1848 / 22 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

tet. Jedermann, welcher die reichen Hülfsquellen der b e. —2 leicht erkennen und dieselben nur den Bemuhl! 8 8 messen. Die österreichische Regierung hat gegenwärtig allerdings einen schwe

Sei ßen S 5Anfor⸗ en K f mi Seiten andrängenden großen Staats⸗-Anf ren Kampf mit den von allen Seiten a 179 1 Mutel der Deckung

derungen zu bestehen, allein die Anstrengeaed es ist alle Hoffnung vorhanden, bleiben nicht hinter den Erfordernissen zurna, nen und die Beltrehungen der mit daß die Schwierigkeiten des Tages balb abnehen Erfolge Keider de ön, er⸗ dem Volke einigen Regierung mit einen 88 glemn üuth und das Miß⸗ den. Zu bedauern bleibt hierbei nur, daß 5*

Zu bedaug Zvölkerung in den loetzten Tagen dufch Uebelge⸗ trauen eines Theils der Beneigert wurde, so daß ein großer Andrang bei der sinnte künstlich genäͤhrt und gesteigert wurde, so daß ein giu . Nationalbank und Sparkasse stattfand. Möchte die Zahl der von echtem enex. 8. bescelten Kaufleute und Geschäftsmänner nun immer größer EEö jetzt durch männliche Haltung den Ausstreuungen begegnen und damit die Kraft der Regierung befestigen.“

bogca selbe Blatt enthält nachstehende Mittheilung des Landes⸗ Präsidenten Montecucoli über die Reise des Kaisers:

„So eben ist mir von einem Abgeordneten des wiener Magistrates und Bürger⸗Ausschusses über die Reise Allerhöchst Sr. Mgjestät des Kagisers nachstehendes Schreiben zugekommen, dessen Inhalt gewiß bei allen Wohl⸗ gesinnten die höchste Theilnahme erregen wird.

Wien, am 20. Mai 1848. Ies h. I] Montecucoli.

„Ew. Excellenz! Ich benutze die wenigen Augenblicke des Ueberspan⸗ nens, um Ew. Ercellenz einige Notizen über unsere Mission zu ertheilen. Auf der ganzen Route erfuhren wir, daß die höchsten Herrschaften in größ⸗ ter Eil die Reise zurücklegten und sich nirgends zu erkennen gaben, mit Ausnahme von Strengberg, wo gefrühstückt wurde. Nur erst nachträglich aus Combinationen vermuthete man, wer die Reisenden gewesen. Wir hofften Ihre Majestäten in Linz zu treffen, erfuhren bereits in Strengberg, daß Höchstselbe von Enns unmittelbar den Weg über Klein⸗München nach Salzburg ein⸗ geschlagen haben, welche Nachricht wir hier bestätigt fanden. In Streng⸗

berg wurde gefrühstückt, wo die höchsten Herrschaften sehr ergriffen waren und den innigsten Schmerz der Anwesenden erregten, Sie waren ohne ir⸗ gend ein Gepäck nur in einfachen Sommerkleidern, jeder Wagen nur mit Einem Bedienten, von welcher keiner nicht einmal einen Mantel hatte. Auf der ganzen Straße wurden wir, insbesondere in St. Pölten, wo uns eine roße Menge der Bürger erwartete, mit dem größten Enthusiasmus und Aeußerungen der unzweideutigsten Anhänglichkeit und Liebe zur Kaiserlichen Familie empfangen, so daß man sich der Thränen nicht erwehren konnte. Nur auf der ersten Strecke von Wien soll ein National⸗Gardist in einen Keaiserlichen Wagen gerufen haben: „„Endlich ist es Zeit, daß Ihr euch entfernt.““ , Alles läßt vermuthen, daß die republikanische Partei, der an der Ent⸗ Ffemnung des höchsten Hofes gelegen sein mochte, um freies Feld für ihre

Umtriebe zu erhalten, demselben einen panischen Schreck und weiß Gott was beigebracht haben dürfte.

„Aus Linz soll dem Kaiser eine Deputation nachgeschickt worden sein, im ihn zu ersuchen, nach Linz zu kommen; überhaupt herrscht überall die este Stimmung.

Genehmigen ꝛc. 1

EFnns, am 19. Mai 1848. Morgens 10 ½ Uhr.“ 88

Sachsen. Dresden, 21. Mai. (D. A. Z.) Heute Mittag um ein Uhr hat der König den außerordentlichen Landtag mit fol⸗ gender Rede eröffnet:

„Meine Herren Stände! Zwischen der Zeit, wo ich Sie das letzte Mal um mich versammelt hatte, und dem heutigen Tage, wo ich Sie wie⸗ der begrüße, liegt kaum mehr als der kurze Zeitraum eines Jahres, aber eine Reihe von Ereignissen, in ihrer Erscheinung, in ihren Folgen, in der Plötz⸗ lichkeit ihrer Aufeinanderfolge außerordentlich und bedeutend genug, um Epoche zu machen in dem Gange der Weltgeschichte. Der Sturm, der in Süden und Westen Europa's sich erhob und Staaten erschüt⸗ terte und Staatsformen niederwarf, hat auch Deutschland erfaßt. Ueberall zeigt sich ein mächtiges Streben nach volksthümlichen Staats⸗Einrichtungen, nach nationaler Einheit. Was ich von den Ersteren dachte, was ich davon zu einer Zeit dachte, wo sie nur das Eigenthum weniger Staaten in Deutschland waren, habe ich durch das Werk bewie⸗ sen, auf das ich heute noch mit Befriedigung zurückblicke, und wodurch ich einen redenden Beweis meiner Gesinnungen und Ansichten über und der Sorge für mein Volk gegeben zu haben glaube. Treu habe ich an diesem Werke gehalten, und eben so treu werde ich an den Grundsätzen und ihrer Durchführung halten, welche die jetzigen Räthe meiner Krone bei ihrem Amtsantritte mit meiner Zustimmung ausgesprochen haben.

„Eben so war, so weit es die seitherigen Verhältnisse der Bundes⸗ Verfassung Deutschlands überhaupt gestatteten, eben so ist jetzt die Herbei⸗ führung kräftigender Einheit des deutschen Vaterlandes das Ziel meines Strebens. Zu Erreichung dieses Ziels und um dem deutschen Volke seine Bedeutung und Stellung in der Völkerfamilie nach außen zu geben und zu sichern und seine Entwickelung im Innern zu heben und zu fördern, bin ich zu Opfern bereit, welche die Umschaffung eines Staatenbundes in einen Bundesstaat von den einzelnen Souverainen erheischt.

„Die freundlichen Beziehungen meiner Regierung zu den auswärtigen Mächten haben nur eine Störung erfahren, insofern als diese der Kampf mit sich bringt, welchen der deutsche Bund zur Wahrung eines in seiner Na⸗ tionalität bedrohten deutschen Volksstammes an der Ostsee zu kämpfen sich genöthigt sieht. Insbesondere ist in den freundschaftlichen Verhältnissen zu

en deutschen Regierungen ein Wechsel nicht eingetreten.

