„q: elischen Ober⸗Kirchen⸗Rathe, 4 e2 — hat sich diese Bewegung [ 1e. geringen Anhang zu verschaffen gewußt. 1— Hessen und bei Rhein. (Hess. Großterzogthun — Seee, hat unterm 6. Novem⸗ B68 Hergirancn be⸗ Ober⸗Konsistoriums und Geheimen Staats⸗ ꝙ Priscer Geheimen Rath Freiherrn von Lehmann, zum lan⸗ b-2. Commissair für die erste Kammer der Stände, sodann neshietaliedern der Einweisungs⸗Kommission für die zweite Kammer
den Geheimen Rath von Kuder und den Ministerial⸗Rath von Bech⸗
told ernannt. Oesterreichische Monarchie.
Preßburg, 8. Nov. Ihre Kaiserl. Hoheiten die Erzherzoge Joseph und Stephan sind, Ersterer am 6ten, Letzterer am 7ten, hier
eingetroffen.
Mailand, 3. Nov. (Oest. Beob.) Die Gazzetta di Milano vom heutigen Tage enthält nachstehende Berichtigung:
„In der Gazette de France liest man folgende Berichtigung:
Man schreibt aus Mailand vom 11. Oktober: In der Nacht ⁷ 7 „ „ .,2, . „ vom 7ten hat eine blutige Kollision zwischen den Italienern und Oesterreichern stattgefunden, welche zum Corps der Polizeiwache ge⸗ hörten, das sich an den Tagen des verflossenen 8. und 9. September auf das Volk geworfen hatte. Dieser Streit entstand aus den ge⸗ genseitigen Vorwürfen, die sich jene beiden Bestandtheile der Wache ohne Unterlaß machten. Die Italiener warfen den Oesterreichern vor, daß sie Schuld seien, daß dieselben das Blut ihrer Brüder vergossen haben; die Oesterreicher ihrerseits klagten die Ersteren der Konnivenz mit dem Volke an. Bei obgedachter Kollision sind fünf Oesterreicher und sechzehn Italiener verwundet worden.““
„Wir theilen diesen Artikel, an dem jedes Wort eine Lüge ist, als einen neuen Beweis der Wahrheitsliebe der Gazette de France und ihres erdichteten oder wahren Korrespondenten, seinem vollstän⸗ digen Inhalte nach, mit.“
eEaE 565
Paris, 7. Nov. Der König erfreut sich fortwährend einer trefflichen Gesundheit. Häufige Spaziergänge im Park von St. Clond während seiner Mußestunden bekomn en ihm sehr gut. Wie man sagt, diktirt er seinem Privat⸗Secretair seine Memoiren, die den Titel: „Meine Erinnerungen“, tragen werden. Man erzählt auch, daß der König sich Lamartine’s „Geschichte der Girondisten“ habe vorlesen lassen und am Rande seines Exemplars viele merkwürdige Glossen ge⸗ macht habe. Eine andere Hofnachricht ist, der König habe beschlossen, daß das erste männliche Kind, welches jetzt einem seiner Söhne gebo⸗ ren werden würde, den Namen, Herzog von Burgund, erhalten solle.
Der König und die Königin der Belgier sind nach Brüssel zu⸗ rückgereist.
Einem marseiller Blatt wird aus Fez, 14. Oktober, geschrieben, daß der Kaiser von Marokko in Eil in Fez eingetroffen sei, und zwar in Folge der Nachricht, daß Abd el Kader, in Wuth entbrannt über die jüngst erlittene Niederlage, einen ansehnlichen Stamm in dem Rif angegriffen habe. Nachdem er demselben 700 Mann getödtet, habe sich der Emir in das Gebirge zurückgezogen. Der Kaiser habe nun seine beiden Söhne mit ansehnlicher Truppenmacht gegen Abd el Kader geschickt und lasse denselben fortwährend noch Verstärkungen zugehen. Die nächsten Nachrichten würden wahrscheinlich von einer großen Schlacht melden.
Zu Lyon sind mehrere protestantische schweizer Offiziere ange⸗ kommen, um sich einer gezwungenen Betheiligung am Bürgerkriege zu entziehen. Andererseits haben mehrere hier in Paris wohnende lu⸗ zerner Bürger von ihrer Kantonal⸗Behörde Befehl zur Rückkehr in ihre Heimat behufs Vertheidigung derselben erhalten.
Der Bischof von Chalons hat in seiner Diözese einen Hirten⸗ brief erlassen, worin er Gebete für die Sonderbunds⸗Kantone vor⸗ schreibt; er erinnert in seinem Hirtenbrief daran, daß er vor 48 Jah⸗ ren an der Seite Massena's in der Schweiz gegen Souwaroff ge⸗ fochten. Derselbe Bischof hat an den Redacteur des Univers einen Brief gerichtet, dem 500 Fr. für den päpstlichen Staatsschatz bei⸗ liegen.
1 Lacordaire wird die Fastenpredigten in der hiesigen Kathedrale halten, und zwar auf besonderes Ansuchen des Erzbischofs; er wird seinen Cyklus von Gastpredigten mit der Leichenrede auf O'Connell eröffnen. Im Spectateur de Lyon schildert dieser berühmte
anzelredner seinen Besuch beim Papste. Pius IX. sei die Güte, Aufrichtigkeit, Sanftheit, Einfachheit und Ruhe in Person. Sein festes Herz habe zwischen Oesterreich und dem italienischen Radika⸗ lismus, zwischen tausend widerstreitenden Rathschlägen die rechte Bahn zu finden gewußt. Pius IX. herrsche dem Wesen nach über die ganze Halbinsel. Der Anblick Roms und des ganzen Volkes, eines ehrenhaften, tief frommen, guten Volkes, lasse sich nicht beschreiben. Ganz Rom feiere seit 18 Monaten ein großes religiöses und natio⸗ nales Fest.
Graf Noé, Pair von Frankreich, bestätigt in der Gazette des Hopitaux die vom Dr. Taron gemachten Beobachtungen über Heilung der Cholera durch Schwefeläther, indem er die Behandlung und Heilung seiner Tochter durch Schwefeläther erzählt.
Die Drähte der elektrischen Telegraphenlinie auf der ganzen Nordbahn von Paris bis Brüssel sind nun gespannt, und die ersten Versuche von Mittheilungen sind sehr befriedigend ausgefallen.
Der hiesige türkische Botschafter hat von seiner Regierung die Erlaubniß erhalten, England zu besuchen, und ist mit seinem zweiten Secretagir und einem Attaché nach London abgereist.
Man kündigt als nahe bevorstehend die Ankunft eines außeror⸗ -enve g; gescrsten von Paraguay hier an, der mit Frankreich und asgierzen sane cen Mächten Freundschafts⸗ und Handels⸗Verträge
1 ein Schiff von 800 Tonnen vom Stapel
elassen, ches „Pius IX.“ getauf ; er Fahr js vre 8 ew⸗Orleans bestimmi scbetauft und zu der Fahrt zwischen Havre
Die römische Regierung hat, dem Vernehmen nach, einen Gene⸗ ral⸗Konsul in Paris ernannt. Es ist dieser Agent insbesondere be⸗ auftragt, alle auf den Handel, die Wissenschaften, Künste und die Industrie bezüglichen Dokumente zu sammeln.
