nd unabhängig sein, wie jetzt. Die Behauptung
wes. ga hef nneteen die Regierung hätte in diesem Jahre mehrere tausend Bürger ohne Verhör oder Angabe der Veranlassung nach den Kolonieen deportirt, berichtigte der Minister des Innern 514 Personen nach den Philippinen deportirt wor⸗
i ß nur 1 1 8 üerxe und dies nur als eine bloße Veränderung des Wohnortes
ten sei. 1 1 8 889. Präsidenten der französtschen Republik sagt das mi⸗
jsterielle Blatt, el Heraldo, Folgendes: „Der Gedanke, von wel⸗ ee geleitet wird, ist der des Jahrhunderts, ist die Protestation der Civilisation gegen die Barbarei, der Ordnung gegen die Anarchie, der Vernunft gegen die rohe Gewalt. Es ist derselbe Gedanke, der jetzt in Oesterreich und Preußen verwirklicht wird, und der sich unfehlbar auch in Italien verwirklichen muß.“ 88 In Folge des Ueberhandnehmens der karlistischen Banden in Alt⸗ Castilten hat der ““ von Burgos diesen Bezirk in Belagerungszustand erklärt. 3 ““ politicoo von Ciudad Real bietet in einer öffent⸗ lichen Verfügung 300 Piaster für jeden getödteten Räuber. Die Person, welche einen Räuber getödtet hat’, heißt es im Artikel 2 dieser Verfügung, „braucht nur mir den Ort, wo der Leichnam sich befindet, anzuzeigen, um, salls er dort vorgefunden wird, die Beloh⸗ erhalten.“ 1S Pampelona vom 26sten kündigen an, daß die fran⸗ zöstschen Gränz⸗Ortschaften von Karlisten angefüllt sind, welche einen neuen Einbruch in Navarra bezwecken. Zaratiegui soll, so heißt es, an die Spitze dieses Unternehmens treten. (Heraldo.)
1 Griechenland. Athen, 24. Dez. (A. Z.) Der (wie be⸗ reits erwähnt) in außerordentlicher Mission hier angekommene deutsche Reichsgesandte, Fürst Hohenlohe, verweilt noch unter uns, wird sich aber, dem Vernehmen nach, in einigen Tagen nach Smyrna und Jerusalem begeben. Fürst Hohenlohe wurde am Tage nach seiner Ankunft in Athen am griechischen Hof empfangen und den darauf folgenden Tag zur Königlichen Tafel geladen, an welcher, außer den Ministern Sr. Majestät des Königs, das ganze diplomatische Corps theilnahm. In demselben Maße, als der griechische Hof dem Ge⸗ sandten der deutschen Reichsgewalt seine Aufmerksamkeit an den Tag legte, bemühten sich die Gesandten Oesterreichs, Preußens und Bayerns, die wenigen Tage des hiesigen Aufenthalts dem Fürsten angenehm zu machen. Selbst ein seit Jahren in Athen bestehender deutscher Bür⸗ gerverein legte dem deutschen Gesandten seine Sympathieen an den Tag, indem derselbe zuerst eine Abordnung aus seiner Mitte absendete, um ihn zu begrüßen (s. das gestrige Blatt des Staats⸗Anzeigers) und dann eine musikalische Abend-Unterhaltung anordnete, welcher beizuwohnen der Fürst so freundlich war. Der englische Gesandte,
Sir Edmund Lyons, hatte die Aufmerksamkeit für Fürst Hohenlohe, daß er demselben das im Hafen von Piräeus immer zur eigener
Disposition stehende Dampfschiff zur Reise nach Smyrna oder Aegyp⸗
ten anbot.
Nachrichten von der nördlichen Gränze beunruhigen uns. Nach enselben soll in Larissa, Tricala und im Westen in Arta die Cholera usgebrochen sein. —
Die herrlichen Tage unseres Nachsommers, deren wir uns bis
zur Stunde erfreuten, sind plötzlich zu Ende, und der Winter, starr
nd eisig, ist in der Nacht vom 20sten auf den 21sten mit aller sei⸗
er südlichen Unbequemlichkeit eingetreten. Schnee bedeckt alle atti⸗
chen Berge, und selbst bis nach Athen hat sich der nordische Fremd⸗ ing auf einige Stunden verirrt.
Wissenschaft und Kunst. Archäologische Gesellschaft.
