amtlicher T. Deutschland.
ngelegenheiten.
Frankfurt a. M., 12. Jan. (Ob.-Post⸗Amts⸗Ztg.) Der badische Bevollmächtigte, Herr Welcker, hat im Namen des Großberzogs der Centralgewalt nachstehende Note überreicht:
„Se. Königl. Hoheit der Großherzog hat vom ersten Augen⸗ blicke an, wo die politische Umgestaltung Deutschlands zu einem Bun⸗ desstaat sich unaufhaltsam zu entwickeln begann, die Ueberzeugung in sich getragen, daß nur ein “ mächtig geführtes und zusam⸗ mengehaltenes Deutschland den Bedürfnissen der Nation und den Forderungen der Zeit genügen könne. Er hat im Einklang mit sei⸗ jen Ständen erklärt, wie es hier wiederholt erklärt wird: daß er be⸗ reit sei, jedes gleichmäßig von ihm wie von allen anderen Bundesge⸗ nossen zu verlangende Opfer zu bringen, das zur Erreichung des gro⸗ ßen Zieles nothwendig wäre. In getreuer Festhaltung an dieser Ge⸗ sinnung wollen Se. Königl. Hoheit der Großherzog auch in dem jetzigen für die Entscheidung so bedeutenden Zeitpunkte die offene und ausdrückliche Erklärung nicht zurückhalten, daß er keinen An⸗ stand nehmen werde, wenn ein einziges und selbst ein erbliches Oberhaupt an die Spitze des deutschen Bundesstaates gestellt werden sollte, sich demselben in allen großen, gemeinsam⸗ deutschen Angele⸗ heiten nach den Verfassungsbestimmungen, wie sie endgültig zu Stande fommen werden, unterzuordnen. Seine Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog glaubt mit dieser entgegenkommenden Erklärung nicht blos als deutscher Fürst im Sinne der Zeit zu handeln, sondern auch gegen sein eigenes Volk eine der schönsten, Pflichten zu erfüllen, indem Er sich bemüht, seinerseits dahin mitzuwirken, daß das große Ei⸗ nigungswerk nicht scheitere, und dazu beizutragen, daß sein Volk der Wohlthaten eines großen mächtigen Vaterlandes in vollem Maße theilhaftig werde. Der inneren eigenthümlichen Entwickelung seiner nächsten geistigen und materiellen Wohlfahrt vorzustehen, wird fort⸗ während die treue Sorge Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs blei⸗ ben, damit das badische Volk stets als ein würdiges Glied im Zu⸗ sammenhange 8
des großen Ganzen erscheine. Die Deutsche Zeitung theilt folgendes Schreiben des Groß⸗ erzogl. hessischen Bevollmächtigten an die Centralgewalt mit:
„Die Gesinnungen Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs von Hessen über die Verfassung Deutschlands sind dem jetzigen Präsiden⸗ ten des Reichs⸗Ministeriums seit dem März v. J. vollständig bekannt. Se. Königl. Hoheit halten den Augeablick für gekommen, um, auf jene Kenniniß Sich berufend, der provisorischen Centralgewalt die ausdrückliche Erklärung abzeben zu lassen, daß es diesen Ihren Ge⸗ sinnungen insbesondere vollkommen entspreche, wenn ein einziges und selbst erbliches mächtiges Oberhaupt an die Spitze des deutschen Bundesstaates gestellt werde. zweifeln, daß diese Erklärung auch ganz erfolge. Der unterzeichnete Bevollmächtigte beehrt gewordenen Auftrage zufolge, dem Herrn Präsidenten Ministeriums vorstehende Erklärung zu überreichen. 3
Frankfurt, 11. Januar 1849. Der Großherzogl. hessische Bevollmächtigte bei der Centralgewalt, gez. Eigenbrodt.“
Vom patriotischen Verein in Hamburg, welchem elfhundert der angesehensten Bürger angehören, ist eine Adresse an die Reichs⸗Ver⸗ sammlung eingelaufen, in welcher der Verein seine Ueberzeugung aus⸗ spricht, daß Preußen erblich an die Spitze Deutschlands gestellt wer⸗ den müsse.
Der deutsche Reichs⸗Gesandte in den nordamerikanischen Frei⸗ staaten, Herr von Rönne, konnte, wie man vernimmt, sich dort in dieser Eigenschaft noch nicht geltend machen, aber nur deshalb, weil die ihm nachgesendeten Kreditive verloren gegangen zu sein scheinen und ihm deshalb neue zugefertigt werden mußten.
Die O. P. A. Z. enthält nachstehende Vorstellung deutscher, ehemals reichsständischer Familien (einzelne in die Grundrechte des deutschen Volkes aufgenommene Beschlüsse betreffend) an die verfas⸗ sunggebende Reichs⸗Versammlung:
Hohe National⸗Versammlung! In ihrer 131sten Sitzung — an dem 7ten I. M. — hat eine hohe Hhatidm .Virsammlung bei zweiter Bera⸗ thung des §. 7 ((zuvor 6) der Grundrechte des deutschen Volkes den früher beschlossenen Bestimmungen: „Alle Deutsche sind gleich vor dem Gesetze, Standesprivilegien finden nicht statt“, oder, wie die neue Fassung nun lautet: „Alle Standesvorrechte sind abgeschafft“, eine dritte des Inhaltes hinzugefügt: „Vor dem Gesetze gilt kein Unterschied der Stände“; und an diese drei allgemeinen Sätze hat die hohe Versammlung den den Adel allein berührenden Beschluß: „Der Adel als Stand ist abgeschafft”, ge⸗ reiht; einen Beschluß, dessen Tragweite einerseits sich weiter, als blos auf uns und auf alle nebst uns im Unterthansverhältnisse stehenden Klassen des Adels erstreckt, während andererseits der Einfluß, den er etwa auf das Privatrecht der bethei⸗ ligten Familien äußern soll, nicht präzisirt ist und daher auch nicht mit Bestimmtheit ermessen werden kann. — Eine hohe National⸗Versammlung
hat ferner in ihrer 139sten Sitzung an dem 19ten I. M. bei der Beschluß⸗ fassung über Art. VIII. §§. 34, 35 und 36 der Grundrechte (früher Art.
