r war schon zur Zect des ghr . 3 15 bis 2 es tägli estiegen. be des Oberst Mason auf 13 bis 8. “ 111“”“ Mason erklärt sich, überzeugt, da 3 ⸗Veß siide, ubr und San Joaquim durchströmten Landstriche mehr Go 8 - hinreichend sei, die Kosten des mexikanischen Krieges hunder fa 0; ersetzen, und daß dieses Gold sich ohne alle Kesten durch bloße Handarbeit gewinnen lasse. Auch auf dem östlichen Abhange 88 Sierra Nevada soll sich, wie schon erwähnt, Gold finden und eben so am Großen Salzsee, wohin die Mormonen, welche zuerst in Ka⸗ lifornien sich mit Goldsuchen beschäftigten, neuerdings fast alle ge⸗ wandert. Die Goldgruben bei der Mission von San Fernando sind schon lange bekannt gewesen, wurden aber wenig ausgebeutet. Sie jegen in einem von der Sierra Nevada ausgehenden Hügelrücken, dem⸗ elben, in welchem sich die jetzt besonders benutzten Minen befinden. Zwischen diesen beiden Punkten ist ein Zwischenraum von 500 engl. Meilen, der bis jetzt noch gar nicht untersucht worden ist, in welchem aber ße Schätze vermuthet werden. Die Verwirrung aller Verhält⸗ nisse der Administration, welche die Folge des Goldrausches gewesen ind, hat, nach dem Philadelphia Inquirer, die Regierung von Wasbhington zu dem Entschlusse veranlaßt, eine Abtheilung klei⸗ ner Kriegsschiffe nach Monterey und San Francisco abzuordnen, die zugleich, wie man glaubt, dafür Sorge tragen sollen, daß bei der Goldausfuhr der Regierung die gebührende Abgabe nicht entzogen wird. Auch war in San Francisco bereits eine Versammlung gehal⸗ ten worden, um den Werth des Goldstaubes zu fixiren und ihn bei dem Mangel an gemünztem Golde zum Circulationemittel zu erklären; der Werth wurde auf 16 Dollars für die Unze festgestellt. Zugleich wurde beschlossen, den Kongreß um Errichtung einer Münzstätte in San Francisco zu ersuchen. Nach den Mittheilungen eines ameri⸗ kanischen Schiffs⸗Capitains, der aus San Francisco vom 21. Sep⸗ tember schreibt, bestätigt es sich, daß fast sämmtliche im Hafen lie⸗ gende Schiffe von ihren Matrosen verlassen worden sind, und daß, obgleich der Arbeitslohn auf eine außerordentliche Höhe gestiegen ist (5 bis 6 Dollars für den Tag), doch kaum schwächliche Indianer da⸗ für zu engagiren sind. Laster aller Art, besonders Trunkenheit, sind in fortwährendem Zunehmen, die aus den Minen zurückkehrenden Goldjäger werden beraubt, Krankheiten grassiren in Menge, und das Menschenleben ist so sehr im Werthe gesunken, daß sich Niemand um die Kranken bekümmert, wie man denn auch die Todten ohne Beer⸗ digung der Verwesung überläßt. Damit übereinstimmend ist ein Pri⸗ vatbericht aus San Francisco vom 12. Oktober, den der New⸗York Herald mittheilt und in welchem noch hinzugefügt wird, daß, außer Le⸗ bensmitteln und Werkzeugen, auch Kleidungsstücke, und was dahin gehört, mit ungeheuren Preisen bezahlt werden. Ein amtlicher Bericht des Münz⸗ Direktors von New⸗York spricht sich sehr günstig über die Feinheit des in Ka⸗ lifornien gefundenen Goldes aus. Die der newyorker Münze zum Einschmelzen übergebenen beiden Partieen, von zusammen 2032,54 Unzen Gewicht, lieferten nach Abzug einiger Unzen die in vatürlichem Zustande aufbewahrt werden sollen, 35,492 Dollars an Werth. Beim Schmelzen verlor das Gold durch den Abgang erdiger und oxydirbarer Stoffe im Durchschnitt an Gewicht 2 ½ pCt. auf die Unze, so daß es also vorher schon sorgfältig gewaschen war. Sorgfältiae Prüfung nach der Schmelzung ergab auf 1000 Theile 892 bis 897 Theile feines Gold. Der Werth der Unze vor der Schmel⸗ zung war 18 Dollars 5 ¼ Cents, nach der Schmelzung 18 Dollars 50. Cents. Nach der Ansicht vieler amerikanischer Finanzmäuner besteht die Wirkung der bevorstehenden Vermehrung des Goldes in Fol⸗ gendem: Wenn Kalifornien auch jährlich 3 bis 4 Millionen an Gold lieferte, so würde diese Summe doch einerseits nur zur Deckung des durch die wachsende Bevölkerung und den gleichmäßig wachsenden Handel und Luxus Nord⸗Amerika's entstehenden Bedürfnisses nach edlen Metallen, andererseits zur Deckang des Ausfalls an der Er⸗ zeugung des Goldes in anderen Bergwerken dienen können, welche alebald still stehen würden. Gleichwohl würde der Werth des Gol⸗ des im Vergieich zum Silber und anderen kostbaren Stoffen fallen und eine Art von Goldfluth sich von den Vereinigten Staaten über die ganze Erde verbreiten. Wenn diese sich dann ins Gleichgewicht gesetzt, würde bald eine allgemeine Erhöhung der Preise und eine Entwerthung der Geldrenten und Dividenden eintreten. Die Ver⸗ minderung der Staatsschulden würde zuletzt die alten Finanzklagen beseitigen. Diese Wirkung könnte jedoch erst in einigen Jahren fühl⸗ bar werden. Die Verhandlungen über den Postvertrag mit England sind noch nicht ganz abgeschlossen, da man über etnzelne Punkte noch nicht einig ist.
oder anderen Handwerke
Bekanntmach ungen.
