1847 / 351 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

artieen wurde seitdem 18 Pfd. 10 Sh. bewilligt, ohne daß e 1113*4* ööe““] è́;́́è11146141.,⸗—; 11“ eine besondere Kauflust zu diesem Preise zu spüren wäre. Es saees 18 8 me9r 86882 1 n ur Sigem v zvaeens 4. ee2 1agas veeen übrigens auch wenige Verkäufer im Markte zu sein. Khgioe i h snwites 8 85 emn egen Feebe 18 i Ege.ez s aar. EEE“ 8 42 8 EE Post-Anstalten des In. und Auslandes nehmen Hestellung 8

Das Abonnement beträgt: 8 beschränkt und ohne Veränderung. Consols schlossen etwas höher, wie auch Säin re 41, 3... EE— * 88 8 8 „. s . auf dieses Blatt 1z Herlin

Landtaback 4 ½ Rt. pr. Ctr.; Zufuh zelne kleine bleibt reichlich.

Rüböl etwas fester, in loco 11¼ Rt., raffinirtes 12 Rt. Leinöl 11 Rt., fremdes 10 ½ Rt. Baumöl 17 a ¾ Rt. Mohnöl 20 a 20 ½ Rt. Südsecethran 10 Rt. pr. Ctr.

Spiritus wenig verändert, wird mit 31 ¾˖ a 32 Rt. pr. 14,400

ekanft, Zusuhr und Abzug bleiben gut. Gereinigter Sprit zu 90

ralles wird zu 44 a 45 Rt. erlassen.

London, 11. Dez. Waarenmarkt. Cochenille lebhaft gefragt und, obgleich guter Vorrath am Markt, 1 Pce. im Preise gestiegen; füͤr Honduras⸗, in Auction, gering und m. 4 Sh. 3 Pce. a 4 Sh. 7 Pce. für f. m. und f. 4 Sh. 7 Pce. a 4 Sh. 11 Pere.; schwarze hatte aus der Hand einen vermehrten Abzug, und die Preise dafür waren steifer. Meri⸗ kanische graue holte heute in Auction: 4 Sh. 5 Pece.; f. m. bis f. schwarze Honduras⸗ 6 Sh. 6 Pce. a 6 Sh. 10 Pre., was wieder eine Kleinigkeit höher ist als die gestrige Notirung.

Thran ohne wesentliche Veränderung; wenig neue Zufuhr, aber gro⸗ ßen Vorrath, sowohl hier, als in den anderen Häfen des Reichs.

Mit russischem Talg ist es auch ziemlich beim Alten geblieben; zu ferner von 25 a 28 Rthlr. gern genommen. Hülsenfrüchte sind unver- 45 a 45 Sh. 6 Pece. für f. petersburger Licht⸗ wurde jedoch ziemlich viel

ändert. 1 gekauft, auch haben viele Lieferungs⸗Verkäufe p. Frühjahr zu 44 Sh. 3 Bei der jetzt eingetretenen kälteren Witterung, begleitet von Nacht⸗ Pee. * 44 Sh. 6 Pece. stattgefunden. ö frösten, zeigt sich wieder etwas bessere Meinung für ög es lagern Für russischen Hanf zeigte sich wenig Kauflust; wir besitzen einen gu⸗

noch mehrere zu Wasser angekommene Partieen hier, die nun auch wohl ten, Vorrath und die Preise bleiben weichend. Petersburger Rein⸗ wird zu 35 a 36 Pfd., Ausschuß⸗ zu 31 a 33 Pfd., Halbrein⸗ 28 a 30 Pfd., ri⸗

1 Am isten d. M. ist von der Warschau⸗

X 8 Srredke zwischen Czenstochau und Zomblowite

8 für den Dienst des Publikums e5fs —— Strecke zwischen Czenstochau und Gronica,

4.7 22 Station Szezakowa der Krakau⸗Oberschlesischen

Vahn entsernt ist, Probefahrten statt. Diese ganze Strecke beträgt

72 Werst und berührt die bedeutenden Berg⸗ und Hüttenwerke von

Dombrowa und Niwfa.

Handels- und Börsen⸗-Nachrichten. 18. Dez. Getraidebericht. Von Weizen war eepdebee als 8 Bedarf, daher Preise einige Thaler nach⸗

jer die Zufuhr großer 2 . 1.p 5 8. 2 62 Rthlr. nach Qual. dafür bezahlt wurde. Von 8 Koggen trifft per Eisenbahn reichlich aus dem eee n ein, der⸗

felbe bebang von 42 a 45 Rthlr. Gerste, auch mehr zugeführt, konnte sich vichebehaupten, sondern wurde zu 36 a 38 ¾ Rthlr. erlassen. Hafer hingegen behauptet noch so ziemlich seinen alten Standpunkt, und wurde

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.

Gei einzelnen UNummern wird

der Gogen mit 2 ¾ Sgr. berechnet.

und Silber in Barren gehen zu unveränderter Notirung coulant ab. Das westindische Dampfschiff überbringt von Meriko circa 270,000 Dollars, theils in Gold, jedoch nichts von Dividenden. Von Wechseln war heute Amsterdam, besonders in kurzer Sicht, sehr gesucht und bis 12 Fl. 1 be⸗ zahlt. Paris und Hamburg etwas weniger gefragt, jedoch zur Notirung Nehmer und Geber. Wien und Triest wieder sehr angetragen, ohne Nehmer. ö6“ Eene ealr und Portugal unverändert. Von 1 EEE111“ I . isenbahn⸗Actien sind englische heute unverändert, französische dagegen 8 89 ““ 1

sehr flau. zösisch geg No. 35 1 2. ö1“

—üungg—

Amsterdam, 13. Dez. Getraidemarkt. Weizen, polnischer, zu höheren Preisen, andere Sorten zu reichlich vorigen Preisen an Konsumen⸗ ten mit gutem Handel. 129pfd. b. poln. 420 Fl., 128pfd. königsb. 370 Fl., 128pfd. ostfriesis. 280 Fl., 126pf. r. schles. 380 Fl., 132 fd. kubanka 270 Fl. 8 Roggen zu reichlich vorigen Preisen an Konsumenten; 116 fd. archangel. 195 Fl., 125pfd. inländ. 218 Fl. Hafer still, 92 pfd. dicker 140 Fl. Buchweizen ohne Aenderung 118pfd. fries. 237 Fl.

