1847 / 346 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Kongre ngetretenen Spaltung darzuthun. Der 8 Imn ergri diese Gelegenheit, um Herrn Cor⸗ tina auf der Bahn der Mäßigung zu folgen. Zwar gelang er ihm is zu führen, daß noch nie in Spanien ein Ministe⸗

nicht, den Bewei d. 7 ; 8 grische Weise gebildet worden wäre, wie rium auf eine 0⸗ ezelhane 195 2 dem General Espartero das schige. Spanien verweigert hätte, vermochte der Herzog von den Eingang m, zurüchuweisen. Der Herzog de la Vitoria, den Valencis semeee wie Herr Cortina, und in meinem Vaterlande zu ich so sahiche” sagte der General Narvaez, „schlug nicht nur den 7 ehagenen Posten aus, sondern erklärte auch, fürs erste nicht Thanien kommen zu wollen. Die Regierung ertheilte ihm dar⸗ 22 Erlaubniß zur Rückkehr und überließ diese seinem freien Willen. Tritt er morgen die Reise an, so kann er seinen Sitz im Senat ein⸗ nehmen.“ Ler Minister⸗Präsident wiederhotte aufs neue, die Re⸗ gierung hätte die Fahne der Gesetzlichkeit und Versöhnung aufge⸗ pflanzt, und alle Spanier fänden Platz unter ihr. Er bäte die Ma⸗ orität des Kongresses, ihrem alten Groll zu entsagen und sich zur Aufrechthaltung der Institutionen um den Thron zu schaaren.

Am Sonntage fand keine Sitzung statt. Vorgestern las der General Narvaez das von ihm an Espartero gerichtete Schreiben vor und fügte hinzu: „Ich wiederhole, der Herzog de la Vitoria kann kommen, und ich erkläre es mit um so größerem Vergnügen, als ich der Erste sein werde, der ihm hier die Hand reicht. Und falls er sich auf eine der Bänke der Opposition setzt, so werden wir die Ansichten der Majorität mit denen der Minorität vergleichen, denn nur auf diese Weise können wir insgesammt das Vaterland ret⸗ ten.“ Diese Worte wurden von den Progressisten mit lautem Bei⸗ fall, von den Ultramoderirten mit unverkennbarer Mißbilligung auf⸗ genommen. Im Namen der letzteren ergriff Herr Seijas Lozano (Minister unter dem Herzoge von Sotomayor) das Wort, indem er den schroffsten Tadel über die beiden letzten Ministerien aussprach, und erklärte, keine Regierung unterstützen zu können, welche ankündige, nie die Gesetze überschreiten zu wollen.

In der gestrigen Sitzung des Kongresses arteten die Debatten abermals in grobe Persönlichkeiten und gegenseitige Beschuldigungen aus, bis Herr Olozaga durch einen langen und inhaltsschweren Vor⸗ trag die allgemeine Aufmerksamkeit in Anspruch nahm. Er begann mit der Erklärung, keinen Rückblick auf die vier Jahre, die er in der Ver⸗ bannung verlebte, werfen zu wollen, und erinnerte an den edlen Fray Luis de Leon, der, nach langen Jahren aus den Kerkern der Inqui⸗ sition entlassen, den Lehrstuhl aufs neue mit den Worten: „Gestern sagte ich Euch“, bestieg. Indem Herr Olozaga den Entwurf der Adresse prüfend durchlief, drückte er sein Bedauern aus, daß des Schick⸗ sals des Freistaates Mexiko keiner Erwähnung geschehen wäre. „Die Regierung desselben weiß oder muß erfahren“, sagte er, „daß die unsrige zum Untergange der mexikanischen Republik beigetragen hat. Elende Intriguanten, die für Staatsmänner gelten möchten, entwar⸗ fen den Plan, in Mexiko eine Monarchie zu gründen und einen spa⸗ nischen Prinzen dorthin zu führen. Keinen unsinnigeren Plan konnte es geben. Nicht nur hat er uns den Haß der Merikaner, sondern auch den Verlust unseres Geldes zugezogen.“ Herr Olozaga wieß nach, daß unter den Ausgaben des Schatzmeisters der Havanna von 1846 folgender Posten aufgeführt ist: „Remittirt an den bevollmäch⸗ tigten Minister Ihrer Majestät für Dienstsachen hunderttausend Piaster.“ (Der dermalige spanische Gesandte in Mexiko, ein nur als Dichter bekannter junger Mann, war der vertrauteste Freund des Generals Narvaez.) Der Redner machte auch auf die Entwürfe auf⸗ merksam, mit denen die Nord⸗Amerikaner die Insel Cuba, die schönste Besitzung Spaniens, bedrohen. Zu bedauern wäre auch, daß, wie die Thron⸗Rede ankündige, in den politischen Beziehungen Spaniens zum Auslande keine Aenderung eingetreten sei, denn man müsse den Schluß ziehen, daß eine große Macht, die ihre Mißbilligung einer Heirath, durch welche die dynastischen Interessen Spaniens beeinträch⸗ tigt werden könnten, zu erkennen gegeben habe, auf derselben un⸗ freundlichen Haltung beharre. Daraus erkläre sich auch der Fort⸗ gang des Aufstandes in Catalonien. „So lange“, rief Herr Olo⸗ zaga aus, „der Himmel nicht die Wünsche erhört, welche der vorige Kongreß für das aus der Vermählung der Königin zu entspringende Glück an ihn richtete, Wünsche, die nicht erhört worden sind, und die wir deshalb wohl erneuern dürfen, steht zu befürchten, daß Zwistigkeiten und Verwickelungen mit ganz Europa über uns kommen, die unserem erschöpften Lande lange Jahre des Mißgeschicks zuziehen können.“ Endlich sprach der Redner die Hoffnung aus, daß alle Minister dem von dem Herzoge von Valencia dargelegten politischen Glaubensbekenntnisse der Versöhnung und Gesetzlichkeit beitreten und es zur Vollziehung bringen würden. Nachdem der Minister⸗Prä⸗ sident mit Nachdruck seine darauf gerichteten Zusagen erneuert und an Herrn Olozaga einige höchst verbindliche Worte gerichtet hatte, suchte der (den Progressisten abgeneigte) Justiz⸗Minister Arrazola darzuthun, daß zwischen dem Kabinet und der Majorität des Kon⸗ gresses das vollständigste Einverständniß herrsche. Dieses Bemühen konnte ihm jedoch um so weniger gelingen, als Jedermann weiß, daß

e versöhnenden Schritte, durch welche der General Narvaez sich den Koryphäen der progressistischen Partei zu nähern sucht, den Ul⸗ tramoderirten, an deren Spitze die Herren Mon und Pidal stehen, zum größten Aergerniß gereichen. Hatte doch Herr Pidal selbst im Kongreß ausdrücklich erklärt, das Ministerium wäre noch zu neu, um auf die offene und aufrichtige Unterstützung der Majorität des Kongresse s rechnen zu können. b

Mit den Worten der Versöhnung und Gesetzlichkeit des Mini⸗ ster⸗Präͤsidenten steht übrigens das Benehmen des General⸗Capitains von Catalonien in schroffen Widerspruch. Der General Concha hatte 8 befohlen, daß die gefangenen Karlisten nicht mehr erschossen werden sea⸗. Der General Pavia hat das Blutvergießen erneuert und deneh veremnesh⸗ üee gefangene Karlisten⸗Chefs erschießen zu lassen.

