1 schriftsmäßig alle allgemeinen Gesetze und diejenigen Ver⸗ ee. re bhah, zeFosdes zur öffentlichen Kenntniß werden müssen, welche sämmtliche Unterthanen des Königreichs ver inden, wird den sämmtlichen Gemeinden, Obrigkeiten 88 Behörden i zugesandt. Für diesen Zweck ist, den eingezogenen Nachrichten zufo ge. 88 Anzahl von 6500 der jedesmal zu vertheilenden Eremplas⸗ erforderli h. 8 wird daher einer gleichen Anzahl von Exemplaren 8 Reichsgesetzblattes bedürfen, die Wir durch die Vermittelung des Herrn Bevollmächtigten an Uns eingesandt zu sehen wünschen, damit sodann, wenn deren Distribuirung an die oben gedachten Empfänger erfolgt, Unsererseits das Nöthige verfügt werden könne. Indem wir den Herrn Bevollmächtigten ersuchen, an den Rei⸗ sminister der Justiz eine entsprechende Eröffnung gelangen zu lassen und die Mitthei⸗ lung des Reichsgesetzblattes nach Maßgabe des vorstehend erwähnten Bedarfs zu beantragen, können Wir nicht umhin, einige Bemerkungen über die leb⸗ haften Besorgnisse für den Rechtszustand der hiesigen Lande hinzuzufügen, welche durch die eingeleitete Verkündigung von Reichsgesetzen durch die pro⸗ visorische Centralgewalt bei der hiesigen Regierung haben rege gemacht wer⸗ den müssen. Diese Besorgnisse beruhen in der Unvereinbarkeit des Gesetzes vom 27. September d. J. (die Verkündigung der Reichsgesetze und der
Verfügungen der provisorischen Centralgewalt betreffend) mit den Bestim⸗
mungen der hiesigen Landes⸗Verfassung, deren Wirksamkeit schon durch den Beschluß der National⸗Versammlung vom 27. Mai d. J. bis zur Grün⸗- dung des allgemeinen Verfassungswerkes, mithin, unter Berücksichtigung der Bestimmung der §§. 1 und 15 des Gesetzes vom 28. Juni d. J., für die Zeit außer Zweifel gesetzt ist, wo die Thätigkeit der provisorischen Central⸗ gewalt nicht aufgehört hat. Die hiesigen Verfassungsgesetze vom 6. August 1840 und 5. September 1848, von denen eine übersichtliche Zusammenstel⸗ lung in zwei Abdrücken anliegt, machen die Gültigkeit eines jeglichen Ge⸗ setzes von der vom Könige vorzunehmenden Verkündigung desselben abhän⸗ gig. (§. 7 des Landes⸗Verfassungsgesetzes vom 6. August 1840.) Die Verkündigung muß unter Beobachtung der vorgeschriebenen Formen (§. 73 des Gesetzes vom 5. September 1848) geschehen, unter denen die Zu⸗ stimmung der allgemeinen Ständeversammlung (§. 65 ibidem) voransteht. In zwei Fällen gestatten die Verfassungsgesetze eine Abweichung von dieser sonst unverbrüchlichen Vorschrift. Jene Fälle sind die im §. 2 des Landes⸗ Verfassungsgesetzes von 1810 und im §. 72 des Gesetzes von 1848 ge⸗ nannten. Unter den im §. 2 des Landes⸗Verfassungsgesetzes gedachten Beschlüssen der deutschen Bundesversammlung können aber die von der provisorischen Centralgewalt zu verkündenden Reichsgesetze nicht ohne Wei⸗ jeres verstanden werden. Ihre örtliche Veröffentlichung auf den Grund jenes Paragraphen würde, nach hiesiger Ansicht, eine vorgängige Publica⸗ tion des Bundesbeschlusses vom 10. Juli d. J. erheischen, auf dem die Erklärung der vormaligen Landesversammlung vom 12. Juli wegen Ueber⸗ tragung ihrer verfassungsmäßigen Befugnisse und Verpflichtungen an die provisorische Centralgewalt beruht. Die Königliche Regierung, welche sich in Besitz einer authentischen Ausfertigung jenes Protokolls nicht befindet, würde aber zu einer solchen Publication durch eine entsprechende Mitthei⸗ lung aus dem Bundes⸗Archive durch die provisorische Centralgewalt in den Stand gesetzt werden müssen, und würde dazu überhaupt nicht anders als im Einverständniß mit der letzteren zu schreiten geneigt sein. Was hinge⸗ sen die Ausnahme des §. 72 des Gesetzes vom 5. September 1848 betrifft, so ann selbige dermalen schon deshalb nicht in Frage kommen, weil in diesem Pa⸗ ragraphen eine Abänderung der Verfassung, wie das Gesetz vom 27. Sep⸗ tember d. J. sie für das Königreich Hannover in Aussicht stellt, ausdrück⸗ lich als Hinderniß einer sonst etwa zulässigen Gesetz⸗Verkündigung ohne ständische Zustimmung bezeichnet wird. Von der nach hiesiger Verfaͤssung für alle übrigen Gesetz⸗Verkündigungen mithin unerläßlich ble benden Zu⸗ stimmung der diesseitigen Stände kann gleichwohl die Rechtsverbindltchkeit der von der provisorischen Centralgewalt zu publizirenden Reichsgesetze nicht haben abhängig bleiben sollen, während hinwiederum auch in dem die pro⸗ visorische Centralgewalt begründenden Gesetze vom 28. Juni d. J. keine Vorschrift anzutreffen ist, welche die Regierung ermächtigt, bei der örtlichen Veröffentlichung jener Verkündigungen von dem Requssite der ständischen Zustimmung abzusehen. Welche verwirrende Folgen unter diesen Umstän⸗ den für die rechtliche Ueberzeugung der Landesgerichte von der verbindlichen Kraft der nicht vom Könige verkündeten Reichsgesetze, für die durch verschie⸗ dene Interessen und entgegengesetzte politische Meinung abweichend bestimm⸗ ten desfallsigen Rechtsansichten der Individuen und in Verbindung damit für die gesammten sezialen Zustände des Landes befürchtet werden müssen, dies bedarf kaum einer näheren Andeutung. Diese Befürchtungen bezielen nichts Geringeres, als eine völlige Rechtsunsicherheit, welche das hiesige Land in allen den Fällen bedroht, wo vor definitiver Begründung des allgemeinen Ver⸗ fassungswerks Beschlüsse der National⸗Versammlung von der provisorischen Cen⸗ tralgewalt allein als Reichsgesetze verkündet und in Ausübung gebracht werden sollen. Die Wirkungen dieser Verwirrung der Rechtsbegriffe würden um so ver⸗ derblicher sein, wenn die Verkündigungen solche Beschlüsse zum Gegenstande haben sollten, welche, wie die im Rundschreiben des Reichsministers des Innern vom 22. Oktober d. J. erwähnten, die wichtigsten unter dem Schutz der Landesgesetze stehenden Rechte und Interessen einer großen Anzahl von Besitzenden auflösend und vernichtend berühren. Ein durch keine formelle Vermittelung gelöster materieller Widerstreit zwischen beiden Gesetzgebungen droht einen Zustand herbeizuführen, welcher die bestehende und als wirksam anerkannte Landes⸗Verfassung den ihr gebührenden Schutz in den Aussprü⸗ chen der Gerichte nicht mehr finden läßt. Es fehlt im Lande schon der⸗ malen weder an richterlichen Erkenntnissen über die Unverbindlichkeit der von der provisorischen Centralgewalt verkündeten Reichsgesetze, noch an be⸗ züglichen Anfragen und Vorstellungen bei der Regierung, welche jene Besorgniß rechtfertigen. Die in Abschrift beigefügten Aktenstücke und die auf anderweiten Anlaß heute mitgetheilte Anfrage des Univer⸗ sitäts⸗Gerichts zu Göttingen mögen hierzu weitere Belege liefern. Aber die Regierung befindet sich Angesichts der Gefahren eines Widerstreits zwi⸗ schen beiden Gesetzgebungen in der peinlichen Lage, für den Augenblick eine Abhülfe ihrerseits um so weniger treffen zu können, da die verfassungs⸗ mäßige Unabhängigkeit der Landesgerichte (§. 