5 richt sich der Redner über die weiteren suhrzölle? In — ⸗ das Wohlthätige einer Einkommen⸗ Anträge aus un tt aber noch nicht durchführbar sei; die indirekten Steuern Steuer, die zur Zet eringeren Fühlbarkeit den Unterthanen nicht so sehr zu⸗
C vegen ihras gen möge. Der Redner unterwirft schließlich seine An⸗ er, (
träge der Berathung der . aunover. (Hann. Ztg.) Se. Majestät bis enigkesb g. 7. November Vormittag mit einem Extrazuge auf der Eisenbahn bis Ulelzen zur Jagd nach der Göhrde begeben. Se. Königl. Hoheit der Prinz von Wasa ist aus Wien in Han⸗ nover eingetroffen. 3 Großherzogthum Baden. (Schw. M.) Am 4. No⸗ vember kamen in Mannheim für die Bundesfestung Rastatt mit einem Schleppkahn aus Köln 25 Stücke gußeiserne Kanonen an. Dieselben gingen aus der Königlichen Gießerei in Lüttich hervor, haben im Gan⸗ zen ein Gewicht von 1060 Ctr., und die meisten von ihnen sind zwi⸗ schen 35 bis 50 Ctr. schwer und gehören somit sämmtlich zum gro⸗ ben Geschütz. Aus derselben Gießerei, so wie aus jener im Haag, werden diesen Kanonen noch viele andere, man spricht von einem Ge⸗ wicht bis zu 10,000 Ctr., nachfolgen. Die Ausladung dieser Feuer⸗ schlünde geschieht im Rheinhafen, weil sie im Neckarhafen kein Heb⸗ werk von der erforderlichen Tragkraft befindet, dagegen wurde voriges Jahr im ersteren Hafen ein Hebwerk erbaut, das bis zu 300 Ctr. trägt, mit dem nun die schwersten Lokomotiven und sonstige Maschi⸗ nen mit Leichtigkeit gehoben und beliebig entweder auf ein anderes Schiff oder ans Land gesetzt werden können.
Seit einigen Jahren hat unter den Protestanten in Mannheim der rührende Gebrauch Wurzel geschlagen, am Tage aller Seelen die Ruhestätten geliebter Angehörigen, welche in das Jenseits vorausge⸗ gangen sind, mit Blumenkränzen zu schmücken; früher war diese schöne Sitte nur bei den Katholiken üblich, seit aber daselbst beide Konfessionen ihre Todten auf ein und demselben Kirchhof beerdigen, ist diese Feier gemeinsam geworden, und es wallfahrtete vorgestern und gestern ein großer Theil der dortigen Einwohner, zu Fuß und zu Wagen, mit Kränzen und Guirlanden am Arme, über die Ketten⸗ brücke zum neuen städtischen Kirchhofe.
„Am 2. November wurde in Karlsruhe das provisorische Thea⸗ ter in den Räumen eines ehemaligen Orangerie⸗Hauses eröffnet.
Kurfürstenthum Hessen. Se. Königliche Hoheit der Kur⸗ prinz Mitregent hat den Justizrath Büff zum zweiten landesherr⸗ n. Kommissarius bei der gegenwärtigen Stände⸗Versammlung er⸗ nannt.
Der Professor Dr. Friedrich Rehm, Abgeordneter der Landes⸗ Universität zur Stände⸗Versammlung, ist am 5. November Abends plötzlich mit Tode abgegangen. Er hrns von Wilhelmshöhe zurück, wo ein großer Theil der Stände⸗Mitglieder zu einem zu Ehren des Landtags⸗Kommissarius gegebenen Gastmahle versammelt war, und war schon verschieden, als der Wagen vor seiner Wohnung hielt. Ein apoplektischer Zufall hatte der Laufbahn dieses verdienstvollen Gelehrten, welcher im 55sten Lebensjahre stand, ein frühes Ziel
Grroßherzogthum Hessen und bei Rhein. (Hess. Ztg.) Das Regierun 8⸗Blatt vom 8. November enthält ein Edikt, wodurch die Ersstaung des Landtages auf den 13. Dezember d. J. festgesetzt wird.
Oesterreichische Monarchie.
Mailand, 2. Nov. (Wien. Ztg.) Die Gazz. di Mi⸗ lano enthält in ihrem heutigen Blatte nachstehenden Artikel:
„In verschiedenen römischen und toscanischen Blättern ist über einen am 14. Oktober zu Ferrara stattgehabten Vorfall ein sehr übertriebener und .engehghs Artikel aufgenommen worden, welchen wir durch die nachfolgende wahrheitsgetreue Erzählung berichtigen. Schon einige Tage früher war die österreichische Schildwache, welche am Eingange einer zum Hauptplatze, wo
die Hauptwache liegt, führenden Straße stand, durch verwegene Handlungen belästigt worden. Am genannten Tage stellte sich ein Mann mit einer brennenden Cigarre in die Nähe der gedachten Schildwache auf, welche ihn anfänglich artig ersuchte, in so geringer Entfernung von ihr nicht zu rauchen, da sie die Weisung hatte, dieses den Vorschriften entgegenlaufende Benehmen nicht zu gestatten. Da jedoch der Mann diese Mah⸗ nung der Schildwache unbeachtet ließ, so bedeutete ihm diese ernstlich, sich zu entfernen. Nur nachdem der Verwegene sich geweigert hatte, Folge zu leisten, und nachdem er Schmähworte gegen den Wachtposten aus⸗ gestoßen, stieß ihn diese mit dem Gewehrlaufe zurück. Als hierauf sich Leute lärmend und gegen das österreichische Militair schmähende Worte ausstoßend zusammengerottet hatten, warfen zwei Individuen aus der Rotte mit Steinen gegen die mittlerweile verdoppelte Wache. Nachdem ein öster⸗ reichischer Soldat an der Seite getroffen worden, feuerte dieser sein Ge⸗ wehr gegen einen der gedachten zwei Angreifer und traf ihn am Fuße. Uebrigens muß diese Wunde leicht gewesen sein, indem Letzterer die Flucht ergreifen und sich unter der Menge verbergen konnte. Der andere Angrei⸗ fer flüchtete sich in ein nahe gelegenes Haus, wo er, nach einem Wider⸗ stande, welcher ihm einige Kontusionen zuzog, verhaftet und sofort der päpst⸗ ichen Militair⸗Behörde überantwortet wurde. Aus der Vergleichung dieser wahrheitsgemäßen Schilderung mit den obgedachten Artikeln kann man bei
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diesem Anlasse, wie bei so vielen anderen, eninehmen, mit welcher Ueber⸗ treibung dieselben verfaßt wurden.“
Venedig, 2. Nov. (Schles. Ztg.) Die hier so eben einge⸗ gangene Nachricht, daß Se. Majestät der Kaiser beschlossen hat, dem jugendlichen Helden von Saida in Berücksichtigung seiner glänzenden Waffenthat ein Denkmal in hiesiger Stadt setzen zu lassen, hat nicht nur in der Kaiserlichen Marine, deren Chef der verewigte Erzherzog Friedrich war, sondern unter allen Klassen der hiesigen Bevölkerung die größte Freude hervorgerufen. Der Kaiser hat diesfalls an den Hof⸗Kriegsraths⸗Präsidenten Grafen von Hardegg zu Wien fol⸗ gendes Handschreiben erlassen:
