ist, nämlich daß es in diesem Augenblick noch möglich ist, seine Melung offen zu 12 und daß es Leute giebt, die den Muth ha⸗ ben, dies zu thun, was immerhin schon von Bedeutung ist, um so mehr, als es in manchen der neugegründeten Klubs hier und da schon zu Meinungs⸗Aeußerungen gekommen, welche eben nicht geeig⸗ net sind, den Muth zum offenen Meinungs⸗Ausdrucke zu beleben.
Sroßbritanien und Irland.
London, 11. März. Die Ruhe ist nun auch in Glasgow⸗ Edinburg, Manchester und den anderen beunruhigten Orten wieder⸗ hergestellt. Indeß haben sämmtliche Minen⸗Arbeiter des Bezirks von Glasgow ihre Arbeit niedergelegt und drohten mit einem Einmarsch in die Stadt, weshalb 3000 Hausbesitzer als Spezial⸗Constables ver⸗ eidet worden waren. Auch hier in London bilden sich Sicherheits⸗ wachen, und unter Anderem haben 2000 Kohlenträger, Lente, die sich durch ihre herkulische Körpergestalt auszuzeichnen pflegen, sich erboten, den Dienst als Spezial⸗Constables zu übernehmen, sobald Unruhen ausbrechen sollten.
Die Einweihung des neuen Bischofs von Hereford, Dr. Hampden, wird nun, da alle Hindernisse glücklich beseitigt sind, am 26sten in London stattfinden. b
Die Königin Wittwe wird zum 25. Mai von Madeira zurücker⸗ wartet. 1 — Ludwig Philipp lebt mit seiner Familie ganz zurückgezogen in Claremont. Er beabsichtigt, sich in Twickenham (an der Themse in lieblicher Gegend, nicht weit von London) niederzulassen und dasselbe Haus zu kaufen, in welchem er früher, als er noch nicht König war, gewohnt hatte. Nach dem New⸗York⸗H erald vom 20. Februar befinden sich Agenten Ludwigs Philipp's in Amerika, um dort Grund⸗ stücke für seine Familie zu kaufen, falls sie nach seinem Tode aus Frankreich vertrieben werden sollte; auch soll der König bereits eine Million Dollars in amerikanischen Staatspapieren angelegt haben.
Es sind in England betrübende Nachrichten aus den Kolonieen eingegangen. Die Pflanzer haben, sobald sie vernommen, daß die Zoll⸗Ermäßigung aufhöre, die ihren Produkten seither im Mutter⸗ lande eingeräumt war, den Lohn der Arbeiter herabgesetzt, und die Arbeiter haben dann die Arbeit eingestellt. In Guyana ist Brand und Plünderung an der Tagesordnung. Drei der schönsten Besitzun⸗ gen sind in Flammen aufgegangen, und obgleich der Gouverneur eine hohe Belohnung auf die Anzeige der Anstifter dazu gesetzt hat, neh⸗ men die Verheerungen ihren Fortgang, ohne daß man der Verbrecher habhaft werden könnte. In Berbice sind die Magazine der bedeu⸗ tendsten Kaufleute in Asche gelegt.
ande
Aus dem Haag, 12. März. (Rh. Beob.) Heute ist der General⸗Lieutenant Nepvau, Adjutant des Königs, mit einer beson⸗ deren Mission an auswärtige Höfe, zunächst nach Berlin abge⸗ gangen. Dänemark. Kopenhagen, 10. März. (Alt. Merk.) Es sind nach⸗ stehende drei Königliche Verordnungen in Bezug auf die Presse für
die drei Herzogthümer erschienen:
Provisorische Verordnung, betreffend die Aufhebung der Censur und das in Preßsachen zu beobachtende Verfahren, für das Herzogthum Holstein.
Wir Frederik der Siebente, von Gottes Gnaden König zu Däne⸗ mark ꝛc. Thun kund hiermit: Nachdem von der deutschen Bundes⸗Ver⸗ sammlung unterm 3ten d. M. beschlossen worden ist (folgen die bekannten Bestimmungen), haben Wir, im Vertrauen auf die loyalen Gesinnungen Unserer getreuen Unterthanen, kein Bedenken getragen, die bisherige Censur in Unserem Herzogthum Holstein aufzuheben. Setzen und ordnen demnach bis weiter, wie folgt:
§. 1. Es soll künftig Jedem gestattet sein, größere oder kleinere Schriften, unter Vorbehalt der Verantwortlichkeit wegen ihres etwa gesetz⸗ widrigen Inhalts, ohne vorgängig nachzusuchende Erlaubniß e drucken zu lassen. §. 2. Schriften, welche keinen größeren Umsang, als sechs Druckbogen haben, sind jedoch vor deren Verkauf oder Vertheilung der Polizei⸗Behörde des Orts, wo sie erscheinen, bei Vermeidung einer Brüche von 100 bis 500 Rbthlr., von dem Buchdrucker, welcher selbige gedruckt hat, vorzulegen. §. 3. Sollte die Orts⸗Polizeibehörde finden, daß durch eine solche Schrift die vorhandenen Landesgesetze und Verord⸗ nungen übertreten sind, oder die Verfassung, Sicherheit und Würde des deutschen Bundes, oder eines mit Uns in freundschaftlichen Verhältnissen stehenden Staats angegriffen worden ist, so hat dieselbe die ganze Auflage unter Beschlag zu legen. Zugleich haben sämmtliche Polizei⸗Behörden möglichst darüber zu wachen, daß in ihren Distrikten überhaupt keine Schrif⸗ ten Umlauf finden, deren Inhalt mit den bestehenden Gesetzen in Wider⸗ spruch steht, und der Verbreitung solcher Schriften durch Verhinderung des Debits und Beschlagnahme der etwa vorgefundenen Exemplare vorzubeugen. §. 4. Jede verfügte Beschlagnahme ist unverzüglich an Unsere schleswigeholsteinische Regierung einzuberichten, welche wegen Auf⸗ hebung oder Bestätigung dieser Maßregel nähere Verfügung zu treffen hat. Von der durch die Regierung getroffenen Verfügung sind die Betheiliaten in Kenntniß zu setzen. §. 5. Wenn die Betheiligten eine gerichtliche Ent⸗ scheidung in Anspruch nehmen oder Unsere schleswig-holsteinische Regierung wegen der mit Beschlag belegten Schriften zu einem strafrechtlichen Ein⸗ schreiten Veranlassung findet, sollen Sachen dieser Art bei Unserem holstei nischen Ober⸗Gerichte im Wege des fiskalischen Prozesses zur Verhandlung und Entscheidung gebracht werden. Unsere schleswig-holsteinische Regierung hat in diesen Fällen das holsteinische Obersachwalteramt mit Einbringung der desfälligen Klage und Wahrnehmung des weiter Erforderlichen zu be⸗ auftragen. §. 6. Die in der Verordnung vom 9. November 1819 wegen einer Censur für die Bücher, die nicht über zwanzig Bogen im Druck halten, so wie sür die Schriften, welche heftweise oder in der Form täglicher Blätter herauskommen, getroffenen Anordnungen werden, mit Ausnahme der im §. 7 gegebenen Vorschriften, hierdurch auf⸗ gehoben. Dagegen soll es bei den rücksichtlich des Mißbrauchs der Presse⸗ bestehenden Anordnungen bis weiter sein Bewenden behalten, und sind die jenigen Preßmißbräuche, hinsichtlich welcher eine bestimmte Strafe in den bestehenden Gesetzen nicht angedroht ist, nach richterlichem Ermessen zu ahnden. Wonach sich männiglich allerunterthänigst zu achten. Urkundlich unter Unserem Königlichen Handzeichen und vorgedruckten Insiegel. Gegeben auf Unserem Schlosse Christiansburg, den 10. März 1848.