VII. §§. 27 und 28) hochsich nicht bewogen gefunden, unseren dahin ein⸗
schlagenden Vorstellungen Gehör zu schenken, und den allgemein ausgespro⸗ chenen Grundsatz, daß Enteignung von Vermögenstheilen aus Rücksichten des gemeinen Besten nur gegen gerechte Entschädigung vorgenommen wer⸗ den könne, auch bei der im §. 35 aus eben diesem Titel angeordneten Ent⸗ eignung von guts⸗ und schutzherrlichem Renteigenthum in Anwendung kom⸗ men zu lassen. — Nicht minder hat diese hohe Versammlung in ihrer 140ͤten Sitzung an dem 20sten l. M. die Aufhebung der Fideitommisse des
im Unterthansverbande stehenden Adels mit den Worten beschlossen; „Die
Familien⸗Fideikommisse sind aufzuheben. Die Art und Bedingungen der
Aufhebung bestimmt die Gesetzgebung der einzelnen Staaten.’“* — Wir
müssen beklagen, daß alle die Aufrechthaltung der Fideikommisse und die
Bestimmungen der §§. 34—36 der Grundrechte betreffenden, von uns und
anderen eingereichten Vorstellungen — ohne in der hohen Versammlung zur Erörterung, ja auch nur zum Vortrage gelangt zu sein — in den Akten begraben blieben, und deshalb glauben wir nun, uns auch vor der Nation auf unsere rechtlichen Ausführungen vom 31. Oktober, 7. und 28. November und 6. Dezember l. J. beziehen zu müssen. Die Akten bezeugen es, daß von uns und dem gesammten Adel nichts, was als besonderes Standes⸗ privileg bezeichnet werden könnte, was nicht mit der neuen Regelung der
Verfassung Deutschlands und dem Prinzipe gleicher Freiheit für alle Stände
vollständig vereinbar wäre, beansprucht worden ist. — Der Umbildung unserer bisherigen politischen Stellung haben wir und hat der ge⸗
sammte Adel sich willig gefügt, 8
Se. Königl. Hoheit können nicht im Sinne Ihres Volkes sich, dem ihm 1“
keine Stimme erhoben. Das Einzige, was wir begehrten
führung der allen Deutschen „ rechte Entschädigung vorgenommen werden“, Ausschluß von jenen Vollzuge derselben gewiesen, daß 4s
stattfinde. Wir haben in unmöglich sei, 5 “ 8— 8
8 8 8 —
ewährschaftete Eigen⸗ wobei sich Art und Maßstab Entschädigung gar nicht daß auch die nach §88.35
heben, ohne bereits bestehende und feierlich thumsrechte in einer Weise zu verletzen, einer allen Theilen gleichmäßig gerechten ausmitteln läßt; — wir haben serner nachgewiesen, h 288. und 36 zur Enteignung kommenden Rechte und Renten sich dem Begriffe wahren, bisher von den Gesetzen anerkannten und geschützten Eigenthums subsumiren, und es standen uns sohin unzweifelhaft die so egseg ausgehobenen Bestimmungen der Grundrechte zur Seite, als es, e a rechthaltung der Fideikommisse und Entschädigung für die aus Rückst 13. des gemeinen Besten zu enteignenden Renten, so wie geschehen ist 6 h. spruch nahmen. Unserer festbegründeten, in der Gleichheit voe em Gesetze wurzelnden Bitte wurde nicht willfahrt. Statt dessen aber s “ keunbar die an dem 7ten, 19ten und 20sten l. M. gefaßten Besch üsse in eben dem Augenblicke, in welchem ausgesprochen dem Gesetze gelte kein Unterschied der Stände“, für den Adel einen neuen Standes ⸗ Unterschied, eine wahre Ausnahmestellung. Für ihn allein wird nämlich ausgesprochen, er sei „als Stand abge⸗ schaff!“, und durch die Aufhebung der Fideikommisse, so wie e.a- Sr. schädigte Enteignung bisherigen Eigenthums, wird er von 8* eess an den hochwichtigen, durch die §§. 7 (Absatz 4) und 32 gllen . beutschen gesicherten Grundrechte ausgeschlossen. Diese atsnahme Verfasneeg wiegen um so schwerer, als in dem der Abstimmung über die Aufhe⸗ bung der Fideikommisse unmittelbar vorangegangenen Schluß⸗Vortrage des Reserenten auf die „völkerrechtlichen” Garantieen, welche für die Aufrechthaltung unserer Fideikommisse in der Rhein⸗Bundes⸗Akte, in den Verträgen von 1815 (Bundes⸗ und Kongreß ⸗Akte) und 1820 lie⸗ gen, ausdrücklich Bezug genommen, für ihre Beseitigung aber das Argument hinreichend erachtet wurde, „daß es den Fürsten nicht zu⸗ stand, endverbindliche Bestimmungen zu machen.“ Nicht um ein aus⸗ schließliches Vorrecht für uns zu erringen, haben wir uns darauf be⸗ rufen, daß in dem Jahre 1806 die bis dahin reichsständig gewesenen Familien nicht schrankenlos, sondern unter solenn vertragenen „Be⸗ dingungen“ der Hoheit jener Staaten, den sie nun angehören, unterworfen wurden, und daß eine dieser Bedingungen dahin lautet, ihr Grundeigen⸗ thum und die ihnen belassenen nutzbaren Rechte sollen ihnen als unantast⸗ bares Patrimonial⸗ und bn für immer gesichert bleiben. Eben so wenig exllusiv war unser Bestreben, als wir Bezug auf jene feier⸗ lichen Garantieen nahmen, durch welche auch die spätere Zeit in staass⸗ und völkerrechtlichen Urkunden unserem Rechte das Siegel der Unverletzlichkeit aufdrückte. Wir thaten es, um zu beweisen, daß das, was wir wegen Aufrechthaltung unserer Fideikommisse und zur Abwehr gegen eine un⸗ entschädigte Enteignung, auf jenem Rechtsboden, der uns mit allen übri⸗ gen Klassen der Betheiligten ein gemeinsamer ist, und anlehnend an die §§. 7 und 32 der Grundrechte, in Anspruch genommen haben, außer⸗ dem auch noch durch Gewährschaften unterstützt sei, welchen Geltung nicht versagt werden kann, ohne nach innen und außen alle Grund⸗ lagen festen und geregelten Rechtszustandes zu zerstören. Zur Stunde noch wünschen wir nichts sehnlicher, als nicht in jenen besonderen Ga⸗ rantieen, sondern in der gerechten und ausnahmslosen Anwendung der eben erwähnten Bestimmungen der Grundrechte und ig der Gerechtig⸗ keit der Vertreter der deutschen Nation die ausreichenden Anhalts⸗ punkte für das Aufrechtbleiben unserer, Fideikommisse und für die Er⸗ haltung oder Entschädigung unserer Eigenthumsrechte suchen zu müssen, und wir geben die Hoffnung dazu noch nicht auf; Gerechtigkeitsliebe und Heilighaltung von Zusagen und Verträgen war ja zu allen Zei⸗ ten mit dem Charakter des deutschen Volkes verschmolzen, und die geringe Zahl, welche die Majorität der Stimmen in den Beschlüssen über
