—
. ischen blößt, war auf sich selbst
8 von aleh aggenssgf Treue und Tapferkeit seiner Bürger.
1 . 8 verbanden sich pflichtvergessene Bürger des Kantons mit
Im gleichen Phr ern anderer Kantone zum Aufruhr und Landesverrathe AApva gessenes 8„ Die Regierung erdrückte den verbrecherischen Plan. 82 1 Beweis lag vor, daß der Nachbarstand Bern in den⸗ Az nö s eingeweiht, sondern auch gerüstet war, seine Ausführung ⸗ chher auf dem Gebiete von Mitstän⸗
üchtlinge erweiterten na der Nlüchtliaghenschen Verbindungen. Sie organisirten sich unter
8 Hasefr. 1 itwirkung von Offizieren ischer Regierungen, unter Mitwirkung ffizieren, — 2 eee. henfen. Umsonst mahnte und bat der Stand xu i die betreffenden Mitstände, dem frevelhaften Beginnen Einhalt zu die offenkundigen Erscheinungen wurden weggeleugnet oder, wie von Aarau, gar entschuldigt. Umsonst mahnten die Stände Luzern und 82v selbst den eidgenössischen Vorort; er ließ es bei der Vermittlung des Brief⸗ wechsels und einigen papiernen Ermahnungen bewendet sein. Sogar die eidgenössische Tagsatzung, von den sieben Ständen und vorab von dem bedrohten Luzern um Gewãährleistung gegen unerhörte Ver⸗ letzung seines Gebietes und seiner Souverainetät angerufen, ging ohne Entschluß aus einander, weil die Mehrheit der Stände den Willen nicht hatte, der ersten Bundespflicht genug zu thun. Eidgenössische Treue und Bereitwilligkeit fand der Stand Luzern nur bei seinen ältesten Bundesge⸗ nossen von Uri, Schwpz, Unterwalden und Zug und, so viel an ihnen lag, bei den Eidgenossen von Freiburg und Wallis. So zogen dann die Lan⸗ desverräther von Luzern mit den Freischaaren von Aargau, Bern, Solo⸗ thurn und Baselland am 30. März 1845 in der Nacht mit Waffen, Ka⸗ nonen, kongrevischen Raketen und Munition aus den obrigkeitlichen Zeug⸗ häusern in den Stand Luzern ein, an ihrer Spitze eidgenössische und kan⸗ tonale Offiziere, Magistraten und Beamtete verbündeter Mitstände. Nur die treuen alten Eidgenossen von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug lei⸗ steten dem angegriffenen Stande Luzern Hülfe. Diese in einer Eidgenos⸗ senschaft unerhörten Erscheinungen und Thatsachen zeigten dem Stande Lu⸗ zern und seinen treuen Verbündten die Nothwendigkeit einer festen Verei⸗ nigung zur Nothwehr und Selbsterhaltung. Sie zeigten ihnen, daß zwölf Stände nicht mehr geneigt seien, die Pflicht der Mit⸗ vertheidigung ihres Gebietes und ihrer Souverainetät zu erfüllen, daß einige derselben sich vielmehr in eine sogar feindliche Stellung gegen sie versetzen. Dem Stande Luzern wurde dieses recht klar, als man ihm so⸗ gar die im uralten eidgenössischen Rechte und in einem förmlichen Konkor⸗ date so wie in der allgemeinen Rechtssicherheit, begründete Pflicht der Aus⸗ lieferung der ausgemittelten Theilnehmer an dem abscheulichsten Meuchel⸗ morde, welcher unsere Geschichte je befleckt hat, von Seiten der Stände Zürich und Baselland verweigert. Bundestreue fanden die sieben Stände nur noch in ihren gegenseitigen Beziehungen. Sie wollten sich dieselbe auf die Tage künftiger Gefahr sichern. Die seitherigen Thatsachen bewiesen, wie wichtig ihre von der Selbsterhaltung gebotene Vorsorge für ihre Sou⸗ verainetät war. Kaum waren die verbrecherischen Pläne der Freischaaren durch Luzern und seine treuen Mitverbündeten, unter Gottes sichtbarem Beistande, vereitelt worden, so bemächtigten sich die Stände selber desjeni⸗ gen Vorwandes, welchen die Freischaaren vom Zaune gerissen, um ihren Revolutionsplan zu bemänteln, nämlich der Ausweisung des Ordens der Gesellschaft Jesu. Nicht zufrieden, dem bedrohten und verletzten Gebiete eines Mitstandes die bundesgemäße Gewähr nicht geleistet zu haben, gingen sie sogar zur Antastung der Souverainetät von vier souverainen Ständen Luzern, Schwyz, Freiburg und Wallis über. Den Angriff, welcher regello⸗ sen Freischaaren mißglüct war, nahmen nunmehr eidgenössische Mitstände auf. Diejenigen Stände, welche sich diesem bundeswidrigen Beginnen nicht anschließen wollten, wurden durch verfassungswidrige Mittel, durch Aufruhr und Revolution, zum Falle gebracht. Auf diese Weise gestaltete sich die Zwölfer⸗Mehrheit. Der gleiche Stand Aargau, welcher bei Aufhebung und Beraubung der Klöster eine unbedingte Kantonal⸗Souverainetät der un⸗ zweideutigen Bundespflicht entgegensetzte, war es, welcher in dem Antrage zur Ausweisung der Jesuiten der Kantonal⸗ Souverainetät gleichsam den Krieg erklärte und dem Bunde eine unbefugte Allgewalt einzuräumen suchte. Die gleichen zwölf Stände, welche die Klöster⸗Aufhebung und Klöster⸗Be⸗ raubung im Aargau zwar im Anfange als bundeswidrig erklärten, nachher aber aus angeblicher Achtung für die Kantonal⸗Souverainetät Aargau's in der Wesenheit durch Annahme der Anerbietungen Aargau's und durch Ent⸗ fernung der Angelegenheit aus den Verhandlungen der Tagsatzung sanctionirten: diese nämlichen zwölf