1847 / 337 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

8 8 29sten hat die Brigade Egloff Marschbefehl gegen Wallis erhalten

7† . 1 fgeb n. . und ist sogleich dahin ausg brnch⸗ Frei⸗Herose, hat an die Kantons⸗ Der Chef des Generarfraner, eeeen. e Hauptquartier Luzern Regierungen folgendes Schreiben erlassen: „H vais.;. is di übri⸗ 298 cvecbabhen 1847. Da nun mit Ausnahme von Wallis die ü⸗ bri⸗ 8&‿&E. m Sonderbunde zurückgetreten sind und morgen früh gen Stände hen- eidgenössischen Truppen bei allen letzteren vollzogen dis Feuege. wünscht Se. Excellenz der Herr General, daß Tit. er⸗ seig wnanden, mit Beförderung die verhängte Sperre⸗ 82 mitteln, und ders, grice gegen die sechs besetzten 2aufheben lassen zu wollen. 38 1“ dee. Maler soll mit Bernhard Meyer über die Furka nach Wallis gereist sein. 8 b . 88 8 De⸗ paäpfelthe Nuntius soll, wie es jetzt heißt, nicht in Luzern zurück sein, sondern sich in Altorf befinden.

Ein fünftes Armee⸗Bülletin, welches in Luzern bekannt gemacht wurde, enthält den Bericht über die Operationen, welche der Besetzung Luzerns auf dem rechten Flügel der eidgenössischen Armee vorausge⸗ gangen, nebst einigen nachträglichen Einzelheiten über die Gefechte bei Gisikon. Es lautet: 8—

„Luzern, den 26. Wintermonat 1847. Während die vierte und fünfte Armee⸗Division am 23sten an beiden Reußufern gegen Luzern vordrangen und sich der festen Stellung bei Gislikon und Mevyerskappel bemächtigten, rückte auch der rechte Flügel der Armee bis in seine letzte Position vor Lu⸗ zern und schloß die Stadt enge ein. Der äußerste rechte Flügel, gebildet von der Armee⸗Reserve⸗Division, drang näͤmlich am 22sten nach Wegräu⸗ mung vieler Verhaue und Herstellung mehrerer Brücken bis Schüpfheim vor, nachdem der bei Escholzmatt aufgestellte Feind durch Kanonen⸗ und Tirailleurfeuer zum Schweigen gebracht worden war. Bei Schüpfheim, wo der Feind sich gesammelt und durch Artillerie und Landsturm verstärkt hatte, kam es zu einem lebhaften Gefecht, das bis in die Nacht dauerte und wobei dem Feinde eine Piece demontirt wurde. Die eidgenössischen Truppen verschanzten sich in einem Bivouak, wurden aber die Nacht über nicht beunruhigt. Am folgenden Morgen griffen sie den Gegner kräftig an und drängten ihn nach hartnäckigem Kampf aus seiner vorzüglichen Stel⸗ lung. Nach dieser Niederlage gab er jeden Widerstand auf, und es blieb den eidgenössischen Truppen nur übrig, noch eine Menge Verhaue wegzu⸗ räumen und Brücken herzustellen und bis Entlibuch und dann den folgen⸗ den Tag, den 4sten, über die Bramegg und Malters bis Kriens und Horw vorzurücken. Unsere Truppen zeigten stets den besten Willen, die größte Ausdauer und eine rühmliche Tapferkeit. Ihr Verlust betrug 10 bis 20 Todte und 40 bis 50 Verwundete, die des Feindes über das Dop⸗ pelte. Wenigen Widerstand fand die sich zunächst an den linten Flügel der berner Reserve⸗Division anschließende zweite Armee⸗Division. Dieselbe rückte am 22sten in drei Kolonnen über Zofingen, Langenthal und Huttwyl in den Kanton Luzern ein und langte nach Wegräumung mannig⸗ faltiger Verhaue und Gräben am Abend desselben Tages in der bestimm⸗ ten Linie: Willisau, Ettiswyl an. Den folgenden Täg marschirte die Di⸗ vision in zwei Kolonnen vorwärts, die eine über Buttisholz und Hellbühl, die andere über Menznau und Wohlhausen nach Rußwyl; die Vorposten wurden bis an die Emme vorgeschoben und die Punkte ausgemittelt, von de⸗ nen aus das Plateau von Littau bestrichen und am nächsten Morgen genommen werden sollte. Bei Tagesanbruch wurde statt der zerstörten Thorenbergerbrücke durch die Sappeurs sehr schnell eine neue Backbrücke über die Emme her⸗ gestellt, und Alles war zum Sturm von Littau in Bereitschaft, als der Be⸗ richt der Uebergabe Luzerns anlangte, worauf die Division, ohne Wider⸗ stand zu finden, in die Stadt einmarschirte. Auch diese Division hat Be⸗ weise der größten Ausdauer und Unverdrossenheit abgelegt; und hätte der Feind gewagt, sich ihr entgegenzustellen, wuͤrde er seinen Meister an ihr ge⸗ sunden haben. Die dritte Division war über Sursee, Münster und Hitz⸗ kirch in den Kanton Luzern eingerückt und hatte die Verbindung des rech⸗ ten Flügels der Armee mit dem linken hergestellt. Den folgenden Tag rückte sie bis an die Reuß vor. Auch sie hatte, wenn auch nicht mit einem sich ihr entgegenstellenden Feind einige Landsturm⸗ Rotten ausgenommen, die bald auseinanderliefen doch mit vie⸗ len künstlichen Hindernissen zu kämpfen, die sie aber alle aus dem Weg räumte. Frohen Muthes und ungebrochen von den Beschwerden wiederholten Bivouakirens rückte die Division am 24sten über die Gisliker⸗ brücke nach Luzern. Ueber die Bewegungen der 4ten und 5ten Division gab das letzte Bülletin Aufschluß; nur blieb unberührt, daß außer der Schiff⸗ brücke bei Sins, welche die dortige zerstoͤrte Brücke ersetzte, und über welche eine Brigade der 5ten Division nebst der schwe⸗ ren Artillerie marschirte, unter den Kanonen des Feindes oberhalb Rüti am Morgen des Zssten eine zweite Schiffbrücke geschlagen wurde, über welche die zweite Brigade der 4ten Division aufs rechte Reuß⸗Ufer gelangte und die dortigen Truppen verstärkte. Bei Erstürmung der Stellung bei Gislikon haben wir außer dem wackeren Ober⸗Lieutenant Stänz, der in der vordersten Reihe fiel, noch den Verlust von 8 Todten und 37 Verwundeten zu beklagen. Das ganze kombinirte Manöver der Einschließung Luzern's und der Forcirung des Uebergangs bei Gislikon gelang vollständig und be⸗ weist die Intelligenz und den richtigen Takt der Führer, so wie die Kraft und Ausdauer der Truppen, welche durchaus nothwendig sind, um solche zusammengesetzte Armee⸗Bewegungen auszuführen. Auch die Artillerie hat durch die Auswahl geeigneter Positionen, welche oft schwer zu finden und einzunehmen waren, indem der Gegner den Vortheil des Terrains ganz für sich hatte, ihre hohe Tüchtigkeit bewiesen.“