„Sachsen ist zwar der Aufregung nicht fremd geblieben, welche sich

ehr oder minder überall in Deutschland gezeigt, und es hat mich tief ge⸗ schmerzt, daß auch hier Fälle verübter Gewalt gegen Personen und Eigen⸗

hum vorgekommen sind. Doch sind diese Frevelthaten vereinzelt geblieben, 8 sie sind Gegenstand richterlicher Untersuchung. Von der Achtung für Gesetz und Recht, welche die Sachsen bisher stets ausgezeichnet, erwarke ich anch mit Zuversicht, daß dergleichen Frevel sich nicht erneuen und jeder een. das Prisat Eigenthum sowohl, als g. öffentliche gesetzmäßige Ord

9 da M ee

Sinne Bes Pasts Willen der Regierung und dem gesunden

e „Schwer ist der Druck, der jetzt auf Handel und Gewerben lastet.

IZ“ für den einzelnen Staat, diesem Uebel, dessen Ursache

en. 4 9. erhältnissen liegt, mit Erfolg zu begegnen, so hat doch

meine Regierung durch Anbahnung v Maßregeln zur Regulirun 8

Arbeiterverhältnisse, durch Gewäl 8E eregga vep

Beihülfe zur Beschäftiguh 8 ührung von mittelbarer und unmittelbarer

auf Menschlichkenn, ngh 8 12. Hände und durch ihre von Rücksichten Loos der arbeitenden Klassen 8. Staatswohl gerechtfertigte Sorge um das

sten Lösung dieser Ausgabe beizuleichtigkeit anerkannt, welche der möglich⸗ keit, für die näͤchste Zukunft in solther Neit his daggusschllche Mathwendig⸗

8 durch die ungestörte Fortsetzung der begonnenen Snag fotznfegfen, dhineaaig der Einfluß der Stockungen im Handel und 11“ Eisenbahnbauten, nahmequellen, die angeordnete Vorbereitung zur Mobik auf sonst sichere Ein⸗ heischen finanzielle Ermächtigungen und von Sebetnachuüng der Armee er⸗ außerordentliche Opfer. Diese Spfer sind iheilweise 8. veHegen anderentheils ich erwarte dies von dem Patnotiae racht und werden Voltes bereitwillig gebracht werden. Die zu er weisen des sächsischen Maßregeln, wie meine Absicht, eine Aenderung des Weapicefn vaafelen 8 ver 6 Si ner 8 Fd zue⸗ führen, haben mich veranlaßt, Sie zu einem außerordentlichen Landtage

zu entbieten, im Laufe dessen Ihnen die hierauf wi in; G wichtige Gegenstände bezüglichen Vorlagen zugehen v,gn Vesgender: vorsitzende Staats⸗Minister Ihnen nachher weitere Mittheilung zu Wen von mir beauftragt ist. . b 1 hen 8 „In diesen Tagen ist in Frankfurt die Versammlung zusam deren Zweck und Aufgabe es ist, gemeinschaftlich mit 91 19- Fesgege Grundfätze festzusetzen, welche der künftigen Verfassung Deusschlans⸗ zur Unterlage dienen sollen. Möge aus dieser Berathung ein Werk hervorge⸗ hen, das, auf Gerechtigkeit und Weisheit gestützt, die Bedingungen seiner Dauer in sich trägt und geeignet ist, das Glück und die Größe des deut⸗ schen Vaterlandes zu gründen.“ Der oben erwähnte Vortrag des vorsitzenden Staats⸗Ministers lautet: „Dem Auftrage Sr. Majestät des Königs gemäß ist den Ständen des Landes Folgendes mitzutheilen: Das Staatswohl erheischte, daß einige Verordnungen auf Grund des EEEEqqEqqqaqEqmmmmemw Memnhm.

[§. 88 der Verfassungsurkunde erlassen werden mußten. Diese Erlasse werden der Ständeversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden.

„Dahin gehört die Verordnung wegen Aufhebung der zeitwidrigen Censur und der auf letztere bezüglichen Bestimmungen und sonstigen Ausnahmegesetze; ferner die Verordnung vom 11. April 1848, wodurch p in der letztvergangenen Zeit sich als dringend dargestellte Bedürf⸗ niß einer allgemeinen Volksbewaffaung, unter theilweiser Ezweiterung und Ausdehnung des Kommunglgardengesetzes, vorsääufige Beftiedigung fand, sodagn die Ve 1 AprI von Grund⸗, so wie Gemerbe⸗ und Personal⸗Steuern, endlich die Verord⸗ nung vom 27. April 4848, die Schäͤtzung für eine außerordentliche Ein⸗ fommen⸗ Steuer betreffend. Die Rechtferizgung dieser letzterwähnzen Maß⸗ regeln wird aus den Nachweisen über die Finanz⸗Verhältnisse des Staates hervorgehen, und es mag nur vorläufig hier bemerkt werden, daß, wenn auch der Stand des Staats⸗Vermögens fortwährend als ein befriedigender anzusehen ist, da die regelmäßigen Einnahmen bis zu dem Eintritte der neuesten Zeitereignisse hinter den Voranschlägen nicht zurückgeblieben sind, doch der Nothstand des vorigen Jahres und die neuerlich eingetretene beispiellose Handels⸗ und Gewerbestockung manche un⸗ vorhergesehene Staats⸗Ausgaben hervorgerufen haben, zu welchen, bei der Unthunlichkeit, den Bedarf aus den durch manche produktive Anlage in Anspruch genommenen Baarbeständen der Staatskassen zu entnehmen, sich die Beihülfe der Steuerpflichtigen durch eine Vorausbezahlung bereits he⸗ willigter Steuern als unumgänglich nöthig darge stellt hat. Ansehnliche Be⸗ dürfnisse liegen aber auch noch vor, namentlich rücksichtlich der in Angriff genommenen Staatsbauten, wie der Unterstützung der in unserem industrie⸗ reichen Sachsen doppelt fühlbaren gedrückten Gewerbs⸗ und Nahrungsver⸗ hältnisse, möglicherweise auch in Ansehung der Mobilmachung der Armee und deren dann eintretenden kostspieligeren Erhaltung. Werden aber auch hierüber spezielle Vorschläge für außerordentliche Beschaffung der erforder⸗ lichen Mittel vorgelegt werden, so wird doch, weil die Summe des Bedarfs viel zu sehr abhäͤngig ist von der Gestaltung der allgemeinen politischen Verhältnisse, als daß sie sich im voraus mit aller Bestimmtheit überblicken ließe, die Regierung ein Vertrauensvotum von den Kammern zu beanspru⸗ chen nicht unterlassen können. Unter allen Umständen wird sich die Re⸗ gierung die möglichste Sparsamleit im Staats⸗Haushalte zur Pflicht machen.

„Mit dem 31. August d. J. läuft die Periode ab, für welche durch die Verordnung vom 11. Juli 1847 der Zoll für ausländischen Zucker und die Steuer für Rübenzucker festgestellt worden ist. Ueber diesen Gegenstand wird die Vorlage eines Gesetz⸗Entwurfs erfolgen, in welchem, dem überein⸗ immenden Beschlusse sämmtlicher Zellvereinsstaaten gemäß, für Rübenzucker eine Erhöhung des Steuersatzes, der jedoch immer noch der inländischen Fa⸗ brication einen wirksamen Schutz gegen die Konkurrenz des Kolonialzuckers übrig läßt, ausgesprochen werden soll.

„Auch wird über einen weiteren, die indirekten Abgaben betreffenden Ge⸗ genstand noch besondere Mittheilung erfolgen.

„Das deutsche Handelsgebiet nach innen und außen zu erweitern und durch baldige Revision des Vereins⸗Zolltarifs manchen gegründeten Beschwer⸗ den abzuhelfen, ist für die Regierung eine ernste Aufgabe, für deren Lösung bereits Schritte geschehen sind, die bei Regelung der jetzigen politischen Ver⸗ hältnisse eifrig fortzusetzen sein werden.

