schements zu formiren, die aus besonders dazu Ausgewählten be⸗
hen und gleichsam eine besondere Art von Nationalgarde bilden ollten. Man habe ganz einfach den Adjutant⸗Majors empfohlen, die Sergeant⸗Majors aller Compagnieen der 10ten Legion zur Ausfer⸗ tigung von Dienstzetteln, auf die Namen von je zwölf Nationalgar⸗ disten jeder Compagnie lautend, aufzufordern, damit aus diesen National⸗ Gardisten nöthigenfalls auf die Mairie berufen und zu einem Sicher⸗ heits⸗Piquet organisirt werden könnten. Diese Maßregel habe nur zum Zweck, die schnelle Versammlung dieses Piquets, ohne daß erst Lope zu schlagen nöthig wäre, möglich zu machen, weil, ohne jene Vorkehrung, leicht zwei bis drei Stunden darüber hingehen könnten, ehe das Piquet zusammenzubringen wäre. Dabei sei aber einzig und allein empfohlen worden, notorisch in Paris anwesende National⸗ Gardisten zu bezeichnen, ohne Rücksicht auf die politische Meinung, den Eifer und die Hingebung, welche man bei ihnen voraussetzen könnte. Daß die Zettel in Blanko ausgefertigt worden, erkläre sich daher, weil ste nur eine eventuelle Bestimmung hätten. Uebrigens werde die zehnte Legion, wie alle anderen, von Ehrenmännern befehligt, die nicht nach Partei⸗Interessen handeln, sondern nur die wahre Frei⸗ heit und öffentliche Ordnung vertheidigen würden. Die Verwaltungen der Nordhahn und der Orleansbahn sollen den Befehl erhalten haben, eine genügende Anzahl von Lokomotiven und Waggons zur Verfügung der Regierung bereit zu halten, damit im Nothfalle sofort bedeutende Truppenmassen nach Paris geschafft werden könnten.
Der Forst von Conches ist dieser Tage um 9 Mill. Fr. für zwei Prinzessinnen der Königlichen Familie aus ihrem Privat⸗Vermögen angekauft worden.
Zum Besten des britischen mildthätigen Fonds ward vorgestern im Wintergarten ein glänzender Ball gegeben, dem über 1000 Gäste beiwohnten, und der, wie man glaubt, einen ansehnlichen Ueberschuß liefern wird.
Der Graf von Maricourt, Konsular⸗Agent Frankreichs in Mes⸗ sina, ist wegen seines Benehmens bei dem dortigen Bombardement zum Ritter der Ehren⸗Legion ernannt worden.
Die Weihung des Herrn von Bonnechose, Bischofs von Car⸗ cassonne, hat am 30. v. M. zu Rom stattgefunden.
Herr Cantagrel, verantwortlicher Herausgeber der Démocra⸗ tie pacifique, der bezüchtigt war, ein Libell gegen den verstorbe⸗ nen Minister Herrn Martin du Nord herausgegeben zu haben, ist vom Gericht zu einer Strafe von 500 Franken verurtheilt worden, . da er Reue zeigte, erließ ihm das Gericht den Schaden⸗
rsatz.
Aus dem Akhbar von Algier nimmt das Journal des Dé⸗ bats folgende Nachricht auf: „Abd el Kader wird sich, von vier sei⸗ ner Vewandten begleitet, nach Paris begeben, um dem Könige seine Aufwartung zu machen, sodann aber die Hauptstadt wieder zu verlassen und eine Stadt im Süden zum Anfenthalt angewiesen zu erhalten. Der Emir hat auf die Bedingungen seiner Capitulation nicht ganz ver⸗ zichtet, aber er ist damit einverstanden, sein Uebeersiedelung nach dem Orient auf unbestimmte Zeit zu vertagen.“
—⸗ Paris, 20. Febr. Das Wahlreform⸗Bankett wird also definitiv übermorgen Mittag stattfinden. Die Bankett⸗Kommission hatte mit unglaublichen Schwierigkeiten zu kämpfen, als es sich um Auffindung eines passenden Lokals handelte, das geeignet wäre, mehr als 2000 Theilnehmer aufzunehmen. Säle von solcher Größe sind überall selten, und in dem Quartier, welches man für diese po⸗ litische Demonstration ausersehen hatte, in den Elysäischen Feldern, gesellte sich noch die besondere Schwierigkeit dazu, daß alle Haus⸗ und Grundbesitzer dem Verlangen eine entschiedene Weigerung entge gensetzten. Das war namentlich auch in dem Quartier Beäujon der Fall, wo man einen passenden Platz, freilich nicht einen Saal, sondern ein Terrain, auf welchem erst ein Zelt hätte aufgeschlagen werden müssen, um die nothdürftigsten Veranstaltungen für das Bankett zu treffen, gefunden zu haben glaubte. An gleichem Widerstande scheiterte auch das Projekt mit einem Lokale in der Rue Pepiniere, wo übrigens die nämlichen äußeren Verhältnisse obwalteten, wie im Quartier Beaujon: denn auch da hätte Alles erst geschaffen werden müssen. Bei dem Lokal der Rue Pepiniere kam noch der besondere mißliche Umstand hinzu, daß dasselbe doch schon etwas entlegen gewesen wäre von den Elisäischen Feldern und der Zug durch eine ziemlich lange Strecke, wenn auch an sich nicht enger, doch für einen feierlichen Auf⸗ zug, wie man ihn beabsichtigt, nicht hinreichende Breite bietender Straßen hätte seinen Weg nehmen müssen. Darum erklärten sich auch in der Bankett⸗Kommission selbst sogleich die meisten Stimmen gegen dieses Lokal, als es ernstlich in Vorschlag gebracht wurde. Da fand man endlich ein Lokal am äußersten Ende der Elisäischen Felder, wo dieselben fast hart an die Barriere des Triumphbogens stoßen. Es ist im Quartier Chaillot gelegen, und dort ist man nun beschäf⸗ tigt, ein großes Zelt aufzuschlagen, unter welchem die Tafeln aufge stellt werden sollen. Wenn übrigens das Wetter so bleibt, wie es sich seit gestern gestaltet hat, so könnte leicht das Bankett buchstäblich zu Wasser werden, denn der Himmel ist in ein einförmiges Grau gekleidet, und aus den dichten Wolken strömt anhaltender Regen herab. Wenn man, im Fall dieses Wetter anhält, demselben trotzt und doch die Demonstration durchführt, so würde jedenfalls die Schau lust der Pariser sich dadurch sehr abgekühlt finden, und es läge darin eine Bürgschaft mehr für Erhaltung der Ordnung. Die Anstifter des Banketts versichern allerdings hoch und thener, daß sie die Ordnung aufrecht erhalten werden mit Hülfe der Nationalgardisten in Uni⸗ form, welche zu dem Zuge bestellt sind. Nun zweifelt zwar Niemand, daß diese Nationalgardisten, obgleich sie im Sinne der Opposition auftreten und die Demonstration begünstigen, doch nicht nur zu Nichts die Hand bieten werden, was zu einer ernstlichen Störung der Ord⸗ nung führen könnte; ja, man ist gewiß, daß auch sie das Ihrige thun werden, zur Erhaltung derselben nach Kräften mitzuwirken, und in diesem Sinne hatten sich gleich anfangs diejenigen Offiziere der Nationalgarde ausgesprochen, welche zur Theilnahme an der Demon stration sich bereit erklärten und auch neben den Pairs, Deputirten und der Bankett⸗Kommission figuriren werden; ja, selbst die Radika⸗ len von der Schattirung des National haben ihren Beistand für Erhaltung der Ordnung zugesagt; aber das Alles ist noch weit ent⸗ fernt, vollkommene Bürgschaft zu geben.
