1847 / 334 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

werden. Den Grundeigenthü⸗ für die Verzögerung der Eisen

mern soll ein Anspruch auf Entschädigung bahnbauten, bei -F— sie 8 .Auf die Eisenbahnen, deren Bau noc⸗ teressirt sind, gegeben we dfe. die .— der beabsichtigten Bill gar finden und zwar mit dem additionellen Vorbe⸗ g⸗ Lächt begonnen werden dürfe ohne Zustimmung einer halte, daß vinzahl von Actionairen, welche letztere auf diese Weise 2m Kontrolle über die Ausführung von Eisenbahnbauten er⸗ Fae Narden⸗ als sie bisher gehabt haben, wo Laune, Willkür, Herrschsucht und Speculationswuth der an der Spitze der Gesell⸗ schaften stehenden Directions⸗Mitglieder nur allzu häufig Unterneh⸗ mungen ins Werk gesetzt haben, die bei besonnenerem Handeln von vornherein als wenig Vortheil versprechend erkannt worden wären. Uebrigens fügte der Minister schließlich hinzu, daß auch das Parla⸗ ment die Pflicht habe, bei seinen Eisenbahn⸗Konzessionen karger zu Werke zu gehen, als bisher, wenn man mit Ersolg den Druck der Eisenbahn⸗Unternehmungen auf den Geldmarkt zu schwächen hoffen wolle. Die von Sir Charles Wood erbetene Erlaubniß zur Einbrin⸗ gung seiner Bill wurde ihm nach einigem Hin⸗ und Herreden bewil⸗ ligt. Herr Ellice glaubte in der Bill das einzige Mittel der Hülfe erblicen zu können, forderte aber zugleich strengere Beaufsich⸗ tigung aller Privat⸗Actien⸗Gesellschaften, deren monopolsüch⸗ tiges Treiben überhaupt nur zu leicht die allgemeinen finan⸗ ziellen Interessen beeinträchtigen könne. Herr Hudson, der Eisenbahn⸗König, trat natürlich auch bei dieser Gelegenheit als Vertheidiger der Eisenbahnen auf, die er als das beste Mittel für den kleinen Kapitalisten bezeichnete, sein Kapital gewinnbringend zu machen. Die Eisenbahn⸗Gesellschaften im Allgemeinen suchte er ge⸗ gen den Vorwurf zu vertheidigen, daß sie ihre Befugniß, Darlehen zu erheben, zum Nachtheil des Geldmarktes mißbraucht haben. Der beabsichtigten Bill setzte er keinen Widerstand entgegen, warf aber ie Frage auf, warum, wenn man das Eisenbahnwesen beschränken⸗ den Legislativ⸗Maßregeln unterwerfen zu dürfen glaube, nicht auch den mit dem Auslande Geschäfte machenden Kaufleuten Vorschriften über das Maß ihrer Accepte mache? Oberst Sibthorp erklärte in seiner bekannten rauhen Weise, er habe sich nie der Sünde schuldig gemacht, für die Konzession einer Eisenbahn zu stimmen, und werde dies auch nie thun. Nachdem Herr Hume darauf durch Erneue⸗ rung seiner Motive wegen der Angelegenheit des Ex⸗Radschah von Sattara eine längere Diskussion veranlaßt hatte, vertagte sich das Haus.

Im Oberhause kam heute nichts von Belang vor.

London, 26. Nov. Die gestrigen Sitzungen der beiden Häu⸗ ser des Parlaments waren kurz und ohne Bedeutung. Im Ober⸗ hause las der Graf Shaftesbury die von der Königin auf die Adresse des Hauses ertheilte Antwort vor, und Lord Stanley zeigte

einen Antrag an, auf Bestellung eines Comité's zur Untersuchung

der Ursachen der gegenwärtigen Handels⸗Krisis, nahm jedoch densel⸗ ben wieder zurück, als Graf Grey erklärte, daß die Regierung einen gleichen Vorschlag zu machen habe. Auch im Unterhause bestan⸗ den die Verhandlungen nur in der Ankündigung verschiedener Motio⸗ nen für die nächsten Tage. Lord John Russell zeigte zum 9. De⸗ zember einen Antrag auf Emancipation der Juden an, so weit ihre

gegenwärtige bürgerliche Unfähigkeit in Betracht kommt. Herr Aus⸗

ktey begehrte und erhielt die Erlaubniß zur Einbringung einer Bill für bessere Verwaltung der Kirchengüter in Irland. Herr Hume beantragte eine genaue Angabe der See⸗Streitkräfte, welche von England, Frankreich und Nord⸗Amerika an der Westküste von Afrika verwendet würden. Lord Bentinck endlich kündigte an, daß er die Einsetzung eines Comité's zur Untersuchung der Lage und Zukunft der westindischen Kolonieen beantragen werde. Das Haus vertagte sich schon bald nach 5 Uhr.

Eine zahlreiche Deputation irländischer Unterhaus⸗Mitglieder be⸗ gab sich gestern zu Lord J. Russell und überreichte ihm die vor dem Beginne der Parlaments⸗Session in den Sitzungen des „National⸗ Conseils“ zu Dublin genehmigten Beschlüsse, indem sie ihm zugleich die Dringlichkeit vorstellte, der Bevölkerung in den nothleidenden Bezirken von Irland raschen und wirksamen Beistand zu leisten. Der Premier⸗Minister erklärte, daß man jenen Bezirken, wo das Armen⸗ gesetz muthmaßlich nur noch vier Monate lang die nöthige Hülfe auf⸗ bringen könne, später mit Unterstützungen zu Hülfe kommen werde; für das übrige Irland aber müsse die Regierung auf das Armenge⸗ setz und auf die Beschäftigung der Unbemittelten durch die Gutsher⸗

ren und Wohlhabenderen rechnen.

Die Bank⸗Direktoren haben in ihrer gestrigen Wochen⸗Versamm⸗ lung nicht, wie man von einigen Seiten erwartete, eine neue Dis⸗ konto⸗Herabsetzung beschlossen. Obgleich der Sun es in Abrede

stellt, so soll es doch wahr sein, daß die ostindische Compagnie an⸗ sehnliche Geld⸗Vorschüsse von der Bank begehrt hat. Am gestrigen Börsen⸗Abrechnungskage haben wieder mehrere Spekulanten fallirt, nämlich Henry Whitemore (Passiva 12,000 Pfd. St., zu erwartende Dividende 6 Sh. 8 Pce. vom Pfd. St.), Secretan und Capper und William Eykyn, und ein Fonds⸗Spekulant, William Abbott. Außer⸗ dem wird das Fallissement von Tanner und Ward, Lederhändlern, mit 55,000 Pfd. St., worunter für 25,000 Pfd. St. Accepte, gemel⸗ det (man rechnet auf nicht mehr als 50 pCt. Dividende). In Glas⸗ gow haben A. und J. Downie (hauptsächlich Geschäfte nach dem Mittelländischen Meere) mit 150,000 bis 170,000 Pfd. St. fallirt; in Lverpool Ashburnes, ein Lederhändler, mit 30 40,000 Pfd. St.

