1847 / 359 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Allgemeinen Preußischen Zeitung. D¶Dienstag den 28 en Dezember.

Geldmarkt. Consols bei wenigem Geschäft beina ä 9 . 88 B“ B

cher etwas matter. Geld sormahrend ziemlich reichlich, —— 359. I11“ er 8 g 5 zur 5 % und für beste oder sehr gute Wechsel zum Diskonto von 5 86 5 ½ 9. 2 Die span. Finanz⸗Agentur hat unterm 18ten d. die Zahlung des Coupons der Zproz. zum 3lsten d. angezeigt, worauf letztere sich ca. 1 % und

¼ % hoben. Auch holl. sind ½ % besser. Piaster und Silber in

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änderter Redaction, anderem Titel und Format erscheinen werde. Das neue Blatt wird täglich herauskommen, mit Ausnahme der . F Sonn⸗ und Festtage und des Mittwochs, so lange an letzterem Tage Volleing. die Postkurse nicht geordnet sind.

WI ö 2 97 8s so. schl. L.B. 120 B. 119⅛ 0. 40. Pr. B. do. do. 102 ½¼ G. Rbein. Stm. 100 B. 99 ½ G do. Prior. do. v. St. gar. Sächs. Bayr. Sag.-Glog. do. Prior. do. do. JSt.-Yohw. do. Prior. Thüringer. Whb. (C. 0.)

f.

Amst. Rott. Arnh. Utr. Florenz, 16. Dez. (A. Z.) Die Verhandlungen über den nea. Anb.A. Beitritt Modena's zum italienischen Zoll⸗Verein sind für den Augen⸗ do. Prier. Plick als vertagt anzusehen, indem sowohl der toskanische Abgesandte, g-en Hamb. Cgav. Martini, als auch der päpstliche und sardinische Bevollmächtigte, 1 .2g—2 Mons. Corboli und Oberst Ricci, Modena verlassen haben und vor⸗ nann, Cula⸗ gestern hier eingetroffen sind. Die Antwort der modenesischen Re⸗ Rreal. Freib. gierung soll inzwischen nicht durchaus abschlägiger Art sein; sie schien 40. Pnor. en Vorschlag im Interesse ihrer Unterthanen zuvor noch genauer Chem. Risa. prüfen zu wollen, ehe sie sich definitiv erklärt. Mittlerweile wurde Coöm. Mind. von Seiten Modena's bereits die Zusage gemacht, daß in Beziehung do. Prior. auf die Herzogthümer Massa und Carrara, welche die sardinischen BCötb. Berub. und toskanischen Staaten trennen, dem Zoll⸗Verein keine Hindernisse Cr. 0b. Seb.

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2 Inhalt. 185 8 sich mehr bn liberalen 2 88. zum dritten dahre⸗ 8 8q Fee . —,— 2 * unverändert. Von Wechseln war Amsterd 9 arren 5 his ; 5 e Austritte nöthigten. Wir haben damals nach unserer Ueberzeugung er aus dem Kabinet. atsache ist, daß sie nach ht or- am Schluß aber 3——2— 4—— 35488 68 sucht, . bes eeeeatachei e dee den Fehler dargelegt, den Herr Nothomb, obgleich in bester Absicht, dadurch ganisirt sind. Herr Nothomb ist, wie es jetzt allgemein bekannt ist, und Triest wenig Nehmer. Spanien und Portugal unverändert. Eisen⸗ Belgien. Schreiben aus Brüssel. (Rückblick auf die Verhältnisse des beging, daß er nach dem durch einen blinden Fanatismus und die heftigste aus dem Ministerium getreten, weil er den weiteren Forderungen der bahn⸗Actien flau, bei wenigem Umsatz. 1 öͤffentlichen Unterrichts in Belgien.) Leidenschaftlichkeit herbeigeführten Sturze des sehr gemäßigten liberalen Bischöfe nicht Folge leisten wollte und diese deshalb selbst sein Ab⸗ Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Ministeriums, gegen das die katholische Opposition, unvermögend, treten wünschten, und daher auch die katholische Partei in der Kam⸗ Auswürtige Börsen. eine einzige Beschwerde vorzubringen, einen Tendenz⸗Prozeß erho⸗ mer ihn nur noch lau und selbst mißtrauisch unterstützte. Die Geist⸗ ns Amsterdam, 24. D.z. Niedenl. wiodl. 8eh. 55,31ꝙb. 5 % 8 2. 154 ben hatte und durch den Senat hatte stürzen lassen, das Haupt] lichkeit ist selbst die Ursache, wenn die Opposition gegen sie, gegen 8 Antwerpen, 23. D 2. Zimal. —. Neue Anl. 11 ½3 c. 12 3 jeiner neuen Verwaltung geworden war. Die liberale Partei, die sich ihre Prätensionen immer größer geworden ist. Die Wahlen von London, 22. Nov. Cona. 3 % 85 . 85 v⅛½.. Belg. —. Axd. 18 ½. 18. Oesterreichische Monarchie. linn ihren Häuptern so sehr verletzt sah, betrachtete das neue Kabinet 1845 hätten schon zu ernstlichem Nachdenken auffordern sollen; allein

P., 4. 3 ¼ 4 1. 2 1 2 . 1 * . . e . H E— ¹ beg. EE.““ 10 ½. 2 % noll. 56 ½. 55 ¾. 4 % do. 86. 85. Krakau, 24. Dez. Um die politische Administration der Stadt als durch dessen Einfluß gebildet und versagte Herrn Nothomb, trotz auch das gemischte Ministerium Vandeweyer mußte sich vor den 8

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in den Weg gelegt werden sollen.

Bereits vor längerer Zeit war hier eine Kommission, welche den gegenwärtigen Zustand des Unterrichtswesens im Großherzogthum prüfen und Vorschläge zur Verbesserung desselben machen sollte, er⸗ nannt worden. Auf Befehl des Großherzogs wurde unlängst ver⸗ fügt, daß die von derselben über diesen wichtigen Gegenstand einge⸗ reichte Schrift durch den Druck bekannt gemacht werden soll, um die⸗ selbe so dem allgemeinen Urtheil vorzulegen und öffentlichen Bespre⸗ chungen darüber Raum zu geben, ehe Reformen in dieser Beziehung vorgenommen werden.

Der neapolitanische Gesandte in Paris, Herzog vou Serra⸗Ca⸗ priola, der zum Statthalteer von Sicilien bestimmt sein soll, ist am 14. Dezember in Livorno angekommen.

Turin, 16. Dez. (N. K.) Die Gazzetta meldet die Er⸗ nennung des freifinnigen Marchese Cesare Alfieri di Sostegno zum Minister des öffentlichen Unterrichts. Die General⸗Intendanten (oberste Verwaltungs⸗Beamten) der Bezirke von Chambery, Alessan⸗ dria, Novara, Chiavari und Saluzzo sind quieszirt und durch neue Namen ersetzt worden.