Fr mach Abein Truppen nicht die geringsten Fortschritte. DDie junge Königin fährt jetzt gewöhnlich nach Sonnenuntergang in einem offenen 8f in den Prado, steigt dort aus und lustwan⸗ delt, nur von der Gräfin Montijo begleitet. Es nimmt sich seltsam

aus, einen Gendarmen mit gezogenem 2 b 1 8 1 gezog all r unmittelba Seite reiten zu sehen. Ihren Gemahl ich gsche st efahäns⸗

1 G jeht sie nie unter vier 2 . Seine Aerzte haben ihm, in Berücgsichtig n seines ehries hcgn. rathen, Cigarren zu rauchen, eine Kur, der er sich mit sichtlichem 1SenS veeeaf. 8 Der General Roncali ist zum General⸗Cavitai

ernannt und der General Alaix vor ein Sweüagh ö Die Pallien für die Erzbischöfe von Toledo und Burges sind von Rom hier eingetroffen, und der Staatsrath hat die vögglichen Ein⸗ setzungsbullen jener Erzbischöfe und der Bischöfe von e. und Siguenza mit einigen die Regalien betreffenden Vorbehalten für zulässig erklärt. 8

gproz. 24 ¼, 5proz. 15 ⁄. b

8 4 22 8

* Türhk

Das (bereits erwähnte) Memorandum, welches die Pforte am

16. November, als Antwort auf ein Memorandum der griechischen

Regierung, an die Vertreter der fünf Großmächte gerichtet hat, lau⸗ et folgendermaßen:

„Nach einem ungefähr zweimonatlichen Stillschweigen hat die griechi⸗

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5 8 1“ 2 aüt sche Regierung den Vertretemn der funf Höfe in Athen ein Memorandum

übergeben, ass Antwort auf das Memorandum der hohen Pforte vom 21. August. Es ist keine kategorische Antwort, sondern eine Wiederholung von Behauptungen, die bereits ihre richtige Würdigung gefunden haben. Das athener Kabinet hätte besser gethan, wenn es sich auf die Mittheilung sämmtlicher Aktenstücke, welche auf den vorliegenden Zwist Bezug haben, beschränkt hätte, ohne irgend eines davon auszulassen und ohne ihnen Be⸗ merkungen hinzuzufügen, welche das Ziel, auf dessen Erreichung es ankommt, weiter hinauszurücken geeignet sind.

Stets der Mäßigung treu, welche die hohe Pforte sich gleich beim Be⸗ ginn dieses Zwistes zur Richtschnur genommen hat, war die⸗ selbe fortwährend bemüht, jede aufreizende Polemik zu vermeiden, und wenn wir uns genöthigt sehen, hier einige Thatsachen wieder geltend zu machen, einige Ungenauigkeiten zu berichten, einige Irrthümer zu widerlegen, so ge⸗ schieht dies einzig und allein zu dem Zwecke, der Gewissenhaftigkeit der Ka⸗ binette, an welche die Darstellung der griechischen Regierung gerichtet ist, bei der geehrten Würdigung ihres Inhalts, wenn es erforderlich werden sollte, behülflich zu sein. 5

Gleich im Eingange und während des ganzen Verlaufes seines Me⸗ morandums hat das athener Kabinet gegen Herrn Mussurus, den Gesand⸗ ten Sr. Kaiserlichen Majestät des Sultans, unverdiente Angriffe gerichtet, welche zum Zweck haben, das vorhergehende Verhalten dieses Gesandten in ein übles Licht zu stellen und ihn als ein Hinderniß gegen die Aufrecht⸗ hostuns der guten Beziehungen zwischen den beiden Ländern erscheinen zu lassen.

Während des Zeitraums von sieben Jahren, in denen Herr Mussurus zu Athen residirte, hat derselbe, wiewohl er sich beständig in einer mißlichen und mit Schwierigkeiten umgebenen Lage befand, die versöhnlichsten Gesin⸗ nungen zu beweisen verstanden und doch zu gleicher Zeit treulich die ihm obliegenden Pflichten erfüllt. Diesem versöhnlichen Geiste des Herrn Mus⸗ surus ist es großentheils zuzuschreiben, daß ein nahe bevorstehender Bruch vermieden wurde, als mitten im Frieden feindliche Angriffe gegen Kandia, Thessalien und Macedonien stattfanden, als propagandistische Hetairien zu⸗ sammentraten, und als sich noch manche andere bedauernswerthe Vorgänge ereigneten, welche von Seiten der hohen Pforte wiederholt offtzielle Schritte bei den drei Höfen nöthig gemacht haben. Die Berichte des Herrn Mus⸗ surus an seine Regierung athmeten den nämlichen Geist; nie fand die Pforte irgend etwas darin, was nicht die Vervollständigung und Befestigung eines für die rechtmäßigen Interessen beider Länder gleich nützlichen, guten Ein⸗ vernehmens zum Zweck gehabt hätte; nie hat sie irgend eine Vorliebe für die Parteien, in die Griechenland getheilt ist, daraus entnommen. Als An⸗ erkennung dieses ehrenwerthen Verhaltens des Herrn Mussurus verlieh Se. Majestät der König von Griechenland demselben unter dem Ministerium, an dessen Spitze Herr Kolettis stand, das große Commandeur⸗Kreuz des Erlöser⸗Ordens. Später gab dieser Premier⸗Minister der hohen Pforte indirekt zu verstehen, es würde wünschenswerth sein, daß ein Muselmann an die Stelle des Herrn Mussurus trete, denn er dachte vielleicht, ein osmanischer Vertreter in Athen, der die griechische Sprache nicht verstehe, werde einem Manne gleichen, welcher weder sehen noch hören könne. Ein solcher Grund erschien der hohen Pforte um so weniger ausreichend, sich der loyalen Dienste eines treuen Beamten zu berauben, da sie bis dahin gegen die Besetzung der Stelle eines Vertreters von Griechenland in Konstantinopel mit Personen, die aus dieser Hauptstadt selbst gebürtig waren und hier Verwandte und zahlreiche Verbindungen besaßen, weder etwas eingewendet noch die Forderung erhoben hatte, daß dieselben durch Männer, die aus dem griechischen Gebiete stammten, ersetzt werden soll⸗ ten. Die hohe Pforte würde dagegen jede gegen ihren Vertreter erhobene Anschuldigung mit ernster Aufmerksamkeit geprüft haben, wenn dieselbe anstatt ganz allgemein zu lauten auf eine genaue und bestimmte Weise ausgedruͤckt gewesen wäre. Wir erklären schließlich, daß die hohe Pforte, der es allein zusteht, über das Verhalten ihrer Beamten zu urtheilen, mit demjenigen des Herrn Mussurus stets zufrieden gewesen ist, daß sie ihm bei jeder Gelegenheit ihre hohe Billigung zu erkennen gegeben hat, und daß sie gegen ihn mit Recht als einen Angriff gegen sich selbst betrachtet.

Prüfen wir jetzt, welches Verhalten Herr Mussurus bei Gelegenheit des Vorfalles beobachtete, um den es sich gegenwärtig handelt.

Der Oberst Tzami Karatassos befehligte in eigener Person die Expedi⸗ tion, welche im Jahre 1841 gegen den Berg Athos unternommen wurde, um Macedonien, aus dem er gebürtig ist, in Aufstand zu bringen. Als derselbe im Jahre 1844 zum Adjutanten des Königs ernannt wurde, sprach Herr Mussurus auf Befehl der hohen Pforte Herrn Triloupis, dem damali⸗ gen Minister der auswärtigen Angelegenheiten, den tiefen und peinlichen Eindruck aus, welchen diese Ernennung auf die Regierung Sr. Kaiserlichen Maäjestät hatte machen müssen. Diese Mittheilung war fuͤr die griechische Regierung eine hinlängliche Benachrichtigung sowohl hinsichtlich der Mei⸗ nung, welche die hohe Pforte von jener Persönlichkeit hege, wie über die Unangemessenheit, ihm ein Erscheinen in der Hauptstadt des Reiches zu gestatten, und über das Verhalten, welches unser Gesandter in einem solchen Falle beobachten müsse. Die griechische Regierung hebt jetzt beständig hervor, daß jene Ernennung unter dem Ministe⸗ rium des Herrn Maurokordatos stattfand; dieser Umstand hat aber in den Augen der hohen Pforte durchaus kein Gewicht, und es ist nicht ihre Sache, denselben in Betracht zu ziehen.

