Kameraden gegen jeden inneren und äußeren Feind mi „p a — ja mit unserem Leben Allerhöchstdemselben angehören. 2
In tiefster Ehrfurcht — Königlichen Maje stät ins — Er. Aseiab — — b “ Veteranen aus den Jahren ad mg⸗h ah 2 1806. 1813 — 15. (Folgen 39. Unterschriften.) Poln. Lissa, den 8. Dezember 1848.
ee
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! 89 Allergnädigster König und Herr! “
Ew. Königliche Majestät erinnerten bei der Eröffnung der nun aufgelösten Landesversammlung an die innige Verbindung, welche die Geschichte zwischen Ew. Masestät Königlichem Hause und Preußen geinüpft hat. Leider hat die Mehrheit genannter Versammlung für die Königliche Mahnung, für eine ruhmresche Vergangenheit von vier Jahrhunderten kein Gedächtniß gehabt. Doch wie jene Vertreter die Geschichte und den Geist unseres Volkes verleungnet haben, so ver⸗ leugnen wir sie und den Geist der Selbstsucht, der Nernrinung und des Hasses, der sie leitete. Mit der gunzen Inbrunst, mit der wir unser theures Vaterland lieben, mit der wir unseren vöäterlich treuen, ritterlichen, ruhmgekrönten, hochherrlichen Hohenzollern anhangen, dan⸗ ken wir Ew. Königlichen Majzestät für den entschiedenten Schritt der Verfassungs⸗Verleihung, der die ‚Geschicke des Landes den Hünden jener Vertreter entzog, danken wir für das hochherzige Vertrauen zum Volke, welches die Bestimmungen der Verfassung diktirt hat. Möge mit uns das ganze Volk die heilige Verpflichtung fühlen, sei⸗ nerseits diesem Vertrauen zu entsprechen, taid vürch seine Haltung in den kommenden Zeiten Ew. Koniglichen Masestät die bitteren Tage des nun bald hingeschwundenen Jahres vergelten.
Gott erhalte Ew. Majestät noch lange einem durch Ew. Ma⸗ jestät beglückten Volke. 8
In tiefster Ehrfurcht ersterben wir
ESEMgMWVy. Königlichen Majestät
1“ llerunterthänigste Der Verein für conststüͤtionelles Konigthum. Dezember 1848. 1
Liegnitz, den 12.
1
Königliche Majestät! — - Evw. Königliche Majestät haben, durch die Allerhochsten⸗ Verord⸗ nungen vom 5ten d. M. die zur Pereinharung der Vefassuag brru⸗ fene Versammlung aufgelost und zugleich eine Verfassunge⸗Urkunde für den preußischen Staat, unter Vorbehalt der Revision im ordent⸗ lichen Wege der Gesetzgebung, verkundet.
Die innere Zerrissenheit und der Zwiespalt in der National⸗ Versammlung machten eine Vermittelung umöglich, uUnd wir erkennen in diesen Verordnungen diejenigen Maßregeln, welche zur Rettung des Vaterlandes und um dem preußischen Volke endlich die so lange ersehnte Verfassung zu gewähren, nöthig waren.
Durch den Inhalt der verkündeten Verfassungs⸗Urkunde finden wir uns zugleich in der Ueberzeugung befestigt, daß nicht nur Ew. Königliche Majestät an den Ihrem Volke im März d. J. ertheilten Verheißungen festhalten, sondern daß auch die bisher von der deut⸗ schen National⸗Versammlung gefaßten und noch zu fassenden Be⸗ sch üsse volle Berücksichtigung finden werden; so daß nun mit freudi⸗ ger Zuversicht erwartet werden kann, daß unter dem Schutze des Allmächtigen durch diese Verfassung sowohl die wahre Freiheit unse⸗ res engeren Vaterlandes begründet, als auch das große Werk der deutschen Einheit und das Wohl des gemeinsamen deutschen Vater⸗ landes mächtig gefördert werden wird.
Indem wir unterzeichnete Bürger der Stadt Düsseldorf Ew. Königlichen Majestät diese unsere Anerkennung und Ueberzeugung aus⸗ zusprechen uns gedrungen fühlen, hegen wir das feste Vertrauen, daß die bei weitem größte Mehrheit des preußischen Volkes unsere Ge⸗ sinnungen theilen und demzufolge endlich unserem schwergeprüften Va⸗ terlande die Segnungen der wahren Freiheit in vollem Maße zu Theil werden möge.
Wir verharren in tiefster Ehrfurcht Ew. Königl’chen Majestät allergetreueste Bürger der Stadt Düsseldorf.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Allergnädigster König und Herr!
Eiine hoffnungsreiche Zukunft ist uns geöffnet — durch Ew. Kö⸗ nigliche Majestät geöffnet. Schon als Ew. Majestät das Ministerium Brandenburg beriefen und durch dasselbe die in Berlin terrorisirte National⸗Versammlung verlegten, wagten wir, frei und freudig auf⸗ zuathmen, aber nachdem Ew. Majestät die längst zur Auflösung reife Versammlung mit der That aufgelöst und Höchstselbst das Werk Ih⸗ rem treuen Volke verliehen haben, zu dessen Vexeinbarung die Ver⸗ sammlung berufen war, da ist uns der Muth gewachsen und das Vertrauen wiedergekehrt; wir hoffen mit Gott eine glückliche Zukunft des. Vaterlandes und fühlen uns gedruggen „ Ew⸗ Königlichen Ma⸗ jestät, unter Versichecꝛung unwandelbarer Treue und Ergebenheit, un⸗ seren freudigsten Dank unterthänigst auszusprechen. Was wir, was das Land in seiner überwiegenden Mehrheitrkängst heißersthnt, das ist erfüllt; Ew. Königliche Majestät haben Sich als Kötig Ihrem Lande gezeigt, und das Staatsgrundgrsetz ist uns aus der Hand imne⸗ seres Königs geworden. Darauf legen wir gllen Nachdrikck — das gilt uns am meisten, zu wissen, wir haben einen König starklund frei, einen König von Gottes Gnaden, der da hält, was er verheißt. Für diesen König wollen wir leben und sterben“, und unser Gebet aus
treuem Herzen lautet: 132 26 uESihh ⸗
Gott segne und schütze den Konig;. Der patriotische Verein mit 139 Mitgliedern.