Abschaffung des Adels als Stand und über Aufhebung der Fideikom⸗ misse bildete (bei dem ersteren Beschlusse „, bei dem letzteren m der Gesammtstimmen), spricht laut dafür, daß von einer gleichmäͤßi⸗ gen allgemeinen Volksstimme hierbei nicht die Rede sein könne. Allein aufgehoben ist die Kraft jener staats⸗ und völlerrechtlichen Verträge, auf welche wir uns beriefen und fortan zu berufen berechtigt sind, noch nicht. Sie bestehen nach wie vor, und eben diese Vertrüge bilden auch zur Stunde noch die Grundlage der Stellung Deutschlands zu der großen Staatengesellschaft. Auch in den Beziehungen nach innen sind sie noch nicht ausgelöscht, und daß insbesondere selbst die deutsche Bundesalte — jedenfalls auf so lange, als die neue Verfassung, mit deren Berathung Eine hohe National⸗Versammlung sich beschäftigt, nicht envgültig geworden und verkündet ist — nicht als völlig aufgehoben gelten und behandelt wer⸗ den könne, beweisen die Protololle vom 29. Juni I. J. und tägliche Vor⸗ kommnisse zur Genüge. Jene Gewährschaften marerieller und Privatrechte, welche in der Bundesakte das Gesammtvaterland übernommen und dem damaligen Centralorgane zur Handhabung übertragen hat, sind noch nicht annullirt, und auch jene Garantie, welche die Unverletzlichkeit der Eigenthumsverhältnisse, für welche wir hier das Wort reden, in den von Fürsten und Völkern auf die Verfassungen der Einzelländer geleisteten Eiden finden, ist gleichfalls noch nicht gelöst. Die übermächtige Gewalt eines Augenblickes kann Rechte überwältigen und verstummen machen, allein den inneren Lebenskern des Rechtes und den Anspruch auf dessen Geltend⸗ machung kann sie nicht vernichten. Er stirbt nicht in dem Bewußtsein — in dem Gewissen — der Nationen, und die einzige feste Bürgschaft für eine einzuführende neue Ordnung der Dinge liegt in der Gerechtigieit, welche bei der Umbildung politischer Zustände das Recht und Eigen⸗ thum eines IJeden ehrt und schützt, unterdrückend aber gegen Nie⸗ mand zu Welke geht. — Indem wir heute vor Einer hohen Natio⸗ nal⸗Versammlung die Rechtsbegründung unserer Ansprüche noch einmal zur Sprache bringen, legen wir zugleich, unter Aufrechthaltung aller Rechtszu⸗ ständigkeiten, hier vor den Augen Deutschlands gegen die ausnahmsweise Aufhebung des Adels als Standes, so wie gegen die Aufhebung der be⸗ stehenden Fideikommisse und gegen die ohne Entschädigung vorzunehmende Eigenthums⸗Enteignung, Verwahrung mit dem Vorbehalte nieder, unsere desfallsigen Reclamationen nach vollendetem Verfassungswerke vor jenen Organen, welche demzufolge in Wirksamkeit zu treten haben werden, wieder anzuregen. Möge Eine hohe National⸗Versammlung den Ausdruck jener Ehrerbietung genehmigen, womit wir zu unterzeichnen die Ehre haben. Frankfurt, den 27. Dezember 1848. (Es folgen 41 Unterschriften.)
—,—
Oesterreich. Wien, 12. Jan. Se. Majestät der Kaiser hat dem Großfürsten Konstantin von Rußland, den Prinzen Aibert von Sachsen und Friedrich von Baden, wie dem Fürsten Egon zu Fürstenberg, das Großkreuz des Königlich ungarischen St. Ste⸗ phans⸗Ordens verliehen.
Der erste Paragraph der österreichischen Grundr S118 nach dem Entwurf des Verfassungs⸗Ausschusses lauten sollte: „Alle Staatsgewalten gehen vom Volke aus und werden auf die in der Constitution festgesetzte Weise ausgeübt“, und gegen den sich das Ministerium im voraus erklärt hatte, ist in der Reichetags⸗ Sitzung vom 10. Januar nach einem Amendement des Deputirten Ullepitsch mit großer Majorität verworfen worden. Dieses angenommene Amendement war folgendermaßen gefaßt: „Der §. 1 des Entwurfs der Grundrechte sei, als nicht hierher gehörig, wegzulassen und mit der Textirung der Bestimmungen über die Theilung und Ausubung der Staatsgewalten der mit dem Entwurfe der übrigen Theile der Constitution betraute Ausschuß zu beauftragen.“
vi und auch gegen die Auflösung des bisherigen getheilten Eigenthums, so wie gegen die Ablösung aller grund⸗ und schutzherrlichen Rechte, hat sich vor Einer hohen National⸗Versammlung Adel begehrt, ist, daß eine gerechte und gleich na na 88
übrige Adel begehrt, ist, Hgleichmäßige Durch⸗ uhsn ee gsche, als Grundrecht venünga Verheizüngen 4 §. Das Eigenthum ain⸗ Fe hans kann nur aus Rhij bes gemeinen Besten, nur durch ein Gesetz und nur gegen ge⸗ Rücksichten des gem 4 nicht aber in a. ,e zats Verheißungen oder ausnahmsweise Verkürzung in dem unseren Schriften nach⸗ die bestehenden Fideikommisse aufzu⸗
Der Militair⸗ und Civil⸗Gouverneur, Freiherr von Welden, macht unterm 10ten d. bekannt: „Es sind gestern Nachmittags aus vem sogenannten rothen Hause drei Schässe auf vorübergehende Militairs gefallen, und bei Untersuchung des Hauses hat man bei Johann Schleiffer einen Pack scharfer Patronen ge⸗ sunden. Schon als die Abgabe der Wassen jeder Art, somit auch der Schießwaffen, unter Androhung der standrechtlichen Behandlung befohlen wurde, hätte sich Jedermann die Folgerung selbst ableiten können, daß dar⸗ unter auch die Munjtion begriffen sei, nachdem ohne diese von den Schieß⸗ waffen kein Gebrauch gemacht werden kann. Um aber darüber jeden Zwei⸗ fel zu benehmen, findet man das Verbot des ungesetzlichen Auf⸗ föechens und Erzeugens von Pulver und Schießbaumwolle und scharfen Patronen ausdrücklich auszusprechen und Faenah vpaß jene, welche derlei Munitions⸗Vorräthe besitzen, selbe an das Kaiserliche vrer. binnen drei Tagen, vom 12ten d. M. an gerechnet, abzuliefern haben. Gegen jene, welche dieser Aufforderung nicht Folge leisten, und bei
denen in Folge stattfindender ichungen Munitions⸗Vorräthe ob⸗ bezeichneter Art vorgefunden v. Fang die kriegsrechtliche Beh and⸗ lung eingeleitet werden. Das obangedeutete Ereigniß dürste bei der Bevöl⸗ kerung Wiens die neuerliche Ueberzeugung begründen, daß selbst ein strenges Verfahren einen Theil des bethörten Publikums noch nicht zu einer besse⸗ ren Einsicht, zur Ruhe, zur Ordnung und zum Gehorsam zurückzufüh⸗ ren vermag. Es muß den gutgesinnten Bewohnern Wiens selbst daran liegen, daß derlei Frevler gegen die gesetzliche Ordnung der strafen⸗ den Gerechtigkeit überliefert und für die Zukunft unschädlich gemacht wer⸗ deu. Es muß das eigene Interesse der Hauseigenthümer und ihrer Zins⸗ parteien jene so wie diese auffordern, Alles beizutragen daß derlei Muni⸗ tions⸗Vorräthe aus den Häusern, denen sie Gefahr bringen könnten, ent⸗ fernt werden. Darum wende ich mich an die gutgesinnten Bewohner Wiens