9 des Landes⸗Verfassungs⸗ gesetzes, pag. 5 der gedruckten Anlage), verbunden mit deren Befugniß, über die Gränzen ihrer Zugeständigkeit selbst zu entscheiden (§. 10 des Gesetzes vom 5. Sept. pag. 14 der Anlage), eine gerichtliche Cognition über die Stattnehmigkeit der im Wege der Verwaltung hierunter etwa zu reffenden Verfügung nicht ausschließen würde. Andererseits dagegen von der Nothwendigkeit durchdrungen, den Anordnungen der provisorischen Centralgewalt jede Berücksichtigung zu gewähren, welche mit der ausgesprochenen Anerkennung des Gesetzes vom 28. Juni d. J. irgend im Einklang zu erhalten steht, hat die Königliche Regierung geglaubt behufs der begehrten örtlichen Veröffentlichung der fraglichen Verkündigungen dem oben erwähnten Verfahren den Vorzug geben zu müssen. Die Regie⸗ rung verhehlt sich nicht, daß der damit unvermeidlich eintretende Zustand von Rechtsunsicherheit der thunlichsten Abkürzung dringend bedarf. Sie wird, so viel an ihr ist, ihr eifriges Bemühen darauf gerichtet ei 11 sfen und wird in dieser Absicht auf möglichst baldige Einberufu 18* G meinen Ständeversammlung des Königreichs beh IEbüe greichs behufs entsprechender Ver⸗ einbarung mit derselben Bedacht nehmen. Vor Ablauf d 8 zwei Monate wird solche gleichwohl nicht erfolgen können 8 1es nächsten umfangreichen Vorarbeiten zu den den Ständen anderw 1 . den Vorlagen in einer kürzeren Zeit sich nicht werden besch zn machen⸗ theils weil die allgemeine Stände⸗Versammlung des Ksnchacsen hn den Bestimmungen des Verfassungs⸗Gesetzes vom 5 Sep auf den Grund eines eben erlassenen Wahlgesetzes erst neu gewählt 66 berufen werden muß. Unterdessen, und weil vor Eintritt dieses auf eine schließliche Begründung des allgemeinen Verfassungswerks kaum zu zählen sein dürfte, bleibt der Regierung nur der Wunsch und die zuve sichi⸗ liche Hoffnung übrig daß die materiellen Bestimmungen der etwa ferner als Neichsgesetze zu promulgirenden Beschlüsse der National⸗Versammlung ge⸗ eignet sein mögen, die drohende Gefahr einer unheilbaren Rechtsverwirrung der angedeuteten Art von den hiesigen Landen bis dahin fern zu halten daß Regierung und Stände über die Ergänzung der in der Landesverfas⸗ sung für die Formen der Veröffentlichung der Reichsgesetze hervorgetretene Lücke sich werden verständigt haben. Erfüllt von dem gern gehegten Ver⸗ trauen, daß die provisorische Centralgewalt, in umsichtiger Würdigung der Lage des hiesigen Königreichs und mit bewährter Fürsorge für das Wohl des gemeinsamen Vaterlandes, geneigt sein werde, der diesseitigen Regierung in ihren Bemühungen um thunlichste Erleichterung des Ueberganges zu dem neu zu begründenden Verfassungsverhältnisse kräftig zu Hülfe zu kommen, wünschen Wir auch obige Bemerkungen zur Kenntmiß des Reichs⸗Ministeri bracht und für diesen Zweck demselben
werkes —
Abschrift der gegenwärtigen Eröffnung mitgetheilt zu sehen. Hannover, den 4. November 1848. Königlich hannoversches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Graf von Bennigsen. An den Herrn Justiz⸗Rath von Bothmer, Königlich hannoverschen Bevoll⸗ mächtigten bei der provisorischen Centralgewalt zu Frankfurt a. M. Die tief eingreifenden Wirkungen, welche die Verkündigung der Grund⸗ rechte auf die gesammte Verfassung des Landes äußern muß, legen der Kö⸗ niglichen Regierung die unabweisliche Nothwendigkeit auf, sich die Folgen einer Publication derselben deutlich und bestimmt vor Augen zu stellen. Sie hat es sich zur Pflicht gemacht, in ihrer Verfü⸗ gung vom 11ten vorigen Monats zu erörtern, welche Nach⸗ theile das Königreich treffen werden, wenn die Grundrechte in der damals allein vorgelegenen ersten Abfassung zur Geltung gelangen soll⸗ ten. Würden diese Uebel der Preis sein, um welchen die Eintracht des deutschen Vaterlandes allein zu erkaufen wäre, so duͤrfte die Königliche Re⸗ gierung die Uebernahme derselben nicht scheuen. Anders aber liegen ihre Verpflichtungen, wenn, abgesehen von dem großen Einigungswerke, es sich allein um diese Bestimmungen hande.t. Zuerst muß sich hier die Königliche Regierung die Verpflichtung vergegenwärtigen, den Rechtszustand vor Un⸗ gewißheit und Unsicherheit zu bewahren. Daß dieses aber bei einer ge⸗ trennten Verkündigung so tief greifender Bestimmungen unmöglich sei, wird sich bereits aus demjenigen ergeben, was Wir unter dem 4ten vorigen Mo⸗ nats bei Gelegenheit der Frage über die Publication der Reichsgesetze dar⸗ zulegen Veranlassung gehabt haben. Abgesehen aber auch von dieser mo⸗ ralischen Verpflichtung einer jeden Regierung, sind Wir in Gemäßheit der Art. 65, 71, 102 und 103 des Gesetzes vom 5. September, so wie des Art. 2 des Gesetzes vom 10. April dieses Jahres, verpflichtet, darauf zu halten, und verantwortlich dafür, daß Abänderungen der Gesetze und der Verfassung des Königreichs nicht ohne Zustimmung der Stände vorgenom⸗ men werden. Die Königliche Regierung hegt das unerschütterliche Ver⸗ trauen, daß die Centralgewalt, weit entfernt, irgend eine Landesregierung in Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Obliegenheiten zu bedrängen, es viel⸗ mehr als ihre Pflicht erkenne, jeden Angriff auf die gültig bestehenden Ver⸗ fassungen abzuwehren. Nur das Zustandekommen des neuen Verfassungs⸗ welches nach den sowohl von den Regierungen als den Völkern Deutschlands durch Anordnung und Volfzug der Wahlen zur deutschen National⸗Versammlung anerkannten Bundes⸗Beschlüs⸗ sen vom 30. März und 