Der Vice⸗König der Insel Sardinien hat an die Lokal⸗Behör⸗ den und Pfarrer ein Rundschreiben ergehen lassen, welches theils neuerdings den Fen bestätigt, daß freiere Bewegung, einem lange niedergehaltenen Volke gewährt, leicht in gewaltsame Erschüt⸗ terungen ausartet, theils aber von der geringen Bildungsstufe, auf welcher die Bewohner dieser Insel stehen, Zeugniß ablegt. Nach⸗ dem nämlich, sagt das Cirkular, das Königliche Handschreiben vom 30. November, durch welches Se. Majestät der Insel gleiche Be⸗ handlung mit dem Festlande bei den beabsichtigten Reformen zusagt und ihr einstweilen den freien Verkehr mit Oel und Wein gestattet, bekannt geworden, zeige sich zwar die große Mehrzahl der Bevölke⸗ rung sehr erfreut darüber; in einigen Porfschaften des Bezirks von Cagliari habe sich jedoch die irrige Meinung verbreitet, die alten Gesetze seien jetzt abgeschafft, man könne Neuerungen einführen nach Belieben, undAlles, was durch Acclamation des Volkes verlangt werde, sei sofort auch erlaubt. Diesen Irrthümern zu begegnen, giebt nun der Vice⸗König den Orts⸗Behörden und Pfarrern sehr populair abgefaßte Instructionen, welche sie den Landleuten im Volksdialekt auseinandersetzen und vor Ruhestörungen ernstlich war⸗

en, nöthigenfalls aber mit Hülfe der Gendarmerie und Miliz ein⸗ schreiten soller 4

Türkei. Bagdad, 26. Okt. Der berüchtigte Sfuk Schech des ara⸗ ischen Stammes Dschemmars⸗Dscherbas welcher den Schech Med⸗ schris ermordet hat, hat sein Verbrechen so eben theuer gebüßt. Am 2ssten befand er sich in Dailarieh mit den unregelmäßigen Trup⸗ pen des Pascha's, dem er bei Entfernung der Anazés und Zeidans, welche plündernd das Land durchzogen, hülfreiche Hand leistete. Plötzlich fielen während des Marsches die Albanesen über Sfuk her, tödteten ihn so wie seinen Vetter Hadschar, und heute früh wurden

ihre Köpfe dem Nedschid Pascha überbracht.

Mossul, 31. Okt. Unvermuthet, eben da man sich am sicher⸗ sten wähnte, ist die Cholera hier ausgebrochen. Die Befallenen sind fast augenblicklich gestorben. Der Pascha hat sofort den Verkauf des Obstes in der Kaseme verboten und die Truppen in einiger Entfer⸗ nung von der Stadt in einem Zeltlager untergebracht. Das Er⸗ scheinen dieser Seuche versetzt die hiesigen Bewohner in um so grö⸗ ßere Besorgniß, als nur zwei Aerzte hier sind.

Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, den 27. Dezember 1847.

Ausländische Fonds: Pfandbrief-, Kommunal-Papiern Geld-Course.

Zf. Brief. Geld. Gem. Zf. Brief. Geld. St. Schuld-Seh. 3 ½ 91⅔ Kur- u. Nm. Pfdbr. 3 ½ Sech. Präm. Sch. Schlesische do. 3 K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ 5 7 do. Lt. B. gar. do. 3 ½ Berl. Stadt-Obl. 3 ½⅔ 1 Pr. Bk-Anth.-Sch Westpr. Pfandbr. 3 ½ Grossh. Posen do. 4 do. do. 3 ½ Ostpr. Pfandbr. Pomm. do.

Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th. 95 ½ Disconto.

a Ausländische Fonds.

Russ. Hamb. Cert. do. bei Hope 3.4. S. do. do. 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A.

do. do. 5 A. do. v. Rthsch. Lst. do. Poln. Schatz0. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Pol. a. Pfdbr. a. C.

Poln. neue Pfdbr. geE do. Part. 500 Fl. 92 do. do. 300 Fl. 91

5 Hamb Feuer-Cas. 10. Staats Pr. Anl Holl. 2 Int. 82 ½ 82 ½ 40 . 95 ½ 91¼ Sardin. do. 36 Fr. 16 N. Bad. do. 35 Pl. 95 ½ 94 ½

Getraide-Bericht.

Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen 64—72 Rthlr. 16 Roggen loco neuer 46 48 Rthlr. 8

- April/ Mai k. J. 47 ½ ¼ Rthlr. G. Hafer 48/52 pfd. ohne Umsatz. - 48pfd. pr. Frühjahr do. Gerste 42 43 Rthlr. Rüböl loco 11 ¼ Rthlr. Bf., G. - Jan. /Febr. 11 ½˖ Rthlr. - Febr. /März 11 % Rthlr. 2 April. Mai 11 Kthlr. Spiritus soco 23 ¾ Rthlr. bez. u. G.

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5 8828

Dresd. Görl. Düss. Elberf.

do. Prior. Zarsk Selo.

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do. Prior. Gloggnitz. Hmb. Bergd. Kiel-Alt. Lpz. Dresd.

Quit. Bog. 5 2 4 %

Löb. Zittau. Magd. Halb. Magd. Leipz. do. Prior. N. Schl. Mk. do. Prior. do. Prior. do. III. Ser. Nrdb. K. Fd. 0. Schl. Lt. A do. Prior.

Aach. Mastr. Berg. Mrk. Berl. Anh. B.% 1 Bexb. Ludw. 88 B. 87 ¾ bz. Brieg-Neiss. 92 ½R G. . Thür. V. 1013 G. 1 Magd. Witt. 100 ¼ a ¼ bz. 8 Mecklenb. 1 Nrdb. F. W. 6 IRh. St. Pr. 80 88. (Schluss der Börse 3 Uhr.)

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bevorstehenden Liquidation wegen, niedriger als zuletzt notirt.

ab Ostküste Holsteins 112 Rthlr. Beo.

jetzt 1 Rthlr. Bco. höher.

58./62 Rthlr. Bwo. am Markt.

Fraljche 26 Rüit. 51, 2 G

Jahde und Westküste 38 Rthlr. Beo. Markt.

Rappsaat ist mehr beachtet worden; man bietet per Frühjahr ab Westküste 132/33 Rthlr. Brwo. und fordert ab Ostküste 130 /32

Rthlr. Bco.

