1848 / 149 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2 8 8 89 8

mor werden wird, hat ihm eine schöne Frucht getragen: die Freude an der eistigen Thätigkeit eines großen, eines antiken Charakters, der sich fort und ort mit sich selbst und mit den Interessen seiner Zeit und seines Volkes u verständigen strebte; und diese Freude wiederum hat Herrn de la Harpe o entschieden die Feder geführt, daß die beredte Sprache rein als der Aus⸗ druck seines höher schlagenden Herzens erscheint. Einer kleinen allgemeinen Einleitung folgen einige Andeutungen über die Sprache des großen Königs und über die Art seiner philosophischen Arbeiten. Hierauf werden die in der neuen Ausgabe von Friedrich's Werken chrenologisch an einander gereih⸗ ten zwanzig verschiedenen Schriften, ihrem Inhalie nach, neben einander gestellt und nach ihren Licht⸗ und Schattenseiten gewürdigt. Reichhaltige Auezüge belegen das Urtheil des Berichterstatters, welcher nicht überall mit seinem Autor auf demselben Standpunkte der Betrachtung steht, aber in der einnehmenden Aufrichtigkeit und in der originellen Darstellung des hochbe⸗ gabten Forschers immer ein belohnendes Gefühl davonträgt. Es hat Herrn de la Harpe, der sich selbst, durch seinen Antheil an der Redaction der neuen Ausgabe von Friedrich's Werken, auf die rühmlichste Weise bei uns einge⸗ bürgert hat, nicht entgehen können, wie auch in diesem Theile der Werke die hehre Tugend des glühendsten Patriotismus wiederstrahlt, den man mit vollem Rechte die vornehmste Leidenschaft des Königlichen Verfasseth nennen kann. So möge denn diese gediegene Schulschrift in weiten Kreisen, in wel⸗ chen sonst von Friedrich's Geisteswerken seltener die Rede ist, wohlthätig aufmerksam machen auf Schätze, die dem preußischen Patriotismus die reichste Nahrung zu bieten fähig sind. .“ b Herr de la Harpe hat schon an anderem Orte eine ähnliche Analypse von Friedrich's historischen Werken gegeben; gewiß wird er sich 879 den jetzt unter der Presse befindlichen poetischen Werken zu einer neuen Abhand⸗ ung aufgefordert fühlen. 8 P.

Die National⸗Werkstätten in Frankreich.

Ein Augenzeuge der Schleuderwirthschaft in Frank⸗ reich über die Verderblichkeit der ELEE1“ öffentliche Rechnung und der französischen tionalwerkstätten insbesondere, und n⸗ möglichkeit einer Gewährleistung der Arbeit von

8 4 Fe Serten des Staats. Stuttgart 1848; 8., 23 S.

mutato nomine

In einem Augenblicke, wo die neben Z ““ 19

vor der ganzen Thierwelt auszeichnende Freiwiltig eit E

von mächtig gewordenen Theoretikern und Phantasten in ein vorgebliches

Recht a uf Arbeit verkehrt wird, ist es wichtig, von einem scharfsichtigen,

kenntnißreichen pariser Augenzeugen genau den Hergang und die Folgen des

großen Versuches zu vernehmen, der dort, wie in Lyon, Rouen u. s. w.

während vier Monaten angestellt worden ist, jeden Unbeschäftigten als un⸗

aufkündbaren Staats⸗Arbeiter anzustellen und zu bezahlen. Ein Versuch,

der, so unglückbringend und mit gräueivollem Blutbade endend er auch ge⸗

wesen ist, dennoch fur die Nachahmungen desselben in verjüngtem Maß⸗

stabe, die er in französischen und deutschen Städten gefunden hat, ein lehr⸗

reiches Warnungsbild lieferte, und deshalb in vorliegender inhaltsreichen

Schilderung der allgemeinsten Bbachtung dringend empfohlen zu werden

am Tage nach Vertreibung des Königshauses, am 25. Fe⸗

bruar, durch die neuen Gewalten, erklärt worden war, „die provisorische Re⸗

gier ing der französischen Repablik macht sich verbindlich, den Unterhalt des Arbeit rs durch Arbeit zu gewährleisten“, sah man sich, da die Mittel der Manufakturisten und Fabrikanten beim Stillstande alles Handels und Ver⸗ fehrs bald erschöpft waren, nach wenigen Tagen genöthigt, in der Haupt⸗ stadt die sogenannten Nanonal⸗Werkstaänen zu eröffnen, deren Anziehungs⸗ kraft des gesicherten Tagelohnes noch dadurch verstärkt ward, daß ein Re⸗ gierungs⸗Beschluß vom 2. März die tägliche Arbeitszeit in ganz Frankreich um eine Stunde herabsetzte (von 11 auf 10 Stunden). Demzufolge ström⸗ ten nun nicht nur die pariser Arbeiter in diese eben eröffneten Freihäfen der Faullenzer i, sondern bald auch die der Provinzen. Am 6. März lagen schon 8 10,000 unbeschäftigte auswärtige Arbeiter in den pariser Her⸗ bergen, und am 10. Mai 30 40,000. Die Gesammtzahl der Arbeiter in jenen Werkstätten stieg zur Zeit ihrer Blüthe, im Juni, auf 105— 110,000 vom Staate zu ernährende. Die im Auslande geborenen Arbei⸗ ter wurden dagegen in ganz Frankreich von den französischen mißhandelt und verjagt, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten mit sich nehmend, wie nach einem neuen Edilt von Nantes andere Völker, insbesondere Nußland, Ausland und Ame ika mit ihrer Industrie bereichernd, und sie unwiderbringlich von der

de te fabula narratur.