Sroßbritanien und Irland.
London, 19. Febr. Ihre Majestät die Königin, Prinz Al⸗ brecht, der Prinz von Wales, die Kronprinzessin und die Herzogin von Koburg sind gestern nach Claremont abgegangen. — Heute Mittag fand im auswärtigen Amt ein Kabinets⸗Rath statt.
Der ministerielle Finanzplan ist in der gestrigen Sitzung des Unterhauses von Lord John Russell entwickelt worden. Das Haus saß im Ausschusse über „die Mittel und Wege“ und bewilligte der Regierung 8 Millionen Pfd. St. aus den konsolidirten Fonds für den öffentlichen Dienst des laufenden Jahres, als sich der Premier⸗ Minister erhob, um seinen Finanzbericht vorzulegen.
Der Minister ging sogleich auf die Sache ein, nachdem er um Ent⸗ schuldigung gebeten, daß er einer Unpäßlichkeit halber heute seine Pflicht nicht so erfüllen könne, wie er wohl wünschte. Er deutete zuvörderst zur Begründung seiner Vorschläge auf die jüngste Handels⸗Kalamität hin, welche einen schlimmeren Einfluß ausgeübt habe, als ein Krieg. Diese Kalamität gab sich kund in einem ungewöhnlichen Schwanken der Preise und in einem
unerhörten Mangel gy Lebensmitteln. Die Weizen⸗Preise z. B., welche im September 1846 auf 49 Sh. pr. Quarter standen, fle⸗ im Januar 1847 auf 70 Sh., im Mai 1847 auf 102 Sh. gestiegen und im September 1847 wieder auf 49 Sh. 6 Pee. gefallen; der Diskonto habe im No⸗ vember 1846 auf 3 pCt. gestanden, sei im April 1847 auf 5 pCt., im Oktober auf 8 pCt. gestiegen und habe im Januar 1848 wieder auf 4 pCt. gestanden; an Bullion sei in der Bank gewesen am 10. Ok⸗ tober 1846: 15,780,500 Pfd. St., im September 1847: 7,865,415 Pfd. St., und im Februar 1848: 13,821,750 Pfd. St. vorräthig ge⸗ wesen. Was den Stand der Dinge in den Manufaktur⸗Bezirken betreffe, so seien z. B. in Manchester im Februar 1846: 16,898, im Juli 1847: 14,865 und im Februar 1848: 32,142 Arbeiter für die volle Arbeitszeit beschäftigt gewesen. Alle diese Schwankungen haben natürlich auf den Er⸗ trag der Staats⸗Einnahme Einfluß üben müssen; andererseits habe die Her⸗ absetzung des Zuckerzolles die Einnahme von der Zucker⸗Einfuhr, welche sich im Jahre 1845 auf 3,574,000 Pfd. belief, für das Jahr 1847 auf 4,414,000 g gesteigert und der Ueberschuß der Gesammteinnahme über die Ge⸗ ammtausgabe des vorigen Jahres sich auf 2,956,782 Pfd. gestellt, welcher jedoch durch die an Irland gemachten Vorschüsse auf 981,683 Pfd. reduzirt worden sei. Was nun die Voranschläge für das laufende Jahr betreffe, so seien dieselben zu 51,250,000 Psd. veranschlagt, darunter Zölle 17,750,000 Pfd., Accise 13,000,000 Pfd., Stempel 7,500,000 Pfd., direkte Steuern 4,340,000 Pfd., Einkommensteuer 5,200,000 Pfd., Post⸗Departement 900,000 Pfd. Wenn man nun die Gesammtausgabe, nach den bisherigen Bewilligungen des Parla⸗ ments zu der Summe von 52,315,709 Pfd., anzunehmen habe, so würde sich schon daraus ein Desizit von 1,065,709 Pfd. ergeben, da aber noch ein bedeu⸗ tender Supplementar⸗Kredit zu den Ausgaben des vorigen Jahres zu vo⸗ tiren sei und auch die Kosten des Kaffernkrieges mit ungefähr 1,100,000 Pfd. in Rechnung zu bringen seien, so schwelle dieses Defizit auf die Summe von 2,111,000 Pfd. an. Die Deckung dieses Ausfalles sei unter den gegenwärtigen Umständen nur entweder durch erhöhte Steuern oder durch bedeutende Ermäßigung der Ausgaben zu bewerkstelligen. Die letztere werde nicht statthaft sein können, wenn man Heer und Flotte und an den gegen⸗ wärtigen politischen Zustand Europa's denke. Der Minister hielt es hier am zweckmäßigsten, die Ansicht der Regierung über die viel erörterte Frage in Betreff der Vertheidigungs⸗Anstalten des Landes auszusprechen. Einer⸗ seits habe man Furcht zu erregen gesucht vor einem plötzlichen Ueberfall, auf den England in keiner Weise vorbereitet sei, andererseits behauptet, daß alle Welt den Frieden wolle, und daß England nur zu entwaffnen brauche, um eine allgemeine Entwaffnung herbeizuführen. Er, als Organ der Regie⸗ rung, werde sich wohl bedenken, der Vermuthung Nahrung zu geben, als könne irgend etwas in den auswärtigen Beziehungen des Landes, nament⸗ lich zu Frankreich, Anlaß zu einem Bruche geben, denn er sei mehr als je von der Nothwendigkeit überzeugt, daß zwischen den bei⸗ den großen Mächten mit Repräsentativ⸗Verfassungen, Frankreich und England, Frieden herrschen müsse. (Beifall.) Auch hege er die volle Ueberzeugung, daß die Beziehungen zwischen ihnen fortan von der freundschaftlichsten Beschaffenheit sein werden. Um so mehr bedauere er, daß ein französisches Blatt vor kurzem in dem mehrerwähnten Briefe des Herzogs von Wellington nur die Absicht habe erblicken wollen, eine Antwort auf das bekannte Pamphlet des Prinzen von Joinville von Seiten Englands zu geben. Er (Lord J. Russell) wisse, daß dem Herzoge nichts unangenehmer gewesen sei, als die Veröffentlichung jenes Briefes. Der Herzog habe schon früher von Zeit zu Zeit der Regierung Mittheilungen üͤber das Vertheidigungswesen des Landes gemacht und thue dies auch jetzt noch ab und zu, aher nichts liege ihm mehr fern, als durch seinen Einfluß Reibungen zwischen England und anderen Ländern herbeizuführen. Er (Lord Nussell), theile nicht die Ansichten des Herzogs von Wellington, aber der Krieg sei unglücklicherweise eine Sache, gegen welche man sich unmöglich sicherstellen koͤnne. Hätte man nicht schon lange immer auf beiden Seiten große Langmuth geübt, so würde England sowohl mit den Vereinigten Staaten, als mit Frankreich, totz aller Bemühungen der Regierungen, in Folge der in den Nationen selbst vorhanden gewesenen Empfindlichkeit, leicht in Krieg verwickelt worden sein. Wie ruhig auch jetzt die Atmosphäre er⸗ scheine, so könne doch jeden Augenblick der Sturm losbrechen, und wenn er sich erinnere, daß selbst Pitt bei allem seinen politischen Scharfsinne, doch noch wenige Monate vor dem Ausbrüuche des Revolutions⸗Krieges eine lange Friedensdauer vorausgesagt habe, so könne er nicht wagen, die Unmöglichkeit des Krieges vorauszusetzen. Und da werfe sich denn ganz natürlich zuerst die Frage wegen der Wahr⸗ scheinlichkeit oder Unwahrscheinlichkeit einer Invasion des Landes auf. In⸗