„In Betreff der Eisenbahn⸗Angelegenheiten werden die Fragen, deren Entscheidung von dem Ergebnisse späterer Untersuchungen abhängig geblie⸗ ben, den Ständen zur Erklärung überlassen werden.

„Dem vielseitig unter den Klassen der Gewerbtreibenden laut geworde⸗ nen Verlangen nach Revision und Umgestaltung der gewerblichen Verbält⸗ nisse, die nach der Ansicht der Regierung nur auf dem Wege organischer freier Entwickelung gedeihlichen Fortgang finden werden, ist durch die Be⸗ kanntmachung vom 3. April dieses Jahres über die Bildung von Ausschüssen unter den Gewerbtreibenden und einer Kommission Gelegenheit eröffnet wor⸗ den, sich in geordneter Weise geltend zu machen. Nach Beendigung aller Vorar⸗ beiten steht in nächster Zeit der Zusammentritt dieser Kommission bevor. Die Be⸗ willigung des zur Durchführung dieser Maßregel nöthigen Aufwandes wird die Regierung mittelst besonderen Postulats von den Ständen beanspruchen.

„Ueber die Mittel, welche die Regierung zur Beschaffung von Arbeits⸗ Gelegenheit für die Arbeitslosen aufgewendet, und über die Modalität die⸗ ser Verwendung wird besonderer Nachweis, zugleich aber über das, was man in dieser Hinsicht fernerhin zu thun beabsichtigt, nähere Auskunft erfolgen.

d„ Der Entwurf eines Wahlgesetzes, welches den Kreis der Stimm⸗ berechtigten und Wahlfähigen für die zweite Kammer in zeitgemäßer Weise zu erweitern bestimmt und geeignet ist, so wie der Entwurf eines hierdurch bedingten Gesetzes wegen Aufhebung einiger auf das seitherige Wahlgesetz bezüglichen Paragraphen der Verfassungs⸗Ürkunde, wird zu den ersten Vor⸗ lagen, welche an die Kammer gelangen, gehören. Auch hat die R gierung Gesetz⸗Entwürfe über die Presse, über das Versammlungs⸗ und Vereinsrecht, über das bei entstandenem Tumulte zu beobachtende Verfahren, über Volks⸗Bewaffnung und über die Rechtsverhältnisse der deutsch⸗ katholischen Glaubensgenossen vorbereitet und behält sich, je nach Umständen und für den Fall, daß die Geschäfte des jetzigen außerordentlichen und jedenfalls nur kurzen Landtags solches gestatten, die Vorlage eines oder des anderen solcher Entwürfe an die Stände vor.

„Zu den Gegenständen, worauf die Regierung jetzt schon ihre beson⸗ dere Aufmerksamkest richten zu müssen geglaubt hak, gehört das Gerichts⸗ wesen und die Rechtspflege. Ein darüber ausgearbeiteter und den Ständen zugehender Gesetz⸗En wurf wird die Grundlinien und Hauptsätze bezeichnen, wovon die Regierung bei dieser Maßregel auszugehen beabsichtigt. Jeden⸗ falls wird die Erklärung der Stände hierüber und dies ist jetzt ein hauptsächlicher Zweck der Vorlage dieses Entwur’s der Regierung eini⸗ gen Anhalt geben, um zu ermessen, ob die Grundansichten, von welchen sie hierbei ausgebt, von den Kammern getheilt werden und für die danach aus⸗ zuarbeitenden umfassenden Gesetzentwürfe, welche der nächsten Ständever⸗ sammlung vorzulegen, die Zustimmung derselben zu erwarten sein wird.

„Durch die Verpflichtung der Armee auf die Verfassungs⸗Urkunde ist einem im Volke vielseitig ausgedrückten Wunsche entsprochen worden. Die Pflicht, geschworene Eide treu zu halten, wird die Armee auch hinsichtlich dieses Eides von neuem erfüllen und bethätigen. Für den Fall ihrer Mo⸗ bilisirung zeigt sich ein Bedarf von Pferden; über die Modalitat der An⸗ schaffung der letzteren ist eine Vexordnung entworfen worden, welche zu den Vorlagen an die gegenwärtigen Stände gehört.

„Ferner wird an die Stände die die Wahl der National⸗Vertreter betreffende Verordnung vom 10. April 1848, sanumt den dazu gehöri⸗ gen Erlänterungen und nebst einer die Betheiligung der Regierung bei den Verhandlungen über das deutsche Verfassungswerk enthaltenden Darlegung gelangen, woraus die Grundsätze erhellen werden, welche die Regierung im Interesse des sächsischen und deutschen Vaterlandes, unter Berücksichtigung der Bedingungen der constitutionellen Monarchie, daher der Rechte des Für⸗ sten, wie des Volks, befolgen zu müssen glaubte. 1

„Welche Verhandlungen uber andere, in verschiedene Zweige der Lan⸗ des⸗Verwaltung einschlagende Gegenstände mit manchen deutschen und aus⸗ wärtigen Staaten gepflogen und welche Verträge hierüber zum Abschlusse gekommen sind, darüber wird der nächsten ordentlichen Stände⸗Versammlung ausführliche Mittheilung zugehen,.

„Die Amnestie⸗Verordnung vom 17. April dieses Jahres und eine Reihe volksthümlicher Maßregeln sind neue sprechende Beweise der landes⸗ väterlichen Milde und Liebe des Königs für sein Volk. Das Land wird dies erkennen und seinerseits den Erfahrungssatz bestätigen, daß die Reife eines Volkes für freie Staats⸗Einrichtungen sich zunächst in Beobachtung der Ordnung und Gesetzlichkeit zeigt.“

„Leipzig, 22. Mai. (D. A. Z.) Gestern in der gewöhn⸗ lichen Cantate⸗Versammlung der Mitglieder des Buchhändler⸗Börsen⸗ Vereins beschloß derselbe durch Aeclamation, die Summe von 1000 Rthlrn. zur Gründung einer deutschen Flotte zu bewilligen.

8 Baden. Karlsruhe, 19. Mai. (Karksr. Ztg.) Durch Ce Deputation der ersten Kammer ist Sr. Königl. Hoheit dem voß erz0g gestern folgende Adresse überreicht worden: „Darctachügseer Großherzog, gnädigster Fürst und Herr! beit 76 Fe. Beweisen landesväterlicher Huld, welche Ew. Königl. Ho⸗ dess seit Höchstihrer Thronbesteigung in einer langen Reihe von Jahren Ihrem Volke unausgesetzt und so reichlich zugewendet, haben Höchfldiesel⸗ ben einen neuen anzureihen geruht, indem Ew. Königl. Hoheit in Berück⸗

zordnung pom 25. April 1848, die Vorauserhehung

sichtigung der durch die beklagenswerthen Ereignisse der jüngsten Zeit un⸗ gemein gesteigerten Bedürfnisse der Staatskasse, insbesondere der Kriegsver⸗ waltung, Sich gnädigst bewogen gefunden haben, aus eigenen Mitteln die Summe von 100,000 Fl. zur Bestreitung der außerordentlichen Ausgaben zu bestimmen.

„„ Von hdenselben huldvollen Gesinnungen für des Landes Wohl beseelt, wie das hohe Haupt, haben auch die Mitglieder der Großherzoglichen Fa⸗ milie sich in höchst würdiger Weise beeilt, ein reiches Opfer auf den Altar des Vgterlandes niederzulegen.

