ors ugen sind und einen ekelhaften t und von Flüssigkeit — 88 Menschen, auch nicht 2 nnen ncinsbrand benutzt werden, zu letzterem m Braumn Alkohol geben. Kartoffeln, die zwar auf 5 dern geärndtet, aber noch nicht verdorben 1 denen die Krankheit sich als Schorfflecken oder trok⸗ ud, so wie solche, SHn wenn man die verdorbenen Theile mit einem Fäule zeigt, 289 leinen üblen Geruch von sich gegeben, können ohne
¹ . ven benutzt werden. Wenn aber die ganze Kartoffel oder Gefahr zum Iezerselben von der Fäule zerstört erscheint, wirkt sie, von der größie 82 en, schädlich und kann nur zu Viehfutter oder zum Brannt⸗ Menschen geegraucht werden. Nach den neuerdings gemachten Beobach⸗ —2 man, anstatt die verdorbenen Kartoffeln zu vernichten, besser, — — sie in frockenen, hochgelegenen Boden vergräbt. Die dergestalt — — und gegen den Einfluß der Luft und vor weiterem Verderben neschutzten, lassen nach Verlauf einiger Jahre reines Stärkemehl zurück, das,
mit Wasser ausgewaschen, sehr gut zu Speisen gebraucht werden kann.“
Frankreich.
* 2 „ Paris, 1. Nov Das Journal des Débats widmet aber⸗
mals der Durchstechung der Landenge von Suez einen leitenden Fn. erste Idee zu diesem Unternehmen“, heißt es darin, „faßte Herr Linant de Bellefonds, Gencral⸗Inspektor der Brücken nnd Wege und Bey in ägyptischen Diensten, der nach achtmonatlichen, an Ort und Stelle an⸗
estellten Vorstudien die Kosten des eigentlichen Kanals auf etwas mehr als
0 Millionen Fr. berechnete. Der Kanal würde nämlich schon einige tau⸗ send Meter von Suez seinen Lauf durch eine Reihe von Thälern und selbst Seen nehmen, deren Grund fast fortwährend unter dem Niveau des Rothen Meeres liegt, und bei denen es ganz einfach darauf ankäme, sie mit dem Wasser desselben anzufüllen. An einigen Stellen, wie in dem Bassin der bitteren Seen, würde man dadurch allein eine Tiefe von 50 Fuß und dar⸗ über erhalten. Um das etwaige Ueberströmen dieses Salzwassers durch nie⸗ drige Theile der Wüste auf kultivirte Strecken Aegpptens zu ver⸗ 22 würde es nur zweier Dämme von respektive 1000 und 2000
eter Länge bedürfen, und nur auf einer Strecke von circa 5 deutschen Meilen würde man auf durchaus ebenem Terrain einen eigentlichen Kanal auszugraben haben, aber auch hier an vielen Stellen durch Niederungen die Arbeit schon zur Halfte und selbst zu 3 gethan finden. Nimmt man nun aber selbst das Dreifache der berechneten Summe an, so würde damit doch nur mit genauer Noth eine Eisenbahn von Alexandrien nach Suez herzustellen sein, deren Vortheile mit denen eines See⸗Kanals keine Ver⸗ gleichung aushalten können. Welche Küstenstrecke würde damit nicht dem thätigen, obgleich nur von geringem Kapital unterstützten Unternehmungs⸗ geist der Küstenfahrer des Mittelmeers bis in den persischen Meerbusen auf der asiatischen und bis Zanzibar und darüber hinaus auf der afrikanischen Küste geöffnet werden? Wie würden alle diese Gegenden, die jetzt wegen des langen Seewegs um das Cap der guten Hoffnung herum vom euro⸗ päischen Handel fast gar nicht berücksichtigt werden können, mit dem⸗ selben und mit der europäischen Civilisation überhaupt in die fol⸗ genreichste Berührung gebracht werden? Schon jetzt würden einfache eu⸗ ropäische Fabrikate, wie Baumwollen⸗, Quincaillerie⸗, Glaswaaren ꝛc. durch die Küstenfahrt mit Vortheil überall gegen Gummi, Dro⸗ gen, Farbestoffe, Goldstaub, Elfenbein, Häute und selbst thierische Abfälle umgesetzt werden können. Unter den Staaten würde zunächst die Türkei politische Vortheile durch den Kanal davontragen, indem erst dieser ihr den Zugang zu ihrer Provinz Arabien, von der sie jetzt durch Wüsten getrennt ist, und damit zugleich eine wahre Herrschaft ermöglicht. Vor Allem aber würde Aegypten, wenn es das Unternehmen durch die jetzt beabsichtigte ver⸗ einte Gesellschaft ausführen läßt, sich dadurch ein materielles und morali⸗ sches Band mit Europa schaffen, durch welches es erst wirklich in die west⸗ liche Staaten⸗Familie einträte. Darauf muß die ganze Anstrengung sei⸗ ner Politik gerichtet sein, und in diesem Sinne müssen auch seine wahrhaf⸗ ten Se. ihm Rath ertheilen, wenn anders die Erfahrungen von 1840 einige Früchte für die Mächte getragen haben, welche wirklich feste Regierungen im Orient begründet zu (hen wünschen und nicht wollen, daß die Ueberreste des ottomanischen Reichs eines Tages dem Ehrgeiz Eu⸗ ropa's zur Beute hingeworfen und Veranlassung zu einem allgemeinen Kriege werden. Mehmed Ali muß es damals inne geworden sein, wie ge⸗ fährlich es für ihn war, unter den Großmächten nur eine einzige Freundin zu haben, während es jetzt in seiner Macht liegt, dieser Isolirung zu ent⸗ ehen und seine Privat⸗Interessen mit den allgemeinen Interessen auf eine o positive Weise zu verbinden, daß er hoffen darf, den Tag zu erleben, wo Europa sich freut, Aegypten auf dieselbe Weise unter den allgemeinen Schutz zu stellen, wie es die Schweiz, Belgien und den Bosporus unter ihn ge⸗ stellt hat. Es läßt sich erwarten, daß zu seinem eigenen Heil und zum Heile Aller ein Mann von Genie, wie Mehmed Ali, diese Gelegenheit nicht vorübergehen lassen wird.“
Der Kriegs⸗Minister hat Maßregeln ergriffen, damit die Verfer⸗ tigung von Schießbaumwolle, gleich dem Pulver und Salpeter, aus⸗ schließlich der Leitung der unter ihm stehenden Verwaltung vorbehal⸗ ten bleibe. Dies Erzeugniß, dessen Monopol sich somit die Regie⸗ rung vorbehält, wird dem Schatze eine neue Einnahmequelle gewähren, da die vom Verkaufe der Schießbaumwolle zu entrichtenden Abgaben ungefähr mit denen, welche der Verkäufer gewöhnlichen Pulvers zu leisten hat, gleichgestellt werden sollen.
Der Graf von Sartiges, welcher jetzt als außerordentlicher Ge⸗ sandter mit einer nur einstweiligen Mission in Persien beauftragt ist, soll definitiv zum französischen Gesandten in Teheran ernannt werden und als solcher dort seinen festen Aufenthalt nehmen. Der Cour⸗ rier français meint, diese Maßregel würde Frankreich in eine neue und vortheilhafte Stellung zum persischen Hofe bringen.
