höheren Charge zur Anwendung. Dem auf eigenes Ansuchen Versetzten steht ein Anspruch auf Tagegelder
8 öbilen Zustande werden bei Dienst⸗ und bei Versetzungsreisen den Regel nicht gewährt. Ausnahmen kann nur das Kriegs⸗ ministerium genehmigen. 88
Auf das Corps der Land⸗Gendarmerie und auf das Corps der Feld⸗ jäger finden die Bestimmungen dieser Verordnung nicht Anwendung.
169 Die Tagegelderbewilligung bei Dienst⸗ und bei Versetzungsreisen nach
vorstehenden Bestimmungen beginnt b- dem 1. Januar 1849.
as Kriegsministerium ist mit der Ausführung dieser vorläufigen Be⸗ “ und wird zugleich ermächtigt, dieselben für ihre An⸗
wendung näher zu deklariren. “ Peedvon, den 28. Dezember 1848. 1 Friedrich Wilhelm.
Manteuffel. Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von 8 — von Strotha. Rintelen. von der Heydt.
Für den Finanzminister: 8 Kühne. Graf von Bülow. An das Staatsministerium.
Oesterreich. Wien, 13. Jan. Die gestrige Nachricht in dem Reichstags⸗Blatt, daß der frühere zweite Paragraph der österreichi⸗ schen Grundrechte, der nun der erste geworden ist, in der von Schuselka amendirten Fassung, nebst einem Unter⸗Amendement Gleispach's, in der Stzung des Reichstags vom 11ten angenommen worden sei, bezog sich, wie aus der Prager Ztg. und dem Const. Bl. a. Böhm. hervorgeht, blos auf den ersten Satz des von Schuselka vorgeschla⸗ genen Amendements, welches sich auch über den früheren dritten Paragraphen mit erstreckte. Nur jener erste Satz ist in der vor⸗ estrigen Sitzung zur Abstimmung und Annahme gelangt und lautet wie gestern mitgetheilt): „Vor dem Gesetze sind alle Staats⸗ bürger gleich; die Constitution und das Gesetz bestimmen, unter wel⸗ hen Bedingungen die österreichische Staatsbürgerschaft erworben, ausgeübt und verloren wird. Das Volk ist die Gesammtheit der Staatsbürger.“ Ueber die folgenden Sätze, welche nach Schuselka's Amendement dem ersten Artikel angeschlossen werden sollten und in mendirter Fassung den ursprünglichen dritten Paragraphen des Kom⸗ missions⸗Entwurfs in sich schließen (s. Wien im gestrigen Blatt), war die Diskussion in der Reichstagssitzung vom 11ten noch nicht been⸗ digt, sondern auf die Fortsetzung derselben auf die nächste S tzung vertagt worden.
DOlmütz, 8. Jan. (Const. Bl. aus Böhmen.) Das spa⸗ nische Kabinet hat in Bezug auf die gegenwärtige Lage des Papstes an alle katholischen Höfe und Regierungen Europa's nachstehendes Schreiben gerichtet:
„Madrid, 21. Dez. Verehrter Herr! Die Regierung Ihrer Majestät ist Wil⸗ lens, für den Papst Alles zu thun, was nöthig erscheint, um das sichtbare Oberhaupt der Kirche in jenen Zustand der Freiheit und Unabhängigkeit, Würde und Ansehen zurückzuversetzen, welche die Ausübung seiner geheilig⸗ ten Functionen gebieterisch erfordert. Deshalb wendete sie sich, unmittelbar nachdem die Nachricht zu ihrer Kenntniß gekommen war, der Papst habe
(Bei der ersten Abstimmung sielen auf Abgeordneten Dr. Joseph 30, auf Geh. Regierungsrath Todt 10, Tzschucke 1, so daß Ersterer zum Präsidenten der ersten Kammer gewählt ist. Zum ersten Vice⸗Präsiden⸗ ten wurde Abg. Bürgermeister Tzschucke mit 39 Stimmen gewählt, die Wahl eines zweiten Vice⸗Präsidenten siel nach zweimaliger Ab⸗ stimmung mit 21 Stimmen auf den Abg. Haden. Zum ersten Secretair wurde Abg. Hohlfeld mit 27 und zum zweiten Secretair Abg. Jungnicke! mit 35 Stimmen gewählt. Der Präsident, Dr. Joseph, richtete hierauf noch einige Worte an die Kammer und er⸗ wähnte, daß er bei dem Ansehen, womit ihn das Volk durch seine Vertreter in diesem Augenblicke bekleidet hätte, demüthig sein würde, daß alle Bedenfen, welche er gegen die Annahme der Wahl in sich getragen, durch die auf ihn gefallene bedeutende Stimmenzahl ent⸗ waffnet worden wären, und daß er sich der größten Unparteilichkeit befleihigen würde. Nach 1 Uhr ward die Sitzung aufgehoben.
sich gezwungen gesehen, von Rom zu fliehen, an die französische Regierung, welche sich eben so bereitwillig geneigt zeigte, die Freiheit Sr. Heiligkeit zu unterstützen. Allein diese Unterhandlung kann heute für unzulänglich be⸗ trachtet werden, wenn man die Wendung, welche die Ereignisse in der Hauptstadt des Kirchenstaates nehmen, ins Auge faßt. Es handelt sich nicht mehr darum, die durch Uebergriffe der eigenen Unterthanen bedrohte Freiheit des Papstes zu schirmen, sondern dessen Autorität auf feste und beständige Weise herzustellen, indem diese selbst gegen jeden Schein von Zwang gesichert wird. Ew. wissen sehr wohl, wie eifrig stets die Regierungen der katholischen Nationen gewe⸗ sen sind, dem Oberhaupte der Kirche eine wahrhaft unabhängige Stellung zu sichern. Die katholischen Mächte haben sich immer als die Garanten der weltlichen Souverainetät des Papstes betrachtet. Diese Stellung ist von solcher Wichtigkeit für die ganze Christenheit, daß sie nicht der Willkür ei⸗ nes so kleinen Theils der katholischen Welt, wie die römischen Staaten, preisgegeben werden kann; Spanien glaubt, daß die katholischen Mächte nicht zugeben dürfen, daß die Freiheit des Oberhaupts der katholischen
Kirche dem Gutdünken der Stadt Nom überlassen wird, und daß, während alle katholischen Nationen sich beeilen, dem Papste Beweise ihrer tiefen Ver⸗ ehrung darzubringen, eine einzige Stadt Italiens es wagen darf, seine Würde zu versetzen und den Papst in einen Zustand der Abhängigkeit zu versetzen, der eines Tages mit dem Mißbrauche selbst seiner religiösen Gewalt endigen könnte. Diese Betrachtungen bestimmten die Regie⸗ rung Ihrer Majestät, die übrigen katholischen Mächte einzuladen, sich üͤber die Art zu verständigen, wie die Uebel zu vermeiden seien, welche nothwendigerweise entstehen müssen, wenn die Dinge in dem bedauerungs⸗ werthen Zustande, in dem sie sich heut zu Tage befinden, fortdauern sollten. Um so löbliche Absichten der Verwirklichung entgegen zu führen, hat Ihre Majestät verordnet, sich an jene von Frankreich, Oesterreich, Baeyrn, Sar⸗ dinien, Toskana und Neapel mit der Aufforderung zu wenden, ihre Bevoll⸗ mächtigten zu ernennen und gleichzeitig den Ort zu bezeichnen, welchen sie für die Zusammenkunft als den geeignetsten ansehen. In der Absicht, Ver⸗ zögerungen zu vermeiden, erlaubt sich die Regierung Ihrer Majestät, diese Residenz oder jede andere der an der mittelländischen Meeresküste gelegenen spanischen Städte zu bezeichnen, sowohl wegen ihrer entsprechenden Lage als wegen der Ruhe, deren sich die Halbinsel erfreut, und da es sich um ein rein katholisches Unternehmen handelt, dürfte Spanien sehr geeignet als Ort für diese Unterhandlungen erscheinen. Ich benutze diese Gelegen⸗
heit ꝛc. (gez.) Pedro J. Pidal.“
Prag, 13. Jan. (Prag. Ztg.) Die Kommission, welche mit den Vorarbeiten über die ins Werk zu setzende Aufhebung und Ab⸗ lösung der Urbarial⸗Lasten unserer Provinz beauftragt war, hat ihre Aufgabe endlich gelöst und wird nächstens das zu einem ansehnlichen Konvolut angewachsene Resultat ihrer Thätigkeit dem Reichstage übermitteln. Sie hat ihre auf die vielseitigsten Erhebungen basirten Anträge in die Form von Gesetz⸗Entwürfen gebracht und dieselben. nach den Arten der Urbarial⸗Leistungen (Robot, Laudemien, Holzun⸗ gen, Weiderechte ꝛc.) geordnet.
