8 5 Morgens in Kahira angekommen. Die Pascha am 25. November ns. 8 ben Feche Fiere en nach Indien hatte ihm ihr in Suez stehendes Reservpeschiff zur Ver⸗ venec v so unerwartet schnell nach Aegypten zurück⸗ brac Auch beschenkte derselbe die Mannschaft des Schiffs wahr⸗ haft königlich. Eben so großmüthig zeigte er sich in Aegypten selbst seit seiner Ankunft, und die Europäer scheinen fast am meisten be⸗ So wurde Herr Pruner zum Bey ernannt, Herr Morandi zum Kaimakam, jede der Töchter des Soliman⸗Pascha (des Obersten Selves) hat 1000 Feddans Ländereien zum Geschenk er⸗
englische Dampfschifffahrts⸗Gesell gebracht. dacht zu werden.
halten.
Danksagnng.
Die unterzeichnete Direction erfüllt beim Schlusse des Jabhres die angenehme Pflicht, allen denjenigen Menschenfreunden, welche während desselben, theils durch Beisteuer im Gelde, theils durch die Sendung der werthvollsten Arbeiten ihren regen Antheil an dem
Fortbestehen des Friedrich⸗Stifts bewiesen haben, ihren aufrichtigen,
innigst gefühlten Dank hierdurch öffentlich abzustatten. Berlin, den 5. Januar 1849. Die Direction des Friedrich⸗Stifts. von Arnim. Bode. Graf von der Gröben. Hartung. Dr. von Könen. von Schöning. von Tempsky. Tondeur.
andbüchlein für preußische Urwähler und Wahlmän⸗ ner, von Dr. Ernst Helwing, Professor der Staats⸗ wissenschaften an der Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universi⸗ tät zu Berlin. Berlin, bei Bethge, 1849.
Unter diesem Titel giebt uns der Herausgeber eine zweckmäßige Zusammen⸗ stellung aller Verordnungen, Patente, Gesetze und Reglements, welche sich auf die neueste Gestaltung unserer Verfassungsverhältnisse be⸗ jehen und na nentlich für die bevorstehenden Wahlen als Grundlage und Richtschnur gelten sollen. Ein solches „Handbüchlein“ muß Jedem willkommen sein, der es redlich 5 mit der Ausübung seiner politischen Rechte und Pflichten, der sich s 59 über das unterrichten will, worauf es dabei ankommt, und die sicht in Geist und Wesen unserer Wahlgesetze am liebsten an der 8 Füg; selbst gewinnen möchte. Außer der Verfassung vom 5, Dezember v. J. un den Gesetzen und Reglements für die Wahlen zu beiden Kammern, findet er hier auch noch die „Grundrechte des deutschen Volkes, wie sie von der Reichsversammlung definitiv beschlossen sind“, erläutert. durch fortlaufende Anmerkungen, deren Hauptzweck die Vergleichung der früheren Verfassungs⸗ Entwürfe und der bedeutendsten neueren Constitutionen mit den im Terte gegebenen Gesetzen und Reglements ist. Ein einleitendes Vorwort sucht durch eine nähere Feststellung des Begriffs einer „octrovirten Verfassung“ den Beweis zu führen, daß die unsrige vom 3. Dezember „in dem gewöhnli⸗ chen Sinne des Wortes“ leinesweges in diese Kategorie gehöre, und giebt in wenigen scharfen Zügen den Charakter und die Eigenschaften eines Wahlmannes an, wie er, zum Heile des Landes, sein soll. Das nübtzliche Werkchen wird gewiß den Bedürfnissen vieler Betheiligten entsprechen, denen es sich auch durch den geringen Preis (7 ¾ Sgr.) empfiehlt.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 9. Jan. Im Opernhause. 6te Abonnements⸗Vor⸗ stellung. Statt: Die Zauberflöte — Der Maurer, Oper in 3 Akten. Musik von Auber. Anfang halb 7 Uhr.
Mittwoch, 10. Jan. Vorstellung: C. Blum. (Fr. M. Erck: Hedwig.) Frieden, Lustspiel in 1 Aufzug, von G. zu Putlitz. des Lustspiels: „Die Badekuren.“) Anfang halb 7 Uhr.
Königsstädtisches Theater.
Dienstag, 9. Jan. Die Töchter Lucifer's.
Im Schauspielhause.
(Decorationen und Kostüme neu.
kungen und neuen Couplets.) Mittwoch, 10. Jan. (Italienische Opern⸗Vorstell
1⸗ ung.
di Lammwermoor. Oper in 3 Akten. Mustk von ““ Donnerstag, 11. Jan. Die Töchter Lucifer's.
Meteorologische Beobachtungen.
8te Abonnements⸗ Der Ball zu Ellerbrunn, Lustspiel in 3 Abth., von Hierauf: Familienzwist und (Verfasser
8 8 Großes phanta⸗ stisches Zauberspiel mit Gesang in 5 Abtheil. (12 de-9. von W. Friedrich. Musik komponirt und arrangirt von Ed. Stiegmann.
Mit neuen scenischen Ausschmük⸗
Lucia
1849.
7. Jan.
Abends 10 Uhr. 1
Morgoens Nachmittags 6 Ubr. 2 Uhr.
Nach emmelig Beobachtung.
Laftdruck 335,8 5Par. 336,92 „Par. 337,93 „Par. Avellwärme 7,70 R. Lofrwärua — 1,9 ° h. — 3,3 ° R. — 6,89 R. Flasswärme 0,09° kh. Thaupunkt — 3,4 ° R. — 4,5° K.