Man ist im Ministerinm gegenwärtig mit der Organisation des vollständigen Personals für eine Gesandtschaft in Persien beschäftigt Herr von Sartiges bleibt an der Spite desselben. n
„ In ber Provence hat die Oliven⸗Aerndte unter den besten Aus⸗ sichten begonnen. Man hatte anfangs besorgt, daß sie vom Wurm gelitten haben möchte; diese Besorgniß hat sich aber als unbegrün⸗ det erwiesen.
Der Akhbar von Algier meldet unterm 25. Oktober: „Der Herzog von Aumale besuchte am 22sten ohne vorgängige Anzeige mit dem General Changarnier das Militair⸗Hospital von Algier. Er nahm alle Einzelnheiten des Dienstes in Augenschein und befragte eine Menge von Kranken sehr wohlwollend. Er kostete auch die Speisen und Getränke, worauf er sich beim Weggehen sehr befrie⸗ digend aussprach. Tages darauf erschien der General⸗Gouverneur
ebenfalls unangekündigt im Civilspital, wo er zu Gunsten einiger kranken Gefangenen mehrere Begnadigungsgesuche genehmigte. Er besichtigte die Küchen, das Waschhaus und kostete die Suppe und das Brod. Erstere erklärte er für gut, letzteres aber für schlecht und nicht gehörig gebacken.“
Im Passage de l'Opera hat sich die 3pCt. ziemlich gut behaup⸗ tet. Die Rente, die gestern 76. 95 blieb, war heute 77. 5 G. 77. 10 B
EFroßbritanien und Irland.
London, 6. Nov. Eine Deputation des westindischen Comité's hat Lord John Russell über die kommerziellen Verhältnisse der Kolo⸗ nieen so wichtige Vorstellungen gemacht, daß er ihr versprach, die ganze Sache einem Ministerrathe mitzutheilen und ihr das Ergebniß ohne Verzug zu eröffnen. .
„Der Erzbischof von York, Dr. Harcourt, Primas und Metropo⸗ lit von England, ist in dem hohen Alter von 90 Jahren gestorben.
Dem neuen General⸗Gouverneur, Grafen von Dalhousie, der sich morgen nach Alexandrien einschiffen wird, gab die ostindische Compagnie vorgestern ein glänzendes Abschiedsfest, dem mehrere Mi⸗ nister beiwohnten. Graf Dalhousie wiederholte seine schon in Edin⸗ burg gegebene Erklärung, daß er sein Amt nur aus Pflichtgefühl übernommen und von seinen Partei⸗Ansichten nichts geopfert habe. Als der Präsident die Gesundheit Lord John Russell's ausbrachte, erwähnte er der schwierigen Lage der Gegenwart und sprach seine Ueberzeugung aus, der Premier⸗Minister, ein Mann von bewährtem moralischen Muthe, werde den Schwierigkeiten nicht weichen. „Ich glaube“, erwiderte darauf der Premier⸗Minister, „daß fast periodisch die Zeiten wiederkehren, in denen sich die wohlbegründetsten Hoffnun⸗ gen auf andauernde Wohlfahrt eine Zeit lang trüben; aber ich traue der Kraft, der Thätigkeit und der unbezwinglichen Beharrlichkeit des britischen Volkes zu, daß sie uns von diesen Schwierigkeiten und die⸗ ser Noth befreien werden. Ich glaube nicht, daß in der gegenwär⸗ tigen Lage des Volkes irgend etwas ist, was auch nur den furcht⸗ samsten Staatsmann veranlassen könnte, zu verzagen. Was mich be⸗ trifft, so ist Verzagtheit nicht ein mir angebornes Gefühl, indeß, wie auch die Entscheidung ausfallen möge über das, was die gegenwär⸗ tige Regierung gethan hat, so bin ich, wie gesagt, überzeugt, daß die Energie des Volkes es siegreich aus der Kalamität hervorführen und von neuem an die Spitze der Nationen des Erdballs stellen wird.“
Der heute veröffentlichte Bericht über ben Status der Bank von England nach einwöchentlicher Wirksamkeit der Suspension des Bank⸗ Gesetzes von 1844 ergiebt ein durchaus befriedigendes Resultat, ob⸗ schon die Notenausgaben nicht die Schranken des Gesetzes überschrit⸗ ten haben. Die Noten⸗Circulation hat sich vermehrt um 498,897 Pfd. St., der Baarvorrath um 126,183 Pfd. St., die Deposits⸗ und an⸗ dere Sicherheiten um 987,602 Pfd. St. Oeffentliche Deposits ha⸗ ben sich um 70,362 Pfd. St. und der Reserve⸗Fonds um 388,392 Pfd. St. vermindert. Die in den letzten Tagen eingeführten Baar⸗Fonds sind bei weitem größer als der Betrag, um welchen der Baarvorrath der Bank zugenommen hat; das meiste ist den Provinzialbanken zuge⸗ gangen. Doch wird noch mehr Geld erwartet. Die russische Regie⸗ rung soll Anstalten getroffen haben, um 800,000 Halb⸗Imperialien Gu 16 Sh. 3 Penc.) nach England zu verschiffen. Ein Theil der Asse⸗ kuranz dafür ist in Hamburg und Lübeck, ein bedeutender Theil am 5ten Nachmittags bei Lloyds genommen worden. Außerdem erwar⸗ tete man etwa 200,000 Pfd. St. für Privatrechnung aus Rußland.
Von neuen Fallissements wird das von Judah Cohen u. Sons, die nach Westindien Geschäfte machen, gemeldet. Die Passiva be⸗ tragen 52,000 Pfd. St., wovon 8000 Pfd. gedeckt sind, und die Accepte 13,000 Pfd. Das Haus soll seine Zahlungen eingestellt haben, als es eine Unterbalanz von 2 — 4000 Pfd. bemerkte. Aus Manchester wird die Zahlungs⸗Einstellung von Marsland, Velt⸗ mann u. Co. von Manchester und Stockport gemeldet; man glaubt indeß, daß volle Befriedigung-der Gläubiger stattfinden wird, da Herr Marsland (Kollege Cobden's im letzten Parlament) Privatvermögen besitzt.
Nach dem Globe befürchtet man, daß das Ministerium bei Eröffnung des Parlaments eine neue Anleihe für Irland begeh⸗ ren werde.
Die Morning Chroniele will mit Bestimmtheit wissen, daß binnen kurzem mehr als 2 Millionen Pfd. St. in Gold vom Auslande bei der Bank von England eintreffen würden. Dies Jour⸗ nal meint auch, der wohlthätige Einfluß des bereitwilligeren Diskon⸗ tirens der Bank habe sich schon dadurch zur Genüge bewährt, daß in den letzten Tagen fast keine Fallissements von Belang mehr vor⸗ gekommen seien, während man aus den Provinzen nur Nachrichten von Verbesserung der Handelslage erhalte.