Sachsen. Dresden, 10. Jan. (D. Z) An doer „ „. Sitzung des deutschen Vereins, —— — heee ee sast gan Dr. Göschen aus Leipzig einen Vortrag über die gegenmwärti e L der Verhältnisse in Deutschland, und namentlich über die Gbarce 86 frage. Wie bei einer früheren Gelegenheit in Leipzig selbst 8 8 auf die Notbwendigkeit, daß Preußen an die Spitze des Bündes 2 stellt werde, hin und forderte zum Schlusse den Verein auf sich ge⸗ von Leipzig aus erlassenen Adresse an das deutsche Parlament . „ 9 3 2 schließen. Der Redner ärndtete lauten Beifall, und nach kurzer Te⸗ batte wurde gegen 4 Stimmen die Adresse vom dresdner Verein zu⸗ genommen.
Dresden, 13. Januar. Heute wurde die zweite vorbereitende Sitzung der ersten Kammer vom Bürgermeister Tzschucke eröffnet, an welcher 41 Abgeordnete theilnahmen. An der Tagesordnung war zuerst die Berichterstattung über die von den fünf Abtheilungen er⸗ folgte Prüfung der Wahlakten. Die Kammer beschließt, 30 Wahlen als vollstandig gültig anzusehen, dagegen die Abgeordneten Unger, Elsner, Joseph, Dehmigen, Haußwald und Dr. Theile vorläufig mit Vorbehalt der nachträglichen Prüfung der Wabhlakten zuzulassen, eben so die Abgeordneten Todt, Oberländer, Riedel, Kaltofen und Schwerdt⸗ ner vorbehaltlich der Beibringung eines Zeugnisses über den Census.
Württemberg. Stuttgart, 10. Jan. In der gestrigen Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer handelte es sich um das Staats⸗ sekretariat oder geheime Kabinet. Die Kommission wollte einstweilen eine Herabsetzung der Kosten durch anderweitige Verwendung über⸗ flüssiger Beamten, vom 1. Januar d. J. an, und erst spaͤter die gänzliche Aufhebung; vom Ministertische aus wurde aber die ganze Exigenz verlangt, jedoch nur, weil das Ministerium das Institut als in einem Urbergange begriffen betrachte, es baldmöglichst zu vermindern suchen werde, ohne aber vor⸗ erst die Möglichkeit balriger gänzlicher Aufhebung zuzugeben, da das Volk in Württemberg noch zu sehr an der Gewohnheit hänge, Ein⸗ gaben direkt an den König zu machen, deren es durchschnittlich im Jahre über 9000 gebe, und dafür doch eine Stelle vorhanden sein müsse. Die Kammer wollte indeß gerade diese inconstitutionelle Gewohn⸗ heit des Volks durch Aufbebung der Stelle beseitigt wissen und beschloß, einem Antrage des Abg. Zwerger beizutreten, welcher statt der von der Regierung verlangten 14,064 Fl. nur 8265 Fl. verwilligen will, und zwar mit 46 gegen 24 Stimmen, und sodann den weiteren Antrag des Abg. Reyscher anzunehmen, daß die Regierung gebeten werden solle, diese Stelle vom 1. Juli 1849 an ganz aufzuheben. Staatsrath Römer erklärte den Beschluß der Kammer für unausführbar. Für den Dienst der Staatsschuld wurden 2,971,171 Fl. (unter Verminderung der Er genz für Bank⸗Kommission und Coupons⸗Einlösung von 3800 auf 3000 Fl.), und für den geheimen Rath 32,519 Fl. verwilligt. Letz⸗ terem wollte die Kammer auch ans Leben, gestattete ihm jedoch noch eine Frist bis zur Beendigung der neuen Organisation und Revision der Verfassung. In der heutigen Sitzung brachte Abg. Stockmayer die Civilliste zur Sprache. In Folge einer jüngst eingekommenen Note sei die Finanz⸗Kommission auf den Gedanken gekommen, ob man der Civilliste, anstatt gesetzlicher Verringerung, vicht durch Bestenerung beikommen könnte; die staatsrechtliche Kommission sollte hierüber Be⸗ richt erstatten. Abg. Reyscher erwiedert, dieser Weg wäre ein ganz außerordentlicher, der nirgends betreten werde. Abgeordneter Schn. itzer sagt, die Civilliste sei entweder eine Besoldung oder eine Rente, also nicht einzusehen, warum eine Besteuerung nicht möglich sein sollte. Uebrigens sollte man die Kammer zuerst fragen, ob sie ihren früheren Beschluß aufrecht zu halten gesonnen sei. Abgeordneter Becher macht darauf aufmerksam, daß, so lange nicht ein neuer Antrag gestellt sei, auch ein neues Gutachten nicht geforbert werden könne. Ministerialrath Römer sagt, die Kammer solle zuwarten, bis das Gesetz über Besteuerung der Apanage eingebracht sein werde. Ab⸗ geordneter Schweickhart entgegnet, diese Frage sei durch das Fi⸗ nanzgesetz selbst, in welches die Besteuerung der Apanagen aufgenom⸗ men sei, bereits beantwortet; Abgeordneter Schnitzer beantragt, die Kammer solle einfach auf dem früheren Beschlusse beharren und ihre Petition wiederholen. Als er hierüber Abstimmung verlangt, entgegnet der Präsident, dieser Gegenstand stehe nicht auf der Ta⸗ gesordnung. Abgeordneter Schnitzer behält sich einen eigenen An⸗ trag in der von ihm bezeichneten Richtung vor. Auf der Tages⸗ ordnung steht der Staatebedarf für das Departement der Justiz. In Betreff der Besoldungen beschließt die Kammer einstimmig eine Bitte um Revision des Normal⸗Etats und auf des Abgeordneten Zwer⸗ ger Antrag mit 81 gegen 6 Stimmen, bis zur Revision des Nor⸗ mal Etats bei Besetzung erl⸗digter Stellen oder bei dem Vorrücken eines Beamten auf eine höhere besoldete Stelle auszusprechen, daß der betreffende Beamte durch seine Anstellung keinen Rechtsanspruch auf die seither mit der Stelle verbundene Besoldung erhalte. Der Antrag wird auch auf die Ministerstellen ausgedehnt. In derselben Beziehung wird mit 39 gegen 27 Stimmen auf Antrag des Abge⸗ ordneten Becher beschlossen: die Kammer behalte sich das Recht vor, wenn die Regierung vor Feststellung des Normal⸗Etats einen Minister mit höherer Besoldung als 3600 Fl. anstelle, den Mehr⸗ bedarf der Besoldung ihrer Genehmigung zu unterwerfen.