— 7,8 R. Bodenwürme 8 Dunstsättigung. 87 pCt. 90 bCt. 95 pct. Ausdüustung 8. trüb beiter heiter Niederschlag 0,0381“ 1 8 ,3 W. Wuürmewechsel — 3,1 Wolkenzug... — W. — — 8,8° Dagesmittel: 336,91“ Paz... 91 pci. NW.
— 4,0 nhn 5,1n..
—
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anen Körse vom 8. Aanuar.
Wechsel-Course.
Briek. Geld. “ V 141 ¾ 150 ¾ 150 ¾
do. 2.— 22222 250 Fl. Hamburg b —1—6—ö—ööö do. 1111.“ London ö1““ 1 Lst. “ 11““ 300 Pr. Wien . 20 f1850 . Augsbug . 150 TI. 1: h8 “ ..... 100 Thl.
Leipzig in Courant im 14 Thir. Fusz.. 100 Thle.
Frankfurt a. M südd. W W. 100 Pi. Petersburg 100 snb
Amsterdam
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Küaeereeseseeeens
Fochen] 105 ½ 104 ¼
Inländische Fonds, “ Geld-
urse.
⁴ ommunal- Fapiere uumid
Preuss. Freiw. Anl 5 101 ½
Pomm. Pfdbr. 3 ¾ — 90 ½ St. Schuld-Suh. 3 ½ 79 ½ V
Kur- u. Nm. do. 3 ¾ 9¹½ — Schlesisehe do. 3 ½⁴ — 8 do. Lt. B. gar. 4o. 3 ½ — — V à Pr. Pk-Antkh.-Sch — 92 ½ —
Seeh. Präm. Sch. — 96
K. u. Nm. Schuldv. 3 ½
Herl. Stadt-Obl. 5 do do 3 ½ 79 82 —
83 ½ Friedrichad'or. — 13 ⁄ 13 ½
9⁶ And. Geldm. à5th. —] 12 ⅜ 12
Disconto. — 4 ½
190 ½ b“
Festpr. Ftfandbr. 3 ½ Groszh. Posen 40.] 4 do. do. 3 ½
Ostpr. Pfandbr. 33
A
SI
2. Brief. Geld. Gem. Zf. Brief. 1 Geld. Gem.
Ausländische Fonds.
Eisenbahn- Actienw.
Stamm-Actien. V Kapital.
9 Der Reinertrag wird aasch erfolztar Bekanntm. Tages- Coure. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 ⅛ pCt. bez. Actien zind v. Staat gar.
Börsen-Zins- Rechnung
Prioriltäts- Actien. K. apital.
Ziussass.
Tages-Couvzs. Süärmmtliche Prioritäts-Actien werden durch sührliche Verloosung à 100 pCt. amorts. 8
Berl. Anhalt Lit. A B. do. Hamburg do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...
Magd.-Halberstadt..
do. Leipziger..
Halle-Thüringer.. Ooln Minde 6 Beond Oöon Düsseld. Elberfeld .. Steele- Vohwinkel... Niederschl. Märkisch.
do. Zoweigbahn Oberschl. Lit. A.. do. Lit B. Cosel-Oderberg....
Breslau-Freiburg ... Krakau-Oberschl...
Berg.-MärkV .
Stargard- Posen
Brieg-Neissee
3,500,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 12,967,500 4,500,000 1,05 1,200
80 bz. u. B.
89 ½ B 62 ½⅔ B. 62 bz. 8
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Poln, neue Pfdbr. 4 do. Part 500 Fl. 4 do. do. 1. Anl. — do. do. 200 FI — 0. Stiegl. 2. 4.A. 955 ½ 85 Hamb. Feuer-Cas.]3 ½ do. do. do. Staats-Pr. Anl. — 10. v. Rthsah. Lst. 5 103 ½ 103 ½ Holl. 2 ½ P Int. 2 ½ 0. Poln. Schatz0. 4 70 69 ½ [½ F† [Kurh. Pvy. 0. 40 th. — do. do. Cert. L. A. 5 84 ½ — Sardin. do. 36 Fr. — 4.. 40.1. B. 200 FlI.— — 13 ½ N. Bad. do. 38 Fl. — — Pol a. Pfdbr. a. C. 4 9¹ ½
do. bei Hope . 4. S. —
-12 220 —
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Quittungs- Rogen. Berl. Anhalt. Lit. B. Magdeb.-Wittenb. Aachen-Mastricht ... 2,
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Thür. Verbind.-Bahn 5,600,900 4
Ausl. Quittungsbog. Pesther 26 FI. Friedr. Wilh.-Nordb.
18,000,000 4
8,000,000 4 38 B. 37 ½ 6.
Schluss-Course von Cöln-Minden 80 B
88 B
93 bz
85 ⅔ B 95 bz. u. G 101 ½ bz. u. B. 86 ½ 8.
93 ⅔ t.
Berl.-Anhalt 1,411,800 do. Hamburg 6,000,000 do. Potsd.-Magd. (2,367,200 do. do. .. 3,132,800 do. Stettiner.. 800,000
E .. 1,788,000
Halle-Thüringer 4,000,000
Cöln-Minden 3,674,500
Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 do. 1. Priorität. 2,487,250 do. Stamm -Prior.. 1,250,000
Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000
Niederschl. Märkisch. 4,175,000
doe. do. 3,500,000 do. III. Serie. 2,300,000 do. Zweigbahn 252,000 do. do. 248,000
Oberschlesische 1,276,600
Krakau-Oberschl. . 330,000
Cosel-Oderberg....
