1847 / 335 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

89) Stanislaus Auslif. mit Ver

90) Föeigen Festunge , ip, unski mit Verlust der Kokarde und achtjähriger Zuchthausstraff,

b zub Nr. 1 bis 90 aufgeführten Angeklagten

Die vorstrsen Kosten 8 Untersuchung fes rata eventualiter

auch die smmggen verbunden, insoweit r nicht den unten 1 * 8 t sind; folgenden Angellagten besonders Last gelegt si

T r Theophil Matecki der Theilnahme an einer ver⸗

28 aee. schuldig und mit sechsjãhrigem Festungs⸗ Arreste zu belegen, derselbe auch die durch seine Untersuchung veranlaßten Kosten zu tragen und einen Beitrag von 100 Rthlr. zu den gemeinschaftlichen Kosten zu leisten verbunden.

1“ 8 8 lust der Kokarde und acht⸗

92) Bronislaus von Dabrowski der Landesverrätherei zwei⸗ ter Klasse schuldig und mit zweijährigem Festungs⸗Arrest zu belegen, derselbe auch die durch seine Untersuchung veranlaßten Kosten zu tragen und einen Beitrag von 100 Rthlr. zu den gemeinschaftlichen Kosten A verbunden. nachbenannte Angeklagte der versuchten gewaltsamen Befreiung von Gefangenen schuldig und wie folgt zu bestrafen: 93) Joseph Pepinski mit einjähriger Zuchthausstrafe. 1 94) Johann Eustach Michael von Wodpol mit einjährigem Festungs⸗Arrest. 8 95) Kasimir Kubacki mit einjähriger Zuchthausstrafe. 95) Johann Kirchdörfer mit einjähriger Zuchthausstrafe. 97) Franz Gasinski mit einjähriger Zuchthausstrafe. 98) Michael Gasinski mit einjähriger Zuchthausstrafe. 99) Theophil Gabrydewicz mit Degradation vom Unteroffizier zum Gemeinen, Verlust der National⸗Kokarde und des Mili⸗ tair⸗Abzeichens und einjähriger Einstellung in eine militairische 1 Straf⸗Abtheilung. . 3 100) Valentin Rynarzewicz mit einjähriger Zuchthausstrafe. 101) Franz Grajewski mit einjähriger Zuchthausstrafe. 02) Thomas Piechowicz mit achtzehnmonatlicher Zuchthaus⸗ strafe und Verlust der Landwehr⸗Dienst⸗Auszeichnung.

nachbenannte Angeklagte des versuchten Aufruhrs schuldig und wie

folgt zu bestrafen, die Freiheits⸗Strafen jedoch durch den erlittenen

Untersuchungs⸗Arrest für verbüßt zu erachten:

103) Cornelius Gabryelski mit einjähriger Einstellung in eine militairische Straf⸗Abtheilung.

104) Johann Pilecki mit einjähriger Zuchthausstrafe, derselbe auch nach seiner Entlassung aus der Haft über die Gränze zu transportiren.

105) Florian Kleynowski mit einjähriger Zuchthausstrafe.

106) Martin Pietruszynski mit einjähriger Zuchthausstrafe.

107) Franz Olszewski mit einjähriger Zuchthausstrafe.

108) Silvester Borowiecki mit einjähriger Zuchthausstrafe.

109) Matthias Palacz mit Entsetzung von seinem Amte als

Schulze zu Gureczyn und einjähriger Zuchtshausstrafe.

Johann Palacz mit einjähriger Zuchthausstrafe.

Franz Nowacki mit einjähriger Zuchthausstrafe.

Wawrzyn Lagodzinski mit einjähriger Zuchthausstrafe.

Michael Kaczmarek mit einjähriger Zuchthausstrafe.

Valentin Kaczmarek mit einjähriger Zuchthausstrafe.

Casimir Swiderski mit einjähriger Einstellung in eine mi⸗

litairische Straf⸗Abtheilung.

116) Karl Aniola mit einjähriger Zuchthausstrafe.

117) Johauu Szymcezak mit Entfetzung von seinem Amte als Schulze zu Junikowo und eiufühuiger Zuchthausstrafe.

die vorstehend sub Nr. 93 bis 117 aufgeführten Angeklagten die

Kosten der gegen sie geführten Untersuchungen pro rata eventualiter

in solidum zu tragen ra .

nachgenannte Angeklagte von der Anklage zu entbinde:

118) Michael Redmann.

119) Leo von Götzendorf⸗Grabowski.

120) Appollinar Alois Ignaz von der Bach⸗Lewinski.

121) Johann Jankowski.

122) Lucian Stanislaus von Bajerski.

123) Naver von Kartowski.

124) Joseph Bonaventura von Garczynski.

125) Anastasius von Radonski. b

126) Apollinar Stephan von Kurnatowski.

127) Casimir Bortliszewski. .

128) Boguslaus Palicki.

129) Michael von Skarzynski.

130) Edmund Boleslaus Clemens von Taczanowski.

131) Graf Severyn Mielzynski.

132) Wladislaus Anastasius Joseph Thomas von Lacki.

133) Alexander von Brause⸗Brudzewski.

134) Richard Berwinski. 8

135) Alexander von Guttry.

130) Johann Nepomucen von Slupecki.

137) Cyprian Lucas von Jarochowski.

138) Felix Napoleon von Bialoskorski.

139) Joseph von Sokolnicki.

140) Ludwig Kossobudzki.

141) Graf Ignaz von Bninski.

142) Philipp Nero Zadora von Laczkowski.

143) Andreas Maximilian von Fredro

144) Leo von Kaplinski.

145) Emilian von Moszezenski

146) Adam von Mieczkowski.

147) Valentin von Trzeinski.

148) Onuphrius von Gozimirski

149) Johann Krotkiewski. 8

150) Fto⸗ Grzybowski.

151) Andreas von Ilowieckit.

152) Julian von Szeliski. ““

153) Johann Nepomucen Romann von Bojanowski.

154) Theophil Krygier. 8

155) Peter Dahlmann.

156) Valentin von Mieros lawski.

157) Ludwig von Rembows„li.

158) Franz von Ponikiewski. 8*

159) Medardus von Borowski.

160) Michael von Slomcz ewski.