„Lieber Graf Hardegg! Der höchstbetrübende Hintritt des Erz⸗ herzogs Friedrich bietet Mir eine Veranlassung, demselben ein Denk⸗ mal, welches desselben Erinnerung bei der Waffe, welcher derselbe sein Leben gewidmet hatte, verewigen soll, zu setzen. Das Theresien⸗ kreuz, welches der Erzherzog als Belohnung für die glänzende Waffen⸗ that zu Saida erhielt, ist in einem eigenen Behälter im Marine⸗ Arsenal auf ewige Zeiten aufzubewahren. Dasselbe hat mit einer Medaille zu geschehen, welche Ich in dankbarer Erinnerung an den Verewigten zu prägen angeordnet habe. Schönbrunn, 20. Oktober 1847. Ferdinand.“
Krakau, 8. Nov. Um dem Getraidehandel in Krakau die thunlichste Erleichterung zuzuwenden, ist, laut Bekanntmachung des Grafen Deym vom ö6ten d., die Bestimmung getroffen, daß die Brod⸗ früchte Weizen und Roggen bei der Einfuhr 8 Krakau von der Verbrauchssteuer ganz frei zu lassen, dagegen aber, wenn diese Ge⸗ traide⸗Gattungen innerhalb der Linie Krakau's vermahlen oder ver⸗ schrotet werden, dafür die Verbrauchssteuer, bevor dieselben in die Mühle kommen, zu entrichten. Diese Umlegung der Verbrauchs⸗ steuer von der Einfuhr der Brodfrüchte Weizen und Roggen auf die
Vermahlung und Verschrotung soll mit dem 15. November 1847 in Ausführung treten. u tt dh, 18 Ne V
xagnet Geisahims h. Frankreisch. “
3 Paris, 6. Nov. Der König kam vorgestern abermals nach Pa⸗ ris, um den Vorsitz in einem Minister⸗Rathe zu führen. Abends kehrte Se. Majestät wieder nach St. Cloud zurück. Der Herzog von Nemours hatte dieser Tage mit mehreren Generalen lange Kon⸗ ferenzen im Pavillon Marsan. Begleitet von den beiden holsteini⸗ schen Prinzen, hat der Herzog von Nemours am Mittwoch einen Theil der hier und zu Versailles in Besatzung stehenden Truppen manövriren lassen. Prinz Joinville ist, nach Berichten aus Italien, am 29. Oktober von Livorno wieder in Spezzia einge⸗ troffen. Dem neuen General⸗Gouverneur von Algier, Herzog von Aumale, gaben die dortigen muselmännischen Behörden am 28. Ok⸗ tober in einem Hotel der Familie Mustapha Pascha's einen glänzen⸗ den Ball, zu welchem etwa 1000 Einladungen ergangen waren. Als der Herzog von Aumale mit zahlreichem Gefolge erschien, ward er von dem muselmännischen Ball⸗Comité mit vielen Feierlichkeiten unter dem Klange einer türkischen Musik empfangen; zum Tanze spielte jedoch ein französisches Orchester auf. Der Prinz unterhielt sich viel
mit den angesehensten Muselmännern und verweilte bis Mitternacht. Heute legt der französische Hof eine achttägige Trauer um den Erz⸗ herzog Friedrich an, dessen Ableben dem Könige vorgestern mittelst eines vom Grafen Appony überreichten Schreiben des Kaisers von Oesterreich angezeigt wurde.
Von der Patrie wird gemeldet, daß die Kammern bestimmt zum 26. Dezember würden einberufen werden.
Der englische Gesandte hat eine lange Zusammenkunft mit dea⸗ gehabt, als deren Gegenstand man die schweizer Wirren be⸗ zeichnet.
Lamartine hat so eben auch über die schweizer Frage einen Artikel veröffentlicht, in welchem er, eben so wie bei den italienischen Angelegenheiten, der französischen Regierung ein reactionaires Ver⸗ fahren schuldgiebt und auch hier wieder ihre jetzige Stellung auf die spanischen Heirathen zurückführt. Der goldene Ring von Madrid, meint er, habe sich für die französische Regierung in einen eisernen verwandelt, an dem ihre Politik gefesselt liege; durch ihn sei die Allianz mit Eugland gesprengt und Frankreich in Oesterreichs Arme getrieben worden; daher könne es denn weder in Italien noch in der Schweiz die Rolle spielen, die ihm nach Lamartine zu⸗ käme, die Rolle nämlich des Protektorats über einen italieni⸗ schen Staatenbund und über eine Reoision des eidgenössischen Bundes⸗ Vertrages. Während aber Herr von Lamartine in einer größeren Centralisation und einheitlicheren Verfassung in der Schweiz das Heil für dieses Land sucht, kann er doch nicht umhin, die schroffen Gegen⸗ sätze hervorzuheben, die sich in den Theilen des schweizer Bundes sinden, in welchem, wie Lamartine sagt, die Kantone am Vierwald⸗ stätter See noch fast die Urzustände der Gesellschaft darstellen, wo⸗ gegen am Genfer See, in dem Vaterlande J. J. Rousseau's und der Frau von Stael, in dem Bereich Voltairescher Einflüsse, die Luft der raffinirtesten Civilisation wehe. 3
8
Das Journal des Débats begleitet das Manifest des Son⸗ derbundes mit folgenden Bemerkungen: 8 „Sieben Kantone haben eine Partikular⸗Allianz geschlossen, welche Un geheuerlichkeit! Sie schlossen dieselbe, man weiß weshalb, und sprachen e aus in ihrem Manifeste. Der Sonderbund ist eine Defensiv⸗Allianz; die sieben Kantone haben sich nur vereinigt, um der radikalen Ligue eine an dere gegenüberzustellen. Den Beistand, welchen sie bei der Gundes⸗Be hörde nicht mehr fanden, die mehr oder weniger in den Händen der Radi⸗ kalen ist, mußten sie bei sich selbst suchen. Gewiß ist, daß 1845 jener monströse Freischaarenzug sich unter den Augen der Bundes⸗Behörde un unter Mitwirken einiger radikalen Kantone, wie z. B. von Bern, organi- sirte. Gewiß ist, daß Luzern sich vergeblich an die Bundes⸗Behörde wen dete und nichts als lügenhaften Schein statt Beistand erhielt. Gewiß ist daß Herr Ochsenbein, Anführer der Freischaaren, jetzt Präsident des Vor orts ist. So ist seine Felonie belohnt worden. Und man wundert sich daß die sieben katholischen Kantone eine Partikular⸗Allianz zu ihrer Ver⸗ theidigung schlossen? Man macht es ihnen zum Verbrechen, ihr Recht, ih- ren Muth, ihre Hülfsmittel zusammengethan zu haben? Wahrscheinlich hätten sie ruhig warten sollen, bis man ihre Städte verbrannte und ihr Magistratspersonen erwürgte! Umsonst wird man Mißbrauch mit Worter treiben; das Publikum wird nicht getäuscht werden. Die Thatsachen sind z einleuchtend, zu bekannt. Die Maske des Liberalismus, unter welcher di Radikalen ihre herrschsüchtigen und tvrannischen Entwürfe zu verbergen trachten, fällt von selbst. Die katholischen Kantone vertheidigen nicht blo ihre Souverainetät, ihre Freiheit; sie vertheidigen ihre Eristenz. Die be der Tagsatzung gegen sie erlangte Mehrheit ist nur eine gemachte, durch Furcht und Gewalt erlangte, die Frucht von Aufstand und Empörung. Die Nadikalen machen sich etwas zu sehr lustig über die Welt, wenn sie als Vertheidiger der Ordnung und des Bundesvertrages auftreten. Die ka⸗ tholischen Kantone üben in diesem Augenblicke die Heuligste aller Pflichten, das Recht legitimer Abwehr. Wenn ihre