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nerhalb der letzten dreihundert Jahre seien mehrere Beispiele vorgekommen, wo die Elemente sich zu Gunsten Englands erklärt und feindliche Geschwa⸗ der, die seine Vernichtung bezweckten, zertrümmert haben. Seit 1815 aber habe die Dampfkraft die Seeleute in den Stand gesetzt, den Elementen Trotz zu bieten, und feindliche Mächte werden daher natürlich England fort⸗ an als mehr denn früher einer Invasion zugänglich betrachten. Wahr sei es auch, daß in Frankreich seit 1830, unter einem Könige, der ein aufrich⸗ tiger Freund des Friedens sei, sich die Seemacht, freilich zunächst gewiß nur zum Behufe besserer Beschützung der Kolonieen und der sich immer mehr ausdehnenden Handels⸗Marine, bedeutend vermehrt habe; allein zwischen den Jahren 1837 und 1847 haben sich die im aktiven Dienste befindlichen fran⸗ zösischen Kriegsschiffe von 153 auf 216, worunter 66 Dampfschiffe, vermehrt, und das Budget für die Flotte sei in dieser Zeit von 2,000,000 auf 3,582,520 Pfd. gestiegen. Unter diesen Umständen habe man der britischen Regierung Vorwürfe darüber gemacht, daß sie die Vorsichtsmaßregeln gegen eine mög⸗ liche Invasion allzu sehr außer Acht lasse, jedoch mit Unrecht. Seit 1835 sei die Mannschaft der Flotte, des Heeres mit Einschluß der Artillerie von 135,743 auf 196,003 Mann gebracht, 15,000 Pensionaire zum Dienst or⸗ ganisirt und in den Arsenalen aus den Arbeitern ein Corps von 9800 Mann mit 1080 Kanonen organisirt women; außerdem sei es im Werke, die Küstenwache auf 9000. Mann zu verstärken und ebensalls militairisch zu organisiren. So habe England stets im Stillen und ohne Aufsehen ge⸗ rüstet, und die Regierung beabsichtige für das nächste Jahr nur eine Ver⸗ mehrung der Ausgaben fuͤr die Flotte von 164,000 Pfd. und von 43,000 Pfd. für das Heer zu beantragen. Die erstere Summe soll verwandt werden zum Unterhalt von Reserve⸗Dampfschiff⸗Escadern in den Kriegshäfen, zur Verstär⸗ kung der Marine⸗Soldaten um 1500 Mann und zum Ausbau der Festungs⸗ werke in den Kriegshäfen, die letztere zur Verstärkung des Sappeur⸗Corps um 400 und der Artillerie um 1900 Maun. Das Heer soll nicht weiter verstärkt werden, da es durch die in Ostindien von Lord Hardinge ersparten 5000 Mann, welche demnächst zurückkehren, einen ansehnlichen Zuwachs er⸗ hält, so daß die Zahl der in England stehenden Truppen auf 60,000 Mann⸗ sich belaufen wird. Jedoch werde eine Reorganisation der Miliz immerhin nöthig werden, wenn das Haus keine Verstärkung des stehenden Heeres wolle, und in diesem Jahre wolle man mit 150,000 Psfd. den Grund dazu legen. Nach allem diesem stellen sich nun die Ausgaben für die Flotte auf 7,726,010 Pfd., für das Heer auf 7,162,996 Pfd., für das Artillerie⸗De⸗ partement auf 2,974,835 Pfd. St. stellen; dazu kommen dann noch die Zinsen für die sundirte Schuld mit 27,778,00) Pfd., für die unfundirte Schuld mit 752,600 Pfd., für den konsolidirten Fonds mit 2,750,000 Pfd., die Aus⸗ gaben für den Kaffernkrieg mit 1,100,000 Pfd., was mit den anderen Aus⸗ gabeposten zusammen die Gesammt⸗Ausgabe auf 54,596,000 Pfd. bringt. Augenscheinlich sei es daher, daß nicht nur die Einkommensteuer beibehalten, sondern daß auch noch eine Abgabenerhöhung eintreten müsse, wenn die Ausgabeposten in der veranschlagten Höhe gedeckt werden sollen. Eine Er⸗ höhung der indirekten Abgaben, zumal von Konsumtibilien, würde mit un⸗ übersteiglichen Schwierigkeiten verknüpft sein und die gewünschte Einnahme⸗ Vermehrung nicht liefern. Daher schlage er vor, die jetzige Einkom⸗ mensteuer vom April d. J. an auf fünf Jahre zu verlängern und sie für die nächsten zwei Jahre von 7 Pce. auf 1 Sh. vom Pfd., d. h. von 3 auf 5 pCt. zu erhöhen, wobei in Betracht des gegenwärtigen Zustandes der Dinge in Irland und um der Entwickelung dieses Landes keine Hemmnisse in den Weg zu legen, Irland nach wie vor von der Steuer ausgeschlossen bleiben solle. Die Einkommen⸗Steuer solle also ganz wieder auf denselben Fuß gesetzt werden, wie sie ursprünglich von Pitt eingeführt und später von Lord Gren⸗ ville und Lord Lansdowne erhöht worden sei. Unter den gegenwärtigen Umständen sei diese direkte Steuer offenbar zweckmäßiger, als die höhere Belastung der Bedürfnisse der großen Masse des Volks durch Ethöhung in⸗ direkter Steuern, zumal da man dadurch einen Rückschritt auf dem bishe⸗
rigen Wege machen würde, die Bedürfnisse der geringeren Klassen bei der Besteuerung besonders zu berücksichtigen, wie denn unter den seit dem Frie⸗ den erlassenen Steuern, welche einen jaͤhrlichen Betrag von 39,705,341 Pfd. ha⸗
ben, die Abgaben von Lichten, Kohlen, Leder, Salz, Bier, Cider u. s.
auf 10,900,900 Pfd. jährlich - Der Fenna der 6ssa-aAb en bung lasse sich auf 3,500,000 Pfd. St. veranschlagen, da es indeß zweckmäßiger⸗ scheine, auch den im Jahre 1842 eeefahren Einsahepein von Kupfererz der 41,000 Psd. St. einbringe, wieder aufzuheben, um das Schmelz⸗ Geschäft im Lande zu fördern, so werde man die Gesammt⸗Einnahme auf 54,750,000 Pfd. St. veranschlagen müssen, so daß, gegen eine Ausgabe von 54,637,000 Pfd. St., ein Ueberschuß von 113,000 Pfd. St. herauskomme. Dieser Ueberschuß werde sich hoffentlich bald vermehren, und dann werde man von neuem an Verminderung der Abgaben denken können; diese Aus⸗ sicht aber würde man gefährden, wenn man die Gleichstellung der Ausgaben mit den Einnahmen durch Verweigerung der Erhöhung der Einkommen⸗ Steuer auf unsichere Basis stellen wollte.
