaftlichen Liquidationsmasse desselben gehörige Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 14,995 Thlr. 20 Sgr. 3 Pf., soll am 29. Februar 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die unbekannten Real⸗Prätendenten werden hierdurch unter der Verwarnung der Präklusion vorgeladen.

[741] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 19. Juli 1847.

Das zur Konkursmasse des Ackerbürgers Carl Hein⸗ rich Eduard Sauerwald gehörige, in der Stallschreiber⸗ gasse Nr. 23 und 23 a belegene, im Hypothekenbuche von der Louisenstadt Vol. 7. Nr. 499. verzeichnete Grundstück, taxirt zu 35,618 Thlr. 10 Sgr., und das zu derselben Masse gehörige, am Louisenstädtischen Kirchhofe Nr. 2 belegene, in demselben Hypothekenbuche Vol. 7. Nr. 488. verzeichnete Grundstück, tarirt zu 11,687 Thlr. 7 Sgr., sollen am 24. Februar 1848,

1

Vormitt Geri bha⸗ stir 9 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subha

Die Taxen 1 8 stratur einzmiehenn Hypothekenscheine sind in der Regi

[403) Edictal⸗Citation.

Der Müllergeselle Johann Georg Gubitz, geboren am 28. Dezember 1782 zu Haag, Landgerichtes Baireuth, heimathsberechtigt zu Hörlasreuth, diesseitigen Gerichts⸗ bezirkes, entfernte sich im Jahre 1806 dem Anscheine nach die Richtung in die preußischen Staaten nehmend,

ohne daß seitdem über dessen Leben und Tod eine Nach⸗ richt einging. 8

Auf Antrag der nächsten Verwandten werden nun Johann Georg Gubitz oder dessen etwa zurückgelassene unbekannte Erben und Erbnehmer aufgefordert, inner⸗ halb neunmonatlicher vom Tage der ersten Einrückung in die öffentlichen Blätter gerechneten Frist schriftlich oder persönlich sich bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls er als todt erklärt und der aus dem Nachlasse seines Bruders, des verunglückten Sol⸗ daten Michael Gubitz von Hörlasreuth, im Jahre 1824 ihm zugefallenen Erbtheil von 61 fl. 53 ¾ Kr., welcher durch die Zinsen auf 111 fl. 53 ½ Kr., nach einer im Jahre 1845 hergestellten Berechnung ausschließlich der weiteren Mehrung sich erhöht hat, dessen nächsten Ver⸗ wandten ausgehändigt würde. 8

Pegnitz, am 20. April 1847.

Khähnigliches Landgericht.

Am 6. November 1847, Nachmittags 3 Uhr, sollen im Pommerschen Provinzial⸗Zuckersiederei⸗Ge⸗ bäude 32 Kisten beschädigter Rohzucker für Rechnung der Assuradeurs öffentlich verkauft werden. Stettin, am 19. Oktober 1847. Königliches See⸗ und Handelsgericht.

Köln⸗Minden⸗Thüringer Ver⸗ 1102 11 bindungs⸗Eisenbahn.

Die Direction unserer Eisenbahn⸗Gesellschaft hat nach dem Beschlusse der diesjährigen ordent⸗ lichen Generalversamm⸗

8. lung vom 19. August d. J. * dmit der “““ Gwrung einen Vertrag über 8 4leedeee 8 Becheiligung” des Staats bei unserem Eisenbahn⸗Unternehmen unterhan⸗ delt. Am 15. September d. J. ist ein Statut⸗Nach⸗ trag vereinbart, wonach der Staat, unter der Voraus⸗ setzung, daß die Gesellschaft das Unternehmen auf die Herstellung einer Eisenbahn von Lippstadt über Soest nach Hamm, zum Anschluß an die Köln⸗Mindener Bahn, ausdehnen werde, ein in drei Terminen zahlba⸗ res Actien⸗Kapital von 1,310,000 Thlr. übernimmt, den Privat⸗Actionairen eine Zinsen⸗Priorität von 3 ½ Prozent bewilligt und sich dagegen das Recht vorbehält, die auf die Staats⸗Actien fallenden Dividenden zur allmäligen Amortisation der nach dem Nennwerthe ein⸗ zulösenden Privat⸗Actien zu verwenden. Zur Beschlußnahme darüber a) ob unser Bahnbau⸗Unternehmen auf die Strecke von Lippstadt über Soest nach Hamm ausgedehnt, und b) der heiss ache Statut⸗Nachtrag genehmigt wer⸗ den soll, laden wir die geehrten Actionaire unserer Gesellschaft zu einer

außerordentlichen General⸗ Versammlung

auf den 3. Dezember d. J., Vor⸗ mittags 9 Uhr,

in den hiesigen Nathhaussaal ein.