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eingeführt. Diejenigen, welche durch ihren Unstern oder durch die Unterbrechung in die National⸗Werkstätten geführt werden, nehmen bald Gewohnheiten des Nichtsthuns an, und jeder Zuwachs, den eine solche unfruchtbare Werkstätte erhält, zieht die Desorganisirung einer einträglichen Arbeit nach sich. Ein mittel⸗ mäßiger, in Müßiggang erworbener Lohn hat füc die meisten Menschen mehr Reiz, als ein höherer, durch eine wirkliche Arbeit verdienter. Man darf sich daher nicht darüber wundern, daß die arbeitsame Industrie, welche von der Gesellschaft nur unter der Bedingung empfängt, daß sie ihr das Aequivalent zurückgiebt, um der Schmarotzer⸗ Industrie willen verlassen wird, die von fremdem Marke lebt, und daß, während die National⸗Werkstätten üͤber⸗ füllt sind, kein einziger der Arbeitszweige, von denen Paris gewöhnlich lebt, nicht Mangel an Arbeitern hätte. Was die Werkstätten anlangt, die für das Ausland arbeiten, so ist darunter eine Menge, die noch mehr aus Mangel an Arbeitern, als aus Mangel an Kapital und Kredit genöthigt sind, Aufträge ab⸗ und nach England zu weisen..“

Während 8000 Erdarbeiter auf einem Platze beschäftigt wurden, der bei guter Leitung nur für 2000 Raum hatte, und nicht mehr arbeiteten als 200 Geding⸗Arbeiter, so daß das Fortschaffen eines Geviertmeters Erde, das 40 Centimen hätte kosten sollen, zwanzigmal so hoch, nämlich acht Franken, zu stehen kam, fühlte sich Jedermann über solche spstematische Ver⸗ derbung empört. Eine arme Frau, welche zwei Kinder an der Hand hatte,

rief, als sie sah, welchen Zeitkürzungen man sich in den Werkstätten hingab,

schmerzlich aus: „Man würde besser thun, uns das Geld wiederzugeben, welches wir in die Sparkasse eingelegt haben, als es diesen Tagedieben zu schenken!“

8 Verschwendung und Sittenverderbung, deren Nachwehen niemals aus⸗ bleiben, waren auf eine solche Höhe gestiegen, daß nur ein Orkan, wie der viertägige pariser Straßenkampf im Junimonate, derselben ein Ziel zu setzen vermochte. Möge es in anderen Städten von geringerem Umfange auf minder blutigem Wege erreicht werden, was freilich nur allmälig durch un⸗ bedingte Einführung der Geding⸗ oder Stück⸗Arbeit, Erniedrigung der Tage⸗ löhne und strenge Beaufsichtigung der Arbeiter und ihrer Leistungen, stufen⸗ weise erreicht werden kann. Als riesenhaftes Schreckbild werden jedem Ein⸗ sichtigen die dortigen Erfahrungen stets dienen, von der Augenzeuge mit Recht sagt: „Ein solcher Zustand der Dinge ruft den Philosophen, den Staatsmann, den Christen zum Nachdenken auf. Wer ein solches Schau⸗ spiel nicht mit anderen Gefuühlen betrachtet, als mit dem Gefühl der Rache, der wäre zu bedauern. Aber Schande und Schmach demjenigen, der, nur eine eitle Popularität erstrebend und zagend vor der Schwere seiner Ver⸗ pflichtungen, nach dieser Lehre noch Rom der Gefahr ausgesetzt las⸗

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sen würde, die Beute der Horden des Attila zu werden!

Eisenbahn Verkehr.

Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. 8—

Die Frequenz auf der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn be⸗

trug in der Woche vom 10. bis inkl. 16. September 1848: 11,247

Personen und 27,240 Rthlr. 13 Sgr. 5 Pf. Gesammt⸗Einnahme

für Güter⸗ und Vieh⸗Transport ꝛc., vorbehaltlich späte⸗ rer Feststellung durch die Kontrolle.

Markt⸗Berichte. Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten in den für die preußische Monarchie bedeutendsten Marktstädten im Monat August 1848 nach einem monat⸗ lichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.

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Namen der Städte. Weizen Roaggen V Gerste Hafer

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franzoösischen unabhängig machend. Das ganze, militairisch in Rotten, Brigaden, Cornpagnieen, Bataillone, Dienst⸗Abtheilungen und Bezirke eingetheilte pariser Arbeiterbeer beschäftigte in seiner Haupt⸗Verwaltung eine Schreiberzahl von 250 Angestellten und kostete dem Staate täglich 180,000 Franken (nahe an 50,000 Thaler), wäh⸗ rend die Manufakturstädte der Provinz in ein Schuldenmeer versanken, um aus ihren eigenen Mitteln auch ihren Arbeitern Brod zu gewähren. Schlimmer und verderbenschwangerer aber noch als solche Geldvergeu⸗ dung war die Entsittlichung, welche die Werkstätten den Arbeitern fast all⸗ gemein einimpften. „Wenn man nicht Acht giebt“, sagt der oben angeführte Augenzeuge, „wird kein Arbeiter, der in diesen Schulen des Müssiggangs und der Unbotmäßigkeit war, in eine andere Werkstätte mehr aufgenommen werden. Weder in Paris, noch in Rouen, noch in Lyvon hat man sich über ihren eigentlichen Charakter getäuscht. Nirgends wurden sie für Orte gehal⸗ ten, wo man arbeiten will. Sie gleichen den alten spanischen Klöstern, an deren Pforte Jeder anklopfte, und haben nur eine neue Art von Bettelei