Stände schlossen sich dem Antrage Aargaus zur Je⸗ suiten⸗Ausweisung an, sie machten einen unmittelbaren Angriff auf die Sou⸗ verainetät der Kantone und unterwühlten so das Fundament der schweize⸗ rischen Eidgenossenschaft. Keiner der zwölf Stände kann es leugnen, daß die Berufung oder Nichtberufung eines geistlichen Ordens, daß die Bestel⸗ lung der Lehr⸗ und Glaubens⸗Anstalten, daß die Wahl der Lehrer und Seelsorger ausschließlich in das Gebiet der Kantonal⸗Souverainetät gehö⸗ ren. Eine fünfhundertundvierzigjährige Erfahrung erhärtet die Wahrheit dieses Satzes. Nur eine schnöde Gewaltthat kann darum katholischen Stän⸗ den verbieten wollen, einen von der allgemeinen Kirche anerkannten und gutgeheißenen Orden zu berufen und zu behalten und aus ihm Lehrer und Seelsorger zu wählen. Nur der willkürlichste Hohn gegen die von allen ewigen Bünden als die eine Haupt⸗Grundlage der schweizerischen Eidge⸗ nossenschaft gewährleistete Souverainetät kann einen solchen Gewaltspruch
sogar mit Waffengewalt durchsetzen wollen. Mit vollem Recht widersetzen sich die sieben Stände sowohl dem Machtspruche, als auch dessen Vollzie⸗ hung. Sie kämpfen hiermit für ihr Dasein und für ihre Gleichberechtigung m Bunde. Wenn die sieben Staͤnde anerkennen, es könne eine Mehrheit von Ständen willkürlich über eine Minderheit verfügen, sie könne in das Bereich ihrer Befugnisse ziehen, was durch den Bundesvertrag nicht aus⸗ drücklich in dieselbe gewiesen ist, wenn sie den Grundsatz einer politischen Allgewalt der Tagsatzung annehmen, so ist ihr Dasein, weil ihre Gleichbe⸗ rechtigung, vernichtet. Seit eine schweizeeische Eidgenossenschaft besteht, wurde die despotische Lehre nie anerkannt, daß die Minderheit souverainer Stände der Mehrheit derselben unterworfen sei, unterworfen sei zumal in Dingen, welche unbestritten der Kantonal⸗Souverainetät anheimfallen. Der Glaubens⸗Tyrannei des neunzehnten Jahrhunderts war es in der Schweiz vorbehalten, den Ausspruch zu wagen, daß souveraine katholische Stände in Berufung oder Verweisung von Religionslehrern und Priestern vor pro⸗ testantischen Ständen das Knie beugen und die Machtbefehle der Mehrheit vollziehen müssen. Wenn dieser Mehrheitszwang Geltung hat, so ist der Bundesvertrag, eidlich beschworen von allen Ständen, zerrissen, so ist der Geist der freien Eidgenossenschaft verschwunden, so ist das fluchwürdige Joch der Centralgewalt auf dem Nacken unterdrückter Eidgenossen. Es ist eine solche Ordnung der Dinge gleichbedeutend mit der durch die beharrlich angestellte Bundes Revision in Aussicht gestellten, nach der Kopfzahl berech⸗ neten Stellvertretung an der Tagsatzung. — Die sieben Stände Luzern, Uri, Schwpyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis sind entschlossen, einer solchen Bundes⸗Revolution einen Widerstand auf Leben und Tod entgegenzusetzen. Die Regierungen der zwölf Stände Bern, Zürich, Glarus, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Graubündten, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt und Genf haben das Schwert gezückt zum ungerechten Kriege; die Regie⸗ rungen und Völkerschaften der Stände Luzern, Uri, Schwpz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis werden das Echwert ergreifen zum gerechten Widerstande. Euch, ihr Eidgenossen derjenigen Stände, deren Obrigkeiten Euch in einen blutigen Bürgerkrieg gegen uns führen, Euch verbindet mit uns ein heiliger Eid. Ihr habt uns, wie wir Euch, geschworen, „den Bund der Eidgenossen wahr und stets zu halten und dafür Leib und Leben, Gut und Blut hinzugeben.“ Eure Dörigkeiten aber zerreißen den Bund und bekriegen die Miteidgenossen, die Gründer der Miteidgenossenschaft. Euer Blut sollt Ihr verspritzen, um ihre Machtgebote gegen den Bund fortzu⸗ setzen. Euer Gut sollt Ihr hingeben, um treuen Eidgenossen das Ihrige zu nehmen. Ihr habt uns mit einem heiligen Eide geschworen, „die Wohlfahrt und den 8 * des gesammten Vaterlandes und jedes einzelnen Standes nach besten Kräften zu fördern und deren Schaden abzuwenden.“ Eure Obrigkeiten aber bringen den Bürgerkrieg über das Vaterland, nicht um dessen Wohlfahrt und Nutzen zu fordern, sondern ihre Zwangsgebote gegen Eidgenossen durchzusetzen; statt den Schaden abzuwenden, stürzen sie die schöne, gesegnete, von allen Nationen bewunderte Eidgenossenschaft in den Abgrund des Verderbens, vielleicht in ewigen Untergang; statt jedes einzel⸗ nen Standes Wohlfahrt und Nutzen zu foͤrdern, wollen sie die Freiheit und Souverainetät von sieben Ständen zertreten. Ihr habt uns, o Eidgenossen, wie wir Euch, feierlich geschworen: „Im Glück und Unglück als Brüder und Eidgenossen mit einander zu leben.