1849 / 10 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

aber, daß er an der Ausschreibung einer Wahl für die Stadt Tar⸗ now seitens des Ministeriums mit Recht zweifelt, weil er als Mit⸗ glied desselben hiervon nichts wisse. Auch er erklärte sich für das Prinzip: daß jeder Beschluß erst nach dreimaliger Lesung im Hause und erfolgter Sanction gesetzliche Kraft habe. Schopf als Antragsteller hatte das Schlußwort und begründete noch einmal seine Pronosstion, daß ein zweiter Vertreter für den Wahlbezirk Tarnow nicht zuzulassen sei. Ueber diesen ins Italienische, Ruthenische und Böhmische (in letztere Sprache vom Rieger) übersetzten Antrag wurde mittelst Kugelung abgestimmt. Au der Abstimmung nahmen 226 Ab⸗ geordnete Theil; es ergaben sich für denselben 150, und gegen den⸗ selben 75 Stimmen, somit wurde die Zurückweisung des neuen Abgeordneten für Tarnow ausgesprochen.

Präsident Strobach theilt der Reichsversammlung die Nach⸗ richt mit, daß er zum Appellations⸗Rath in Prag ernannt wurde und sich somit in seinem Wahlbezirke einer neuen Wahl unterziehe. (Beifall.) Auf die Interpellation, ob auch für die anderen Depu⸗ tirten, welche Staatsämter annahmen, eine neue Wahl ausgeschrie⸗ ben wurde, erklärt der vorige Präsident Smolka, daß er diesfalls eine Note aus Ministerium erlassen habe. Der Minister des In⸗ nern bestätigt den Empfang dieser Note und erklärt, daß das Mi⸗ nisterium der Kammer das Recht nicht zugebe, in die Geschäfte ord⸗ nung Paragraphen aufzunehmen, welche ins Wahlgesetz gehören und so vom Monarchen erst sanctionirt werden müssen, daß es aber den einzelnen Ministern und Deputirten freistehe, sich einer neuen Wahl freiwillig zu unterziehen. b

Es werden darauf Interpellationen an das Ministerium verlesen. Eine Interpellation des Abgeordneten Pitteri lautet: Um die alten Schulden des lombardisch⸗venetianischen Königreichs und des König⸗ reichs Dalmatien zu liquidiren und zu tilgen, sei bekanntlich in Mai⸗ land eine eigene Hof⸗Kommisston niedergesetzt worden. Diese habe bisher nur einige von den betreffenden Staatsgläubigern gemeldete Forderungen liquidirt und getilgt. Da die Ruhe wieder hergestellt sei, so sollte die angeordnete Liquidirung und Tilgung oone Verzug fortgesetzt werden, damit die betheiligten Gläubiger, größtentheils dem österreichischen Staäate angehörig, zu ihrem Gelde gelangen. Aufgefordert von seinen Kommittenten, welche von dieser Liquidirung ihr Heil erwarten, stellt der Interpellant folgende Anfrage an das Finanzministerium: „Ob das Nöthige verfügt worden sei, damit mit der Liquidirung und Tilgung der obgedachten Forderungen ohne Ver⸗ zug vorwärts geschritten werde?“

Abgeordn. Petranovich aus Dalmatien erinnert an die Per⸗ sonalsteuer daselbst, welche ungerecht sei, da sie den Armen verhält⸗ nißmäßig mehr als den Reichen treffe, und um so drückender, da sie nirgends sonst als in Dalmatien, dieser ohnehin so armen Provinz, bestehe. Der Herr Finanzminister habe in Erwägung dessen auch be⸗ reits ihre Aufhebung zugesichert. Da jedoch bis jetzt zu einer Reali⸗ sirung dieser Zusage noch keine Anstalten getroffen würden, aber dringend nothwendig sei, die Befreiung Dalmatiens von diesem Aus⸗ nahms⸗Zustande so schleunig als möglich ins Werk zu setzen, so er⸗ laube er sich im Namen auch der übrigen Deputirten Dalmatiens, die Anfrage zu stellen an das Finanzministerium, ob selbes etwas zur Aufhebung dieser Steuer verfügt habe, oder wann es dieses zu thun gedenke. Je nach der Auskunft behalte er sich vor, nöthigenfalls darüber einen geeigneten Antrag zu stellen.

Abgeordneter Tomiczek weist nach, daß die jetzige Verarmung der Riesengebirgs⸗Bewohner und der gesammten Leinwand⸗Fabrica⸗ tion Böhmens in den hohen Eingangszöllen liege, die im Auslande auf derlei österreichische Fabrikate gesetzt seien. Die Folge davon sei, daß die Leinwandhändler lieber die weniger schwere, wenn auch schlechtere Leinwand aus Maschinengarn kaufen und die Garnhand⸗ spinnerei verarme. Er fragt deshalb an: 1) ob es dem Finanz⸗ Ministerium nicht möglich wäre, mit jenen Staaten, in welchen Oesterreich einen bedeutenden Leinwand⸗Absatz hatte und zum Theil noch hat, vorzüglich aber mit Rußland, vortheilhaftere Handelsver⸗ träge abzuschließen, damit die ungeheuren Eingangs⸗Zollsätze bedeu⸗ tend herabgesetzt oder wenigstens jenen gleichgestellt würden, welche die englischen Waaren daselbst entrichten? 2) ob es dem Ministerium nicht möglich wäre, die Einfuhrzölle auf englisches und überhaupt ausländisches Maschinengarn bedeutend zu erhöhen?

Der Finanzminister verspricht Antwort.

Hierauf besteigt Minister Stadion die Tribüne, um einige früher gestellte Interpellationen zu beantworten. Zuvörderst ant⸗ wortet er auf die betreffs der Entwaffnung in Niederösterreich am 20sten v. M. gestellte Interpellation Folgendes: ad 1) Als in den beklagenswerthen Oktobertagen die im Kaiserlichen Zeughause in Wien verwahrten Waffen die Beute eines Jeden wurden , der neh⸗ men wollte, und die Begriffe über Bürgerrecht, Bürgerpflicht unklar wurden, bewaffnete sich auch das Landvolk, und die Folge dieser all⸗ gemeinen Bewaffnung war Geringschätzung der Organe der vollzie⸗ henden Gewalt und ihrer Anordnungen und insbesondere Eingriffe in das fremde Eigenthum und Jagd⸗Exzesse aller Art. Um diesem der inneren Ruhe des Staates und der Sicherheit des Lebens und Eigen⸗ thums immer gefährlicher werdenden Uebelstande ein Ende zu machen, hat das niederösterreichische Landes⸗Präsidium im Einvernehmen mit dem Civil⸗ und Militairgouverneur von Wien die Entwaffnung des Land⸗ volkes angeordnet, eine Maßregel, welche der Ministerrath im Interrsse des allgemeinen Wohles nur billigen kann, und die auch von den Ge⸗ meinden selbst als heilsam anerkannt worden ist. Ad 2) Da der Ministerrath die allgemeine Bewaffnung als ein constitutionelles Recht nicht anerkennen kann, weil es in Oesterreich weder durch ein Gesetz zugestanden ist, noch in anderen constitutionellen Staaten besteht, und Ordnung und Ruhe gar nicht denkbar wären, wenn sieh Jedermann ohne Rücksicht auf Stand und staatsbürgerliche, so wie moralische Haltung bewaffnen könnte: so würde der Ministerrath ad 3) gegen seine Pflicht handeln, wenn er die von den Kreis⸗Aemtern im Grunde höheren Auftrags getroffenen Verfügungen widerrufen würde; ad 4) zumal die Entwaffnung nicht allgemein und rücksichtslos durchgeführt sondern ausdrücklich angeordnet wurde, daß J