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Frerekiurt a. d. H.. .. HN⸗ Landsberg a. b. xÄStᷓ. 693 2 29,1i Stettin. 8 822 32

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Malmedy ... Saarbrück... Kreuznach .... Simmern.. Koblenz.

Wetzlar

Durchschnitts⸗Preise 12 Preußischen Städte 5 Posenschen Städte .... 9 Brandenburgischen und Pom⸗ merschen Städte 11 Schlesischen Städte 8 Sächsischen Städte.. 4 Westfälischen Städte.... 14 Rheinischen Staͤdte.

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Aluswärtige Börsen.

Amsterdam, 23. Sept. Wochenbericht. Die Course der holländischen Staatspapiere haben diese Woche nur geringe Abwech⸗ selungen erfahren; auch der Umsatz blieb unbedeutend, indem die be⸗ unruhigenden Nachrichten von allerwärts keinesweges zu Unterneh⸗ mungen einladen konnten, und also nur das wirkliche Bedürfniß die gemachten Geschäfte herbeiführte. Das Unterdrücken der Bewegung in Frankfurt und günstigere Nachrichten aus Wien haben gestern einige Verbesserung am hiesigen Markte veranlaßt und wirkten be⸗ sonders auf 5proz. wiener Metall., die dadurch von 69 auf 70 pCt.

und auf 2 ½proz. do., die von 36 ½ auf 36 ½⅛ pCt. gestiegen sind. Hol⸗ ländische Integrale wichen anfangs von 44 auf 44 ½ pCt. und er⸗ reichten zuletzt 44 3 Ct. Zproz. wirkliche Schuld wechselte zwischen 52 ½ und 52 ½ pCt.; 4proz. do. zwischen 68 und 68 SGCt. Von den russ. Fonds sind 4proz. Certifikate bei Hope von 77 ½¼ bis 78 ½ pCt. gestiegen; dagegen haben sich alte 5proz. Obligationen bei denselben, welche Montag zu 99 % abgenommen wurden, wieder auf 98 ¾⅞ % ge⸗ drückt. Spanische Schuld⸗Dokumente waren zu Anfang der Woche angenehm, wichen aber später noch unter den vorigen Stand; Ardoin⸗ Obligationen von 8 ½ auf 825 % und Zproz. binnenländische von 18 auf 10 ½ %; dagegen sind die portug. von 21 bis 22 ½ % gestiegen in Folge einer durch eine Preis⸗Verbesserung in London veranlaßten eifrigeren Nachfrage. Brasilianische Obligationen wurden verwichenen Sonnabend zu 76 ¾ % gekauft, vorgestern aber bis zu 75 % abgetassen und holten gestern wieder 75 ¾ %, weil deren Cours gleichfalls besser von London kam. In Actien der Handels⸗Maatschappy ist nichts gemacht worden; wenige Utrecht⸗Arnheimer Eisenbahn⸗Actien sind zu 71 ½ % vergeben. Der Geldzins⸗Cours steht noch unverändert auf 2 ¼⅞ ℳ.

——

—₰

Bekanntmachungen. [569] Nachdem unterm 25. Juli 1818 über das Vermöge der Handlungsgenossen Herrmann Friedrich Krause und August Friedrich Louis Stohmann zu Liemehna bei Eilenburg, welche unter der Firma Krause und Stoh⸗ Vann zeither ein Dampfmehl⸗Fabrikgeschäft gemeinschaft⸗ E1 8 eröffnet und der offene .Giäuviser der Gemneen en, so werden sämmtliche Gläubiger der Gemeinschuldner hierdurch öffentlich auf⸗ Fefordert, ihre Ansprüche an die Konkursmasse, v 8 wel Ichher Art sie auch sein mögen innerhalb 3 R. 8 llängstens aber in dem vor dem Richter Her deggen, ES e. Oelzen, auf „Herrn Ober⸗ den 14. Dezember c., Vormi an gewöhnlicher Gerichtsstelle büühr, hörig anzumelden und deren Richtigkeit nach uneisene. Diejenigen, welche weder vor noch in diesem Termin: sich melden, haben zu erwarten, daß sie mit ihren 5 wanigen Ansprüchen an die Masse präkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen gegen die übrigen Gläubiger auferlegt wird. Unbekannte oder zu erscheinen Verhinderte können sich an die hiesigen Justiz⸗Kommissarien Hanke und Beren⸗ des wenden und einen derselben mit Vollmacht und Information versehen. Zugleich haben sich die Gläu⸗ iger der Gemeinschuldner in dem angesetzten Termine über die Beibehaltung des zum Interims⸗Kurator und ontradiktor angeordneten Justiz⸗Kommissarius Sauer⸗ teig zu erklären, indem nachher auf etwanige Erinne⸗ 8 in dieser Hinsicht nicht mehr eingegangen wer⸗ en kann. Eilenburg, den 23. August 1848. Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

2

Ediktal⸗Citation.

stattfinden.

verwirkten

9 bis

Die angekündigten Fahrten des Personenschiffs 8s usv] „Borussia“

WBnach Swinemünde am 30. Sep⸗ tember, 14. und 28. Oktober werden nich

Magdeburg⸗Wittenbergesche Lisenbahn.