Man sagt, der dem Herrn Tzami Karatassos bewilligte Urlaub zu einer Reise nach Konstantinopel habe auf einem Schreiben von einem Bekannten desselben beruht, der als Arzt im Dienste Sr. Hoheit des Großwesirs stand. Nach der Abreise des Herrn Mussurus aus Athen sagte uns allerdings einer der Gesandten in Konstantinopel zum erstenmale von einem solchen Schrei⸗ ben. Ueber diesen Punkt von Reschid Pascha, dem daran lag, daß ein Arzt, welcher in seinem Dienste stehe, sich nur um die Pflichten seines Berufs be⸗ kümmern dürfe, zur Rede gestellt, betheuerte Letzterer, Tzami Karatassos weder gesehen, noch gekannt zu haben, auch nie im Briefwechsel mit ihm gewesen zu sein. Es kommt aber wenig darauf an, ob ein solcher Brief je vorhanden war. Es ist möglich, daß ein Privatmann, dem sowohl die An⸗ tecedenzien des Herrn Tzami Karatassos, als die Befehle, welche der Gesandte der hohen Pforte zu Athen in Bezug auf denselben erhalten hatte, unbe⸗ kannt waren, ein Schreiben von ihm beantwortet und ihm seinen freund⸗ schaftlichen Beistand zugesagt hat. Bildet denn das aber einen Grund, der bei den großen Höfen geltend zu machen ist? Und da die griechische Regicrung die Nothwendigkeit fühlte, sich im voraus zu vergewissern, ob Herr Tzami Karatassos in Konstantinopel zugelassen werden könne: warum wendete sie sich dann nicht lieber an die hohe Pforte entweder durch Vermittelung ihres Vertreters in Athen oder durch das Organ der griechischen Gesandtschaft in Konstantinopel, anstatt dem Schreiben eines einfachen Privatmannes eine ernstliche Wichtigkeit beizulegen, so daß sie darauf noch als auf eine Ga⸗ rantie Bezug nimmt, nachdem das tadelnswerthe Benehmen des Urhebers davon ihn sogar bereits in Ungnade gebracht hat.

Herr Tzami Karatassos erschien gerade an einem Tage, an welchem ein Paketschiff nach Konstantinopel abgeht, bei der Kaiserl. Gesandtschaft, um seinen Paß visiren zu lassen; er habe Eile, sagte er, nach dem Piräeus zu gelangen, um an Bord zu gehen. Herr Mussurus lag zu Beite und ließ ihm durch seinen Secretair sagen, er bedaure, seinem Gesuche nicht entsprechen zu können; er habe in dieser Beziehung die bestimmtesten Befehle von seiner Regierung; da es sich jedoch um einen Adjutanten des Königs handle, bitte er ihn, seine Abreise zu verschieben, bis er sich neue Befehle erbeten habe. Gleich darauf ging Herr Mussurus in Begleitung seines Se⸗ cretairs aus, um zu Herrn Kolettis zu gehen. Der Gendarm, welcher vor der Thüre von Kolettis' Hause stand, sagte dem Secretair, welcher Herrn Mussurus vorangeeilt war, daß Herr Kolettis mit seiner ganzen Familie ausgefahren sei, um einer Trauung und einer Taufe beizuwohnen; daß er die Zeit seiner Rückkehr nicht genau anzugeben vermöge, daß er aber glaube, derselbe werde sehr spaͤt erst wieder nach Hause kommen. Auf Veranlassung seines Vorgesetzten ging der Secretair noch an demselben Abend zu Herrn Kolettis und wiederholte diesem ganz genau diesel⸗ ben Erklärungen, welche bereits Herr Karatassos erhalten hatte. Die Offenheit, die Artigkeit und die Zuvorfommenheit, welche Herr Mussurus bei dieser Gelegenheit zeigte, liefern einen augen⸗ scheinlichen Beweis von den versöhnlichen Gesinnungen, die er bei der Erfüllung seiner Pflichten stets bethätigt hat. Ein jeder Andere würde an seiner Sielle darüber, daß kein vorgän iger Schritt, weder bei der hohen Pforte noch bei deren Gesandtschaft in Athen, gethan worden, bevor eine Person mit solchen Antecedenzien, wie diejenigen von Tzami Karatassos, bei der Gesandtschaft erschien, um ein Visa für Alnen Paß nach Konstantinopel

9 verlangen, mit Recht aufge racht gewesen sein und sich berechtigt geglaubt

ben, streng bei dem Inhalte der Befehle der hohen Pf⸗

8 1 . 8 forte stehen zu blei⸗

ben, ohne der Verweigerung seines Visa irgend eine 2 fügen, ohne sich zur Einholung der Besehle seiner Regierung zu 33

ohne sich die Mühe zu geben, zu Herrn Kolettis zu gehen, ohne seinen Se-

zu zu schicken.

Dennoch ist man mit den von Herrn Mussurus bewiesen 2 samkeiten noch nicht zufrieden gewesen. Man sagt, das 1— Befehlen der hohen Pforte habe er erst nach dem Vorfall auf dem Balle angegeben. Aber welchen Grund hätte Herr Mussurus denn wohl anführen können außer dem wahren: „dem Vorhandensein von Befehlen der hohen Pforte? Wenn diese Besehle nicht vorhanden gewesen wären: wie hätte er da in seiner offiziellen Note an Herrn Kvlettis und ehe noch der Vorfall zur Kenntniß der hohen Psorte gebracht war, zu erklären wagen dürfen

daß dieselben ausdrücklich und bestimmt lauteten? Und hat man denn Henn Mussurus Gerechtigkeit widerfahren lassen, als das Vorhandensein jener Besehle sowohl durch die ebenerwähnte Note dieses Gesandten als durch unser Schreiben an Herrn Kolettis bestätigt war?

Man behauptet, Herr Mussurus habe die Pässe mehrerer im Jahre 1841 kompromittirter Individuen visirt und namentlich den Paß eines Man⸗ nes, der von einem großen Kabinet als Chef der macedonischen Hetairie bezeichnet worden sei. Die Befehle der hohen Pforte betrafen nur diejeni⸗ gen Chefs, welche vor aller Welt Augen an der Spitze der gegen Kandia, Thessalien und Macedonien gerichteten Expeditionen gestanden hatten. Herr Mussurus hat nie den Paß iigend einer Persönlichkeit visirt, welche zu die⸗ ser Kategorie gehörte; eben so wenig den Paß irgend einer Persönlichkeit, von der er wußte, daß sie verdächtig sei oder einer Hetairie angehöre; er war aber nicht im Stande, die Namen sämmtlicher Mitglieder oder Häup⸗ ter der geheimen Gesellschaften zu kennen. Dies würde sich anders verhal⸗ ten, wenn die griechische Regierung gegen jene Verschworenen hätte ein⸗ schreiten wollen. Auch ist noch zu bemerken, daß die hohe Pforte es nicht für nöthig befand, Herrn Mussurus die vertrauliche Note des vorerwähnten großen Kabinets mitzutheilen, worin unter Anderem die Namen einiger Un⸗ ruhestifter angeführt waren.

Man wendet ein, Herr Mussurus habe von den betreffenden Instructio⸗ nen dem griechischen Kabinet keine Miltheilung gemacht; darauf erwiedern wir aber, daß er so handeln mußte, da die Schicklichkeit verlangte, daß er nur eintretenden Falls Gebrauch davon mache. 3

Endlich will man auch wissen, daß die osmanischen Konsuln keine In⸗ structionen gehabt hätten, welche denen, womit die Kaiserl. Gesandtschaft ver⸗ sehen war, entsprechend gewesen. Aber eben diese Gesandtschaft selbst hat rechtzeitig und wiederholt den Konsuln der hohen Pforte in Griechenland

jene Instructionen ertheilt, und es ist unmöglich, daß die griechische Regie-

rung das Gegentheil entdeckt habe.