Baden. Karlsruhe, 11. Jan. (D. Z.) Ein in der vorgestrigen Sitzung der zweiten Kammer verkündeter Antrag des Abgeordneten Denunig lautet: „Die Kammer erklärt in Urbereinstim⸗ mung mit ihrem Beschlusse vom 15. Dezember v. J.: 1) Daß sie allen Sonderbestrebungen einzelner deutschen Staaten, welche der Gründang eines starken und einigen deutschen Bundesstaats ent⸗ gegenwirken und Deutschland in die Anarchie und Schwiche eines Staatenbundes zurückwerfen könnten, mit alter Entschiedenheit entgegeutritt, damit die in der Märzerhebung einmütbig agusge⸗ sprochene Hoffnung des deutschen Volks auf einen im Innern freien und einigen, nach außen starken Bundesstaat ihre wahre Erfüllung finde. 2) Daß sie das Recht der verfassunggebenden reutschen National⸗Versammlung, die deutsche Verfassung zu berathen und defi⸗ nitiv zu beschließen, aufrecht erhalten und nicht durch den Grundsatz der Vereinbarung mit den einzelnen deutschen Staaten geschwacht se⸗ hen will. 3) Daß sie das definitise deutsche Reichs⸗Oberhaupt im Einklange mit dem Wesen des Bundesstaates bestellt und weder eine fürstliche Trias, noch einen schwa kenden Turnus an die Spitze des deutschen Reichs gestellt, sondern die erbliche Monarchie, wie in den einzelnen deutschen Staaten, so auch in dem ganzen Bundesstaate als die leitende Spitze gewahrt wissen will.“ Zur Unterstützung dieses An⸗ trags trat sofort der Abg. Bissing auf. Derselbe fand in den nicht offiziell widerlegten Gerüchten über Sonderbestrebungen von Bayern und Hannover und in dem Umstande, daß man der Bevölkerung in Süd⸗ deutschland Partikularismus andichte, einen besonderen Grund zur Zu⸗ stimmung und todelte Oesterreichs Allianz mit Rußland, die ihm nicht möglich mache, die Zukunft Deutschlands und Oesterreichs, welche in den Donauländern liegen könnte, zu fördern. Stantsrath Bekk gab bierauf Namens der Regierung folgende Erklärung ab: „Sie haben sassen Brage 5,8 uns gestetlt; wir haben daher um so weniger Veran⸗ e. 8. vesdie einzelnen Punkte des gestellten Antrags auszu⸗ die grven Fra⸗ vee. i nur darum, daß die Kammer ihrerseits über Gewicht in die Sc. 1sge8 sich erkläre und somit ein moralisches deutschen Angelegenheiten d Wage lege, in 859 sich gegenwärtig die Anlasse wiedeshoge da esi den. „Nur Eines muß ich bei diesem wahren deutschen Hund auch die Regierung unr in der Gründung eines das Heil Deueeancs6n ese. in einer starken einheitlichen Macht Gefühle dieses feras Bebee. (Allgemeine Zustimmung.) Im maͤßig mit ben Amaen 8 ürfnisses ist der Großherzog bereit, gleich⸗
undesfürsten alle diejenien Rechte, welche
Dann schritt die Kammer zur Wahl des Präsidenten und Secretaire.
zur Gründung einer einheitlichen starken Macht, fü⸗ die gemeinsame
hohen Interessen des Gesammt⸗Vaterlandes nöthig sind, zum Opfer zu bringen und in die Hände dieser einheitlichen Macht niederzule⸗ gen.“ Die Kammer nahm mit allen gegen eine Stimme Nr. 1, mit allen gegen zwei Stimmen Nr. 2 und endlich mit allen gegen neun Stimmen Nr. 3 des Dennigschen Antrags an.
Sachsen⸗Koburg⸗Gothal. Koburg, 11. Jau. (D. Z.) Nachdem vorgestern der hiesige Bürgerverein eine mit mehreren Hun⸗ dert gegen 2 Stimmen beschlossene Adresse, welche sich für erbliche Uebertragung der deutschen Kaiserkrone an die Krone Preußens aus⸗ spricht, nach Frankfurt abgesendet hat, ist heute in der hiesigen Ab⸗ geordneten⸗Versammlung mit en'’schiedener Stimmenmehrheit eine Adresse in gleichem Sinne beschlossen worden.
Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 11. Jan. C Die Adresse der hiesigen städtischen Behörden an den Reichsverweser lautet:
„ Kaiserliche Hoheit! 1 Als die Herzogthümer Schleswig⸗Holstein — selbst gesetzlich mit dem Ramen „der deutschen Lande“ bezeichnet, so lange sie unter dem Scepter eines einzigen Landesherrn mit dem Königreiche Dänemark sich befunden haben — im Frühjahr des vorigen Jahres nicht gegen ihren legitimen Landesherrn, den Herzog zu Schleswig⸗Holstein, sondern, nach langem, be⸗ sonnenem und redlichem Kampfe auf dem Gebiete gesetzmäßiger Erörterun⸗ gen, gegen An⸗ und Eingriffe von Seiten der dänischen Regierung, wie des dänischen Volkes und seiner fanatisirten Führer, für ihre Landesver⸗ fassung, für ihr Landesrecht und damit auch für ihr legitimes Fürstenhaus sich erhoben, geschah es zunächst gegen die von dem Könige von Däne⸗ mark auf Veranlassung eines Volksauflaufes in der Hauptstadt Dänemarks und der dadurch aufgedrungenen Einsetzung eines blos dänischen Ministeriums, nicht auf grundgesetzlichem und rechtlichem, sondern auf blos faktischem, mit an⸗ gedrohter kriegerischer Gewalt verbundenem Wege, gegen den durch seine legitimen Landesvertreter erklärten Willen des schleswig⸗holsteinischen Volkes ausgesprochenen Incorporation des Herzogthums Schleswig in das König⸗ reich Dänemark, mithin zunächst gegen die Trennung dieses Herzogthums von dem Herzogthum Holstein. Schleswig⸗Holsteins Volk weiß es — was die von ihm zuerst gewählten und später erblich zur Thronfolge gelangten Fürsten, die Stammväter des dänischen Königs und des russischen Kaiser⸗ hauses, bei allen Ausgleichungen lediglich dynastischer Differenzen, zugleich mit denjenigen Mächten, welche die desfälligen Verträge der Fursten garan⸗ tirten, diesem Volke gelobt haben und demselben unverbrüchlich wissen woll⸗ ten, — daß grundgesetzlich die Herzogthümer Schleswig⸗Holstein unzertrennlich vereinigte, von dem Königreiche Dänemark getrennte und unabhängige Staaten sind, daß die wichtigsten Angelegenheiten des Volkes mit den Vertretern des Landes berathen werden müssen und insbesondere keine Schatzung ohne der Letzteren vorgängige Zustimmung erhoben werden darf; daß die Beamten nur aus den Einwohnern der Herzogthümer genommen und eine unabhän⸗ gige Rechtspflege nur durch einheimische Richter innerhalb des Landes aus⸗ geübt werden soll. Seit mehr als 400 Jahren durch gemeinsame private und öffentliche Einrichtungen — wir erinnern zunächst und allein nur an die einzige deutsche Universität Kiel für beide Herzogthümer — durch Sprache und Literatur, durch Sitten und Gewohnheiten, durch Bluts⸗ und Familien⸗ bande, durch alle Verzweigungen der materiellen, für die Erhaltung und Förderung des Volkswohlstandes unentbehrlichen Interessen auf das engste mit einander verbunden, in dieser Verbindung durch Erziehung und Gesetz befestigt, will das Volk Schleswig⸗Holsteins vor Allem keine Aufhebung dieser grund⸗ gesetzlich unzertrennlichen Verbindung und kann eine solche nicht wollen, ohne seine eigene Vernichtung und die Vernichtung alles dessen auszuspre⸗ chen, was ihm heilig war und heilig ist. Nicht für eine solche Trennung geschahen die vielen Protestationen gegen die Theilung des Herzogthums Schleswigs, als sich das Gerücht verbreitet hatte, daß für eine friedliche Lösung der ausgebrochenen Feindseligkeiten zwischen den Herzogthümern
Schleswig⸗Holstein und dem Königreiche Dänemark der nördlichste Gränz⸗
theil der Herzogthümer an das Königreich abgegeben werden solle. Däne mark hat kein Recht auf ein solches Opfer abseiten der Herzogthümer, die dynastischen Interessen erfordern dasselbe nicht, der gesunde Sinn des Vol⸗ kes will es nicht, — aber das ganze Vols erhebt sich mit dem tiefsten Un⸗ willen gegen eine Treunung der so fest, so innig, so lange verbundenen und wahrhaft verbrüderten Herzogthümer.
Die Friedensverhandlungen in London haben, dem Vernehmen nach, begonnen. Mit Vertrauen und Hoffnung haben die Herzogthümer densel⸗ ben entgegengesehen, da sie voraussetzen dürfen, daß die hohen kontrahiren⸗ den und vermittelnden Mächte dem wohl⸗ und festbegründeten Rechte und der besonnensten Gesetzmäßigkeit diejenige Anerkennung und denjenigen Schutz angedeihen lassen werden, deren Nichtbeachtung, wo sie jemals ge⸗ schah, früher oder später so unsäglichen Nachtheil für die Völler und die Fürsten geschaffen hat, weil sie die sittliche Grundlage der internationalen Verhältnisse eben so sehr, als die der staatlichen Verbindungen unterwühlt. Schleswig⸗Holsteins Volk ist von jedem solchen Wühlen fern, denn von den unheilvollen Umtrieben einer dänischen Propaganda sehen wir hier ab, die seit dem letzten Decennium erst ihr ruchloses Treiben begonnen hat, und dasselbe auch noch in diesem Augenblicke mit allen, selbst den schmach⸗ vollsten Mitteln fortsetzt.
Tief, auf das tiesste hat das Volk in den Herzogthümern die Kunde erschüttert, daß bei den obhandenen Friedensverhandlungen von Seiten Dä⸗ nemarks die Trennung der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein und die Er⸗ richtung eines besonderen Herzogthums Schleswig in Vorschlag gebracht worden sein solle. In der Realisirung eines solchen Vorschlages erblickt Schleswig⸗Holsteins Volk den Untergang und die Danistrung des Herzog⸗ thums Schleswig, die Vernichtung der gesammten deutschen Nationalität in demselben und die Zerstörung aller seiner heiligsten und gesetzlichsten Inter⸗ essen. Darüber ist das Bewußtsein des Volkes sich klar. Letzteres wird ein solches Opfer, welches die Incorporation lediglich in einer anderen Form befaßt, freiwillig niemals bringen und niemals beingen wollen. Was hat das Volk der Herzogthümer, was hat die deutsche Nationalität in denselben von einer Nation, von einer Regierung zu erwarten, bei welcher schon in dem Zeitraume vor dem Beginnt der Ein⸗ und Uebergriffe abseiten Däne⸗ marks und in weit höherem Grade nach denselben, es als Schimpf gegolten hat und gilt, ein Deutscher zu sein oder sich einen Deutschen nennen
en zu müssen Vertreter der Stadt und Kommune Schleswig, im An⸗ gesicht einer solchen Gefahr, welche eine friedliche Lösung der obhandenen Zustände nicht hoffen läßt, ja! unmöglich machen wird und einem gnarchi⸗ schen Zustande in den Herzogthümern Thor und Thür zu offnen droht, den sie, seit ihrer Erhebung zumal, nicht gekannt haben, halten es für ihre hei⸗ ligste Pflicht, vor Ew. Kaiserlichen Hoheit und der hohen 1 tralgewalt Deutschlands, die feierlichste Protestation gegen eine solche Trennung der grundgesetzlich und landesrechtlich verbrüderten Herzogihümer in Vertretung der ganzen Stadt einzulegen. Mit der dankbarsten Anerken⸗ nung des Schutzes, welchen Deutschland, zu dessen Nationalität sich das Volk der Herzogthümer bekannt hat und bekennt, den Letzteren hat ange⸗ deihen lassen und ferner angedeihen lassen will, sprechen sie in tie fster Ehr⸗ furcht die dringendste, die ingigste aller Bitten aus, daß unter keinen 8 ständen ein Friede durch einen solchen wahrhaften Todesstoß gegen 8 er zogthümer Schleswig⸗Holstein und deren Bewohner erzielt faeden ö
Einer besonderen Erörterung und Hervorhebung des LE daß das Herzogthum Schleswig definitiv in den deutschen bereits aufgenommen werden möge, wird es hier nicht bedürfen, da W“ längstens von den Vertretern des Landes begründet lier ta . chen, auch von vielen Petitionen aus den Herzogthümern un den ist.