7. April dieses Jahres allein auf dem Wege der Vereinbarung möglich ist — kann diese Stellung ändern. Gewiß wird aber die Centralgewalt auch in dem Beschlusse der National⸗Versammlung vom 27. Mai, nach welchem alle Bestimmungen der deutschen Verfassungen bis zur Gründung des allgemeinen Verfassungswerks in Kraft bleiben sol⸗ len, und in dem ihre eigene Existenz begründenden Beschlusse vom 28. Juni, welcher alle Einwirkung der Centralgewalt auf dasselbe ausschließt, eine noch dringendere Veranlassung finden, Verhältnisse unverletzt zu erhalten, an deren unsanfter Berührung das ganze Verfassungswerk scheitern könntre. Je lebhafter die Königliche Regierung die Vermeidung eines so traurigen und für Deutschland so gefahrdrohenden Ereignisses wünscht, und je mehr sie zu der Weisheit der provisorischen Centralgewalt vertraut, daß dieselbe auch hier die richtigen Wege einschlagen werde, um so mehr hält sie sich überzeugt, daß es derselben nicht entgangen sein könne, wie bedenklich sich die Stellung der deutsch⸗österreichischen Landestheile namentlich zu dieser Frage gestalte. Nicht nur dürften, bei den geringen Maäjoritäten, mit wel⸗ chen diese an sich so zweifelhaften Grundrechte beschlossen sind, und dem entscheidenden Einflusse, den die österreichischen Deputirten auf dieselben gehabt haben, in dem unglücklichen Falle, wenn Oesterreich sich von dem neuen Verfassungswerke zurückzöge, die Stimmung der Versamm⸗ lung in Bezug auf dieselben eine wesentlich verschirdene und sonach die verfrühte Publication eine sehr unerwünschte Erschwerung der gan⸗ zen Einigung werden; sondern es ist auch nicht minder zu besorgen, daß eine solche ohne Rücksicht auf jenen großen Staat und dessen beson⸗ dere Stellung beschaffte Verkündigung eines Theils der Verfassung dem Bei⸗ tritte desselben zu dem Ganzen, den jeder wahrhaft Deutschgesinnte und die Interessen des Vaterlandes klar erkennende Mann mit allen Kräften erstre⸗ ben muß, unübersteigliche Hindernisse in den Weg wälzen könnte. Unter diesen Umständen erachtet die Regierung nach ihren gesetz⸗ und verfassungs⸗ mäßigen Verpflichtungen gegen das Königreich und im Interesse des Eini⸗ gungswerkes selbst sich verbunden, der provisorischen Centralgewalt den drin⸗ genden Wunsch auszusprechen, daß diese Anstand nehmen möge, mit einer theilweisen Verkündigung der Beschlüsse der National⸗Versammlung über das Verfassungswerk nach Andeutung des Rundschreibens vom 22. Okto⸗ ber vorzuschreiten. Die Regierung erachtet sich zugleich verpflichtet, die ein⸗ schlagenden Rechte des Königreichs Hannover, insbesondere die der hiesigen Landesvertretung, ausdrücklich vorzubehalten. Der Herr Bevollmächtigte wolle von dieser Erklärung, mittelst abschriftlicher Uebersendung der gegen⸗ wärtigen Eröffnung, das Reichs⸗Ministerium amtlich in Kenntniß setzen, wolle aber damit im Namen der Königlichen Regicrung die bestimmte und aufrichtigigemeinte Versicherung verbinden, daß die Regierung das Zustandekom⸗ men des deutschen Verfassungswerks auf dem dazu betretenen Wege für die Ehre und das Wohl des Vaterlandes uneatbehrlich betrachtet, und daß sie, einer gleichen Ueberzeugung bei der in den nächsten Monaten zu versammelnden Landesvertretung im voraus gewiß, in der vorbehaltenen Zustimmung der Regierungen ihrerseits nur eine unerläßliche Gewähr für den dauernden und segensreichen Bestand einer Schöpfung erblickt, bei deren Gründung
die deutsche National⸗Versammlung sich eine dankende Anerkennung des
Vaterlandes für alle Zeiten zu sichern wissen wird. Hannover, 17. Dezem⸗ ber 1848. Königliches hannoversches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Graf von Bennigsen.“
Hessen. Kassel, 6. Jan. (Kass. Ztg.) In der gestri⸗ gen Sitzung der Stände⸗Versammlung begründete Herr Nebelthau sinen Antrag, das Oberhzupt des deutschen Reiches betreffend, da⸗ hin: „Die Stände⸗Versammlung möchte zu Protokoll erklären, sie halte sich für berufen und verpflichtet, ihre Ansicht dahin auszuspre⸗ chen, daß die erforderliche Würde und Macht der deutschen Reichs⸗ gewalt und die Wohlfahrt Deutschlands nicht anders gewahrt er⸗ scheine, als wenn alsbald der König von Preußen als Reichs Ober⸗ hanpt an Deutschlands Spitze gestellt werde.“ Heir von Sybel erweiterte diesen Antrag dahin, daß derselbe der Staats⸗Regierung mit dem Ersuchen mitzutheilen sei, sich denselben anzueignen und ihren Ge⸗ sandten bei der Centralgewalt in Frankfurt in diesem Sinne zu instruiren. Die Diskussion über diesen Untrag nahm fast die ganze Sitzung hinwegz; es spra⸗ chen die Herren von Sybel, Henkel, Lederer, Throbald, Bayrhoffer, Oetker und Bergk; Herr Theobald allein gegen den Antrag, während Herr Bayr⸗ hoffer sich der Abstimmung enthalten zu wollen erklärte. Der kom⸗ binirte Antrag der Herren Nebelthau und von Sybel wurde mit über⸗ wiegender Mehrheit angenommen. Herr von Sybel stellte hierauf seine bereits in der letzten Sitzung verkündigte Interpellation, ob hin⸗ sichtlich der in öffentlichen Blättern erwähnten und in der badischen zweiten Kammer darch den Abgeordneten Heußer zur Sprache ge⸗ brachten Gerüchte wegen bayerischer Sonderbündeleizelüste in Betreff der Centralgewalt Anträge an rie kurhessische Regierung gelangt seien. Es sei durch ganz Deutschland das Gerücht verbreitet gewe⸗ Kurhessen gehöre zu diesen Sonderbundsstaaten; obwohl er dem⸗ selben keinen Glanben geschenkt und zu seiner Freude von der Groß⸗ herzoglich hessischen Regierung sowohl hinsichtlich Darmstadts, als auch hinsichtlich Kassels die befriedigendste Erklärung gegeben worden sei, — halte er es doch für geeignet, auch unserer Regierung Ver⸗ anlassung zu geben, sich öffentlich hierüber auszusprechen. Der Vor⸗ stand des Ministeriums des Aeußern und des Kurfürstlichen Hauses, Geheime Rath Schenk zu Schweinsbern, erwiederte, dergleichen Anträge seien an die kurhessische Regierung nie gestellt worden; wenn die erwähnten Gerüchte wirklich, was sehr zweifelhaft sei, gegründet sein sollten, so habe man sich an Kurhessen gewiß aus demselben Grunde nicht gewendet, wie dieses von Baden gesagt werde: man habe einen solchen Antrag an Kurhessen nicht zu richten gewagt.
