inzeri atte, wie zu erwarten stand, ein überaus zahlreiches E Erscheinungen wurden von dem überfüllten 12 mit besonderem Behagen und 89 EE jsolchen Anlässen nie zu fehlen „ und V
veegn echends. die heitere Kunst des Tanzes wiederum ins dene Licht setzte. Fräulein Carlotta Grisi, von der großen Oper zu Paris, trat an gedachtem Abende zum erstenmale als Mazourka in dem Ballet: die Weiberkur“, auf und bewährte sich bei dieser Gelegenheit als eine der begabtesten Dienerinnen Terpsichorens. Mit dem Reize der Jugend und einer feinen, zierlichen Gestalt verbindet sie eine seltene Leich⸗ tigkeit, Anmuth und Kunstfertigkeit des Tanzes, so wie ein glückliches, pan⸗ 1 orzüge, welche sie in der bezeichneten Rolle
misches Darstellungstalent, Vorz 4 EC“ Erfolge zur Geltung zu bringen wußte. Das neue Ballet selbst betreffend, so ist es jedenfalls trefflich geeignet, der Darlegung
ihrer Kunst als Folie zu dienen, und vermag auch, davon abgesehen, durch viele wirksame komische Situationen, die es bietet, recht angenehm zu un⸗ terhalten. Das Ganze gefiel um so mehr, als es gleichzeitig mit einer hübschen, gefälligen Musik (von Aucber) ausgestattet ist und auch durch⸗ weg lobenswerrh gegeben wurde. Wahrhaft Ausgezeichnetes leistete Fräul. Grisi in der Scenc, in welcher Mazourka als Grafin Tanzunterricht erhält. Ihr lebendiges, muthwillig⸗naiv gefärbtes Spiel, in dem sie die Pas des Tanzmei⸗ sters mit erkünsteltem Ungeschick nachmacht, war hier von echt komischer Wirkung und rief allgemein den heitersten Eindruck und den lebhaftesten Beifall hervor. Mit besonderer Kunst wirkte sie in dem Pas de deux mit Herrn
s, in welchem sie eine wahrhaft bewunderungswuürdige
oguet⸗Vestri r Ze aüe Jreikkni liebenswürdiger Anmuth entfaltete. Der Beifall, der nach diesem Pas de deux ausbrach, wollte gar nicht enden, und stürmischer
Hervorruf bei offener Scene ward ihr außerdem zu Theil, wie sich denn überhaupt die ganze Leistung der anmuthtgen Tänzerin ununterbrochen der lebhaftesten Anerkennung in allen gebräuchlichen Beifallsäußerungen seitens des enthusiasmirten Publikums zu erfreuen hatte. — Ingleichen fanden aber auch unsere hiesigen Tanzkünstler und Künstlerinnen verdientermaßen reiche Anerkennung für ihre trefflichen Leistungen, wenngleich Frau Brue und die Herren Hoguet⸗Vestris und Gasperini besondere Auszeich⸗ nung mit Recht beanspruchen dürften. 1
Schließlich die Bemerkung, daß das
zuregen nicht verfehlen.
1
1 8 1 8 Ganze auch äußerlich mit: ges und im ersten
gewohnter Sorgfalt durch Kostüme, Decorationen n. s. w. ausgestattet war. „Die Weiberkur“ dürfte daher, schon an sich heiteren Genuß S rend, zunächst durch die darin gebotene anziehende Erscheinung einer ünst⸗ lerin, wie Fräul. Grisi, die Balletfreunde noch oftmals zum Besuche an⸗
Königliche Schauspiele. Donnerstag, 11. Jan. Im Opernhause. Mit aufgehobenem
Abonnement. Zum erstenmale wiederholt: Die I diable à quatre), pantomimisches Ballet in 2 Abth., r 8 “ de Leuven und Mazelier, für die Königliche et Udr ki 4t Fr. in Scene gesetzt von P. Taglioni. Musik von 35 ufte 88 Carlotte Grisi: Mazurka.) “ Der Weg durchs Fenster,
spiel in 1 Akt. Anfang halb 7 Uhr.
3 Zu dieser Vorstellung werden Billets zu
kauft: 1b
in Billet im Parquet, zur Tribüne und in den Logen des zweiten “ 1.e Billet in den Logen des ersten Ranges, im ersten Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr., ein Billet im Parterre, in den Logen des dritten Ranges und im Balkon daselbst 20 Sgr., ein S. im Amphitheater 10 Sgr., ein Billet zur Fremden⸗Loge 2 Rthlr. 8 Eeectag 418 Im Opernhause. 7te Abonnements⸗Vor⸗ M kreuz, Oper in 3 Abth., Musik von S. Sa⸗
stellung. Das Diamant b Tanz von Hoguet. Anfang halb 7 Uhr. Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Preisen ver-
kauft: Ein zweiten Ranges
folgenden Preisen ver⸗
Billet im Parquet, zur Tribüne und in den Logen des 20 Sgr.; ein Billet in den Logen des ersten Ran⸗ Balkon daselbst 1 Rthlr.; ein Billet im Parterre,
—.=
— —
Kerliner
Oper in 2 Akten.
in den Logen und im Balkon des dritten Ranges 15 Sgr.; ein Billet im Amphitheater 7 ½ Sgr.
Königsstädtisches Theatte. Donnerstag, 11. Jan. Die Töchter Lucifer's. Großes phanta⸗
stisches Zauberspiel mit Gesang in 5 Abtheil. (12 Tableaux), von W. Friedrich. Musik komponirt und arrangirt von Ed. Stiegmann. (Decorationen und Kostüme neu. kungen und neuen Couplets.)
Mit neuen scenischen Ausschmük⸗
Freitag, 12. Jan. Die Töchter Luecifer's. . Sonnabend, 13. Jan. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Norma. Musik von Bellini.
Meteorologische Beobachtungen.
Nach einmaliger Heobachtung-
Abends 10 Ubr. 1
Nachmittags 2 Ubr.