In der Sitzung der Archäologischen Gesellschaft vom 4. Ja⸗ nuar 1849 legte Herr Gerhard die zum neuesten Monatsblatt der Ar⸗ chäologischen Zeitung gehörige Abbildung mehrerer zu bekannten Kunst⸗ werken nachgefundenen Fragmente vor, unter denen eine von den Königli⸗ chen Galleriedienern Krause und Koch nachgewiesene Vasenscherbe mit Kopf⸗ und Bruststück einer stattlichen Zeusfigur als Ergänzung der auf Herakles und Hebe's Hochzeit bezüglichen Prachtsase im Königlichen Museum (Ger hard Berlins Bildw. Nr. 1016. Apulische Vasenbilder, XV. Bd. 1—5) willkommen war. — Von demselben war ferner, in Folge freundlicher Mit⸗ theilung der Herren Sam. Birch und G. Scharff zu London, eine Reihe Probeblätter der assyrischen Skulpturen vorgelegt, welche Herr Lavard neue⸗⸗ dings zu Nimrud entdeckt und vor Erscheinung seines darauf bezüglichen
roßen Werkes zunächst zu vorläufiger Verbreitung in verkleinertem Maß⸗ stab eines Oktavbandes bestimmt hat. Theils skizzenhaft, theils in menschlicher ausgeführt, forderten diese nungen zu voller und mannigfacher Anerkennung ihrer Wichtig⸗ keit auf. Während die Mehrzahl ihrer Originale bereits sls neuer Zuwachs der staunenswürdigen Schätze des brilischen Museums zu betrachten ist, weisen sie zunächst auf die bereits erlangten und noch bevor⸗ stehenden Erfolge assyrischer Ausgrabung hin, auf die wie zu Niviveh mit kolossalen Stiermenschen geschmückte Pallastruinen von Nimrud und auf die Gesammtheit dort entdeckter
Größe kunstgerecht Zeich⸗
Schaäͤtze hin, welche durch Herrn Cayaid's Verdienst den aus Niniveh in den Louvre versetzten kolossalen Bottaschen Funden zur Seite stehen dürfen. In den einzelnen Zeichnungen wird der Beschauer theils durch die Eigenthümlichkeit astatischer Sitte gefesselt, die in Städte⸗Bestürmungen, Belagerungs⸗Maschinen, Schlauchschwimmen, Triumph⸗ und Tributzügen, Elephanten, Affen, Antilopen und sonstiger bak⸗ trisch-indischer Thierschau sich darlegt, theils durch die künstlerische Ent⸗ wickelungsstufe, auf welcher diese ansehnlichen und figurenreichen Reliefbilder sich befinden. Die selbstständige Freiheit der Zeichnung, die in Verhältnissen und Bewegungen naturgemäß über die Kunstsitte Aegyptens sich erhebt, ohne die Strenge ägyptischer Kunst, namentlich in Zeichnung der Extremi⸗ täten und in gemäßigtem Prunk des Kostüms zu theilen, gewährt hier in jedem Profil wie im Zusammenhang des Ganzen den vollen Gesammteindruck asiätischen Charakters und erneut allerorts das immer näher gerückte und immer schwieriger gewordene Problem über das Verhältniß asiatischer zu ägyptischer Kunst, — ein Verhältniß, an dessen urkundliche Feststellung
Bekanntmachungen.
1685] Oeffentliche Vorladung. Die verehelichte Konditor Bertha Gierach, geborene Biow, hier, früher verwittwet gewesene Kämmerer Zim⸗ merlich, hat gegen ihren Ehemann, den Konditor Ju⸗ lius Oscar Gierach, wegen böslicher Verlassung auf Trennung der Ehe geklagt. Der verklagte Ehemann 88 4 hat sich nämlich im Monat Juni 1846 von hier ent⸗ fernt, später von Wolfenbüttel aus schriftlich Nachricht von sich gegeben, seit jener Zeit aber von seinem Auf⸗ ESg nichts mehr bekannt werden lassen; und es ist u
Breslau,
der Klägerin der angestellten Bemühungen unge⸗ achtet nicht gelungen, den gegenwärtigen Aufenthalt es Verklagten zu ermitteln. Es wird daher der ge⸗ nannte Verklagte Julius Oscar Gierach hierdurch zu dem behufs Beantwortung der Ehescheidungsklage vor dem Ober⸗-Landesgerichts⸗Referendarius Niederstetter auf den 23. Mai 1849, Vormittags 11 Uhr,
im Parteienzimmer Nr. II. des hiesigen Königl. Ober⸗ Landesgerichts anberaumten Termine öffentlich unter der Warnung vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben die
Interessenten,
bei fortschreitender Auslegung der Keilschrift und bei Entdeckungen wie, die von --Se. auf Elfenbeirtgriigfs entdeckten hieroglovphischen Götter⸗ und Ko⸗ nigsnamen immer weniger sich verzweifeln läßt. Weitere Auskunft dhes es Entdeckungen fährt die Archäologische Zeitung zu geben fort. — Auch von einem durch auserlesene Antiken zu erläuternden Bilder⸗Horaz, der von Herrn G. Scharff, dem erprobten Darsteller lokischer Ansichten g. Mo⸗ numente, künstlerisch ausgestattet wird, waren Probeblätter zur Ste 4 — Herr Panofka legte die Zeichnung eines bei seiner letzten 1an. eise in Neapel erworbenen Krater vor, geschmückt mit der merkwürdigen Sch gen. aus des Sprakusaner Thormios Zerstörung Iliums, veg⸗ 8 Tragödie (2α‿αάρρρα²), welche, in Kostum und Maske der som⸗ 2 auf einem mit Kranz und Zweigen behängten Altar sitzend, vnhhe hhan 8 gen Priamos mit gezahnter Tiara vergegenwärtigt, vom jngenale 1. ” 85 tolemos mit gezücktem Schwert am Leben bedroht: ein nahe kbe er 8 beerbaum bezeichnet den Hain des Apoll. — Hierauf theilte Hert 9* nofka eine von Herrn Ernest Vinet in der Révue Archéolog. 5 ann.
