1847 / 348 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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eidgenössischen Repräsentanten abgelaufen. Die Anträge des Land⸗ . . die Abschaffung der Lebenslänglichkeit der Stellen und Beschränkung der Amtsdauer auf sieben Jahre mit nur einmaliger Wiederwählbarkeit, 2) die Trennung der Gewalten, 3) den Rücktritt vom Sonderbund und 4) Ausweisung der Jesuiten, wurden einstimmig genehmigt und dann zu den Wahlen geschritten. Zu Landammännern wurden gewählt die bisherigen: Wirz und Her⸗ mann, sodann neu: Herr Michel (Sohn), bisheriger Bauherr, und Dr. Imfeld von Lungern. Der Landrath soll nun unverzüglich auch neu gewählt werden und dann die nöthigen Instructionen Lund Ge⸗

e erlassen. bütn ses S Truppen, welche in den Kanton Unterwalden einrück⸗

ten, waren die Scharfschützen der Compagnie Kuster von St. Gallen. Zufällig trafen sie in Stansstad die meisten Angehörigen derjenigen

Schützen⸗Compagnie von Nidwalden, welche ihnen bei Lunnern und Gigslikon entgegenstand. „Der Empfang“, sagt die Nat. Ztg., „war herzlich, echt eidgenössisch. Becher und Lieder erklangen lange Zeit aufs Wohl des Vaterlandes; aller Zwist war vergessen.“

Kanton Zug. Die Neue Zuger Zeitung berichtet: „Die eidgenössischen Landwehr⸗Truppen aus dem Kantou Zürich (Bataillone Treichler, Bleuler ꝛc.), welche anfänglich zum größeren Theil unseren Kanton besetzt hielten, sind in ihre Heimat zurückge⸗ kehrt. So weit uns bekannt, wurde denselben allgemein von den Einwohnern und Quartiergebern das Lob eines ordentlichen, zuvor⸗ ommenden Betragens und guter Mannszucht gespendet; sie waren billig in ihren Quartierforderungen und benahmen sich gegen Jeder⸗ mann freundlich. Ausnahmen gereichen nur Einzelnen zur Unehre; so z. B. die gleich in der ersten Zeit durch mehrere Soldaten auf ücksichtslose Weise stattgehabte Verhaftung des Dekans Schlumpf in Steinhausen. Die Aufreizung hierzu hat in Zug stattgefunden. Herr Schlumpf wurde ohne Auftrag und gerechtfertigte Ursache bei acht abgefaßt und auf die Hauptwache nach Zug geführt. Sobald er damalige Platz⸗Kommandant, Oberst Bernold, hiervon Kunde erhalten, gab er Befehl, den Gefangenen sofort in einer Kutsche und unter ehrenvoller Begleitung nach Hause zu führen und die Schuldi⸗ gen zur Verantwortung zu ziehen.“ (CTägl. Büll.) Die provisorische Regierung hat zu ihrem Präsidenten Herrn Adolph Keiser und zum Vice⸗Präsidenten Herr Oberst⸗Lieutenant von Movs gewählt.

Kanton Freiburg. Die provisorische Regierung hat mit Beziehung auf die vorzunehmenden Großrathswahlen eine Procla⸗ nation an das Volk erlassen, worin sie dasselbe auffordert, nur „frei⸗ sinnige und mit dem Vaterlande wohlmeinende Männer“ zu wählen. Vom 15. Dezember an ist der Rechtsstillstand, der am 27. Ok⸗ ober verfügt wurde, wieder aufgehoben. Die walliser Kriegsgefangenen sind auf ihrem Heimmarsche in Freiburg angekommen.

Kanton Wallis. (Bern. Ztg.) Am 28. November ver⸗ nahm man die Ankunft von 11 Flüchtlingen in Brieg (über die Furka): unter denselben nannte man Siegwart Müller, seine Gattin und zwei Kinder, verschiedene Magistrate, die man für Mitglieder des gewesenen Regierungsraths von Luzern hielt, und einen Offizier, Namens Mever. Von dort aus erhielt die Regierung von Wallis die An⸗ zeige, daß der Vorort des Sonderbundes in Brieg konstituirt sei, daß Wallis drei Tage lang den Kampf bestehen könne, und daß Intervention stattfinden werde. Unsere Regierung, beängstigt durch die Gegen⸗ wart dieses herumziehenden Regiments, verkündete ihm aber, daß sie seinen hierseitigen Aufenthalt nicht dulden könne, da derselbe unter den gegenwärtigen Umständen geeignet sein würde, den Kanton Wallis schwer zu kompromittiren. Die luzernischen No⸗ tabilitäten sahen sich demnach genöthigt, sich auf piemontesischen Boden zu flüchten. Als Siegwart den Gasthof verließ, besuchte er noch die Jesuiten in Brieg. Am folgenden Tage, den 29. No⸗ vember, sah man am nämlichen Orte ankommen die Herren Oberst Elgger, Bernh. Meyer, Merian, von St. Denis, Tscharner, Dieß⸗ bach und einige andere unbekannte Offiziere. Es scheint, ihre Flucht sei in solcher Eile geschehen, daß mehrere von ihnen nicht einmal mit den allerwichtigsten Sachen sich versehen konnten.

(Nouv. Vaud.) Die provisorische Regierung setzt sich in Thätigkeit; die verschiedenen Zweige der Verwaltung sind folgender⸗ maßen vertheilt: Filliez Justiz und Polizei, Dufour Militairwesen, Pignat Finanzen, de Torrente Inneres und Barmann öffentliche Ar⸗

beiten. Herrn Louis de Bons von St. Moriz wurden die Functionen des Staats⸗Kanzlers übertragen.

ANtalien b

Rom, 2. Dez. (A. Z.) Während im Publikum von Zeit zu Zeit die Meinung auftaucht, daß die Staats⸗Sekretarie es der Consulta an Arbeit fehlen lassen, erfährt man jetzt durch die Bi⸗ lancia, daß die Section für Gesetzgebung mit der Ausarbeitung eines Erxpropriations⸗Gesetzes beauftragt worden ist. In der ersten Sitzung hat man sich daher bereits mit der Feststellung der Basis beschäftigt, auf welcher dasselbe ruhen soll. Es scheint wirklich die Zeit zu kommen, wo man solcher Rechts Prinzipien ernstlich bedürfen wird, indem von dem Bau einer Eisenbahn nach Civitavecchia, für welche sich eine neue Gesellschaft mit ausreichenden Kapitalien gebildet hat, wiederum die Rede ist. Außerdem scheint sich das Munizipium auch mit der sogenannten Verschönerung der Stadt befassen zu wollen, wobei von der Anlegung oder Regulirung von Straßen die Rede ist, deren geradliniger Verlauf die Beseitigung vieler Häuser⸗Vorsprünge und Winkel erheische. Zu solchem Zweck aber müssen natürlich vor Allem die Prinzipien festgestellt werden, nach welchen die Stadt⸗Ver⸗ waltung sich dieser malerischen Protuberanzen zu bemächtigen im Stande sei. Die Mitglieder der Finanz⸗Section versichern, von Ar⸗ beiten sehr in Anspruch genommen zu sein, und können die Verwir⸗ rung nicht arg genug beschreiben, die durch die Kreuzung weltlicher und geistlicher Verwaltungs⸗Marimen entstanden ist. Allgemein äu⸗ ßert sich daher der Wunsch, Mons. Morichini möge seinen Bericht über das progressive Desint des Aerariums doch recht bald der Oef⸗ fentlichkeit übergeben. Ueberhaupt dringt Alles auf theilweise oder rückhaltlose Veröffentlichung der Konferenzen der Staats⸗Consulta, und ein wohlgeschriebener Aufsatz der Bilancia sucht deren Nutzen und sogar die Nothwendigkeit davon darzuthun.