161) Eduard Stanislaus Franz von Kalkstein.

162) Ignaz Lemanski.

164) Valentin von Zelewszki. ra⸗

165) Alexander Peter voren Wysocki.

166) Kasimir Kantak.

167) Peter Paul Zietkie wicz.

110) 11¹) 112) 113) 114) 115)

168) Graf Constantin von Bninski. 1 12 169) Michael Szumiel. “““ 170) Ignaz von Oborski. Aö“ 171) Joseph von Oborskix].

172) Richard de Bréchan.

173) Johann Franz Heynowskikä. 174) Johann Betlewski. III 175) Peter Radda. 151“*

176) Mathias Wrzala. 8 177) Andreas Stephan Pomieczyn 178) Franz Kandyba.

179) Franz Bojanowski. 180) Theodor Czlapezynski. 181) lis rn 182) Lorenz Michalowski.

183) Michael Gabryelewicz.

184) Johann Jezewski.

185) Bartolomäus Nawrocki.

186) Anton Orzeszkiewicz.

187) Karl Woyczynski.

188) Joseph Sypniewski.

189) Adam Maternowicz.

190) Joseph Rymarkiewicz. 191) Leon Janowski.

192) Evarist Zbaski. 193) Silvester Suszezynski.

194) Anton Stamm.

195) Boleslaus Smitkowski.

196) Theophil Klonowski.

197) Nepomucen von Gniewosz. 198) Michael Szremski.

199) Rochus Woyeiechowski. 200) Lorenz Surminski.

201) Silvester Otto.

202) Leopold Zoladkiewicz.

203) August Walkowski.

204) Peter Stawinski. 205) Ludwig Medrzecki. 1 206) Wilhelm Theodor Mackiewicz. 207) Anton Dolinsfi. 11“ 208) Theophil von Koczorowski.

209) Eduard Dionysius von Skrzycki. 210) Wladislaus Mauritius von Niegolewski. 211) Woyciech Heichel. 212) Joseph Ziemkiewicz.

213) Ignaz Lowicki.

214) Hieronymus von Kurowski.

215) Valentin Stefanski.

216) Johann Poturalski.

217) Joseph Wolfgang von Klodowski.

218) Woyciech Kocinski.

219) Joseph Bartosiewicz.

220) Valentin Graffstein.

221) Joseph Kalasanty Jozewicz.

222) Kasimir Szymanski.

223) Marcell Lipinski.

224) Joseph Heichel.

225) Nicolaus Trawkowski.

226) Leopold Gabryelski.

227) Adolph Zychlinskix.

228) Franz Trojanowski.

229) Fawer Cholewinski.

230) Karl Pethier.

231) Jakob Müller. 232) Ignaz Michael W 233) Stanislaus Karaf

endlich die nachbenannten Angeklagten:

234) Anton Cielsdorf.

29 Franz van Mrssegenskt.

236) Severyn Paver Vincent Joseph Nepomucen von Ostrowski.

237) Anton von Kowalski.

238) Anton Gustav.

239) Michael Felix Zakrocki.

240) Bogislaus von Lubienski.

241) Joseph von Swinarski.

242) Fulgentius von Grabowski.

243) Eduard Graf von Grabowski.

244) Carl Grundmann.

245) Joseph Okulicki.

246) Bernhard Bibrowicz.

247) Johann Zwierski.

248) Andreas Desperak.

249) Valentin Majewski.

250) Stanislaus Andrzejewski

251) Maximilian von Luczynski

für nicht schuldig zu erklären. 8r

Das Erkenntniß gegen die erkrankten Franz Knolin Szumowski und Julius von Trojanowski auszusetzen.

Provinz Schlesien. Das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Breslau enthält nachstehende Bekanntmachung des Ober⸗Präsidenten vom 26. November: „Mit Bezug auf die Be⸗ kanntmachungen vom 20. November und 5. Dezember v. J., wodurch die Erhebung des Eingangs⸗Zolles von Getraide, Hülsenfrüchten, Mehl ꝛc. an den Gränzen Schlesiens mit den österreichischen Staa⸗ ten und Polen einstweilen eingestellt warde, wird hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht, daß der Zeitpunkt für die Wiedererhebung dieses Zolles bereits mit dem 1. Oktober eingetreten und danach die

8 Wiedererhebung angeordnet worden ist.“ 8

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. (N. K.) Am 27. November Abends fand die letzte öffentliche Stzung der Abgeordneten⸗Kammer statt. Nachdem die Kammer der Reichsräthe in ihrer an demselben Tage Vormittags abgehaltenen Sitzung das Bank⸗Projekt hatte fallen las⸗ sen, so bildeten nur noch die Kassen⸗Anweisungen und der dem Ge⸗ set⸗Entwurf beigefügte, die Ablösung betreffende Antrag die Differenz⸗ punkte zwischen beiden Kammern bezüglich des Finanz⸗Gesetzes.

Gegen 5 ¼ Uhr eröffnet der Präsident die Ceesg. Freiherr von Lerchenfeld referirt, daß der Ausschuß in seiner Mehrheit auf Kassen⸗An⸗ weisungen gegen den Beschluß der Kammer der Reichsräthe bestehe und ein⸗ stimmig den Antrag wegen Ablösung aufrechterhalten haben wolle. Graf Hegnenberg⸗Duvr ist für das Fallenlassen der Kassenscheine, um dadurch eine Vereinigung mit der ersten Kammer und die baldige Heimkehr der Ab⸗ geordneten zu erzielen. Abg. Schlund: Er komme so eben aus der Pro⸗ vinz zurück; der Beschluß der Abgeordneten⸗Kammer sei überall mit Freude begrüßt worden, zumal wegen Verwerfung des Bank⸗Anlehens., Dr. Edel kommt darauf zurück, daß ja die Regierung auch ohne Kammerbeschluß Kassen⸗

