1847 / 308 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

- aßt, daß die Landtags⸗Verhandlungen deeneh der Bcsahecbesclasae Art aufzufassen, der en⸗ in S

1 Ausführung in Betreff des Drucks und

gere Ausschuß mie der Aussezrunditge nun, nach denen der der Kosten zu 9s zie Redaction der Landtags Verhandlungen zu Land Syndilus 8 b2 erklärt hatte, waren im Wesentlichen folgende: üübernehmen sich enliche Arbeit sich nur auf die aktenmäßigen Landtags⸗ 1) Daß die 1 ecken habe, indem, wie dies auch der engere Aus⸗

8 Verhandlungen peofallsigen Berichte erklärte, eine Bearbeitung der münd⸗ schuß 8 sEinulungen welche in anderen Ländern vorzugsweise, den Gegen⸗ lichen verannbeilung bildeten, aus rein objektiven Gründen für völlig un⸗ 8— dbar gehalten werden müsse; und 2) daß in Betreff der Bearbeitung . Gzegenstände ein Unterschied zu machen sei, je nach dem In⸗ 81 s sie darböten, daß also Sachen von untergeordnetem und 2, r. Interesse in möglichster Kürze würden zu referiren sein, en die Erörterung der wichtigeren Gegenstände vollständig und binsichtlich ihrer wesentlichen Bestandtheile wörtlich mit den Akten überein⸗

immend werde eschehen müssen. sünene Folge dessen ist jetzt zum erstenmale ein aktenmäßiger Bericht

über die Verhandlungen des allgemeinen mecklenburgischen Landtages im Jahre 1846 erschienen; den Inhalt desselben bilden 1) die Verhandlungen, den Geschäftsbetrieb im Allgemeinen betreffend; 2²) die landesherrlichen Propositionen und Verhandlungen darüber, nebst den Landtags Abschieden und dazwischen fallenden ständischen Antworten und landesherrlichen Reskripten an die Landtags⸗Kommissarien; 3) die Propo⸗ sitionen des Direktoriums und Verhandlungen darüber; 4) die Propositionen des engeren Ausschusses von Ritter⸗ und Landschaft nebst den Verhandlun⸗ gen darüber; 5) die Propositionen des engeren Ausschusses von der Ritter⸗ schaft und die Verhandlungen darüber; 6) Verhandlungen, die sonst noch während des Landtags zum Vortrag gekommenen Gegenstände betreffend; 7) ein ausführliches Sachregister.

Freie Stadt Hamburg. (H. C.) Die am 3. Novem⸗ ber im Druck erschienenen Anträge eines Edlen Rathes an Erbge⸗ sessene Bürgerschaft, welche in dem am 25. November zu haltenden Konvente zur Berathung kommen, enthalten unter Anderem Fol⸗ gendes: 5 1 2²9 1) Revidirte Verordnung in Betreff des Nachdrucks. Es soll näm⸗ lich die desfallsige Verordnung vom 10. März 1888 mit dem seitdem er⸗ folgten Bundes⸗Beschlusse vom 19. Juni 1815 in Einklang gebracht wer⸗ den, indem der gedachte Beschluß die Erlassung spezieller Landesgesetze vor⸗ aussetzt und die in demselben nach Gulden ernannten Strafbestimmungen in die bei uns geltenden Münzsorten abzuändern sind. Die revidirte Verordnung setzt statt des Marximumsüder Geldbuße von 1000 Fl. die Summe von 500 Rthlr. an. 2) Jährliche Beihülfe ex acrario für die Schulen in den Marschlan⸗ den zum Belaufe von 2200 Mk. Cour. jährlich, zu angemessener Vertheilung von drei zu drei Jahren, von Johanni d. J. angerechnet. 3) Orga⸗ nisirung des handelsstatistischen Büreau’'s. Es sollen bei dem⸗ selben außer den beiden mit resp. 1500 und 1200 Mk. Cour. salarir⸗ ten Zoll⸗Gehülfen, für die Zeit vom 1. Oktober d. J. an bis Ende 1850 noch zwei Zoll⸗Gehülfen, jeder mit 1400 Mk. Cour., ferner einer mit 1200 und einer mit 1000 Mk. Cour. jährlichen Gehalts, unter Vorbe⸗ halt monatlicher Kündigung, angestellt werden. Motivirt wird diese For⸗ derung durch die Masse der auf diesem Büreau lastenden Arbeiten, die für die Kenntniß unserer und der deutschen Handels⸗Verhältnisse über⸗ baupt von größter Wichtigkeit sind, insbesondere „für Berichtigung der so vielfach durch Unkunde oder Böswilligkeit ausgestreuten verletzenden Ur⸗ theile über Hamburgs kommerzielle Zustände.“ Das jetzt dergestalt zu or⸗ ganisirende Büreau soll unter die spezielle Leitung des durch seine Thätig⸗ feit ausgezeichneten Zoll⸗Controlleurs J. J. Theveny gestellt werden. Schul⸗rdnung. Auf den Wunsch Erbg. Bürgerschaft im Konvente vom 1. Juli d. J. soll der desfallsige, damals abgelehnte Entwurf an eine gemischte Deputation, bestehend aus drei Mitgliedern ia vel de Senatu, einem Oberalten, zwei Sechzigern und fünf Buͤrgern (je einer aus einem Kirchspiele) verwiesen werden.

Freie Stadt Frankfurt. Der Baron von Billing, außer⸗ ordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister des Königs der Franzosen bei dem Deutschen Bunde, ist, in Begleitung des Gesandt schafts Attaché's, Grafen von Reisel, in Frankfurt angekommen.

Oesterreichische Monarchie.

x Wien, 1. Nov. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin haben am 28. Oktober Allerhöchstihren Sommen Aufenthalt im Kaiserl. Lustschlosse zu Schönbrunn verlassen und sind in die Hof burg zurückgekehrt. Ihre Majestäten werden, wie verlautet, unter Begleitung des Erzherzogs Statthalters, welcher gegenwärtig hier verweilt, zur Eröffnung des ungarischen Landtags am 11. November sich nach Preßburg begeben. Ihre Majestät die Frau Herzogin Ma rie Louise verläßt am 6. Nodember Wien und wird bis zur Hälfte dieses Monats in Parma erwartet.

Vorgestern ist Se. Excellenz Graf Münch⸗Bellinghausen, von Frankfurt über Karlsruhe, Stuttgart und München kommend, hier angekommen, um wieder einige Zeit in Wien zu verweilen. Man bringt die von ihm gemachte Rundreise mit den Schweizer⸗Angele genheiten in Verbindung und ist sehr gespannt, zu⸗ welchen Maßnregeln die dortigen Wirren, die sich wohl⸗ nicht mehr ohne Blutvergießen lösen werden, Anlaß geben dürften.