Bremen, 23. Dez. Getraide. Weizen nur für den Bedarf ge⸗ nommen. Für Roggen zeigte sich etwas Begehr, und einige Parteien kamen zum Abschluß. Zu bestehenden Preisen ist übrigens noch immer wenig am Markte. Andere Getraide⸗Sorten finden bei dem eingetretenen Frostwetter besseren Absatz für den Consumo. Letztbezahlte Preise: Wei⸗ zen 130 à 140 Rthlr.; Roggen, getr. Ostsee-, 74 a 79 Rthlr., odessaer 80 2 83 Rthlr.; Gerste, oberl., 72 a 76 Rthlr., niederl. 54 a 60 Rthlr.;

Hafer, oberl., 48 a 50 Rthlr., niederl. 42 a 55 Rthlr.

Taback. Umsatz von nordamerikan.: 150 F. Marpland⸗; zur Regu⸗ lirung des Lagerbestandes sind abzuschreiben: 1162 F. Maryland, 170 F. Stengel, und zuzuschreiben 6 F. Virgini⸗ und 3 F. Kentucky⸗. Lager: 9981 F. Marpland⸗, 917 F. Virgini⸗, 1072 F. Kentucky⸗ und 1156 F. Stengel. Umsatz von westind. und südamerikan.: 40 Sur. Havanna⸗, 1017 Sur. Domingo⸗, 11 K. Seedleaf⸗, 49 P. Blätter⸗Puertorico⸗, 224 P. Brasil⸗ in Blättern und 15 K. Florida⸗-. Vorräthe in erster Hand: circa 1410 Sur. Havanna⸗, circa 10,440 Sur. Cuba⸗, circa 8575 Sur. Do⸗ mingo⸗, circa 840 K. Seedleaf⸗, circa 900 P. Blätter⸗Puertorico⸗, circa 160 Kb. Varinas⸗ in Rollen, circa 1650 Kb. do. in Blättern, circa 3470 P. Brasil⸗ in Blättern, circa 260 P. Columbia⸗ in Blättern und circa 60 K.

Florida⸗.

* Wien, 22. Dez. Getraide. Die Getraidezufuhren an dem hie⸗ sigen Markte waren in letzter Woche gut, die Preise sind von allen Früchten zurück egangen, man zahlte für Weizen 9 Fl., Roggen 8 Fl., Gerste 6 Fl.

se war von Erfolg auf die Brodtaxe, indem in der 2ten Hälfte des Monats eine Gewichtserhöhung bei Weißbrod mit ¾ Loth, bei Schwarzbrod mit Loth wnseg eege ist. Ein

u. s. f. Diese günstige Veränderung in den Prei

weiteres Zurückgehen in den Preisen ist zu erwarten, da

ben den Verkäufern nicht mehr vortheilhaft erscheint.

London, 20. Dez. Getraidemarkt. Mit Essex⸗ und Kent⸗Wei⸗

en war der Markt reichlich versorgt; von Suffolk aber wenig da. Die üller machten größere Ankäufe, und der Vorrath von englischem Weizen ging zu 1 a 2 Shill. höheren Preisen als vor acht Tagen ab. Dieselbe Erhöhung wurde allgemein auch für fremden Weizen gefordert, was den Umsatz hemmte, obgleich sich eine vermehrte Kauflust zu erkennen gab und

Nehmer zu den vollen Preiseu vom vorigen Montage da waren.

Amerikanisches Mehl 1 Shill. theurer. Die besseren Berichte von den irländischen Märkten über Mais haben veranlaßt, daß die Importeure für dieses Korn auf Lieferung 1 a 2 Shill. mehr verlangten, was die Ausfüh⸗ rung mehrerer Ordres verhinderte. Der Vorrath von Gerste war größer, als wir ihn zuvor in dieser Saison gekannt haben, und die frühere Stei⸗ gerung des Preises konnte sich nicht erhalten. Der Käufer befand sich et⸗ was im Vortheil, und doch blieb Finüßes unverkauft. Malz still, aber nicht

niedriger angeboten. Die Haupt⸗Zufuhr kommt noch aus den nahen frem⸗ den Häfen und wird zu den bestehenden Marktpreisen aus dem Schiffe eilig verkauft. Für irländischen und schottischen zeigt sich daher wenig Frage. Bohnen und Erbsen sind neuerdings 1 Shill. im Werthe gefallen.

London, 21. Dez. Waarenmarkt. Die Umsätze im Kolonial⸗ Markt sind seit unserem letzten Berichte nicht von Bedeutung gewesen, in⸗ dessen drängen die Inhaber nicht mehr so sehr zum Verkauf, und die Quan⸗ tität der an den Markt gebrachten Waaren nimmt ab. 7 den Preisen wenig Veränderung; einige Artikel scheinen in der That auf ihren niedrig⸗ sten Standpunkt gekommen zu sein. Die Frage aus dem Lande hat sich nicht gebessert, die Privat⸗Verkäufe waren beschränkt, und in den Auctionen ist nicht Alles verkauft. Farbwaaren mehr gefragt, und Preise waren fester für Cochenille und Indigo, obgleich davon reichlich am Markt ist. In Baumwolle und Schafwolle geht fortdauernd wenig um; die Preise bleiben weichend, und die Vorräthe nehmen zu. Die Zufuhren von allen Artikeln waren größer, als in der vorigen Woche. Erhebliche Auctionen sind nicht angesetzi. Die Waarenmärkte werden, der Feiertage wegen, am Donnerstage heschlossen und am 4. Januar erst wieder geöffnet werden.

Heute war die Srimmung für alle Actien flauer, und die Course sind in Folge dessen gewichen. Besonders waren Köln -Minden, Magdeb. Wittenberge und Friedr. Wilh. Nordbahn, anscheinend der

A& Hamburg, 24. Dez. Getraide. Nach dem eingetretenen Frost⸗ wetter hat Weizen in loco nur für den hiesigen Bedarf Absatz gefunden und zwar zu 6 a 8 Rthlr. niedrigerem Preise. Für Schottland waren schwimmende Ladungen gesucht und wurde dafür geboten 132 pfd. zu 110/112 Rthlr. Bco. 130 pfd. ab Dänemark bedang per Frühjahr 104 Rthlr. Bco. und 132 pfd. ab Mecklenb. 109 Rthlr. Bco. Man fordert, bei ge⸗ ringen Anerbietungen für 130pfd. ab Pommern 110 Rthlr. und für 132 pfd.

In Roggen in loco wenig Umsatz. Für Russ. 114/15 pfd. Waare bezahlte man 83/85 Rthlr., für Mecklenb. 121./27 pfd. 90/97 Rthlr. Ct. per Last. Auf Speculation kaufte man per Frühjahr ca. 100 Last 121./24pfd., 122/23 pfd. ab Dänemark zu 64/60 Rthlr. Bco., Inhaber halten indeß

Gerste loco Saal und Mecklenb. 103/108 pfd. 80/88 Rthlr. Ct. nominell. Per Frühjahr ab Dänemark war sehr viel gesucht; 400 Last 110/12 pfd. Waare wurde zu 54/55 Rthlr. Bco. abgeschlossen; später war dazu nicht mehr zu haben und blieb nur schwerere 112/13 pfd. Waare zu

„Hafer pr. Frühjahr fleißig offerirt; man fordert für 80/82 pfd. ab Dänemark 40/42 Rihlr. Beo., 85/86 pfd. ab Ems 44 Rthlr., 75 /76 pfd.