Schleswig, den 6. Januar 1849. b Bürgermeister 88 Rath, deputirte Bürger und Abgeordnete der Freihaus⸗
besitzer in dieser Stadt.“ (Folgen die Unterschriften.)
Lübeck. Lübeck, 13. Jan. (H. C.) Glefch nach d. sten Bekanntwerden der neuesten österreichischen 18 in ver⸗ schiedenen Kreisen, und namentlich auch in dem 8n en Som⸗ mer hierselbst bestehenden und von Bürgern a p besuchten politischen Vereine, eine Adresse an 1 ersammlung in Anregung gebracht. Die verschiedenen SncJe 1* en alsbald einen Mittelpunft, indem mehrere unserer achtbarsten litbürger auf heute
Gleich nach dem er⸗
Es schlägt 3 ¼ Uhr.
eine allgemeine Bürger⸗Versammlung beriefen, um eine Adresse zu be⸗ rathen, in welcher die Ueberzeugung ausgesprochen werde, daß nur unter der Hegemonie Preußens die allerorts, und so auch hier, von jedem Patrioten ersehnte Einheit Deutschlands erreicht und dauernd gesichert werden könne. In einer zahlreich besuchten Versammlung wurde der vorgelegte Entwurf durch Acclamation genehmigt und so⸗ gleich mit vielen Unterschriften bedeckt. Bis Montag wird die Adresse noch zur Unterschrift ausliegen und alsdann der National⸗Versamm⸗ lung übersandt werden.
Muslanb.
Oesterreich. Temesvar, 27. Dez. (Prag. Ztg.) Der
von magyarischen Insurgenten besetzte Bergort Bogsän, aus welchen
in letzterer Zeit einige Raubzüge gegen Lugos unternommen wurden, ist am Christabend von unseren Truppen nach einem hartnäckigen Kampfe eingenommen worden. Wer die Lage Bogsäns keunnt und weiß, daß dieser Ort, vom Mittelgebirge eingeschlossen, nur durch einen Engpaß, welcher durch Verhaue unwegsam gemacht war, zu⸗ gänglich ist, daß die den Eingang in das Thal sowohl, als auch die dasselbe beherrschenden Anhöhen mit schwerem Geschütze vom Feinde besetzt, der Ort selbst verschanzt und verbarrekadirt und von 1100 bis 1300 wohlbewaffneten Honvéds, mit welchen überdies der grö⸗ ßere Theil der Einwohner gemeinsame Sache machte, vertheidigt
war, muß die Einnahme dieses Ortes mit so geringem Verluste als eines der gelungensten takeischen Manöver erkennen.
Zu gleicher Zrit mit Bogsaͤn ist auch der Bergort Reschitza wodurch der revolutionairen Stückgießerei ein Ziel gesetzt ein dürfte. “
Frankreich. National⸗Versammlung. Sitzung vem 12. Jan. Der Konkordienplatz, die Brücke und die Quais sind mit Volksgruppen gefüllt, durch welche die pariser Wäch er aber leicht hindurchdrimgen. Von äußerer Militairmacht sieht man nichts, doch sind einige Cempagnieen ins Innere des Sitzungsgebäudes gelegt, um sich gegen Handstreiche zu schützen. Auf den Gallerieen ist schon sehr früh kein Peatz mehr zu haben; alle sind überfüllt. Um 2 Uhr nimmt Marrast den Proͤsidentenstuhl ein, und das Protokoll wird vorgelesen. Die Bänke sind stark besetzt, es mögen wohl über 800 Deputirte anwesend sein. An der Tagesordnung befindet sich zu⸗ nächst ein Zusatzparagraph zur gestrigen Zollskala für fremdes Salz. Türk stellt den Antrag, den Schutzzoll gegen deutsche Salzzufuhr um 1 Fre. für 100 Kilogramme zu erhöhen, um die heimische Production zu schützen. Passy, Finanzminister, sagt: „Es existirt bereits ein Schutz⸗ zoll von 30 Centimen, dieser ist hinreichend“. Die Ver ammlung verwirft den Antrag. Favreau, Lüneau und Crespel de la Touche beantragen eine Erhöhung von 4 und respektive 4 7Frc. auf raffinirtes Salz. Talon, Leremboure und Ranboing unterstützen und bekäm⸗ pfen diese Erhöhungen, aber die Versammlung schenkt ihren Vorträ⸗ gen kein Gehör. Marrast: „Es ist unmöglich, daß diese Diskussion bei der herrschenden Unaufmerksamkeit fortdaure. Ich schlage vor, dieselbe auf morgen zu vertagen.“ (Ja! ja!) Der nächste Gegen⸗ stand an der Tagesordnung ist der Rateausche Antrag auf Auflösung der National⸗Versammlung. Derselbe lautet: 1) Die National⸗Ver⸗ ammlung am 19. März aufzulösen; 2) die nächsten Kammerwahlen ür den 4. März auszuschreiben; 3) nur noch das Wahlgesetz und as Gesetz behufs Einsetzung des Staatsrathes jetzt zu votiren. Dessèze erhält zuerst das Wort. „Mitglied er Minorität des Ausschusses, der den Rateauschen Antrag prüfte“, ügt er, „glaube ich Ihnen die Gründe auseinandersetzen zu müs⸗ en, welche diese Minorität bestimmten, den Antrag zu unter⸗ tützen. Diese Gründe lassen sich in zwei Klassen theilen. Erstens wandte man uns ein, daß der Antrag die Verfassung verletze. Die⸗ es ist aber irrthümlich.“ Der Redner geht in eine lange Deduction ein, um zu beweisen, daß der Artikel 115 der Verfassung keinesweges verletzt werde. „Zweitens wandte man uns ein, jetzt auseinander⸗ gehen, hieße sein Mandat verrathen. Diese sagen, die Constituante habe ihr Werk noch lange nicht geendet, kaum begonnen. (Ja! Ja! Nein!) Was hat eine Constituante zu thun? Das Verfassungewerk. Wohlan, das unstige ist vollendet. Sie muß also der gesetzgebenden Kammer Platz machen.“ Stimme zur Linken: „Beweisen Sie doch, daß sie alle konstituirenden Entwürfe erledigt hat.“ Deseze: „Ihre Aufgabe war, die Verfassung zu geben!“ Der Redner sucht nun zu beweisen, daß die Versammlung keinesweges den Auftrag gehabt, alle sogenannten organischen Gesetze zu berathen. „Endlich,“ ruft er nach Herzählung aller Gründe, „könnten Sie doch bei der allgemeiren Volksstimme nicht taub bleiben. Alle Wahlkörper (Oh oh!) verlangen Ihre Auf⸗ lösung; ein mächtiger Volksstrom wälzt sich bis zu Ihnen heran und ruft Ihnen zu: Geht aus einander! (Starke Unterbrechung vom Beige.) Aus allen diesen Gründen stimme ich für den Rateauschen Antrag.“ Pierre Bonaparte (Bruder Can nos): „Ich nehme das Wort, um den Antrag zu bekämpfen. Daß ich dies thue, ge schieht, weil ich dir Stabilität unserer republikanischen Einrichtungen
wünsche.