Die Abdankung des Commend. D. Carlo Torlonia als Obersten des zweiten Bataillons der Civica hat der Papst (wie bereits gemel⸗ det) nicht angenommen, was bei den von ihm befehligten Waffen⸗ brüdern große Freude erregt hat, indem er beliebt und durch nam⸗ hafte Opfer um dies Corps verdient ist. Endlich ist der erste Trans⸗ port von 1000 Perkussions⸗Gewehren über Marseille und Civitavec⸗ chia hier eingetroffen.

Es ist ein alter Brauch, daß jedes Jahr aus der Lottokasse an 402 arme Mädchen Mitgift⸗Summen vertheilt werden. Da das Lotto unter dem Tesoriere steht, so war dieser bisher mit der Aus⸗ theilung solcher Tugend⸗Prämien beauftragt. Das Geschäft mag langweilig und zeitraubend sein. Für einen Geschäftsmann, der Mil⸗ lionen gegenüber Rath schaffen soll, muß es in der That etwas sehr Ermüdendes haben, 350 Madchen mit 7 ¼ Scudi und 42 mit 30 Scudi auszusteuern. Mons. Morichini, der sich der Finanzen mit großem

Ernst anzunehmen scheint, hat daher den Papst gebeten, ihn dieses Geschäfts zu überheben, und dieser hat damit fernerhin den Kardinal⸗ Vikar beauftragt.

Gestern hat Professor Orioli, welcher von der Redaction der Bilancia definitiv zurückgetreten ist, seine archäologischen Vorlesun⸗ gen an hiesiger Universität begonnen und ist von den Studenten im

riumph nach seiner Wohnung begleitet worden.

Die Unione meldet, daß Se. Heiligkeit vorgestern Lord Minto in einer Privat⸗Audienz empfangen habe.

RNom, 4. Dez. (N. K.) Die für den 25. November Abends wegen Freiburgs Besetzung bestimmte Demonstration bei dem schweizer Konsul war unterblieben, da jener Abend durch die allgemeine Freude über die Wahl des Fürsten Corsini zum Senator von Rom einge⸗ nommen ward. Allein gestern nach der Ankunft der Nachricht von der Einnahme Luzerns und von dem Falle des Hauptsitzes des Ordens der Jesuiten ließ sich die öffentliche Stimmung nicht länger hemmen. Gegen 7 Uhr versammelte sich eine gewaltige Volksmenge auf der Piazza del Popolo und zog mit brennenden Fackeln, unter klingendem Spiele mit den Fahnen der sämmtlichen italienischen Staaten (die von Sicilien mit Flor umhüllt), unter zahllosen Evviva's und dem Absingen des Hymnus auf Pius IX., durch den Corso vor den der Polizei⸗Direction gegenüberliegenden Palast Giustiniani, dessen zweite Etage der schweizer Konsul und Bevollmächtigte Herr Begrẽ bewohnt. Unterweges wurden beim Vorüberziehen der jubelnden Schaar die sämmtlichen Gebäude und Paläste, und so auch der des Fürsten Piombino am Platze Colonna, augenblicklich beleuchtet. Als der Zug vor dem oben gedachten Palaste angelangt war, erhoben sich donnernde Evviva's, worin alle die Tausende der Umstehenden einstimmten. Sogleich nach der Ankunft des Zuges wur⸗ den auch die Fenster bei dem Bevollmächtigten festlich erleuchtet, er selbst erschien und dankte durch fortwährendes Verneigen und Schwen⸗ ken eines weißen Tuches. Nach Ausbringung dieser Evviva's und dem Aufspielen einiger musikalischen Stücke wurden die Fackeln ge⸗ löscht, und die Versammlung ging ruhig und still aus einander.

Ueber diese Demonstration sagt das Diario in seinem heutigen Blatte: „Gestern Abend fand zu großem Leidwesen der Regierung plötzlich ein wiewohl nicht starker Volksauflauf statt wegen der Er⸗ eignisse in der Schweiz. Die Regierung, welche das Geschehene ent⸗ schieden mißbilligt, ist damit beschäftigt, alle in ihrer Macht stehenden Maßregeln zu treffen, um die Wiederholung solcher Unordnungen für die Zukunft zu verhüten.“

Hmnischtes.

Gießen, 9. Dez. (Fr. J.) Sicherem Vernehmen nach hat unser berühmter Agrikultur⸗Chemiker, Professor von Liebig, in einem alten engli⸗ schen Werke eine Analpse der jetzt so ungemein wichtigen Kartoffel⸗Krankheit gefunden, die er für die allein richtige hält, und die mit seiner schon lange gehegten Ansicht über Grund und Wesen jener Krankheit vollkommen zusam⸗ mentrifft. Danach läge der einzige Grund nur in zu großer Nässe, dadurch bewirkter Veränderung der Knollenhaut und wiederum dadurch bewirkten Mangels der nöthigen Verdunstung. An eine Degeneration der Pflanze wäre gar nicht zu denken. Das einfache Heilmittel sei trockener Boden für die Erzeugung, also höheres, lustiges Erdreich und, so viel irgend möglich, starker Luftzug für die Aufbewahrung und Erhaltung. Auch behauptet er, die Krankheit sei in ganz gleicher Weise immer vorhan⸗ den gewesen, nur nicht in gleicher Ausdehnung, die durch besondere Witte⸗ rungs⸗Verhältnisse eingetreten sei. Es spricht für diese Ansicht die Ersah⸗ rung, daß trockener, leichter Boden weniger oder gar keine kranke Kartoffeln lieferte, und luftige Aufbewahrung die Knollen theils vor Fäulniß schützte, theils heilte.

Handels- und Börsen⸗-Nachrichten. 1 Berlin, den 15. Dezember 1847. Ausländische Fonds:-—Pfandbrief-, Hommunal-Papiere Geld- Course. Geld. Gem. zt.] Brief. Geld.

Kur- u. Nm. Pfdhr. 3 ½ 94 Schlesische do. 3 ½ 96 do. Lt. B. gar. do. 92 ½ Pr. Bk-Anth.-Sech 107 ½ 106 ½

Zf. Brief. St. Schuld-Seh. 3 ½ 92 ½ 92 Seeh. Präm. Sch. 90 90 K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ 87 ½ Berl. Stadt-Obl. 3 ½ 91 Westpr. Pfandbr. 3 ½ 91 Grossb. Posen do. 4 101 ¼ 100 ½ 4. .. 92 91 ¾ Ostpr. Pfandbr.