Steele-Vohwinkel...
Breslau-Freiburg.
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92
0nennnee;
Ausl. Stamm-Act.
Dresden-GöHitz... Leipzig-Dresden.. Ludw.-Bexbach 24 Fl. Sächsisch-Bayerische Kiel -Altona Sp. Mecklenburger Thlr.
Börsen- Zinsen
——q△—q
von Preussischen Bank-Antheilen 93 ½ a 9:
Alle Course sind heute beträchtlicher Verkäufe we nachtheilig gewirkt, da solche unter Pari an der Börse kamen.
gen gewichen, und die Börse schloss geschäftslos. Die Emission der neuen
5proz. Stadt-Obligationen hat auf alle ührigen Effekten-Gattungen
Auswärtige Börsen.
Fraunkfurt a. M., 6. Jan. Von Fonds wurden an heu⸗ iger Börse die Zproz. Spanier, österr. Actien, badische u. kurhess. Loose, so wie F. W. Nordbahn⸗Actien, unter der gestrigen Notirung bgegeben. Alle übrigen Gattungen erlitten keine Veränderung, blie⸗ en zum Theil etwas höher. Die Umsätze waren jedoch im Allge⸗ meinen unbedeutend.
5 proz. Met. 73 ⁄½. 72 ½. Bank⸗Actien 1150. 1145. Baden C1111188Pö8ö 26. Hessen 26 . 275 ¼. Sard. 24 ⁄½. 24 ½. Darmst. 50 Fl. L. 64 ⅞. 64 ½, do. 25 Fl. L. 21 ½. 21 ½. Span. 3proz. 19 ⅛. 19 ½. Poln. 300 Fl. L. 97 ¾ G., do. 500 Fl. L. 72 ½. 72. Friedr. Wilh. Nordbahn 38 ½. 38. Berbach 67 ½. 57 ⅛. Köln⸗Minden 80 ½. 80 ½.
Frankfurt a. M., 6. Jan. (Wochenbericht.) Seit dem Beginn des neuen Jahres bemerkte man in dem Fonds⸗ und Actien⸗Handel viel Thätigkeit, und namhafte Umsätze fanden in den österreichischen und übrigen deutschen zinstragenden Papieren statt. Die feste Haltung der wiener und pariser Börse, so wie zunächst der Ueberfluß des baaren Geldes, war die Haupt⸗Veranlassung zur we⸗ entlichen Besserung der meisten Fonds⸗Sorten. Am Schlusse der Woche blieben zwar Metalliques und wiener Actien flauer, jedoch fanden sich zu den gedrückten Preisen bereitwillige Nehmer. In bel⸗
Obligationen, so wie in amerikanischen 6proz., wurde gleich⸗
gischen O
falls viel umgesetzt und zum Theil höhere Course bezahlt. V
süddeutschen Effetken sind viele Posten darmstädt., badische 11 “
Hebeheh⸗ Obligationen für Geldanlagen verwendet worden. Das
neue 5proz. nassauer Anlehen von 1¾ Millionen Gulden wurde zu 95 % ausgegeben.
Von Lotterie⸗Loosen war nach den preußischen und hamburgischen viel Frage und wenig am Markte. Die badischen und kurhefsischen Loose schlossen offerirt in Folge einiger auswärtigen Verkaufs⸗Ordres. In Eisenbahn⸗Actien war das Geschäft auch belebt; bexbacher va⸗ riirten zwischen 67 ½ a 68, Nordbahn drückte sich schon auf 37 ¼, da bei der letzten General⸗Versammlung sich ein Defizit von 1 ½ Millionen Thaler vorfand, Köln⸗Minden blieb zwischen 80 a 80 ⅛ gesucht. In spanischer Zproz. Schuld sind auch namhafte Summen zwischen 19 ½ a 20 % gekauft worden, der fällige Coupon wurde mit 2 Fl. 22 Kr. pr. Piaster umgesetzt. Die fremden Wechsel sind anfangs der Woche offerirt gewesen und bleiben am Schlusse wieder begehrter, nament⸗
8
lich London, Paris und Berlin. Wiener Coupons sielen bis auf 105 ½,
der Diskonto steht auf 1 ½ — § ℳ fest. Se ourg, 6. Jan. 3 ½p&roz. p. C. 78 ½ Br., 78 ¾ G. E. R. 99 Br. Dän. 65 Br., 64 ½ G. Ardoins 9 ½ Br., 9 ⅛ G. 3proz.
Br. Altona⸗Kiel 89 Br., 88 ¾ G.
73535 08. Passive 4.
48 ¼ a 49 ½.
sehr belebt.
Russen alte 100 ½.
19 Br., 18 ¾ G. Hamb.⸗Berl. 64 Br., 63 ½ G. Bergedorf 67 Mecklenburg 35 ½¼ Br., 35 G. Fonds sowohl als Aetien sehr fest bei wenigem Geschäft. Paris, 5. Jan. 3 proz. 45. 75. 5 proz. 75.35. Anleihe Norb. 393. 75. 3 proz. 20 ½. 6 proz. 40 ⅛. Bank 58.