[13] bEbEb1116168““
Der unten näher bezeichnete Handlungsdiener Ernst Julius Geißler aus Lauban in Schlesien ist we⸗ gen Unterschlagung zu einer Geldbuße von 180 Thlr., im Unvermögensfalle zu einer 4monatlichen Gefängniß⸗ strafe rechtskräftig verurtheilt worden, und hat sich von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.
Es werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf densel⸗ ben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festnehmen und
mit alle 1 14 ej 1 114] 5 mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenstaͤnden und
Aus Valparaiso wird vom 30. Oktober berichtet, daß in Bo⸗
standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Berlin, den 12. Januar 1849. Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für Voruntersuchungen. Signalement des Dr. Julius. Derselbe ist 38 Jahr alt, 5 Fuß 5 Zoll groß, hat schwarze lange Haare, dunkelgraue Augen, schwarze Augenbrauen, spitzes Kinn, längliche Gesichtsbildung, blasse Gesichtsfarbe, spitze Nase, gewöhnlichen Mund, schwarzen Kinnbart, ist hagerer Gestalt, und hat als besonderes Kennzeichen jüdisches Aussehen.
Der unten signalisirte Justiz⸗Kommissar Traugott
livien eine Revolution ausgebrochen ist. An der Spitze der Be⸗ wegung steht General Belza, Kriegs⸗Minister der nach Abdankung des vorigen Präsidenten Ballivian eingesetzten provisorischen Regie⸗ rung. Nach der Meinung Einiger beabsichtigt er, selbst den Präsi⸗ dentenstuhl einzunehmen, die Meisten aber vermuthen, daß er die Zu⸗ rückberufung des früheren Oberhauptes des peru⸗bolivianischen Bun⸗ des, General Santacruz, der jetzt als Verbannter in Europa lebt, bewerkstelligen will. Bis jetzt hat Belza seine Operationen auf La Paz und Cochabamba beschränkt, wo er sehr populair ist und wo sich das Militair ganz zu seinen Gunsten ausgesprochen hat.
Wissenschaft und Kunst.
Königliches Opernhaus. Die Weiberkur.
Pantomimisches Ballet in 2 Akten von Leuwen und Mazllier, für die Königliche Bühne bearbeitet und in Scene gesetzt von Paul Taglioni.
(Wiederholt am 11. und 14. Januar.)
Carlotta Grisi, die Auserwählte des pariser Ballets, vervoll⸗ ständigt die Reihe der Tänzerinnen ersten Ranges, die theils unsere Stadt besuchten, theils ihr heimatlich angehörten, so daß die Königliche Bühne, auf der Terpsichore von jeher einen Lieblingsaltar hatte, sich nun ruhmen kann, die geschicktesten Fuße Europa's der Reihe nach getragen zu haben. Daß einer Tänzerin vom Rufe der Dlle. Grisi die ganze Technil der Balletkunst unterwurfig zu Füßen liegen, daß sie absolute Gebieterin einer Nation von Entrechats, Pirouetten und Pas aller Art sein, daß ihre Füßchen mit Leichtigkeit ganze Alpen von Schwierigkeiten und Hindernissen über⸗ steigen würden, alles das wußten wir schon vor ihrer Ankunft, daß Carlotta aber eine so liebliche Erscheinung, eine harmonische Verschmelzung von Jugendfrische, Anmuth, ungezwungener Naivetät und muthwilliger Laune sein würde, das wußten wir nicht vorher. Französische Blätter hatten zwar auch davon viel erzählt, aber die Erfahrung lehrt, daß unsere lieben Nachbarn jenseit des Rheins in diesem Punkte eine etwas hyperbolische Terminologie zu haben pflegen, für welche Mozin's Dictionnaire zu einer treuen deutschen Uebersetzung nicht augreicht. Desto größer war daher unsere Ueberraschung, in Olle. Grisi, der Vielgenannten, Gepriesenen, jene Eigenschaften auch mit deutschen Augen zu finden. Wenn sie an Geschicklichkeit und artistischer Vollendung ihren Nebenbuhlerinnen Elsler, Grahn, Cerito weder voran⸗ noch nachstehen mag — da sie sämmtlich den Gipfelpunkt der Virtuosität in dieser Kunst erklommen haben dürften — so ermangelt doch ihre künst⸗ lerische Physiognomie keinesweges des eigenthümlichen Gepräges. Wie die Eine die Elegie, die Andere die Romanze, die Dritte das Zaubermährchen u. s. w. repräsentirt, so verkörpert sich in Dlle. Grisi das Vaudeville. Sie ist gleichsam die französische Uebersetzung ihrer Namensschwester Char⸗ lotte von Hagn, die Göttin des Lastspiels; ihre Komik entbehrt der Worte, hat aber dafür Hand und Fuß.
Ein polnischer Edelmann besitzt einen Satan zur Frau (Mme. Brue), der ihn und seine Umgebung tyrannisirt. Ein Zauberer verwandelt das gräfliche Ungethüm in eine Korbmacherin, und diese (Dlle. Grisi) da⸗ gegen in die Gräfin, um die wirkliche zu bessern. Daraus entwickelt sich eine Reihe der lustigsten Scenen, die unsere Heldin mit siegreicher vis comica darstellt, und die von den Herren Paul Taglioni (Korbmacher) und Stullmüller (Tanzmeister) trefflich unterstützt wurden. Die stolze, vor⸗ nehme Dame wird auch wirklich gebessert; der Zauberstab, dessen der Ma⸗ gier sich dazu bedient, ist eme einfache Weidenruthe in der Hand des Korb⸗ machers. Die Metamorphose geht alsdann rückwärts, ein Wolkenhimmel spaltet sich, und man sieht beide Damen wieder eingesetzt in Aemter und Würden. Das Ganze ist Paërs „lustigem Schuster“ nachgebildet.
Unser Ballet⸗Corps tanzte und manövrirte tapfer, wie immer. Be⸗ sonderen Beifall und Dacapo erwarb sich auch bei den beiden Wiederho⸗ lungen der polnische Nationaltanz, der mit seinen buntfarbigen Trachten und malerischen Combinationen ein wahres Gruppen⸗Kaleidoskop abgab.