MT ,

2 pb=n.; 29 2e2e zum festgesetzten Schluß⸗Termine, den 2ten d. M.,

nicht geleistet haben,

§. 14. des Gesellsch

afts⸗S ; b die ausgeschtiebhafts⸗Statuts anderweit aufgefordert,

enen 8ten zehn r

verwi Conventionalshen se hent neaünr 3 für jede Actie innerhalb sech der bei unserer hiesigen Haupt Nr. 1/2, oder bei Herrn S. H rotheenstraße Nr. 1, in de

widri he kinzuzahlen,

idrigen ie bereits geleistet 802

gen als veffallen, steten sieben Rache

und die früheren Zahlungen den Actionair 4

nullirt werden.

Anrechte auf den Empfang von Actien für erloschen erklärt und die ertheilten Quittungsbogen werden an⸗

Magdeburg, den 12. September 1848. SirEeirun der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft. (gez.) Harte.

des kinderlosen Ablebens des Domherrn von dem Bussche und des Kammerherrn von dem Bussche in den An⸗ theil des zuletzt Versterbenden dieser beiden Gebrüder, nach §. 7. des Allodifications⸗Gesetzes vom 13. April 1836, succediren würden, den Verkauf der gesammten aus dem vorhin gedachten Stolberg⸗Wernigerodeschen Lehnbriefe originirenden Grundstücke und Berechtigun⸗ gen genehmigt haben;

Stettin. [522]

———

Diejenigen Herren Ac⸗ tionaire, welche die durch unsere Bekanntmachung vom 1. August c. aus⸗

geschriebene Ste A c2 mnarotien⸗Rate von Al☚ᷣ , 8 88 4 1 2 10 Prozent bis habe, daneben auch vorgetragen hat,

werden hierdurch gemäß

se von 2 Thlr. 8 Wochen entwe⸗ 2) kasse, Schifferstraße 3) erz in Berlin, Do⸗ n Vormittagsstunen von

die durch die 8aheiagncghcnuna he sen⸗ egebenen 1u““

8

Königl. Justiz⸗Kanzlei zu Celle. Demnach der Amtsverwalter Ritscher zu Rethmar all⸗ hier zur Anzeige gebracht hat, daß im Laufe des ver⸗ flossenen Jahres zwischen ihm, als Käufer, und dem Kammerherrn Theodor von dem Bussche zu Hannover, dem Ober⸗Appellationsgerichts⸗Prokurator Wolde in Celle, als Kurator des Nachlasses weiland Vice⸗Ober⸗ Stallmeisters von dem Bussche, unter Beitritt des Raths Wichmann zu Celle, als Spezial⸗Kurators für die Kre⸗ ditoren des weiland Domherrn von dem Bussche und dieses Letzteren selbst, als Verkäufern, unter Genehmi⸗ gung des Pupillen⸗Kollegiums der hiesigen Königlichen Justiz⸗Kanzlei ein Verkauf und Kauf⸗Kontrakt abge⸗ schlossen, zufolge dessen derselbe das von dem Bussche⸗ sche Rittergut Rethmar (am Teich), in der Königlichen Amtsvoigtei Ilten belegen, jedoch mit Ausnahme eini⸗ ger Grundstücke und Berechtigungen, an sich gebracht

daß zu dem gedachten Gute Grundstücke und Ge⸗ rechtsame genutzt seien, welche bis vor einiger Zeit im Lehnsverbande gestanden und originirten

aus einem von der Grafschaft Stolberg⸗Wernige⸗ rode ausgestellten Lehnbriefe als Kunkellehen,

aus einem von der Krone Hannover, und

aus einem vordem von der Grafschaft Nassau⸗ Spiegelberg, jetzt von der Krone Hannover ausge⸗ stellten Lehnbriefe als Mannlehen; 1“ diese sämmtlichen drei Lehen der Allodification

ferner ad 1. die Kinder der weiland Gräfin von Kielmannsegge, geb. von dem Bussche, welche im Falle

daß ad 2. zu diesem Lehen 239 Morg. 61 ◻Ruthen Ackerland, im Mühlenfelde belegen, und 13 Morgen 58 R. Wiesen (die faule Wiese genannt) gehören;

ad 3. dieses Lehen in dem Patronate über die Pfarre zu Rethmar und verschiedene geistliche Institute (Küster⸗ und Schullehrerstellen) bestehe;

daß endlich, da im Falle des kinderlosen Ablebens des Domherrn und des Kammerherrn von dem Bussche die Hälfte des zuletzt Versterbenden an diesen sub Nris. 2 und 3 verzeichneten Grundstücken und Berechtigungen an die Seiten⸗Verwandten, die von dem Bussche⸗Wall⸗ beck, fallen würde, ihm, dem Käufer, hiervon nur die ideelle Hälfte verkauft, jedoch der Nießbrauch bis dahin, daß der letzte der Gebrüder von dem Bussche mit Tode abgegangen sein werde, vorbehaltlich der Lehnsfrüchte des Sterbejahres, gesichert sei;