Außerdem hätte die griechische Regierung, welche selbst darauf hält, daß ihre Beamten ihr treu ergeben sind, jedenfalls fühlen müssen, daß so⸗ gar dann, wenn sie das Nichtvorhandensein von Instructionen der hohen Pforte voraussetzte, Herr Mussurus einer Persönlichkeit, welche notorisch an der Spitze einer in Friedenszeiten gegen das osmanische Reich gerichteten Expedition gestanden hatte, unmöglich den Paß visiren konnte, ohne sich dem strengsten Tadel und der entschiedensten Mißbilligung seiner Regierung auszusetzen.

Man behauptet, daß Herrn Tzami Karatassos; Stellung beim Könige eine Bürgschaft seines Verhaltens gewesen sei. Die Functionen, welche Herr Tzami Karatassos bei Sr. Majestät bekleidet, konnten nicht genügen, Herrn Mussurus die Ermächtigung zu ertheilen, unbedingte Befehle zu über⸗ treten oder seine Pflichten zu verletzen. Aus Rücksicht für diese Functionen erbot Herr Mussurus sich jedoch, neue Befehle von seiner Regierung zu er⸗ bitten. Ueberdies war keinesweges die Anwesenheit des Herrn Tzami Ka⸗ ratassos, sei es in Macedonien, sei es auf einem anderen Punkte des Reiches, Besorgnisse bei der Kaiserlichen Regierung zu erregen im Stande gewesen, sondern nur der moralische Eindruck, den sie auf die Gemüther der Bevöl⸗ kerungen, die man irre zu leiten strebt, gemacht hätte. Aus diesem Gesichts⸗ punkte betrachtet, würde der Rang, womit Herr Tzami Karatassos gegen⸗ wärtig bekleidet ist, statt eine Bürgschaft zu bilden, den Hetairisten Gele⸗ genheit geboten haben, sein Erscheinen in der Hauptstadt des Reiches unter den eigenen Augen Sr. Kaiserl. Majestät als einen Triumph darzustellen, zu dem die Kaiserl. Regierung selbst die Hand geboten.

Man bestreitet, daß Herr Mussurus nach der Verweigerung des Visa sich zu Herrn Kolettis begeben habe. Man sagt, Herr Kolettis sei schon früher wieder nach Hause gekommen und habe viele Besuche empfangen, aber keinen von Herrn Mussurus; dieser habe keine Karte abgegeben, keinen Brief ge⸗ sendet, um eine Unterredung nachzusuchen. Herr Kolettis war abwesend, als Herr Mussurus unter dem Vortritte seines Secretairs zu demselben ging; der Gesandte war nicht verbunden, sich ein zweitesmal dorthin zu begeben. Wenn er in Geschäftssachen zum Minister kam, pflegte er keine Karten zu hinterlassen; diese gab er nur ab bei Besuchen, die der Etikette gemäß statt⸗ fanden. Im voraus hatte er sich niemals eine Unterredung mit dem Mi⸗ nister der auswärtigen Angelegenheiten ausgewirkt.

Man gesteht jedoch ein, daß der Secretair noch an demselben Abend zu Herrn Kolettis gekommen sei, um diesem die einzigen Erkläruugen, welche Herr Mussurus zu geben hatte, mitzutheilen. Hiermit, scheint es uns, hätte man zufrieden sein können. Man sagt aber, der Secretair habe am fol⸗ genden Tage eine Antwort von Herrn Mussurus zu bringen versprochen. Thatsache ist es, daß dieser Beamte seinem Vorgesetzten von einem derar⸗ tigen Versprechen nichts gesagt hat, und daß er auch Herrn Kolettis ein sol⸗ ches nicht geben konnte, da er wußte, daß die Befehle, welche das Verhalten des Herrn Mussurus bestimmten, unbedingt waren. Aber auch angenom⸗ men, daß der Secretair Herrn Kolettis nicht recht verstanden oder daß er Herrn Mussurus von dessen Wunsche Nachricht zu geben vergessen hätte, würde dann nicht Herr Kolettis besser gethan haben, wenn er, anstatt den ganzen Tag zu Hause zu bleiben, um diese angebliche Antwort zu erwarten, Jemanden zu dem Vertreter des Sultans geschickt hätte, um diesen an das vom Se⸗ cretair gemachte Versprechen zu erinnern? Er that aber gar keinen Schritt, weder vor dem Erscheinen des Herrn Tzami Karatassos bei der Kaiserlichen Gesandtschaft, noch nach den ihm durch den Secretair gegebenen Erklä⸗ rungen.

8E war das Verhalten des Herrn Mussurus vor dem Vorfall auf dem Ball, und das eben Gesagte beweist zur Genüge, welcher von Beiden, der Kaiserliche Gesandte oder der griechische Minister, bei dieser Gelegenheit die Schicklichkeit beobachtete und sich von dem erhabenen Zwecke seiner Aufgabe tiefer durchdrungen zeigte.

Am folgenden Tage ging Herr Mussurus auf den Ball, zu dem er auf Befehl des Königs eingeladen worden. Ihn mitten im Kreise der Diplo⸗ maten anredend, sagte Se. Majestät genau folgende Worte zu ihm: „Ich hoffe, daß der König von Griechenland mehr Chrerbietung verdient, als Sie ge⸗ zeigt haben, mein Herr.“ (J'espérais, que le roi de la Grèce mérite plus de respect que vous n’'avez montré, Monsieur.) Und Se. Majestät zog sich sofort zurück, ohne ihm zu gestatten, daß er antworte.

Die griechische Regierung behauptet, daß diese Worte keinesweges den Charakter einer Beleidigung tragen, sondern nur den eines Bedauerns. Wir überlassen jedem Unparteiischen das Urtheil, ob es eine empfindlichere Belei⸗ digung geben kann, als einen Vorwurf, der einem Gesandten durch den Son⸗ verain, bei dem er beglaubigt ist, in Gegenwart der Vertreter von ganz Europa, der Minister und der höchsten Beamten dieses Sounverains, der Elite der Gesellschaft seiner Hauptstadt ab irato gemacht wird. Die hohe Pforte hält diesen Vorwurf für um so schwerer, weil er ihren Vertreter, der nur seine Pflicht gethan hat, dem Verdacht aussetzt, die Ehrerbietung gegen ein gekröntes Haupt aus den Augen gesetzt zu haben.

Wiewohl Herr Mussurus in seiner Eigenschaft als Vertreter seines durchlauchtigsten Herrn aufs tiefste verletzt war, blieb er, anstatt den Ball, wie die hohe Pforte gewünscht hätte, sofort zu verlassen, noch ungefähr zwei Stun⸗ den da, um Sr. Majestät dem Könige Gelegenheit zu geben, ihm etwas sagen zu lassen, was die Frage auszugleichen geeignet gewesen wäre. Er that noch mehr: er suchte Herrn Kolettts auf und sprach mit ihm über den Vorfall, der ihn eben betroffen hatte, um den Weg zu irgend einer Erklä⸗ rung anzubahnen, wodurch jener minder verletzend für den Vertreter des Sultans werde. Dieses Uebermaß von Gefälligkeit seinerseits wurde jedoch in Athen nicht richtig gewürdigt und scheint ihm jetzt zum Verbrechen ge⸗ macht zu werden.

Bemerkt muß noch werden, daß Herr Mussurus während der Zeit, die er auf dem Balle blieb, es vermied, mit irgend einem Griechen seiner Be⸗ kanntschaft über das Vorgefallene zu sprechen, und daß er den Personen, die als Mitglieder der Opposition bekannt sind, mit Fleiß auswich.

as ieß

Im Laufe des folgenden Tages I 1 1t eine dffizielle Note zugehen, worin er alle Umstände, welche auf diesen un⸗ angenehmen Vorfall er Obwohl er es aussprach, welche schwere Verletzung sein amtlicher Charakter erlitten habe, beobachtete er doch die Vorsicht, in dieser Note den Souve⸗ rain als unbetheiligt darzustellen, um die Ausgleichung des Vorfalls gleich am Anfange zu erleichtern, indem er die Aeußerungen Sr. Majestät einer Versäum⸗ niß Kolettis zuschrieb, die Erklärungen, welche diesem durch den Secretair zugekommen waren, zur Kenntniß des Königs zu bringen.