und an alle Hauseigenthümer, mit der Aufforderung, im eigenen Interesse Alles aufzubieten, wodurch die ungesäumte freiwillige Abgabe der in den Wohnungen oder sonst bei Privaten vorhandenen Munitions⸗Vorräthe in das Kaiserliche Zeughaus befördert und so der Behörde derlihr stets unange⸗ nehme Standpunkt, untersuchend und strafend einzuschreiten, erspart werde.“
Ferner ist unterm 11ten d. von dem hiesigen Militair⸗ und Civil⸗ Gouvernement folgende Kundmachung erzangen:
Das politische Journal, die O st⸗ Deutsche Post, redigirt von Ignaz Kuranda, ist auf Befehl des hohen Ministerrathes unterdrückt worden, weil der Redacteur dieses Journals durch Aufnahme des Artikels: „das Ereig⸗ niß von Kremsier“, in das Blatt vom 7ten d. M. den Bedingungen ent⸗ gegengehandelt hat, unter welchen ihm das Wiedererscheinen dieser Zeit⸗ schrift gestattet wurde. Dieser Artikel hätte wegen seines aufreizenden und revolutionairen Inhalts selbst in gewöhnlichen Zeiten nicht geduldet werden können; ganz unzulässig und unvereinbarlich erscheint er aber mit dem Be⸗ lagerungszustande; die stattgefundene Unterdrückung dieses Journals soll den Redacteurs der übrigen Zeitschriften zur Warnung und Aufforderung dienen, ihre Sprache stets inner der Gränze der Mäßigung zu halten, die sich mit der Freiheit der Meinung sehr gut vereinigen läßt.“
Der Feldmarschall Fürst Windischgrätz hat in Ofen unterm 8. Ja⸗ nuar Nachstehendes publizirt:
„Es kommen dem Ober⸗Kommando der in Ungarn operirenden Armee nicht nur an Geld und Verbandstücken, sondern auch an weiblichen Hand⸗ arbeiten zum Schutze für die Mannschaft gegen die Kälte fortwährend so bedeutende Sendungen zu, daß — wiewohl aufrichtige Dankesworte für die einzelnen Spenden stets im Wege durch die Zeitungen ausgesprochen wer⸗ den ich es mir dennoch persönlich zu einer angenehmen Verpflichtung rechne, im Allgemeinen für so viele erfreuliche Beweise echt patriotischer Gesinnungen hiermit meine dankbare Anerkennung wiederholt auf das wärmste auszudrücken. Eine sich so allgemein kundgebende Sympathie für die gerechte Sache, von welcher sich auch das schöne Geschlecht nicht aus⸗ schließt, kann unsere braven Soldaten nur ermuthigen, die in treuer Hinge⸗ bung für ihren Kaiser und seine geheiligten Rechte nicht die Mühseligkeiten eines Feldzuges in der rauhen Jahreszeit, nicht die heldenmüthige Auf⸗ opferung ihres Lebens scheuen, um unter dem siegreichen Panier, zu welchem sie geschworen, ihren Mitbürgern Ruhe, Frieden und einen ungetrübten Ge⸗ nuß der von dem Monarchen geschenkten Verfassung zu erkämpfen.“
Der Feldmarschall⸗Lizutenant von Welden veröffentlicht in der Wien. Ztg. das nachstehende (14te) Armee⸗Bülletin: b
„Nach so eben eingelangtem Berichte des in Ober⸗Ungarn operirenden galizischen Armee⸗Corps unter Feldmarschall⸗Lieutenant Graf Schlick vom 5. Jannar d. J., hat dasselbe am 4. Januar l. J. das unter Kommando des Rebellen Meszaros zum Ueberfall gegen Kaschau anrückende Insurgen⸗ ten⸗Corps, in der Stärke von 18 Honvéd⸗ und Nationalgarden⸗Bataillonen, mit 33 Kanonen und 800 Husaren, siegreich in die Flucht geschlagen. Diese höchst wichtige Affaire fand zwischen Kaschau und den Höhen von Parcza statt. Es wurden den Insurgenten auf dem Schlachtfelde 10 Kanonen, 0 Munitionskarren, 1 Fahne, über 200 Gewehre und 40 Pferde abgenommen, auch 2 Offiziere und 500 Mann Gefangene gemacht. Die Chevaurlegers verfolgten den fliehenden Feind und überfielen dessen Arridregarde, wobei⸗ noch 6 Mörser, 1000 Gewehre, viele Pferde erbeutet und mehrere Ge⸗ fangene gemacht wurden. Das Regiment Parma zeichnete sich bei diesem Gefechte rühmlichst aus, es schlug die polnische Legion, brachte ihr einen bedeutenden Verlust bei, nahm ihr eine bedeutende Kasse mit zehntausend Stück Dukaten in Gold ab und außerdem eine Schriftenkiste Meszaros', die polnischen Angelegenheiten betreffend. Ungeachtet des heftigen Kampfes hatten wir nur sehr wenige Todte und Verwundete. Unsere braven Trup⸗ pen, vom besten Geiste beseelt, bei einer furchtbaren Kälte, fielen den sehr gut gekleideten und mit den besten lütticher Gewehren bewaffneten Feind unter Hurrahgeschrei mit dem Bajonnette an und warfen ihn mit Ungestüm zurück. Meszaros entging dem Tode nur dadurch, daß die Pistole, welche ein K. K. Offizier abdrückte, versagte. — Als ein erfreulicher Beweis, daß Ehre und wahrer Soldatengeist unter allen Nationalitäten der K. K. öster⸗ reichischen Armee herrscht, mag nachfolgende so eben eingegangene offi⸗ zielle Nachricht dienen: Am 4ten d. M., um 1 Uhr Mittags, marschirten 4 Compagnieen des ersten Bataillons Zanini, geführt von dem dermali⸗ gen Bataillons⸗Kommandanten Hauptmann Br. Masburg, von Neusatz, wo sie in Garnison lagen, ab und trafen um 3 Uhr bei den Kaiserlichen Vorposten auf der Römerschanze von Kaaks ein. Diese brave Truppe — ihre Offiziere, die Kaiserlichen Oberlieutenants Marchisctti und Kodics, Lientenant Chevalier Dewerchin, als Bataillons⸗Adjutant, dann die Lieutenants Kresek, Effenberger, und die durch den Rebellen⸗Anfuhrer Alexander Esterhazy pro⸗ visorisch erna inten Lieutenants Menhardt, Kramer, Nowak, Nicolazy und Rosina an der Spitze — ihre Fahne, Waffen und Munition mitbringend, wurden von den diesseitigen Truppen mit Enthusiasmus anfgenommen, und vereint ließen Alle Se. Majestät hoch leben. Wenn man bedenkt, daß ein so beträchtlicher Körper unter den schwierigsten Umständen, unter den Augen einer aufrührerischen Population und im Angesichte einer Hauptfestung die⸗ sen Beweis von Anhänglichkeit an den Staat und seine Fahne ablegte, der er nur durch falsche Nachrichten und Vorspiegelungen eine Zeit lang scheinbar ungetreu geworden, so kann wohl das Bestehen Oesterreichs selbst mit den zusammengesetzten verschiedenartigsten Nationalitäten kein Zwei⸗ fel mehr sein. Selbst in dieser verworrenen Zeit hat sede italieni⸗ sche, ungarische, polnische und deutsche Truppe die schönsten Beweise ihrer Hingebung für den Stäaat aufzuweisen, und nur durch elende Fanatiker 168 füͤhrt konnte der treue Sinn der Bevölkerung eine Zeit lang wankend gemacht werden. Allen Zweiflern möge dies als Anhaltspunkt dienen: Oesterreich wird bestehen immerdar; es darf nur seine Kräfte entwickeln.