Livr. als: La reconnaissance d'Oreste et d'Electre, d'après la tragedie de Sophocle publizirte Jattasche Vasenzeichnung mit, die schon deshalb mit Elektra nichts gemein haben kann, weil sowohl gestickte Kleidung als Gold⸗ geschmeide im Haar, Ohren, am Hals und Arm dem Aschenbrödelloos geradezu wiederspricht, über welches die Elektra des Sophokles (v. 189 — 192, v. 359 u. ff. v. 452) in Uebereinstimmung mit der des Euripides (v. 175 — 178, v. 183, 184, v. 293 — 295) sich unzweideutig in Klagen aus⸗ läßt; und nächstdem der Krug mit der vermeintlichen Asche des Orest (v. 757 7„ Soαν½αι τμα ⁸), wahrscheinlich eine Hydria von bescheidener Größe, nicht mit dem kolossalen schweren Krater verwechselt werden darf, welchen hier eine Fürstentochter dem sitzenden Jüngling anbietet, nicht abnimmt. Hierauf hielt Herr F. Nanke einen Vortrag über Vasenerklärung mit besonderem Bezug auf „Gerhard's Trinkschalen und Gefäße des Königlichen Museums zu Berlin.“ Es ward insbesondere die auf Taf. II. und III. ver⸗ öffentlichte Gigantenschale des Aristophanes und Erginos einer neuen und durchgängigen Analvse unterworfen. — Herr W aagen legte das vierte Heft des „Jahresberichts der württembergischen Gesellschaft sür Alterthü⸗ mer“ mit besonderer Hinweisung auf das in treffender Farbengebung darin dargestellte rottenburger Mosaik des von Thieren umgebenen Sängers Or⸗ pheus vor. — Zwei in der Schweiz bei Orbe im Canton de Vand im
Jahre 1845 entdeckte und durch Verwahrlosung seitdem zerstörte farbige Mosaike (eines mit Darstellung des kretischen Labprinths, das andere mit Theseus, Ariadne u. a. minder erheblichen in zahlreiche Felder vertheilten Figuren) waren von Herrn G. von Bonstetten zu Bonn, dem die Zeichnung und Herausgabe der betreffenden Zeichnungen verdankt wird, zugleich mit dessen neuester Schrift über die bei Anet von ihm durchsuchten Gräber (Notice sur les tombeaux d'Anet. Berne 1849, 4. 13 S. 11 Abb. 4.) eingelaufen, welche letztere jedoch mehr dem celtischen als römischen Alterthum angehören. v
Außerdem lagen von neuen Schriften noch die nächstfolgenden vor: 1) Trausactions of the Royal Society of Literaturc. Vol. III, Part. 1. Dieser inhaltreiche Band umfaßt unter Anderem J. L. Stoddart's Nach⸗ weisung des hauptsächlich rhodischen Weinhandels nach Aegypten und Si⸗ cilien aus mehr denn 300 Inschriften alerandrinischer und sonstiger Ampho⸗ renhenkel; ferner einen gelehrten Aufsatz von Sam. Birch uͤber die zu Nimrud gefundenen hieroglyphischen Namensringe und sonstigen Elfenbein⸗ sachen. — 2) Museum Disnejanum. Part. II. Lond. 1848. 4. pl. 59 — 95. Hauptsächlich Geräthe und kleinere Gegenstände von Marmor in Art und Weise des früheren Bandes enthaltend. — 3) W. W. Llo vyd Chorogra- phical greck coins (mit Alcinousgärten u. dgl.) und The portland vase letzteres ein Versuch, die weiland übliche Benennung der kolossalen Deckel⸗ figuren des kapitolinischen Achilles⸗Sarkophags, in welchem die Portland⸗ vase gefunden ward, Julia Mammäa und Alexander Severus, durch dieses Kaisers Begeisterung für Homer und Achill wieder zu Ehren zu bringen. — 4) C. Göttling Comm. de Amazonibus imprimisque de Amazone Polycleti: (Jenenser Programm) 4to. Die vatikanische Amazone, deren von O. Muͤller in Frage gestellte Abkunft von Phidias ohnehin wenig Glauben gefunden hatte, wird wieder auf Polpelet zurückgeführt, einleitungsweise aber auch allgemein von Bedeutung und Ursprung der Amazonensage gehandelt, nicht wie man sonst anzunehmen pflegt, im Sinne von Hierodulen der Ar⸗ temis, sondern vielmehr in geschichtlicher Erinnerung nordastatischer Gynäko⸗ kratie. — 5) O. Jahn. Ueber zwei zu Athen gefundene Bildwerke von Mar⸗ mor (Knabe mit einer Gans) und über ein griechisches Terracotta⸗Relief (aus Melos, im Besitz des Professor Roß). Von diesen] in der Königlich sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften gelesenen Aufsätzen ist besonders der letztere durch Mittheilung eines schönen Reliefbildes der kalpdonischen Jagd anziehend. Hinsichtlich der Atalante, die in der über dem Haupt erho⸗ benen Hand ein Schwert zum Hieb bereit hält, ward von Herrn Panofka deren Aehnlichkeit mit der vorgedachten polpkletischen Amazeone bemerklich gemacht.
Eisenbahn⸗Verkehr.
Taunus⸗Eisenbahn.
von seiner Ehefrau angeführten Thatsachen, worauf die Klage wegen böslicher Verlassung tumaciam für zugestanden erachtet und demgemäß was Rechtens ist gegen ihn wird erfannt werden. 8 au, den 23. Oktober 1848.
Königl. Ober⸗Landesgericht. Erster Senat.
1691=1 Nothwendiger Verkauf. Zur Subhastation des nen, nach der landschaftlichen Taxe auf 11 Sgr. 5 Pf. Bietungs⸗Termin m 9g9 um 11 esitz⸗ und zahlungsfähige Kauflustige e . bei. . denminegdon fre. eda mend⸗ven⸗ irten, Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor v. f ver Rchto ssessor v. Rottengatter, auf hörig informirte und sich einzufinden, rechtsame die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Real⸗
Jahres⸗Uebersicht.