Bei der Unmöglichkeit, die in der Note des Herrn Mussurus angege⸗ benen Thatsachen und Umstände an Ort und Stelle bestreiten zu können, vermied Herr Kolettis, ihm unmittelbar zu antworten. Er ersann ein an⸗ deres Auskunftsmittel und richtete eine Depesche an Herrn Argpropulos, in welcher er die Thatsachen nach seinem Sinne darstellte, ohne jedoch die Schwere der dem Gesandten des Sultans zugefügten Beleidigung mindern zu können. Diese Depesche datirte er von besesellen Tage, an welchem er die Note des Herrn Mussurus empfangen hatte, um glauben zu machen, daß sie vor dem Empfang derselben abgefaßt sei und daß er aus diesem Grunde keine kategorische Antwort ertheile, während sie doch erst mit dem Paketboote, welches sechs Tage nachher abging, nach Kanstantinopel gesen⸗ det werden sollte und erst am Tage vor dem Abgange des Paketboots Herrn Mussurus in Stelle einer Antwort mitgetheilt wurde. Wir glauben, diesen Umstand als höchst bezeichnend hervorheben zu müssen.

Beim Empfange der aus Athen eintreffenden Berichte empfand die hohe Pforte lebhaft die Schwere der Beleidigung, welche ihrem Vertreter zugefügt worden, während sie zu gleicher Zeit seine Weigerung, den Paß des Herrn Tzami Karatassos zu visiren, so wie das ganze Verhalten, wel⸗ ches er in einem so unerwarteten und für ihn so peinlichen Falle beobach⸗ tet hatte, vollkommen billigte. Der Sultan muße in dem Vorwurfe des Königs eine seinem Gesandten zugefügte Kränkung erblicken, die ihn aufs tiefste verletzt hat und deren Spur schwer zu verwischen sein wird. Sämmt⸗ liche fremde Gesandtschaften erkannten das gute Recht der hohen Pforte an, und erst nachdem deren Gutachten eingeholt waren, wurde ein, Beschluß über die gewiß sehr billige und höchst gemäßigte Genugthuung gefaßt, dem Se. Kaiserl. Majestät ihre Genehmigung zu ertheilen geruhten. Sie be⸗ stand in einem Schreiben, welches Herr Kolettis an uns richten sollte, um im Namen des Königs über das Vorgefallene Bedauern auszusprechen, und in einem Besuche, den er Herrn Mussurus abstatten sollte, um diesem mündlich dasselbe Bedauern auszusprechen und ihm die Versicherung zu gehe⸗ daß der König ihn mit demselben Wohlwollen empfangen werde wie

rüher.

Dieser Beschluß wurde durch ein Schreiben zur Kenntniß der griechischen Regierung gebracht, welches wir an Herrn Kolettis richteten und ein Kaiserl. Dampfschiff nach dem Piräeus brachte. Wir ermangelten nicht, Herrn Ko⸗ lettis sowohl von dem Vorhandensein von Instructionen über die Verwei⸗ gerung des Paßvisa für die Personen der Kategorie des Herrn Tzami Ka⸗ ratassos, als auch von der vollständigen und gänzlichen Billigung des von Herrn Mussurus bei dieser Gelegenheit beobachteten Verfahrens und von dem strengen Tadel, welchen er sich zugezogen haben würde, wenn er sich hätte einfallen lassen, aus Rücksicht für die Functionen, die Herr Tzami Karatassos bei dem Könige bekleidet, sein Visa zu gewähren, so wie endlich von den Befehlen, die ihm jetzt zugesendet und worin er angewiesen wor⸗ den, seine Pässe zu verlangen und mit seiner ganzen Gesandtschaft hierher zurückzukehren, wenn nicht innerhalb des Zeitraums von drei Tagen nach der Ankunft des Dampfschiffes die griechische Regierung dem Verlangen der hohen Pforte vollständig entsprochen habe, in diesem Schreiben in Kenntniß zu setzen. Unser Schreiben wurde durch den Gesandtschafts⸗Se⸗ cretair Herrn Kolettis selbst übergeben. Das athener Kabinet hätte ver⸗ söhnliche Gesinnungen beweisen und diese neue Gelegenheit benutzen sollen, um jenem unangenehmen Vorfall ein Ziel zu setzen und dadurch die zwi⸗ schen den beiden Ländern bestehenden Beziehungen vor jeder Beeinträchti⸗

ung zu bewahren. Dies geschah aber nicht. Herr Kolettis, der erklärt atte, für die unserem Gesandten gemachten Vorwürfe die Ver⸗ antwortlichkeit zu übernehmen, versteckte sich hinter seinen Souverain, als es sich darum handelte, der Ehre und der Würde der Kaiser⸗ lichen Regierung zu genügen. Der König schrieb dem Sultan einen Brief, der, weit entfernt, den Charakter einer Genugthnung zu besitzen, voll von ungerechten Anschuldigungen gegen einen Vertreter war, dessen ehrenwerthes Verhalten Se. Kaiserl. Majestät immer gebilligt hat. Erst am Abende des dritten Tages nach der Ankunft des Dampfschiffs ließ Herr Kolettis durch einen einfachen Gerichtsvollzieher eine Abschrift von seiner Antwort auf unser Schreiben nebst einer Notiz ohne Namens Unterschrift an Herrn Mussurus übergeben. Diese Antwort, worin dieselben Anschuldigungen gegen unseren Vertreter wiederholt wurden, enthielt eine förmliche Ver⸗ weigerung der verlangten Genugthuung⸗. Herr Mussurus beeilte sich, ihren Empfang zu bescheinigen. Am folgenden Tage Nachmittags ließ dieser Gesandte, den bestimmten Befehlen seines Hofes gemäß, durch den Gesandtschafts⸗Secretair Herrn Kolettis selbst eine offizielle Note zustellen, in der er, mit dem Ausdrucke des lebhaftesten Bedauerns, für sich und seine Gesandtschaft seine Pässe verlangte. Herr Kolettis empfing dieses Verlangen mit Bereitwilligkeit, ja mit einer unverkennbar lustigen Miene, und am Abend übersendete er Herrn Mussurus wieder durch einen Ge⸗ richtsvollzieher seine Pässe nebst einem Billet, worin er durchaus kein Be⸗ dauern aussprach und gar keine Bemerkung machte. Am folgenden Tage sehr früh verließ Herr Mussurus den Piräeus, nachdem er Herrn Kolettis seine Abschiedskarte zugesendet hatte.

Wir haben es für nützlich gehalten, alle diese Einzelheiten anzuführen, da die griechische Regierung in ihrem Memorandum dabei beharrt, unseren Gesandten anzugreifen und die Folgen ihrer eigenen Handlungen auf ihn zu wälzen, indem sie die Bemerkung macht, daß ein aufrichtiger Wunsch nach Versöhnung diesem Vertreter anempfohlen haben würde, Athen nicht zu verlassen, sondern dort neue Befehle zu erwarten, obgleich wir Herrn Kolettis doch bereits, wie oben gesagt worden ist, von den Befehlen in Kenntniß gesetzt hatten, womit Herr Mussurus versehen war, und die ganz unbedingt lauteten.

Die neue Phase, worin der Vorfall vermöge der Wendung, welche die griechische Regierung ihm gegeben hatte, nun getreten, war von der Art, daß sie, weit entfernt, eine Ausgleichung desselben zu erleichtern, seine Be⸗ denklichkeit noch vermehrte. Nichtsdestoweniger gab der Sultan auf das Schreiben des Königs eine sehr freundschaftliche Antwort, worin er aus⸗ sprach, daß er es für der Würde der beiden Kronen angemessener glaube, die Lösung dieser Frage der Weisheit der gegenseitigen Minister zu über⸗ lassen, um Alles fern zu halten, was dahin füͤhren könnte, seine Gesinnungen der Freundschaft und der Achtnng für die Person Sr. Majestät des Königs von Griechenland zu bethätigen. Durch diese Antwort verlor die Frage einen Theil ihrer Bedenklichkeit, da sie nun nicht mehr zwischen den beiden Sou⸗ verainen schwebte. Andererseits richteten wir eine Note an den Herrn Ge⸗ schäftsträger Griechenlands, um diesen aufzufordern, er möge seine Regie⸗ rung benachrichtigen, wenn sie nicht binnen vier Wochen einwillige, durch den Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Herrn Mussurus, bei seiner Rückkehr nach Athen ihr Bedauern aussprechen zu lassen, und ihn mit den dem Gesandten des Sultans gebührenden Aufmerksamkeiten zu empfangen: so werde die hohe Pforte sich in der schmerzlichen Nothwendigkeit sehen, ihre Verbindungen mit der griechischen Gesandtschaft in Konstantinopel abzu⸗ brechen.