Bohnen, Wicken, Erbsen nominell zu vorigen Preisen am

5 ich Getraidevor⸗ räthe durch die größere Zufuhr anhäufen und ein Zurückhalten mit densel⸗

Neue 3 % Anl. 76. 30.

Paris, 23. Dez. 59 % Rente ün cour. 116. 60. 3 % dn cour. do. 75. 5.

Wi 25. Dez. 4 ien, 25. Dez. Gloggn. 114. Novrdb. 153 ½. be 13

2448, Zeile 3, mu liche Preßmaßregel.

BeFich i8un. In unserem gestrigen berliner Artikel, Seite 48 muß es anstatt „großpolizeilich“ heißen preßpoli⸗ zeilich, und Zeile 15 anstatt „großpolizeiliche Maßregel“ polizei⸗

8 8

AMleteorologische Beobachtungen.

1847. Morgens Nachmittags 26 Dez. 6 Uhr. 2 Uhr.

Nach einmaliger Beobachtung.

Luftwärme . 8,69° R. 6,1°9 R. Thaupunkt 10,0“°9 R. 9,8° R. Dunstsättigung. 88 pt. 70 pct. beiter. halbheiter.

0. 0. Wolkenzug ... 0.

Luftdruck 341,820⁷ Par. 341 1,190 % Par. 340,48"" Par.

Qnellwärme 7,22 R. Flusswärme 0,0⁰ R. Fs 3,6° R. Bodenwärme

Ausdünstung

Niederschlag Wäaärmewechsel 6, 1

Tagesmittel: 341,16"9 Par. 5,79 RB. 7,5° R..

entstand.

Der 20. Dezember I. J. war der Schreckenstag für Schweinitz bei Wittenberg, wo 201 Personen in 50 Familien Obdach und Unterhalt ve⸗ loren. In wenigen Stunden brannten 13 Großerbenhäuser, 11 Kleinerben⸗ häuser, das Rathhaus mit Thurm, das neuerbaute Brauhaus und 44 Ställe ab. Nur sehr wenig Hausgeräth konnte gerettet werden; alle Win tervorräthe gingen verloren, nur mit der größten Anstrengung konnten unser⸗ neugeschmückte Kirche und der schöne Thurm, so wie die Geistlichen⸗ un Schulgebäude, erhalten werden. Noch ist nicht ermittelt, wie das Feuer

Wohlthäter in der Nähe und Ferne! vergessen Sie nicht an dem Feste, wo uns das Höchste und Beste, Jesus Christus, geschenkt wurde, wo man so gern Mitmenschen Freude macht, vergessen Sie die armen hülflosen Ab⸗ gebrannten nicht; unser Städtchen ist zu arm dazu, helfen zu können.

In Berlin wird unser hochverehrter Landsmann, Herr Geheimer Tri⸗ bunal⸗Rath und Professor Dr. Heffter, und die wohllöbliche Redaction der Vossischen Zeitung gewiß gern liebevolle Beiträge annehmen, welche von uns gewissenhaft vertheilt werden sollen.

Schhweinitz, den 21. Dezember 1847. ülfs⸗Verein zur Unterstützung der Verunglückten.

Opernhaus⸗Preisen verkau

Fremden⸗Logen 2 Rthlr.

Les Demoiselles de Saint-Cyr.

Direktor Gährich. Oper in 2 Akten. Musik von Bellini. ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w.

Könhigliche Schauspiele.

Dienstag, 28. Dez. Im Opernhause. Vorstellung: Die Hugenotten, Oper in 5 Abth., nach dem Französi⸗ schen des Scribe, übersetzt von Castelli. (Mad. Köster: Valentine, als letzte Gastrolle.) Zu dieser 1“ werden Billets zu folgenden mittleren

11“ 149ste Abo

Musik von Meyerbeer. Anfang 6 Uhr.

Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr., in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, Tribüne, 1 Rthlr. 10 Sgr., im Parquet und in den Logen des zweiten Nanges 1 Rthlr., in den Logen und im Balkon des dritten Ranges, so wie im Parterre, 20 Sgr., im Amphitheater 10 Sgr., in den

so wie zur

Im Schauspielhause. 25ste französische Abonnements⸗Vorstellung:

Mittwoch, 29. Dez. Im Schauspielhause. ments⸗Vorstellung: Dorf und Stadt, Schauspiel in Akten, mit freier Benutzung der Auerbachschen Erzählung: „Die Frau Professorin“, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer.

Die Abonnements⸗Karten für den Monat Januar 1848, sowohl für das Opern⸗ wie Schauspielhaus, können gegen Vorzeigung der Quittungen über den bezahlten Betrag im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau vom 28. Dezember an in Empfang genommen werden.

215 te Abonne⸗ [bth. und 5

KRKhshnigsostädtisches Theater. Dienstag, 28. Dez. Einmal Hunderttausend Thaler. Posse mit Gesang in 3 Abth., von D. Kalisch. Musik vom Königl. Mittwoch, 29. Dez. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Norma.

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des

jetzt zulassen, mit dem in anderen Provinzen der Monarchie bestehen⸗ den Verwaltungs⸗Systeme in Einklang zu bringen, werden in Ge⸗ mäßheit eines Kaiserlichen Befehls vom 29. September d. J. vom Hof⸗Commissair Grafen M. Deym unterm 20. Dezember folgende Bestimmungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht: §. 1. Für die Stadt Krakau und deren Gebiet wird ein Kreis⸗Amt errichtet, welches mit dem 1. Januar 1848 in Wirksamkeit tritt. §. 2. Der Wirkungskreis des krakauer Kreis⸗Amtes umfaßt, mit Ausnahme der weiter unten angedeuteten, besonderen Organen anvertrauten Verwaltungs⸗Geschäfte, alle Zweige der politischen Administration in der Stadt Krakau und auf dem flachen Lande; in letzteren überdies auch die Leitung der Lokal⸗Polizei. Die Geschäfte, welche sich auf die ökonomische und politische Verwal⸗ der Stadt Krakau und der dem Stadt⸗Bezirke einverleibten Dörfer hyen und bisher von der krakauer Polizei⸗Direction neben ihren anderen Herufs⸗Obliegenheiten besorgt wurden, sind von derselben in der bisherigen Art, jedoch unter der Ober⸗Leitung des Kreis⸗Amtes, zu versehen. §. 4.