Die Taunus-Eisenbahn, welche seit dem Jahre 1840 in ihrer ganzen Länge von 5 ⅞ Merlen im Betriebe ist, hat während dieses Zeitraums von 9 Jahren, außer dem Jahre 1840, in welchem sie im ersten Halbjahr nur streckenweise im Betriebe war, keine so ge⸗ ringe Frequenz und Einnahme gezeigt, als in dem vergangenen Jahr 1848, es hat vielmehr eine stete Vermehrung von Jayhr zu Jahr stattgefunden, wie es am Schlusse zu ersehen ist. — Im Jahre 1848 wurden insgesammt befördert 663,891 Personen und 238,982 Ctr. 50 Pfd. Güter, die Einnahme betrug für Personen 338,311 Fl. 14 Kr., für Güter 48,127 Fl. 10 ½ Kr., Gesammt⸗Einnahme 386,438 Fl. 24 ½ Kr. In dem Inhre 1847 wurden befördert 740,519 Personen und 288,270 Ctr. 50 Pfe. Güter, oder mehr gegen 1848: 76,628 Personen und 49,288 Ctr. Güter, die Ein⸗ nahme betrug pro Jayr 1817, für Personen 402,588 Fl. 28 Kr. für Güter 61,896 Fl. 40 ½ Kr., insgesammt: 464,485 Fl. 8 ½ Kr., was gegen das Jahr 1848 mehr beträgt: für Personen 64,277 Fl. 14 Kr., für Güter 13,769 Fl. 30 Kr., insgesammt 78,046 Fl. 44 Kr.; und zwar brachte das erste Quartal im Jahre 1848 weniger ein: für Personen 2808 Fl. 28 Kr., für Güter 993 Fl. 51 Kr., insgesammt 3802 Fl. 19 Kr.; das zweite Quartal weniger: für Personen 19,901 Fl. 30 Kr., für Güter 7982 Fl. 14 ½ Kr., insge⸗ sammt 27,913 Fl. 44 ½ Kr.; das dritte Quartal weniger: für Per⸗ sonen 37,178 Fl. 14 Kr., für Güter 5441 Fl. 17 Kr., insgesammt
42,619 Fl. 31 Kr.; das vierte Quartal weniger: für Personen 4329 Fl. 2 Kr. und mehr für Güter 647 Fl. 52 ¾ Kr.; folglich Minder⸗Einnahme 3681 Fl. 19 ½ Kr. Es zeigt hiernach diese Bahn in allen vier Quartalen des Jahres 1848 gegen 1847 eine Minder⸗ Einnahme, jedoch das zweite und dritte die bedeutendste. Die größte Einnahme im Jahre 1848 zeigt der Monat August mit 52,748 Fl. 36 Kr., im Jahre 1847 ebenfalls der Monat August mit 72,053 Fl. 7 ½ Kr., also gegen 1848 mehr 19,304 Fl. 34 ½ Kr., die schwächste Einnahme zeigte im Jahre 1848 der Monaz Januar mit 15,749 Fl. 20 Kr., und im Jahre 1847 ebenfalls der Monat Januar mit 17,240 Fl. 20 Kr., was gegen 1848 mehr be⸗ trägt 1491 Fl. — Stellt man in Hinsicht der wirklichen Einnahmen, inkl. aller Nebeneinnahmen, welche nicht direkt durch den Betrieb kommen, der letzten zwei Jahre 1846 und 1847 einen Vergleich mit dem Jahre 1848 an, so würde sich Folgendes ergeben: im Jahre 1847 betrug die Gesammt⸗Einnahme 471,715 Fl., im Jahre 1846: 476,825 Fl., es betrugen die Einnahmen, welche nicht direkt aus dem Betriebe kamen, im Jahre 1847: 7230 Fl. und im Jahre 1846: 3822 Fl. 41 ½ Kr. Würde man zu der Betriebs⸗Einnahme des Jah⸗ res 1848 eine Durchschnittssumme von circa 5000 Fl. als sonstige Einnahmen hinzurechnen, so würde sich eine Gesammt⸗Einnahme von circa 391,938 Fl. herausstellen. — Die Ausgaben betrugen im Jahre 1846: 232,055 Fl., im Jahre 1847: 253,229 Fl., diese Mehr⸗ Ausgaben im Jahre 1847 gegen 1846 können jedoch nicht zur Norm der wirklichen Betriebs⸗Ausgaben dienen, denn dieselben sind durch verschiedene nöthige Reparaturen an dem Oberbau der Bahn hervor⸗ gebracht, welches auch ein Vergleich der Betriebs⸗Ausgaben früherer Jahre zeigt. Es könnte mithin die Betriebs⸗Ausgabe des Jahres 1848 mit denen des Jahres 1846 gleichgestellt werden, denn obgleich im Jahre 1848 die bedeutende Minder⸗Einnahme hervortritt, kann dieselbe jedoch krine Verminderung der Züge und deren Kosten zur Folge haben. Rechnet man diese Betriebs⸗Ausgaben von 232,055 Fl. von der angervommenen Gesammt⸗Einnahme des Jahres 1848 von 391,938 Fl. ab, so würde sich ein Ueberschuß von circa 159,883 Fl. ergeben. Im Jahre 1847 betrug derselbe 218,486 Fl. und im Jahre 1846: 244,770 Fl. Im Jahre 1847 wurden von dem Ueberschuß als Dividende auf 12,000 Actien, pro Actie 15 Fl., 189,000 Fl. gezahlt, und desgleichen im Jahre 1846 pro Aetie 17 Fl., zusammen 204,000 Fl.; es wird sonach die Dividende pro Jahr 1848 den beiden vorhergehenden bedeutend zurückstehen. Ein Vergleich des Verkehrs und der Einnahmen