Kohlsaamen wie früher verkauft: Karolinerzeil 62 L., flämisch. Leinsaamen matt, öf⸗

8 Rthlr. - 1 Jahr. von 5 ½ a 6 % für beste 1 3 Mt. Wechsel ziemlich reichlich. Pi b 4 Piaster 5 Gehren-Htraße Nr. 57. 8 gugFusertions-Gebühr für den 4

RKaum 422 Zeile des Allg. ““ nzeigers 2 Sgr. 8 1 ee e 8 8 8 * ieig g 28 8 kee 1 oI 1“]

n 18472

Berlin, Sonntag den l9:en Dezember 111X“X“*“ An die Leser.

EE 8 Bestellungen auf das nächste Quartal der Allgemein zi 22: 3 gemeinen Preußischen Zeitung bitten wir gefälli as b zu Anfange desselben danach bemessen können. Denn später eintretende Abonnenten M. auf van earüs rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß wir die Stärke der Auflage . E. ollständige Nachlieserung der dann bereits erschienenen Nummern nicht immer mit 111 Der E Pränumerations⸗Preis beträgt 2 Rählr. Preuß. Cour (Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent erchält

ües für ½ Jahr. I F Linns Amn . Ht. 1g29 —— * 71=F2 spanische mexikanische hlr. - Jahr. 8 12 2 mun in 1 en flauer. Geld ist für Fonds zu 4 ½ a 5 % und zum Disk E“ 1 iti ½ a 5 % zum Diskonto p ʒs⸗ an die bühe * Ug. Preuß. 8 2.

4 2. 4 258 1“ 3 EPE11ö1'r

für das Inland. Bestellungen für 8 i 1 Lxpedi b1 1 r Berlin werden in der Expedition das Blatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen 8 frei

eEI11u1u“

———

Käufer sinden dürste

saamen 82 Rthlr., Schlag⸗Leinsaamen wird zu 64 a 70

ern gekauft. Von Kleesaamen wird nur feinste Quali

peculation genommen, rothe 10 ¼ a 12, weiße 11 Rthlr. mel und Anis bleibt es leblos.

Fenchel

Senssaamen 4 ½ a 5 Rthlr. p. Ctr. Cichoriensaamen Runkelrübensaamen 10 a 11 Rthlr., bei Partieen auch wo

anzukommen. Runkelrübenwurzeln 2 a 3 Rthlr.

§ Rthlr. toffelmehl 6 5⅞ a 7 Rthlr.

Kartoffelstärke 6 ½ a ¼ Rthlr. Stärle⸗Syrup

Pflaumen 5 a 6 Rthlr. p. Ctr. nach Qual.

n. Für Rübsen ist die Forderung 78 Rthlr., für Rapp⸗

zu 5 ½ à2 Rthlr. ebenfalls still.

Cichorienwurzel 3 ¾ a

Runkelrüben⸗Syruy 1 ½ a Rthlr.

Rthlr. noch stets tät zuweilen auf Mit Küm⸗

12 a 13 Rthlr. hl etwas billiger

6 ¾f0 Rthlr. Kar⸗ Gebackene

8

[1209]

hiermit in Kenntniß gesetzt, daß die Verzeichnisse der in termino Johanni 1848 einzuliefernden verloosten 4pro⸗

8 hierselbst und an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, auch in den beiden hiesigen Zeitungen und dem Intelligenzblatte, in den Anzeigern der Königl. Re⸗ E in Posen, Bromberg und in der

Zeitung, eingerückt worden sind. Indem wir die erfor⸗

Bekanntmachungen.

Aufkündigung Posener vierprozentiger Pfandbriefe. Die Inhaber Posener 4prozentiger Pfandbriefe werden

ntigen Pfandbriefe bei den beiden landschaftlichen Kassen

erliner Haude⸗ und Spenerschen, so wie der Breslauer

derliche Aufkündigung dieser Pfandbriefe ergehen lassen, fordern wir die Inhaber derselben auf, gedachte Pfand⸗ briefe nebst den dazu gehörenden Zins⸗Coupons von Johanni 1848 ab, in termino den 2. Juli 1848, an unsere Kasse in conrsfähigem Zustande einzuliefern und dagegen den Nennwerth derselben in baarem Gelde nebst dem etwanigen Aufgelde, nach dem Geld⸗Course der Berliner Börse, bis auf drei Prozent in Empfang zu nehmen. Sollte diese Einlieferung in dem bestimm⸗ ten Termine nicht erfolgen, so haben die Inhaber nach §§. 40 und 315 der Kredit⸗Ordnung vom 15. Dezem⸗ ber 1821 zu gewärtigen, daß der Geldbetrag der er⸗ wähnten Pfandbriefe bei unserer Kasse niedergelegt, von da ab nicht ferner verzinst, und daß bei einer späteren Präsentation derselben der Betrag der unterdeß fällig

ewordenen und realisirten Zins⸗Coupons von dem

apitale in Abzug gebracht werden wird.

Posen, den 3. Dezember 1847.

General⸗Landschafts⸗Direction. A. v. Brodowski.