“ Haben wir diesen Schwur nicht Wann haben wir Eures Glückes uns nicht gefreut, wann Euer Ünglück nicht getheilt; Ließen wir Euch nicht ungehindert Eure Freiheit und Eure Rechte genießen? Eure Obrigkeiten aber be⸗ raubten mitten im tiefen Frieden durch Gewalt unsere katholischen Institute und hoben sie gar auf; aus Eurem Gebiete wurde einer unserer Mitstände zweimal 28 Freischaaren angegriffen und in namenloses Un⸗ glück gestürzt. Eure Obrigkeiten unterstützten die Banden und wollen jetzt durch blutigen Bürgerkrieg die Frevel vollenden, welche jene zu verüben be⸗ gonnen. Ihr habt uns, wie wir Euch, geschworen, „ u““ leisten, was Pflicht und Ehre „von treuen Bundesgenossen fordert.“ Nennt uns eine Bundespflicht, welche wir gegen Euch nicht erfüllt! Eure Obrigkeiten aber setzen ihre Machtgebote an die Stelle der Bundespflichten, sie unterstützen unsere Landesverräther, sie schützen die Theilnehmer am Meuchelmorde, sie haben keinen Schutz für unsere harmlosen Mitbürger, sie schneiden uns den Verkehr ab, sie rauben unser Eigenthum, sie umgarnen unsere Gränzen, sie erklären uns in Eurem Namen den Krieg. Den heiligen, den feierlichen Eidschwur betheuert Ihr uns, wie wir Euch, „zu halten und zu vollziehen, getreulich und ohne Gefährde“, und zwar „bei Gott dem Allmächtigen, so wahr uns seine Gnade helfen möge.“ Das bedenket, o Eidgenossen, zu Gott dem Allmächtigen, so wahr uns seine Gnade helfen möge, ging der feierliche Bundesschwur. Im Namen Gottes des Allmächtigen sind alle ewigen Bünde schweizerischer Eidgenossenschaft geschworen. Die Treue an diesen ewigen Bünden erfreute sich fünfhundert und vierzig Jahre der Gnade des allmächtigen Gottes. Gott der Allmächtige, der Dreieinige, aber ist ein Beschützer des Rechts, ein Bestrafer des Unrechts. Mit dem Bewußtsein des Rechtes leisten wir Widerstand, mit dem Bewußt⸗ sein des Unrechtes greift Ihr uns an. Mit vollem Vertrauen blicken wir in unserer tiefen Bedrängniß zu Ihm in den Himmel und überlassen Ihm die gerechte Entscheidung. Bern, 29. Oktober 1847. Die Gesandtschaft des Standes Luzern: Bernhard Meyer, Staatsschreiber. Vincenz Fischer. Die Gesandtschaft des Standes Uri: Karl Muheim, Alt⸗ Landammann. Die Gesandtschaft des Standes Schwyz: Großraths⸗ Präsident Oethiker. Die Gesandtschaft des Standes Unterwalden
nid dem Wald: Fr. Durrer, Polizei⸗Direktor. Die Gesandtschaft des Standes Unterwalden ob dem Wald: Nikol. Hermann, Alt⸗ Landammann. Die Gesandtschaft von Zug: Landammann C. Bossard. Die Gesandtschaft des Standes Freiburg: ehemaliger Schultheiß Fournier. Die Gesandtschaft des Standes Wallis: C. von Werra, Secretair des Großen Raths.“
Eisenbahnen und Dampfschifffahrt.
Brüssel, 1. Nov. Der Moniteur hat gestern die Uebersicht der Einnahme auf den Staats⸗Eisenbahnen im verflossenen Monat September gebracht. Es erhellt aus derselben, daß die Einnahme sich auf 1,636,124 Fr. belaufen hat; 96,000 Fr. mehr als im Monat August und 89,000 Fr. mehr als im September des vorigen Jahres. Diese Mehr⸗Einnahme kömmt für 27,000 Fr. auf den Personen⸗ und für 55,000 Fr. auf den Gütertransport; bei dem Gepäcktransporte fand eine kleine Verminderung statt, was sich dadurch erklärt, daß der Transport von ausländischen Reisenden, welche am meisten für ihr Gepäck zahlen, im August seinen Höhepunkt erreicht hat. Von 1845 bis 1846 fand eine Zunahme von 791,407 Fr. oder 8 ¼ Ct. statt. Die Einnahme von 1847 hat die des vorigen Jahres um 912,644 Fr. oder 9 pCt. überstiegen. Während in den Berechnungen des Bud⸗ gets nur auf eine Zunahme von 1 ¾ pCt. geschlossen wurde, wird sich
am Ende des Jahres ein Ueberschuß von wenigstens einer Million
herausstellen.
Berlin-Anhaltische Eisenbahn. Im Monat Oktober c.
tischen Eisenbahn: aus dem Personen-Verkehr cirecac aus dem Güter-Verkehr .
37,520 Rthlr.
37,620 — Summa circa... 75,140 Rihlr.
Einnahme bis ulto September c. 564,361 —
Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn.
8 Die Frequenz auf der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn betrug
in der Woche vom 24. bis 30. Oktober 1847 10,940 Personen und 31,144 Rthlr. 4 Sgr. 4 Pf. Gesammt-Einnahme für Personen-, Güter- und Vich-Transport etc., vorbehaltlich späterer Festsetzung durch die Kontrolle.
Handels- und Börsen-Nachrichten.
* Breslau, 6. Nov. Weizen, weißer, bei schwacher Zusuhr begehrt und 87, 91 bis 100 Sgr. bez., gelber holte 86, 92 bis 97 Sgr.
Roggen war am Markt stark angeboten und bedang 61, 64 bis 69 Sgr. 20 Wisp. 85pfd. loco wurden a 70 Sgr. bez, Nach schwimmen⸗ den Partieen ist keine Frage, an der Börse wurden 50 Wspl. 88 zpfd. a 57 ¾ Rthlr. gegen Ladeschein verkauft, was mehr als 2 Rthlr. Erniedrigung gegen den höchsten Preis und 2 Rthlr. gegen gestern ergiebt, p. Frühjahr wurden 200 Wspl. 84./85 pfd. a 54 Rehlr. verkauft, was gleichfalls gegen gestern 2 Rthlr. niedriger ist.
Gerste und Hafer behaupteten sich auf unseren gestrigen Notirungen.
Spiritus fester und 14 bis 14 ⁄2 Rthlr. bez., 14 Rthlr. ferner Geld, p. Frühjahr in Berlin zu empfangen wurde 28 Rthlr. bez., Nachmittag scheint es wieder höher gehen zu wollen.