seit dem Jahre 1840 bis Ausgang des Jahres 1848 ergiebt Folgendes: Im Jahre 1840 wurden befördert: 661,002 Personen, die Einnahme betrug 351,948 Fl., Durchschnittszahl pro Meile, Personen: 85,291, Einnahme: 45,412 Fl. — Im Jahre 1841 befördert: 769,551 Personen, Einnahme: 425,693 Fl., Durchschnittszahl pro Meile, Personen: 99,297 Fl., Einnahme: 54,928 Fl. Im Jahre 1842 befördert: 813,100 Per⸗ sonen, Güter: 34,110 Ctr., Einnahme: 453,555 Sl., Durchschnitts⸗ zahl pro Meile, Personen: 104,916, Güter: 4101 Fl., Einnahme: 58,523 Fl. — Im Jahre 1843 befördert: 744,660 Persouen, 40,088 Ctr. Güter, Einnahme: 428,451 Fl., Durchschnittszahl pro Meile, Personen: 96,085, Güter: 5173 Ctr., Cinnahme: 55,284 Fl. — Im Jahre 1844 befördert: 743,667 Personen, Güter: 60211 Ctr. Einnahme: 433,477 Fl., Durchschnittszahl pro Meile, Personen: 95 957, Güter: 7769 Cirr., Einnahme: 55,932 Fl. — Im Jahre 1845 befördert: 739,675 Personen, Güter: 1603,452 Ctr., Einnahme: 440,751 Fl., Durchschnittezahl pro Meile, Personen: 95,442, Güter: 13,349 Ctr., Einnahme: 56,871 Fl. — Im Jahre 1846 befördert: 797,642 Personen, Güter: 168,034 Ctr., Einnahme: 476,825 Fl., Durchschnittszahl pro Meile, Personen: 102,921, Güter: 21,682 Ctr., Einnahme: 61,526 Fl. — Im Jahre 1847 befördert: 740,519 Per⸗ sonen, Güter: 288,270 Ctr., Emnahme: 471,715 Fl., Durchschnitts⸗ zahl pro Meile, Personen: 95,550, Güter: 37,196 Ctr., Einnahme: 60,866 FI. — Im Jahre 1848 befördert: 663,891 Personen, Güter: 238,982 Ctr., Einnahme: ceirca 391,938 Fl., Durchschnitts⸗ zahl pro Meile, Personen: 85,664, Güter: 30,836 Ctr., Einnahme irca 50,573 Fl.
Markt⸗Berichte.
Breslau, 9. Jan. Weizen, we gelber 47, 52, 55 ½ Sgr. Roggen 29, 31, 33 ½ Sgr. Gerste 21, 23, 25 Sgr. Keleesaat eine Kleinigkeit mehr Frage zu den Spiritus 6 ½ Rthlr. für loco bezahlt. pro Februar 200 Eimer a 6 %, und 50 Eimer pro Februar und März a 6 ⅛ Rthlr. begeben. Rüböl 13 ½ Rthlr. Gld. Zink 2000 Ctr. ab Gleiwitz a 3 ½ Rthlr. wird 4 ½i Rthlr. verlangt. Unser Markt war heute ziemlich lebhaft, als Weizen haben eine Kleinigkeit angezogen.
begeben; für loco
und sowohl Roggen
8 Amsterdam, 5. Jan. Von Roggen wurde in einigen Par tieen verkauft: 127pfd. anklamm. 160 Fl. In den übrigen Artikeln ist nichts umgegangen. 1 Kohlsaamen ohne Handel, auf Lirferung 1 L. viedriger, auf 9 Faß im April 65 L.; Sept. und Okt, 60 ½ L. Leinsaamen ohne Handel. ““ 1 v Rüböl gleich wie früher; auf Lieferung flauer; auf 6 39 Fl.; in der Stadt 40 Fl.; effekt. 38 Fl., Mai 36 „F , Fl.; Okr. 95 ½ Fl.; Nov. 35 % a Fl. Leinöl auf 6 Woch. 26 ½ Fl., effekt. 25 Fl. Hanföl auf 6 Woch. 35 Fl., effekt. 33 ½ Fl.
284 90 %,
gegründet ist, in con-
“ Registratur eingesehen werden.
Glogau, den 15. August 1848. Hundrich. 8
im Guhrauer Kreise belege⸗ Nachdem über das f 23,155 Thlr. abgeschätzten Gutes Birkendorf ist ein auf den 31. März 1849, Vor⸗ Uhr, angesetzt worden.
der Konkurs eröffnet worden, ist Verification der Forderungen ein den 15. Februar 1849,
entweder in Person oder durch ge⸗ gesetzlich legitimirte Mandatarien so wie zur Wahrnehmung ihrer Ge⸗
auferlegt werden wird.
Fergerch wes HheIebeeeee
der Kaufmann Joseph Jacob Lazarus und der vor⸗
malige Gutsbesitzer Anton Wilhelm Cortv.
Die Taxe und der neueste Hypothekenschein können während der gewöhnlichen Amtsstunden
Königl. Ober⸗Landesgericht. v. Forckenbeck.
CEEEsEssstmn. 1 t Vermögen des hiesigen Kauf⸗ manns David Gottschalk (Firma B. Rosenberg C Sohn) zur Liquidation und germin auf „ d Vormitt. 9 Uhr, hierselbst anberaumt, und werden dazu alle diejenigen, welche Ansprüche an die Konkursmasse zu haben ver⸗ meinen, unter der Warnung vorgeladen, d. diesem Termine weder persönlich, noch Bevollmächtigte Erscheinenden mit allen ihren Forde⸗ rungen an die Masse präkludirt und gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges
Denen, welche am persönlichen Erscheinen verhindert sind, werden die Justiz⸗Kommissarien Ottmann zu Heils⸗ berg und Kahsnitz zu Wartenburg in Vorschlag gebracht.