„Wenn die erste Kammer Ihrer getreuen Stände bei der heute erfolg⸗ ten Mittheilung üͤber diese hochherzigen Gaben von dem einen Gefühl des wärmsten, ehrfurchtsvollsten Dankes kief ergriffen war, so war sie nicht min⸗ der bewegt von dem betrübenden Gedanken, daß so schwere Bedrängnisse über unser schönes Vaterland gekommen sind durch eine Anzahl entarteter und verirrter Söhne desselben; daß dem Herzen des besten Vaters, der, ohne nur seine Kräfte zu Rath zu ziehen, seit achtzehn Jahren unablässig bemüht ist, Unglück zu heilen oder zu mildern, wo es immer ganze Bezirke, einzelne

Gemeinden oder die Hütte des Nothleidenden nach Gettes unerforschlichem Rathschlusse heimgesucht hat, der erst in den kaum vergangenen Noth⸗ jahren durch unerschöpfliche Spenden die Gräuel des Hungers tilgte, vaß diesem edlen Herzen so tiefe und schmerzliche Wunden des schändlichsten Undanks geschlagen wurden.

„Je drückender das Gefühl solcher Kränkung ist, um so erhabener und großartiger erscheint die neue Großmuth Ew. Königlichen Hoheit; denn sie fühlt nur die Noth des bedrängten Volks und vergißt die selbsteigene des tief verletzten Gemüthes.

„Gernhen Ew. Königliche Hoheit daher, mit unserem innigsten, ehrfurchts⸗ vollsten Danke auch den ungeheuchelten Ausdruck unserer gerechten Würdi⸗ gung dieser Ihrer doppelten Großmuth huldreich entgegenzunehmen.

„Die erste Kammer Ihrer getreuen Stände hegt das Vertrauen zu Gott, daß er Ew. Königliche Hoheit und das gesammte Großherzogliche Haus für dieses neue Bestreben, den traurigen Nothstand des Landes zu lindern, reichlich segnen, daß er die Herzen der Verführer und der Verführ⸗ ten beschämen und erleuchten, und daß er durch Zurücksührung derselben zur schuldigen Pflicht und Treue den inneren Frieden sowohl, als die ge⸗ störte Wohlfahrt des theuren Vaterlandes wieder herstellen wird.

„Indem wir zugleich den erneuerten Ausdruck unserer unverbrüchlichen Treue zu den Füßen Ew. Königl. Hoheit niederlegen, verharren wir in tief⸗ ster Ehrfurcht.

Karlsruhe, den 15. Mai 1848.

Im Namen der unterthänigst treugehorsamsten ersten Stände⸗Versammlung.

Der erste Vice⸗Präsident: b Karl Egon Fürst zu Fürstenberg.

Se. Königl. Hoheit der Großherzog erwiederte hierauf: „Ich beklage mit Ihnen die strafbaren Bestrebungen, denen sich ei Theil der Staats⸗Angehörigen verbunden mit Fremden in unglück⸗ seliger Verhlendung hingegeben hat. Es hat Mich tief betrübt, Mich in meiner gerechten Erwartung getäuscht zu sehen. B 8 1 „Ich wünsche, daß die Verirrten zurückkehren, und Ich hoffe, daß nun überall hervortretende Zusammenwirken der Wohldenkenden fernere brecherische Versuche in ihrem Entstehen zunichte machen werde. „Auf Meine Mitwirkung hierzu können Sie stets zählen, so wie und Meine Familien⸗Angehörigen auch zu materiellen Anstrengungen gedrungen fühlten, um die aus der allgemeinen Erschütterung hervorgegan⸗ gene öffentliche Noth zu lindern. 9 1 „Haben Sie die Güte, der ersten Kammer für die Gesühle, die sie des⸗ halb in ihre Adresse niederlegte, in Meinem und der Meinigen Namen den

herzlichsten Dank auszudrücken.“

Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 21. Mai. (Darmst Ztg.) In der gestrigen Sitzung der zweiten Stände⸗Kammer ergriff der Herr Minister von Gagern das Wort zu folgender Erlänterung:

„Meine Herren! Ich finde mich verpflichtet, den Ständen des Lan-

des gegenüber eine Erläuterung über einen Gegenstand zu geben, der Aufsehen erregt hat, nämlich über den Vortrag, den in einem Ausschuß der Bundes⸗Versammlung der Großherzogl. hessische Ge⸗ sandte erstattete. Es ist von mir bereits öffentlich erklärt worden, daß ich mit den Ansichten, welche in diesem Vortrag niedergelegt sind, nicht einverstanden sei. Es ist bezweifelt worden, ob ich nach dem Geschäftsgang von jenem Vortrag, ehe er in die Bundes⸗Versamm⸗ lung gebracht wurde, nicht nothwendig stille Kenntniß haben müsse. Um solche Zweifel, wo sie bestehen, zu beseitigen, erlaube ich mir, die Aktenstücke vorzutragen, welche auf jenen Gegenstand Bezug ha⸗ ben. Es ist der Gebrauch, daß der Gesandte bei der Bundes⸗Ver⸗ sammlung nach jeder Sitzung die Gegenstände der Berathung, welche in der Bundes⸗Versammlung vorgekommen sind, dem Ministerium

summarisch anzeige, während die Protokolle der Bundes⸗Versamm⸗

lung mit den Beilagen erst später in die Hände der Regierung ge⸗ langen. Nach der Sitzung vom 4. Mavt, in welcher der fragliche Vortrag von dem Großherzoglich hessischen Bundestags Gesandten erstattet wurde, enthielt der Bericht desselben folgende Stelle:

6) Erstattete der Großherzogl. hessische Gesandte, Namens des Revi⸗ sions⸗Ausschusses, Bericht über den von den Vertrauensmännern ausgear⸗ beiteten Verfassungs⸗Entwurf, worauf beschlossen wurde, unter Mittheilung eines im Revisions⸗Ausschusse vom Referenten verlesenen Promemoria die Regierungen zu ersuchen, baldigst ihre Gesandten mit Instruction bezüglich jenes Entwurfes zu versehen und ihnen überhaupt umfassende Vollmachten bezüglich des Benehmens mit der National⸗Versammlung zugehen zu lassen.

Diesem Bericht hatte das angezogene Promemoria selbst nicht beigelegen, und ich muß hierbei bemerken, daß nach der bei der Bun⸗ des⸗Versammlung bestehenden Geschäftsordnung über Vorträge, dee in den Ausschüssen erstattet werden, keine Instructionen eingeholt werden, weil das den Geschäftsgang noch mehr verzögern würde⸗ Die erste Nachricht von dem Promemoria erhielt ich, gleichzeitig. mit einer mündlichen Eröffnung über das Aufsehen, die dasselbe in Frank⸗ furt erregt habe, sdurch einen Bericht des Gesandten vom 11. Mai. Darin ist Folgendes enthalten: 8