“ Frederik R. b C. Moltke. *. Dumreicher. Rathgen. Moltke. Warnstedt.
Provisorische Verordnung, betreffend die Aufhebung der Censur für das Herzogthum Lauenburg. Wir Frederik der Siebente, von Gottes Gnaden ꝛc. zꝛc. Thun kund hiermit: Nachdem von der deutschen Bundes⸗Versammlung unterm en d. M. beschlossen worden ist: (folgt das Weitere, wie oben.) §. 1. Wie oben in der Verordnung für Holstein). §. 2. (Wie oben, nur mit dem Unterschiede, daß die von dem Buchdrucker zu erlegende Strafe nur 50 bis 300 Rthlr. Crt. beträgt.) — §. 3. (Wie oben.) — §. 4. Insofern die Betheiligten solches verlangen oder die gedachten Polizei-⸗Behörden we⸗ gen der mir Beschlag belegten Schristen zu einem strafrechtlichen Einschrei⸗ ten Veranlassung finden sollten, ist die Sache im gerichtlichen Wege zur Erörterung und Entscheidung zu bringen. — §. 5. (Wie §. 6 in der obigen Verordnung.)
Provisorische Verordnung, betreffend einige Modificatio⸗ nen in den Bestimmungen der Verfügung vom 22. Februar 1820 wegen Verhütung des Mißbrauchs der Presse,
8 für das Herzogthum Schleswig. Wir Frederik der Siebente, von Gottes Gnaden ꝛc. ꝛc. Thun
740
kund hiemit: Wir haben Uns allerhöchst bewogen gefunden, rücksichtlichIder wegen Verhütung des Mißbrauchs der Presse in der Verfügung vom 22. Februar 1820 für das Herzogthum Schleswig getroffenen Anordnungen, im Vertrauen auf die lopalen Gesinnungen Unserer getreuen Unterthanen, bis weiter folgende Modificationen eintreten zu lassen. §. 1. Die in der ge⸗ dachten Verfügung den Buchdruckern auferlegte Verpflichtung, von jeder Schrift, die nicht über zwanzig Bogen im Drucke ausmacht, vor deren Ver⸗ kauf oder Vertheilung Ein Eremplar an die Polizei⸗Behörde einzuliefern, soll künftig nur bei sblchen Schriften zur Anwendung kommen, welche keinen größeren Umfang als sechs Druckbogen haben. Dabei soll es indessen sämmtlichen Polizei⸗Behörden obliegen, möglichst darüber zu wachen, daß in ihren Distrikten üͤberhaupt keine Schriften Umlauf finden, deren Inhalt mit den bestehenden Ge⸗ setzen in Widerspruch steht, und der Verbreitung solcher Schriften durch Verhinderung des Debits und Beschlagnahme der etwa vorgefundenen Exemplare vorzubeugen. §. 2. (Wie §. 4 in der Verordnung für Hol⸗ stein.) §. 3. (Wie §. 5 in der Verordnung für Holstein.) §. 4. Im Uebrigen behält es bei den in der Verfügung vom 22. Februar 1820 ge⸗ troffenen Bestimmungen und den sonstigen in Unserem Herzogthum Schles⸗ wig wegen des Mißbrauchs der Presse erlassenen Anordnungen bis weiter sein Bewenden, und sind diejenigen Preßmißbräuche, hinsichtlich welcher eine bestimmte Strafe in den bestehenden Gesetzen nicht angedroht ist, nach rich⸗ terlichem Ermessen zu ahnden.
Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, den 17. März 1848.
Inlãändische Fonds, Pfandbrief-, Kommunal-Papiere und Geld-Course.
Zf. Brief. Geld. Gem. Brief. Geld.
St. Schuld-Sch. 3 ½ 82 ½ 81 3 Kur- u. Nm. Pfdbr. 3 ¼ 86 ¼
Seeh. Präm. Sch. — Schlesische do. b —
K. u. Nm. Schuldv. 3 ½
Berl. Stadt-Obl. 3 ½
Westpr. Pfandhbr. 3 ½
Groszh. Posen do. 4 Friedrichsd'or. do. do. 3 ½ — And. Goldm. à 5th.
Ostpr. Pfandhr. 3 ½ 8¹ ½ Disconto.
Pomm. do. 3 ½ 86 ¼ —
Ausländische Fonds.
do. Lt. B. gar. do. — Pr. Bk-Anth.-Sch —
wN
Russ. Hamb. Cert. Poln. neue Pfdbr. do. beilHope 3.4. S. do. Part. 500 Fl. do. do. 1. Anl. — do. do. 300 Fl. do. Stiegl. 2. 4. A. Hamb. Feuer-Cas. do., do. 8 4. do. Staats-Pr. Anl do. v. Rthsch. Lst. Holl. 2 ½ Int. do. Poln. Schatz0. Kurh. Pr. O. 40 tb. do. do. Cert. L. A. Sardin. do. 36 Fr. do. do. L. B. 200 Fl. — N. Bad. do. 35 Fl. Pol. a. Pfdbr. a. C. 86 ½
Eisenbahn-Actien.