Die derzeit bestehenden neun Distrikts⸗Commissaire des flachen Landes wer⸗

den in allen ihnen zugewiesenen Geschäftszweigen dem Kreis⸗Amte unter⸗ geordnet. Letzteres tritt daher zu denselben in die Stellung der Polizei⸗Direction und der beiden Abtheilungen des bisherigen Administrations⸗Rathes. §. 5. In Folge dieser geänderten Stel⸗ lung der Distrikts⸗Commissaire wird die Bestimmung des Po⸗ zei⸗Statuts vom Jahre 1840 §§. 23 und 31, wonach die Untersuchung Urtheils⸗Schöpfung bezüglich der im Strafgesetze II. Theil vom §. 37 eis inklusive 73, dann §. 91 enthaltenen schweren Polizei⸗Uebertretungen, nusschließend der Polizei⸗Direction vorbehalten war, außer Kraft gesevt⸗ ind den Distrikts⸗Commissairen des flachen Landes wird nunmehr die voll⸗

dige Durchführung der Verhandlungen über alle jene schweren Polizei⸗

ertretungen obliegen, welche nach den Bestimmungen des Strafgesetzes

Theil nicht ausnahmsweise dem Kreis⸗Amte oder der Landesstelle zur

Entscheidung vorbehalten sind. §. 6. Das Kreis⸗Amt bildet gegenüber der Polizei⸗Direction, insoweit letztere nach §. 3 demselben untergeordnet

t, und gegenüber den Distrikts⸗Commissairen des flachen Lan⸗ des die obere polilische Behörde und in der Regel die zweite entscheidende Instanz. Als erster Instanz steht ihm die Ent⸗ heidung zu: a) In den durch das Strafgesetz II. Theil den preisämtern zur Verhandlung zugewiesenen schweren Polizei⸗Uebertretungen. 2) In den Streitigkeiten zwischen bäuerlichen Guts⸗Insassen und ihren Guts⸗Eigenthümern, insofern solche bisher im administrativen Wege zu verhandeln waren. c) In allen anderen Fällen, welche nach den noch jetzt in Kraftbestehenden gesetzlichen Bestimmungen von der Kompetenz der Unter⸗ Behörden ausgeschlossen und den zwei Abtheilungen des bestandenen regie⸗ renden Senats und nach ihm des Administrations⸗Rathes zur Verhandlung in erster Instanz zugewiesen waren. §. 7. Der Kaiserl. Hof⸗Commissair für das krakauer Gebiet übernimmt vom 1. Januar 1848 die Geschäfte, welche in den anderen Provinzen der Monarchie den politischen Länderstellen zugewiesen sind. Demgemäß steht ihm die Aufsicht, und Leitung der ge⸗ sammten politischen Administration und der polizeilichen Verwaltung im krakauer Gebiete zu. §. 8. Die Emerital⸗Kommission, die General⸗Spi⸗ tals⸗Direction, die Sparkassen⸗Direction, dann die besonderen für das Un⸗ terrichtswesen und die öffentliche Wohlthätigkeit vorhandenen Kommissionen bleiben bis auf weitere Anordnung in Wirksamkeit und stehen bezüglich der ihnen zugewiesenen Geschäfte unter alleiniger Aufsicht und Leitung des Kai⸗ serlichen Hof⸗Commissairs. §. 9. Der Kaiserliche Hof⸗Commissair bildet die höhere Rekurs⸗Instanz gegen alle im Wege der Berufung an ihn gelan⸗ genden Entscheidungen des Kreis⸗Amtes, der Polizei⸗Direction und der an⸗ deren untergeordneten Verwaltungs⸗Organe. In schweren Polizei⸗Uebertre⸗ tungen wird er den Standpunkt einnehmen, welcher nach den Be⸗ stimmungen des Straf⸗ Gesetzes 2ter Theil der Landesstelle zu⸗ gewiesen ist. §. 10. Von den Entscheidungen des Kaiserl. Hof⸗Commis⸗ sairs geht der weitere Rechtszug, insofern ein solcher durch das Gesetz ge⸗ stattet ist, an die Kaiserlichen Hofstellen, welche in letzter Instanz entscheiden. Die gesetzliche Frist zur Ueberreichung solcher Hof⸗Rekurse ist zwei Monate, für den unteren Instanzenzug werden die dermal bestehenden Rekursfristen in Kraft erhalten. §. 11. In schweren Polizei⸗Uebertretungen, einfachen Polizei⸗Vergehen, Markt⸗Ordnungs⸗ und Satzungs⸗Uebertretungen findet gegen zwei gleichlautende Entscheidungen kein weiterer Rekurs statt. §. 12. Mit dem Zeitpunkte, wo diese neuen Einrichtungen ins Leben treten, hört die bisherige Amtswirksamkeit des provisorischen Kaiserl. Administrations⸗Rathes und seiner beiden Abtheilungen auf. Ebenso fällt jener Theil der bisherigen Amits⸗ Wirksamkeit des krakauer Obergerichts weg, welche demselben kraft des Sta⸗ tuts für das Gerichtswesen vom Jahre 1842 in schweren Polizei⸗ Uebertretungen zugestanden hat. §. 13. Von den bisherigen Hülfsämtern des Kaiserl. Administrations⸗Rathes werden das Büreau für Rechtssachen des Aerars, Institute und Pupillar⸗Angelegenheiten, das Rechnungs⸗Kontrolls⸗Amt, das Liquidations⸗Büreau über die Forderungen des ehemaligen Freistaates Krakau an die Kaiserlich russische Regierung ihre gegenwärtigen Functionen in der Stellung als Hülfsämter des Kaiserl. Hof⸗Commissairs sortzuführen haben. Dagegen wird das krakauer Bauamt mit dem Straen⸗ und Wasserbau⸗Inspektorate unter der Leitung des ersten Baumei⸗ meisters dem Kreisamte zugetheilt, der gegenwärtige Chef des Bauamts