Vischofsburg, den 19. Oktober 1848. 1
Königl. Land⸗ und Stadtgericht. “ Burchardi. s “ — 1 11536] Nothwendige Subhastation.
in der hiesigen
“ 8
1RAJe bSe en achtundsiebenzig Thaler) Courant, soll Schulden halber
in dem auf 1 “ den 24. Februar 1849, Vormittags 10 Uhr,
in der Gerichtsstube zu Werder anberaumten Termine meistbietend verkauft werden. 3“ Tare und neuester Hypothekenschein sind im Gerichts⸗ Lokale des Richters einzusehen. Neu⸗Ruppin, den 7. Juli 1848. 8 8— Bauersches Gericht über Werder.
2 ech an 64
—
daß die in durch zulässige ihnen deshalb Fin⸗ Stillschweigen r.
42‧⁷½Q0ꝗ ¹n
Ser. Ahet
“
1I““
Das im Dorfe Werder bei Neu⸗Ruppin belegene, im Hypothekenbuche des unterzeichneten Gerichts Vol. 1. 8 verzeichnete Wittkopfsche Schulzengut, 3 gerichtlich abgeschätzt auf 6078 Thlr. (Sechstausend Treue eines Volkes,
lich, dem preußischen Volke anzugehören, “
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. fü 8 4 zezer 8 4 Jase 8 Atblr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Prhöhung. Bei einzelnen nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
[anshk. Amtlicher Theil.
Deutschland.
Preußen. Berlin. Adressen. — Einführungs⸗Ordnung d nen Wechsel⸗Ordnung für Deutschland. — 3 schau. Eisbahn.
r A gemei⸗ Rhederei. — Dir⸗
11“
Ausland.
Großbritanien und Irland. London. Der Herzog von Welling⸗ kon erkrankt. — Ernennung. — Uebersicht der britischen Staats⸗Ein⸗ nahme. — Ein⸗ und Ausfuhren. — Vermischtes.
Italien. Rom. Zusammenberufung der Costituante. —
Wissenschaft und Kunst.
Markt⸗Bericht
Vermischtes.
Konzert⸗Revue.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Ober⸗Forstmeister von Lavidre zu Magdeburg den Ro⸗ then Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Kaiserl. russi⸗ schen Obersten und Flügel⸗Adjutanten Grafen von Benkendorff den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse, so wie dem Fabrik⸗Arbeiter Koch zu Merseburg die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Bekanntmachung.
Auf Befehl Sr. Majestät des Königs wird die Feier des Krö⸗ nungs⸗ und Ordensfestes am Donnerstag den 18ten d. Mts. statt⸗ finden. Der beschränkte Raum gestattet jedoch nur die Anwesenheit der Herren Ritter und Inhaber Königlicher Orden und Ehrenzeichen, welche ausdrücklich zu dem Feste und zur Königlichen Tafel Einladun⸗ gen erhalten werden.
Demzufolge fordern wir die in Berlin anwesenden Besitzer Kö⸗ niglicher Orden und Ehrenzeichen, welche weder im aktiven Militairdienste noch im Staatsdienste stehen, hierdurch auf, am 13ten d. M. in den Stunden von 9 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags in unserem Büreau, Friedrichsstraße Nr. 139, ihren Namen, Charakter, die Orden und Ehreuzeichen, welche ihnen verliehen sind, und ihre Wohnungen, per⸗ sönlich oder schriftlich anzuzeigen, damit sie nach Maßgabe des ver⸗ fügbaren Raumes zur Theilnahme an diesem Feste eingeladen werden können.
Berlin, den 10. Januar 1849.
Königliche General⸗Ordens⸗Kommission.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Peter Biron von Kurland, von Brüssel.
Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister bei den Großherzoglich mecklenburgischen Höfen und bei den freien Han⸗ sestädten, von Haenlein, von Hamburg.
ümemEÜggnÜRÜeeʒmmmnnemnnnEEEREmnmrerxgmn
Uichtamtlicher Theil. Dentschland.
Preußen. Berlin, 11. Jan. Es sind uns ferner folgende Adressen zugegangen:
Allerdurchlauchtigster,
Großmächtigster Könil,
Allergnädigster König und Herr! Eyw. Königliche Majestät haben die zur Vereinbarung der Ver⸗ fassung berufene Versammlung aufgelöst und dem Lande die lange ersehnte Verfassung verliehen, weil jene Versammlung ihr Mandat nicht erfüllte und nur auf diesem Wege die verheißene constitutionelle Monarchie dem Volke gesichert werden konnte. — Geruhen Ew. Ma⸗ jestät, daß unter den Millionen getreuer Unterthanen, welche durch dieses wahrhaft Königliche Geschenk beglückt sind, auch wir, die un⸗ terzeichneten Bewohner des Kreises Grimmen, Allerhöchstihrem Throne uns nahen, um den Gefühlen unseres ehrerbietigsten Dankes Worte zu leihen. — Preußens Größe, durch das Haus Hohenzollern geschaffen und durch Gottes Gnade sichtbar geschützt, wird nicht un⸗ tergehen in den Stürmen der Zeit; es wird auch eine Zukunft ha⸗ ben, herrlicher als die Vergangenheit. Würdig der großen Ahnen, welche durch Völkerbeglückung ein unzertrennliches Band zwischen Thron und Volk knüpften, haben Ew. Majestät mit klarem Blick und fester Hand erkannt und vollführt, was Ihres Volkes Wohlfahrt er⸗ heischte. Unvergänglich ist der Glanz, welchen Ew. Majestät dadurch Ihrer Krone verliehen; gleich unvergänglich aber auch die Liebe und welches in seinem Herrscher zugleich den edelsten der Menschen verehrt. Krone und Volk, vereinzelt Nichts, vereinigt Alles, werden sich gegenseitig vertrauend und schirmend, stark sein gegen die Feinde der Menschheit, siegreich im Kampfe um die höch⸗ sten Güter des Lebens.