Der Arzt Lasegue ist vom Minister des Ackerbaues und Handels beauftragt worden, den Gang der Cholera in den Donauländern zu studiren. veseh Minister hat der hiesigen Handels⸗Kammer eine Aobschrift des Berichtes der Kommission zugehen lassen, welche er be⸗ auftragt hatte, Aufschlüsse über den Handel der Regentschaft Tunis mit dem Innern von Afrika und insbesondere über die Handelszüge 9 großen Karawanen durch die Sahara zu sammeln. Ferner hat
gels- 8 den Präfekten Bericht über die Fortschritte der Süss. ha e errag refnangt und versprochen, daß die Regierung e aften ör ines 3 ber⸗ nesehugsrSägens e ese zur Beförderung eines guten Ueber ieser Tage stand der Zahnarzt Lainé wegen Angriffs auf die Schamhaftigkeit zweier jungen Mädchen, die er unter dem Vorwande, das Ausziehen eines Zahnes sch Lav⸗ , Zahnes schmerzlos zu machen, zur Aethar⸗Cin⸗ athmung beredet hatte, vor dem Assisenhofe. Er wurde schuldig be⸗ funden und zu sechsjähriger Zwangsarbeit ohne Ausstellun 59 wie zur Entschädigungs⸗Zahlung von 1500 3 ei 86 8 8 h2 1— 00 Frs. an das eine Mädchen, verurtheilt, dessen Vater einen desfallsigen Antrag gestellt hatte
Die Stadt Ajaccio läßt jetzt die Arbei 1.
8 etzt die Arbeiten für das Fußgestell beginnen, welches die ihr vom Kardinal Fes x
om Nardinal Fesch vermachte Statue Na⸗ poleon's tragen soll. Der Kaiser ist in römis Kostü sh
3„. 1 chem Kostüm und ste⸗
hend dargestellt; in der linken Hand trägt er eine Rolle mit der Aufschrift: fepece gtne 9 Zu Marseille ist am 28sten der als Löwentödter tiermeister Gerard von den afrikanischen Spahis . e. un⸗ gen Löwen angelangt, den er nach Erlegung der beiden Alten auf⸗ gezogen und dem Herzoge von Aumale geschenkt hatte, der ihn nun dem Könige gan den Pflanzen⸗Garten in Paris überschickt. Gerard wird einige Zeit in Frankreich von den Strapazen achtjährigen Feld⸗ dienstes ausruhen.
Beim Marine⸗Ministerium geht man mit dem Plane um, eine Compagnie Taucher zur Verwendung für hydrographische Zwecke zu es e
In Lorient sollte am 23. Oktober die neue Fregatte „Jeanne d'Arc’ vom Stapel gelassen werden, was eine Unzahl Schaulustiger zusammengeführt hatte.
Die letzten Stützen wurden entfernt, und
das Fahrzeug setzte sich nach dem Wasser in Bewegung, hielt aber plötzlich wieder an und konnte mit aller Mühe nicht zu fernerem Fortgleiten gebracht werden. Darüber trat die Ebbe ein, und das Publikum mußte sich auf die nächste Fluth vertrösten.
Der Constitutionnel, der in Allem, was Algier betrifft, für das Organ des Marschalls Bugeaud gilt, bringt einen langen Brief über die gegenwärtige Lage der Dinge in Algier, die mit den schwär⸗ zesten Farben geschildert wird. Die Geldnoth sei ungeheuer, die Bankerotte mehrten sich täglich, alle auf die Ankunft des Herzogs von Aumale gesetzten Hoffnungen der Bevölkerung seien durch dessen Unthätigkeit schon wieder verschwunden. Altes bleibe beim Alten in Hinsicht des Krieges befolge man dasselbe System, nur der Marschall fehle; in Hinsicht der Colonisation habe man die alten Projekte auf⸗ gegeben und keine neuen an ihre Stelle gesetzt. Mit einem Worte: nichts sei in Algier verändert.
Die neuesten Mittheilungen aus Algerien berichten, daß sich un⸗ ter den Einwohnern seit der Ankunft des neuen General⸗Gouverneurs, des Herzogs von Aumale, unzweideutig ein allgemeiner Enthustasmus unter den Einwohnern fundgebe. Der Prinz hat bereits eine Anzahl Beglückwünschungs⸗Adressen von Seiten der verschiedenen Körperschaf⸗ ten erhalten, und noch viele solcher Kundgebungen wurden vorbereitet. Es wurden nunmehr alle Vorkehrungen getroffen, um die Bergwerke im Innern von Algerien, für welche von der Regierung Konzessionen ertheilt worden, auf das rascheste und ergiebigste auszubeuten. Das Kapital der Compagnie Bassano soll durch Emission neuer Aet en ver⸗ mehrt und ein erster Versuch bis zu einem Belaufe von 4,500,000 Fr. in kurzem gemacht werden.
Der Richter Cambon zu Cosne, gegen den wegen seiner Theil⸗ nahme an den Wahlreform⸗Banketten eine Disziplinar⸗Untersuchung eingeleitet worden, hat dawider Berufung eingelegt.
Der National ist in Folge der Beschlagnahme seiner Nummer vom 24. Oktober angeklagt: 1) den König verantwortlich machen zu
wollen für die Handlungen der Regierung; 2) die durch die Charte
von 1830 errichtete Regierungsform angegriffen; 3) den König be⸗ leidigt und 4) eine andere als die herrschende Regierungsform ver⸗ fochten zu haben.
Der Courrier français versichert, die Akademie der Medizin wolle sich darüber beschweren, daß man sie bei der Wahl der Aerzte, die man nach dem Oriente zum Studium der Cholera gesandt, nicht zu Rathe gezogen habe.
Eugen Sue'’'s neues Stück: „Martin und Bamboche“, nach sei⸗ nem Roman: „Martin das Findelkind“, bearbeitet, ist durchgefallen. Vom zweiten Akte an wurde fortwährend gepfiffen. Die Proben einer freien Bearbeitung von Halm's „Griseldis“ durch den Grafen Christian Ostrowski haben bereits begonnen.
Die Abtheilung für gewebte Waaren im Rathe der Sachver⸗ ständigen zu Paris hat beschlossen, an die betreffenden Behörden das Ansuchen zu stellen, dem Unfuge der als Ausverkäufe fallirt gewor⸗ dener Geschäfte angekündigten Verkäufe unter dem Werth Einhalt zu thun. Nicht nur werde der rechtschaffene Verkäufer im Allgemei⸗ nen dabei benachtheiligt, sondern auch das Publikum, weil es fast immer Waare von geringer Güte erhalte.
Die Falschmünzerei scheint in Frankreich jetzt ein sehr häusig vorkommendes Verbrechen zu sein. Im Departement der Seine und 29 ist so eben wieder eine ganze Gesellschaft Falschmünzer entdeckt worden.