1849. 9. Jan.
Morgens 6 Uhr.
Luftdruck Luftwärme — 1IIn Thaupunkt.- — 1,9° R. Dunatzättigung. Wetter Wmd... Wolkenzug..
.336,46„Par. 335,82“ Par. 336,310poar. Auellwärme 775 8 — 10,6° k. — 14,0“ R. Flusswärme 0,0“ k. — 11,60 R. — 14,4 0 . Bodenwärme 96 pot. 90 pct. 96 pct. Ausdünstung halbheitor heiter heiter Niederschlag 0 0. 0. 0. Wärmewech el 1 0,4 — “ eg -
336,20“ Par... — 12,00 ER. — 12,69 H.. 94 pct. 0.
...—
8 .0..„
Tagesanittel:
Förse vom I10. ANAanuar:.
Wechsel- Course.
Brief.
250 Pl. . 250 Pl. 300 Mk. .300 Mk. 1 Lst. 900 Fr 150 H. C1
Kurs 2 Mr. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 t
8 Tage
Wien n 20 X... Augsburg ““ 88 yee8* E“
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Puss.. 100 Thlz. 2 Mt.
saãdd. W CECT1IöIT 2 At.
Per 100 SRbi 3 Wocben] 105 ½ 104 ½⅔
Petersbureeee. . 11“
Inländische Fonds, Lfandbries-, Aommunat-Papiere und Geld-Course.
Brief. Sold. 91 90⅛ — 90
2Zf.
Pomm. Pfdbr. 3 ½ Kaur- u. Nm. de. 3* Schlesische do. 8
do. Lt. B. xav. do. 3 ½ r. Bk-Anth. Sch
Zf. Brief. Geld. Gem.
Preuss. Freiw. Anl 5 100 ⅔ St. Schuld-Seh. 3 ½ 78 ½ Seech. Präm. Sch— 96 K. u. Nm. Schuldv. 388 —
weri. Stuut-Unr. 9 do. 40. 3 ½ — Westpr. Pfandbr. 3 ½ 84 ¼ Grovssh. Posez do. 4 96 ½⅔ do. 30. 3 ½ 81 ¼ Ostpr. Pfandbr. 3¼⅔ — 4
12 ë
91 ½
Fnedrichsd'or. — And. Geldm. à5th. — Disconto. —
8*
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Ausländische VFonds.
Poin. neue Pcab-. 4 do. Part. 500 Fl. 4 do. do. 300 9 Hamb. Feuer-Cas. 3 ⅔ do. Staats-Pr. Anl. — Holl. 2 ½ ℳ Int. 2 ½ Kurh. Pr. O. 40 th. — Sardin. do. 36 Fr. — N. Bad. do. 35 Fl. — —
es-Mnsh. S5 7s. 5 — do- beiHepe 3. 4. S. 5 do. do. 1. Anl. 4 — do. Stiegl. 2. 4.A. 4 84 ½ do. do. 5. A. 4 — do. v. Rthsch. Lst. 5 103 ¼ do. Poln. Schatz 0. 4 70 do. de. Cert. L. A. 5 84 ½ do. do. L. B. 200 Fl. — — Pol a. Pfdbr. a. C. 4 —
V ’
V
1
Der Reinertrag wird nach erfolégter Bekanntm.
Die mit 3 ⅛½ pCi. bez. Actien sind v. Staat gar.
Eisenbahn-Actlen.
Stamm-Actien. Kapital. 1 — Tages-Cours.
Börsen-Zinzs- Rechnung.
in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt.
Prioritäts-Actien. Kapital. “ “ Tasses- Cours.
Sümmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung 2 100 pCt. amortis.
,n
3,500,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 12,967,500 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 9,950,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,500,000
Berl. Anhalt Lit. A B. do. Hamburg. do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...
Magd.-Halberstadt..
do. Leipziger.
Halle-Thüringer Cöln-Minden.
do. Aachen Bonn-Cöln Düsseld. Elberfeld.. Steele-Vohwinkel... Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberschl. Lit. AKA... do. Cosel-Oderberg Breslau-Freiburg... Krakau-Obersc Berg.-Märk. .. Stargard-Posen Brieg-Neisse. Quittungs-Bogen. Berl. Anhalt. Lit. B. Magdeb.-Wittenb....
Aachen-Mastricht ... Thür. Verbind.-Bahn
..ã.—
—2552q622qe
.572,2—2
.224——
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Ausl. Quittungsbog. Pesther 26 FI. Friedr. Wilh.-Nordb.
8⁸
Schluss-Course von Cöln-Minden 78 ½ B
86 ½ h.
93 ½ bz u. H. 85 B
9¹½ B.
101 ½ B.
86 B.
1,411,800 5,000,000 2,367,200 3,132.800
Berl.-Anhalt.... do. Hamburg do. Potsd.-Magd... do. do. 88 do. Stettiner..... 800,000 Magdeb.-Leipziger 1,788,000 Halle-Thüringer 4,000,000 Cöln-Minden. 3,674,500 Rhein. v. Staat gar. 1,2217,000 do. 1. Prioritat. 2,487,250 do. Stamm-Prior. 1,250,000 Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 Niederschl. Märkisch. 4, 175,000 do. 3,500,000
III. Serie. 2,300,000 Zweigbahn 252,000
do. do. 248,000 Oberschlesische 1,276,600 Krakau-Oberschl. 330,000 Cosel -Oderberg. 250,000 Steele-Vohwinkel... V 325,000
22—
02
— —2 — qN
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Breslau-Freiburg. 400,000
Ausl. Stamm-Acl.