und sodann zur Sicherheit wegen etwaniger auf dem ihm verkauften Gute Rethmar ruhender unbekannter dinglicher Ansprüche um Erlassung einer Ediktal⸗Cita⸗ tion bei Uns nachgesucht hat, diesem Suchen auch stattgegeben ist, als werden kraft dieses Alle und Jede, welche in dem Vorstehenden nicht bereits gedachte ding⸗ liche Ansprüche irgend einer Art, sei es, aus welchem Grunde es wolle, zu machen oder die Richtigkeit des im Vorstehenden enthaltenen Sachverhältnisses zu bestreiten Willens und im Stande zu sein vermeinen, peremtorisch vorgeladen, in dem auf den 19. Oktober d. J. zur Angabe und Klarmachung derselben auf hiecger König⸗ lichen Justiz⸗Kanzlei Mittags 12 Uhr kraft dieses ange⸗ setzten 8ö. sub praejudicio praeclusionis et per- etuil silentii 8 1 p sich einzufinden 1“

Urkundlich Celle, den 4. Juli 1848.

2 Athlr. für ¼ Jahr. 4 Athlr. ¾ Jahr. 8 Kthlr. ⸗1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchie

ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen NRummern wird

2 der Pogen mit 2 ⅞i Sgr. berechnet.

meüaxhgin

18 Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57. 8

Berlin, Sonnabend den 30. Septembe

ö111114X4X“ 8 6 3

Damit die verehrlichen

r * ² 8 ———

Abonnenten in der Zusendung des Preuß. Staats⸗Anzeigers und namentlich der demselben beigegebenen Beilage, welche die vollständigen steno

raphischen Berichte über die Sitzungen der National⸗Versammlung enthält, keine Unterbrechung erleiden, werden sie ergebenst ersucht, ihre resp. Bestellungen für das mit

dem 1. Oktober c. beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so

bewirken zu wollen, daß die Auflage sogleich danach bestimmt werden kann.

Der vierteljährliche Pränumerations⸗Preis beträgt 2 Rthlr., mit Einschluß der genannten stenographischen Berichte.

Deutschland.

Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Reichsversammlung. Raveaux nach der Schweiz beordert. Struve gefangen. Bericht über das Gefecht bei Staufen. Prinzen Friedrich Wilhelm Nikolaus Karl. Köln. Verstärkung der Garnison. Bekanntmachung.

Oesterreich. Wien. Ernennung des Feldmarschall⸗Lieutenants von Lamberg zum ungarischen Militau⸗Commissair. Waffenstillstand.

Baden. Karlsruhe. Erlaß des Reichs⸗Ministers des Innern. Bekanntmachung. 1

vvxReem. Schwerin. Truppen⸗Musterung. Ent⸗ lassung von Truppen. Auflösung des Kammer⸗ und Forst⸗Kollegiums. Die Wahlen.

Schleswig⸗Holstein. Kiel. Verhandlungen der Landes⸗Versammlung.

Lauenburg. Lauenburg. Die lauenburger Jäger.

Hamburg. Hamburg. Bekanntmachung der Kommerz⸗Deputation.

Bremen. Bremen. Einschiffung Hecker's nach Amerifa.

Ausland. Pesth. Aufruf Kossuth's an die Ungarn. Kossuth geht

Amtlicher Theil.

Oesterreich. zur Armee. Fraukreich. National⸗Versammlung. Ankunft Louis Bonaparte's

in Paris. Bestätigung von Wahlen. Verfassungsdiskussion. Zu⸗ lassung Louis Bonaparte’'s. Beschluß in Betreff Raspail's. Paris. Maßregeln gegen Aufregung zu bonapartistischen Demonstrationen. Vermischtes. Großbritanien und Irland. Ostindische Ueberlandspost. Schweiz. Basel. Nachrichten und Maßregeln in blikanischen Bewegungen in Baden. J Italien. Palermo. Waffenstillstand. Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Königlich schwedischen Kammerherrn und Kabinets⸗Secre⸗ tair Freiherrn von Manderström den Rothen Adler⸗Orden zwei⸗ ter Klasse mit dem Stern; so wie dem Forst⸗Ausseher Johann Hinz zu Hartigsthal, Kreis preußisch Stargardt, dem Heuerfahrer Friedrich Brandenburg zu Stettin und dem Schuhmachermeister Gottlieb Günther zu Halle a. d. S., die Rettungs⸗Medaille

mit dem Bande zu verleihen.

London. Lordmayors⸗Wahl.

Bezug auf die repu⸗

8

Abgereist: Der General⸗Erb⸗Landpostmeister im Herzogthum Schlesien, Graf von Reichenbach, nach Goschütz.

Nichtamtlicher Theil. Deutschland.

Bundes-Angelegenheiten.