Die Beschlagnahme des National vor einigen Tagen war durch einen Artikel veranlaßt, in welchem er der Linken ihr Verhalten bei den Reform⸗Banketten zum Vorwurf gemacht hatte. Das Sidele hatte darüber schon seit einigen Tagen eine Polemik mit dem Na⸗ tional unterhalten und unter Anderem gedroht, wenn die jetzige Re⸗ gierung sich in Aufstand versetzen würde gegen Frankreich, dann aus dem legalen Widerstande herauszutreten. Nun suchte ihm der Na⸗ tional zu beweisen, daß dieser Fall eingetreten sei; denn das Sidele selbst habe ja gesagt, die Gesetze seien ohne Macht und verletzt. Wenn es der Linken also Ernst sei, so müßte sie es auf andere Weise kundgeben als durch Reden, dürfte nicht bei den Wir⸗ kungen stehen bleiben, sondern müsse auf die Ursachen zurückgehen. Herr Guizot sei nichts als ein Werkzeug. Dieselbe Politik habe trotz aller Ministerwechsel seit 17 Jahren fortgewährt; wer dem unabän⸗ derlichen Willen zu widerstehen versuchte, sei gebrochen worden; von diesem sei also nichts zu erlangen; und selbst die Reform, zugestan⸗ den oder fenachegt, würde nutzlos sein, so lange der persönliche, jetzt vorherrschende Einfluß fortbestände. Uebrigens gehe die Aufrei⸗ zung zum Aufstande und das Heraustreten aus dem gesetzlichen Wege jetzt nicht von unten, sondern von oben aus, und wenn das Volk je die Achtung vor den Gesetzen vergäße, so würden die von oben ge⸗ gebenen Beispiele es rechtfertigen.
In der Ebene von St. Denis bei Paris wird eine Muster⸗ Meierei im größten Maßstabe zur Kultur der Ananas und zur Zucht von Fasanen und Auerhähnen eingerichtet. b
Das von der Regierung in Algier begründete neue Journal in arabischer Sprache unter dem Titel Mubechchir erscheint zweimal wöchentlich und soll durch ganz Algerien verbreitet werden.
Herr Capefigue hat am Donnerstag mit dem Minister⸗Präsiden⸗ ten Herrn Guizot eine lange Unterredung gehabt.
Der außerordentliche Gesandte der Republik Haiti, welcher die Ratification des abgeschlossenen Vertrages nach seiner Heimat bringen soll, hat sich beim Minister der auswärtigen Angelegenheiten beur⸗ laubt.
Nach dem Precurseur de l⸗Ouest herrscht zwischen den ver⸗ schiedenen Klassen der Arbeiter zu Ponts⸗de⸗Cé eine eingewurzelte Feindschaft, welche seit kurzem zu so ernsten Streitigkeiten führte, daß man sich genöthigt sah, eine Compagnie Infanterie und eine Gen⸗ darmerie⸗Abtheilung von Angers kommen zu lassen, um den blutigen Kämpfen Einhalt zu thnn.
Großbritanien und Irland.
London, 30. Okt. Die Repeal⸗Association hat in Dublin eine
außerordentliche Versammlung gehalten, in welcher auf den Antrag John O'Connell's ein Schreiben an den Papst beschlossen wurde, um ihm für seine Verwerfung der irländischen Provinzial⸗Kollegien zu danken. — Die Weigerungen zur Zahlung der Armensteuer nehmen in Irland immer mehr zu, eben so wie die Gewaltthätigkeiten gegen Grundbe⸗ sitzer und Pächter, selbst in solchen Gegenden, die sich bisher davon freizuhalten gewußt haben.
Kürzilch ist Herrn Brooke, dem Radscha von Sarawak, das Bürgerrecht der City von London mit vieler Feierlichkeit überreicht worden, als Anerkennung seiner Bestrebungen im Interesse des bri⸗ tischen Handels und der Colonisation, so wie der Humanität und Ci⸗ vilisation im Allgemeinen. 1u“
Die am 1. Juni d. J. von hier abgegangene Abtheilung vom Sappeur⸗ und Minir⸗Corps, welche im Frühjahr die Nordpol⸗Expe⸗ dition des Sir John Franklin aufsuchen soll, ist glücklich im Fort York an der Hudsons⸗Bucht angekommen. 1
Kanton Bern. Dem Schwyz. Volksbl. wird von Bern aus berichtet: Als die Kunde von seiner Wahl zum Ober⸗Komman⸗ danten einer eidgenössischen Executions⸗Armee dem Herrn Oberst Dufour, der sich gerade beim Mittagessen im Falken befand, zu Oh⸗
ren gekommen, sei der gute alte Mann in Ohnmacht gesunken, so
daß er habe weggetragen werden müssen. Das Schwyz. Volksbl. will es dahin gestellt sein lassen, ob darin ein gutes oder ein schlim⸗ mes Omen für die radikalen Zwölfer zu suchen sei.
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1 ei. — O Aus der westlichen Schweiz, 28. Okt. Wie vorausge⸗ sagt wurde, so bestanden die ersten Schritte der wieder versammelten Tag⸗ satzung darin, theils eine Proclamation an die Kantone des Schutzbünd⸗ nisses zu erlassen, theils Kommissarien an dieselben abzuordnen, Beides, um sie zur Auflösung ihres Sonderbundes zu bringen. Die Proclamation selbst, in sehr mäßiger Sprache abgefaßt, geht davon aus, daß nach Art. 6 des Bundesvertrages unter den einzelnen Kantonen keine dem allgemeinen Bunde oder den Rechten anderer Kantone nachtheilige Verbindungen geschlossen werden sollen, daß die Tagsatzung nun jenes Bündniß als mit dem allgemeinen Bunde unverträglich und demgemäß als aufgelöst erklärt habe, daß daher das Sonderbündniß auch von den betreffenden Kantonen aufzulö⸗ sen sei, die Tagsatzung hingegen keine Vernichtung von Kan⸗ tonal⸗Souverainetäten, keinen gewaltsamen Umsturz bestehender Bundes⸗Einrichtungen wolle. Allein, wie vorauszusehen war, sind die Kommissarien unverrichteter Weise zurückgekommen, die Procla⸗ mation ist ohne Erfolg geblieben. In der That, was sollte eine Pro⸗ clamation, die den Eindruck leerer Phrasen machen mußte, eine Pro⸗ clamation, die von einer einzigen Streitfrage sprach, als wäre die⸗ selbe, ohne irgendwelche Vorgänge, von gestern auf heute muthwil⸗ lig veranlaßt worden, die vergaß, daß der Jesuiten⸗Berufung nach Luzern eine Kloster⸗Aufhebung im Aargau, dem Sonderbunde zwei Freischaarenzüge nach Luzern vorangegangen sind. Das hauptsäch⸗ lichste Organ der liberal⸗konservativen Mittelpartei, die Eidgen. Zeitung, hat daher wohl mit vollem Rechte über dieselbe bemerkt: „Hätte die Proclamation wirklich beruhigen sollen, so hätte sie sich offen über die Kloster⸗, die Jesuitenfrage, die Freischaarenzüge, die gleiche Stimm⸗Berechtigung im Bunde, die Bundesreform aus⸗ sprechen und hier von dem Boden des eidgenössischen Rechtes aus wahre Beruhigung geben sollen. Sie hätte das thun können, ohne sich zu erniedrigen, ohne den wahren Fortschritt in den ihaesa⸗ schen Verhältnissen zu gefährden, sie hätte eine Vermittelung anbah⸗ nen können, die nicht blos der Schweiz große Opfer an Gut und Blut erspart, sondern ihr auch einen dauerhaften Frieden gewährt hätte. Statt allem dem behandelt sie die Sonderbundsfrage wie einen Civil⸗Prozeß, der von dem kompetenten Richter abgeurtheilt und damit erledigt ist.“ Den Widerspruch zwischen Wort und That zeigte in noch höherem Maße die Art und Weise der Aufnahme eines von der Gesandtschaft von Zug eröffneten Friedensvorschlages, nach welchem sich der Stand Zug bereit erklärte, das Schutzbündniß aufzulösen, insofern den sieben Ständen die feierliche Zusicherung er⸗ theilt werde, daß ihre politischen und konfessionellen Nechte unange⸗ tastet bleiben sollen, die Jesutten⸗Angelegenheit bei Seite gelegt und endlich die Sicherung der durch den Art. 12 des Bundes⸗Vertrages garantirten kirchlichen Institute in ihren bundesgemäßen Rechten und eine unbedingte Achtung und Anerkennung des Souverainetäts⸗ und gleichmäßigen Repräsentations⸗Rechtes der sieben Stände, nach Sinn und Wortlaut des Bundes⸗Vertrages von 1815, ausgesprochen und anerkannt werde. Allerdings war dieser Antrag nicht genügend, allein er zeigte doch auf Seiten Zugs das Bestreben der sieben Kan⸗ tonen, eine Vermittelung anzubahnen, nicht alles Recht für sich in Anspruch zu nehmen; er hätte die Basis einer wahren Mediation werden können. Allein fand dieser Antrag irgend welches entspre⸗ chende Entgegenkommen von Seiten der 12 ¾ pradikalen Mehrheits⸗ stände? Mit nichten!
So ist denn diese Mehrheit in ihrem Gange unverweilt vor⸗ wärts geschritten, hat die Aufstellung eines Truppen⸗Corps von 50,000 Mann beschlossen und einen Ober⸗Befehlshaber, so wie dieser hinwieder seine Divisionaire, ernannt. Um diese Organisation zu verstehen, muß man sich erinnern, daß in Friedenszeiten der eidge⸗ nössische Generalstab keinen höheren Grad als den eines eidgenössi⸗ schen Obersten kennt, hingegen ein Ober⸗Befehlshaber der eidgenössi⸗ schen Truppen von der Tagsatzung nur dann ernannt wird, wenn eine Bewaffnung beschlossen ist. Er erhält von der Tag⸗ satzung Instruction und Vollmacht und ist gegen dieselbe verantwortlich. Er verordnet alle militairischen Maßregeln, welche er zur Erreichung des ihm vorgeschriebenen Zweckes für noth⸗ wendig und dienlich erachtet. Er vertheilt die ihm von der Tagsatzung zur instructionsgemäßen Verfügung angewiesene Streit⸗ macht in Brigaden und Divisionen, bestimmt deren Stärke und er⸗ nennt nach §§. 37 und 45 ihre Kommandanten. Von ihm hängen die temporairen militairischen Anstellungen ab, welche nicht der Bundes⸗ Behörde vorbehalten sind, wie Platz⸗Kommando's u. dgl. Er erläßt und unterzeichnet die Armee⸗Befehle. Vom Augenblicke an, wo eine Truppen⸗Abtheilung durch ihren Eintritt in eidgenössischen Dienst und Sold zu seiner Verfügung gestellt wird, übt er über dieselbe die höchste Militairgewalt. Zu diesem Ober⸗Befehlshaber ist nun der bisherige eidgenössische Oberst und General⸗Quartiermeister (Chef des Geniestabes) Dufour aus Genf ernannt worden. Er ist sowohl praktischer als theoretischer Militair; seine Erfahrungen hat er auf den Schlachtfeldern des französischen Kaiserreiches gesammelt, als Militair⸗Schriftsteller ist er durch eine Reihe von Arbeiten bekannt. Seinen politischen Gesinnungen nach liberal, insbesondere aber napo⸗ leonistischen Erinnerungen zugethan, ist er dennoch dem Kriege gegen die innere Schweiz prinzipiell abgeneigt und dürfte daher nicht mit leichtem Herzen und frohem Muthe an die ihm gestellte Aufgabe gehen. Die von ihm ernannten Divisionaire sind die eidgenössischen Obersten Donats aus Graubündten, Rilliet⸗Constant aus Genf, Gmür aus St. Gallen, Burckhard aus Basel, Ziegler aus Zürich. Der Erste derselben hat sich in der englischen Armee un⸗ ter Wellington in Spanien ausgezeichnet, Rilliet⸗Constant und Burckhard haben zu verschiedenen Zeiten in der französischen Armee, Ziegler in der holländischen gedient. Ueberall in den Mehrheits⸗ Kantonen sind die Truppen in Bewegung; bis aber die Organisationen vollendet und die Truppen an ihren Bestimmungsorten angelangt sein werden, um auf Beschluß der Tagsatzung den Angriff zu beginnen, dürften noch 6 bis 10 Tage vergehen. Auf der entgegengesetzten Seite treibt man die Rüstungen nicht weniger eifrig vorwärts. Der Ober⸗Kommandant der Truppen der inneren Schweiz ist der General von Salis⸗Soglio, einst Adjutant des Feldmarschalls Wrede, zuletzt Oberst in holländischen Hiensten, wo er sich noch bei der Revolution in Brüssel durch die Unerschrockenheit auszeichnete, mit welcher er im Küraß und mit blankem Degen unter heftigem Gewehrfeuer eine Leiter hinauf⸗ klomm, durch ein Fenster in einen Palast — wenn ich mich nicht irre, denje⸗ nigen des Prinzen von Oranien — hineinsprang und augenblicklich mit den ihm Nachkommenden die Insurgenten verjagte; Chef des Generalsta⸗ bes ist der Oberst Elgger, welcher sich seinen ersten Orden im Jahre 1814 auf dem Montmartre vor Paris unter den deutschen Truppen erwarb; Brigadiers sind die Obersten Ab⸗Yberg und Rüttimann, der Erstere unter der Restauration in Pnzsfilce⸗ Diensten, der Letztere in holländischen. In Freiburg steht der Oberst von Maillardoz an der Spitze, bekannt durch die verzweifelte Lage, in welcher er sich im Jahre 1830 als Kommandant einer Garde Fübtheilung während der Julitage in Paris schlagen mußte; in Wallis endlich kommandirt der General von Kalbermatten, einst ebenfalls in französischen Diensten. Der
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Fluch des Bürgerkrieges, welcher uns so nahe bevorsteht, zeigt sich in vollem Maße auch durch die Art, in welcher er tüchtige Män⸗ ner einander gegenüberstellt, die vereint gehen sollten, so z. B. Salis⸗Soglio und Ziegler. Der Erstere, ein wahrhaft freier, ritter⸗ licher, nichts weniger als ultramontaner, wohl aber durch seine Ueber⸗ zeugung von dem Rechte der inneren Schweiz nach Luzern — reformirter Konservativer, findet sich vielleicht bald im Kampfe seinem alten Waffengefährten und Bekannten Ziegler gegenüber, ebenfalls ein höchst ehrenhafter militairischer Charakter, konservativer Refor⸗ mirter, der vor kurzem noch aus dem eidgenössischen Kriegsrathe ent⸗ fernt wurde, weil er nicht unter dem Freischaaren⸗Anführer Ochsen⸗ bein in demselben sitzen wollte, der aber, einmal eidgenössischer Oberst, sich verpflichtet glaubte, dem an ihn ergangenen Rufe zu folgen.
Je näher die Krisis heranrückt, um so mehr spricht sich daher auch das Gefühl der Unnatur dieses Bürgerkrieges, welcher wahrhaf⸗ tig nicht unschwer zu vermeiden wäre, nicht blos in einem großen Theile der Bevölkerungen der Mehrheitskantone, sondern vielfach in den aufgebotenen Milizen selbst aus. Zunächst sind es die katholi⸗ schen Minderheiten, welche in Glarus, Thurgau, Waadt, Bern u. s. w. entweder gar nicht oder nur zögernd erscheinen und nur gezwungen den Militair⸗Eid leisten; in St. Gallen sind eine Reihe von Insub⸗ ordinationen nur durch die drohende Nähe der züricherischen Ba⸗ taillone unterdrückt worden, können aber jeden Augenblick wieder aus⸗ brechen; in Genf haben, ungeachtet der verschärften Strafbestimmun⸗ gen, eine Menge Milizpflichtiger den Kanton verlassen, um sich dem verhaßten Dienste zu entziehen. Ueberhaupt ist nur in einem sehr kleinen Theile der Milizen dieser Kantone eigentliche Kriegs⸗ lust. Umgekehrt hat die milizpflichtige Mannschaft des reformir⸗ ten, zum Kanton Freiburg gehörenden, Bezirkes Murten, ihrer Regierung den Gehorsam verweigert; die Minderheit in Zug thut ihr Möglichstes, um diesen Kanton zu paralysiren. Im Allgemeinen befinden sich aber die Regierungen der Sonderbunds⸗Kantone ihren Angehörigen gegenüber in der günstigeren Stellung, da es sich hier nur um Vertheidigung, nicht um Angriff handelt, diese selbst im All⸗ gemeinen entschlossener, theilweise fanatisirt sind. Bei allen diesen sich durchkreuzenden Verhältnissen ist es daher auch so sehr schwierig, den Ausgang mit irgend welcher Wahrscheinlichkeit voraus bestimmen zu wollen. Kommt es wirklich zum Bruderkampfe, so wird derselbe gleichzeitig auf einer Reihe von Punkten, insbesondere Luzern, Frei⸗ burg und Wallis, beginnen, doch der Haupt⸗Entscheid sich immerhin um Luzern drehen. Bei den wechselseitigen Hoffnungen und Befürch⸗ tungen, bei dem Interesse, welches jede Partei hat, die Ihrigen zu stärken und sich so lange als möglich zu halten, werden daher auch im Anfange die widersprechendsten Nachrichten zirkuliren, und nur suc⸗ cessive wird es möglich sein, Wahres und Falsches auszuscheiden.
Gerichts⸗Verhandlungen wegen der polnischen Verschwörung.
Berlin, 3. Nov. In der heutigen Sitzung wird zuerst zur Vernehmung des Angeklagten Nikodemus von Kierski geschritten. Derselbe ist 29 Jahre alt, Lieutenant in der Kavallerie des 18ten Landwehr⸗Regiments, und wohnte zuletzt zu Bargen im fraustädter Kreise bei seinem Schwiegervater Nepomucen von Kierski. Bereits im Jahre 1845 hatte er seinem Bedienten Reich und seinem Kut⸗ scher Brzezinski mitgetheilt, daß Revolution werden würde, und dabei bemerkt, später werde es anders sein, dann sei Alles das Ihre. Am 16. Februar 1846 führte Kierski den von einem anderen Mitglied der Verbindung ihm ertheilten Auftrag, den Mitangeklagten von Szoldrski von seiner bevorstehenden Verhaftung in Kenntniß zu setzen, aus und überbrachte eine gleiche Botschaft auch an Szezawinski in Klöne. Am 1. März kam er wieder nach Posen und erhielt hier von einem Mitverschwornen die Nachricht, daß der Aufstand am 3. März aus⸗ brechen würde. Kierski eilte nach Bargen, ließ dort durch seinen Bedienten Kugeln gießen und begab sich, mit diesen Kugeln, so wie mit 2 Doppelflinten, 2 Pistolen und einem Saͤbel versehen, am 3. März nach Posen zurück, wo er gegen 5 Uhr Abends eeintraf. In der Wohnung des Rechts⸗Kandidaten Chamski erfuhr er nun⸗ mehr das Nähere über die Ausführung des in der Nacht beabsichtig⸗ ten Attentats auf die Festung; auch wurde ihm die Führung einer Abtheilung übertragen, mit welcher er gegen das Fort Winiary vorrücken solle. Um 7 Uhr nahm er an einer zweiten Konferenz in der Wohnung Chamski's Theil, be⸗ gab sich indeß hierauf in seine Wohnung und betheiligte sich nicht weiter an den Vorgängen der Nacht, weil er von dem Un⸗ ternehmen keinen Erfolg erwartete. Kurz vor dem 3. März war er auch noch dem Nepomucen von Sadowski zur Flucht ins Ausland behülflich gewesen. — Bei seiner Vernehmung leugnet der Ange⸗ klagte, seinem Bedienten und seinem Kutscher etwas über den Aus⸗ bruch einer Revolution mitgetheilt zu haben. Richtig sei, daß er den ihm von Wolniewicz ertheilten Auftrag an Szoldrski ausgeführt; an Szczawinski dagegen habe er keinen solchen Antrag gehabt. Bei Chamski sei er nie gewesen, und er habe sich blos durch die Verspre⸗ chungen des Inquirenten zu falschen Geständnissen verleiten lassen. Kugeln habe er oft gießen lassen, da er fleißig nach der Scheibe ge⸗ schossen, und Gewehre habe er auf seinen Reisen immer mit sich geführt. Von dem Ausbruch der Unruhen am 3. März habe er nichts gewußt, und blos aus Neugierde sei er auf die Straße ge⸗ gangen. Daß Nepomucen von Sadowoki an einer Verschwörung betheiligt gewesen, habe er nicht gewußt. Die Zeugen Reich und Brzczinski nehmen ihre früheren eidlichen Aussagen, daß ihr Herr mit ihnen über eine Revolution gesprochen habe, zurück. Zwei an⸗ dere Zeugen bestätigen, daß Kierski am 3. März eine Schachtel mit 50 Kugeln nach Posen mitgenommen habe. Auf Antrag des Ver⸗ theidigers werden sodann noch mehrere Zeugen⸗Aussagen verlesen, denen zufolge Kierski am Abend des 3. Marz von 5 bis 10 Uhr mehrere Freunde besucht habe, so daß er nicht bei Chamski gewesen sein könne. 8
Der Vertreter des Staats⸗Anwalts, Assessor von Bertrab, hebt in seinem Requisitorium hervor, daß der heutige Widerruf des Ange⸗ klagten als ein unbegründeter angesehen und daß an den Geständ⸗ nissen der Voruntersuchung festgehalten werden müsse. Diesen Ge⸗ ständnissen zufolge habe Kierski Kenntniß von der Verschwörung er⸗ halten und sich für das Unternehmen am 3. März gerüstet. Er trage deshalb darauf an, denselben wegen Hochverraths zu bestrafen. Der Vertheidiger des Angeklagten beantragt, nachdem er auszuführen versucht hat, daß die Anklage auf Hochverrath durch den gegen Kierski vorliegenden Thatbestand nicht gerechtfertigt sei, die Freisprechung desselben.
Hierauf erfolgt die Vernehmung der Angeklagten Woyciech Heichel und Joseph Ziemkiewicz. Ersterer ist 25 Jahre alt, erlernte das Maurer⸗Handwerk, hielt sich aber, nachdem er 2 Jahre bei dem öten Infanterie⸗Regiment zu Liegnitz gedient hatte, wieder im vãter⸗- lichen Hause auf. Schon vor Weihnachten 1845 hatte er von der bevorstehenden Revolution Kenntniß erhalten und war zur Theilnahme an der Verschwörung aufgefordert worden. Eben so hatte er Kenntniß von dem Unternehmen am 3. März erlangt und zur Mitwirkung an demselben den Kastellan Martin Krolikowski aufgefordert. Außerdem wirkte er thätlich für dieses Unternehmen mit, indem er im Auftrage
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des Chirurgie⸗Gehülfen Ziemkiewicz den durch Apollonius von Ku⸗ rowski von Bolewice nach Posen abgeschickten Wagen mit Waffen am 3. März vor die Schmiede zu Jerzyce fahren hieß, damit die Waffen, welche erst zur Nachtzeit gebraucht wurden, nicht zu früh nach Posen kämen. — Ziemkiewicz ist 44 Jahre alt, nahm als Chirurg an dem polnischen Revoluttonskriege Theil und hielt ch seit 1833 zu Posen auf, wo er theils durch wundärztliche Winkel⸗ Praxis, theils durch Stubenmalen sich zu ernähren suchte. Er verkehrte viel mit Chamski und dem Schlosser Lipinski und besuchte häufig die Koczkowskische Weinhandlung zu Posen, einen angeblichen Versammlungsort der Verschworenen. Am 3. März 1846 beauftragte er, wie schon erwähnt worden, den Mitangeklagten Hei⸗ chel, den von Bolewice kommenden Wagen vorläufig nach der Schmiede in Jerzyce zu bringen. Er selbst erhielt dann am Abend desselben Tages den Auftrag, den Wagen von Jerzyce abzuholen und nach Posen zu schaffen. Zu diesem Ende bediente er sich des Wagens des Mitangeklagten Kurowski, fuhr zuerst nach Gurczẽn, muthmaß⸗ lich um die Verschworenen daselbst von der Stunde des Ausbruchs der Revolution in Kenntniß zu setzen, und dann nach Jerzyce, wo er dem Schmied die Reparaturen am Wagen bezahlte und dem Knecht befahl, nach Posen, hierauf durch die Stadt über den Kanonenplatz, und demnächst auf die unterhalb der Festung an der Warthe hinlau⸗ fende Chaussee den Weg nach Naramowice zu fahren. Dort waren, wie auch schon bekannt ist, etwa zwanzig Personen versammelt, welche sich mit den von dem Wagen heruntergenommenen Waffen bewaffne⸗ ten. Als indeß die Kunde anlangte, daß das Unternehmen vereitelt sei, ließ Ziemkiewicz schnell die Waffen in der Nähe der Warthe ver⸗ graben, sämmtliche Mitverschworenen einen Eid der Verschwiegenheit jeisten und nach Hause gehen. Beide Angeklagte, Heichel so wie Ziemkiewicz, leugnen sämmtliche ihnen zur Last gelegten Thatsachen, und wollen einander erst im Gefängniß kennen gelernt haben. Die Zeugen bleiben zum Theil bei ihren früheren Aussagen stehen, zum Theil, wie der Führer des Wagens mit den Waffen und der Kut⸗ scher Kurowski's, erinnern sie sich nicht, ob die Angeklagten diejeni⸗ gen Personen seien, in deren Auftrag sie ge⸗handelt.
Berlin, 4. Nov. In der heutigen Verhandlung wurde zu⸗ nächst der Angeklagte Ignaz Lowicki vernommen. Derselbe ist 22 Jahre alt und Wirthschaftsschreiber. Auf Anordnung des Apollonius von Kurowski fuhr er am 3. März mit dessen Bruder Hieronymus angeblich zu einer Jagd nach Posen. Von seinem Begleiter erhielt er eine Doppelflinte und kaufte sich in Posen Munition. Am Abend eröffnete ihm Apollonius von Kurowski, daß ein Aufstand stattfinden werde, und nahm ihn mit auf die Wilhelms⸗Straße, um dort den Ausbruch desselben abzuwarten. Gegen 10 Uhr kam Lowicki mit den Gebrüdern Kurowski aus einander und warf in der Gegend der Post sein Gewehr fort. Als er am folgenden Morgen verhaftet wurde, fand man bei ihm noch eine Flasche mit Pulver, 2 Pfund Rehposten und eine Quantität Zündhütchen. Der Angeklagte giebt zu, daß er sich mit Hieronymus von Kurowski nach Posen begeben und von demselben eine Doppelflinte erhalten habe. Er sei in dem Glauben gewesen, daß eine Jagd stattfinden solle, und habe von einer Revo⸗ lution keine Kenntniß erhalten. Das Gewehr, mit welchem er auf der Wilhelms⸗Straße gewesen, habe er in der Nähe der Post weg⸗ geworfen, weil Unruhen entstanden seien. 1
Hierauf wird der Angeklagte Hieronymus von Kurowski hervor⸗ gerufen. Derselbe ist ebenfalls Wirthschaftsschreiber und 22 Jahre alt. Er half seinem Bruder Apollonius die im Auftrage des Dr. von Niegolewski nach Bolewice geschafften Kisten mit Waf⸗ fen in der Scheune verbergeu und war am Abend des 2. März dabei behülflich, als die Waffen auf einen Wagen verpackt wurden. Am 3. März reiste er mit Ignaz Lowicki nach Posen und erwartete mit ihm und seinem Bruder am Abend auf der Wilhelms⸗ Straße den Ausbruch des Aufstandes. Die Nacht brachte er in der Wohnung des Chamski zu. Bei seiner Vernehmung räumt der An⸗ geklagte ein, daß er seinem Bruder bei dem Waffen⸗Transport be⸗ hülflich gewesen sei. Auch in Posen sei er gewesen, habe aber nichts von einem dort beabsichtigten Aufstande erfahren. In Folge einer Aufforderung des Präsidenten hält die Staats⸗Anwaltschaft hierauf ihr Requisitorium gegen die beiden Angeklagten Woyciech Heychel und Ziemkiewicz und beantragt gegen Beide die Strafe des Hochverraths. Herr Furbach, als Vertheidiger des Heychel, trägt auf Freisprechung event. auf Entbindung von der Anklage an; Herr Deycks, welcher für Ziemkiewicz spricht, beantragt völlige Freisprechung. Darauf be⸗ gründet die Staats⸗Anwaltschaft die Anklage gegen Lowicki und Ku⸗ rowski und trägt gegen Beide auf die Strafe wegen Hochverraths an. Die Vertheidiger beantragen die Freisprechung ihrer Klienten.