.5* Dänemarhk.

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Kopenhagen, 26. Nov. (A. M.) Die Gemahlin Sr. Durchlaucht des Prinzen Christian von Schleswig⸗Holstein⸗Sonder⸗ burg -Glücksburg, Ihre Durchlaucht die Prinzessin Lonise, ist diesen Morgen glücklich von einer Prinzessin entbunden worden.

Schweiz.

Tagsatzung. Der Beschluß, welchen die Tagsatzung am 26. November nach Eingang des (gestern mitgetheilten) Berahts des Ge⸗ 8 Dufour über die Besetzung von Luzern faßte, lautet folgender⸗ maßen:

1) Es sind drei eidgenössische Repräsentanten zu ernennen, welche sich unverzüglich nach Luzern zu begeben haben. 2) Der Kanton Luzern bleibt einstweilen mit einer angemessenen Zahl eidgenössischer Truppen okkupirt. Die Repräsentanten haben sich hierüber mit dem Truppen⸗Kommando ins Einverständniß zu setzen. 3) Die eidgenössischen Repräsentanten werden mit Beförderung Bericht und Anträge der Tagsatzun vorlegen, welche Maß⸗ nahmen im Interesse der inneren Sicherheit der Eidgenossenschaft so wie in demjenigen einer dauernden Pacification im Kanton Luzern, von Seiten der Tagsatzung zu treffen sind. Sie sind ermächtigt, wenn die Umstände es er⸗

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fordern, diejenigen Anordnungen von sich aus zu treffen, wel ie⸗ sem Zwecke nothwendig werden. 4) Sie sind beauftragt, mit Icherh. v. §. 21 der Verordnung über die Kriegsfonds, vom Jahr 1835, die geeigne⸗ ten Mittel anzuwenden, daß die eidgenössische Kriegskasse und die Spital⸗ Geräthschaften, welche der Eidgenossenschaft zugehören und wofür der Stand Luzern verantwortlich ist, unverzüglich restituirt werden. 5) Die im Kanton Luzern verbleibenden Occupations⸗Truppen stehen zu den in gegenwärtiger Instruction bezeichneien Zwecken zu ihrer Verfügung. 6) Sollte der eine oöder der andere ver zu wählenden eidgenössischen Repräsentanten gehindert sein, die Wahl anzunehmen, oder nach Annahme der Wahl vorübergehend abwesend sein, so sind die gegenwärtigen Instructionen und Vollmachten

einstweilen für den anderen gültig und rechtsverbindlich. 7) Der Voront ist

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beauftragt, gegenwärtigen Beschluß sowohl den eidgenössischen Repräsentan⸗ ten als dem Ober⸗Kommando der schweizerischen Armee unverzüglich mit⸗ zutheilen.

Kanton Zürich. (Tägl. Büll. d. Eidg. Ztg.) Die hiesige Regierung hat dem Kanton Zug gegenüber die Verkehrs⸗, so⸗ mit auch die Lebensmittel⸗Sperre, mit Rücksicht darauf, daß derselbe vom Sonderbund zurückgetreten ist, aufgehoben. Obgleich die von dem Kanton Zug abgeschlossene Capitulation diesem Kanton die Ver⸗ pflichtung auferlegt, die an der Stelle der von den Sonderbündnern niedergebrannten Sihlbrücke zu errichtende Nothbrücke herzustellen, hat doch die Regierungs⸗Kommission von Zug den Kanton Zü⸗ rich um Betheiligung bei diesem Bau zur Hälfte angegangen. Die zürichsche Regierung hat jedoch dieses Ansinnen in angemessener Form von der Hand gewiesen.

Dr. Robert Steiger ist in Folge einer Einladung am 26sten von Zürich nach Luzern gereist.

Kanton Luzern. In Luzern wurde am 21. November fol⸗ gendes Armee⸗Bülletin bekannt gemacht:

Heute haben die eidgenössischen Truppen Besitz von der Stadt Luzern genommen. Drei Divisionen nebst der schweren Artillerie rückten gleichzei⸗ tig von allen Seiten in dieselbe ein. Die Einnahme der Stadt konnte nicht mehr zweifelhaft sein, nachdem gestern durch einen kräftigen Frontal-Angriff eines Theils der vierten Division, unterstützt von der schweren Artillerie, und durch einen gleichzeitigen Seiten⸗Angriff des übrigen Theils der vierten nebst zwei Brigaden der fünften Division, von Honau und Meyers⸗Kappel her, die feste Stellung der Sonderbunds⸗Armee bei der Gislikerbrücke genom⸗ men worden war. Gestern schon rückte die vierte Division über Roth hin⸗ aus, wo sie bivouakirte, die fünfte Division bivouakirte bei Adligenschwyl. Beide Divisionen, so wie die Artillerie, haben Proben hohen Muthes, gro⸗ ßer Tapferkeit und unverdrossener Ausdauer abgelegt, und es gebührt ihnen die dankbare Anerkennung des Vaterlandes.

Die Zeitung für die katholische Schweiz ist am 23sten noch erschienen, am 24sten dagegen erschien an ihrer Statt nur ein Bülletin, welches folgende Angaben über den Verlauf der Dinge in Luzern selbst enthielt: „Der Stadt⸗Rath von Luzern erließ am 23ͤsten Abends folgendes Schreiben an den Regierungs⸗Rath des Kantons Luzern:

„Tit.! In diesen verhängnißvollen Momenten, wo die Drangsale und Folgen des Krieges sich unserer Stadt je länger, je mehr nähern, wen⸗ den wir, Vorsteher der bedrohten Gemeinde, uns zutrauensvoll an Hochdie⸗ selben, um Sie zu bitten, Ihre wirksame Obsorge mit unserem unablässigen Streben zu vereinen, um dieselbe vor Unglück zu bewahren, so viel immer möglich ist. Einige Augenblicke können hinreichen, den Wohlstand und das Lebensglück des Einzelnen, so wie im Allgemeinen, Alles Schöne und Gute, was seit Jahrhunderten gesammelt und gebaut, gepflegt und veredelt wor⸗ den, zu zerstören, und kommende Jahrhunderte sind nicht vermögend, das Verlorene zu ersetzen, das erlittene Unheil vergessen zu machen. Wenn es uns auch zunächst daran gelegen sein muß, von dem gelieb⸗ ten Luzern solches Unglück abzuwenden, so werden Sie, wir hegen die volle Zuversicht, nicht minder dahin wirken und alle geeigneten Mittel treffen, um den daherigen Zweck zu erreichen. Das Zutrauen des Volkes, welches Ihnen die Zügel der Regierung überließ, kann gewiß nicht besser gerechtfertigt und belohnt werden, als wenn Sie das Elend des Krieges möglichst von ihm abzuwenden oder doch zu mildern suchen. Ihre viel⸗ vermögende Verwendung bei dem Kriegs⸗Rath der verbündeten Stände würde es zweifelsohne am sichersten dahin bringen, derartige Verfügungen zu treffen, daß die Stadt, wenn die Ereignisse eine unglückliche Wendung nehmen sollten, möglichst geschont werde. Der innigste Dank sowohl der Behörden als der Einwohner Luzerns wird Ihrer Bemühung zu Theil wer⸗ den. Indem wir nochmals unsere dringende Bitte wiederholen, die Stadt, so viel an Ihnen liegt, den schrecklichsten Folgen des Krieges nicht aussetzen zu lassen, benutzen wir diesen Anlaß, Sie, Tit. ꝛc.“