Aus dem Separat⸗Protokoll der Bundes⸗ Versammlung vom Aten d. wird die höchste Staats⸗Behörde ersehen haben, daß der Revisions⸗ Aus⸗ schuß ein von mir in diesem verlesenes Promemoria zur Kennmiß der gan⸗ zen Bundes⸗Versammlung gebracht hat, weil sie der Ansicht war, daß das⸗ selbe Andeutungen enthalte, welche wenigstens theilweise geeignet seien, von den Regierungen bei den von ihnen den Gesandten zu ertheilenden In⸗ structionen berücksichtigt zu werden. Die Enistehungsgeschichte ist, daß ich sehr flüchtig Bemerkungen (in meinem Konzept steht noch Materialien) schriftlich aufgezeichnet hatte, um mir als Leitfaden bei der bevorstehenden mündlichen Berathung in dem Revisiens⸗Ausschuß zu dienen. 85 die Mitglieder des Ausschusses dieses wahrnahmen, äußerten sie den Wunsch, ich möge meine Aufzeichnung vorlesen, was ich erst verwesgerth, dann aber that, und nun wurde weiter desiderirt, es ganzen Versammlung vertrauliche Kenntniß vom Inhalt egf enie Fespfn zu welchem Zweck ich dieselbe nun, jedoch ee nefeptüichg Aen⸗ derung, schnell fermell redigirte. Die Bundes „Versammlung wfief den Inhalt des Promemoria nicht zum Gegenstand einer eigentlichen Diskus⸗ sion, beschloß aber, dasselbe den Regierungen einzusenden, um jenen Inhalt beliebig, insbesondere bei deren bezüglich des 11 ten Verfassungs⸗Entwurfs und des Verhaltens der 2 *. Versammlung, der National⸗Versammlung gegenüber, zu ertheilenden Instructionen zu be⸗

Lenag t e enthält, noch br Revisions⸗Ausschuß über den Inhalt berathen und auf diese Berathung Anträge gegründet hatte, und auch von der Bundes⸗Versammlung dies nicht geschehen, sondern nur der Gegenstand vertraulich besprochen worden war, wurde ein nicht zur Oeffentlichkeit be⸗ stimmtes Separa t⸗Pro tokoll aufgenommen.

Wie die Staats⸗Regierung die Stellung der Regierungen zur National⸗Versammlung auffaßt, darüber habe ich schon bei Gelegen⸗

heit der Berathung über das Gesetz, „die Wahlen zur konstituirenden

National⸗Versammlung betr.“, in der ersten Kammer mich ausgespro-

durch ausgesprochen ist, daß sie es allein sei

Eben deshalb auch, weil nämlich weder das Promemoria

chen. Das desfallsige Protokoll ist gedruckt in Ihren Händen. Bei

der Berathung in jener Kammer hatte nämlich der Herr von Hom⸗

bergk das in dem Gesetz enthaltene Wort, „konstituirende“ beanstan⸗ det. Es wurde in Beziehung auf diesen Anstand von des ersten

Herrn Präsidenten Großh. Hoheit Folgendes bemerkt:

Des ersten Präsidenten Großherzogliche Hoheit: Ich bin so weit ganz einverstanden, daß es gewiß wünschenswerth ist, die Begriffe richtig zu stel⸗ len, um irrige Voraussetzungen zu beseitigen; das beanstandete Wort aber ändert an der Sache nichts. Das Gesetz stellt die Art der Wahl fest für eine Versammlung, die allerdings konstituirend sein wird, ohne daß hier⸗ und ohne daß die Regierun⸗

gen auf das ihnen zustehende Recht, mitzuwirken, verzichten. Deshalb ist das Wort „konstituirend“ richt'g bezeichnend, und man könnte daher wohl von diesem Anstande absehen.

Ich bemerkte in der Folge:

Das hohe Präsidium hat den Gesichtspunkt ganz richtig hervorgehoben. Das Wort „konstituirende“ ist vollkommen richtig gewählt. Die Geschichte der legislativen Körper nennt konstituirende Versammlungen solche, dir aus⸗ drücklich und ausschließlich berufen sind, ein neues Verfassungswerk zu be⸗ gründen. Sie unterscheidet sich von den gewöhnlichen legislativen, die po⸗ litischen und Finanz⸗Verhältnisse prüfenden und ordnenden Versammlungen durch diesen besonderen Zweck. Indem aber eine solche Versammlung „kon⸗ stituirend“ genannt wird, so ist damit nicht ausgesprochen, daß sie allein konstituire. Es hat noch nie eine konstituirende Versammlung gegeben, ohne daß eine Regierung neben ihr bestanden hätte, die auf den Gang der Ver⸗ handlungen Einfluß nehmen muß. Und so werden auch in Deutschland die Regierungen sich mit der National⸗Repräsentation in Berührung setzen, um das Verfassungswerk zu Stande zu bringen. Ich glaube, daß die Bemer⸗ kung des Herrn von Hombergk, daß im Eingange des Entwurfs der Bun⸗ desbeschliüsse hätte gedacht werden sollen, eher begründet ist.

„In diesem Sinne hat sich die Staats⸗Regierung schon vor längerer Zeit ausgesprochen, in demselben Sinne ist der hessische Bundestags⸗Gesandte instruirt worden, bezüglich des in der Bun⸗ des⸗-Versammlung gestellten Antrags seine Abstimmung zu mo⸗ tiviren. 1

Ich habe nur noch hinzuzufügen, daß der Bundestags⸗Ge⸗ sandte, ohne daß seine Stelle weiter besetzt wurde, abberufen wor⸗ den ist.“

Im Laufe der Sitzung hielt der Geheime Rath Eckardt einen Vortrag über den Gesammtkosten⸗Anschlag der Main⸗Weser⸗Bahn nach technischen Ermittelungen; aus diesem ergiebt sich, daß das Groß⸗ herzogthum Hessen bei dieser Schienenstraße mit einem Kosten⸗Antheil von 8,310,580 Fl. betheiligt ist, mithin die Wegstunde auf 630,044 Fl., also fast auf das Doppelte im Vergleich zur Main⸗Neckar⸗Bahn, zu stehen kommt.

Das gestern erschienene Regierungs⸗Blatt enthält das Ge⸗ setz, die Aufnahme eines Anlehens zum Zweck der Bestreitung außer⸗ ordentlicher Bedürfnisse des Staates betreffend:

Ludwig, von Gottes Gnaden Erbgroßherzog und Mitregent von Hessen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. Um die außerordentlichen, namentlich durch die Ausrüstung und den vermehrten Dienststand des Militairs dermalen auf Unserer Haupt⸗Staats⸗Kasse lastenden Ausgaben zu bestreiten und ferner düe zur Fortsetzung der angeordneten öffentlichen Arbeiten, insbesondere des Baues der Main⸗Weserbahn, erforderlichen Mittel aufzubringen, haben Wir, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: Art. 1. Es soll im Wege der freiwilligen öffentlichen Subscrip⸗ tion ein Anlehen bis zum Betrage von Einer Million Gulden durch Vermittelung Unserer Staatsschulden⸗Tilgungs⸗Kasse aufgenommen döordet Ir. 2 Zu diesem Behufe sollen alsbald Sub⸗ criptions⸗Listen sowohl bei der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗Kasse da⸗

hier als bei der Central⸗Kasse zu Mainz und bei sämmtlichen auswärtigen Ober⸗Einnehmereien und Rentämtern aufgelegt werden. Art. 3. Ueber

die subskribirten Kapitalien werden Obligationen zu Fünf vom Hundert ver⸗ zinslich ausgefertigt, solche vom Tage der Einzahlung an halbjährig ver⸗ zinst und gegen Zahlung des Nominalwerthes abgegeben. Art. 4. Es werden Subscriptionen von 50 Fl., 100 Fl. und von beliebigen höheren