Eine Versammlung der Hänpter der Protectionisten ist zum 18. November von Lord Stanley zusammenberufen worden, doch verwahren sich die Toryblätter dagegen, daß man darin die Absicht der konservativen Partei erblicke, den Minister in kompakter und systematischer Opposition entgegenzutreten. Natürlich würde auch unter den gegenwärtigen Umständen ein Versuch der Protectionisten, das Ministerium zu stürzen, vor Allem ihrer eigenen Partei verderb⸗ lich werden. 8
8 Belgien.
Brüssel, 8. Nov. Der König und die Königin sind mit hrer Familie vorgestern Abend von Paris wieder hier eingetroffen. Auf der Station von Amiens ging der Königliche Extrazug an dem ge⸗ wöhnlichen Wagenzuge vorüber. Zu Valenciennes und Mons wur⸗
den Ihre Majestäten von den Civil⸗ und Militair⸗Behörden empfan⸗ gen. Gestern führte der König in Brüssel den Vorsitz in einem Minister⸗Rath und empfing dann den Militair⸗Gouverneur der Haupt⸗ stadt, General Prisse, und den Gouverneur der Propvinz Namur, Baron de Vrière. Die Eröffnungs Sitzung der legislativen Session für 1847—48 ist nun auf morgen festgestellt; die heutigen Blätter bringen die offizielle Bekanntmachung des dabei zu befolgenden Cere⸗ moniells. 8 b 1
Die Kommission, welche dazu bestellt ist, verschiedene den Kam⸗ mern im Lauf der bevorstehenden Session vorzulegende Gesetz⸗Ent⸗ würfe vorher zu prüfen, wurde vorgestern vom Minister des Innern eröffnet. Nachdem sie Herrn Liedts zu ihrem Präsidenten gewählt hatte, schritt sie zur Vertheilung der ihr von der Regierung über⸗ tragenen Arbeiten unter ihre Mitglieder. n 3
Mittelst Königlicher Verordnung vom gestrigen Datum sind nun die vom Minister des Innern vorgeschlagenen Belohnungen für Handwerker und Arbeiter, die auf den Gewerbe Ausstellungen sich auszeichnen, bestehend in 200 goldenen und 800 silbernen Denkmünzen, eingeführt.
Morgen findet ein zweiter geronautischer Versuch nach dem System des Dr. van Hecke statt. Der neugefertigte Apparat ist weit stärker, als der frühere und soll den Beweis führen, daß ohne Gas⸗ und Ballastverlust der Ballon sich auf und nieder bewegen kann; um dies klar festzustellen, wird der Ballon festgehalten werden.
Der Finanz⸗Minister hat an den König einen Bericht erstattet, welcher lautet: „Die Erfahrung hat gelehrt, daß die Mitwirkung fremder Commissionaire der Ausfuhr belgischer Produkte nützlich ist.
Diese Commissionaire suchen Debitsorte auf, sammeln die Waaren stellen die Beilasten zusammen und besorgen den Verkauf. Ich habe untersucht, inwiefern die Regierung jene Mitwirkung erleichtern könnte und das beste Mittel hat mir geschienen, den belgischen Produkten die Aufnahme in die öffentlichen Entrepots zu gestatten. Dort könn⸗ ten die Assortiments gemacht und die Ladung durch die Vereinigung belgischer und ausländischer Produkte in demselben Lokale vervollstän⸗ digt werden.“ Hierauf ist durch Königlichen Beschluß in den freien Waarenlagern von Antwerpen, Brügge, Gent und Ostende die Auf⸗ nahme belgischer Waaren gestattet, um den in diesen Lokalen aufge⸗ stapelten auswärtigen Produkten beigesellt zu werden und die für die
Ausfuhr über See bestimmten Ladungen zu vervollständigen.
Schweiz.
Tagsatzung. Folgendes ist die (gestern erwähnte) in der Sitzung vom 4. November von der Majorität der 12 *, Kantone an⸗ genommene Erklärung an das Schweizervolk:
„Getreue liebe Eidgenossen! Nach vielen fruchtlosen Versuchen, auf dem Wege der Belehrung und Beruhigung bundesbrüchige Kantone zur Pflicht und zum Gehorsam gegen den Bund und dessen oberste Behörde zurückzuführen, wurde die Tagsatzung genöthigt, die eidgenössische Bewaff⸗ nung anzuordnen. — Sie hat in heutiger Sizzung beschlossen, durch mili⸗ tairische Erecution den bewaffneten Widerstand rebellischer Bundesglieder zu brechen. Indem sie Euch, getreue, liebe Eidgenossen, Kunde giebt von die⸗ sem wichtigen Beschlusse, will sie vor Euch hintreten mit der Offenheit und Wahrheit, die ihrer Stellung gebührt, mit dem Ernste, den die verhängniß⸗ volle Zeit gebietet, und will Euch mit kurzen Zügen des Vaterlandes Lage darstellen und die Maßregel rechtfertigen, zu der sie zu greifen gezwungen wurde, um die gesetzliche Ordnung wiederherzustellen. — Bie Tagsatzung ist um so mehr zu einer öffentlichen Erklärung veranlaßt, als die Gesandten der sieben Stände des Sonderbundes vor ihrem Austritt aus der Bun⸗ des ⸗Versammlung ein Manifest vorlegten, worin sie die schwere Verantwortlichkeit eines Krieges ungescheut auf die Mehrheit der Stände, das heißt auf die Bundes⸗Behörde, zu wälzen versu⸗ chen. Der Sonderbund, gegen den die Eidgenossenschaft sich erhebt, hat unzweifelhaft seinen Ursprung im Jahre 1843, wenn auch seine jetzige Gestaltung vielleicht einer späteren Zeit angehört. — Damals hatte die Tagsatzung auf eine vermittelnde Weise die aargauische Klosterfrage bundes⸗ gemäß erledigt, indem sie den minder betheiligten Klöstern Rechnung trug, die schuldigen aber der Vergessenheit überlieferte. — Der größte Theil der Schweiz begrüßte mit Freude den Tag, welcher den mehrjährigen, leiden⸗ schaftlichen Streit zu beendigen schien. — Nicht die entfernteste Erscheinung, welche die sieben Stände hätte beunruhigen können, trat damals hervor. Dennoch aber fand die bekannte Konferenz in Luzern statt, in welcher de Grund zu dem politischen Separatbündnisse gelegt und der hochverrätherisch Plan einer Trennung der Schweiz ernstlich besprochen wurde. Dennoch be⸗ schloß der Große Rath von Luzern schon im Oktober 1843 außergewöhn liche militairische Rüstungen; dennoch hielten seither die sieben Stände hie und da ihre Zusammenkünfte und besonderen Tagsatzungen. Bald wurd die Tendenz bekannt, den Jesuitenorden nach Luzern, in einen vorörtlichen Kanton, zu berufen. Ein Schrei des Unwillens und der Entrüstung durch⸗ tönte fast alle Gauen des Vaterlandes, und eine neue Brandfackel wurde hierdurch in die Eidgenossenschast geworfen. — Zwar wollte die Mehrheit der Stände auf de Tagsatzung des Jahres 1844 nicht auf diesen Gegenstand eintreten, wei eine Gefahr für die innere Ruhe und Ordnung noch nicht in hinreichen dem Maße vorhanden sei, um denselben als Bundessache zu erklären. Um sonst warnten damals manche Gesandtschaften ernstlich, umsonst richteten sie die freundlichsten und dringendsten Bitten an den Stand Luzern, um⸗ sonst geschah dasselbe durch eine besondere Abordnung des Standes Zürich Allen freundeidgenössischen Verwendungen zum Trotz und Angesichts der ungeheuren Aufregung, die fast überall erfolgen mußte, beschloß Luzern die Jesuiten⸗Berufung. Der Unwille eines Theils der Bevölkerung entlud sich in gesetzloser Form, und es erfolgte der erste Freischaarenzug. Der Aus⸗ gang desselben ist bekannt, so wie die maßlose Weise, mit welcher die luzer⸗ nische Justiz gegen Theilnehmer und politisch Verdächtige verfuhr. Hun⸗ derte mußten