Wenn man an das Ballet auch eine Art dramatischen Maßstabes an⸗ legen darf, so möchten wir aussetzen, daß einzelne Affekte in Mienen und Gebehrden nicht prägnant genug ausgedrückt wurden. Die Gräfin z. B. müßte in ihrem Zorn kürzere, hastigere Bewegungen und ein entzprechendes Mienenspiel zeigen.
Die Adamsche Musik zu diesem Ballet genügt selbst den geringen Ansprüchen, die man an derartige Musik macht, nicht. Die Polen behaupten sonst, daß von allen Völkern nur eins Wahlverwandtschaft mit ihnen und richtiges Verständniß für ihre Nationalität habe, näm⸗ lich die Franzosen. Herr Adam (er ist, so viel wir wissen, Franzose) wenigstens bewahrheitet dies nicht; kein Tropfen polnischen Blutes ist in der ganzen Partitur. Gewiß bietet kein Rhyechmus einen so geeigneten Rahmen für gefällige und anregende Tanzmusik, als gerade der in polnischen Nationaltänzen vorherrschende scharf markirte, mit dem pifan⸗ ten Wechsel von Dur und Moll, den eleganten Capriccioso’s und Grazio⸗
so's, den weichen, klagenden Smorzando's, welche die meisten Masurken,
ck 61
b) die Obligation der verehelichten Johanne Marthe Luleich, geb. Gast, vom 17. Februar 1827 über 10 Thlr. in 20⸗Kreuzern zu 5 gGr. 8 Pf. auf die Wittwe Belling, geb. Bellermann, zu Erfurt, unter Verpfändung der ¾ Acker Fol. 556. Nr. 75. und ½ Acker Fol. 606. Nr. 489. in Walschleber Flur, die Obtigation des Essigbrauers Johann Wüste⸗ feld vom 13. Juni 1815 über 550 Thlr. in Kopf⸗ stücken zu 5 gGr. 8 Pf. auf den Kanfmann Jo⸗ hann Wilhelm Stoltze zu Erfurt, unter Verpfän⸗ dung des Hauses verr. Nr. 75. (neue Nr. 2225.) zu Erfurt, mit Hypothekenschein vom 8. März 1837, die Obligationen des Johann Michael Rosensten⸗ gel und dessen Ehefrau Catharine, geb. Dölle, vom 1./2. August 1828 über 400 Thlr. Preuß. Cour., unter Verpfändung des Wohnhauses mit Scheuer
Polonaisen u. s. w. würzen. Dennoch war Herr Adam das ganze Ballet hindurch nicht im Stande, eine einzige markige frische Weise zu finden; Geigen und Oboen wetteifern in faden Redensarten. Wenn die Pauken und Tambours dreinschlagen, glaubt man Apollo vor Aerger und Ungeduld
mit dem Fuße stampfen zu hören.
Frrl. M. Erck's letzte Gastrolle.
Daß Fräulein Erck Talent habe und daß sie Fleiß auf ihre Rollen verwende, wollen wir ihr nicht streitig machen, aber — zu den Auserwähl⸗ ten Thaliens gehört sie nicht, was hiermit ausgesprochen sein möge, ohne die Gastfreundschaft verletzen zu wollen. Hedwig im „Ball zu Eller⸗ brunn“ ist eine zwar ziemlich unbedeutende, jedoch nicht undankbare Rolle. Einige Momente, im dritten Akte namentlich, waren recht gelungen, aber es fehlte der Einklang, die harmonische Verschmelzung. Wir sahen Fein⸗ heiten, aber keine Feinheit. Tage, und zwar in der Eifersuchtsscene. Hedwig macht eine Entdeckung, die sie zu Boden schmettert: sie glaubt, von der Untreue ihres Gatten nun den unwiderlegbarsten Beweis zu erhalten; überdies handelt es sich um einen neuen Hut, der, wie sie erfährt, von ihrem Gemahle nicht ihr, sondern ih⸗ rer Nebenbuhlerin bestimntt war. Pspchologie und Erfahrung streiten dafür, daß in solchem Falle jede Frau das Schuldig mit erschwerenden Umständen ausgesprochen haben würde. Hedwig fühlt auch die ganze Größe seiner Schuld und ihres Unglücks, und ihre Stimme, ihr ganzes Wesen verändert sich. Der neue Ton war an sich gut getroffen, verhallte aber urplötzlich und spurlos; ohne Pause, ohne einen vermittelnden Ak.ord trat das tempo G und die alte Tonart wieder ein, als wenn gar nichts vorgefal⸗ en wäre. Eine solche dramatische Sünde ist für den Zuschauer eben so anstößig, als das Nachschmollen der Frauen im wirkkli⸗ chen Leben ihren Männern ärgerlich. Es macht Fril. Erck's Gemüths⸗ art alle Ehre, wenn sie so schnell vergeben und vergessen kann, auf der Bühne jedoch ist es eine ästhetische Gewaltthat. Dieser Fehler hat sich übrigens auf fast allen deutschen Bühnen, wenn nicht das Bürgerrecht, so doch leider die Schutzverwandtschaft erschlichen, und man sieht käglich Mi⸗ men mit einem ungeheuren Satze sich auf die Höhe eines Affekts schwin⸗ gen, und unmittelbar darauf, ohne Athem zu schöpfen, mit einem eben sol⸗ chen wieder hinab in die Ebene, dem Kinde gleich, das in einem gymna⸗ stischen Spiele sich plötzlich wehe that, laut aufschreit, zwei große Thränen mit dem Aermel von den Wangen wischt und darauf sofort weiter spielt, lacht, tobt. Wenn man schon in der Natur Höhen, die nach allen Seiten steil abfallen, unmalerisch findet, so sind solche dramatische Königsteine auf den Brettrrn gar unschön und ungehörig.
Unser Gast brachte eine Anzahl Händepaare zum Klappen, dazwischen hörte man indeß Zischlaute, wahrscheinlich nur um Frl. Erck noch ein klei⸗ nes Memento zu geben, daß sie sich einer bessecen Aussprache jener Laut („s“ und „sch“) befleißigen möge. 8
Herr Döring war als „Verschwiegener wider Willen“ im zweiten Stücke höchst ergötzlich.