dent: Ein Erklärung sei
von der kurhessischen Regierung nicht zu erwarten gewe⸗ sen. Herr Bayrhoffer begründete seinen Antrag: die Stände⸗ Versammlung möge festsetzen, daß, auf Grundlage der deutschen Grundrechte und des Reichs⸗Gesetzes über deren Einfüh⸗ rung, ein Gesetz über die Zusammensetzung der Volkskammer und die Wahlen der Volksvertreter nach einfacher Stimmenmehrheit be⸗ rathen werde und die Regierung deshalb zu ersuchen, das proponirte Wahlgesetz ohne Rücksicht auf die Abstimmung des vorigen Landtags und mit Hinweglassung des zweiten Einführungssatzes (mit einstim⸗ miger Zustimmung der Stände) wieder vorzulegen. Der Antrag wurde dem Rechtspflege⸗Ausschuß zur Prüfung überwiesen.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 4. Januar. (O. P. A. Z.) Se. Majestät der Kaiser Franz Joseph I. hat den bieher bei hiesi⸗ ger freien Stadt akkreditirten bevollmächtigten Minister, den Kaiser⸗ lichen österreichischen wirklichen Kämmerer und Hofrath, Herrn Fer⸗ dinand Freiherrn von Menßhengen, in dieser Eigeaschaft bestätigt.
Die Stadt⸗Kanzlei bringt im Auftrage des Senats die nach⸗ stehende Danksagung zur Kenntniß.
„Da nunmehr die gesammte Mannschaft der hiesigen Besatzung deut⸗ scher Reichstruppen unter dem Offiziersgrad — mit alleiniger Ausnahme derjenigen Individuen, welche aus dienstlichen Gründen auch ferner in der hiesigen Stadt und in Sachsenhausen einquartiert bleiben müssen — kaser⸗ nirt ist, so hält sich der Unterzeichnete für verpflichtet, für die freundliche Aufnahme und die gute Behandlung, deren sich die seit deu September⸗ Ereignissen dahier und in Sachsenhausen einquartiert gewesenen Offiziere und Mannschaften von Seiten ihrer Quartierträger zu erfreuen hatten, hiermit seinen Dank und seine gebührende Anerkennung auszusprechen.
Frankfurt a. M., den 4. Januar 1849. b Der Oberkommandant des hiesigen mobilen Corps deutscher Reichstruppen.
von Bechthold, General⸗Major.“
v—— 1““
Uuslaub.
Oesterreich. Mailand, 28. Dez. (A. Z.) Eine außer⸗ ordentliche Kriegssteurr von 4,338,293 Lire ist der Provinz Mailand auferlegt worden, sie muß bis Ende Februars entrichtet sein und ist th ils zum Unterhalt der Truppen, theils zur Entschädigung der Of⸗ fi irre und Beamten der früheren Garnison bestimmt, welche während der Revolution ihre Effekten verloren hatten. Die Offiziere haben früber eine Bittschrift dem Marschall eingereicht, worin sie sagten: „Excellenz zählen zu den ruhmvollsten Auszeichnungen, zu den glor⸗ reichsten Titeln, welche von Monarchen in Folge er herrlichen Siege Hochdenselben verliehen, den schönen Namen eines Vaters der Sol⸗ diten. Im Hinblick auf die väterliche Fürsorge, auf die Gerechtigkeit, welche Excellenz der Armee stets bewiesen haben, und die im Munde eines jeden Kriegers desselben lebt, bitten die Offiziere der mailänder Garnison, die, dem Rufe der Pflicht folgend, um Hab und Gut gekommen sind: Excellenz wollen gnädigst ihren gerechten Anforderun⸗ gen um Ersatz volle Genugthuung verschaffen. Viele Familien sind an den Bettelstab gebracht, viele Offiziere haben ihr letztes Besitzthum verloren, alle diese aber hoffen mit gerechter Zaversicht, daß die Worte, welche einst zu Verona zu ihrer Berurigung gesprochen, daß diese Worte jetzt in Erfüllung gehen werden.“
Die Nachricht, daß der Belagerungszustand der Stadt aufgeho⸗ ben sei, ist unrichtig, vielmehr wurden die Bewohner, da wieder po⸗ litische Demonstrationen hätten stattfinden sollen (ein Corso mit kala⸗ breser Hüten und rothen Halebinden, dann Wegwerfung von Cigar⸗ ren), wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß nicht die Stadt Mailand allein, sondern die ganze Provinz im Belagerungszustand sich befinde.
— In einem von der Allg. Ztg. mitgetheilten Schreiben aus Mailand vom 21. Dezember heißt es: „Die öfters wiederholte Nachricht, daß der Feldmarschall Radetzky ein Corps zu Brescia ge⸗ sammelt hätte, um im Kirchenstaat zu interveniren, müssen wir als falsch erklären. Es befinden sich in Brescia jetzt, so wie früher, eine starke Besatzung und der Stab des dritten Armeecorps, welches vom Feldmarschall Lieutenant Baron von Haynau befehligt wird. Dieses Corps ist jedoch viel zu schwach, um selbstständig operiren zu können, und wurde auch in letzter Zeit nicht verstärkt.