scheine emittiren dürfe; er wünsche eine desfallsige Minister⸗Erklärung, ob

sich die Regierung dazu für befugt halte. Der erste Secretair, Kirch⸗ geßner, stimmt damit überein, will aber gleichwohl kein Fallenlassen der Kassenscheine, weil sonst die Regierung folgern dürfte, die Kammer gehe von diesem Deckungsmittel ab. Ministerverweser von Zu⸗Rhein: Er vindizire der Regierung das Recht, in der beantragten Weise Kassen⸗ scheine emittiren zu dürfen, auch ohne spezielle Ermächtigung; der Regierung sei der dringende Wunsch der Kammer bezüglich dieser Scheine nicht entgangen, doch könne sie zur Zeit nicht füglich Gebrauch da⸗ von machen. Gleichwohl werde sie denselben in Erwägung ziehen. Aber die Kammer möge das hohe Ziel nicht übersehen, das zu erstreben sei. Nur noch eine kleine Spanne trenne die verschiedenen Ansichten; die Kammer der Reichsräthe habe durch ihren heutigen Beschluß die Hand zum Frieden geboten und die große Mehrheit der Abgeordneten⸗Kammer gegen die Bank an⸗ erkannt. Frhr. von Schäzler will nach solchen beruhigenden Worten Beitritt zu dem Beschluß der Kammer der Reichsräthe. Dekan Bauer: Seine Ansicht über Kassenscheine habe sich nicht geändert, das Volk wün⸗ sche sie lebhaft; nach der Aeußerung vom Ministertische sei die Verständi⸗ gung angebahnt; die Regierung sei ermächtigt, aber nicht verpflichtet zur Ausgabe von Kassenscheinen. Frhr. von Closen will dieselben nicht un⸗ bedingt beibehalten haben. Die Kammer müsse die Rechte der Reichsraths⸗ Kammer achten. Nicht aber vermöchte er die Befugniß der Regierung an⸗ zuerkennen, Kassenscheine ohne ständische Bewilligung zu emittiren. Mi⸗ nister⸗Verweser von Zu⸗Rhein behauptet das eben bemerkte Recht der Regierung, welches aber nur unter Kontrolle der ständischen Commissaire geübt werden könne. Dekan Bauer und Dr. Edelsprechen sich für das Recht der Regierung aus. Nachdem noch verschiedene Abgeordnete größ⸗ tentheils für Kassenscheine gesprochen, ertönt von allen Seiten der Ruf zum Schlusse. Referent Freiherr von Lerchenfeld hält zwar die Regierung zur Emission von Partial⸗Obligationen für ermächtigt, nicht aber zur Ver⸗ ausgabung von Papiergeld, und will, daß man von dem früheren Beschluß Umgang nehme. Bei der darauf erfolgenden Abstimmung wird mit 65 ge⸗ gen 50 Stimmen auf dem früheren Beschluß beharrt, daß Kassen⸗Anwei⸗ sungen zu emittiren seien; eben so wird der Antrag wegen Ablösung (von Staats⸗Grundlasten) ohne Diskussion erneuert.

Hierauf kamen noch Rückäußerungen der Reichsraths⸗Kammer in Be⸗ treff der Nachweisungen über die Staats⸗Einnahmen und Ausgaben. Die Kammer der Reichsräthe hatte in Betreff des Beschlusses der Abgeordne⸗ ten⸗Kammer wegen „Beiziehung“ von Sachverständigen zum (nächsten) Zoll⸗Kongresse nur deren „Befragung“ beschlossen. Die Abgeordneten⸗Kam⸗ mer beharrt nach dem Antrag des Referenten auf ihren früheren Beschluß. Inzwischen ging der Kammer⸗Beschluß bezüglich des Finanz⸗Gesetzes an die gleichzeitig versammelte Reichsraths⸗Kammer hinauf. Dem Antrage über Kompetenz der Gerichte ꝛc. hatte sie ihre Zusage verweigert, womit auch ohne Debatte die Deputirten⸗Kammer sich einverstanden erklärt. Es ist mithin über diesen Gegenstand Gesammt⸗Beschlus erzielt. Hier⸗ auf wurde über eingebrachte Anträge von Abgeordneten referirt, darunter ein Antrag Weinzierl's wegen Einführung selbstständiger Hypotheken⸗Aemter. Unterdessen langte der Beschluß der Reichsräthe ein, welche nunmehr die Kassenscheine bis zur Summe von 6 Millionen im Minimalbetrag zu 35 Fl. annahmen, dagegen bezüglich der Ablösung (der Staats⸗Grundlasten) auf ihrer abweichenden Ansicht beharren. Regierungs⸗ Direktor Schwindl ergreift das Wort „zum letztenmale, indem er den tausendsfachen Fluch (die Hände zusammenschlagend) beklagt, welcher durch die Papierwirthschaft über Bavern komme.“ (Von allen Seiten: Oh! Oh!) Mit großer Majorität wird dieser Beschluß (Kassenscheine) wiederholt an⸗ genommen. Dagegen wurde bezüglich des Antrags wegen der Ablösung kein Gesammtbeschluß erzielt.

Sodann trat eine längere Pause ein, weil weitere Beschlüsse der Kam⸗ mer der Reichsräthe erwartet wurden. Nach ungefähr ¾ Stunden wird der Gesammtbeschluß über das Finanzgesetz genehmigt. In Betreff der Bei⸗ ziehung von Sachverständigen und der Fassung bei Zollvereinssachen wurde kein gemeinschaftlicher Beschluß erzielt, da die Kammer der Reichsräthe nach wiederholter Berathung auf das bloße „Befragen“ derselben beharrte.

Hierauf nahm der erste Präsident das Wort zu folgender Schluß⸗ Aeußerung: Sie seien am Ende ihrer Thätigkeit angelangt; er täusche sich wohl nicht, wenn er voraussetze, daß in Mitte der Abgeordneten jenes Gefühl von Zufriedenheit bestehe, welches durch eifrige und aufrichtige Pflichterfüllung erzeugt werde. Möge der Ersolg es bewähren, daß die Stände⸗Versammlung von 1847 nicht blos für das finanzille, sondern auch für das Staatswohl überhaupt gewirkt habe. Sei auch die Stände⸗Ver⸗ sammlung nur für Ein Geschäft berufen gewesen, so werde ihr doch in der Geschichte der bayerischen Stände eine bedeutende Stelle nicht versagt wer⸗ den. Ihn (den Präsidenten) persönlich habe der König durch die Bestäti⸗ gung als Präsident, sie, die Deputirten, durch fast einstimmige Wahl aus⸗ gezeichnet. Den innigsten Dank möchten sie dafür empfangen. In einem Jahre würden sie sich wiedersehen; Gott gebe, daß sie dann ihrer längeren und schwierigeren Arbeit gewachsen seien; Gottes schützende und erhaltende Hand walte über unserem Vaterlande! Der Präsident schloß mit einem Lebehoch für den König, welches die Versammlung dreimal wiederholte. Nachdem nun noch Dekan Lechner als ältestes Mitglied dem Präsidenten den Dank der Kammer für die Ruhe und Unparteilichkeit ausgedrückt, wo⸗ mit er die Debatten geleitet, trennte sich (Nachts 10 Uhr) die Versammlung.