Frankfurta. M., 27. Sept. (O. P. A. Z.) 8öste Sitzung der verfassunggebenden deutschen Reichsversammlung am 26. Sept. Tagesordnung: Berathung über den Artikel VI der Grundrechte, nach vorgängiger Abstimmung über Artikel IV §. 18, 19 und 20. Der Präsident H. von Gagern eröffnet die Sitzung um 9 ½ Uhr Vormittags. Nach einer Reclamation Grävell's aus Frankfurt a. d. O. wird das Protokoll genehmigt. Adams aus Ko⸗ blenz stattet, Namens des Ausschusses für die Wahlen von Konstanz und Thiengen, Bericht ab über die durch die badische Regierung von der National⸗Versammlung verlangte Autorisation zur Verhaftung des der Theilnahme an hochverrätherischem Unternehmen beschuldigten Abgeordneten Peter aus Konstanz. Der Antrag des Ausschusses lautet: Die National⸗Versammlung möge beschließen, daß jenem Ver⸗ langen der badischen Regierung nach der gegenwärtigen Sachlage nicht nachzukommen sei. (Bravo auf der Linken.) Lette aus Berlin berichtet Namens des volkswirthschaftlichen Ausschus⸗ ses über mehrere Eingaben gegen Aufhebung der Jagdberechtigung. Der Ausschuß ist jedoch der Ansicht, daß diese Aufhebung ohne Ent⸗ schädigung stattzufinden habe. Ein Antrag Grävell's, Beschwerden

egen den Vorsitzenden wegen Verletzung der Geschäfts⸗Ordnung und fesle 8 der Dringlichkeitsfragen über gestellte Anträge durch

die Versammlung enthaltend, wird an den Geschäfts⸗Ordnungs⸗ Ausschuß zur Prüfung verwiesen. Der Präsident verliest einen An⸗ trag Simon's von Trier, folgenden Inhalts: Die National⸗ Versammlung beschließt die Zurückziehung ihrer Einwilligung vom 16. September, die Annahme des malmöer Waffenstillstandes betref⸗ fend, und die Wiederaufnahme der Diskussion über diesen Gegenstand in einer der nächsten Sitzungen. Der Antrag stützt sich auf ein von dem dänischen Ministerium erlassenes Rundschreiben, des Inhalts, daß von Modificationen hinsichtlich des Vertrags von Malmö die Rede nicht sein könne, und daß solche Abänderungen über⸗ haupt weder als Vorschlag von dem einen, noch als Bedin⸗ gung von dem anderen der kontrahirenden Theile aufgestellt

worden seien. Die Begründung der Dringlichkeit dieses Antrags wird zicht zugelassen. Denselben Gegenstand betrifft eine Interpella⸗ tion Vogts aus Gießen an das Reichs⸗Ministerium, welche aus den Fragen besteht: ob dem Reichs⸗Ministerium ein Rundschreiben des dänischen Ministeriums über den Waffenstillstand zugekommen sei, und welche Schritte das Rrichs⸗Ministerium in diesem Falle zu thun ge⸗ denke, um sein Verhältniß zu der preuß schen Regierung sofort ins Klare zu setzen. Zimmermann aus Spandow stellt folgende In⸗ terpellationen an das Reichs⸗Ministerium: Ist es gegründet, daß General von Wrangel das Ober⸗Kommando über die Reichs⸗Trup⸗ pen in Schleswig⸗Holstein ohne Genehmigung der provisorische Cen⸗ tralgewalt niedergelegt hat? Ist es gegründet, daß noch keine Ge⸗ sandtenbeschickung nach Ungarn erfolgt ist? Ist es gegründet, daß in dem Akkreditivschreiben des Bevollmächtigten der prov. Centralgewalt bei der französischen Republik, Herr von Raumer, gesagt ist, daß der Bundestag seine Befugniß auf den Reichsverweser übertragen habe? Welche Maßregeln hat das Reichs⸗Ministerium in Bezug auf die in Ungarn an den dortigen Deutschen verübten Gräuelthaten und in Bezug auf die Anerkennung der provisorischen Centralgewalt durch die Krone Dänemark ergriffen? Ist es gegründet, daß die dänische Regierung auf Modificationen in Betreff des Waffenstillstandes nicht eingehen will? Welche Schritte hat das Reichs⸗Ministerium zur Auslieferung der bei den Juni⸗Unruhen in Paris betheiligten Deut⸗ schen gethan? Der Reichs⸗Minister von Schmerling: Zwei In⸗ terpellationen des Abgeordneten Zimmermann werde ich sogleich be⸗ antworten und die übrigen nächsten Montag den 2. Oktober erledi⸗ gen. Nach dem Beschlusse vom 16. September hat das Reichs⸗ Ministerium, während seiner interimistischen Gefchäftsführung, den Syndikus Banks in London als Abgeordneten der Centralgewalt für Kopenhagen dem Reichsverweser empfohlen, um die Notifica⸗ tion behufs der Anerkennung der Centralgewalt der dänischen Regierung zu überreichen und die Ausführung des Beschlusses der National⸗Versammlung vom 16. September zu bezwecken. Abgeordneter Stedmann ist nach Rendsburg abgereist, um die Cen⸗ tralgewalt bei der dortigen Landesregierung zu vertreten und ihren Beschlüssen daselbst Folge zu geben. Von einem Rundschreiben der

Lehrer der Volkoschulen.“ (176 gegen 147 Stimmen.)

dänischen Regierung ist dem Reichsministerinm nichts zugekommen. Ist ein solches erlassen worden, so werden die Herren Banks und Adams dem Reichsministerium jedenfalls ungesäumte Kenntniß hiervon geben. Uebrigens ist das Reichsministerium entschlossen, den Beschluß der