Volleing. 2f. 0. Schl. Lt. A
Amst. Rott. 4 do. Prlor. Arnh. Utr. 4 ½ 0. Schl. L. B. 3 ½ Berl. Anb. A. Ptsd. Mgdb. do. Prior. do. Pr. B. Berl. Hamb. 4 69 ½ bz. u. G. do. do. do. Prior. 4 ½ 85 ½ B. 85 G6. Rhein. Stm. Berl. Stett. 4 84 ¼ a 84 bz. do. Prior. 8 do. St. Pr. do. v. St. gar.
———
Bonn-Cöln.
Bresl. Freib.
8 F
——
Sächs. Bayr.
do. Prior. Chem. Risa.* Cöln. Mind. 3 ½ 67 ¼ 6 do. Prior. do. Prior. 4 ½ 80 B. do. do. Cöth. Bernb. “ St.-Vohw. Cr. 0b. Sch. — do. Prior. Dresd. Görl. Düss. Elberf. do. Prior.
Sag.-Glog.
— Thüringer.
Whb. (C. O.) do. Prior.
Zarsk. Selo.
Quit. Bog. 4 a 4 %
Aach. Mastr. 30 Berg. Mrk. 70 Berl. Anh. B. 45 Bexb. Ludw. 70 Brieg-Neiss. 90 Thür. V. 20 Magd. Witt. 60 46 ½ 6 Nrdb. F. W. 37 36 ½¼ a 37 ¼ bz. Starcp Pos. [80 58 bz. (Schluss der Börse 3 Uhr.)
Das Geschäft war heute sehr beschränkt, daher auch die Course gewichen sind; später zeigte sich einige Kauflust, wodurch die Börse sich mehr befestigte.
ASSISNSEn
Gloggnitz. Hmb. Bergd. Kiel-Alt. Lpz. Dresd. Löb. Zittau. Magd. Halb. Magd. Leipz. do. Prior. Mecklenb. N. Schl. Mk.
do. Prior.
—8=Z
— —
—
—
do. Prior. do. III. Ser. Nrdb. K. Fd.
—VVm —
Getraide-Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen 50 — 54 Rthlr. Roggen loco 34 — 36 Rthlr. 8 pr. April † Mai 30 Rthlr. Br., 29 ¼ bez. u. G. 2 Mai/Juni 30 Rthlr. — Jun Juli 31 Rthlr. Hafer 48/52 pfd. 20 — 22 Rthlr. bez. - 48 pfd. pr. Frühjahr 19 Rihlr. Br. — 50 pfd. - 19 ½ Rihlr. Gerste 31 — 33 Rthlr. Rüböl loco 10 ½¼ Rthlr. 8. April Mai 10 ½ Rthlr. — Juni/ Juli 10 ½ Rthlr. —- Sept. /Okt. 10 58˖ Rthlr. bez. Spiritus loco 15 ¼ Rthlr. - Frühjahr 15 ¾ thlr. Br., G.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 16. März.
Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 16 Sgr. 11 Pf., auch 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf.; Hafer 1 Rthlr. 4 Sgr., auch 27 Sgr. 6 Pf. 1 Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 12 Sgr 6 Pf., auch 2 Rthlr. 10 Sgr. und 2 Rthlr.; Roggen 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 15 Sgr.; große Gerste 1 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf.; Hafer 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 28 Sgr. 9 Pf.; Erbsen (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 20 Sgr.
8 Mittwoch, den 15. März.
Das Schock Stroh 8 Rthlr. 20 Sgr., auch 7 Rthlr. 15 Sgr.; der Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 25 Sgr.
Kartoffel⸗Preise. Der Scheffel 27 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr., metzenweis à 2 Sgr., auch
1 Sgr. 6 Pf.
“ Branntwein⸗Preise. Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am 10. März 1848 Rthlr. 8 11. » „ I ins Haus geliefert) 13. 5» 14. „ oder 10,800 % nach 15. 8 3 Tralles. 16. „ 8 ⸗Spiritus: ohne Geschäft. 1 “ Berlin, den 16. März 1848. 1“X““ Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Königsberg, 14. März. Marktbericht. Zufuhr gering. — Wei
zen 60 — 65 Sgr. pro Schffl.; Roggen 38—43 Sgr. pro Schffl.; große Gerste 36— 40 Sgr. pro Schffl.; kleine Gerste 36— 39 Sgr. pro Schffl.; Hafer 24 — 27 Sgr. pr. Schffl.; graue Erbsen 60 — 75 Sgr. pr. Schffl.;
weiße Erbsen 50— 55 Sgr. pr. Schffl.; Heu 14 — 18 Sgr. pro Ctr. ; Stroh 90 — 100 Sgr. pro Schock.
Danzig, 13. März. Getraide. Auch in der vorigen Woche blie-
ben die Getraide⸗Zufuhren fast gänzlich aus. Das Wenige, was am Markte war, konnte man nur mit Mühe, und zwar zu ermäßigten Preisen, unter-⸗ bringen.
Spiritus war zu Anfang der Woche bis auf 16 Rthlr. gesunken, hat aber jetzt wieder eine steigende Richtung genommen und wird mit 17 Rthlr.
bezahlt.
Stettin, 16. März. Roggen in loco unverändert, 82 pfd. p. Früh⸗
jahr 30 Rthlr. bez. u. Br., 29 Rthlr. ferner nur geboten. 8 0
Spiritus aus erster Hand zur Stelle und aus zweiter Hand 24 %,
p. Frühjahr 23 ¾ ℳ bez., p. Juni / Juli 22 % zu machen. ¹ 4 8 ₰
Rüböl loco 10 ½ Rthlr. Br., 10 Rthlr. G., p. Sept. /Okt. 10 ¾ Rthlr.
Br. und G.
* Breslan, 16. März. Weizen weißer 50, 57 ¼ bis 64 Sgr.,
gelber 48, 55 bis 60 Sgr. 1ö6“
Roggen 37, 44 bis 48 Sgr, 25 Wsp. 85 pfd. loco 40. Rthlr. bez.
Gerste 32 ½, 38 bis 42 ⅞ Sgr.
Hafer 22, 25 bis 27 Sgr. 1.