Durchdrungen von diesen Gefühlen, schätzen wir uns glück⸗
uns der Segnungen zu er⸗
freuen, welche Ew. Majestät landesväterliches Herz so gern allen
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf
dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:
Behren⸗Straße Ur. 57.
Ihren Unterthanen zu Theil werden läßt. Wenn gleichwohl Einzelne derselben in unseliger Verblendung sich ö Bestrebungen gegen Thron und Vaterland hingeben, so werden Ew. Majestät von den Irregeleiteten die mit Bewußtsein Schuldigen zu trennen und diese mit der Strenge des Gesehes zu treffen wissen.
Gott segne Ew. Majestät und Ihr Haus!
In unverbrüchlicher Treue und Anhänglichkeit
Ew. Königlichen Majestät 8 allerunterthänigste treug Grimmen, den 12. Dezember 1848. 8
230, S. 1392, Sp. 3 ist noch der Kreis Karthaus
Der Adresse der Stadt Danzig (s. Nr. des Preuß. Staats⸗Anzeigers) mit 219 Unterschriften beigetreten.
(Fortsetzung folgt.)
Berlin, 11. Jan. Die Nr. 2 enthält nachstehende Einführungs⸗Ordnung zur Allgemeinen Wechsel⸗ Ordnung für Deutschland.
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sel für amortisirt.
des Protestaten, erhoben werden.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. verordnen in Beziehung
auf die Einführung der Allgemeinen deut⸗ schen Wechsel⸗ Ordnung, '
welche Wir in der Anlage zur öffentlichen Antrag Unseres Staats⸗Ministeriums auf 105 der Verfassungs⸗Urkunde für den ganzen was folgt: 141
Die im Reichs⸗Gesetzblatt vom 27. November v. J. publizirte Allgemeine deutsche Wechselordnung tritt in Preußen am 1. Februar d. J. in Kraft.
Dagegen erlischt mit diesem Tage die Wirksamkeit der bisheri⸗ gen Wechsel⸗ Ordnungen, namentlich treten die §S§. 713 bis 1249 Tit. 8 Thl. II. des Allgemeinen Landrechts, so wie die Artikel 110 bis 189 des Rheinischen Handelsgesetzbuchs, außer Kraft.
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„, Die Amortisation eines Wechsels ist bei dem ordentlichen Ge⸗ richte des Zahlungsortes, und wo Handelsgerichte bestehen, bei diesen nachzusuchen.
Der Antragende muß eine Abschrift des Wechsels beibringen oder doch den wesentlichen Inhalt desselben und alles das, was das Gericht zur vollständigen Erkennbarkeit für nöthig hält, angeben, auch den Besitz und Verlust glaubhaft machen.
Das Gericht erläßt eine öffentliche Aufsorderung an den unbe⸗ kannten Inhaber des Wechsels, binnen einer bestimmten Frist den Wechsel dem Gerichte vorzulegen, mit der Verwarnung, daß sonst der Wechsel werde für kraftlos erklärt werden.
„Die Aufsorderung wird am Gerichtshause oder an einer anderen für geeignet befundenen öffentlichen Stelle, und wenn am Zahlungs⸗ orte eine Börse besteht, im Börsenlokale angeschlagen und einmal ins und dreimal in eine in⸗ oder ausländische Zeitung ein⸗ gerückt.
Das Gericht ist befugt, die Aufforderung an mehreren Stellen anschlagen und in mehrere Zeitungen einrücken zu lassen, wenn dies nach den Umständen angemessen erscheint.
Die Frist zur Meldung wird auf mindestens sechs Monate und höchstens ein Jahr, vom Verfalltage ab gerechnet, bestimmt. Wird von einem Inhaber der Wechsel vorgelegt, so ist dem Antragsteller hiervon Kenntaiß zu geben und ihm zu überlassen, sein Recht gegen den Inhaber geltend zu machen. Meelldet sich kein Inhaber, so er⸗ klärt das Gericht auf weiteren Antrag des Antragstellers den Wech⸗
Kenntniß bringen, auf den den Grund des Artikels Umnfang der Monarchie,
5 8 Zu den Gerichtsbeamten, welche Proteste aufnehmen können, ge⸗ hören im Bezirke des Appellations⸗ Gerichtshofes zu Koͤln auch die Gerichtsvollzieher. .
§. 4 Proteste dürfen nur von 9 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Abends, zu einer früheren oder späteren Tageszeit aber nur mit Zustimmung
S6.
(Folgen 2545 Unterschriften.) 8
der Gesetz⸗Samml ng.
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Wechselklagen können sowohl bei dem Gerichte des Zahlungs⸗ ortes, als bei dem Gerichte, bei welchem der B klagte seinen persön⸗- lichen Gerichtsstand hat, erhoben werden. Wenn mehrere Wechsel⸗ schuldner zusammen belangt werden, so ist außer dem Gerichte des Zahlungsortes jedes Gericht kompetent, welchem Einer der Beklagten persönlich unterworfen ist.
Bei dem Gerichte, bei welchem hiernach eine Wechselklage an⸗ hängig gemacht ist, müssen sich demnächst auch alle Wechselverpflich⸗ teten einlassen, welche von einer Partei in Gemäßheit der in den verschiedenen Landestheilen bestehenden Prozeßgesttze zur Regreßlei⸗ stung beigeladen oder nach gehörig geschehener Streitverkündigung belangt werden.
§. 6.
Im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln gehören die Klagen aus eigenen Wechseln auch dann vor die Handelsgerichte, wenn sie weder von Handeltreibenden unterschrieben sind, noch Han⸗ delsgeschäfte zur Veranlassung haben (Artikel 636, 637 ds Rheini⸗ schen Handels⸗Gesetzbuchs).