Nationalversammlung vom 16. September durchaus zur Geltung zu bringen, und glaubt in dieser Beziehung auf die befreundete Stim⸗ mung der auswärtigen Mächte mit Sicherheit rechnen zu können. Besteht in Schleswig⸗Holstein wirklich eine dänische Immediatkom⸗

mission, wie öffentliche Blätter besagen, so kann diese Regentschaft,

weil aus anderen Personen bestehend, als jenen, welche die Central⸗

gewalt bezeichnet hat, unter keinen Umständen anerkannt werden. Die

Frage über den Inhalt des Akkreditivschreibens des Herrn von Raumer

beantworte ich mit einem entschiedenen Nein. Eine Abschrift dieses Be⸗

glaubigungsschreibens werde ich auf den Tisch des Hauses nie⸗

derlegen. Zum voraus bemerke ich, daß schon in dessen Eingang

der Akt der Wahl des Reichsverwesers auf das genaueste aus⸗

gedrückt ist. (Bravo!) Zimmermann aus Spandow behält sich

seine Anträge vor, nach Maßgabe der Schritte, welche das Ministe⸗ rium in dieser Sache thun werde. Mareck aus Grätz interpellirt das Reichsministerium, auf Grund welchen Gesetzes dasselbe den Be⸗ lagerungszustand über die Stadt Frankfurt verhängt habe, und nach welchen Strafgesetzen die Aburtheilung der in Folge der Vorgänge vom 18. Sept. verhafteten Personen vorgenommen werde. Eine In⸗ terpellation Reh's aus Darmstadt und Genossen an das Reichsmi⸗ nisterium umfaßt die Frage, was unter Belagerungszustand und Kriegs⸗ gesetz zu verstehen ist, und welche Gebote und Verbote diese Maß⸗ regeln umfassen. Reichsminister R. Mohl erklärt, daß er die bei⸗ den letztgestellten Interpellationen mit nächstem beantworten werde. Er finde es übrigens eigenthümlich, daß man erst Anklagen stelle und dann den Gegenstand in Erörterung ziehe. Zimmermann aus Spandow ist der Ausicht, daß diese Frage für jede folgende M.⸗ nute von Wichtigkeit set und die Erhaltung von Menschenleben in sich schließe. Die Versammlung möge darum den Beschluß fassen, daß das Reichs⸗Justizministerium binnen 24 Stunden über diesen Gegenstand Auskunft zu geben habe. Reichsminister R. Mohl zeigt die Unmöglichkeit, jetzt schon mit Präzision Fragen beantworten zu können, welche eben erst gestellt worden seien; ihre Erledigung könne darum erst am nächsten Donnerstag geschehen.

Es wird zur Tagesordnung geschritten. Vogt fragt, ob Mit⸗ glieder, die ihren Austritt angezeigt haben und noch in der Ver⸗ sammlung sitzen, an der Abstimmung Theil nehmen könnten. Keim beantwortet diese auf ihn bezügliche Frage dahin, daß er seinen Aus⸗ tritt zwar angezeigt habe, jedoch nur unter dem Vorbehalte, bis er seine Functionen an seinen Ersatzmann bei dessen Eintreffen in Frank⸗ furt übertragen habe. Die Abstimmung über §§. 18, 19, 20 des Art. IV. wird vorgenommen. Ueber die Fragestellung sprachen die Abgeordneten Zimmermann aus Stuttgart, Schmidt aus Schle⸗ sien, Schaffrath, Schierenberg und M. Mohl. §. 18 wird in folgender Fassung zum Beschlusse erhoben: „Unterricht zu ertheilen, so wie Unterrichts⸗ und Erziehungs⸗Anstalten zu gründen, steht jedem Deutschen frei, wenn er seine moralische und wissenschaftliche resp. technische Befähigung der betreffenden Staats⸗Behörde nachgewiesen hat (180 gegen 175 Stimmen). Das gesammte Unterrichts⸗ und Erziehungsowesen steht unter der Oberaufsicht des Staates und ist der Beaufsichtigung der Geistlichkeit als solcher ent⸗