Spiritus loco bis 7 ½ Rthlr. abwärts verkauft, Termine ohne Han⸗ del und nominell. 1 “
Bis zum Schluß der Börse war die Stimmung ziemlich, das Eintref⸗ fen der berliner Nachrichten hat aufs neue eine große Muthlosigkeit herbei⸗ geführt, so daß Nachmittag alle Preise nominell sind. 1
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 14 Marz. Niederl. wirkl. Sch. 44 ½ 4 % Hope 69 ½
Hamburg, 15. März. Alt. Kiel 90. 88. Meckl. 30 G. 1
Leip zig, 16. März. Leipz. Dresdn. Act. 100 Br. Sächs. Bayer. 77 ½ Br Sichs. Schles. 71 Br. Chem. Ries. 29 ½ Br. Löb. Zitt. 29 ¾ Br. Mad. Leipz. 200 Br. Berl. Anh. Et. A. 90 ½. 89. Lt. B. SI1 G. Dess. Bank-Act. 94 ½ Br.
Paris, 13, Müärz. 5 % Ronte in cour. 74. 3 % Hn couz. do. 49. 50.
Nordb. 340.
5 % Span 10 ⅛.
Engl. Russ 90 ¼. Berl. Hamb. 70, 69
Meteorologische Beobachtungen.
. Nachmittags Abends Nach einmaliger 10 Uhr. Beobachtung.
1848. Morgens 16 März. 6 Uhr. 2 Uhr.
Lufxdruck. 331,02“ Par. 332,91¹ Par. 333,23 Par.] Qusellwärme FF Luftwärme.. + 5,9 R. + 77 R. + 4,80 R. Flussw ürme 2,2 R. Thaupunkkt. . + 5.6 R. g2 2 4 9,09 kn. Hodenwärme Dunstsättigung. 95 pce. 68 Uet. 9 pCt. Ausdünstung Wetter bhalbheiter. balbheiter. halbheiter. Niederschlag 1 Wind 80 80. 80. Wärmewechsel † Wolkenzug... — 80. — + 3,1 Tagesmittel: 337,40“" Par.. + 5,5° R. +† 3,6“ E. 81 pcCt. S0.
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 18. März. Im Schauspielhause. 50ste Abonnements⸗ Vorstellung: Romeo und Julia, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Shakespeare.
Sonntag, 19. März, Mittags 12 Uhr. Mit Allerhöchster Ge⸗ nehmigung im Opernhause, zum Besten der Nothleidenden in Ober⸗ Schlesien: Die Unglücklichen, als Gelegenheitsstück in 1 Akt nach Kotzebue für diesen Tag neu bearbeitet. Hierauf: Der zweite Akt der Oper „Fernand Cortez“. Musik von Spontini. Ballets von Hoguet.
Zu dieser Vorstellung werden Billets, mit Sonnabend bezeichnet, verkauft.
Das Abonnement und die freien Entreen sind ohne Ausnahme nicht gültig.
Die Inhaber von abonnirten und reservirten Billets, welche zu dieser Vorstellung ihre Plätze behalten wollen, werden ersucht, solche bis heute, Sonnabend, Mittags 12 Uhr, im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau abholen zu lassen, widrigenfalls dieselben anderweit verkauft werden müssen.
Das Billet⸗Verkaufs⸗Büreau bleibt Sonnabend bis 2 Uhr ge⸗ öffnet. “ Sonntag, 19. März, Abends ½7 Uhr. Im Opernhause. 37ste Abonnements⸗Vorstellung: Martha, oder: Der Markt zu Richmond, romantisch⸗komische Oper in 4 Abtheil., theilweise nach einem Plan des St. Georges, von W. Friedrich. Musik von Friedrich von Flotow. 36 1 Im Schauspielhause. 51ste Abonnements „Vorstellung: Ein Hausmittel, Lustspiel in 1 Akt, von G. zu Putlitz. Hierauf, zum erstenmale wiederholt: Gasthaus-Abenteuer, Posse in 3 Akten, von Th. Oswald. Anfang 6 Uhr.
Montag, 20. März. Im Schauspielhause. 52ste Abonne⸗ ments-Vorstellung: Valentine, Schauspiel in 5 Abtheil’, von G.
Freytag
Königostädtisches Theater. 1
Sonnabend, 18. März. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) I Puri- tani. (Die Puritaner.) Oper in 3 Akten. Musik von Bellini.
Sonntag, 19. März. Der böse Geist Lumpacivagabundus, oder: Das liederliche Kleeblatt. Zauberposse mit Gesang in 3 Akten, von J. Nestroy.
Montag, 20. März. (Italienische Opern⸗ biere di Siviglia. (Der Barbier von Sevilla.) r. N Süh Mesant. Einmal Hunderttausend Thaler. Posse mit Gesang in 3 Abtheilungen, von D. Kalisch. Musik vom Königl. Musik⸗Direktor Gährich.
Vorstellung.) II Bar- Komische Oper in
—— Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Erpedition.
——
pro 200 Quart à 54 %
Sonnabend den 18. März.
111A1A14A4A*“
Frankreich. Paris. Vorschriften über die Einzahlungen zur Anleihe. —
Die Sparkassen. — Louis Blanc's Anrede an die Abgeordneten der Gewerbe. — Setzer⸗Subscription. — Gutachten des Ackerbau⸗Kongresses. — Bestimmungen über die Staatsämter. — Die mobile Nationalgarde. — Das Vertheidigungs⸗Conseil. — Proclamation Changarnier's in Al⸗ gier. — Der Sitzungssaal sür die National⸗Versammlung. — Die be vorstehenden Wahlen. — Einberufung der beurlaubten Militairs. — Freilassungen. — Wiederverhaftungen. — Deputationen. — Vermischtes. — Schreiben aus Paris. (Zur Charakteristik der herrschenden Stim⸗ mung.) 5 8
Großbritanien und Irland. London. Dritte Stiftungsfeier des deutschen Hospitals.
Belgien. Brüssel. Erklärung des Ministers des Innern über die
Maßregeln gegen Ausländer.
Schweiz. Kanton Bern. Diplomatische Beziehungen zu Frankreich
und Oesterreich. Die Arbeiten der Bundes⸗Revisions⸗Kommission. — Kanton Freiburg. Art der Verfassungs⸗Annahme.