Das athener Kabinet befahl Herrn Argyropulos, der hohen Pforte

tzutheilen, daß sie nie in die Rückkehr des Herrn Mussurus willigen werde, aber geneigt sei, jeden anderen osmanischen Vertreter mit Achtung zu em⸗ pfangen und einen Gesandten nach Konstantinopel zu schicken, der den Auf⸗

trag habe, ihr Bedauern darüber auszusprechen, das unangenehme Umstände die guten Beziehungen der beiden Länder auf einen Augenblick zu beein⸗ trächtigen vermocht hätten mit anderen Worten, der Kaiserlichen Regie⸗ rung zu einer Lösung Glück zu wünschen, welche den Charakter einer Grie⸗ chenland zugestandenen Genugthuung gehabt hätte. Kurz, die griechische Regierung zog es vor, lieber ihren Geschäftsträger aus Konstantinopel ab⸗

uberufen, als der schwer verletzten Ehre einer befreundeten und benachbar⸗

ien Macht Genüge ze leisten.

Daß die griechische Regierung nicht blos Herrn Mussurus ihr Be⸗ dauern auszusprechen, sondern sogar in seine Rückkehr nach Athen zu willi⸗ gen verweigerte, machte den Streitpunkt immer ärger. Man verlangte von der Kaiserlichen Regierung nicht weniger, als daß sie den Hetairisten gewon⸗ nenes Spiel geben solle, da deren Verwegenheit schwer im Zaume zu hal⸗ ten sein möchte, sobald sie sähen, daß unser Vertreter bestraft worden, weil

r den Befehlen seiner Regierung gemäß einem ihrer Häupter, der öffentlich

Herr Mussums Hermn Kolettis

ezug hatten, mit gewissenhafter Genauigkeit darlegte.

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als ein solches bekannt ist, den Eintritt ins Reich verwehrt habe; und dies noch dazu in einem Augenblicke, wo man mit der Achtung prunkte, die in Athen noch fortwährend Herrn Tzami Karatassos gezollt werde, und wo man den General Hadschi⸗Christos, den Präsidenten der thrazisch⸗bulgarisch⸗ser⸗ bischen Hetairie zum Adjutanten des Königs ernannte, gleich als wolle man dadurch um so klarer beweisen, von welchen Gesinnungen man in Athen gegen das Nachbarreich erfüllt sei. 2

Da die Pforte demnach gezwungen war, dit ihrer Würde gebührende Genugthuung weiter zu suchen, beschloß sie, den griechischen Konsuln das Erequatur zu entziehen und den griechischen Schiffen die der einheimischen Flagge vorbehaltene Küstenschifffahrt zu untersagen.

Mittlerweile ließen mehrere große Kabinette Europa's der griechischen Regierung den Rath zugehen, dem gerechten Begehren der hohen Pforte Genüge zu leisten; insbesondere verwendete sich der österreichische Hof, um dieses Ergebniß herbeizuführen. Aus Achtung für diesen Hof vertagte die hohe Pforte die Vollstreckung der beschlossenen Maßregeln, und in unserem Memorandum vom 21. August gaben wir einen gedrängten, aber treuen Abriß sowohl von dem gegenseitigen Verhalten der beiden Regierungen während der Dauer dieser Vermittelung, als auch von der Weigerung des athener Kabinets, Herrn Mussurus nach dem Gutachten der vermittelnden Macht den Ausdruck ihres Bedauerus zugehen zu lassen: eine Weigerung, welche die hohe Pforte in die traurige Nothwendigkeit setzte, zur Vollstreckung der früher angekündigten Maßregeln zu schreiten.

Anstatt kategorisch auf unsere Darlegung zu antworten, stellte die grie⸗ chische Regierung derselben in ihrem Memorandum eine Menge überflüssiger Einzelnheiten entgegen, die zu keinem Schlusse führen, und einige Auszüge aus Briefen des Herrn Fürsten von Mettemich und des Hermn Grafen von Stürmer an Herrn von Prokesch, die nichts als Konjekturen und Hoffnungen enthalten, aus denen thatsächlich nur der Wunsch zu entnehmen ist, einen bedauerlichen Zwist so bald als möglich beigelegt zu sehen.

Wir hätten gewünscht, auch unsererseits im Stande zu sein, den An⸗ führungen des griechischen Memorandums Auszüge aus den Depeschen des Herrn Fürsten von Metternich an den Herrn Grafen von Stürmer und aus denjenigen, welche dieser Internuntius an seinen Hof richtete, gegenüber stellen zu können; allein aus wie nicht zu bezweifeln steht Zartsinn und Unparteilichkeit, die wir achten, beschränkte Letzterer sich darauf, sie uns vorzulesen, und uns ist keine Abschrift davon mitgetheilt worden.

Wir legen jedoch Gewicht darauf, einige unbestreitbare Thatsachen hier festzustellen, die man nach dem griechischen Memorandum in Zweifel zu zie⸗ hen geneigt sein könnte, und für deren Wahrhaftigkeit wir uns auf das Zeugniß des Herrn Grafen von Stürmer beziehen, eines würdigen Vertre⸗ ters seines durchlauchtigsten Hofes, auf dessen ehrenwerthen Charakter wir vollständiges Vertrauen setzen.

Zunächst hat die hohe Pforte nie hoffen lassen, daß sie, zufrieden mit der Erklärung, welche die griechische Regierung abgeben würde, jeden Ge⸗ sandten des Sultans, und wenn es auch Mussurus wäre, mit aller ihn gebührenden Achtung empfangen zu wollen, gar nicht weiter auf die Zurück⸗ sendung des Letzteren bestehen würde. Nie hat sie die Dauer des Aufent⸗ halts von Herrn Mussurus in Athen zu einer Bedingung gemacht, wohl aber haben wir stets erklärt und erklären abermals, daß sie nie einwilligen wird, diesen Gesandten abzuberufen, sofern diese Abberufung den Charakter einer Ungnade trüge, in die er gefallen wäre, weil er seine Pflicht gethan, oder sofern sie eine Folge des gegenwärtigen Zwistes sein würde.

Die hohe Pforte nahm die Vermittelung des österreichischen Kaiserhofs nur bedingungsweise an. Folgendes waren die Grundlagen, worüber wir in Gegenwart des englischen Gesandten in der Konferenz, welche am 31. Mai bei der hohen Pforte stattfand, mit dem Herrn Grafen von Stürmer übereinkamen: Herr Kolettis wird ein Schreiben an uns richten, in welchem er, das Bedauern der griechischen Regierung über den Vorfall auf dem Ball aussprechend, die Versicherung giebt, daß Herr Mussurus mit der dem Ge⸗ sandten des Sultans gebührenden Achtung empfangen werde. Anstatt des Besuchs, den die hohe Pforte im Anfange als Genugthuung gefordert hatte, wird Herr Kolettis in dasselbe Schreiben einen Satz aufnehmen, durch den er uns ermächtigt, Herrn Mussurus über denselben Vorfall sein Bedauern auszusprechen und ihm die Versicherung zu geben, daß er ihn mit Vergnü⸗ gen wieder in Athen sehen werde. Wenn dieses Schreiben uns nicht binnen vier Wochen zugekommen ist, so wird Oesterreichs Vermittelung als been⸗ digt betrachtet werden. Von dieser Uebereinkunft erwähnt das griechische Memorandum kein Wort, während sie doch allen Gesandtschaften in Kon⸗ stantinopel zur Kenntniß gebracht ist und die griechische Regierung sicherlich nicht die einzige sein konnte, der sie unbekannt geblieben.