Werben a. d. Elbe, am 11. Dezember 1848. 9
* 8 Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! 2n
. Alergnädigster König und Herr! 8 74 hs. ,Zür die von Ew. Mzjestät Allergnädigst verliehente Aer assung fühlen sich die Unterzeichneten gedruggenz wühmüraseftmacistedetenn Dank auszusprechen. Preußen ist durch seme Kbntne groß And mäch⸗ tig geworden; Größe und Macht aber bedissgen allein das Grlck urr nes Volkes nicht. Soll eine Nation ptücklich sein und eins Bürge schaft dafür haben, daß dieses Glück von Dauer sei, so muß sir notbhe
wendig vor allen Dingen das Bewußtsein wahrer, Sr a Gesetz G
gesicherter Freiheit haben. Diese Freiheit ist dem preußischen Volke in der von Ew. Majestät Allergnädigst verliehenen Verfassung dar⸗ geboten und damit der Schlußstein zu dem erhabenen Ban gefügt, den einst der große Kurfünst begann. „Darum Heil Ftiedrich Wil⸗ helm IV., p Gottes Gnade mit ihm sein!“ een erkda eeneen Remscheid, den 7. Dezember 1848. 1 —
abigre. (494 Unterschriften.) .“ Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! 889 ba Allergnädigster König und Herr!
Mit dem innigsten Wunsche, daß die von Ew. Königlichen Majestät dem schwer heimgesuchten Vaterlande gegebene, allen Wün⸗ schen der Gutgesinnten entsprechende, auch von uns mit freudigem Herzen aufgenommene Verfassung vom 5ten d. M. allen anarchi⸗
8
**
der das Glück seines Volkes gesichert hat! Möge
V V
1364
schen und gesetzlosen Bestrebungen ein Ziel setzen und überall Ruhe und Gesetzlichkeit wiederherstellen möge, erlauben wir uns, diese Zeilen mit dem unterthänigsten Bemerken, daß in unserem Herzen die angestammte Liebe und Treue zum Herrscherhause nicht getrübt wer⸗ den kann, als einen schwachen Beweis unserer innigsten Dankbarkeit für das uns gewordene Geschenk, an den Stufen des Thrones ehr⸗ furchtsvoll niederzulegen. In tiefster Ehrsurcht ersterben wir Ew. Majestät getreue Unterthanen der Gemeinde zu Altengrape. Altengrape bei Pyritz, den 11. Dezember 183. (Folgen 88 Unterschriften)
Alerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! “ geg. Allergnädigster König und Herr! “ Mit unaus prechlicher Freude haben wir die von Ew. Majestät uns verliehene Verfassung begrüßt und aus ihr entnommen, daß un⸗ sere Hoffnungen nicht getäuscht sind. Mit Vatertreue und Fürsten⸗ ehre haben Allerhöchstdieselben die Koͤnigliche Verheißung erfüllt, die von Feinden der Ordnung und Freiheit und von unwürdigen Ver⸗ tretern heraufbeschworenen Befürchtungen vernichtet und durch Wah⸗ rung echter Volkefreiheit, selbst des Vereinbarungs⸗Prinzips, auch in schwachen Gemüthern das Vertrauen zu einem unerschütterlichen erstarkt. Mit wahrem Hochgefühl nahen wir uns dem Throne und wollen es 83 11e 8 Ew. Majestät 1“*“ üunseren herzinnigen Dank mit der Versicherung unwandel⸗ bearer Anhänglichkeit und Treue biermit aussprechen. In tiefster Ehrfurcht ersterben wir— Ew. Majestät
8 e“
allerunterthantgste. “
Labes, am 10. Dezember 1848. (Folgen 60 Unterschriften.)
Konigliche Majestät!
Das im Monat März dieses Jahres an das preußische Volk Allerhochst erlassene Verfassungs⸗Versprechen haben wir und Millio⸗ nen andere Vaterlandsfreunde schon mit innigem Dank und Vertrauen angenommen; wir haben zwar tief gesühlt und betrauert, was Ew. Majestät während der, Gott sei, Dank nun ohne größere Greuelscenen beendigten Katastrophe, aus Liebe zu den Unterthanen, ruhig dulde⸗ ten, unsere Freude ist aber jetzt durch die Allerhöchst ertheilte Ver⸗ fassung um so mehr verg ößert worden, als:
1) Ew. Majestät Ihre, ven Anarchisten verdächtigte Liebe zum Volke auf die evidenteste Art vor ganz Europa als Wahr⸗ heit kundgegeben, die inzwischen an das Tageslicht getretenen und wohlerkann⸗ ten Wühler und Vaterlandsfeinde sowohl der gerechten Verachtung, als auch einer zweckmäßig und wohlverdienten Behandlung für die Folge blosgestellt worden sind, und alle Gutgesinnten unter dem Wahlspruche: 12
„Mit Gott für König und Vaterland!“ an Ew. Majestät zum weiteren Ausbau des 1 des mit Sicherheit sich innig anschließen und ihre Vater⸗ landsliebe realisiren können.