Eisenbahn⸗Verkehr.
Niederschlesische Zweigbahn. Auf der Niederschlesischen Zweigbahn sind in Monat D
d. J. befördert worden: LqPPPbPPPbiee 6709 Pfo. Gepäck⸗Ueberfracht
52 Stück Vieh und 3 ½ Ctr. Ge⸗
J““ 3 18,618 Ctr. Fracht für 1504 6 Dazu an Extraordinarien .... 66 6
mithin betrug die Einnahme 4413 Rtylr. 29.
Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn. Auf der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn wurden im Monat Dezember v. J. 11,366 Personen befördert. Die Einnahme
betrug: 1 1b 8 1) an Personengeld 5,039 Rthlr. 10 Sgr. 8 Pf. 118161““
2) für Vieh⸗, Equipagen⸗ und Güter⸗ Transport (95,19 67 Pfd.)
Summa 11,90⸗ Rthir. 3 Sgr. 11 Pf.
Löbau⸗Zittauer Eisenbahn.
Frequenz und Einnahme vom 1. September bis 31. Dezember 1818 betrug:
7173 Rthlr. 23 Ngr. 5 Pf. 5186 5) — „ 8 »
Für 44,562 Personen Summa 12,959 Rtrhlr. 24 Ngr. 3 Pf.
8 Pf.
Sgr.
Für 91,696,50 Ctr. Güter ꝛc.
von Alvensleben zu Potsdam abhanden gekom⸗
men sind, auf den Antrag der Interessenten amortisirt werden. Daher fordern wir die etwanigen unbekannten Inhaber derselben auf, sich spätestens
den 28. März k. J., Vormittags 10 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle, Geschäftszimmer Nr. 34, vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Senff, entweder persönlich oder durch einen gehörig le⸗ gitimiiten und instruirten Bevollmächtigten aus der Zahl der hiesigen Justiz⸗Kommissarien, von denen auf den Fall der Unbekanntschaft die Herren J stizrath Dr. Hadelich I., Justirrath Rotger und Justiz⸗Kommissarius Menghius vorgeschlagen werden, zu melden und ihre Ansprüche an jenen Dokumenten nachzuweisen, widri⸗ genfalls ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auf⸗
Im zweiten Akte trat dies besonders geell zu.
Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗ Expedition abliefern zu lassen.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗ standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.
Berlin, den 11. Januar 1849. 1
Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. Zweite Abtheilung. — Signalement des zc. Geißler.
Derselbe ist 27 Jahr alt, evangelischer Religion, zu Lauban den 27. Juli 1821 geboren, 5 Fuß 4 331 üuban 8 8 geb .5 Fuß 4 Zoll 2 Strich groß, hat blond gekräuselte Haare, graue Au⸗ gen, blonde Augenbrauen, rundes Kinn, ovale Ge⸗ sichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, spitze und lange Nase, proportionirten Mund, blonden Kinnbart, man⸗ gelhafte Zähne, ist von schlanker Gestalt und spricht die deutsche Sprache. Wie Geißler bei seiner Ent⸗ fernung bekleidet war, kann nicht angegeben werden.
[12] bEbEEEE6AE1I1I1
Der unten näher bezeichnete Zeitungs⸗Redacteur Dr. Gustav Julius von hier ist der Majestäts⸗Beleidi⸗ ung und Erregung von Mißvergnügen verdächtig und ba sich von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger
ufenthalt zu ermitteln gewesen ist.
Es werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des 82 und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf densel⸗ en zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festnehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗ Expedition abliefern zu lassen.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗
Carl Röser aus Mücheln soll wegen hochverrätheri⸗ scher Unternehmungen, Verleitung der einberufenen Land⸗ wehr zum Ungehorsam und Erregung von Aufruhr zur Kriminal⸗Untersuchung gezogen werden, und es hat sich derselbe heute der Verhaftung durch die Flucht entzogen.
Die resp. Behörden werden ersucht, den ꝛc. Röser im Betretungsfalle zu verhaften und dem Königl. In⸗
quisitoriate zu Sangerhausen hiervon sofort Nachricht
zu geben. St. Ulrich, den 14. Januar 1849. S Der Königl. Landrath Querfurter Kreises. (gez.) v. Helldorff.
SII1I1I 8
Name: Traugott Carl Röser, Stand: Justiz⸗
Kommissar, Gerurtsort und Wohnort: Müchetin, Reli⸗ gion: evangelisch, Alter: 38 Jahr, Größe: ungefähr 8En; ET11 hend. Stirn: frei, Augen⸗ vrauen: blond, Angen: blau, Nase: spitz, gewöhnlich Manp; groß, Zähne: defekt, schwarz, Beart: wenig Backenbart, blond, Kinn: gewöhnlich, Gesicht: rund, Gesichtsfarbe: blaß, Statur: mittel. Besondere Kenn⸗ zeichen: großen Mund beim Lachen. EEE11““ Es sollen folgende angeblich verl 1 geblich oren gegangene Do⸗ a) die Obligation der Wittwe Dorothee S G warzen⸗ berg, geb. Hornschuh, vom 13. eee. 1820 über 80 Thlr. in Kopfstücken zu 5 gGr. 8 Pf. auf Louise Lamby, unter Verpfändung des Hauses Nr. 91. zu Dachwig ausgestellt, mit Hypotheken⸗ schrin vom 28. Januar 1836,
und Garten Nr. 47. und 48. zu Melchendorf und einiger Ackergrundstücke in Melchendörfer und Dit⸗ telstedter Flur, resp. vom 20. Mai 1837 über 100 Thlr. Preuß. Cour., unter Verpfändung von 1 ½ Acker Fol. 271. Nr. 555. und 1 Acker Fol. 48. Nr. 586. in Melchendörfer Flur, beide auf den Regierungs⸗Nath von Kleist ausgestellt und durch Cession vom 22. Juni 1844 auf den Regierungs⸗ Rath von Ehrenberg, sonst zu Erfurt, jetzt in Sprottau, übergegangen, nebst Hypothekenschein vom 27. August 1844,
die Obligation des Michagel Rosenstengel vom 20. Juni 1844 über 100 Thlr., unter Verpfändung des Hauses Nr. 19. zu Melchendorf, auf denselben Regierungs⸗Rath von Ehrenberg ausgestellt, nebst Hopothekenschein vom 27. August 1844,
71
Actien Nr. 619472. Nr. 74. 738. Nr. 44,893. der Halle⸗Thüringer Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft, welche dem Hauptmann a. D. Alfred
0) die 619 8 und
erlegt und mit Amortisation der Dokumente verfahren werden wird. Erfurt, den 4. Dezember 1848. Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. v. Brauchitsch.
