Königl. Hoheit bereits; gen schon jetzt zu glückenden Thatsache mer mehr und mehr befestigen und von Glück und Wohlfahrt des gesammten deutschen unser innigster Wunsch. ( andelbarer Treue und Ergebenh
jefster Ehrfurcht verharret
stärken und so zur ur des Großherzog⸗ Vaterlandes werden! Heruhen Ew. Königl. Hoheit eit huldvoll aufzuneh⸗ Königl. Hoheit unterthänigst treu gehorsamste der Landstände.
seitige Vertrauen im egensreichen Quelle thums, sondern auch st unser sehnlichster,
die Versicherung
men, womit in t
erste Kammer
Darmstadt, 7. März 1848.“ In der 11ten Sitzung se der huldvollen Aufnahme, welche den Adressen zu in Kenntniß. Das Fr. J. Odenwald erhalten wi — fentlichen Ordnung, hervorg Beauern gegen die Standes Fürstenau und Schönberg. wo gegen 2000 Bauern dem ten und ihm durch eine Deput zu erkennen geben ließen, und denselben bei der zw welcher Abschaffe fordert wird. Aeußersten Eigenthum Augenblicks
äsidium die Kammer von Theil geworden sei,
tzte das Pr.
meldet aus Darmstadt vom 10. März: „Aus dem r Nachrichten von bedeutenden Störungen der öf⸗ aus der beharrlichen Opposition der äflichen Häuser Erbach, Emeute zu Erbach, Schloß rück⸗
herren der drei gr Vorgestern tobte die Grafen Eberhard vor das ation ihre sehr ungestümen Forderungen bereinstimmung mit der von nen Petition, in hne Weiteres ge⸗ wie es schien, zum
zwar in Ue letzthin übergebe sherrlichen Rece altung so vieler,
eiten Kammer ung aller stande
Die drohende H entschlossenen gefahrvolle, im Drange weichen und chtete auf das Präsentations⸗ cher Stellen in der Grafschaft die schon in vier Wochen gänzlich Grund⸗Renten ꝛc., so daß Verzichtleistung gerichtliche gen weiter nichts übrig Feldern, Wäldern ꝛc.
in welchem er förm esetzung geistlicher und auf alle Jagden, sollen, auf Zehnten, diese ihm abgedrungene von seinem Vermö mmobiliar Besitz an F Fürstenau so
recht bei B Erbach⸗Erbach, freigegeben werden dem Grafen, wenn Gültigkeit haben könnte, bleiben würde, als sein Der Graf Albert zu Erbach wonach er bei Ablösung der trage des Werth ses Ansinnen und erklärte, Das vor etwa zwölf Jahren e Grund⸗Renten bestimmt den „Rente als Ablösungssumme für die P en zu Erbach⸗Schönberg den, welche in seine Priv verlangt haben,
Ilte eine Urkunde ausstellen, Grund⸗Renten mit dem sechsfachen ei; er verweigerte jedoch die⸗ ar nichts dafür nehmen Betreff der en Betrag des Wer⸗ flichtigen. Eben so von Bauernhaufen atrechte tief eingreifen. daß derselbe ihnen den Zeit der vorjährigen Theurung zu s von dem gräfl. Rentspeicher abge⸗ Die Bauern handeln doppelt un⸗ mit der größten Huma⸗ nberg mit großen Opfern r viel Gutes gestiftet hat. h. Ministerialr eise in den Odenwa Verbindung, um so mehr, als dieselben eine regierung dringend zu erhei⸗
es derselben zufrieden daß er lieber g. rlassene Gesetz in Ablösung der achtzehnfach thes der Grund sind dem Graf thungen ge So sollen sie unter Anderem für die ihnen zur
hnlich billigen Prei änzlich erlasse. weil er sie stets
einem ungewö lassenen Früchte g. dankbar an ihrem Grafen, nität behandelt und i aus seinem Vermögen schon seh scheinlich steht die von gestern angetretene R. schenden Unruhen in Beschwichtigung von Seiten der Staats schen scheinen.“
n der Grafschaft Schö
athe Herrn Eigenbrodt d mit den dase
n⸗Meiningen. (D. A. Z.) Der Vorberathung des Budgets Punkte von allgemeiner Bassermannsche Motion des stehenden Heeres Bevor jedoch dieser
Herzogthum Sachser Finanz⸗Ausschuß der L Gelegenheit genommen, si Wichtigkeit ar und Anträge in den Eingang seines Bericht zur öffentlichen ständist öffentlichte die Staats
„Wir Bernhard, Herzog zu in welche die Ereignisse der letzten Tag versetzt haben, fühlen wir das dringe treuen Stände des Herzogthums aus mit ihnen auch jetzt, wie von jeher, den siche res Vaterland durch die Brandungen aufgere ern. Die sittliche Kraft unseres Volkes, w hmvoll bewährt hat, rufen wir z heil aus dem eigenen arf ins Auge faßt, dasselbe löes fremd, sondern weil es gut ist, Liebe und Treue bewahrt, annesmuth erzeugt, auf die Dauer Stand
andstände hatte bei ch über verschiedene und namentlich die auf Preßfreiheit und Verminderung Berichts aufgenommen. chen Berathung gekommen wo März folgendes Reskript:
In der ernsten Zeit, Folge Europa
iszusprechen,
Regierung am 8. Sachsen⸗Meiningen ꝛc. e in überraschender Bedürfniß, uns offen gegen die ge⸗ rechen, indem wir in der Eintracht rsten Weg erblicken, um unser theu⸗ aften glücklich durch⸗ d in bösen Tagen unächst an, die sittliche Kraft, Innern erzeugt und das fremde aber nur nach besonne⸗
gter Leidensch elche in guten un sich bisher ru welche sich zum besten T außerhalb zwar fortgesetzt sch ner Ueberlegung und nicht, eignet, und vor Allem dem die sittliche Kraft endlich, welche um dem drohenden Feinde,
bewährten eigenen Guten L.
er auch komme, inneren Zuständen hat bisher Friede genten und den Regierten s hierbei auch ferner verbleiben werde. hin an der Spitze der einem und die getreuen
tracht zwischen dem Re gewaltet, und mit Gottes Hülfe hoffen Wir, d soll Uns auch ferner zustrebenden B
diesem Ziele hi
vernünftigen Stände werden nach auch künftig sich um Uns daß die Sicherheit und der Kraft und Einig⸗ werden Wir es uns eine Bande der Ver⸗
ewegung erblicken, n mit patriotischem Gemeinsinn chdrungen von der Ueberzeugung, nzelnen deutschen Staaten mit Vaterlandes stehe und falle, lassen, auf eine engere Knüpfung der den Bundesgliedern n dem Bunde mit allem ften diesjährigen Sitzung ist den einzelnen der Preßfreiheit, d nöthigen Garantieen gege mit den schon lautbar gewor⸗ geben Wir daher die Censur, Gebrauch haben machen lassen, Anlage das dieserhalb entwor⸗ gesetz mit den nöthi⸗ vorbehaltenen vorerwähnten verfassungsmäßigen Oberlandesgericht mit den tieen des öffentlichen Gerichts⸗ Beschleunigung ich die Räthlichkeit der welcher außerdem eine welchen eine Gemeinschaftlich⸗ würde vorausgehen müssen, in Nationalbewaffnung, Staaten das Verlangen ausgesprochen hat, Feind in unserem Lande nicht kennen und ge Sinn unseres Volkes n Unruhen und Tumul⸗ Anordnung selbst nicht so kostbaren Mittel und ch kein Bedenken, denjeni⸗ ürfniß dazu fühlen, die Bildung von S fNachsuchen zu gestat dem gegenwärtigen 8 Finanz⸗Gesetz für Stände werden sich die Verhandlungen übe lrige Vereinigung Unsererseits wird hierzu den, und behalten wir uns vor, getreuen Ständen zu eröffnen,
Wohlfahrt der ei keit des Gesammt⸗ ernste Pflicht sein
und auf eine Nachdruck hinzuwir⸗ gefaßten Beschluß Bundesstaaten die unter den für die n Mißbrauch
Volks⸗Elementes i ken. Durch einen in der zwöl der deutschen Bundes⸗Versammlung Aufhebung der Censur übrigen Bundesstaaten 1 der Presse freigestellt.
denen Wünschen . von welcher wir ohr hiermit gänzlich auf und fene vorläufige Gesetz,
Bestimmungen
Beschlußfassung
und Einführung und den Bu In Uebereinstimmung erer getreuen Stände
hnehin stets den mäßigsten proponiren in der
welchem ein vollständiges Preß über Preßvergehen erst
Zustimmung. seit längerer Zeit ist unser Lande die Garan Wir werden für die thunlichste er Sorge tragen und zugle s der Geschworenen digung mit der
erfahrens zu einer Gesetzesvor Einführung de ähere Verstän eit des Oberappe Erwägung ziehen I nach welcher sich in halten wir, da wi das feste Vertrauen hegen, auch in der jebigen Kri ten fern halten wer für räthlich, um ni Kräfte allzusehr zu gen Gemeinden, welche das wachen aus ihrer Mitte au „Vor Allem thut unter Verständigung über da Die getreuen Wunsche vereinigen, ckürzt und eine ba
lage hierüb
chtes besteht, Eine allgemeine
r einen inneren sich der verständi ren und von innere nicht für nöthig un cht die für dri
Bir haben jedo
Drange der Umstände eine die laufende Etats⸗Pe⸗ daher mit uns in dem r die Etats thunlich ab⸗ beanstandeten Posten er⸗ bereitwilligst die Hand geboten wer⸗ ere nähere En
sobald der gedru
ckte Bericht des Finanz⸗ ch 5 2
g. 2 8
—2 710
Ausschusses über die Etats vorliegen wird. Zu einer mannhaften Ver⸗ theidigung deutscher Selbstständigkeit, Freiheit und Ehre gegen jegliches fremde Gelüste bedarf es nicht erst noch der Anmahnung, die glü⸗ hendste Liebe für diese unsere kostbarsten Güter lebt ja in unser Aller Brust. Die nahen Gefahren, welche unter den jetigen Konjunkturen ih⸗ nen drohen, sind jedoch nicht zu verkennen⸗ und wir haben daher nicht ge⸗ zögert, wegen Ausrüstung unseres Kontingents schon jetzt die nöthigen An⸗ ordnungen treffen zu lassen, damit dasselbe auf den ersten Ruf seiner schönen Bestimmung folgen könne. Kommt es wirklich zur vollständigen Mobilmachung und zum Ausmarsch unserer Truppen, so werden zur Deckung der daraus erwachsenden neuen Last die vorhandenen Mittel für die Dauer nicht ausreichen. Auf diesen Fall hin beabsichtigen Wir daher, von Unseren getreuen Ständen einen außerordentlichen Kredit zu begehren und in den nächsten Tagen eine motivirte Vorlage hierüber ihnen zugehen zu lassen. Der Patriotismus der getreuen Stände verbürgt uns im voraus die Verwilligung, und das Gouvernement seinerseits wird das Vertrauens⸗Votum als ein nur in dem äußersten Nothfall zu nutzendes heiliges Unterpfand betrachten. Wir haben unseren Behörden die strengste Sparsamkeit in der Verwendung der ihrer Verwaltung zugewiesenen Exigenzen anempfohlen, damit die auf die Seg⸗ nungen des Friedens berechneten Mittel, so weit dies irgend ohne allzu große Beeinträchtigung ihrer ursprünglichen Bestimmung zulässig erscheint, dem Zwecke, welcher jetzt der dringendste ist, der Vertheidigung deutscher Selbstständigkeit und Freiheit gegen äußeren Angriff, zugewendet werden können. Außerdem werden wir im Falle des Ausmarsches der Truppen alle nach Bestreitung der etatsmäßigen Bedürfnisse disponibel zu machenden Do⸗ mainenmittel der Landeskasse zu demselben Zwecke zuweisen lassen. Mei⸗ ningen, den 7. März. Bernhard Erich Freund. von Werthern. Dr. Brandis.“
Der Eindruck der vorstehenden Eröffnung wurde dadurch ge⸗ schwächt, daß ein Abgeordneter derselben sofort den Antrag auf Zu⸗ rücknahme des Gesetzes vom 25. März 1826 anschloß, welches dem regierenden Herzoge statt der früheren Civilliste den Abwurf sämmt⸗ licher Domainen gegen einen jährlichen Zuschuß von 30,000 Fl. zur Statskasse zugesteht.
Eine am Nachmittag desselben Tages improvisirte Bürger⸗Ver⸗ sammlung, in der leider auch einige aufreizende Unbesonnenheiten laut wurden, leitete eine Petition au die Landstände in Betreff wei⸗ terer Wünsche ein und steigerte dadurch die natürlich auch hier schon vorhandene Aufregung. Bei einer zweiten, am 10ten abgehaltenen Bürger⸗Versammlung betheiligten sich die städtischen Behörden; so wurde dieselbe in ungestörter Ordnung abgehalten und hat einen durchaus beruhigenden Eindruck hinterlassen. Angenom⸗ men wurde in derselben eine Dank⸗Adresse an den Ab⸗ geordneten, welcher die Zurücknahme des Gesetzes vom 26. März 1846 beantragt hat, und eine Petition an die Landstände; die Haupt⸗ punkte der letzteren sind die Bitten um freies Associationsrecht, um Revision des Wahlgesetzes, um Schwurgerichte, um Vereidigung des Militairs auf die Landesverfassung, um Schutz der Gewerbe, um Aufhebung der Salzsteuer, um Verminderung des stehenden Heeres in ruhigen Zeiten und einige Punkte von örtlichem Interesse.
Herzogthum Sachsen⸗Altenburg. (Magdb. Ztg.) In Altenburg wird eine Petition an den Herzog vorbereitet, mit den Anträgen auf freie Presse, Oeffentlichkeit der ständischen Ver⸗ handlungen, wie der der Stadtverordneten, Oeffentlichkeit des Ge⸗ richtsverfahrens mit Einrichtung von Schwurgerichten und Abände⸗ rung des Wahlgesetzes für ständische Vertretung.
Herzogthum Anhalt⸗Deßau. Am 10. März wurde Sr. Hoheit dem Herzoge eine mit 399 Unterschriften versehene Adresse überreicht, worin nachstehende Wünsche ausgesprochen worden:
„Eine zeit⸗ und volksgemäße Staats⸗Verfassung, durch welche der Art. 13 der deutschen Bundes⸗Akte verwirklicht wird; Feststellung und öffentliche Bekanntmachung des Staats⸗Haushalts und eines Staats⸗Einnahmen⸗ und Ausgaben⸗Budgets; vollständige Preßfreiheit, namentlich für inländische An⸗ gelegenheiten, auf Grund der den einzelnen Bundes⸗Regierungen durch den Bundesbeschluß vom 3ten d. M. hierzu ertheilten Ermächtigung und zur Verwirklichung des Art. 18 der deutschen Bundes⸗Akte; Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens und Schwurgerichte; Hinwirkung beim hohen deutschen Bunde in Gemeinschaft mit anderen Regierungen, daß außer der Censur auch alle übrigen seit 1819 gegebenen Ausnahme⸗Gesetze zurück⸗ genommen und die karlsbader, frankfurter und wiener Konferenz⸗Beschlüsse von 1819, 1832 und 1834 wieder aufgehoben werden; baldige vollständige Gleichstellung der Israeliten mit den Christen in bürgerlichen Rechten und Pflichten. Sodann wird gebeten, daß der Herzog sich bewogen finden möchte, in den Gegenden des Landes, wo die Bewohner der Ort⸗ schaften, aus Mangel an anderweiten Erwerbsquellen, gänzlich oder großen⸗ theils auf den Landbau angewiesen sind und gegenwärtig bei großer Be⸗ völkerung und geringem Privat⸗Grundbesitz nicht so viel erwerben können, um genügenden Unterhalt zu haben, die Herzoglichen Domainen nach und nach, wenn nicht ganz, doch wenigstens zum Theil zu dismembriren und, unter besonderer Berücksichtigung der ärmeren Einwohner, einzelne Stücke derselben zu verkaufen oder erblich oder zeitweise in Pacht zu geben, das in Aussicht gestellte Gesetz über Separationen und Ablösungen von Frohnen und anderen Lasten baldigst zu veröffentlichen, so wie Maßregeln zur mög⸗ lichsten Verminderung der Wildschäden zu treffen und ein Gesetz zu erlassen, wodurch den von Wildschaden betroffenein Grundbesitzern ein vollständiger Ersatz dieses Schadens rechtlich gesichertswerde. Ferner werden Maßregeln zur Hebung des so sehr daniederliegenden Gewerbe⸗ und Handels⸗Verkehrs gewünscht, und es wird die Bitte ausgesprochen, daß bei Anschaffung von Bedürfnissen für den Staat und die Herzogliche Hof⸗ und Haushaltung möglichst die Erzeugnisse der inländischen Industrie berücksichtigt werden möchten. Es wird ferner gebeten, diejenigen Abgaben und Steuern, welche insbesondere den Armen zur Last fallen, naͤmentlich die in Deßau und einigen anderen Städten bestehende Consumtionssteuer, so wie die Mahl⸗Accise, sofern dies irgend thunlich, aufzuheben oder behufs einer gerechteren Ausgleichung zweckmäßig zu modifiziren; und endlich die Städte⸗Ordnung von 1832 bal⸗ digst revidiren zu lassen, die Befugnisse und den Wirkungskreis der Stadt⸗ verordneten zu erweitern und die städtische Obrigkeit in 2 eßau von dem Herzoglichen Stadt⸗ und Landgerichte daselbst zu trennen. Die Adresse schließt sodann folgendermaßen: „Sollten, was Gott verhüte, einzelne Ver⸗ blendete und Bethörte im Lande aus den Bewegungen der Zeit Veranlas⸗ sung nehmen, Ruhestörungen zu versuchen, so wird das durch die gnädigste Erfüllung seiner dringenden Wünsche zum thatkräftigen Danke gegen seinen Fürsten verpflichtete und für das Wohl seines Vaterlandes begeisterte Volk, um solche verbrecherischen Versuche im ersten Keime zu ersticken, Ew. Hoheit und höchstderen Behörden sofort jeden thätigen Beistand leisten, zu dem es auf⸗ gefordert werden dürfte. Die städtischen Bürgerschaften sind bereit, wenn Ew. Hoheit sie mit Waffen versehen zu lassen geruhen wollen, sich dem Dienste des Vaterlandes zu weihen und die Verantwortlichkeit für die Ruhe und Ordnung im Lande zu übernehmen. Die Zweckmäßigkeit einer solchen, bereits in anderen deutschen Ländern in diesen Tagen ins Werk gesetzten, höchst beruhigenden Maßregel hat sich durch die Erfahrung bewährt, und möchte namentlich jetzt schon deshalb wünschenswerth sein, weil die Mög⸗ lichkeit eines nahen Ausmarsches des anhaltischen Truppen⸗Kontingents vor⸗ liegt und beim Eintreten einer solchen Eventualität das Vorhandensein einer bereits in den Waffen eingeübten wohldisziplinirten Bürger Garde einer ge⸗ fährlichen Verlegenheit vorbengen würde.
„Mit — wir dürfen cs bekennen — vertrauungsvoller Spannung er⸗ wartet das anhaltische Volk die allerhöchste Entschließung Eurer Hoheit. Möge sie schnell, möge sie so erfolgen, daß nicht dumpfe Bitterkeit der Ge⸗ müther, nein, ein lauter Jubelruf der Freunde, der Begeisterung, des Pa⸗ triotismus ihre Wirkung und das Wohl unseres Fürstenthrones und Für⸗ stenhauses und des ganzen Anhalt⸗Landes die nachhaltige Folge sei. Möge die allerhöchste Entschließung Höchstihrem Namen in der unvergänglichen Dankbarkeit der Nachwelt ein alle ehernen Monumente weit überdauerndes Denkmal schaffen, möge sie Höchstihren Regierungs⸗Nach olgern die schönste, herrlichste Erbschaft, die Liebe und Treue eines freien, würdigen Volkes sichern. E118“
Landbgrafschaft Hessen⸗Homburg Am 7. März wurde in Homburg nachstehendes
licht:
ben, daß die von ihnen vorgetragenen Bitten mit den allgemeinen Wün
schen der Bevölkerung übereinstimmen, in Folgendem Unsere gnädigste Ent⸗
schließung zu vernchmen: . „Vor Allem haben wir die unter Ziffer 1, 2, 7 und 9 der bezeichne ten Eingabe erhobenen Gesuche um Preßfreiheit, Oeffentlichkeit und Münd lichkeit des gerichtlichen Verfahrens mit Schwurgerichten, politische Amnesti
und Aufhebung der privilegirten Gerichtsstände sofort bewilligt, und es wur
den die desfalls nöthigen Verordnungen, unverweilt veröffentlicht werden. Auch wollen wir unsererseits dem unter Ziffer 3 ausgesprochenen Wunsche nach einem allgemeinen deutschen Parlamente nicht entgegentreten. Ferner wollen wir (ad 4) das freie Petitionsrecht gestatten, und indem wir, was die Volksversammlungen betrifft, die Polizei⸗Behörden angewiesen haben, denselben vorläufig kein Hinderniß in den Weg zu legen, behalten wir uns vor, diesen Gegenstand demnächst nach dem Vorgange der benachbarten Staa⸗ ten auch gesetzlich zu regeln. Der Bitte um bürgerliche und politische Gleichheit alls bereit, zu willfahren; raeliten in unserem Amte Homburg “ findet und zur Ordnung der letzteren bereits früher
ohne Unterschied des Glaubens (ad 5) sind wir ebenfa da dieselbe übrigens lediglich auf die Verhältnisse der Is
die Einleitung getro
bereits ins Leben getreten ist. Sodann sind wir (ad 8) gewi
führung einer neuen Gemeinde⸗Ordnung stattzugeben, sobald 8 2 9e 8 8
UI, vollendet sein wird. Was ferner (ad 10) die Ueberweisung der in die Staatskasse
wir geneigt, auch bewilligen. Dem sub 11 ausgesprochenen 8 wie beantragt, wollen wir id wir gesonnen, ein neues als von unseren Unterthanen ihre des⸗ ichnet sein werden. Jedoch wollen wir den
Großherzogthum Hessen in Aussicht stehende Revision der dortigen Ordnung, welche diesseits zum Muster genommen werden so
fließenden Aeccise an die Gemeindekassen betrifft, so sind diese Bitte nach dem Antrage zu iger Wunsche nach einer landständischen Verfassung, hiermit ebenfalls willfahrt haben. Eben so si Steuergesetz insofern einzuführen, fallsigen Desiderien näher bezei Bittstellern nicht verhehlen,
weil dazu
hessischen Zehnt⸗ und Grundrenten⸗Ablösungs⸗Gesetzes bewilligen. „Indem wir nun hierdurch, s
rung der in ihrem eigenen pekuniären Interesse dringend erforderlichen Ruhe und Ordnung in hiesiger Stadt, so wie überhaupt im ganzen Lande durch⸗ weg vermeiden und fernerhin dahin trachten werden, die von der göttlichen Vorsehung uns und unserem landgräflichen Hause noch zugemessenen weni⸗ 1— Verweilens unter unseren Angehörigen nicht weiter zu trü⸗ jeselben in dieser Voraussetzung unserer fortdauernden
gen Tage des ben, wogegen wir d n. fortdauer Gnade versichern. Gegeben Homburg, den 6. März 1848. Gu st a v.“
Fürstenthum Lippe⸗Detmold. (Hannover. Ztg.) Am 7. März hatten der Magistrat und die Stadtverordneten von
Detmold an den Landesfürsten die nachstehende Petition gerichtet:
„Durchlauchtigster Fürst, gnädigst regierender Fürst Stadtverordnete der Residenzstadt Detmold, uns verp den Wünsche in Bezug auf dies Verfassung und die Verw unterthänigst vorzulegen, vonf deren gnädigster Erfüllung, Ueberzeugung nach, die Ruhe und das Woh Landes abhängen wird.
„Wir wünschen: 8
1) Wiederherstellung des Vertrauens zwischen 2 Für das hierzu geeignetste Mittel erachten wir vorläufig: a) sammenberufung der Landstände, und b) Gestattung unbedingte
Volksvertretung und nicht, wie bisher, eine bloße
nen Stän selbstständigen
gelung des Finanzwesens, Vereinigung des Staa
Domanial⸗Haushalte, und er Regenten.
die Verfassung. 8) Volksthümliche Wehrverf
der Rent⸗Kammer, so lange noch eine gesonderte Domanial⸗Verwaltung
besteht. gehorfaͤmste Magistrat und Stadtverordnete der Stadt Detmold.“ Es erfolgte darauf am Sten d. M. die folgende Resolution: „Serenissimus lassen dem Magistrate und den Stadtverordneten au
ihre am heutigen Tage höchsten Ortes eingereichte Vorstellung vorläufig er⸗ öffnen, daß Höchstdieselben bereits aus eigener Bewegung die Einberufung
W 0
Ihrer getreuen Stände, um mit denselben in dieser bewegten Zeit das Wohl des Landes zu berathen, beschlossen hatten, und wird eine Bekauntmachung desfalls durch das nächste Regierungsblatt ergehen. Die vorgetragenen
und dürfen sich die Bittsteller zum voraus überzeugt halten, daß Serenissimus zu Allem gern die Hand bieten werden, was zur Wohlfahrt Höchstihrer geliebten Un-
Wünsche und Anträge werden alsdann reiflich erwogen werden,
terthanen irgend beitragen kann. . 8e den 8. Marz 1848. Fürstlich Lippesche Regierung. W. Eschen burg.“ die nachstehende weitere Bittschrift einzugeben: „Durchlauchtigster Fürst! „Gnädigst regierender Fürst und Landesherr! heuti „Ew. Hochfürstliche Durchlaucht haben uns unter 9 Tage die gnädige Gewährung des von uns ausgebdrits 88 sches einer sofortigen Berufung der Stände des 8 9 krUneig lassen, wofür wir unseren unterthänigsten Dank hiermit ⸗ u“ ist die Aufregung der Bewohner unseres Landes, “ als auf dem flachen Lande, sicherem Vernehmen 82 zul vnnc g. zgelae⸗ gen, daß sie auch durch sofortige Bekanntmachung dirselbe wi 8992 8 1s tion nicht würde beschwichtigt werden können; 99 1 Klichste * 8⁴ genheit des, wie allgemein bekannt, auf Anen der C. sten Tagt veverhe henden Zusammenströmens einer außer
Ew.
s Gewiss unden 88 ;2 esenen. ger es,venenne unserer innigen Ueberzeugung nach diese große 7 zug „vildete Gefahr zu beseitigen im Stande sein würde.
und sicher nicht blos eingebi Düesah Mitte besteht, iunterthänigkeit vorgelegten Punkte, welche Höchstsi
Dur 11 2 82 Durchlaucht heutes rathung mit den Landständen aus eigener Machtvoll⸗-
ohne vorgängige ewähren im Stande sind. Als solche Punkte glauben wi
kommenheit 9⸗ tterthänigsten Eingabe vom gestrigen Tage unter folgenden
ie in unserer une . - E aufgeführten bezeichnen zu müssen:
* Wien, und alten Generale werden or einigen Tagen mmandant zu 3 anterie ⸗Regimen
10. März. Die Reihen der Regiments⸗Inhaber och vor Ausbruch eines Krieges sehr ib der Feldmarschall⸗Lieutenant und hstadt, Freiherr von Reisinger, In⸗ ts Nr. 18, und die beiden in Ruhe⸗ Lieutenants Graf Hochenegg, Inhaber 6 Nr. 20, und Ritter Milanes sind sehr ge⸗ Wicergenesung nicht mehr zu erwarten. rz fstgesetzte Eröffnung der Versammlung Landzünde findet bei der Dringlichkeit der 13. Muz unabänderlich statt. Wie verlautet, 1 die Stände überreicht werden, um sie so⸗ Ueberhaupt hat die Absicht der Stand der Berathung in allen stän⸗ nen guten Eindruck gemacht. Die er⸗ Allesnach der Eröffnung des Landtages, eine cht werig beitragen, die ohnedies sehr erregten
Nr. 3. Voll⸗ Landstände in Möglichste Ver⸗
„Nr. 1b. Oeffentlichkeit der stä bandlungen. kennung der verfassun d bei der Gesetzg Militairs und B che Wehrverfas Sofortige Gewährung unb itwirkung für eine Revision der 11 für die Konstituirung nthebung der MN i bei fürstlicher
ndischen Ver gsmäßigen Rechte der ebung. Nr. 7. eeidigung desselb ssung mit selbst edingter Preßfr.
ständige Aner Finanz⸗Angelegenheiten un minderung der Kosten des Nr. 8. Volksthümli
gelichtet; v Festungs⸗Korn haber des Inf and befindlichen des Infant fährlich erk
„Wir Gustav, von Gottes Gnaden, souverginer Landgraf zu Hessen c. Auf die am gestrigen Tage von einer Deputation aus Unserer Stadt und Unserem Amte Homburg Uns überreichte Vorstellung geben Wir den auf derselben zahlreich unterzeichneten Bittstellern, da Wir wahrgenommen ha⸗
gewählten Offi⸗
Verhältnisse des eines deutschen ditglieder fürst⸗ Rentkammer. cherung entsprechen⸗ ng nothwendig chneten Gefahr
Zusicherung geei oll⸗Vereins, un Parlaments; licher Regierung von i minder wird in Bezug der Vorlagen an die Dann aber
erie⸗Regiment rankt und ihre ie für den 15. der niederösterreichischen Umstände Montag den sollen mehrere dann Allerhöchsten drei oberen Stände, dischen Angelegenheiten zu sehnten Reformen erwarte Täuschung hierin würde ni⸗ Gemüther zu erbittern. Alle Nachrichten au man vermeidet aus wohl und schmeichelt sich, einstweilen solche A eintreten, die ein längst erkamntes, Provinzen befriedigen. Wie verlautet, w Freiherr von Talatzko, der allgemeinen Hofk Kremer, Verfasser des unglücklichen monatlichen Urlaub erhalten, nahdem er das Angelegenheiten abtreten mußte.
Rußland und Polen. Närz. Das Journal de Saint ält die ersten Nachrichten ie reichen bis zu der Ein⸗ Blatt erklärt t seit dem 23sten Berichte dem Journ
d eben so Nr. 12 die sofortige E hren Nebenämter auf die übrigen Punkte d
bevorstehende Stände⸗ in Erwägung der
außerordentlichem Wege Bekanntmachung der
Adressen aur Orts vorzulgen.
chfürstlichen Durchlaucht den vierte
e zur Erreichung Beruhigung des sind wir zu⸗ hiesiger Stadt Verantwortlich⸗ all der Nichtgewährung un Hochfürstlichen Durch⸗
bewerkstelligende mit Zuversicht zu erwartender des beabsichtigten Zweckes, Landes, unerläßliche Bedingung nächst für die Aufre mit verantwortlich, keit für den hoffentlich nicht zu serer Bitte gänzlich von uns laucht Regierung zurückfallen „Wir verharren in treugehorsamste Am 9. März früh
renden Resolution ein lichst vollstän Als städtische he und Ordnung in issen aber mit Bedauern diese unsere
befahrenden F lehnen und auf Ew.
chfürstlichen Durchlaucht
liche Entschließung
s Italie in der letzteren Zei berechmter Klugheit Regigcung werde ni nordnungen verfügen, tief gefühltes
t sind beruhigend; weiteren Konflikt cht länger zögern und in deren Folge Bedürfniß für die
Unterthänigkeit Ew. Ho 1 at und Stadtverordnete.“
een worden ist, so wird dieser Punkt ohnehin alsbald ist nun die folgende fürst nach den Wünschen der Bittsteller seine Erledigung finden (s. das gestrige Blatt der Allg. Pr. Ztg.). Auch dem Verlangen nach Volksbewaffnung (ad 6) ist willfahrt, indem wir nicht nur die Errichtung einer Bürgerwache
in hiesiger Stadt genehmigt haben, sondern dieses Institut auch theilweise 1 illt, der Ein⸗
Regierungspräsident, ein Nachfolger der Vicepr Münch⸗Bellinghausen. Hofrath lpatentes, hat einen zwei⸗ Referat in Cisenbahn⸗
Die in der Mir weiter zu derösterreichische rdneten vorgetragenen Wi Trennung der Stellen bei hrt und das Nöthig obiger Eingabe vorgetragenen ierung das Nöthige mitgetheilt, ände nicht vorgegriffen werden soll.
önnen dieses unter den Bürgern darauf, daß dieselben Alles anwenden,
gegangenen Vorstellung des Magistrats und insche wegen Gewährung der g und Kammer habe Ich Auch die übrigen Mir in n und habe der R Rechten der Land⸗
der Stadtvero pensionirt und s. ammer, Friherr e angeordnet. ünsche erfülle Ich gerr wodurch jedoch ctwaigen Der Magistrat und die Stadtver bekannt machen, und vertraue Ich um die öffentliche Ruhe zu er⸗
bereits gewä
St. Petersburg, 7. Petersbourg über die Februar⸗ setzung einer provis⸗ zugleich, daß in St. P Februar ausg Francfort ist auch das Jo Petersburgi
heutigen Tage eunth Revolution in Paris; orischen Regietrung. etersburg die französische Po und daß es seine und der Allg. Preuß. Ztg. urnal de St. Petersbour
„Detmold, den
Freie Stadt Fr Vernehmen nach daß eine Revisio der Berathung der zu diesem zulegenden Vorschläge beschäftigt. Ueberzeugung aufgedrungen Aussicht hätten, berathung namentlich solcher Männer Versammlung bedürfen, welche das richtige Würdigung der gegenwärtig Bundes⸗Versammlung soll daher aufgefordert haben, Männer des öffentlichen zu diesem Zwecke hierher zu senden.
Nachstehender Auszug der freien Stadt Frankfurt ist am 10. März zur Bürgerschaft gebracht worden: —
„Auf die unterm 4ten und 6ten laufenden Mo ier großen Anzahl hiesiger Staats⸗Angehörigen er Senat hat das in der Eingabe und in den derselben lediglich beitretende großen Anzahl hiesiger keit des Gegenstandes sten Zusammen einer die Freiheit, tion fest begründenden Fortbi der Senat niemals verkannt. daß der Senat, leichen Bemühungen ß alle seit dem Jahre 181 schen Bundes baldigst chlands laut gewordene
8. März 1848. Leopold, Fürst zur Lippe.“
ankfurt. (O. P. A. Z.) hat die Bundes⸗Versammlung, n der Bundes⸗Verfassung nothwendig ist, Bundes⸗Regierungen vor⸗ jedoch bald die amit diese Vorschläge mehr ähren, sie der Mit⸗ der Bundes⸗
Das genannte.
3 2 1 U 8 9
daß dieser wichtige und schwierige Gegensand davon ausgehend, 60 8 Flickli Erledigung nicht finden kann,
auch aus dem Grunde eine augenblickliche Erledigung nie —
den he die Arbeitskräfte unserer betreffenden Behörden offenbar nicht aus⸗
reichen. Endlich wollen wir (ad 13) die Einführung des Großherzoglich
Zwecke den Es soll sich ihr g wie die deutsche St. nicht erschienen, und man er⸗ ichkeiten der Grund (Die warschauer Zeitungen Vorgänge in Pa⸗
haben, daß, d Befriedigung zu gew von außerhalb öffentliche Vertrauen auf en Zeitverhältnisse besitzen. Die sämmtliche Bundes⸗ Regierungen Vertrauens unverzüglich
sche Zeitung, ein paar Tage fährt aus demselben nun, daß der Suspension der Zeitungen gewesen. enthalten bis zum 10. März no ris, und es ist in diesen Blättern der Entlassung des Guizotschen Ministeriums kein der erschienen.)
o weit es in unseren Kräften steht, den d gc aass,Zest Wünschen unserer bis daher uns und unserem landgräflichen Hause treu ergeben gewesenen Unterthanen nachgegeben haben, sprechen wir denselben
1 8 r e ch nichts über die sogleich unsere ausdrückliche Erwartung aus, daß sie nunmehr jegliche Sto⸗ ch
überhaupt seit der Nachricht von Artikel Paris wie⸗
Fr Gwveich.
lle des Großen Raths Der Charakter des gegenwärtigen Regi⸗
aus dem Protoko 18
Paris, 8. März. ments mit seinen Konsequenzen beginnt schon, 1h 1. „Unter den Verhäͤltnissen“, sag „in denen wir uns befinden, haben die B 8 vor Einer Verführung zu hüten, licherweise, wenigstens dem Anscheine nach, die Beso fahrung und die Mäßigung auf sie Zeiten sehr schätzbaren anderen Namen in Zeiten, Seiten die Anwendung wo nicht der Gewalts⸗ kühnsten, schnellsten und unternehmendsten mor Ueberdies hemmt man eine Revolution nicht, walt hinfort unberechenbar ist.
sich unumwundener t der Commerece, ürger sich ganz besonders welche so natür⸗ nnenheit, die Er⸗ Diese in ge⸗
nats überreichten Ein⸗ auszusprechen. ist beschlossen: laufenden Monats vom ö6ten von einer mit der der Wichtig⸗ Die Nothwendigkeit Vaterlandes, das und Ehre der deutschen Na⸗ Bundes⸗Verfassung hat Es b aum der ausdrücklichen so viel an ihm liegt, nachdrücklichst dahin anderer deutschen Bundesstaaten 3 9 erlassenen Ausnahme⸗ aufgehoben, auch der aus so vielen Anspruch auf National⸗Vertretung d Blüthe deutschen Na⸗ Wegen Aufhebung des Gesetzes as Vereinigungsrecht bet
8 nämlich vor der — 1 n Eingaben 18. e 2 Staats⸗Angehörigen Vorgetragene Sorgfalt geprüft.
und Landesherr! 1 i 89 zeichneten Magistrat und Fw. Hochfürstl. Durchlaucht halten wir, die unterzeichneten Mag
Ew. Hochfürst flichtet, die nachstehen⸗ altung des Landes unserer innigen der Stadt und des ganzen
ausüben könnten. Tugenden verdienen einen wo gewaltsame Handlunger
entsprechenden haltens des deutschen Selbstständigkeit ldung der deutschen
Es bedarf daher k
so doch der alischen Thatkraft er⸗ Versicherung, wirken und sich den g dahin anschließe Gesetze des deut Gegenden Deuts im Bunde auf eine die Ent tionallebens fördernde Weise erfüllt werde. vom 2. Juli 1832, d unverzüglich geeignete Der hiesige Freistaat gemeiner Volksbewaffnung. Zeiten so trefflich bewährt hat, chende Weise in dem ge angelegentliche Pflicht.
dingenden Vorarbeiten ist, wie bekannt, Zeit beschäftigt. möglich den verfassungs der Senat immer thunli
Es giebt Zugkräfte von so Bedingung, in der Richtung ihres eige⸗ on ist eine Kraft uchen möchte, mit ihr zu Diese Republik, die es ist nicht die Er⸗
Regierung und Volk. a) Sofortige Zu⸗ r Oeffent⸗ lichkeit ihrer Verhandlungen. 2) Wir wünschen ferner eine allgemeine s 9 Vertretung der einzel⸗ Stände; gleiche Berechtigung zur Wahl und Wählbarkeit aller Staatsbürger. 3) Vollständige Anerkennung. des ver⸗ fassungsmäßigen Rechtes der Landstände zur entscheidenden Mitwirkung in Steuer⸗ und Finanz⸗Angelegenheiten und bei der Gesetzgebung. 4) Re⸗ es 1s⸗Haushaltes mit dem ne daraus auszuwerfende Civilliste für den 5) Gerechte Besteuerung des Volks, so daß jeder Unterthan ohne Ausnahme nach Verhältniß seiner Kräfte zu den Steuern beizutragen ver⸗ pflichtet sei. 6) Reform der Justiz zur Förderung einer prompten und wohlfeilen Rechtspflege mit Oeffentlichkeit der Verhandlungen. 7) Mög⸗ lichste Verminderung der Kosten des Militairs; Vereidigung desselben auf assung mit selbstgewählten Offizie⸗ ren. 9) Sofortige Gewährung unbedingter Preßfreiheit. 10) Eine Revision der Verhältnisse des Zollvereins und Lossagung von demselben, falls seine Ein⸗ richtungen sich mit den Interessen des Volks nicht besser, als bisher, in Einklang bringen lassen. 11) Daß Ew. Durchlaucht Regierung zur Konstituirung eines deutschen Parlaments das Ihrige beitragen möge. 12) Enthebung der Mitglieder der Regierung von den mit ihrer Stellung unverträglichen Neben⸗Aemtern, namentlich von den Direktor⸗ und Raths⸗ Stellen bei
hoffen darf, wenn m nen Laufes folgt.
von dieser Art. spielen oder ihr inmitten der verderbtesten Einfl setzung einer erblichen Gewalt Gewalt, sondern es ist eine g Woher die Angst, Forderungen jener ar olgt? Die staatswirthschaftlichen ellschaft beherrschen. Sitten längst vollbracht.
an ihnen entschlossen Die uns fortreißende Revoluti
Wehe dem, der es vers Schranken setzen zu wollen! sisse zu gründen gilt, an der Spitze durch eine wählbare anz neue gesellschaftliche Ordnung. den stets wachsenden Fluthen der beitenden Klassen um den Palast des Luxembourg Fragen sind es, welche jetzt unsere tische Revolution ist in den Ideen Diese wird sich von selbst und heraufsteigende, Revolution, die Aufgabe, welche gleich im davit man nicht lange und schreckliche ihrem Laufe durchzumachen habe, diese Aenderung der ökonomischen Ar⸗ welche Klasse von Perso⸗ Rathschläge klagen werden. das Recht zu Beschwerden zuerken⸗ hre lang das Wahlrecht, ein Parla⸗ Nun, wir Schriftsteller von der Op⸗ e Mühe gemacht, wir Initiative, zum Ge⸗ welche der Regierungs⸗Besitz mit Bemühungen
wickelung der Kraft un
setzgebende Versammlung
im gesetzlichen Genusse all⸗ ewaffnung, die sich hier zu allen stets auf eine allen Bedürfnissen entspre⸗ te fortzubilden, ist dem Senat Schwurgerichten be⸗ eine Senats⸗Kommission schon einige gen werden so
Diese Volksb
sammten Staatsgebie Mit den die Einführung von
Desfallsige geeignete Vorla mäßigen Behörden gemacht werden.
b bunlichste Rücksicht auf den der einheitliche nationalen Lebens so förderlichen Anspruch auf Gesetzbuch und Strafverfahren für ganz Deutschland
wünschte staatsbürgerliche Gleichheit ohne Unterschied de hiesigen Freistaat von der Verschiedenheit christlicher Eine Ausdehnung jener Gleichheit auf Gesetzgebung
schleunig als Ueberdies wird n Entwickelung
ames Straf⸗ Tageslicht kommende
Anfange gelöst werden muß, Bewegungen von Revolutionen, dies beits⸗Verhältnisse. nen es ist, die über Härte kann der Mittelklasse kaum nen. Hat sie nicht achtzehn Ja ment, ein Königthum bes die wir uns 1 haben vergebens jene Verantwortlichkeit, sich bringt, dringend
ein gemeins
s Glaubens ist im Glaubens⸗Ansichten Nichtchristen ist seit⸗
Problem, ist eine
unabhängig. Wir wissen sehr wohl,
fortdauerend angestrebt trebt S Weiter gehende Aenderungen in diese tief in das Wesen der hiesigen Verhältnisse eingreifen, stand nimmt, deren zu beantragen. reits bei der gesetzgebenden Versammlung Antr 6. S Senat wird sich die Verhältnisse und da 89 Beziehung stets auf das eifrigste angelegen sein lassen. Es ist eben so 8 annt, daß der Senat den Antrag an die gesetzgebende Seen der Preßfreiheit dahier alsbald gestellt hat, aitimn es . bis zu jenem Zeitpunkt bestandenen Hindernisse be⸗ g als daß deren Einführung auf verfassungsmäßigem We Endlich hat der Senat mit Freude von
Rechte, politische 2 sti 9 1 ( Umnestie zu gewähren, in der weitesten Ausdehnung Ge⸗
strebt werden. r Hinsicht würden so 1 daß der Senat An⸗ In Betreff der Landbewohner sind be⸗ äge in Verhandlung begrif⸗
s Wohl derselben in je⸗
In tiefster Ehrfurcht verharren Ew. Hochfürstlichen Durchlaucht treu⸗ 8 Jahre lang eine unnütz Klasse zur Thätigkeit, zur
Versammlung zur aufgefordert. nachdem die durch Minorität hinreichend anzuregen. eine Revolution geduldig zu er⸗ raus unnöthig gemacht und die sich überdies nur erhebt, um das zen und um ein wenig spät das nur bene Gute zu verwirklichen.“
ab sich eine za von Paris zu
ich darein finden, icht dadurch beugen wußte,
gut zu madh
mittelst stattgefunden hat. der Bürgerstand 1 eine ,daß er sie im vo hätte, vorzu begangene Unrecht zu lange aufgescho Vorgestern beg der verschiedenen Lyceen des öffentlichen Unterricht Wunsch aus, daß hinfort an de lesung über die Geschichte der Der Minister ertheilte diesem erklärte, auch er halte diesen l öffentliche Unterricht zum Zwec blos unterrichtete, sondern vor Allem einem Rundschreiben, Hinsicht auf die bevorstehenden Wah reichs gerichtet hat, spricht er fo „Ein Haupt⸗Irrthum, gegen w Landes verwahren muß, ist der, um Vertreter des Volkes zu sein. klar, daß ein braver Landmann mit der National⸗Versammlung vi ten werde, als ein reicher, fremd ist und durch der Bauern gänzlich verschieden sind. die den sämmtlichen Vertretern zuerkannt sten genügen. Man darf nicht vergessen, wie die, welche zusammenkommen wird, die Rolle von Geschworenen versieht. Nein, ob das, was die Elit Er braucht nur Rechtschaffenheit und gesu
Oesterreichische Monarchie.
(B resl. Ztg.) Die Wirkung der pa⸗
— venetianischen Königreiche ungeheuer
o 9 “ wie sie von Seeh Seiten erwar⸗
ääE statt die Höheren der Bewegung zum Aeußer⸗
sten hinzureißen, haben diese keinen geringen Schrecken vor dem repu⸗
blikanischen Frankreich und dem Gespenst des Kommunismus, das vber
Die Nobili suchen sich s Fbiede⸗
— 4 8 1 hen sich schnell wieder der
Regierung zu nähern und begeben sich zu diesem Zweck in Masse zu
“ rsicherung ihrer Ergebenheit darbrach⸗
ten und nur die Bitte stellten, es möge den Reformwünschen des Lan⸗ Der Erzherzog empfing sie höfli
8 ,2¾ 8 ’ fing sie höflich
und sagte, die Regierung werde billigen Kenge
Erwartungen Ministeriums
hlreiche Deputation der Zöglinge dem provisorischen Minister s und drückte demselben unter Anderem den n französischen Universitäten eine Vor⸗ französischen Republik gehalten werde. Wunsche seine völlige Zustimmung; er Unterrichtszweig für unerläßlich, da der f haben müsse, dem Vaterlande nicht gute Bürger zu geben. 1b Herr Carnot, len an die Elementarlehrer Frank⸗ de Grundsätze aus: elchen man die Bevölkerung des platten Erziehung und Vermögen nöthig sei, 1 e Erziehung betrifft, so ist es gesundem Verstande und Erfahrung in Interessen seines Landes vertre⸗ Mann, welcher dem Landleben blendet wird, die von denjenigen der Masse Was das Vermögen betrifft, so wird e Vergütung selbst für die Aerm⸗ daß in einer großen Versammlung, der größere Theil der Mitglieder Derselbe entscheidet mit Ja oder orschlägt, gut over schlecht ist. nden Menschenverstand; zu erfinden
Venedig, im März. riser Ereignisse ist im lombardisch⸗
Die Petenten fanden sich veranlaßt, hierauf am nämlichen Tage
die Alpen herüberblickt.
dem Vice⸗König, dem sie die welches derselbe Minister, des Rechnung getragen werden.
entsprechen
Oesterreich, eingeschüchtert, nachgeben solle; d worden, kehren die reichen Patrioten rasch um. Einwohnern Mailands die bereits beschlossene W rung nach Verona sehr unangeneh
Frankreichs a aber diese Erwartung übertroffen
Zudem soll vielen ꝛsch erlegung der Regie⸗ ein, und sind die Ursachen leicht
vrdentlichen Volksmenge in unserer 8 Sa füj ssen. Wir halten uns demnach & e befürchten lassen Wir ho ins de
Residenzstadt das Schlimmste befürw. Durchlaucht in Unterthänigkeit das 1 unterrichteter Interessen ver
sofortiger Gewährung derjenigen unter den Ew.
2 Hafenbauten in Zengg im Küstenlande haben jetzt begonnen 1n.en rasch gefördert werden, sobald nicht erschütternde Ereignisse n kolossalen Friedenswerken plötzlich ein Ziel stecken,
als wahrscheinlich ist. e der Mitglieder v
ha⸗ er nichts. Das ist der Fundamental⸗Grundsatz des republikanischen
echts, insofern es sich um die National⸗Repräsentation handelt, und er ist
so einfach, daß es ganz natürlich in dem Geist eines Jeden legt. Das aber muß man Jedermann begreiflich machen, daß es ein V echen ist, ihn zu verletzen. Diese Lehre läßt sich nur beibringen, indem man die Theorie von den Rechten des Bürgers berührt. Feuern Sie also um sich herum alle einer solchen Aufgabe fähigen Köpfe an, für Ihre Lehrer kurze Handbücher mit Fragen und Antworten über die Rechte und flichten des Bürgers anzufertigen. Mögen unsere 36,000 Elementarlehrer sich auf mei⸗ nen Ruf erheben, um unverzüglich zu Verbesserern des öffentlichen Unter- richts vor der ländlichen Bevölkerung dazustehen. Neue Menschen, das ist es, was Frankreich verlangt. Eine Revolution muß nicht nur die Institutionen, sie muß auch die Menschen erneuern. Und warum sollten unsere Elementarlehrer blos mit der Lehre dieses Grundsatzes sich befassen, warum sollten sie nicht vielmehr selbst unter diesen neuen Menschen Platz nehmen? Es v— unter ihnen gewiß deren, welche dessen würdig sind: möge ein edler
unter ihnen entzünden, mögen sie das Duntle ihrer Stellung vergessen 4
in unserer Mitte erscheinen im Namen jener ländlichen Bevölkerungen, in deren Schoß sie geboren, deren Leiden sie kennen, deren Elend sie nur zu
sehr theilen. Mögen sie im Schoß der Legislatur die Bedürfnisse, Wünsche
und Hoffnungen dieses so hauptsächlichen und hintangesetzten Bestandtheils der Nation ausdrücken. Von je niedrigerer Herkunft sie sind, desto mehr Größ werden sie haben, weil ihr moralischer Werth derselbe ist, wie derjenige der von ihnen vertretenen Masse.“ 3
Herr Berryer, der bekannte legitimistische Advokat, hat an einen seiner Freunde in Marseille unterm 25. Februar folgendes Schreiben gerichtet: „Sie kennen die pariser Ereignisse, sagen Sie laut meinen Freunden und Allen, daß ich durchaus und fest zu folgendem Verhal⸗ ten entschlossen bin: die provisorische Regierung zu unterstützen, die Achtung für Personen und Eigenthum zu erhalten, die Freiheit des Votums zu vertheidigen und die National⸗Versammlung abzuwarten. Jeder andere Gedanke ist unheilbringend, jede andere Kundgebung strafbar.“
Der Tuilerieen⸗Garten wurde gestern sammt der längs der Seine herlaufenden Terrasse, welche seit lange geschlossen und blos der Königl. Familie zugänglich war, dem Publikum wieder geöffnet, welches sich sehr zahlreich eingefunden hatte. Von dem Volkshaufen, der den Palast der Tuilerieen so lange besetzt gehalten hatte, haben etwa zwanzig junge Leute nach der Militair⸗Schule von Saumur ge⸗ schickt zu werden gewünscht, und General Courtais beeilte sich, ihren Wunsch dem Kriegs⸗Minister persönlich zu überbringen.