[1210] . Folgende verschollene Personen, als: 1 1) Christiane Caroline Rothe, geboren zu Bitterfeld am 6. Dezember 1809, Tochter des Tuchmacher Rothe daselbst, welche im Jahre 1825 in Leipzig i Dienste getreten, von da nicht zurückgekehrt und seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben hat, 2) der Tischlermeister Gottlob Bernhardt Pfordte aus

Bitterfeld, welcher sich im Jahre 1830 von dort eentfernt und seit der Zeit von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht von sich gegeben hat,

3) der Schneidergeselle Johann Karl Hund aus Zaasch, ggeboren am 28. März 1798, welcher im Jahre

1816 nach Polen gegangen, von dort nicht zurück⸗ ggekehrt und ebenfalls von seinem Leben und Auf⸗

enthalte keine Nachricht von sich gegeben hat, 4) Johann Gottlieb Tennert von Zörbig, geboren den 2. November 1787, welcher zum letzten Male im Jahre 1824 aus München geschrieben, seitdem aober von sich nichts wieder hat hören lassen, so wie deren Erben und Erbnehmer, werden auf den Antrag ihrer Verwandten, resp. Kuratoren, hiermit edikta⸗ liter geladen, binnen 9 Monaten und längstens in dem auf den 25. Oktober 1848, Vorm. 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Zeiz, in dem hiesigen Gerichts⸗Lokale anberaumten Ter⸗ mine entweder persönlich zu erscheinen oder sich schrift⸗ lich zu melden und weiterer Verfügung entgegenzusehen, im Fall des Ausbleibens aber zu gewärtigen, daß sie für todt erklärt, ihre unbekannten Erben präkludirt und ihr Vermögen den sich legitimirenden nächsten Verwand⸗ ten zugesprochen und verabfolgt werden wird.

Delitzsch, den 26. November 1847.

8 Ksönigl. Land⸗ und Stadtgericht. 86 8 Bodenstein.

[696] Nothwendiger Verkauf.

Die im Dramburger Kreise belegene und im Hypo⸗ thekenbuche Nr. 2. Fol. 7 bis 12. verzeichnete Spring⸗ mühle des Emil Herrmann Theodor Gollmer, abgeschätzt auf 6089 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebs Hy⸗ pothekenschein und Bedingungen in der Registratur ein⸗ zusehenden Tare, soll

am 1. Februar 1848, Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

V den 10. Juli 1847. önigl. Land⸗ und Stadtgericht.

[12⁰5] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 25. November 1817. Das dem Kaufmann Heymann Benjamin Kristeller

und dessen Ehefrau Röschen, geborenen Hirsch Levin

Groß, gehörige, hierselbst in der Klosterstraße Nr. 22

belegene, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von Ber⸗

lin Vol. 8. Nr. 616. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 6199 Thlr. 20 Sgr. 9 Pf., soll am 4. Juli 1848, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Zugleich werden die Erben des angeblich verstorbenen Heymann Benjamin Kristeller hierdurch vorgeladen.

[1123 b] E111“““

Alle diejenigen, welche an den Gastwirth Matthaci hierselbst und dessen Vermögen, in specie an das dazu gehörige, am Fischmarkte hierselbst sub Nr. 28 belegene, von dem ꝛc. Matthaei zur freiwilligen Subhastation gestellte Gasthaus c. pert. aus irgend einem Rechts⸗ grunde Ansprüche und Forderungen zu machen haben, werden hiermit geladen, solche in einem der auf den 17ten kfi. Mts. und den 11. und 25. Ja⸗

nuar kft. Js., jedesmal Morgens 10 Uhr, angesetzten Liquidations⸗Termine vor dem Stadtgericht hierselbst gehörig anzumelden und zu verifiziren, widri⸗ enfalls sie damit durch die in term. den 8. Februar fft. Js., gleichfalls Morgens 10 Uhr, zu erlassende ee“ werden ausgeschlossen und abgewie⸗ en werden.

Auswärtigen Kreditoren wird zugleich aufgegeben, ordnungsmäßig procnratores ad Acta zu bestellen, sub praejndicio, daß die nicht vertretenen Kreditoren bei den etwa vorfallenden Verhandlungen nicht werden zu⸗ gezogen, vielmehr an die Beschlußnahme der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Kreditoren werden ge⸗ bunden werden.

Datum Greifswald, den 23. November 1847.

Dirrektor und Assessores des Stadtgerichts. Dr. Teßmann.

(L. s.)

[1124 b] Publicandu m.

Das dem Gastwirth Matthaei gehörige, am Fisch⸗ markt sub Nr. 28 hierselbst belegene Gasthaus c. p., in welchem seit einer langen Reihe von Jahren die Gastwirthschaft mit Erfolg betrieben worden, soll im Wege der freiwilligen Subhastation zum Verkaufs⸗Auf⸗ bot gebracht werden. Zu solchem Zwecke sind Licita⸗ tions⸗Termine auf den 17ten k. M. und den 11. und 25. Januar

kft. IJs., jedesmal Morgens 10 Uhr, angesetzt, zu welchem Kaufliebhaber vor dem Stadtge⸗ richt sich einzufinden hiermit eingeladen werden. Datum Greifswald, den 23. November 1847. Direktor und Assessores des Stadtgerichts. 11“ Dr. Teßmann.

11.“

[1129 b]

Fahrplan

der Berlin⸗Potsdam⸗ Magdeburger Eisenbahn. Von Berlin nach Mag⸗

deburg: 9 Uhr Vorm., 5 u. 10 Uhr Abends.

Magdeburg nach

Berlin: 8 ½ Uhr Vormitt., 12 Uhr Mittags, 6 ¼ Uhr Abends.

Von Berlin nach Potsdam: 6 ¼, 9, 12, 2, 5, 7, 10 Uhr. (Der erste Zug geht bis Brandenburg.)

2 8 orlin Von Potsdam nach Berlin: 8, 10, 12, 2, 3 , 7, 10 Uhr.

(Der Zug 10 Uhr Vormittags kommt von Brandenburg.)

Breslau⸗Schweidnitz⸗Freibur⸗ lusar’ ger Eisenbahn. Die Auszahlung der

am 2. Januar 1848 fäl⸗ ligen Zinsen und der noch nicht abgehobenen früheren Zinsen und Di⸗ videnden pro 1845 und 89, 1846 erfolgt in der Zeit bvom 2. bis incl. 15.

EV8ZJanuar . J., mit Aus⸗ nahme der Sonntage,

gaer Rein⸗ zu 36 a 37 Psfd. St. angeboten.