Friedrichsd'or. And. Geldm. à 5th. 3 ½ 94⁴ ¼ Disconto. 4 ½⅔

Ausländische Fonds.

Russ. Hamb. Cert. do- beillope 3.4. S. do. do. 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A.

e.. 19. 8 4. do. v. Rthsch. Lst. do. Pan. Schatz O. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Pol. a. Pfdbr. a. C.

Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl. do. do. 390 Fl. Hamb Feuer-Cas. do. Staats-Pr. Anl Holl. 2 ½ % Int.

Kurh. Pr. O. 40 th. Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 Fl.

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Eisenbahn-ctien.

Volleing. Amat. Rott. 0. Schl. L.B. Arnh. Utr. 1 Pts. Mgdb. Berl. Anh. A. b o. Pr. B. do. Prior. do. do. Berl. Hamb. Rhein. Stm. do. Prior. do. Prior. Berl. Stett. do. v. St. gar. Bonn-Cöln. Sächs. Bayr. Bresl. Freib. Sag.-Glog. do. Prior. Chem. Risa. Cöln. Mind. St.-Vohw. do. Prior. . . 8 7 do. Prior. Cöth. Bernb. Thüringer. Cr. 0 b. Sch. [whb. (C. 0.) Dresd. Görl. do. Prior. Düss. Elberf. Zarsk Selo. do. Prior. v11“ Gloggnitz. Hmb. Bergd. Kiel-Alt. Lpz. Dresd. Löb. Zittau. Magd. Halb. Magd. Leipz. do. Prior. X. Schl. Mk. do. Prior. do. Prior. do. III. Ser. Nrdb. K. Pd.

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do. Prior. do. do. 98 G. 70 B. 99 ½ B. 99 G. 87 B. 86 G. 70 G. 102 6G.

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Quit. Bog.] . 4 %

Aach. Mastr. 30] 7

Berg. Mrk. 70 80

Berl. Anb. B. 45 10

Bexb. Ludw. 70 Brieg-Neiss.- 55

Thör. V. 20

Maͥd. Witt. 50 741 ½ 6. Meecklenb. 90 50 ¼ bz. „. 1 vr4b. P. W. 75 60 ¾ 60 *2z. 0. Schl. LeA 4 107 B. 106 ½ 6. Rb. St. Pr. 80 88 B

40. Prior. 4 Starg. Pos. 70 81 ¼ bz. 1“ (Schlufs der Börse 3 Uhr.)

Die Börse zeigte heute zwar eine bessere Haltung, indess war der Umsatz sehr beschränkt und die Course konnten keinen Aufschwung nehmen. Friedr. Wilh. Nordbahn in Folge Frankfurt a. M.-Notirun- gen höher bezahlt.

Getraide-Bericht.

Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen 67— 73 Rthlr. Roggen loco neuer 46— 48 Rthlr.

April Mai k. J. 48 Rthlr. bez. Hafer 48/52pfd. 27 29 Rthlr. - 48pfd. pr. Frühjahr 28 ½ Rthlr., Gerste 42 43 Rthlr. 8— Rüböl loco 11 ½ Rthlr. Bf. u. bez.. - Dez. Jan. 11 ½ Rthlr. bez. - Jan. Febr. 11 ¾ Rthlr. bez. Febr. März 11 ⁄2 Rthlr. Bf., 11 - April Mai 11 ½ Rthlr. G. Spiritus loco 24 ¾ ½ Rthlr. bez. - Frühjahr 25 ¾ ½ Riblr. bez.

Königsberg, 13. Dez. Getraidebericht. In dieser Woche wurde eine Kahnladung guter frischer poln. Weizen a 65 Sgr. pr. Schffl. verkauft, eben so eine Kahnladung poln. Roggen zu 44 Sgr. Gr. Gerste wurde in Kleinigkeiten mit 45 Sgr., Wicken mit 41 Sgr. und poln. Erb⸗ sen mit 52 Sgr. bezahlt. Noch ein paar Ladungen Leinsaat a 57, 58 ½, 59 Sgr. und eine Partie ganz feine wurden zu 61 Sgr. verkauft. Sonst ist nichts umgegangen, da die Zufuhr noch immer gering, was theils den schlechten Wegen, theils dem Zurückhalten der Landleute zuzuschreiben.

* Breslau, 14. Dez. Weizen, weißer, 75, 82 bis 90 Sgr. gelber 72, 79 bis 85 ½ Sgr.

Roggen am Markt sehr wenig zugeführt und 53, 58 bis 62 Sgr. bezahlt, 40 Wspl. 82pfd. frischer und russ. gemischter wurden a 40 Rthlr. verkauft.

Gerste 46, 51 bis 55 Sgr.

Hafer 28, 29 ⅛⅞ bis 31 Sgr. 3

Spiritus loco 11 bis 12 Rthlr. bezahlt.

Rüböl ohne Veränderung. .

Marseille, 6. Dez. Getraide. Die Zufuhr war während der letzten vierzehn Tage ziemlich bedeutend, und da nur für den nothwendigen Bedarf der Stadt und Umgegend gekauft wird, so sind unsere Preise noch fortwährend im Weichen; guter polnischer Weizen von 123 Kil. pr. 160 Litres ist zu 37 Sh. 7 Pee. pr. Or. f. a. B. und 127 Kil. zu 40 Sh. 6 Pce. zu haben. Der Vorrath am Ort beläuft sich jetzt auf ca. 180,000 Qr., und vor Ende dieses Jahres werden noch ungefähr 200 Ladungen er⸗ wartet. Da Ende nächsten Monats der alte Zoll wieder in Kraft tritt, so müssen die Preise sich alsdann wieder heben, doch hat dieser Umstand bis jetzt die Speculationslust noch nicht angeregt.

London, 10. Dez. Getraidemarkt. Die Zufuhren bleiben un⸗ bedeutend. Weizen hielt heute die Montags⸗Notirungen, eben so Gerste. Bohnen nnverändert, Erbsen viel angeboten, aber schwer anzubringen. Hafer fest bei beschränktem Geschäft. Mehl gefragt, hält die Prrise.

Auswürtige Börsen.

Frankfurt a. M., 13. Dez. 5 % Met. 104. Baunk-Act. 1934 Br. Stiegl. 86. Integr. 54 ½. Poln. 300 Pl. L. 97 ½. 4c. 500 FI. 78 ½. Spav. 5 % —. 3 % do. 24 %. 24. Bexb. 88 ½. 88 ½ Tuaunus Actien 352 351 ½.

Hamburg, 13. Dez. Bank-Acticn 1600 Br. Rugl. Rusa. 104 104 ½. Hamb. Berg. Actüen 88 Br. Magd. Wittonb. 76 Br. Hamb. Berl. 100 ¾¼ 100 ¾ Kiel Alt. 110 ½. 110. Elückst. Elmsh. 53 Br. Rendsb. Neum. 94 Br. Kopenb-. Hothsch. 63 Br. Meckl. 50. 49 ½.

Leipzig, 14. Dez. Leipz. Dresdn. Act. 115 ½. 115. Sächs. Bayer. 89 3¾Br. Sgcha. Schles. 99 ¾ Br. Cbem. Ries. 51 ¼ Br. Löb. Zitt. 47 Br. Mgd. Lerpz 232 G. Berl. Anb Lt. A. 120 G. It. B. 109 ½. 109. Dess. Bank-Act. 101 ½. 101.