Ein höherer Ofsizier der Reserve⸗Division Ochsenbein erstattet über den Zug durch das Entlibuch bis Kriens folgenden Bericht:

„Hauptquartier Kriens, 25. November. Den 22sten, Morgens 6 Uhr, marschirte unsere Division von Langnau durch Kröschenbrunnen über die Gränzen des Kantons Luzern ein, und zwar bis Eschlismatt ohne bedeuten⸗ den Widerstand zu finden. Hier wurden zwischen unserer Avantgarde und luzernischen Landstürmern bereits Schüsse gewechselt, wobei einer der Feinde gefallen sein soll. Von unserer Seite fiel daselbst Keiner. Etwas außenher Eschlismatt wurde ein Landstürmer, ein alter Müller, erschossen, da er aus seiner Mühle Feuer auf unsere Truppen gegeben hatte. Wiederholtes Feuern aus Häusern und überhaupt die hartnackige Gegenwehr der Entlibucher gab Anlaß zu einigen Erzessen, wobei verschiedene einzeln stehende Häuser (4) in Flammen aufgingen. Etwa 3 Feuereinlegungen wurden von unse ren Leuten durch zeitige Hülfe wirkungslos gemacht. Auf der ersten Höhe -ückwärts Schüpfen gerieth unsere Avantgarde, worunter 2 Piecen Artillerie II” ansn heftiges Gewehr⸗- und Kanonenfeuer, welches von unserer Seite sogleich angemessen erwiedert wurde. Die Batterie Nr. 5 (Roth) . hierbei jene von Herrn Hauptmann Rieder kommandirten Piecen. ine der feindlichen Kanonen wurde bereits am Abend des 22sten zum Schweigen gebracht. Die eintretende Nacht machte dem Gefechte einst⸗ weilen ein Ende. Wiederholten Hurrahrufen der Feinde nach zu schließen, glaubten sie sich bereits Sieger. Allein Vfie serse ¹ sih⸗ Sie hatten 1 keinesweges eingeschüchtert. Es herrschte unsererseits der 1 8 bas gfeichen Abend mußte der Feind aus seiner sehr vortheilhe Stellung weichen. Die 8 11'

über. Vor Tagesanbruch errichteten 1ne Ce ing n S vouas rngig 48n Brustwehr. Gleich nachher begann das feindliche ge 8r bb Ge⸗ schützen, denen vier der unsrigen sofort antworteten. Inensere en Een 6. schützen rückten vor. Beim Erklimmen einer Anhöhe erfol 9* 9 sehr hef. tiges Feuern, welches eine unserer Brigaden und drei Scharsschu 8 keche⸗ pagnieen veranlaßte, einige hundert Schritte zurückzuvisches“ ser Angriff kostete drei Todte und mehrere Verwundete ⸗Mittlir⸗ weile zog sich die feindliche Artillerie zurück, begann aber Se dings ihr Feuer von der Anhöhe aus, wo das Kloster Schüpfen stehi. Zwei Offiziere und einige Soldaten des Bataillons Karlen wurden ver⸗ wundet. Aber auch hier hielten sich die Gegner nicht. Sowohl auf dem rechten, als auf dem linken Emmen⸗Ufer von unseren Truppen bedroht und bedrängt, verließen jene ihre sehr günstigen und beherrschenden Stellungen und zogen ungefähr um 1 ½ Uhr durch das Dorf Entlibuch zurück. Ohne weiteren Widerstand zu finden, rückten wir in Schüpfen ein und nahmen noch am namlichen Tage, unter behutsamem Durchstreifen und Besetzen der Gegend, Besitz von den bedeutenden Ortschaften Hasle und Entlibuch. Auch in der Nacht vom 23sten auf den 4sten er⸗ folgte, ungeachtet unseres ringsum von Anhöhen beherrschten Bi⸗ kein feindlicher Ueberfall. Am Morgen des 24sten ging das Ge⸗

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rücht, daß uns der Feind mit all seiner Macht auf der Höhe des Bramegg erwarte. Nichtsdestoweniger wurde vorgedrungen und wider Erwarten kein bewaffneter Feind mehr erblickt. Jenseits der Bramegg vernahmen wir, daß die luzerner Regierung ihr Volk verlassen habe. Um die gleiche Zeit brach⸗ ten abgesandte Kavalleristen von Wollhausenmarkt die Nachricht, daß die Division Burckhardt nicht über Wollhausen auf der Hauptstraße, sondern von Willisau aus über Buttisholz und Rußwyl vorgedrungen sei. Hier⸗ auf zogen wir unverweilt vorwärts durch Schachen, Malters den Renggloch⸗Paß nach Kriens, etwa eine halbe Stunde oberhalb Luzern. Diesseits Malters richtete Herr Oberst Ochsenbein ein⸗ dringliche und beredte Worte an die verschiedenen Abtheilungen unserer Truppen, und höchstwahrscheinlich hat es dieses Dorf seinen Vorstellungen zu danken, daß dasselbe nicht zur Sühne der dort gefallenen Freischaaren in einen Aschenhaufen verwandelt worden ist. Denn die Soldaten zeigten sich höchst erbittert, und nur mit Mühe konnten sie vor Mißhandlung der eben von Luzern heimkehrenden entwaffneten gegnerischen Milizen ab⸗ gehalten werden. Auf unserem Marsche trafen wir auf eine Menge Vertheidigungs⸗ Anstalten, namentlich auf Verhaue, Verschanzungen durch Pallisaden, Erdaufwerfungen, auf viele abgedeckte Brücken, auf circa 10 Minen, von welchen 7 geladene von den Sappeurs ausge⸗ graben wurden. So viel wir ausfindig machen konnten, haben wir 6 Todte und etwa 20 Blessirte. Die Dörfer Eschlismatt, Schüpfen, Hasle, Entli⸗ buch ꝛc. waren so zu sagen menschenleer, nur Weibspersonen zeigten sich hin und wieder. In den beiden letzteren Dörfern sah man an vielen Häusern Tücher mit rothem Kreuz, und es fanden daselbst wenige Verwüstun⸗ en statt.

8 Kanton Schwyz. (Frkf. Bl.) Am 27. November war der Große Rath dieses Kantons versammelt. Vierzig Mitglieder waren anwesend. Die Capitulation der Eidgenossen ward ohne Wi⸗ derrede angenommen. Die außerordentliche Regierungs⸗Kommission wurde aber nicht aufgelöst, obwohl der Antrag dazu gemacht wurde. Dem Militair wollte man Dank und Beifall aussprechen. Alle stimm⸗ ten überein, daß die Milizen Dank und Beifall verd ent haben, allein nicht also seine Führer. Ein Antrag auf Zurücknahme des Gesetzes, welches alle Kapitalien und laufende Schulden den Bewohnern der 12 ½ Stände im Kanton Schwyz mit Beschlag belegt, wurde nicht nicht genehmigt.

Kanton Basel. (Köln. Z.) Die sinanzielle Noth in der eidgenössischen Kasse ist sehr beträchtlich und hat neuerdings zu Un⸗ terhandlungen mit einigen unserer ersten Bankhäuser Anlaß gegeben. Wie es heißt, hat sich der baseler Tagsatzungs⸗Gesandte, Bürger⸗ meister Sarrasin, jetzt anheischig gemacht, etwa eine Million Schwei⸗ zer-Franken zu mäßigen Bedingungen aufzubringen. Daß im Aus⸗ lande bis jetzt kein Aulehen zu Stande gebracht werden konnte, ist aus den Tagsatzungs⸗Verhandlungen ersichtlich. 1

Der französische Gesandte, Herr Bois le Comte, lebt in Basel noch immer sehr zurückgezogen. Er verkehrt indessen häufig mit dem Alt⸗Staatsschreiber Gonzenbach, Alt⸗Bürgermeister Burkhard und dem Alt⸗Rathsherrn Heusler, dem Redacteur der Baseler Zei⸗ tung.

(Basel. Z.) Am 29. November Abends langten die walliser Kriegsgefangenen (und zwar von Rheinfelden und, wie bis dal in, ohne militairische Bedeckung) in Basel an; ihr Oberst⸗Lieutenant ist Herr Adolph von Courten, Sohn des Generals von Courten.

Kanton Graubündten. (Schw. M.) Nachdem nun⸗ mehr Luzern sich ergeben hat, erhielten die tessiner und graubündt⸗ ner Bataillone Befehl zum Vorrücken und werden am 26sten bis Faido, am 27sten nach Airolo gelangt sein, am 28sten aber die Ur⸗ ner und Walliser auf der Höhe des Gotthards angegriffen haben, wenn nicht diese, was wahrscheinlicher, sich indeß zurückgezogen.

Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, den 4. Dezember 1847.

mechsel-Course.

Brief.] Geld.

Anmterdum ........ . 8

do. 5 71. 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 99q 2 Mt. 56 28 56 3 Wochen 1983 108 ½

IHIamburg

do. London 1 Lst. 3 5 344* 300 Fr. Wien in 20 Xr. 150 Fl. Augsburg 150 PFl. 100 Thlr.

Thlr.¹ 100 Thle. V

Breslau

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss..

100 Fl. 100 SRbI.

Eisenbahn- Actien.

Petersburg

Volleing. Amst. Rott. Arnh. Utr.

Berl. Anh. A. do. Prior. Berl. Hamb. do. Prior. Berl. Stett.

Bonn-Cöln.

0. Schl. L. B. Pts. Mgdb. do. Pr. B. do. do. Rhein. Stm. do. Prior. do. v. St. gar. Sächs. Bayr. Sag.-Glog.

100 ½ B 94 ½ B. 91 ½˖ bz.

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Bresl. Freib. do. Prior. St.-Vohw. do. Prior. Thüringer. Whb. (C. 0.)

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do. Prior. Chem. Risa. Cöln. Mind.

do. Prior. ¹ Cöth. Bernb. Cr. Ob. Sch. Dresd. Görl. Düss. Elberf.

do. Prior.

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1 Quit. Bog. Gloggnitz. Hmb. Bergd. 4 4 90 Kiel-Alt. Lpz. Dresd. Löb. Zittau. Magd. HIalb. Magd. Leipz. do. Prior.

N. Schl. Mk.

do. Prior.

1115¾ 0G Aach. Mastr. e

Berg. Melb.

117 8 G. Berl. Anh. B. Bexb. Ludw. d.ns 1 Brieg-Neiss. -

89 n. 88 bz Thür. V.

91 ¾˖ 6. Magd. Witt. 50 77 ½

101 2 bz. u. Mecklenb. 8

100 ½ B. Nrdb. F. W. 75 65 ½ 65 bz. Rh. St. Pr. 88 ¼ brz. .

107 B. Starg. Pos. 82 ½ bz. 82 G.

do. Prior. do. III. Ser. Nrdb. K. Fd. 0. Schl. Lt. A

do. Prior.

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(Schluss der Börse 3 UIhr.) 8 8 Ausländische Fonds: Pfandbrief-, Kommunal- Papiere und Geld-Course- Geld. Gem. zf. Brief. Geld. „Gem. 91 2 Kur- u. Nm. Pfdbr. 3 ½ ½ Seeh. Prüm. Sch. 89 ½ Schlesische do. 3 ½ 96 K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ ¹ 87 ½ do. ELt. B. gar. do. 3 ½ 92 ½ Kerl. Stadt-Obl. 3 ½ 91 Pr. Bk-Anth.-Sch. 108 Westpr. Pfandbr. 3 90 ½ Grossh. P [4 I“ 18 13 % 139 8r osen do. 4 Friedrichsd'or. 3 *172 12 And. Goldm. à 5th. 2 ½⅔ 12

do. do. 3 ½ Ostpr. Pfandbr. 3*½ Disconto. 8 * 4 ½

zc. Brief.

St. Schuld-Sch. 3 ½

Pomm. do. 3 ½

Ausländische Fonds.

Russ. Hamb. Cert. do. beiHlope 3.4. S. 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Poln. Schatz 0. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Pol. a. Pflbr. a. C.

Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl. 91 do. do. 300 Fl. 915½ Hamb Feuer-Cas. 3 ½ 109 ½ do. Staats-Pr. Anl. Holl. 2 ½ % Int 943 Kurh. Pr. 0. 40 th. 16 ¼ Sardin. do. 36 Fr. 94 ½

do. do.

N. Bad. do. 35 Fl.

—:nnSSnn

Getraide-Bericht.

Am heutigen Marki waren die Preise wie folgt: Weizen 69 —74 Rthlr.