Russ. Me 9. gleichfalls etwas matter, 1000 Ctr. innerhalb 10 Tagen Connoiss. zu liefern und in Berlin abzuladen „ 2 ½2 Rthlr. verk. u. Br.
Die Berichte von den Provinzial⸗Märkten in Oberschlesien melden, daß bei starker Zufuhr fast überall die Getraidepreise gewichen sind. Heute ist es hier in Folge dessen sehr flau, und es scheint, als würde Roggen noch weiter zurückgehen.
St. Petersburg, 17/29. Okt. Es herrscht im Geschäft eine au⸗ ßerordentliche Stille und Muthlosigkeit, dies wirkt besonders auf Talg ein, wofür jetzt fast gar keine Käufer sind, so daß man gelben Licht⸗ zu 125 Ro. hätte kaufen können. auf den verhältnißmäßig sehr hohen Preis von 128 a 129 Ro.
In Hanfen geht gar nichts um.
ottasche fand bei Kleinigkeiten zu 80 Ro. Absatz.
Hanfol am Platze 15 Ro., auf Lieferung im Juli 1848 1 gefordert.
Getraide. Mit Roggen scheint es sich etwas fester stellen zu wol⸗ len, da die Nachrichten über die neue Aerndte im Ganzen nicht befriedigend sind. Es sind jedoch mit russ. Spekulanten, die auf Mai mit den Lager⸗ kosten kaufen wollen, während man am Platze, gleich vom Wasser zu empfangen, noch wie früher kaufen könnte. — In Weizen geht nichts um.
Leinöl flau, von 24 „ 26 Ro., weil keiner an Verschiffungen denkt.
Hamburg 34 ¼ a „. Amsterdam 190 a 191.
London 37 ¾ a 38 ½. Paris 398 a 404.
8 ahs Bekanntmachungen.
[ĩ920] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 25. September 1847. „Das dem Particulier Carl Ludwig Greiert gehörige, D ierselbst in der Besselstraße Nr. 11 belegene, im Hy⸗
pothekenbuche von der Friedrichsstadt Vol. 26. Nr. 816.
verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 11,218 Thlr. 25 Sgr. 6 Pf., soll
am 9. Mai 1848, Vormittags 11 Uhr,
an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothelenschein sind in der Registratur einzusehen. 8 “ — Particulier Carl fenaliea vorzclaben essen Erben werden hierdurch öf⸗
— ᷣᷣ
[828] Nothwendiger]2
8 5u Kgethaches 88 Verkaus.
ie dem Müller Johann Joachi bdrj 8 875 Windmühle vor dem nnse ddhe reh Ngse ge⸗ ause im Dorfe Nr. 25, abgeschätzt zufolge der nebst
ppothekenschein und Verkaufsbedingungen im Geschäfts⸗ zimmer des Justitiarii, Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direk⸗ tor Wehrmann zu Havelberg, einzusehenden Taxe auf 6093 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf., soll 8 1 am 16. ——
Vormittags 11 Uhr, in der Gerichtsstube zu Lohm Schul⸗ den halber subhastirt werden. m Schul
““
[1051]
ammtgericht zu Lohm. 8
[1043 bb Bekannntmachung.
Hamburger Eisenbahn. Im Mongt Ag Wir beabsichtigen, die 22„ Lieferung von von 500 Klaftern ee büchenes oder iehnenes Kloben⸗ holz dem Mindestfor⸗ abernden zu überlassen, und würden davon 200 „ Klafter in 9 oder auf einem unserer Bahn⸗ höfe zwischen Hamburg und Boitzenburg und 300 Klaf⸗ ter in Berlin oder auf einem Bahnhöfe zwischen
ren vermehrt.
Boitzenburg und Berlin zu liefern und der Preis freo. Bahnhof zu stellen sein. Offerten bitten wir bis zum 10ten d. M. an uns gelangen zu lassen. “
Berlin und Hamburg, den 2. November 1847.
der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Köln⸗Mindener Eisenbahn. Tägliche Abfahrten der Personenzüge:
von Minden nach Hamm Minden „
Der letzte Zug schließt in Minden an den um 12 Uhr von Berlin und Braunschweig eintreffenden Zug an.
8nre’ Dampsschifffahrt
Passe agier⸗Dienst.
terung ünstig, 1 agdeburg jeden Dienstag,
—
Schlepp⸗Dien 1 von Ma 9 pp D st 8 jeden Sonntag,
» Donnersag, 5 Bei eintretendem Bedürfniß werden die Schlep tou⸗
[1024 b] ie Direction —2
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*8
orgens 7 Uhr, Deutz (Köln) Nachmittags 12 Uhr 45 Minuten.
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zwischen
9
Magde⸗ burg
Ham⸗ burg.
November, so lange die Wit⸗ eingezogen.
r. 5595. 5596. 17535. von Hamburg
jeden Sonnabend.
von Hamburg süa. 33840. jeden Sonntag, Mirtwocch⸗
gdeburg 36093.
656598976. 59058 bis
63160. 63161. 64605.
tuten
17536. 22277. 22519 bis 22526. 22701 bis 22703. 22710. 23880 bis 23884. 26511 bis 26515. 6 . 27867. 30226. 30486. 30741. 31425 . 31435. 31436. 31467 bis 31486. 36185 bis 141473. 48780. 50563. 50564. 58804. 58975. 61726. 62111. 62112. 62114 bis 62118. 63101 bis 63113. 65627 bis 65646. 66238. 68030 bis 68033. 71530. Für diese Hundert dreißig drei Nummern werden
86189.
59063.
Allgemeiner Anzeiger. Ungarische Central⸗Eisenbahn.
Kundmachung.