London, 10. Nov. Cons. 3 % 85 ¼. 85 ⅞. Belg. 90 88. Ard. 17 ½. 17. Passive 3 ⅛. 3 ½. Ausg. Sch. —. 2 ½ % Holl. 55 ½. 55. 4 % do. 84 ¼. 84 ¼. Port. —. Engl. Russ. 107. 106. Bras. 80. 78. Chili 91. 89. Mex. 17 ½. E. Peru 28. 26.

Paris, I1. Dez. 5 % Rente fin cour. 116. 55. 39% dn cour. 40. 75.30. Neue 3 % Anl. 76. 40.

Wien, 13. Dez. 5 % m6. 104 ½. 4 % 4c. 93. Acüen 1620. Aul¹. de 1834 158. 4⸗ 1839 I15 ¼. Gloggr. 113.

3 % do. 65 ½ Benk- Nordb. 157 ¼.

Meteorologische Beobachtungen.

Abends V 10 Uhr. 1

1847. 14. Dez.

Nach einmaliger Beobachtung.

Nachmittags 2 Uhr.

Morgens 6 Uhr.

Luftdruck... 340,65% Par. 340,92% Par. 341,38“ Par. Quellwärme 7 0,28 R. + 2,8 R. 0,3" R. Flusswärme 2, 9 2,82 öö— 0,4“* R. 3,09 R Bodenwärme Dunstsättigung. 80 PCt 7⁵5 pCt. 78 pCt.

Wetter halbbheiter. heiter, heiter Wind . 80.

Luftwärme..

Thaupunkt. . Ausdünstung

Niederschlag Wärmewechsel 2,9 3,0*

78 pct. S0.

0

80 80. Wolkezung. .. 80 Tagesmittel: 340,48 Phar. + 0,79 HR. 2,1° h.

Königliche Schauspiele. 16. Dez. Im Schauspielhause. ments⸗Vorstellung: Nathan der Weise. 1 Freitag, 17. Dez. Im Opernhause. 146ste Abonnements⸗ Vorstellung: Die Hugenotten, Oper in 5 Abth., nach dem Französi⸗ schen des Scribe, übersetzt von Castelli. Musik von Meyerbeer. (Mad. Köster: Valentine.) Anfang 6 Uhr. 88 Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren Opernhaus⸗Preisen 1 Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr., in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur Tribüne, 1 Rthlr. 10 Sgr., im Parquet und in den Logen des zwei⸗ ten Ranges 1 Rthlr., in den Logen und im Balkon des dritten Ran⸗ ges, so wie im Parterre, 20 Sgr., im Amphitheater 10 Sgr., in den Fremden⸗Logen 2 Rthlr. Im Schauspielhause. 2este französische Abonnements⸗Vorstellung Auf Höchstes Begehren: La première représentation de la re- prise de: 3 die-vaudeville en 2 actes, par M. Mélesville. La meère de famille, die-vaudeville en 1 acte, par M. Dennery.

.“

Donnerstag, 209te Abonne⸗

Königsstädtisches Theater. Donnerstag, 16. Dez. Der Lumpensammler von Paris, Drama in 5 Akten, nebst einem Vorspiele. (Zwölf Tableaur.) Nach dem Franzosischen des Felir Pyat, von Heinrich Smidt. Freitag, 17. Dez. Vorstellung der Herren Siegmund: Welt⸗Tableaur, dem Gebiete der Kunst und Natur, in 5 Abtheilungen. Vorher: Pantoffel und Degen. Lustspiel in 3 Akten, von Holbein Sonnabend, 18. Dez. (ZItalienische Opern⸗Vorstellung.)

5

Brill und

in 3 Akten. Musik von Donizetti.

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des

ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w. Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Deckerschen Gehtimen Ober-Hosbnaͤhbprucherctit. Beilag

Michel Perrin, ou: L'espion sans le savoir, comé-

mit neuen optische Darstellungen aus

Zum erstenmale wiederholt in dieser Saison: Liada di Chamouni. Oper

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Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

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Rußland und Polen. rabulaken im Kaukasus.

Frankreich. Schreiben aus Paris. (Verhandlung der Sache des Gra⸗ fen Mortier vor dem Civil⸗Tribunal.)

Niederlande. Aus dem Haag. Die Eisenbahn⸗Verbindung zwischen Holland und Deutschland.

Türkei. Damaskus. Vermischtes.

Aegypten. Alexandrien. Gründung eines ägpptischen Ehrenzeichens.

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Bremen. Eröffnung der Eisenbahn nach Hannover. Brüssel. Eröffnung der Bahn zwischen Landen und Hasselt.

St. Petersburg. Expedition gegen die Ka⸗

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 7. Dez. Die fortwährenden Raubzüge der Karabulaken gegen die Linie an der Sunscha brachten den Oberst Slepzoff endlich zu dem Entschluß, die gefährlichsten Weiler des ge⸗ nannten Volksstammes zu zerstören. Nachdem er dazu die Geneh⸗ migung des Ober⸗Kommando's eingeholt, rückte er mit einigen Truppen⸗ theilen, begleitet von 4 Geschützen, in der Richtung gegen den Wei⸗ ler Arschty vor und machte vor dem karabulakschen Walde in der Nähe des Engpasses Tschumulgo Nachtquartier. Bei der Schwierig⸗ keit, welche die weitere Verfolgung dieses Weges entgegenstellte, sah er sich genöthigt, au dieser Stelle die Artillerie mit einer Bedeckung von 6 Compagnieen Infanterie und 180 Mann Kosaken zurückzulassen. Mit den übrigen Truppen drang er weiter vor und erreichte, des äußerst ungünstigen Terrains ungeachtet, den Paß Foton, auf dessen gegenüberstehender Seite die Weiler der Karabulaken zerstreut liegen. Der Feind bemerkte die Kosaken früher, als die gesammte Mannschaft aus dem Walde hervorgetreten war, und so galt es, durch die Rasch⸗ heit des Angriffs die fehlende Stärke zu ersetzen. Oberst Slepzoff theilte die Sotnia's, die voran waren, in zwei Theile und stieg mit ihnen den Paß hinab; auf beiden Flanken rückten der Oberst⸗ Lieutenant vom Generalstabe, Großmann, und der Sotnik des Sun⸗ schaschen Regiments, Tomaschewski, vor und umzingelten in Eile und unerwartet die Weiler. Alles, was den Kosaken in die Hände siel, wurde, um durch das Fortbringen der Beute den Rückzug nicht zu erschweren, vernichtet und nur 100 Stück Hornvieh wurden zum Pro⸗ viant mit fortgenommen. Mittlerweile war das Fußvolk und die übrige Reiterei herangekommen, und so konnte Oberst Slepzoff den Sotnik Starizky mit 1 Sotnia gegen den Weiler Arschty entsenden, wo der Haupträuber Mustapha seinen Wohnsitz hatte. Dessen Wohn⸗ ort wurde zerstört und er selbst von den Kosaken in Stücke gehauen. Nachdem Oberst Slepzoff den Zweck seines Angriffs erreicht sah, trat er den Rückzug an. Die gemachte Beute wurde von einer Compagnie und 3 ½ Sotnia's vorweg eskortirt, und der Führer selbst bildete mit der übrigen Mannschaft die Nachhut. Die Straße führte durch dichten Wald und war überall von Verhauen durchschnitten, welche die Karabulaken und Tschetschenzen, die jenen zu Hülfe ge⸗ kommen waren, besetzt hielten. Mit dem Bajonette in der Hand mußten die Soldaten sich Weg bahnen, während aus dem Dickicht des Waldes unausgesetzt auf sie gefeuert wurde, was den Führer veranlaßte, die Flanken⸗Linien durch Kosaken mehr zu verstärken. Trotz der Kühnheit des Feindes und der Oertlichkeit, die ihm sehr zu Statten kam, rückten die Truppen 5 Werst vor. Noch waren 1 ½ Werst des Waldweges übrig, da fehlte es endlich an Patronen, und wenn keine Hülfe kam, war Alles verloren. Sotnik Predemiroff vom Sunscha⸗Regimente erbot sich, dem Oberst⸗Lieutenant Großmann, der schon in die Stellung bei Tschumulgo zurückgekehrt war, Nachricht zu geben, in Folge dessen auch zwei Compagnieen der Haupt-Kolonne eilig entgegen rückten. Da ließ der Feind vom Verfolgen ab. In dieser Affaire wurden 17 Gemeine getödtet, 3 Offiziere und 63 Ge⸗ meine verwundet. Nach den von den Kundschaftern eingegangenen Berichten war der Verlust des Feindes sehr bedeutend; alle einiger⸗ maßen bedeutende Leute des karabulakschen Stammes sollen umge⸗ kommen sein; ein Feldzeichen und vielfache Beute sielen in die Hände der Ninsletztz Frenrreic.