Feinde, was Gott verhüte, di Oberhand bekämen in diesem gottlosen Kriege, so würde die Schweiz darun noch nicht, was sie nie gewesen ist und nicht sein kann, eine einheitliche Republik. Diese einheitliche Republik ist nur eine Chimäre, welche die Na⸗ tur der Dinge gegen sich hat, und die von den meisten radikalen Kantonen selbst mit unüberwindlicher Kraft zurückgewiesen werden würde. Nein; aber anstatt eines Bundes gleicher und souverainer Staaten würde es in der Schweiz herrschende und untergebene Staaten geben. Es ist das schon da⸗ gewesen, und Waadt hat vielleicht noch nicht die Zeit vergessen, wo sie ber⸗ ner Unterthanen waren. Danach trachten die Radikalen. Nachdem sie ih⸗ ren Einfluß in den reichsten und bevölkertsten Kantonen gegründet haben, wollen sie der Gewalt sich bedienen, welche sie besitzen, um die Kantone zu unterwerfen, welche sich widersetzen. Die Minorität hat Rechte, und diese Recht stehen ihrem Willen im Wege; es gilt also, das Hinderniß zu brechen. Mag Blut fließen, die Schweiz zerrissen werden; was liegt ihnen daran? So i die Natur des Radikalismus; so wird sie beständig sein. Der Radikalis⸗ mus ist nur eine Form des Despotismus und der Tyrannei. Niemals wird er, wo er Herr ist, Widerspruch oder Widerstand leiden. Wenn er der Schwächere ist, empört er sich, wenn er der Stärkere ist, erdrückt er. Seine Mittel sind die Gewalt, sein letztes Wort ist Unterdrückung. Die Schweiz macht davon augenblicklich die grausame Erfahrung. - mus mag sich nicht täuschen. Seine Tage sind gezählt. Es genügt, das er in seiner wahren Gestalt sich zeigt, um seinen nahen Sturz herbeizufüh ren. Er schreibt auf seine Fahnen: Freiheit! Seine Handlungen sprechen zu deutlich: Tyrannei!“ 1 Heute erklärt das Journal des Déöbats die vorgestern von ihm gegebene Nachricht, daß die Depot⸗ und Consignations⸗Kasse sich bei der neuen Anleihe betheiligen wolle, für unbegründet; diese Kass hat vielmehr den entgegengesetzten Beschluß gefaßt. Der berühmte Wasserfinder Abbé Paramelle, der im südlichen Frankreich wohnt, wo er mit Hülfe seiner Wünschelruthe schon zahl lose Quellen entdeckt hat, befindet sich seit einigen Tagen in Paris.
Großbritanien und Irland. London, 5. Nov. Es heißt, die Königin werde einige Tage h dem Geburtstage des Prinzen von Wales, welcher am ôten d M. ist, nach Osbornehouse gehen. 1 Gestern hatte eine Deputation aus Birmingham Audienz bei Lord John Russell, um sich über die Unzulänglichkeit der Regierungs⸗Maß regel zu beschweren, die bei dem hohen Zinsfuße, welche der Bank vorgeschrieben sei, höchstens zur Erfüllung früherer Verbindlichkeiten zweckmäßig sei, aber nicht zur Eingehung neuer Geschäfte ermuntern könne, die überdies das Eigenthum um mindestens 20 pCt. entwerth und einen Schaden von 1000 Millionen Pfd. St. angerichtet habe. Man warf den Ministern geradezu Unkunde vor, da sie noch kurz vor der Krisis sich des gesunden Zustandes der Geld⸗Verhältnisse gerühm hätten. Den Grund alles Uebels suchte man in der Bank⸗Akte und deren Anwendung, so wie in dem verkehrten Geld⸗System. Man verlangte unmittelbare Abhülfe und Untersuchung der ganzen Geld-⸗ frage, widrigenfalls man im Parlamente auf Entlassung der Ministe antragen werde. Lord John Russell erwiederte, die gewünschte Er leichterung werde augenblickliche Abhülfe, später aber größeres Elend zur Folge haben, und erhob sich, um die Unterredung zu beendigen Da fragte ihn einer der Anwesenden noch, ob er zu einer gründlichen Untersuchung der bestehenden Geldverhältnisse schreiten wolle ode nicht? worauf er nach kurzem Besinnen erwiederte: „Ich kann nicht sagen, ob ich will oder nicht.“ Nach amtlichen Berichten sind in England während des am 10 Oktober abgelaufenen Monats 1,169,804 Quarter Getraide und 1,641,402 Centner Mehl eingeführt worden.
Reineke des Hasens zur Bekräftigung der lügenhaften Mittheilungen über
den zu hebenden Schatz auf der Haide bedarf. Keine vollkommenere Ar⸗ mensündergestalt als die, in welcher der Hase hier auftritt. So straff und Leane eche unverwüstliche Lügner voranschreitet, so geschlagen und tief⸗ 4 88 8 g 2828 der Arme hinterdrein, um, zwischen dem gefürchteten Kö⸗ 88 Gewissen h mehr gefürchteten Herrn von Malepartus und seinem eige⸗ Nasere. Vbrn Ungedwängt, auszusagen, — wo Hüsterlo und Krekelborn liegt. 8 Leicester ksich dsühie sich die Scene in Schiller's Marie Stuart auf, haschen versucht. Sen ne Re gniß des Offiziers der Leibwache rein zu Es ist gut. Ihr könnt Abtreten, Sir Die Königi 14 ederholt sich hier fastwörtlich, wo dennaen neh finas sagt: 8 „öIhr könnt Euch unter die Anderen 88 Wieder stellen; Ihr habet dem Köni s „ 88 Hint d? Peschetzan 8 g genugsam berichtet.“ .ZIm Hintergrunde beschäftigt sich der Esel als Hof⸗Archivar mit dem Königlichen Stammbaume. Die Anstrengung des Aktenlebens sieht man an dem hagergewordenen Haupte. Sinnend schaut er in die hochstei⸗ Penden ee 6e Nioec he 1 vor ihm hat eine mächtige Sphinr als ein entsetzliche elsagendes Fragezei fmnve⸗ 2 9 8 1. Frag 8 auf der großen Tafel Platz ge⸗ och weiter zurü is zu Ges. III. V. 1 ; das nächste Blatt, welches die Katastrophe des — der Kater, in Malepartus wegen der Vorladung des Fuches abstalteie, Wenn. wir auch anerkennen, daß der Zeichner hier die Spitze der Handlun dn Augen führt, daß er mit gewohnter Lebendigkeit und Wahrheit bamsonki und gezeichnet hat, kurz, daß er sich in dem gelungenen Wiedergeben des Beabsechtigten durchaus nicht verleugnet, so halten wir doch dafür, daß die⸗
wi
ses Bild in der Sammlung ohne Schaden sehlen konnte; denn die Situa⸗ tion des Pfarrers ist eine solche, daß der Humor dabei stirbt und einem peinlichen unbehaglichen Gefühle Platz macht, für welches uns nichts weiter zu enischädigen vermag. Es ist ein gewaltiger Unterschied zwischen den niederländischen Sü⸗ jets, welche sreilich bis zur bäurischen Natürlichkeit hinabsteigen, bei denen aber diese von der Unbefangenheit und Frohheit des eigentlichen Inhaltes weit überwogen wird, und der Darstellung einer unschönen Scene, deren Hauptinhalt die eigenthümlichste und widerwärtigste Lage ist, welche sich möglicherweise ersinnen läßt. Wir wenden uns also sofon ju dem Folgenden.