Der Vortrag des Ministers wurde von Herrn Hume lebhaft angegriffen. Herr Hume hat nie mit größerem Schmerz ein Budget angehört; er beklagt den Ton, in welchem der Minister gegen Frank⸗ reich gesprochen habe, und tadelt das ganze Ministerium, daß es in einer Zeit so großer Noth die Ausgaben vermehren wolle, statt in den verschiedenen Zweigen Ersparnisse eintreten zu lassen. Hätte dasselbe die Aufhebung der Fenstersteuer und anderer indirekter Ab⸗ gaben im Betrag von 5 Millionen vorgeschlagen, so würde er nichts einzuwenden haben, daß die Einkommensteuer vermehrt werde. Gegen eine Vermehrung der Armee habe er nichts einzuwenden, wenn die Nothwendigkeit derselben bewiesen werden könne; niemals aber werde er für ein Miliz⸗System stimmen, welches den Armen von Haus und Gewerb reiße und ihn für die Zukunft zu jeder friedlichen und ehr⸗ baren Beschäftigung untauglich mache. Herr G. Bankes ist der Meinung, daß man die National⸗Vertheidigung ohne Steuererhöhung vermehren könne, während von derselben liberalen Partei, welcher diese beiden Redner angehören, noch die Herren Os⸗ borne und Sir B. Hall den ministeriellen Plan gleichfalls be⸗ länpften. Von Seiten der Tories erhoben sich dagegen Lord G ranby, Oberst Sibthorp, G. Robinson und Herr d'Israeli. Letzte⸗ rer sprach besonders gegen den freien Handel, den er als den Urheber alles Bösen darstellt, der, seiner Meinung nach, zu jakobinischen Grundsätzen von Verbrüderung und Gleichheit führt und kein anderes Ziel kennt, als die öffentlichen Abgaben zu vermehren. Herr Fran⸗ cis Baring ist zwar geneigt, die Einkommensteuer beizu⸗ behalten, widersetzt sich aber der Erhöhung von 5 pFCt. auf zwei Jahre. Eure Einkommensteuer von 3 pCt., ruft er dem Hause zu, ist permanent, und Eure Einkommensteuer von 5 pCt. wird Euch nicht wieder abgenommen. Herr Cobden erklärt, daß er sich jeder kriegerischen Maßregel bis aufs äußerste wider⸗ setzen werde. Ihm zufolge ist ganz Frankreich, überhaupt die ganze Welt, von den friedlichsten Gesinnungen beseelt, Nach einigen Be⸗ merkungen von Seiten des Kanzlers der Schatzkammer, des Sir Robert Inglis und Lord Palmerston's für die Vorschläge des Ministeriums, wurde die Debatte auf nächsten Montag ausgesetzt, und das Haus vertagte sich, nachdem es vorher die Bill in Betreff der Verfassung von Neuseeland zum drittenmal hatte verlesen lassen.
Im Oberhause fand die Comité⸗Berathung über die Bill wegen Einleitung diplomatischer Verbindungen mit Rom statt, und es wurde ein Amendement des Herzogs von Wellington angenom⸗ men, demzufolge dem Papste in der Bill nicht der übliche Titel des „souverainen Papstes“ (Sovereign Pontitf), sondern des „Souverains der römischen Stäaaten“ (Sovereign of the Roman States) gege⸗ ben werden soll. Lord Colchester erinnerte dargn, daß möglicher⸗ weise der Papst über kurz oder lang nicht mehr Souverain des Kir⸗ chenstaates sein könnte, in welchem Falle man aber so weit wäre, wie vorher, doch wurde das Amendement angenommen. Ein Amen⸗ dement des Grafen von Eglintoun, demzufolge die Krone nicht
ermächtigt sein sollte, einen Geistlichen als Gesandten des Papstes anzunehmen, erklärte der Marquis von Lansdowne von vorn her⸗ ein als unzulässig. Es entspann sich eine kurze Debatte darüber, de⸗ ren Resultat die Annahme des Amendements mit 67 gegen 64 Stim⸗ men war. Die Toryblätter brechen darüber in ein lautes Triumph⸗ geschrei aus. Der Standard bespricht die Debatte in einem lei⸗ tenden Artikel mit der Ueberschrift: Sieg des Protestantismus! Nie⸗ derlage der Minister!
Vom 1. März au wird eine tägliche Eisenbahn⸗Verbindung zwi⸗ schen London und Glasgow eingerichtet; die Entfernung, welche 400 Miles beträgt, soll innerhalb 13 Stunden, von 9 Uhr Morgens bis 10 Uhr Abends, zurückgelegt werden.
Herr Ellis, bisheriger Gesandter in Persien, und Herr Paken⸗ ham, der den Oregon⸗Vertrag abgeschlossen hat, sollen zu Belohnung ihrer diplomatischen Verdienste das Commandeurkreuz des Bathordens haben, eine Decoration, die bisher dem Militair vorbehalten geblieben ist. Es heißt indeß, daß binnen kurzem 25 Civil⸗Commandeure des Bathordens kreirt 1u sollen.
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Italien.
8 Nom, 12. Febr. (N. K.) Gestern nach 3 Uhr sammelte sich allmälig das Publikum auf dem Platze des Monte Cavallo in gewaltigen Massen. Die sämmtlichen Glieder der Sapienza und eine außerordentliche Anzahl von Personen aus allen Ständen, von der Guardia civica wie von den verschiedensten Waffengattungen, vereinten sich auf dem gewöhnlichen Sammelplatze del popolo. Alle (auch die Gendarmen) waren geschmückt mit der dreifarbigen Nationalkokarde. Um halb 6 Uhr setzte sich der Zug durch den Korso nach dem Quirinal in Bewegung. Bald nach der Ankunft des Zuges erschien Se. Heiligkeit auf dem großen Balkon des Paͤ⸗ lastes, und merkwürdigerweise bestand seine Begleitung blos aus den Stabs⸗Offizieren aller Waffengattungen; alle Fenster der nach dem Balkon führenden Zimmer waren von diesen und anderen Welt⸗ lichen besetzt. Nachdem er mit unermeßlichem Inbel empfangen wor⸗ den war, entstand auf ein von ihm gegebenes Zeichen allgemeine Stille, und jetzt sprach er folgende Worte: 1 „Ehe der Segen Gottes sich über Euch herabläßt, und ehe ich Euch, den ganzen Staat und, ich will es wiederholen, ganz Italien segne, lasset Euch einige Worte sagen. Ich ermahne Euch, daß die Herzen einträchtig, daß die Forderungen nicht der Heiligkeit der Kirche und der Würde des Staats entgegen seien. Und deshalb kann, darf und will ich ein gewisses Geschrei, welches nicht vom Volke, sondern von Wenigen stammt, nicht zulassen. Ich bitte also Gott, Euch zu segnen, unter der ausdrücklichen Bedingung, daß ihr treu seid der Kirche und Eurem Oberpriester. In dieser Voraussetzung segne ich Euch, segne Euch von ganzer Seele. Seid eingedenk Eurer Verspre⸗ chungen und seid treu Gott und dem Oberpriester- “ Der Eindruck, den diese mit erhabener Kraft . 198. Würde ge⸗ sprochene Rede auf alle Anwesenden hervorbrachte, wen 11 lich; Alle fühlten sich aufs innigste erschüttert, fic bsFan Pro⸗ testanten, die dieser Scene beiwohnten, itaes F er tiefsten Rüh⸗ rung, ja der Thränen nicht enthalten. eberdies ist es wohl dis erste Mal in der Geschichte, daß ein Papst sein Volh auf solche Weise mit einer Rede begrüßte. Es folgte alsdann die Benediction, und
das Ganze schloß mit einem endlosen Evviva Pio IX., Viva il Pa- re della Patria! —9 Piesen Morgen erfuhr man, daß der Ex⸗Governator Grassellini
28 1 elangt el. * “ 8 in Rom angelasgwegen früherer Erzesse in Prozeß verwickelte Fürst
Der bereits I — 8 von Canino (der Napoleonide) hat, wie sich klar herausgestellt, sich 8 1“ 8
'n hohem Grade kompromittirt. Es hat sich ergeben, daß er durch bezahlte Mittelspersonen auf allerlei Weise zu wirken gesucht,
durch ihn Briefe mit verfälschten Berichten aus Ferrara, Mailand
und anderen Orten hier kursirt haben, die ihm zur Erreichung ge⸗-
wisser abenteuerlicher Hoffnungen dienlich schienen. Sein Prozeß sollte am 11ten zur Verhandlung kommen, mußte aber wegen Er⸗ krankung eines der Richter verschoben werden.