*. Paris, 11. Dez. Man erinnert sich des fürchterlichen Auftrittes im Hotel Chatam, in welchem vor etwas über fünf Wochen der Graf Mortier, Pair von Frankreich und bisheriger französischer Botschafter am sardinischen Hofe, eine so traurige Rolle spielte. Der Graf Mortier sollte in einem Anfall von Wahnsinn den Versuch ge⸗ macht haben, sich selbst und seinen zwei Kindern das Leben zu neh⸗ men, und war in Folge davon in ein Irrenhaus gebracht worden. Seitdem hatte seine Gemahlin auf Mundtodt⸗Erklärung desselben ar getragen, nachher aber davon wieder abstehen wollen und Scheidung von Tisch und Bett verlangt. Graf Mortier war für die Instruc⸗ tion des Prozesses vernommen worden, und gestern wurde sofort vor dem Civil⸗Tribunal des Seine⸗Departements zur Verhandlung der Sache geschritten. Die öffentliche Neugierde war in hohem Grade angeregt, und daher hatte sich denn ein äußerst zahlreiches Publikum dazu ein⸗ gefunden. Schon vor Beginn der Verhandlung, bei welcher der Prä⸗ sident Herr Debelleyme den Vorsitz führte, sprach man davon, daß die ganze Sache in ganz neuem Lichte sich darstelle, daß befremdliche und mysteriöse Umstände zu Tage gekommen seien, und daß der Fall nur einen neuen Anhang zu den berüchtigten Prozessen traurigen An⸗ denkens bilde, welche vor einigen Monaten die Aufmerksamkeit von ganz Frankreich, ja Europa, fesselten. Als Vertheidiger des Grafen Mortier trat Herr Baroche, als Advokat der Gräfin Mortier Herr Chaix d'Est⸗Ange auf, und es standen sich also zwei der berühmtesten französischen Rechtsanwalte gegenüber.

Präsident Barbon erstattete zuerst Bericht über die Thatsachen: Die Gräfin Mortier hatte ein Gesuch um Berufung eines Familien⸗Rathes ein⸗ gereicht, der entscheiden sollte, ob Grund zur Mundtodt⸗Erklärung des Gra⸗ fen gegeben sei oder nicht. In dem Gesuche war gesagt, der Graf sei in einen Zustand gefährlichen Wahnsinnes versallen, welcher das Einschreiten des Großsiegelbewahrers und des Polizei⸗Präfekten nothig gemacht und zur Versetzung des Grafen in ein Irrenhaus Anlaß gegeben habe. Der Vor⸗ gang im Hotel Chatam am 7. November war näher auseinandergesetzt. In Folge dieses Gesuchs war der Familien⸗Rath zusammengetreten. Derselbe bestand aus dem Herzog von Treviso und den Herren Fregnet⸗Despreaur und Lacourte von vaäterlicher Seite; von mütterlicher Seite aus der Baro⸗ nin Mortier, als Mutter, und den Herren Heinrich Mortier und Lebailly d'Enghesem. Es wurde von diesem Familien⸗Rathe das Gutachten ausge⸗ sprochen, der Graf Mortier sei nicht und sei niemals gewesen in einem ha⸗ bitnellen Zustande von Blodsinn, Wahnsinn oder Wuth, und in Folge da⸗ von ward einmüthig entschieden, daß, da Graf Mortier sich nicht im Zu⸗ stande der Geisteszerrüttung befinde, kein Grund vorliegen konne, seine Mundtodt⸗Erklarung auszusprechen. Der im Familien⸗Rathe den Vorsitz füͤhrende Friedensrichter aber war entgegengesetzter Meinung gewesen; auf den Grund des Auftritts vom 7. November, des an demselben Tage von dem Grafen geschriebenen Briefes und der durch die Verwaltung vor⸗ genommenen Untersuchung hatte er sich für die Mundtodt⸗Erklärung ausgesorochtn. Dann wurde im Berichte des Präsidenten Barbou noch des Verhoörs erwähnt, das