London, 5. Jan. 3 proz. p. C. 88 ⅞, a. Z. 88 ¾. 3 prez. 89 ⅛. Span. Zproz. 26 ¾. Port. 25. Mex. 25. Peru 49 ¼.
Engl. Fonds eröffneten heute etwas flau. Cons. a. Z. wurden gemacht zu 88¾ a ¼. 3 ½õproz. 89 ¼ a .
Am fremden Fondsmarkt zeigte sich wenig Begehr. Mex. blie⸗ ben zwar ziemlich fest, doch deren Cours etwas matter, 25 a 25 ½. 2 Uhr. Fonds bleiben gedrückt. Cons. 88 ¾ a . 3 ½ proz. 89 ½¼ a zh. Span. 3 proz. 26 ¾. Port. 4proz. 25. Mex. 25 a ½¼. Peru Franz. 5proz. sind von 74 auf 75 gestiegen.
Amsterdam, 5. Jan. Bei einigen Geschäften in Int. war die Stimmung in holl, Fonds etwas weniger fest. Auch die meisten fremden Fonds waren weniger fest uUnd alle Gattungen derselben zu niedrigeren Preisen zu haben. In österr. und span. war der Handel
Mex. 25 ½, 25. Peru 36 ½, 36 ¼. 8
Holl. Int. 49 ½¼, 49. 3proz. neue 58 ½, ¼. Span. Ardoins 10 ½, 4. gr. Pieccen 10 %, , ½. Zproz. do. 29 ½. Coupons 6 1.%, 5. 4proz. 80 ½, 80. Stiegl. 79 ¾. Oesterr. Met.
6proz. 70 ¼, ½, ½. 2 ½proz. 37 ¼, , t. 8
“
Markt⸗Berichte.
„Berliner Getraidebericht vom 8. Januar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 52 —56 Rthlr. Roggen loco 26 —27 ½ Rthlr. * p. Frühjahr 82 pfd. 28 ½ Rthlr. Br., 28 G. Gerste, große, loco 23—25 Rthlr. „ kleine 18 — 21 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 15— 16 Rthlr. 1I Frühjahr 48 pfd. 15 ¾ Rthlr. Br. Rüböl loco 12 ¾ Rthlr. bez., 12 ½ G. . diesen Monat dito. »„ Jan./ Febr. 12 ½ a 12 ½ Rthlr. 8 „ Febr./ März 12 ⅞ Rthlr. Br., 12 ³ bez., ½ G. »„ März/ April 12 ⁄ Rthlr. Br. u. bez., 12 ½ G. „ April /Mai 12 % Rthlr. Br., 12 ½ G. Leinöl laco 9 Rthlr., Lieferung p. April/ Mai 10 Br.
Spiritus loco ohne Faß 14 ½ Rthlr. verk. „ p. Jan. 15 Rthlr. Br., 14 ½ G F. br. 15 ½ Rthlr. Br., 15 ¼ G.
p. Frühjahr 16 ¾1 Rthlr. Br., 16 ½ G.
Königsberg. 5. Jan. Zufuhr war gering. Weizen 55 bis 65 Sgr. p. Schfl. Roggen 25 bis 28 Sgr. Gr. Gerste 22 bis 26 Sgr. Kl. Gerste 20 bis 23 Sgr. Hafer 12 bis 16 Sgr. Graue Erbsen 28 bis 38 Sgr. Weiße Erbsen 26 bis 36 Sgr. Kartoffeln 14 bis 16 Sgr. b
Bonn, 5. Jan. (2 ⅞ Schfl.) Weizen, neuer 5 ½ a 5 1⁄ Rthlr. Roggen, neuer 3 ½ a 3 ⁄ Rthlr. Gerste, hiesige, 2 ½ Rthlr. Ha⸗ fer 1 2 Rthlr.
Neuß, 5. Jan. Weizen 2 Rthlr. 4 Sgr., Roggen 1 Rthlr. 7 Sgr., Wintergerste 1 Rthlr. 3 Sgr., Sommergerste 1 Rthlr. 3 Sgr., Buchweizen 1 Rthlr. 8 Sgr., Hafer 21 Sgr., Erbsen 2 Rthlr. 5 Sgr., Rappsaamen 3 Rthlr. 26 Sgr., Kartoffeln 20 Sgr.
Heu pr. Ctr. von 110 Pfd. 20 Sgr. Stroh pr. Schock von 1200 Pfd. 4 Rthlr. 12 Sgr.
Kleiner Saamen 3 Rthlr. 15 Sgr. 1
Rüböl pr. Ohm à 282 Pfd. o. F. 35 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.
Rübkuchen pr. 1000 St. 30 Rthlr. 15 Sgr.
1 e pr. 2000 Pfd. 28 Rthlr. ranntwein pr. Ohm 18 Gr. 10 Rthlr. 15 Sgr.
Gereinigtes Oel 36 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf.
Ungeachtet die Versendungen von Getraide wegen der geschlosse⸗ nen Schifffahrt für längere Zeit unterbrochen zu werden scheinen, so erhält sich im Allgemeinen ziemliche Kauflust. Der Umsatz in Rüböl beschränkt sich hauptsächlich auf effektive Waare, wofür sich aber fort⸗ während guter Begehr zeigte.
Amsterdam, 5. Jan. Getraide. Von Roggen wurden heute einige Partieen anklamer 127 pfd. zu 160 Fl. verkauft. In Weizen wurde nichts gemacht. Leinsaamen ohne Handel. bu Rüböl unverändert, auf Lieferung flauer, Leinöl pr. 6 W. 26 ½ Fl. Hanföl pr. 6 W. 35 Fl.