In Folge des §. 5. der Allerhöchst sanctio⸗ nirten Gesellschafts⸗Sta⸗ der Ungarischen Central⸗Eisenbahn wer⸗ den nachverzeichnete
. v Hundert drei⸗
2 ßig drei Stück Interims⸗Partial⸗Scheine, Juli 1847 fallis gewesene siebente 10per⸗ centige Einzahlung bis zum 23. Septem⸗
ber d. J., als dem bestimmten Präklusiv⸗Termin,
und nicht geleistet worden ist, in den Büchern der Gesellschaft gestrichen, als null und nichtig
erklärt, und die auf selben bereits haftende Ein⸗
zahlung von 60 pCt. ohne Weiteres als Eigenthum der Gesellschaft unter Vorbehalt der ihr zustehenden Rechte
neue Interims⸗Partial⸗Scheine ausgefertigt, über welche die näͤchste ordnungsmäßige General⸗Versammlung zu verfügen haben wird. Preßburg, den 26. Oktober 1847. Von der Direction der Ungarischen Central⸗Eisenbahn.
Literarische Anzeigen.
In der Plahnscen Buchhandlung (L. Nitze), Jägerstr. 37, erschien so eben:
Geographischer Leitfaden [1028] für
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Leipzig, im Oktober 1847.
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Amtlicher Theil.
Inland. Berlin. Berichtigendes in Betreff Felix Mendelssohn's Beerdigung.
Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Landtags⸗Ver⸗ handlungen. — Königreich Hannover. Berufung einer neuen Stände⸗ Versammlung. — Großherzogthum Baden. Abreise des badischen Gesandten aus der Schweiz. — Wahl in Freiburg.
Oesterreichische Monarchie. Wien. Strozzi's Sendung von Toscana. — Projeht einer Vermögenssteuer. — Ordens⸗Verleihung. — ;, u. Ermordung des Präsidenten Zaigczkowski. — Mailand. Ver⸗ haftungen.
Rußland und Polen. St. Petersburg. Fortschreiten der Cholera mit Abnahme an Intensität. — Die russisch⸗amerikanischen Kolonieen. Frankreich. Paris. Hofnachrichten. — Entscheidung über den Ge⸗ traide⸗Transport auf dem Rhein. — Titel der Gemahlinnen der General⸗
Marschälle. — Vermischtes.
ni London. Hof⸗Nachricht. — Par⸗
heneih ceng. — Schreiben der Propaganda an die irländi⸗
Die Bank von England. — Die gegenwärtige
b e Aus dem Haag. Reise der Prinzen Alexander und Heinrich.
Belgien. Die bevorstehende Session der Kammern. — C Prachtansgabe von den Werken Friedrich's des — - bene⸗ 8* Provinzial⸗Gouvernement von Namur. — Beabsichtigte Arbeiten zur Be⸗ schäftigung armer Familienväter. 1
Schweiz. Tagsatzung. Proclamation an die eidgenössischen Wehr⸗ männer. — Fürstenthum Neuenburg. Maßregeln gegen Wider⸗
setzliche. — Kanton Bern. Erwartete Eröffnung der Feindseligkei⸗
ten. — Oberstquartiermeister. — Freilassung von Kriminal⸗Gefan⸗ genen. — Aufruf des Volksvereins. — Reise des englischen Ge⸗ sandten. — Desertion. — Landwehr. — Kriegsgerichte. — Ver⸗ mischtes. — Kanton Zürich. Heimkehr der graubündtener Frie⸗ densboten. — Truppen⸗Durchzug. — Konferenzen bei Dr. Bluntschli. —
Kanton Aargau. Unterbrechung des Postenlaufs nach Luzern. —
Kanton Appenzell A. Rh. Truppen⸗Abmarsch. — Kanton Zug. Einrücken von Truppen aus der Urschweiz. — Landamman Boßard. — Kantone Luzern und Freiburg. Gegenseitige Rü⸗ stungen zum Kriege. 8
Italien. Turin. Befinden des Königs. — Reformen. — Florenz. Die Ruhestörungen. — Livorno. Ankunft Ibrahim Pascha's. — Fiviz⸗ zano. — Rom. Rücktritt des Kardinal⸗Staats⸗Secretairs. — Ernen⸗ nungen.
Ostindien und China. London. Neue Ueberlandpost. — Rückkehr Lord Hardinge's, Oberst Lawrence's und Sir Ch. Napier's nach Eng⸗ land. — Die Differenzen mit China. — Rüstungen der Chinesen.
Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Wien. Unfall zwischen Prag
und Pardubitz. Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.
—
Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben dem Prinzen Gustav
Königl. Hoheit den Schwarzen Adler⸗Orden zu verleihen gerul
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht
Den bisherigen Landgerichts⸗Direktor und Kreis⸗Justizrath Willenbücher zu Neustadt bei Danzig zum Direktor des Land⸗ und Stadtgerichts zu Kulm und zum Kreis⸗Justizrath des kulmer Kreises; und
Den Kammergerichts⸗Assessor Theodor Stanislaus Ernst Meyer zu Posen zum Land- und Stadtgerichts⸗Rath bei dem Land⸗ und Stadtgerichte daselbst zu ernennen.
Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Löbnitz ist zum Justiz⸗Kommissarius bei dem Land⸗ und Stadtgerichte in Osterwieck und zum Notarius in dem Departement des Ober⸗Landesgerichts zu Halberstadt ernannt worden.
Abgereist: Se. Excellenz der Erbhofmeister in der Kurmark Brandenburg, Graf von Königsmarck, nach Plauen.
Beerlin, 8. Nov. Berichten über den wider Einwohner der ehemals polnischen Landes⸗ theile jetzt hier schwebenden Kriminal⸗-Prozeß wiederholt die Mit⸗ theilung enthalten: daß Zeugen ihre in der Voruntersuchung eid⸗ lich abgegebenen Aussagen in der mündlichen öffentlichen Verhand⸗ lung zurückgenommen und erklärt hätten, daß dieselben unrich⸗ tig seien.
Es gewinnt somit nach jenen Berichten den Anschein, als ob in jenem Prozesse nicht selten Zeugen sich selbst des Meineides be⸗ züchtigten.