den heimatlichen Heerd verlassen und in andern Kantonen Schutz und Hülfe suchen. So mußte die Aufregung besonders in den be⸗ nachbarten Kantonen in unerhörter Weise sich steigern, und der inzwischen im Februar 1845 versammelten Tagsatzung konnte es nicht gelingen, dem anschwellenden Strom einen hinreichenden Damm entgegenzu⸗ stellen, weil sich keine Mehrheit zusammenfand, um der aufgeregten Bevöl⸗ kerung irgend welche Beruhigung über das künftige Schicksal der vielen Un⸗ glücklichen zu gewähren. So brach denn der zweite Freischaarenzug aus und eine eidgenössische Bewaffnung mußte die weitere Gefährdung des Land⸗ friedens abwenden und die Ruhe und Ordnung wieder herstellen. Die Tag⸗ satzung mißbilligte entschieden die Einfälle der Freischäaaren und erließ die⸗ jenigen Beschlüsse, welche die Sonderbunds⸗Stände als Garantie gegen wiederholte Ueberfälle verlangten. Ungeachtet das Schicksal der Freischaa⸗ ren, die öffentliche Meinung und die Gesetzgebungen fast aller Kantone eine völlig zureichende Gewähr darboten, die sich auch in neuester Zeit bei den Ereignissen in Genf und Freiburg erprobte, so benutzte nun der Sonder⸗ bund fortwährend jene Angriffe als Deckmantel seiner Existenz, seiner poli⸗ tischen Berechtigung und seiner immer schrofferen Ausprägung, bis am 20. Juli 1847 die Maske fiel und die offene Erklärung erfolgte, daß der Sonderbund zum Widerstand gegen alle Tagsatzungs⸗Beschlüsse bestimmt sei, welche derselbe nicht als rechtmäßig anerkenne. Inzwischen hatte der Jesuiten⸗Orden es nicht verschmäht, über den Leichen der Gefal⸗ lenen und auf die Gefahr der tiefsten Zersplitterung unseres Vaterlandes in den Vorort Luzern einzuziehen. Die öffentliche Meinung trat immer ent⸗ schiedener dagegen auf, und zwei schweizerische Regierungen mußten ihrem Impulse unterliegen. Lange bevor die Tagsatzung dieses Jahres zusammen⸗ trat, betrieb der Sonderbund aufs eifrigste militairische Rüstungen, setzte seinen Kriegs⸗Rath in Thätigkeit, bestellte einen Generalstab, machte An⸗ schaffungen von Waffen und Munition im Inland und Ausland und stand gewaffnet der Eidgenossenschast gegenüber, welche sich aller derartigen Maß⸗ regeln enthielt. Unter solchen Umständen, getreue, liebe Eidgenossen, ver⸗ sammelte sich die Bundes⸗Behörde und faßte nach einläßlichen Berathungen, und nachdem die Frage wiederholt in allen Instructions⸗Behörden der Stände reiflich erwogen worden, den Beschluß vom 20. Juli, der folgendermaßen lautet: 1) Es ist das Separat ⸗Bündniß der sieben Stände Luzern, Uri, Schwoz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis mit den Bestimmungen des Bundesvertrages unver⸗ träglich und demgemäß als aufgelöst erklärt. 2) Die benannten Kantone sind für die Beachtung dieses Beschlusses verantwortlich, und die Tagsatzung behält sich vor, wenn die Umstände es erfordern, die weiteren Maßregeln zu treffen, um demselben Nachachtung zu verschaffen. Da die Stände des Sonderbundes fortwährend die Behauptung aufstellen, daß die Tagsatzung
zu einer solchen Schlußnahme nicht berechtigt sei, ja daß dieselbe einen 8 rechtswidrigen Eingriff in ihre Souverainetät bilde, so macht die Tagsatzung es sich zur Pflicht, Euch, getreue, liebe Eidgenossen, mit kurzen Worten die
rechtliche Grundlage dieses Beschluses vorzulegen. Sie beruht auf dem klaren Wortlaut des Artikels VI. der Bundesakte, welcher vorschreibt: „Es sollen unter den einzelnen Kantonen keine dem allgemeinen Bunde oder den Rechten anderer Kantone nachtheilige Verbindungen geschlossen werden.“ Ueber den rechtlichen Inhalt dieser Bundesbestimmung waltet durchaus kein Streit, und allseitig wird derselbe anerkannt. Aber die Frage ist streitig, ob der Sonderbund zu den „nachtheiligen“ und daher unzulässigen und bundeswidrigen Verbin⸗ dungen gehöre oder nicht. We tigt, diese Frage zu entscheiden? Tagsatzung; sie ist die Behörde, welcher die Wahrung der Bundesrechte in jeder Richtung zur Pflicht gemacht ist; ihr müssen die Verfassungen der Kantone, so wie die Militair⸗Capitulationen, vorgelegt werden, damit sie be⸗ urtheilen könne, ob nichts den allgemeinen Bund Gefährdendes darin ent⸗ halten sei. Auch Separat⸗Bündnisse, welche die politischen Verhältnisse der Eidgenossenschaft gestalten, können daher nur dem Urtheil der Tagsatzung unterliegen, zumal eine andere Behörde im Bunde weder angedeutet ist, noch von den Ständen des Sonderbundes bezeichnet werden konnte. Wenn nun die Kompetenz der Tagsatzung, solche Fragen zu entscheiden, anerkannt werden muß, so fällt die gewissenlose Beschuldigung dahin, daß eine unbe⸗ fugte Mehrheit eine politische Allgewalt sich anmaße und mit rechtswidriger Hand hinübergreife ins Gebiet der Kantonal⸗Souverainetät. Die Tagsatzung hat daher auf Grundlage des Artikels VI. der Bundesakte mit dem vollsten Rechte
war es auch von jeher für alle Kantone.
Welche Behörde nun ist kompetent und berech- Es kann keine andere geben, als die
“
die Frage, ob der Sonderbund nachtheilig und unzulässig sei, in den Be⸗ reich ihrer Kompetenz gezogen und dieselbe mit der tiefsten Ueberzeugung beja⸗ hend entschieden. Ganz abgesehen von der Richtigkeit dieses Entscheides folgt schon aus der Kompetenz mit rechtlicher Nothwendigkeit, daß die Min⸗ derheit sich der Mehrheit unterziehen muß. Allein auch über den Inhalt ihres Entscheides hat die Tagsatzung das Urtheil des Schweizervolkes nicht zu fürchten. Wenn die Stände des Sonderbundes, wie sie vorgeben, nichts Anderes bezwecken, als sich gegenseitig beizustehen und gegen ungerechte An⸗ griffe zu vertheidigen, so bedürfen sie keines besonderen Schutzbündnisses; denn der Artikel IV. der Bundes⸗Akte ist hinreichend, sie zu schützen, und Wenn sie aber etwas Anderes und Weiteres verlangen, so gehen sie hinaus über die Bestimmungen des Bundes und gefährden das allgemeine Bundesrecht. Es muß wohl Jeder⸗ mann einleuchten, daß ein Separatbündniß nicht geduldet werden kann, welches gegen den Bundesvertrag bewaffneten Zuzug selbst ohne offizielle Mahnung gestattet, welches einen eigenen Kriegsrath dem eid⸗ genössischen gegenüber mit unbeschränkter Gewalt aufstellt und dadurch die gefährlichsten Kollisionen herbeiführt, welches zum voraus noch unbekannten und nicht gefaßten Beschlüssen der Bundesbehörde den Krieg erklärt, und welches endlich zugiecbt, bei bloßen Erörterungen bundesrechtlicher Streitfra⸗ gen mit den Waffen in der Hand gegen die friedliche Eidgenossenschaft auf⸗ zutreten und dadurch in hohem Maße Beunruhigung und Aufreizung zu er⸗ zeugen und den Landfrieden zu gefährden. Das, getreue, liebe Eidgenossen, ist der Standpunkt der Sache, und mit vollem Vertrauen überläßt Euch nun die Tagsatzung, zu beurtheilen, ob sie durch die Auflösung des Son⸗ derbundes die Freiheit, Unabhängigkeit und Souverainetät eines Standes auf bundeswidrige Weise angetastet habe.