Wir, unsere Mitbürger und Nachbarn haben heute mit wonne⸗ erfüllten Herzen in unseren Gotteshäusern, durch die krästigsten und entflammendsten Worte unserer Seelsorger wahrhaft begeistert, unsere höchste Lebe und Treue zu Ew. Majestät als Dank nicht nur von neuem beschworen, sondern Gott auch mit frommem Gemüthe gebeten, Ew. Majestät auch ferner zu schützen und zu stärken.
Wir danken Ew. Majestät für die dem Vaterlande geschenkte Verfassung aber auch hiermit und besonders von Grund des Herzens und beharren in tiefster Ehrfuhrt
Ew. Majestät treu gehorsamste
Der Preußen⸗Verein für constitutionelles Königsthum.
Herrnstadt, den 10. Dezember 1848.
88 Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! “
Die anarchischen Zustände, welche zumal in den Tagen nach dem 9. November d. J. in der wider die Allerhöchste Verkagungs⸗ Ordre fortberathenden Fraction der National⸗Versammlung sich un⸗ zweideutig kundgaben und in der Steuer⸗Verweigerung ihren laute⸗ sten Ausdruck fanden, sind leider aus dem Konzertsaale zu Berlin in die geweihten Räume des ehrwürdigen Domes zu Brandenburg über⸗ gegangen. Diese beklagenswerthe Erfahrung hat es der Erwägung Ew. Majestät als landesväterliche Pflicht erscheinen lassen, die Na⸗ tonal⸗Versammlung, welche die unverkennbaren Zeichen ihrer inne⸗ ren Zersetzung an sich trug, aufzulösen und die Wirren der Gegen⸗ wart, welche die Umsturzpartei noch weiter fortzuspinnen sich anschickte, dadurch zu lösen, daß Ew. Majestät sofort eine Verfassung promul⸗ girten, welche auf den breitesten Grundlagen ruht und alle von Ew. Majestät verheißenen Freiheiten umschließt. Indem wir auf die ur⸗ alte und unter den Stürmen dieser Zeit nicht verflüchtigte Beson⸗ nenheit deutscher Gesinnung und Gesittung unseres Volkes bauen, hoffen wir, daß mit diesem entscheidenden Akte der Regierung Ew. Majestät die hochgehenden Wogen der Bewegung in unserem Vater⸗ lande sich bald legen, alle wahren Freunde der Monarchie und der Freiheit diese Entschlitßung Ew. Majestät segnen werden, hoffen wir, daß des Vaterlandes Verjüngung in der Liebe zu dem glorreichen Hause der Hohenzollern und in dem gedeihlichen Wachsthum der Wohlfahrt aller Klassen des Volkrs von diesem Zeitpunkt an sich daͤ⸗ tiren soll.
Wir fühlen uns daher gedrungen, vor dem Throne Ew. Maje⸗ stät unseren tiefgefühltesten und aufrichtigsten Dank für diesen Akt der treuen landesväterlichen Fürsorge für Ihres Volkes wahre Frei heit und dauernde Wohlfahrt auszusprechen, und das um so mehr, als Ew. Majestät auch nach der politisch nothwendigen Auflösung der National⸗Versammlung den Vereinbarungs⸗Standpunkt durch ent⸗ schiedene Anlehnung der verliehenen Verfassung an die Vorarbeiten der Volksvertretung nach Möglichkeit zu wahren bemüht gewe⸗ sen sind.
Mögen Ew. Mejestät in der kommenden Zeit, der es vorbehal⸗
¹ n
2₰
ten ist, die klaffenden Wunden des schwer geprüften Vaterlandes zu heilen, in der sich immer lauter auesprechenden unverrückten Liebe des preußischen Volkes zu seinem treuen Könige von Gottes Gna⸗ den den Balsam suchen und sinden, um auch die Wunden vernar⸗ ben zu lassen, die dem Herzen Ew. Majestät seit den Tagen des März d. J. von der Verblendung und Frechheit geschlagen sind. Gott segne fürder die Wege Ew. Majestät, die, wir wissen es, nur Wege der aufopferndsten Hingebung an Preußens Heil und Größe, an Deutschlands Einheit und Macht sind! 11“““ Ew. Königl. Majestät EE rgnznn allergetreueste und gehorsamste. ee H en (Folgen 120 Unterschriften.) Acken, den 7. Dezember 1848.
Alllerdurchlauchtigster, Großmächtigster König,! 8
Allergnädigster König und Herr!
Mit unendlicher Freude haben wir die am 5ten d. Mts. von Ew. Königlichen Majestät erlassene Verfassung begrüßt, eine Ver⸗ fassung, welche die kühnsten Hoffnungen befriedigt und es zur Genüge darthut, daß Allerhöchstdieselben der Macht der großen Ideen gehul⸗ digt haben, welche unsere Zeit bewegen.
Nur in der vollen und freudigen Hingabe an jenen neu erwach⸗ ten Geist, der das Leben der Völker hier und anderwärts durchdrun⸗ gen hat, konnte das Mittel ergriffen werden, dem Kampfe der gäh⸗ renden Elemente zu begegnen, Ordnung und Gesetzlichkeit wieder herzuführen und mit ihnen das gewichene Vertrauen. Ew. Majestät Weisheit hat die Zeit in ihren Forderungen erkannt und durch die gegebene Verfassung, welche den Volkswillen so treu und wahr wie⸗ dergiebt, das Volk beglückt und das theure Vaterland vom Verderben gerettet. — Wie von einem Brennpunkte aus werden von dieser Verfassung, wir sehen es im Geiste voraus, die erwärmenden und belebenden Strahlen einer neuen Schöpfung in die zerklüfteten Ven⸗ bältnisse des Vaterlandes geleitet werden und Preußen wird neu und groß erstehen.