Aus amtlichen Quellen kann jedoch versichert werden, daß von
den vielen in der mündlichen Verhandlung vernommenen Zeugen bisher, nur einer, und zwar in der Sitzung vom 29sten v. M., seine in der Voruntersuchung eidlich erhärtete Aussage als unwahr zurückgenommen und sich somit der Leistung eines Meineides be⸗ züchtigt hat. Von allen übrigen bisher vernommenen Zeugen ist kein Anderer in den Verdacht eines Meineides gerathen und der Gerichtshof nur bei jenem einen Zeugen in die Nothwendigkeit versetzt worden: ihn seinem zuständigen Gerichte zur Bestrafung überweisen zu müssen.
Berlin, 8. Nov. Die irdische Hülle Felix Mendelssohn’'s traf bereits heute Morgen nach 6 Uhr mit einem Extra⸗Eisenbahnzuge von Leipzig hier ein, um in seiner Heimat, an der Seite der ihm
Die öffentlichen Blätter haben in ihren
vorangegangenen Schwester, ihre Ruhestätte zu finden. Schon in Leipzig begann, unter der allgemeinsten Theilnahme, die ergreifende
Todtenfeier, durch welche dort die unzählige Schaar der Freunde und
Verehrer dieses Trefflichen den Vielen so schweren Tribut des auf⸗ richtigsten Schmerzes darbringen wollte. „Die Theilnahme, welche dieser Trauerfall hier findet“, schreibt man von dort, „ist ganz außer⸗ ordentlich zu nennen. Zuerst wurde am 4. November, als der Ver⸗ ewigte hoffnungslos daniederlag, das Gewandhaus⸗Konzert, welchem er so viel gewesen, ausgesetzt. Während seine Leiche ausgestellt war, drängten seine Freunde, Verehrer und Schüler sich in lautloser Stille herbei, das nun mit einem Lorbeerkranz umgebene und allen so theure Haupt noch einmal zu sehen, und heute bleibt auch das Theater ge⸗ schlossen. Jedenfalls ist es in der jetzigen, so oft materiell genannten Zeit erhebend, daß das Publikum auch seine großen Bürger in Wissen⸗ schaft und Kunst zu ehren weiß.“ So hatte sich denn gestern, am Zten, Nachmittag Alles, was Leipzig an Freunden, Verehrern und Schülern des Dahingeschiedenen zählt, in der Johanniskirche versammelt, sich von da nach dem Trauerhause in der Königsstraße begeben und dann in feierlichem Zuge durch das Peters⸗Thor und über den Markt den Sarg nach der Pauliner⸗Universitätskirche geleitet, wo eine musikalische Todtenfeier stattfand. Sie wurde auf die sinnigste, er greifendste Weise durch zwei Chöre aus dem Oratorium „Paulus“: „Sieh, wir preisen selig u. s. w.“ und „Wir sitzen hier, mit Thränen u. s. w.“, und eine eben so tief gedachte als tief wirkende Rede des Prediger Howert verherrlicht. Nachdem zuletzt der Segen über die Leiche gesprochen war, wurde der mit Palmen⸗ zweigen geschmückte Sarg nach dem Bahnhofe gebracht, von wo aus er seinem letzten Bestimmungsort durch das Dunkel der Nacht zueilte.
1 Aber auch unterweges wollte man nicht versäumen, diesem so früh Dahingeschiedenen, der für alle Zukunft in dankbarer Erinnerung fortleben wird, die letzte Ehre zu erweisen. In Cöthen wurde der Sarg von einem Männer⸗Chorgesang, unter Leitung des Musik⸗Di⸗ rektors Thile, empfangen, und in Deßau harrte der greise Musik⸗ Direktor Schneider am Bahnhofe, um mit den Seinigen dem in⸗ nigst Verehrten und Beweinten entblößten Hauptes durch nächtliche Stille den letzten, ergreifenden Scheidegruß in einer eigens dazu ver⸗ faßten Composition nachzurufen.
„Am Ziele des langen Trauerweges hier angelangt, setzte sich der Leichenzug heute gegen 7Uhr Morgens mit dem mit Palmen und Kränzen geschmückten Leichenwagen vom Anhaltischen Bahnhofe aus in Be⸗ gleitung eines zahlreichen Musik⸗Corps, unter Leitung des Musik⸗ Direktors Braun, von welchem der Sarg bereits am Empfangshause des Bahnhofes begrüßt worden war, in Bewegung und nahm seinen Weg durch die Anhaltische, Koch⸗ ünd Friedrichsstraße, wo sich den der Familie des Verstorbenen und seinen zahlreichen Freunden zugehö⸗ renden Trauerwagen eine unabsehbare Menschenmenge anschloß. Namentlich hatte sich eine große Anzahl hochgestellter und in Kunst und Wissenschaft bedeutender Männer eingefunden, welche durch ihre Gegenwart bewiesen, wie tief dieser Verlust in allen Kreisen gefühlt wird. Auf dem Belle⸗Alliance⸗Platz erwarteten den Zug die Kinder des Friedrichsstiftes, Knaben und Mädchen, denen der Verstorbene so lange und oft seine innige Zuneigung durch Wohlthaten aller Art bewiesen hatte, und die Mitglieder der Königlichen Kapelle und der Sing⸗ Akademie. Auf dem alten Dreifaltigkeits⸗Kirchhofe angelangt, wurde er von dem Dom⸗Chor, unter Leitung des Musik⸗Direktors Neithardt, empfangen. Nach einem von demselben gesungenen Chorale sand die Einsenkung des Sarges statt. Der Prediger Berduscheck sprach die Leichenrede. Er erinnerte noch einmal mit kurzen, eindringenden Worten an die herrlichen Talente des Verstor⸗ benen, an die schöpferische Fülle und Größe seines Geistes, die Tiefe der Empfindung, die sich in allen seinen Werken offenbare, und wies namentlich auf die seelenvolle Begeisterung hin, mit welcher der so früh Geschiedene nicht nur selbst seine Kunst übte, sondern auch seine Werke anderen verwandten Seelen mittheilte und sie zum Gemeingut Aller machte, denen sie Genüsse der edelsten Art bereiten mochten. Hieran schlossen sich Worte des Trostes, der, wie der Redner sich ausdrückte, zur Linderung des Schmerzes, wohl aus den Werken des Verstorbenen am reichsten zu schöpfen wäre.