Die nenen Lügen von Kamm und Spiegel, welche Reineke im 10ten Gesange auftischt, hatten ihn zwar so ziemlich die Gunst des Löwen wieder erworben; doch erhebt Isegrim, der Wolf, noch schwere, bedeutende An⸗ schuldigungen und bringt unter Anderem den Vesuch in Erinnerung, den Reineke ihn in Sachsen bei den Meerkatzen abzustatten veranlaßte, und dessen übler Erfolg, wie er Ges. XI. V. 297 beschrieben wird, durch die folgende Tafel verdeutlicht wird. Der zerzauste Wolf predigt blutend die Wahrheit, daß man nicht überall die Wahrheit sagen darf. Bekanntlich endet dieser nun den Wortstreit durch seine Herausforderung zum Zwei⸗ kampfe. Diesem begegnen wir auf der ersten Seite des zehnten Heftes. Er ist schon so weit gediehen, daß Reineke alle seine Mittel in Anwendung gebracht hat. Die Kämpfenden stehen in der von Jenem erregten Staub⸗ wolke, und er salbt die Augen des Feindes mit dem keinesweges von wohl⸗ thuender Feuchtigkeit erfüllten Wedel. Köstlich gelungen ist der Kreis der zuschauenden Thiere. Links und rechts vom Throne und auf demselben die gespannteste Aufmerksamkeit auf den Hergang der Dinge. Das Schwein, dem wir schon früher mit dem Opernglase in der Hand begegnet sind, ver⸗ leugnet auch hier seine durchaus vornehme Miene nicht. Der Affe hat des Elephanten Kopf bestiegen und schaut wie aus einer Prosceniums⸗Loge mit besonderer Behaglichkeit auf den Erfolg der List seines Vetters, die er selber mit angegeben. Die Bären⸗Familie bildet eine Gruppe für sich. Der Alte stützt sich auf seinen Knotenstock, und die junge Welt benutzt ihn als Zuschauersitz. Rechts im Vordergrunde herrscht Conversation und Lie⸗ besgetändel. Während der Ziegenbock sich mit den Widdern unterhält, sucht Lupardus, der Herold, dem jungen Fräulein Schaf auf seine Weise die Cour zu machen, welchem eiwas unceremoniösen Bemühen die Alte mit einer gewissen Aengstlichkeit zuschaut. In der Zeichnung erscheinen entweder die Kämpfenden zu klein, oder die Zuschauer, namentlich des Hintergrundes rechts, zu groß, um den beabsichtigten weiten Kreis, worin der Kampf vor sich geht, hervortreten zu lassen.
Reineke bleiht durch List und Treulosigkeit Sicger. Als solchen sehen wir ihn auf dem nächsten Blatte, in welchem der zeichnende Künstler wieder für
ch auftritt, verherrlicht. Der personisizirte Hochmuth, die absolute Auf⸗ geblasenheit, schreitet er mit schwebendem Tritte und dem ganzen Bombast einer Theater⸗Attitüde daher. Das Haupt schmückt ein Lorbeer. Gnädig überläßt er die Psoten dem huldigenden Kusse der sich herandrängenden Thierwelt. Doppelzüngig, wie er ist, hat ihm der Künstler auch einen dop⸗
ses Sommers einer durchgreifenden Restauration unterzogen ist, Einweihung in wenigen Wochen (den 28. November) entgegen. her vollendeten Arbeiten betreffen das ganze Innere des S das Aeußere des Gebäudes, mit Ausnahme der einen Hälfte des Daches,
die erst im nächsten Jahre nachfolgen wird.
Pläne und Risse
pelten Schwanz ertheilt, um den Beweisen der Ergebenheit genügen lassen u können. Biegers den Text unterzubreiten scheint, daß selber der Maulwurf in der Tiefe etwas davon merkt und mit seinem Spaten eilig hervorgestiegen ist,
um bei dem allgemeinen Jubel nicht zu fehlen. ben nicht versäumt, sich einzustellen, und bilden einen Glorienschein um das Haupt des Gefeierten. den Huldigenden, die in allen Nüancen der Theilnahme, von der höflichen
Courtoisie bis zur unbedingten Hingebung, „den im Siegeskranz“ umgeben
fehlt auch der unverwüstliche, unvermeidliche Hofpoet, Herr Boldewye, nicht mit seinen Sonnetten.
So laut erschallen diese, denen die Inschrift zu Häuptern des
Ja, sogar die Bienen ha⸗
Papageien sind Schild⸗ und Fahnenhalter. Unte
Nach dieser Schlußverherrlichung des Helden haben wir in den noch
fehlenden beiden Hesten ohne Zweifel noch Scenen früherer Gesänge zu er⸗ warten, und wir benutzen diese Gelegenheit, die Verlagshandlung, welch guch vergoldete Deckel zu dem Werke mit Zeichnungen nach Kaulbach an- gezeigt hat und gewiß für das Publikum ganz fertige Exemplare vorbereite läßt, darauf aufmerksam zu machen, da b Stelle im Texte eingefügt werden mögen, wozu wir unsererseits gelegentlich den jedesmaligen Nachweis gegeben haben. 1
ß die Stiche überall an die recht 8
Die Domkirche in Schleswig, welche im Verlaufe die
sieht der
Die bis⸗ so wie
Schleswig.
chiffes, Man sagt, daß die landes
herrliche Munificenz, die auf diese Weise eines der herrlichsten Denkmäler
der schleswig⸗ holsteinischen Vorzeit zu erhalten sucht, au d eines entsprechenden Thurmes, der dem alten Dome von jeher gefehlt hat,
auch für den Bau
die nöthigen Fonds anweisen werde; dem Vernehmen nach sind berrits für den Thurmbau höherer Genehmigung vorgelegt. Mit der Einweihung wird der lange unterbrochene Gottesdienst in der Domkirche wieder begi
innen
Allein der Radikalis-⸗
Der Graf von Dalhousie ist gestern in der ostindischen Direc⸗ tions⸗Versammlung als General⸗Gouverneur beeidigt worden. Ueber⸗ morgen geht er mit seiner ganzen Familie von Portsmouth nach Alexandrien ab.