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Charlottenburg, den 6. Januar 1849.
(L. 8.) Friedrich Wilhelm.
Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Man⸗ teuffel. von Strotha. Rintelen.
von der Heydt. Für den Finanz⸗Minister: Kühne. Graf von Bülow.
deutsche Wechsel⸗ Ordnung. Erster Abschnitt. Wechselfähigkeit. 8 Artikel 1. Wechselfähig ist Jeder, welcher sich durch Verträge verpflichten nn.
Artikel 2.
Der Wechselschuldner haftet für die Erfüllung der übernomme⸗ nen Wechsel⸗Verbindlichkeit mit seiner Person und seinem Vermögen.
Jedoch ist der Wechsel⸗Arrest nicht zulässig:
1) gegen die Erben eines Wechselschuldners;
2) aus Wechsel⸗Erklärungen, welche für Corporationen oder andere juristische Personen, für Actien⸗Gesellschaften ober in Angelegenheiten solcher Personen, welche zu eigener Vermö⸗ gens⸗Verwaltung unfähig sind, von den Vertretern derselben ausgestellt werden; gegen Frauen, wenn sie nicht Handel oder ein anderes Ge⸗ werbe treiben.
Inwiefern aus Gründen des öffentlichen Rechts die Vollstreckung des Wechsel⸗Arrestes gegen andere als die vorgenannten Personen Beschränkungen erleidet, ist in besonderen Gesetzen bestimmt. .
Artikel 3. 8
Finden sich auf einem Wechsel Unterschriften von Personen, welche eine Wechsel⸗Verbindlichkeit überhaupt nicht, oder nicht mit vollem Erfolge eingehen können, so hat dies auf die Verbindlichkeit der übrigen Wechselverpflichteten keinen Einfluß.
Zweiter Abschnitt. Von gezogenen Wechseln. I. Erfordernisse eines gezogenen Wechsels.
Artikel 4. Die wesentlichen Erfordernisse eines gezogenen Wechsels sind: 1) die in den Wechsel selbst aufzunehmende Bezeichnung al Wechsel oder, wenn der Wechsel in einer fremden Sprache ausgestellt ist, ein jener Bezeichnung entsprechender Ausdruck in der fremden Sprache; 2) die Angabe der zu zahlenden Geldsumme; 3) der Name der Person oder die Firma, an welche oder an de⸗ ren Ordre gezahlt werden soll (des Remittenten); 4) die Angabe der Zeit, zu welcher gezahlt werden soll; die Zah⸗ lungszeit kann nur festgesetzt werden auf einen bestimmten Tag, auf Sicht (Vorzeigung, à vista ꝛc.) oder auf eine be⸗ stimmte Zeit nach Sicht, auf eine bestimmte Zeit nach dem Tage der Ausstellung (nach dato), auf eine Messe oder einen Markt (Meß⸗ oder Marktwechsel); 5) die Unterschrift des Ausstellers (Trassanten) mit seinem Namen oder seiner Firma; 6) 26 Angabe des Ortes, Monatstages und Jahres der Aus⸗ stellung; G 7) der Name der Person oder die Firma, welche die Zahlung leisten soll (des Bezogenen oder Trassaten); 8 8) die Angabe des Orts, wo die Zahlung geschehen soll; der bei dem Namen oder der Firma des Bezogenen angegebene Ort gilt für den Wechsel, insofern nicht ein eigener Zahlungsor angegeben ist, als Zahlungsort und zugleich als Wohnort de Bezogenen. Artikel 5.
Ist die zu zahlende Geldsumme (Art. 4 Nr. 2) in Buchstaben und in Ziffern ausgedrückt, so gilt bei Abweichungen die in Buch staben ausgedrückte Summe.
Ist die Summe mehrmals mit Buchstaben oder mehrmals mit Ziffern geschrieben, so gilt n- MM die geringere Summe.
rtikel 6.
Der Aussteller kann sich selbst als Remittenten (Art. 4 Nr. 3) bezeichnen (Wechsel an eigene Ordre).
Desgleichen kann der Aussteller sich selbst als Bezogenen (Art.
4 Nr. 7) bezeichnen, sofern die Zahlung an einem anderen Orte alz dem der Auosstellung geschehen soll dr Wechsel). Artikel 7.
Aus einer Schrift, welcher eines der wesentlichen Erfordernisse eines Wechsels (Art. 4) fehlt, entsteht keine wechselmäßige Verbind⸗ lichkeit. Auch haben die auf eine solche Schrift gesetzten Erl gen (Indossament, Accept, Aval) keine Wechselkraft.
II. Verpflichtungen des Ausstellers.
Artikel 8. Der Aussteller eines Wechsels haftet für dessen Annahme und
Zahlung wechselmäßig.
III. Indossament. Urt 8 Der Remittent kann den Wechsel an einen Anderen durch In⸗
dossament (Giro) übertragen. — Hat jedoch der Aussteller die Uebertragung im Wechsel durch die Worte „nicht an Ordre“ oder durch einen gleichbedeutenden
Ausdruck untersagt, so hat das Indossament keine wechselrechtliche
Wirkung. 8 Artikel 8 Fx“ Durch das Indossament gehen alle Rechte aus dem Wechse
den Indossator über, insbesondere auch die Befugniß, den Wechsel weiter zu indossiren. Auch an den Aussteller, Segohenen, Seen ten oder einen früheren Indossanten kann der Wechsel gültig indossir 3 und von denselben weiter geF ve 8 rtikel 11. 8
I, eine Kopie desselben
S. SIe“ auf den, Wech aen denes Blatz CMlonge)
oder ein mit dem Wechsel oder geschrieben werden.