Die Gesammtbeschlüsse der Stände werden Sr. Majestät dem König am 28. November in der vorschristsmäßigen Form durch eine Deputatation beider Kammern überreicht werden. Am Losten wird zur Berathung des Landtags⸗Abschiedes eine Sitzung des Staats⸗ Rathes stattfinden und die feierliche Verkündigung desselben dann wahrscheinlich am Dienstage erfolgen. Die Gesammtbeschlüsse beider Kammern betreffen 1) den Gesetz⸗Entwurf bezüglich der Eisenbahn⸗ Anlehen, 2) die von der Regierung vorgelegten Nachweisungen über die Verwendung der Staats⸗Einnahmen pro 1844—45 und mehrere diesen beiden Regierungs⸗Vorlagen beigefügte Wünsche und Anträge, 3) Antrag, die Freiheit der Presse betreffend, 4) Antrag wegen Auf⸗ hebung des Lotto, 5) Antrag wegen Maßregeln gegen Noth und Theurung und 6) Antrag wegen Fixirung der Mahllöhne. Die dritte Regierungs⸗Vorlage, den Stand der Staatsschuld betreffend, scheint von der Kammer der Reichsräthe nicht erledigt worden zu sein; eben so ist der von der Kammer der Abgeordneten angenommene Antrag auf Vorlage eines Gesetz⸗Entwurfs zur Ablösung der Grundlasten von Seiten der Kammer der Reichsräthe unerledigt geblieben.

Königreich Sachsen. Se. Majestät der König ist am 30. November Nachmittags in Leipzig angekommen.

Großherzogthum Baden. Das Regierungsblatt vom 25. November enthält eine Bekanntmachung des Finanz⸗Ministeriums, wonach der Zinsfuß für die von der Zehntschulden⸗Tilgungskasse zu verabfolgenden Darlehen von nun an auf 4 ¾ pCt. erhöht wird, so wie eine weitere Bekanntmachung, welche den Fonds zu Tilgung der von der Eisenbahnschulden⸗Tilgungskasse ausgegebenen Eisenbahn⸗ Obligationen für das Jahr 1847 zur Einlösung von 31 St. der Obligationen zu 1000 Fl.: 31,000 Fl., 75 St. zu 500 Fl.; 37,500 Fl., 118 St. zu 100 Fl.: 11,800 Fl.; zusammen 224 St. mit im

Ganzen 80,300 Fl. festgesetzt.

Oesterreichische Monarchie.

Preßburg, 27. Nov. (Bresl. Ztg.) Die letzten Sitzun⸗ gen der Stände⸗Tafel wurden noch immer mit den Adreß⸗Debatten ausgefüllt. Die Mehrheit der Redner erklärte sich bereits für den Antrag der pesther Komitats⸗Deputirten, und der Schluß dieser Ver⸗ handlung dürfte in der heutigen Sitzung erfolgen. Der Graf Ste⸗ phan Szechenyi, von welchem man eine heftige Bekämpfung des pesther Antrages und des pesther Deputirten, Ludwig von Kossuth, erwartete, führt eine liberale und annähernde Sprache. Er verlangte ebenfalls sehr entschieden, daß die Verlegung des Reichstages nach Pesth und die jährliche Abhaltung desselben in der Adresse an den König erbeten werde. In Folge dessen verbreitete sich hier das Ge⸗

rücht, daß schon der gegenwärtige Landtag nach Pesth übersiedeln

ö;e—“ würde; man schenkt ihm aber keinen Zweifel mehr unterliegt, daß beide Tafeln die Verlegung nach Pesth verlangen werden. Der Erzherzog Reichspalatin ist aus Wien wie⸗ der hier eingetroffen.

Die Landtags⸗Jugend hat unter sich einen Unterstützungs⸗Fonds gegründet, zu welchem die Actionaire im ersten Monat 20 und dann von Monat zu Monat 10 Kr. C.⸗M. beitragen. Das Kapital wird in der preßburger Sparkasse fruchtbringend angelegt und, wenn es

noͤthig, in jedem Monat die Hälfte davon auf Unterstützung hülfsbe⸗ Hdürftiger Vereinsglieder verausgabt werden.

. Die Kassen⸗Manipula⸗ tion soll unter die Leitung einiger Landtags⸗Deputirten, welche dar⸗ um zu ersuchen, gestellt werden. Sollte beim Schluß des Landtags noch ein Kassenrest vorhanden sein, so behalten sich die Actionaire vor, ehe sie auseinandergehen, darüber zu bestimmen, ob das Geld irgend einem wohlthätigen Zwecke zugewendet oder für den nächsten Land⸗

tag zurückgelegt werden soll.

* Wien, 30. Nov. Wegen der Verweigerung des katholi⸗ schen Begräbnisses eines Magistrats⸗Beamten, eines sonst verdienten Mannes, der nicht die Sterbe⸗Sakramente empfangen konnte, ent⸗ stand in Gratz eine kleine Volksbewegung. Auf Verwendung des Magistrats bei dem Gouverneur sollte, um jeder weiteren beunruhi⸗ genden Aufregung vorzubeugen, die Leiche Tages darauf beerdigt wer⸗ den, wogegen der Protomedikus aus Sanitäts⸗Rücksichten Einsprache erhob, was bei dem Volke den Glauben erweckte, daß es auf Betrieb der Geistlichkeit geschähe. Als am Tage des Leichenbegängnisses der Feldkaplan zur Function erschien, wurde er, da man nicht wußte, daß er aus Gefälligkeit diese vornahm, anfänglich verhöhnt, bald jedoch mit Auszeichnung behandelt. Nach dem Leichenbegängniß zog das Volk tumultuarisch vor das bischöfliche Palais, allein beim Einschrei⸗ ten der Behörden ohne gewaltsame Maßregeln zerstreute sich die be⸗ wegte Volksmenge, und die Aufregung hatte keine weiteren Folgen. Eine gleiche Verweigerung gab auch in Pettau zu einer ähnlichen Volksbewegung Veranlassung.