Jeder Actionair oder Bevollmächtigte, welcher an der General⸗Versammlung Theil nehmen will, hat sich selbst, beziehungsweise seinen Machtgeber, am 1. oder 2. De⸗ zember, Vormittags von 9 bis 12 oder Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, im Geschäfts⸗Lokal des Direktoriums, woselbst die beiden Vorsitzenden des Verwaltungs⸗ Raths und der Direction anwesend sein werden, als Eigenthümer eines Quittungs⸗Bogens über mindestens 500 Thlr. zu legitimiren, und darauf eine Eintrittskarte zu empfangen, worauf die Anzahl der ihm gebührenden Stimmen vermerkt ist. Nach der zusätzlichen Bestim⸗ mung in der Allerhöchsten Bestätigungs⸗-Urkunde vom 4. Juli v. J. zu §. 17 unseres Gesellschafts⸗Statuts müssen übrigens die Quittungs⸗Bogen der sich melden⸗ den Actionaire entweder bis zum Tage der General⸗ Versammlung bei der Direction deponirt oder beim Eintritt in die Versammlung nochmals vorgezeigt wer⸗ den. Paderborn, den 30. Oktober 1847.

Der Verwaltungs⸗Rath der Köln⸗Minden⸗Thüringer

Nerbingungs⸗Eisenbahn⸗ Mekus.

[10152 Bekanntmachungg.

Das vom Dr. Adam Rudolph Heyden in Erfurt vermöge Testaments vom 23. Februar 1587 für Stu⸗ dirende aus seiner Familie gestiftete Stipendium, dessen ährlicher Ertrag bis auf Weiteres auf Achtzehn Thaler festgesetzt worden ist, und welches auf drei Jahre nach einander verliehen wird, ist zu Michaelis 1846 wieder zur Erledigung gekommen.

Es werden daher die genußfähigen Heydenschen Ge⸗ schlechts⸗Verwandten, welche auf dieses Stipendium Anspruch machen wollen, hiermit aufgefordert, sich unter Beibringung eines Universitäts⸗Zeugnisses über ihr seit⸗ heriges Verhalten bis zum

30. Dezember 1847 bei uns, als der Kollatur⸗Behörde, zu melden und ihre Verwandtschaft zu dem Stifter nachzuweisen. Crimmitschau, den 25. Oktober 1847. Der Rath der Stadt Crimmitschau. F. Gustav Fincke.

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*

SBtiisH. . fe hm bereh , w ju

Es kommen jetzt täglich Schiffe aus den Provinzen an, die uns alle etraidegattungen und nicht unbedeutende Partieen Kartoffeln zuführen Die Marktzufuhr ist sehr gut, und die Preise sind unverändert. 1 fuhr wurde dieser Tage nicht sonderlich viel gekauft. tieen 2zeil. und 6zeil. Gerste im Anfang nächsten Monats in Holbek und anensangen, Ig] S. bezahlt worden: 2zeil. 111 2 2pfd. . 12 Schill. Beo., 6zͤeil. 104 a 105 pfd. 7 Mk. Schi Bco. und 4 ½ Rbthlr. 1 1e1n, eh. fern, ist 5 Rbthlr. 3 Mk. 8 Schill. bezahlt worden.

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1 8

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12

¹.½ 308.

9. Faenn Schlesien. Die Ueberschwemmung. Feuers⸗ 7 in Festen erg. Die Fürstin zu Hohenlohe⸗Langenburg †. Rhein-Provinz. Ankunft der Herzogin von Cambridge in Aachen.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Landtags⸗Ver⸗ handlungen. Vorstellung der israelitischen Gemeinde in München an den Landtag. Königreich Hannover. Ankunst des Prin en Alexan der von Preußen in Hannover. Vertrag mit Oldenburg 8 en Ueber⸗ nahme von Auszuweisenden. Großherzogthum H 1Ec; und bei Rhein. Einberufung der Kammern. Großherzogthum Mecklen⸗ burg⸗Schwerin. Amtlicher Bericht über die Landtags⸗Verhandlungen Freie Stadt Hamburg. Anträge des Rathes an die Bürgerschaft.