Graf Mortier bestanden hatte, und Herr Debelleyme ertheilte sofort dessen Advokaten, Herrn Baroche, das Wort. Nach der Weise, sagte derselbe im Wesentlichen, wie der Auftritt im Hotel Chatam von den Blättern er⸗ zählt worden, habe Jedermann an den Wahnsinn des Grafen Mortier glauben müssen, und nichts sei daher natürlicher gewesen, als daß die Ver⸗ waltung denselben in ein Irrenhaus bringen lassen, und daß darauf ein Antrag auf Mundtodt⸗Erklärung desselben gefolgt. Er (Herr Baroche) habe selbst 2 gedacht, habe sich sogar gegen Herrn Chaix d'Est⸗Ange, als dieser ihm mitgetheilt, daß Graf Mortier ihn zu sprechen wünsche, dahin ausge⸗ sprochen, daß die Mundtodt⸗Erklärung im Interesse des Herrn Mortier un⸗ erläßlich sei. Auf das Verlangen der Familienglieder des Grafen, nament⸗ lich dessen Bruders, habe er aber dann den Grafen in dem Irrenhause mehrmals besucht und denselben vollkommen ruhig, bei Vernunft und kal⸗ tem Blute gesfunden. Graf Mortier habe ihm den ganzen Vorgang im Hotel Chatam auf eine Weise erklärt, die Jedermann wie auch eines der ärztlichen Zeugnisse sich ausdrücke sehr kunstreich erdacht finden müßte. Darauf habe dann auch der Familien⸗Rath die oben erwähnte Entscheidung gefaßt. Dieser Familien⸗Rath habe aus Leuten bestanden, die ihr ganzes Leben an der Seite des Grafen Mortier zugebracht, die ihn kurz vor dem Vorgange vom 7. November und seitdem gesehen, und mit denen er (Herr Baroche) im Irrenhause beim Grafen Mortier zusammengetroffen sei, wo derselbe noch zurückgehalten werde. Da habe die Gräfin Mortier an die Stelle des Mundtodt⸗Erklärungs⸗Gesuches das damit ganz unvereinbar scheinende um Scheidung wegen angeblicher Ge⸗ waltthätigkeit, die sie von ihrem Gemahl erlitten haben wolle, eingereicht. Nun verlange er aber seinerseits im Namen des Grafen Mortier Gehör für dessen Rechtfertigung aus Anlaß der Beeinträchtigung seiner Stellung, Vernunft und Freiheit, die der Graf durch jenes Mundtodt⸗Erklärungs⸗ Gesuch erlitten und noch erleide. Graf Mortier ist, wie Herr Baroche aus⸗ einandersetzt, vor etwa 34 Jahren in die diplomatische Laufbahn einge⸗ treten, war Attaché bei mehreren Gesandtschaften, Gesandter und zuletzt Botschafter am sardinischen Hofe. Am 3. November war er mit seinen zwei Kindern hier im Hotel Chatam angekommen, wo er gewöhnlich wohnte. Er kam von Brügge, wo seine Mutter, sein Bruder und andere Mitglieder seiner Familie wohnen. Er hatte mit seiner Frau und seinen Kindern einige Zeit bei seiner Mutter, der Baronin Mortier, zugebracht. Dort sollten schon gewaltthätige Auftritte zwischen ihm und der Gräfin, nach Aussage der Gegner in der Verrücktheit begangen, vorgekommen sein. Eine Anzahl Dienstleute hätten bei der administrativen Untersuchung sogar zu behaupten gesucht, das Leben der Gräfin und ihrer Kinder sei damals schon in Gefahr gewesen. Diese Auftritte hätten in Ge⸗ genwart der Baronin Mortier, des Bruders des Grafen und der Herren Dellinger, seiner Neffen, stattgefunden. Die Baronin Mortier habe aber im Familien⸗Rathe die angeblich im Wahnsinn begangenen Gewalt⸗ thätigkeiten ganz aus eigenem Antriebe aufs entschiedenste für unwahr er⸗ klärt, indem sie den Friedensrichter, als er die betreffenden Stellen der administrativen Untersuchung vorgelesen, mit den Worten unterbrochen habe: „Das ist nicht wahr.“ Auch die Herren Dellinger sagten aus, daß jene Vorgänge zu Brügge auf gehässige Weise entstellt seien. Von damals vorhandener Tollheit könne keine Rede sein; bis zu und seit der Ankunft in Paris habe der Graf in den gewohnten politischen und sozialen Kreisen sich bewegt. In einem neuerlich geöffneten Portefeuille hätten sich Korrespon⸗ denzen bis zu Ende Oktober mit einem Mitgliede der Königlichen Familie und mit dem Conseils⸗Präsidenten vorgefunden, welcher Letztere gegen Ende Oktobers den Grafen Mortier ersucht habe, sobald seine Gesundheit es ihm erlauben werde, nach Turin auf seinen Posten zurückzukehren. Die Gräfin Mortier sei in aller Hast in der Mitte Oktobers nach Paris zurückgekehrt, mit Zurücklassung ihrer beiden Kinder, die sie ihrem Gemahl anvertraut habe. Wie dies zusammenreimen mit dem jetzigen Vorgeben, daß derselbe schon damals ihr und der Kinder Leben bedroht häaͤtte? Nach der Angabe des Grafen Mortier aber habe längst ernstlichster Zwiespalt zwischen ihm und seiner Ge⸗ mahlin geherrscht, in Folge des Verhaltens der Gräfin, welcher derselbe die schwersten Vorwürfe machen zu können glaube. Aber er habe den Kum⸗ mer, der an ihm genagt, in seiner Brust verschlossen, um nicht über sich und seine Kinder Schande und Schmach zu bringen. Die Gräfin dagegen habe nicht die gleiche Zurückhaltung und Mäßigung beobachtet, sie habe er⸗ klärt, gegen ihn auf Scheidung antragen zu wollen, und sie habe dem Gra⸗ fen dies durch ehrenhafte Personen nach ihrer Abreise von Brügge mitthei⸗ len lassen. Der Graf sei schmerzlichst betroffen gewesen, sich wahrscheinlich in die Nothwendigkeit versetzt zu sehen, der Justiz über seine Frau Enthül⸗ lungen zu machen, die er in ewige Vergessenheit hätte begraben mögen. Noch am Tage seiner Ankunft zu Paris, den 3. Dezember, habe er an seine Mutter einen Brief geschrieben, der seinen ganzen Kummer ausspreche. Zu Paris trat kein Verkehr zwischen den beiden Gatten ein. Aber schon am Aten schrieb er seiner Gattin, daß er ihr die Kinder nach dem Frühstück schicken werde, damit sie dieselben umarmen könne, obgleich sie sich nicht verbindlich machen wollte, wie er verlangt hatte, sie ihm sogleich wieder zu⸗ rückzuschicken. Er wirft ihr vor, sie gebe vor, ihre Kinder zu lieben, und wolle