I
Für die Anbahnung unserer großen Zukunft, die Gefühle unseres
herzlichsten Dankes vor Allerhöchstderselben in tiefster Ehrfurcht aus⸗ zusprechen, drängt uns unser Herz.
Geruhen Ew. Königliche Majestät diesen schwachen Dank von Jenen entgegenzunehmen, die fest und unerschütterlich in Liebe und Treue an ihrem angestammten Könige halten. Ew. Königlichen Majestät
ö treugehorsam das Coimnité des constitutionellen Vereins. Nimptsch, den 12. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König!
Allergnädigster König und Herr! Ew. Majestät Allerhöchste Botschaft vom 5ten d. Mts. wegen Auflösung der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versamm⸗ lung und die gleichzeitige Verkündigung einer so höchst freisinnigen Verfassung für den pteußischen Staat hat uns auf das allerfreudigste überrascht. 8
Wir erkennen es zunächst mit Ew. Majestät an, daß das un⸗ würdige Verbalten eines großen Theils der Volksvertreter die erstere Maßnahme erheischte, und daß nur eine solche Maßregel zum Wohl des Laͤndes gereichen kann. b
„Hierfür und für das Allerhöchste Geschenk der Verfassungs⸗Ur
kunde Prlauhen wir uns, Ew. Majestät unseren tiefgefühlten allerun⸗ terthänigsten Dank aus usprechen, indem wir der freudigsten Hoffnung
8 Iu“
leben, daß dadurch die Grundpfeiler des großen Staatsgebäudes
dauernd aufgeführt und die Hindernisse des Ausbaues desselben be⸗ seitigt sind, daß Ruhe und Ordnung hergestellt, Handel und Gewerbe wieder blühen und der gesunkene Wohlstand gehoben werden wird. In tiefster Ehrfurcht ersterben wir als
8 Ew. Majestät 8 allerunterthänigste.
Der Magistrat und die Stadtverordne 8 Einwohner von Neustettin. Neustettin, den 8. Dezember 1848.
(Folgen 162 Unterschriften.)
Königliche Majestät! Die unterzeichneten Bürger von Holten beeilen sich, Ew. König⸗ lichen Majestät ihren innigsten Dank für die dem Lande ertheilte, de Wünschen des Volkes und den Verheißungen Ew. Majestät volzstän dig entsprechende freisinnige Verfassungs⸗Urkunde zu erstatten, wobe dieselben ihre Ueberzeugung aussprechen, daß es nicht möglich war, eine Verfassung mit den jetzigen Vertretern des Volkes zu vereinba ren, und daß die unverzügliche Feststellung der Verfassung zum Wohle des Landes unumgänglich nothwendig war und ohne Gefahr nicht länger aufgeschoben werden konnte. Hott segne Ew. Majestät und unser theures Vaterland. Holten, Kreis Duisburg, den 10. Dezember 1848. Ey. Magfestät 8 treugehorsamste Bürger von Holten.
1.1“
(91 Unterschriften.) F
Allerdurchlauchtigster König! Allergnädigster König und Herr! Als wir in unserer unterthänigsten Adresse vom 5ten d. M. Ew Königlichen Majestät den Wunsch auszusprechen wagten, daß Aller⸗ böchstdieselben selbst eine Versassung zu geben geruhen wollten, ahn ten wir nicht, daß vieser Wunsch schon an demselben Tage in Er⸗ füllung gegangen sein (Ew. Königliche Majestät haben durch die uns verliehene freisinnige Verfassung aufs neue bewiesen, wie sehr Ihnen das Wohl Ihres Volkes am Herzen liegt. Empfangen Sie unserer innigsten Dank dafür, den wir tirfgerührt Ihnen hiermit darbringen Treuenbrietzen, den 12. Dezember 1848. Der Verein für constitntionelles Königthum.
8
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster! Allergnädigster König und Herr! 1 Durch die Auflösung der bisherigen National⸗Versammlung haben Ew. Majestät eine wahrhaft Königliche Wohlthat, noch mehr aber durch die gegebene allgemein befriedigende Versassung dem Va⸗ terlande erwiesen. Wir erkennen ganz Ew. Majestät väterliche Willen und fühlen uns vom tiefsten Danke durchdrungen und erster⸗ ben als 8 Ew. Majestät allerunterthänigst treugehorsamster. Her krummlinder Preußen⸗Verein für constitutionelles 81 Eh1g,2112 Königthum. 717 e Mit frendeerfülltem Herzen haben wir die am 5ten d. M. ver⸗ kündete Verfassungs⸗Urkunde begrüßt, die dem Lande Ordnung und Frieden gegeben und mit diesen Gütern zugleich Glück und Wohl⸗ stand wieder beleben wird. Geruhen Ew. Majestät Huldreichst zu genehmigen, daß wir dafür unseren tiefsten, innigsten Dant aussprechen dürfen! 1 8 In tiefster Verehrung verharren wir — Ew. Majestät gehorsamste. Der Magistrat und das Stadtve⸗ geg⸗ “ Die Bürger. — (Fpolgen 213 Unterschriften.) B“ v“ n 8
v111“¹“
vW.“ Glatz, den 9. Dezember 18
Ew. Königliche Majestät 8 haben durch die jüngst verkündete Verfassung dem preußischen Volke das großartigste Pfand hochherziger Gesinnung verliehen. Die Un⸗ terzeichneten folgen daher nur dem Drange ihres Herzens, indem sie Ew. Majestät den wärmsten Dank für diese Verleihung ehrfurchts⸗ voll hiermit darbringen.