2 Rthlr. für . 4 Rthlr.⸗ ½ Jahr. 8 Rthlr. Jahr.
Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
E“ Amtlicher Theil.
Deutschland. Preußen. Danzig. Danzigs Rhederei. 3 Oesterreich. Reichstag: Protest Borrosch's; Gesammtzahl der Reichstagsmitglieder; Annullirung einer Wahl; Strobach zum Appella⸗ tionsrath ernannt; Interpellationen; ministerielle Antworten; dritte Le⸗ sung und Annahme des Gesetzes über die Staats⸗Anleihe; Antrag hin⸗ sichtlich kirchlich⸗-bürgerlicher Verhältnisse. — Wien. Armee⸗Bülletins: Pesth und Ofen von den Kaiferlichen Truppen besetzt. — Olmütz. Nach⸗ richten vom Hofe. Bayern. München. Die Kriegs⸗Ministerial⸗Reskript. Baden. Karlsruhe. Adresse an den Großherzog und die Großherzogin.
Ausland.
National⸗Versammlung. Die Arbeit in den Ge⸗ Interpellation in Betreff der Akten über die Affairen von Empfang beim Präsidenten.
Angriffe auf die bayverische Regierung. —
fängnissen; Straßburg und Boulogne. — Paris. Eroßbritanien und Irlaud. London. Auckland's muthmaßliche Nachfolger. — Palmerston gegen Rosas. — Maßregeln gegen das
Pendschab. — Der Friedensverein. — Irländische Zustände. Belgien. Brüssel. Absicht des Papstes hinsichtlich seines Aufenthalts. Italien. Rom. Die Deputirten. — Vermischtes. — Auflösung der Kammern. — Florenz. Die Kammern. — Differenz mit Piemont.
— Defizit. — Karneval. — Turin. Kriegerische Aussichten. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. 8
—
Betlage.
Der Landgerichts⸗Assessor Jakob Ferdinand von Stram⸗ berg zu Koblenz ist zum Advokaten im Bezirke des Königlichen Appel⸗ lations⸗Gerichtshofes zu Köln ernannt worden. v
.
Die im §. 1 der Verordnung vom 8. März 1832 (Gesetz⸗ Samml. S. 119) ausgesprochene Verpflichtung der Einwohner von Ortschaften, in deren Feldmarken sich Schneefall ereignet, zur Weg⸗ räumung des Schnee's von den Chausseen unentgeltlich Hülfe zu lei⸗ sten, so weit solche sich auf Einen achtstündigen Arbeitstag beschränkt, hat seit einer Reihe von acht Jahren vielfache Beschwerden herbei⸗ geführt und wiederholte Berathungen im Staats-⸗Ministerium veran⸗ laßt. Ew. Königliche Majestät haben bereits mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 18. März 1844 den Finanz⸗Minister zu ermächtigen
geruht, für die bezeichneten Hülfsleistungen in Fällen, wo dieselben
für die Pflichtigen besonders lästig sein möchten, ausnahmsweise das ortsübliche Tagelohn aus dem Chaussee⸗Unterhaltungsfonds zu ge⸗ währen, indem die allgemeine Erledigung dieser Angelegenheit der neuen Wege⸗Ordnung vorbehalten blieb, deren baldigem Erscheinen man damals entgegensehen zu dürfen glaubte.
Inzwischen ist die Emanation einer allgemeinen Wege⸗-Ordnung wiederum in ungewisse Ferne gerückt, während die Beschwerden über jene unentgeltliche Hülfsleistung ungeachtet des ausgedehnten Ge⸗ brauchs, welcher von der ertheilten Allerhöchsten Ermächtigung dahin gemacht worden, daß mit Rücksicht auf den Nothstand in einigen Gegenden, namentlich in den schlesischen und thüringischen Gebirgs⸗ kreisen, während der letzten beiden Winter unentgeltliche Dienste zum Schneecräumen von den Staats⸗Chausseen gar nicht gefordert sind, sich fortwährend ergeut haben. Namentlich sind auch, und zwar ge⸗ rade aus den schlesischen Gebirgskreisen, sowohl bei dem ersten Ver⸗ einigten Landtage als bei der zur Vereinbarung der Staate⸗Ver⸗ fassung berufen gewesenen Versammlung mehrfache Petitionen wegen Aufhebung der Verordnung vom 8. März 1832 eingereicht worden.
Da der Gegenstand in finanzieller Hinsicht nicht von wesentli⸗ cher Bedeutung, und andererseits nicht zu verkennen ist, daß die Ver⸗ pflichtung zu unentgeltlichen Diensten in manchen Fäͤllen eine nicht
8 —
unbeträchtliche Belästigung mit sich bringt, die um so schwerer empfun⸗
den wird, als sie nicht gleichmäßig von Allen getragen wird, so glaubt das Staate⸗Ministerium, in Uebereinstimmung mit den schon bei Be⸗ rathung der Wege⸗Ordnung angenommenen Grundsätzen, die Aufhe⸗ bung der Verbindlichkeit zur unentgeltlichen Leistung der fragli⸗ chen Dienste allerunterthänigst in Antrag bringen zu müssen.