Dresden-Görlitz 6,000,000 Leipzig-Dresden ,500,000 Ludw.-Bexbach 24 Fl. 8,525,000 Sächsisch-Bayerische [6,000,000 Kiel -Altona. Sp. 2,050,000 Mecklenburger Thlr. 4,300,000
Reinert
Börsen-
*PZinscn. 22 *—
1848
von Preussischen Bank-Antheilen 92 ½
Abermals sind die Course ohne besondere bekannte Ursachen heute gewichen, und es zeigten sich für die meisten Effekten vielseitige Verkäufer. Auch preufs. Staats Effekten konnten sich nicht behaupten, und nur berliner 5proz. Stadt-Obligationen wurden à 97 ¼ bis 98 %, also ½ % höher als gestern, bezahlt.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 9. Jan. Friedrichsd'or 113 ½ Gld. Louisd'or 112 ½ Gld. 93 ⅞ bez. Oesterreichische Banknoten 90 ⅞ bez. und Gld.
Holl. und Kaiserl. Dukaten 96 ½ Br. Poln. Papiergeld Staats⸗
Schuldscheine 79 ½ Br. Seehandlungs⸗Prämien⸗Scheine a 50 Rthlr.
96 Br. 81 bez. 92 ¼ Br., do. 3 ½proz. 82 ¾⅞ Br.
Polnische Pfandbriefe alte 4 proz. 91 ½ Br., do. neue 4proz. do. a 500 Fl. 73
Russisch⸗polnische Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 18 . 3. 93 ⅔ Br. Niederschl.⸗Märk. 71 ¾ Br., do. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) Neisse⸗Brieg Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn
91 Gld., do. Partialloose a 300 Fl. 99 Br.,
Br.
Actien. Oherschles. Litt. A. 93 ⅔ Br., do. Litt. Breslau⸗Schweidn.⸗Freib. 87 ¼ Br. Prior. 98 Gld., do. Ser. III. 95 ½ Br. 79 ¾⅞ bez. Sächs.⸗Schles. (Dresd.⸗Görlitz) 76 Gld. 37 Br. Krakau⸗Oberschl. 39 ½ Br.
37 ⅜ bis †¼ bez.
Leipzig, 9. Jan. L. Dr. Part. Oblig. 97 ¼ Gld. B. A. 141 ½ Br. Leipz. Dr. E. A. 98 ¼ Br., 77 ⅔⅞0 Gld. Sächs.⸗Schles. 76 ¾ Br. Magd.⸗Leipzig 168 Br. Altona⸗Kiel 90 Br., 89 Gld. B. A. 93 ½ Br., 92 ⅞— Gld.
Frankfurt a. M., 8. Jan.
Deß. B. A. 102 Gld.
waren zu etwas besseren Preisen gefragter. bacher flauer. Alle übrigen Gattungen preishaltend. 5 proz. Met. 73 ½. 73 ½. Bank⸗Actien 1170. 50 Fl. L. 45 ½. 45 ¼, do. 35 Fl. L. 26 ½. 26 ⅛. 65 ¼. 64 ¼, do. 25 Fl. L. 21 ½. 24 ½. Span. Zproz. 19 ¼. 19 ½. Fl. L. 72 ½. 72 ½. Friedr. Wilh. Nordbahn 38. 67 ½. Köln⸗Minden 80 ¼. 80. Wechsel. 99 ½ G. Augsburg 100 Fl. C. k. S. lin 60 Rthlr. C. k. S. 105 ¾ Br. Bremen 50 Rthir. in L k. S. 99 Br. M. 87 ⁄. G.
1162. 211. Hessen 25 ½. 25 ¼.
37 ⅜.
2 Leipzig 60 Rthlr. C. k. S. 105 ¾ G. FE u⸗
Posener Pfandbriefe 4proz. 96 Br., do. 3 ½ proz. 81 ¼ u. Schles. Pfandbriefe 3 ⅞proz. 90 ¼ bez., do. Lit. B. 4proz.
Leipz. Sächs.⸗Bayer. Chemnitz⸗Riesa 26 Gld. Berl.-Anh. A. 82 Br., dito B. 82 Br.
Preuß.
G 1t Das Geschäft in mehreren Fonds und Eisenbahn⸗Actien war heute von einiger Bedeutung. Oesterr. Actien, 3proz. Spanier, poln. und österr. 500 Fl. Loose Nordhahn und Bex⸗
Baden Darmst. 50 Fl. L. . Sard. 24 ½. Poln. 300 Fl. L. 98 ⅛ G., do. 500 Bexbach 67 ¼.
Amsterd. 100 Fl. C. k. S. 400 ¼ G., do. 2 M 119 ⅞ Br., 419 ¾ G. Ber. Hamb. 100 M. B. k. S. 88 ⅜ Br., 87 G. vr. Lond. 10 St. k. S. 120 ¾ G., do. 2 M. 120 i G. Lyon 200 Fr. k. G. Paris 200 Fr. k. S. 954 Br., 9141 G. Malland
250 Lir. k. S. 99 ½ Br. Wien in 20r 100 Fl. k. S. 106 ¾ Br. Diskonto 1 ¾ G.
Hamburg, 8. Jan. 3 ½èproz. p. C. 78 ½ Br., 78 ½ G. E. R. 99 G. Dän. 65 Br., 64 ½˖ G. Ardoins 9 ½¼ Br., 9 G. Zproz. 18 ¼ Br., 18 G. Hamb.⸗Berl. 63 ½ Br. Bergedorf 68 Br. Altona⸗Kiel 89 Br., 88 ¾ G. Mecktenburg 35 ½ Br., 35 G.
In Fonds und Actien wenig Umsatz; die Prrise sehr fest bei wenigen Abgebern.
London, 6. Jan. Zproz. Cons. 88 ¾, ½1. 3 ½ proz. 89 ¼. lrd. a. Z. 14. Int. 49, 4proz. 76 ½. Bras. 76 ½. Mer. 25. Peru 49.
Engl. Fonds bleiben fest auf dem gestrigen Preis. Cons. schwankten zwischen 88 ½ und 89 ¾. Am fremden Fonds⸗Markt haben sich Mex. etwas erholt und wurden zu 25 ¾ a ½ gemacht. 2 Uhr. Cons. wurden durch die französischen Berichte nicht affizirt, vielmehr bl eben sie gefcagt und wurden nicht gemacht unter 88 ¾ a ½ p. C. und 88 ½ a ¾ a. Z. Span. Zproz. 26 ¾ a 27 ¾ ex div. Port. 26 ⅛, 25 ½. Mer, 28 ⅛ à 25 ½. Int. 49 ½, 48 ½. Cons, a. Z. 89, 882, 89 ½, 88 ½. Amsterdam, 7. Jan. Effekten⸗Sozietät. Int. 48 ½, Ard. gr. Piecen 9 ⁄3. Coup. 6 ½. Met. 5proz. 70 ½. Peru
Zu den notirten Coursen waren heute nur bei ziemlich belebtem Geschäft, span. Fonds etwas mehr gefragt. b
2. 35 ½.
Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 10. Januar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: 1 Weizen nach Qualität 52—56 Rthlr. Roggen loco 26 ½ — 27 Rthlr.
Gerste, große, loco 23 — 25 Rthlr. 5 leine 18 — 21 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 15 — 16 ½ Rthlr. „ p. Frühjahr 48 pfd. 15 ¼ Rthlr. Br. I1 Rüböl loco 13 Rthlr. Br. u. bez. » p. diesen Monat 13 a 12¾ Rthlr. Jan./Febr. 13 Rthlr. Br., 12 ½˖ G. Febr./März 12 ⅛⅞ Rthlr. Br., 12 ¾ G. März /April 12 ¾ Rthlr. Br., 12 ¾⅞ bez., ½ G.
1.
8
p. Frühjahr 82 pfd. 28 ½ Rthlr. Br. u. bez., 28 G.
Rüböl April /Mai 12 ½¾ Rthlr. Br. u. bez., ½8 G. Spiritus loco ohne Faß 14 ¾ Rthlr. verk. 3 p. Jan. 15 Rthlr. Br., 14 ¾ G. 32 Febr. 15 ½ Rthlr. Br., 15 ¼ G. „ p. Frühjahr 16 ⅔ Rthlr. Br., 16 ½ G. Stettin, 9. Im. Wir haben strenge Kälte, die heute früh bis auf 15 Grad Réaumur stieg Getraide. Weizen, 160 Wispel 88pfd. gelb. schles. in loco wurde zu 51 Rthlr., 12 Wisp. hiesiger zu 53 Rthlr. gehandelt. Riioggen, 25 Wisp. 87pfd. in loco bedangen 25 ¾ Rthlr., pro Frühj. wurde für 82pfd. in Regulirung 29 Rthlr. bezahlt und blieb dazu Br., 28 ¼ Rthlr. Geld. Gerste, 50 Wisp. 74pfd. pomm. wurden zu 24 Rthlr. begeben, für 75 pfd. wäre 21 ½ Rthlr. zu machen. 8 1 Erbsen, 50 Wisp. kleine bedangen 31 Rthlr. 8 Heutiger Landmarkt: 1— 8 1 gen. Gerste. Erbsen. 82995 ” 7 23 1 25 14 16 28 2 34 Rthlr Rüböl in loco und pr. Jan./F br. 12 ½ Rthlr. bez., Febr. März 12 Rthlr. bez., März/ April 114 Rthlr. bez., 12 Rthlr. Br./ April Mai 12 Rthlr. Br., 11 ¾ a † Rthlr. G. 1 Spiritus aus erster Hand zur Stelle 23 ½ und 23 ⅜ c bez., aus zweiter Hand ohne und mit Faß 23 ½ a ¼ % bez., pio Febr.
Hafer.
zu 21 ¼ % abgegeben.
Mainz, 5. Jan. Weizen 8 Fl. 42 Kr.
Roggen 5 Fl. 41 Kr.
Gerste 5 Fl. 41 Kr.
Hafer 6 Fl. 12 Kr.
Weißmehl 8 Fl. 20 Kr.
Roggenmehl 6 Fl.
London, 5. Jan. Getraid Getraide seit Montag waren bedeutend. Weizen behauptet sich auf den Notirungen j waren aber beschränkt, da die Faktoren keine drigere Preise zu willigen.
Die Zufuhren von fremdem Englischer und fremder enes Tages; die Verkäufe Neigung zeigten, in nie⸗
Druck und Verlag
der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbu ö“ “ 8 1 8
8EeC1111““
2 ¾ % geboten, pro Frühj. 21 % G. und Br., in einem Falle wurde
“
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ußischen Staats-
8 8 I“
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Deutschland.
Preußen. Berlin. Adresse. Oesterreich. Reichstag: ersten Artikel der
Schwarzburg⸗Sondershausen. Arnstadt. Erklä Bürger in Bezug auf das sächsische Militair. — Schreibengben sanee schen Majors von Auenmüller an den Stadtrath. 8
Lippe⸗Detmold. Detmold. Die Landstände.
Ausland.
— na. Das Corps des Zambeccari. anien. Madrid. Verhandlungen der Deputirten⸗Kammer. — Der 1eglas 8 rer. Napoleon. — Vermischtes. 1
Friechenland. Athen. Der deutsche Reichs⸗ “
Der Winter. sch ichs⸗Gesandte. Cholera.
Erklärung des Ministeriums gegen den
Italien. Bologna.
Archäolo sce eselchafffenfchaft und Kunst.
Eisenbahn⸗Verkehr. Markt⸗Berichte.
m mnaaeerʒn
marxrngmmmn
Uichtamtlicher Thei Deutschland.
Preußen. Berlin, 4. Jan. Es ist uns ferner fo gende Adresse zugegangen: 6 Königliches hohes Staats⸗Ministerium!
Ein Königliches hohes Staats⸗Ministerium hat mit Weisheit
und Kraft die anarchischen Regungen einer trüben Vergangenheit be⸗
kämpft und die Geschicke des Landes in eine Bahn gelenkt, welche demselben eine glückliche Zukunft verheißt. — Wir unterschriebene Bewohner des Kreises Grimmen aus allen Ständen können es uns nicht versagen, hiermit auszusprechen, wie sehr wir die hohe Bedeu⸗ tung der Wirksamkeit eines hohen Staats⸗Miuisteriume für das Wohl
des Vaterlandes anerkennen. 1“ Kreis Grimmen, im Regierungs⸗Bezirk Stralsund,
im Dezember 1848.
Die Gemeinden Stadt Grimmen, Stadt Triebsees, Groß⸗ und Klein⸗Miltzow, Klein⸗Zarnewanz, Leyerhof, Woltershagen, Jargenow, Groß⸗Zastrow, Göslow, Görmin, Böcken.-Passow, Kackernehl, Reinkenhagen, Hildebrandehagen, Neu⸗Miltzow, Wilmehagen, Engels⸗ racht, Neuendorf, Zarnekow, Jahnkow, Rustow, Schringo, Droßdow, Vorbein, Barkow, Landsdorf, Rolofshagen, Reinberg, Falkenhagen, Dömitzow, Stahlbrode, Hin⸗ richshagen, Hankenhagen, Deynsdorf, Techlin, Vorland, Willerswalde, Borgstedt, Groß⸗ u. Klein⸗Bremerhagen, Gerdeswalde, Wendorf, Horst, Legebadenhau, Klein⸗ Barnekow, Gremersdorf, Pöplitz, Splietsdorf, Angerode, Nielitz, Zarnekla, Gützow, Poggendorf, Kirch⸗Baggen⸗ dorf, Bassin, Zarrentin, Turow, Gransebieth, Streelow, Voigtodorf, Müggenwalde, Groß⸗ und Klein⸗Lehmhagen, Bartmannshagen, Heidebrink, Jessin, Schönenwalde, Hohenwarth, Papenhagen, Quitzin, Hoikenhagen, Müg⸗ genwalde, Vietlipp, Grellenberg, Beestland, Stuterhof Drönnwitz, Deven, Griebenow, Groß⸗ und Klein „Bis- dorf, Groß⸗Zetelvitz, Groß⸗Zarnewanz, Kandelin, Prutz⸗ mannshagen, Kamper, Dorow, Bauersdorf, Mühlen⸗ kamp, Sassen, Erdmannshöhe, Stremlow, Kasbohm, Wossendorf, Seedorf, Wotenif, Volksdorf, To tz, Abts⸗ hagen, Dönnie, Bretwisch, Grischow, Diwier, Bolten⸗ hagen, Groß⸗ und Klein⸗Rackow, Trautow, Schönhof⸗ Brinkhof, Brandshagen, Behnkenhagen, Ahrendsre, Mid⸗ delhagen, Niederhof, Wüstenfelde, Kirchdorf, Meseken⸗ hagen, Karrendorf, Fretow, Cowall, Tremt, Broock Gristow, Jreser, Jager, Nehringen, Vierow und Zar⸗
rentin. (Im Ganzen 2314 Unterschriften.) (Fortsetzung folgt.)
„Oesterreich. Reichstag. Sitzung vom 4. Januar. Vor⸗ sitzender: Präs. Strobach. Auf der Ministerbank: Stadion, Thienfeld,
Kraus, Bruck. An der Tagesordnung ist die zweite Lesung der Grundrechte.
Referent Rieger besteigt die Tribüne und verliest alle Paragraphen. Der Präsidentbemerkt, daß auch bei Berathung der Grundrechte zuerst eine General⸗, dann eine Spezial⸗Debatte eröffnet werden müßte. Was die erstere betreffe, so seien bisher der Abgeerdnete Wildner dagegen, der Abgeordnete Borrosch dafür als Redner eingezeichnet. Ersterer wird daher aufgefordert, die Tribüne zu besteigen. Doch verlangt noch zuvor der Minister des Innern, Stadion, das Wort und ver⸗ liest bei ungetheilter Aufmerksamkeit des Hauses folgende Erklärung: „Indem die konstituirende Reichs⸗Versammlung zur Berathung
der Grundrechte schreitet, ist der Ministerrath dem Throne wie dem Volke schuldig, sich über die Stellung, die er bei der diesfälligen Berathung einzunehmen gedenkt, so wie vor Allem über den ersten und bedeutungsvoll⸗ sten Grundsatz auszusprechen, der im §. 1 des Entwurss der Grund⸗ echte vorangestellt ist. Wird der im erwähnten Paragraphen auf⸗
gestellte Satz, von dem Ursprunge der öffentlichen Gewalt, blos vom Standpunkte der abstrakten Theorie in Betracht gezogen, so kann es keinem Zweifel unterliegen, daß ein solcher rein theoretischer Satz nicht geeignet sei, dort einen Platz zu finden, wo es sich darum han⸗ delt, die Verfassung für bestimmte staatliche Verhältnisse festzustellen. Auch würde es das Ministerium weder in seinem Berufe noch in sei⸗ ner Stellung finden, sich an einer rein theoretischen Diskussion in einem Augenblicke zu betheiligen, in welchem es sich um Thaten han⸗ delt und die Völker Oesterreichs sehnsüchtig der Früchte dieser Be⸗ rathung des ins Lebentretens der Verfassung harren. Soll aber diese Doktrin an die Spitze des Grundg setzes des österreichischen Staates gestellt werden, so muß sich das Ministerium gegen ein Prinzip ver⸗ wahren, welches den thatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen un⸗ seres Staates nicht entspricht und durch den bloßen Versuch, dem⸗ selben im Leben Geltung zu verschaffen, die Quelle beklagens⸗ werther Irrnngen und folgenschwerer Unordnungen gewesen ist. Unter dem Banner dieser Theorie, die nach dem vorliegenden Kommis⸗ sionsantrage an die Spitze der Verfassung gestellt werden soll, wur⸗ den die Gesetze verletzt, den Vollzugsorganen offener Widerstand entgegengesetzt; unter ihrem Banner wurden die Begriffe der Menge verwirrt, die Straßen zum Schauplatze wilder Ausschweifungen ge⸗ macht, wurde das Blut des edlen Grafen Latour vergossen. Es
besteht kein Bedürfniß, weisen praktischen Gesetzen durch allgemeine verführerische Lehrsätze Eingang und Beliebtheit zu verschaffen; im Gegentheile, die öffentliche Meinung verwahrt sich gegen Be⸗ hauptungen, welche die Frage der Konstituirung des Vaterlandes auf einen Boden stellen würden, der nicht weniger mit den Er⸗ klärungen der Krone, als mit dem Rechtsgefühle der hier vertre⸗ tenen Völker in offenem Widerspruche wäre. Das erbliche monar⸗ chische Recht erscheint in der Staatsform der constitutionellen Monarchie eine geheiligte unveräußerliche Quelle der obersten Gewalt. Es ist innerhalb dieser Staatsform unzulässig, den Ursprung derselben neu feststellen und das Bestehende von einer neuen Bestätigung abhängig machen zu wollen. Die Minister haben, als sie das erstemal vor diese Versammlung traten, die Er⸗ klärung abgegeben, an den Grundsätzen der constitutionellen monar⸗ chischen Staatsform festzuhalten, sie würden ihren Pflichten so wie diesen ihren Grundsätzen untreu werden, würden sie zugeben, daß das richtige Verhältniß der Krone zum Volke und dessen Vertretern ver⸗ rückt werde. Se. Majestät Kaiser Ferdinand IJ. haben im März die Verleihung einer Constitution beschlossen und darein gewilligt, die von Ihren Vorfahren unbeschränkt übernommene gesetzgebende Gewalt mit den Vertretern des Volkes zu theilen. Mit dieser Kaiserlichen Bewilligung war Oesterreich eingetreten in die Reihe constitutioneller Staaten, aber mit dieser Aenderung war die monarchische Staats⸗ form weder aufgehoben, noch einen Augenblick außer Wirksamkeit ge⸗ treten. Die Unantastbarkeit des monarchischen Prinzips war auch in allen seit dem Monate März ergangenen Kaiserlichen Erlassen, namentlich dem Allerhöchsten Manifeste vom 16. Mai, festgehalten, durch welches den Völkern Oesterreichs die Kaiserl. Entschließung kund gegeben wurde, daß die verliehene Verfassungs⸗Urkunde vom 25. April der Berathung der Volksvertreter unterzogen werden solle, und durch welches zu diesem Behufe der erste Reichstag zum
konstituirenden erklärt wurde. Das Ministerium wird sich der Thätig⸗
keit des hohen Reichstags, die Konstitutrung auf einer anderen den geänderten Verhältnissen angemessenen Grundlage zu einem gedeihli⸗ chen Ziele zu führen, bereitwillig anschließen und an den Berathungen über diese hochwichtige Angelegenheit thätigen Antheil nehmen, weil es wünscht und von der Ueberzeugung durchdrungen ist, daß durch offene gegenseitige Verständigung das Verfassungswerk am schnellsten und sicher⸗ sten zu einem gedeihlichen Ende geführt werde; allein es muß auch erklä⸗ ren, daß dies nur unter der Voraussetzung und Verwahrung stattfinden kann, daß das constitutionell⸗monarchische Prinzip nicht verletzt und das Rech: der Krone von dieser hohen Versammlung nicht in Frage gestellt werde. Eine solche Sendung lag nicht in der Berechtigung der Wähler, und das Volk in seinem Rechtsgefühle hat sie nie in dieser Weise aufgefaßt. Wir erblicken eine constitutiorelle Staatseinrich⸗ tung in der Theilung der legislativen Gewalt mit des Volkes ge⸗ wählten Vertretern, und es ist mit dem Rechtsbestande unserer Mo⸗ narchie die Behauptung ganz unvereinbar, daß alle Gewalt vom Volke ausgehe; jene verfassungsmäßige Theilung der legislativen Gewalt ruht wesentlich in der Heilighaltung der wechselseitigen Gränzen, und so wie wir uns zu einem Uebergriffe nie herbeilassen werden, werden wir es stets für unsere Pflicht halten, solchem mit Entschiedenheit zu begegnen. Mit spezieller Beziehung auf den in 5. 1 des Kommis⸗ sione⸗Entwurfes der Grundrechte ausgesprochenen Satz, hegen wir die sichere Ueberzeugung, daß derselbe von der hohen Kammer nicht werde gebilligt werden, und wir glauben es der in allen Fragen ge⸗ genüber diesem Hause festgehaltenen Offenheit aller unserer Entschlie⸗ ßungen und Handlungen schuldig zu sein, zu erklären, daß wir in der ausdrücklichen oder stillschweigenden Anerkennung des obge⸗ dachten Grundsatzes einen Eingriff in die unwandelbaren Grundlagen des monarchischen Prinzipes zu erkennen in der Lage wären.“”“ Nachdem die Sensation und die in Folge des Gehörten einge⸗ tretene Bewegung aufgehört, betritt die Tribüne Wildner. Das hohe Haus möge es nicht auffallend finden, daß er sich als Redner gegen die Grundrechte habe einzeichnen lassen. Er habe gelobt, die Volksrechte zu wahren, und sei auch fest entschlossen, dieses Gelöb⸗ niß stets treu zu erfüllen. Er sei, so wie gewiß Jedermann, über⸗ zeugt, daß die Aufstellung von Grundrechten nothwendig sei. Er hätte aber gewünscht, daß zuvor der Ausschuß ihn belehrt hätte, was es mit den Grundrechten für eine Bewandniß habe, und was der Zweck der⸗ selben sei. Er sei fest überzeugt, daß ohne systematische Gliederung, ohne Vollständigkeit, ohne Anpassung auf die österreichischen Verhält⸗ nisse von ihnen