Beträgen, die sich jedoch immer auf 50 Fl. oder 100 Fl. abrunden müssen, ngenommen. Art. 5. Es werden, je nach dem Wunsche der Sub⸗ kribenten, Obligationen auf Inhaber und dergleichen auf Namen lautend usgefertigt und abgegeben. Die Ausfertigung der Obligationen folgt in Stücken von 50 Fl., 100 Fl., 200 Fl., 500 Fl. nd 1000 Fl. Den ausgefertigten Obligationen werden Zinscou⸗ ons beigefügt, jedoch kann auf Verlangen die Zinsenzahlung von en Obligationen auf Namen auch gegen besondere Quittung ge⸗ attet werden. Art. 6. Die Enzahlung der subskribinten Beträge kann lsbald geschehen und muß längstens innerhalb drei Monaten vom Tage er Subscription an entweder bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse dahier der bei der Kasse, bei welcher die Subscription ersolgte, gele stet werden. Art. 7. Den Subskribenten ist gestattet, Abschlagszahlungen zu leisten, velche jedoch in Beträgen von mindestens 100 Fl. bestehen und sich immer uf 100 Fl. abrunden müssen. Art. 8. Sämmtliche Subscriptionen sind indend, und bei Subser ptionen größerer Beträge kann eine verhältnißmä⸗ ige Sicherheit für die richtige Einzahlung verlangt und, wenn diese nicht eleistet wird, die Annahme der Subscription verweigert werden. Urt. Die in Gemäßheit dieses Gesetzes aufgenommenene Summe oll bis zum Schlusse des Jahres 1849 von beiden Seiten unaufkündbar

Von dem Jahre 1850 anfangend, soll aber beiden Thei⸗ len vierteljährige Aufkündigung freistehen und jährlich mindestens ein Zehn⸗ heil des Gesammt⸗Kapitals abgetragen werden, so daß längstens mit Ab⸗ lauf des Jahres 1859 die ganze Summe wieder abgetragen sein muß. Die von Seiten der Gläubiger stattfindenden Aufkündigungen werden in das abzutragende Zehntheil eingerechnet. Der Staatsschulden⸗Tilgungskasse steht es aber frei, in den einzelnen Jahren auch mehr als ein Zehntheil und selbst den ganzen Betrag der Schuld auf einmal abzutragen. Die Abtra⸗ gung hat immer an den Fälligkeits⸗Terminen der Zins⸗Coupons zu erfol⸗ gen. Art. 10. Die Ausmittelung der Kapitalien, welche von der

Staatsschulden⸗Tilgungskasse aufgekündigt werden sollen, geschieht durch Verloosung in Serien. Die Aufkündigung derjenigen Kapita⸗ lien, worüber Obligationen auf Inhaber ausgestellt sind, erfolgt in der darmstädter Zeitung und in einer frankfurter oder einer anderen auswärtigen Zeitung. Die aufgekündigten Kapitalien müssen nach Ablauf von drei Monaten gegen Rückgabe der quittirten Original⸗Obligation und der etwa dazu gehörigen nicht fälligen Zinscoupons in Empfang genommen werden. Ihre Verzinsung hört mit dem ersten Tage des vierten Monats auf. Art. 11. Die in Gemäßheit dieses Gesetzes aufgenommenen Sum⸗ men werden von den Ständen des Großherzogthums als Staatsschuld an⸗ erkannt, und es sollen die zur Verzinsung und Tilgung derselben erforder⸗ lichen Beträge jährlich aus dem Einkommen an Chausseegeld, welches zu diesem Behufe speziell verunterpfändet ist, von Unserer Haupt⸗Staatskasse der Staatsschulden⸗Tilgungskasse vergütet werden. Art. 12. Unser Mini⸗ sterium der Finanzen ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staats⸗ Siegels. Darmstadt, den 19,. Mai 1848. (L. S.) Ludwig. Zim⸗ mermann.

Schleswig⸗Holstein. (H. C.) Schleswig, 21. Mai. Das hier garnisonirende Kaiser Franz Garde⸗Regiment bricht am Montage von hier auf, um sofort nach Kolding zu marschiren. Neue Truppen rücken nach. Die lauenburger Jäger kamen vorgestern durch unsere Stadt. Die Freiwilligen, die in den Dörfern um Veile gele gen und noch zurückgeblieben, sind in den Dörfern an dem Hafen Apenrade verlegt. Alles deutet auf neue dänische Angriffe. Landungen haben auch zwischen Apenrade und Hadersleben stattge⸗ funden. Die Dänen halten nirgends Stand.

8 Frankfurt. (O. P. A. Z.) Fra nkfurt a. M., 22 Mai. In der Sitzung des Senats am 18ten d. M. ist, in Beziehung auf das Separat⸗Protokoll des Bundestags vom 4ten d. M. sicherem Vernehmen nach, beschlossen worden, daß, da der Senat hierüber alsbald die von dem Großherzoglich hessischen Staats⸗Minister von

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Gagern ausgesprochene und zur Oeffentlichkeit gebrachte Ansicht der Großherzoglich hessischen Regierung getheilt habe, der frankfurtische Bundestags⸗Gesandte demgemäß dahin instruirt werde, daß von ihm das in der 47sten Sitzung der Bundes⸗Versammlung verlesene Pro⸗ memoria überall nicht zu berücksichtigen seit.

Ausland.

Oesterreich. Der Allgemeinen Zeitu ug geht aus Verona folgende Erklärung zu: 8

„Wir lesen in Ihrem Blatt einen Artilel aus Verong über das am 6. Mai unter den Wällen von Verona zwischen den piemontesischen und unseren Truppen stattgefundene blutige Gefecht. Wir sind eimächtigt, zu erklären, daß dieser Artikel voll Unrichtigkeiten ist. Vor Allem enthält er einige verdächtigende Winke über das Benehmen der italienischen Truppen, die wir hiermit feierlichst zurückweisen. Diese Truppen schlugen sich gleich allen Anderen brav und tapfer und hatten, besonders die italienischen Grenadiere, verhältnißmäßig einen großen Verlust an Todten und Ver⸗ wundeten. Der Feldmarschall hat allen Truppen ohne Un erschied seine volle Zufriedenheit zu erkennen gegeben; einen Beweis seines vollen Ver⸗ trauens dürfte man darin finden, daß seine eigene Person von italienischen Grenadieren bewacht ist; uüberhaupt scheint es, als ob man auch deutsche Blätter benutzen wolle, um den italienischen Truppen Mißtrauen und Un⸗ zufriedenheit einzuflößen. Hauptquartier Verona, den 14. Mai 1848. Der erste General⸗Adjutant der Armer: Schönhals.“