Welches waren nun die Folgen jenes Beschlusses? Die Stände des Sonderbundes protestirten dagegen, erklärten ihn als einen neuen Ueber⸗ griff in ihre Kantonalrechte und verweigerten ihm jede Anerkennung. Da⸗ bei blieben sie indeß nicht stehen; ungeachtet bekanntermaßen damals noch keine bewaffnete Vollziehung in Aussicht stand, ungeachtet die Eidgenossen⸗ schaft nicht die mindeste militairische Maßregel verfügte, betrieben sie ihre kriegerischen Zurüstungen in vermehrter Weise, bezogen Sendungen von Waffen und Munition aus dem Ausland und führten Befestigungen auf an den Gränzen der Nachbarkantone, so daß die Tagsatzung genöthigt wurde, jene Sendungen so viel möglich abzuschneiden und den Landfrieden zu gebieten. Allein die Entwickelung feindseliger Maßregeln nahm gleich⸗ wohl ihren Fortgang, und es verdient unter Anderem der öffentlichen Erwähnung, daß die Regierung von Luzern die Herausgabe der der Eidgenossenschaft angehörenden Spital⸗Geräthschaften verweigerte, und daß sie von den eidgenössischen Offizieren, welche im Auftrage des Kriegsraths diese Ange⸗ legenheit zu besorgen hatten, den Einen verhaften und den Anderen aus dem Kanton wegweisen ließ. Die Instructionen, welche die sämmtlichen Gesandtschaften der Mehrheit besaßen, verlangten vor Allem auch die Er⸗ schöpfung aller Mittel, welche eine annehmbare und friedliche Lösung der Frage herbeiführen könnten. Die Tagsatzung macht es sich zur Pflicht, Euch, getreue, liebe Eidgenossen, kund zu thun, wie sie in guten Treuen diese Aufgabe zu erfüllen bemüht war, zumal die Gesandten des Sonderbundes bei ihrer Entfernung die freche Erklärung ins Pro⸗ tokoll niederlegten: sie haben die Hand zum Frieden geboten, man habe sie zurückgestoßen und zum Schwerte gegen sie gegriffen.
Es war der Tagsatzung bekannt, daß man in den Kantonen des Son⸗ derbundes mit den grellsten Anschuldigungen, mit den ärgsten Verleumdun⸗ gen das Volk hintergehe und bethöre, ba man ihm vorgebe, die Mehrheit
der Stände bezwecke nichts Anderes, als seine Religion, seine Freiheit und
Unabhängigkeit, seine kantonale Existenz zu vernichten und auf den Trüm⸗ mern derselben wieder eine Einheits⸗Republik zu begründen. Die Geschichte wird diejenigen Magistrate richten, welche sogar durch amtliche Erlasse die⸗ ses frevle Spiel getrieben haben. Die Tagsatzung faßte daher eine Pro⸗ clamation an die Behörden und das Volk der sieben Stände ab, in welcher mit freundeidgenössischer Sprache ihre Absichten entwickelt und Aufklärung und Beruhigung ertheilt wurde. Eidgenössische Repräsentanten waren beauf⸗ tragt, diese Proclamation in den betreffenden Ständen zu verbreiten und dieselben bei den Instructions⸗Behörden zu unterstützen. Allein die wohl⸗ wollende Sprache der Eidgenossenschaft und der obersten Bundes⸗Behörde sollte von dem Volke jener Kantone nicht mehr vernommen werden dürfen. Mit Ausnahme des Kantons Zug wurde die Verbreitung der Proclamation überall verboten und in Luzern sogar verfügt, daß Jeder, der dieselbe verbreite, ge⸗ fänglich eingezogen und dem Strafrichter überwiesen werde; die Repräsen⸗ tanten wurden nicht einmal vor den Regierungen zugelassen, an die sie ab⸗ esandt waren. So, Schweizervolk, behandelte man Deine Stellvertreter, so hörte man auf Deine Stimme! “ D““
Noch blieb eine Hoffnung friedlicher Lösung übrig, nämlich die Unter⸗ handlungen in Konferenzen zu Bern. Man durfte um so eher auf einen Erfolg hoffen, als den eidgenössischen Repräsentanten in allen sieben Stän⸗ den eröffnet worden, daß sie sich an die Gesandten in Bern zu wenden ha⸗ ben, welche mit den erforderlichen Vollmachten versehen seien. Allein bald zeigte es sich, daß dieses eine arge Täuschung war; denn jene Gesandten besaßen keinerlei Vollmacht zu Vergleichs⸗Unterhandlungen und erklärten es auch. Die Gesandten dagegen, welche die Mehrheit der Tagsatzung ver⸗ traten, machten wahrhafte Vermittelungs⸗Vorschläge; sie anerboten, die Je⸗ suitenfrage fallen zu lassen, wenn Luzern die Jesuiten in Betracht seiner vorörtlichen Stellung entferne. Ein einzelner Gesandter schlug vor, wenn der Sonderbund sich auflöse, so wolle man die Jesuitenfrage dem schieds⸗ richterlichen Entscheide des Papstes unterwerfen; ein anderer erklärte sich bereit, den Streit unter Voraussetzung der Aufhebung des Sonderbundes als erledigt zu betrachten, wenn drei von ihm bezeichnete Stände es über⸗ nehmen wollen, sich beim Papste um Entfernung der Jesuiten zu verwen⸗ den. Aber alle diese Vorschläge, deren letztere beide die Eidgenossenschaft vielleicht nicht ohne Erstaunen vernehmen wird, — alle wurden schnöde ab⸗ gewiesen. Die Möglichkeit eines Vergleichs wurde nur unter der Bedin⸗ gung in entfernte Aussicht gestellt, daß man die Jesuitenfrage nebst der längst erledigten aargauischen Klosterfrage dem Entscheide des Pap⸗ stes anheimstelle und vor Allem aus die Truppen entlasse. Das war zu viel für die Ehre und die Ruhe des Vaterlandes. Um augenblicklichen Frieden zu gewinnen, durfte man unmöglich eine Brandfackel wieder an⸗ stecken, die man nur nach so harten Kämpfen vertilgen konnte, durfte man unmöglich alle die Wunden wieder aufreißen, welche eine weise Vermitte⸗ lung und die heilende Zeit hatten vernarben lassen.
Auch hier appellirt nun die Tagsatzung feierlich an die schweizerische Nation. Ihr möget entscheiden, getreue, liebe Eidgenossen, ob die Tag⸗ satzung nicht Alles gethan habe, was Pflicht und Ehre gebot, um den Streit in Frieden zu wenden; Ihr möget entscheiden, ob sie eine dargebotene Versöhnung leichtsinnig verworfen, Ihr möget entscheiden, ob sie zuerst den Krieg erklärt habe. Was immer die Vorsehung in diesen ver⸗ hängnißvollen Tagen uns senden möge, Eure Stellvertreter, getreue, liebe Eidgenossen, dürfen mit dem ruhigen Bewußtsein in die Zukunft schauen, daß sie die Ehre und den Frieden des Vaterlandes nach besten Kräften an⸗ gestrebt haben.