Rom, 13. Febr. (Semaphore.) Die Gazetta di Roma vom gestrigen Tage meldet die Abdankung dreier geistlichen Minister (Roberti, Rusconi, Savelli) und die Säkularisirung der drei wichtigsten Ministerien des Kirchenstaats. Diese sind das Justizmi⸗ nisterium, das Polizeiministerium und das des Handels und der öffent⸗ lichen Arbeiten. Der Advokat Sturbinetti ist zum Justizminister er⸗ nannt; Graf Pasolini, Mitglied der Staatskonsulta für Ravenna, hat das Portefenille des Handels erhalten, und Don Michele Gae⸗ tani, Fürst von Teano, ist zum Polizeiminister ernannt. Diese Män⸗ ner sind beim Volke sehr beliebt. Der Fürst von Teano besonders ist ein sehr gebildeter und freisinniger Mann. Das Kriegsministerium ist bekanntlich schon säkalarifirt; Kriegsminister ist Fürst Gabrielli, es sind mithin vier weltliche Minister im Rathe. Die noch im Ministe⸗ rium zurückbleibenden geistlichen Mitglieder sind: der Präsident und
Staatssecretair des Auswärtigen, Kardinal Bofondi, der Camerlengo,
Kardinal Riario Sforza, der Finanzminister, Monsignor Morichini, und der Unterrichtsminister, Kardinal Mezzofanti.
b Neoapel, 12. Febr. (N. K.) Folgendes ist der wesentliche Inhalt der (gestern nur kurz berührten Kapitel II. —VIII. der neuen Verfassung:
Kapitel II. Von der Pairs⸗Kammer. Art. 43. Die Pairs werden von dem Könige ernannt, welcher aus ihrer Mitte den Präsidenten und Vice⸗Präsidenten wählt. Art. 44. Die Zahl der Pairs ist unbe⸗ schränkt. Art. 45. Um Pair zu werden, muß man das Bürgerrecht besitzen und 30 Jahre alt sein. Art. 40. Die Prinzen von Geblüt sind von Rechts wegen Pairs und können in dem Alter von 25 Jahren in die Kammer ein⸗ treten, aber nicht vor zurückgelegtem 30sten Jahre ein Votum abgeben. Art. 47. Wählbar zur Pairswürde sind: 1) Alle, welche seit 8 Jahren ein steuerbares Einkommen von 3000 Ducati besitzen. 2) Die Minister⸗ Staats⸗ Secretaire und die Staats⸗Räthe. 3) Gesandte, welche drei, und bevollmächtigte Minister, welche sechs Jahre lang ihre diplomatischen Functionen ausgeübt haben. 4) Die Erzbischöfe und Bischöfe, jedoch nicht über die Zahl 10. 5) Die General⸗Lieutenants Vice⸗Admirale, General⸗Majore und Contre⸗Admirale. 6) Die welche fünf Jahre lang das Amt eines Präsidenten der Deputirten⸗ Kammer ver⸗ waltet. 7) Der Präsident und der General⸗Prokurator des obersten Ge⸗ richtshofes und des obersten Rechnungshofes. 8) Die Vice⸗Präsidenten und General⸗Anwalte an den genannten beiden Dikasterien, wenn sie diese Aemter drei Jahre lang verwaltet haben. 9) Die Präsidenten und Gene⸗ ral⸗Prokuratoren der oberen Civil⸗Gerichte, welche diese Aemter vier Jahre lang verwaltet haben. 10) Der General⸗Präsident der „bourbonischen Ge⸗ sellschaft” (società borbonica). 11) Die Präsidenten der drei Akademieen aus welchen die bourbonische Gesellschaft besteht, wenn sie diese Aemter vier Jahre lang verwaltet. Art. 48. Die Pairs⸗Kammer konstituirt sich als hoͤchster Gerichtshof über die Verbrechen des Hochverraths und des Angriffs auf die Sicherheit des Staates, wenn Mitglieder beider Kam⸗ mern solcher bezüchtigt sind.
Kapitel III. Von der Deputirten⸗Kammer. (Art. 49— 62.) Die Deputirten vertreten die Nation im Ganzen und nicht die Provinzen wo sie gewählt worden. Die Dauer der Deputirten⸗Kammer erstreckt sich auf fünf Jahre, und mit dem Ablauf dieser Periode erlischt auch das Man⸗ dat der Deputirten. Die Zahl der Deputirten ist immer der der ganzen Bevölkerung entsprechend, so daß für je 40,000 Seelen ein Deputirter in der Kammer sitzt. Die aktive und passive Wählbarkeit ist bedingt durch den Besitz des Bürgerrechts und ein Alter von 25 Jahren; ferner darf man nicht im Zustande des Bankerotts oder in einen Kriminalprozeß verwickelt sein. Wähler sind: 1) Alle, welche ein steuerbares Einkommen besitzen, dessen Größe durch das Wahlgesetz bestimmt werden soll. 2) Die ordent⸗ lichen Mitglieder der drei Akademieen, aus welchen die Società Borbonica besteht, und die ordentlichen Mitglieder der anderen Königlichen Akademieen. 3) Die Titular⸗Professoren (cattedratici titolari) der Königlichen Univer⸗ sität und der öffentlichen Lxvceen. 4) Die Laureat Professoren (pro- fessori laureati) aller Fächer an der Königlichen Universitaͤt. 5) Die Rathsherren (decurioni), Bürgermeister und Adjunkten der Gemein⸗ den während der Zeit der Ausübung dieser Functionen. 6) Staats⸗ Beamte, welche mit einer Pension von 120 Dukati (240 Fl.) jährlich in Ruhestand versetzt sind; eben so⸗ Offiziere aller Waffengattungen, die einen Ruhegehalt genießen. Wählbar sind: 1) Alle, welche ein im Wahlgesetz zu bestimmendes steuerbares Einkommen besitzen. 2) Die ordentlichen Mitglieder der drei Königlichen Akademieen, aus welchen die Soc. Borbon. besteht, die Litular⸗Professoren der König⸗ lichen Universität und die ordentlichen Mitglieder der übrigen Königlichen Akademieen. Auch inamovible Staatsbeamte, Weltgeistliche, sofern sie nicht einer in regulairer oder klösterlicher Form organisirten Congregation ange⸗ hören, und Militairpersonen sind unter den eben erwähnten Bedingungen sowohl aktiv als passiv wahlfähig. Die Intendanten (Regierungs⸗Präsiden⸗ ten), General⸗Seeretaire der Intendanturen und Unter⸗Intendanten sind weder aktiv, noch passiv wahlfähig. Deputirte, welche ein Amt oder eine Beförderung annehmen, verlieren dadurch ihren Sitz in der Kammer, wenn sie nicht wieder gewählt werden. Die Deputirten⸗Kammer wählt jedes Jahr ihren Präsidenten, Vice⸗Präsidenten und ihre Secretaire in geheimer Abstimmung. Für die erste Zusammenkunft der Kammern wird ein provi⸗ sorisches Wahlgesetz publizirt, welches aber nicht eher definitiv wird, als bis es von den Kammern selbst in der ersten Periode ihrer Legislatur geprüft und diskutirt worden.