Wien, den 10. Januar 1849. — 8 1 -1 8 Feldmarschall⸗Lieutenant Welden,
Militair⸗ und Civil⸗Gouverneur.“
Baden. Karlsruhe, 10. Jan. (Karlsr. Zͤtg.) Das Staats⸗Ministerium macht in dem heute erschienenen Regieru ngeblatt bekannt, daß der Reichs⸗Kommissar, Graf von Keller, durch ßung des Reichsministeriums seines Auftrages wieder entbunden sei.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 11. Jan. (H. C.) Zu J Se gang der Abgeordneten⸗Kammer hatten die schwe⸗ rmischen Kommissarien eine Erklärung abgegeben, m weschen sie b nen Erlaß an den mecklenburgischen Gesandten E 8. M. in Gemösh it des in der 36sten Sitzung en (wegen der Kaiserwahl) mittheilen. Hinzugefügt Fühn 7* Erklärung des Großherzogs, daß er mit diesem Beschlusse völlig einverstanden sei. ‚sen⸗ Altenburg, 11. Jan. (D. A. Z.) Der Fnch enknt ecn c und einige Mitglieder stark und seiner Rehrheit maänzlichem Ausschlusse des Beamtenstan⸗ großen Mehrheit nach, mit gänzlich — des, aus den wohlgehintesen Bürgern da ehage uc här aner the⸗ dgeezsi in selner, gee ige Kaiserfrage. Nachdem 8 sich dahin 5 tatte daß man eine sichere Garantie für J eutsch ands künf⸗ gennCge heit ünd Macht nur darin finden könne, wenn Ein Ober⸗ ber afr Spitze der Reichsregierung träte, wenn zu vieseh Ober⸗ Han n ferner der mäͤchtigste deutsche Fürst gewählt n Frde, und wenn endlich die demselben übertragene Würde seinem Hause erblich ver⸗ bleibe, glaubte man sich allgemein dahin ausfprechtede 66 müssen, daß der König von Preußen an die Spitze Deutschlands gerufen werden
möge, weil er der König des mächtigsten und intelligentesten deutschen Volksstammes sei. In Folge dieser Verhandlungen wurde der Be⸗ schluß gefaßt, diese Ansicht in einer Adresse an die National⸗Ver⸗ sammlung auszusprechen, wobei man von der Ansicht ausging, daß in dieser hochwichtigen Frage so viel Stimmen als möglich aus allen Theilen Deutschlands gehört werden muüßten,
Frankfurt. Frankfurt a. M., 11. Jan. Im heutigen Amtsblatt wird für Stadt und Gebiet der freien Stadt Frank⸗ furt im Auftrage des Senats das Reichsgesetz, betreffend die Grund⸗ rechte des deutschen Volkes, zur Nachachtung bekannt gemacht.
——
“ Muslaund 11616“
Frankreich. Paris, 10. Jan. *) Der Moniteur veröffent⸗ licht eine Depesche des General- Gouverneurs Charon aus Algier, vom 20. Dezember, welche die Gerüchte wiederlegt, daß unter den dortigen neuen Ackerbau⸗Kolonieen ansteckende Krankheiten herrschten und die Einge⸗ wanderten zu Dutzenden hinrafften. Nach Inhalt jener Depesche la⸗ gen in den Spitälern von St. Cloud, Fleurus und Arzew (Division Oran) nur 27 Kranke, von denen 3 gestorben. Aus Algier und Konstantine enthält die Depesche keine Angaben. Die Besorgniß
wegen die Ausgewanderten war in Paris allgemein. 8 In den letzten Tagen waren bekanntlich wiederholentliche Unru⸗ hen in Batignolles wegen der Tranksteuer, welche die Weinhändler zu zahlen sich weigerten. Heute nahmen diese Unordnungen einen ernsteren Charakter an. Die erste und zweite Legion der National⸗ Garde, die zur Hämpfung des Tumults abgeschickt waren, genügten noch nicht, und es mußten ihnen 3000 Mann Infanterie und Reite⸗ rei unter General Corbin zur Verstärkung nachgeschickt werden. Um 3 Uhr gingen einige Stück Geschütz nach der Barriere ab. 8 In dem Justiz⸗Comité der National⸗Versammlung, das über Jouin's Antrag auf Aufhebung der Verbannungsdekrete gegen die Familien Orleans und Bourbon Bericht erstatten soll, hat der Mi⸗ vister des Innern erklärt, daß er diese Maßregel für vorzeitig halte, so sehr die Regierung wünsche, bald im Stande zu sein, diesen Akt der Nachsicht auszuüben. Das Comité wird nun auf Verwerfung der Motion antragen. b Vorgestern ist Herr von Salvandy mit sehr großer Majorität zum Mitglied des Comité's der Gesellschaft 8- Gelehrten deh worden. „Diese Wahl“, bemerkt das Journal des Débats, vist zugleich ein Akt der Gerechtigkeit und Dankbarkeit. Herr von Salvandy war einer derjenigen Minister des öffentlichen Unterrichts, ihre Sym pathieen für die Wissenschaften am lebhastesten be⸗ zeugten.“
Ein Ofsizier der französischen Escadre im La Platastrome, Herr Giraud, Capitain der Korvette „Venus“, ist von kriegsgefangenen Solda⸗ oribe's, die er am Bord hatte, ermordet worden. „DoS Journal des Débats bespricht in einem leitenden Ar⸗ tikel die Frage der Decentralisation, worüber es im Wesentlichen bemerkt:
„Die Sitzung der General⸗Conseils (Provinzial⸗Versammlungen)
hat in diesem Jahre einen eigenthümlichen Charakter dargeboten. Ungeachtet des Gesetzes, welches ihnen vorschreibt, sich in dem Kreise der Departements⸗Angelegenheiten zu bewegen, sind sie weit auf das Gebiet der Politik vorgedrungen; sie haben aus freien Stücken die schwierigsten Fragen, welche berathenden Versammlungen vorgelegt werden können, heraufbeschworen. Die Entschuldiguug dafür liegt natürlich in den außerordentlichen Zuständen des Landes. Das große Gesetz des öffentlichen Heils hat das alltägliche Gesetz schweigen mäachen müssen. Allein eine Frage hat vorzüglich die Aufmerksam⸗ teit der Departements in Anspruch genommen, und für diese kann man der Repräsentation und der Meinung der Departements die Kompetenz nicht absprechen, obgleich sie eine politische ist: es ist die große Angelegenheit, welche man jetzt die administrative Decen⸗ tralisation nennt. Es ist nicht das erste Mal, daß diese Frage in den Departements verhandelt wurde; aber niemals hatte sie so stark die öffentliche Meinung bewegt, niemals hatte sie so lebhafte Leiden⸗ schaften erregt. Es scheint, daß die Monarchie das Band war, wel⸗ ches alle Theile des Territoriums vereinte, und welches das mächtige Ganze der nationalen Einheit erhielt. Die Februar⸗Revolution, die⸗ ses Jahrhunderte alte Band zerreißend, hat ein heftiges Kriegsge⸗ schrei gegen die Centralisation erschallen lassen. Krieg der Cen⸗ tralisation! Das heißt Krieg dem Einflusse der pariser Meinung