Nach den im Jahre 1844 veranlaßten genauen Ermittelungen berechnete sich der Geldwerth aller in den Jahren 1840, 41 und 42 im ganzen Umfange der Monarchie nach §. 1 der Verordnung vom 8. August 1832 für die Staats⸗Chausseen in Anspruch genommenen unentgeltlichen Hülfsleistungen beim Schneeräumen durchschnittlich jährlich in runder Summe auf ungefähr 7000 Rtolr. Die auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 18. Oktober 1844 den Regierungen gewährten Zuschüsse zu den Schneeräumungskosten, welche zur Ver⸗ gütung solcher Hülfsleistungen bestimmt waren, die nach dem Gesetz unentgeltlich gefordert werden durften, haben im Durchschnitt der drei Jahre 1845 — 47 in runder Summe 3559 Rthlr. jährlich betragen, die fraglichen Zuschüsse haben sich jedoch auf die einzelnen Bezirke so ungleich vertheilt, daß z. B. der Zuschuß für den Regierungs⸗Bezirk Breslau allein in einem Jahre, über den Durchschnittssatz für alle Theile der Monarchie hinaus, bis auf 3907 Rthlr. 20 Sgr. 3 Pf. gestiegen ist. Dazu kommt noch, daß in den einzelnen Re⸗ gierungs⸗Bezirken jene Leistungen wiederum nur in einzelnen Kreisen und oft selbst nur in einzelnen Orten vorzugsweise in An⸗ spruch genommen werden, und daß oft eine in dürftigen Verhältnissen sich befindende Gebirgs⸗ oder Küstengemeinde mehrmals in einem Winter herangezsgen werden mußte, während wohlhabende Nachbar⸗ gemeinden in der Ebene oder weiter landeinwärts wenig oder gar keine Leistungen der Art hatten; daß ferner in den Gebirgsdörfern
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die Bevölkerung zum großen Theil aus Fabrikarbeitern, Webern und Spinnern besteht, die, nur an eine Beschäftigung im Zim⸗ mer gewöhnt, die Last der Arbeit im Freien und den Ausfall des Lohns für einen solchen Arbeitstag härter als andere empfinden.
Auf der anderen Seite hat auch die Chaussee⸗Verwaltung aus diesen unentgeltlichen Dienstleistungen nicht diejenigen Vortheile ge⸗ zogen, welche sich aus dem aufgebotenen Kraftaufwande der Unter⸗ thanen erwarten lassen sollten, da jeder Dienstpflichtige nur mit Un⸗ willen an eine Arbeit geht, wofür er keinen Lohn erhält und nicht so viel fördert, als wenn er gegen Tagelohn arbeitete. Es läßt sich daher mit Zuversicht erwarten, daß durch bezahlte Tagelöhner die bieher theilweise noch unentgeltlich verrichtete Arbeit weit besser und schneller befördert werden wird, und zu deren Bezahlung geringere Geldmittel erforderlich sein werden, als solche für die Zahl der un⸗ entgeltlich abgeleisteten Diensttage berechnet sind.
In Betreff des Geldwerthes, welchen die unentgeltliche Hülfs⸗ leistung bei den von Kreisen, Kommunen und Actien⸗Gesellschaften unterhatenen Chausseen hat, liegen keine Nachrichten vor. Da die Zahl dieser Chausseen im Vergleiche mit den Staatsstraßen verhält⸗ nißmäßig gering ist, dürfte es sich auch für sie bei Aufhebung der unentgeltlichen Hülfsleistung der Eingesessenen nicht um ein erhebli⸗ ches Objekt handeln. Eine Rechtsverletzung liegt in dieser Maßregel auch für die zur Unterhaltung jener Chausseen verpflichteten Unter⸗ nehmer keinenfalls, da ihnen besondere Rechte in dieser Hinsicht nicht beigelegt sind und sie die hinsichtlich der siskalischen Rechte bei der Chaussee⸗Unterhaltung durch die allgemeine Gesetzgebung eintretenden Aenderungen sich eben so, wie der Fiskus, gefallen lassen müssen. An sich folgt auch für sie aus der Erhebung einer Abgabe für den Gebrauch der Chausseen die Verpflichtung, diejenigen Ausgaben zu tragen, welche erforderlich sind, um die Chausseen jederzeit wegsam zu erhalten.
Dagegen kann die Verpflichtung der Einwohner der an den Chausseen belegenen Ortschaften zum Schneeräumen, überhaupt Hülfe⸗ dienste zu leisten, nicht aufgegeben werden. Mit dem zur gewöhn⸗ lichen Unterhaltung der Chausseen bestimmten Personale würde es nicht möglich sein, bei eintretendem starkem Schneefall, oder beim Zu⸗ sammenwehen von Schnee in Einschnitten der Kunststraßen, die Räu⸗ mung derselben so schnell zu bewirken, daß der Verkehr nicht auf längere Zeit gehemmt bliebe. Dies kann nur durch ein Zusammen⸗ wirken großer Kräfte erzielt werden, und der Staat kann der höhe⸗ ren Pflicht gegen das Publikum, den Verkehr wenigstens auf den wichtigeren und daher kunstmäßig ausgebauten Straßen auch im Win⸗ ter stets offen zu halten, nur genügen, wenn er diese Kräfte, wo sie eben zur Hand sind, heranziehen darf. Wenn diese von den Ad⸗ jacenten für das gemeine Beste zu leistenden Dienste nicht umsonst gefordert werden, wenn der wirkliche Werth der Arbeit durch ein ge⸗ wohnliches, nach örtlichen Verhältuissen zur betreffenden Zeit bemes⸗ senes Tagelohn vergütet wird, so wird hierin nichts Unbilliges er⸗ kannt werden dürfen, vielmehr die Last, welche bieher in der Dienst⸗ pflicht bestand, in einer sonst nahrungslosen Zeit sich nach Umständen sogar in eine Wohlthat verwandeln. .“
Von diesen Gesichtspunkten aus stellt Ew. Königlichen Majestät das Staats⸗Ministerium die Vollziehung des allerunterthänigst bei⸗ gefügten Gesetz Entwurfs, damit noch im Laufe dieses Winters bei allen zum Schneeräumen von den Chausseen in Anspruch zu nehmen⸗ den Hülfsdiensten danach verfahren werden könne, mit Beziehung auf Art. 105 der Verfassungsurkunde, chrerbietigst anheim.