Hofrath Fürst Lobkowitz, als Vorstand des neu kreirten ständi⸗ schen Departements bei der vereinigten Hofkanzlei, soll einen mehr⸗ monatlichen Urlaub erhalten haben, um sich über die ständischen An⸗ gelegenheiten in den verschiedenen Provinzen genau zu unterrichten; dadurch dürfte dieses Departement erst in einer späteren Zeit ins Le⸗ ben treten, und dies ist um so wahrscheinlicher, als die obwaltenden Konflikte bei der Stände⸗Versammlung in Böhmen beigelegt scheinen.

In vergangener Woche wurde zwischen den Linien Nußdorf und Währing ein Mann ermordet gefunden, ohne daß derselbe seiner Hab⸗ seligkeiten beraubt war. Ungeachtet der strengsten Maßnahmen der Polizei⸗Aufsicht häufen sich in jüngster Zeit Diebstähle und Mord⸗ Anfälle in Wien und nächst der Umgebung, zu welchen sich häufige Selbstmorde gesellen.

Die vielen neuen Kalender⸗Ausgaben sind in diesem Jahre noch durch eine sehr beachtenswerthe vermehrt worden; es erschien nämlich im Verlage der ausgezeichneten Kaiserlichen Hof⸗ und Staatsdruckerei „ein immerwährender Kalender für Blinde“, herausgegeben von dem emerirten Blinden⸗Instituts⸗Direkter Dolckaleck. Er eignet sich als ein wohlthätiges Geschenk für arme, nicht unterrichtete Blinde, welche sich denselben nach der beigefügten Anweisung für jedes Jahr selbst einrichten können.

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Paris, 28. Nov. General Corbin, Kommandant der an den Pyrenäen stationirten Militair⸗Division, ist von seiner Reise nach Spanien zurückgekehrt und vom Könige in besonderer Audienz empfan⸗ gen worden. Aus dieser Auszeichnung will man schließen, daß Ge⸗ neral Corbin mit einer Mission in Spanien beauftragt war. Am Freitag wurde Herr von Barante vom Könige in einer Privat⸗Au⸗ dienz empfangen. Am Tage zuvor hatte er eine lange Konferenz mit Herrn Guizot im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.:

In den französischen Gesandtschaftsposten stehen mehrere Ver⸗ änderungen bevor. Der gegenwärtige Gesandte in Athen, Herr Piscatory, soll, wie schon erwähnt, nach Madrid und Herr von Mackau nach Neapel geschickt werden. Graf von Bois⸗le⸗Comte wird jetzt als Botschafter für Turin bezeichnet. Der persische Ge⸗ sandte, welcher Paris verläßt und nach seinem Vaterlande zurückkehrt, hat sich für seine Regierung die vollständige Sammlung aller fran⸗ zösischen Gesetze und offiziellen Verkündigungen erbeten und dieselbe erhalten.

Die Thron⸗Rede der Königin von England war, 9 ½ Stunden nachdem sie im Parlamente verlesen worden, bereits nach Havre ge⸗ langt. Durch den elektrischen Telegraphen wurde der Inhalt dieser Rede von London nach Southampton berichtet. Er traf in der letz⸗ ten Stadt um 2 Uhr 40 Minuten ein, also nur einige Minuten spä⸗ ter, als Lord Lansdowne ihn vorgelesen hatte. Das Dampfschiff hatte seine Abreise um zwei Stunden verzögert, um die Rede mit⸗ nehmen zu können, und setzte sich um 2 ¾ Uhr in Bewegung. Es war noch nicht Mitternacht, als es in Havre eintraf. Das am näch⸗ sten Morgen nach New⸗York fahrende Schiff „Eintracht“ konnte also die Rede noch mitnehmen, welche 14 Tage nach ihrer Verlesung in

London schon in den Vereinigten Staaten bekannt sein widd. Großbritanien und AIrland.

London, 27. Nov. Die vorgestrige Anzeige Lord Joh Russell's im Unterhause, daß er einen Antrag auf Emancipation der Juden stellen werde, hat die toryistische Presse zu lebhafter Opposition angeregt. Der Standard nennt diesen Antrag einen Versuch, „die britische Constitution ihres christlichen Charakters zu berauben“, und fordert vor Allen die Geistlichkeit auf, „die Leitung der Opposition gegen den unchristlichen Vorschlag eines Ministers zu übernehmen, welcher bei der Wahl für London schon sein Schicksal an das In⸗ teresse der Juden geknüpft hat und jetzt seinen ungläubigen Genossen 88 die souveraine Legislatur eines christlichen Volkes einzudrängen sucht.

Drei Fonds⸗Spekulanten, Charles Noung, J. H. Hawkins und Henry Turner, haben ihre Zahlungen eingestellt, doch sollen die Cours⸗ Differenzen, die sie zu zahlen haben, nicht bedeutend sein. Aus Hull ist gestern die Nachricht von dem Fallissement von Farthin Son und Comp. gemeldet worden, man erwartet aus den Aktivis eine Divi⸗ dende von 50 pCt. Nach Berichten aus Glasgow ist das Fallisse⸗ ment von A. und J. Downie wahrscheinlich bedeutender, als anfangs angegeben wurde; dieselbe Befürchtung hegt man in Betreff der Fal⸗ lissements von Andrew Rankin und Robert Buchanan in Glasgow. Die neuesten Briefe aus Dublin sprechen von mehreren dort stattge⸗ habten Fallissements, ohne die betreffenden Firmen namhaft zu machen.

Die Masse von Alison, Cumberlege u. Comp., die am 11. Sep⸗ tember fallirten, wird dem Fallitgericht (Court ol Bankruptcy) be⸗ hufs Anordnung der Administration überwiesen werden. 8

Die Königin hat dem Marquis von Normanby das durch den Tod des Sir Robert Gordon erledigte Civil⸗Großkreuz des Bath⸗ Ordens verliehen.