Der Kampf, welchen die Eidgenossenschaft gegen aufrührerische Bun⸗ desglieder zu führen hat, ist kein Kampf von zwölf gegen sieben Kantone, keine Unterdrückung der Minderheit durch die Mehrheit, kein Krieg gegen harmlose Bundesbrüder. Nein, es ist ein Kampf der Cidgenossenschaft und der rechtmäßigen Gewalten derselben gegen die Partei, welche den Sonder⸗ bund gestiftet, großgezogen und wie eine Natter an das Herz der Eidgenos⸗ senschaft gelegt hat, auf daß sie dasselbe vergifte. Nicht harmlose Völker haben dieses gethan; es ist dieselbe Partei, welche deren Unwissenheit unter demokratischen Formen pflegt und unter dem Aushängeschild der Religion zu selbstsüchtigen Zwecken ausbeutet, dieselbe Partei, welche schon im Jahre 1813 fremden Armeen die Pforte öffnete, welche den freisinnigen und in keiner Weise bundeswidrigen Verfassungen vom Jahre 1831 die Garantie verweigerte, welche mit unermüdlichen Umtrieben an der Reaclion arbeitet, welche den Jura und andere Theile der Schweiz agitirte, im Aar⸗ gau eine ultramontane Empörung erzeugte und nach Wallis, Freiburg, Schwoz und Luzern die Jesuiten berief, deren Bundesgenosse und Werkzeug sie ist.
Darin, Eidgenossen, besteht das Wesen des Sonderbundes; laßt ihn ge⸗
währen oder obsiegen, und das trauernde Vaterland wird nach und nach alle Institutionen verlieren, welche seine wahre Freiheit, seinen geistigen Auf⸗ schwung, seine Kraft und Ehre bedingen.
Es ist die beschworne Bundespflicht, die Ruhe und Ordnung im In⸗ nern herzustellen und für die Sicherheit nach außen zu sorgen. Die Bun⸗
des⸗Behörde befindet sich daher in der gebieterischen Nothwendigkeit, zu dem
äußersten Mittel zu schreiten, um den gesetzlichen Zustand wieder herzustel⸗
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len, da die Gesandtschaften des Sonderbundes durch ihre Entfernung aus dem Schoße der Tagsatzung und durch ihre Erklärung sich in offenen Kriegs⸗ zustand gesetzt haben. Darum seid einig und stark, getreue, liebe Eidge⸗ nossen, und der Allmächtige wird auch diesmal unser Vaterland vor Tren⸗ nung und Untergang bewahren.
Bern, den 4. November 1847. Die ordentliche eidg. Tagsatzung. In deren Namen: Der Präsident des Regierungs⸗Rathes des eidg. Vor⸗ ortes Bern, Präsident der Tagsatzung: Ochsenbein. Der eidgenössische Staatsschreiber: Schieß.“
Fürstenthum Nenenburg. Der Staats⸗Rath hat meh⸗ rere Beförderungen zu zweiten Unter⸗Lieutenants und von zweiten zu ersten Unter⸗Lieutenants, so wie von ersten Unter⸗Lieutenants zu Pre⸗ mier⸗Lieutenants, vorgenommen.
Ueber die Truppen⸗Bewegungen berichtet der Constitutionnel Neuchatelois vom 4. November: „Zu morgen ist eine neue waadtländische Kavallerie⸗Compagnie in Boudry angekündigt. Die, welche am 2ten d. durchzog, verweilte auch einige Stunden in Neuen⸗ burg. Einem Jeden fiel der Ausdruck trauriger Stimmung auf, der sich in den Gesichtern der Soldaten malte. Ihre Reden zeigten deut⸗ lich genug, daß sie mit Widerwillen in einen Krieg ziehen, den sie mißbilligen. Ueberall wurde ihnen die beste Aufnahme zu Theil. So sehr auch die Neuenburger den Krieg verwünschen, der sich vor⸗ bereitet, so machen sie doch den gehorchenden Soldaten daraus kein Verbrechen. Die Nachrichten von der Ankunft eines Corps von meh⸗ reren Tausend Mann im berner Jura sind offenbar übertrieben. Alle Truppen⸗Aushebungen in der Nachbarschaft unserer dortigen Gränze beschränken sich auf den Versuch, ein Reserve⸗Bataillon, das siebente, zu bilden. In Les Bois war eine Compagnie von etwa 130 Mann, die aus den Dörfern Tramelan, St. Imier, den Diesse⸗Gebirgen u. s. w. hergekommen; in mehreren Ortschaften marschirten die Leute nur mit Widerwillen; eine aus den Milizen der Dörfer Les Bois, Noirmont und der Umgegend bestehende Compagnie, die sich von Saignelegier nach Tramelan begeben sollte, war beim Abgang auf 15 Mann zu⸗ sammengeschmolzen; das Bataillon sollte sich zu Courtelary versam⸗ meln und dort den Eid leisten.“
Kanton Bern. (O. P. A. Z.) Von heute (6. November) übernimmt der zweite Tagsatzungs⸗Gesandte des Vororts Bern, Regierungs⸗Rath Schneider, insolange Ochsenbein als Ober⸗ Kommandant an der Spitze der 22,000 Mann berner Reserve steht, das Bundes⸗Präsidium.
Ein amerikanisches Handelshaus hat der Eidgenossenschaft ein Darlehn von 3 Millionen Franken zu den annehmbarsten Bedingungen angeboten.