Kapitel IVv. Vom Könige. (Art. 63—70.) Der König ist das Oberhaupt des Staats, seine Person ist heilig und unverletzlich und keiner⸗ lei Art von Verantwortlichkeit unterworfen. Er kommandirt die Land⸗ und Seemacht, ernennt zu allen Staats⸗Aemtern, verleiht Titel, Orden und
daß
Ehrenbezeigungen jeglicher Art; er hat das Begnadigungsrecht, sorgt für Erhaltung der Integrität des Reichs, erklärt Krieg und schließt Frieden, unterhandelt über Allianz⸗ und Handels⸗Verträge und geht die Kgammern um ihre Zustimmung zu denselben an, bevor er sie ratifizirt; er übt die apostolische Le-⸗ gatie (legazia apostolica) und alle Königlichen Patrionatsrechte der Krone aus. Er beruft die Kammern jährlich zu einer ordentlichen Session, in dringenden
Fällen zu einer außerordentlichen, und er allein hat das Recht, sie zu vor⸗ tagen und zu schließen; eben so kann er die Deputirten⸗Kammer auflösen, in welchem Falle er aber innerhalb der Frist von drei Monaten eine neue
berufen muß. Ihm steht die Sanctionirung der von beiden Kammern an⸗ genommenen Gesetze zu, und ein Gesetz, dem er die Sanction versagt, kann
während derselben Session nicht wieder in Berathung genommen werden.
Er läßt die Münzen prägen und sein Bild darauf setzen.
Er publizirt die
erforderlichen Dekrete und Verordnungen zum Vollzuge der Gesetze, ohne
jemals letztere suspendiren oder Jemanden von deren Befolgung dispensiren zu können. Er kann einzelne Theile der Nationalgarde auflösen, wobei er
jedoch gleichzeitig die nöthigen Anordnungen zu deren Reorganisirung inner⸗
halb der Frist eines Jahres verfügen muß. Die Civilliste wird durch ein Ge⸗-
setz für die Dauer jeder Regierung festgestellt. Beim Tode des Königs der großjährige Thronerbe die Kammern binnen einem Monate einzuberu⸗ fen, um vor ihnen den Eid auf die Verfassung zu leisten. Ist der Thron⸗ erbe minderjährig, und der König hat zuvor keine Anordnungen wegen der Regent⸗ und Vormundschaft getroffen, so haben die Minister unter ihrer speziellen Verantwortlichleit die Kammern binnen zehn Tagen einzuberufen, um für Beides Vorsorge zu treffen. In diesem Falle sollen die Mutter und Vormünderin und zwei oder mehrere Prinzen der Königlichen Familie Mitglieder der Regentschaft sein. Dasselbe hat zu geschehen, wenn der Kö⸗ nig durch physische Ursachen an der Regierung verhindert ist. Der feierliche Erbfolgeakt des Königs Karl III. vom 6. Oktober 1759, bestätigt in Arti⸗ tel 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 1816, die souverainen Akte vom 7.
April 1829 und 12. März 1836 und alle auf die Königliche Familie be⸗ I
Fee Akte verbleiben in voller Kraft. agpitel V. Von den Ministern.
(Art. 71 — 76.) Die Mini⸗
ster sind verantwortlich. Alle vom Könige 5 Akte jeglicher Art
haben keine Kraft, wenn sie nicht von einem Ministerstaatsseeretair gegen⸗ gezeichnet sind, welcher dadurch sich dafür verantwortlich macht. Die Mini⸗ ster haben freien Zutritt zu den Kammern und müssen auf ihr Verlangen das Wort erhalten; auch können die Kammern die Anwesenheit der Mini⸗ ster bei ihren Verhandlungen fordern. Nur die Deputirtenkammer hat das Recht, die Minister in Anklagestand zu versetzen, und die Pairskammer hat ausschließlich die Befugniß, 1 abzuurtheilen. Ein besonderes Gesetz wird speziell die Fälle, in welchen die Verantwortlichkeit der Minister eintritt, das Gerichtsverfahren gegen dieselben und die Strafen, denen sie, wenn sie schuldig befunden werden, unterliegen, bestimmen. Der König kann verur⸗ theilte Minister nur auf die ausdrückliche Bitte einer der beiden Kammern begnadigen.
Kapitel VI. Vom Staatsrathe. (Art. 77—80.) Es soll ein Staatsrath von nicht mehr als 24 Mitgliedern bestehen; Ausländer, auch wenn sie das Bürgerrecht haben, sind von demselben ausgeschlossen. Den Vorsitz im Staatsrath führt der Justiz⸗Minister. Der Staatsrath hat sein motivirtes Gutachten über alle Angelegenheiten, welche ihm vorgelegt wer⸗ den, abzugeben. Es wird ein Gesetz publizirt werden, um seine Attributio⸗ nen zu bestimmen; bis dahin hat für denselben das Gesetz über die Gene⸗ ral⸗Consulta des Königreichs Geltung.
Kapitel VII. Von den Gerichten. (Art. 81—86.) Es kann keine contentiöse Jurisdiction anders als in Folge eines Gesetzes eingesetzt werden. Außerordentliche Gerichtshöfe können nie, unter welcher Benennung es auch sei, errichtet werden. Doch sind das besondere Militairstraf⸗Statut und die bestehenden Reglements für das Land⸗ und Seeheer damit nicht abgeschafft. Die Gerichts⸗Verhandlungen finden öffentlich staft. Glaubt ein Gericht, daß die Oeffentlichkeit die guten Sitten verletzen könne, so hat es dies in einem besonderen Urtheil auszusprechen, und dieses hden muß einstimmig gefaßt sein, wenn es sich um politische oder Preßvergehen handelt. Die richterlichen Beaniten sind unabsetzbar, jedoch erst, nachdem sie unter der Herrschaft der Constitution neu ernannt worden sind und wenn sie das richterliche Amt schon drei Jahre nach ein⸗ ander verwaltet haben. Die Agenten des öffentlichen Ministeriums bei den Gerichten sind wesentlich absetzbar.