Flachs wenig gekauft und viel angeboten: Archangeler zu 40 a 58 Pfd., friesländischer 30 a 50 Pfd., rigaer PIR 43 a 52 EE11ö11“1“

Mit Werg ist es still; Preis 17 a 18 P u.“

Metalle. Mit rohem Eisen bleibt es flau, und die Preise sind schwer zu notiren: schottisches 46 a 50 Sh., waliser Foundery 75 a 95 Sh., For⸗ ged 60 a 70 Sh., rohes Staffordshire 85 a 95 Sh. nur ein kleiner Abzug stattgefunden, obgleich man zu 7 Pfd. a 7 Pfd. 10 Sh. kaufen konnte und der Vorrath von diesem Artikel groß ist. Von Zink wurden zu Anfang der Woche 70 Tons zu 18 Pfd. verkauft; für ein⸗

fd. St. 32. Flieg. 31. Rübkuchen

8

Von Schienen hat

63 L., ostfries. 61 L. auf 9 Fß. im April 66 L. fentlich versteigert a 110, 111, 112pfd. petersb. 9 ½ —9 ½ Fl. pr. Mud. Rüböl war gleich und auf Lieferung etwas angenehmer, p. 6 W. 38 Fl., Flieg. 37 Fl., Mai 36 ½, Sept. u. Okt. 36 ¼ a ¼. Leinöl Hanföl p. 6 W. 33.

1ö“

Flieg. 32. Leinkuchen 11 a 12 Fl.

77 a 80 Fl.

8

Allgemeiner Anzeiger.

in Berlin durch die Herren M. Oppenheim’s

Söhne, Burgstraße Nr. 27, in den Vormittags⸗ stunden von 9 bis 12 Uhr.

Gleichzeitig werden die Inhaber der bereits früher ausgeloosten Prioritäts⸗Actien Nr. 998, 1099 und 1646 wiederholt ersucht, dieselben gegen Empfang des Nennwerths an unsere Hauptkasse abzuliefern.

Breslau, den 13. Dezember 1847.

Direktorium.

Ludwigshafen⸗Bexbacher [1157 b1 Eisenbahn. e Einzahlung.

Laut uns von den m Herren S. v. Haber & Söhne in Karlsruhe und W. H. Ladenburg & Söhne in Mann⸗ heim ertheilter Vollmacht, „sind wir beauftragt, die 9te Einzahlung auf die Actien der Ludwigshafen⸗ Bexrbacher Eisenbahn

abzüglich Zinsen qPP98.

demnach Fl. 47. 20. grö Aosse, In Empsäns zu nehmen

und darüber zu quittiren. 1 Wir ersuchen daher die Besitzer, die betreffende Ein⸗ zahlung bis

zum 1. Januar 1848, späte⸗ stens aber bis 1. Februar 1848, mit 4 % Verzugszinsen, vom 1. Januar an

gerechnet, in unserem Comtoir, Linden Nr. 5- 8

zu leisten und die einzuzahlenden Stücke mit einem Ver⸗ zeichniß nach Nummernreihe, Litt. A. von Litt. B. ge⸗ trennt, zu versehen.

Die Annahme der Interims⸗ scheine zur vollen Einzahlung findet fortwährend statt.

Berlin, den 6. Dezember 1847.

Hirschfeld & Wolff.

[1206]

Der aus Zittau in Sachsen gebürtige, in hiesigen Landen zu Crivitz gewohnt habende, etwa 36 Jahre alte Zimmergesell Bischoff, der sich im Jahre 1837 mit der Maria Rosenow aus Godern zu Crivitz verheira⸗ thet und, nachdem er in dieser Ehe drei Kinder erzeugt, um Ostern 1843 angeblich zu einem Besuche bei seinen Verwandten in Zittau von seiner Ehefrau sich entfernt, ohne seit der Zeit zurückzukehren oder weitere bestimmte Nachricht von sich hören zu lassen, ist auf Antrag seiner wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung geklagt ha⸗ benden Ehefrau edictaliter peremtorisch öffentlich gela⸗ den, in dem 8 8

auf den einundzwanzigsten März k. J.

angesetzten Termine, Mittags 12 Uhr, auf hiesiger Groß⸗ herzogl. Justiz⸗Kanzlei unausbleiblich zu erscheinen, um seiner böslichen Verlassung halber Rede und Antwort zu geben, sonst aber unfehlbar die sofortige Aufhebung der bestehenden Ehe und Erkennung dessen, was sons den Rechten gemäß ist, zu gewärtigen. 1

Dies wird durch diesen Auszug aus den in den Schwerinschen Intelligenzblättern vollständig abgedruck⸗ ten Ediktal⸗Ladungen noch weiter öffentlich bekannt ge⸗ „macht.

Schwerin, den 7. Dezember 1847.

Großherzogl. Meckl. Schwerinsche Justiz⸗Kanzlei.

(L. S) J. A. Wachenhusen.

Literarische Anzeigen. Bei E. H. Schroeder in Berlin, Linden 23, ist er⸗ schienen und in allen Buchhandlungen zu haben:

Album deutscher Dichter.

[1207] Herausgegeben von H. Kletke. Zweite vermehrte Auflage.

Heyse's allgemeines Fremdwörterbuch. [1204] Zehnte Auflage.

Im Verlage der Hahnschen Hofbuchhandlung in Hannover ist nunmehr wieder erschienen und durch alle Buchhandlungen zu erhalten, in Berlin (Stechbahn 3),

Posen und Bromberg durch E. S. Mittler:

Allgemeines verdeutschendes und erkl'rendes

Fremdwörterbuch

mit Bezeichnung der Aussprache und Betonung der Wör⸗ ter und genauer Angabe ihrer Abstammung und Bildung.

Neu bearbeitet von Drv EEE6R8 Professor in Berlin. 1

Zehnte rechtmäßige, vermehrte und durchaus verbesserte Ausgabe.

56 ¼ Bogen. Groß Lexikon⸗Format in gespaltenen Ko⸗ lumnen auf feinem Velinpapiere. 1848. geh. 3 Thlr. Diese neue Ausgabe ist keinesweges ein bloßer Ab⸗ druck der vorigen, sondern vom Anfange bis zum Ende sorgfältig durchgesehen, vielfach be⸗ richtigt und überall durch zahlreiche Zusätze und Nachträge in den verschiedensten Ge⸗ bieten des Lebens und der Wissenschaft be⸗ reichert, wie dies schon der Zuwachs von 47 Seiten bei unveränderter Druck⸗Einrichtung ergiebt. Dessen⸗ ungeachtet ist der billige Verkaufspreis unerhöht geblie⸗ ben, so daß diesem vielverbreiteten und jetzt immer un⸗ entbehrlicher gewordenen Originalwerke der längst aner⸗ kannte Vorrang vor allen zahlreichen Rachamungen und bloßen Compilationen ohne streng wissenschaftliche Anordnung, gleichmäßige Durchführung und Gründlich⸗ keit aufs neue gesichert ist.