Italien. Turin. Einheit der Gesetzgebung. — Errichtung einer pro⸗ visorischen National⸗Garde. — Vermischtes. 8
I1“
Paris, 12. März. Die Einzahlungen zu dem National⸗An⸗ ehen von 100 Millionen Fr. werden in Paris wie in den Departe⸗ nents bei den General⸗Einnehmern angenommen. Die Einzeichnun⸗ gen dürfen nicht unter 100 Fr. sein und müssen dann wieder einer nit zwanzig zu multiplizirenden Zahl entsprechen. Der Betrag kann auf einmal oder auch in „ entrichtet werden, wovon eines unmittel⸗ var, das andere am 15. April und das letzte am 15. Mai abzutra⸗ en ist.
Niach dem mehrerwähnten Berichte des Finanz⸗Ministers Gar⸗ nier Pagès, haben die Sparkassen bei einem Gesammtvermögen, das iber 355 Millionen Franken beträgt, nur 65 Millionen und etwas
D
nehr als 700,000 Fr. baor zu 4 pCt. im Staatsschatze stehen. Das
übrige Vermögen ist größtentheils in 4proz. dann in 5 und Z proz.
Renten, zum Theil auch in Kanal⸗Actien angelegt. Der Minister meint, man hätte zu den Einlegern nur geradezu sagen können: hier ist das Pfand, welches euch die Regierung eures Vertrauens hinter⸗ lassen hat, nehmt es hin. Dieses Mittel wäre nicht ungerecht und sehr leicht gewesen, man habe es dennoch verworfen, um die Leute nicht zu drücken. Das Mittel hingegen, welches in dem nun ange⸗ nommenen Dekrete ergriffen worden, folge aus der Nothwendigkeit einer Lage, die man nicht geschaffen habe, wie denn der Zinsfuß von 5 pCt., welcher von nun an den Einlegern zugesichert sei, eine Be⸗ lohnung für diejenigen wäre, welche ein aufgeklärtes Vertrauen zeigten. In La Rochelle hat der Handelsstand durch Zuschüsse die Sparkasse in den Stand gesetzt, die sammtlichen von derselben verlangten Rück⸗ zahlungen zu leisten. Im Departement der Unter⸗Loire hat hingegen ein Regierungs⸗Commissair es auf sich genommen, den Beschluß zu fassen: diese Rückzahlungen sollten nur je nach dem Betrage des zehnten Theils der Einlagen geleistet werden.
Vorgestern Nachmittag wurde im früheren Pairssaale des Luxem⸗ bourg eine Versammlung von etwa 250 Abgeordneten der verschie⸗ denen Corporationen oder Gewerbe von Paris abgehalten. Die Her ren Louis Blanc und Albert, Präsident und Vice⸗Präsident der Re⸗ gierungs⸗Kommission für die Arbeiter, bestiegen die Tribüne. Ersterer hielt eine lange Rede, worin er die veränderte Stellung aller Klassen hervorhob, das Volk wegen seines Muthes und seiner Resignation belobte und sodann die Schwierigkeiten andeutete, womit die Lösung der auf die Verbesserung der Lage des Arbeiters bezüglichen Fragen verknüpft sei. Er berührte die Nachtheile einer zu kurzen Arbeitszeit, so wie den mannigfachen Nutzen und die Unentbehrlichkeit vieler Ma⸗ schinen, da sonst eine Konkurrenz mit dem Auslande unmöglich sei. Er suchte darzuthun, daß die Arbeiter besonders nach Verwirklichung der Association trachten müßten, um den großen Grundsatz der Ver⸗ knüpfung zwischen allen Interessen obsiegen zu machen, denn die Sache des Armen sei die Sache des Reichen, sei das allgemeine Interesse. Um die ihnen anvertrauten Aufgaben zu erfüllen, müßten sie zuerst die auf moralische und sittliche Verbesserung des Looses der Arbeiter bezüglichen Fragen sorgfältig studiren und Gesetz⸗Entwürfe abfassen, in welchen die Resultate, zu denen sie gelangen würden, niedergelegt seien, und welche man, nachdem die provisorische Regierung sie gut⸗ geheißen habe, der National-Versammlung vorlegen werde. Er wie⸗ derholte übrigens, daß die Arbeiter⸗Frage sehr schwierig sei und das tiefste Nachdenken, die größte Klugheit erheische. Zum Schlusse bean⸗ tragte er die Ernennung eines Comité's von zehn Abgeordneten, wel⸗ ches der Regierungs⸗Kommission beistehen solle. Das Comité wurde sofort durchs Loos gewählt, und die Versammlung trennte sich. Der Moniteur veröffentlicht folgende Verfügung: „In Erwägung, daß die Arbeiter der verschiedenen Gewerbzweige Abgeordnete ernannt haben, um ihre Interessen zu vertheidigen, und es billig ist, daß man auch die Abgeordneten der Fabrikanten zusammenberufe; in Erwägung, daß die Annäherung der Stände und eine loyale Prüfung der Rechte und Pflichten eines Jeden natürlicherweise durch ein brüderliches Ein⸗ verständniß die erwünschtesten Lösungen herbeiführen, weil die Inter⸗ essen im Grunde sämmtlich solidarisch sind, machen der Präsident und der Vice Präsident der Arbeiter⸗Kommission bekannt, daß die Ver W drer den aen getthec erwählten Abgeordneten, für jedes eeen r nn de. Me. . h in 1.. Meer im wast dee Luxembourg stattfinden wird.“
Funfzehn Setzer der Journale Commerce und Patrie haben hesegsg s unbestimmte Zeit dem Staate ein Jeder wöchentlich 1 Fr. zufließen zu lassen, um der Regierung bei Unterstützung kran⸗ ter oder altersschwacher Arbeiter behülflich zu sein
““ 1 C 84 .
Der Ackerbau⸗Central⸗Kongreß hat seine Sitzungen geschlossen. Herr Considerant vertheidigte in demselben sein System und schlug vor, daß man auf einem kleinen Raum, etwa auf vier Quadrat⸗ Meilen, einmal den Versuch mit dem sozialistischen System mache, da⸗ mit man erfahre, inwiefern das Associations Prinzip den heutigen Nöthen Hülfe bringen können. Der Kongreß hat sich dahin ausge⸗ sprochen, daß die Regierung nicht direkt in die Beziehungen zwischen Grundherren und Arbeiter sich einmischen solle, daß sie aber auf den National⸗ Domainen und Muüsterpachtungen sich Associationen zum Landbanu bilden lassen möge, wo der Ertrag unter Kapital, Intelli⸗ genz und Arbeit gleich vertheilt werde, damit man wirklich einmal das Experiment mache, wie das soziale System sich verwirklichen lassen und inwiefern dadurch die Lage der Arbeiter und Ackerbau⸗ Production gehoben werden könnte.“
Im Staatsdienste soll es fortan keine unbezahlte Stellen mehr Sebe., Es wäre dies, meint der Finanz⸗Minister, eine aristokrati⸗ dche, Kipeicehing⸗ Keine Sinekuren, weniger Aemter, und diese ge⸗ ZEEEE“ so verlange es der Grundsatz der Zulässigkeit aller Bürger zum Staatsdienste.
es
Auf Befehl des Justiz⸗Ministers darf vorläufig kein bisher über⸗ tragbares Amt in andere Haͤnde übergehen, da die Verkäuflichkeit der Aemter aufgehoben werden soll.