(Frkf. J.) Der Beschluß der Tagsatzung vom 4. November durchzuckt wie ein elektrischer Schlag die Schweiz. Eilboten über⸗ brachten denselben schon während der Nacht den einzelnen Ständen. Es wird nun die Mobilisirung der Truppen beschleunigt werden. Man vernimmt auch überall von neuen Aufgeboten, Beeidigungen der Truppen und Eilmärschen nach den ihnen vom Ober⸗Kommando zugewiesenen Stellungen in der eidgenössischen Bundes⸗Armee. Ein⸗ zelne Gemeinden (des Kantons Zürich) haben ihren Auszügern den Sold auf 1 ½ Batzen Zulage erhöht; andere, und dies ist fast allge⸗ mein, haben aus der Gemeindekasse ihren Leuten von 4 bis 14 Fr. gegeben, das katholische Laufen im Bisthum Basel sogar 17 ½ Fr. Von den Rüstungen und Vorkehrungen des Sonderbundes lan⸗ gen die widersprechendsten Nachrichten ein. Die inneren Zei⸗ tungen erzählen von Entschiedenheit, Kampfmuth, von Ankunft der Truppen unter Jubel und Gesang, von einem Geiste, der an die schö⸗ nen Tage der Vorzeit mahnt, während dagegen mündliche Berichte von Reisenden, briefliche Korrespondenz von Muthlosigkeit, Unordnun⸗ gen und allgemeiner Niedergeschlagenheit Kunde bringen. Nament⸗ lich über den Kanton Freiburg trägt man sich mit Abenteuerlichkeiten umher. Die Regierung soll in arger Klemme sein. Die Jesuiten, die derselben zusammen an 3 Millionen vorgestreckt haben, sollen die⸗ selben zurückgefordert haben. Man sagt sich eben so, daß die Re⸗ gierung von Freiburg einen inneren Umschlag der Dinge nicht un⸗ gern sehen würde, um ehrenvoll einem für sie in jedem Fall verderb⸗ lichen Kampfe entgehen zu können. Der englische Gesandte soll für die im dortigen Jesuiten⸗Kollegium befindlichen Irländer ungehin⸗ derte Abreise ausgewirkt haben. Daß Walliser⸗Truppen die Furka passirten, wie es schon einigemal verlautete, kann bis jetzt, wenig⸗ stens von einer größeren Masse, entschieden verneint werden. Es soll die Nachricht eingetroffen sein, die Freiburger hätten die Straße von Bull nach Oesch an mehreren Punkten zerstört, wodurch die Communication gegen Freiburg und das Waadtland gehemmt sei. Wie berner Blätter berichten, soll der eidgenössischen Kriegskasse von Basel aus die Summe von 600,000 Fr. vorgeschossen worden sein. Das Geld sei aus Frankreich gezogen worden. Seit gestern (5. No⸗ vember) wird auch die berner Reserve⸗Artillerie mobil gemacht; eine Batterie davon ist bereits ausmarschirt, und zwei andere erhalten heute (6ten) ihr bespanntes Geschütz, so daß, da schon vorher sieben Aus⸗ züger⸗Artillerie⸗Compagnieen mit Feldgeschütz ausrückten, von heute an 40 Stück Geschütz vor Bern im Felde stehen. Der Rest der Reserve⸗Infanterie und Reserve⸗Scharfschützen ist auch in Dienst ge⸗ treten, und mithin sind von hiesigem Kanton nunmehr 22 Bataillone Infanterie und 12 Compagnieen Scharfschützen in Aktivität, unge⸗ rechnet Kavallerie u. s. w. Die hier noch liegende Sappeurs⸗Com⸗ pagnie übt sich täglich im Gebrauche der Birago⸗Brücken⸗Equipage. Gestern (5ten) Nachmittag langte hier die zürcherische Park⸗Artillerie⸗ Compagnie Nr. 43 an, die durch ihre schöne Haltung und Ausrüstung allgemeines Wohlgefallen erregt. In Folge des Executions-Beschlusses sind durch eine Verordnung der Erziehungs⸗Direction sämmtliche Kan⸗ tonal⸗Lehranstalten bis auf Weiteres geschlossen.
(Karlsr. Z.) Die Feindseligkeiten gegen Freiburg werden höchst wahrscheinlich erst Montag den 8. November beginnen. Die Zeit bis dahin wird noch zu Rüstungen verwendet. 8
(O. P. A. Z.) Im Heerlager zu Neuenegg sind heute (6. Nov.) ungefähr 12,000 Mann zusammen; bis morgen in der Frühe werden es 20,000 Mann sein. Dieselbe Zahl bewaffneter Eidgenossen steht unter Rilliet⸗Constant's Oberbefehl um Echallens im Kanton Waadt. Nur der Sense schmales Bett trennt die berner Truppen von den Freiburgern, aus vielerlei Waffengattungen und unregelmäßigen Land⸗ stürmern bestehend. Von diesen Letzteren flogen schon mehrmals Kugeln herüber, ohne zu treffen. Sobald sich ein Bataillan der Berner oder auch nur eine Compagnie schußfertig aufstellt, trauen die Freiburger nicht mehr und ziehen sich schreiend und höhnend zurück. Morgen soll hier ein allgemeiner feierlicher Gottesdienst gehalten werden und dann am Montag gleichzeitig von zwei Seiten im Osten und Westen (auf der letzten Seite von den Waadtländern) der Angriff erfolgen. Leider haben wir an jedem Morgen dichten Nebel, den die Sonne erst gegen 11 Uhr zu durchdringen vermag. Was wir vom linken Sense⸗Ufer vernehmen, ist, daß die Bewohner der Gränzdörfer auf⸗ gefordert sind, beim Einzug der Zwölfertruppen sich mit Sack und Pack in die erste Vertheidigungslinie bei Mariahilf, eine Stunde vor Freiburg, zurückzuziehen. Zwischen diesem Platze und dem Saane⸗ flusse sind Felsbloͤcke, gefällte Bäume und Wolfsgruben in Menge angebracht. In der Hauptstadt Freiburg ist die Drahtbrücke. abge⸗ deckt; innerhalb des Bernerthores und des Burglenthores sollen Barrikaden errichtet werden, eben so bei der Porte des Etangs und dem Ramonithore. Daß das Pensionat und das Kollegium der
Jesuiten unterminirt seien, scheint nicht glaublich; die Jesuiten gehen rücksichtsvoller mit ihrem Eigenthum um. Neuenegg oder Neueneck, wo das berner Heerlager sich befindet, ist ein aus etwa 70 Hausern bestehendes Pfarrdorf im Kanton Bern, am rechten Ufer des Sense⸗ flüßchens, welches hier die Gränze zwischen den Kantonen Bern und Freiburg bildet, und über das eine bedeckte Brücke führt. Der Ort liegt an der Hauptstraße von Bern nach Freiburg, 2 ¾ Stunden von ersterer und 3 ¼ Stunden von letzterer Stadt. Die Berner schlugen hier im März 1798 ein über die Sense vorgedrungenes französisches Armee⸗Corps aufs Haupt. Laas
Die Fremden⸗Polizei ist in Bern sehr verschärft worden. Man hat einige Spione ertappt. Von den desertirten Soldaten des Ju⸗ rasster⸗Bataillons Piquerez haben sich mehrere freiwillig gestellt, nach-⸗ dem sie das Unrechte ihrer Handlung eingesehen. Ihre Aussagen sollen einige Geistliche im Jura kompromittiren. Man sieht noch immer den französischen Gesandten Bois⸗le⸗Comte und dessen Secre⸗ tair, Grafen Reinhard, auch die zahlreichen Attachés dieser Gesandt⸗ schaft, in der Stadt Bern. Nach einer Soiree bei jenem Gesandten war es, wo Herrn Peel das Bekannte mit der Schildwache begeg⸗ nete. Nicht nur der Bundes⸗Präsident ist wegen seines Abgangs zur Armee ersetzt worden, auch viele andere Beamten stehen unter den Waffen und werden nun durch Ersatzleute oder gar nicht ergänzt. Das Studenten⸗Corps hat sich aufgelöst. Etwa 30 Mediziner sind zu den Feldspitälern und die meisten Juristen und Philosophen zum ersten Bundeszug ihrer Heimats⸗Kantone als Freiwillige abgegangen. Mehrere deutsche Aerzte haben der berner Regierung ihre Dienste als Spital⸗Aerzte angeboten. Durch die Gränzsperre gegen Luzern und Freiburg ist ein anderer Post⸗Cours eingetreten. Die bisher über Luzern instradirte tessiner Korrespondenz geht fortan über Zürich und Graubündten und die nach Waadt, Genf und Sardinien über Neuenburg. 1
(Frkf. J.) In Bern sind die Urheber der Revolution, durch welche das Patriziat gestürzt wurde, nun selbst als Aristokraten von der herrschenden Partei geäcchtet. Das Organ dieser „burgdorfer Partei“, der Volksfreund, mußte alle raisonnirenden Artikel ein⸗ stellen, um nicht der Justiz zu verfallen. Eines der Häupter, Dr. J. Schnell, gewesener Professor der Naturgeschichte, wurde wegen Arußerungen, die er vor und in seinem eigenen Hause gethan, in Verhör genommen.