Hier in London sind keine neuen Fallissements vorgekommen, da⸗ gegen werden deren wieder mehrere aus dem Innern gemeldet. In Houston hat die Bank von Floot u. Lott, die schon seit 1786 besteht, ihre Zahlungen eingestellt; sie ist zur Ausgabe von Noten im Be⸗ trage von 19,015 Pfd. ermächtigt. In Liverpool haben MTear, Hadfield u. Thompson, in Glasgow Ogiloie, Clark u. Co. suspendirt; die Passiva der Letzteren sollen sehr bedeutend sein. Das Fallissement von Holdsworth u. Co. in Glasgow wird jetzt widerrufen; es giebt nur eine Firma ähnlichen Namens in Glasgow, nämlich Henry Houldsworth u. Son, und diese erklären in der Times, daß die Nachricht, wenn dieselbe auf sie Bezug haben sollte, vollkommen un⸗ begründet sei.
Die Depositare der Royal Bank von Liverpool haben am 4ten eine Versammlung gehalten, in welcher zwar einstimmig die Ansicht sich kundgab, daß in dem Gesanumtvermögen. der Actionaire der Bank (welches auf 15 Millionen Pfd. Sterl. veranschlagt wurde) genügende Sicherheit für die Deposita sei, indeß wurde zugleich beschlossen, daß man für diese Deposita fortan einen Zins von 6 pCt. fordern wolle. Einem vom 2ten d. M. datirten Circulair des Ausschusses dieser Bank zufolge, ist beschlossen worden, daß auf jede Actie von 1000 Pfd. bis zum 4. Februar 1848 ein neuer Einschuß von 100 Pfd. geleistet werden solle. Auch die North and South Wales Bank in Liverpool sucht ein Arrangement zur Wiederaufnahme ihrer Ge⸗ schäfte zu treffen und hat zu dem Zwecke eine Deputation nach Lon⸗ don geschickt. In Newcastle upon Tyne ist man beschäftigt, das Actienkapital der Hauptbanken zu vergrößern, um den durch die Zah⸗ lungs⸗Einstellung der drei Privat⸗Actien⸗Banken entstandenen Ausfall in der Geld⸗Circulation zu ersetzen. Die Durham District Bankin Company beabsichtigt zu dem Behufe die Kreirung von 60,0 neuen Actien zu 10 Pfd., die zur Hälfte eingeschossen werden sollen, und die Union Joint Stock Banking Company hat einen Ein⸗ schuß von 2 Pfd. auf alle Actien ausgeschrieben, der bis zum 13. November eingezahlt sein muß.
X London, 4. Nov. Ich habe wiederholt meine Ueberzeu⸗ gung dahin ausgesprochen, daß das neue Parlament zu einer unge⸗ wöhnlich frühen Zeit noch in diesem Jahre berufen werden würde, und obschon der entscheidende Umstand, welcher die Eröffnung der Legislatur auf den 18ten d. M. festgesetzt hat, in der Nothwendig⸗ keit liegt, eine Imdemnitäts⸗Bill für die kürzliche Suspension des Bankgesetzes einzubringen, so giebt es doch bei dem gegenwärtigen chlimmen Zustande des Landes viele Dinge, welche die Berathung des Parlaments erheischen. Es ist indeß ein vollständiger Irrthum, nach den Aussagen einiger englischen Blätter anzunehmen, daß irgend ußergewöhnliche legislative Maßregeln für Irland vorbereitet wer⸗ den. Was Irland vor allen Dingen braucht, sind nicht Parlaments⸗ Akten, sondern solche Schutzmaßregeln für Leben und Eigenthum, velche nur durch eine kräftige Entfaltung exekutiver Gewalt beschafft verden können. Jeder Tag bringt uns neue agrarische Frevel, im⸗ mer schrecklicher, als die früheren. Heute erfahren wir die Ermor⸗ dung des Major Mahon, welcher am vergangenen Dienstage Nach⸗ nittags auf seinem eigenen Gute erschossen wurde, als er eben von einem Armenbesuche zurückkehrte. Er hatte ein Besitzthum von 10,000 Pfund Jahres⸗Ertrag und hatte alles Mögliche gethan, seine
Güter zu verbessern, seit sie in seinem Besitz waren.
Der gegenwärtige Zustand vieler Theile Irlands ist der des Krieges zwischen Bauern und Gutsbesitzern, und um solchem Zustand entgegenzuwirken, sind die Macht und die Wirkungen des Gesetzes
änzlich unzureichend. Der einzige Weg für die irländische Regierung besteht in der Aufhebung der Habeas Corpus⸗Akte und in einem mit dem vollständigen Nachdruck exekutiver Gewalt ausgerüsteten Verfah⸗ ren gegen die meuchelmörderischen Distrikte; es ist auch wahrschein⸗ lich, daß, noch ehe der Winter vorüber ist, eine solche Maßregel getroffen werden wird. Selbst die Repealers und viele Ultra⸗Pa⸗ trioten in Irland sind bereit, die Regierung bei so entschiedenem
Verfahren zu unterstützen.
. 68 Pnheie öheen indeß jede Frage mit Leidenschaft be⸗
handelt werden, die Einrichtung der Bank und die Gesetze des Geld⸗
Umlaufes aber werden den ersten Anspruch auf ihre Berathung machen. Ich glaube, daß der Schatzkanzler bis zu diesem Augen⸗ blicke mehr denn je entschlossen ist, bei dem Grundsatze von Sir R. Peel's Akte von 1844 stehen zu bleiben und die kürzliche Suspension derselben als eine außerordentliche und temporaire Ver⸗ letzung, nicht als ein Aufgeben des Gesetzes selbst zu behandeln. Gewiß wird man große Anstrengungen machen, das Gesetz gänzlich zu vernichten. Die Protectionisten werden es angreifen aus Haß gegen Peel, die Eisenbahn⸗Interessenten aus Vorliebe für ihre Spe⸗ culationen, die birminghamer Finanz⸗Doktoren aus Schwärmerei für ihre Inkonvertibilitäts⸗Theorie und endlich jeder nach politischem Ruf strebende Träumer aus irgend einem eigennützigen Interesse. Es ist deshalb keinesweges unmöͤglich, daß über dieße Frage der Aufrecht⸗ erhaltung der Bank⸗Akte von 1844 das Whig⸗Kabinet, von Sir R. Peel unterstützt, gestürzt und die Regierung aufgelöst werden kann.
1 Was die anderen Maßregeln betrifft, so hat die Regierung sie wahrscheinlich noch nicht alle gehörig berathen, doch soll die ganze Miliz von England und Irland zu einer einmonatlichen Uebung zu⸗ sammenberufen und die Einkommen⸗Steuer wahrscheinlich auf 5 pCt. erhöht werden. Irland wird keinen geringen Antheil an der Diskus⸗ sion haben, und man muß leider anerkennen, daß die Session mit traurigen Klagen beginnen und wahrscheinlich nicht ohne lästige und unerfreuliche Maßregeln schließen wird, welche die Wohlfahrt und die Sicherheit des Landes unerläßlich machen.