Herr More O'Ferrall, der neue Gouverneur von Malta, ist am 22sten d. als Mitglied des Geheim⸗Rathes vereidigt worden.

Der ehemalige Resident der ostindischen Compagnie an dem Hofe von Tanjore in Indien, Herr Archibald Douglas, ist, weil er, wenn auch nur unbedeutende Geschenke im Gesammtbetrage von 3000 Pfd.

28 8 L11““ Glauben, obgleich es keinem

St. von dem Hofe, bei welchem er beglaubigt war, angenommen hatte, von dem obersten Gerichtshofe der Queens bench zur Heraus⸗ abe der erhaltenen Geschenke, zur Erlegung einer bedeutenden Geld⸗ rafe und zwölfmonatlichem gemeinen Gefäͤngniß verurtheilt worden. Die Times billigt diesen Urtheilsspruch in allen Theilen; sie sagt: „Obgleich Wenige diesen Urtheilsspruch lesen werden, ohne ihn für streng zu halten, und obgleich wir selbst den vorliegenden Fall so scharf von dem Grundsatze getrennt haben, daß auch wir einiges Gefühl der Art empfinden; so kann man doch unmöglich leugnen, daß daß Gesetz, nach welchem dieses Urtheil ge⸗ sprochen worden ist, und welches durch Kenntniß der Uebel, die in jenem Lande des Reichthums aus eifriger Habgier hervor⸗ gehen, gegeben worden ist, eine höchst zweckmäßige und achtungs⸗ werthe Bestimmung ist, dem Dienste zum Vortheil und der gesetzge⸗ benden Gewalt zur Ehre gereicht. Daß ein so strenger und durch⸗ greifender Befehl gegen eine scheinbar tadellose Erwerbungsart erlas⸗ sen worden ist, und daß deren Bestimmungen so streng durchgesetzt werden, wie dieser Fall des Herrn Douglas zeigt, das sind That⸗ sachen, welche in einem höheren Grade für öffentliche Moralität be⸗ weisen, als sie in irgend einer ähnlichen geschichtlichen Zeit, mit wel⸗ cher wir bekannt sind, gefunden werden können. Und gerade diesem Umstande verdanken wir hauptsächlich den Charakter und die Festig⸗ keit unserer Regierung in Ostindien. Die Eigenthümlichkeit, welche dadurch die Stellung eines Residenten an einem eingeborenen Hofe erhält, als die eines Beamten, zu welchem die allgemeine Sprache der Intrigue in jenem Lande nicht gerichtet werden kann, muß Ach⸗ tung erzeugen für dessen Ansichten, die nicht bestochen, und Vertrauen zu dessen Freundschaft, die nicht erkauft werden kann. Auf diese Weise, durch die vereinte Wirkung einer bewundernswürdigen Schule, eines glänzenden Schauplatzes, einer großmüthigen Belohnung und eines strengen Gesetzes hat eine Compagnie britischer Kaufleute eine Reihe politischer Agenten erworben, welcher an glänzenden Talenten, untrüglicher Einsicht und unerschütterlicher Rechtlichkeit die diplomati⸗ schen Kräfte Europa's nicht gleichkommen.

Nach der pariser Korrespondenz der ‚Times soll der französt⸗ schen Regierung amtlich angezeigt worden sein, daß die Königin Isa⸗ bella sich in gesegneten Umständen befinde. 8

Schweden und NRorwegen.

Stockholm, 23. Nov. (H. B.) Nachdem heute früh der König und die Königliche Familie, so wie die Reichsstände und die höchsten Behörden, sich im feierlichen Zuge in die Kirche begeben hatten, verfügten sich nach beendigtem Gottesdienst der Landmar⸗ schall mit der Ritterschaft und dem Adel in's Königliche Schloß, um den König wieder in festlichem Zuge in den Reichstags⸗Saal einzuholen, wo die drei anderen Stände mit ihren Sprechern be⸗ reits versammelt waren. Der König begrüßte vom Throne, um⸗ geben von seinen Söhnen und dem Gefolge der Prozession, die Reichsstände und eröffnete den Reichstag. Nachdem die Thronrede die Freude und das Vertrauen ausgesprochen, womit der König die Stände von neuem zur Berathschlagung über die Angelegenheiten des Vaterlandes versammelt sieht, berührt der König die durch die europäische Mißärndte des vorigen Jahres entstandene Lebensmittel⸗ Noth, welche durch die Güte der Vorsehung in diesem Jahre ge⸗ hoben sei, und fordert die Stände auf, sich mit Vorsichts⸗ und Ab⸗ hülfs⸗Maßregeln künftiger ähnlicher Heimsuchungen aufs sorgsamste zu beschäftigen. Es wird den Ständen ein neues Strafgesetzbuch, das die Fortschritte menschlicher Sitten der Gegenwart sowohl, als die zur Aufrechthaltung des Gesetzes nothwendige Strenge vereinigt, vorge⸗ legt werden. Dem Wunsche des verflossenen Reichstags entsprechend, war ein Comité, die Ausbildung der Volksvertretung zu erwägen, nie⸗ dergesetzt. Die Arbeiten dieses Comité's sollen den Ständen voll⸗ ständig mit allen Materialien zu einer der Wichtigkeit des Gegen⸗ standes entsprechenden ernsten Prüfung übergeben werden. Die Ver⸗ hältnisse des vereinigten Reichs mit den auswärtigen Mächten lassen nichts zu wünschen übrig. Die anderen, dem Reichstage vorgelegten Gesetz⸗ Entwürfe und Mittheilungen betreffen die Vervollständigung der Land⸗ und Seevertheidigung, Handels⸗, Fabrik⸗ und Gewerbe⸗Ordnung, die dem Bergbau und Kohlenhandel ertheilten Freiheiten, Vereinfachung des Steuer⸗ und Abgabenwesens, das zu Ende gehen der Negersklaverei auf St. Barthelemy, Volks⸗Unterricht und Armenwesen. Der Sohn des Königs, Herzog von Dalarne, leistete darauf den Huldigungseid. Der König begab sich, nachdem die Stände die Königlichen Vorschläge entgegengenommen und ihre Sprecher den Handkuß geleistet, in feier⸗ lichem Zuge in seine Gemächer zurück. Die Königin, die Königin Wittwe, die Prinzessinnen, der Hofstaat, das diplomatische Corps wohnten der Feierlichkeit als Zuschauer bei.