Kapitel VIII. Transitorische Bestimmungen. Art. 87. Ein⸗ zelne Theile dieser Constitution können für Unsere Besitzungen jenseits der Meerenge, nach den besonderen Bedürfnissen und Verhältnissen jener Be⸗ völkerungen, modifizirt werden. Art 88. Das Budget von 1847 bleibt füt das Jahr 1848 in Kraft, und mit ihm bleiben provisorisch in Kraft die bisherigen Befugnisse der Regierung, um den verwickelten und höchst dring⸗ lichen Bedürfnissen des Staates mit außerordentlichen Mitteln be⸗ gehnen zu können. — Durch den Schluß⸗Artikel 89 werden alle entgegen⸗ stehenden Gesetze, Dekrete ꝛc. aufgehoben, und sodann werden Anordnun⸗ gen wegen Besiegelung, Unterzeichnung, Registrirung und Publizirung der Urkunde getroffen. — Folgen die Unterschriften des Königs und sämmtlicher Minister: Herzog von Serracapriola, Baron Cesidio Bonanni, Fürst Den⸗ tice, Fürst von Torella, Kommenthur Gaetano Scovazzi, Cavaliere F. P. Bozzelli, Gius. Garzia.
Das Giorn. delle due Sicilie meldet, daß Se. Majestät der König am 6. Februar in den Königlichen Gemächern Lord Minto empfangen habe, welcher die Schreiben überreichte, durch die er von Ihrer Majestät der Königin von Großbritanien und Irland als ein mit einer außerordentlichen Sendung brauftragter Gesandter beglaubigt wird.
Das 6te Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter:
Nr. 2932. Das Reglement über die Landarmenpflege und die Be⸗ handlung der Landstreicher, Bettler und Arbeitsscheuen in der Kurmark. Vom 14. Januar d. J.; und
2933. Das Gesetz über das Deichwesen. Vom 28sten dessel⸗ ben Monats. Berlin, den 25. Februar 1848. Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
Handels- und Börsen-Nachrichten.
Berlin, den 24. Februar 1848.
Eisenbahn-Actien.
Zt. 0. Schl. Lt. A 3 ½ 103 ¼ B. do. Prior. — — 0. Schl. L. B. 98 execl. Div. bz. 113 ¼, bz. u. B. Pts. Mgdb. 88 B.
— d0. Pr. B. 92 ¼ B. 92 etw. bz. 2. B. do. do. 101 ½ B. 99 ½¼ B. Rhein. Stm. 83 bz. u. 110 ½ B. do. Prior. 8 do. St. Pr. do. v. St. gar. * Sächs. Bayr. Sag.-Glog. do. Prior. do. do. St.-Vohw.
do. Prior.
8 28
Volleing.
Amst. Rott. Arnh. Utr. Berl. Anh. A. do. Prior. Berl. Hamb. do. Prior. Berl. Stett. Bonn-Cöln. Bresl. Freib. do. Prior. Chem. Risa. Cöln. Mind. do. Prior. Cöth. Bernb. Cr. O0b. Sch. Dresd. Görl. Düss. Elberf. do. Prior. Gloggnitz.
ASneöSESSS =SES=ISnggE
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—6⸗ꝙ522qEöSSNnIgSNg===gZêS;.;
99 Bi. Thüringer. Whb. (C. O.) do. Prior. Zarsk Selo.
—
102 h.
[2—
Hmb. Bergd. Kiel-Alt. Lpz. Dresd. Löb. Zittau. Magd. Halb. Magd. Leipz. do. Prior. Mecklenb. N. Schl. Mk. do. Prior. do. Prior. do. III. Ser. Nrdb. K. Fd.
Quit. Bog. 8 4 %
Kach. Mastr. 7 Berg. Mrb. Berl. Anh. B. 45 Bexb. Ludw. Brieg-Neiss. Thüör. V. Magd. Witt. Nrdb. F. W. 75 54 ¼ a † bz. a. B. . 80 ½ B.
Sturg. Pos.
Da man heute keine neueren Nachrichten von Paris hatte, so waren die Course in Folge der letzten Renten-Notirungen vom 218ten d. M. etwas matter, und das Geschäft schwächer als seither.
mMechsel- Course.
Brief.]
AmsterdamV 11A“ 250 Fl. Kurz
Z“ 1111““ 250 Fl. 2 Mt. — Nambarg. ... 300 Mb. Kurz 152 do. 300 Mk. 2 Mt. —
1 Ist. 3 Mt. 6 27 ½
300 PFr. 2 Mt. —
150 Fl. 2 Mt. —
150 Fl. 2 Mt. —
100 Tblr. 2 Mt. 99 ½
8 T 8 Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss.. 100 Thlr. 8 Teg- 99
2 Me. — 99 ½ Fraukfurt a. M. südd. . 100 Fl.
2 Mt. — Petersburg . 100 sRbl./ 3 Wochen 108
Wien m 20 Xr.... Augsburg
Breslau
107 ⅔
57 2
2 “ 8 2 8 2 8
Eländische Fonds, iü.n. Kommunal- Papiere und
— . Ggeld-Course. aeecsull. ec1 h. 10 Brief. Geld. Gew. 92 91½ Kur- u. Nm. Pfdbr. 92 V½ — Schlesische do.
88 ½ — do. Lt. B. gar. do. 91½ — Pr. Bk-AHth.-Sch
89 ⅔
— Frisdrichsd'or. 90 ½ And. Goeldm. à 5th. 95 ⅔ Disconto.
Ausländische Fonds.
Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 PFl. do. do. 300 Pl. Hamb. Feuer-Cas. do. Stuats-Pr. Anl Holl. 2 ½ % Int. — Kurh. Pr. 0. 40 ch. 95 ½ Sardin. do. 26 Fr. — N. Bad. do. 25 Fl. (Schlufs der Börse 3 URFhr.)
Getraide-Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt
Weizen 52 — 56 Rihlr. Roggen loco 35—38 Rthlr.
- pr. April † Mai 33, 32 ½ — 33 Rthle. bez.
8 Mai Juni 33 Rthlr. gb
2 Juni Juli 33 ½ — 33 Rthlr Hafer 48/52 pfd. 24 — 25 Rthlr.
- 48 pfd. pr. Frühjahr 20 Rthlr.
- 50 pfd. — 20 Rthh. Gerste 33 — 34 Rthlr. Rüböl loco 10 ½˖ Rthlr.
- Febr. †März 10 ⁄ Rthlr.
- April /Mai 10 ½ Rthlr.
- Sept. Okt. 10 7%2 Rihlr. Spiritus loco 18 — 17 ½ Rthlr.
2 Frühjahr 18 — 47 8¼ Rthlr.
— Juni. Juli 18 ½ - 18 Kthlr.
2 Juli †Aug. 18 ½ — 18 ¼ Rthlr.
Sämmiliche Getraide-Gattungen sind im Weichen geblieben, und es fehlt fortwährend an Kauflust. Spiritus ebenfalls gewichen. Rüböl behauptet sich bei schwachem Geschäöft.