Der Botschafter der hohen Pforte in Wien hat uns nichts davon ge⸗ schrieben, daß hinsichtlich der Aeußerungen, welche gegen Herrn Mussurus bei dessen Rückkehr nach Athen zu thun seien, oder hinsichtlich anderer Fra⸗ gen der Etikette, wovon das griechische Memorandum spricht, zwischen dem Herrn Fürsten von Metternich und ihm etwas verabredet worden sei. Uebex- dies war unser Botschafter dazu nicht ermächtigt, und noch bis zu diesem Augenblicke wissen wir nicht, in welchen Ausdrücken die fraglichen Aeuße⸗ rungen geschehen sollten.

Das sind die Thatsachen, welche wir im Interesse der Wahrheit her⸗ vorheben zu müssen geglaubt haben.

Es ist demgemäß erwiesen, daß die Kaiserl. Regierung sich nicht mit dem Schreiben begnügen konnte, welches Herr Kolettis an uns gerichtet hat, da dasselbe mit den Grundlagen, worüber wir uns hier mit dem Ver⸗ treter Oesterreichs vereinbart hatten, insofern nicht übereinstimmte, daß kein persönliches Bedauern für Herrn Mussurus darin ausgesprochen war eine wesentliche Bedingung, welche den Kern der verlangten Genugthuunng bildet. Die Einwilligung der griechischen Regierung, Herrn Mussurus annehmen zu wollen, ohne auf die Dauer seines Aufenthaltes in Athen Gewicht zu legen diese Einwilligung, welche sie in ihrem Memorandum als eine bedeutende Konzession, als ein Opfer darstellt, hat in den Augen der hohen Pforte kei⸗ nesweges diesen Charakter; sie beweist vielmehr, daß alle Anschuldigungen, welche gegen unseren Gesandten gerichtet worden, alle Anstrengungen, die man seiner Rückkehr und seinem Aufenthalte in Athen entgegengestellt hat, nichts Anderes bezweckten, als es zu umgehen, ihm eine persönliche Ge⸗ nugthuung zu gewähren und der Kaiserl. Regierung ein Opfer aufzuerlegen: die Desavouirung und die Absetzung eines Agenten, der nichts gethan hat, als daß er treu die ihm ertheilten Befehle ausführte.

Demgemäß haben wir auch nicht umhin gekonnt, in unserer Antwort an Kolettis ihn auf die Unmöglichkeit hinzuweisen, daß die hohe Pforte in die Rückkehr des Herrn Mussurus nach Athen willige, bevor sie von der griechischen Regierung ein Schreiben empfangen habe, welches uns ermäch⸗ tige, diesem Gesandten sein Bedauern aashitre eh. Unsere Antwort wurde in jeder Beziehung durch den Fürsten von Metternich gebilligt, und derselbe beeilte sich, nach Athen zu schreiben, um die griechische Regierung aufzufor⸗ dern, daß sie unserem gerechten Verlangen genüge. Nichtsdestoweniger hat das athener Kabinet, nachdem dieses Gutachten der vermittelnden Macht ihm, wie es in seinem Memorandum selbst eingesteht, Anfangs August schon förmlich mitgetheilt worden, gegen alle Erwartung sich danach zu richten ver⸗ weigert; obgleich es, nach seinem eigenen Eingeständniß, am 10. August durch Vermittelung des Herrn Grafen von Stürmer benachrichtigt wurde, wenn es sich nicht beeile, uns den Ausdruck des persönlichen Bedauerns für Herrn Mussurus zugehen zu lassen, so werde Oesterreichs Vermittelung als beendigt betrachtet und die bereits angekündigten Maßregeln in Vollzug ge⸗ setzt werden. Hat die hohe Pforte deren Vollstreckung doch erst am 21. Au⸗ gust befohlen, als sie die Ueberzeugung erlangt hatte, daß das griechische Ministerium dem Gutachten der vermittelnden Macht nachzukommen ver⸗ weigere!

8Die griechische Regierung scheint in ihrem Memorandum Verwunde⸗ rung auszusprechen, daß die hohe Pforte, bevor sie zur Vollziehung dieser Maßregeln schritt, nicht gewartet habe, bis jene die Antwort auf Briefe er⸗ halten habe, die sie nach Wien geschrieben. Sie hätte aber fühlen müssen, daß die hohe Pforte nicht gehalten war, ihre Handlungsweise von dem Er⸗ gebnisse der Korrespondenzen abhängig zu machen, welche jene noch anknü⸗ pfen zu müssen glaubte, nachdem sie ihr bereits kundgethan, daß Oesterreichs Vermittelung als beendet betrachtet werde. Die hohe Pforte hatte ein um so größeres Interesse, den Zögerungen, welche die griechische Regierung ihr fortwährend entgegengestellt hatte, ein Ende zu machen; da diese eben noch in die Thronrede bei Eröffnung der Kammern einen Satz aufgenommen hatte, der sich auf diesen Zwist bezog und neue Verwickelungen zu veran⸗ lassen geeignet war.

Nachdem wir unsere Beantwortung des griechischen Memorandums voll⸗ endet haben, halten wir es für unsere Pflicht, darauf hinzuweisen, daß die⸗ ses Aktenstück, von Seiten der Gesinnung betrachtet, die bei seiner Abfassung

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obgewaltet hat, in den Augen der hohen Pforte von einer großen keit ist, denn diese schöpft die Ueberzeugung daraus, daß das atheuer i⸗ net dabei zu beharren beschlossen, die rechtmäßige Genugthuung, wesche die Kaiserliche Regierung in Anspruch nimmt, ihr zu versagen. Auch schmerzt es uns tief, ankündigen zu müssen, daß die hohe Pforte sich in der mwauri⸗ en Nothwendigkeit befindet, die ihr gebührende Genugthuung durch ueue aßregeln zu verfolgen, die zwar wirksamer, aber eben so 8,e e nicht minder mit ihrer Würde vereinbarlich sind. Hohe Pfonte, 4./16. vember 1847.

Graberg von Hemsö.

Florenz, 30. Nov. (A. Z.) Am gestrigen Abend starb (wie bereits

erwähnt) in der toscanischen Hauptstadt, welche er seit lange bewohnte, im Alter von 72 Jahren Jakob Graberg von Hemsö. Auf der Insel Gothland am 7. Mai 1776 geboren und geachteter Familie angehoöfkend, trat er jung in englischen Seedienst und ließ sich dann in Genua Sg wo er mit literarischen Arbeiten sich beschäftigte und schwedischer Vice⸗Konsus wurde. Nach langem Aufenthalt in Italien ward ihm die Verwaltung 8 General⸗Konsulats zu Tanger übertragen, später das Konsulat zu Tripollg von wo er 1828 nach Toscana kam. Hier lebte er seitdem pensionirt und übernahm in den letzten Jahren die Bibliothekarstelle an der Palgting, der reichen und prachtvollen Privat⸗Bibliothek des Großherzogs, der ihn zu sei⸗ nem Kammerherrn ernannte. So beschloß er im Dienst der Wissenschaft ein langes, mannigfach gestörtes, aber immer arbeitsames Leben. Graberg’g Verdienste um Geographie und Statistik sind allgemein anerkannt. Zu An⸗ fang des Jahrhunderts begann er, seine Forschungen in den zu Genua von ihm redigirten Annalen der geographischen Wissenschaften mitzutheilen, und