ber mit zwei subalternen Individunen wird dem Kaiserl. Hof⸗Commissair 1n mei saamt für die technischen Geschäfte zur Seite stehen. 5, 14. Der gegenwärtige Protomedikus wird bei der Kaiserlichen Hof⸗Kommission die Stelle eines Referenten in Sanitätssachen ver⸗ sehen, das übrige Sanitäts⸗Personal wird dem Kaiserlichen Kreis⸗Amte 9 §. 15. Das Inspektorat der wandelbaren Einkünfte mit dem Stempel⸗Rendanten tritt mit 1. Januar 1848 zu dem Kaiserlichen Kreis⸗ Amte in dasselbe Verhältniß der Unterordnung, in welcher es bisher zu der Finanz⸗Abtheilung des Administrations ⸗Nathes gestanden hat, dasselbe hat auch mit dem bisher der Abtheilung für die inneren Angelegenheiten unter⸗ geordneten städtischen Oekonomat stattzufinden. §. 16. Die Geschäfte des Militair⸗Intendanten gehen mit dem 1. Januar 1848 an das Kaiserliche Kreis⸗Amt über, unter welchem bis auf weitere Anordnung auch das ge⸗ genwärtige Militair⸗Bequartierungs⸗Amt seine Functionen fortzuführen hat. §. 17. So lange, als das von der früheren Regierung herrührende Stem⸗ pelgesetz noch in Wirksamkeit bleibt, sind Gesuche und Eingaben bei dem neu errichteten Kreisamte mit jenem Stempel zu versehen, welcher für Ge⸗ suche und Eingaben an die bisher bestandenen Abtheilungen des Admini⸗ strations⸗Rathes vorgeschrieben war. Gesuche und Eingaben an die Kai⸗ serl. Hof⸗Kommission müssen dagegen auf den für Gesuche und Eingaben an den bisher bestandenen Administrations⸗Rath vorgeschriebenen Stempel eingereicht werden. Die Unterlassung dieser Anordnung unterliegt den in

untergeordnet.

jenem Stempelgesetze vorgezeichneten Strafverfahren.“

LBelgien.

4 ½ Brüssel, 21. Dez. Die schwierigen Verhältnisse, unter welchen das Ministerium Nothomb 1841 gebildet wurde, haben fort⸗ während auf der vierjährigen Verwaltung dieses Staatsmannes ge⸗ lastet und der Durchführung seines Systems der Vermittelung der Parteien Hindernisse entgegengesetzt, die er nicht zu beseitigen ver⸗ mochte, und ihn nach mehreren Modificationen des Kabinets, wodurch

versuchte der Minister, das aufrichtig und ernstlich gemeinte System der Vermittelung durchzusetzen und durch eine thätige Verwaltung allmälig die billig denkenden und gemäßigten Deputirten der liberalen Meinung für sich zu gewinnen. In diesem Geiste wurde von ihm das Gesetz über den Elementar⸗Unterricht beantragt und in einer denkwürdigen Diskussion 1842, bei einer großen Entschiedenheit, mit überlegenem Talent der Rede und praktischer Darlegung entwickelt, so daß das Gesetz, mit Ausnahme von drei Stimmen, allgemein an⸗ genommen wurde.

Die Prinzipien, welche er dem Gesetze zu Grunde ge⸗ legt hatte, sind auch jetzt wieder von Herrn Nothomb zu seiner Vertheidigung angerufen worden; allein die Klagen, die sich bald nach der Annahme des Gesetzes über die Ausführung erhoben und sich von Jahr zu Jahr häuften, sind jetzt die Haupt⸗Anklage gegen die ganze letzte sechsjährige Administration (mit Ausnahme der Vandeweyerschen Episode) geworden, und diese müssen wir der Haupt⸗ sache nach für richtig anerkennen. Bei dem Elementar⸗Unterrichts⸗ Gesetze war der schwierigste Punkt gewesen, den Beitritt der Geist⸗ lichkeit für die Feststellung des Religions⸗Unterrichts in den Schulen zu erhalten. Die Geistlichkeit, hatte Herr Nothomb erinnert, hat nach der Verfassung eine vom Staate gänzlich unabhängige Stellung, wie sie in keinem anderen Lande besteht. Ein Gesetz kann also die Geistlichkeit zu keiner Theilnahme am Schul⸗Unterrichte zwingen; sie hat daher, wenn ihr eine Schule oder ein Lehrer aus einem Grunde nicht genehm ist, das Recht, sich zurückzuziehen und, wenn sie es ver⸗ mag, vermöge der Unterrichts⸗Freiheit eine andere Schule neben der Gemeinde⸗Schule zu errichten. So wie nun aber, am wenigsten in dem Elementar⸗Unterrichte, der Unterricht in der Moral nicht von der Religion getrennt werden, diese aber ohne Leitung des Geistlichen nicht gedeihlich ertheilt werden könne, so sei die Mitwirkung der Geistlichkeit eine Nothwendigkeit. Um nun die Freiheit der Geist⸗ lichkeit, d. h. ihre fixve Stellung und die daran geknüpften Rechte, mit der Nothwendigkeit ihrer Mitwirkung zu vermitteln, behauptete Herr Nothomb, müßten für diese Mitwirkung der Geistlichkeit solche Bedingungen eingeräumt werden, die alle ihre billigen Ansprüche be⸗ friedigten. Diese Bedingungen seien vornehmlich darin zu suchen, daß man neben der Civil⸗Inspection auch der Geistlichkeit das Recht der Beaufsichtigung für das Personal, so wie der Approbation für die Schulbücher, ertheile und in den Normal⸗Schulen, wo der Unter⸗ richt in der Religion und Moral als besonderer Zweig ertheilt werde, diesen von einem Geistlichen geben lasse. Das auf diesen Grundsätzen ruhende Gesetz wurde angenoömmen und der Elementar⸗Unterricht im Lande neu organisirt. Jede Gemeinde wurde verpflichtet, eine Schule zu halten, sie konnte jedoch die etwa schon bestehende von Privaten, d. h. meistens der Geistlichkeit, geleitete Schule als Gemeindeschule anerkennen, welche dann aber den Wirkungen des Gesetzes unterwor⸗ fen wurde. Ferner wurden zwei besondere Normalschulen für Bil⸗ dung der Schullehrer gegründet, und außerdem sollte die Regierung das Recht haben, in jeder Provinz einer höheren Primairschule eben⸗ falls zur Bildung der Lehrer einen Normal⸗Kursus beizufügen.