Wie mannigfach bei dem Bestreben nach Neugestaltung unserer öffentlichen Verhältnisse in der jüngsten Vergangenheit gefehlt wor⸗ den, bleibe jetzt unerörtert, die Geschichte wird auch hierüber mit ge⸗ rechter Waage richten. In der Ueberzeugung aber werden sich Alle begegnen, daß das Land mit tiefster Sehnsucht einer Bürgschaft für Wiederkehr der Ordnung und des Gesetzes entgegen geharrt hat. Und diese Sehnsucht ist durch die verkündete Verfassung befriedigt; diese gewährt daher dem Vaterlande zunächst den Abeschluß einer trü⸗ ben Vergangenheit.
Aber auch als Unterpfand einer hoffnungsreichen Zukunft dürfen wir sie begrüßen; denn sie verwirklicht nicht nur alle früheren Ver⸗ beißungen, sondern bietet auch nach allen Richtungen hin die Grund⸗ lage zu heilsamer, freisinnigster Fortbildung dar. In dankbarer An⸗ erkennung dieser Vorzüge, welche Frieden und Versöhnung, und mit ihnen die Hoffnung besserer Tage zurückführen werden, wird das Volk in seiner Gesammtheit — so hoffen wir mit Zuversicht — sich der
ahren Freiheit würdig zeigen und in seinem volksfreundlichen Kö⸗ nige nicht nur seinen angestammten Herrscher, sondern auch den hoch⸗ herzigen Schöpfer seiner neuen Staatsordnung verehren. stii
Ober⸗, Mittel⸗ und Nieder⸗Langenöls, Klein⸗Stöckigt, Stein⸗ bach, Wiegendorf, Berthelsdorf, Thiemenvdorf, Logau, Wiesa, Schrri⸗ bersdorf, Friedersdorf und Vogelsdorf, im Kreise Lauban, den 9. De⸗ zember 1848. ⸗ Ew. Königlichen Majestät
allerunterthänigste. (670 Unterschriften.)mir
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König und Herr! Nachdem eine zahlreiche Fraction unserer Vertreter in der Na⸗ tional⸗Versammlung in bedauerlicher Verkennung dessen, was dem Vaterlande noth thut, die Vereinbarung der Verfassung unmöglich gemacht hat, begrüßen wir mit Jubel die von unserem theuren Lan⸗ desvater gegebene freisinnige, uns Älle befriedigende Verfassung vom Sten d. Mts., und holten die Unterzeichneten, Bürgermeister und Ge⸗ meinde Verordneten der Stadt Kempen, sich verpflichtet, Ew. Maje⸗ stät hierfür den herzlichsten, tiefgefüzltesten Dank auszusprechen. Kempen, Regierungs⸗Bezirk Düsseldorf, den 9. Dezbr. 1848. Der Bürgermeister und die Gemeinde⸗Verordneten. (Folgen 18 Unterschriften.) 2n unin 0.8 Königliche Majestät! 1““ Ew. Königliche Majestet hat darch das wahrheft Kön’gliche Ge⸗ schenk der Verfassunge-Urkunde unsere Herzen tief gerühkt. Unser Vertrauen auf Ew. Majestät hochherziges Wort: dem Lande eine Verfassung auf breitester Grundlage zu geben, ist durch Allerhöchstihre Huld und Großmuth gekrönt worden. Die Könggliche Würde ist unversehrt, das Polk frei, das Vaterland gerettel⸗ FE 3 Unser heißer Dank ist das Gebests—“ Gott segne den König! a9 Ew. Königlichen Majestät
. 1 b treugehorsamste. Langenbielau am Eulengebirge, den 7. Dezember 1848. (Felgen 154 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster König! .
Alllergnädigster König und Heri! Mit derselben Freude, mit welcher wir die Verlegung der Naͤ⸗ tional⸗Versammlung nach Brandenburg begrüßten; mit derselben Freude jauchzen wir der von Ew. Majestät gegebenen Verfassung und Auflösung der National-Versammlung entgegen, — denn nur durch dieses krästige Einschreiten Ew. Majestät kann dem geliebten Vaterlande Ruhe und Ordnung wiedergegeben werden.
Möge Geott Ew. Majestät segnen für und für! Möge unser Vaterland unter den Segnungen gesetzlicher Freiheit und unter Ew. Majestät kräftigem Scepter zu einer solchen Blüthe gelangen, wie Allerhöchstihr landesväterliches Herz sie ersehnt. Genehmigen es Ew. Majestät, wenn wir es ehrfarchtsvoll wa⸗ gen, unsere unwandelbare Liebe, Treue und Gehorsam auszusprechen, und wenn wir die wahre innige Versicherung beifügen: wie wir in guten wie in bösen Tagen auf den leisesten Wunsch mit Gut und Blut für Ew. Majestät dazustehen bereit sidt(.