Frankreich. National⸗Versammlung. Sitzung vom
5. Januar. Anfang 3 Uhr. Präsident Marrast. Froussard, von der Linken, ergreist nach Verlesung des Protokolls das Wort, um gegen die Auffassung der Stenographen des Moniteur zu protesti⸗ ren. Nicht er, sondern der Minister hahe der Nat onal⸗Versamm⸗ lung die Absicht untergeschoben, die organischen G setze nicht mehr votiren zu wollen. Stimmen zur Rechten: Zur Tagesordnung! Keine Zeitverluste! Stimmen zur Linken: Speechen Sie! Mar⸗ rast: „Bürger Froussard verlangte das Wort über e ne Protokoll Berichtigung. Artet aber sein Vortrag in prinzipielle Diekussion aus, dann entziehe ich ihm das Wort.“ Das Protokoll wird angenommen. Froussard: Ich bitte noch einmal um das Wort, um Iunterpella⸗ tionen an das Ministerium zu richten. (Oh! Oh!) Marra st: Sie haͤben das Wort. Froussard: Bürger Repräsentanten! Sie wissen, daß gestern der Bürger Jerème Bonaparte als Invaliden⸗ Gouverneur installirt wurde. Es fand daselbst eine große Parade statt, der Er⸗König von Westfalen hielt eine Rede, welche die Inda⸗ liden mit dem Rufe: Es lebe der Kaiser! begrüßten, und wor⸗ auf Jerme Bonaparte mit dem Rufe: b Es lebe Frank⸗ reich! und nicht mit dem Rufe: Es lebe die Republik! antwortete. Dies ist unconstitutionell, und ich stelle das Ministerium wegen jenes Vorfalls zu Rede. Odilon B - rrot: „Ich frage Sie, ob die ganze Sache wohl der Rede werth ist? Allerdings fand ge⸗ stern die Installirung des Genannten statt; aber die Herren Chan⸗ garnier und Petit wohnten ihr bei, eben so der Minister des Krieges. Keiner von ihnen fand sich zu Klagen veranlaßt. Ich glaube nicht, daß dieser Gegenstand verdiene, den Lauf Ihrer Debatten zu unter⸗ brechen.’“ Die Versammlung geht zur Tagesordnung. Planot (Charente) reicht seine Demission ein, weil er das Mandat der Na⸗ tional⸗Versammlung als erloschen betrachtet. Marra st: „„Ich be⸗ nachrichtige die Versammlung, daß der Ausschuß zur Prüfung des Dekrets über die Verantwortlichkeit des Präsidenten und der Minister seine Arbest vollendet hat. Eben so wird der Ausschuß, der das Staatsrathsgesetz prüfte, seine Arbeit am nächsten D ienstag der Ver⸗ sammlung vorlegen.“ (Beifall.) Hiernach nimmt die Versammlung die gestern abgebrochene Debatte über die Arb it in den Gefängnissen wieder auf. Gayot und S choelcher nehmen an der Debatte Theil und halten Vorträgeüber tie Zuchthäuser in Clairvaux, T 88 und anderen Orten. Marrast unterbricht diese Debatte, um der Versammlung das Resultat der in den Büreaus vorgenommenen, Erneuerungs⸗ wahlen von sechs Vice⸗Präsidenten und drei Secretairen en. Dieses Resultat ist Folgendes: Zu Vice⸗ EE1.“ ge⸗ wählt: 1) General Bedeau mit 583, 2) Corbon mit 4 1 Goud⸗ chaux mit 413, 4) Havin mit 371, 5) Lamoricière mit 4 1 9 Bil⸗ lault mit 377 Stimuen. An der Wahl haben 656 Mitglieder Theil . Die meisten Stimmen erhielten außerdem Vivien 283, genemmen. meis EEe 89 Remufat 203, VBirxio 304 Stimmen. Zu Secreaasren wurden ge⸗ wählt: Pean mit 420, Frederic Degeorge mit 378 und Richard mit 321 Stimmen. Die Ruüe de Poitiers hat keinen ihrer Kandidaten Marrastsche Partei dagegen vollständig
Versammlung die Gefängniß⸗Debatte wieder auf.
delt habe.
v“ 8 gesiegt. Nach dieser Proklamirung des Büreau⸗Personals nimmt die Der erste Artikel des Kommissions⸗Entwurfs geht durch, und die Debatte wird dann auf morgen verschoben. Die Sitzung schließt um 6 Uhr.
Paris, 5. Jan. Der Moniteur enthält eine Menge Be⸗ schlüsse der National⸗Versammlung aus den letzten Sitzungen. Sie betreffen meistentheils Kredite, unter anderen für die Geistlichkeit, na⸗
mentlich für den Erzbischof Kardinal von Bourges, ferner ein aber⸗
maliges Anleihen der Stadt Paris bei der Bank im Betrage von 3 Millionen zur Unterstützung ihrer Hausarmen. Sie übergiebt dafür ihrer Gläubigerin Stadtobligationen vom Gesetz des 1. August 1817,
welche durch Vermittelung eines Börsenmäklers losgeschlagen werden. Außerdem ist das Kapital mit 4 xpCt. zu verzinsen und in dreimo⸗
natlichen Raten von 500,000 Franken zurückzuzahlen. Der heutige Moniteur bringt auch den neuesten Bankbericht.
Derselbe entspricht nicht den Erwartungen, welche das Journal des Débats von dem Verkehr der Neujahrswoche gehegt hatte. Der Wechselverkehr in Paris ist in der Woche vom 28. Dezember
bis zum 4. Januar, statt zu steigen, von 58 ½ Millionen Franken auf 57,680,793 Franken 38 Centimen gefallen. Die passivrn Papiere erreichen immer noch die Höhe von 10,973,225 Franken 65 Centi⸗ men, und die Zahl der Bankzettel ist von 392 Millionen auf 404,916,000 Franken gestiegen. Als ein nicht minder schlimmes Zei⸗ chen werden die Vermehrungen der Baarbestände in den Kellern be⸗ zeichnet, wohin sich das mißtrauische Geld vom Markte flüchtet. In Paris stiegen diese Baarvorräthe von 113 Millionen auf 145,621,4600 Franken und in den Sukkursalen von 115 Millionen auf 116,739,717
ranken. Der Eindruck, den dieser Bericht heute Vormittags in der
Passage de l'Opera machte, war daher kein günstiger.
Am 5. Juli setzte die National⸗Versammlung einen Ausschuß nieder, der ihr ein Gesetz ausarbeiten sollte, nach welchem der Volks⸗ schulunterricht verbessert werden sollte. Carnot, der Minister der pro⸗ visorischen Regierung, hatte ihr zwar schon Entwürfe vorgelegt, aber sie ernannte ihrerseits noch jenen Ausschuß, an dessen Sptze sie den
Mitarbeiter des Journal des Débats, Herrn Barthelemy St.
Hilaire, stellte. Seit dem 5. Juli bielt diese Kommission 54 Sitzun⸗ gen, von denen keine unter drei Stunden dauerte und in welchen der Carnotsche Entwurf ganz umgearbeitet wurde. Herr Barthelemy St. Hilaire und seine Kollegen hatten nun ein neues Gesetz von mehr als hundert Artikeln vollendet und es der National⸗Versamm⸗ lung vorgelegt. Falloux, der neue Unterrichts⸗Minister, erklärte aber gestern diesen Entwurf für unzulässig und ernannte, wie gemeldet, neue Kommissarien. Barthelemy rief darauf dem Minister in der National⸗Versammlung zu, daß er außerparlamentarisch gehan⸗ Repellin behauptete, daß dem Minister kein Recht zustehe, eine solche Kommission zu ernennen; die Unterrichtsfrage sei
ein organisches Staatsgesetz, und hierin stehe Niemanden die Initia⸗ tive zu, als der National⸗Versammlung selbst.
1 Odilon Barrot erklärte dagegen, daß die Verantwortlichke t für die Handlungen der National⸗ Versammlung auch auf dem Gewissen des Ministrriums ruhe. Du⸗ pont aus Bussac wollte diese Erklärung durch eine motivirte Tages⸗ ordnung tadelnd zuräckweisen, doch Armand Marrast hielt es für genügend, das Recht der Initiative der National⸗Versammlung da⸗ durch zu wahren, daß er die Bildung einer neuen Kommission auf die heutige Tagesordnung setzte, worauf die Versammlung, wie schon berichtet, jenen Tadels⸗Antrag mit ansehnlicher Majorität verwarf und die einfache Tagesordnung annahm. Heute trat nun die Na⸗ tional⸗Versammlung in ihren Abtheilungssälen um 11 Uhr zusam⸗ men, um ihrerseits eine neue Elementarunterrichts⸗Kommission zu wählen. Die Debatten bei dieser Wahlhandlung sollen sehr heftig gewesen und die Wahlen, so weit man sie bis um 3 Uhr kannte, dem Ministerium feindlich ausgefallen sein.