kein Heil zu erwarten sei. Bei dem Mangel jeder diesfälligen Belehrung von Seiten des Ausschusses werde es das Haus gewiß billigen, wenn er sich hinsichtlich des Begriffes und des Zweckes derselben auespreche, noch bevor er sein Urtheil darüber ver⸗ öffentliche. Oesterreich sei jetzt ein Rechtsstaat geworden, nachdem es früher ein Polizeistaat gewesen. Der Unterschied zwischen Rechts⸗ und Polizeistaat sei der, daß im letzteren ein rechtsloser Zustand vor⸗ herrschte, und wenn auch das bürgerliche Gesetzbuch auf viele ange⸗ bornen Rechte der Menschen Rücksicht nahm, so sei doch im Polizei⸗ staͤate eine große Anzahl derselben ignorirt, andere eingeschränkt, ja bis auf Null reduzirt worden. Jene Rechte, die eine gediegene Rechtswissenschaft als solche anerkannt, sollen durch die Grundrechte ausgesprochen werden und ihre Gültigkeit für alle Zukunft erhalten. Dies sei ihm der Begriff der Grundrechte. Was den Zweck derselben betreffe, so sollen sie nicht die Rechtswissenschaft selbst sein, sondern die gediegenen Resul⸗ tate der Rechtewissenschaft kurz und positiv zusammenfassen und uns noch obenhin verwahren, daß keines derselben ignorirt, verkürzt oder ganz und gar beschränkt werde. Endlich müssen dieselben unseren Verhältnissen genau angepaßt werden, dazu sei aber nothwendig daß sie österreichisch, daß sie systematisch, daß sie endlich vollständig, seien. Leider befinde er sich in der unangenehmen Lage, behaupten zu müssen, daß sie eben nicht viel österreichisch seien. (Heiterkeit.) Er glaube, daß das Haus und das Volk damit einverstanden sei, daß die Grundbedingung zu einem gedeihlichen Staats⸗Auf⸗ baue die sei, daß sich Alle als Oesterreicher fühlen müssen, und dieses Gefühl vermisse er in den Grundrechten. (Gelächter.) Darin sei stets von „Staatsbürgern“ und nie von „Oesterreichern“ die Rede; gerade so, als ob Oesterreich im Monde wäre. (Ah, ah!) Was die systematische Anordnung belange, so müsse er dieselbe durchaus als miß⸗ lungen erklären. Die Rechtswissenschaft theile die Rechte ein in ursprüng⸗ liche und abgeleitete; die abgeleiteten wieder in materielle und for⸗ melle. In den Grundrechten finde er ein wahres péle mele; Alles bunt zusammengewürfelt. So seien z. B. die Bestimmungen über Strafe, über die richterliche und Exekutivgewalt in die verschiedensten Paragraphen zerstreut und nicht zusammengefaßt. Was die materielle Seite betreffe, so seien die angeborenen mit den erworbenen Rechten vermischt, so z. B. das Vereinsrecht und die Bestimmungen in Be⸗ treff der religiösen Gesellschaften mit denen über die Lehrfreiheit. Es komme ihm vor, als wären die Grundrechte in ein Sieb geworfen, durchgeschüttelt und so niedergelegt worden, wie sie herausgefallen. (Zischen.) Was die Zweckmäßigkeit betreffe, so müsse er erwähnen, daß viele wesentliche Rechte, die Felbst vom Polizeistaate anerkannt wur⸗
den, in den Grundrechten nicht aufgeführt seien.
darin das höchste Recht der Persönlichkeit, welches im bürgerlichen Ge⸗ setzbuche schon gewahrt ist, und von Abschaffung der Leibeigenschaft und Verpönung jeder Sklaverei (Gelächter.) Ferner seien im Polizeistaate die Rechte auf Integri⸗ tät des Körpers fast zu Null gemacht worden. So seien bekanntlich überall die Turnanstalten verboten worden. Auch davon sei in den Grundrechten keine Rede. (Gelächter.) Recht, sich Keuntnisse zu erwerben, vielseitig beschränkt. Man durfte nicht fremde Bildungsanstalten besuchen. Auch davon sei keine Er⸗ wähnung geschehen. Ein wesentliches Recht sei in den Grundrech⸗ ten ganz ignorirt worden, das Recht auf die Ehre, welches noch hei⸗ liger als das auf das Eigenthum ist. Eben so sei kein Wort darin von dem Rechte auf Unverletzlichkeit des gegebenen Wortes, das ist des Ver⸗ tragsrechtes; von einem Rechte, das vielseitig verletzt worden sei, selbst hohen Ortes. Er erinnere hier nur an die deutsche Bundesakte und an das Verhältniß, in welchem die Erfüllung zu den Versprechungen stand; dieses Recht, von dem sich mit vollem Grund die Worte eines deutschen Mannes sagen lassen: „Sei Herr des zu gebenden, aber Sklave des gegebenen Wortes“, sei ganz unerwähnt geblieben. Eben so das Recht des freien Austrittes aus einer kirchlichen Gemeinde, ein Recht, das im Polizeistaate ganz ignorirt wurde und den Be⸗ treffenden die bittersten Qualen verursachte, finde auch hier keine Er⸗ wähnung. Er könne jetzt das Haus nicht bitten, in alle Einzelnhei⸗ ten einzugehen, noch auch ihm zumuthen, daß es schon jetzt über die Systematisirung, über das pro und contra sich ausspreche; allein die Bitte könne er an das hohe Haus stellen, daß seine eben ausgespro⸗ chenen Ansichten dem Constitutions⸗Ausschusse zur weiteren Bericht⸗ erstattung zugewiesen werden mögen. Er lege auch einen desfallstgen Antrag auf den Tisch des Hauses nieder.