[16] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 2. Januar 1849.
Das in der Linienstraße Nr. 87 belegene, im Hypo⸗ thekenbuche von der Königsstadt Vol. 12. Nr. 889. auf den Namen des Tischlermeisters Carl Benjamin Schrei⸗ ber eingetragene, jetzt zu dessen erbschaftlicher Liquida⸗ tions⸗Prozeßmasse gehörige Grundstück, welches mit Ein⸗ schluß der darauf befindlichen Dampf⸗Sägemühle und der dazu gehörigen Geräthschaften auf 25,384 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., mit Ausschluß derselben aber auf 23,157 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. abgeschätzt ist, soll
am 5. September 1849, Vorm. 11 Ihr an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Die unbekannten Real⸗Prätendenten werden unter der Verwarnung der Päklusion hierdurch öffentlich vorge⸗
laden.
115] Wir ersuchen die Herren Actionaire unserer C bis ultimo Dezember v. J. noch zukommenden
sie zugleich, daß unsere Actien wegen des großen Zeitaufwan usgabe gelangen können.
Die Direction des A. Schaaffhausenschen Bank⸗Vereins.
Stempelung erfordern, schwerlich vor März a. c. zur A Köln, am 12. Januar 1849. 8
Hesellschaft, über die ihnen auf ihre Betheiligung vom 29. März Zinsen gefälligst bei uns verfügen zu wollen, und benachrichtigen
des, den die Anfertigung des Papiers, Druck und
2 Rthlr. für 4 Rthlr. ⸗ 8 Sthlr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
“
Ir Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Kr. 57.
Berlin, Donnerstag den 18. Januar
Amtlicher Theil. Deutschland.
Preußen. Magdeburg. Rundschreiben des Konsistoriums. — Bewe⸗ gung der Bevölkerung.
Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung.
Bremen. Bremen. Verhandlungen der Bürgerschaft.
1 Ausland.
Frankreich. National⸗Versammlung. Votum über den Antrag auf Auflösung der National⸗Versammlung. — Protokollberichtigungen. — Ueberweisung des Rateauschen Antrags an eine Kommission. — Rech⸗ nungsvorlagen. — Die Salzzoͤlle. — Paris. Empfang beim Prä⸗ sidenten. — Herabsetzung der Abgaben auf Seeprodukte. — Die Bäcker⸗ gesellen. Erzesse.
Großbritanien und Irland. London. Hof⸗ und Kabinetsnachrich⸗
Ztalien I aus Kalifornien. — Vermischtes. glien. om. ermischtes. — Florenz. Erzesse. — Die Kam⸗
Shi “ 8 G Briechenland. Athen. Der deutsche Reichsgesandte Fürst Hohenlohe⸗ Schillingsfürst nach Jaffa abgereist. — Stürme im Meere. —
Cholera. Wissenschaft und Kunst. Wohlthätigkeits⸗Matinee. — Musikalisches. s Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Verhandlungen der
nvvrandegmannar.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den bisherigen Corps⸗ und Ober⸗Auditeur Günther, bei dem General⸗Kommando des 4ten Armee⸗Corps zu Magdeburg, zum ordentlichen Mitgliede des General⸗Auditoriats mit dem Praͤ⸗ dikat eines Wirklichen Justizraths zu ernennen.
Der Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Stellter zu Konigsberg in Preußen ist zum Justiz⸗Kommissarius für den Kreis Friedland, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Bartenstein, ernannt wrden.
öö“““ Unter Bezugnahme auf den §. 17 des Gesetzes vom 15. April v. J. wird hierdurch bekannt gemacht, daß am 31. Dezember v. J. 6,623,501 Rthlr. in Darlehns⸗Kassen⸗Scheinen in Umlauf waren. Berlin, den 15. Januar 1849. 1b Wbbsieieiemmm Im Allerhöchsten Auftrage: Kühne.
Abgereist: Der Vice⸗Ober⸗Ceremonienmeister Freiherr von Stillfried, nach Glogau.
Dentschland.