[1177 b] HMent eI18 8 Berliner Cours-Bericht. Auswärtige Pränumerationen für das nächste Quar-

tal sind bei den Wohllöbl. Postämtern so zeitig zu

erneuern, dass die Bestellungen vor Ablauf die- ses Monats in Berlin eintreffen. Der Quar- tal-Preis für den täglichen Bericht ist portofrei für das Inland.

erschienen und in allen Buchhandlungen vorräthig, in Berlin (Stechbahn Nr. 3), Posen und Bromberg bei

—2 22 4 4 E. S. Mittler:

Die vierzehnte sehr vermehrte und völlig [1212]2 umgearbeitete Auflage von Feuerbach, Dr. J. P. Anselm Ritter von,

Lehrbuch des gemeinen in Deutschland gültigen

peinlichen Rechts. Mit vielen Anmerkungen und

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Darstellung der Fortbilqung des Strafrechts durch

die neuen Gesetzgebungen. IIerausgegeben von

Dr. C. J. A. Mittermaier. gr. 8. broschirt.

3 Thlr. 15 Sgr. oder 6 Fl. 18 Kr.

Da obiges rühmlichst bekannte Buch keiner besonde⸗ ren Empfehlung bedarf, so machen wir nur darauf auf⸗ merksam, daß es durch die neue vorzügliche Umarbeitung des Herrn Geh. Raths Mittermaier wieder völlig auf der Höhe der Wissenschaft steht. Sämmtliche neue Strafgesetzbücher der verschiedenen Staaten, so wie die

esammte kriminalistische Literatur bis zum Anfange die⸗ hes Jahres, sind dabei auf das sorgfältigste benutzt und nachgetragen worden. Diese Bearbeitung wird daher auch für die Besitzer der früheren Ausgaben vom größ⸗ ten Interesse sein.

1208 1 8 kräftigsten Mannesalter entschlief am 13ten die⸗ ses Monats nach mehrwöchentlichem Krankenlager der Königliche Ober⸗Landesgerichts⸗Vice⸗Präsident, Ritter des Rothen Adlerordens, Herr Mens hausen. Die we⸗ nigen Jahre seiner amtlichen Thätigkeit in unserer Mitte reichten hin, durch die eifrigste Pflichterfillung, durch Biederkeit und Leutseligkeit ein ehrendes und unaus⸗ löschliches Andenken in unseren Herzen zu hinterlassen.

Das Ober⸗Landesgerichts⸗Kollegium.

1176 b

Von . Seiden⸗Fabrik in der Rhein⸗Provinz wird ein junger Mann als Reisender gesucht, der bereits in einer ähnlichen Branche beschäftigt gewesen ist. Porto⸗ freie Offerten unter P. 193. an das Königl. Intelli⸗

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genz⸗Comtoir zu Berlin. vI11I1

p. 6 W.

In G. F. Heyer'’'s Verlag in Gießen ist so eben -g

Ratibor, den 14. Dezember 1847.

ins Haus gesandt. Auswärtige, des In⸗ oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post⸗Aemtern

berechnet.

JInhalt. 111“ Amtlicher Theit. 1“ Inland. Berlin. Abschieds⸗Bewilligung in der Armee. Das Amts⸗ blatt der Königl. Regierung zu Potsdans⸗ Die Harsaa er Aan⸗ Z3. über unsere ständischen Verhältnisse. Rhein⸗Provinz Ein⸗ weihung der evangelischen Kirche in Niederdorf. .“ Bundesstaaten. Großherzogthum Baden. Landtags⸗ 8 Berhan lungen. Großherzogthum Hessen und bei Rhein Ernennungen für die erste Kammer der Stände. Vorbereitende Siz⸗ der zweiten Kammer. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Die 1 vjetung der Leiche des verstorbenen Kurfürsten von Hessen.) and und Polen. St. Petersburg. Manifest und andere Atte aus Anlaß der Majorennität des Großfürsten Konstantin. Frankreich. Paris. Hofnachrichten. Die Haltung Frankreichs in den schweizer Angelegenheiten. Die Vorbereitungen für die bevor⸗ stehende Session. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Plai⸗ doper Chair d'Est⸗Ange's für die Gräfin Mortier.) Großbritanien und Irland. London. Die Times in der schwei⸗ zer Angelegenheit. O' Connell. Schreiben aus London (Lord Müesvea⸗ der schweizer Angelegenheit.) Schweiz. Tagsatzung. Zusatz zu dem Beschluß über die Geldzahlungen. Baselstadt's Antrag in Besch Aopenzells ufsnlesten rmaen.⸗Rednetion. Kanton Bern. Devpesche des schweizerischen General⸗Konsuls in Rom. Truppen⸗Entlassung und Verluste. Je⸗ suitenhäuser in der Provinz Lyon. Kanton L uzern. Die Wahlen 1. den Großen Rath. Freiheitsbaum. Maßregeln der provisorischen Fee. Effekten Siegwart's. Die Unterzeichnungen für die Kanton Uri. Die eidgenössischen Truppen. Proviso⸗ hg e ierung. Kanton Schwpz. Die provisorische Regierung 5 818 roße Rath. Kanton Unterwalden. Die Landsgemein⸗ 88 zu Sarnen und Stanz. Kanton Freiburg. Die Wahlen in den Großen Rath. Kanton Graubündten. Truppen⸗Heimkehr. bbö - Fsache Wallis. Beschlüsse der neuen G . Die eidgenössischen. ie abziehenden Flüchtlinge. essst ce 35 üg b Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Des Königs Majestät haben die auf dem diesjährigen General⸗ Landtage der ostpreußischen Landschaft 88 den Zeitraum vom 1. Juli 1847 bis dahin 1850 erfolgten Wahlen des bisherigen General⸗ Landschafts⸗Rathes von Auerswald auf Plauthen und Heinrichs⸗ walde zum General⸗Landschafts⸗Direktor, der Rittergutsbesitzer von Saucken auf Julienfelde und von Kunheim auf Spanden zu General⸗Landschafts⸗Räthen und Repräsentanten der adeligen, so wie des von Unruh auf Plibischken zum General⸗Landschafts⸗Rath und Repräsentanten der kölmischen Güter, endlich des Grafen von Dohna auf Wesselshöfen, des Freiherrn von Howerbeck auf Nickelsdorf und des Hauptmanns a. D. Schimmelfenning von der Oye auf Breitenstein zu Direktoren resp. des königsberger, mohrungenschen und angerburgschen Departements zu bestätigen geruht.