Uiederlande.
Aus dem Haag, 7. Nov. Der Königl. preußische Ge⸗ sandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf von Königsmark, hat der hiesigen Königlichen Bibliothek als Geschenk Sr. Majestät des Königs den vierten und fünften Band der Pracht⸗ Ausgabe der Werke Friedrich's des Großen überreicht. 8
Dänemark. Kiopenhagen, 5. Nov. Der König befindet sich in der Besserung, hat gestern und heute Staatsrath gehalten und die vor⸗ konmenden Berichte angehört.
Schweiz.
Tagsatzung. Sitzung vom 4. November. (Frankf. Bl.) Folgendes ist das Wesentlichste aus der Berathung über den in die⸗ ser Sitzung erfolgten Executions⸗Beschluß gegen den Sonderbund:
Zürich findet, es sei zur unabweisbaren Nothwendigkeit geworden, die Gesetzlichkeit in der Eidgenossenschaft wiederherzustellen. Durch Verlassen der Tagsatzung hätten die sieben Sonderbunds⸗Stände offen der Eidgenos⸗ senschaft den Krieg erklärt. Zürich stimmt daher zu den Anträgen und fin⸗ det sich im Gefühl, daß die Eidgenossenschaft Alles zur friedlichen Beile⸗ gung, so weit es nur möglich und mit ihrer Ehre verträglich war, gethan habe, völlig beruhigt. Glarus meint ebenfalls, daß die Zeit der Worte vorüber sei, nur Thaten können die Ehre des Vaterlandes reiten. Solo⸗
11““ 88
— — thurn will den Worten des Berichterstatters kein Wort beifügen und stimmt zum Antrage. Baselstadt beruft sich auf seine Friedens⸗Bemühungen, ver⸗ wahrt seinen Stand vor aller Verantwortlichkeit dieses unheilvollen Bürger⸗ krieges, und zwar zu Protokoll. Appenzell 8 Rh. wünscht, daß Gott diese Krise bald und zum Besten vorüberleiten möge. St. Gallen stimmt mit tiefem Schmerz zu diesen Anträgen und wälzt alle Verantwortlichkeit des zu ver⸗ gießenden Blutes vor Mit⸗ und Nachwelt und Gott auf die Urheber und vor Allem auf Luzern. Graubü ndten giebt eine Erklärung zu Protokoll, wonach der Stand Graubündten alle Verantwortlichkeit der daraus ent⸗ stehenden Folgen von sich abwälzt und denjenigen überbindet, welche die⸗ selben durch ihren Starrsinn herbeigeführt. Aargau und Thurgau be⸗ merken ausdrücklich, daß durch diesen Vollziehungs⸗Beschluß der Ober⸗ Befehlshaber, der mit Ausführung desselben beauftragt sei, bei seiner gro⸗ ßen Verantwortlichkeit, die er übernommen, hinsichtlich der Zeit, die er viel⸗ leicht noch für Truppen⸗Aufstellungen zꝛc. gebrauche, nicht gebunden sci. Neuenburg schildert die Gräuel und die traurigen Folgen des bevor⸗ stehenden Bürgerkrieges für das Vaterland und vertheidigt noch einmal die Rechte der 7 Stände des Separatbündnisses. Es warnt vor einer mög⸗ lichen Intervention. Die Mit⸗ und Nachwelt werde über das Blatt, das durch den heutigen Beschluß der Geschichte angereiht werde, urtheilen. Auch dieser Gesandte verwahrt den Stand Neuenburg gegen alle und jede Theil⸗ nahme an den unheilvollen Beschlüssen und dessen unseligen Folgen. Genf und Bern stimmen in kurzen Worten zu den Anträgen. Mit Ausnahme der Stände Neuenburg, Baselstadt und Appenzell J. Rh. werden die An⸗ träge von den übrigen Ständen genehmigt und also zum Beschluß erhoben.
Außer der (bereits mitgetheilten) Proclamation an die Armee ward auch noch der Entwurf zu einer Erklärung der Tagsatzung an das Schweizervolk vorgelesen. Diese Erklärung enthält die Kund⸗ machung der Beschlüsse der Tagsatzung und ihre Rechtfertigung durch die Darstellung der Lage des Vaterlandes. Der Berichterstatter und Verfasser derselben, Bürgermeister Furrer, begründet diese Erklärung. Glarus verdankt diese „ausgezeichnete, treffliche Sprache, die in je⸗ dem eidgenössischen Herzen wiederklingen werde“, dem Verfasser aufs wärmste. Dieselbe wird mit den 12 ½ Ständen genehmigt. Der Executions⸗Beschluß lautet wörtlich wie folgt:
„Die eidgenössische Tagsatzung, in Betrachtung, daß durch den Be⸗ schluß vom 20. Heumonat d. J. das Separat⸗Bündniß der sieben Stände: Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis, als mit den Bestimmungen des Bundes unverträglich und demgemäß als aufgelöst er⸗ klärt worden ist; daß die erwähnten Kantone für die Beachtung dieses Be⸗ schlusses verantwortlich gemacht wurden, und daß sich die Tagsatzung vor⸗ behalten hat, wenn die Umstände es erfordern, die weiteren Maßregeln zu treffen; in Betrachtung, daß die Gesandtschaften der Sonderbunds⸗Kantone schon unterm 22. Heumonat die Erklärung abgaben, daß sie jene Schluß⸗ nahme nicht anerkennen; in Betrachtung, daß den von der Tagsatzung er⸗ nannten eidgenössischen Repräsentanten der Zutritt vor den Instructions⸗ Behörden und vor Landsgemeinden der betreffenden Kantone verweigert, die Verbreitung der versöhnlichen und freundeigenössischen Proclamation beinahe überall verboten und im Kanton Luzern sogar als ein Verbrechen mit Strafe bedroht worden ist; in Betrachtung, daß seither gemachte Vermittelungs⸗ Vorschläge von den nämlichen sieben Ständen zurückgewiesen wurden und alle Bemühungen, dieselben auf friedlichem Wege zur Anerkennung und Er⸗ füllung beschworener Bundespflichten zurückzuführen, erfolglos geblieben sind; in Betrachtung, daß die erwähnten Kantone schon vor dem 20. Juli, so wie nachher, außerordentliche militairische Rüstungen getroffen, Feldbefestigungen aufgeworfen, Waffen und Munition gaus dem Auslande bezogen haben,