In tiefster Ehrfurcht verharren 1u“
““ Ew. Königlichen Majestät 1 unterthänigst treugehorsamste (Felgen 29 Unterschriften.) Rapsdorf, Kreis Trebnitz, Reg.⸗Bez. Breslau in Schlesien, den 8. Dezember 1848. Königliche Majestät! u S; von Ew. Königlichen Majestät unter dem z3ten d. M. er⸗
griffene Maßregel der Verleihung einer foeisinnigen Perfgssüng er⸗ kennen wir mit dem ehrbietigsten Danke gyn und sind der freudigen Zuversicht, daß nur dadurch Gesetzlichkeit und Ordnung in ünserem theuren Vaterlande wiederhergestellt werden wird. jnn, nasf
Naumburg a. d. S., den 7. Dezember 1848. 168 u47
8 “ Die unterzeichneten Bürger und
Einwohner. (Folgen 726 Unterschriften.) “ Fvntsall
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster *
König und Herr! 1 Als jüngst die wahren Vaterlandsfreunde in unerschütterlichem
8
Er
Vertrauen auf das Wort Ew. Majestät die Verlegung der preußi⸗
schen National⸗Versammlung nach Brandenburg mit freudiger Zu⸗ stimmung begrüßten, hofften sie, durch diese Maßregel in kürzester Frist die Verfassung, das Ziel ihrer heißesten Wünsche, vollendet zu sehen. Leider hat in tief bedauerlicher Verblendung und Verkennung dessen, was dem Vaterlande dringend noth thuf, eine zahlreiche Fraction unserer Vertreter durch ihre offene Widersetzlichkeit die ge⸗ hegte Erwartung vernichtet, somit die Unmöglichkeit einer Vereinba⸗ rung selbst herbeigeführt und Ew. Majestät in die Nothwendigkeit versetzt, Allerhöchstselbst der verheißenen Frkiheit eine ggesetzliche Grundlage zu unterbreiten. In diesem ernsten Augenblicke fühlen wir unterzeichnete Bürger der Stadt Krefeld uns gedrungen, diesem Entschlusse unsere dankbare Anerkennung zu bekunden, indem wir der festen Zuversicht leben, daß in dem hierdurch wiedergewonnenen Rechtsboden, auf dem einzig und allein das Glück und die Wohl⸗ fahrt des Landes gedeihen kann, der Stant die sicherste Schutzwehr gegen die in der Anarchie wurzelnde Umsturz⸗Partei finden wird. JIn tiefer Ehrsurcht und unwandelbarer Treue Ew. Majestät unterthänigste Bürger der Stadt 1 Krefeld. (Folgen 258 Unterschriften.)
Krefeld, den 8. Dezember 1818.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König!
Allergnädigster König und Herr!“ Was mit uns der bei weitem größere Theil der Nation als
dringende Bitte zu den Stufen des Thrones niederzulegen wagte —
es ist durch Ew. Majestät kräftiges Wirken geschehen, und mit Ju⸗ bel und Freude begrüßen wir die Königlichen Verordnungen vom
1365
5. Dezember c., welche die National⸗Versammlung, nachdem dieselbe jede Maßregel einer im wahren Interesse des Landes zu bewirkenden Verständigung von sich gewiesen hat, auflöst, und welche dem Volke die lang ersehnte Verfassung bringt. Ew. Königliche Majestät Vor⸗ fahren haben das Vaterland nach und nach zu seiner jetzigen Größe erhoben, sie haben demselben durch die glänzendsten Siege hohe Ach⸗ tung bei allen Nationen verschafft, sie haben Kunst und Wissenschaft gehegt und gepflegt, und deshalb blickt das Land mit gerechtem Stolze auf sie zurück. Auf gleicher Höhe steht jedoch auch das, was Ew. Königliche Majestät dem Vaterlande jetzt Großes verliehen ha⸗ ben, und zu dem Stelze, mit welchem die Nation Sie, Sire, ihren König nennt, tritt nun auch noch die nie erkaltende Liebe und Dank⸗ barkeit eines Volkes, das sich nach den trüben Erfahrungen der jüngst vergangenen Zeit nun gewiß mündig und reif zum Genusse der ihm Allerhöchst verliehenen Freiheiten zeigen wird. Unbeachtet zwar wird unser tiefgefühlter Dank in dem mächtigen Strome dankbarer Aeuße⸗ rungen aus allen Gauen des Landes verfließen, doch konnte uns dies nicht abhalten, ihn auszusprechen und Ew. Königlichen Majestät zu sagen, daß die Treue, mit welcher wir selbst in den bangen Augen⸗ blicken dem allgeliebten Herrscherhause zugethan waren, nur mit un⸗ serem Leben aufbören kann, ja, daß wir sie als unser schönstes Ver⸗ mächtniß auf unsere spätesten Nachkommen vererben werden.
Ew. Königlichen Majestät 1 dankbarste und unterthänigste. exesn Der Magistrat und die Stadtoerordneten. Kyrit, am 10. Dezember 1848. Ww8 Allerdurchlauchtigster, (Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Durchdrungen von der hohen Bedeutung der beiden Königlichen Verordnungen vom 5ten d. M. für das Wohl unseres theuren Va⸗ terlandes, erlauben sich die unterzeichneten Bewohner der Bürgermei⸗ sterei Wülfrath, mit dem Ausdrucke der Freude und des Dankee Ew. Königlichen Majestät ehrfurchtsvoll zu nahen.
Wir sind von der gebieterischen Nothwendigkeit der Auflösung der bisherigen National⸗Versammlung lebendig überzeugt. Wir ha⸗ ben schon lange sehr bedauert, daß das Verfassungswerk nicht zu Stande kommen wollte, freuen uns daher von ganzem Herzen über die Königliche Erlassung einer freisinnigen, unseren Wünschen durch⸗ aus entsprechenden Verfassung, welche zur Revision den zusammen⸗ tretenden Kammern im Anfange des nächsten Jahres noch übergeben werden soll. Wir danken warm und aufrichtig für die edle, große, Königliche Gabe und erflehen über diesen Schritt Ew. Majestät den reichsten, göttlichen Segen, auf daß daraus das Glück unseres Staa⸗ tes im treusten Bunde zwischen dem hochgeliebten Landesvater, dem ganzen theuren Königshause und unserer preußischen Nation auf lange Zeit erblühen möge.