Der Gesundheitszustand in Wien ist noch immer nicht befriedi⸗ gend, dessenungeachtet ist die Sterblichkeit nicht bedeutend; auch sind die Besorgnisse, daß die Cholera bei ihren Fortschritten von Osten nach Westen Wien diesmal nicht unverschont lassen werde, nur gering; 8 auft nag. sich, daß der bevorstehende Winter ihren Lauf wohl 8 84à geadat Der Staats⸗ Rath. Weiß von Starkenfels

n Khrlich erkrankt und seine Wiedergenesung kaum zu er⸗

+ cu e Dem Fürst⸗Errbis K Beckh wunde ie. Abischof zu Olmüt, M. Freiherrn von Sommerau der Hubelseier se Alerhöchste Genehmigung ertheilt, den aus Anlaß der Juvelfeier seines 30) sährigen Priesterthums von Sr. päpstlichen Heiligkeit verliehenen Titel & 1p ; ;„; ; ; 9 * 1 Titel eines Praelati domestici et episcopi 80i¹0 pontificio asaistentis führ Die Nachrichten and acehrenin dürfen. . sind noch ohne Rüchwirkn London von weiteren großen Fallissements Ibaie, vbaleich zei ug auf unsere ohnedies gedrückten Geldver⸗ hältnisse, obgleich seit den letzten Ereignisten im 4 . trübe Stimmung vorwaltet meen Ereignissen in der Börsenwelt die mungen ausdehnt. Die „die sich auf alle industrielle Unterneh⸗ . e sortwährende 1 2 tel, die selbst bei dem Brod und Fl 2 hohen Preise der Lebensmit⸗ F E“ Fleische, t die Aerndte i fast allen Landestheilen eine mehr ee 89 vee 8 fürchtete Kartoffelfäulniß nur jn sehr milder F Leeheea. und die ge⸗ diesem Monate wieder konst Form ausgetreten ist, in diesem Monate wieder konstant blieben, werden nicht wenig beitr gen, den Nothstand der arbeitenden Klasse um so mehr vee; 11ins; als noch immer wenig Aussicht auf hinreichende Arbeidn dee- Wintermonate vorhanden ist. So werden die nächsten der Armnih so 1 S chen Monate wieder die energische Thätigkeit des 85b2 ünen vereins sehr in Anspruch nehmen, und es ist zu wünschen daß 24 sogenannte Kreuzer- Verein denselben in jenen ernsten Benrrebin 8 schon kräftig unterstützen könne. Welche außerordentliche Untergüzüne die Armen von Wien finden, ist aus dem Ausweise über die En8 pfänge und Ausgaben bei dem allgemeinen Versorgungs⸗ Fonds der Stadt Wien für das Jahr 1846 zu entnehmen, nach welchem die Jahres⸗Auslagen 748,883 Fl., die Jahres⸗Einnahmen 8 aber 7 13,136 Fl. betragen haben. (Der Abgang wurde durch einen Vorschuß aus der städtischen Kasse gedeckt.) Hierzu kommt noch die 8. allbekannte Privat⸗Wohlthätigkeit, und dennoch ist die Noth der im⸗ mer wachsenden, Arbeit suchenden Bevölkerung eine große, worauf die bohen Preise der ersten Lebensbedürfnisse, abgesehen von der

8

Stockung in den meisten Gewerben, wesentlichen Einfluß haben. Eine Abhülfe wird hier immer dringender verlangt.

Se. Majestät haben Allerhöchstihren Staats⸗ und Konferenz⸗ Räthen Norbert von Purkhart und Josef Alois Jüstel die Geheime⸗ Rathswürde taxfrei zu verleihen geruht.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 29. Okt. Der feierliche Einzug der ho⸗ hen Braut, des Großfürsten Konstantin, Prinzessin Alexandrine von Sachsen⸗Altenburg, in St. Petersburg hat gestern mit dem im Pro⸗ gramm vorgeschriebenen Ceremoniell stattgefunden. In dem ersten achtspännigen Galawagen saßen die Kaiserin, die Großfürstinnen Maria Alexandrowna und Maria Nikolajewna und die Prinzessin Alerandrine. Der Zug ging nach dem Winterpalast, wo Ihre Ma⸗ jestäten und die anderen hohen Herrschaften sich zuerst in die Kapelle und dann in den Bankett⸗Saal begaben.

Frankreich.

Paris, 1. Nov. Nächsten Mittwoch findet zu Fontainebleau unter der oberen Leitung des Herzogs von Nemours die St. Huber⸗ tus⸗Jagd statt. Die zu diesem Feste eingeladenen Damen werden sämmtlich in Amazonentracht erscheinen.

Es ist hier ein Agent des schweizerischen Vorortes eingetroffen, um einigen Banquierhäusern Anerbietungen wegen eines Anlehens zu machen. Das Journal des Débats hofft nicht mehr, daß es gelingen werde, den Frieden in der Schweiz aufrecht zu erhalten.

„Wenn in der Schweiz der Krieg noch nicht ausgebrochen ist“, sagt das ministerielle Blatt, „so hat man leider deshalb keinen Grund, zu fol⸗ gern, daß die Ereignisse sich zum Frieden wenden. Eine solche Hoffnung ist nicht gestattet, und die Briefe, welche wir aus Bern erhalten haben würden die letzten Täuschungen, wenn wir noch solche hicrüber hegten, auf⸗ heben. Wenn die Kriegs⸗Operationen noch nicht begonnen haben, so ge⸗ schieht dies in Folge eines Planes, den zu durchschauen leicht ist. Die radikale Armee ist nicht schon so weit vorbereitet, sofort ins Feld rücken zu kön⸗ nen, und wäre sie es auch, so würde sie es ohne Zweifel nicht thun, denn sie hat alles Interesse dabei, den Beginn der Operation wenigstens um einige Tage zu verschieben. Der Sonderbund hat ein ganz entgegengesetz⸗ tes Interesse; denn seine Hülfsmittel sind beschränkt, seine Finauzen in we⸗ nig blühender Lager; er würde eine Blokade von einigen Monaten nicht aushalten; die gegenwärtige Lage ruinirt und entnervt ihn; seine Bevölke⸗ rung ist in einer Eraltation, welche seine Stärke verdoppelt, die aber nicht auf unbestimmte Zeit hinaus anhalten könnte. Die Radikalen wissen das Alles, und deshalb halten sie es für dienlich, die Feindseligkeiten zu verta⸗ gen. Einstweilen beendigen sie ihre Vorbereitungen und besetzen die wich⸗ tigsten Positionen, wie die katholischen Distrikte von Aargau und St. Gallen, welche für den Sonderbund mächtige Hülfsgenossen gewesen sein wür⸗ den, wenn nicht Vorkehrungen getroffen worden wären, dieselben im Zaum zu halten, bevor man zum Beginn des Kampfes schreitet; sie geben sich in solcher Weise den Anschein von Mäßigung, sie geben dieses berech⸗ nete, ihnen nützliche Zögern für eine Folge der friedlichen Gesinnungen aus, von welchen sie erfüllt seien; dann aber, wenn ihre Vorbereitungen beendigt sein werden, wenn sie Luzern und die kleinen Kantone für hinlänglich er⸗ schöpft an Geld und Lebensmitteln erachten werden, dann werden sie wie eine Lawine über sie herstürzen und den Krieg beginnen. Dies ist der Plan, der in diesem Augenblicke befolgt wird. Den Motiven, welche ihn veranlaßt haben, muß noch der Umstand hinzugefügt werden: Der Vorort hat eben so wenig Geld, wie der Sonderbund, und sucht sich solches zu verschaffen. Er hat in Paris um Geld angefragt, und zu dem gleichen Zwecke hat sich einer seiner Agenten nach Frankfurt begeben, wo er ein Anlehen negoziiren soll. Wenn der Krieg von dem Er⸗ solge dieser Unterhandlung abhängig wärr, so würde noch ei⸗ nige Hoffnung dafür bleiben, daß der Frieden aufrecht erhalten wer⸗ den dürste. Leider ist es nicht so. Wird der Vorort freie Hand haben, dieses Zögerungssystem lange fortzusetzen? Es ist dies zweifelhaft. Die Klubs sind ungeduldiger. Schon fragen die berner Blätter, ob man etwa die Schneezeit abwarzen wolle, um die Bataillone im Schnee zu be⸗ graben; und wenn das Wort Verrath auch nicht ausgesprochen worden ist, so fönt es doch durch die Sprache dieser Blätter durch. Die Deputirten des Sonderbunds sehen gar wohl ein, wie gefährlich die Lage ist, die man ihrer Partei bereitet; deshalb haben sie Bern verlassen und in ihre Kan⸗ tone zurückkehren müssen; vielleicht hatten sie darüber Berathung gepflogen, ob der Kriegs⸗Erklärung, nicht der Tagsatzung, denn es giebt in diesem Augenblicke keine Tagsatzung mehr in der Schweiz, ob dieser Kriegs⸗ Erklärung der radikalen Partei durch einen kühnen Schlag, wie ein Ein⸗ marsch der schwozer Milizen in St. Gallen es gewesen sein würde, zu antworten wäre; das Interesse des Sonderbunds rieth es offenbar an. Aber sie woll⸗ ten nicht, auch nur dem Schein nach, als der angreifende Theil auftreten. Der Gesandte Nußlands hat die Schweiz verlassen. Der Botschafter Oester⸗ reichs hat die Weisung von seiner Regierung erhalten, ebenfalls Zürich zu verlassen, wo er den Legations⸗Secretair zurücklassen wird, der nur offiziös lei dem Bürgermeister zum Behufe seiner persöͤnlichen Sicherheit akkredirt sein wird.“