t 6
Man sagt, daß die Versammlung dem Präsidenten der Repuͤblik, feindlich sri, und man hat Unrecht; nein, sie ist nicht aus System feindselig gegen ihn. Was man als feindselig bezeichnet, ist nar demokratische Reizbarkeit, die man begreifen muß, wenn man sie auch nicht theilt. Die zwei großen Gewalten des Landes müssen im Einvernehmen sein, wenn sie sich nicht gegenseitig und dadurch die Revolution kompromittiren sollen. Die Noth⸗ wendigkeit dieses Ei vernehmens geht aus der Kühnheit der anti⸗ revorutio airen Parteien hervor. Ich meinestheils sage, daß die Regierung ihre Pflichten verräth, wenn sie die Freiheit unserer Be⸗ rathungen nicht achtet und nicht geachtet macht; denn davon hängt die Freiheit des Landes ab. (Stürmischer Beifall der Linken.) Die Versammlung wird, ich hoffe es, eine Frage kräftig abthun, deren Aufstellung man gar nicht bätte gestatten sollen. Sie hat im Mai und Juni bewiesen, daß sie sich nicht durch Parteien einschüch ern läßt. Es ist Zeit, diesen Rebellen Schweigen auszulegen. (Lärm der Rechten.) Ich sage, daß diejenigen sich gegen die Republik em⸗ pören, welche im Angesicht der erhabenen Gewalten, die das franzö⸗ sische Volk vertreten, noch einen anarchischen Druck auszuüben si
anmaßen möchten. Die Versammlung allein kann ihre frühere Ent⸗ scheidung ändern; wie aber auch ihre Entscheidung ausfalle, man wird dieselbe gewissenhaft achten, und Jeder von uns wird den Versu⸗ chen von Staatsstreich⸗Fabrikanten und Reactionairen zu trotzen wissen. (Lange Aufregung.) Graf Montalembert besteigt die Trihüne. „Ich befand mich“, beginnt derselbe ironisch, „Zeitlebens in der Opposition, d. h. in der Minorität, und wenn dann die Zeit kam, wo die Majoritäten fielen, sagte ich nicht zu ihnen: „„Grhet von hinnen! sondern: Gehen wir von hinnen!““ Dieser Fall er⸗ eignet sich auch heute. (Allgemeines Gelächter.) Ich sehe mich in Gegenwart von drei Parteien, erstens einer Minorität, die um jeden Peeis fort will. Sie hat viele Gründe, hauptsächlich die Hoffnung, wie⸗ der zurückzukehren. Die zweite Fraction, ebenfalls Minorität, möchte um jeden Preis bleiben, weil sie sicher ist, nicht mehr zurückzukehren. Eine dritte Fraction endlich hat keinen Entschluß; sie wird aber den Ausschlag geben. Sie ist es vorzüglich, an die ich mich heute wende.“
Nach dieser sarkastischen Einleitung erörtert der Redner, das Haupt der sogenannten katholischen Partei, die nach ihm vom öffentlichen Interesse gebotene Nothwendigkeit, blos dahin zu entscheiden, daß Grund vorhanden sei, den Augenblick festzusetzen, wo die Versammlung sich tren⸗ nen müsse. Letztere sei allerdings berechtigt, die vorliegende Frage ganz nach Gutdünken zu entscheiden, aber sie werde gewiß ihre Würde, ihre Volks⸗ thümlichkeit berücksichtigen. Allerdings habe das Land glauben kön⸗ nen, daß die Versammlung, indem sie für eine nicht erfolgreiche Kan⸗ didatur Partei genommen, sich in eine verkehrte Stellung gebracht habe. Er glaube aber deshalb nicht, daß sie dem Präsidenten feind⸗ lich sei; denn man habe ja die Kunst der Bekehrungen (Gelächter) im Großen ausüben sehen; man sei nicht betrübt über alle diese Be⸗ wegungen, sondern finde sie nur ein wenig unvorgesehen; das sei Al⸗ les. Der Redner beleuchtet die Bedeutung der Wahl des 10. De⸗ zember und fragt dann die Linke, wer ihr denn das Recht gebe, ge⸗ gen diese Volksstimme zu intriguiren. (Lärm.) „Ihr bewaffnetet,“ sagte er, „das Volk mit dem allgemeinen Stimmrecht, und es hat Euch am 10en geantwortet. Beugt Euch also.“ Cavaignac's schön⸗ ster Tag, schließt Montalembert seine Rede, sei nicht der Junitag, an dem er die Gesellschaft gerettet, sondern der Tag, an dem er diese Staatsgewalt niedergelegt. (Bewegung.) Billault: „Der vo⸗ rige Redner sagte unter Anderem, es bedürfe vor Allem der Aufrich⸗ tigkeit in der D'skussion. Wohlan, mein Gewissen hat keine Bange vor dem Spruch des öffentlichen Stimmrechts. Das Recht der National⸗Ver⸗ sammlung ist unbestreitbar. Als wir in die Verfassung schrieben, daß wir die organischen Gesetze noch votiren würden, als wir am 11. Dezem⸗ ber diese Gesetze speziell angaben, zeichneten wir unsere Bahn und iyr Ziel sjelbst vor. Unsen Recht ist unbestrritbar. Was hat sich denn seit dem 10. Dezember ereignet? Der Präsident und sein Ministe⸗ ium haben ein Programm erlassen.“ Der Redner liest beide Pro⸗ gramme und knüpft eine Kritik daran, welche zeigen soll, daß prin⸗ zipiell kein Unterschied zwischen der Majorität der Versammlung und den ministeriellen Ansichten, so wie dem Präsidenten, ö559. sie also prinzipiell einig seien, so sehe er keinen Grund zur Auflösung vor Votirung aller organischen Gesetze. Sein Wunsch geht auf Stabilirung der Republik. Das Pettt;ons⸗Fieber sei ein künstliches. Wer b reite diesen Petitionesturm durch das ganze Land? Gerade diejenigen, welche sich Konse vative nennten. (Beifall.) Odilon Barrot erklärt, daß er den Geranken der Regierung mit Hinsicht auf diese Rede zu erkennen geben wolle. Dieser Gedanke bestehe in der Erklärung, daß mit der National⸗Versammlung keine Zukunft möglich. (Stürmische Unterbrechung.) Hier mußte dieser Bericht, wegen Abgangs der Post, geschlossen werden. Man glaubte, die Debatte werde nach Odilon Barrot's Rede wahrscheinlich vertagt werden. 8
Paris, 12. Jan. Heute Vormittag begab sich eine große Deputation von Arbeitern, welcher weißgekleidete Mädchen mit ciner rothen Fuhne, darauf die Inschrist „Gesellschaft der Arbeiter“ vor⸗ angiagen, nach dem Elysée National. Sie erhielt Einlaß und über⸗ reichte dem Präsidenten der Republik eine Bittschrift vin Amnestie. Der Präsident läßt sich, wie das Univers anzrigt, im Elysée Na⸗ tional eine Kapelle für den Gottesdienst en ihten. zu seinem Kaplan ausersehen.