Hierauf erschien auf dem Stadthause der Bericht, die Regierung des Kantons habe sich faktisch aufgelöst und in ihrer großen Mehr⸗ heit entfernt. Beinahe gleichzeitig traf nachstehendes, an den Stadt⸗ Rath gerichtetes Schreiben des Generals von ein:

„Tit.! Ich zeige Ihnen hiermit an, daß ich Willens bin, den eid⸗ genössischen Truppen einen Waffenstillstand vorzuschlagen, um die Stadt zu retten. Ich bin dazu von dem h. Kriegsrath und dem Regierungs⸗Rath des Kantons Luzern ermächtigt. Mit vollkommener Hochachtung.

Der Ober⸗Befehlshaber der Armee: (gez.) J. U. von Salis⸗Soglio.“

Bald hernach muß auch der Herr General sammt dem General⸗ stab u. s. w. sich entfernt haben. Bei dieser Lage der Dinge hielt der Stadt⸗Rath es für seine Pflicht, um allen Exzessen vorzubeugen, die folgende Proclamation zu erlassen:

Einwohner der Stadt Luzern! Wertheste Mitbürger! Nachdem die Re⸗ gierung des Kantons c; sich faktisch aufgelöst, hat der Stadtrath von uzern es für seine Pflicht erachtet, für Ruhe und Ordnung, Sicherheit der Personen und des Eigenthums zu wachen. Zu dem Ende ist das Land⸗ jäger⸗Corps unter die Befehle der Stadt⸗Polizei gestellt worden. Wertheste Mitbürger! Wir gewärtigen von Eurem Sinne für Gesetzlichkeit und Ord⸗ nung, daß Ihr uns in unseren Bestrebungen unterstützen werdet. Luzern, den 24. November 1847. Der Präsident: Schuhmacher⸗Uttenberg. Namens des Stadtraths. Der zweite Stadtschreiber: Rietschi.

Am Morgen um 10 Uhr wurde dem Stadtrath ein Schreiben Sr. Excellenz des Herrn Ober⸗Kommandanten der eidgenössischen Truppen, datirt aus dem Hauptquartier Sins, 4 ¾ Uhr Morgens, er⸗ öffnet, welches an die Regierung des Kantons Luzern und in Abwe⸗ senheit derselben an den Stadtrath gerichtet war. Sein Inhalt ging im Wesentlichen dahin: Da die Ereignisse so weit gekommen und die eidgenössischen Truppen bivonakirt seien, in welcher Lage sie nicht bleiben können, so sei es unmöglich, einen Waffenstillstand zu bewilli⸗ gen. Das einzige Mittel, Unglück zu verhüten, bestehe darin, den eidgenössischen Truppen die Thore der Stadt zu öffnen und auf eini⸗ gen hohen Thürmen die eidgenössische Fahne aufzupflanzen. Wenn man dieses thue, so würden die eidgenössischen Truppen ohne irgend welche Gewaltthat einziehen, und die Sicherheit der Personen und des Eigenthums werde gehandhabt werden. Man soelle sogleich Ordonnanzen absenden, um die am meisten vorge⸗ rückten Truppen von den hierseitigen Entschließungen in Kennt⸗ niß zu setzen. Der Stadt⸗Rath ordnete hierauf drei Mitglieder aus seiner Mitte ab, um auf zwei verschiedenen Punkten den eidgenössi⸗ schen Truppen entgegenzugehen und dieselben zu versichern, daß sie, ohne welche Feindseligkeiten zu besorgen, in die Stadt einrücken kön⸗ nen. Einem bereits anhergekommenen eidgenössischen Offizier wurde die nachstehende Erklärung übergeben:

„24. November 1847. Der Stadt⸗Nath von Luzern, veranlaßt durch eine Zuschrift Sr. Excellenz des Herrn Ober⸗Kommandanten der eidgenössi⸗ schen Armee aus dem Hauptquartier Sins vom heutigen Tage, des Mor⸗ gens 3 auf 4 Uhr, erklärt anmit: daß die Regierung des Kantons Luzern sich gestern Abends faltisch aufgelöst und in ihrer großen Mehrheit von hier entfernt hat, daß die Thore der Stadt offen stehen und die Milizen, so wie der Landsturm, entwaffnet sind, und daß als fernerhin sichtbares Zeichen, man werde in hiesiger Stadt die eidgenössischen Truppen mit Zu⸗ trauen empfangen, auf zwei Thürmen derselben die eidgenössische Fahne be⸗ reits aufgepflanzt ist. (Folgen vie Unterschriften.) 1

Eine für alle Kantonsbürger ausgeschriebene und von etwa 500 derselben besuchte Volks⸗Versammlung hat am 25sten in Luzern eine Kommission von Mitgliedern, aus jedem der 5 Aemter eines und 2 durch freie Wahl aufgestellt, als: Alt⸗Kriminalgerichts⸗Präsident Hertenstein, Fürspr. Eduard Schnyder, Oberst Trorler, Fürspr. Vil⸗ Uger, Handelsmann Jos. Aregger, Oberst Schuhmacher und Lehrer Dula. Diese beriefen auf den 27sten eine größere Volks⸗Versamm⸗ lung zur Wahl einer provisorischen Regiernng ein. Dr. Steiger wurde durch einen Eilboten nach Luzern beschiden.

Am 27. November war in Luzern, nach Ankunft des Dr. Stei⸗ ger, der sich bis jetzt als Feldarzt in Richterschwyl aufgehalten hatte vor dem Theater im Freien eine Volks⸗Versammlung veranstalter, um eine provisorische Regierung einzusetzen. Nach einem kurzen ein⸗ leitenden Worte wurde ein Schreiben des Stadtrathes vorgetragen wodurch sich derselbe, unter Zuziehung einiger Männer der Land⸗ schaft, worunter die Namen Moser und Trorler, zur provisorischen Regierung konstituirte, gegen welche Konstituirung einige „a bases gehört wurden. Darauf nahm Dr. Steiger das Wort. Er trug die Uniform eines eidgenössischen Militair⸗Arztes. Die mißbilligenden Stimmen des eben⸗ gehörten Vorschlags, sagte er, mögen daher rühren, daß der Stadtrath 85 Mitglied zählt, welches seine Pressen allen Schmäh⸗Artikeln gegen die Eidgenossen hergegeben habe. Er mache den Vorschlag: Dieses Mit⸗ glied sei ausgeschlossen. Es handle sich hier um den Buchdrucker Reber. Zweitens: Alle Jesuiten und Affiliirten müßten binnen drei⸗ mal 24 Stunden den Kanton Luzern verlassen. Drittens: Die Ur⸗ heber des Sonderbundes und diejenigen Mitglieder des Großen Nathes, welche sich gegen dessen Bildung nicht verwahrt, würden in Anklagestand versetzt und für die Folgen verantwortlich erklärt. Vier⸗ tens: Allgemeine Amnestie der politischen Angeklagten. Diese Vor⸗ schläge wurden angenommen. Pfyffer hat erklärt, an der provisori⸗ schen Regierung nicht theilnehmen zu können. Die oberste Militair⸗ Behörde soll dieser Regierungs⸗Konstituirung ihren Schutz zuge⸗ sagt haben.