Gestern wurde Jerome Bonaparte in sein Amt als Gouverneur der Invaliden feierlich eingeführt. Er trug die Uniform eines Divi⸗ sions⸗Generals und das große Band der Ehren⸗L gion; ihm zur Seite befanden sich sein Sohn Napolecon Bonaparte und Cbangar⸗ nier. Sämmtliche Invaliden waͤren in Unifom und bildeten ein Spalier, durch welches der neue Gouverneur in den Hof trat, an dessen Gitter ihn General Petit mit seinem Stabe bewillkommte. Nachdem der General den neuen Gouverneur proklamirt und ihm den Befehl abgetreten hatte, richtete dieser an die Invaliden eine kurze Anrede, worin er äußerte, seine Familie werde nie vergessen, daß sie Frankreich Alles, was sie sei, verdanke; aus dem Volke hervorge⸗ gangen, gebe es für sie kein Opfer, welches sie nicht zu bringen be⸗ reit sei, wenn es sich rarum handle, Frankreich zu dienen. Zum Schlusse sagte der Gouverneur: „Wohlan, meine Freunde, rufen wir Alle aus vollem Herzen: Es lebe Frankreich! Alles für Frankreich und nur durch Frankreich!“ Die Invaliden antwerteten mit enthu⸗ siastischen Vivats für den Bruder des Kaisers und für Frankreich. Der Gouverneur begab sich nun in die Napelle, wo einige Gebete gesprochen wurden, und zum prooisorischen Grabmal des Kaisers, wo er längere Zeit verweilte. Hierauf besuchte er die Krankensäle und bezog sodann die für ihn eingerichtete Wohnung. —
Der Prästdent der Republik wohnte vorngestern in der feüheren Loge des Herzo s von Orleans der Oper bei; neben ihm saßen Lord Normanby und Changarnier. .““
Fast alle Minister aus der letzten Regierungszeit Ludwig Phi⸗ lipp's befinden sich jetzt in Paris, Cunin⸗Gudaine, Dumont, Hebert, Trezel und Sayr, und morgen wird zuch Herr Guizot erwartet. Man hält es für wahrscheinlich, daß sie im Mai alle in die neue Kammer werden gewählt werden. “
Die Patrie erklärt nun selbst, daß ihre neuliche Mittheilung, daß der Kongreß in Brüssel wahrscheinlich nicht stattfinden werde, indem das wiener Kabinet in Folge des kriegerischen Ton s des neuen sardinischen Minister⸗Programmos weitere Verhan lungen über die italienische Frage für unangemessen hatte, keine amtliche gewesen und auch von ihr nicht als solche gegeben worden sei; die Nachrich⸗ ten aus Turin hätten jedoch für die Glaubwürdigkeit gesprochen. Gestern sei aber aus Turin die Nachricht angelangt, daß das sardi⸗ nische Kabinet seinen Vertreter bei der brüsseler Konferenz bereits ernannt habe. 8
Die Gazette de Lyon meldet: „Der Marschall Bugeand ist zu Lyon angekommen, wohin, wie es scheint, das Hauptquartier der Alpen⸗Armee verlegt werden wird.“
Der neue medizinische Almanach weist eine Verminderung der Zahl der pariser Aerzte um 53 für 1849 nach. Aus dem literari⸗ schen Almanach ersieht man, daoß im Jahre 1848 in Paris 7234 Werke und 1055 Kupfer, Stahlstiche und Lithographicen erschienen ind.
Das pariser Leihamt empfing in den vier Tagen vom 25. bis 29. Dezember 17,658 Pfänder, auf die es 262,898 Franken lieh. Eingelöst wurden etwa 13,000 mit 242,618 Franken.
Der Moniteur enthält den Bericht, welchen Herr Frichon im Namen des Ansschusses des Innern der Nationalversammlung über eine Reorganisation des gesammten Kranken⸗ und Almosenwesens der französischen Republik, zunächst der Stadt Paris, in welcher jetzt die Hälfte der Bevölkerung von Almosen lebt, erstattet hat. Frichon, der sich dahin äußert, der Stadt⸗ oder Staats⸗Almosen sei keine Entwürdigung dessen, der ihn empfange, hat nach den alten Quellen
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des hiesigen Pauperismus arbeiten müssen. Diese Quellen bestehen in den Zusammenstellungen des Ex⸗Präfekten Rambuteau, welche derselbe 1836 machte und laut denen 9000 von 24,000 Todesfällen in den Hospitälern erfolgen. Seither ist der Pauperismus bedeu⸗ tend angeschwollen, und man hat den Almosen zum Recht erhoben, das in Paris täglich 18 Centimes fir den Kopf beträgt. Herr Frichon giebt die Summe für Paris allein auf jährlich 15 bis 20 Millionen Franken an, die der Stadtrath durch eine städtische Unterstützungs⸗Kommission vertheilen sell. Die vorige Regierung unter Cavaignac wollte nur eine allgemeine Kommission eingesetzt wissen, die mehr den Charakter einer staatlichen als städtischen tra⸗ gen sollte; allein Frichon dentet auf aroe Unterschleife hin und dringt auf Vertheilung jener 15 bis 20 Millionen durch eine Munizip l⸗ Kommisston, nicht Sta ts⸗Kommession. Gleichzeitig schlägt er einen Aufsichts⸗Rath mit einem General⸗Direktor des Almosenwesens vor. Dieser Aufsichte⸗Rath soll vom Ministerium, der Munizipal⸗Aus chuß vom pariser Stadtrath abhängig bleiben. Beide Behörden würden sich gegenseitig kont elliren, und Herr Frichon schmei helt sich mit der Hoffnung, daß hinfort jedem Unfug abgehoifen sei. Rücksichtlich der Krankenpflege enthält der Bericht wenig Neues. Die Zahl der sämmtlichen pari er Krankenbetten beträgt in den Spitälern 7142, die etwa 100,000 Kranke jährlich aufnehmen. Die Zahl der Hülfs⸗ berürftigen betrug im vorigen Winter offiziell 394,564 und ist trotz Deportation und Auswanderung bis auf 410,000 gestiegen. Von dieser Summe sind 93,568 Personen (in 37,480 Haushaltungen) durchaus arbeitsunfähig. Sie bilden den Hauptstock des pariser Elendes.
Gegen Cabet ist auf Grund der mannigfachen Klagen seiner Ikarier die Kriminal⸗Untersuchung eingeleitet.
Man versichert, daß Reyneval, statt Oudinot's, der abgelehnt haben soll, als Gesandter nach St. Petersburg gehe. .
Morgen ist der erste Maskenball in der großen Oper.