Berlin, den 31. Dezember 1848.
Das Staats⸗Ministerium. (gez.) Graf von Brandenburg. von Labdenberg. von Mantensse. Loin Stiththe.. von der Heydt. Für den Finanz⸗Minister: Kühne. Graf von Bülow.
Abgereist: Se. Hoheit der Herzog Georg von Neck⸗ lenburg⸗Strelitz, nach Neu⸗Strelitz.
Se. Durchlaucht der Fürst Ludwig zu Sayn⸗Wittgen⸗ stein⸗Berleburg, nach Stettin.
Deutschland.
Preußen. Danzig, 5. Jan. (Danz. Ztg.) Ein Bericht über die hiesige Rhederei giebt folgendes Resultat: Ende des Jahres 1848 betrug die Anzahl der hiesigen Schiffe 109 Seeschiffe und drei Dampfböte, zusammen mit einer Tragfähigkeit von 23,897 Last. Das größte „Friedrich der Große“, ein Pinkschiff mit 442 Last; das kleinste „Pfeil“ eine Schaluppe mit 20 Last. Zu Ende 1847 betrug die Anzahl der Schiffe 101 Schiffe und 3 Dampfböte, verloren gin⸗ gen 6, zerschlagen wurde 1. Dagegen kamen durch Neubau 12, durch Kauf 3 dazu, so daß am Schlusse dieses Jahres 8 Schiffe mehr. 8 “
Oesterreich. Reichstags⸗Sitzung vom 3. Januar. Das Protokoll über die Reichstags⸗Verhandlung vom 21. Dezember *) Die in Folge des obigen Berichtes von Sr. Majestät dem Könige unter dem 6. Januar c. vollzogene Verordnung befindet sich bereits im Amtlichen Theile von No. 8 des Preuß. Staats⸗Anzeigers.
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1849.
wurde gelesen und angenommen. Hierauf erschienen die Minister Stadion, Bach, Kraus und Thienfeld. Ein Protest des Abgeordne⸗ ten Borrosch gegen den Reichstags⸗Präsidenten wegen der Leitung der Debatten am Llsten v. M., wobei dessen Antrag auf Zusammen⸗ setzung einer Kommission zur Erhebung der Mißverhältnisse zwischen der Nationalbank und dem Staat nicht zur Verhandlung kam, wurde dem Hause mitgetheilt. Der Präsident gab die Erklärung als Rechtfertigung: daß er hierüber die Kammer befragte und diese jenen Antrag mit dem damals verhandelten Finanzgesetze wegen der Staats⸗ Anleihe von 80 Millionen in keinem Zusammenhange stehend ansah und hierüber entschied. Nachdem der Schriftführer Ullepitsch hier⸗ auf die Mittheilung machte, daß zum Abgeordnetenstande drei nen
Mitglieder hinzugekommen und eines abgegangen, jdaß die Gesammtzahl demnach 359 ist, wurden 9 Urlaubsgesuche vorgelesen. Der Abgeordnete Petranovich (Slawodalmate) bemerkte, daß durch das Uebermaß von Urlaubs⸗Ertheilungen die Thätigkeit der Versammlung besonders bei der hochwichtigen Berathung über die Grundrechte um so mehr gehemmt werden dürfte, als viele Deputirte ohnedies abwesend wä⸗ ren. In Folge dessen nahmen zwei Abgeordnete ihre Gesuche zurück. Den Abgeordneten Hagenauer (Triest) und Dolanski (Polen) wurden zwar din Urlaube bewilligt, den Deputirten Harmacy und Hryn Petrziezyn aber, welcher Letzterer angab, daß ihm zu Hause 2 Ochsen gestohlen worden (Lachen), wurden solche verweigert. Der Präsident machte die Eröffnung: daß für Winterberg der Abgeordnete Rosypal den Sitz im Hause eingenommen habe, und daß ein gleiches Recht der neue Abgeordnete für die Stadt Tarnow beanspruche.