(Frkf. Bl.) Die urner Deputirten, welche zur Unterhandlung nach Luzern kamen, verlangten eine ehrenvolle Capitulation, worauf man nicht eingegangen. Auch aus Wallis soll ein Abgeordneter in Luzern angelangt sein. 8

Die geflüchtete Regierung hat auch die Staatssiegel und die wichtigsten Staatsschriften auf dem Dampfschiff mitgenommen.

Nach einer Korrespondenz des Basler Tagblattes hätten die eidgenössischen Majoritäts⸗Truppen am 23. November stärker ge⸗ litten, als andere Blätter melden. Am ästen seien 66 leicht Ver⸗ wundete in Villmergen durchgeführt worden, auf den 25sten waren 80 angekündigt, Viele lägen noch an Ort und Stelle, und Andere seien nach Zürich transportirt. Wie groß der Verlust der Sonderbunds⸗ Truppen gewesen, sei noch nicht gewiß, man glaube, es dürften weit weniger gefallen sein. 81 1b 8

(Tägl. Büll. d. Eidg. Ztg.) Ein Bataillon Walliser soll in Luzern zurückgeblieben sein. Etwa 350 Mann desselben seien Unter⸗Walliser, welche die einrückenden eidgenössischen Truppen mit lauten Vivats empfangen hätten. Die Urner und Unterwaldner sind größtentheils in der Nacht mit den Regierungs⸗ Dampfschiffen abge⸗ fahren. Vor dem Hause des Obersten Elgger sei eine Sicherheils⸗ Wache aufgestellt; General Salis⸗Soglio soll sich ebenfalls dort aufhaiten. 2 G

Der Landsturm von Luzern wird nun entwaffnet, und sämmtliche bei demselben vorgefundenen Waffen werden aus dem Kanton fort⸗ geschafft.

Die Truppen rücken nun von allen Seiten nach den Kantonen Unterwalden und Schwyz vor. Die Regierung von Schwyz soll ka⸗ pitulirt, Uri aber auf die Aufforderung von Seiten des General Dufour, eben so wie Unterwalden, Bedingungen gestellt haben, die nicht angenommen worden. Nach anderen Geruͤchten hätte auch Schwyz noch nicht kapitulirt; noch andere dagegen sprechen (lant der Baseler Zeitung) von Capitulation aller drei Kantone.

Das Hauptquartier der Armee ist jetzt in Luzern. Die Post⸗ verbindung zwischen Luzern und Zürich, Luzern und Bern, Luzern und Aarau eist auch die Eidgenössische Zei und der Freie Schweizer wieder.

Nat.⸗Z wird perichitt, der Landsitz des Generals Sonnenberg bei Kasteln sei den 21sten verbrannt worden. Der Freisinnige bestätigt diese Nachricht und fügt hinzu, daß auch das

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nahe dabei gestandene Haus des Gemeinde⸗Schreibers mit ver⸗ brannt sei.

Kanton Freiburg. Nachdem der Constitution nel Neu— chatelois eine auf den Angaben des Oberst Maillardoz beruhende Darstellung der Ereignisse vor der Capitulation Freiburgs, gebracht (s. Nr. 330 der Allg. Pr. Ztg.), giebt dieses Blatt noch Ergän⸗ zungen dazu aus anderen Quellen, worin sich besonders in Bezug auf das Verhalten des Obersten selbst einige von jenem früheren Berichte abweichende Mittheilungen finden. Es wird in diesen gesagt:

Nachdem General Dufour vor der Stadt angekommen war, ließ er den Staats⸗Rath wissen, daß der Platz mit zu überlegenen Kräften umstellt sei, als daß an Widerstand zu denken wäre; er habe 25,000 Mann und 60 Stücke Geschütz unter seinen Befehlen, er fordere die Behörde daher auf, das Blutvergießen und die Zerstörung der Stadt zu vermeiden, die jeden⸗ falls in Brand gerathen würde. Der Staats⸗Rath versammelte sich am 13ten um 11 Uhr und lud Herrn von Maillardoz und zehn andere Offi⸗ ziere zu der Berathung ein. Dieser, um seine Meinung befragt, war der Ansicht, daß Freiburg, von seinen Verbündeten verlassen, unterliegen müßte, dessenungeachtet werde er als Militair seine Pflicht thun, wenn der Staats⸗ Rath den Kampf gebiete. Die Generale Schaller und Albiez, die Komman⸗ danten Monnin, Surbeck, Chollet und T echtermann bezeugten den guten Geist ihrer Truppen, schlossen sich aber doch Herrn Maillardozan. General Mo rez, Artillerie⸗ Kommandant Amann und Platz⸗Kommandann Weck sprachen sich allein für Ver⸗ theidigung auf Tod und Leben aus. Auf diese Verhandlung hatte folgen⸗ der Vorfall mit eingewirkt: Sonnabend den 13ten, Morgens früh, hatte Herr von Maillardoz einen Wortwechsel mit dem Schultheißen Weck, Prä⸗ sidenten des Kriegsraths. Letzterer wollte nämlich, daß der Oberbefehlsha⸗ ber sich nicht in die Vertheidigungslinien einschließen lasse, sondern daß er Ausfälle mache. Herr von Maillardoz war entgegengesetzter Meinung und reichte in einem Augenblicke des Unmuths seine Entlassung ein. Diese Thatsache war mehreren Regierungsmitgliedern bekannt und entmuthigte sie. Mittags beschloß der Staatsrath, von General Dufour einen Waffenstill⸗ stand bis Morgens 7 Uhr zu verlangen, der auch bewilligt wurde. Nach⸗ mittags gegen 4 Uhr entspann sich bei dem Fort Bertigny, wahrscheinlich aus Irrthum, der Kampf mit den waadtländischen Truppen, die diesen Po⸗ sten und die wichtige Lage von Botzey wegnahmen und mit schwerem Ge⸗ schütz besetzten, von wo aus man die Stadt in drei Viertelstunden verbren⸗ nen konnte. Dies entmuthigte den Staatsrath noch mehr, und er unter⸗ zeichnete die Capitulation. Nun fühlte er, daß seine Zeit erfüllt sei, und übertrug die Gewalt einer Kommission, die aber zablehnte. Darauf blieb der Staats⸗Rath auf seinem Posten. Montag Morgens ver⸗ nahm er, daß sich eine provisorische Negierung bilbe. Da schickte er die Herren Schaller, Schultheiß Weck und Staatsrath Techtermann zu Oberst Rilliet, damit dieser die bewaffnete Macht zur Unterstützung der bestehenden Behörden gegen die Bildung einer provisorischen Regierung verwende, ge⸗ mäß Art. 5 der Capitulation. Herr Rilliet antwortete ausweichend, sah die Regierungsfrage für eine politische an und wies den Staats⸗Rath an die Tagsatzung. Einige Augenblicke darauf wurde die Staats⸗Kanzlei, 86 der Regierung, durch freiburger politische Flüchtlinge angegriffen, der Wach⸗ posten verjagt und die Wohnung des Kanzlers von der Weid verwüstet und geplündert, eben so das Haus des Schultheißen Fournier. Nun Sn es die Regierungs⸗Mitglieder für gerathen, sich zu verbergen, um Mißhand

u entgehen. 18 lunge c dir Karlsruher Zeitung enthält in einem Schreiben von der französischen Gränze einige Erläuterungen über das, was vor und in Freiburg vorgegangen, in welchen es heißt:

Die ohne alle Vertheidigung erfolgte Uebergabe von Freiburg konnte sich anfänglich Niemand erklären; aber das Räthsel löst 21 . fol⸗ gende nähere Angaben, die aus vollkommen verläßlicher Quelle e. Schon am Sonnabend Morgens, als die Kolonnen n eidgenöͤssischen Hee⸗ res bereits im Angesichte der Freiburg umgebenden Verschanzungen standen,

8 zum Anbruch der Nacht dauerte.

Artillerie⸗Hauptmann.

ganz. mit dem Siege auch

eiwa ½l Stunden von seinen Thoren, und als die Aufforderung des Gene⸗ rals Busour an den Obersten Maillardoz ergangen war, begannen die Un⸗ terhandlungen. Man war übereingekommen, daß vorläufig die Feindselig⸗ keiten noch nicht beginnen sollten. Dessenungeachtet ließ gegen 2 Uhr Nach⸗ mittags der Hauptmann Eptel seine Compagnie waadtländer Scharf⸗ schützen gegen eine Schanze gegenüber von Matras vorrücken. Die freiburger Kanoniere, darüber unruhig, verlangten von ihren Offizieren, das Feuer beginnen zu dürfen. Diese schlugen das Ver⸗ langen ab, weil Besehl gegeben sei, nicht zu schießen. Da feuerte ein Kor⸗ poral ein Geschütz ab, und der Schuß tödtete einen Kanonier, verwundete zwei und streckte ein Pferd von der Bespannung eines Sechspfünders nie⸗ der. Dies war das Signal zu einem ziemlich lebhaften Gefechte, an wel⸗ chem zwei Bataillone, eine Scharfschützen⸗Compagnie und die Batterie von Peterlingen Theil nahmen. Das Feuer dauerte bis in die Nacht hinein; aber auf den übrigen Theilen der Linie nahmen weder die Freiburger noch die Zwölfertruppen daran Theil. Es wurde ein Waffenstillstand geschlossen; Maillardoz gab seine Entlassung, weil die Regierung ohne ihn gehandelt hatte. So waren die freiburger Streitkräfte im ent⸗ scheidenden Augenblicke ohne Führer, und der Spndikus der Stadt begann nun ernstlich zu unterhandeln, indem er zugleich dem Ge⸗ neral Dufour anzeigte, daß die bestehenden Behörden ihre Entlassung ge⸗ geben hätten. Inzwischen hatten die Truppen gegen den Feind gesührt zu werden verlangt und vergeblich nach ihren Ober⸗Offizieren gerufen. Nun trat eine gräuliche Unordnung ein; die Soldaten wollten ihre Waffen nicht niederlegen, wie der Sieger es verlangte. Nur dem Bischof, der, von sei⸗ ner ganzen Geistlichkeit umgeben, unter ihnen erschien, gelang es endlich, sie zu besänftigen. Da warsen die Einen ihre Gewehre weg, die An⸗ deren zerschlugen sie in Stücke, die Meisten rissen ihre Kokarden ab, laut rufend, daß man sie verrathen habe. Nach diesen Auftritten der Verwirrung und des Jammers hielt die triumphirende Armee Nachmittags ihren Ein⸗ zug in Freiburg. Oberst Rilliet, umgeben von einem zahlreichen Stabe, befand sich an der Spitze von 15 Bataillonen, 6 Compagnieen Rei⸗ tern, einigen Batterieen und 8 Compagnieen Scharfschützen. Diese ganze Truppenmasse defilirte vor ihm auf dem Platze der Murtenlinde, was bis Nun erst fielen beklagenswerthe Auftritte vor: 15,000 Mann Truppen sollten in einer Stadt von etwa 7000 Ein⸗ wohnern untergebracht werden; Jeder wollte Platz finden, sei es in Güte oder mit Gewalt. Die Waadtländer benahmen sich noch ziemlich gut; nicht so die Berner, welche Erzesse jeder Art begingen. Nicht einmal die Kir⸗ chen wurden geachtet. Die ganze Umgebung von Freiburg gleicht einer Wüste. Einige Stunden vor dem Einrücken der Sieger zogen die freiburger Flüchtlinge, mit Gewehren bewaffnet und unter Trommelschall, mit einer rothen Fahne, auf welcher das Bildniß des Papstes sich befand, in die Stadt ein und unmittelbar nach dem Jaquemard⸗Thurm, wo sie die seit 10 Monaten in Haft befindlichen politischen Gefangenen befreiten. Noch kennt man die wahre Ursache dieser Capitulation nicht. Die Einen beschuldigen die Regierung, die im Augenblicke der Gefahr den Muth ver⸗ loren und sogar Maillardoz selbst bedroht hätte; Andere sagen, Maillardoz selbst habe seine Sache verrathen. Letzteres erscheint schwer glaublich: die frühere militairische Laufbahn dieses Offiziers, der sich schon in den Kriegen des Kaiserreichs ausgezeichnet hat, spricht dagegen. 8 (Tägl. B. d. Eidg. Ztg.) Dr. Büssard ist von der proviso⸗ rischen Regierung zum Tagsatzungs⸗Gesandten ernannt worden.

Die Regierung beschäftigt sich mit der Ausarbeitung eines neuen Wahlgesetzes, nach welchem statt der indirekten Wahlen direkte statt⸗ finden und die Wählbarkeit auf ein jüngeres Alter ausgedehnt wer⸗ den soll. Bisher mußte der Wähler wenigstens 25 Jahre alt sein und nach einem Census wählen. So wie dieses Gesetz erlassen sein wird, wird der neue Große Rath unmittelbar vom Volke gewählt werden. 1 Deer Oberst Rilliet macht unterm 18. November bekannt, daß eine Kommission niedergesetzt worden sei zur Untersuchung und Be⸗ augenscheinigung der Verwüstungen, welche in Folge der militairischen Occupation seit dem 15. November verübt worden sind. Sie ist fol⸗ gendermaßen zusammengesetzt: Bourgeois, eidgenössischer Oberst, Präsident, Audemars, Bataillons⸗Kommandant, Bollens, Bataillons⸗ Kommandant, Reymond von Genf, Bataillons⸗Kommandant, Creux, Alle Personen, welche sich beschädigt glauben, können ihre Ansprüche derselben eingeben, damit dieselben festgestellt werden können. Der Küster der Kathedralkirche habe am folgenden Tage öffentlich bescheinigt, daß dieser nur einige gelbe Kerzen ent⸗ wendet worden seien.