Uichtamtlicher Theil

Inland.

Berlin, 18. Dez. Nach dem heutigen Militair⸗Wochen⸗ blatte ist dem Hauptmann Unverricht, von der 6ten Artillerie⸗ Brigade, als Major mit der Brigade⸗Uniform mit den vorschrifts⸗

mäßigen Abzeichen für Verabschiedete und Pension der Abschied be⸗

willigt worden.

Berlin, 18. Dez. Das Amtsblatt der Königli 8 1 I“ r Königlichen Regie⸗ rung zu Potsdam und der Stadt Berlin enthält die Böehen zaegie

Ordnung, so wie Feuer⸗ und Lösch⸗Ordnung für das platte Land der

Provinz Brandenburg und der Kreise Dramburg und Schievelbei

Dasselbe Blatt enthält ferner folgende 114““ „Nach einer mir zugegangenen Mittheilung des Herrn Ministers des Ieänen WWL“ bäten d. M. ndIg einem von dem Königlichen Kri⸗ ninalgericht zu Magdeburg unterm 1. Oktober d. J. ss 8 niss die nachstehend Nöö Schriften: Iehfal ger 8 1) Lucretig, oder die Kinder der Nacht. Ein Roman von E. L. Bul⸗ wer. Aus dem Englischen von Theodor Oelker. Erster und zweiter 89 Stuttgart, Verlag der J. B. Metzlerschen Buchhandlung

0 7, 8

2) Lucretia, oder die Kinder der Nacht, von E. L. Bulwer, Verfasser d

Nienzi ꝛc. Aus dem Englischen von A. Kretschmann. Erster Band⸗ Leipzig, Verlag von Christian Ernst Kollmann, 1847.

nach Vorschrift des §. 4 III. b. §§. 5 und 9 des Gesetzes vom 11. Juni 1837 und nach den Bestimmungen des Vertrages zwischen Preußen und Eraßbritaniem vom 13./16. Juli 1846 als Nachdrücke anerkannt worden. Es tritt demnach hinsichtlich dieser Schriften die Bestimmung des durch das Patent vom 29. November 1837 (Ges. S. von 1837 S. 161) in den Kö⸗ niglichen Stäaaten mit Gesetzeskraft versehenen Beschlusses der deutschen Bundes⸗Versammlung vom gten ejusd. Artikel 5 in Wirksamkeit, wonach der Debit der gedachten Schristen nicht gestattet ist, und die Uebertreter dieses Verbotes sich der Gefahr aussetzen, auf Antrag der zur Herausgabe einer deutschen Uebersetzung des fraglichen englischen Werkes ausschließlich berechtigten Buchhandlung von Duncker und Humblot zu Berlin zur gericht⸗ lichen Untersuchung und Bestrafung gezogen zu werden. 68 8 8 Potsdam, den 11. Dezember 1847. 1u Der Ober⸗-Präsident der Provinz Brandenburg.

von Meding.“ 1 868

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Berlin, 18. Dez. Die Kölnische Zeitu indem sie die von uns beleuchteten Aubspräch⸗ ihres 8.6,8— spondenten zu den ihrigen macht, das Bild unserer ständischen Zu⸗ auf, um uns nachzuweisen, daß Unklarheit in denselben und über sie herrsche. Wir hatten die Nebel, in welche ihr Korrespon⸗ dent diese Zustände versetzt hatte, mit dem Gesetz und den Botschaften des Klönigs in der Hand verscheucht sie rührt diese Nebel wieder auf mit den Verhandlungen des Ver⸗ See. Landtages in der Hand. Im Grunde genügte Bezeichnung der gegenseitigen Stellungen statt aller Ant⸗ SSt auf den Erguß über herrschende Unklarheit, womit uns die Kölnische Zeitung in ihrem Blatte vom 12ten d. Mts über⸗ .. es sich vielleicht der Mühe, auch die ein⸗ 3 nklen Pun sie jenes Bi 1 1 . aus denen sie jenes Bild zusammensetzt, etwas Sie weist zunächst hin darauf, daß es außer den etz 8 3. Februar c. noch andere derfna, se20 18 Ceper n 8 daß nach der Ueberzeugung der Majorität des Landtags zwischen diesen und jenen ein noch ungelöster Widerspruch bestehe; es sind nach ihrer Ansicht die vom Landtage wegen der Gesetze vom 3. Februar erhobenen Zweifel durch die Königlichen Botschaften vom 24. Juni noch nicht beseitigt, vielmehr sind, wie sie meint, diese Zweifel nicht nur durch die bei der Wahl des Ausschusses wegen der in den Gesetzen vom 3. Februar noch nicht anerkannten Rechte ge⸗ machten verwahrenden Vorbehalte von den Ständen neu bestätigt Fv auch von der Regierung als noch jetzt rechtlich zulässig da⸗ 2x sie 3 8be Ausschuß⸗Mitglieder ein⸗ , oh erzichtlei ie bei à Wahl ausgedrückten Vorbehalle 8 shncg. auf e“ 8 Wodurch aber, so fragen wir diesen Argumenten gegen⸗ über werden die nach der Kölnischen Zeitung noch jetzt unge⸗ lösten Widersprüche gelöst, welche man seitens des Vereinigten Land⸗ tags zwischen den älteren Verfassungs⸗Gesetzen und denen vom 3.