. ng „daß Jene, welche bisher zum Besitze von Waffen und dem Tragen derselben nach dem Gesetze berech⸗ tigt waren, zur Ablieferung derselben nicht verhalten werden hülen h 86

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den Besitzern einzeln stehender Gehöfte, so wie Jenen, bei welche 88 stige besondere Rücksichten eintreten, die Belassung der Waffen 253 stehen sei, wenn gegen ihr staatsbürgerlichee Betragen kein Betngae obwalte. Ad 5) Durch diese Verfügung werden Iene, die bisher das Recht zum Besitze der Waffen gehabt und davon keinen Mißbrauch gemacht haben, die ihnen allenfalls abgenommenen Laffen wieder zurückerhalten. Sollte sich aber in einzelnen Fällen die Rückgabe un⸗ thunlich oder unzulässig darstellen, so wird den früheren Besitzern der Werth der Waffen, die nicht als corpora delicti, sondern aus an⸗ deren Gründen zurückgehalten wurden, vergütet werden, sobald sie darum beim Kreisamte einschreiten. Ferner antwortet der Minister des Innern auf die Interpellation des Abgeordneten Haimerl, die Verbesserung der Lage der Landschullehrer betreffend, daß die dies⸗ fälligen nöthigen Vorarbeiten bereits eingeleitet seien und dem Hause die Beschlüsse des Ministeriums nächstens werden mitgetheilt werden. Da dieser Gegenstand von hoher Wichtigkeit sei und bedeutende finanzielle Opfer erheische, so werde das Haus die Verzögerung um einige Tage begreifen.

Hierauf beantwortet Minister Thienfeld die Interpellation

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des Abgeordneten Rüber rücksichtlich des Bergbaues im Erzgebirge und namentlich in Joachimsthal. Das Ministerium wünsche die an vielen Orten zersplitterten Kräfte zu konzentriren, um mit Kraft durch Abteufung eines Schachtes und Herstellung zweckmäßiger Wasserheb⸗ und Förderungs⸗Maschinen einen regelmäßigeren Abbau der Teufen vorzubereiten. Es lasse sich zwar ein günstiger Erfolg dieses Unter⸗ nehmens nicht verbürgen, allein es gewährt doch einige Hoffnung, den Bergbau in Joachimsthal zu erhalten und dadurch den Bewoh⸗ nern jener Gegenden eine naturgemäße Erwerbequelle zu sichern, ohne dem Staatsschatze fortwährende beträchtliche Opfer aufzubürden. Den im Jahre 1826 den Privaten überlassenen, von diesen jedoch ganz aufgegebenen Zinnbau in Schlaggenwald hat die Regierung im vorigen Jahre an sich gebracht, und sie wird noch einige Versuche machen, um ihn ohne allzugroße Einbuße aufrecht zu erhalten. Finanzminister Kraus antwortet auf die Interpellation wegen der rium den Plan habe, den Zoll in Bezug auf dieselben zu erhöhen. Dieselbe stehe mit dem ganzen Zellsystem in zu naher Beziehung, als daß er bereits darüber eine andere Antwort geben könnte, als die, daß das Ministerium entschieden ist, in dem Schutze, welcher der Industrie durch die bisherigen Gesetze eingeräumt worden, nichts zu schmälern, und daß alle diejenigen Aenderungen, welche man vorschla⸗ gen wird, sehr reiflich erwogen und nur insofern vorgeschlagen wer⸗ den, als man die Beruhigung hat, daß jener Schutz nicht geschmälert werde. Wes insbesondere die Noth betrifft, die in einem Theile von Böhmen besteht, so war das bisher und wird immer der Gegenstand

besonderer Erwägung sein.

Szaͤbel las hierauf zum drittenmal das Finanz⸗Gesetz wegen der Staats⸗Anleihe von 80 Millionen vor; es wollten abermals meh⸗ rere Redner pro und contra sprechen, doch verzichteten sie aufs Wort. Borrosch aber produzirte wiederholt einen von 50 Mit⸗ gliedern unterfertigten Autrag: der Finanz⸗ Auslchuß möge be⸗ auftragt werden, einen Plen wegen der Regelung der Miß⸗ verhältnisse zwischen dem Staatshaushalte und der National⸗ bank zu entwerfen, weil Staat und Bank unabhängig sein müß⸗ ten, wenn besonders letztere wohlthätig wirken und ersterem die Möglichkeit gegeben werden solle, einen Staatsbankerott zu ver⸗ meiden. Der Finanz⸗Minister widerlegt die Furcht vor einem Staats⸗Bankerott und sagt: „Der Staat habe bessere Hülfsquellen und benöthige solcher unmoralischer nicht (Beifall); er erwähnt lobend des Verhältnisses zwischen Staat und Bank, welche letztere dem Va⸗ terlande große Die ste leistete, und behauptet, daß die Dividendt, welche bei der BankDirection noch gar nicht berathen wurde, irri⸗ gerweise zur Kenntniß des Pubtikums gelangte und zu sehr falschen Auslegungen führte. Hierauf wurde der Antrag verworfen und das Finanzgesetz wegen der 80 NMillionen in seiner dritten Le⸗

sung mit großer Majorität angenommen. Auf Antrag des Prä⸗ sidenten wurde beschlossen, daß die künftigen Sitzungen stets am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 10 bis 3 Uhr ab⸗ zuhalten seien. Schließlich wurde folgender Antrag des Abgeordn. Joseph Halm in der Kammer außgelegt:

Es ist in Steyecrmark öfters der Fall vorgekommen, daß einigen Personen, welche, ohne einen Priester zu sich zu rufen, ohne Beichte gestoben sind, nicht nur vom Ortspfarrer, sondern auch vem Fürst⸗ bischofe die feierliche Beerdigung, nämlich die priesterliche Begleitung und Einsegnung, verweigert worden ist, welches nicht nur den Ver⸗ wandten des Verstorbenen viele Unkosten und Verdrießlichkeiten, son⸗ dern in der ganzen Umgegend eine große Aufregung verursacht hat. Weiteres müssen jene Brautpersonen, welchen ein gesetzliches Ehehin⸗ derniß im Wege steht, die Dispens vom heiligen Vater erwirken, welches mit vielen Kosten und Zeitaufwand verbunden ist. Auch müssen in meiner Gegend jene Brautleute, welche die Nachsicht vom zweiten und dritten Aufgebot (Verkündigung) von der politischen Be⸗ hörde erhalten haben, noch überdies die Dispens vom Fürst⸗ bischofe beibringen. Endlich wurde auch einigen Personen ohne gegründete Ursache die Ehe von Seiten des Ortspfarrers verweigert. Um diesen Uebelständen zu begegnen, stelle ich den An⸗ trag, die hohe Reichs⸗Versammlung wolle beschließen: a) daß keine Leiche, wo die Todtenbeschau ordnungsmäßig vorgenommen und die Bewilligung zur Beerdigung beigebracht wird, die feierliche Beerdi⸗ gung mittelst Begleitung und Einsegnung von der Pfarrgeistlichkeit verweigert werden dürfe; b) daß nur die Civil⸗Behörden zur Er⸗ theilung der Nachsicht von Chehindernissen und vom Aufgebot be⸗ rechtigt sind; c) daß denen Brautpersonen, welche sich über die förm⸗ liche Abschließung des Ehevertrages vor der hierzu bestimmten Civil⸗ Behörde bei der Geistlichkeit legal ausweisen, die kirchliche Trauung nicht verweigert werden könne; endlich ) daß das Ehehinderniß der Schwägerschaft, welches bisher mit großen Kosten und Zeitaufwand nur in Rom gelöst werden konnte, entweder gänzlich aufgehoben oder wenigstens die betreffenden Konsistorien zur Dispensation autorisirt werden.

Wien, 7. Jan. Feldmarschall⸗Lieutenant von Welden ver⸗ öffentlicht in der Wien. Ztg. nachstehende zwei Armee⸗Büll tins:

„Zufolge einer eben erhaltenen Mittheilung von Sr. Durchlaucht dem Herrn Feldmarschall Fürsten zu Windischgrätz hat Hochselber sein Haupt⸗ quartier am 3ten d. M. nach Biecske und am 4ten nach Bia, vier Stun⸗ den von Ofen, verlegt. Am 3. Januar Nachmittags kam eine von dem ungesetzlich fortbestehenten ungarischen Reichstage an Se. Durchlaucht ge⸗ sendete Deputation im Hauptquartiere zu Biecske an, welche aber von Sr. Durchlaucht dem Feldmarschall als solche nicht angenommen und unbe⸗ dingte Unterwerfung als der einzige Weg bezeichnet wurde, fernerem Blut⸗ vergießen ein Ende zu machen. Der Banus hat mit dem ersten Armee⸗ Corps nach dem siegreichen Gefechte bei Moor, um den Rebellen Perezel, der sich nach der erlittenen Niederlage gegen Stuhlweissen⸗ burg zurückzog und seine Vereinigung mit dem Rebellen⸗Obersten Sekulich bewerkstelligen wollte, von dessen vermeintlicher Rückzugslinie nach Ofen abzuschneiden, seinen Marsch über Lovas Bereny fortgesetzt, wo⸗ durch Ofen am rechten Donauufer von unseren Vorposten umgeben ist. Feldzeugmeister Graf Nugent in Vereinigung mit Feldmarschall⸗Lieutenant Dahlen hat sich gestern, den 4ten, über Szalba⸗Egerszegg in der Richtung gegen Kanisa in Marsch gesetzt. Zur Vereinigung mit Warasdin blieb eine starke Besatzung in Lendva, zur Verbindung mit Steyermark eine Be⸗ satzung in Körmönd zurück, und das ödenburger und eisenburger Komi⸗ tar wird durch die mobile Kolonne des Oberstlieutenants Grafen Althann durchzogen, womit die Verbindung mit der Hauptarmee erhalten wird. Die von der Armee Sr. Durchlaucht des Fürsten Windischgrätz eingetroffenen

Nachrichten über die günstigen Operationen gegen Ofen und Pesth bestimm⸗ ten den Feldmarschall⸗Lieutenant Grafen Schlick, um in nebereinstimmung mit diesen offensiven Operationen zu handeln, gegen Miskolcz vorzurücken. Diesemn Femäß wurde am 26. Dezember 1848 die Brigade des Herrn „Sglaec. Grafen Pergen von Kaschau bis Hidas⸗Némethi vorge⸗ Ze welcher die Brigade des Herrn General-Majors Grafen Deym x Reserve bis Enpizki nachgefolgt war. Die Brigade Fiedler blieb in Sesen 885 SBesagung.. Am 2sten rückte die Brigade Pergen bis Forro, Stellu ge-; deym bis A. Novaj. Bei Forro hatte der Feind die erste 8 ellung eingenommen, und es waren daselbst nebst mehreren Geschützen 4 vMnisthe Legion und einige Hundert Husaren postirt. Beim Herannahen e. zog sich der Feind, ohne das Gefecht anzunehmen, zurück, b 8 sten wurde die Vorrückung gegen Miskolcz der Art kombinirt, daß e. rrigade Pergen durch eine Umgehung der feindlichen Stellung bei Szikszö deren linke Flanke und Rücken bedrohte, während die Brigade .nr die Front derselben an der Hauptstraße anzugreifen beordert war. Der Plan gelang; die Brigade Pergen, geführt von Major Baron Gablenz des

General⸗Stabs, griff Szikszö im Rücken an, wobei eine halbe Compagnie Hon⸗

veéed gefangen genommen wurde.

ö Eine andere Honvéd⸗Abtheilung wurde durch die Chevauxlegers der Avantgarde ereilt und gleichfalls gefangen. Die an der Straße vorgerückte Brigade Deym konnte sofort diesen Hrt ungehindert und mit klingendem Spiele passiren. Nachdem die Insurgenten mit bedeutenden Streitkräften die vortheilhafte Position an den Höhen bei Szilszo besetzt hatten, beschloß der Corps⸗Kommandant, trotz der vorgerück⸗ ten Tageszeit und der Ermüdung seiner Truppen, dennoch den Feind anzu⸗ greifen, um ihn aus der Nähe von Szikszö gegen Miskolcz zurückzudrän⸗ gen. Die sämmtliche Kavallerie mit einer 6pfündigen Batterie rück⸗ ten an der Straße gegen Miskolcz in der Ebene vor, und es entspann sich beiderseits ein lebhaftes Geschützfeuer, welches eine erfolg⸗ reiche Wirkung gegen die in Uebermacht aufgestellte feindliche Ka⸗ vallerie übte, so zwar, daß sie sehr bald die Flucht ergriff Große feind⸗ liche Infanterie-Massen nebst Artillerie und eine Husaren⸗Abtheilung hat⸗ ten sich auf dem Höhenzuge westlich der Straße festgesetzt. Die Brigade Pergen mit der Raketen-⸗Batterie wurde beordert, diese Höyen zu erstürmen, welches auch mit dem günstigsten Erfolge geschah; nur die einbrechende Nacht rettete den Feind von der gänzlichen Niederlage. Dieses Gefecht kostete dem Corps des Feldmarschall⸗Lieutenants Schlick nur fünf Verwun⸗ dete. Der Verlust des Feindes ist bedeutend, und es wurden von demselben 85 Mann, darunter 1 Offizier und mehrere Unteroffiziere, gefangen ge⸗ nommen. Wien, den 5. Januar 1849. Der Militair⸗ und Civil⸗Gouverneur: Welden, Feldmarschall⸗Lieutenant.“ „Das Hauptquartier Sr. Durchlaucht des Feldmarschalls Fürsten Win⸗ dischgrätz stand am 4. Januar in Bia, 3 Stunden vor Ofen, das 1ste Armee⸗Corps in Tetenv und Promontor, das 2te in Budaörs und nächste Umgebung, das 3te in Bia und Koncurreny. Aus dieser Aufstellung wird morgen gegen Ofen vorgerückt. Beim Vorrücken des 1sten Armee⸗Corps von Marton⸗Vasar gegen Teteny unweit Hanßabeg hat den 3ten gegen Mittag der Banus einen Zusammenstoß mit dem Feinde gehabt, welch letz⸗ terer einige Batterieen auf den Höhen vorbrachte und damit auf große Entfernung das Feuer eröffnete. Das 1ste Armee⸗Corps erwiederte das⸗ selbe beim Näherkommen überaus lebhaft und der Corps⸗Kommandant ließ sogleich die Division Hartlieb links im Staffel vorgehen und bedrohte da⸗ durch die Rückzugslinie des Gegners um so mehr, als auch vom 2ten Ar⸗ mee⸗Corps bei Bia die daselbst anwesende Kavallerie⸗Brigade rechts entsendet worden war, wodurch ein Abdrängen des Feindes von Ofen um so wahrschein⸗ licher wurde. Die Magyaren, dem Banus an Streitkräften überlegen, zogen sich rasch gegen Promontor zurück, welchen Ort sie heute auch räumten und die Höhen von Ofen besetzten. Gestern fand sich in Bieske eine Deputation des ungarischen Reichstages ein, bestehend aus dem ehemaligen Minister⸗ Präsidenten Grafen Louis Batthianv, dem Bischof Lonovits, dem Grafen Mai⸗ lath und dem gewesenen Minister Deak. Die Deputation wurde als solche nicht angenommen und Graf Batthiany gar nicht vorgelassen. Es wurde ihr ganz lakonisch bedeutet, daß nur von unbedingter Unterwer⸗ fung die Rede sein könne, und jeder andere Antrag ist ein⸗ für allemal ent⸗ schirden abgelehnt worden. Generalmajor Götz begann am 341. Dezember von Jablunka aus die Offensive, besetzte am 31sten mit der Hauptkolonne Czaäzé und mit einer Umgehungs⸗Kolonne unter Hauptmann Schewitz das Dorf Thursowka. Am 1. Januar rückten beide Kolonnen nach Neustadtl vor, welchen Ort der Feind verlassen und bei Budatin und Silein Stel⸗ lung genommen hatte, um den brodner Engpaß und den Uebergang über die Waag zu vertheidigen. Am 2. Januar griff die Kolonne des Generals Götz die Rebellen an. Letztere waren 3 Bataillone Honvéd, einige Tau⸗ send Nationalgarden, 14 Kanonen und eine Abtheilung Honvéd⸗Kavallerie stark. Durch Umgehungs⸗Kolonnen im Rücken und der rechten Flanke angegriffen, zog sich der Feind nach einem mehrstündigen Gefechte, wobei ihm 2 Kanonen demontirt wurden, so eilig über die Waag nach dem tu⸗ roczer Komitate zurück, daß ihm nur wenig abgenommen werden konnte. Eben so laufen aus Pancsova vom 31. Dezember 1848 höchst günstige Nachrichten für die Fortschritte der K. K. Truppen im Banate und der un⸗ teren Donaugegend ein. Oberst Baron Wernhardt zeigt nämlich dem hohen Kriegsrathe in Temeswar an, daß er den 24. Dezember Deutsch⸗Bogsan in eigener Person, Wallachisch⸗Bogsan und Reschitz aber durch Rittmeister Dlauhowesky und Hauptmann Rayxokrak angreifen ließ und diese aufstän⸗ dischen vom Feinde stark besetzten Ortschaften nach mehrstündigem Gefechte und Eroberung von sechs Geschützen nebst drei vollständigen Bespannungen eingenommen habe. Oberst von Mayerhofer hat in Pancsova das Kom⸗ mando des Obersten von Supplicatz übernommen und ist mit 20,000, dar⸗ unter einige Tansend Serben, bereit, die Offensive zu ergreifen. Wien, den 6. Januar 1849. Der Militair⸗ und Civil⸗Gouverneur: Welden, Feldmarschall⸗Lieutenant.“

Ates Armee⸗Bülletin. Se. Durchlaucht der Feldmar⸗ schall Fürst Windischgrätz ist am 5ten d., Mittags, an der Spitze der Kaiserlichen Truppen ohne Schwertstreich in Ofen und Pesth ein⸗ gezogen. 3

Die näheren Umstände dieses Vorganges werden folgen. Wien, den 7. Jonuar 1849. Der Militair⸗ und Civil⸗Gouverneur. Welden, Feldmarschall⸗Lieutenant.

Olmütz, 3. Jau. (Oest. C.) Fürst Paul Esterhazy, der durch mehrere Wochen von der Partei Kossuth's in seinem Schlosse zu Ei⸗ senstadt förmlich gefangen gehalten war, ist durch das siegreiche Vor⸗ rücken der Kaiserlichen Truppen im Königreiche Ungarn aus dieser seiner Haft befreit worden, worauf er es für seine erste und angele⸗ gentlichste Pflicht hielt, mit seinem Sohne, dem Fürsten Nikolaus, nach Olmütz zu eilen, um Sr. Majestät dem Kaiser die Huldigung seiner Treue und Ergebenheit darzubringen. Zu gleichem Zwecke begab sich Graf Louis Szeeseny, die ihm durch unseze siegreichen Truppen wiedergegebene Fretheit benutzend, an das hiesige Hoflager. Auch Fürst Adolph Schwarzenberg war in den letzten Tagen hier, um Sr. Majestät dem Kaiser seine Ehrfurcht zu bezeugen. Der K. K. Gesandte im Haag, Graf Moritz Esterhazy, ist hier angekommen. Dem Vernehmen nach, soll ihm die sehr ehrenvolle und in den ge⸗ genwärtigen Zeiten wichtige Sendung nach Gaeta zugedacht sein. Freiherr von Handel, der bisher als Legations⸗ Rath bei der K. 888 Gesandtschaft in Berlin verwendet war, verweilt gleichfalls seit kur⸗ zem hier und soll, wie es heißt, als Geschäftsträger nach Stuttgart gehen Ihre Kaiserl. Hoheiten die Herren Erzherzoge Joseph und Albrecht haben dem Hochwürdigsten Herrn Fürst⸗Erzbischofe die Ehre eines Besuches erwiesen.

Bayern. München, 5. Jan. Die Mün ch. Ztg. enthält unter der Ueberschrift: „Die Angriffe auf die bayerische Regierung“, nachstehenden Artzkel: 1 1

„Die bayperische Regierung hat in neuester Zeit Beschuldigungen erfahren, die, wenn begründet, Jeden, der für die Wiedergeburt des deutschen Gesammtvaterlandes und für die Ehre der näheren baype⸗ rischen Heimat ein warm fühlendes Herz im Busen trägt, mit dem 885 sten Schmerze erfüllen müßten. Die bayerische Regierung, 9 118. folge Sonderinteressen und suche auch andere Regierungen in 1 e. politik zu verflechten; sie sei mit ihrem Beitrage zur Flotte noch Rück⸗

8 24½ 1 fanganahme der Grund⸗ stande; ihr Bevollmächtigter habe bei der Empfangen Mißton in die

rechte allein eine Erklärung abgegeben, die. b schöne Scene brachte; endlich dieser Bevollmächtigte EET“ bayerische Ministerium des Aeußern bei 89. Rie canninistlnem 86 Vervollstän⸗ Angelegenheiten beglaubigt worden. ir 2 B lstän⸗ t ichni 3 s großes Unrecht Baverns und seiner digung dieses Verzeichnisses noch ein andere 8e c. im Wernerdeh aft machen, welches darin besteht, zweien, 3 rwirklichung Regierung nanhasen chens rührigen und es damit gleich wohlmeinenden arteien als ein Hinderniß im Wege zu stehen, daß mit jedem Mittel ent⸗ werden zu müssen scheint. Bagyern ist, während in so vielen Gegen⸗

den Deutschlands politische Schwäche und Anarchie sich kundgaben, nicht

nur selbst in geregelter Ordnung verblieben, es konnte auch dazu mitwir⸗ ken, die anderwärts gestörte Ordnung wiederherzustellen; ein Unrecht, wel⸗

bbes welche den Weg zur deutschen Einheit in gänzlicher Auflö⸗ 9

jung alles Bestehenden erblicken, nie verzeihen werden. Gleicherweise macht

man es Bavyern zum harten Vorwurfe, daß es nicht sofort und ohne Wei⸗

zusetzen, unbedingt auf die Pläne einer Parkei eingehen will, welche von denjenigen selbst desavouirt, zu deren Gunsten wirken zu wollen sie vor⸗ giebt, durch Einführung eines erblichen Herrscherthums, den Einheits⸗ staat an die Stelle des Bundesstaats und an jene der Gleichberechtigung der deutschen Volksstämme die Unterordnung aller unter Einen setzen möchte. Es ist gewiß mehr als sonderbar, wenn der bave⸗ rischen Regierung Sonderbündelei nachgewiesen werden will, daß dieselbe andere Negierungen veranlaßt habe, ihre Ansichten über Ver fassungsfragen kundzugeben. Sollen bei einem Werke, das, wie alle Verständigen schon längst fühlten, nur durch allseitiges Zusammenwirken zu Stande kommen kann, die Regierungen allein, sie, die Hauptbetheilig⸗ ten, gan; unthätige Zuschauer sein und nicht einmal durch vorbereitende Verständigung den Endabschluß des ganzen Werkes wesentlich fördern dürfen! Sollte vollends ein Vorwinf hieraus von jener Seite erhoben werden können, welche, wie dies in der Fr. O P. Ztg vom 20sten d. M. geschah, eine „Verständigung unter den ersten deutschen Höfen“ so über⸗ aus wünschenswerth findet? Letzteres soll freilich gerade zur Förderung eines Projektes dienen, gegen welches gerichtet gewesen zu sein die inkri⸗ minirten Schritte der baverischen Regierung speziell bezeichnet werden. Also nicht die Sache, sondern der Effelt müßte hier entscheiden. Ein interessan⸗ tes Pröbchen politischer Logit des Jahres 1848! Daß Bavern den Matrikularbeitrag für die Flotte nicht eigens geleistet hat, erklärt sich wohl sehr einfach daraus, daß es, so viel uns bekannt ist, einen als liquid anerkannten Anspruch an die Reichskasse von weit höherem Betrage zu machen hat. Es dürfte seinen Flottenbeitrag an jener Gegenforderung in Abrechnung zu bringen um so mehr besugt sein, als die Ausgaben für die Flotte groößtentheils erst später werden zu geschehen haben. Wenn diese Abrechnung noch nicht bereinigt ist, so liegt die Schuld davon we⸗ nigstens nicht an der baverischen Regierung. Was die mangelnde Instruc⸗ tion des baverischen Bevollmächtigten zu einer Erklärung über die Grund⸗ rechte betrifft, aus welchem Umstande man anfangs in rührender Weise eine Ausnahme zu machen beliebte, die „in die schöne Harmonie des feier⸗ lichen Abends den einzigen Mißton“ gebracht habe, so ergiebt sich schon jetzt, daß alle Bevollmächtigten in ganz gleichem Falle waren, solche etwa ausgenommen, welche zu förmlichen Protesten im voraus ange⸗ wiesen waren. Jedem, der die Gesetzesvorlagen und Regierungsmaß⸗ regeln in Bavern während der letzten Monate verfolgt hat, muß es übri⸗ gens klar sein, daß die baverische Regierung nicht minder als die hohe Versammlung zu Frankfurt in den Prinzipien der Grundrechte“ die Grundlage des ganzen künftigen öffemlichen Rechtszustandes erblicke. Wenn endlich getadelt wird, daß Bayern den gegenwärtigen Bevollmächtig⸗ ten durch sein Ministerium des Aerußern bei dem Reichs⸗Ministerium des Aeußern beg aubigt habe, so kann die erste Hälfte dieses Tadels kaum ernstlich gemeint sein, da die Verbindungen zwischen der Neichs⸗Central⸗ gewalt und den Einzelstaaten in allgemeinen Reichs Angelegenheiten bisher durchweg durch die Organ des Reichs⸗Ministers der auswärtigen Ange⸗ legenheiten auf der einen Seite und der Minister des Aeußern jedes Einzelstaates (und so auch Bayverus) auf der anderen Seite unterhalten wurden und stattgesunden haben. Was die Be⸗ glaubigung beim Reichs⸗Ministerium des Auswärtigen anbelangt, so diene hier zur Auftlärung für Nicht⸗Eingeweihte die Bemer⸗ kung, daß nur ständige Bevollmächtigte bei dem Staats Ober⸗ haupte selbst beglaäubigt werden, blos stellvertretende aber und ein solcher ist zur Zeit der baverische in Frankfurt nur bei dem Mini⸗ sterium. Bei Klüber und Martens ist darüber näaherer Aufschluß leicht zu finden. Hierzu kommt noch, daß zur Zeit der fraglichen Beglaubigung, wie auch jetzt noch die Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern, in einer Hand vereinigt waren. So zerrinnen jene von blindem Parteihasse eingegebenen Beschuldigungen. Eine wahre Sündfluth anderer, die in den Organen der schon erwähnten Partei in buntem Durch⸗ einander aufgetaucht sind, können wir füglich übergehen, da sie durch die inneren Widersprüche, an denen sie leiden, sich gegenseitig von selbst aufhe⸗ ben und zum Theile an sich schon Ungereimtheiten solcher Natur in sich schließen, daß es absolut unmöglich ist, in eine ernstliche Debatte darüber einzugehen. Wir stimmen in diesem Punkte vollkommen dem bei, was die Allgemeine Zeitung bereits darüber gesagt hat. Zum Schlusse nur noch eine allgemeine Bemerlung. Wer glaubt, daß Recht und Billig⸗ keit etwas mehr seien als leere Worte, der wird auch den Grundsatz aner⸗ kennen müssen, daß für die Schaffung eines Werkes, an dessen Solidität und dauernden Bestand alle Theile ein gleich hohes Interesse haben, auch alle Kräfte benutzt, die Betheiligten gehört werden müssen, weil eben nur darin die Bürgschaften der Festigkeit und der Dauer liegen können. Wenn nun der eine Theil dem anderen seine Meinung aufsrängen, den anders⸗ meinenden eben wegen seiner verschiedenen Ansicht verdächtigen will, so würde damit die Freiheit der Meinung eben so gewiß aufgehoben, als das Zusammenkommen der Einigung und Verständigung erschwert, wo nicht unmöglich gemacht werden.

(A. Z.) Ein an die Kommandos und Abtheilungen ergange⸗ es Kriegsministerial⸗-R skript bringt jene Paragraphen der Dienstes⸗ orschriften in Erinnerung, durch deren Befolgung die Disziplin und Mannszucht im Hrere gewahrt, das Ausehen und Vertrauen der Vor⸗ gesetzten gegenüber den Unterg⸗ benen erh. ten und den Sesetzen die gehörige Achtung verschafft wird. Mitt Recht wird auf beharrliche Ansübung der Disziplinargewalt, gepaart mit strenger Gerechtigtei und Unparterlichkeit gegen jeden U ttergebenen, bingewiesen und dar⸗ auf aufmerksam gemacht, wie unzeitige Nach sicht durch Bepünstigung einzelner Straffälligen in Nachlassung des Vollzuges oder Eintrages der verhängten Disziplinarstrafen nothwendig zu den der Mannezucht nachtheiligsten Inkonsequenzen führe, ein Mißtrauen der übrigen durch solche Ausnahmen in ihrem gerechten Anspruche auf eine gleichmäßige Behandlung beei trächtigten Untergebenen in den Vorgesetzten errege und dadurch des letzteren Wirksamkeit auf die Handbhabung der Manns⸗ zucht lähme.

Baden. Karlsruhe, 6. LSg (Karlr. Ztg.) Nach⸗ stehende Adresse, die sich, ohne vorangegangene Bekanntmachung, in

teres jetzt, wo es gilt, dem neuen deutschen Verfassungsbaue die Spitze auf⸗

, 8

kurzer Zeit mit zahlre chen Unterschriften bedeckt hatte, ist heute Ihren

Königlichen Hoheiten dem Greßherzog und der Großherzogin von ei⸗ ner Deputation der Unterzeichner überreicht worden:

„Ew. Königlichen Hobeiten,

Durchlauchtigstes, gnädigstes Fürstenpaar!!“”“

„Die Kunde von dem Unglücke jenes Eisenbahn⸗Zuges, worauf Se.

Großh. Hoheit der Prinz Friedrich und Se. Durchl. der Fürst zu Fürsten⸗

berg gegen Olmütz fuhren, und dit glückliche Rettung dieser beiden eben so

(hhoch geachteten, als geliebten Fuͤrsten haben unter der hiesigen Einwohner⸗

schaft die lebhafteste Theilnahme erregt. Indem wir ehrfurchtsvollst Unter⸗ zeichnete der himmlischen Vorsehung, welche auch bei dieser Gelegenheit sichtbar über unser erhabenes Furstenhaus gewacht, den innigsten Dank dar⸗ bringen, fühlen wir uns gedrungen, unsere aufrichtigste Freude Ew. Königl. Hoheit noch besonders auszudrüͤcken und Allerhöchstdieselben ehrfurchtsvollst zu bitten, den thenren Geretteten bei ihrer Rückkunft diese unterthänigste

Adresse huldreichst mittheilen zu wollen. Der Himmel beschütze auch ferner⸗

hin unser geliebtes Regentenhaus und belohne dadurch all die Wohlthaten,

welche Ew. Königl. Hoheiten in so reichlichem Maße und in jeder Weise Höchstihren treuen Unterthanen zufließen lassen. 8

In tiefster Ehrfurcht zeichnen 8

Ew. Königl. Hoheiten

b G unterthänigste.“ Folgen die Unterschrift a.g s, Eh. e

Frrankreich. Nation al⸗-Versammlung. Sitzung vom 6. Januar. Vice⸗Präsident Havin eröffnet die Sitzung um 2 ½ Uhr.

Das Prolokoll wird verlesen und genehmigt. Eine bedeutende Zahl von Deputirten verlangt Urlaub. Bewilligt. Die Versammlung nimmt die Gefängniß⸗Arbeitsfrage wieder auf. Die Debatte war beim Artikel 2 des Gesetz⸗Entwurfs stehen geblieben, der im Gegen⸗ satze zur provisorischen Regierung die Arbeit mit der Bedingung in den Gefängnissen wieder einführt, daß sich die Gefängniß⸗Dirertionen wegen des Absatzes der Produkte an die Handelskammern der betref⸗ fenden Städte wenden. De Rancé erhebt sich gegen diese Be⸗ schränkung der Staatsgewalt. Erv giebt dem Plane Senard's, welcher jene Produkte für die Staats⸗Consumtion vorbehielt, den Vorzug. D a⸗ beaux findet die Klagen der Privat⸗Industrie keinesweges übertrieben und fürchtet, der Gesetz⸗Entwurf werde die jetzigen Industrieherren bedru⸗ tenden Verlusten aussetzen, welche mit Gefängniß⸗Direktoren Verträge ab⸗ geschlossen. Jedenfalls müsse man diese Verträge treulich erfüllen. Roulier: Das gehöre in den Artikel 6 und man stehe noch beim Artikel 2. Stourm räth, den Artikel und den ganzen Entwarf anzunehmen. Er verliert sich in lange ökonomische Betrachtungen. Rour Carbonnel und Senard verttzeidigen Jeder ihre Ent⸗ würfe. Nach Senard's Vortrag kommen Interpellationen wegen der Affairen Louis Bonaparte's zu Straßburg und Boulogne an die Reihe. Malleville betritt die Tribüne und entschuldigt sich zuvör⸗ derst, daß er den Lauf der Verhandlungen durch eine Interpellation störe. Seit längerer Zeit, fährt er fort, brachten die Journale Mit⸗ theilungen, welche ihn mehr oder minder verdeckt anklagten, öffentliche Papiere unterschlagen oder sich sonstwie bei gewissen Unternehmun⸗ gen betheiligt zu haben. „So lange diese Mettheilungen von Pri⸗ vat⸗Organen ausgingen,“ fährt er fort, „hielt ich sie nicht der Wider⸗ legung werth. Heute Vormittag aber bringt die Liberté einen Brief von ünserem Kollegen Germain Sarrut, welcher mich geradezu der Unter⸗ schlagung gerichelicher Papiere und der Urdeberschaft an der Expe⸗ dition von Boutogne anklagt. (Der Erminister liest den Brief vor.) Ich gestehe, meine Herren, daß ich nie daran dachte, daß ich mich jemals würde gegen den Verdacht des Diebstahls öffentlicher Po⸗piere zu rechtfertigen haben, und ich besteige die Tribüne, um meinen An⸗ kläger zur Aufklärung herauszufordern. Die Aktenstücke, welche sich auf Straßburg und Boulogne beziehen, sind von mir nach meinem Eintritt in das Ministerium eingeschlossen und versiegelt worden und befinden sich noch unter diesem Verschlusse. Ich habe nicht in deren Herausgabe gewilligt, weil ich diese Papiere für viel zu wichtig hatte. Ich erklaäͤre daher Jedermann, der es wagen sollte, zu behaupten, Herr von Mallrville habe diese Papiere unterschlagen, für einen Lügner. (Bravos.) Leon Faucher, Minister des Junern: „Die Worte des ehrenwerthen Herrn von Malleville bedürsen keiner Bestätigung. Seine Ehre angreifen, hieße die Ehre des ganzen Kabinets a greifen. Ich bestätige hiermit, daß die in Rede stehenden Papiere noch unter Siegelliegen und es bleiben werden. Nicmand wird seine Hand daran legen, denn sie gehören dem Staate.“ (Bravos.) Germain Sarrut: Wahr⸗ beit werde Wahrheit bleiben. Er habe den Bürger Malleville nicht persönlich angegrissen und sei nur ohne seine Veranlassung in de Ta⸗ gespresse geworfen worden. Der Redner giebt eige lange Darstel⸗ jung des Tagesgewäsches unter hundert Unterbrechungen. De⸗ Ge⸗ genstand scheint erledigt. Dupont (aus Bussac) wünscht aber nun seinerseits das Kabinet zur Rede zu stellen, warum Herr von Malle ville aus dem Kabinet geschieden, ohne daß sich das Kab net selbst auflöste? Malleville erwiedert sehr ausweichend und versichert nur der Versammlung, daß kein politisches Motiv seinen Austritt herbei⸗ geführt habe. Nach einigen Bemerkungen Dupont’s und Fau⸗ cher's läßt Marrast die Debatte fallen und schließt die Sitzung

um 6 ¼ Uhr ohne bestimmte Beschlüsse.

Paris, 6. Jan. In den Konferenzsälen der National⸗Ver⸗ sammlung wiederholt sich das Gerücht, daß der Präsident eine Rund⸗ reise durch Frankreich, namentlich nach Lyon, Bordeaur, Marseille und in die Da phinée, machen werde. Die Herren Thiers und Molé, seit dem 24. Februar die besten Freunde, speisten gestern Abend an der Tafel des Präsidenten Bonaparte. Nach der Tafel hatten mehrere hier sich aufhaltende Engländer, Zeitungskorrespondenten und andere Gentlemen, die Ehre, dem Präsidenten vorgestellt zu werden. Die Behauptung einiger Blätter, daß Armand Marrast und Ledru⸗Rollin mit Louis Bonaparte einige Unterredungen gepflogen hätten, wird heute für ungegründet erklärt. Gestern Vormittag empfing Louis Bonaparte in seinem Präsidentschaftshotel eine poln sche Deputa⸗ tion. General Rybinski stellte dem Präsidenten die Stabs⸗ offiziere und sonstigen Notabilitäten der Revolutions⸗Armee vor, die sich unter der Deputation befanden und unter denen man nament⸗ lich den General Sierawski und den Obersten Zalewoki, der funfzehn Jahre auf Kuffstein in Haft gewesen, bemerkte. Olizar, Mitglied des ehemaligen polnischen Senats, stellte dem Präsidenten die Mit— glieder der chemaligen polnischen Kammer vor, die sich in der De⸗ putation befanden. Mickiewicz, der bekannte Dichter, hielt die An⸗ rede, welche im Wesentlichen folgendermaßen lautete: „Herr Präsi⸗ dent der französischen Re ublik! Gott hat, indem er Sie durch die Stimme des Volks zum ersten Beamten einer großen Nation berief, der Welt die Macht der Nationalgefühle enthüllt. Diese Gefühle beginnen bereits die künstlichen Combinationen individueller oder ein⸗ seitiger Partei⸗Politik zu beherrschen. Ihre Popularität, Auedruck der Volkshoffnungen für die Zukunft und der volksthümlichen Vereh⸗ rung wahrer Größe der Vergangenheit, welche den Fortschritt darstellt, der stets zu den Wünschen eines Volkes gehören wird, so wie die Idee der öffentlichen Ordnung, welche stels die Grundbedingung des Wohl⸗ standes einer großen Nation war, ist und sein wird, diese Populari⸗ tät bringt der Regierung des Landes neue Kraft. Sie haben diese neue Kraft dem Dienste der Republik gemweiht. Es wird von der Repurlk abhängen, die Thätigkeit dieser neuen Kraft so weit auszu⸗ dehnen, als sich die volksthümlichen Sympathieen für Alles erstrecken, was die napoleonische Epeche wirklich Heroisches und die französische Revolution wirklich Progressives boten. Die morglischen Gränzen dieser volksthümlichen Sympathiren bleiben dem Berechnungsgeiste der gewöhneichen Polit ker unerreichaar; Gott allein kennt die Ge⸗ heimnisse, welche sich in den Seelen der Völker bewegen. Der reine Geist erräth und der Heldenmuth bekundet sie, indem er die Idee der Zeit verwirklicht. Wir sprechen in der Ueberzeugung zu Ihnen, daß wir die Mei⸗ nung des polnischen Volkes und vieler Millionen unserer slavischen Brüder vertreten. Wir wollenunseren Geist zum Allerhöchsten erhebenund ihn bitten, daß er Sie in Erfüllung Ihres Amtes segnen möge, welches eben so unermeßlich ist, als die Kraft, die Ihnen das moralische Gefühl des französischen Volks und aller mit ihm verbündeten Völker ver⸗ leiht. Louis Napolcon! Möge der Geist des Helden, dessen Na⸗ men Sie tragen, Sie in Ihren Inspirationen leiten!“ Auf diese Anrede antwortete der Präsiden, daß sie ihm beweise, wie richtig die Polen seine Stellung auffaßten. „Franzose vor Allem“, sagte er, „vereinige ich mich mit Frankreich in seinen lebhaften Sympa⸗ thieen für Polen und wünsche, deß diese Sympathie von allen Völ⸗ kern getheilt werden möge.“ Dann wandte er sich an einzelne Mit⸗ glieder der Deputation und erkundigte sich nach den Gründen, welche die politischen Parteien der Emigration spalte, so wie nach den materiellen Bedürfnissen der Flüchtlinge.

Großbritanien und Irland. London, 5. Jan. Als muthmaßliche Nachfolger Lord Auckland's in der Stelle eines

ersten Lords der Admiralität werden jetzt außer Lord Normanby auch noch Lord Hatherthon (der ehemalige Herr Littleton), früher einmal Staatssecretair für Irland, oder das Parlamentsmitglied für Ports⸗ mouth Fr. Baring, der unter Lord Melbourne Kanzler der Schatz⸗ kammer war, genannt.

Man versichert, daß Lord Palmerston entschlossen ist, gegen Rosas mit Ernst aufzutreten. Mit dem nächsten Paketschiff sollen Instruct onen an das britische Geschwader im La Plata abgehen, welche demselben ein energisches Verhalten vorschreiben würden.

Die Times ist sehr zufrieden mit den neuesten Nachrichten aus Ostindien, nach denen seit dem Rückzug Schihr Singh's über den Dschenab der ganze Landstrich zwischen diesem Flusse und dem Sut⸗ ledsch, der wichtigste Theil des Pendschab, vollständig im Besitz der Engländer sich besindet. Die vollständige Besiegung der Insurgenten setzt die Times als gewiß voraus, wenn auch die Zeit, wo diese vollendet sei, sich noch nicht mit Bestimmtheit voraussagen lasse, und nennt es ein Glück für die englische Regierung, daß die Shiks selbst durch ihr Benehmen die Sieger in den Stand setzten, ohne Rücksicht auf sie die Politik zu befolgen, welche den Interessen beider Länder am besten entspreche.