doch durch einen skandalösen Prozeß sie mit Schande und Schmach bedecken. Wenn sie ihn dadurch treffen wolle, so werde sie ihr Ziel verfehlen. Hienieden sei Alles für ihn aus. Inzwischen erführ er, daß seine Gemahlin bereits mit Rechtskundigen über ihr Vorhaben Rücksprache nahm. Da schrieb er am 7ten, dem Tage des Auftritts im Hotel Chatam, einen von Herrn Ba⸗ roche gleichsalls vorgelesenen Brief an seine Mutter, die Baronin Mortier, worin er sagt, daß er, der unvermeidlichen Schmach wegen, noch Niemand zu Rathe gezogen. Nun sage man ihm von mehreren Seiten, er werde seine Tochter verlieren, und das wäre der Todesstoß für ihn. „Diese schreck liche Frau“, sagt er von seiner Gattin, „bringt ihr Leben bei den Advoka⸗ ten und mit der Abfassung von Denkschriften für sie zu. Beklage mich, ich bin sehr unglücklich und meine armen Kinder auch!“ Zugleich hatte er aber auch im Laufe des Tages den bekannten Brief an seine Gattin selbst geschrieben, den Herr Baroche vorliest, jedoch mit Weglassung einiger allzu auffallender Stellen, welche Vorwürfe über das Benehmen seiner Gemahlin enthalten. Aus diesem Briefe geht hervor, von welchen Gedanken Graf Mortier am 7. November beherrscht war. Er sagt darin seiner Frau, wenn sie dieses Schreiben erhalte, würden er und seine beiden Kinder nicht mehr eristiren. Das sei das unausbleibliche Resultat ihres (seiner Gattin) ehr⸗ vergessenen Betragens. Alle Schmach, mit der sie ihn überhäuft, habe er um der Ehre seiner Kinder willen und ihnen zu Liebe ertragen. Sie, seine Gemahlin, habe er angebetet, alle ihre geringsten Wünscht und Launen zu erfüllen gesucht, ihr Verlangen, in Paris zu sein, befriedigt, Alles aber sei ihr nicht genug gewesen. Er habe ihr schon vor drei Jahren, als er zu Turin, sie zu Paris sich befand, eine ehrenhafte Freiheit angeboten; aber das sei nicht diejenige gewesen, die sie gewollt. Er habe ihr schon damals ihr Betragen vorgehalten, sie um offenes Einge⸗ ständniß ersucht, daß sie einen moralischen oder physischen Widerwillen ge⸗ gen ihn habe. Sie wolle keine Kinder mehr haben; wofür habe sie ihn denn geheirathet? Dessenungeachtet habe sie, als er sie zur Rückkehr zu ihrem Vater aufforderte, ihr die Kinder zu lassen, ihr Vermögen ihr zurück⸗ zugeben und, so lange er im Dienste sein werde, eine Pension von jährlich 20,000 Fr. für Unterhalt und Erziehung der Kinder versprach, beharrlich geschwiegen und, als er nach Paris gekommen, geantwortet, wenn er sie von sich wegjage, sei es noch immer Zeit für sie, eine Zufluchtsstätte bei ihrem Vater zu suchen. Sie habe also nicht eine ehrenhaste Freiheit gewollt, son⸗ dern Skandal, um sich als Märtyrerin darzustellen, „Aufmerksamkeit und Mitleid zu erregen. Das habe er ihr nicht gewähren wollen. Nach Turin mit ihm zurückgekommen, sei sie⸗ Gebieterin in seinem Hause gewesen, und doch habe sie ihn öffentlich als Gatten, als Mann vor dem Publikum zu erniedrigen gesucht, sei allein in den Straßen herumgelaufen, trotz seiner Vorstellungen und der Sitte des Landes, in welchem er einen offiziellen Charak⸗ ter bekleidete. Sie habe ihn nur erbittern wollen, um von ihm weggejagt zu werden. Als er vor drei Monaten, seinem Wunsche, vielleicht seiner Pflicht zuwider, einen Urlaub zu verlangen genothigt war, um sie nach Pa⸗ ris zu begleiten, habe er vorausgesehen, wie es ihm gehen werde. Zu Ostende habe sie grausam und barbarisch gegen ihn gehandelt, selbst das Nothwendige ihm verweigert; er sei ihr nicht schnell genug gestorben. Auch seine Mutter habe sie mit Demüthigungen aller Art 1 Um die⸗ selbe nicht einem Schlaganfalle auszusetzen, habe er sie (seine Gemahliu)

Doonnerstag den 16 n Dezember.