Der Minister des Innern protestirte gegen die Zulassung eines zweiten Abgeordneten für Tarnow, weil eine Wahl von der Reichs⸗Versammlung zwar beschlossen, dieser Beschluß aber vom Mo⸗ narchen nicht sanctionirt und die Wahl vom Ministerium nicht aus⸗ geschrieben wurde. Pikoxf pflichtete der Ansicht des Ministeriums bei und stellte nach kurzer Einleitung den Antrag: Dem zweiten Vertreter für die Stadt Tarnow ist der Sitz im Hause nicht zu gestatten. Ziemialkowski wendet ein, daß obiger Reichstage⸗ Beschluß ein rechtsgültiger war, daß er sogar mit eminenter Majo⸗ rität gefaßt wurde. Er spricht für Aufrechthaltung desselben, um so mehr, weil es noch kein definitives Wahlgesetz gäbe, und weil das frühere Ministerium und auch der Abgeordnete Pillersdorf sich dahin ausdrückten, daß diese Wahl vorzunehmen und die Sanction des Monarchen zur Rechtsgültigkeit obigen Beschlusses überflüssig sei. (Murren.) Zbyeczwski, welcher am 21. Oktober diese Wahl bevorwortete, rechtfertigte seine damalige Begründung und berief sich ebenfalls auf Pillersdorf, der diese Wahl billigte, er gab übrigens zu, daß auch andere Städte, die in gleichem Verhält⸗ nisse mit Tarnow stehen, z. B. Pilsen, Kuttenberg, Budweis u. s. w., das gleiche Recht auf eine Vertretung im Reichstage hätten. (Bravo rechts und links.) Neuwall gab dies zu; er bemerkte aber, daß der Rechtstitel bei einer Wahl das Wahlgesetz ist, und daß ein Ge⸗ setz nur durch ein anderes ungültig erklärt werden könne. Der Be⸗ schluß des Reichstages vom 21. Oktober könne aber nur dann zum Gesetz erhoben werden, wenn er von dem versammelten Hause nach
zweiter und dritter Lesung angenommen und dem Monarchen zur Sanction vorgelegt und bestätigt wurde, was aber unterblieb. Borrosch häaͤlt sich ganz an das Formelle; er behauptet, daß das Wahlgesetz nicht dadurch umgeändert, wohl aber sehr ver⸗ bessert werden würde; er bemerkt ferner, wie sich ein Jeder bei Böhmen überzeugen könne, daß der Autor des Wahlgesetzes kein großer Statistiker gewesen sein möge, und daß es einem legislativen Körper allerdings zustehe, Veränderungen im Wahlgesetze vorzuneh⸗ men, wenn solches Mängel enthält, um so mehr, als von einer Ordonnanz⸗Regierung keine Rede sein könne. (Beifall.) Helfert greift die Gültigkeit des Reichstags⸗Beschlusses vom 21. Oktober an, weil solcher nie ausreichend ist, sobald keine Sanction des Mo⸗ narchen erfolgt; er bemerkt, daß es die Naivetät auf die Spitze treiben hieße, wenn in einem constitutionellen Staate das Zusam⸗ menwirken zweier gesetzgebenden Gewalten außer Acht gelassen wer⸗ den sollte. (Bravo.) Umlauft berief sich auf die bereits vorge⸗ nommenen Veränderungen des Wahlgesetzes seitens des Ministeriums, ohne das Haus befragt zu haben, ja, er behauptete, daß die Versamm⸗ lung nicht immer bei Beurtheilung der Wahlakte im Geiste der Wahl⸗ ordnung gehandelt habe (nein! nein), und da die Minister besonders den Paragraphen, welcher die Anwesenheit zweier Drittheile der Wahl⸗ nänner fordert, abgeändert habe, so sei dies ein Beweis von der Noth⸗ wendigkeit der Verbesserungen dieses Gesetzes, und zwar seitens des hohen Hauses, welches allein hierzu die Autonomie besitze. Neu⸗ mann widerlegt die früheren Redner; er sagt, es handle sich weni⸗ ger um die Zulassung eines neuen Vertreters als vielmehr um die Beantwortung einer Prinzipienfrage; er meint, ein einfacher Reichs⸗ tagsbeschluß wäre kein Gesetz, denn ein Gesetz könne nur von dem vereinten Volks⸗ und Fürstenwillen ausgehen. Die Aussprüche des ehemaligen Abgeordneten Pillersdorf erkenne er nicht als Autoritäts⸗ sprüche an; Pillersdorf sei damals nicht Minister gewesen, und es sei überhaupt erst die Frage, ob das vorige Ministerium diese Wahl wirklich ausgeschrieben habe? Wenn dies geschehen, so habe das Ministerium seine Pflichten überschritten, und den Volksvertretern stehe es zu, diese Pflichtverletzung zu rügen. Er giebt zu, daß das hohe Haus sein Recht gehabt haben möge, den obigen Beschluß zu fassen; er greife dieses. Recht nicht an, wohl aber das Prinzip, ob die Reichsversammlung überhaupt die Machtvollkommenheit besitze, einen einfachen Beschluß zum Gesetze zu erheben. Dem Abgeordneten Umlauft bemerkt er, daß die Modali⸗ tät einer Wahlordnung mit dem Wesen des Wahlgesetzes in keiner Harmonie stehe; er fordert ihn auf, die speziellen Fälle anzugeben, wo die Volksvertreter von dem Wahlgesetze abgewichen wären. (Großer Beifall.) Wienkowski erwähnt: daß zwar im Hause ein
Abgeordneter für den Wablbezirk Tarnow (der Bauerngrundwirth
Bogdas) Sitz und Stimme habe, aber durchaus nicht fähig 8 8 4
ehl! zur Ordnungz, die Interessen einer volkreichen Stadt fa. 8
ten, weil er weder die Hülfequellen noch die “ 8b. Ber⸗
hinreichend kenne. Kraus (Finanzminister) 6 erklärt
handlungs⸗Akten in dieser Angelegenheit nich gen,
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