Preußen. Magdeburg, 16. Jan. (Magdb. Ztg.) Das Königl. Konsistorium für die Provinz Sachsen hat folgendes Rund⸗ schreiben an sämmtliche Königliche Superintendenten der Provinz er⸗ lassen: „Wir haben bereits durch unser Rundschreiben vom 10. Dezember a. pr. Ew. Hochwürden und durch Sie die mit Ihnen verbundene Diöze⸗ san⸗Geistlichkeit im besten Vertrauen veranlaßt, im Hinblick auf die durch Gottes gnädige Führung in unseren Gemeinden bewirkte und gesegnete Sammlung der Gemüther um die Kleinodien, welche das tief erschütterte Vaterland in der christlichen Gesinnung, in dem gesetzlichen Gehorsam, in der friedlichen Unterordnung und in der herzlichen und ehrerbietigen Treue vieler seiner Bürger noch besitzt, — die Zeichen der Zeit und die Stimmung Ihrer Parochianen bei der Ausübung Ihres Lehr⸗ und Predigtamtes nicht unbenutzt zu lassen, damit die der göttlichen Wahrheit Entfremdeten zur heilsamen Erkenntniß zurückgeführt, die zur Durchbrechung des Gesetzes Verleiteten zur Besinnung gebracht und die Unentschiedenen zu ent⸗ schlossener Vertretung der höchsten Interessen des Vaterlandes ermuntert und gestärkt werden. Das demnächst unter dem 22. Dezember a. pr. Ew. Hochwürden, zur Kenntnißnahme und Befolgung zugefertigte Ministerial⸗Reskript vom 15ten ejusd. hat im Einklange mit die⸗ sen Eröffnungen insonderheit daran erinnert, wie durch die von des Kö⸗ nigs Majestät ausgegangene Verfassung der gedeihlichen Entwickelung des Volks der freiste Boden bereitet und nunmehr den Predigern, als den na⸗ türlichen Pflegern der geistlichen, der sittlichen und der bürgerlichen Wohl⸗ fahrt der Gemeinden, ein Weg gebahnt worden sei, ohne Einmischung po⸗ litischer Erörterungen und Parteifragen, in ihrem Wirkungskreise die Herzen beharrlich, liebreich und mit dem Nachdruck, welchen das göttliche Wort verleiht, auf die ernste Erwägung dessen, was Noth thut, hinzuweisen und für die treue und unverbrüchliche Befolgung der zweifellosen Vorschriften des Evangeliums zu erwärmen. Wir sind bei Mittheilung dieser Erlasse so gewiß gewesen, der allgemeinen und bereitesten Zustimmung der Prediger unserer Provinz zu begegnen, daß wir auch jetzt noch die oben er⸗ wähnten Rundschreiben nicht als eine nothwendige Anregung, sondern nur als eine zuverlässig willkommene Stärkung betrachten und nicht zwei⸗ feln, es werde jeder Seelsorger, den gelobten Pflichten seines Amtes gewis⸗ senhaft hingegeben, nach dem Maße seiner Kraft, für jene heilige Berufs⸗ aufgabe der Gegenwart in voller Thätigkeit schon begriffen sein. Wir dür⸗ fen uns indessen auch nicht verhehlen, daß gerade in den bevorstehenden Wochen die Aufforderung, diese Aufgabe mit Ernst und Weisheit zu erfül⸗ len, eine dringende wird. Die großen Gefahren, in welchen unser Vater⸗ land bis vor wenig Monaten geschwebt hat, und das große Unheil, welches durch Empörung gegen König, Gesetz und Obrigkeit üͤber viele Theile sei⸗ Gebiets bereits gebracht worden ist, sie enthalten eine eben so deutliche
8
I
— V
590 Rthlr.
als warnende Belehrung darüber, wie viel darauf ankommt, daß bei den allernächst folgenden Wahlen zu den beiden Kammern der gesunde Sinn des christlichen Volkes gegen die Einflüsterungen, Anreizungen und Angriffe der Verführung und der leidenschaftlichen Selbstsucht recht innerlich ge⸗ wappnet erscheine und männlich⸗fiommen Widerstand leiste, damit nicht statt der uns zugedachten Freiheit die schmählichste Knechtschaft unser Loos werde, und, statt der Segnungen einer gedeihlichen Neform des Staats⸗ lebens, der Fluch des Umsturzes alle. Ordnungen und Rechte auf uns und unsere Kinder falle. Wenn wir nun dabei von den Belehrungen und ruhi⸗ gen Anmahnungen des geistlichen Standes am rechten Orte und innerhalb derjenigen Schranken, welche dem Predigtamte in weltlichen Angelegenhei⸗ ten gezogen sind, uns einen guten Erfolg versprechen, so sind wir doch weit entfernt, auf blos menschliches Rathen und Thun ein besonderes Vertrauen zu setzen, glauben vielmehr, daß unser Vaterland noch niemals so dringend als jetzt, der gnaͤdigen Behütung, der weisen Regierung und des allmaͤchti⸗ gen Beistandes des Herrn aller Dinge bedurft hat. Gleichwie daher seit geraumer Zeit schon in denjenigen größeren Gemeindeverbänden, welche sich der Einführung der Städteordnung erfreuen, der Wahlen der Stadtverord⸗ neten in dem nächst vorangehenden öffentlichen Gottesdienste ermahnend und betend gedacht wird, so halten wir es ebenfalls für ange⸗ messen und jenem Vorgange völlig entsprechend, in Gemäßheit hö herer Ermächtigung, anzuordnen, daß am dritten Sonntage nach Epipha⸗ nias, als am 21. d. M., in dem Vormittags⸗Gottesdienste und, wo zwei Prediger angestellt sind, auch in dem Nachmittags⸗Gottesdienste anknüpfend an die öffentlichen Vorträge, nicht blos eine nochmalige klare und herzliche Ermahnung geistlicher Natur an die Zuhörer zu gewissenhafter unpar⸗ teiischer und unerschrockener Pflichterfüllung hinsichtlich der Wahlen erfolge sondern auch vornehmlich die Hülfe und der Segen Gottes zu einem gluck⸗ lichen Ausgange der letzteren in andächtigem Gebete erfleht werde. Ew Hochwürden wollen bemuͤht sein, hierzu das Nöthige schleunigst einzuleiten, und empfangen zu dem Behuf die erforderliche Anzahl von Abdrücken.
Magdeburg, den 8. Januar 1849. G
Königliches Konsistorinm für die Provinz Sachsen. von Bonin. Dr. Möller. Dr. Zerrenner.“
Magdeburg, 16. Jan. (Mgdbg. Ztg.) Nach den zu⸗ sammengestellten amtlichen Nachrichten sind im Jahre 1818 in der Stadt Magdeburg mit Einschluß der Mi itairgemeinde getraut: 515 Paare, geboren 1012 Knaben und 986 Maädchen, zusammen 1998 Kinder. Unter diesen besinden sich 72 todtgeborne Knaben und 36 todtgeborne Mädchen, so wie 99 Knaben und 91 Mädchen unehe⸗ licher Grburt, wovon jedoch mindestens die Hälfte auf der hiesigen Königlichen Entbindungs⸗Anstalt geboren sind, in die auch Auswärtige, aus denen sogar in der Regel der größere Theil besteht, aufgenom⸗ men werden. Gestorben sind 1313 Personen männlichen und 1296 Personen weiblichen Geschlechts, überhaupt also 2609 Personen von denen 5 ein Alter über 90 Jahre erreicht haben. Es sind hier⸗ nach 611 Personen mehr gestorben als geboren. Die Bevölkerung hiesiger Stadt beträgt nach der letzten Zählung 49,753 Civilpersonen 442 im aktiven Militairdienste stehende Personen und 1667 Mili⸗ tair⸗Frauen, Kinder und Domestiken, zusammen mithin 55,844 Seelen und mit Ausschluß der Garnison 51,420 Seelen.