Freie Stadt Frankfurt. Ankunft des französischen Gesandten 8

Oesterreichische Monarchie. Schreiben aus Wien. (Hofnachrichten; Graf von Münch⸗Bellinghausen; Gesundheits⸗Zustand; Hülfsvereine.)

Rußland und Polen. St. Petersburg. Feierlicher Einzug der

Prinzessin Alexandrine von Sachsen⸗Altenburg. 8

Frankreich. Paris. Hofnachricht. Anträge des schweizerischen Vororts wegen eines Anlehens. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Die Einberufung des Parlaments. Post⸗Convention mit den Hansestädten.

Niederlande. Aus dem Haag. Antwort des Königs auf die Adresse.

Belgien. Brüssel. Beschwerden über die Visitationsweise an der fran⸗ zösischen Gränze. Das flandrische Comité.

Schweden und Norwegen. Stockholm.

1 Maßregeln gegen die Cholera. Feuersbrunst in Fahlun. 8

Schweiz. Tagsatzung. Noch eine vergebliche Vermittelungs⸗Konferenz.

Die zu Protokoll gegebene schließliche Erklärung der Sonderbunds⸗Ge⸗ sandten. Protest Neuenburgs. Fürstenthum Neuenburg. Zustim⸗ mung der gesetzgebenden Versammlung zu der Neutralitäts⸗Erklärung des Staats⸗Raths. Das betreffende Schreiben des Staats⸗Raths an den Vorort. Kanton Bern. Kriegsplan des General Dufour. Gerichts⸗ Stillstand. Truppen⸗Aufstellungen. Die eidgenössische Kriegskasse. Kanton Zürich. Die österreichische Gesandtschaft. Kanton Grau⸗ b ündten. Schreiben an den Papst. Kanton Zug. Proclamation von Landammann und Rath an das Volk. Einrücken von Truppen aus Schwyz. Kanton Luzern. Dekret in Bezug auf den Kriegs⸗ zustand. Truppen⸗Dislocation. Kanton Freiburg. Proclama⸗ tion der Regierung an die Angehörigen des Bezirks Murten. Kan⸗ ton Basel. Vorstellungen gegen das Aufgebot des Kriegs⸗Naths von Bern. Stimmung unter den Truppen in Wallis und Genf. Du⸗ sour und Salis⸗Soglio.

Italien. Turin. Vermischtes. Florenz.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

„Elias“, Oravorium von Felix Mendels sohn⸗Bartholdy. Beilage.

A 2 83 Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen außerordentlichen Professor, Dr. Friedlieb in

Breslau, zum ordentlichen Professor in der katholisch⸗theologischen Fa⸗ kultät der dortigen Universität zu ernennen.

Auflauf.

Das 39ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausge⸗ geben wird, enthält: Die Allerhöchsten Kabinets⸗Ordres, unter

Nr. 2896. Vom 2ten v. M., betreffend die der Stadt Nordhausen

nin Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer

Kunst⸗Straße von Nordhausen über Mackenrode auf

Nixei bewilligten fiskalischen Vorrechte;

Vom 4ten ejsd. m., betreffend die Untersuchung der von den Studirenden der Universität Bonn begangenen und zur gerichtlichen Entscheidung geeigneten strafbaren Hand⸗

lungen; und

Vom 17ten ejsd. m., betreffend die dem Actien⸗Verein

für den Bau einer Chaussee von Glogau über Beuthen

nach Neusalz in Bezug auf den Bau und die Unterhal⸗

BI Straße bewilligten siskalischen Vorrechte;

zuletz

den 6ten

Die Ministerial⸗Bekanntmachung über die Allerhöchste Bestätigung des Statuts des Actien⸗Vereins für den Glogau⸗Beuthen⸗Neusalzer Chaussebau; vom 28sten ejsd. m. Berlin, den 6. November 1847. Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir. Aꝙ Angekommen: Ihre Durchlauchten die Fürsten Alexander und Nikolaus zu Sayn⸗Wittgenstein⸗Berleburg, von Paris. 8 Abgereist: Se. Excellen der General⸗Lieutenant und kom⸗ mandirende General des 1sten Armee⸗Corps, Graf zu Dohna, nach Königsberg in Pr. Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Inspecteur der 4ten Artillerie⸗Inspection, von Schar nhorst, nach Koblenz.