Großbritanien und Irland. London, 5. Jan. Ueber
die Ernennung des Admiral Cecile zum französischen Botschafter in Lendon bemerkt der heutige Globe: „Adm ral Cecile ist Mitglied der National⸗Versammlung, in die er von der Bevölkerung des De⸗ partements der unteren Seine mit 130,800 Stimmen gewählt wurde. Er ist ein ausgezeichneter Offizier der französischen Armee und gehört der für gemäßigt geltenden Partei an. Man hält ihn in Paris all⸗ gemein für einen energischen und einsichtsvollen Mann und für einen entschiedenen Anhänger der Allianz mit England. Er war ein gro⸗ ßer Liebling des letzten französischen Hofes und stand besonders beim Prinzen von Joinville in boher Achtung. Da er, dem Moniteur zufolge, den Rang eines Botschafters, nicht eines bevollmächtigten Ministers erhält, so wird auch in der diplomatischen Ernennung Eag⸗ lands für Paris nichts geändert zu werden brauchen. Jene Ernen⸗ nung sell auch ausdrücklich deshalb erfolgt sein, um eine solche Aen⸗ derung unnöthig zu macher. Man hatte allgemein erwartet, daß ei⸗ ner der Vetrein des Prästoenten der Republik zum Botschafter in England würde ernannt werden; vermuthlich ist dieser Gedanke aber deeh lb aufgegeben worden, damit nicht über Nepotismus geschrieen werde.“ Die Morning Cbroniele greift Lord Palmerston wegen sei⸗ ner Interventions⸗Politik in Sicitien wiederholt aufs heftigste an. Vom König Ferdinand verlangen, daß Sicilien ein unabhängiges, gesondertes Heer habe, heiße den Bürgerkrieg in Sicilien verewigen wollen. Das genannte Blatt hält es für das Menschlichste, daß man die Neapolitaner landen lasse, um Ordnung und Friede wieder auf Sicilten herzustellen.
Aus Ceylon wird berichtet, daß der dortige Gouverneur, Lord Torrington, die Auflage auf Flinten, Hunde und Läden, welche große Unzufriedenheit unter den Eingeborenen veranlaßte, wieder hat auf⸗ heben müssen. Man sprach von seiner baldigen Abberufung.
Am Dienstag ist die Briefpost auf der Eisenbahn zwischen Bri⸗ siol und London zweimal geplündert worden. Der Raub wurde un⸗ te; dem Schutze der Dunkelheit am Morgen und Abend verübt und hatte vorzugs veise die Gelebriefe zum Zel. Die beiden Urheber des letzten Diebstahls sind ergriffen; einer derselben ist ein ehemali⸗ ger Conducteur der Great⸗Western⸗Bahn. Die Untersuchung dieser Vorfälle beschäftigt die Postbeamten auf das lebhafteste; das Reful⸗ tat ist noch nicht bekannt. Nach den Angaben des Standard sind sür 200,0 70 Pfd. ausgebliebene Rimessen bei der Post angemeldet worden. Der Globe weiß wenigstens von einem fehlenden Briefe, der 4000 Pfd. St. in Noten enthalten habe. 8
Die Times weist auf wichtige Fragen der Auswanderung hin, auf welche die Gesetz zebung bald ihre Au merksamkeit werde leufen müssen. Sie bemerkt, daß seit dem Januar 1847 eine halbe Mil⸗-⸗ lion Menschen die britischen Küsten verlassen, und daß keit Januar 1848 diese beispiellose Auswanderung die Gestält eines freiwilligen und r gelmäßigen Stromes angenommen habe; eine sichtbare Ab⸗ nahme des fortreißenden Furors sei nicht vorhanden. Daraus könne man schliesen, daß für einige Zeit fast der ganze jährliche Anwachs der heimatlichen Bevölkerung davoneilen werde. Besondere Rücksicht nimmt die Times bei ihren Betrachtungen auf Irland. Sie meint, daß von der jährlichen Schaar gewiß nicht weriger als 200,000 Irländer seien, und da nach gewöhnlicher Rechnung der natürliche Zuwachs einer Bevölkerung von 8 Millionen nicht meir als 100 000 betragen werde, so folge, daß Irland jetzt eine Entvölkerung von jährlich
100,000 erleiden müsse, wenn men Feber und Hungersroch in Rechnung brenge. Möge dies nun eine befriedigende, eine tröstliche, oder eine nothwerndige Thatsache sein; auf jeden Fall sei es eine ernste und bilde in der angeregten Frage ein neues Element. Aus den Betrachtungen, welche die Times nun anstellt, ergyebt sich, daß einstweilen von Seiten des Staates wenig zu thun sei in Bezug auf die Auswanderungsfrage, daß sie sicherlich jetzt noch nicht reine Staats⸗Angelegenheit werden könn. Dies Ergebuiß stützt sie vor⸗ züglich auf drei Gründe: „Es fehlt Geld, die Ausgewanderten wer⸗ den gut aufgehoben sein und die Bewegung ist uns über den Keopf gewächsen.“ 1
Das Park⸗Theater in New⸗York ist am 16. Dezember abge⸗ brannt. Es gehörte den Herren W. B. Aster und Beekmann, die einen Schaden von 30,000 Dollars leiden, für den sie indeß zum Theil versichert sind; eben so der Direktor Hamblin, der 20,000 Dol⸗ lars verliert. Das Park⸗Theater war schon einmel, im Jahre 1820, abgebrannt.
Aus Mexiko sind die neuesten Nachrichten vom 10. ezember. Paredes soll auf einem englischen Dampfschiffe das Land verlassen haben. Bustamente steht bei Queretaro immer noch den Insurgenten gegenüber.
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In dem Staate Du ango machen ungestört die India⸗
ner Raubeinfälle. Aus Dublin wird gemeldet,
Duffy's immer noch nicht erfolgt
daß die Entscheidung in Sachen
war. In den Grafschasten Down und Antrim sollte wegen der dort in jüngster Zeit vorgekommenen häufigen Brandstiftungen eine bedeutend vermehrte Polizei⸗Mannschaft auf Kosten der Einwohner aufgestellt und für die Ermittelung eines Brandstifters ein Preis von 100 Pfd. St. ausgesetzt werden.
Der Standard will wissen, daß Lord Normanby oder Graf Carlisle erster Lord der Admiralität werden solle. s d iees d Föerrü!. N
Nußland und Polen. St. Petersburg, 31. Des. Vorgestern wurde der österreichische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Graf von Buol, der von neuem in dieser Eigenschaft am hiesigen Hofe beglaubigt ist, von Sr. Majestät dem Kaiser empfangen.