Der Constitutionnel berichtet: „Der Anblick, welchen Pa⸗ ris gestern (am Fastnachtstage) darbot, war, so zu sagen, ein ganz neuer. Eine große Anzahl von Spaziergängern, Frauen und Kindern wandelten auf den Boulevards. Man bemerkte dort auch viele Equi⸗ pagen und selbst einige Wagen mit Masken. Es fehlte zu dem ge⸗ mwöhnlichen Anblick fast nichts, als der Aufzug mit dem gemästeten Ochsen. Auf dem Théatre frangais trat vorgestern Dlle. Rachel wieder auf. Das Haus war sehr besetzt. Man sah viele Damen in den Logen. Dlle. Rachel erhielt, als tragische Schauspielerin und als Sängerin, den lebhaftesten Beifall. Nachdem sie unter dem Zu⸗ ruf des ganzen Saales den vierten Akt der „Heragier⸗ gespielt hatte, sang sie die Marseillaise mit jener leidenschaftlichen Betonung und in dem ernsten Styl, welche ihr stets eigen sind. Die Einnahme belief sich auf fast 4000 Frs. Im Theater der Nation (große Oper) wurde vorgestern „Robert der Teufel“ gegeben. Der Saal war sehr ge⸗ füllt, und die Einnahme überstieg 6000 Fr. Auch die anderen Thea⸗ ter füllen sich allmälig wieder. Im Theatre historique haben die beiden Abende von „Monte Christo“ wieder beinahe eben so viel ein⸗ getragen, wie vor der Februar⸗Revolution.
Die Presse berichtet: „Meyerbeer hat, wir man sagt, mit dem Theater der Nation (große Oper) einen Kontrakt unterzeichnet, wonach sein „Prophet“ in sehr kurzer Zeit in der Oper zur Auffüh⸗ rung kommen würde. Der berühmte Komponist hat für die Februar⸗ Verwundeten eine Summe von 500 Fr. subskribirt.“
Man schätzt das Vermögen, welches König Ludwig Philipp für sich und seine Familie in Sicherheit gebracht und das hauptsächlich in englischen Staats⸗Papieren bestehen soll, auf 200 Millionen Fr. An Schulden auf die Civilliste sollen gegen 80 Millionen Fr. in Frank⸗ reich hinterblieben sein.
Von dem Plane, in einem neuen Constitutions⸗Vorschlage die Stellen der Notarien, Wechsel⸗Agenten und Anderer nach ihrem Tode gegen eine Pension an die Hinterlassenen abzuschaffen, ist man zurück⸗ gekommen, da man sich überzeugt hat, daß dadurch große Beunru⸗ higung und Verwirrung entstehen würde.
Durch eine von hier abgegangene telegraphische Depesche giebt der Gouvernenr der Bank von Frankreich dem Comtoir von Mont⸗ pellier Befehl, die marseiller Wechsel zu diskontiren.
Herr Helie, Abgeordneter der Regierung, zeigt an, daß der re⸗ gelmäßige Dienst auf der Nordbahn wieder organisirt und an jeder Station durch bewaffnete Macht gesichert ist.
Der Universitäts⸗Rath hat am vorigen Freitag seine gewöhnliche
8₰
Sitzung gehalten. Der Minister des Innern hielt vor Eröffnung
derselben eine Rede an die Versammlung und äußerte unter Anderem:
„Der öffentlichen Erziehung liegt es ob, die Revolution zu kräftigen, indem sie ganz Frankreich republikanisch macht durch den Geist und das Herz, wie es heute republikanisch ist durch seine Einrichtungen.“
In der Nähe von Lille hat ein alter Pfarrer im Dorfe An⸗ noeultin Heinrich V. proklamirt. Uebertriebene Gerüchte, welche dar⸗
über nach Lille gelangten, veranlaßten die sofortige Absendung einer
100 Mann starken Abtheilung von Kürassieren und Gendarmen. Sie
fanden indeß die Einwohner vollständig ruhig d begnügten ie den
royalistischen Pfarrer mit sich zu⸗ nehmen. 8
Paris, 9. März. Das Journal des Débats meldet
heute unter seinen neuesten Nachrichten: „Man schreibt aus Toulon,
daß der Herzog von Aumale und der Prinz von Joinville sich im Angesicht des Hafens befanden. Es waren Mittheilungen zwischen ihnen und dem Admiral Baudin gewechselt worden, und Letzterer hat mittelst des Telegraphen die provisorische Regierung um Instructionen ersucht.“ 1 1. Im heutigen Constitutionnel liest man: „Ein beunruhigen⸗ des Gerücht hat in Paris sich zu verbreiten angefangen und zuviel Festigkeit erlaugt, als daß das Pubkikum nicht der Bernhigung dürfte. Man versichert nämlich, es sei die Rede danan, e 8989 n der National⸗Versammlung, welche das Dekret auf v. dea g⸗ beraumt, noch zu vertagen. Wir dise nc worauf diese Ge⸗
si ütze ze wir für ungegründet halten. 8
sich e; bunaux sagt heute: „Im Justizpelast zeß es gester die provisorische Regierung bereite mehrere De rete hieß es gestern, die peer Civil⸗ oder Krimina ⸗Gesetze abgeändert vor, wedatch e, . ter Anderem von einem Dekret über werden sollten; man sprach ng 1 tem aucher Güter 8e den die Ehescheidung, über, die Verkäufe unbeweglicher E ee. rafaesetzbuch, über die Kriminal⸗Ordnung u. s. w. Wir glauben, Strafgesetzbuch, er der provisorischen Regierung diese Absicht nicht dsß dr I tnicht haben können, denn bis jetzt haben ihre Hand⸗ habern -4- daß sie Willens waren, die Ausübung der vorüber⸗ nanenden Gewalt, mit welcher sie bekleidet sind, auf die rein politi⸗
schen und durchaus dringenden Maßregeln zu beschränken.“
Paris, 10. März. (Tel. Dep.) In Paris herrscht große Geldnoth. Man⸗ will eine Anleihe von 100 Millionen abschließen und die Diamanten und Waldungen der Krone verkaufen. Auch die
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