Michtamtlicher Theil.

ZInland.

Berlin, 5. Nov. Se. Majestät der König haben Allergnä⸗ digst geruht: dem Geheimen Staats⸗- und Justiz⸗Minister von Savigny die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Griechenland Majestät ihm verliehenen Großkreuzes vom Erlöser⸗ Orden zu ertheilen.

Provinz Schlesien. Aus Breslau vom 3. November meldet die Bresl. Ztg.: „Das Hochwasser, welches uns die letzten Tage abermals, und zum großen Nachtheile aller Anwohner an der Oder, gebracht haben, ist nunmehr, Gott sei Dank, wieder stark im Fallen, so daß die Gefahr augenblicklich wenigstens als beseitigt angesehen wer⸗ den kann. Der Wasserstand hatte, so viel dies beurtheilt werden konnte, am Sonntage Nachts die bedeutende Höhe von etwas über 23 Fuß im Oberwasser erreicht, obschon hinter Grüneiche, jedoch nicht mehr im städtischen Polizei⸗Bereich, ein sogenannter Sommerdamm gebrochen war und das Wasser hierdurch eine sehr bedeutende Ablei⸗ tung erhalten hatte. Der Bruch folgte an mehreren Stellen zugleich, und wurden dadurch gegen 40 Mann, welche diesseits zur Hülfe am Damm beschäftigt waren, abgeschnitten. Sie konnten erst am näch⸗ sten Tage vermittelst Kähnen übergefahren werden. Unglücksfälle ha⸗ ben sich dabei und überhaupt im hiesigen Bereich, so viel bis jetzt be⸗ kannt worden, nicht ereignet.“

Am 2. November früh um 2 Uhr ist in dem Städtchen Festen⸗ berg ein Feuer ausgebrochen, welches das ganze Viertel vom neuen bis zum alten Ringe in Asche gelegt hat. Mittags loderte das Feuer noch auf allen Brandstätten und war gefahrdrohend, sobald sich der Wind erheben sollte. Gegenüber der Apotheke brach das Feuer aus.

Am 31. Oktober starb in Karlsruhe Ihre Durchlaucht die ver⸗ wittwete Fürstin zu Hohenlohe⸗ Langenburg, geborene Gräfin von Solms, in ihrem 80sten Lebensjahre nach mehrwöchentlicher Krank⸗ heit an einem Nervenschlage.

Nhein⸗Provinz. (Aach. Ztg.) Ihre Königl. Hoheit die Frau Herzogin von Cambridge mit Familie und Gefolge, so wie Se. Hoheit der Prinz Friedrich von Hessen, sind am 31. Oktober in Aachen angekommen.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. (N. K.) Der von dem kombinirten Ausschuß der Kammer der Abgeordneten in der Anlehensfrage, wenn auch nur mit der Majorität einer Stimme gefaßte Beschluß, auf das Anlehen⸗Projekt mit der Bank nicht einzugehen, findet bei einem gro⸗ ßen Theil der Abgeordneten Beistimmung, und allem Anschein nach so weit sich dies bis jetzt nach den Aeußerungen einzeluer Abgeord neten schließen läßt wird die Kammer dem Beschlusse des Aus⸗ schusses beistimmen.

November

EE

fentliche Sitzung der Kammer der Abgeordneten stattfinden und in derselben wahrscheinlich der Antrag bezüglich der Theurungs⸗Ver⸗ hältnisse und der Mahllöhne zur Berathung kommen.

Die von den Vorstehern der israelitischen Kultus⸗Gemeinde in München an die Kammer der Abgeordneten eingereichte Vorstellung, „die Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen betreffend“, lau⸗ tet folgendermaßen:

„Die Vorstände der israelitischen Kultusgemeinde in der Hauptstadt des Königreichs haben sich vor dem letzten Landtage bittend eingefunden und an die hohe Kammer der Abgeordneten das Gesuch gebracht: „Es wolle dieselbe bei Sr. Majestät dem Könige den Antrag stellen, daß ein auf dem Grundsatze der vollkommenen Gleichstellung der Israeliten mit den übrigen Staats⸗Angehörigen ruhender Gesetz⸗Entwurf den Ständen des Reichs baldmöglichst vorgelegt werde“; die hohe Kammer der Abgeordneten ließ diese Bitte willkommen sein und zeigte in ihren öffentlichen Verhandlungen, daß sie dem Geiste dieses Jahrhunderts, der eine Befreiung der Israeliten aus ihrer staatsbürgerlichen Unmündigkeit längst als Forderung der Mensch⸗ lichkeit anerkennt, nicht entsagen wolle. Und so brachte sie denu auch im Vereine mit der hohen Kammer der Reichsräthe an die Krone mehrere diesem Geiste des Wohlwollens und der Gerechtig⸗ keit entsprechende Anträge auf Revision der über die Israeliten be⸗ stehenden Gesetze. So erhebend das Wollen und Wünschen der Stände, so niederschlagend waren die Worte des Landtags⸗Abschiedes vom Jahre 1846, die es selbst und wohl mit bemessener Absicht in Frage stell⸗ ten, ob überhaupt eine Abänderung der über die Verhältnisse der israeliti⸗ schen Glaubensgenossen in diesem Königreiche bestehenden Gesetzgebung zeit⸗ gemäß und ein Bedürfniß sei! Wie tief ergreifend dieser strenge Spruch uns auch treffen mochte, so können wir doch nicht glauben, daß derselbe als dauerndes Staats⸗Symbol genommen werden dürfe, und leben vielmehr bei der neuen freisinnigen und großartigen Auffassung unserer vaterländischen Zustände der beglückenden Hoffnung, daß die Krone und ihre Räthe auch in unserer Sache den Forderungen des Jahrhunderts gebührende Rechnung tragen werden. Eben so zuversichtlich glauben wir, daß die wohlwollenden Gesinnungen, welche von beiden hohen Kammern inder jüngsten Stände⸗Versammlung bezüglich unserer Verhältnisse kundgegeben wurden, in ihrer ganzen Ausdehnung noch fortbestehen, und daß die warme Vertretung, welche der Sache unserer Glau⸗ bensbrüder vor kurzem erst bei dem Landtage eines unserem Vaterlande durch vielseitige Bande nahe befreundeten deutschen Königreichs zu Theil wurde, auch in den Verhandlungen unserer Volksvertreter siegreichen Wieder⸗ hall finden werde. In diesem Vertrauen wagen wir es, mit Beziehung auf unser früheres Gesuch an eine hohe Kammer der Abgeordneten die ehr⸗ furchtsvollste Bitte zu stellen: „dieselbe wolle auch bei ährer gegenwärtigen außerordentlichen Versammlung sich unser annehmen und durch Stellung gecigneter, dem Geiste aufgeklärter Gegenwart entsprechender Anträge bei

Sr. Majestät dem König dahin zu wirken suchen, daß für den nächsten or⸗ dentlichen Landtag die Vorbereitung hierauf bezüglicher Gesetzesvorlagen allergnädigst angeordnet werden möchte.“

Königreich Hannover. (Hannov. Ztg.) Se. Königl. Hoheit der Prinz Alexander von Preußen ist am 2. November Abends von Düsseldorf in Hannover angekommen.

Die neueste Nummer der Gesetz⸗-⸗Sammlung enthält eine Bekanntmachung des Kabinets Sr. Majestät des Königs, wonach der mit der Großherzoglich oldenburgischen Regierung abgeschlossene Ver⸗ trag wegen gegenseitiger Uebernahme von Auszuweisenden, auf den Umfang des Königreichs Hannover und des Großherzogthums Olden⸗ burg, wie auch des Fürstenthums Birkenfeld, jedoch mit Ausschluß des Fürstenthums Lübeck, sich erstreckt.

Großherzogthum Hessen und bei Rhein. (O. P. A. Z.) Dem Vernehmen nach, werden die Kammern zum 7. De⸗ zember einberufen werden.

Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. (H. C.) Auf dem Landtage von 1845 hatte die Landtags Versammlung dem Land⸗Syndikus Groth den Auftrag ertheilt, sich gegen den engeren Ausschuß, unter Benutzung der Landtags⸗Verhandlungen, über die Art und Weise zu erklären, wie er eine Bearbeitung der Landtags⸗Ver⸗ handlungen für ausführbar halte und zu übernehmen bereit sei. Die⸗ sem Auftrage hatte der Land⸗Syndikus Groth entsprochen, und auf dem vorjährigen Landtage legte der engere Ausschuß die Erklärung

Wie man hört, wird am 2. November eine öf⸗

desselben der Landtags⸗Versammlung zur Genehmigung vor. Es

Elias. Oratorium von Felix Mendelssohn⸗Bartholdy. (Aufgeführt in der Garnison⸗Kirche am 3. November.)

Der Stoff dieses Oratoriums ist fast ganz in der Weise des „Paulus“ nach der heiligen Schrift meist mit genauer wörtlicher Be⸗ nutzung zusammengestellt. Auch der Komponist des „Paulus“ verleugnet sich in dem neuen Werke nicht. Mendelssohn offenbart darin denselben scharf ausgeprägten Styl, dieselbe eigenthümliche Manier, dasselbe künstle⸗ rische Geschick in Darlegung musikalischer Feinheiten und echt kirchlicher Ef⸗ fekte, wie in der älteren Schöpfung. Mit einem Worte: „Elias“ er⸗ scheint als getreuer Refler des „Paulus“ in Vorzügen wie Schwächen. Eine Reihe interessanter Chöre, gelungener mehrstimmiger Soli, ausdrucks⸗ voller Arien und trefflich deklamirter Recitative fördert eine Fülle von mu⸗ sikalischen Schönheiten und genialen Zügen zu Tage, so ein Ganzes for⸗ mirend, das zwar als Oratorium die böchsten Anforderungen drama⸗ tischer Charakteristik und individueller Färbung nicht erfüllt 1 G aber als die würdige Schöpfung eines würdigen Meisters gel⸗ 2 darf. 8 Erster Theil. Die Dürre, von welcher Israel heimgesucht wird, des Propheten Aufenthalt in dem Hause des Sohnes der Wittwe, der Streit zwischen den Anbetern Baal's und denen des wahren Gottes, die Nieder⸗ metzelung der falschen Propheten, endlich die Erquickung des Landes durch den fallenden Regen bilden die reichen Gegensätze des wechselvollen Bildes, das der erste Theil des Werkes vorführt. Ein kurzer recitativischer Satz leitet in ungewöhnlicher Weise das Ganze ein. Elias läßt darin seinen Weheruf über das Land in drohenden, prophetischen Worten ertönen. Die⸗ sem Recitativ folgt dann erst die Ouvertüre selbst nah, eine Neuerung zu welcher der Text den Komponisten veranlaßte, die uns indeß nicht so tief motivirt erscheinen will, daß wir ihr das Wort reden möchten. Die Ouvertüre, wie der sich unmittelbar anschließende Chor, sind übrigens groß⸗ nnig und efsntvolle Musikstücke. Der letztere enthält namentlich in der cho⸗ ri Behandlung des Recitativs eigenthümlich zir 4 Sopran⸗Duett 1.oes Chor: ren ““ I „Zion streckt seine Hände aus nach Hülfe zc.“, . originelle Auffassung, besonders in rhythmischer Beziehung,

äubigen zu ermuthigen, ist die Tendenz des nächsten Stückes,

einer sehr gelungenen Arie für Tenor, während der folgende charakteristische Chor die Klagen des von der Trockenheit geplagten Volkes vernehmen läßt. Diesem Chor folgt die Scene, in welcher Elias in der Zurückgezogenheit am Bache Crith erscheint. Ein reizendes Doppel⸗Quartett: „Denn er wird seinen Engeln Die Hut über Dich geben ꝛc.“, leitet diese Scene ein. Dann kommt die Krankheit des Sohnes der Wittwe und seine Wiederherstellung in Folge des Gebetes des Propheten, be⸗ gleitet von dem Chor: „Gesegnet sind, die ihn fürchten“, welcher letztere, ganz in der Weise ähnlicher Chöre im „Paulus“ angelegt, ein angenehmes und sanftes Kolorit trägt und einen entsprechenden Eindruck erzeugt. Der Berufung des Propheten vor das Angesicht Ahab's folgen dann die originellen Chöre der Göhendiener, in ihrer wilden Beweglichkeit und leidenschaftlichen Aufgeregtheit einen wirksamen Gegensatz zu den vori⸗ gen Nummern bildend. Nach einer kurzen Alt⸗Arie, in welcher die war⸗ nende Stimme eines Engels gehört wird, gelangen wir nun zu dem aus⸗ gezeichnet schönen Rezitativ und Chor, womit der erste Theil schließt. Un⸗ streitig bilden die bezeichneten Musikstücke die gelungensten Partieen, die Krone des ganzen Oratoriums. Die musikalische Behandlung des Gegen⸗ standes befindet sich hier auf der höchsten Stufe und macht sich in einer wahrhaft poetischen Auffassung in wirklich wunderbaren Wirkungen geltend. Zweiter Theil. Der Abfall der Israeliten, die Verfolgung des Prophe⸗ ten durch Jesabel, seine endliche Verklärung bilden den Inhalt der zweiten Abtheilung, in der es jedoch dem Komponisten theilweise in Folge der etwas verworrenen Behandlung des Stoffes nicht gelungen ist, das In⸗ teresse in demselben Maße aufrecht zu erhalten, wie im ersten Theil, ge⸗ schweige es zu steigern. Dennoch bewährt sich das Geschick des Komponi⸗ sten auch hier in vielen gelungenen Partieen aufs glänzendste, und Musik⸗ stücke, wie das tief empfundene, melodiöse Lied des Propheten: 1““ „Es ist genug, o Herr!“ 8 dann das schöne Duett für zwei Sopran⸗Stimmen: 8 „Erhebe Deine Augen zu den Bergen“, 5 ferner der köstliche Chor: .“ „Sieh, er schläft und schlummert nicht, 1 Der Wächter über Israel!“ 1 - aber die Visions⸗Scene, gereichen einem Werke wahrhaft zur Zierde,

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s der ihm inwohnenden, oben im Allgemeinen angedeuteten Schwä⸗

chen ungeachtet als eine der bedeutendsten modernen Schöpfungen auf dem Gebiete des Oratoriums zu betrachten ist und als solche bei der ersten hiesigen Aufführung am Mittwoch die regste Theilnahme aller anwesenden Kunstfreunde erweckte.

Die Aufführung gelang übrigens im Ganzen trefflich.é Nicht nur die Damen Köster und Caspari, so wie die Herren Mantius und Zschiesche, leisteten in ihren Solo⸗Vorträgen höchst Anerkennenswerthes, sondern auch Chor und Orchester zeichneten sich unter der Leitung des Herrn Musit⸗Direktors Jul. Schneider rühmlichst aus. Die Kirche war gefüllt

und so der mildthätige Zweck mit dem künstlerischen der Veranstaltung zu⸗ gleich erreicht.

Unserem neulich geleisteten Versprechen zufolge: „der aus irgend einem Grunde nicht speziell zu besprechenden musikalischen Veranstaltungen von Zeit zu Zeit in einer kurzen Gesammt⸗Uebersicht gedenken zu wol⸗ jen“, kommen wir heute insofern nach, als wir zuerst der neulich stattgehabten Eröffnung der Symphonie Soireen Erwähnung thun. Sie brachte außer einer Symphonie von Haydn, der Ouvertüre zu Leonore und der Pastoral⸗Symphonie von Beethoven, auch das Werk eines jüngeren Komponisten, eine Ouvertüre von Flod. Geper. Die Com⸗ position ist uns bereits aus einem Konzerte des vorigen Winters bekannt und verdient als ein im edlen Styl gehaltenes, prächtig instrumentirtes Werk, überhaupt als die gediegene Arbeit eines gebildeten Musikers rühm⸗ liche Anerkennung. Dem Vorstande der Symphonie⸗Soireen aber gebührt Dank für die Bereitwilligkeit, mit welcher er unserer neulich ausgesprochenen Forderung: „die Ehre der Aufführung auch Werken hiesiger Tonkünstler angedeihen zu lassen“, in diesem Falle nachgekommen ist.

Eines zweiten musikalischen Begebnisses haben wir in emer er 8 zu erwähnen, die am Sonntag in Gegenwart von Musik⸗Kritikern und Musikern in dem Salon des Musithändlers Herrn Bock slattfand. e Sängerinnen, die Geschwister Dlles. Pleßner aus Wi 1,b Fer⸗ einigen Vorträgen hören und bekundeten musikalische Sichergeit nrn

53 12891 9 nz günstig disponirt waren, tigkeit. Da die jungen Damen jedoch nicht ganz g. och akeiten bis nach so enthalten wir uns eines weiteren Urtheils über ihre Fähig

ihrem Konzert, das auf nächsten Sonnabend angeseht ist

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in einer Matinece