offenbar zum Zweck, um sich der Vollziehung der durch die Tagsatzung ge⸗ faßten Schlußnahmen selbst mit Waffengewalt zu widersetzen; in Betrach⸗ tung, daß die gleichen Kantone auch den Beschluß vom 11. August, durch welchen sie ernstlich gemahnt wurden, Alles zu unterlassen, was den Land⸗ frieden stören könnte, nicht beachtet, sondern nach wie vor demselben durch Herstellung von Verschanzungen und Fortsetzung ihrer außerordentlichen Rüstungen den Schlußnahmen der Tagsatzung entgegengehandelt ha⸗ ben; in Betrachtung, daß die Gesandtschaften dieser Kantone unterm 29. Wein⸗Monat die Tagsatzung und die Bundesstadt verlassen und durch solchen Akt in Verbindung mit den gleich⸗ zeitig abgegebenen Erklärungen und seither getroffenen militairischen An⸗ ordnungen sich gegenüber der Eidgenossen schaft in offenen Kriegszustand versetzt haben; in Betrachtung, daß nach allem diesen es Gebot des Bun⸗ des und Pflicht der Tagsatzung ist, den von ihr auf Grundlage bundes⸗ rechtlicher Vorschriften gefaßten Beschlüssen Nachachtung zu verschaffen und alle bundesmäßigen Mittel anzuwenden, um einem solchen die innere und
äußere Sicherheit der Eidgenossenschaft bedrohenden Zustand entgegenzutre⸗ ten; in Anwendung der Artikel I., VI. und VIII. des Bundesvertrags, be⸗ schließt, was folgt: 1) Der Beschluß der Tagsatzung vom 20. Heumonat laufenden Jahres über Auflösung des unter den Kantonen Luzern, Uri, Schwpz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis abgeschlossenen Sonderbundes ist durch Anwendung bewaffneter Macht in Vollziehung zu setzen. 2) Der Ober⸗ Befehlshaber der eidgenössischen Truppen ist mit der Ausführung dieses Be⸗ schlusses beauftragt. 3) Die Tagsatzung behält sich vor, die weiter erfor⸗ derlichen Maßnahmen zu treffen. 4) Der eidgenössische Vorort ist ange⸗ wiesen, gegenwärtigen Beschluß dem Ober⸗ Befehlshaber der eidgenössischen Truppen, dem eidgenössischen Kriegsrathe und sämmtlichen Kantons⸗Regie⸗ rungen unverzüglich mitzutheilen.“
Daß Bürgermeister Furrer zum Großrichter beim Kriegsgericht der drei westlichen Divisionen ernannt worden, ist zwar richtig, allein der Gewählte ersuchte wegen seiner Stellung an der Tagsatzung um Zurücknahme der Ernennung, und in Folge dessen wurde Staatsrath Rüttimann von Zürich, zweiter Gesandter in Bern, zum Großrichter ernannt.
Der Generalstab des Bundesheeres besteht aus: 1) General Dufour von Genf. 2) Generalstabs⸗Chef Oberst Frei⸗Herose von Aarau. 3) General⸗Adjutant Oberst Zimmerli von Bern. Die fünf Divisions⸗Kommandanten sind: General von Donats von Chur, in Solothurn; Oberst Lurckhardt von Basel, in Bern; Oberst Rilliet von Genf, in Lausanne; Oberst Ziegler von Zürich, in Aarau; Oberst Gmür von Schennis, in Zürich. Kommandant in Tessin ist Oberst Luvini von Lugano; Kommandant der Truppen des Genie⸗ wesens Oberst Buchwalder von Bern; Kommandant der Artillerie Oberst von Orelli von Zürich; Oberst⸗Kriegs⸗Kommissär Bürgermei⸗ ster Abys von Chur; Kommandant der Reserve⸗Artillerie Oberst⸗ Lieutenant Dengler von Zürich. 16“
Kanton Bern. (Frankf. Bl.) Am 3. November erhielt der englische Geschäftsträger durch einen Kabinets⸗Courier eine Note, worauf er sogleich nach Freiburg abging, am 4ten früh wieder nach Bern zurückkam und um 9 Uhr beim Bundes⸗Präsidenten eine mehr als halbstündige Audienz hatte. Ueber den Inhalt dieser Note ver⸗ lautet nichts, nur weiß man, daß in den jüngsten Tagen auch das englische Kabinet durch seinen Geschäftsträger eine Vermittlung drin⸗ gend gewünscht hat. 8 — 1
In Folge des von der Tagsatzung gefaßten Erecutions⸗Beschlus⸗ ses hat der Regierungs⸗Rath von Bern beschlossen, daß jeder Ver⸗ kehr, von welcher Art er sei, von nun an zwischen dem Kanton Bern und den Sonderbunds⸗Kantonen bis auf Weiteres unterbrochen ist. Die Postverbindung zwischen Bern und Freiburg bestand bisher noch immer fort; auch ließ man eidgenössische Offiziere, die von Bern nach Waadt gingen oder von daher kamen, ungehindert durch den Kanton Freiburg passiren. Bei Neueneck stehen an der Brücke über die Sense die Vorposten einander gegenüber. Letzten Sonntag waren die Offi⸗ ziere der beiden in Neueneck liegenden Compagnieen berner Infanterie mit den Offizieren der gegenüberliegenden freiburger Truppen in ei⸗ nem Wirthshause auf freiburger Gebiet fröhlich beisammen.
Der große Generalstab ist nun ziemlich vollständig beisammen, die Büreaus theilweise eingerichtet und im Gange. Bis zu Ende der Woche sollen nach den ertheilten Marschrouten die sämmtlichen Kon⸗
tingentstruppen in die Linie eingerückt sein. Sobald nun die Truppen
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in die Linie eingerückt sind, werden die Operationen beginnen, und ohne Zweifel wird es zuerst auf Freiburg losgehen. 1
(K. Z.) Am 5. November werden die Kriegs⸗Operationen ih⸗ ren Anfang nehmen. Oberst Burckhardt und Rilliet⸗Constant werden ihre Divisionen zuerst gegen Freiburg gebrauchen, und wie wir ver⸗ nehmen, sollen die Feindseligkeiten gegen diesen Kanton am bten er⸗ öffnet werden.
Kanton Zürich. (Frkf. Bl.) Der Regierungs⸗Rath hat beschlossen, es sollen auf heute (6. November) 4 Bataillone Infan⸗ terie der ersten Landwehr und 2 Scharfschützen⸗Compagnieen aufge- boten werden. Die Infanterie⸗Bataillone versammeln sich in ihren Kreisen. Die Organisation der Bürgerwachen schreitet Lrasch vor⸗ wärts. Der Regierungs⸗Rath hat den Oberst Weiß zum Ober⸗Kom⸗ mandant sämmtlicher Bürgerwachen des Kantons Zürich und den Stabs⸗Hauptmann Honegger von Wollishofen zu dessen Adjutant ernannt.
Letzte Nacht ist per Estafette die Nachricht von Bellinzona hier angelangt, daß am 4ten d. Urner⸗Truppen in das Gebiet von Tessin eingerückt sind, und daß vor Airolo ein Vorpostengefecht stattgefunden habe, in welchem 2 Offiziere der Urner gefallen sein sollen. -Neunundsiebenzig der reichsten und angesehensten Bürger dieser Stadt haben in dem Bülletin der Eidg. Ztg. nachstehende Erklä⸗ rung erlassen: 88 . d gSs.