Demnächst wird zur Vernehmung des Angeklagten Cornelius Gabryelski geschritten. Derselbe ist 30 Jahre alt und Zimmermeister. Am 3. März 1846 Nachmittags überbrachte er dem Bäcker Alexan⸗
er von Neymann die Aufforderung, sich vor 11 Uhr mit den von ihm gewonnenen Verschworenen behufs Unterstützung des beabsichtig⸗ ten Aufstandes auf dem Garnison⸗Kirchhofe einzufinden. Am Abend ging der Angeklagte selbst bewaffnet in der Stadt herum. Gegen 10 Uhr wurde er von dem Polizei⸗Kommissarius Maschke in der Ge⸗ gend der Wallischei⸗Brücke arretirt. Er trug bei seiner Verhaftung einen Hirschfänger, zwei geladene, schon mit Zündhütchen versehene Pistolen, 17 Stück Patronen und andere Munition. Bei seiner Ver⸗ nehmung giebt der Angeklagte an: am 3. März Abends habe ihm ein Unbekannter unter Drohungen zwei Pistolen aufgedrungen. Als er mit demselben in die Stadt zurückgegangen, sei er von 5— 6 Personen überfallen worden, welche ihn gebunden und vor den Polizei⸗Di⸗ rektor Duncker geschleppt hätten. Auf die Frage des Präsidenten, wo er die anderen bei ihm gefundenen Gegenstände erhalten, äußert Ga⸗ bryelski: das wisse er nicht, wahrscheinlich habe derselbe Unbekannte sie ihm zugesteckt. Herr Grothe, als Stellvertreter des Staats⸗An⸗ walts, trägt auf die Strafe wegen Hochverraths an, während Herr Kremnitz, als Vertheidiger, Freisprechung beantragt.
Darauf wird der Angeklagte Johann Pilecki vernommen. Der⸗ selbe ist 22 Jahre alt und Uhrmachergehülfe. Er wurde am 3. März Abends in der Nähe der Wallischei⸗Brücke als verdächtig arretirt, und man fand in seiner Tasche 8 Bleikugeln, die zu einer in der Nähe gefundenen Pistole paßten, so wie auf seiner Brust eine Lage von 12 Bogen Löschpapier und ein blechernes Schild. Bei seiner Vernehmung leugnete der Angeklagte jede Kenntniß von einem beab⸗ sichtigten Aufstande. Zwei über die Verhaftung vernommene Zeugen machten widersprechende Aussagen, und die Anwaltschaft verzichtete wegen mangelnden Beweises auf einen Straf⸗Antrag. Der Verthei⸗ diger trug auf sofortige Freilassung seines Klienten an.
Nach Ablauf einer inzwischen eingetretenen halbstündigen Pause wurden nach einander die 4 Angeklagten Florian Kleynowski, 28 Jahre alt, Bedienter; Martin Pietroszynski, 30 Jahre alt, Koch; Franz Olszewski, 20 Jahre alt, Küchenjunge; und Silvester Boro⸗ wieckt, 20 Jahre alt, ebenfalls Küchenjunge, vernommen. ie⸗ troszynski hatte am Abend des 3. März den beiden Bedienten Flo⸗ rian Kleynowski und Joseph Dolinski mitgetheilt, daß ein Aufstand ausbrechen werde, und dem Kleynoweki unter der Aufforderung zur Theil⸗ nahme ein Gewehr gegeben. Er selbst ging, mit einem 8, versehen, um 10 Uhr nach der Wallischeibrücke und wurde dort grretirt. Man fand bei ihm ein gefülltes Pulverhorn und einen Perkussions⸗Aufsetzer. Bei
seiner Verhaftung ließ er eine Abschrift der krakauer Proclamation vom 23. Februar 1846 fallen. — Bei seiner Vernehmung behauptet der Angeklagte, das Pulverhorn und den Perkussions⸗Aufsetzer habs er gefunden; ein Gewehr habe er nicht gehabt; die Proclamation habe er nicht bei sch geführt und von einem Aufstande nichts ge- wußt. Se Pebigf ommissarius Maschke, als Zeuge, bestätigt die Angaben in Betreff der Proclamation. — Kleynoweki war um 10 Uhr Abends mit dem von Pietroszynski erhaltenen Gewehr nach der Wallischeibrücke gegangen, jedoch wieder nach Hause 25 als hier Verhaftungen vorgenommen wurden. Außerdem hatte er dem Franz Olszewski mitgetheilt, daß am Abend des 3. März ein Auf⸗ stand ausbrechen werde. Heute behauptete der ——27 er habe von einem Aufstande nichts gewußt und habe das Gewehr von einem Unbekannten auf der Straße erhalten. — Olszewski, welcher durch Kley⸗ nowski von dem Ausbruch des Aufstandes unterrichtet war, begab sich um 10 Uhr Abends mit seinem Küchenmesser bewaffnet nach der Wallischeibrücke. Bei seiner Vernehmung sagte er aus: er sei mit dem Messer zum Messerschmied gegangen und sei auf der Straße dem mit einer Flinte bewaffneten Kleynowski begegnet, welcher ihn mit nach der Wallischeibrücee genommen und ihm mitgetheilt habe, daß dort etwas los sei. — Der letzte Augeklagte, Silvester Boro⸗ wiecki, hat durch Kleynowski und Pietroszynski von dem für den Abend beabsichtigten Aufstande erfahren und hat sich ebenfalls, mit einem Küchenmesser versehen, nach der Wallischeibrücke begeben. Bei seiner dortigen Arretirung äußerte er: ich bin unschuldig; die Anderen haben mich verführt. Heute sagte er aus: er sei an jenem Abend betrunken gewesen und habe, als er sich auf die Straße begeben, zwecklos das Messer zu sich gesteckt. — Herr von Bertrab, als Stell⸗ vertreter des Staats⸗Anwalts, beantragt zegen alle vier Angeklagten die Strafe des Hochverraths. Die Vertheidiger suchen darzuthun, daß hier ein hochverrätherisches Verbrechen nicht vorliege, und bean⸗ tragen, daß ihren Klienten die bisherige Untersuchungshaft als Strafe für dasjenige Vergehen angerechnet werde, was der Gerichtshof etwa in deren Handlungsweise finden möchte. Hierauf wird die heutige Sitzung nach 2 Uhr geschlossen.
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Die Cholera in Rußland,
in den Jahren 1829, 1830, 1831, 1832, 1846, 1847. (Aus der Medizinischen Zeitung Rußlands.)
Beachtet man die Richtung, welche die Cholera im europãischen Ruß⸗ land genommen hat, so ergiebt sich im Allgemeinen: daß die höher gele⸗ genen Orte, wie in Indien, entweder gänzlich verschont blieben oder, wenn sie heimgesucht wurden, dies doch mit geringer Intensität geschaͤh.