Roggen loco nener 46 48 Rthlr. - April/Mai k. J. 46 ½ Rihlr. G., 47 Hafer 48/52pfd. 27 29 Rthlr. - 48pfd. pr. Frühjahr 28 ½ Rthlr. Bf. Gerste 42 43 Rthlr. Rapps 80 77 Rthlr. Rübsen 77 73 Rthlr. Küböl loco 11 ¼ Ethlr. Bf. u. bez. Spiritus loco 24 Rthlr. bez. - Frühjahr 26 ¼ 26 Rihlr. bez.

London, 29. Nov. Getraidemarkt Zufuhren englischen Weizens waren heute mäßig, und Alles wurde zu den früheren Preisen ge⸗ räumt. Fremder Weizen mehr gefragt ohne Preisverbesserung. Gerste und Erbsen unverändert im Werth. Bohnen müssen 223 Sh. pr. O niedriger notirt werden. Neuer Hafer flau, alter hält die Preise.

Frage nach Mehl läßt nach. Roggenmehl unverändert 6 Pfd. 10 pr. Qr.

Auswürtige Eörsen.

Amsterdam, I. Dez. Niedeezl. wirkl. Sch. 55, 5 % Span. —.

Antwerpen, 30. Nov. Zinsl. —. Neue Anl. 14 7%. 8

BRomburg, 2 Dez. hank-Kctien 1600 nr. Eugl. Raas. 104 ¾. 10 48. Hamb. Berg. Actien —. Magd. Wittenb. 79 Br. Hamb. Berl. 101 ., 101 ½. Kiel Alt. 110 ¼. 110 ½. Glückst. Elmsb. 53 Br. Rendsb. Neum. 96 Br. Kopenb. Koibsch. 64 ½ Br. Meckl. 58 57 ½. 1

Leip zig, 3. Dez. Leipz. Dresdn. Act. 115 Br. Sächsz. Bayer. 89¼ Br. Saächs. Schles. 100 Br. Chem. Ries. 51½⅔ Br. Löb. Zitt. 47 ½ Br. Mgd. Leipz 23] Br. Berl. Anb Et. A. 120 G. Lt. B. 109 5 G. Dess. Bank-Act. 101 G.

London, 29. Nov. Cons. 3 % 85 ½. 85 ½. Belg. —. Ard. 17 ½⁄. 1 Passive 3 ⅞. 3 . Ausg. Sch. —. 2 ½ % Holl. 55. 54 5. 4 % do. 83 ¼. 83 ½. Port, 23. 21 Engl. Russ. —. Bras. 81. 79. Chili —. Mex. 16. 15 ¼.

S 30. Nov. 5 % Rente 6n coue. 116. 55. 39 9% än ceur. 40. 77. 10. Nenn 85 u. 76. 90.

Wien, 2 Dez 5 29% Met. 105 ½. Actien 1627. Anl. de 1234 156 ¾. de 1835 116 ½,

Gloggn. 110 ½. Novdb. 158.

Meteorologische Beobachtungen.

Nach einmaliger

Beobachtung.

Abends

10 Uhr.

Nachmittags 2 Uhr.

1847.

3 Dez. v1““ b 2* 9 8 f 99 0 Luftdruck 337,47“ Par. 337,33 88 Par. 337,130 Par. Asellwärme * R Luftwärme ... 1 + 5,5 R. 81 1 + 8,8 R. Flusswärme 3,6 R. Thaupunkt . . . . + 41,60 R. ₰+. 91 n. 7,99 R Bodenwärme

Morgens 6 Uhr.

Ausdünstung regnig. Niederschlag0, 801 ⁄Rh. W. Wärmewechsel + 8,2 8 + 7,4*

7, 6, 99ee.

93 pCt 92 pCt. 92 PCt. Wetter regnig regnig. Wind W. SW. Wolkezung ... W.

Tagesmittel: 337,21 "„PElar +

Dunstsättigung.

Sonntag, 5. Dez. Im Opernhause. 142 ste Abonnements⸗ Vorstellung: Der Prätendent, romantisch⸗komische Oper in 3 Abth., von C. P. Berger. Musik von Kücken. Hierauf: Der türkische Arzt. Anfang 6 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren Opernhaus⸗Preisen verkauft:

Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr., in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur Tribüne, 1 Rthlr. 10 Sgr., im Parquet und in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr., in den Logen und im Balkon des dritten Ranges, so wie im Parterre, 20 Sgr., im Amphitheater 10 Sgr., in den Fremden⸗Logen 2 Rthlr. 8

Im Schauspielhause. Mit aufgehobenem Abonnement: Dorf und Stadt, Schauspiel in 2 Abth. und 5 Akten, mit freier Benutzung der Auerbachschen Erzählung: „Die Frau Professorin“, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer.

Montag, 6. Dez. Im Schauspielhause. 20 4te Abonnements⸗ Vorstellung. Zum erstenmale: Joseph Haydn, Original⸗-Lustspiel in 4 Abth., von L. Schubar (Dr. Lubarsch). Hierauf, zum erstenmale wiederholt: Eigensinn, Lustspiel in 1 Akt, von R. Benedir. Königsstädtisches Theater.

Sonntag, 5. Vorstellung der Herren Brill und Siegmund: Welt⸗Tableaux. Optische Darstellungen aus dem Ge⸗ biete der Kunst und Natur, in 5 Abtheilungen.

Erste Abtheilung: Plastische Darstellungen.

Zweite Abtheilung: Darstellungen aus der Sternenwelt.

Dritte Abtheilung: Die Thiere der Urwelt.

Vierte Abtheilung: Eine Reihe von Wandelbildern.

Fünfte Abtheilung: Optisches Farben⸗ und Linienspiel.

Vorher: Nichte und Tante, Lustspiel in 1 Akt, von C. A. Görner. Und: Herr Karoline. Vaudeville⸗Posse in 1 Akt, nach Varin und Boyer, von D. Kalisch. Die Musik theils komponirt, theils arrangirt von dem Königlichen Ballet⸗Musik⸗Dirigenten Herrn Gährich. 1

Montag, 6. Dez. (Stalienische Opern⸗Vorstellung.) Pasquale. Komische Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti.

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon!. ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w. 8

Dienstag, 7. Dez. Welt⸗Tableaux. L dem Gebiete der Kunst und Natur.

Vorher: Des Herzogs Befehl. Töpfer.

INo Dez.

Don

ptische Darstellungern

Lustspiel in 4 Akten, von

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen

Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Beilage

Beilage zur Allgemeinen Preuß

2319

Inland. Provinz Schlesien. Bekanntmachung.