In tiesster Verehrung verharren
“ allerunterthänigste Bewohner der Bürgermeisterei “ Wülfrath. (olgen 700 Unterschriften.) 8
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Was seit länger denn sechs Monaten das Volk von seinen selbst⸗ gewählten, aber auf unhcilvolle Abwege gerathenen Vertretern ver⸗ gebens ersehnt hat, — das preußische Verfassungewerk, — das ist demselben in freisinniger, würdevoller Weise durch die Gnade Ew. Majestät gegenwärtig zu Theil geworden. Die unterzeichneten ge⸗ treuen Unterthanen nahen sich den Stufen des Thrones, um Ew. Majestät mit aller Wärme des Herzens ihren aufrichtigen Dank für die Gewährung dieser Verfassung darzubringen, durch welche eine neue glänzende Aera in der Entwickelung unserese Vaterlandes be⸗ gründet wird.
Mit Ew. Mäͤjestät hoffen wir zu Gott, daß durch dieses Werk dem Lande der innere Friede wieder verliehen, das öffentliche Ver⸗ trauen hergestellt und von neuem belebt werden möge.
Durchdrungen von diesen heißen Gefühlen und Wünschen, erklä⸗ ren wir zugleich, daß wir mit unverbrüchlicher Treue festhalten an unserem angestammten, erhabenen Königshause, und daß wir uns in unserem Vertrauen zu demselben durch nichts in der Welt beirren lassen werden.
Hoch lebe unser constitutioneller König!
Wir ersterben Ew. Majestät von Gottes Gnaden
allerunterthänigste und getreueste Bürger und Einwohner von Grätz und Um Grätz, Provinz Posen, den 10. Dezember 1848. (Folgen 62 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König,“
Alllergnädigster König und Herr! 8
Ew. Königliche Majestät haben durch die unterm öten d. Mts. erlassene Verfassungs⸗Urkunde dem Lande die Institutionen verliehen, durch welche eine neue bedeutungsvolle Zeit für das Vaterland an⸗ hebt, und die dasjenige so glänzend verwirklichen, was Ew. Majestät landesväterliches Herz Ihrem Volke verheißen hatte. Je mehr wir dieser Gabe unter den Wirren der gegenwärtigen Zeit uns von Her⸗ zen freuen und daran die Zuversicht knüpfen, es werde diese hoch⸗ herzige Handlung Ew. Königlichen Majestät dem theuren Vaterlande die längst ersehnten Segnungen neuen Friedens und neuer Wohlfahrt wiederbringen, um so mehr fühlen wir uns gedrungen, Ew. König⸗ lichen Majestät für diese Verleihung volksthümlicher Freiheiten unseren tiefempfundenen ehrfurchtsvollen Dank auszudrücken und denselben an den Stufen des Thrones niederzulegen. Geruhen Ew. Königliche Majestät, die durch uns dargebrachte Aeußerung dankbarer Verehrung und treuer Ergebenheit mit gewohnter Gnade entgegen zu nehmen.
Die wir in tiefster Ehrfurcht ersterben e(E(EFw. Königlichen Magjestät 11“] allerunterthänigste. v1414“ Der Magistra .
Neustadt⸗Eberswalde, den 13. Drzember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König!
Alllerguädigster König und Herr!
Als wir Ew. Königlichen Majestät in einer Adresse vom 1sten d. M., abgegeben den 9ten d. M., die Versicherung treuer Anhäng⸗ lichkeit und des steten Gehorsams kund zu thun uns erlaubten, ahn⸗ ten wir nicht, daß Allerhöchstdieselben in so kurzer Zeit eine Ver⸗ fassungs⸗Urkunde uns geben würden, welche alle verheißenen Freihei⸗ ten gewährleistet, und für welche Millionen preußischer Unterthanen Ew. Königlichen Majestät Dank wissen werden; wir würden in die⸗ sem Falle nicht unterlassen haben, unseren aus dem Innersten unseres Herzens gedrungenen Betheuerungen den gebührenden Dank ebenfalls beizufügen.
Indem wir demnach das Verabsäumte nachholen, versichern wir Ew. Königlichen Majestät nicht nur wiederholt unsere Liebe und Treue, sondern gleichzeitig auch unsere Bereitwilligkeit, mit unserem Gut und
Blut das huldreichst Gegebene zu schützen und aufrecht zu erhaltenz die wir in tiefster Ehrfurcht verharren ¹ 198ꝗubSIz, Ew. Königlichen Majestät ia 8n 8 2 allerunterthänigste b der Magistrat und die Stadtverordneten. Haynau, am 10. Dezember 1848.
Der vorstehenden Adresse an des Königs Majestät vom 10. De⸗ , 1848 schließen sich aus freiem Willen an die unterzeichneten Haynau, den 10. Dezember 1848. Ianbs ““ (396 Unterschriftel ).
Alllerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Erw. Majestät bringen die unterzeichneten Bürger der Städte Koblenz und Ehrenbreitstein hiermit den aufrichtigsten Dank für die Allerhöchste Verordnung vom 5ten d. M. dar.