Krieg der Herrschaft der Hauptstadt, welche eine regelmäßige Regie⸗ rung hat stürzen, eine neue Regierung hat proklamtren lassen, ohne es zu wollen. Die Departements haben das Joch von Paris ab⸗
schütteln wollen au dem Tage, an welchem sie argwöhnen konnten,
daß die große Stadt sich nicht mehr selbst angehöre, daß sie ein
Joch trage, ihrer selbst und Frankreichs unwürbig. Dabei muß man
erkennen, daß die Wünsche für die Decentralisation diesesmal an allen
Punkten des Landes sich geäußert haben. Man kennt unsere An⸗
sicht über die Frage selbst. Wir sind weder absolute Anhänger noch
absolute Gegner der Decentralisation in dem allgemeinen und unbestimmten
Sinne dieses Wortes. Aber darauf halten wir wesentlich, daß die
politische Enheit Frankreichs, von der unser Leben, unsere nationale
Größe ausgeht, nicht in Frage gestellt werde. In dieser Beziehung
aber giebt man uns keine hinreichende Garantie. Wir wissen zwar,
daß die Parole die administrative Decentralisation ist, welche Be⸗
zeichnung die politische ausschließt; aber die Hauptmotive, die man
zu Gunsten der administrativen Decentralisation angiebt, sind gerade
der politischen Ordnung entlehnt. Eine einzige Versammlung,
die der Gironde, hat ihre Ideen klar ausgesprochen, wäh⸗
rend man bei den übrigen leicht eine Zweideutigkeit fürch⸗
ten kann. Die Grundgedanken des Programms, welche jene
Versammlung aufgestellt hat, sind: 1) zu untersuchen, welche unter
den lokalen Geschäften diejenigen sind, welche ohne Gefahr jeder
administrativen Kontrolle entzogen werden können, und diese davon
zu befreien; 2) zu entscheiden, daß alle Akte, welche Formalitäten
unterworfen hleiben, ihre Lösung und ihre Endschaft am Sitze der
Departemeuts⸗Autorität finden. Dies System scheint leicht nnd ein⸗
fach in der Ausführung zu sein und dem oben gemachten Vorwurfe
zu entgehen. Es bliebe jedoch noch die Probe der Praxis übrig.
Die Frage ist zu neu und zu unbekannt, um auf die Details weiter
eingehen zu koͤnnen. Jedenfalls ist diese neue Stellung der Provinzialver⸗
sammlungen ein wichtiges Faktum; diese Intervention der Provinzen
bei den politischen Geschicken Frankreichs ist ein Ereigniß. Bis jetzt
hatte man geglaubt, daß alle Energie und alle Unabhängigkeit, aller
Patriotismus und aller politischer Sinn in den Provinzen erloschen
wären; und nun erheben die Meinung, die Presse und die Repräsen⸗
tation in den Provinzen ihre Stimme von einem Ende Frankreichs
bis zum anderen; in den bösen Tagen zeigen sie Kraft und Entschlos⸗
senheit; bei dem Werke des allgemeinen Heils beeilen sie sich, ihren
Tribut von Hingebung, von Einsicht und von Ideen zu spenden, die
ihnen eigen sind! Allein wir sehen bei den Provinzen lieber die in⸗
tellektuelle, als die administrative Emancipation.“
— —
*) Die Zeitungen aus Paris und London vom 11ten und aus Brü⸗ vom 12ten sind heute ausgeblieben, ö
genten, welche transportirt werden sollten, bei ihrer Rückkehr nach Paris zu beschäftigenz man will sie brigadenweise zu den in der Umgegend ber Hauptstadt in der Ausführung begriffenen Straßen⸗ und Kaual⸗Arbeiten absenden. Hün
General Lauriston ist mit 1952 unter 3459 Stimmen zum Oberst der zehnten Legion der Nationalgarde gewählt worden. „Es fand bei dieser Wahl“, sagt der National, „ein Kampf zwischen der weißen und der dreifarbigen Fahne statt. Die Stimmen der Anhänger der Legitimität waren für den General Lauriston, der un⸗ ter Ludwig Philipp den Dienst verlassen hatte. Die Patrioten, die unabhängigen Männer stimmten für Herrn Ramond de la Croisette Bataillons⸗Chef der Legion, einen tüchtigen Offtzier und eben so festen als gemäßigten Charakter, der allgemeine Achtung genießt und der Verfassung der Republik ergeben ist.“ Letz⸗ terer hatte aber nur 1017 Stimmen. Die übrigen Stimmen zer⸗ splitterten sich unter General St. Simon, Genera! Bernelle und An⸗ deren. Die Reforme macht den demokretischen und sozialistischen Republikanern heftige Vorwürfe, daß sie in mehreren Sectionen bei dieser Wahl nicht mitgestimmt, während alle zoyalistischen Nüancen auf dem Platz gewesen seien.
In Bezug auf einen Artikel des New⸗York Herald, welcher versichert, daß über den Ankauf Cuba's von Seiten der Vereinigten Staaten keine Unterhandlungen angeknüpft seien, sondern daß der nordamerikanische Geschäftsträger in Madrid bios Befehl habe, die Meinung des spanischen Hofes über eine mögliche Abtretung der Insel zu erforschen, bemerkt der Constitutionnel, daß die Be⸗ sorgniß der englischen Presse über eine derartige Vermehrung der Macht der Vereinigten Staaten und die darüber in nordamerikani⸗ schen Blättern verbreiteten Gerüchte ganz grundlos seien, denn es bestehe seit mehr als 25 Jahren ein Vertrag zwischen Frankreich England und den Vereinigten Staaten, der Spanien den Besitz von Cuba und zugleich die ewige Neutralität dieser Insel garantire Nach den Bestimmungen dieses Vertrags könne Cubn, wenn e Spanien nicht mehr gehöre, nur unabhängig werden wie Halti.
Die Presse sagt mit Hinsicht auf die gegenwärtige Ordnung der Dinge: „Es giebt für eine Zeitung nur drei thätige Rollen zwischen welchen sie nothwendig wählen muß: loben, um gufzumun⸗ tern; tadeln, um zurückzuhalten; warnen, um außzuklären. 18 wenn wir unverbesserliche Fehler begehen sehen, ist uns unmöglich; tadeln wollen wir nicht; warnen, das haben wir ohne Erfol G 88 than. Wiederholte Warnungen aber können leicht als 7eg Kri⸗ tik angesehen werden. Wir können also blos die Umstände aheedt. lct mit dem Wunsche, daß sie unsere Befürchtungen täuschen nögen.