Kanton Basel. (O. P. A. Z.) Damit Basel doch auch etwas von dem Kriege erfahre, so ist ihm und seiner Garnison die Bewachung der in Luzern gemachten Kriegsgefangenen, namentlich der Walliser, zugewiesen, und sie werden nun künftigen Montag (29. Nov.) hier eintreffen. Wir verstehen nicht ganz, was diese Maßregel be⸗ deuten soll, und warum man, nach nun faktisch beendigtem Kriege, diese Leute nicht nach ihrer Heimat zurückschickt oder sie wenigstens nicht in näher gelegene Kantone verlegt, sondern an die äußerste Gränze. Es scheint, man traue dem Landfrieden noch nicht Es wäre zu wünschen, daß es den Siegern gelänge, andere Ueberzengungen einzuführen, und dies kann nur dann geschehen, wenn sie sich ihres Sieges nicht allzusehr überheben und Milde vorwalten lassen. Wegen der obenerwähnten Gefangenen (250 Mann) ist noch zu bemerken, daß dieselben ohne andere Bedeckung einzig durch den (selbst gefangenen) Obersten von Courten aus Wallis hierher geführt werden, der für ihre richtige Einlieferung sein Ehrenwort gegeben. Ein schöner Zug gegenseitigen Zutrauens, sowohl von Seiten des Generals Dufour, der dem Worte des gefangenen Ofsiziers vertraut, als auch von Sei⸗ ten des Obersten Courten, der sich so auf seine Leute verlassen kann. Blos von hier aus wird ein Detaschement sie in Rheinfelden ab⸗ holen, weil man von der gereizten Stimmung auf Basellandschaft d gehörige Schonung gegen Gefangene erwarten zu können

aubt.

Kanton Appenzell J. Nh. (Constit. Neuchat.) Bas Wahre in der Sache des appenzeller Kontingents ist: Der Große Rath hat sein Kontingent zur Verfügung der⸗ eidgenössischen Behörde gestellt, indem er sich nur vorbehielt, daß dasselbe nicht gegen die Kantone des Sonderbundes verwendet werde; der General ließ der Regierung durch Vermittelung des Chefs des Generalstabes sein Be dauern über einen dem Wohl des Kantons widerstrebenden Vorbehalt ausdrücken, ermächtigte sie aber zugleich, ihre Truppen zu beurlau⸗ ben. Diese Beurlaubung hat am Freitag oder Sonnabend statt⸗ gefunden.

Kanton Aargau. (Frkf. Bl.) Am 25. November Abends 10 Uhr kamen in Aarau wieder mehrere Wagen voll schwer Blessir⸗ ter an, so daß nun wohl an 120 dort sein mögen. Zürich, St. Gallen und andere Kantone haben auch ihren Theil bekommen. In Muri lagen am 25. November 19 Todte, von denen 9 Aargauer, 4 Züricher und Appenzeller, 1 Unterwaldner, 2 Luzerner⸗Soldaten und 3 Luzerner⸗Landstürmer.

Kanton Waadt. haben in Lausanne wieder sammlungen stattgefunden.

(Karlsr. Ztg.) Am letzten Sonntag girbe Unordnungen gegen religiöse Ver⸗ 8 b“ icht nur wurden die Versammlungen dnre ngagecgeeheheh, sondern in einem Versammlungsorte wurden ges Beschädigungen verübt und Abendmahls⸗Kelche zerbrochen. „Fenasfgsce Soldaten, welche noch die eidgenössische trugen, beschimpften Frauen, welche beteten, und friedli ij 8 1I ür⸗ ger, welche die Bibel lasen. EI1 18 erscgsnheeihe

2287 Ztalien.

Nom, 17. Nov. (A. Z.) Gestern früh hat die Consulta ihre erste Sitzung gehalten und ist sofort zur Bildung der Sectionen geschritten. Zum Präsidenten der Gesetzgebung ist Antonio Silvani, einer der Deputirten von Bologna und Mitherausgeber des Felsi⸗ neo, ernannt worden. Ferner sind für diese Section erwählt: die Deputirten Guiseppe Lunati, Ciofi, Pasquale de Rossi, Francesco Benedetti und Guiseppe Piacentini, mit Ausnahme von Ciofi und Benedetti, lauter tüchtige, geprüfte und geachtete Rechtsgelehrte. Für die Finanzen sind Vannuttelli, Minghetti, Gactano Recchi, Pasolini, Mastai und Simonetti erwählt worden. Die vier ersten sind ge⸗ wiegte Geschäftsmänner, zum Theil sehr begütert und in ökonomi⸗ schen Angelegenheiten wohl erfahren. Für den Handel und die Ver waltungs⸗Angelegenheiten sind Santucci, Paolucci, Lauri, Adriani, Pacca und Gualterio erwählt. Santucci und Pacca sind von geringerem Belang, die übrigen genießen eines trefflichen Rufs. Für die Militair⸗Angelegenheiten der Principe Barberini, D. Pietro Odescalchi, Pompeo di Campello, Sgariglia und Peda; mit Aus⸗ nahme von Ersterem fast lauter unbedeutende oder zur Zeit noch ob⸗ skure Leute. Es scheint daher, daß man sie in diese Section von geringerer Wichtigkeit verwiesen habe. Nachdem diese Wahlen be⸗ werkstelligt waren, wurde die Adreß⸗Deputation ernannt. Diese hat sich aus folgenden Männern zusammengesetzt: Silvani, Minghetti, Paolucci und D. Pietro Odescalchi. Die Adresse selbst sollte die all⸗ gemeinen Ideen und Grundzüge der Thätigkeit der Staats⸗Consulta enthalten. Ein Schluß⸗Artikel erwähnte auch der Nachahmung, welche Pius' IX. Beispiel bei einigen auswärtigen Souverainen gefunden habe. Dies setzte den Kardinal Antonelli in Schrecken. Er äußerte

seine Befürchtungen, man möge sich dadurch kompromittiren, und er⸗ klärte, er müsse darüber vorerst Se. Heiligkeit zu Rathe ziehen. Einige Deputirten äußerten dagegen, daß es in diesem Falle besser sei, den ganzen Artikel zu streichen, während Silvani und Minghetti an demselben festhielten. Die Sitzung hat vier volle Stunden ge⸗ währt. An Erörterungen hat es nicht gefehlt. Der Kardinal An⸗ tonelli wollte sogar die Benennung von Deputirten beseitigt wissen, wogegen diese die Ausdrücke der offiziellen Dekrete geltend machten. Die Schwierigkeit ihrer Stellung sehen mehrere dieser Abgeordneten wohl ein. Zwischen Papst und Volk haben sie einen eben so delika⸗ ten wie gefährlichen Posten zu behaupten. Ihre Arbeiten erwarten sie nun zunächst von dem Staats⸗Sekretariat, welches ihnen die be⸗ treffenden Aufgaben, Fragen und Berathungs⸗Gegenstände vorzule⸗ v