Gundes-Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 15. Jan. (Deutsche Ztg.) 152ste Sitzung der verfassunggebenden Reichs⸗Versamm- lung. Tagesordnung: Berathung des vom Verfassungs⸗Ausschusse vorgelegten Entwurfs, „das Reichsoberhaupt, der Reichstag“, und zwar über Art. I. §. 1 und 1a. Die Sitzung wird % nach 9 Uhr durch den Präsidenten Ed. Simson eröffnet. Ausgetreten aus der National⸗ Versamulung ist Herr Stolle aus Holzminden; für denselben ein⸗ getreten Herr von Thielau aus Braunschweig. Flottenbeiträge sind eingegangen 230 Fl. von Salzburg, außerdem 600 Fl. und Martens von Danzig zeigt den Bericht des Unter⸗ suchungs⸗Ausschusses über den Antrag des preußischen Gerichts zu Rothenburg auf Genehmigung zur Einleitung einer Untersuchung gegen den Abgeordneten Minkus wegen Hochverraths an. Der Aus⸗ schuß hat keinen hinreichenden Grund zur Einleitung dieser Unter⸗ suchung finden können.
Der Reichsminister der Justiz, Herr Robert von Mohl, er⸗ klärt in Bezug auf den Stand der westfälischen Schuldangelegenheit, daß er den Regierungen von Preußen, Hannover, Kurhessen und Braunschweig Vergleichsvorschläge gemacht habe. Die Frist zur Ant⸗ wort darauf ist noch nicht abgelaufen. In Bezug auf die Beseiti⸗ gung der Ausnahmszustände in Preußen hat sich das Justizministe⸗ rium ebenfalls mit der Königlich preußischen Regierung in Einver⸗ nehmen gesetzt. Die Verhandlung darüber ist noch nicht beendet.
Unter⸗Staatssecretair Herr Bassermann giebt auf die An⸗ frage Herrn Zachariä's wegen der fortdauernden Anwesenheit des Reichskommissärs Herrn von Ammon in Bernburg zu wissen, daß der betreffende Reichskommissär seinen Aufenthalt in Bernburg auch deshalb verlängere, um die beabsichtigte Vereinigung der anhalti⸗ nischen Länder zu einem Gesammtstaate durch seine Vermittelung zu fördern. Dagegen vertagt der Minister⸗Präsident Herr von Gagern die für heute zugesagte Interpellations⸗Beantwortung auf die Don⸗ nerstags⸗Sitzung.
Ein Antrag Herrn Künßberg's will den ganzen Verfassungs⸗ Entwurf einer neuen Bearbeitung durch einen neu dafür zu ernen⸗ nenden Ausschuß unterworfen und die Berathung darüber ausgesetzt sehen, bis der zweite Entwurf vorliegt. Obschon die Linke geltend zu machen sucht, der Künßbergsche Antrag sei ein präjudizirlicher, so wird er doch einfach auf den Ausschußweg verwiesen, und die Ver⸗ handlung wendet sich gemäß der heutigen Tagesordnung der Be⸗ rathung des vorliegenden Verfassungs⸗Entwurfs, Abschnitt: „das Reichsoberhaupt“, zu. Von den Verbesserungs⸗Anträgen, die zu den Paragraphen dieses Artikels gestellt sind, ist der ausführlichste der unten mitgetheilte Antrag des Freiherrn von Rotenhan *).
*) An die Stelle der §§. 1 und 2 des Ausschußentwurfs mögen fol⸗
gende 6 Paragraphen treten. §. 1. Die Regierungsgewalt im deutschen Reiche steht den Regierun⸗
Die Liste der für und gegen den Entwuͤrf des Verfassungs⸗ Ausschusses eingezeichneten Redner umfaßt gegen 40 Namen. Fast eben so groß ist die Anzahl der Redner, die sich für die einzelnen Paragraphen des Wortes versichert haben. Auf eine allgemeine Besprechung des Artikels verzichtet die Versammlung. Es wendet sich daher die Debatte sofort dem §. 1 zu, der nach dem Vorschlage der Mehrheit des Verfassungs⸗Ausschusses lauten soll: „Die Würde des Reichsoberhauptes wird einem der
gen der Stagten, welche den deutschen Bundesstaat bilden, zuz sie wird aus
regierenden deutschen Fürsten übertragen.“ Derr Schüler von Jena, Mitunterzeichner des Minderheits⸗ Erachtens : „Die Ausübung der Regierungsgewalt wird einem Reichsoberhaupt übertragen. Wählbar ist jeder Deutsche“ — erhält zuerst das Wort. Er kritisirt trockenen Tones und in häu⸗ fig stockender Rede die verschiedenen Vorschläge zur Besetzung der obersten Stelle im Reich, indem er sie sämmtlich — seinen eige⸗ nen Antrag natürlich ausgenommen — herzlich schlecht findet. Was seinen Vorschlag empfehle, das sei der Wegfall der dynasti⸗ schen und Stammes⸗Eifersucht, das sei die finanzielle Billigkeit und die Erkenntniß der Nothwendigkeit, daß den mehr als 30 Monarchieen Deutschlands ein demokratisches Gegengewicht gegeben werden müsse. „Gegen den preußischen Volksstamm ist keine Abneigung in Deutschland vorhanden, sondern, was wir hassen, ist die preußi⸗ sche Büreaukratie, das preußische Junkerthum. Dennoch sind wir gegen eine Hegemonie auch des mächtigsten deutschen Staates, und gerade darum, weil er der mächtigste ist. Der Schwache, der des Schutzes des Staates bedarf, opfert seine Freiheit für diesen Wir verlangen eine republikanische Spitze, die über den Dynastieen stehe. Dagegen wendet man uns ein, wir würden damift nur den alten Bundestag erneuern, und unser Oberhaupt würde ein Befehlshaber ohne Macht und Gehorsam sein. Man ver⸗ gißt, daß der Reichstag neben ihm stünde und die Sympathieen des Volks. Allerdings brauchen wir Macht. Aber eine solche, die wir haben, nicht eine, die uns hat. (Beifall von links). Nicht den ãußer⸗ lich leichten Weg dürfen wir einschlagen, um zum Ziele zu gelangen, sondern einzig den prinzipiell richtigen, auch wenn er der schwierigere zu sein scheint. Das Volk wird uns unterstützen, wenn wir ihm eine volksthümliche Verfassung geben. Aber in keinem Falle werden wir (von der Linken) jemals unsere Stimmen zu einem Systeme geben, wesches das Prinzip der Rechtsgleichheit verletzt.