Deutsche Bundesstaaten. nigreich Bayern. Landtags⸗Abschied. Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. Landtags⸗Ver⸗ handlungen. 1

Itaglien. Florenz. Diplomatisches. Bewaffnung der Bürgergarde. Rom. Geldkrisis. Die Staatskonsulta. Kardinal Ciacchi verläßt Fer⸗ rara. Neapel. Ministerwechsel. Neue Eintheilung und Vermeh⸗ rung der Ministerien. Herstellung der Ruhe in Calabrien.

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Pirna. Grundsteinle⸗ gung zum ersten Bahnhofs⸗Gebäude. Hamburg. Eisenbahn⸗ Konferenz.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten

Ruhestörung in Livorno. Die englischen Künstler.

EEE Provinz Schlesien. Das Amtsblatt der Königlichen

Regierung zu Breslau enthält folgende Bekanntmachung:

„Des Königs Majestät haben in der abschriftlich anliegenden, an das Königliche Staats⸗Ministerium unterm 12. Juli c. erlassenen Allerhöchsten Ordre zu bestimmen geruht, daß die bei gutsherrlich bäuerlichen Regulirun⸗ gen, Gemeinheitstheilungen und Ablösungen auf die betheiligten Kirchen, Pfarreien, Kuͤstereien und Schulen fallenden Kosten zunächst aus dem ver⸗ fügungsfreien Vermögen und Einkommen des betheiligten Instituts zu ent⸗ nehmen sind, insofern nämlich dieses Vermögen und Einkommen nicht dem amtlichen Nießbrauche der kirchlichen oder Schul⸗Beamten unterworfen ist und nach Abzug der zur ordnungsmäßigen Unterhaltung des Instituts er⸗ forderlichen Ausgaben einen verfüͤgungsfreien Bestand ergiebt; daß aber, wenn ein solcher Bestand nicht vorhanden und demgemäß das Institut für unvermögend zur Tragung der in Rede stehenden Kosten anzusehen ist, die erwachsenen Auseinandersetzungs⸗Kosten niedergeschlagen, beziehungsweise aus öffentlichen Fonds entnommen werden sollen.

Die Königliche Regierung setze ich von diesen Allerhöchsten Bestimmun⸗ gen mit dem Bemerken in Kenntniß, daß zur Ausführung derselben, na mentlich wegen Niederschlagung der bisher gestundeten derartigen Kosten, so weit solche hiernach füͤr unbeibringlich zu erachten sind, von dem Herrn Minister des Innern das Erforderliche verfügt und dabei den Auseinander⸗ setzungs⸗Behörden eröffnet ist, daß die Allerhöchsten Bestimmungen eben so wohl auf die Bonitirungs⸗ und Vermessungs⸗Kosten, welche bisher von den Gemeinden übertragen wurden, als auf diejenigen, welche durch die anderweiten Regulirungs⸗Verhandlungen entstanden sind, sich beziehen.

Berlin, den 10. November 1847.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Eichhorn.

Vorstehendes Reskript Sr. Excellenz des Herrn Ministers der geistli⸗ chen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten wird hiermit zur Nach achtung bekannt gemacht. 8 1

Breslau, den 22. November 1847.

Königliche Regierung.

Abtheilung für die Kirchen⸗Verwaltung und des Schulwesens.“

Beutsche Bundesstaaten.

Keäöönigreich Bayern. (N. K.) Am 30. November fand die Verkündigung des Landtags⸗Abschiedes und Schließung der Stände⸗Versammlung mit den herkömmlichen Feierlichkeiten statt. Nachdem die Königliche Vollmacht, kraft welcher Se. Königl. Hoheit der Prinz Luitpold als Königl. Bevollmächtigter den feierlichen Akt zu vollziehen hatte, durch den Minister⸗Verweser des Innern ver⸗ lesen war, wurde der Landtags⸗Abschied auf Befehl Sr. Königl. Hoheit durch den Ministerial⸗Rath Benning verkündigt, worauf Se. Königl. Hoheit im Namen Sr. Majestät des Königs den Landtag für geschlossen erklärte. Unter dem dreimaligen Rusp⸗ „Hoch lebe der König!“ trennte sich die Versammlung. Der Landtags⸗Abschied lautet wie folgt:

„Ludwig von Gottes Gnaden ꝛc. ꝛc. Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreuec, Stände des Reichs! Wir haben Uns bei dem nunmehr eingetre⸗ tenen Schlusse des Landtages über die Uns übergebenen gemeinschaftlichen Beschluͤsse der beiden Kammern der Stände⸗Versammlung, so wie über die Berathungs⸗Verhandlungen derselben, ausführlichen Vortrag erstatten lassen und ertheilen hierauf, nach Vernehmung Unseres Staatsrathes, Unsere Kö⸗ nigliche Entschließung wie folgt: I. Abschnitt. Beschlüsse der Kam⸗ mernüber Gesetz⸗Entwürfe. §. 1. Den Zinsfußder Ei senbahn⸗ Anlehen und beziehungsweise die Verzinsung der Staats⸗ schuld betreffend. Wir ertheilen dem Gesetz⸗Entwurf, den Zinsfuß der Ei⸗ senbahn⸗Anlehen und beziehungsweise die Verzinsung der Staatsschuld be⸗ treffend, mit Genehmigung der von den Ständen vorgeschlagenen Modifi⸗ cationen, Unsere Sanction und lassen das hiernach ausgefertigte Gesetz hier⸗ neben anfügen. II. Abschnitt. Nachweisu ngen. A. Verwendung der Staats⸗Einnahmen. Wir haben den Ständen des Reichs über die Verwendung der Staats⸗Einnahmen in dem Jahre 1844 45 genaue Nachweisung vorlegen und hierdurch den Bestimmungen der Verfassungs⸗ Urkunde Tit. VII. §. 10 Genüge leisten lassen. Die bei diesem Anlasse ge⸗ stellten Anträge in Beziehung auf die Postverhältnisse werden Wir einer näheren Prüfung unterwerfen. B. Stand der Sta atsschulden⸗Til⸗ gungsanstalt in dem Jahre 1844 45. §. 2. Ueber den Stand der Staatsschulden⸗Tilgungskasse in dem Verwaltungsjahre 1844—45 sind den Ständen des Reiches genaue Nachweisungen vorgelegt und hier⸗ durch die Bestimmungen der §§. 11 und 16 Tit. VII. der Verfas⸗ sungs⸗Urkunde erfüllt worden. III. Abschnitt. Wünsche und An⸗ träge. Wir haben die Stände Unseres Neiches außerhalb des Tit, CI. 8. 22 der Verfassungs⸗Urkunde bezeichneten Zeitpunktes behufs eines bestimmten in dem Einberufungs⸗Patente genau ausgespro⸗ chenen Zweckes versammelt. Nichtsdestominder behalten Wir Uns vor, ver⸗ schiedenen der an Uns gebrachten Wünsche und Anträge nach Befund nä⸗ here Bedachtnahme und Selbstgewährung zuwenden zu können. Indem Wir Uns freuen, durch eine Vereinbarung mit Unseren Lieben und Ge⸗ treuen, den Ständen des Reichs, den Fortgang der so wichtigen Eisenbahn⸗ Unternehmungen gesichert zu sehen, ertheilen Wir denselben diesen Abschied nebst der Versicherung Unserer besonderen landesväterlichen Huld und Gnade. München, den 30. November 1847. (Unterz.) Ludwig. von Maurer, Staatsrath. Freiherr von Zu⸗Rhein, Staatsrath. von Zenetti, Staatsrath. Freiherr von Hohenha usen, General⸗Major.“