36 Madrid, 21. Nov. In der gestrigen Sitzung des Kongresses nahm der Deputirte Tejada das Wort zur Unterstützung des auf Vorlegung der verschiedenen Dokumente, welche zur Aufklärung der Finanz⸗Verwaltung des Herrn Salamanca dienen sollen, gerichteten Antrages. Herr Tejada, Schwager des Marquis von Viluma, ist derselbe Deputirte, der vor drei Jahren in einem langen, im Kon⸗ gresse gehaltenen Vortrage die rein monarchische Regierungsform an⸗ empfahl und darüber mit dem Minister Mon in einen so heftigen Wortwechsel gerieth, daß er sein Deputirten⸗Amt niederlegte. Jetzt gehört er zu den eifrigsten Mitgliedern der ultramoderirten Partei. Indem er den besprochenen Antrag unterstützte, berief er sich auf das von der französischen Pairs Kammer letzthin gegebene Beispiel, behauptete jedoch, die anzustellende Untersuchung müsse sich auf die Verwaltung des Herrn Salamanca beschränken, indem die Fehler, welche man etwa den früheren Ministerien zur Last legen möchte, bereits der Geschichte angehörten und als rein politi⸗ scher Natur dem Ausspruche der Cortes nicht unterlägen. Der Kon⸗ greß war darauf großmüthig genug, Herrn Salamanca, der sich zugegen befand, das Wort zu ertheilen, und sämmtliche Blätter räu⸗ men heute ein, daß er es mit der ihm eigenen Geschicklichkeit zu füh ren wußte. Herr Salamanca gestand ein, er könne politische Fehler begangen haben, erklärte aber, daß er die Verwaltung der Finanzen mit reinen Händen geführt hätte. Er selbst fordere deshalb die Mi⸗ nister auf, alle jene betreffenden Papiere den Cortes vorzulegen. Er entwickelte den Geschäftsgang, den er in Betreff der dem Königlichen Hause als Entschädigung für Rückstände zugesprochenen dreiprozenti⸗ gen Staatspapiere beobachtet habe, suchte sich auch über die anderen ihm zur Last gelegten Punkte kurz und bündig zu rechtfertigen und erklärte am Ende, er hätte gar keine Emission von Staatspapieren vorgenommen. Nachdem der Finanz⸗Minister sich bereit erklärt hatte, die verlangten Dokumente dem Kongresse vorzulegen, wurde der An⸗ trag einstimmig genehmigt.

Vorgestern begab das diplomatische Corps zur festgesetzten Stunde sich in den Palast, um die junge Königin zu ihrem Namenstage zu beglückwünschen. Die Königin befand sich so unwohl, daß sie erst nach zwei Stunden erschien. Dennoch fand Abends der Ball statt. Die Königin walzte die ganze Nacht hindurch bis 5 Uhr Morgens. Ihr Gemahl tanzte gar nicht und zog sich um 2 Uhr in seine Ge⸗ mächer zurück.

In Bezug auf die entsetzliche Mordthat, welche in dem Palais der Königin Christine stattfand (s. das gestrige Blatt der Allg. Pr. Ztg.) verbreiteten sich hier die unglaublichsten Gerüchte. So heißt es, eine in demselben Hause wohnende Dame hätte aus Eifersucht auf ihren Gemahl die That vollziehen lassen. Der Geistliche, in dessen Diensten die Ermordete stand, giebt an, er hätte am Tage des Ereignisses seine Wohnung um 3 Uhr Nachmittags verlassen und sie bei seiner Rückkehr um 5 Uhr verschlossen gefunden, worauf er sie er⸗ brechen ließ und den Leichnam entdeckte.

Monsignore di Pietro, dessen Durchreise nach Lissabon ich in meinem letzten Briefe meldete, zeigte sich hier nur in bürgerlicher Tracht und besuchte, mit Ausnahme des päspstlichen Delegaten, Niemand.

Seit gestern ist eine Kälte von 2 Grad hier eingetreten.

Zproz. 26 ½, 5proz. 15 ¼ auf 30 Tage.

vNP vttö

London, 26. Nov. (B. H.) Lissaboner Berichte vom 24 sten d., welche mit dem Dampfschiffe „Iberia“ eingeg angen sind, melden, daß die Ministerial⸗Krisis am 14ten ihr Ende daß die Königin sich entschlossen habe, die Civil⸗Gouverneure, welche als Werkzeuge der Cabrals der ministeriellen Politik entgegenarbeiteten, zu entlassen, und daß in Folge davon sämmtliche Minister ihre Re⸗ signationen zurückgenommen haben. In Lissabon, Porto, Braga und Braganza wurden die bisherigen Civil⸗Gouverneure sofort durch volks⸗ thümlichere Männer ersetzt, in Lissabon der Marquis von Fronteira durch den Baron de Villanova de Ourem (bekannter als Oberst Lapa), in Porto der Graf de Pennamayor durch den bisherigen Civil⸗ Gouverneur von Coimbra, Visconde de Vallongo; in Coimbra wurde dafür Dr. José Lourengo Morxiz, in Braga Herr Nicholau d'Ar⸗ rochella, in Braganza Herr Pizarro, lauter gemäßigte Männer von dem besten Rufe. Es fragt sich nur, ob die Regierung diesem ihrem ersten Schritte gegen die Cabralisten weitere Maßnahmen im Sinne einer liberalen Politik folgen lassen werde. Inzwischen rühren sich die Progressisten, um den günstigen Augenblick zu benutzen. In einer von ihnen am Aten unter freiem Himmel gehaltenen Versamm⸗ lung, welcher der Marquis von Loulé präsidirte, und der gegen 5000

Personen beigewohnt haben sollen, wurde eine Vorstellung an die Königin beschlossen, in welcher sie um möglichste Ausdehnung des Stimmrechtes bei den bevorstehenden Cortes⸗Wahlen gebeten wurde. Die Vorstellung war der Königin bereits übergeben worden, ihr Er⸗ folg aber noch nicht bekannt. Der König soll persönlich den Ca⸗ brals feind sein und die Rückkehr ihrer Herrschaft nicht wünschen. Er wird daher auch jetzt häufig von der cabralistischen Presse wegen seiner Anordnungen als Ober⸗Befehlshaber des Heeres, insbesondere wegen seiner Verfügung, daß die Soldaten sich nicht in die Wahlen zu mischen haben, heftig angegriffen.

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. .

Hamburg, 29. Nov. (B. H.) Heute hat der deutsche Eisenbahn⸗Kongreß seine Sitzungen hier begonnen. Es sind die Ab⸗

geordneten von 38 deutschen Eisenbahnen versammelt; die Zahl sämmt⸗ licher Anwesenden mag 140 bis 150 Personen betragen. Der Kongreß hat es sich hauptsächlich zur Aufgabe gemacht, allgemeine Grundsätze des Betriebs, Frachtverkehrs ꝛc. festzustellen. wahrscheinlich bis Donnerstag dauern.