Königsberg, 21. Febr. Marktbericht. Zufuhr mittelmäßig. Weizen 58— 70 Sgr. pr. Schffl., Roggen 40—45 Sgr. pr. Schffl.; große Gerste 38 — 42 Sgr. pr. Schffl.; kleine Gerste 36 — 42 Sgr. pr. Schffl.; Hafer 24 — 26 Sgr. pr. Schffl.; graue Erbsen 60 — 80 Sgr. pr. Schffl.; weiße Erbsen 55 — 60 Sgr. pr. Schffl.; Heu 13 — 16 Sgr. pr. Centner; Stroh 90 — 95 Sgr. pr. Schock.
Danzig, 21. Febr. Im Laufe der vorigen Woche wurde unser Markt mit Getraide, namentlich Weizen und Erbsen, ziemlich versehen. Von Roggen war nur wenig vorhanden. Die Preise sämmtlicher Getraide⸗ arten, wie auch von Spiritus, blieben unverändert. — Die Witterung war äußerst günstig, des Nachts gelinder Frost und am Tage Sonnen⸗ schein.
Stettin, 23. Febr. Roggen in loco schwere Waare zu 33 34 Rthlr. erlassen, pr. Frühjahr 82pfd. 34 Rthlr. zuletzt bezahlt, jetzt zu 33 ¾ Rthlr. erlassen.
Heutiger Landmarkt:
K 2
St. Schuld-Sch. Sech. Präm. Sch. K. u. Nm. Schuldv. Berl. Stadt-Obl. Westpr. Pfandhbr. Grosch. Posen do. do. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm. do.
v2 —
-9S⸗
8
Russ. Hamb. Cert. do. beilHHope 3.4. S. do. do. 1. Aul. do. Stiegl. 2. 4. A.
do. do. 5 A. do. v. Rthsch. Lst. do. Poln. Schatz0. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Pol. a. Pfdbr. a. C.
rIISs12
SnInn
Zufuhren: Weizen. Roggen. Gerste. Hafer. 2 24 — 8
Lastadie... 1 36 12 10
Paradeplatz. 28 — EEö 48 à 52 30 à 34 30 à 32 21 24 36 3 40 Rthlr.
Heu pr. Ctr. 16 ¼ a 22 ½ Sgr. 11“
Stroh pr. Schock 4 Rthlr. 15 a 22 ½ Sgr.
Kartoffeln 20 a 22 ½ Sgr. pr. Sch. v“
Spiritus aus erster Hand zur Stelle 21 %, aus zweiter Hand 20 ½ — 21 % bez., pro Frühjahr 20 ¾˖ %, pr. Juli / August 19 % bezahlt.
Rüböl in loco und pr. Mai’/ Juni 10 ½ Rthlr. zu haben, pr. Sep⸗ tember / Oktober 10¼ 2 10 ½ Rthlr. bezahlt und zu letzterem Preise gesucht.
Der Tabacks⸗Markt hat fast ganz aufgehört. Nur selten noch kommen Kleinigkeiten zur Stadt, da fremde Käufer aufs Land reisen und hier zu 4 4 7% Rthlr. kaufen. Große Partieen sind noch auf dem Lande zu haben, womit aber zurückgehalten wird. Was hier zu Markte kommt, wird nach Qualität von 3 bis 4 ½ Rthlr. bezahlt.
Breslau, 23. Febr. Weizen, weißer, 57, 63 bis 68 Sgr. gelber 54, 59 bis 64 Sgr.
Roggen fand raschen Absatz, meist für oberschlesische Mühlen, das bedeutende, aus ca. 2000 Schfl. angebotene Quantum wurde sämmtlich a 42, 47 ⅛ bis 52 Sgr. geräumt. Von Ladungen blieb 86 pfd. a 42 Rthlr., 84 pfd. a 40 Rthlr. und 83./84pfd. a 39 Rthlr., in Landsberg a. d. W., Krossen und Küstrin stehend, angeboten.
Gerste erfuhr bei stärkeren Offerten einen Preis⸗Rückgang und wurde a 41, 45 bis 49 Sgr. bezahlt.
Hafer 22, 26 bis 29 ½ Sgr.
Spiritus fest, loco 9 ½ und 9 5½ Rthlr. bez., bleibt 95 Gld. Pr. Mai oder Juni wurde a 9 ¼½ und 9 ⅞ Rthlr. gehandelt, letzterer Preis blieb für gute Abgaben zu bedingen.
Rüböl sehr flau, eine an den Markt gebrachte kleine Partie mußte a 10 ½ Rthlr. erlassen werden, 10 ½ Rthlr. blieb Br.
Der heutige Markt zeigte bei guter Frage eine festere Stimmung, da⸗ gegen lauten die Berichte auf Ober⸗Schlesien flau.
à Hamburg, 22. Febr. Butter. Schon einige Tage vor eröff⸗ neter Schifffahrt stellte sich etwas mehr Frage nach feiner holst. u. mecklenb. Frischmilchs⸗Butter ein, und sind bereits mehrere Ankäufe für den englischen Markt in dieser Gattung gemacht und mecklenb. r. von 43—45, beste hols.. mit 46 Rthlr. zur Ausfuhr bezahlt. Sämmtliche Sorten Sommer⸗ un Stoppel⸗Butter waren für den Konsum begehrt und erhielten sich auf den letztnotirten Preisen.
Droguen und Gewürze. gekommen sind, haben wir auf baldigen jetzt ist unveränderte Stille.
In Gewürzen fand geringer Umsatz statt. wie mit Piment, etwas stiller geworden, mit M — 1 züglich mit süßen Barbar. und Porto⸗Sorten, wenngleich auch bittere nicht unbeachtet blieben. In Cacao unverändert still. Lorbeerblätter, Cayenn Orleans, Quecksilber, Terpentinöl und gelber Wachs gingen etwas besser.
Veränderte Preist: „„
Cassia lignen 7 ¾ a 8 ½ Sch. pro Pfd., Kokosnußöl 8 a 46 Mk. pro 100 Pfd., Lorbeerblätter,13, 13 ½ Mk. pro 100 Pfd. Mandeln, hittere Barb 28 2 28½ Mk., süße Barb. 34 ½ a 35 Mk. pro 100 Pfd., Orleans Capenne in Bast 6 ¼1 a 6 ⅜ Sch. pro Pfd., Piment engl. 5 8. 5½ Sch. Pfd., Quecksilber 51 Sch. pro Pfd., Terpentinöl, amer. 25 ½ Mk. pro 100 Pfd. bayonner 26 Mk., gelber Wachs 15 a 15 ½ Sch. pro Pfd., engl. Zinn in Blöcken 9½ Sch. pro Pfd.
London, 19. Febr. Geldmarkt. Consols sind gestern auf die vorgestern Abend erfolgte Anzeige in Betreff der Zinsherabsetzung der Er- cheauer Bills von 3 Pre. a 2 ¾ Pee. pr. 100 sd. und pr. Tag (also auf 3 Pfd. 16 Sh. ½ Pre. pr. A.) auf 90 —% pr. baar gestiegen, doch brachte die flauere pariser Rentenotirung wieder einen Rückgang zu Wege und schloß man pr. baar 89 ¾ *2 ½ und pr. 13. April 89 ¾ a 90. Die Börse
sehr gespannt auf das Resultat der heutigen Parlaments⸗
war übrigens boc es. 182s Sitzung in Betreff der Finanz⸗Vorschläge des Ministeriums, und die Spe⸗
Da bereits einige Schiffe an die Stadt febhaften Handel Hoffnung, bis
Mit Cassia lignea ist es, andeln etwas lebhafter, vor⸗