Herr Duchesne de Bellecourt, ein Beamter des Departements der auswärtigen Angelegenheiten, ist mit Depeschen nach Wien ab⸗ gereist.

Ein Journal von Lille berichtet, daß Odilon Barrot den Vorsitz bei dem Reform⸗Bankette dieser Stadt abgelehnt hat, wenn nicht der Toast auf den König allen anderen Toasten vorausginge.

Herr Sauzet, Präsident der Deputirten⸗Kammer, ist in Paris angekommen. 1

Die Rente ist gestern Abend von 75. 75 auf 75.85 in Liqui⸗ dation gestiegen, und diesen Morgen stand sie 75. 82 ½ à 85 in Li⸗ quidation. 8

Großbritanien und Arland.

London, 30. Okt. Zur Widerlegung eines an der Börse verbreiteten Gerüchtes versichert die Times, daß das Parlament nicht wegen einer Anleihe für Irland zusammenberufen sei, auch für Irland überhaupt keine Anleihe verlangt werden würde, da die der Regierung zur Verfügung stehenden Gelder und Lebensmittel⸗Vor⸗ räthe für die diesjährige Noth ausreichen würden. Die bevorstehende Session habe nur den Zweck, von dem Parlamente eine Indemnitäts⸗ Bill für die Suspension der Bank⸗Akte zu verlangen. Gleichzeitig werde die Regierung allerdings auch nebenbei noch mehrere Maßre⸗ geln in Antrag bringen, welche dem öffentlichen Elend, besonders in Irland und in den schottischen Hochlanden, abhelfen sollen. Die Be⸗ rufung des Parlaments wird übrigens von allen Seiten gut geheißen. Die Morning Chroniele sagt: „Der baldige Zusammen⸗ tritt des Parlaments ist eine glückliche Nothwendigkeit. In jeder Be⸗ ziehung liegt daran, daß das Parlament sich versammle und das legislative Jahr beginne. Dem Handel und Gewerbfleiß liegt daran, zu wissen, was das Ministerium bezüglich der Lebensfragen denkt, welche die Handelswelt aufregen. Gegenwärtig ist in der Handels⸗ und Finanzwelt Alles provisorisch. Es giebt für das Parlament viel zu thun, so daß es nicht zu früh anfangen kann, wenn es am Schlusse der Session seine Aufgabe erfüllt haben will. Nothwendig wird das Parlament den Erörterungen üüber die gegenwärtige Lage viele Zeit widmen, und es kann bei diesen Erörterungen mit um so mehr Un⸗ abhängigkeit verfahren, da im neuen Unterhause viele neue Mitglie⸗ der sitzen, welche eben zu keiner sonderlichen Hochachtung der Ueber⸗ wieferungen von 1844 verpflichtet sind. Die irländische Frage allein würde Beschäftigung genug für eine ganze Session darbieten. Wir

erwarten, daß die Minister einige der durch Irlands Lage am drin⸗

gendsten erheischten Maßregeln vorlegen werden.“

güüdter abeeic von der englischen Post 32 den Sense. tädten abgeschlossener postalischer Vertra wird heute von der amt⸗ lichen Zeitung Fene aße. 1 w ““

niederla

Aus dem Haag, 2. Nov. ( empfing Se. Majestät der König eine

ndee.

Amst. Hndlsbl.) Gestern

Deputation beider Kammern

der General⸗Staaten, welche die Antworts⸗Adresse auf die Thron⸗

Rede überreichte; der König erwiederte

„Edelmögende Herren! Ich empfa und danke Ew. Edelmögenden für die Ge gesprochen sind. genden und hege das Vertrauen, daß

darauf Folgendes: uge diese Adresse mit Freude esinnungen, welche darin aus⸗

Ich rechne auf die Mitwirkung von Ew. Edelmö⸗

unsere gemeinschaftlichen Be⸗

mühungen, welche sich auf den aufrichtigsten Wunsch für das Wohl des Vaterlandes gründen, heilsame und dauernde Früchte tragen

werden.“

Brüssel, 2. Nov. Die Indepe

ndance protestirt mit Kraft

gegen die persönliche Durchsuchung, welche bei dem französischen Gränz⸗

Zollamte wieder in Aufnahme gekommen zu sein scheine und neulich

in Quievrain mit der größten Rücksichtsl

osigkeit an zwei Damen, auf

denen ihrem Passe gemäß kein Verdacht von Schmuggelei habe lasten können, und, trotz des Protestes ihrer Männer, verübt worden sei.

Das brüsseler Blatt sagt: Herstellung

gen die Reisenden und ihr Gepäck herbeiführen würde.

„Es wäre zu erwarten gewesen, daß die internationaler Eisenbahnen ein gelinderes Verfahren ge⸗

Mögen die

höheren Behörden für Abstellung dieses Mißbrauches Sorge tragen.“

Das Berathungs⸗Comité über die

Lage Flanderns hat bereits

seine erste Sitzung gehalten; es hat Herrn d'Elhoungne zu seinem

Präsidenten und Herrn Kervyn zu seinem

Secretair erwählt.

Schweden und Rorwegen.

Stockholm, 26. Okt. Man spricht noch immer davon, daß der Reichstag, der Cholera wegen, nach Malmö verlegt werden solle.

Die zur Küsten-Bewachung bestimmten „Brynolf“ und „Styrbjörn“ sind an ih Die ganze Küste von Kullen bis Tornea Quarantaine gestellt und in Stockholm

Chef⸗Fahrzeuge „Tycho“, re Bestimmung abgegangen. ist gegen die Cholera unter eine aus dem Präsidenten

Skogman, Contre⸗Admiral Kreuger, General⸗Direktor Ekströmer und

Großhändler Scharp bestehende Quara worden. In der Nacht vom 18. zum 19. O

ntaine⸗Kommission gebildet

ktober hat eine Feuersbrunst

in Fahlun, im Stadttheile Oestanforß, 42 Hänser zerstört, wodurch

59 Familien oder 206 Personen obdachlos geworden. Arbeitsmann ist Niemand verwundet oder umge⸗

schwer verletzten kommen.

v—“ Tagsatzung. (Eidg. Ztg. vom vor ihrer Suspension.) Ueber die in den

Außer einem

z.