Die Bataillone der mobilen National⸗Garde sollen bis zum 1. April vollständig beklridet sein. Man ist jetzt beschäftigt, eine große Anzahl von Leuten unter 10 und über 50 Jahre, die man im ersten Augenblicke zugelassen hatte, so wie alle diejenigen auszuschei⸗ den, deren Schwächlichkeit die Strapazen des Militairdienstes nicht würde aushalten können.
Das Conseil für Vertheidigung der Republik befindet sich in Permanenz. Dasselbe hat den General Lamoriciere zum Berichter⸗ statter ernannt und wird der provisorischen Regierung eine Reihe von Beschlüssen zur Bestätigung vorlegen. Auch in Beziehung auf die Seemacht soll eine ähnliche Kommission, unter dem Namen: „Ver⸗ vollkommnungsrath für die das Seewesen betreffenden Studien“, er⸗ nannt werden.
8 General Changarnier hat mit folgender Proclamation interimi⸗ stisch das General⸗Gouvernement von Algerien übernommen:
„Bürger von Algier! Die republikanische Regierung Frankreichs hat den General Cavaignac zum General⸗Gouverneur von Algier ernannt. Der General Cavaignac ist bereits in Algerien. Er wird von einem Augenblick zum anderen in der Stadt Algier erwartet. Er hat direkt die Instructionen der Republik erhalten. Nur er hat den Auftrag, sie vollziehen zu lassen. Die ganze Autorität wird ihm übergeben werden. Wünscht Euch Glück dazu, Burger, daß diese Erfüllung der in Frankreich beendigten Revolution in Algerien stattgefunden hat, ohne daß der öffentliche Friede dadurch ge stoört wäre. Alle Regierungen bedürfen der Ordnung. Ordnung konstituirt sie, ehrt sie, kräftigt sie. Es ist die erste Sorge der provisorischen Regie rung gewesen, den bestehenden Behörden die Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe vorzuschreiben. Kraft dieser Vorschriften der republifanischen Regie⸗ rung und im Interesse Aller habe ich, für den Augenblick mit den Functio⸗ nen des General⸗Gouverneurs bekleidet, für die gute Ordnung zu sorgen. Das ist meine Pflicht, und ich werde sie bis zur bevorstehenden Ankunft des Generals Cavaignac erfüllen.“
Die Baukommission hat es für unmöglich erklärt, den Sitzungs⸗ saal der Deputirten⸗Kammer zur Aufnahme von 900 Mitgliedern der National⸗Versammlung einzurichten. Es wird deshalb in dem großen Ehrenhofe des Gebäudes ein provisorischer Sitzungssaal eingerichtet werden.
Das Wahl⸗Comité der „religiösen Freiheit“ hat unterm 8. März nachstehendes Rundschreiben an seine Korrespondenten und Unterzeich⸗ ner erlassen:
„Mein Herr! Das französische Volk ist zusammenberufen, um Vertre ter zu ernennen, welche der Republik eine Verfassung geben sollen. Die Sphäre, in der wir seit vier Jahren kämpften, hat sich über alle Erwar⸗ tung und Berechnung hinaus erweitert. Statt eines Bruchtheils, wovon wir selbst nur die Minderzahl bildeten, sind alle Bürger ohne Ausnahme berufen, direkt die Wahl⸗Souverainetät auszuüben. Statt einiger der Reihe nach vorgebrachten, lange Zeit hindurch erörterten und unaufhörlich vertagten Fragen werden jetzt alle Functionen, alle Autoritäten, alle Rechte, alle Grundsätze mit einem Male debattirt werden. Mehr als in ir gend einem anderen Zeitraume vielleicht ist das Loos unseres Vaterlan des durch Gott in unsere eigenen Hände gelegt worden. An uns ist es, uns zu retten oder uns zu Grunde zu richten. Nie war die Pflicht der katholischen Bürger augenfälliger und gebieterischer. Nie waren Entschlossen⸗ heit, Energie und Thätigkeit nöthiger. Heute nicht unsere Rechte zu erringen, zu sichern und zu verkündigen wissen, heißt sich ihrer unwürdig zeigen und ihnen für immer entsagen. Die Art der Wahlen, welche statthaben werden, bietet ohne Zweifel mehr als eine Schwierigkeit dar. Die bedeutendste von allen beruht in der Unmöglichkeit, worin sich fast alle Wähler befinden wer den, persönlich die Bewerber zu kennen, welche sie direkt und durch Skruti nium nach der Liste wählen müssen. Aus diesem ernsten Hinderniß einer aufrichtigen Stimmgebung erwächst die Nothwendigkeit, nichts zu versäumen, um im voraus die Wähler über das Verdienst der Kandidaten aufzuklären. Den bereits in das politische Leben eingeweihten, bereits mit dem Vertrauen Einiger betrauten und in den Wahlkämpfen schon erprobten Bürgern steht es zu, ihren Brüdern die Männer vorzuschlagen, welche sie für die würdig⸗ sten erachten, Frankreich zu vertreten. Um diese Pflicht zu erfüllen, ist kein Augenblick zu verlieren; der geringste Verzug wäre unersetzlich. Wir werden auf die Einzelnheiten des Verfahrens, das man befolgen muß, zurückkommen. In diesem Augenblicke glauben wir dasselbe in folgenden Punkten zusam⸗ menfassen zu koͤnnen: 1) Man errichte sofort im Hauptorte jedes Depar⸗ tements ein Centralcomité, welches die Liste der von den Katholiken zu unterstützenden Kandidaten zu entwerfen den Auftrag hat; 2) man stelle in jedem Bezirke und in jedem Kanton thätige und entschlossene Korrespondenten auf, die den Auftrag haben werden, alle Gemeinden zu durchziehen, die öffentliche Meinung über die Kandidaturen zu befragen, die für annehmbar erachteten zu unterstützen und zu verbreiten und die Wahl⸗Operationen zu überwachen, die am Hauptorte