Alexander Dumas hat, u 2 ersönli 23 gehen, seinen Gtunngarn, 45 T1111“ a 86 ten, was er lesitzt. 6 ,h,
Großbritanien und Irland. London, 10. Jan Nach Berichten aus Gibraltar befand sich Prinz Aralbert von Bayern in den letzten Tagen des vorigen Jahres daselbst. Der Prinz wollte nach mehrtägiger Besichtigung der Festung am 27. Dezember nach Tanger abgehen, dann Malaga besuchen und über Madrid nach Hause zurückkehren. 3 2 „Die Zeitungen zählen jetzt nicht weniger als zehn Kandidaten für die durch Lord Auckland's Tod erledigte Stelle eines ersten Lords der Aomiralität auf. Darunter sind der Graf von Clarendon ge⸗ genwärtig Lordlieutenant von Irland, der Marquis von Normanby Gesandter in Paris, Graf Minto, Graf Carlisle (früher Lord Morpeth), Lord Hatherton, Herr F. Baring, Sir Ch. Wood jetzt Kanzler der Schatzkammer, sämmtlich Whigs; außerdem Herr Sidney Herbert, unter Peel Admiralitäts⸗ und Kriegssecretair, Sir James Graham und der Viceadmiral Sir William Parker, der gegenwürtig die Escadre im Mittelländischen Meere befehligt. I1“
Der Versuch vieler Fabrikanten, die Bestimmungen der nannten Zehnstunden⸗Bill, welche die Arbeit für junge Leute unter 18 Jahren und für Frauen in den Fabriken auf 10 Stunden be⸗ schränft, dadurch zu umgehen, daß sie junge Leute in Abtheilungen nach einander arbeiten lassen und demnach die Verwendung der besser zu bezahlendeu erwachsenen Arbeiter vermwindern oder die Kräfte der Letzteren über die Maßen anstrengen, hat bereits zu mehreren De⸗
soge⸗
monstrationen durch öffentliche Versammlungen Anlaß gegeben. In der bedeutendsten derselben, welche am 6ten in Manchester gehalten] wurde und der 60 bis 70 Delegirte der Fabrikarbeiter beiwohnten, wurde die Errichtung einer Association angebahnt, um durch gemein⸗ same Anstrengungen dem Uebel zu begegnen. 8
Der todtgeglaubte Repeal⸗Verein in Dublin hat wieder ein Lebenszeichen von sich gegeben und seinen Rechenschaftsbericht für das abgelaufene Jahr veröffentlicht. Seine Einnahmen beliefen sich ein⸗ schließlich des Erlöses von dem Verkauf der Bibliothek auf 1145 Pfd. St., seine Ausgaben auf 1120 Pfd. St. Von den aus alter Zeit noch vorhandenen Schulden und ihrer Tilgung ist nicht die Rede. 1
In Birmingham glauben die bestunterrichteten, nach Amerika han⸗ delnden Kaufleute, daß unverweilt große kommerzielle Erfolge vog dem Goldfund in Kalifornien zu erwarten seien, und daß man sich auf eine sehr bedeutende Zunahme des Begehrs britischer, besonders birminghamer Fabrikate für den amerikanischen Markt Rechnung ma⸗ chen dürfe. Schon mit der letzten amerikanischen Post sollen gute Ordres und ungewöhnlich starke Rimessen eingegangen sein. In Lon⸗ don will auf die Naͤchrichten über den Goldreichthum Kalifor⸗ niens eine Actien⸗Gesellschaft mit einem Kapital von 200,000 Pf. St. in Actien von 10 Pf. St. zusammentreten. Die eiste Einzah⸗ zung beträgt blos einen Schilling. Sobald sich die Gesellschaft ge⸗ hörig konstituirt hat, sollen durch Hülfe einer zweiten Einzahlung von 10 Sch. Einleitungen zum Ankauf der nöthigen Ländereien gemacht werden. Aus Kalifornien erfährt man weitere Einzelheiten über den Um⸗ schwung der dortigen Verhältnisse in Folge des plötzlich entdeckten Goldreichthums. Der Preis des Goldes ist so tief gesunken daß ein gewöhnlicher Handlungsdiener ein Jahresgehalt von 2500 Dol⸗ lars und freien Tisch erhält. Ein berkellner hat 1700 Doltars jährlich. Für die Kolonie seibst ist der Goldreichthum von den nach⸗ theiligsten Folgen. Mit Ackerbau und Viehzucht giebt sich Niemand mehr gern ab, Gesetz und Ordnung haben aufgehört, in den Gold⸗ distrikten gilt blos das Recht des Stärksten, und die ärgsten Verbre⸗ chen werden ungeahndet begangen. Die plötzlich reich gewordenen Goldsucher geben sich den gräßlichsten Ausschweifungen hin. Im Ha⸗ sen San Francisco liegen 25 Schiffe vor Anker, die aus Mangel an Mannschaft nicht in See gehen können. Außer den Goldgruben sind auch reiche Silberbergwerke entdeckt worden, die aber noch nicht be⸗ nutzt werden. Quecksilber ist häufig, und die neue Almadengrube in Santa Clara liefert Erz von 50 pCt. Gehalt. —
Von Panama gehen die letzten Nachrichter bis zum 22. No⸗ vember. Vom 1. Januar an sollte das erste amerikanische Dampf⸗ schiff mit der Post der Nordwestküste nach St. Francisco abgehen. Diese Post wird von New⸗York mit Dampfschiffen nach Chagres ge⸗ bracht und über den Isthmus gefördert. Panama wird fortan der Centralhafen im Stillen Meere, von wo aus die Dampfschiffe süd⸗ lich nach Valparaiso und nördlich nach dem Oregon segeln werden.
—
Die Regierung trifft Maßregeln, um die begnadigten Insur⸗
die Speculation ebenfalls rege gemacht. 7 8 8 8 8 ¹ 7 2 Laͤdungen zum Verkauf nach Kalifornien abgesandt, und man
damit um, dort neue Etablissements zu eröffnen. Gold wurde in Valparaiso mit 18 Dollars die Unze bezahlt.