Szäbel: Der Abgeordnete Borrosch habe ihm gestattet, an seiner Stelle das Wort zu ergreifen; er habe so eben einen schrift⸗ lichen Antrag dem Präsidenten übergeben, welcher sich blos im All⸗ gemeinen auf die Grundrechte beziehe und eine Folge der eben ver⸗ nommenen ministeriellen Erklärung sei. Bevor man an die Bera⸗ thung der Grundrechte schreite, sei es wichtig und nothwendig, daß jedes Mitglied der Kammer mit dem Inhalte der erwähnten Erklä⸗ rung auf das genaueste sich bekannt mache, früher sei jede Berathung eine Unmöglichkeit. (Beifall.) Er stelle somit den Antrag: die weitere Berathung bis zur nächsten Sitzung, d. i. bis am 8ten, zu vertagen.
Dieser Antrag wird lebhaft unterstützt und fast einhellig an⸗ enommen.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Arnstadt, 6. Jan. (D. A. Z.) In Bezug auf die (bereits erwähnten Konflikte zwischen den sächsischen Reichstruppen und den Einwohnern Gotha's) hat eine große Anzahl hiesiger Bürger in der heutigen Nummer des Lokal⸗ blattes folgende Erklärung abdrucken lassen:
„Wie wir hören, hat in Gotha ein Zusammenstoß stattgehabt zwischen den Bürgern und den dort in Garnison liegenden sächsischen Truppen vom Leibregiment. Um etwaigen schiefen Beurtheitungen des genannten Mili⸗ tairs zu begegnen, erklären Unterzeichnete hiermit, daß sowohl die genann⸗ ten Truppen während ihres Aufenthaltes in Arnstadt, als auch das noch hier garnisonirende sächsische Militair wegen seines musterhaften Betragens unsere vollste Hochachtung besitzt. Auch andere benachbarte Oerter haben sich schon sehr ehrenvoll über sie ausgesprochen, und wir knüpfen daran den herzlichen Wunsch, daß ihnen auch uüberall eine ihrer rühmlichen Haltung entsprechende Aufnahme zu Theil werden möge.’“”“
Dem hiesigen Stadtrathe ist nachstehendes Schreiben des säch⸗ sischen Majors von Auenmüller zugegangen:
„ Es hat mir zu großem Vergnügen gereicht, durch Erlangung der Genehmigung des Generals Grafen von Holtzendorff Dero Wünschen nach⸗ kommen und vorläufig wenigstens eine halbe Compagnie auf die nächsten Dörfer verlegen zu können. Ich habe mich um so mehr dazu veranlaßt gefunden, als ich es für eine Pflicht erachtet, die freundliche Aufnahme und das vorzüglich gute Einvernehmen mit der so achtungswerthen Bürger⸗
und Einwohnerschaft zu Arnstadt durch möglichste Erleichterung derselben zu vergelten, so weit solche irgend in unseren Kräften steht. Gotha, den 30. Dezember 1848.“
Lippe⸗Detmold. Detmold, 5. Jan. (D. A. Z.) Un Landstände wurden am 23. Dezember v. 8 8. — Feste Pe tagt, nachdem von ihnen die Propositionen über das Wahlgesetz, wo⸗ nach die neue Volksvertretung zusammenberufen werden soll, und die⸗ jenige über die Zusammensetzung des (künftigen) Landtages und die Ausübung der ständischen Rechte erledigt waren, und zwar die erste Proposition nach einem mit Zustimmung des Regierungs⸗Kommissa⸗ rius von der Kommission ausgearbeiteten Entwurf im Wesentlichen dahin, daß jeder Lipper, welcher das 25ste Jahr zurückgelegt wahlberechtigt, Jeder, welcher das 30ste Jahr erreicht hat, wählbar ist; daß die Volksvertretung aus 25 Landes⸗Abgeordnreten besteht, welche in 25 möglichst gleichen Wahl⸗Distrikten, worin das Land von der Regierung einzutheilen wäre, zu wählen sind; daß die Stimme mündlich zu Protokoll abgegeben werden muß, und daß, wenn ein Gewählter im Staatsdieuft eine Anstellung oder Beförderung an⸗ nimmt, eine Neuwahl erforderlich wird, sonst aber ein gewählter Staatsdiener nicht der Genehmigung seiner vorgesetzten Behörde be⸗ darf. Seit dem 3. Januar sind inzwischen die Landstände wieder hier versammelt, und nachdem sie hinsichtlich der proponirten Ge⸗ schäftsordnung den Beschluß gefaßt, solche der künftigen Vertretung nur zu empfehlen, indem es der letzteren überlassen sein soll, sich selbst eine Geschäftsordnung zu bilden, sind sie damit beschäftigt, die Etats zu berathen.
8258 Ausland. 1“ ö 8 Italien. Bologna, 22. Dez. (D. A. Z.) Der schweizer Gene⸗ ral Delatoüur hatte eine bedeutende Anzahl Truppen abgesendet, um das von Venedig kommende Corps des Zambeccari zu entwaffnen; wer im päpstlichen Militair Dienste nehmen wolle, dem stände es frei, wer dies nicht wolle, habe seine Waffen abzugeben. Die Regierung ist gewillt, dieses Corps aufzulösen. Das Corps des Zambeccari will aber um jeden Preis seine Waffen behalten. Delatour will dies nicht zugestehen, und die Civica sammt dem Volke theilt die Ansicht des schweizer Generals. Man fürchtet einen ernsthaften Zusammenstoß.
Spanien. Madrid, 31. Dez. Vorgestern und gestern be⸗ schäftigte der Kongreß der Deputirten sich mit der Diskusston ver⸗ schiedener von Seiten der progressistischen Opposition gegeg 1 88 Adreßentwurf aufgestellter Amendements. Der 22728 sprach der Regierung die Berechtigung ab, sich die ven zaiga gfa⸗ rerer fremden Mächte letzthin erfolgte Anerkennung der n ce Folge bella als Verdienst anzurechnen, indem diese Der der in jenen Ländern eingetretenen politischen ch ohns jene Anerken⸗
Minister erwiederte darauf, Spayien würde au
stehe auch nicht eine Sylbe darin.
Der Polizeistaat habe das
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