31. Oktober, letzte Nummer letzten Tagen von dem ent⸗

scheidenden Bruche stattgefundenen Konferenzen erfährt man nur un⸗ vollständige und einseitige Bruchstücke, und es wird wohl erst einer späte

ren Zeit vorbehalten sein, diese letzten V mitteln und den unseligen Bürgerkrieg zu

ersuche, den Frieden zu ver vermeiden, der öffentlichen

Meinung vollständig vorzulegen. So viel meldet indeß die N. Z. Z., daß den 29sten d. Abends (also nach dem entscheidenden Tagsatzungs⸗ Beschluß, aber noch vor Abreise der Sonderbunds⸗Gesandten) auf

Veranlassung der Gesandtschaft von Ba ferenz stattfand, an welcher außer Basel und Neuenburg von der Furrer, Näff, Munzinger und die Gesandten der sieben katholische

sel noch eine letzte Kon den Gesandtschaften von einen Seite die Herren Kern, von der anderen n Kantone Theil nahmen,

und daß diese Letzteren eine Auflösung ihres Schutzbündnisses, sei es unter der Bedingung, daß die Zwölfstimmen⸗Mehrheit auf die gewalt⸗

same Ausweisung des Jesuiten⸗Ordens Wallis, Luzern dagegen seinerseits auf verzichten, sei es unter der Bedingung, d

Entscheide des Papstes in ihrem ganzen

aus Freiburg, Schwyz und die Beibehaltung desselben die Jesuiten⸗Frage dem

Umfange anheimfallen solle,

daß dagegen die Kloster⸗Frage als beseitigt und abgethan betrachtet werde, ablehnten und als Ultimatum von ihrer Seite verlangten, „daß die Jesuiten⸗Frage und die Kloster⸗Frage dem Papste zur Ent⸗ scheidung anheimgestellt werden sollten, wobei sie indeß nicht von der

Erwartung ausgingen, daß der Papst d stellen, aber daß er deren Säcularisatio Liquidation des Vermögens Verfügungen

ie aargauischen Klöster her⸗ n genehmigen und über die treffen werde.“

Die Erklärung, welche die Gesandten der sieben Sonderbunds⸗ stände am Schluß der Tagsatzungs⸗Sitzung vom 29. Oktober, nach

Verwerfung ihres (gestern mitgetheilten Protokoll gegeben, lautet folgendermaßen

„Es ist für die unterzeichneten Gesandtst der Stände Luzern, Uri, Schwoz,

) versöhnlichen Antrags zu

. .

chaften, als die Gesandschaften Unterwalden, ob und nid dem Wald,

Zug, Freiburg und Wallis, der Augenblick gekommen, wo sie, in Folge des Benehmens der Mehrheit der auf der Tagsatzung versammelten Stände,

diese zu verlassen zu haben.

Als Rechtfertigung dieses

ihres wichtigen

Schrittes berufen sie sich auf folgende Thatsachen; eine der Würde und den

Rechten der eidgenössischen Stände angeme Tagsatzung nicht mehr.

ssene Berathung existirt in der

In geschlossenen Konferenzen der Gesandtschasten

der zwölf Mehrheitsstände wird berathen und beschlossen, was man nachher

zum Tagsatzungsbeschluß erheben will. Di ist zu einem bedeutungslosen Spiele herabgesunke thungsgegenstände und Beschlüsse erachtet man d nicht einmal mehr für nothwendig; man v schreiben, bei deren Versenden man sogar

Die Berathung in der Tagsatzung

n. Für die allerwichtigsten Bera⸗ ie Ansetzung einer Tagesordnung

erschweigt diese in den Einladungskreis⸗

die Regeln des Anstandes bei

Seite setzt für jene Gesandtschaften, welche in die Pläne der Zwölfermehr⸗ heit nicht eingeweiht sind, bringt dann in geheimer Sitzung den Gegenstand

an die Tagesordnung und faßt Beschlüsse. jenes kränken muß,

den sie thun, veranlaßt, sondern die Ursache

uneidgenössische Benehmen die unterzeichneten indt ten t so ist's doch nicht dieses, was sie zu dem wichtigen Schritt,

Und welche Beschlüsse? Wenn Gesandtschaften tief

desselben ist der Inhalt jener

Beschlüsse, der unzweifelhaft den Bürgerkrieg in nächsten Tagen zum Aus⸗

bruch bringt und schon jetzt den Krieg gegen

die sieben katholischen Stände

Luzern, Uli, Schwoz, Unterwalden ob und nid dem Wald, Zug, Freiburg

und Wallis anordnet. Dieser Beschluß verord Aufstellung von 50,000 Mann. Diese sogenant

net eine eidgenössische Truppen iten eidgenössischen Truppen dür⸗

fen aber nuͤr aus den Zwölferständen genommen werden. Als Grund dieser Trup⸗

penaufstellung führt man an: Handhabung

selben und die Wahrung der Rechte des Bundes.

Zwölfermehrheit zu bedeuten haben, bedarf k.

Beschluß giebt übrigens seibst den näheren Aufschluß.

t, abgerechnet einige mili

der Eidgenossenschaf ton St. Gallen, n diesen bedarf es nicht der Aufstellung diese muß einen anderen Zweck haben, Ober⸗Kommandanten wird der Auftrag stellung der Ordnung und Gesetzlichkeit, wo habung des Ansehens des Bundes zu verwe

herrscht Ordnung und Gesetzlichkeit. 8 einer Armee von 50,000

der den sieben Ständen gilt.

Auftrag ertheilt, sein Armee⸗Corps zur Her⸗

der Ordnung, Herstellung der⸗ Was diese Worte der einer Auseinandersetzung. Der In den Kantonen tairische Unordnungen im Kan⸗ Zur Herstellung von Mann;

Dem

sie gestört werden, zur Hand⸗ nden. Der Ober⸗Kommandant

hat daher vom Augenblicke des gefaßten Beschlusses an nicht nur Vollmacht,

sondern sogar den Auftrag, mit seinen Trupp

en zu handeln. Wenn bis zur

Stunde noch keine Feindseligkeiten vorgefallen sind, so ist die Ursache hier-⸗ für anderswo zu suchen. Oie Aufstellung des aufgebotenen Armee⸗Corps,

wenn täuschender Worte wegen noch ein Zweifel übrigens den schlagendsten Beweis für dessen wahren Zweck. es sondern um Herstellung gestöoörter

nicht um Bekriegung der sieben Kantone, Ruhe und Ordnung in anderen Kantonen h lung von Armee⸗Divisionen in Waadt, in Zürich, Tessin? Das aufgebotene Truppen⸗

Kantone ins Feld gerufene feindliche Armee. bereits Auftrag, mit derselben zu handeln,

sollte, liefert Wenn es sich

obwalten

andelt, wozu denn die Aufstel⸗ Bern, in Solothurn, Aargau,

Corps ist eine gegen die sieben

Der Ober⸗Kommandant hat der Kriegsbeschluß ist also ge⸗

faßt, und jeder Augenblick kann uns den Ausbruch des fluchwürdigsten Bür⸗ gerkrieges verkünden. Wir müssen daher scheiden, da diejenigen, welche geschworen, im Glück und Unglück als Brüder und Eidgenossen mit uns zu leben, das Schwert gegen uns gezogen haben. Die Folgen lehnen wir von uns ab und wälzen sie auf die, welche sie heraufbeschworen haben. Die Gesandtschaften der sieben Stände hatten die von der Gesandtschaft des h. Standes Zug gestellten Anträge aufgenommen und sie als Grundlagen einer Vermittelung hingestellt; sie hatten sich in Privat⸗Konferenzen bereit erklärt, wenn ihren Ständen die denselben zukommenden konfessionellen und politi⸗ schen Rechte gesichert werden, die Jesuiten⸗ und Kloster⸗Frage dem schieds⸗ richterlichen Entscheide des allwärts hochverehrten, weisen Oberhauptes der katholischen Kirche zu unterstellen; sie verlangten, daß, wenn auch vor der Hand in die eine oder andere dieser Fragen nicht eingetreten werden wolle, man doch als Zeichen aufrichtiger Friedensliebe gegenseitig sofort die Waffen ablege, die aufgerufenen Truppen entlasse und dann freundschaftlich in Friedensbe⸗ sprechungen eintrete. Alles, sogar dieser letzte Friedensvorschlag, wurde ab⸗ gelehnt. Der Beweis liegt also am Tage, daß man eine für beide Theile ehrenvolle friedliche Lösung nicht will, sondern auf blutigem Pfad eine im⸗ merhin unehrenvolle sucht. Zum Beweise unserer Schuldlosigkeit erlassen wir mit dieser Eingabe unter heutigem Tag ein Manifest an das gesammte Schweizervolk, an Mit⸗ und Nachwelt, und legen es ebenfalls ins Proto⸗ koll der Tagsatzung nieder. Bern, den 29. Oktober 1847. (Folgen die Unterschriften.) haig 4