Die von Ew. Majestät zur Vereinbarung der Verfassung beru⸗
sene Versammlung hatte in ihrer Mazjorität längst dargethan, daß es ihr an wahrer Lizbe zur angestammten Krone und zum Volke völlig gebreche, und daß sie nur darauf bedacht sei, in schnöder Selbstsucht persönliche Vortheile auf Kosten des unzertrennlichen Wohles Ew. Majestät und des Vaterlandes zu erstreben. Die letzten Schritte aber, der mit klarem Bewußtsein gemachte Versuch, die Fackel des Bürgerkrieges ins Land zu schleudern und Ew. Majestät die Zügel des Regiments aus den Händen zu reißen, hatten Allerhöchstdenensel⸗ ben die heilige Verpflichtang, auferlegt, diesen hochverrätherischen Bestrebungen, entgegenzutreten und eine Versammlung aufzulösen, mit der eine Vereinbarung nicht mehr möglich war. Wir erkennen es mit dem tiefsten Danke als einen großen Segen für das Land an, daß Ew. Majestät unter Berücksichtigung der von den Vertretern des Volkrs gemachten Vorarbeiten und der von der deutschen Reichs⸗-Versammlung bereits gefaßten Beschlüsse eine den Bredürfnissen des Vaterlandes entsprechende Verfassung erlassen und deren Revision durch die demnächst zusammentretenden Kammern be⸗ fohlen haben. Wir vertrauen, daß diese von allen Redlichen längst ersehnte Verfassung unter Gottes Segen das Mittel werden wird, die Bande der Liebe, mit der das treue Volk an seinem theuren Kö⸗ nigshause hängt, neu zu befestigen, den inneren Frieden und die all⸗ gemeine Wohlsahrt des Landes wiederherzustellen und so die sichere Grundlage der Stärke und des Glückes der Nation zu werden.
Wir verhartpn in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Liebe
4,10 mt naifie Ew. Mazestüt
81 98 .
— 47 2 Ir.
1E. 124 21 (457 Unterschriften.) Koblenz und (Ehrenbreitstein, den 8. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! 8 Allergnädigster König und Herr!
Durch die Allerhöchste Verordnung vom 5ten d. M. haben Ew. Majestät die National⸗Versammlung aufgelöst und eine Verfassung auf freisinnigster Grundlage Ihrem getreuen Volke bewilligt. — Wir erblicken in diesen Schritten die Befreiung des Landes von einer schon längst in sich verfallenen Versammlung, deren fernere Wirksamkeit dem Vaterlande nur Schmach und Verderben bereiten konnte; wir sehen in diesen Anordnungen eine eben so nothwendige als energische Maßregel, der Noth des hartbedrängten Volkes ein Ende zu machen, und erkennen in derselben eine neue Bürgschaft der wahrhaft landes⸗ väterlichen Absichten Ew. Königlichen Majestät.
Die unterzeichneten Bürger von Lüttringhausen, von Freude und innigstem Danke gegen Ew. Majestät erfüllt, gestatten sich, ihren Gefühlen hierdurch ehrfurchtsvoll Ausdruck zu geben.
Ew. Majestät getreue Bürger von Lüttringhausen. Lüttringhausen im Kreise Lennep, am 9. Dezember 1848. (173 Unterschriften.) 1“
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Die bioherigen Zustände unseres Vaterlandes haben uns mit bangem Herzen der Zukunft entgegensehen lassen.
Zu unserer großen Freude und Beruhigung sind aber von Ew. Maäajestät in den letzten Tagen Schritte geschehen, von denen wir die Wiederkehr des Vertrauens und der gesetzlichen Ordnung mit fester Zuversicht erwarten.
Ew. Majestät hierfür unseren tiesgefühlten Dank ehrfurchtsvoll auszusprechen, fühlen wir uns aus vollem Herzen gedrungen.
In tiefster Ehrfurcht
Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste. ¹
8 cht 13 (Folgen 66 Unterschriften.) Bleichersde, den 10. Dezember 1848.
S Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! 2* 20007 2N27 Alllergnädigster König und Herr! W 8
Der biesige Verein für König und Vaterland spricht durch sei⸗ nen üUnterzeichneten Ausschuß den gerührtesten Dank für die Aller⸗ gnädigst gegebene Verfassung vom ö. Dezember c. aus. Unser Ver⸗ jangen ist gestillt, unsere Hoffnungen sind neu belebt, wir flehen zu Gott, daß des Allerhöchsten Segen auf Ew. Majestät Werk ruhen und die Verfassung zur Wohlfahrt des Vaterlandes und zum fort⸗ leuchtenden Glanze der Krone gereichen lassen möge.
In tiefster Ehrfurcht ersterben wir
Ew. Majestät
nasch.
(Folgen 38 Unterschriften.) Bomst in Deutsch⸗Posen, den 10. Dezember 1848.
Tausende schon haben die Gefühle des Vertrauens und der Liebe an Allerhöchstihrem Throne, der auch jetzt feststehen wird, wie der Fels im sturmbewegten Meere, miedergelegt. Auch wir thun dasselbe, Darum gestatten Ew. Majestät uns, hierdurch unserer un⸗ verbrüchlichen Treue an das angestammte Fürstenhaus Worte zu geben.
*ꝗꝑWir begrüßen in der dem Volke huldreichst verliehenen Ver⸗
fassung mit hoher Freude die wahre Freiheit, die Freiheit, welche
allein im Gesetze gedeihen kann und gewiß auch in unserem deutschen
Vaterlande gedeihen wird, wenn Alle der redliche Wille für dessen Bestes, wie uns, beseelt. IETEEööe
Chrfurchtsvoll verharren wir als
b Em. Waesnü thkk“
unterthänigste.
8
unterthänigste. Die Studirenden der König⸗ lichen landwirthschaftlichen Lehranstalt. (Folgen 19 Unterschriften.)
Proskau, Regierungs⸗Bezirk Oppeln, den 1
Majestät! Die unterzeichneten
2, Dezember 1848.
Behörden und Bürger der Stadt Schwelm