Nach dem neuesten Berichte des schwedisch⸗norwegischen General⸗ Konsuls in St. Petersburg behält die Cholera in Moskau und Now⸗ gorod ihren milden Charakter, und man hört nichts von Ausbruch derselben in St. Petersburg und Finnland. J“

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Tagsatzung. Sitzung vom 27. November Abends. (Frkf. Bl.) Beim Verlesen des Protokolls hat diesmal nur Solothurn eine Bemerkung zu machen. Es wird angezeigt, daß wieder zwei Adressen an die Bundes⸗Behörde, von Worms und Braunschweig, eingegangen seien. Die Capitulation von Unterwalden (ob und nid dem Wald) nebst dem daherigen Begleitschreiben des Generals Dufour werden verlesen, so wie auch die Zuschrift des Letzteren in Betreff der Capitulation von Schwyz. Die vorbehaltene Capitulation von Seiten dieses Kan⸗ tons war noch nicht eingegangen. Bürgermeister Furrer erstattet Be⸗ richt Namens der Siebner⸗Kommission und beantragt, Re⸗ präsentanten sowohl für Unterwalden als Schwyz zu ernennen und ihnen die gleiche Instruction zu geben, wie für Zug; in Betreff von Schwyz jedoch unter dem Vorbehalt, daß nicht etwas Abweichen⸗ des von dem bisher Angenommenen in der Capitulation enthalten sei. Sodann wurden je im ersten Skrutinium mit zwölf Stimmen zu eidgenössischen Repräsentanten ernannt: 1) für Unterwalden Re⸗ gierungs⸗Rath Dr. Schneider aus Bern und Großrath Peter Burg⸗ gisser aus Aargau (Professor Herzog begleitet dieselben als Adjunkt); 2) für Schwyz Landammann Hungerbühler von St. Gallen und Statthalter Heim aus Appenzell A. Rh.

Die Capitulation von Obwalden lautet wie folgt:

„Zwischen Sr. Excellenz dem Herrn General Dufour, Ober⸗Komman⸗ dant der eidg. Armee, in der Absicht, auf möglichst freundliche Weise die ihm übertragene Aufgabe der h. Tagsatzung, den Sonderbund aufzulösen, zu vollziehen, und den Herren Abgeordneten des h. Standes Unterwalden ob dem Wald, nämlich den Herren Landesbauherr Michel und Rathsherr Britschgi, in gleicher Absicht und im festen Vertrauen auf die von der h. Tagsatzung in ihrer Proclamation vom 20. Oktober abhin feierlich gege⸗ bene Versicherung der Garantie der heiligen Religion und der Rechte und Freiheiten aller Kantone ist folgender Vertrag abgeschlossen wor⸗ den: 1) Der Kanton Unterwalden ob dem Wald erklärt seinen Rücktritt vom Sonderbund; 2) die gesammte Mannschaft, so wie der Landsturm, legen die Waffen ins Kantons⸗Zeughaus ab, wo dieselben wäͤhrend der Dauer der Anwesenheit der eidgenössischen Trup⸗ pen verwahrt bleiben; 3) der Kanton nimmt ohne Widerstand eidgenössische Truppen auf und hält dieselben nach Maßgabe der eidgenössischen Regle⸗ ments. 4) Die eidgenössischen Truppen erhalten die Ffentliche Ordnung und schützen die Sicherheit der Personen und des Eigenthums. 5) Alle politischen Fragen, welche sich erheben dürften, unterliegen dem Entscheid

der h. Tagsatzung. So geschehen im Hauptquartier zu Luzern, den 25. No⸗ vember, Abends 11 Uhr, in zwei gleichlautenden Doppeln ausgefertigt und unterzeichnet. Der Kommandant: (gez.) W. H. Dufour. (gez.) Alois Michel, Baumeister. (gez.) Franz Britschgi, Rathsherr.“

Die Capitulation von Nidwalden ist gleichlautend und unter⸗ zeichnet von Landammann und Bannerherr Stanisl. Ackermann, Landammann Zelger, Landammann Würsch, Landesfähnrich Nie⸗ derberger und Landschreiber Odermatt.

Kanton Bern. (O. P. A. Z) Dem Vernehmen nach hat Herr Peel die Thronrede der Königin von England dem Vorort als⸗ bald zugestellt und mit Hindeutung auf den Ausdruck „freundschaft⸗ lich“ erklärt, daß England unter dem Worte „Einwirkung“ nichts als die Ertheilung eines guten Rathes verstehen werde.

Nach dem Schluß der Tagsatzungs⸗Sitzung vom 27. November traf ein Courier mit der Capitulation des Kantons Uri ein.

Kanton Aargau. Lieutenant Stenz von Aarau und ein Sohn des Regierungsraths Lindemann sind in dem Treffen bei Gis⸗ likon gefallen. Der Vater und Schwager des Ersteren brachten des⸗ sen Leichnam nach Aarau. Mehreren der nach Muri gebrachten Ver⸗ wundeten sind die Beine abgeschossen. Die Kanonade hat an einigen Stellen furchtbare Wirkungen hervorgebracht. An einer Stelle wur⸗ den drei Mann von einer Zwölfpfünderkugel getödtet.

Kanton Graubündten. (Schwäb. M.) Nach Berich⸗ ten, die am 25. November in Chur einliefen, haben sich die urner und walliser Truppen, wahrscheinlich in Folge der Kunde von der

Capitulation Zugs und der baldigen Ankunft zweier graubündtner und

eines St. galler Bataillons im Kanton Tessin, wieder zurückgezogen und auf den Höhen von Airolo Posto gefaßt. Uebrigens heißt es, die Division unter Luvini habe den bestimmten Befehl erhalten, die⸗ selben anzugreifen, in den Kanton Uri einzudringen und so im Rücken der Sonderbündner zu operiren. Zu diesem Zwecke sollte sich auch

ein in Chur befindliches thurgauer Landwehr⸗Bataillon am 26sten

ins graubündtnerische Oberland begeben und nöthigenfalls von da bis nach Uri vordringen. Letzten Sonntag und Montag haben sich vom Kanton Graubündten 200 bis 300 Schützen als Freiwillige nach Tes⸗ sin begeben, um sich dort zur Verfügung des Divisionairs Luvini zu stellen. Gegen 3000 Landwehrmänner stehen im Kanton Graubünd⸗ ten unter den Waffen.