Dem Vernehmen nach, hat gleichzeitig mit dem Schlusse des Landtages eine Veränderung in den höchsten Verwaltungsstellen statt⸗ g unden.

8

(Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. (H. C.)

der Landtags⸗Sitzung am 27. November fand die Berathung latt über die nach Landtags⸗Beschluß von 1845 vom Engeren Aus⸗ schuß entworfene Landtags⸗Ordnung.

Eröffnet wurde dieselbe durch ein vom Landrath von Maltzan verle⸗ senes Diktamen der Landräthe in Bezug auf die von demselben im vorigen Jahre abgegebene Erklärung: „daß sie als Landräthe im Direktorium die mehrgedachte Geschäfts⸗Ordnung, möge sie in dem vorliegenden Entwurfe angenommen oder durch die ständische Diskussion modifizirt werden, nicht für sich verbindend anerkennen fönnten, bevor dieselbe nicht zur Kenntntß der Landesherren gebracht und in Bezug auf ihre Stellung von denselben ge⸗ nehmigt worden sei.“ Diese Erklärung wunde wiederholt mit dem Hinzu⸗ fügen, daß sie durch ihre Theilnahme an der Diskussion über den Entwurf einer sogenannten Geschäfts⸗Ordnung dieser Erklärung keinesweges präjndi⸗ ziren wollten. Hierauf verlas Pogge⸗ Roggow ein Diktamen, in wel⸗

chem er den Antrag stellte, die Berathung über die Geschäfts⸗Ordnung noch

nnsgen:

isch en 3 eitun gẽg. Sponntag den 5en Dezember.

auszusetzen, da sich nach seiner Ansicht eine Reform der ständischen Vertretung in der Art vernothwendige, daß sowohl die Ritterschaft als die Landschaft, welche letztere die Einwohnerzahl formiren müsse, gewählte Vertreter zum Landtage schicken. Nach einer sehr lebhaften Diskussion, in welcher unter Anderem auch der Vorschlag gemacht wurde, dem Antragsteller den Antrag ohne Weiteres zurückzugeben, wurde endlich der Beschluß gefaßt, man könne sich durch dieses Diktamen nicht veranlaßt sehen, die Berathung der Ge⸗ schäfts⸗Ordnung auszusetzen; der sonstige Inhalt desselben müsse als per⸗ sönliche Ansicht des Verfassers unberücksichtigt bleiben. Nunmehr schlossen die Landmarschälle sich in einem Diktamen der Erklärung der Landräthe an, und es wurde der Beschluß gefaßt, daß die Beschlußnahme über die An⸗ nahme oder Ablehnung der Landtags⸗Ordnung bis dahin ausgesetzt sein solle, daß man uͤber alle einzelnen Paragraphen einer Geschäfts⸗Ordnung verhandelt und beschlossen habe. Nachdem hierauf die Einleitung des Co⸗ mité⸗-Berichts verlesen war, kam es zu einer langen und lebhaften Erörte⸗ rung rücksichtlich derjenigen Punkte, über welche die Landräthe in ihrer amt⸗ lichen Stellung an die Landesherren möglicherweise zu berichten haben könn⸗ ten, und es wurde abermals der Beschluß gefaßt, man wolle die Beschluß⸗ nahme über die Stellung der Landmarschälle dem Plenum gegenüber bis nach abgemachter Verhandlung über den ganzen Entwurf der Landtags⸗ Ordnung aussetzen. Jetzt erfolgte die Vorlesung des §. 1 der Geschäfts⸗ Ordnung, wobei das Comité den Vorschlag machte, den zweiten Absatz des⸗ selben auf die Meldung bei den übrigen (d. h. nicht dirigirenden) Land⸗ räthen und den Landtags⸗Kommissarien zu streichen. Nach abermaliger Diskussion, in welcher nicht unerwähnt bleibt, wie es in dieser Angelegen⸗ heit vor 30 und 40 Jahren gehalten worden sei, wird endlich die Abstim⸗ mung beliebt, ob der §. 1 ganz oder, nach dem Vorschlage des Comité's, nur der zweite Absatz gestrichen werden solle. Es kam jedoch zu keiner Sanction, indem Einige darüber abstimmen wollten, ob der Comité⸗Bericht zu §. 1 zu genehmigen oder weiter über die Sache zu verhandeln sei. Nachdem von Glöden⸗Hohenkirchen sodann noch auf einen Wider⸗ spruch zwischen §. 1 und §. 7 der Geschäfts⸗Ordnung aufmerksam gemacht und Stever⸗Wustrow es monirt hatte, daß das Landraths⸗Diktamen von vier Landräthen unterschrieben sei, da doch nur einer derselben gegen⸗ wärtig gewesen, wurde die Sitzung geschlossen.

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Florenz, 24. Nov. Kürzlich hatte Graf Moltke Hvitfeld die Ehre, Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog sein Beglaubigungsschrei⸗ ben als Königlich dänischer Minister⸗ Resident am hiesigen Hof zu überreichen. Derselbe ist in gleicher Eigenschaft bereits seit einiger Zeit am neapolitanischen Hofe akkreditirt.

Vor einigen Tagen wurde in Livorno die öffentliche Ruhe durch ein beklagenswerthes Ereigniß gestört. Mehrere Männer aus der niedersten Volksklasse, welche Abends großen Lärm auf der Straße machten, geriethen mit einer Patrouille von der Linie zusammen, wo⸗ bei ein Korporal einen Dolchstich in den Hals erhielt, in Folge dessen derselbe bald darauf starb. Es wurden zwar mehrere von den Ru⸗ hestörern verhaftet, inzwischen scheint man des Mörders selbst nicht habhaft geworden zu sein. Als am Morgen das Volk von der That unterrichtet war, versammelte sich dasselbe in großen Haufen vor dem Gefängniß und verlangte stürmisch, daß ihm der Mörder ausgeliefert werde; nur mit Mühe gelang es, durch gütliches Zureden dasselbe zu beruhigen und zum Auseinandergehen zu bewegen.