zur Abreise von dort zwingen müssen. Aber ohne Zweifel habe er dadurch nur ihrem Wunsche entsprochen, denn ein offenbar um 4 Uhr vor ihrer Abreise geschriebener Brief, den man in ihrem Bette gefunden, habe ihm ihre Flucht angekündigt. Dieses Papier allein hätte hingereicht, sie gericht⸗ lich verurtheilen zu lassen. Sie siege jetzt, habe ihre volle Freiheit, wäh⸗ rend sie ihn zur Verzweiflung gebracht. Gatte und Kinder seien vernichtet, das habe sie längst unter der Außenseite einer gleißnerischen Demuth und unter der Maske der Religion gesucht. Jetzt sei sie Herrin ihres Vermögens, lönne ihre Liebhaber befriedigen, weil sie dieselben in derjenigen Klasse der Gesell⸗ schaft wähle, welche sich bezahlen lasse. Nun kͤmmt im Briefe eine Erzählung eines, wie es scheint, allzu skandalösen Auftritts zwischen dem Grafen und seiner Gemahlin zu Bern, der mit den ausführlichsten Details erzählt ist, den aber Herr Baroche eben darum im Interesse der Gräfin beim Lesen weg⸗ läßt. Graf Mortier erinnert darin seine Gemahlin, daß er zu Bern den materiellen Beweis ihrer Schuld gehabt, denselben aber selbst vernichtet habe, um wenigstens dem Publikum gegenüber in seiner Stellung bleiben zu können. Der Graf fährt dann fort: Es sei ihm nur die Wahl geblie⸗ ben in jener Lage, sie und seine Kinder durch öffentliche Kundgebung seines Unglücks zu entehren, oder zu schweigen. Deshalb habe er selbst den Be⸗ weis ihres Verbrechens vernichtet und seine Schande in seiner Brust ver⸗ schlossen. Zum Dank dafür habe sie ihm ein Leben ärger als das eines Galcerensträflings bereitet. Wenn er nun seine lieben Kinder mit in sein trauriges Verhangniß ziehe, so thue er es, um sie der Schande zu entziehen, welche ihre Mutter der Tochter vorbehalte; diese würde die Beute eines der Liebhaber derselben werden, sie sei fähig, selbst die Hand dazu zu bie⸗ ten. Der Sohn aber habe einen so entwickelten Verstand, daß er die ganze Schmach seiner Aeltern errathen habe. Er würde daher seine Mut⸗ ter bald verachten und stets von ihr Rechenschaft fordern für den vorzeiti⸗ gen Tod seines Vaters. Daher der Entschluß, die Kinder ebenfalls zu tödten. Am Schlusse des Schreibens, welches eine der Hauptgrundlagen des ganzen Rechtsstreites bildet, kündet der Graf seiner Gemahlin an, daß er Abschriften dieses Briefes an mehrere Personen gerichtet habe, um ihr die Maske der Heuchelei abzureißen, und damit sein und seiner Kinder Blut über sie komme. In einer Nachschrift fügte er bei: wenn sie nicht einen so unerbittlichen, hochfahrenden Charakter hätte, würde er verlangt haben, sie noch einmal zu sehen; er hätte ihr vielleicht die Hand gegeben, ihr ver⸗ ziehen; allein die Frau, die sich nicht scheue, Gatten und Kinder zu ent⸗ ehren, sie vor den Gerichten herumzuziehen, sei keines Gefühls für Ehre und Zartsinn mehr fähig. Deshalb habe er auf seinen Wunsch verzichten müssen. Dann sagt er in einer letzten Nachschrift: „Freuen Sie sich, meine Agonie dauert seit 5 Uhr Morgens. Ich zittre vor meinen armen Kindern, deren Dasein ich kürzen soll, um meine Tochter Ihren niederträchtigen Hän⸗ den zu entziehen. Nein, niemals sollen Sie dieselbe haben, trotz Ihrer Advokaten und der schändlichen Rathschläge Ihres verwünschenswerthen Va⸗ ters, dem Sie eines Tages fluchen werden, trotz der Memoiren, die Sie abgefaßt haben, um mich und meine Kinder mit Schmach zu bedecken.“ Die Richter haben nun zu entscheiden, ob der Graf die schweren Anklagen, die dieser Brief vom 7. November enthält, nur im Wahnsinn oder in der Ueberzeugung von wahren Thatsachen geschrieben. Herr Baroche er⸗ zählt darauf den Vorgang im Hotel Chatam selbst und überhaupt, was sich am 7. November ereignet. Am Morgen hatte der Graf die Gouvernante zur Gräsin geschickt, um zu erfahren, wann sie die Kinder empfangen wolle. Sie antwortete, sie werde nicht vor drei Uhr frei sein. Um Mittag frühstückte der Graf mit den Kindern. Um dieselbe Zeit bringt der Schnei⸗ der Decoster dem Sohne des Grafen einige Kleidungsstücke; er findet den⸗ selben traurig, aber ganz ruhig und vernünftig. Nach dem Frühstück schickt der Graf die Gouvernante abermals zur Gräfin wegen der Kinder; diese läßt ihm aber sagen, sie könne die Kinder nicht um halb zwei Uhr empfan⸗ gen, weil sie mit Geschäftsleuten zu thun habe. Dies machte einen schlimmen Eindruck auf den Grafen, und nun gab er um 12 ⁄% Uhr der Gouvernante den obenerwähnten Brief zum Ueber⸗ bringen an seine Gemahlin. Die Gräfin stößt beim Empfang des Briefs einen Schrei aus und eilt zum Polizei⸗Präfekten oder zum Kanzler von Frankreich. Von 1 ¼½ bis 2 ½ Uhr kam dem Grasen durchaus kein Be⸗ such, keine Aufforderung zu, während er mit seinen Kindern allein in dieser Zeit eingeschlossen blieb. Hätte er also entschiedene Mordgedanken gehabt, so war ihm Zeit genug zum Vollzug gelassen. Um 2 ½ Uhr kam der Po⸗ lizei⸗Commissair, den die Gräfin von Bopgnes hatte benachrichtigen lassen, mit Leuten und einem Schlosser, den Graf Mortier selbst ins Hotel kom⸗ men sah. Da erst verbarrikadirte er sich, als er sah, daß man in seine Wohnung drang. Er öffnete weder dem Polizei⸗Commissair, noch Herrn von Lurde, mit welchem Graf Mortier politischen Verkehr unterhalten hatte. Von den Kindern war nichts zu hören; um 3 Uhr kam der Kanzler an, wurde aber auch nicht eingelassen. Der Kanzler fragt, ob er öffnen werde, wenn er die Gräfin Mortier mitbringe. Graf Mortier sagt dies zu, zwei⸗ felt aber, daß sie kommen werde. Um 3 ½ kömmt sie. Der Graf fragt sie, ob sie allein sei; sie antwortet ja. Er öffnet die Thür etwas, und sogleich dringen die Polizei⸗Agenten ein, man bemächtigt sich der Kinder und giebt sie der Mutter zurück. Graf Mortier zieht sich in den Hintergrund des Zimmers zurück, will Niemand sich nähern lassen und droht, von einem Rasirmesser Gebrauch zu machen, wenn man Hand an ihn legen wolle. Nun kam auch der Polizei⸗Präfekt. Der Graf erklärt, nur zu seiner Vertheidigung wäh⸗ rend der dreiviertelstündigen Konferenz, die er mit dem Polizei⸗Präfekten hatte, das Rasirmesser nicht haben abgeben zu wollen, da er immer noch einen Angriff auf seine Freiheit gefürchtet. Gegen 3 ½ Uhr entfernte sich der Polizei⸗Präfekt; Graf Mortier blieb allein, ohne Aufsicht; sonach könne keine Rede davon sein, als habe man ihn gegen seine eigene Tollheit beschützen müssen. Die Polizei⸗Agenten waren aber im Hotel Chatam versteckt geblie⸗ ben, um sich des Grafen zu bemächtigen, sobald derselbe sein Zimmer ver⸗ lassen würde. Um 5 ¼, als der Poli ci⸗Präfekt nicht zurückkam, schrieb der Graf an den Großsiegelbewahrer, man habe ihm gewaltsam seine Kinder entrissen, seine Wohnung, wie seine personliche Freiheit, verletzt, die unan⸗ tastbar sei wegen seiner Eigenschaft als Pair von Frankreich; er ver⸗ lange daher das Einschreiten des Justiz⸗Ministers im Namen des Ge⸗ setzes. Der Großsiegelbewahrer antwortete ihm mit dem Ausdrucke seines Befremdens über diese Vorgänge, erklärte aber, nichts thun zu kön⸗ nen, bevor er ihn gesprochen. Er solle nach der Kanzlei kommen. Etwa um 6 Uhr entschließt sich Graf Mortier dazu, und da, als er auf der Treppe seiner Wohnung angekommen war, bemächtigten sich die Polizei⸗Agenten seiner und führten ihn in einem Wagen ins Irrenhaus des Dr. Mitivic zu Jvrv. So erzählt Graf Mortier die Thatsachen. Das Protokoll des Polizei⸗Commissairs Lopeur stimmt mit dieser Darstellung so ziemlich über⸗ ein. Er sagt am Schlusse, Graf Mortier habe im Augenblick, wo er dem Dr. Mitivie übergeben wurde, noch gegen seine Verhaftung protestirt und seine Protestation zu Protokoll zu geben verlangt, auch mit gerichtlicher Ver⸗ folgung wegen ungesetzlichen Verfahrens gedroht. Zugleich hatte er aber das Benehmen der Polizei⸗Agenten gelobt und ihnen dafür gedankt. Darin findet Herr Baroche die beste Widerlegung der tollen Wuth, von der an⸗ eblich Graf Mortier behaftet sein sollte. Die weitere Auseinander⸗ Seaes betrifft das Verhalten des Grafen Mortier seitdem und das Verhöoör desselben, welches Herr Baroche gleichfalls verliest. Dr. Mitivie sagt in seinen Zeugnissen zwar, der Graf habe anfangs jede Nahrung und Pflege abgewiesen, sei aber bald davon zurückgekommen und habe sich sehr ruhig und ordentlich benommen. Derselbe habe selbst gestan⸗ den, daß er wegen häuslichen Kummers sich und seinen Kindern habe das Leben nehmen wollen, um sie der Entehrung zu entziehen, aber nicht zuge⸗ geben, daß dieser Gedanke und die Schritte zum Vollzuge am 7. November ein Anfang von Verrücktheit gewesen sei. Dieser Vorbehalt des Grafen scheint nach der Meinung des Arztes anzudeuten, daß derselbe noch nicht das Schwere der Lage fühle, in welcher er sich befunden; der Arzt empfiehlt daher die gröfte Umsicht in der Würdigung seines geistigen 8 Dieses Zeugniß ist aus Jory vom 22. November datirt. Herr Baroche wirst dem Doktor vor, nur Vermuthungen aufzustellen, und sucht aus 8 ganzen Verhalten des Grafen seit seinem Eintrit g-E. 9 den Be⸗ 6 855 6 8 4 e6 . weis zu liefern, daß derselbe nicht vom Wahnsinm paidoyer einige Mi⸗ Hier wurde Herrn Baroche erlaubt, sein Pla⸗ vpa. nuten zu unterbrechen, um auszuruhen. Als es wieder 22enne wurde, kündete der Präsident, Herr Debelleyme, an, daß ar