Ein in der Tagsatzungs⸗Sitzung vom 30. Oktober verlesenes Schreiben der Regierung von Neuenburg drückt ihre Verwunde⸗ rung aus, daß der Kriegsrath bereits Truppen nach St. Aubin und Boudry beordert habe, und glaubt darin schon den Anfang einer mi⸗ litairischen Occupation zu erblicken. Neuenburg erklärte, die ihm durch den (gestern gemeldeten) Tagsatzungs⸗Beschluß zugewiesene Verantwort⸗ lichkeit annehmen zu wollen, und protestirte gegen jede Verlegung von Truppen auf sein Gebiet.

Fürstenthum Neuenburg. Einem Schreiben aus Neuen⸗ burg vom 29. Oktober entnimmt die Eidg. Ztg. die Nachricht, daß die gesetzgebende Versammlung des Fürstenthums, die (wie gestern gemeldet) auf diesen Tag einberufen war, die Neutralitäts Er⸗ klärung des Staatsraths mit 73 gegen 12 Stimmen gutge⸗ heißen hat.

Das (schon erwähnte) Schreiben, welches der Staatsrath von Neuenburg auf die Einladung des Oberst Frei⸗Herose, Chefs des von der Tagsatzungs⸗Mehrheit ernannten Generalstabes, die im Fürsten⸗ thum ausgebotenen Trnppen unter „eidgenössisches“ Kommando zu stellen, unterm 27. Oktober an den Vorort erlassen hat, und in wel⸗ chem er sich über die Stellung seines Standes bei ausbrechendem Kriege ausspricht, lautet vollständig also:

„Mittelst eines an die zwölf Stände Zürich, Bern, Glarus, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Graubündten, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt⸗ and, Genf und an die beiden halben Stände Appenzell⸗A.⸗Rh. und Basel⸗ Landschaft gerichteten Rundschreibens, welches uns irrthümlich zugesandt worden zu sein scheint, zeigt uns der Vorort an, daß in Folge eines mit zwölf Stimmen gefaßten Beschlusses die Truppen, welche in den nicht zu em Sonderbund gehörenden Staaten bereits aufgeboten, unter eidgenössi⸗ sches Kommando gestellt seien. Dieser Mittheilung waren zwei Exemplare, das eine in deutscher, das andere in französischer Sprache, des am 24. Ok⸗ ober von der Tagsatzung erlassenen Beschlusses beigefügt, welcher verfügt, daß, um die Ordnung aufrecht zu halten, sie herzustellen, wo sie etwa gestörtwäre, ind um die Rechte des Bundes zu schützen, eine Aushebung eidgenössischer Trup⸗ pen stattfinden solle. Daß die von den nicht zum Sonderbunde gehörenden Kan⸗ tonen schon mobil gemachten Truppen unter eidgenössisches Kommando ge⸗ stellt werden sollten, und daß der eidgenössische Kriegsrath beauftragt fei ein Armee⸗Corps von ungefähr 50,000 Mann mobil zu machen u. s. w. Der Umstand, daß das Rundschreiben, auf welches wir hiermit antworten,

nicht für uns bestimmt war, beweist, daß der Vorort unsere wahre Stellung berücksichtigt und es nicht angemessen gefunden hat, uns unter die Zahl der

Kantone zu setzen, welche zum Vollzug des Beschlusses vom 24. Oktober mitwirken sollen, und wir würden hierüber in gar keinem Zweifel gewesen sein, hätte nicht ein Schreiben des Herrn Frei⸗Herose, Chefs des General⸗ stabes, von uns verlangt, die Truppen, welche wir etwa mobil hätten, un⸗ ter eidgenössisches Kommando zu stellen. Deshalb werden Sie, Tit., es ge⸗ wiß nicht auffallend sinden, wenn wir Sie vor Allem um einige Erklärungen ersuchen. Der Tagsatzungs⸗Beschluß spricht von Wiederherstellen der Ordnung nud von der Nothwendigkeit einer gewaltigen Entfaltung von Streitkräften, um zu diesem Ziel zu gelangen. Nun wüßten wir aber nicht, daß die öffentliche Ordnung irgendwo ernstlich gestört wäre, und abgesehen von dem Widerstand einiger Milizen St. Gallens, zu dessen Unterdrückung die von den Regierungen Zürichs und St. Gallens getroffenen Maßregeln hin⸗ gereicht zu haben scheinen, ist uns keine Nachricht zugegangen, aus welcher man entnehmen könnte, daß die öffentliche Ruhe in irgend einem Kanton in solchem Maße gestört worden wäre, um das unmittelbare und durchaus außerordentliche Einschreiten der Tagsatzung zu erheischen. Wofern uns also nicht ganz bestimmte Erklärungen über diesen Punkt gegeben werden, so müssen wir annehmen, daß der eigentliche Zweck des Tagsatzungs⸗Be⸗ schlusses in dem letzten Theil des ersten Satzes: „Die Rechte des Bundes zu schützen“, enthalten ist, und daß die Mehrheit der Tagsatzung hierunter nichts Anderes versteht und verstehen kann, als den gewaltsamen Vollzug ihres die Auflösung des Vertheidigungs⸗Bundes der sieben Kantone verlangenden Beschlusses. Dies ist es, Tit., was zu wissen für uns von Wichtigkeit ist, und was wir zu fordern berechtigt zu sein glauben. Handelt es sich, wie Alles schließen läßt, um die Vollziehung der bekannten Beschlüsse, so werdet Ihr anerkennen, daß das bisher in allen diesen Angelegenheiten von uns befolgte Verfahren uns nicht erlaubt, dazu mitzuwirken. Wir haben immer protestirt gegen die Legalität der Beschlüsse der Mehrheit, welche das Se⸗ parat⸗Bündniß veranlaßt haben, so wie gegen die Beschlüsse gegen dieses Zündniß selbst. Wir beharren bei der Ansicht, daß diese Beschlüsse nicht dem Bundesvertrage gemäß seien, welcher allein die Verpflichtungen der Kantone gegen die Cidgenossenschaft festsetzt. Dieses Verfahren wurde uns vorgezeichnet durch die Behörde, welcher die Verfassung das Recht der In⸗ structions⸗Ertheilung zuerkennt: wir können uns nicht davon entfernen, wir werden ihr demnächst diesen neuen Zwischenfall vorlegen. Zwar begreifen wir, Tit., daß Ihr von einem anderen Standpunkte aus die Nichtigkeit un⸗ serer Anschauung nicht zugebet, aber unmöglich könnet ihr verkennen, daß, nachdem wir fort und fort das gute Recht der sieben Stände anerkannt ha⸗ ben, vom Standpunkte der öffentlichen Moral aus es wahrhaft natur⸗ widrig wäre, uns die Waffen ergreifen zu heißen, um mit Gewalt die Stände zu unterwerfen, deren Sache wir immerfort als ge⸗ recht und gesetzlich erklärt haben und noch erklären. Ihr selbst würdet eine Regierung verachten, welche bis zu diesem Grade ihre Ueber⸗ zeugungen und Gefühle verleugnen könnte. In dem beklagenswerthen Kampfe, der nun beginnen soll, ist uns unsere Stellung durch alle unsere bisherigen Schritte vorgezeichnet: es ist die Neutralität, und diese Stellung können wir nicht aufgeben. Indem wir Euch bitten, diese Mittheilung der hohen Tagsatzung unverzüglich vorzulegen, ergreifen wir den Anlaß zc. (gez.) Der Gouverneur: von Pfuel. (gez.) Der Kanzler: Favarger.“

„Kanton Bern. Die kath. Ztg. meldet, es gehe das Ge⸗ rücht, General Dufour habe bereits einen Kriegsplan vorgelegt, wobei es zunächst auf Freiburg abgesehen sei, und zu dessen Ausführung er eine Armee von 30,000 Mann bedürfe. 8

Der Regierungs⸗Rath hat am 28. Oktober in Folge des Mili⸗ tair-Aufgebots auf den Antrag des Militair⸗Direktors beschlossen, daß

ddie Civil⸗ und Administrativ⸗Justizpflege im ganzen Kanton einge⸗

stellt sein soll.

Am 30. Oktober ist das 3te und 4te Reserve⸗Infanterie⸗Bataillon aufgeboten worden, um Position im Oberlande zu nehmen; 2 Scharf⸗ schützen⸗Compagnieen und eine Artillerie⸗Compagnie sind ihnen beige⸗ ordnet. Eben 9 sind im Jura das 7te und 8ie Reserve⸗Infanterie⸗

Beataillon aufgestellt worden und marschiren an die Gränze des Kan⸗

tons Neuenburg. Das Ober⸗Kommando ist dem Oberst Ochsenbein übertragen, unter dem zwei Brigadiers stehen; einer derselben ist Oberst⸗Lieutenant Knechtenhofer, der andere der Kommandant Brügger.

b

(Karlsr. Ztg.) Die eidgenössische Kriegs⸗Kasse, welche die Bestimmung hat, Ausgaben für militairische Bundeszwecke zu bestrei⸗ ten, erhält ihre gewöhnlichen Zuschüsse aus den Kosten der eidgenös⸗ sischen Zollstätten, und im Laufe der neueren Zeit hat sich auf diesem Weg ein Militair⸗Fonds von 5 bis 6 Millionen Schweizer⸗Franken angehäuft, von welcher Summe aber bei weitem der größere Theil hypothekarisch angelegt ist, indem sich nur etwa 1 ½ Millionen baar in der Kasse besinden. Da jeder vorörtliche Stand ein Drittel die⸗ ses Geldes in Händen hat, so kann für die jetzigen Kriegszwecke nur etwa über eine Million verfügt werden, da Luzern na⸗ türlich die bei ihm liegende halbe Million unter den ob⸗ waltenden Umständen nicht aus der Hand giebt. Nach Berech⸗ nungen, von Sachkundigen angestellt, wird die aufgebotene Execu⸗ tions⸗Armee täglich ungefähr 100,000 Schweizerfranken kosten und somit der jetzige Baarvorrath der Kriegskasse schon nach 10 Ta⸗ gen erschöpft sein. Da es unter den dermaligen Verhältnissen sehr schwierig, wo nicht unmöglich wäre, die Kapital⸗Briefe der Kriegs⸗ kasse zu versilbern, so sucht man in diesem Augenblick auf diesel⸗ ben einige Millionen aufzunehmen, und ist bereit, den Leihlusti⸗ gen günstige Bedingungen zu stellen. Es wird wohl kaum der aus⸗ drücklichen Angaben bedürfen, daß die jetzigen Verhältnisse der Schweiz den allernachtheiligsten Einfluß auf Handel und Wandel, die in das bedenklichste Stocken gerathen sind, ausüben. Nament⸗ lich werden die bittersten Klagen von Fabrikanten geführt, denen viele Arbeiter durch den Kriegsdienst entzogen und die dadurch ver⸗ hindert werden, erhaltene Bestellungen zur versprochenen Zeit aus⸗ zuführen.

Kanton Zürich. Betreffend die sogenannte österreichische Note bringt die kath. Ztg. unter der Aufschrift: „offizielle Lüge“, Folgendes: „Die österreichische Gesandtschaft erklärt dasjenige, was in dem Schreiben der Regierung von Zürich an den Vorort, betref⸗ fend die neutrale Stellung Oesterreichs gegen beide Parteien in der Schweiz, gesagt wird, als Lüge, Herr Freiherr von Kaisersfeld ist von Unwillen erfüllt über das Gewissen der Radikalen, da sie nur durch die Lüge ihre Sache zu vertheidigen wissen. Die Nachrichten von den Schweizer⸗Gränzen werden die ausgestreute Lüge bald kräf⸗ tigst widerlegen.“

Kanton Graubündten. (Frkf. J.) Das Corpus ca- tholicum hat ein Schreiben an Pius IX. erlassen, worin er ersucht wird, die Jesuiten von Luzern abzuberufen.