Die Berner Volkszeitung enthält nachstehendes Schreiben des obengenannten Dr. J. Schnell: 8
„Burgdorf, Allerheiligentag 1847. Herr Redaktor! Sie werden sich
vielleicht wundern, von dem Unterzeichneten eben jetzt, in Zeiten gespannter Erwartung wichtiger Erreignisse, zum erstenmale eine an sich unbedeutende Mittheilung zu erhalten, die ihre Entschuldigung darin finden mag, daß sie eine Warnung für die Freunde des Einsenders enthält. Ich stand nämlich letzthin vor Verhör, um mich über Aufreizungen zu verantworten, deren ich mich nach der Anzeige eines im Dienste der eSn. Polizei stehenden Freiheitswächters schuldig gemacht haben sollte. Diese Aufreizungen bestan⸗ den darin, daß ich vor meinem Hause und unter meinem Dache zweien meiner Bekannten, bereits älteren Leuten, die Impunität der Freischaaren als den Grund des bevorstehenden Bürgerkrieges, so wie überhaupt des tol⸗ len Treibens, bezeichnete, das unsere Freiheit in Meinungszwang, unsere moralische Reform in eine immerwährende Revolution, unserer Väter Glau⸗ ben in einen trostlosen Naturglauben, unsere Humanität in Barbarei und unseren Wohlstand in einen Wehstand umzuwandeln bemüht ist. Zwar hatte ich mich längst enthalten, von unseren Zuständen öffentlich zu reden oder zu schreiben, weil ich wohl weiß, wie wenig mein Urtheil darüber ge⸗ fällt, da es den Hochmuth eines unwissenden Pöbels nicht kitzelt, und bei solcher Stimmung zu reden nichts hilft, im Gegentheil nur ärgert, das civilisirtere Ausland übrigens sein Urtheil über unsere Zu⸗ stände längst gefällt hatte, und ich also gar wohl schweigen konnte. Das indeß wäre mir nicht eingefallen, daß es uns bei unserem so entschieden freisinnigem Fortschritte nicht mehr erlaubt sein sollte, unsere Ansichten und Ueberzeugungen gegen Freunde und unter eigenem Dach aussprechen zu können, ohne von Lauschern und Auskundschaftern überwacht zu werden, und gewiß wird noch mancher meiner Mitbürger an eine solche Infamie nicht glauben wollen. Wenn ich Ihnen also meine daherigen Erfahrungen mittheile, so geschieht es nur, um jeden Ehrenmann vor der Gefahr zu warnen, die ihm von Seiten dieser neuen Freiheitswächter droht. Von wem zuletzt eine solche Staats⸗Inquisition ausgehe, ist mir freilich nicht gewiß bekannt; indeß glaube ich mich nicht zu irren, wenn ich sie Jemanden auf Rechnung bringe, der schon in den dreißiger Jahren gern die Rolle eines Angebers übernommen hätte, wenn es die damaligen Volksmänner nicht unter ihrer Würde gehalten hätten, solche Dienst⸗Anerbieten anzunehmen, wofür er sie indeß an die deutschen Propagandisten verrathen und zuletzt seinem bis in den dritten Himmel erhobenen radikalen Schultheißen den Judaskuß aufgedrückt hat. Doch, — Nil inultum remanebit, quidquid latet, apparebit! Dr. J. Schnell, gew. Professor der Naturgeschichte.“
Die neueste Nummer der Berner Volkszeitung ist mit einem Trauerrande erschienen und bringt an der Spitze des Blattes fol⸗ gende Anzeige: „Von heute an wird die Volkszeitung keine rai⸗ sonnirenden Artikel über die eidgenössischen Zerwürfnisse mehr ent⸗ halten. (Also in gleicher Weise wie die Eidg. Ztg.) So lange wir auf irgend eine Wirkung unserer Worte hoffen konnten, haben wir unerschrocken und eindringlich zum Frieden ermahnt. Jetzt müssen die Thatsachen entscheiden. Gott erhalte das Vaterland!“
Kanton Basel. Am 6. Nov. Abends nach 9 Uhr hat der Große Rath der Stadt Basel mit 65 gegen 49 Stimmen be⸗ schlossen, sich den Beschlüssen der Tagsatzung zu unterwerfen. In der Sitzung gab es heftige Debatten über diesen von dem Klei⸗ nen Rathe in Uebereinstimmung mit dem Staats⸗Kollegium ge⸗ brachten Antrag, der auch von dem expreß deshalb hierher gekomme⸗ nen Tagsatzungs⸗Gesandten, Bürgermeister Sarasin, unterstützt wurde. Eine große Menschenmasse umgab, und zum Theil in drohen⸗ der Haltung, das Rathhaus, hatte die Tribüne, die Gänge, die Treppen, den Hof desselben besetzt und ließ Alles befürchten; sie brach aber in lauten Jubel aus, als man den gefaßten Beschluß er⸗ fuhr. Der Beschluß des Großen Raths sagt: „Es sei dem erhal⸗ tenen Aufgebot unseres Kantons in Berücksichtigung der Gewalt der Umstände Folge zu leisten, und unsere Gesandtschaft werde beauf tragt, hierüber der Tagsatzung eine Erklärung einzureichen.“ Diese Erklärung, die einzig mit dem Zusatze der Erwähnung des Voll ziehungs⸗Beschlusses vom 4. November angenommen wurde, lau⸗ tet also:
hec⸗ Große Rath von Basel⸗Stadt hat in den Fragen, welche das gegenwärtlge traurige Zerwürfniß mit 7 Ständen der Eidgenossenschaft her⸗ beigeführt haben, durch seine Gesandtschaft an der Tagsatzung stets die An⸗ sicht aussprechen lassen, es seien dieselben auf dem Wege gegenseitiger Kon⸗ zessionen und durch Garantieen gegen künftige Verletzung bundesmäßiger Rechte gütlich zu erledigen. Es haben seine Gesandten stets in diesem Sinne gewirkt und vor den Folgen der diesfalls erlassenen Beschlüsse ge⸗ warnt. Basel⸗Stadt hat durch seine Gesandtschaft nicht weniger beharrlich stets gegen eine Durchführung dieser Beschlüsse mit Waffengewalt e2 üaa gesprochen, den Weg gütlicher Vermittlung und Entgegenkommens Abschen einzig ersprießlichen erklärt, gegen einen Bürgerkrieg aber vnehrpeit . ausgedrückt. Wenn nun dessenungeachtet eine Taß seaa⸗ 2Srhwber be⸗ 122, Ständen jene Beschlüsse gefaßt, auch dieselbe Mehrhei der Tagsatzung auf⸗
2 A. schlossen hat, eine Armee von 50,000 Mann zur Verfügung d 1 baen seen; wenn in Folge dessen der Ausbruch eines Hrhcnfeh z, 82 jener eidgenössischen Streitfragen in nahe Aussicht gesten mrfen, es werde selstadt von der Billigkeit der Bundes⸗Behörde banu. eberzeugung wider⸗ ihm nicht zugemuthet werden, an dieser seiner innerstrae⸗ sics in dieser Er⸗ strebenden Bewaffnung Theil zu nehmen. Baselstad vhrch ie eigenöflische wartung getäuscht; es sind auch von seinen Trupen Gesuch vm Veschonung Militair⸗Behörde zum Abmarsch beord in 8