Ueber diese verschiedenen Punkte hatte sich nun gleich bei der Ausfüh⸗ rung ein Zwiespalt zwischen den Bischöfen und dem Minister erhoben, in⸗ dem die ersteren weit über das Gesetz hinausgehende Anforderungen machten, welche der Minister einerseits entschieden sich geweigert hat, als ein Recht anzuerkennen, aber andererseits in der That fast alle gewährt hat. Die Bischöfe verlangten bei jeder Ernen⸗ nung in der Person ihres Inspektors gehört zu werden. Der Minister gab den Civil⸗Inspektoren den Auftrag, sich offiziös mit dem geistlichen Inspektor zu benehmen. So lange die Bischöfe ihr Gut⸗ achten nicht als entscheidende Norm aufstellten, lag darin nach unserer Ansicht kein Uebelstand; aber das war die wirkliche Absicht, die jedoch vom Minister nicht anerkannt wurde. Eine zweite Anforderung der Bischöfe bezog sich auf die Organisation der Normal⸗Schulen. Die Bischöfe selbst hatten schon seit einigen Jahren 7 Normal⸗Schulen eingerichtet; sie erhielten durch das Gesetz den Vortheil, bei Gestat⸗ tung der Civil⸗Inspection dieselben mit den beiden Normal⸗Schulen des Staates auf gleiche Linie zu stellen und für dieselbe eine ver⸗ hältnißmäßig viel größere Anzahl von Stipendien (bourses) zu er⸗ halten. Die Bischöfe sollen schon die Bildung der zwei Normal⸗Schu⸗ len ungern gesehen haben, obgleich der Minister auch für diese Schulen, ohne dazu gehalten zu sein, zwei Geistliche als Direktoren anstellte. Entschieden verlangten aber die Bischöfe, daß die Normal⸗Kurse an den höheren Primairschulen nicht organisirt würden, weil sie befürch⸗ teten, daß durch eine solche Anzahl (eine in jeder Provinz) ihren Nor⸗ malschulen ein zu großer Abbruch geschehen konnte. Im April 1844 verlangten daher sämmtliche Bischöfe in einem Kollektivschreiben, daß der Minister den Plan, die Normal⸗Kurse zu organisiren, aufgebe, um so mehr, als das Gesetz der Regierung wohl dazu die Befugniß, aber nicht die Verpflichtung gegeben habe, und verlangten zugleich, daß die beiden Normalschulen nicht schon jetzt Stipendien vom Staate erhalten. Der Bischof von Lüttich erklärt noch später, daß er sich unmittelbar an den König wenden werde, wenn er keine befriedigende Antwort erlange, und der Bischof von Gent droht sogar, daß, wenn diese Kurse organisirt würden, er ihnen seine Mitwirkung versa⸗ gen und keinen Lehrer zur Ertheilung des Religions⸗ Unterrichts geben werde. In der Antwort des Ministers auf diese Schreiben befinden sich die Hauptthatsachen, welche den Grund zu der Anklage einer zu großen Nachgiebigkeit gegen die Geist⸗ lichkeit und einer dem Geiste des Gesetzes zuwiderlaufenden Ausfüh⸗ rung desselben gebildet haben. Um die Bischöfe über die möglichen Folgen einer Organisation dieser Normal⸗Kurse zu beruhigen, legt er ihnen die bei der Diskussion des Gesetzes gemachte Be⸗ rechnung vor, wonach später die Normalschulen des Staates zwei Drittel der Schullehrer und die geistlichen Schulen ein Drittel liefern sollten. Nun sei aber, erklärt der Minister, dies Verhältniß in der Ausführung zu Gunsten der Geistlichkeit für den Anfang umgekehrt worden, indem die geistlichen Schulen zwei Drittel lie⸗ ferten und im günstigsten Falle die Staats⸗Schulen nur unge⸗ fähr die Hälfte der nöthigen Lehrer bilden könnten.

Was das Unterbleiben der Organisirung der Normal⸗Kurse betrifft, so hat sich Herr Nothomb in diesem Punkte für sich vollkommen gerechtfer⸗ tigt, da aus mehreren Dokumenten hervorgeht, daß er trotz der Recla⸗

mationen der Bischöfe daran ernstlich gedacht hat; aber gerade im

Lraa. 8I. 79. chin —. Mex. 18. 17 ¼. Krakau und des Gebiets, so weit es die besonderen Verhältnisse schon dessen Entgegenkommens, ihr Vertrauen und ihre Stütze. Trotzdem Prätensionen der katholischen Partei zurückziehen. Nun haben (die

Wahlen in die Kammer eine hinreichende liberale Majorität gebracht, so daß das jetzige liberale Ministerium seinen Entschluß, eine andere Stellung den Bischöfen gegenüber einzunehmen und dem Gesetze eine seinem Geiste gemäße Ausführung zu geben und die Rechte der Staatsgewalt zu wahren, ausführen kann. Was kann aber das Ministerium bei der verfassungsmäßigen unabhängigen Stellung der Geistlichkeit thun, wenn Konflikte eintreten, wenn die Bischöfe ihre. Mitwirkung versagen. Diese Frage, die auch von Herrn Nothomb erhoben, aber von ihm nicht gelöst ist, und für welche der jetzige Minister des Innern ein eigenthümliches Mittel der Lösung eventuell in Aussicht gestellt hat, wollen auch wir noch kurz besprechen.

* Handels- und Börsen-Nachrichten.

Stettin, 24. Dez. (B. N.) Wochenbericht. Getraide. Von 128 bis 131 pfd. gelben uckerm. u. märk. Weizen sind Kleinigkeiten im Lanfe der Woche zu 61 a 63 Rthlr., etwas in 131 pfd. Waare zu 63 Rthlr. begeben. Auf Frühjahrs⸗Lieferung ist ein Abschluß auf 100 Wspl. 130 pfd. pomm. zu 66 Rthlr. zu Stande gekommen. Am Landmarkt behauptet sich der Preis für beste Waare auf 61 a 62 Rthlr., etwas geringere 60 58 Rthlr. Roggen in loco blieb während dieser Woche sehr vernachlässigt, ohne daß jedoch irgend wesentlich billiger zu kaufen war. Man hält nene Waare auf 44 a 45 Rthlr., und wuürde für 85 pfd. pr. Schfl. heute 43 Rthlr., schwerste bis 44 Rthlr. wieder zu machen sein. Ged. russ. bleibt zu 39 Nihlr. käuflich. Auf Frühjahrs⸗Lieferung zeigte sich ebenfalls weniger Kauflust, doch war auch dafür nur wenig billiger anzukommen und ist 82 pfd. 46 Rthlr., 86 pfd. 40 ¾ Rthlr. zuletzt bezahlt, wozu noch käuflich. Von Gerste in loco ist große pomm. 39 a 40 Rthlr., in einem Falle selbst noch eine Kleinigkeit darüber, auf Frühjahrs⸗Lieferung 75 pfd. pr. Schfl. pomm. 40 Rthlr. bezahlt, 73 pfd. zu diesem Preise noch zu haben. Oder⸗ bruch nicht angetragen. Hafer in loco preuß., schles. u. pomm. auf 27 a 29 Rthlr. gehalten, 25 a 28 Rthlr. bez., auf Frühjahrs⸗Lieferung für 50 pfdb. pr. Schfl. pomm. 29 Rthlr. geboten, 30 Rthlr. verlangt. Erbsen sind neuer-⸗ dings flauer, und gute kleine Koch⸗ selbst zu 46 Rthlr. augenblicklich nicht anzubringen. 4

Mehl. Weizen⸗, extra superfein Rthlr., russ. Roggen⸗ 2 Rthlr.