„Wie sie so sanft ruhen“, ausgeführt von den Mitgliedern der Sing⸗Akademie, und ein Trauergesang des Domchors schlossen die erhebende und ergreifende Feier, welche in dem Andenken Aller, die daran Theil nahmen, als eine Stunde ernster Weihe und innigsten Dankes für einen Unvergeßlichen fortleben wird.
Deutsche Bundesstaaten.
Köönigreich Bayern. (N. K.) Der kombinirte zweite und vierte Ausschuß der Kammer der Abgeordneten hielt am 3. Novem⸗ ber Abends noch eine Sitzung, in welcher er zur Schluß⸗Abstimmung schritt. Der von der Regierung vorgelegte Gesetz⸗Entwurf über das Eisenbahn⸗Anlehen erhielt nun nach den Beschlüssen der Majorität des Ausschusses folgende Fassung:
Art. I. Der Bedarf für die Fortsetzung des Eisenbahnbaues in Folge der Gesetze vom 15. August 1843 und 13. Mai 1846 wird für die Jahre 1847 — 48 und 1818 — 49 auf die Summe von 20 Millionen festgesetzt. Art. I1. Dieser Bedarf soll gedeckt werden: 1) durch die budgetmäßige Dotation von jährlich 1 Million 200,000 Fl.; 2) durch die in Gemäß⸗ heit des Landtags⸗Abschiedes vom 25. August 1843 hierfür bestimmten Ueberschüsse der Finanz⸗Periode; 3) durch die nach Erfüllung des durch das Gesetz vom 1. Juli 1834 für den Festungsbau von Ingolstadt be⸗ stimmten Kredits von 18,310,000 Fl. frei gewordene Dotation desselben und 4) durch ein Anlehen im Maximalbetrage von 10 Millionen Gulden, zu dessen Aufnahme im vollen Nominalwerthe und gegen 4 pCt. Verzinsung die Regierung ermächtigt wird. Art. III. Zugleich wird die Regierung er⸗ mächtigt, statt obiger Baaraufnahme verzinsliche Kassen⸗ Anwessungen bis zum Betrage von 12 Millionen Gulden zu emittiren, die bei allen Staats⸗ kassen an Zahlungsstatt angenommen werden müssen, zu deren Annahme jedoch kein Privatmann verpflichtet ist. Der Gesammt⸗Aufwand einschließ⸗ lich des Verzinsungsbetrages für dieses Unternehmen darf jedoch in keinem Fall den Betrag von 3 Ct. übersteigen. Art. IV. Wenn die Regierung die unter Art. fl. und sII. bezeichneten Anlehensformen zugleich benutzt, so darf die dadurch aufzunehmende Gesammtsumme 12 Millionen Gulden nicht übersteigen. Art. V. In Rücksicht möglichster Sicherung der älteren Staats⸗ gläubiger vor Verlusten ist die alte Staatsschuld von der behufs des Ei⸗ senbahnbaues kontrahirten neuen vollständig zu scheiden und der alten Schuld
9ten November
die ihr durch die Gesetze vom 11. November 1825 und 27. August 1831 zugewiesene Dotation der Tilgungskasse — (mit Einschluß ihres Gutha⸗ bens an die Pensions⸗Amortisations⸗Kasse) ausschließlich zuzuwenden. Art. VI. Dem nächsten Landtage soll ein Gesetz über das Verhältniß der von der Staatsschulden⸗Tilgungsanstalt bisher zum Eisenbahnbau aufgenomme⸗ nen 3 ½ proz. Schuld vorgelegt und die der Eisenbahnschuld durch Art. III. des Gesetzes vom 23. Mai 1846 (den Ausbau der Ludwig's Süd⸗Nord- bahn betreffend), dann durch Art. V. des Gesetzes de eod. (den Bau einer Eisenbahn von Lichtenfels an die Reichsgränze bei Koburg und durch Art. V. des Gesetzes de eod.), den Bau einer Eisenbahn von Bamberg über Würzburg und Aschaffenburg betreffend, zugesicherte Tilgungs⸗Dotation ermittelt werde. Als Art. VII. kömmt der Art. I1I. des ursprünglichen Ge⸗ setz⸗Entwurfs. Der Ausschuß hat ferner folgende Beschlüsse gefaßt: es sei 1) dem Antrage des Abg. Bestelmeyper: „daß das Pe wg. g- Eisen⸗ bahn⸗Anlehen lediglich auf die Vollendung der Süd⸗Nordbahn, auf den Bau von Lichtenfels nach Koburg und auf den Ankauf und Aus- bau der München⸗Augsburger Bahn beschränkt werden wolle“, nicht beizustimmen. 2) Eben so den von dem Abg. Bestelmeyer angeeigneten Anträgen der Handelsvorstände von Marktbreit und Miltenberg. A. Auf Revision des bayerischen Eisenbahn⸗Systems mit Rücksichtnahme auf die ostindische Ueberlandpost, auf die gegenwärtige und zukünstige Konkurren Mannheims und Stuttgarts für den Verkehr von Nordwest nach Sübosß vom Rhein an die Donau; B. den Bau der beschlossenen Ludwigs⸗Ost⸗ West⸗Bahn auf unbestimmte Zeit zu vertagen oder ganz aufzuheben; C. auf Revision des Eisenbahn⸗Systems mit Rücksichtsnahme auf die kürzeste Schienen⸗Verbindung von Nürnberg nach Frankfurt über Marktbreit und Würzburg längs des Mittelmaines, gleichfalls nicht 558 3) Da⸗ gegen den Antrag auf Revision des Eisenbahn⸗Spstems mit Rück⸗ sichtnahme einer kürzeren Schienen⸗Verbindung von Nürnberg nach Pilsen und Böhmen der Königlichen Staats⸗Regierung mit der Bitte um baldige Vorlage eines allgemeinen bayerischen Eisenbahnnetzes und Anordnung der dazu erforderlichen Erhebung und technischen Vorar⸗ beiten bestens zu empfehlen. 4) Dem Antrag des va⸗ Dr. Müller, die Staats⸗Regierung zu veranlassen, den zum Eisenbahnbau pro 1847 — 48 erforderlichen Geldbedarf mittelst Emission von 10 Millionen 3 pCt. an allen öffentlichen Kassen gültigen Patrial⸗Schuldscheine von 5 Fl. im 24⸗ Guldenfuß und je nach Erforderniß in steigenden Beträgen von 5 zu 5 Fl. bis zu 100 Fl. zu decken, nicht zuzustimmen. 5) Dem Antrage des Abg. Freiherrn
von Schäzler auf ein verzinsliches Lotterie⸗Anlehen in Loosen von 100 Fl. mit
3 pCt. Zinsen und weiteren ¾ pCt. als Gewinnst und Tilgung nicht zuzu- stimmen. 6) Dagegen den Antrag an die Königl. Staats⸗Regierung zu
stellen: Die Ablösung der Dominika ⸗Gefälle des Staates unter für den Be⸗ theiligten wie den Verpflichteten gleich gerechten und billigen Bedingungen zu gestatten und die hierfür eingehenden Beträge dem Eisenbahnbau zuzu⸗
weisen. 7) Die Königliche Staats⸗Regierung dringend zu bitten: Gemese.