racaibo und
haben. Die Provinzen Truxillo und Mereda haben sich gegen Mo nagas erklärt. 8
werden. Sollte er die James Graham, als Kanzler der Schatzkammer ins Ministerium treten und Si. Charles Wood, zum Pair ernannt, den Vorsitz im Admiralitätsamt übernehmen. Die Times sowohl wie die Morning Chroniele tadeln Lord Palmerston wiederholt wegen seiner Einmischung in die neapo litanisch sic lianischen Streitigkeiten. Letzteres Blatt fragt, wie es denn ko nme, daß Palmerston, der von 1830 bis 1841 fast ununter⸗ brochen Stnats⸗Scceretair der auswärtigen Angelegenheiten gewesen in dieser la igen Zeit die sieilianische Constitution habe schlummern laf sen? Die Times nimmt entschieden Partei für die neapolitanische Regierung, welche ganz Recht daran thue, die Forderung der Tren⸗ nung des neapolitanischen und sicilianischen Heeres als unthunlich zu⸗ rückweisen. „Was die Konferenz anlangt“, sagt sie, „welche zu Brüssel gehalten werden soll zwischen den Mächten, die ihre Vermit⸗ telung in der italiemschen Sache angeboten, und denen, welche direk⸗ ter bei solchen Fragen betheiligt sind, so werden unsere Leser sich vEEe wundern, wenn sie erfahren, daß diese diplomatische ö nun definitiv aufgegeben ist. — österreichische Regierung hat erklärt, daß, seitdem ein Kriegs⸗ Ministerium in Turin ans Ruder getreten, seindem Abbé Gioberti er⸗ klärt, daß Piemont bei dem ersten günstigen Anlasse die Feindseligkeiten wieder erneuern würde, es abgeschmackt und entwürdigend wäre, Friedens⸗Unterhandlungen mit einer Regierung zu eröffnen, die sich zu Krieg verpflichtet. Die Minister Karl Al bert's mögen daher das Schwert ziehen, wenn es ihnen gefällt⸗ Da aber die darauf folgenden vierzehn Tage den Marschall Radetzky zu Turin sehen würden, so ist diese direkte Verantwortlichkeit für uns hinreichende Garantie für die Klugheit ihres Auftretens. Was die gescheiterte Konferenz zu Brüssel betrifft, so sind wir gewiß, daß dies Scheitern keine Enttäuschung sein kann für Lord Palmerston denn ein Staatsmann seiner Erfahrung und seines Scharfsiuns kann sich nimmer eingebildet haben, daß eine so förmliche Täuschung über den ersten Anfang hinaus dauern könnte.“ Der Globe vertheidigt Lord Palmerston in Betreff Siciliens. Er leitet die gegenwartige Verwickelung der sicilianischen Angel geuheiten aus der gewaltsamen Aufhebung der Constitution von 1812 her S fährt fort: „Lord Castlereagh erkannte selbst seine Verpflichtung an die unter englischer Garantie ertheilte Coustitution der Striltaner auf recht zu erhalten. Ihre vollständige Abschaffung ist eben so wenig zweifelhaft als die verächtliche und herzlose Perfidie, mit der Lord Castlereagh seine großen Worte verhöhnen ließ. Und sollen wir uns jetzt sagen lassen, daß Vermittelung nur in Fällen anwendbar ist die den Krieg zur gebieterischen Pflicht machen? Nein. Es giebt eine Gränze so gut für völkerrechtliches wie für civifrechtliches Unrecht, und der Weltfriede und die Forderungen des gesun⸗ den Menschenverstandes zeigen uns in gleichem Maße daß wir weder rechtlich noch moralisch verpflichtet sind, die Folgen von Lord Castlerecagh's Unterlassungssünden gut zu machen. Äber in dem Maße, wie unsere Befreiung von bieser Verpflichtung offenbar ist, fühlen alle ehrenhaften Männer, daß es uns doppelt obliegt, so viel als möglich die Sünden wieder gut zu machen, die unseren guten Namen noch beflecken. Sie werden fühlen, daß die Regierung, in⸗ dem sie sich auf friebliche Vermittelung und freundschaftliche Dienst⸗ leistungen beschränkt, den einzigen Weg eingeschlagen hat, der unsere Schuld an Sicilien mit dem Rechte der jetzt lebenden Engländer aussöhnen kann, sich von dem endlosen Gewirre der Verpfl chtungen Lord Castlereagh's zu befreien.“ „Ale Gegensatz zu den in letzter Zeit so häufigen Berichten über die drückende Last der Armensteuer in Irland, die in manchen Armen⸗ pflege⸗ Bezirken der Grundrente fast gleichkommen sollte, bringt die Dimes jetzt interessante statistische Nachweise, welche im Allgemei⸗ ven die Sachlage weniger schlimm erscheinen lassen, als sie im Ein⸗ zelnen dargestellt wird. Sie wählt den April 1848 als einen Mo⸗ nat, der zwischen den Extremen die Mitte hält. In diesem Mo⸗ nate fanden bei einer Bevölkerung von 8,174,268 knach dem Cen⸗ sus von 1841) Aufnahmen im Armenhaus 157,993, im Dn. schniite für den Monat 134,849 Personen; außerhalb des Armenhauses werden im Durchschnitt unterstützt 722,279, zusam⸗ men 857,128 Personen oder 10,48 pCt. vo Bevölkerung.
4 Die
von der Die Ernährungs⸗Kosten im Armenhause betrugen 46,758 Pfo. St die außer dem Armenhause verabreichte Unterstützung 79,518 Pf. St., die Kosten für Unterhaltung der Anstalten und andere Aus⸗ gaben 43,110 Pf. St., zusammen 169,386 Pf. St., oder 3 Pence von jedem Pfund Sterling der Bodenrente, wie sie behufs der Ver⸗ theilung der Armensteuer abgeschätzt ist. Im Ganzen wurde an Ar⸗ mensteuer gesammelt 111,981 Pf. St., in die Hände des Schatzmei⸗ sters kamen 120,790 Pf. St. (der Ueberschuß sind außerordentliche Beiträge), für Unterstützung verwendet wurden 142,509 Pf. St uneingesammelt blieben 610,095 Pf. St. Nach der oben angegebe⸗ nen Durchschnittssumme für den Monat kommen auf das Jahr 2,032,632 Pf. St. an Armensteuer, bei einer Grundrente von 14 bis 17 ½ Mill. Die Abschätzung für die Armensteuer nimmt 13,187,421 Pf. St. an. Dies ist allbekannt eine sehr niedrige Abschätzung; rech⸗ net man auf die Grundrente 16 Mill. Pf. St., so beträgt de Ar⸗ mensteuer ein Achtel derselben. .
In Sachen Duffy's, der gegen die Form der wider ihn erho⸗ benen Anklage Einwendungen erhoben hatte, ist jetzt ein Urtheil da⸗ hin erfolgt, daß die Einwendungen unhaltbar seien. Das gerichtliche Verfahren wird demnach seinen Fortgang haben. “
Aus der Grafschaft Doron werden mehrere neue Brandlegun⸗ gen gemeldet; in Clare ward aus Anlaß einer Streitigkeit über Län⸗ dereien ein armer Pächter ermordet. Aus dem Arbeitshause zu Li⸗ merick gingen neulich 50 Mädchen von 14 bis 18 Jahren über Du⸗ blin nach Plymouth ab, wo sie in einem Auswanderungsschiffe der Regierung nach Australien eingeschifft werden sollen.
Mußland und Polen. Warschau, 11. Jau. Der Großfürst Konstantin traf am 2ten d. M. von Olmütz wieder hier ein und reiste am 3ten nach St. Petersburg zurück. In seiner Be⸗ gleitung befanden sich der General⸗Lieutenant Graf Kuschelew⸗Bes⸗ borodko, Hofstaats⸗Secretair Sr. Kaiserlichen Hoheit, der Gardes Oberst Graf Benkendorff und der Stabs⸗Ritemeister Graf Hrloff⸗ Flügel⸗Adjutanten des Großfürsten, und sein Leibarzt, der wirliche Staatsrath Haurowitz.
„Herr Baring, Parlamentsmitglied für Portsmouth, soll angeb⸗ lich zum Pair erhoben und zum ersten Lord der Admiralität ernannt Stelle ausschlagen, so würde, heißt es, Sir unter Sir R. Peel Staatssecretair des Innern,
Sir
In Valparaiso, wo bereits für 100,000 Dollars Goldstaub aus S lifornien angekommen war, hatten die Nachrichten aus diesem Lande Es waren bereits mehrere ging Das kalifornische
Der Bürgerkrieg in Venezuela zwischen Monagas und Paez dauerte nach den letzten Berichten von Anfang Dezember noch immer mit großer Heftigkeit fort. Die Berichte verbreiten sich über die Er⸗ folge der Streitkräfte des General Paez bei der Einnahme von Ma⸗ verschiedenen Gefechten, die in Cumana stattgehabt
“