„Die unterzeichneten Bürger von Zürich erklären die Verdächtigungen, welche sowohl gegen die hiesige Bürgerschaft im Allgemeinen, als insbeson⸗ dere gegen einzelne Männer der konservativen Partei mit Hinsicht auf an⸗ gebliche reactionaire Plane in öffentlichen Blättern und zumal in der Neuen Zürcher Zeitung erschienen sind, für durchaus unwahr und verleumderisch und sprechen ihre gerechte Entrüstung darüber aus, daß durch grundlose Gerüchte jeder Art gegen ihre Vaterstadt und einzelne Personen zu Ausbrüchen roher Leidenschaft aufgehetzt wird. Sie sichern eine Beloh⸗ nung von 400 Fr. demjenigen zu, der den oder die Einsender der vorgeb⸗ lichen Korrespondenz⸗Artikel aus Zürich, welche in neuerer Zeit in der Kaͤ⸗ tholischen Zeitung erschienen sind, mit Sicherheit bezeichnet.“ (Folgen die Unterschriften, worunter Bluntschli, Escher v. d. Lirth, Monsson und Andere. 8 (Narlsr. Z.) Man irrt sich sehr, wenn man glaubt, daß Bern die Zügel halte. Zürich, von Thurgau, St. Gallen, Bündten und Solothurn sekundirt, leitet die Geschicke der Schweiz; Herr Och⸗ senbein fügt sich, weil er muß, und weil ihn, wie er offen gesteht, der Makel des Freischaarenzuges niederdrückt. Dr. Furrer, Dr. Kern und Munzinger sind die Direltoren, und diese werden auf der bis⸗ herigen Bahn fortschreiten, mag kommen, was will.
Kanton Basel. (Frankf. Bl.) Der Große Rath trat am 6. November zusammen zur Berathung über die traurige Gegen⸗ wart. Der Antrag des Kleinen Raths, begründet in einem ausführ⸗ lichen Rathschlag, geht dahin: „Es sei dem erhaltenen Aufgebote unseres Kantons in Berücksichtigung der Gewalt der Umstände Folge zu leisten, und unsere Gesandtschaft werde beauftragt, hierüber der Tagsatzung eine Erklärung einzureichen.“ Der Kleine Rath hat aus Anlaß dieser Großraths⸗Sitzung am 5. November eine Proclamation erlassen, in welcher er den Mitbürgern und Einwohnern Basels Vertrauen zuspricht und sie zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung
auffordert.
Kanton Schaffhausen. (O. P. A. Z.) In der Nach vom 5. auf den 5. November traf eine Staffette von dem Divisions⸗ Kommando Gmür an hiesige Regierung mit der Ordre ein, „daß am öten Mittags 12 Uhr das Landwehr⸗Bataillon, bestehend aus den im Depot verbliebenen Soldaten des Auszüger⸗Bataillons und aus den sich etwa angemeldeten Freiwilligen, im Ganzen 350 Mann, nach Winterthur aufzubrechen habe.“ Dieses Bataillon ist bereits abmar schirt. Im Weiteren muß nun noch ein zweites, circa 800 Mann betragendes Landwehr⸗Bataillon formirt werden, aus denjenigen Kan⸗ tons⸗Angehörigen, die das 26ste Jahr zurückgelegt und das 41ste noch nicht angetreten haben.
Kanton St. Gallen. Auf Verfügung des Vororts wird nach Abzug des Kontingents auch hier die Landwehr in Bereitschaft gesetzt, zu welcher auch die vielen Ueberzähligen der ausgezogenen Bataillone eingetheilt werden. Sie ist dazu bestimmt, das Kautons⸗ Gebiet zu decken und im Innern die Ordnung zu erhalten. 8
Das Schwyzer Volksblatt schreibt: „Eine für den Kanton St. Gallen sehr unehrenhafte Behandlung erlitt der österreichische Rittmeister Escarmontani, der in Luzern während einiger Monate den Offizieren Unterricht im Reiten ertheilte. Es hatte der⸗ selbe seine Heimreise über St. Gallen genommen; auf dem Wege ward er erkannt; ein St. Galler Major nahm ihn für einen Spion und führte ihn in Wattwyl zum Bezirks⸗ Ammann. Da wurden ihm Koffer und Schriften durchsucht, aber nichts gefunden als 700 Fr. Geld nebst Kleidern und ein ehr⸗ licher österreichischer Name. Der Bezirksammann hatte so viel Takt, den ungerecht verhafteten Reisenden mit angemessener Entschuldigung über die Verhaftung zu entlassen. Ein Wirth in Wattwyl aber maßte sich das Recht an, den vom Bezirksamt Entlassenen wiede festzunehmen und durch zwei Mann nach St. Gallen führen zu las⸗ sen, wo derselbe wieder als Spion verdächtig einen Tag und eine Nacht in Haft gehalten und dann endlich frei gelassen wurde. Wi verlautet, hatte der Rittmeister, um Mißhandlungen auf St. Galli⸗ schem Gebiet zu entgehen, einen falschen Namen angegeben.
Kanton Graubündten. (A. Z.), Der Regierung von Graubündten scheint es mit ihren letzten Vermittelungs⸗ Vorschläge aufrichtiger Ernst zu sein. Ein hochgestellter, hell und klar sehende Priester, der mit Rom in Briefwechsel steht, sagte vor einiger Zeit: „er glaube fest, daß noch im letzten Moment vor dem Beginn des Kampfes ein Friedenswort aus Rom erschallen werde.“
C(Sch. M.) So eben (4. November) geht hier (in Chur) die Nachricht ein, daß 400 Urner mit zwei Stücken Geschütz unter dem Kommando des Ingenieur Müller die auf tessinischem Gebiete befind⸗ liche Dogana (Zollstätte) nebst Zufluchtshäusern auf der Höhe de St. Gotthard besetzt haben, was im Kanton Tessin große Bewegun und Aufregung verursacht. (S. Zürich.) .
Kanton Aargau. (O. P. A. Z.) Der Große Rath de Kantons Aargau versammelte sich am 2. November zur ordentlichen Wintersitzung. Blos 160 Mitglieder waren anwesend. Die Ehren Gesandtschaft legte ihren Bericht über den Gang der Tagsatzung ab⸗ welcher einstweilen zu den Akten genommen wurde. Regierungs⸗Rath Frei⸗Herose, gegenwärtig Chef des Generalstabes der eidgenössischen Armee, verlangte wegen seiner überhäuften Geschäfte als erster Ge sandter bei der Tagsatzung entlassen oder bis zum Eintritt des Fgrie dens beurlaubt zu werden, was ihm auch ewährt ag Eine außerordentliche Ausgabe für Kriegs ⸗ edürfnisse
7 3 5 Rat 42,000 Fr. ward bewilligt. Eben so wurde dem Klgater andes über die in der gegenwärtigen ernsten Lage des Verdankung getroffenen Verfügungen und
Anordnungen 82f eccilun
ausgesprochen. Ein Dekrets⸗Vorschlag zur gegentechtlicen Ciasehag 1
der Bedrückung von Luzernern gegen Aargauer, 8 Waadt für einst⸗
nach dem Beispiele der Kantone Bern, Züric und Rechtapflege ein⸗
weilen die Verwaltung der Civil⸗ und Administrativ⸗Mechte u 8 “ —
11““