Das europäische Rußland ist bekanntlich eine flache Ebene ece gänzlich geschiedenen Gebirgszügen, dem Ural in O., dem Kaukasus und taurischen Küstengebirge in S., den Vorläufern der Karpathen in SW. und den Gebirgen Finnlands, Olonez und Archangelsk in NW. Zwei unter einander und mit den Gränzgebirgen zusammenhängende Höhenrücken scheiden diese flache Ebene in vier Bassins; von velches sneie gegen S. und zwei gegen N. Abfluß haben. Der eine nördliche Höhenrücken schei⸗ det die nach N. fließenden Gewässer von denen, welche ihren Lauf nach S. nehmen. Er läuft von den Vorbergen der Karpathen in SW. zum Ural in NO. Auf demselben in gleicher Richtung liegt das westliche Wolhynien, das östliche Grodno, die Stadt Minsk, die südliche Spitze von Witebsk, Nord⸗Mohilew, das nördliche Twer, Süd⸗Nowgorod, Süd⸗Olonez, die südliche Gränze von Wologda, Nord⸗Perm und der Ural. Die größte Er-⸗ hebung desselben findet man bei Waldai mit 1200 F. über dem Meeres⸗ spiegek. Die beiden Bassins, welche sich hier nach Norden hinziehen, öffnen sich gegen das Weiße⸗ und das Eis⸗Meer und gegen den sinnischen Meer⸗
busen und die Ostsee. 8 H
Der zweite, südliche Höhenzug, die Abflüsse des Kaspischen Meeres von denen des Schwarzen Meeres scheidend, fängt unweit der Wolga⸗ Quellen (Dorf Wolchino⸗Werchowje, im ostaschkowschen Kreise, Gouv. Twer) an, läuft südlich zur Wolga bei Saratoff entlang dem rechten Ufer des Stromes nach S. bis in die Nähe von Zarizyn an der Wolga und Ka⸗ tschalinsk am Don. Beide Ströme laufen hier nach SO. und SW. vom Höhenzuge ab, der sich nach S. zum Kaukasus wendet. Von Saratoff bis zum Kaukasus bietet dieser Höhenzug eine nur geringe Erhebung, dort aber steigt sie zur Höhe von 1000 F. Auf demselben liegen von W. nach O. das Gouvernement Smolensk, die Südwestgränze von Kaluga, die Mitte des Gouvernements Orel (während die Stadt Orel nahe an dem Höhen⸗ zuge liegt), die Südgränze von Tula und Rjäsan, die Mitte von Tamboff, der südwestliche Theil von Pensa, das Gouvernement Saratoff und die Höhen von Petrowsk. 1 8
Bei der Ausbreitung der Cholera im europäischen Rußland sehen wir im Jahre 1829 und 1830 die Krankheit die Gränze an zwei Stel⸗ len überschreiten: an der Westgränze des orenburgschen Gouvernements und am westlichen Ufer des Kaspischen Meeres. Aus der am niedrigsten gelegenen Gegend des kaspischen Bassins verbreitete sich die Krankheit über Astrachan, nach dem östlichen und südlichen Theile des europäischen Ruß⸗ lands, ohne aber den nördlichen und südlichen Höhenzug an seinen höhe⸗ ren Stellen in Minsk, Mohilew, Smolensk, Orel, Twer, Nowgorod ꝛc. zu überschreiten. Nur am Fenriasen Theile des nördlichen Höhenzuges wanderte sie nach Wologda über, so wie sie schon früher über den niedri⸗
en südlichen Theil des südlichen Höhenzuges zur Ausbreitung im südlichen ußland geschritten war.
Bei der Ausbreitung während der Jahre 1846, 1847 sehen wir sie im Allgemeinen die frühere Bahn vom Kaukasus, am westlichen Ufer des Kaspischen Meeres und die Wolga entlang aufwärts beschreiten.
Was die Verbreitungs⸗Ursachen anlangt, so ergiebt sich aus den vorhandenen Beobachtungen, sobald man sich nur fern von einer vorge⸗ faßten Meinung hält, weder ein Beweis für die alleinige miasmatische Fort⸗ pflanzung, obgleich die Sperrmaßregeln ohne Erfolg blieben, noch auch ist die alleinige Fortpflanzung per contagium nachzuweisen. Während an ver⸗ schiedenen Orten die wercs etaßg. einzig durch Miasma vermittelt zu sein scheint, an anderen wieder durch Ansteckung von Individuum zu Individuum, so scheint in anderen wieder die Vereinigung beider thätig gewesen zu sein. Bei der Cholera in den Jahren 1846, 1847 scheint man vorzüglich die Ausbreitung durch Ansteckung von Individuum zu Individuum nachweisen zu wollen, allein selbst wenn dies schlagend gelingen sollte, so ist damit noch keinesweges der Beweis geführt, daß dies überall auch in den früheren Epi⸗ demieen die ausschließliche Ursache gewesen sei. Warum sollte die Natur in ihrer Mannigfaltigkeit gerade bei der Cholera immer nur nach einer Seite zu ihr Wirken entfalten! Weit wahrscheinlicher ist es, daß sich die Cholera nicht nur auf miasmalischem Wege fortpflanzt (obgleich dies ge⸗ wöhnlich der Fall sein dürfte), sondern unter begünstigenden Verhältnissen, eben so wie bei der Ruhr, beim Typhus ꝛc., ein Kontagium reift, wodurch nicht nur eben so gut die Fortpflanzung vermittelt, sondern wohl gar der miasmatische Einfluß verdeckt wird, wenn dasselbe durch begünstigende Ver⸗ hältnisse bis zu einer bedeutenden Intensität herangereift ist. Das Letztere mag übrigens von der Cholera in Polen, im Kaukasus zc. besondere Gel⸗ tung finden.
8 Pnden hohe Kälte, noch auch bedeutende Luftwärme wirkte hemmend auf die Entwickelung und Ausbreitung der Cholera, während dagegen kühle, feuchte, nasse Witterung deutlich sich als be ünstigendes Moment für die Krankheit herausstellte. Wie bei allen Welt euchen, so auch bei der Cholera als solcher, ist eine bedeutende psychische Depression als we⸗ sentliches mitwirkendes Moment in Anschlag zu bringen, und wãͤhrend 89 der einen Seite bei der großen Masse gedankenlose Nichtachtun 87b,shs Vorsichtsmaßregeln stattfindet, wirkt anderentheils die marternde Ang 8
i ei ädisponi Gewi urcht bei einer großen Menge als prädis onirendes Moment. C -29 aber der nachtheilige psychische Einsluß noch —1 nnn 1
Refle ervorgegangen aus den kosmisch⸗tellurischen 358 . pstem, unterstützt, der sich mit deanlichen x. ½ wenigstens im Jahre 1831 und 1832, allgemein varas 29 henh
ist auch eine besondere Wechselwirkung der Cholera nn 1 e. die sich fast überall mehr oder weniger deutlich 1g güerar
nämlich die letzteren mit dem Auftreten der ven 2 serscienen. nur erst mit dem Aufhören der Cholera wieder han