Februar gefunden hat? Wer ist in Preußen s Rechte haben die Stände in Ptgen⸗ E. .Sabehs ö nec⸗ sich die K. Z. erinnern sollen abgesehen von der Besteuerung, das Recht des Beiraths, und der König hat das Recht der Ent⸗ scheidung. Beide Rechte sind ausgeübt, dadurch ist, was bis dahin bei Ausübung des Rechts der Stände in den Gesetzen als un⸗ klar bezeichnet ward, klar gemacht. Hat ein Theil der Stände bei den Ausschuß⸗Wahlen sich, verwahrend, Rechte vorbehalten, welche er aus den älteren Gesetzen zu haben vermeinte, so hat er dadurch seine Ansicht, seine Ueberzeugung ausgesprochen, damit aber nur das wiederholt, was er in den Verhandlungen zu erkennen gegeben hatte, nicht aber haben die Stände dadurch eine im Sinne der Kölnischen Zeitung die frühere Unklarheit von neuem erzeugende oder fortspinnende Entscheidung gegeben oder geben können. Die Entscheidung auf die Zweifel, die bei dem Beirath geäußert wurden das Klarmachen der Lage, steht verfa ssungsmäßig dem Kö⸗ nige, als dem Gesetzgeber, zu, diese Entscheidung ist ge⸗ geben. Das ist die Klarheit, die wir der Unklarheit welche die Kölnische Zeitung erblickt, entgegensetzen. 1 Diese unsere Entscheidungsgründe sind ihr freilich nur solche welche „von unseren Gegnern wohl erwogen, aber zu leicht befunden seien”, deshalb sagt sie, hülfe es uns nichts, uns darauf zu berufen hülfe es nichts, rücksichtsvoll und nachgiebig auftretenden Mitgliedern des Vereinig⸗ ten Landtages so ohne Weiteres den Standpunkt des Gesetzes abzusprechen. Aber nur die Kölnische Zeitung und ihre Propaganda für den Glau⸗ ben an Unklarheit unsererer ständischen Zustände und Gesetze, nur sie war und ist unser Gegner. Glaubt sich die Kölnische Zeitung auf die von ihr hierbei genannten Männer stützen zu müssen und zu kön⸗ nen, so ehren wir die Ueberzeugung dieser Männer im gleichen Grade wie sie selbst, aber eben weil wir dies thun, glauben wir unsererseits daß sie die Verfassung ehren und dem Könige geben werden, was des Löicg, Ständen, was der Stände ist. . Sdihnd die von uns geltend gemachten Gründe für zu lei d sei es von der Kölnischen Zeitung oder von denen, 8 se b. gegenüberstellen möchte, folgt denn baraus, daß diese Gründe zu leicht

Bei einzelnen t it z Nummern des Blattes wird der Bogen mit 2 ½ Sgr

die Aufklärung dieser unklaren Verhältnisse erblicken, wo jed befangene nicht Unklarheit, sondern nur Ulg wißen⸗ darüber kann, wann und wie die Entschließung des Königlichen Schöpfers des von Ihm fur bildungsfähig erklärten Verfassungswerkes auf die Anträge, wegen —— des Vereinigten Landtags so wie wegen Beschränkung des Wirkungskreis⸗ ereini Aus⸗ sahes üüe 18 g gskreises des Vereinigten Aus⸗ Die Kölnische Zeitung scheint uns zwar die Unbefangenhei

ja, fast die Fähigkeit zu derselben absprechen zu wollen, ne chen nur darauf hinzudeuten, daß wir uns auf Gesetz und Verfassung berufen, also auf eine objektive Grundlage, die Köl⸗ nische Zeitung aber beruft sich auf Ansichten und Ueberzeugung also auf subjektive Grundlagen. In diesem Sinne bekennen wir uns befangen, wir fassen die Zustände auf, wir beurtheilen sie in der Befangenheit des Gesetzes, die Kölnische Zeitung aber in der Befangenheit von Wünschen, wenn nicht von Partei⸗Bestrebun⸗ gen. Und so faßt sie auch die Einberufung von Ausschuß⸗Mitglie⸗ dern der fraglichen Kategorie auf. Der Gesetzgeber hatte durch Feine Botschaften vom 24. Juni gesprochen und entschieden; seiner Entschei⸗ dung gemäß waren die Ausschuß⸗Mitglieder gewählt, und wenn Er nun die Gewählten einberief, sollte Er dabei etwa aussprechen, Er erkenne die Rechtsgültigkeit des Vorbehaltes nicht an, da Er ja le⸗ gislativ schon gesprochen und entschieden hatte, sollte Er dabei eine Verzichtleistung auf die vermeintlich vorhandenen Rechte zur Bedin⸗ gung der Theilnahme an den Ausschüssen ausdrücklich fordern? Wer dies verlangt, wer nach solchem Verlangen die Einberufung in⸗ terpretirt, der fällt zurück in die alte Unklarheit und Doppelseitigkeit,