bis zu seinem Tode hat er unermüdlich auf diesem Felde gewirkt, indem er seit 1839 jährlich den italienischen Gelehrten⸗Versammlungen die Uebersicht der Resultate der neuesten Reisen, Vermessungen, literarischen Erscheinungen vorlegte, zuletzt in Venedig im verflossenen September. Von ihm ist in Italien so zu sagen die erste Anregung zu eifrigerem Studium der Statistik ausgegangen, und er konnte mit gerechtem Stolz auf die vielen trefflichen Früchte dieses Studiums blicken, welche man namentlich in den letzteren Jahren italienischen Gelehrten verdankt. Auch für die Geschichte der Geo⸗ graphie, der mittelalterlichen namentlich, hat er Nützliches gewirkt, in jener Zeitschrift zuerst, dann in einer Reihe einzelner Aufsätze, unter denen seine in der Florentiner Antologia erschienene Kritik von Depping's Geschichte der Handels⸗ verbindungen zwischen Europa und Asien zu bemerken ist. In diesem Fach wäre wohl Größeres von ihm zu erwarten gewesen, hätten seine amtlichen Verhältnisse ihn nicht von Genua entfernt, wo ihm so reicher Stoff geboten war. Neben dem eigentlich Geographischen zog das Studium der Agrikul⸗ tur und der damit verbundenen Industrie ihn besonders an, und wie er in seinen Schilderungen der landwirthschaftlichen Verhältnisse des nördlichen Theils von Marokko Anerkennungswerthes geleistet, so beschäftigte er sich in mehreren seiner letzten Arbeiten mit diesen Gegenständen, mit den industriel⸗ len Zuständen Algeriens, mit den Bergwerken Toscana's und den-großen Unternehmungen in den Maremmen und Anderem Aufsätze, die er theilo in der Akademic der Georgofili vorlas, theils in italienischen Zeitschriften drucken ließ. Auch auf dem Felde der arabischen Sprache und Literntur hat er sich vielfach und mit Glück versucht. Der lange Aufenthalt in Nord- Afrika gab ihm Gelegenheit, sowohl mit den Volks⸗Dialekten, wie mit der Schriftsprache genau bekannt zu werden, und wie er einer der Ersten war, welche für größere Kreise über das Geschichtswerk Ihn Khalduns berichte⸗ ten, von dem ein schönes Manuskript aus seinen Händen in die Königliche Universitäts⸗Bibliothek zu Leyden kam, so hat er durch seine Arbeiten über die arabischen Ortsnamen und Anderes, namentlich in dem Journal der londoner asiatischen Gesellschaft, die Kenntniß Nord⸗Afrika's sehr gefördert. Mehr als durch andere Schriften that er dies aber durch sein vor üg⸗ liches Wert: die Beschreibung Marokko's. Sie erschien zuerst in deutscher Bearbeitung (Stuttgart 1833), dann im solgenden Jahre zu Genua in der italienischen Urschrift. Seit jener Zeit ist durch Reisende und 8 ge unsere Bekanntschaft mit dem Moghrib⸗ ul⸗Agsà, dem äußersten en vielfach erweitert worden, und die Zustände des Reichs der Schexiffe sind nicht mehr in das Dunkel gehüllt, in welchem sie ehemals den Blicken der Europäer erschienen: aber Graberg's Buch steht heute noch in erster Reihe, wo es sich um die Kenntniß der verschiedenen Völkerschaften, der Schöllechen und Amazirgen, ihres Kulturzustandes, ihrer Agrikultur und Industrie wie ihrer Lebensweise handelt. Die Stellung des Verfassers und sein vielfacher Verkehr mit Leuten aus dem Volke boten ihm Gelegenheit, mehr als irgend ein anderer Europäer vor ihm von diesen Dingen Kunde zu erlangen. Auch für die Geographie dieses Theiles von Nordafrika hat er Anerkennungs⸗ werthes geleistet, und seine Karte des Sultanats bildet noch die Grundlage der neueren Darstellungen, wenngleich durch spätere Reisen Manches genauer bestimmt oder durch Kritiken, wie die von D'Avezac in den Verhandlungen der pariser geographischen Gesellschaft, berichtigt worden ist. Seine Schrift über die Regentschaft Algier, 1830 im Moment der französischen Expebi- tion erschienen, war damals nicht ohne Wichtigkeit, welche sie natürlich seitdem verloren hat. Groß ist die Zahl seiner übrigen Werke und Brg⸗ scüren, die von sehr ungleicher Bedeutung sind. Seine Theorie der Statistik ist auch in Deutschland bekannt geworden. Mit der Literatur und Geschicht seiner Heimat, welche er seit den Jugendjahren nicht wiedersah, beschäftigen sich der Versuch über die Skalden und das Buch: La Scandinavie venste., in welchem er die Ansicht vom nordischen Ursprung der Völkerschaften, die das Römerreich zertrümmerten, bekämpft. Diese Arbeiten sind von geringe⸗ rem Werth. Meist bediente er sich der italienischen Sprache, die ihm wie seine eigene geläufig war; indeß sind in beinahe allen Sprachen Europa’'s Aufsätze von ihm vorhanden. Sein glückliches Gedächtniß kam ihm sehr zu Statten, während die gewissenhafteste Genauigkeit in Allem sich kundgiebt, was er schrieb. Fleiß und Sammlergeist, wie gute Beobachtung des hat⸗ sächlichen überragten in ihm bei weitem den eigentlich kritischen Sinn. 8 Ueber den Charakter und die persönlichen Eigenschaften dieses Mannes ist bei denen, die ihn gekannt haben, nur Eine Stimme. Seine große Her⸗ zensgüte und Einfachheit sprachen sich in allen seinen Handlungen aus Von seiner unendlichen Dienstbeflissenheit und aufopfernden Gefälligkeit kön⸗- nen seine vielen Freunde, wie die zahlreichen dnn und literarischen Gesellschaften, denen er angehörte und an deren Arbeiten er regen Amheil nahm, Zeugniß ablegen. In Florenz hatte er sich in jedem eise allge meine Achtung erworben, die dem vom Großherzoge ihm mehrfach bewiese nen besonderen Wohlwollen sich anschloß. Seine kräftige Constitution, nur durch vieljährige Taubheit gestört, erlag heftiger, wenngleich nur iunz dauernder, entzündlicher Krankheit.

vermischtes.

Aus dem Kreise Bochum (Grafschaft Mark), im Dez. (R. Die in jüngster Zeit vielfach laut gewordenen Befürchtungen über das Ver⸗ derben der Kartoffeln gaben dem landwirthschaftlichen Verein des Kreises Bochum Veranlassung, die Mitglieder desselben zu ersuchen, ihre gesammel- jen Erfahrungen über die Kartoffel⸗Krankheit im Allgemeinen und beson⸗- ders darüber, ob auch im laufenden Jahre und in wie weit die Symplome dieser vielgefürchteten Krankheit kennbar geworden, mitzutheilen. agn

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stimmte darin überein, daß die sogenannten Blauaugen im hohen Grade und die weißen Kartoffeln etwas weniger von der Krankheit er riffen seien. Ferner wurde dem Vereine eröffnet, daß seitens der Landes⸗Oekonomie das Anerbieten gemacht worden, geeignete Personen in der Kunst, aus Kartoffeln Bier zu bereiten, gegen ein Honorar von 10 NRthlr. in Berlin unterrichten zu lassen, von welchem Anerbieten der Verein Gebrauch zu machen unb Militairpflichtige der hiesigen Gegend, nach vorheriger öffentlicher APaa 8 machung, zu erwählen becgbloß⸗ Endlich noch wurde dem Vereine 8⸗ 8 gleichende Uebersicht des Gewichtes der verschiedenen Getraidesorten, 2 8 der Erbsen, des Jahres 1846 gegen 1847 mitgetheilt, die *7,h26, 217187 nem allgemeinen Interesse ist, da sie nachweist, daß au venlüiche ist und der in diesem Jahre geärndteten Früchte eine ganz auhe, an Nahrungo⸗ hieraus gleichzeitig die Beruhigung eine - nunengfall an Kartvssein stoff hervorgeht, der jedenfalls genügend erscheint, den⸗ ingeärndie 1 Quantität der e geärndteten zu decken, zumal wenn er mit der großen Sunmwäͤhnten G Halmfrüchte in Verbindung gebracht wird.

hältnisse sind folgende: