gegen die Herzogthümer handlungen mit der Centralgewalt. von dem Proteste vom langt war, ging schon Her wig mit der Aufforderung 8 Gesetze und Verordnungen ausdrücklich unft ein vertragsmäßiges Verhalten zu⸗ 5 für ungesetzlich und insurrectionell 8 ung hatte sich damals dem Proteste 69 8 sich bei der Aufrechthaltung 1ee 8 5 beruhigte; der einseitigen bünischen⸗ uffor 9 g sie nicht willfahren. Herr von. Bülow verlteß wieder, und bald nachher, am 15. Regierung die Ansicht der⸗ Okbober “ erließ die schleswig⸗ zu Kopenhagen, eine berechtigte Behörde, ngehorsam gegen Reskript, welches
aller Rücksichten auf
jenes zur die gemeinsame
von Alsen
scpleswiasche sgestr de, w inter das schleswigsche Landvolk ausgestreut wurde, wah es de. Gesandten in Kopenhagen unbekannt blieb. Ein Gefühl der
Bedenklichkeit dieses Schrittes scheint denselben, selbst Nachfrage, der Kenntniß
zu haben, so daß nicht zu erwarten war, daß wenige
die Aufforderung zum Ungehorsam selbst die Sanction des Königli⸗
chen Namens erhalten werde. Am 18. November
Banks der dänischen tralgewalt über den Protest vom
28. Oktober.
nehmigung keine unbeschränkte, aber die außerwesentlichen Einschrän⸗
1 die sie enthielt, übten, wie die am 25sten Antwort annehmen läßt, keinen bestimmen⸗ feststehenden Entschlüsse Dänemarks. Für gab es bereits keine Regierung mehr in den Herzogthü⸗ mern; ja Dänemark ließ lieber den ganzen Norden Europa's auf die der unterbrochenen Postverbindung durch die Her⸗ als einen dänischen Postbeamten Immer offener hervor, durch Aufreizungen aller Art den Dänisch redenden Theil der Be⸗ völkerung Schleswigs zum Widerstande gegen die Regierung zu bewegen, 8 zu dienen, Verletzungen Die dänische Regierung in Schleswig eine deutsche Regierung gleichbedeutend wäre mit Anarchie, ein daänischer Nachdem Dänemark gegen⸗ ber der neuen Regierung der Herzogthümer mit so großer Strenge auf seinem Rechte beharrt und jede Rücksicht auf die Stellung dieser
kungen und Erläuterungen, desselben Monats ertheilte den Einfluß auf die bereits Dänemark
Wiederherstellung zogthümer warten, schleswig⸗holsteinschen unterhandeln.
und immer weniger wurden, um diesem Zwecke des Waffenstillstands⸗Vertrages gescheut. sorach und handelte nicht mehr anders, als ob
Aufruhr gleichbedeutend mit Ordnung.
Letzteren in der öffentlichen Meinung ihres Landes verweigert hatte; nachdem diesseits in den gemeinsamen Protest gewilligt war, mußte die dänsche Regierung wohl erwarten, nunmehr ihrerseits an Erfül⸗ Die rechtswidrige Vorent⸗ der Inseln Alsen und Arroe ward jetzt Gegenstand der lau⸗ Hier handelte es sich nicht um
weniger eine Uebertretung des⸗ Die Wichtigkeit Alsen's Schleswig ist bekannt; sie ward erhöht durch dänischen Behörden, welche nicht nur mit dem
lung des Vertrages gemahnt zu werden. haltung testen Rüge in den Herzogthümern. zweifelhafte Auslegung, um mehr oder Auffassung des Vertrags, sondern um
selben in einem ganz zweifellosen Punkte.
für das Herzogthum das Verfahren der
7
Eigenthume einzelner Privaten auf Alsen in einer niemals zu recht⸗ fertigenden Weise schalteten, sondern auch die Insel als eine Angriffs⸗ alle erdenklichen Agi⸗ tationsmittel benutzten. Daher erhielt der deutsche Gesandte in Ko⸗ der Genehmigung des gemeinsamen Pro⸗ testes, den Auftrag, an das dänische Kabinet das Begehren der Inseln zu stellen, welchem Inzwischen war, nach dem gemeinsamen Proteste, die dänische Regierung zu dem Entschlusse ihrerseits mit Anträgen auf abändernde Vereinbarungen durch ihren Gesandten in Frankfurt hervorzutreten, und lehnte mit Bezug Die in Frankfurt solchergestalt am 18. November nachträglich vorgebrachten Gegenforderungen bestanden in drei Punkten: ausdrückliche Mißbilligung des Verfahrens der gemein⸗
stellung zur Beunruhigung Schleswig's durch penhagen, gleichzeitig mit
Uebergabe der Verwaltung der genannten Aufträͤge derselbe am 18. November nachkam.
gelangt,
hierauf jenes Begehren ab.
in dem Proteste vom en; Ueberlassung der Verwaltung von Alsen und
Bereits mit Kopenhagen eingesetzten die dänische
Entschließung vom von dem Auftreten Regierung das Regierung
chleswig. he man in zu Schleswig nte, ordnete ltung der
eine
ogthümer übergeben könne.
den Stand der Ver⸗ Am 5. November, als die Kunde 28. Oktober noch kaum nach üer r von Bülow g Kopenhagen nach Schles⸗ an die dortige Regierung a an des hglig viscches und für die Zu⸗ versprechen, rden wolle. dadurch gefügt, daß sie den Reichs⸗Kommissär mußte und konnte Schleswig sogleich November, noch bevor die ini Centralgewalt über den Prot⸗ st vom 28. holstein⸗ lauenburgische Kanzlei während des Waffenstillstandes ganz un⸗ Steuer⸗Verweigerung und zum Regierung ff und anderen Punkten aus ährend es dem
des Vertreters der Centralgewalt entzogen
Regierung die genehmigende Erklärung der Cen⸗ gel i Zwar war diese Ge⸗ fallene Konflikte, gab die Centralgewalt Befehl, Badener und Hanseaten, aus Schleswig zurückzuziehen. Zugeständnisses ist noch in diesem während
samen Regierung und Zurücknahme oder Annullirung wenigstens der 28. Oktober namentlich bezeichneten Arroe; Zurückziehung der deutschen Reichstruppen aus dem
der Geringste
Inseln an, mit dem Befehle, dieselbe so lange fortzu⸗ ten, bis sie für den Schutz ihrer Rechte so vollständige Bürgschaft abe, daß sie die Verwaltung mit Zuversicht der Rezierung der Her⸗ Aus dieser freilich dem deutschen Ge⸗ andten in Kopenhagen nicht zur Kenntniß gekommenen Verfügung elgt, daß die Inseln als Pfand für die Erfüllung des Waffenstill⸗ andes in dänischem Sinne dienen sollten, wozu der Vertrag kein
Recht gewährt.
Frankfurt ge⸗ b, die fraglichen
wenn sie nicht Dafürhaltens sein,
Die Regie⸗
den Inseln nicht davon nem Sinne handelnde kommt in Betracht,
dvänische
Regierung gerichtet worden sind, auffordernde eifrig Präjudiz für den Frieden bildet. Die dritte Modification, Schleswig,
den. aus dem Herzogthum unmöglich als ger,
auf geschehene
Wochen später übergab Herr überschritten hatte. Um j trauender Gesinnung zu geben, Truppen, In Folge dieses Herzogthum Schleswig, von zwei Seiten her bedroht mationen zum Ungehorsam einer einzigen Compagnie
pen, sondern ausschließlich mit einem trat der Plan gehen
stellen.
nigliche Erklärung, daß zogthümern gebe. Ueber beide Erklärung oder nur soll die Versicherung ertheilt kung der Besatzung Alsens nur Angriff auf Schleswig bezwecke. buchstäbliche 3
2à
Namen abwehren wollen.
Bemühung das Ziel verfolgt, Gefahr wieder zu beseitigen.
Amsterdam, 6. Jan.
Anordnun gänzliche Herzogthume 23. Oktober, am 22sten wessen
ten sich die Course
272
neue
bis 58 ½ % herunter, 58 ¼ %; 4 proz.
vorgestern bis 75 ¾ % hinauf,
Es dürfen hier die eigenen Worte der dänischen Regierung in einer Note vom 16. Oktober gegen sie gewendet wer⸗ den, worin es wörtlich heißt: „„Obgleich nicht zu verkennen ist, ernste Schwierigkeiten der Ausführung sowohl des Artikels VII., als des Additional⸗Artikels I., der Convention vom 26. August d. J. in den Weg getreten sind, so muß die Königliche Regierung doch des daß die Erfüllung der übrigen Bestimmungen der gedachten Convention von der Ausführung lich von einer in Betreff der zu installirenden neuen Regierung zu treffenden Vereinbarung, nicht abhängig gemacht Also durfte auch Dänemark die vertragsmäßige abhängig Regierung zu daß die Gesinnung Inseln keinesweges ungetheitt ist, daß Wünsche der Beschwerden über Bedrückung von und vorzüglich, daß die Fortdauer der abgesonderten Verwaltung ein
der Uebergabe der Verwaltung der genannten Inseln bestanden wer⸗ die Zurückziehung der Reichs⸗Truppen konnte von der Reichs⸗Regierung bindende Verpflichtung zugelass da Dänemark in militairischer Hinsicht den Vertrag mehrfach, namentlich durch Truppendurchmärsche nach den dänischen Enklaven, edoch einen Beweis versöhnlicher und ver⸗ und mit Rücksicht auf einige vorge⸗
aufgefordert deutscher von Mannschaften besetzt, an welche die dänischen Soldaten Aufforderun⸗ gen zum Abfall über die Gränze schicken. brmerkt, dasselbe Schleswig, welches Dänemark nicht müde wird, als dem Terrorismus einer deutschen Partei verfallen darzu⸗ In dieser Weise bean wortete das Reichs⸗ Ministerium am 16ten d. M. die dänischen Noten vom 18. und unmittelbar nachher, also ohne daß die dänische Regierung diese Antwort abgewartet hätte, erhielt Nachrichten von dem doppelten offenen Bruche des Waffenstillstandes, durch die Verstärkung der Besatzung von Alsen und durch die Kö⸗ es keine rechtmäßige Obrigkeit in den Her⸗ Maßregeln richtete das dänische Kabinet an die Central⸗Regierung Deutschlands der Nachricht.
worden
Die Regierung des Reichsverwesers hat durch die gegenwärtige Darstellung nicht beabsichtigt, die Gefühle eines ehrenwerthen Gegners zu verletzen. als nöthig und billig ausgestreuten Vorwurf als habe Dänemark zum Lohne für bewiesene Vertragstreue und Versöhnlichkeit nur Unrecht über Unrecht erfahren, für jetzt und für immer Sie wünscht zugleich das Ihrige zur all⸗ gemeinen Beruhigung zu thun, indem sie erklärt, daß sie sich gegen⸗ siber den drohenden Schritten Dänemarks auf Maßregeln der Vor⸗ sicht beschränkt hat, daß sie den Waffenstillstand und die späteren Vereinbarungen, so lange sie nicht zum Gegentheile freiwillig einzuhalten entschlossen ist, und daß sie
die nicht durch sie Frankfurt, 29. Dezember 1848.“
Auswärtige Börsen. Die angenehme Stimmung, welche an hiesiger Fondsbörse am letzten Geschäftstage des vorherrschte, hat sich diese Woche nicht erhalten und anfaugs gehemmt durch flaue Berichte von auswärtigen Märkten, be⸗ sonders aus Wien; obgleich diese später der helländischen Staatspapiere bei häufigem Wechsel doch nicht vollkommen wieder erholen. der Umsatz belebt, und waren bohe sten in Frage, wodurch diese sich verhältnißmäßiz erhielten; Integrale hatten 49 % C. erreicht, fi und blieben gestern auf 49 % steyen, 49 % % bezahlt worden war; Z proz. wirkliche kam dann wieder auf 58 ¾ % dito wich erst von 75 ½ auf 74 ½ , doch ben; 3 ½ prozentige Syndikat⸗ Obiigationen Im Actiengeschoft blieb es still; wenige
daß
jener Artikel und nament⸗ werden könne.““ Uebergabe der bei⸗ machen, daß eine in sei⸗ Stande komme. Noch der Bevölkerung der Vereinigung und die gemeinsame
ger. haft,
wobei
gestiegen. Aisen aus an b in hohem Grade
ohem Gr. nachtheiliges Aus diesen Gründen
mußte auf
s Roggen
en werden, um so weni⸗ Ger 3 Gerst.
für jetzt die Reichs⸗
Augenblicke das die dänische Armee Königliche Procla⸗ wird, nicht von
es durch und durch
Breslau, gelber 46, 51, 55 Sgr. a 46 Rthlr. begeben.
28, 30, 33 Sgr. 21, 23, 25 Sgr.
Hafer 14 ½, 15 ½, 17 Sgr.
Kleesaat ganz ruhig.
Spiritus 6 ½ Rthlr. bezahlt. a 6 ½ Rthlr. begeben.
Rüböl 13 % Rthlr. Gld.
Zink 500 Ctr. loco a 42¼
Die Zufuhren blieben heute klein, Preise unverändert. Weizen etwas mehr Frage.
schoppy sind zu 143 % abgenommen; Haarlem⸗Rotterdamer Eisen⸗ bahn⸗Actien zu 64 ¼ %, und Utrecht⸗Arnheimer dito zu 79 ℳ. 5proz. russische Obligationen bei Hope waren zu 100 ¼ und 100 ¼ 9% stets begehrt; dagegen schwankten 4proz. Certifikate bei denselben zwischen 79 ¾ und 80 ½ %; zuletzt konnte man zu 80 % kaufen. Von 5proz. wiener Metalliques lief der Preis von 70 ⅛⅞ erst auf 69 8 herunter und stieg nachher bis 70 ¼ %; gestern konnte man um „ „ niedriger kaufen; 2 ½proz. dito wechselten zwischen 30 ⅞ und 37 ¾ %; zuletzt bewilligte man 37 ¾ . Ein Posten preußischer Prämienscheine ist zu 109. Fl. vergeben. Spanische Ardoin⸗ Obligationen hoben sich bis 10 ℳ%, doch waren am gestrigen matten Me⸗
Alte
Markt um ½⅔ „% billi⸗
Das Spiel in peruanischen Obligationen ging diese Woche leb⸗
01 2 7
I“ bei deren von 32 bis 36 ⅞ ͤ gestiegener Preis gestern auf 36 % zurückging; portugiesische Obligationen sind von 25 bis 27 %
Markt⸗Berichte. 8. Jan
Weizen, weißer 49, 54, 58 Sgr., 50 Wispel 89 — 90 pfd. franko Kahn sind
Preise unverändert. 100 E. pro Ende dieser
Rthlr. bezahlt.
24
holsteinischer Trup⸗ schleswig'schen
oder eingeborenen
Es ist dieses, im Vorbei⸗
25. November, und wonach
dasselbe kurz nach einander die
kein Wort der Vertretern dritter Mächte sein, daß die Verstär⸗ den Schutz dieser Insel, keinen
Sie hat aber den mehr
von dem deutschen werden muß.
Bei dem seit einiger Zeit herrschenden Schnee⸗ und Fro ist die Reinigung und Bestreuung der Bürgersteige von Sesten der Hausbesitzer vielfach verabsäumt worden.
Das Polizei⸗Präsidium sieht sich daher veranlaßt, auf die Be⸗ stimmungen in §§.
ö“
—
2 und 3 der Verordnung vom 15. Februar 1847,
der Bürgersteig in seiner ganzen Breite täglich bis um 9 Uhr Morgens von dem darauf vorfindlichen Schmutze, Schnee oder Eise gereinigt, bei zur Sicherung
Winterglätte aber der Passage
15. Februar 1847, mit sofortiger exekutiver
Berlin, den 8. Januar 1849.
Königliches Polizei⸗Präsidium. von Hinckeldey.
gezwungen wird, mit angestrengter
heraufbeschworene b
der Akademie wird ersucht, daß alsdann than werden
verwichenen Jahres wurde gleich
etwas besser lauteten, konn⸗
Indessen zeigte sich Zinsen tragende Fonds am mei⸗ fester im Preise fielen dann bis 48 ½ % nachdem Tages vorher bis zu Schuld ging von 59 und blieb zuletzt schwang sich blieb gesteen zu 75 ⅜ % zu ha⸗ standen fest auf 75 ½ ℳ. Actien der Handelmaat⸗
Der ungenannte Wissenschaften, eines leitenden Spenerschen Zeitung vom öten d. M., der, wie es scheint, aus einen politischen und demokratischen Klub wachen möchte, seinen Namen zu nennen, und ihm dagegen versprochen, die Unwahrheit seiner Behauptungen vollständig darge⸗ soll, wobei es sich indessen von selbst versteht, daß ihm seine unwiderlegliche Verachtung der Wissenschaften, welche bis dahin Deutschlands Ehre waren, gern überlassen bleibt. Folgendes zur Beleuchtung des Thatsächlichen. Sommer der Akademie durch eine ehrenwerthe Zuschrift der Wunsch kundgegeben wurde, aus öffentlich wären, traf sie sofort die Cinrichtung, wöchentlichen Gesammtsitzungen etwa 50 Gäste leichten Zutritt haben. Es ist darüber seiner Zeit, was dem Verfasser nicht entgangen sein kann, das Nöthige bekannt gemacht worden. Akademie seinem Wu sche zuvorgekommen, aber zu ihrem Bedauern steht es nicht in ihrer Macht, dem Verfasser zu Gefaͤllen auch den Juhalt der Wissenschaften, mit Tagesfragen zu vertauschen. Berlin, den 8. Januar 1849. 8 Das Sekretariat der Akademie der Wissenschaften.
Verfasser des Neujahrsgrußes an die Akademie Artikels in der Haude⸗ und
Vorläufig diene Seit im vorigen
daß ihre wissenschaftlichen Verhandlungen durch⸗ daß zu jeder der
Bis so weit ist die
die ihr zugewiesen sind, zu ändern und
— .—
GBekanntmachungen.
580] 1 Nothwendiger Verkauf. Ober⸗Landesgericht zu Cöslin, den 30. Oktober 1848. Die adeligen Gats⸗Antheile Gr. Gostkow B. und E. im Kreise Bütow, landschaftlich im Jahre 1846 abge⸗ schätzt auf 8923 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf. zufolge der nebst Hypothelenscheinen in unserem dritten Büreau einzuse⸗ henden Tare, wobei jedoch bemerkt wird, daß eine ver⸗ anschlagte Rente von 6 Thlr. für Getraide wegfällt, sollen am 25. Mai 1849, Vorm. um 10 Uhr an orventlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
1651]¹ Nothwendiaer Verkauf.
Das Kaufmann Louis Doussinsche Haus Nr. 144 hierselbst, laut der nebst Hovothekenschein in unserer Re⸗ ve nznseheaden Tare geschätzt auf 5506 Thlr.
den 14. Ma 1849, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Werichtsselle sabhaßtirt werden.
Die dem Nufenthalre vrhelannte Neal⸗Gläu⸗ 8. verehelichte Kaufmaga Ent, Emilie Auguste geb. Dietrich, wird hierzu vorgelabeen. 2 Bunzlau, den 13. Oitober 16846.
Köonigliches Land⸗ und Stadtgtericht. Der Richter: (g3) Seydel, Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath.
824
59 F Wir bringen Lierieit z2ur Kenntniss des gerhrrne PSbIIL9w,s, se, nachdem un- ur,,e Angelegepbeiten volletbh ndig geord- nsnf ging uUS * M .r b92n 9b 29 B9 r129„
aunnehee, wirder, voHibenwv, 11½% t*4
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ig t; für die ihr anZiu Ferlna uenden Aufträge Garantieen jeder Art zy) bieten. Wir em- pfehlen dieselbe unter diesen unveränder- ten Umständen der Gunst eines gechrten Publikums und bemerken dabei, dals die Vollständigkeit der Einrichtungen dieses amfangreichen Instituts, verbunden mit den Erfahrungen des technischen Vorstan- des, es gestatten, Kufträge jeder Krt im weiten FPFelde des Mas und Schifl- baues anzunehmen und zur Zufriedenheit Ausführung zu
chinen-
der gechrten Besteller in bringen. Magdeburg, den 3. Januar 1849. Die Dineotion der vereinigten Hamburg- Magdeburger Dampfschifffahrts-Com pagnie.
Magdeburg⸗Wittenbergesche 15800% Eisenbahn.
üar. Nachdem vom Herrn Ra Minister für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Ar⸗ beiten mittelst Verfügung vom 10. November c. h die Ausschreibung der H7 zehnten Rate des Actien⸗ Kapitals der Magdeburg⸗
82 Wittenbergeschen Eisen⸗ E bahn⸗Gesellschaft geneh⸗ migt ist, forvern wir vdie Herren Actionagirs der genann⸗ ten Gesellschaft hiervurch auf, in Gemäßheit des §. 12.
8es Statute die letzten zehn Prozent
IMMe 8 4 IWFI Ze 424
LeeRMRH InTn IMrAEAERT.
des Actien⸗Kapitals — nach Abzug der 5 Thlr. 24 Sgr. pro Actie betragenden Zinsen der früheren neun Ein⸗ zahlungen à 4 Prozent bis ultimo Dezember d. J., also mit 14 Thlr. 6 Sgr. pro Aectie — in den Ta⸗
gen vom 20. Januar 1849
18 Z
PET1P69 entweder bei unserer hiesigen Hauptkasse (Schifferstraße Nr. 1. u. 2.) oder bei Herrn S. Herz in Berlin (Dorotheenstraße Nr. 1.) während der Vormittagsstun⸗ den von 9 bis 12 Uhr einzuzahlen.
Jeder Zahler hat bei der Einzahlung mit den be⸗ treffenden Quittungsbogen zwei nach den laufenden Nummern geordnete, gleichlautende und mit seiner Na⸗ mens-Unterschrift versehene Verzeichnisse — zu welchen an den gedachten Orten, jedoch nur vor der Ein⸗ zahlung selbst, Formulare in Empfang genommen werden können — einzureichen. Das eine dieser Ver⸗ zeichnisse muß auf einem ganzen Bogen geschrieben sein und verbleibt bei den eingelieferten Quittungsbogen, wogegen auf dem anderen deren Abgabe bescheinigt wird. Statt der eingelieferten Quittungsbogen werden acht Tage nach dem Schluß⸗Termine gegen Rückgabe der Einlieferungsscheine, deren Ueberbringer als zur Em⸗ pfangnahme berechtigt erachtet wird, die entsprechenden, über 200 Thlr. lautenden Actien nebst Dividendenschei⸗ nen auf die zehn Jahre von 1849 bis inecl. 1858 an den Orten ausgegeben, wo die Einzahlungen geleistet sind. Hierbei wird zugleich bemerkt, daß auf Grund der Dividendenscheine für das Jahr 1849 statt der Di⸗ vidende die Zinsen à 4 Prozent von dem vollen Be⸗ trage der Actie auf ein Jahr, in Gemäßheit des §. 17.
vdes Statuts, vom 2. Januar 1850 ab werden gezahlt werden. Diejenigen Actionairs, welche bin⸗ snen der festgesetzten Frist die Zahlung der ausgeschriebenen Rate nicht leisten, haben
8 . — 4 8 hI
nach §. 14. des Gesellschafts⸗Statuts eine Conven⸗ tionalstrafe von 10 Prozent dieser Rate zum Vortheil der Gesellschafts⸗Kasse verwirkt. Erfolg: auch innerhalb sechs Wolchen nach einer er⸗ neuerten Aufforderung die Einzahlung der rückständigen Rate und Convention lstrafe nicht, so ist nach demselben Paragraphen die Ge⸗ sellschaft berechtigt, sämmtliche bereits ge⸗ leistete Zahlungen als verfallen, so wie das durch die früheren Einzahlungen und durch die ursprüngliche Zeichnung den säumigen Actionairen ge⸗ gebene Anrecht auf Empfang von Aetien für erloschen zu erklären, die Quittungsbo⸗ gen zu ann ulliren, statt deren andere Actien aus⸗ zufertigen und letztere zu Gunsten der Gesellschaftskasse zu verkaufen. Magdeburg, den 19. Dezember 1848. I1I1I111n’n 3 der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft (gez.) Harte, Vorsitzender.
Köln⸗Mindener h620 ’ Eisenbahn.
2 Vom 15. Oktober ab tägliche Ab⸗
lEE fahrten der Personenzüge
von Minden nach Deut 7 Uhr 30 Min. Morgens im Anschluß an den um 7 Uhr von Hannover ein⸗ treffenden Zug.
von Minden nach Deutz 12 Uhr 15 Min. Vorm. im Anschluß an den um 11 Uhr 15 Min. von Ber⸗ lin, Dresden, Leipzig, Braunschweig, Bremen, Uelzen, Hildesheim und Hannover eintreffenden Zug.
Für
stwetter
his zu dersben Zeit mit Sand, Ascheoder einem anderen dien⸗ lichen Materiale, so oft als nothwendig ist, be⸗ 1161ö“ mit dem Bemerken wiederholt aufmerksam zu machen: sige Magistrat bei der versuchsweise bewirkten Straßenreinigung diese Verpflichtung den Eigenthümern und Verwaltern der öffentlichen und Privatgrundstücke nicht abgenommen hat; daß dies obigen Bestimmungen unverändert und pünktlich nachz
daß der hie⸗
elben vielmehr den ukommen haben, widrigenfalls gegen die Säumigen, gemäß §§. 14 und 15 der ange⸗ gebenen Verorenung vom
Ausführung auf ihre Kosten und polizeilicher Bestrafung verfahren
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. füt 2 4 zihle⸗ rs 8 Jatr 8 Rthlr. 1 Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.
Bei einzelnen Nummern wird
der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
8
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und
Auslandes nehmen Bestellung auf
dieses Blatt an, für Berlin die
Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:
Behren⸗ Straße Rr.
Berlin, Donnerstag den 11. Januar
Inhdalt. Amtlicher Theil. Deuts ohland.
Bundes⸗Angelegenheiten. Frank Verhandlunge verfassunggedenden Rache Ne sanrdeenee a. M. Verhandlungen der ayern. München. ie dienstliche Stell 5
8 Erfinver der ““ “ ber vbesthsecbasbehöbrde.
ea Dresden. Der Rechenschaftsbericht des sächsischen Gesandten in Wien.
Württemberg. Stuttgart. Wahlgesetz.
Mecklenburg⸗Schwerin. neten⸗Kammer.
Hamburg. Hamburg. Verhandlungen der konstituirenden Bersamm⸗ lung.
Lübeck. Lübeck. Vertiefung des Travestroms. — Die Eisenbahn zwi⸗ schen Lübeck und Büchen.
Ausland.
Oesterreich. Mailand. Kundmachung Radepky’s über die von Geflüchteten.
Frankreich. Paris. Gerüchte über bevorstehenden Ministerwechsel. — Gerichtliche Ernennung. — Debatten im Justizausschuß und in den Bü⸗ reaus der Nationalversammlung. — Ernennungen im Marine⸗ und Sanitäts⸗
Ministeriellt Erklärung über das neue
Schwerin. Verhandlungen der Abgeord⸗
Rückkehr
wesen und Ausschließung von Zöglingen der Militairschule von St. Cyr.
gur muß wenigstens 3 Fuß hoch, auch
hau
— Die Verhandlungen zwischen Louis Bonaparte und Malleville. — — Marrast und das Kabinet. — Die Februar⸗Minister Ludwig Philip „'s. — Die römische Interventionsfrage. — Berathungen über die Reprähen⸗ tanten⸗Diäten und den Zeitungsstempel. — Die Kommission für das Unterrichtsgesetz. — Näheres über die Weinhändler⸗Emeute. — Proudhon. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Bericht über die Staats⸗ einnahme. — Bankvorräthe und Notenumlauf. — Marine⸗Ersparniß. — Sikhs⸗Verschwörung. — Expedition nach Kalifornien. — Vermischtes.
Schweiz. Bern. Erneuerung der Kreditive des österreichischen Gesand⸗ ten. — S. Schnell †. — Zürich. Furrer's Abreise. — Graubünd⸗ ten. Italienische Flüchtlinge.
Italien. Rom. Auflösung der Kammer. — Delrete der Junta. — Die Verkündigung der Costituente erwartet. — Bürgerkrieg befürchtet. Aegypten. Alexandrien. Bekanntmachung des Großherrlichen Fer⸗
mans. — Abbas⸗Pascha. — Vermischtes.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗Pork. Die
Stlavenfrage. — Das Kanalprojekt durch den Isthmus von Panama. — Die Tariffrage. — Kaliforniens Sala eserc.
2 8
Börsen⸗ und Handels⸗ achrichten.
Amtlicher Theil.
Eröffnete Konkurrenz für Bildhauer um den Michael⸗ Beerschen Preis.
Der 1833 verstorbene dramatische Schriftsteller Michael Beer hat testamentarisch eine Stiftung begründet, um unbemittelten Ma⸗ lern und Bildhauern jüdischer Religion ren Aufenthalt in Italien zur Ausbildung in ihrer Kunst durch Gewährung eines Stipendiums zu erleichtern, welches dem Sieger einer jährlichen Preis⸗Bewerbung zu Theil werden soll, mit deren Veranstaltung der Senat der Königlichen Akademie der Künste nach dem Wunsche des Stifters Allerhöchstenorts beauftragt worden ist.
Die diesjährige Konkurrenz um den Michael Beerschen Preis ist für Bildhauer bestimmt. Die Wahl des darzustellenden Ge⸗ genstandes, so wie die Ausführung desselben in Relief oder runder Figur, überläßt die Akademie dem eigenen Ermessen der Konkurren⸗ ten, doch müssen Reliefs, um zulässig zu sein, eine Höhe von wenig⸗ stens 2 ½ Fuß zu einer Breite von 4 Fuß haben, und eine runde Fi⸗ sowohl Relief als Figur in Die vor Ende September d. J. an die Aka⸗
Gyps abgeformt sein. folgenden At⸗
demie einzusendenden Konkurrenz⸗Arbeiten müssen mit testen versehen sein:
1) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdi⸗ schen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer deutschen Kunst⸗Akademie ist;
2) daß die eingesandte Arbeit von ihm selbst erfunden und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden ist.
Der Preis, bestehend in einem Stipendium von 500 Thalern auf ein Jahr zu einer Studienreise nach Rom, wo der Pensionair sich wenigstens acht Monate seiner Kunst widmen muß, erfolgt am 15. Oktober d. J. in öffentlicher Sitzung der Akademie, und bleiben die Konkurrenz⸗Arbeiten auf einige Zeit im Akademie⸗Gebäude aus⸗ gestellt.
Berlin, den 7. Januar 1849.
Dmwektorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste.
Dr. G. Schadow, Direktor.
Das 2te Stück der diesjährigen Gesetz⸗Sammlung wird heute ausgegeben, welches enthält: unter
Nr. 3090. Die Einführungs⸗Ordnung vom 6ten d. M. zur allge⸗
meinen Wechsel⸗Ordnung für Deutschland nebst der
Wechsel⸗Ordnung selbst.
Berlin, den 11. Januar 1849. 8
Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister Camp⸗
en, von Frankfurt a. M. Abgereist: Ihre Durchlauchten der Fürst Karl und der Erbprinz von Leiningen, ““
Uichtamtlicher Theil. Deutschland.
Gundes-Angelegenheiten
Frankfurt a. M., 8. Jan. (D. Z.) 147 ste Sitzung der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung.
1) Berathung des vom Abgeordneten von Soiron Namens des Verfassungs⸗Ausschusses erstatteten Berichts über §. 19 des Entwurfs „der Reichstag“, den Reichshausbalt betreffend).
2) Berathung des vom Abgeordneten von Dieskau Namens des volkswirthschaftlichen Ausschusses erstatteten Berichts über meh⸗ rere Petitionen wegen Abschaffung und Aufhebung der Hazard⸗ spiele, der öffentlichen Spielbanken, der Lotterieen und des Lotto's.
Berathung des vom Abgeordneten Martens Namens des Aus⸗
schusses für Wehrangelegendeiten erstatteten Berichts über die
Anträge des Abgeordneten Mohr, die Einquartierung in der
Prodinz Rheinhessen betreffend.
Berathung des vom Abgeordneten Sprengel erstatteten Berichts
über die von dem Hofgerichte zu Sigmaringen beankragte Ein⸗
leitung einer strafrechtlichen Untersuchung gegen den Abgeord⸗
neten Advokaten Würth von Sigmaringen. 1
5) Berathung des vom Abgeordneten Werner aus Koblenz Na⸗ mens des Prioritäts⸗ und Petitione⸗Ausschusses erstatteten Be⸗ richts über verschiedene Eingaben.
Gegen 10 Uhr erst eröffnet Präsident Simson die Sitzung, von deren Ta esorobnung der Bericht über das Ministerial⸗Programm, die österreichi⸗ schen ngelegenheiten betreffend, wied r verschwunden ist. Die Versamm⸗ lung ist so unruhig und zerstreut, daß es nur nach und nach den Mah⸗ nungen des Vorsizenden gelingt, die nöthige Aufmerksamkeit herzu⸗ stellen. Es wird der Austritt des Herrn von Dallwitz (Schlesien) aus der National⸗Versammlung und dagegen der Eintritt mehrerer neuen Mitglieder und deren Vertheilung an die Abtheilungen ange⸗ zeigt: Schädler aus Vaduz, Herzog aus Ebermannsdorf, von Keu⸗ dell aus Berlin, Gebhard aus Würzburg, Hillebrand aus Pöls, Tra⸗ bert aus Rauscha.
Groß aus Leer interpellirt das Ministerium des Innern wegen der Weigerung Hannovers, die Grundrechte sofort zu veröffentlichen und durchzuführen. Die Antwort darauf wird für den 15. Januar versprochen.
Sodann überreicht der Reichs⸗Minister der Justiz der Natio⸗ nal⸗Versammlung die sämmtlichen (28 Schriftstücke umfassenden) auf die standrechtliche Behandlung Robert Blum's und Julius Fröbel's in Wien bezüglichen Vorlagen. Sie werden dem österrrichischen Aus⸗ schusse überwiesen.
Roßmäßler stellte heute seinen früher angekündigten auf die angebliche Verletzung des Briefgeheimnisses bezüglichen Antrag dahin, daß die National⸗Versammlung in Berathung nehme, wie §. 12 der Grundrechte zu einer Wahrheit werde. An den Minoritäts⸗ und Petitions⸗Ausschuß. Desgleichen ein sogenannter dringender Antrag Würth's von Sigmaringen auf sofortige Entfernung der Reichs⸗ truppen aus dem Fürstenthum. 1b
ucg. n8, 7 8 Fehsg. zeigt an, daß der Bericht des österreichischen Aus schusses vollendet und daß man zu einem Mehr⸗ heits⸗ und Minderheits⸗Erachten gekommen sei. Die letzteren lauten: 1
Mehrheits⸗Antrag: In Erwägung, daß das Verfassungs⸗ werk für das deutsche Reich von der National⸗Versammlung einzig und allein festzustellen und sonach die Vereinbarung mit den ein⸗ zelnen Regierungen Deutschlands nicht zulässig ist, in Erwägung, daß die Feststellung des Reichsgebietes ein Bestandtheil der Rrichs⸗ Verfassung ist, in Erwägung, daß es die National⸗Versammlung mit dem ihr vom deutschen Volke gewordenen Beruf, für alle zum früheren deutschen Bunde gehörigen Länder eine gemein⸗ same Verfassung zu geben, sür unvereinbar erachtet, in die Aus⸗ scheidung der zum früheren deutschen Bunde gehörigen Lande Oesterreichs aus dem deutschen Bunde staate zu willigen, in fernerer Ecwägung der eigenthümlichen Verhältnisse, die sich aus der beste⸗ henden Verbindung deutscher und nichtdeutscher Länder in Oesterreich ergeben, in endlicher Erwägung, daß die Feststellung der deutschen Reichsverfassung eine innige, sowohl politische als kommerzielle Ver⸗ bindung nichtdeutscher Länder Oesterreichs mit dem deutschen Bun⸗ desstaate nicht aueschlirßt, sondern eine solche vielmehr im offenbaren Interesse beider Länder gelegen ist, — beschließt die National⸗Ver⸗ sammlung:
1) Die vom Reichs⸗Ministerium in dessen Erklärang vom 5ten
d. M. ausgesprochene Zurückweisung des Vereinbarungsprin⸗ zipes für die deutsche Rchsverfassung im vollsten Maße anzu⸗ erkennen. 8
Die Centralgewalt zu beauftragen, über das Verhältniß der zum früheren deutschen Bunde nicht gehörigen Länder Oester⸗ reichs zu dem deutschen Bundesstaate zu geeigneter Zeit und in geeigneter Weise mit der österreichischen Regierung in Ver⸗ handlung zu treten. 8 1
Minoritäts⸗Antrag: Dem Reichsministerium die auf Vorlage vom 18. Dezember v. J., modifizirt durch Schreiben vom 5. Januar l. J., erbetene Vollmacht zu ertheilen. b
1 Unterz.: Barth, Por Buttel, Dr. von Linde. üder.
Gevekoht aus Bremen antwortet für den Marine⸗Ausschuß auf den Antrag Kohlparzer's, daß von den für Errichtung einer deutschen Kriegsflotte bewilligten 6 Millionen Thalern die Hälfte für Herstellung einer Kriegeflotte im Adriatischen Meer verwendet werden möge. Der Ausschuß glaubt, daß die Interpellation Kohlparzer's erledigt, und daß ein weiterer Bericht darüber nicht nothwendig ist; denn die 6 Mällionen Thaler seien der Centralgewalt
V zur Verfügung gestellt worden,
und der jetzige Zeitpunkt, besonders in Rücksicht auf die eigenthümlichen Verhältnisse zu Oesterreich, nicht geeignet zu weiteren Erörterungen.
Die Berathung wendet sich unter Abänderung der Reihensolge
der Tagesordnung zuerst zu dem Berichte des volkswirth schaftlichen Aueschusses, die Aufhebung der Hazarespiele, der öffentlichen Spiel⸗
banken, der Lotterie und des Lotto's betreffend. Nachdem von Dieskau als Referent den Standpunkt der Angelegenheit bezeich⸗ net und ranentlich mehrere neue Einläufe aufgezählt hatte, worunter das Gutachten eines bekannten franzoͤsischen Rechtsgelehr⸗ ten, welches sich zu Gunsten der Ansprüche der Spielpächter erklärt — bemerkt Venedey, er werde zwar dem Grunk⸗ satzt seines Lebens getreu stimmen, allein dem Hause dech sehr dankbar sein, wenn es diesmal, wie in so vielen an⸗ deren Fragen, wo es besondere Verhältnisse schonend berück⸗ sichtigt, auch den eigenthümlichen Verhältnissen seiner homburgischen Wähler Rechnung trage. (Gelächter.) Mittermaier hält zu all⸗ gemeiner Ueberraschung dem Hazaro eine Vertheidigungsrede. Nicht im Spiele überhaupt läge die Schädlichkeit, sondern es sei die Nei⸗ gung dazu vielmehr mit dem germanischen Leben verwachsen. (Ab⸗ jehnendes Erstaunen.) Die öffentlichen Spielbanken nur seien es, sesn welche sich die öffentliche Meinung und mit Recht kehre. Aber 1
e fönnten nicht plötzlich beseitigt werden, ohne gefährliche Ver⸗ letzung wohlerworbener Ansprüche. Auch sei es nicht rathsam, die Fmanzen des Jahres 1849 zu schmälern. Daher beantragt Mitter⸗ maier, daß die Aufhebung der Spielbanken auf eine dreijahrige Frist hinausgeschoben werde.
Degenkolb: Nicht über die Aufhebung der unmoralischen Spielbanken könne in dieser Versammlung ein Zweifel sein, nur üiber die Entschädigung. Allein ein Vertrag über die Ausbeutung der schlechten Leidenschaften des Volkes sei von der Art, daß sich die Kontrahenten an einander zu erholen und keine mitleidige Bei⸗ hülfe in Anspruch zu nehmen hätten. Degenkolb empfiehlt daher den Antrag des Ausschusses, die National⸗Versammlung möge die Auf⸗ vebung der Spielbanken und Spielpacht⸗Verträge ohne Weiteres be⸗ schließen.
Christ. Das öffentliche Spiel sei nur ein gemildertes Uebel zur Vermeidung des heimlichen Spiels, dessen Ausrottung nicht ge⸗ lingen werde. Er ist daher gegen die Aufhebung. Vischer von Tübingen vergleicht das Hazardspiel mit der Prostitution und fordert die unbedingte Beseitigung der öffentlichen Spielanstalten. Graf Schwerin ist gegen die Aufhebung des Lofto'e, der Spielbanken ꝛc., weil er darin einen Eingriff der National⸗Versammlung in die Rechte der Einzelstaaten erblickt.
R. von Mohl: Ich greife die Rechtsbeständigkeit der Spiel⸗ verträge an (Beifall) und zwar aus einem ganz einfachen Grunde. Es ist ven Herrn Mittermaier namentlich darauf Werth gelegt worden, das Spiel sei wenigstens von Seiten der Spieler nicht absolut un⸗ moralisch. Ich gebe das zu. Allein etwas Anderes ist es, ob das Spiel seitens der Bankhalter unmoralisch ist. Nicht mit den Spielern hat der Staat Verträge geschlossen, sondern mit den Bankhaltern, und es sind diese Verträge meiner Meinung nach durch und durch ungültig (großer Beifall), und wir brauchen gerade, vom juristischen Standpunkte aus betrachtet, die Aufhebung der Spielbanken keinesweges zu scheuen. (Beifall.)
Will deshalb Jemand einen Rechtsanspruch erheben, so mag er das deutsche Reich verklagen; es wird sich dann zeigen, wer ver⸗
urtheilt wird, und sind wir es, welche die Verurtheilung trifft, so zahlen wir dann nur für eine alte Sünde. Man wendet ulrs ein, wir hätten nicht das Recht, in dieser Beziehung Gesetze zu geben. Ich glaube aber doch, daß wir kompetent sind, einen großen Akt der öffentlichen Sittlichkeit zu begehen, und ich möchte die Regierung sehen, welche uns entgegenträte, wenn wir es aus⸗ sprechen, daß keine öffentlichen Spielbanken mehr existiren sollen. (Von allen Seiten: Bravo! Bravo!) Man hat ferner einge⸗ wendet, die provisorische Centralgewalt sei nicht in der Lage, ein solches Gesetz, im Falle es hier gegeben würde, durchzuführen, sie sei zu schwach dazu. Meine Herken! Ich weiß am besten, wie schwach die Centralgewalt ist. (Von allen Seiten Heiterkeit.)
Allein das Beste wird sein, fassen Sie keinen Beschluß, sondern geben Sie glrich ein Gesetz. Man hat ferner von den Verlusten gesprochen, welche die Orte treffen würden, wo jetzt die Spiel⸗ banken sind. Ich glaube nicht, daß sie in dem befürchteten Maße eintreten werden. Sehen Sie doch die Länder und Orte an, wo kein öffentliches Spiel existit. Sind es denn blos die Spieler, welche in die Badeorte kommen? Wenn dabei auch Einiges verloren geht, so wird dies doch nicht von Belang sein; denn Wiesbaden, Homburg und Baden-Baden z. B. behalken ja ihre Quellen und ihre reizende Lage. Diese werden nach wie vor besucht werden.
Müller aus Würzburg bestreitet zwar den unsittlichen Charak⸗ ter des Spiels nicht, meint aber doch, man sollte „es gehen lassen.“
Nachdem noch Grävell gesprochen, erfolgt der Schluß der Debatte. Der Ausschuß vereinigt sich, was die Bestimmung über die öffent⸗ lichen Spielbanken anlangt, mit dem nachfolgenden Antrage des Ju- stiz⸗Ministers von Mohl: “ 8
Reichsgesetz. Einziger Artikel. Alle öffentlichen Spielbanken sind vom 1. Mai 1849 an in ganz Deutschland geschlossen und die Spielpachtverträge aufgehoben.
Bei der Abstimmung erhebt sich das Haus mit einer an Ein⸗ helligkeit gränzenden Vollständigkeit für den Antrag des Justizmi⸗ nisters. Das beantragte Reichsgesetz ist somit angenommen. Lebbaf⸗ ter Beifall im Hause und von den Gallerieen begrüßt dies Ergebniß. Nach dem Antrage des volkswirthschaftlichen Ausschusses beschließt die Nationalversammlung ferner: b a) „die Staats⸗Klassen⸗Lotterieen zwar vorjetzt fortbestehen zu lassen, jedoch die provisorische Centralgewalt zu beauftragen, auf 8 ren Aufhebung in den Einzelstaaten thunlichst hinzuwirker,
und 1 1 b) Privat⸗Lotterieen nur gegen Konzession der Regierungen der ein⸗