sene Befehle zur Vermeidung alles Lurxus bei den Kunstbauten, namentlich den sogenannten Hochbauten, zu ertheilen, dieselben vielmehr nur auf das dringende Bedürfniß der Gegenwart zu beschränken und alle Kräfte auf die möglichst schnelle Vollendung und baldige Inbetriebsetzung kürzerer zusam⸗ menhängender Strecken zu verwenden. 8) Daß die Förmlichkeiten bei An⸗ lage von Geldern bei der Schulden⸗Tilgungs⸗Anstalt möglichst vereinfacht,
die dadurch nöthig werdenden Sendungen portofrei bewirkt und das Porto
von Coupons der baperischen Staatsschuld auf denselben Portosatz, wie je⸗ nes der Banknoten, herabgesetzt werden möge.
Königreich Hannover. Hier ist folgende Königliche Pro⸗ clamation, betreffend die Auflösung der bisherigen und Berufung einer neuen allgemeinen Stände⸗Versammlung, erschienen:
„Wir Ernst August, von Gottes Gnaden König von Hannover, Königlicher Prinz von Großbritanien und Irland, Herzog von Cumber⸗ land, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg ꝛc. ꝛc. finden Uns, in Ge⸗ mäßheit des §. 105 des Landes⸗Verfassungsgesetzes, in Gnaden bewogen, die durch Unsere Proclamation vom 5. November 1841 berufene und am 2. Dezember desselben Jahres eröffnete Allgemeine Stände⸗Versammlung, wie hiermit geschieht, aufzulösen und zugleich eine neue Versammlung der Allgemeinen Stände des Königreiches zu berufen. Wir haben verfügt, daß die verfassungsmäßigen Wahlen, den darüber bestehenden Vorschriften ge⸗ mäß, eingeleitet und zur Vollziehung gebracht werden, und behalten übri⸗ gens Uns vor, demnächst den Zeitpunkt zu bestimmen, wann der neue all⸗ gemeine Landtag sich zu versammeln haben wird. Die gegenwärtige clamation ist durch die erste Abtheilung der Gesetz⸗Sammlung zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen. Gegeben Hannover, 4. November 1847. Ernst August. — von Falcke.“
Großherzogthum Baden. Dem Schwäb. Merkur wird aus Karlsruhe vom 2. November geschrieben: „Nach heute hier eingetroffenen Nachrichten hat mit den übrigen auch der Groß⸗ herzoglich badische Gesandte, Freiherr von Marschall, das schweizer Gebiet verlassen. Herr von Marschall ist in Freiburg, wo er zugleich Direktor des Oberrheinkreises ist, angekommen. Von einer Truppen⸗ Absendung verlautet hier nichts, und man glaubt, daß die Großher⸗ zogliche Regierung einer solchen abhold ist, indem für Baden zunächst keine Gefährde vorliegt und an den Kosten einer Gränzbesetzung — wie bei einer früheren Veranlassung — der Bundestag nicht Theil nehmen würde.“
(Oberrh. Ztg.) Bei der am 2. November zu Freiburg statt⸗ gehabten Wahlmännerwahl des ersten Bezirks erhielten die Kandidaten der konservativen Partei die Stimmenmehrheit.
Oesterreichische Monarchie.
Wien, 5. Nov. (Bresl. Ztg.) Der Duca Strozzi, Ober⸗ Hofmeister des Erzherzogs Großherzogs von Toscana, war in einer vertrauten Mission seines Souverains hier eingetroffen. Es wird versichert, daß sich dieselbe auf die Abtretung der Mark Lunigiana und Pontremoli von Sciten Toscana's bezog, dagegen bekanntlich die Einwohner protestirten. Allein, nachdem es sich von der Erfüllung abgeschlossener Traktate handelte, so war vorauszusehen, daß hier die Verwendung des Großherzogs unzulässig gewesen wäre. Wie dem auch sei, man weiß hier sicher, daß der Duca Strozzi unverrichteter Dinge nach Florenz zurückkehrte. Seitdem sind neue Nachrichten aus Florenz über abermalige Ruhestörungen eingetroffen, welche hier einen betrübenden Eindruck machen und auf die fernere Haltung unserer Le⸗ gation in Florenz von bedeutendem Einfluß sein dürften. Gewiß ist, daß sich unser Gesandte am toscanischen Hofe, von Neumann, vor der Hand nach Modena zurückziehen und einen Geschäftsträger in Florenz zurücklassen wird. 1 8 b Man kcnas hier ernsthaft von der Einführung einer . Steuer, welche bei dem gesteigerten Reichthum 1 vasen lasse von großem Nutzen für den Staat wäre . sicherlich mit dem Bei⸗ falle des Mittelstandes begrüßt werden we tbe.