deutschen Jugend wird durch genügende öffentliche Schul⸗Anstalten das Recht auf allgemeine menschliche und bürgerliche Bildung ge⸗ währleistet. Niemand darf die seiner Obhut anvertraute Jugend ohne den Grad von Unterricht lassen, der für die unteren Volks⸗ schulen vorgeschrieben ist. Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte der Staatsdiener. Die Gemeineen wählen aus den Geprüften die Bolk §. 19: „Für den Unterricht in den Volksschulen und niereren Gewerbsschulen wird kein Schulgeld bezahlt (193 gegen 163 Stimmen). Unbemittelten soll auf allen öffentlichen Bildungs⸗Anstalten freier Unterricht gewährt werden. Armenschulen finden nicht statt. Die Gemeinden besolden die Lehrer in angemessener Weise. Unvermögenden Gemeinden kom⸗ men hierbei die Staatsmittel zu Hülfe.“ §. 20: „Es steht einem Jeden frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszu⸗ bilden, wie und wo er will.“ Gemäß eines früheren Antrags wird nachträglich über Artikel III. und IV. der Grundrechte zusam⸗ men abgestimmt und beide Artikel ohne Abänderung zum Beschlusse erhoben. Es wird mit Uebergehung des Artikels V. zur Berathung über das Vereinsrecht, Artikel VI. des Verfassungs⸗Entwurfs, ge⸗ schritten. Bei der Diskussionsfrage erheben sich keine 100 Mitglieder, weshalb die Berathung unterbleibt und unverzüglich zur Abstimmung geschritten wird. Wigard verlangt namentliche Abstimmung über den zweiten Theil des §. 23. Reichensperger glaubt, deß ohne vorhergegangene Berathung geschäftsordnungsgemäß keine nament⸗ liche Abstimmung stattfinden könne. Schneer will dieses Verfahren nur bei höchst wichtigen Fragen vorgenommen wissen, wobei die Mei⸗ nungen auch in den Parteien auseinandergehen. In allen anderen Fällen sei diese Maßregel nicht nothwendig, da die Factionen der Versammlung in ganz Deutschland offenkundig seien. Nau⸗ werck wünscht darum namentliche Abstimmung, weil der Ausschuß dem Entwurfe einen allzu polizeilichen Anstrich gegeben habe. Nachdem die Versammlung für die Zulässigkeit namentlicher Abstim⸗ mung sich ausgesprochen hat, wird §. 23 nach dem Entwurfe des Verfassungs⸗Ausschusses angenommen, und zwar der zweite Theil bei namentlicher Abstimmung mit 255 gegen 232 Stimmen; er lautet: „die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubniß dazu bedarf es nicht. Volks⸗ Versammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden.“ §. 24: „Die Deutschen haben das Recht, Vereine zu bilden. Dieses Recht soll durch keine vorbeugende Maßregel beschränkt werden (Antrag des Verfassungs⸗Ausschusses). Der Orden der Jesuiten, Liguorianer und Redemptoristen ist für alle Zeiten aus dem Gebiete des deutschen Reiches verbannt.“ (Rheinwald aus Bern.) Die Sitzung wird um 2 ½ Uhr Nachmittags geschlosen. 1“

Frankfurt a. M., 27. Sept. (O. P. A. Z.) Das Reichs⸗ ministerium für die auswärtigen Angelegenheiten hat, so wie der Ein⸗ fall von Freischaaren aus der Schweiz in das Großherzogthum Ba⸗ den bekannt geworden war, den Reichsgesandten bei der schweizeri⸗ schen Eidgenossenschaft, Abgeordneten Franz Raveaux, der in Köln mit Urlaub sich befand, angewiesen, unverzüglich auf seinen Posten sich zu begeben. Der genannte Reichsgesandte ist bereits gestern nach Bern abgegangen. Er ist beauftragt, ungesäumt über die Vorgänge in den Gränzkantonen Erläuterungen zu begehren und darauf zu drin⸗ gen, daß Vorkehrungen getroffen werden, wiederholte Einfälle zu hin⸗ dern. Nach Einlangung weiterer Berichte behält sich das Reichsmi⸗ nisterium fernere Maßregeln vor. 8

Im Laufe des 26. Septembers sind bei den Reichs⸗Ministerien des Innern und des Krieges Berichte des Großherzoglich badischen Ministeriums, des Reichs⸗Commissairs, Grafen Keller, und des Kom⸗ mandanten der badischen Reichs⸗Truppen, General Hofmann, ein⸗

elangt.

8 Sie bestätigen den siegreichen Erfolg des von den badischen Reichstruppen den Aufständigen in Staufen gelieferten Gefechtes und deren Vorrücken nach Heitersheim. Die Insurgenten zerstreuen sich nach allen Seiten und versuchen, über den Rhein zu kommen, der oben von den Schweizern besetzt ist. Ein Theil der geraubten Gelder und Struve's Registratur wurden erbeutet. Die Reichstrup⸗ pen zählen nur 1 Todten und 4 Verwundete, von den Insurgenten blieben in Staufen 18, Gefangene werden von allen Seiten einge⸗ bracht.

88 Seekreise ist Ruhe; die Nachricht, daß österreichische und bayerische Reichstruppen von Bregenz und Lindau heranrücken, scheint jeden Einfall in diesen Kreis verhindert zu haben.

Das Frankfurter Journal enthält Folgendes: „Heute Vormittag ist uns folgende ministerielle Bekanntmachung aus Karls⸗ ruhe zugekommen: „„Nach einem so eben eingelaufenen Bericht des Bezirks⸗Amts Lörrach vom Gestrigen, unterzeichnet von dem gefan⸗ gen gewesenen Ober⸗Amtmann Erter, ist der Anführer der Rebellen, Gustav Struve, auf seiner Flucht in Wehr verhaftet worden.““ Karlsruhe, den 26. September 1848. Ministerium des Innern. Bekk.“

Ein Extrablatt der hiesigen Zeitung bringt heute folgenden amtlichen Bericht des kommandirenden Generals Hoffmann über das

Gefecht bei Staufen: 8 B „Staufen, 24. Sept. 1848. Heute Morgen 6 Uhr siad de. Fagen ral v. Gayling und ich mit den Bataillonen Ludwig und 82 unter Hauptmann Lichtenauer, und der Scheabgange 2277 Freydorf aufgebrochen und nach n 99 Senn⸗ 9

zukam, daß in Heitersheim die Frei Wein, eine

hoben (316 gegen 74 Stimmen) mit namentlicher Abstimmung. Der

Die Ankunft der Truppen hat,