sagt, sich das Gesetz zu Nutze machen oder es als nichtig handhab 27122 8 2 e

und beseitigen, daß man wählen und doch eine

vornehmen könne, daß man gewählt habe, damit der Gewählte das

sind? Und, auch abgesehen hiervon, sind denn ser Gründe, oder sind sie nicht vielmehr - A vefprächs e 1 We. setzgebers, die Aussprüche dessen, der verfassungsmäßig die Gründe abzuwägen und zu entscheiden hat? Faßt die Kölnische Zeitung unsere Verfassung, faßt sie die Lage der Dinge anders auf, nun wohlan, so sage sie es offen heraus. Eben darin sitzt der Kern der vermeintlichen Unklarheit, daß die Kölnische Zeitung ihre eigentliche Meinung nicht sagt, daß sie nicht anerkennt, nicht anerkennen will, daß der Gesetzgeber gesprochen, daß er entschieden hat. Eben des⸗ halb greift die Kölnische Zeitung zurück auf die Landtags⸗Debatten und eben deshalb stellt sie das Bild, das für die Zeit dieser Debatten wahr sein mochte, als das der Gegenwart hin, wo es nicht mehr der Wirklichkeit entspricht, eben deshalb beschwört sie die Unklarheit wieder herauf, die sie in den Debatten und schließlichen Handlungen des Vereinigten Landtages erblickt hat und noch sieht, eben des⸗ halb macht sie einen in unserer Verfassung unerfindlichen Unterschied zwischen einer „Rechte⸗Petition“ und einer „gewöhnlichen Petition“, eben deshalb sieht sie in der Einberufung der mit Vor⸗ behalt gewählten und mit Vorbehalt die Wahl acceptirenden Aus⸗ schuß⸗Mitglieder ein Anerkenntniß der Regierung dafür, daß die Geltendmachung der vor der Königlichen Entscheidung laut geworde⸗ nen, aber durch sie beseitigten Zoceifel noch jetzt zulässig sei, eben deshalb sieht sie eine Fortführung der unklaren Verhältnisse seitens einiger Stände⸗Mitglieder und seitens der Regierung da, wo jeder

Unbefangene eben nur die Entscheidung, den Abschluß, das Ende und

Fundament wegräume, auf dem das Recht der

Gewählten beruht. Dergleichen hätte die A ahh eeeee als rechtsgültig, als rechtsverbindlich voraussetzen und anerkennen müssen, wenn sie eine solche Verzichtleistung hätte fordern wollen, wie sie die Kölnische Zeitung als nothwendig verlangt. Der Gesetzgeber hatte gesprochen, für ihn war der Vorbehalt die Wiederholung einer Ansicht, nicht die Geltendmachung eines Rechtes, die eine nochmali Bescheidung hätte erfordern können. 8 In unserer Befangenheit des Gesetzes leugnen wir

jetzt die von der Kölnischen Zeitung Unklarhei. 88 1 dies mit Recht thun, dazu liefern die eigenen Worte der Kölnischen Zeitung uns den Beweis, denn sie behauptet „das Vorhandensein einer bedeutenden Unklarheit und Zweideutigkeit in der Stellung der Opposition und der Regierung zu einander.“ Findet dasjenige, was die Kölnische Zei⸗ tung als,Opposition“ bezeichnet, seine Stellung unklar, so ist dies für die ob⸗ jektive Auffassung der Zustände gleichgültig, weil etwas Suͤbjektives so ist das lediglich Sache jener „Opposition“. Die Regierung und deren Stellung, das müssen wir, obwohl uns ihre Intentionen unbe⸗ kannt sind, aus ihren Handlungen wie aus den Aussprüchen des Kö⸗ niglichen Gesetzgebers ersehen, ist völlig klar und entschieden. Will die Kölnische Zeitung unklar bleiben, so finden wir von ihrem Stand⸗ punkt aus das eben so erklärlich, als ihren Wunsch natürlich, daß das Volk, und vor Allem der Ausschuß, an diese Unklarheit glauben möge Da wir uns aber weber den Beruf noch die Fähigkeit anmaßen der Kölnischen Zeitung den Staar zu stechen, so wollen wir sie künftig nicht mehr stören, wenn sie auch ferner in ihrer Unklarheit fortwan⸗ deln sollte.

Rhein⸗Provinz. (Rh. Beob.) Am 23. November

b E . ry. -ꝛ„) Am 23. wurde

in dem Dorfe Niederdorf die durch Unterstützung des Gustav⸗Adolph⸗

Vereins und durch mannigfache Opfer der daselbst wohnenden Fami⸗

lie Steinberg erbaute evangelische Kirche feierlich eingeweiht. 2 8

1 Deutsche Bundesstaaten. Großherzogthum Baden. (Landtags⸗Ber.) In der dritten öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer verlas der Staatsrath Bekk ein Großherzogliches Reskript, worin der Kammer die Mittheilung gemacht wird, daß der Geheime Hofrath, Professor Dr. Mittermaier, zum Präsidenten ernannt sei, worauf der Alters⸗ Präsident Kern, dessen Functionen durch jene Ernennung erloschen folgende Tng an die Kammer richtet: Sg

„Meine Herren! Die Obliegenheiten, welche Sie mir übertrage 5 sind beendigt, und ich darf mit einiger Beruhigung auf vhene banen, in den letzten Tagen zurückblicken. Ich habe den Pflichten, die mir obla⸗ gen, so weit es meine Kräfte erlaubten, Genüge geleistet, stets strenge fest⸗ haltend an den Bestimmungen der Geschäftsordnung. Meine Herren! ich danke Ihnen für das Vertrauen und die Nachsicht, womit Sie meine Wirk⸗ samkeit unterstützt haben, und bitte Sie, dieselben auch auf den neuen Prä⸗ sidenten überzutragen, den ich hiermit einlade, den Präsidentenstuhl einzu nehmen, auf welchen ihn die Gnade Sr. Königl. Hoheit berufen hat.

Alterspräsident Kern verläßt sofort den Präsidentenstuhl, welchen Mit⸗ termaier einnimmt. Zugleich erhebt sich der Abg. Ulrich, um einige Worte des Dankes an den abgetretenen Alterspräsidenten zu richten:

„Als der verehrte Herr Alterspräsident den Stuhl einnahm, richtete er schöne 8 Worte an die Versammlung und hatte namentlich die Güte, an seine frühere Wirk⸗ samkeit in der Kammer zu erinnern. Möge es ihm vergönnt sein, noch ferner und öfter diesen Stuhl einzunehmen und zwar als ein fräftiger und rüstiger Greis. Möge es ihm noch öfter vergönnt sein, sein ehrenvolles Amt unter uns mit dem Anstand und der Würde auszuüben, die wir an ihm gewohnt sind. Wir werden ihn stets willkommen heißen und seine Bemühungen mit dem innigsten Danke vergelten, der ihm auch jetzt nicht entgehen wird.“ 1.“

Die Kammer erhebt sich zum Beweise ihrer Zustimmung. Hierauf läßt sich der Präͤsident Mittermaier folgendermaßen aus: „Meine Herren! Die Räume dieses Hauses öffnen sich wieder, um

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der setzt voraus, daß man, je nachdem es den eigenen Wünschen 1X“