des Kantons statthaben werden; 3) man benehme sich mit den anderen Wahlcomités, um zu erkennen, ob unter den Kandidaten anderer Meinuggen nicht einige sind, die man, unter Vorbehalt der Gegenseitigkeit, auf unseren Listen zulassen kann. Bei dieser Untersuchung ist es rathsam, die Vergangenheit zu vergessen. Keine Beschuldigungen, kein Mißtrauen mehr, sondern Vereinigung und gemein⸗ sames Wirken unter allen Bürgern für das Wohl Frankreichs; 4) im Falle der Ungewißheit über die Gesinnungen der verschiedenen Kandidaten lege man ihnen ein Programm vor, dessen Genehmigung für sie, im Falle der Wahl, das Mandat der Ehre und des Gewissens werden würde. Dies Programm läßt sich durch ein einziges Wort zusammenfassen: Die Freiheit! Gott verhüte, daß wir dadurch die zwei anderen Worte des National⸗Wahl spruchs auszuschließen oder zu vernachlässigen gedächten. Die Gleichheit und die Brüderschaft, gleich der Freiheit aus dem Innersten des Christenthums hervorgegangen, sind uns eben so theuer, wie jedem anderen Franzosen; aber sie sind nicht, wie die Freiheit, Opfer der bittersten Täuschungen gewe sen. Man kann ohne Furcht versichern, daß sie in diesem Augenblicke gar keine Gefahr laufen. Seit sechzig Jahren figurirt das Wort Freiheit in unseren Verfassungen. Es ist mehr als hohe Zeit, auch die Sache in un serem Gesetze, in unseren Sitten, in unseren Herzen eintreten zu lassen und ihr die unwiderlegliche Sanction der in ihrer ganzen Fülle ausgeübten National Souverainetät aufzuprägen. Diese Freiheit, wir wollen sie als eine frei⸗ müthige, aufrichtige, vollständige und absolute. Die Revolution, welche stattgefunden hat, waͤre die schmählichste und die strafbarste der Täuschungen, wenn sie Frankreich nicht alle die Freiheiten gäbe, welche wir so lange und so vergeblich gefordert haben. Schwören wir also, unsere Stimmen nur den Männern zu geben, welche uns alle Freiheiten des Christen und des Bürgers garantiren werden: Freiheit des Gewissens und der Kulte; Frei heit der Wissenschaft und des Gedankens; Freiheit der Presse und des Wor tes; Freiheit des Wohnortes und des häuslichen Heerdes; Freiheit der Er ziehung und des Unterrichts; Freiheit der Arbeit und des Gewerbfleißes; Freiheit der Person und des Eigenthums; Freiheit der Vereinigung und der Versammlung; Freiheit in Allem und für Alle. Hier und nur hier allein wird die Gesellschaft ihren Hafen, die Kirche ihre Schirmwache, Frankreich seine Ehre und sein Heil finden. Ch. von Montalembert, Präsident des Comité's. M. von Vatismenil, Vice⸗Präsident. H. von Blancey, Secretair.“ G
Ddie Herren Billault und Gustav von Beaumont haben an die Wähler der zwei Departements, deren Vertreter sie in der Deputir⸗ ten⸗Kammer waren, Rundschreiben gerichtet, um sie für die Wahlen zur National⸗Versammlung um ihre Stimmen zu ersuchen. Sie protestiren darin gegen jede Rückkehr zur Vergangenheit und erklären, sich der Befestigung der Republik, als der fortan in Frankreich allein möglichen Regierung, gänzlich widmen zu wollen. Alle Mitglieder der dynastischen Opposition, die als Kandidaten auftreten, wollen ühnliche Erklärungen abgeben. 1 ö“ 8
Louis Napoleon hat die Absicht, im Departement der Seine als Kandidat für die National⸗Versammlung aufzutreten.
Ein Dekret der Regierung verfügt, daß die Taufscheine, welche nöthig sind, um das Alter der Wähler darzuthun, unentgeltlich aus⸗ gefertigt werden sollen, und zwar „in Erwägung, daß das Wahlrecht, durch welches die Souverainetät des Volkes ausgeübt wird, durch alle Mittel gesichert und erleichtert werden muß“.
Der Kriegs⸗Minister hat den Militairs aller Grade und Waf⸗
fengattungen, welche sich auf Urlaub befinden, den Befehl ertheilt, unverzüglich zu ihren respektiven Corps zurückzukehren. 8 Alle wegen Disziplinar⸗Vergehen in Haft gewesene Soldaten sind in Freiheit gesetzt; dagegen sollen diejenigen schon freigelassenen Soldaten, welche sich wegen Diebstahls oder sonstiger Verbrechen in Haft befunden hatten, wieder eingebracht werden.
Die provisorische Regierung hat, in Erwägung, daß Gewissens⸗ freiheit die kostbarste und heiligste aller Freiheiten sei, die sofortige Freilassung aller wegen Thatsachen, die sich auf die freie Ausübung des Gottesdienstes beziehen, verurtheilten Personen, so wie die Nieder⸗ schlagung aller dahin einschlägigen Untersuchungen und den Erlaß aller zuerkannten, aber noch nicht bezahlten Geld⸗Strafen verfügt. Eine Deputation der hiesigen Reformirten und Lutheraner begab sich gestern zur provisorischen Regierung, der sie ihre Zustimmung zur Republik aussprach.
Der Ex⸗Minister Teste, der während der Februar⸗Ereignisse das Gefängniß verlassen hatte, ist wieder in Verwahrsam gebracht wor⸗ den. Auf Herrn Rosemond de Beauvallon, seinen Sekundanten, so wie einige andere, nicht wegen politischer Vergehen verhaftete Per⸗ sonen, welche ebenfalls Mittel gefunden hatten, aus den Gefängnissen zu entweichen oder sich Ermächtigungen zur Entlassung von Unberech⸗ tigten zu verschaffen, wird gefahndet. Die Unterzeichner dieser unge⸗ setzlichen Autorisationen sollen zur Rechenschaft gezogen werden.