Das heutige Journal de St. Petersbourg meldet: „In⸗ mitten der politischen und sozialen Stürme, welche Europa erschüt⸗ tern, kommen doch auch Thatsachen vor, bei denen maon seine Be⸗ trachtung gern und freudig verweilen läßt. In diese Zahl rechnen wir unbedenklich ganz besonders die vertrauensvollen Beziehungen, welche sich zwischen Rußland und dem heiligen Stuhl seit dem Ab⸗ schluß der c. 15. August 1817 zu Rom unterzeichneten und am 27. November desselben Jahres vom Kaiser ratifizirten Uebereinkunft begründet haben. In Folge dieser Uebereinkunft, welche dazu be⸗ stimmt ist, den roͤmisch-katholischen Unterthanen Sr. Majestät den vollen Genuß der geistlichen Wohlthaten ihrer Kirche zu sichern, ist eine neue Diözese, die von Cherson, im südlichen Rußland errichtet worden und haben Bischöfe mit gemeinschaftlichem Einverständniß für die im Kaiserreich erledigten bischöflichen Sitze ernannt werden können. Msgr. Dmochowski, Bischof von Milten in partibus infidelium, ist zur Würde eines Erzbischofs von Mohilew erhoben, der Dom⸗ herr Holowinski, Rektor der römisch⸗katholischen geistlichen Aka⸗ demie zu St. Petersburg, zum Bischof von Karyste und zum Koad⸗ jutor des Erzbischofs von Mohilew cum futura successione, der Prälat Zylinski zum Bischof von Wilna und der Professor des ka⸗ nonischen Rechts an der Akademie, Borowski, zum Bischof von Luck und Schitomir ernannt worden. Die anderen Wahlen bilden noch den Gegenstand vorheriger Verständigung zwischen den beiden Hö⸗ fen.“ Es wird dann über die Präkonisirung dieser Bischöfe, die zu Rom am 3. Juli stattfand, so wie über deren Konsekrirung, die an verschiedenen Tagen des Dezember in St. Petereburg erfolgte, das Nähere berichtet, mit dem Hinzufügen: „Diese verschiedenen Alte wurden in Gegenwart mehrerer hohen Reichsbeamten vollzogen, die als Zeugen dazu eingeladen woden waren. Durchdrungen von der Bedeutung dieser ernsten Feierl chkeiten, hatte sich jedesmal ein zahlre ches Auditorium in der Kirche versammelt und zeigte sich, wir schätzen uns glücklich, es zu sagen, vom religiösesten Geiste erfüllt.“
Belgien. Brüssel, 6. Jan. Der Moniteur bringt das Gesetz über die Emnfuhr fremder Lebensmittel, welches für das begonnene Jahr in Kraft tritt. Vom 1. Januar an haben Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Buchweizen, Mais, Bohnen, Erbsen einen Zoll von 50 Cts. für 100 Kilogramme bei der Einfuhr zu erlegen. Der Regierung ist es ober anheimgegeben, den Eingangszoll ganz oder theilweise zu erlassen.
Italien. Rom, 27. Dez. (Journ. d. D b.) Die gesetzge⸗ benden Kammern sind in völliger Auflösung. Man glaubt, daß sie selbst das Aufhören ihrer Gewalt erklären werden. Dahin haben es die Leiter der Bevegung nur bringen wollen. Uebrigens ist es auch besser, daß den ungesetzlichen Maßregeln der Schein von Gesetzlich⸗ keit entzogen bleibt, den ihnen die Mitwirkung des Parlaments geben wüde. Die Staatsjunta und das Ministerium berathen nun, was zu thun sei. Der neue Protest des Papstes (s. das gestrige Blatt) war vorgestern in Rom angeschlagen, wurde aber von den Klubisten sogleich zerrisen. Während ganz Europa das Geschick Pius des Neunten und die Undankbarkeit der Römer beklagt, muß es Ent⸗ rüstung erregen, die ultrademokratischen Blätter Italiens ihre unge⸗ rechten, leidenschaftlichen und schmählichen Ausfälle gegen den tugend⸗ haften und freisinnigen Papst verdoppeln zu sehen.
Griechenland. Athen, 17. Dez. (D. Z.) Die Kammer hat beschlessen, daß die Abgeordneten Mauromichalis und Kaliphronas, die zu Ministern ernannt worden, sich keiner neuen Wahl zu unter⸗ werfen hätten. Die Charte ist durch diesen Beschluß schlechthin ver⸗ letzt, wenige Tage, nachdem die Kammer in ihrer Adresse die strenge Beobachtung der Bestimmungen der Constitution für die Bürgschaft des Wohls der Nation erklärt hatte. Dieses Lügensystem kann nicht
von Dauer sein, und immer stärker 1 S gel⸗ öni rine Nati 2 e, um mi
tend, daß der König Otto eine Nationalversammlung berufe, un
ihr eine 1 Verfassung zu vereinbaren. Das Auftreten des Fürsten
Hohenlohe in Athen berechtigt zu der Hoffnung, daß die deutsche
Centralgewalt dazu beitragen wird. Funfzehn deutschen Bürgern
von Arben, die ihn im Namen der Uebrigen begrüßten, antwortete
der Reichsgesandte: „Höchst erfreulich ist es für jeden Deutschen, im
Auslande seine Muttersprache zu hören, und doppelt erfreulich mei nem Herzen ist es, daß Sie, meine Herren, zu mir kommen, um
Nachricht vom theuren Vaterlande zu vernehmen und sich aufzuer bauen am Anblicke des Vertreters der großen deutschen Nation. Wirllich ist Deutschland kein geographischer Begriff, das deutsche Reich kein hohler Name mehr. respektirt sie, weil das neuerstandene Reich seine Angehörigen zu be⸗ schützen weiß.
Der Franzos, der Türke, der Grieche
Unabänderlich tritt die deutsche Freiheit und Einheit ins Leben, denn jeder deutsche Mann von Ehre will fest und uner schütterlich Einheit und Freiheit. In jeder deutschen Brust ist das Verlangen nach Einheit und Freiheit so fest gewurzelt, daß die Er⸗ rungenschaften des Frühjahrs durch die Reaction nicht verkümmert werden können.“
Türkei. Konstantinopel, 23. Dez. (D. A. Z.) der vorigen Woche hat man den Grundstein zu einer neuen, für Kin⸗ der armer Aeltern bestimmten Schule gelegt. Es ist die durch ihren Wohlthätigkeitssinn bekannte Sultanin⸗Mutter, welche diese Schule in der Nähe des Grabes des Sultans Mahmud erbauen läßt.
Der Polizei-Minister Mohammed⸗Pascha hat kürzlich verordnet, daß das Gerichts⸗Verfahren gegen alle Schuldgefangene von neuem begonnen wird, und daß diejenigen Gefangenen, bei denen es sich berauestellt, daß sie ohne ihr Verschulden, d. h. nicht in betrüge⸗ rischer Absicht zahlungsunfähig geworden sind, sofort auf freien Fuß gesetzt werden sollen. Den Gläubigern bleiben übrigens ihre Rechte vorbehalten. 8
Die von den türkischen, persischen, englischen und russischen Re⸗ gicrungen ernannte Kommission zur Feststellung der türkisch⸗persischen Gränze ist im Begriff, ihre Arbeiten zu beginnen, und ein Theil der⸗ selben hat bereits die Reise nach Bagdad angetreten, um sich von dort nach ihrem Bestimmungsort zu begeben. “ 8
Das neue Handelsgesetzbuch, welches in türkischer, armenischer, griechischer und französischer Sprache erscheint, ist unter der Presse und mwird in den nächsten Tagen ausgegeben werden.
Im Marmorameere hat ein heftiger Südwestwind gegen 30 Schiffe während der Nacht gegen die Küsten geworfen, und fast alle sind zerschellt. Das von Salonichi angekommene Dampfboot hat die Nachricht von einer im Frankenquartier daselbst ausgebrochenen Feuers⸗ brunst hierher gebracht. Beim Abgange des Schiffes wehte ein hef⸗ tiger Nordwind, welcher befürchten ließ, daß die Stadt viel durch den Brand leiden würde, da in der Nähe des Feuers die Viktualienma⸗ gazine befindlich sind. ö“ 1 8 Es sit ch. glajie worden, daß in Zukunft die Sesg 89 Militairs von 5 auf 6 Jahre werde, um das stehende Heer so aufs leichteste zu vermehren. 1 6 8 8 Jach Alerandrien vom 5. Dezember ist .
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