Die Bewaffnung und Einübung der Bürgergarde schreitet überall vorwärts. Städte, Gemeinden, Klöster, Beamte und Privatleute steuern überall nach Kräften dazu bei. Vom Staate sind bereits 11,500 Flinten an die Bürgergarde im ganzen Lande vertheilt wor⸗ den; auch hat das französische dem toscanischen Gouvernement 5000 Flinten aus dem Königlichen Zeughause unter den nämlichen Bedin⸗ gungen, wie dergleichen Lieferungen an die päpstliche Regierung ge⸗ macht wurden, zugesagt.

In Pistoja wurde kürzlich die daselbst gegossene erste Kanone der Bürgergarde, welche den Namen Ferruccio führen soll, probirt.

Der Zufluß von Fremden ist seit einiger Zeit hier gegen alles Erwarten ungemein groß.

Nom, 21. Nov. (A. Z.) Bei mehreren englischen Künstlern, die seit langen Jahren hier ansässig sind, hat sich in Betreff des Bürgergarden⸗Dienstes ein eigenthümlicher Konflikt herausgestellt, den eines der hiesigen Tagesblätter durch eine falsche Schilderung ins Lächerliche zu ziehen versucht hat. Dieselben haben sich nämlich in englische Lebensversicherungs⸗-Anstalten eingekauft, die ihnen dafür die Verpflichtung auflegen, nirgends Militairdienst zu thun, es sei denn, daß es im eigenen Vaterlande die Nothwendigkeit erheische. Unter solchen Umständen wird ein jeder die Weigerung begreiflich und na⸗ türlich finden.

Auch hier soll eine Geldkrisis bevorstehen. Als Hauptgrund wird das plötzliche Verschwinden fremder Münzsorten angegeben, die aus⸗ wärts höher im Cours stehen, als hier. Bei einer Veränderung der gegenwärtigen Münz-Tarife wird für das gemeine Leben freilich eine der Annehmlichkeiten verloren gehen, die bis jetzt in der firen Be- werthung der Hauptmünzsorten vorhanden war.

Die letzte Sitzung der Staats⸗Consulta, welche vorigen Freitag, den 19ten d., stattgehabt, hatte zum Zweck, sich über die Weise der Zulässigkeit der Auditoren zu verständigen, wobei man sich dahin ver⸗ einigte, daß den Konkurrenten ein Monat Zeit vergönnt wird, sich zu melden und ihre Requisiten einzureichen. Hierauf sollen nach Maß⸗ gabe der verschiedenen Sectionen vier Aufgaben gestellt werden, welche ein jeder der Jandidaten nach seiner Wahl, aber ohne Vorbereitung und auf der Stelle zu bearbeiten hat.

Gestern hat sich die Finanz⸗Section auf dem Tesorierat zur Un⸗ tersuchung des Präventivums von 1848 vereinigt, und heute sollte die Adreß⸗Kommission bei Sr. Heiligkeit in den Gemächern des Qui⸗ rinals zur Audienz gelassen werden.

Aus Bologna vom 22. November wird die Durchreise des Kardinal⸗Legaten Ciacchi, der bisher in Ferrara gewesen, berichtet. Man glaubte, daß er nicht nach Ferrara zurückkehren werde, daß viel⸗ mehr seine Abreise der erste Schritt zu der dort bevorstehenden Ausgleichung mit Oesterreich sei.

Neapel, 20. Nov. (A. Z.) Durch ein so eben veröffentlich⸗ tes Königliches Dekret hat (wie bereits kurz erwähnt) der bisherige Minister des Innern, Cavaliere D. Nicola Santangelo seinen Ab⸗ schied erhalten mit dem Titel eines Staatsraths und eines Marchese. Ein zweites Königliches Dekret bestimmt, daß fortan die öffentlichen Arbeiten ein eigenes Ministerium bilden und vom Ministerium und Staats⸗Sekretariat des Innern getrennt werden sollen. Die Admi⸗ nistration der Königlichen Druckerei wird vom Finanz⸗Ministerium dem neuen Ministerium übertragen. Ferner sollen diesem Ministerium künf⸗ tig angehören: das Gefängnißwesen, alle dahin gehörigen Bauten und Verbesserungen, die Verpflegung und Behandlung der Gefangenen, der Re legirten und der Verurtheilten jedweder Gattung, welches Alles bisher vom Ministerium und Königlichen Staats⸗Sekretariat des Krieges und der Ma⸗ rine abhing. Ferner werden alle Wohlthätigkeits⸗Anstalten, welche nicht unter der Hospital⸗Verwaltung stehen, ebenfalls auf dieses Ministerium übertragen. Ein drittes Köͤnigliches Dekret lautet; Ackerbau und

sterium bilden.

Handel, welche bisher einen Zweig des Ministeriums und des König⸗ lichen Staats-Sekretariats bildeten, werden fortan ein eigenes Mini⸗ Unter dieses Ministerium werden gestellt: die Manu⸗ fakturen, die Instituti d'incoraggiamento, die ökonomischen Gesell⸗ schaften, die Minen, das Fischerwesen, das Vorraths⸗ und Verpfle⸗ gungswesen, Maße und Gewichte, das öffentliche Gesundheitswesen und die Viehzucht. Der öffentliche Unterricht, die Museen, die Aus⸗ grabungen; die Institute der schönen Künste, die Erziehungs⸗Anstal⸗ ten, Wissenschaften, Schulen, die wissenschaftlichen Vereine und Aka⸗ demieen, die Bibliotheken und andere hierher gehörige Gegenstände werden von nun an diesem Ministerium übertragen. Ein viertes De⸗ kret enthält die Ernennung folgender Herren zu Ministern, Staats⸗ Secretairen: der Commendatore D. Pietro d'Urso, bisheriger Gene⸗ ral⸗Prokurator der Gran Corti de' Conte erhält das Portefeuille des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten. Der Commendatore D. An⸗ tonio Spinelli, bisheriger Consultore in Missione des Intendanten der Provinz Neapel, erhält das Portefeuille des Ministeriums des Acker⸗ baues und des Handels. Der Commendatore D. Giuseppe Parisi, bisheriger Intendant der Provinz von Messina, erhält das Porte⸗ feuille des Ministeriums des Innern.