“ — Auf den langen und unbelebten Vortrag des Herrn Schüler bringt das Auftreten des Herrn Falk aus Ottolangendorf sofort den entgegengesetzten Eindruck hervor. Gleich die ersten Worte nämlich entzünden die Reizbarkeit der linken Seite des Hauses bis zur heftigsten Unterbrechung des Redners, als er die der Mehrheit des Hauses gemachten Vorwürfe von „verlorenem Vertrauen“, von „Fürsten⸗ und Kabinetsdienst“ et⸗ was näher beleuchtet. Das Volk hat die republikanische Staatsform zurückgewiesen, es ist nicht unsere Sache, sie ihm aufzudrängen. Da⸗ her halte ich auch die republifanische Spitze, die man auf unsere Ver⸗ fassung zu setzen verlangt, für eine monströse Unmöglichkeit. Die Linke, die den Redner bis jetzt durch fortwährende Unruhe gestört hat, schlägt jetzt das Verfahren ein, ihn durch spöttische Beifallsbe⸗ zeigungen zu erdrücken. „Das Direktorium“, fährt Herr Falk fort, „ist eine Form des Partikularismus, für die sich Ntemand begeistern, der Niemand eine Lebensfähigkeit zutrauen kann, durch welche man uns die Einheit hinweg eskamotiren möchte.“ Die erbliche Monarchie ist es schließlich, für die sich der Redner unter dem Beifall der Rech⸗ ten, dem Zischen der linken Seite des Hauses erklärt.
Herr Rösler von Oels beschwert sich über den Vice⸗Präsi ten Beseler, der vorhin eine Zeitlang den Vorsitz geführt hat. Herr Beseler hätte Herrn Gabriel Rießer zur Ordnung rufen müssen der die Unterbrechung der Linken „schamlos“ genannt habe. Herr Rie⸗ ßer erklärt, daß er mit seiner Bezeichnung zwar nicht die ganze Par⸗ tei gemeint habe, daß er sich aber in der Unmöglichkeit befinde, es den Persönlichkeiten gegenüber zurückzunehmen, welche die vorige Auftrag derselben im Namen des deutschen Bundesstaates geübt von einem Reichsdirektorium. 8
§. 2. Das Reichsdirektorium besteht aus dem Kaiser von Oesterreich, den Königen von Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover und Würt⸗ temberg.
§. 3. verantwortlichen Bevollmächtigten, rechtigt sind, vertreten lassen.
§. 4. An der Spitze des Reichsdirektoriums steht von 4 zu 4 Jahren abwechselnd der Kaiser von Oesterreich und der König von Preußen als Reichsvorstand. (In dem Falle und in solange, daß Oesterreich in den
Zundesstaat nicht eintreten sollte, übt der König von Preußen die Reichs⸗ vorstandschaft.)
§. 5. Der Reichsvorstand führt den Vorsitz und die Geschäftsleitung in dem Reichsdirektorium. Er übt die Repräsentation im Innern des Bundesstaates und gegen das Ausland, beglaubigt die eigenen und em⸗ pfängt die fremden Gesandten. Der Reichsvorstand ist in Ausübung aller der Reichsregierung verfassungsmäßig zustehenden Regierungsrechte an die Zustimmung des Direktoriums gebunden. In dem Reichsdirektorium wer⸗ den die Beschlüsse durch Stimmenmehrheit gefaßt.
Weder die Abwesenheit einzelner Mitglieder des Reichsdirektoriums oder ihrer Vertreter, noch der Mangel an Instructionen für die Letzteren darf eine Beschlußfassung hindern.
Wenn eine Stimmenmehrheit in dem Reichsdirektorium nicht erzielt wird, entscheidet der Reichsvorstand.
§. 6. Alle Erlasse des Reichsdirektoriums werden in dessen Namen von dem Reichsvorstand vollzogen.
§. 7. (Statt §. 3 des Entwurfs.) Der Reichsvorstand wird während der Dauer des Reichstages in der Regel am Sitze der Reichsregierung re⸗ sidiren. So oft sich derselbe nicht am Sitze der Reichsregierung befindet, muß einer der Reichsminister in seiner unmittelbaren Umgebung sein.
Die Bestimmungen über den Sitz der Reichsregierung werden einem Reichsgesetze vorbehalten. (§. 4 des Entwurfs fällt weg.) 1““
§. 8 (Anstatt §. 5 des Entwurfs.) Das Reichsdirektorium ist un⸗ verletzlich. Es übt die ihm übertragene Gewalt durch verantwortliche, von
1 G te Minister aus. 3 1
ihm I 8 bis 19 (statt 6 bis 16) bleiben gleichlautend mit dem Entwurfe der Majorität des Verfassungs⸗Ausschusses, mit alleiniger Sub⸗ stituirung des Wortes Reichsdirektoriums an die Stelle des Wortes Kaiser.
Schutz.
Die Mitglieder des Reichsdirektoriums können sich durch ihre welche sie jederzeit zurückzuberufen be⸗