Kanton Zug. Landammann und Rath des Kantons Zug

haben unterm 27. Oktober folgende Proclamation an das gesammte Volk desselben erlassen: Theuerste Kantonsbürger! Nie ist Eintracht unter einem Volke und Zutrauen zu seiner Regierung nöthiger und segenbringender, als in schwie⸗ rigen und ernsten Zeitverhältnissen. Von jeher haben wir es uns zur hei⸗ ligsten Aufgabe gemacht, Eure von den Vätern ererbten Rechte und Frei⸗ heiten, Eure Unabhängigkeit und Euren Glaubeu nach Kräften zu schützen. Darum konnten und durften wir nicht gleichgültig gewaltsamen Ueberfällen mitverbündeter Stände zusehen; darum mußten wir der Aufhebung der Klöster im Aargau entgegentreten; darum war es uns unmöglich, den Gelüsten für Austreibung eines katholischen, kirchlich anerkannten Ordens zu huldigen und damit das unveräußerliche Recht des zugerischen Volkes seine Lehrer und Erzieher frei und nach seinem Willen zu wählen in die Schanze zu schlagen! Unentwegt erfüllten wir unsere Pflicht, ohne Furcht vor den Mitmenschen, ohne alle Beleidigung gegen sie. Und als die Vor⸗ orte, als die Tagsatzung keine Gewähr mehr hierfür boten, noch bieten wollten, schlossen wir uns jenen Ständen näher an, die gleichgesinnt vom Recht nicht lassen wollten. Theuerste Mitbürger! Ihr habt alle diese un⸗ sere Schritte offen gebilligt und uns aufgefordert, diesen Pfad des Rechts nicht zu verlassen, doch auch die Mittel anzuwenden, einen ehrenhaften Frieden zu erhalten. Eure Friedenswünsche zu erfüllen, ließ der hohe Land⸗ rath nun durch Eure Gesandtschaft der gegenwärtigen Tagsatzung eröffnen, daß wir für eine befriedigende Auflösung des Schutzbündnisses geneigt seien, wenn unsere politischen und konfessionellen Rechte gewahrt, die Jesuiten⸗ Angelegenheit fallen gelassen, der Schutz der durch den Bund garantirten kirchlichen Institute ausgesprochen und das Souverainetäts⸗ und Stimmrecht der sieben Stände anerkannt werde. Den 20sten d. M. erklärte die Tagsatzung in ihrer Proclamation, sie beabsichtige keine Bedrückung von Bundesgenossen, keine Vernichtung der Kantonal Souverainetät, keinen Umsturz bestehender Bun⸗ des⸗Einrichtungen, keine Verletzung Eurer Rechte und Freiheiten, keine Ge⸗ fährdung Eures Glaubens: sie werde vielmehr allen Kantonen in guten Treuen denjenigen Schutz gewähren, den sie anzusprechen berechtigt und den Bestimmung und Zweck des Bundes fordern. Aber Tages darauf es ist wohl unglaublich, und doch so ganz wahr Tages darauf verwarf die Tagsatzung obigen Antrag Eurer Gesandtschaft, ja sie würdigte ihn nicht einmal einer Kommissional⸗Prüfung. Unsere Hoffnung für den Frieden wuchs, als wir vernahmen, daß Repräsentanten an die Stände kämen; aber ihr einziges Geschäft war, die Proclamation zu verbreiten und derselben unbedingte Anerkennung vor den Behörden zu verschaffen, und damit ja der Inhalt derselben nicht mißverstanden werde, erklärten sie offen und aufrich⸗ tig: Das Schutzbündniß müsse aufgegeben werden, bezüglich der Freischaa⸗ ren sei jede weitere Garantie unnöthig, für die Zukunft gewähre die Tag⸗ satzung weder Souverainetäts⸗, noch Repräsentations⸗Recht, von Klosterherstel⸗ lung sei keine Rede, dies würde nur neuen Krieg entzünden, und es werde die Tag⸗ satzung die Jesuiten⸗Frage nicht aufgeben. Obwohl die Tit. Regierungs⸗ Kommission unter Vorbehalt der Genehmigung des h. Landraths zu Erzie⸗ lung eines ehrenvollen Friedens sich herbeiließ, alle anderen verlangten Ga⸗ rantieen beiseitzulegen, und einzig verlangte, daß die Stände⸗Mehrheit doch wenigstens die Jesniten⸗Frage auf sich beruhen lasse; damit nicht das un⸗ leugbare Recht der freien Wahl der Lehrer und Erzieher abseiten der Stände gekränkt werde, so wollten dennoch die Herren Repräsentanten keine Hoff⸗ nung machen, daß auch dies Einzige von der Tagsatzung gewährt werde. Ob unter diesen Umständen eine ehrenvolle friedliche Lösung noch möglich sei, wollen wir zu Gott hoffen, jedoch bezweifeln wir es. Das wissen wir, daß mit Hinwegsetzung über alle noch 1 gerechten Forderungen von Ga⸗ rantieen, mit Preisgebung aller unserer Rechte in die Willkür einer Stände⸗ Mehrheit, ein Friede, aber nur ein schändlicher, zu erkaufen wäre, wir wis⸗ sen aber auch, daß Ihr, getreue Mitbürger, einen schmählichen Frieden nicht wollet, daß Ihr Eure Rechte und Freiheiten, Eure Unabhängigkeit und Euren Glauben nicht der Willkür und Gewalt feig zum Opfer bringet. Darum seien wir, theure Mitbürger, auf Alles gefaßt! Uns wie Euch wird es lieb sein, wenn immmer möglich einen ehrenhaften Frieden zu begrüßen; aber es sei uns auch kein Opfer zu theuer, für unsere heiligsten Güter im Falle der Noth mit Leib und Leben gottergeben und muthig einzustehen, wie es treuen, biederen Zugern ziemt. Darum haltet zusammen, fernet jede Zwietracht, vertrauet uns, wie wir Euch, und bauen wir auf Gottes allmächtigen Schutz, der uns bisher gerettet und behütet hat!“

Am 31. Oktober Abends sind 5 Compagnieen Schwyzer in den Kanton Zug eingerückt. Zwei Compagnieen nebst Stab sind in der Stadt Zug, zwei in Cham und eine in Walchweil einquartiert. Am 1. November wird in Zug die Landwehr zweiter Klasse beeidigt.

Kanton Luzern. Der Regierungs⸗Rath hat, wie schon erwähnt, den Kanton Luzern im Allgemeinen und den Hauptort des selben insbesondere in Kriegszustand erklärt. Die Haupt⸗Bestimmun⸗ gen dieses Dekrets sind folgende:

„Jedermann ist den Militair⸗Behörden und Militair⸗Kommando's in allen Befehlen, welche sie in Bezug auf Personen und Sachen erlassen, Gehorsam schuldig. Wer sich diesen Befehlen widersetzt oder entzieht, wer die Anordnungen derselben oder der Regierung unwirksam zu machen sucht, durch Wort, Schrift, Druck oder That, wer insbesondere die Wehrpflichti⸗ gen aufzuwiegeln sucht, wer überhaupt in einer landesverrätherischen Ver⸗ bindung steht, dieselbe begünstigt oder solchen Vorschub leistet und die Va⸗ terlandspflicht verletzt oder böswillige Eigenthums⸗Beschädigung, Erpressun⸗ gen oder Plünderungen und Raub verübt, ist dem Kriegsgericht zu sofor⸗

tiger strenger Bestrafnng zu überweisen. Eben so sind diejenigen Frei welche sich irgendwie einer der

schärler, oben bezeichneten ungesetz lichen Handlungen schuldig machen, nebstdem, daß sie die erhaltene Gnad des Großen Rathes verwirken, für das frühere Verbrechen sowohl als für jene Ungesetzlichkeiten dem Kriegsgerichte zu überweisen. Kein Bürger des Kan⸗ tons, welcher entweder miliz⸗ oder landsturmpflichtig ist, darf den Kanton verlassen, und alle auswärts wohnenden wehrpflichtigen Bürger haben iu denselben zurückzukehren unter derjenigen Strafe, welche auf die Desertion gelegt ist. Diejenigen Kantonsbürger, welche im Aktivbürgerrechte eingestellt und daher die Waffen zu tragen unfäͤhig sind, sind von den Militair⸗-Be⸗ hörden und Militair⸗Kommando's zu anderen Militair⸗Leistungen zu ver wenden. Falls sie sich dieser Verordnung entziehen oder widerstehen, werden sie dem Kriegsgerichte zur Bestrafung überwiesen. Nicht⸗Kantonsbürger, welche in einem der oben bezeichneten Fälle sich befinden, sollen sofort poli⸗ 8 zeilich mit ihren Familien ans dem Kanton gewiesen werden. Nicht⸗Kan⸗ tonsbürger, welche den Kanton betreten und sich irgendwie eines verdächti⸗ gen Benehmens schuldig machen oder ohne gehörigen Ausweis sind, follen den Polizei⸗Behörden zugeführt und von diesen je nach Umständen unver- züglich aus dem Kanton gewiesen werden. Die Militair⸗Kommission und die Polizei⸗Kommission sind überhin beauftragt, alle und jede Maßregeln zu treffen, welche für Handhabung von Ruhe und Ordnung erforderlich oder zweckmäßig sind.“ 1 (O. P. A. Z.) Es werden gegenwärtig Anstalten getroffen, Zug durch einige Bataillone von Uri und Unterwalden zu besetzen. Man sagt, General Salis sei entschlossen, sich an die Spitze dieser Mannschaft zu stellen und den dort zu erwartenden Kampf in eigener Person zu leiten. Ein Dampfboot ist am 31. Oktober Morgens von Luzern abgegangen, um ein Bataillon Urner abzuholen, sie werden Nachmittags eintreffen und in der Stadt Quartier nehmen.