Frankreich. National⸗Versammlung. Sitzung vom 19. Mai. Linientruppen und einige Compagnieen der benachbarten National⸗ garde bewachen die Zugänge des Sitzungssaales. Auf den Tribünen stel⸗ jen sich die Damen wieder in bedeutender Zahl ein. Abb’ Fayet, Bischof von Orleans, protestirte gleich nach Cröffnung der Sitzung gegen die vorgestrige Verfügung, laut welcher alles Verwenden bei der Regierung im Interesse irgend eines Dritten jedem Volksver⸗ treter verboten sein solle. Seiner Ansicht nach heiße dies, der Wohlthätigkeit jede Rettung abschneiden. Lacrosse, einer der Secretaire der Versammlung, zeigte demnächst an, daß bei der gestrigen Bestattung der zwei am 15. Mai Abends getödteten Nationalgardisten Herr Cormenin Namens der anwesenden Deputation der Nationalversammlung am Grabe eine Rere gehalten und den Familien der Opfer und der Verwundeten die Unterstützung der Republik zugesagt habe. Viele Arbeiter des Faubourg St. An⸗ toine hätten bei diesem Anlasse ihre Ergebenheit für die National⸗ versammlung sehr lebhaft ausgedrückt, wofür die Deputation ihnen gedankt habe. Zur Zurückweisung einer Anschuldigung Et. Arago's erklärte der Präsident Buche z, daß er am 15. den Befehl, Gene⸗ ralmarsch zu schlagen, blos deshalb widerrufen habe, um das bedrohte Leben von mindestens 40 Mitgliedern der Nationalversammlung zu retten. Von den Drohungen der Aufrührer umringt, habe er nicht anders handeln können. Er verdiene keinen Vorwurf; glaube die Versammlung dies aber, so sei er zur Niederlegung seines Postens bereit. Nachdem Herr Cl. Thomas das Ver⸗ halten der Nationalgarde am 15. gegen jede Verdächtigung gerecht⸗ fertigt hatte, schritt man zur Erörterung des von Berard und drei anderen Mitgliedern vorgeschlagenen Entwurfs einer Proclamation der Nationalversammlung an das französische Volk. Herr Berard: „Man hat eine Stelle des Entwurfs, wo wir sagen: „„die vollzie⸗ hende Gewalt wird mit der Emeute nicht unterhandeln““ unrichtig gedeutet; man hat darin eine Anspielung auf das Verhalten der voll⸗ ziehenden Gewalt erblickt. So etwas ist uns nicht in den Sinn ge⸗ kommen, und wir willigen in die Weglassung dieser Worte ein.“ Der betreffende Paragraph wurde mit Weglassung. dieser Worte ge⸗ nehmigt. Ueber den nächsten Paragraphen enspann sich eine wirre Debatte, seine Auslassung wurde mit großer Mehrheit entschieden und die Proclamation dann angenommen. Sie soll in allen Ge⸗ meinden Frankreichs angeschlagen werden. Hierauf beschloß die Ver⸗ sammlung auf den Vorschlag des Justizministers, daß ihre Mitglie⸗ der bei dem nun doch auf Sonntag, den 21. Mai, definitiv bestimm ten Fest sich vom Stadthause nach dem Marsfeld begeben sollten, um vor der Nat onalgarde und der anderen bewaffneten Macht zu passiren. Am Schluß der Sitzung wurden nech zwei neue Wahlen für die durch Felix Pyat’s Entlassungsgesuch und durch eine Minister⸗ Ernennung erledigten Vicepräsidenten⸗Stellen vorgenommen und dazu die Herren Armand Marrast, Maire von Paris, und Bethmont, ehemaliger Handelsminister in der provisorischen Regierung, Ersterer mit 679, Letzterer mit 604 Stimmen, gewählt. Die absolute Majo⸗ rität war 304. Die Mitglieder uahmen heute aus der Sitzung ein jedes einen starken blau eingebundenen Band von Rechnungslegungen aus der Zeit der Guizotschen Verwaltung, die Jahre 1845—4

47 umfassend, mit nach Hause.

Paris, 20. Mai. Die von den Volksvertretern mit Prüfung der Anordnungen für das Eintrachtsfest, das nun morgen bestimmt stattfinden soll, beauftragte Kommission hat, in Betracht, daß es der Versammlung unmöglich sei, in der Zeit, welche für die Feierlich⸗ keiten vorhanden ist, zuerst die auf den Boulevards aufgestellten Truppen und Gewerke die Revue passiren zu lassen und nachher dem Vorbeidefiliren einer so großen Menge zuzusehen, und daß es daher besser sei, die Versammlung beschränke sich auf die letztere Ceremo⸗ nie, folgendes Programm angenommen: Die Mitglieder der Natio⸗ nal⸗Versammlung werden den Palast derselben um 7 Uhr Morgens ver⸗ lassen und sich den Quai d'Orsay entlang nach dem Marsfelde begeben, voran eine Schwadron der reitenden Nationalgarde und der beweg⸗ lichen Garde. Der Zug wird sich auf dem Eintrachtsplatz versam⸗ meln und, seinen Weg über die Brücke nehmend, der National⸗Ver⸗ sammlung sich anschließen.

General Baraguay d'Hilliers hat die Nachricht erhalten, daß die National⸗Garden von Nismes, Avignon und Montpellier mit ihrer Artillerie auf dem Wege nach Paris sind. Nach den Berichten aus den Departements ist man überall entrüstet über das Attentat vom 15 Mai.

Der General⸗Prokurator beim Appellationshofe von Paris und zwei Instructionsrichter begaben sich vorgestern nach Vin⸗ cennes. „Barbeès und Albert“, berichtet die Presse, „hatten ein langes Verhör zu bestehen. Sie sollen sehr niedergeschlagen sein. Man schritt auch zum Verhör Huber’'s, dessen Entkommen sich nicht bestätigt. Er ist zu Vincenves in Haft. Aus guter Quelle verneh men wir, daß Blanqui und Flotte, denen man nach ihrer Verhaftung in der Polizei⸗Präfektur in der Nacht vom 15ten auf den 16. Mai alle Freiheit ließ, am 16. Abends mit dem Nordbahnzuge abgereist und am 17ten früh in Brüssel angelangt sind. Ein Reisender, der vorgestern in Paris ankam, versichert, Blanqui in dem Zuge erkannt zu haben.“

Unter Blanqui's Papieren fand man Massen von Proclamatio nen an die Kommunisten in Lille, Rouen und auderen Orten.

General Cavaignac ist aus Algier hier eingetroffen und hat so⸗ fort der Regierungs⸗Kommission erklärt, daß er jetzt bereit sei, das Kriegs⸗Ministerium anzunehmen, weil er ein schlechter Bürger sein würde, wenn er dasselbe unter den jetzigen Umständen ablehnte.

Der vorgelegte Dekret⸗Entwurf wegen Verbannung der Familie Ludwig Philipp's wurde vorgestern in den Büreaus der National⸗ Versammlung von vielen Seiten lebhaft angefochten und insbesondere

als ganz unzeitgemäß, als unbegründete Furcht verrathend und als der Macht einer großen Nation völlig unwürdig bezeichnet. Der Minister des Innern erwiderte, das Dekret sei keine Maßregel der Umstände, sondern der Vorsicht; die Regierung müsse stark sein gegen die Anarchie, wie gegen Tendenzen jeder anderen Art. Odilon Barrot erklärte, daß der Dekret⸗Entwurf ganz zur Unzeit komme und gefährlich sei.

Der Moniteur veröffentlicht den Dekret⸗Entwurf wegen Ueber⸗ nabme, resp. Ankaufs der Eisenbahnen durch den Staat. Eine lange Auseinandersetzung der Motive geht von Seiten des Finanzministers vorher. Sämmtliche Bahnen sind in zwei Kategorieen getheilt. Der Entwurf schlägt vor, daß den Actionairen der Bahnen erster Kate⸗ gorie der Durchschnittscours, den die Actien jeder Bahn in den sechs Monaten vor dem 241. Februar 1848 hatten, als Kaufpreis bezahlt werden soll, und zwar in 5proz. Renten zu dem Durchschnittscvurse, den sie in den gedachten 6 Monaten hatten. Um den Ankauf der 16 Bahnen, welche in Rede stehen (die kleinen Zweig⸗ und Neben⸗ bahnen will der Staat nicht an sich nehmen), zu bewerkstelligen, wird eine auf 22,304,947 Franken jährlich sich belaufende Summe öproz. Renten ins große Buch der National⸗Schuld eingeschrieben werden müssen.