Der Moniteur bringt tie Lage der Bank bis zum 11. Ja⸗ nuar Vormittage. Dieselbe wird immer mißlicher. Der Wechsel⸗ Verkehr in Paris ist während der letzten Woche von 57,680,793 Franken 38 Centimen auf 56,359,808 Franken 92 Centimen gefal⸗ len, und in den Departements ist nur eine Vermehrung von 106 ½ Million auf 107,310,806 Franken sichtbar. Das mißtrauische baare Geld flüchtet sich immer mehr vom Markt, denn die Bagr⸗ Vorräthe in den Kellern sind in den letzten Wochen von 145 ½ Millionen auf 149,097,538 Fr. 90 Cent. gestiegen. Die passiven Papiere belaufen sich auf 10,499,919 Fr. 95 Cent.
In voriger Nacht haben Bäckergesellen die von Caussidière ab⸗ geschafften und von Cavaignac wieder eingeführten Beschäftigungs⸗ Büreaus demolirt. Mehrere Haufen drangen in die Rue Renaud⸗ Lefbvre, nächst dem Marché Saint⸗Jean, so wie in die Rue d'Ar⸗ genreuil, wo sich dergleichen Büreaus befinden, und zerstörten Alles, was sie daselbst vorfanden.
das von der Anti⸗Corn⸗Ligue in Betreff der 40 Shilling⸗Freisassen befolgte Verfahren, so wie ihr System der Register⸗Ueberwachung, billige, und daß sie ihren Vorsitzenden ermächtige, Schritte zur Bil⸗ dung eines Vereins zu thun, welcher die Zwecke der Versammlung sichern solle.“ Der Redner äußerte, die Rechtfertigung der jetzigen Versammlung liege in der Thatsache, daß jährlich für 60 Millionen Pfd. St. Steuern von einer Regierung verschleudert würden, welche nicht die Ansichten des Volkes vertrete, dem man jene ungeheure Summe abpresse. Nachdem Bright noch darauf gedrungen hatte, daß man mehr demokratisches Blut mit ins Unterhaus bringen müsse, ward sein Beschluß eben so einstimmig, wie die früheren, genehmigt und die Versammlung aufgehoben. 8
Aus Dublin wird gemeldet, daß das ganze Land in seiner Op⸗ position gegen das jetzige Armengesetz einstimmig sei und dasselbe in allen Blättern mit dem bittersten Tadel überhäuft werde; schlimmer aber sei, daß über das Ersatzmittel auch nicht zwei der Tadler sich
verständigen könnten. Ueber Verdammung des jetzigen Systems sei man einverstanden; damit höre aber auch die Einheit auf und hin⸗ sichtlich dessen, was an die Stelle treten solle, herrsche blos bitterer und unfruchtbarer Wortstreit. Ein auf Befehl des Unterhauses her⸗ ausgegebener Nachweis über die Wirksamkeit des Armengesetzes in England und Wales enthält folgende Angaben: Am 25. März 1847 betrug das als armensteuerpflichtig abgeschätzte Brutto⸗Jahres⸗Ein⸗ kommen vom Grundbesitz in England und Wales 67,320,587 Pfd. St.; der Aufwand für Armenpflege belief sich gleichzeitig auf 5,298,785 Pfd. St., was eine jährliche Besteuerung des Pfund St. ECinkommen mit 1 Sh. 7 Pce. nothwendig machte oder genauer 1 Sh. 6 3¾ Pre. in England, und 1 Sh. 11 ¾ Pce. in Wales. Die höchste Armensteuer (sie wird nach Armenbezirken erhoben) war in der Grafschaft Buckingham (2 Sh. 4 ½ Pee.) und die
Abbé Orsini ist
Die Zahl der für heute eingeschriebenen Redner der National⸗
Versammlung beträgt 35, darunter auch Lamartine. V
niedrigste in der Grafschaft Derby (1 Sh. ½ P.). In Middlesser betrug die Armensteuer 1 Sh. 4 ½ P. bei einem Einkommen vom Grunebesitze von 7,584,668 Pfd. St. Die Zahl der Armenbezirke im Jahr 1847 in England und Wales var 592, die Bevölkerung dieser Bezirke 14,997,581 Seelen; die Zahl der in den Armenbezirken un⸗ terstützten Armen (mit Ausschluß der in keinem Kirchspiel heimats⸗ angehörigen Vagabunden) in dem mit dem 25. März 1847 endenden Vierte!jahre war 1,322,120 oder 8,8 pCr. von der Bevölkerung; ein⸗ schließlich der Vagabunden obgenannter Kategorie, steigt die Zahl der Unterstützten auf 1,471,133 oder 9,8 pCt. von der Bevölkerung. Die Zahl der Einnahme sämmtlicher Grafschaften von England und Wales war 1847 17,325,123 Pfd. St., und der Armensteuer⸗Betrag pr. Kopf 6 Sh. 1 ½ P. (2 Rthlr. 3 Sgr.). Das zur Zahlung der Einkommensteuer verpflichtete Einkommen war dagegen (nach der Ab⸗ schätz nz von 1843) 85,802,735 Pfd. St., und der Grundbesitz betrug demnach 78,6 pCt. von dem letzteren.
Im vergangenen Jahre sind von der Marine abgelohnt wor⸗ den Schiffe mit 1482 Kanonen, 15,782 Mann und 8328 Pferdekraft; in aktive Thätiakeit gesetzt wurden dagegen blos 901 Kanonen, 8954 Mann und 5142 Pferdekraft, wonach also eine Verminderung von 578 Kanonen, 6828 Mann und 2186 Pferdekraft in dem Effeftivbe⸗ stande der Marine eingetreten ist. Am 1. Januar waren in aktivem Dienste 224 Schiffe, darunter Dampfschiffe von zusammen 19,635 Pferdekraft.
Guizot arbeitet in Brompton fleißig an seiner „Geschichte der englischen Revolution.“ Er schreibt jetzt die „Geschichte der Republik
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und Cromwell's“, die in zwei Oktavbänden erscheinen wird.
Italien. Rom, 3. Jan. (A. Z.) Die Constituante will nicht recht munden, und die gestrige Festfeier ist daher trotz großer Vorbereitungen und mächtigen Aufgebots flau ausgefallen. Die Civica hatte sich äußerst sparsam dabei betheiligt, und man schien dies vorgeahnt zu haben. Denn von den regulairen Truppen hatte man keinen Mann zu Hause gelassen. Die Linie marschirte zum Theil mit Sack und Pack auf. Von der Kavallerie erschien nur ein Theil zu Fuß. Sechs Kanonen wurden im Triumph umhergeführt. Man zog nach Piazza del Popolo, wo bengalisches Feuer abge⸗ braunt wurde, und von da nach dem Kapitol, wo Mare Aurel mit einer neuen Trikolorfahne erschien. Ein Geistlicher in weltlichen Klei⸗ dern verlas die Costituente⸗Urkunde. Der Applaus war sehr mäßig. Die Begeisterung ließ sich nicht heraufbeschwören. ““
Man will behaupten, es sei seit vorgestern ein neuer Protest des
Es sind wieder neue Ministerlisten im Umlauf, unter anderen: Papstes angeschlagen worden, diesmal aber sei die radikale Partei
Marrast, Conseilspräsident und Auswärtiges; Billault, Inneres (nur als Uebergang für Thie. s); Duclerc, Finanzminister unter der provi⸗
sorischen Regierung, Finanzportefeuille; Bevean, Krirg; Sarrut, Un⸗ geben, als der des früheren Protestes.
terricht; Verninac, Marine; Dupont (Büssac) Justiz; Tourret, Ackerbau.