Die Verhandlungen werden

Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, den I1. Dezember 1847.

Ausländische Fonds: Pfandbrief-, Hommunal- Papiere und Geld-Course. zt. Brief. Geld. Gem. Zf. ief. Geld. Gem. St. Schuld-Sch. 3 ½ 92 ½ 91 Kur- u. Nm. Pfdbr. 32 2x½ Seeh. Präm. Sch. 90¼ Schlesische do. 3 % 96 K. u. Nm. Schuldv. 3 7 3, 87 ½ do. ELt. B. gar. do. ² 2 2 ½⅔ 92 ½ Berl. Stadt-Obl. 3 ½ 91 4 91 Pr. Bk-Anth.-Sch ½ 106 Westpr. Pfandbr. 391 90 ½ S Eeh Grosshb. Poseu do. 100 ½ Friedrichsd'or. 3 *1 13 do. do. 3 5 91 And. Goldm. à 5th. 12⸗ 12 Ostpr. Pfandbr. 9⁴½ Disconto. 56 Pomm. do. 93 ½

Ausländische Fonds.

Russ. Hamb. Cert.5 Poln. neue Pfdbr. 4 do. beillope 3.4. S. 7 do. Part. 500 Fl.¾ do. 40. 1. Anl. 4 9. do. do. 300 Fl. do. Stiegl. 2 4. A. 5 i’ b Feuer-Cas. [3 ½ do. v. Rthsch. Lst.* 33 0. Staats-Pr. Anls⸗ do. Poln. Schatz O. 7 Holl. 2 ½ 9% Int. do. do. Cert. L. A. 8 94 3 Kurh. Pr. 0. 40 th. do. do. L. B. 200 Fl. 16 ¼ Sardin. do. 36 Fr. Pol. a. Pfdbr. a. C.2 94 ½ N. Bad. do. 35 Fl. Lisenbahn-Actien.

Volleing. Ze.

Amst. Rott. 4 97 ¾⅞ R 8 0. Schl. L. B. Arnh. Utr. 4 ½ Pts. Mgdb. Berl. Anh. A. 4 120 bz. u. G. do. Pr. B. do. Prior. 4 8g do. do. Berl. Hamb. 4 102½ B [Rhein. Stm. do. Prior. 4 ½ 99 ½ B. 99 ½ G. do. Prior. Berl. Stett. 113 ½ bz. Bonn-Cöln. Bresl. Freib. do. Prior. 4 8 do. Prior. Chem. Risa. 1 St.-Vohw. Cöln. Mind. 4 96 a bz. u. G do. Prior. 5 99 ¼ G. do. Prior. 4 ½ Thüringer. B

do. v. St. gar.

Sächs. Bayr.

Sag.-Glog.

Cöth. Bernb. Whb. (C. 0.) 4

Cr. Ob. Sch. ½ B. do. Prior./ 5 102 G. Dresd. Görl. Zarsk Selo./ 68 ½ 6. Düss. Elberf. WI

do. Prior.

Quit. Bog. 4 4 P%

Gloggnitz. IImb. Bergd. Kiel-Alt. Lpz. Dresd. L.öb. Zittau. Magd. Halb. Magd. Leipz. do. Prior. N. Schl. Mk. 89 b=z. do. Prior. a 9]1² G. do. Prior. 101 ¾¼ bz. do. III. Ser. 100 ½ bz. Nrdb. K. Fd.

0. Schl. Lt. A 107 ¼˖ B. do. Prior.

0 72.

Aach. Mastr. 30 80 ¼ b⸗z.

Berg. Mrk. 70 81 ½ bz.

RBerl. Anh. B. 45 108 1 a 109 bz. u. G. Bexb. Ludw. 70 Brieg-Neiss. 55 Thüör. V. 20 Magd. Witt. 50 78 ¾ G. Mecklenb. 90

Nrdb. F. W. 75 66 ½⅔ a ½ bz. u. Rh. St. Pr. 80 87 ¼ 6.

Starg. Pos. 70 82 ½ G.

(Schlufs der Börse 3 Uhr.)

Wilh. Nordbahn sind aufs neue gewichen. Preuss. Bank-Antheile

sechr begehrt und höher bezahlt. Getraide-Bericht. Aw heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen 72 74 Rthlr. Roggen loco russ. 42 43 Rthlr. 2 neuer 46 49 Kthlr. April Mai k. J. 47 ½ Rihlr. G. Haser 48./152 pfd. 27 29 Rthlr. - 48 pfd. pr. Frühjahr 29 ½ Rthlr. Bf. Gerste 43 45 Athlr. Küböl loco 11⁵12— ½ Rthlr. pr. Frühjahr 11 ½ Rthlr. Spiritus loco 24 ½ Rthlr. bez. u. G. Frühjahr 26 x Rthlr. G., ½ Bf. Stettin, 30. Nov. Roggen loco 84,/86 pfd. zu 44 Rthlr. zu lassen, 82 pfd. pr. Frühjahr 47 Rthlr. geboten. Spiritus aus erster Hand zur Stelle 143, %, aus zweiter Hand 14 ½ 0 bez., pr. Frühjahr 14 % bez. und zu machen. Rüböl loco zu 11 ½2 Rthlr. zu haben, angetragen.

Stettin, 29. Nov. Seit vorgestern hat sich hier neues Frostwetter eingestellt, jedoch noch nicht von solchem Belange, daß die Schifffahrt da⸗ durch gestört wird. 8

Getraide ist im Allgemeinen matter. Weizen 129 bis 131 pfd. neuer gelber uckerm., märk. und pomm. ist, bei schwacher Kauflust dafür, zu 68 a 70 Rthlr. erlassen. Roggen in loco ist seit Mitte voriger Woche um 1 a 1 ½ Rthlr. niedriger, neuler von schwerem Gewicht zu 45 ¼ Rthlr., ged. russ. zu 40 Rthlr. zuletzt gekauft. Frühjahrs⸗Lieferung dagegen bleibt noch je lich fest, für 86pfd. 48 Rthlr. ist bezahlt, gewöhnliches Gewicht (Se2 zu 47 Rthlr. theilweise noch anzubringen, theilweise aber auch zu Gerste, große pomm. ist zu 40—39 Rthlr. gekauft und wohl noch 39 Rebir⸗ sehr gute kleine zu 38 ¾ Rthlr. Hafer in loco pomm. noch auf zac. ge⸗ gehalten, in Waare von circa 54 Pfd. p. Schfl. lrzoch zu esenblich ganz kauft, auf Früͤbjahrs-Lieserung hag vaegag und für den Aut 8 nominell. Erbsen noch wie letztgemeldet. 822 645—

Saamen. Oelsaamen und ese Er Fee 2 22 vergithle z Leinsaamen, rigaer 82 Rthlr., pernauer 9 ½ Rthlr., 3 ben. Ste 9 weiter 18eee matter, aus erster Hand zur Ser 14 ½ %, aus z Hand 143 ½ . bez., pro Frühjahr 13 ½ gesorbent.

März/April 115⁄3 Rthlr.