Gleichzeitig geht hier die Nachricht ein von der vollständigen Beruhigung Calabriens. Der Räuber⸗Chef Buonfiglio hat sich mit vier seiner Genossen der Gefangenschaft überliefert, so daß das für die Angelegenheiten des Sila ernannte Königliche Kommissariat seine Functionen einstellen kann. Buonfiglio und zwei seiner Gefährten wurden vom Major Salzano dem General Grafen Statella überlie⸗ fert, die beiden Anderen stellten sich dem Intendanten de Liguoro, und alle fünf wurden in das Kastell von Cosenza abgeführt. Nicht allein in Calabrien, sondern auch in der Hauptstadt, hat diese Wie⸗ derherstellung der öffentlichen Sicherheit die größte Freunde verbreitet.

An die Stelle des zum Staatsrath beförderten Marchese della Cerda wurde der bisherige Intendant von Principato Ultra, D. Gaetano Lotti, zum Intendanten der Terra di Lavoro ernannt.

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt.

Pirna, 1. Dez. Gestern Mittag wurde zu dem ersten Gebäude für den hiesigen Bahnhof, nämlich zum Administrations⸗Gebäude, der

Grundstein gelegt.

Hamburg, 2. Dez. (B. H.) Die Konferenzen der ver⸗ einigten Eisenbahn⸗Directionen sind bis jetzt täglich von 9 Uhr Morgens bis spät am Nachmittage ununterbrochen fortgesetzt wor⸗ den, und da man daran festhält, in den Versammlungen selbst nur De⸗ batten über Prinzipien zuzulassen und nach Feststellung derselben die betreffenden Punkte zur Redaction an die Kommission zurückzuweisen, von welcher der Entwurf ausgegangen, so ist es gelungen, über die beiden wichtigsten Vorlagen bis jetzt sich zu verständigen, nämlich eine Vereinbarung der verschiedenen Directionen über ihre gegenseitigen Pflichten beim unmittelbaren Güterverkehr und ein Reglement hin⸗ sichtlich desselben für das Publikum. Wenn man bedenkt, daß es gilt, vierzig verschiedene, auf Privat⸗Interessen gegründete und bei aller äußeren Gleichheit doch hundertfältig abweichende innere Be⸗ dingungen enthaltende Institute zu einem gleichmäßigen Handeln zu veranlassen, so wird man sich sagen, daß ein gedeihliches Resultat nur durch solches persönliches Zusammenkommen möglich ist, wo der Gemeinsinn vermag, so manche Sonder⸗Rücksichten zu Boden zu schla⸗ gen. Sehr lange und zum Theil hartnäckige Debatten veranlaßten, besonders bei der ersten Vorlage, die Frage über die Verpflichtung der Gesellschaften zur Ablieferung des Gewichtes nach Frachtbrief bei in gutem Zustande übernommenen Waaren und bei der zweiten die Feststellung der Tarif⸗Klassen. Was die erste betrifft, so ist aller— dings anerkannt, daß eine große Zahl von Gütern beim Transport von selbst (durch Eintrocknen ꝛc.) an Gewicht verliert, weshalb auch allgemein ein gewisses Untergewicht von 1 2 pCt. nicht vergütet wird; abgesehen hiervon aber wollten Viele die unbedingte Verpflich⸗ tung der Gesellschaften für Lieferung des übernommenen Gewichts ausgesprochen wissen, während Andere in dieser Beziehung noch auf eine große Zahl von Ausnahmen bestanden. Man konnte beinahe zwei bestimmt gesonderte Lager unterscheiden, je nach den handel⸗ und nach den gewerbtreibenden Gegenden, indem jene eine eben so strenge Verpflichtung, wie bei Fuhrleuten und Schiffern, diese dagegen man⸗ nigfache Modificationen verlangten. Es wurde endlich beschlossen, daß, wenn der Absender von dem Recht Gebrauch mache, daß die Ge⸗ sellschaft bei der Uebernahme das Gut selbst verwiege, diese auch bei Transporten, welche nicht über acht Tage dauerten, jedes größere Un⸗ tergewicht als 1 pCt. bei trockenen und 2 pCt. bei nassen und ihnen gleich zu achtenden Waaren (sonst 2 und 4 pCt.) ersetzen müsse, außer bei solchen, welche anerkannt einem größeren natürlichen Untergewicht ausgesetzt seien. 8 1

Hinsichtlich der für die Tarife einzuführenden Klassen kam man endlich dahin überein, daß neben dem Normalsatze zwei Ausnahmen zugelassen werden sollten, von welchen die eine eine Ermäßigung, die andere eine Erhöhung begreifen würde. In jene wurden die meisten der sogenannten Roh⸗Produkte gesetzt, in diese im Wesentlichen nur solche, die durch ihr Volumen oder ihre eigenthümliche Beschaffenheit besondere Unbequemlichkeiten oder Schwierigkeiten für den Transport darbieten.

Die heutige Konferenz wurde zuerst durch die Verhandlung über den Entwurf eines Reglements über die Personen⸗, Gepäck⸗-, Equi⸗ pagen⸗, Pferde⸗ und Vieh⸗Beförderung beschäftigt.

Nachdem sodann noch das Reglement für die Vereins⸗Freikarten erledigt und Wien für den nächsten Versammlungsort bestimmt wor⸗ den war, entstand die Frage, wie es mit der Fortsetzung der Bera⸗ thungen gehalten werden sollte, eine Frage, welche um so wichtiger wurde, als das Präsidium anzeigte, daß mehrere Directionen erklärt hätten, ihren Aufenthalt in Hamburg nicht noch um einen Tag ver längern zu können. Auf der anderen Seite waren die noch übrigen Vorlagen zu wichtig und umfassend, um eine flüchtige Besprechung zu vertragen, und wurden diese, da eine allgemeine Erschöpfung ohne⸗ hin sich kundthat, für die nächste Versammlung ausgesetzt. Die Un⸗ terzeichnung des Protokolls wurde auf heute Abend 8 Uhr angesetzt und die Konferenz nach Erledigung einiger Nebenpunkte um 3 ½ Uhr geschlossen.

Handels- und Börsen-Nachrichten. 8 1 88 8 8 Königsberg, 1. Dez. Marktbericht. Zufuhr 2 ng. zen 62 74 Sgr. pro Schffl.; Roggen 42 48 8958* 8 ee⸗ Gerste 42 40 Sgr. pro Schffl.; kleine Gerste S Schfl.; Hafer 23 27 Sgr. pro Schffl.; graue Erbsen Bar. . 8 weiße Erbsen 50 60 Sgr. pro Schffl.; Heu 12 I

Stroh 100 110 Sgr. pro Schock; Spiritus 27 Rthlr. 20 Sgr. pro Ohm. 8