Der Präsident der Republik mußt sich laut der Verfassung bin⸗ nen acht Tagen entscheiden, wen er zum Vice⸗Präsidenten der Re⸗ publik vorschlage; man glaubt, daß von den Kandidaten Obilon Bar⸗ rot, Lamartive und Dufaure der Erste den Sieg davontragen werde.
In den Konferenz⸗Salen heißt es, das Kabinet wolle den un⸗
4 ggeben und ihn aus St. Am⸗
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* aufhörlichen Bitten Abd el Kader's nach boise nach dem Orient abreisen lassen. Der National aber prote⸗ stirt im voraus gegen eine solche Großmuth des Kabinets.
Großbritanien und Irland. London, 12. Jan. Vorgestern Nachmittag wurte im Ministerium des Auewärtigen ein dreistündiger Kabinetsrath gehalten, dem sämmtliche Minister bei⸗ wohnten; zwei derselben waren erst am Morgen hier einzetroffen.
Zu Manchester fand vorgestern Abend unter dem Präsidium des Vor⸗ sitzenden der früheren Anti⸗Korngesetz!igue eine Versammlung von liberalen Wählern und anderen Anhäungern der Finanz⸗Reform in der Frei⸗ handels⸗Halle statt. Die Zahl der Anwesenden wird auf 6— 7000 geschätzt. Cobden, Milner Gibson, Bright und die übrigen Mitglie⸗ der des Comité's wurden enthusiastisch begrüßt. Nachdem der Vor⸗ sitzende die Versammlung aufgefordert hatte, alle ihre Bestrebungen, für eine Zeit lang wenigstens, den praktischen Zwecken ökonomischer und finarzieller Reform zuzuwenden und daher Cobden's Vor⸗ schläge zu genehmigen, deren Durchführung dem Volke jähr⸗ lich 10 Millionen Pfd. St. ersparen würde, beantragte Cob⸗ den als ersten Beschluß: „daß die Versammlung entschlossen sei, mit dem liverpooler Reform⸗Vereine und ähnlichen Kör perschaften gemein⸗ sam dahin zu wirken, daß die öffentlichen Ausgaben zum mindesten auf das Maß von 1835 heruntergebracht würden, und daß ein gleich⸗ mäßigeres und mehr ökonomisches Besteuerungs⸗System gesichert werde.“ In anderthalbstündiger Rede motivirte Cobden unter öfte⸗ rem lauten Beifalle seinen Beschluß, der von dem Unterhaus⸗Mit⸗ gliede Henry unterstützt und einmüthig genehmigt wurde. Der zweite von Milner Gibson vorgeschlagene Beschluß, lautend: „daß keine beständige Verminderung der Besteuerung bewirkt werden könne, wenn nicht das Volk durch Erwe terung des Systems der National-⸗Ver⸗ tretung eine unmittelbarere Kontrolle über das Parlament erlange“, ging ebensalls einstimmig durch. Der Antragsteller drang darauf, daß der Reihandels⸗Grundsatz so gut auf andere Handels⸗Artikel, wie auf Getraide Anwendung finden müsse, und äußerte in Bezug auf die Lage der irländischen Kirche, daß nie Friede in diesem Lande sein werde, so lange man nicht die dortige Staatskirche stürze und ihre Fonds zu den allgemeinen Zwecken des Gemeinwesens verwende. Herr Bright beantragte als dritten Beschluß: „daß die Versammlung
besser auf ihrer Hut gewesen und habe die Urkunde rasch und spur⸗ los beseitigt. Der Inhalt wird als milder und versöhnlicher ange⸗ Auch wollen Einige wissen, daß Kardinal Orioli, mit außerordentlichen Vollmachten ausgestattet, nächstens hier zu erwarten sei.
Garibaldi ist zum Oberst⸗Lieutenant an der Spitze seiner Legion ernannt worden, welche man definitiv in Dienst genommen hat.
Wir haben hier seit zwei Tagen eine heftige Kälte und starken Frost, so daß das Eis große Flächen bedeckt und sich bis hoch am Tag hält.
„Adesso si mangia la carne senza giunta“, d. h. „von jetzt an wird das Fleisch ohne Zulage gegessen.“ Auf diese Weise bringt der
römische Calembourg die Auflösung der Giunta zur Anzeige, welche
heute erfolgt ist. Auch Camerata hat sich zurückgezogen und begiebt sich zu seinem Verwandten, dem Präsidenten der französischen Re⸗ publik, nach Paris. Galletti allein kann sie natürlich nicht halten, Ersatzmänner finden sich aber noch viel weniger. Die Actien der Constituante können unter solchen Umständen natürlich zu keiner Kraft kommen, und obwohl man hier von aller Communication ausgeschlossen ist, so läßt sich doch eine baldige und entschiedene Wendung der Dinge mit einiger Sicherheit voraus verkündigen.
Zwischen der Lombardei und Piemont bereiten sich die Dinge täglich mehr zum Wiederbeginn des Krieges vor. Die zuerst auf den piemomtesischen, dann auch auf den lombardischen Gränzen angeordnete Sperrung jeden Verkehrs, selbst des Briefwechsels und der gewöhn⸗ lichen Handelsverbindungen, ist eine Maßregel, die nicht lange auf⸗ recht erhalten werden kann, ohne zu einem Bruche zu führen. Nach Genueser Blättern sind in Mailand die Truppen stets so bereit, wie eine Stunde vor der Schlacht.
Zugleich sollen gegen Venedig ernsthafte Angriffe gemacht wer⸗ dev. In den letzten Wochen wurde viel schweres Geschütz gegen Malghera geschafft, das immer enger umschlossen wird. Mittlerweile hat die Regierung in Venedig die Wahl einer permanenten Assem⸗ blea ausgeschrieben, welche den Staat repräsentiren soll. Auf je 1500 Einwohner kommt 1 Repräsentant, in allem 128, wozu Vene⸗ dig 33, Chioggia 9, die Truppen 9 —c. zu liefern haben. Wähler ist man mit 21, wählbar mit 25 Jahren. Die Wahlen sollen am 20. bis 23 Januar stattfinden; die Dauer der Assemblea ist auf sechs Monate festgesetzt.
Florenz, 6. Jan. Der Gesandte der deutschen Centralgewalt bei den italienischen Höfen, Dr. Heckscher, ist von Rom, 1 ber preußische Gesandte beim heiligen Stuhl, von Usedom, von Berlim in Florenz angekommen.
S Madrid, 6. Jan. (Franz. Bl.) Der mini⸗ Spanien. Madrid, 6.8 1 sterielle Sieg ist vollständig. Der Adreß- Entwurf wurde mit 147 gegen 40 Stimmen angenommen.