Der Friedensverein, der die Errichtung von Schiedsgerichten zur Beilegung der zwischen Nationen ausbrechenden Streitigkeiten erzielt, ist in den Provinzen sehr thätig und veranlaßte in den letzten Tagen Versammlungen in Warrington, Rochdale, Bolton, Preston, Liverpool, Stockport und Newark, um die öffentliche Meinung zu Gunsten seines Projekts, das auch Herr Cobden in nächster Session vor das Parlament bringen will, zu bearbeiten.

In Irland ist am 3. Januar auch noch, außer in den Graf⸗ schaften Down und Antrim, wegen der dort häufigen Brandstiftun⸗ gen, in einem Theile der Grafschaft Donegal, wo in neuester Zeit mehrere Mordthaten vorgefallen sind, das Gesetz zur Erhaltung des Landfriedens in Kraft gesetzt worden. Es wird demzufolge Extra⸗ Polizeimannschaft, welche von der Gemeinte erhalten werden muß, dort in abgehen.

Belgien. Brüssel, 7. Jan. Die Emancipation will aus sicherer Quelle wissen, daß der Papst Italien nicht verlassen wolle. Wenn er sich von Gaeta entferne, so werde er nach Civita⸗ vecchia gehen, um sich in seine Staaten zurückzuverfügen.

Italien. Rom, 27. Dez. (A. Z) Die Deputirten waren gestern doch zusammengerufen worden, und die Frage in Betreff der Costituente wurde mit großer Leidenschaft bevandelt. Pantaleoni, der sich als Mamianvs Freund gegen dieselbe aussprach, konnte nicht zu Worte kommen. Meyer aus Ferrara wies das Unberechtigtsein der Kammer zu deren Errichtung nach. Unterstützt wurde sie nicht blos durch Sterbini, sondern auch durch Armellini. Dagegen scheint man die Giunta fallen lassen zu wollen. Gestern Abend wurde eine Sitzung bei geschlossenen Thüren abgehalten, deren Resultat noch nicht bekannt ist. Gallieno hat den Oberbefehl der Civica niederge⸗ legt, weit er bei dem ltzten Krawalle hintergangen und überrascht worden war. Generalmarsch hatte er schlagen lassen, um den Um⸗ trieben der Republikaner eine Sicherheitsgewalt entgegenzusetzen, und zu Petitionirung der Costituente war sein Appell gemißbraucht wor⸗ den. Da jede Petitionirung mit bewaffneter Hand verbreche⸗ risch ist, so hat er sich augenblicklich zurückgezogen. Gestern war Fürst Piombino an seiner Statt gewählt worden, der aber abgelehnt hat, und nun scheint Titoni, ein Mercante di Campagna, an die Reihe zu kommen. Der Papst besteht in sei⸗ nem Manifest auf Einsetzung der am 27. November ernannten Go⸗ vernativ⸗Kommisston. Wie diese es aber machen soll, um zu Func⸗ tion zu gelangen, ist nicht abzusehen. Kardinal Macchi soll daher dem Papste die Alternative gestellt haben, entweder fremde Truppen zur Herstellung der Ordnung herbeizuziehen oder abzudanken. Der von ihm auf das Evangelium geleistete Schwur laute auf unver⸗ kürzte Erhaltung der weltlichen Herrschaft des heiligen Stuhls, und da diese gefährdet sei, so müsse jedes Mittel aufgeboten werden, um zu retten, was sich noch retten lasse. Daß dieselbe jeden Tag mehr geschwächt oder wenigstens belastet wird, ist augenfällig. Der Kriegs⸗ Minister, welcher früher Aussicht gegeben hatte, 25,000 Mann um einen geringeren Preis zu erhalten, als bisher 7000 Mann gekostet hätten, ist mit einem Präventivum von 4 Millionen hervorgetreten,

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welche absolut geschafft werden müßten. In Gaeta scheinen außer⸗

dem noch Differenzen zwischen den Kardinälen und dem Papste we⸗ gen Rosmini's Ernennung zum Kardinal hervorgetreten zu sein, welche bereits hier ihren Anfang genommen hatten.

Rom, 28. Dez. (Franz. Bl.) Die Kammern sind aufge⸗ löst. Junta und Ministerium handeln in vollständiger Einigkeit.

Florenz, 29. Dez. (D. A. Z.) Noch immer ist der Tag der Kammer⸗Eröffnung nicht festgesetzt; es heißt, die Minister hätten sich nicht mit dem Großherzog über die Thronrede einigen können, er habe sich standhaft geweigert, das ihm vorgelegte Programm der auswärtigen Politik und das sehr „demokratische“ Urtheil über die Regierungen anderer Länder zu unterzeichnen; jetzt wolle er sich auf drei Monate zu seiner Familie nach Siena begeben. Die Oppost⸗ tions⸗Presse greift indessen das Ministerium heftig an wegen seiner Zögerung, und beschuldigt es geradezu, in der sicheren Voraussicht feines Sturzes noch so lange regieren und so viel Schaden anstiften zu wollen, als möglich. Uebrigens hat dasselbe bisher viel Mäßi⸗ gung und durchaus nicht den exklusiven Radikalismus gezeigt, den man von ihm fürchtete. Eben so wenig ist freilich, das Militair⸗ wesen ausgenommen, von durchgreifenden Verbesserungen die Rede grwesen, die allerdings ohne Mitwirkung der gesetzgebenden Versamm⸗ lungen kaum zu bewirken sind.

Seit einigen Tagen findet eine unangenehme Differenz zwischen der hiesigen und der piemontesischen Regierung statt. Truppen der letzteren hatten das toscanische Gränzdorf Parana besetzt und die daselbst besindliche diesseitige Garnison vertrieben, wie es heißt, noch auf Besehl des Ministeriums Pinelli. Parana, früher zur modene⸗ sischen Lunigiang gehörig, hatte sich durch freies Votum an Toscana angeschlossen; Sardinien behauptet aber, bestimmte Rechte darauf zu haben. Das neue Ministerium in Turin wird wohl ohne Zweifel rasch eine friedliche Lösung dieser Differenzen bewerkstelligen.

In dem gestern veröffentlichten Rechenschaftsberichte des Ma⸗ gistrate der Stadt Florenz figurirt ein jährliches Defizit von 430,000 Lire (etwa 100,000 Rthlr.).

Der Karneval hat begonnen und scheint ungleich lebhafter und glänzender werden zu sollen, als der letztvergangene.

Turin, 30. Dez. (Franz. Bl.) Alle Postverbindung zwi⸗ schen der Lombardei und Piemont ist abgebrochen. Die Schnelbpost zwischen Genug und Mailand mußte nach Genua zurückkehren, weil sie von den Oesterreichern nicht durchgelassen wurde. Der Krieg gegen Oesterreich ist so gut als eutschieden. Karl Albert besichtigt bereits auf einer Rundreise sämmtliche felddienstfähige Truppen. Das hiesige demokratische Ministerium Gioberti hat übrigens vglig freie Hand, die Kammern sind seit vorgestern aufgelöst und neue T ahlen ausgeschrieben, von denen man erwartet, daß sie in ganz freisinnigem Charakter ausfallen werden. In Florenz sind die Kammern für den 10. Januar einberufen.

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