Saamen. Rapps und Rübsen unverändert und in Folge der etwas besseren Rübölpreise nicht billiger erlassen, für ersteren 82 Rthlr., letzteren 80 Rthlr. gefordert. Schlagleinsaamen in etwas geringer Waare bedang 56 Rthlr. Kleesaamen noch immer ganz still, vorsähr. bester weißer 13 ½ Rthlr., rother 12 Rthlr. zu haben. Thimothee in gewöhnlicher Waare 5 ½ Rthlr., in besserer noch auf 6 a 6 ½ Rthlr. gehalten. Säeleinsaamen hatte

nehmer, pernauer 10 Rthlr. bez., auf 10 ½⅞ Rthlr. gehalten, rigaer in loco und auf Breslau schwimmend 9 Rthlr. bez. und darauf ferner gehalten, in Swinemünde eingewintert noch zu 8 ½ a 3⅔ Rthlr. zu kaufen. Memeler 7 ½ a ¼ Rthlr. bez., auf 7 ¾ a ½ Rthlr. gehalten.

Oelkuchen unverändert, Rapps⸗ in Zungenform 1 ½1 Rthlr., Lein⸗ in do. 2 ½ Rthlr. käuflich.

Spiritus hat in den letzten Tagen mehr Festigkeit wieder gewonnen, aus erster Hand zur Stelle und aus zweiter Hand 15 ¾ ½ ͤ. 32 15 ½ % selbst, mit Uebernahme von Fässern, sind mehrseitige Aufträge hier, jedoch nicht auszuführen. Auf Frühjahrs⸗Lieferung ist 14 ½ 14 % bezahlt und dazu noch Kauflust für den Augenblick.

Butter. Die Kauflust für Butter hat trotzdem, daß es zum Weih⸗ nachtsfeste geht, sehr nachgelassen. Es schränkt sich, bei den jetzigen höheren Preisen der Butter, Jeder so viel wie möglich mit dem Bedarf davon ein, und ist deshalb wohl anzunehmen, daß die Preise bald etwas weichen w rden.

Metalle fortwährend ohne Umgang. Zink 5 3Hf Rthlr. Roheisen, schott. 59 Sgr. käuflich.

Fettwaaren. Rüböl wurde in Folge des eingetretenen Frostwetters etwas angenehmer, ist aber augenblicklich wieder etwas matter; in loco 11 ¼ Rthlr., Januar./ Februar 11 ¼ Rthlr., Februar. März 11 ½ Rthlr., März/April 115⁄¾ Rthlr., April. /Mai 11 ⁄2 Rthlr. zu haben. Leinöl in loco 10 ¼ Rthlr. zu haben, auf Frühjahrs⸗Lieferung 10 ¾ Rählr. wiederholt bezahlt. Palmöl in loco auf 13 Rthlr. fest gehalten. Kokusnußöl 28 a 30 Rthlr. nach Qualität. Baumöl still und unverändert, Gallip. 16 ¼ a Rthlr. Malaga⸗ 15 Rthlr. unverst. Thran, Südsee⸗ 9 ¾ a ½ Rthlr. be⸗ zahlt, zu letzterem Preise noch käuflich. Berger br. Leber⸗ auf 21 Rthlr. gehalten, blanker 22 a 22 ½ Rthlr.

Alkalien wie letztnotirt und ohne Umsatz.

Heringe. Seit dem Schlusse der Schifffahrt ist der Artikel ganz todt, doch nicht billiger zu kaufen, schott. Fullbrand auf 8 ½ Rthlr. unverst.

ehalten. geh Syprup, bei geringem Vorrath, preishaltend; kölner auf 10 Rthlr. gehalten, 10 a 1042 Rthlr. bezahlt.

Kaffee ohne Umsatz am Platz.

Reis ist nur in geringen Sorten gekaust worden, ord. Patna⸗- 7 ½ Rthlr. bezahlt. Carolina⸗ 9⅛ a 10 ¾ Rthlr. Java⸗ 8 a 9 Rthlr. Bengal- 7 ½ a 8 Rthlr. nach Qualität gefordert.

Gewürze ohne Umgang. Pfesser 10 ½ a 11 Rthlr., Piment 19 a 20 Rthlr. unverst., Cassia 9 ½˖ Rthlr. verst.

Südfrüchte wenig verändert. Korinthen nach Qualität und Thara⸗ Bedingungen 9 ¼ a 10 ½ Rthlr. Rosinen nach Qualität 7 ½ a Rthlr. unverst. zu kaufen. Mandeln, süße sicil. 23 Rthlr. gef., 22 Rthlr. bez.

Triest, 20. Dez. (O. L.) Wochenbericht. Baumwolle. Während der letzten acht Tage sind 316 Ballen abgegangen, und zwar 81 B. nordamerikanische zu unbek. Pr., 134 B. desgl. zu 28 Fl., 14 B. macedonische zu 26 Fl., 12 B. cyprische zu 28 Fl. und 75 B. Mako zu 34 Fl. p. Ctr. 1

Farbwaaren. Abgegangen: 20 Ctr. neue persische Kreuzbeeren zu 95 bis 100 Fl. und 25 Ctr. alte zu 70 Fl. p. Ctr. 8

Getraide. Verkauft: 2400 Staja Weizen von Schwarzen Meere zu 5 ½ bis 5 Fl., 6300 St. von der Donau zu 5 bis 53 Fl., 800 St. von Aegypten zu 4 ¼ bis 4 Fl., 1000 Staja Mais von der Donau zu 3 ¾ bis 3 ¾ Fl., 1500 St. vom Banat zu 3 ⅛½ Fl., 8200 St. Roggen vom Schwarzen Meere und 2200 St. von der Levante zu 4 ½¼ Fl., 2400 St. Gerste von Aegypten zu 2 ¾½2 bis 2 Fl., 1000 St. Hafer von der Levante zu 2 ¼ bis 2 ½ Fl., 2400 St. Bohnen von Aegypten zu 3 ½ bis 38 Fl., 500 St. Leinsaat von Sicilien zu 6 bis 6 ½ Fl., 300 St. von Albanien zu 5 ¼ Fl. und 300 St. von der Levante zu 5 Fl. per Stajo. 8

Gummi. Abgesetzt: 60 Ctr. Gummi arabicum in Sorten zu 60 Fl. 150 Ctr. ordinairer Suakim zu 17 Fl., und 30 Ctr. Embavi zu 42 Fl.

er Ctr. 1 8G 9 88 nig. Abgegangen 200 Arnasi römischer und dalmatiner zu 8 ¼ bis 10 ½ Fl. per Ctr.

as Man bezahlte für 100 B. ferrareser 16 bis 17 Fl. p. Ctr.

Knoppern. Verkauft 700 Ctr. von Smyrna zu 5 ¼ bis 10 Fl. per Ctr. 8 1“ ö 8

auch in dieser Woche wieder mehrere Frage und ist neuerdings etwas ange-