Kanton Freiburg. Bekanntlich haben die Gemeinderäthe des Bezirks Murten eine Zuschrift an die Tagsatzung erlassen, worin sie erklären, daß sie ihrer Regierung bei dem Kampfe ihre Mitwir⸗ kung und ihren Beistand nicht gewähren können. Hierdurch veran⸗ laßt, erließ die freiburger Regierung an die Angehörigen des Bezirks Murten eine Proclamation, in welcher sie denselben die Bedeutsam⸗ keit und den Zweck des Bündnisses darzulegen sucht. Diese Procla mation endet mit folgenden Worten:

„Geliebte Mitbürger! Werfet Eure Blicke auf die Euch umgebenden Bevölkerungen und saget, ob dieselben mehr Freiheit, größere Vortheile ge 1 nießen, als Ihr! Glaubt Ihr vielleicht, daß sie sich einer glücklicheren und besonders einer friedlicheren Lage erfreuen? Haben wir, obgleich unser Glaubensbekenntniß von dem Eurigen verschieden ist, dieses nicht immerfort geachtet? Haben wir etwa jemals dessen Ausübung im mindesten ge⸗ hemmt? Könnte man uns beschuldigen, daß wir jemals Eure re ligiösen Versammlungen untersagt und Euch Eurer Seelsorger, nach umsonstigen Versuchen, ihre Gewissensfreiheit gewaltsam zu in⸗ trächtigen, beraubt haben? Haben wir, in Bezug auf Eure zeit⸗ lichen Vortheile, uns nicht jederzeit bestrebt, selbige zu begünstigen, in so weit die uns zu Gebote stehenden Hülfsquellen es erlaubten? Haben wi nicht bei manchem Anlasse Eueren Rechten Geltung verschafft, Eure An⸗ sprüche behauptet? Wenn wir nun, wie wir uns dessen zuversichtlich ge⸗ trösten können, an Euch als eine gerechte und väterliche Regierung gehandelt haben, meinet Ihr durch Euren Schritt bei einer Behörde, deren willkür⸗- lichen Beschlüssen wir uns keinesweges unterziehen können, Euch wie gute Bürger gegen uns benommen zu haben? Befürchtet Ihr nicht, daß man Euch einstens vorwerfe, Eure Sache von derjenigen Eurer Mitbürger ge⸗ trennt zu haben, und daß man Euer Benehmen bei diesem Anlasse nicht sonderlich ehrenhaften Rücksichten zuschreibe? Was uns anbelangt, liebe Mitbürger! so haben wir unser Mögliches gethan, um Euch die wahren Ursachen der Entzweiung, worüber sich alle aufrichtigen Freunde des Vater⸗ landes betrüben, aufzuklären, um Euch vor treulosen Einflüsterungen zu warnen und Euch über den Werth Eurer wahrhaften Interessen und der

Institutionen, welche Euch die beste Gewähr für Ordnung und Ruhe dar⸗ bieten, zu belehren. Glücklich werden wir uns fühlen, wenn uns dies ge lingt; solltet Ihr aber unserer Stimme Eure Ohren verschließen, so werden wir zum Schutz un erer Rechte und unserer Unabhängigkeit kämpfen, und die Geschichte wird es dann in ihre Jahrbücher einzeichnen, daß wir diesel⸗ ben ohne Eure Mitwirkung behauptet haben!“

Kanton Basel. (Frkf. J.) Am 1. November traf in Basel (wie schon berichtet) das Aufgebot des Kriegsraths von Bern für das baseler Infanterie⸗Kontingent ein. Der Kleine Rath hat sofort einen Abgeordneten hingesandt, um Vorstellungen zu machen. Unterdessen tritt die baseler Infanterie am 1sten Nachmittags in Dienst. Der Entscheid der Frage bleibt dem Großen Rathe vorbe⸗ halten. Das Geld⸗Kontingent ist an die Kriegskasse abgesandt worden. 4

Die Baseler Zeitung berichtet: de Geneève nicht müde wird, mung der walliser Milizen und der fortwährenden Desertion derselben zu berichten, melden Privatbriefe aus Genf, daß in 1 dieser Stadt sich das am Dienstag (26. Okt.) aufgebotene Batailloen nur sehr spärlich gestellt habe. Ein anderer Privatbericht dagegen sagt, im Allgemeinen hätten die T 8 e

„Während die Revue von der unkriegerischen Stim⸗

Truppen mit Eifer dem Rufe der Regierung gehorcht und seien vom besten Geiste beseelt. Die Ernen⸗ nung des Herrn Dufour zum General habe den besten Eindruck im Kanton hervorgebracht. Die Revne vom Mittwoch schreibt ledig⸗ lich, das Bataillon und eine Artillerie⸗Compagnie seien in die Kaserne getreten und haben das eidgenössische Armband erhalten. Wie zahl⸗ reich und eifrig, meldet dieses Blatt nicht.“ b8

Die beiden Heerführer Dufour und von Salis, Ersterer General der Truppen der zwölf Stände, Letzterer derjenigen des Sonderbun⸗ des, schildert die Baseler Ztg. folgendermaßen:

„Dufour ist der Mann der Kriegstheorie, in welcher er Ausgezeichnetes geleistet hat und in manchen Zweigen als Autorität gilt, in Frankreich so⸗ wohl als in Deutschland. Aus eigener Anschauung aber kennt er den Krieg nicht, mögen auch öffentliche Blätter von seinen Kriegsthaten in Rußland u. s. w. fabeln, so viel sie wollen. Er war unter Napoleon Lieutenant im Geniewesen und wurde in den hundert Tagen Hauptmann, und als solcher arbeitete er an der Befestigung von Lyon, Schlachten aber soll er nie bei⸗ gewohnt und auch am Feldzuge nach Rußland keinen Theil genommen ha⸗ ben. Er ist aber auch der Mann der Legalität und hat aus Pflichtgefühl mehr als aus innerer Freudigkeit dem Rufe zur Leitung des Krieges ent- sprochen. Ganz anders Herr von Salis. Ohne äußere Verpflichtung stellt er sich an die Spitze der Siebner⸗Stände, er, der Protestant, ur Vertheidigung der konfessionellen Rechte der Katholiken. Einer freien großen Volkserhebung schließt er sich freiwillig aus innerem Antriebe an. Eine ritterliche, poetische Natur, angezogen durch die schlichte Einfalt der Bergvölker, religibs begeistert durch die Idee, für die alte Frei⸗ heit fechten zu dürfen. Und wie Herr Dufour, der Mann der ruhig beson⸗ nenen Theorie, so ist Herr von Salis der Mann der raschen Praris. Seine militairische Laufbahn begann er in Baypem, unter Marschall Wrede focht er bei Hanau, Arois sur Aube und in anderen Schlachten, trat dann in ein Schweizer⸗Regiment des Königreichs Holland und aus demselben in die holländische Armee und zwar in die Kavallerie. Vielfache auf Erfah⸗ rung gestützte Kriegskenntniß, vor Allem aber ein feuriger personlicher Muth, soll ihn auszeichnen. Folgender Zug wird von ihm erzählt: In Brüssel wurde auf sein Regiment aus Häusern geschossen, er steigt ab, setzt eine Leiter an, steigt in ein Haus und säubert es von Insurgenten. Solche Eigenschaften gewinnen das Herz eines begeisterten Volkes.“

IBtalien.

Turin, 26. Okt. (A. Z.) Fivizzano ist dena in Besitz genommen worden; bascen gilt 4 von Pontremoli. In Hinsicht beider sollen von Forenz ve- 1g n erhoben werden. Ueber die mit Lucca. Iegennedene Beran derung sollen die Meinungen in dem kleinen Ländchen g 8

Ein nicht unbeträchtlicher Theil der Bevölkerung ist ganz den konser⸗

noch nicht von Mo⸗ in Bezug auf Parma lorenz aus Schwie⸗