(Bündtner Ztg.) Der Kleine Rath hat an die Gemeinden des reformirten Kantonstheiles die Aufforderung erlassen, auf die zurückgelassenen Familien der Landwehr⸗Mannschaft ein wachsames Auge zu halten und die Dürftigen nach Christenpflicht zu unterstützen. Der Kleine Rath hat auch den Depeschen⸗ und Briefverkehr mit den Sonderbunds⸗Ständen aufs strengste untersagt.

Kanton Tessin. (Fr. Rhätier.) Es ist nicht richtig, was die tessinischen Zeitungen und die Regierungs⸗Proclamation berichten, daß die tessinischen Truppen von den Urnern ganz unversehens über⸗

fallen worden, vielmehr steht fest, daß dieselben noch volle Muße

hatten, sich in Schlachtordnung aufzustellen und dieses auch wirklich thaten. Eben so ist die Angabe, als ob die tessinischen Truppen sich freiwillig zurückgezogen hätten, um eine bessere Position zu suchen, so wenig richtig, daß vielmehr einige Stabs⸗Offiziere sich umsonst Mühe gaben, die Fliehenden in der so festen Position des Dazio grande aufzuhalten. Nach den neuesten Berichten hatten die Tessiner 2 Todte und 7 Verwundete; die Gegner hatten nach dem Schwyz. Volksbl. 8 bis 10 Verwundete. Nach diesem Blatte ist der De⸗ gen (ein Pariser Geschenk), Epauletten und Hut des Obersten Lu⸗ vini, nebst Operations⸗Plänen und allen Effekten des Generalstabs, den Urnern in die Hände gefallen; 5000 Pfund Brod seien erbeu⸗ tet worden.

Kanton Luzern. (Frkf. Bl.) Unter den Gefangenen, welche durch die Uebergabe Luzerns ihre Freiheit erhalten haben, be finden sich der Buchhändler Stocker, der Waagwirth Müller, Kopp, Rütter und Ineichen. Die drei Ersteren wurden schon vor dem Ein⸗ zug der Majoritäts⸗Truppen freigelassen. Die beiden Letzteren waren luzerner Flüchtlinge, welche die Sonderbunds⸗Truppen in dem Gefecht bei Dietwyl gefangen genommen hatten und denen nun vor dem Siebner⸗Kriegsgericht in Luzern der Prozeß gemacht war. Auch die bei Dietwyl in Gefangenschaft gerathenen züricher Soldaten sind wie⸗ der bei ihrem Bataillon.

Die Urner halten in Flüelen noch zwei Dampfschiffe zurück. Mit der Regierung von Luzern haben sich auch die Klosterfrauen im Bruch über den See geflüchtet.

Ochsenbeins's Verlust im Entlibuch wird jetzt auf 12 Todte und 34 Verwundete angegeben.

Am 28. November Vormittags sind die Herren Landammann Muheim (der Tagsatzungs⸗Gesandte) und Zgraggen in Luzern ange⸗ langt und haben die Unterwerfung des Standes Uri unter die Tag⸗ satzung überreicht. Auch haben sie die Schlüssel zu den öffentlichen Kassen mitgebracht, die auf ihr Bemühen wieder herausgegeben wor⸗ den sind.

Der päpstliche Nuntius ist am 20. November von Winkel wieder nach Luzern zurückgekehrt. 8

Das Haus des Oberst Elger ist geplündert worden. 1“

(Tägl. Büll. d. Eidg. Z.) In Betracht, daß nur noch Wallis übrig bleibe, gegen welches jetzt die Kriegs⸗Operationen be⸗ ginnen sollen, hat der Ober⸗Befehlshaber beschlossen, es sei die ge⸗ sammte Reserve zu entlassen.

Die Volks⸗Versammlung, welche am 27sten in Luzern gehalten wurde, beschloß, es sei der Stadt⸗-Rath von Luzern (Buchdrucker Räber ausgenommen) mit Zuzug der Herren Oberrichter Peyr von Eschenbach, Gemeindammann Moser von Hitzkirch, Paul Troxler von Münster, Gerichts⸗Präsident Rüegger von Büron, Oberst⸗Lieutenant Troxler von Willisau, Gerichtsschreiber Staffelbach von Dagmersellen, Alt⸗Gemeindammann Portmann von Escholzmatt und Dr. Zemp von Schöpfheim als provisorische Regierung anerkannt.

Kanton Uri. (Tägl. Büll. d. Eidg. Ztg.) So eben (28. November) geht der Bericht in Zürich ein, daß auch der Stan⸗ Uri kapitulirt habe, und daß die Capitulation bereits von den Be⸗

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hörden genehmigt sei. Die eidg. Kriegskasse (circa 370,000 Fr.) und

die luzerner Staatskasse (circa 50,000 Fr.) sollen unverzüglich zurück⸗

gebracht werden.

Kanton Schwyz. (Tägl. Büll. d. Eidg. Ztg.) Die Regierung von Schwyz hat kapitulirt. Dieser Kanton und der von Unterwalden werden am 27. November durch eidgenössische Truppen besetzt.

Kanton Zug. Das Büll. d. Eidg. Ztg. giebt jetzt fol⸗ gendes Nähere über die Verhandlungen des außerordentlichen drei⸗ fachen Landraths vom 22. November hinsichtlich der Capitulation;

Der Präsident, Landammann Bossard, eröffnete die Sitzung 8 der Anzeige, daß er, genöthigt durch den Drang der Umstände und 9 bevorstehende militairische Besetzung des Kantons, eine aus den 5 beste⸗ schreiber Schwerzmann von Zug und Rathsheir Schmid von tee hende Abordnung an den General der eidgenössischen ö Angriff auf four, gesandt habe, um bei demselben anzufragen, eee. ⸗-Jö Del den Kanton Zug erfolgen sollte, und was man von 9 ve.; General habe erwiedert: die eidgenössischen Truppen wer 9 *