In die erste gehören St. Germain, Versailles (beide Ufer), Basel⸗Straßburg, Orleans, Rouen, Havre, Montereau⸗Troyes, Mar⸗

s ille⸗Avignon, Boulogne⸗Amiens, Nordbahn mit ihren Verzweigungen nach St. Quentin, Calais und Dunkirchen, Ceutralbahn nach Bor⸗ deaux, Paris⸗Straßburg, Lyon und Tours⸗Nantes.

Die zweite Kategorie begreift die Nebenlinien von Andrezieux nach Roanne, von Lyon nach St. Etienne, von Grand Combe nach Alais und Beaucaire, von Abscon und Anzin nach Denain und Somain, von Montpellier nach Cette, von Mülhausen nach Thann, von Bordeaux nach Teste, von Dieppe nach Rouen. Der Finanz Minister hat die Actiengesellschaften dieser Linien zusammengerufen, um ihnen Konzessionen und Verträge vorzulegen und durch Stimmen⸗ mehr den Preis zu ermitteln. Die Inhaber der Aetien erhalten ebenfalls Platz im großen Schuldbuch auf Höhe des ermittelten, von der National versammlung zu genehmigenden Betrages. Der Staat tritt in den Besitz sämmtlicher Vertrüge, für deren Erfüllung aber er auch gleichzeitig einsteht. „Bürger der National⸗Versammlung“, heißt es in dem Er läuterungsberichte der Exekutiv⸗Kommission, „alle politischen, bürger lichen, ökonomischen und finanziellen Einrichtungen eines Staates müssen einem gemeinschaftlichen Grundsatz entspringen. Wenn man in einen monarchischen Staat republikanische Einrichtungen und umgekehrt in einer Republik monarchische Einrichtungen pflanzen wollte, so müßte das Gebäude bald zerspringen und eine Revolution ausbrechen; Ihr folgtet einer Monarchie und wollt einen Freistaat begründen; Ihr habt also nothwendigerweise zu untersuchen, wieviel aus der Vergan⸗ genheit in die Zukunft mit hinüberzunehmen, zu erhalten oder zu zerstören ist.“ Die Gesammtausgabe aller vor dem 24. Februar 1848 in Frankreich konzessionirten Bahnen schlägt der Bericht bis zum 1. Januar 1848 auf 955,163,436 Franken an. Von diesen Ausgaben wurden 311,636,464 Franken sous der Staatskasse und 623,526,972 Franken von den Aktiengesellschaften geleistet.

Der Moniteur veröffentlicht die Lage der französischen Bank bis zum 18. Mai Abends. In geprägtem Gelde und Barren lagerten in ihren Kellern 61,905,803 Fr. 93 Cts. Es hat somit eine merkliche Besserung des Geldmarktes stattgefunden. Man vermißt indeß noch die Berichte der Departemental⸗Banken, welche jüngst mit der Cen tralbank verschmolzen wurden. Die Zahl der protestirten Wechsel re präsentirt 26,468,590 Fr. ”“

Paris zählt nach amtlichen statistischen Berichten jetzt 175,000 Ar⸗ beiter ohne alle feste Beschäftigung, 110,500 Arbeiter, die wöchent⸗ lich 4 Tage arbeiten und nur 52,000, die in diesem Augenblick volle Beschäftigung haben.

Großbritanien und Irland. London, 19. Mai. Heute fand wiederum im auswärtigen Amte Kabinets⸗Rath statt.

Das Parlament verhandelte gestern nichts von Interesse. Lord John Russell beantragte im Unterhause eine Abweichung von der Tagesordnung, indem er dem Hause vorschlug, die Gesundheits Bill sogleich zu berathen, morgen sich zu dem auf heute angesetzten Subsidien⸗Comité zu konstituiren und die Berathung über die Bill rücksichtlich der Schifffahrts⸗Gesetze bis auf Montag über acht Tage zu verschieben. Man widersetzte sich zwar von einer Seite diesem Bruch der Tagesordnung, doch nahm das Haus den Antrag an und diskutirte im Comité die Klanseln der Gesundheits⸗Bill, nachdem es einen Antrag auf Verwerfung derselben einstimmig verworfen hatte. Im Oberhause kam nichts von Bedeutung vor.

Wie der Sun meldet, will die Regierung die beiden irländi⸗ schen Volksführer, O'Brien und Meagher, von neuem in nächster Session vor Gericht stellen. 1

Nachrichten aus New-⸗York sind vom Lten d., aus Mexiko vom 18ten und aus Veracruz vom 16ten v. M. Die Kommissarien der Vereinigten Staaten waren mit dem natifizirten Vertrage in Mexiko und Veracruz augelangt, mit dem Auftrage, ihre Mission bis zum 1. Juli zu beendigen. Der Vertrag war an den Kongreß in Queretaro abgegangen, der aber noch nicht vollzählig beisammen war. Bei Chihuahua war es zu einem heftigen Treffen zwischen Amerikanern und Mexikanern gekommen, wobei auf beiden Seiten viel Blut floß. Santana hat nach seiner eigenen Erklärung Mexiko für immer verlassen.

Ueber die im Kongreß zu Washington beschlossene Anleihe der amerikanischen Regierung von 16 Millionen Doll. enthalten die dor⸗ tigen Bluͤtter Folgendes: Die Anleihe soll 6 pCt. Zinsen tragen und in 20 Jahren rückzahlbar sein; Angebote unter Pari und solche, bei denen nicht 1 pCt. Deposito geleistet wird, sollen nicht angenommen werden, eben so wenig solche, welche nicht unbedingt und ohne Bezie⸗ hung auf Gebote anderer, die offerirte Prämie angeben, und sollen die Angebote, einheimische sowohl als auswärtige, bis 17. Juni d. J. eingereicht sein. Die Betheiligung daran für jede größere oder lleinere Theil summe bis zu 50 Doll. als Minimum soll zulässig sein. Solche Bieter, deren Gebote auf mehr als 20,000 Doll, gehen, haben im Annahmefall dieselben in fünf gleichen Raten, im Juli, August, September, Oktober und No⸗ vember d. J., einzuzahlen, während geringere Summen gleich deponirt werden können. Die Zinsen sollen vom Tage der Einzahlung be⸗ ginnen. Alle dagegen auszugebende Schuld⸗Certifikate unter 1000 Doll. sollen in den Büchern des Schatzes transferirbar sein, solche von 1000 Doll. und darüber ebenfalls oder durch Ueberlieferung nach der Wahl des Bieters. Niemand soll sein Gebot zurückziehen können. Die Deposito⸗Gelder auch nicht angenommener Gebote sollen sofort zurückgegeben werden. Dies die Hauptpunkte in Betreff dieser Anleihe.

Belgien. Brüssel, 21. Mai. Die Repräsentanten⸗Kammer hat vorgestern auch den Gesetz⸗Entwurf angenommen, der ben Zei⸗ tungsstempel aufhebt, und gestern mit 60 gegen 23 Stimmen den Gesetz⸗Entwurf über die Inkompatibilitäten. Damit war ihre Tages⸗ Ordnung erschöpft, und sie vertagte sich auf unbestimmte Zeit. Der Minister des Innern hat erklärt, daß die Regierung die Zusammen⸗ berufung der Wahl⸗Kollegien auf den zweiten Dienstag des Monats

Juni festgestellt hat. n 218 II Hhe hIZ