Auch eine Deputation der Kolonial⸗Neger und Mulatten, die beauftragt waren, der Republik die Dankbarkeit ihrer Mitbürger von gleichem Ursprunge auszudrücken, ist von der provisorischen Regierung empfangen worden. Herr Cremieux entgegnete auf ihre Anrede Fol⸗ gendes:
„Liebe Mitbürger, Freunde, Brüder! Ich fühle mich glücklich, Euch im Namen der provisorischen Regierung der Republik sagen zu können, daß jeder Theil derselben den großen Gedanken hegt, diejenigen Eurer Landsleute zu emanzipiren, welche noch in der Sklaverei sind. Sklaverei, Sklaverei inmitten der Freiheit! Wie, dies ist die gehässigste, die betrü⸗ bendste Unvereinbarkeit. Unterscheidung zwischen Menschen! Dies ist eine Verletzung des göttlichen und menschlichen Gesetzes. Wir haben blos die Grundsätze verkündet, die in den Herzen aller Menschen wohnen. Ja! der National⸗Konvent hat Euch Alle der Freiheit zurückgegeben, aber der Irr⸗ thum eines großen Mannes stellte Euch wieder unter das Joch, das Ihr für immer gebrochen glaubtet. Ihr, die Ihr, gewesene Sklaven, freie Män⸗ ner geworden waret und der Euch zurückgegebenen Freiheit so große und wichtige Dienste leistetet, Ihr selbst wurdet in die Knechtschaft zurückgewor⸗ fen! Die neue Republik wird erfüllen, was die Republik von 1792 pro⸗ klamirte! Ihr sollt wieder frei werden. Es soll auf dem Boden der Frei⸗ heit keinen Stlaven mehr geben. In unseren Kolonieen so gut, wie im Festlands⸗Frankreich, soll jeder Mann, der das Land bewohnt, frei sein. Ihr werdet Euch dessen würdig beweisen, wie Ihr es stets waret. Und wenn die Sklaverei verschwunden sein wird, werden unsere Nachkommen mit Stolz ausrufen: Der Revolution von 1848 verdankte man die gänz⸗ liche Abschaffung der Sklaverei. Es lebe die Republik!“
Einer Gratulations⸗Deputation von Calais drückte Lamartine in der Antwort an dieselbe die volle Anerkennung des von den nörd⸗ lichen Departements immer bewährten Nationalgefühls und zugleich die lleberzeugung aus, daß diesmal keine solchen Opfer wie 1792 von ihnen verlangt werden würden.
Die Freihandelsmänner haben eine Proclamation an die Straßen⸗ ecken anschlagen lassen, die das anlockende Motto trägt: Wohlfeiles Leben! Darin wird in sehr lebhafter Sprache auf Abschafsung aller Schutzzölle gedrungen, die auf den Bedürfnissen des Volks lasten.
Der frühere Großsiegelbewahrer Persil hat sich wieder in die Matrikel der Advokaten am pariser Appellhofe eintragen lassen.
Alle Gefängnisse im Petit-Luxembourg, die zur Aufnahme der vom Pairshofe abzuurtheilenden Personen eingerichtet waren, sind nebst einem Wachthause auf Befehl der provisorischen Regierung zer⸗ stört worden.
Im heutigen Moniteur erscheint die Berichtigung, daß die Konferenzen des dänischen Gesandten mit Herrn von Lamartine blos einen offiziösen Charakter gehabt, denn, wie die heutigen Verhält⸗ nisse ständen, könne nur von offiziösen Beziehungen die Rede sein.
Die Polizei hat alle seit einigen Tagen auf den Boulevards zum Verkauf ausgestellten Stockdegen wegnehmen und das Verbot dieser Art Waffen wieder einschärfen lassen.
Die Lyoner Eisenbahn, welche eine Einzahlung von 75 Franken zwischen dem 20. März und 6. April verlangt hatte, hat diese für den Augenblick auf 25 Franken herabgesetzt und die Entrichtung der übrigen 50 Franken auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Nordbahn hat gegen die Actionaire, welche bei der jüngsten Einzahlung rück⸗ ständig blieben, bis jetzt keine strengen Maßregeln ergriffen. Die Personenzüge sind auf allen Bahnen wieder in Ordnung; der Waa⸗ rentrausport ist aber auf den Eisenbahnen von Rouen und Havre noch nicht wieder eingeführt.
Der berühmte Tenorist Duprez hat ein Engagement in Brüsse angenommen, hingegen erwartet man Rossini in Paris, wo er, wie es heißt, sein Talent und seine Börse zur Verfügung der National⸗ Oper stellen will.
* Paris, 6. März. Ich war hier im Jahre 1830, aber die jetzige Revolution ist der vorigen so unähnlich, wie möglich. Die mittleren und höheren Klassen, Ultras, Juste⸗Milieu und selbst die entschiedenen Gegner Ludwig Philipp's sind alle eines Sinnes, aus Schrecken vor den unteren Klassen. Es giebt kaum eine Abweichung von dem einen Gedanken: Laßt uns Alle einig sein, laßt uns Alle die gegenwärtige Regierung aufrecht halten, so wie sie ist, aus Furcht vor einer schlimmeren. Kurz, IFurcht beherrscht den Tag. Im Juli 1830 war es gerade das Gegentheil; alle mittleren und gebildeten Klassen waren damals mit der unteren befreundet, man sieht das in den Straßen. Die pariser Straßenjungen haben in die⸗ ser Woche eine große Thätigkeit entwickelt. Das Merkwürdige bei dem Ganzen ist, daß die ganzen National⸗Garden nichts mehr verab⸗ scheuen, als eine Republik, und nicht den geringsten Gedanken hatten, daß sie eine aufrichten helfen würden. Aber sie waren gegen die Regierung aufgebracht und wollten sich nicht mit den Truppen ge⸗ gen den Aufstand verbinden. Es hat Niemand Begeisterung für irgend etwas, selbst die Republikaner sind vor ihren Freun⸗ den in Schreck. Ich sage dieses mit vollster Unparteilichkeit; denn ich mochte Ludwig Philipp nicht, und die doctrinaire Morgne ekelte mich an; aber ich kann nicht sagen, daß ich frohe Erwartungen von dieser neuen Regierung hegte. Alle bedürfen Geld, Geld, und man verheißt Beschäftigung, hohen Lohn und Abschaffung von Ab⸗ gaben. Woher soll das Geld kommen? Wie sollen die Leute be⸗ schäftigt werden? Niemand giebt einen Sou aus, Jeder hält sich