7. d 4 Offtzieren an Gefangenen, b ee Schlachtfelde blieben, und vielen Verwundeten, die sie weg⸗ führten, entmuthigt, ogen sie sich nach vierstündigem Gefechte wieder zurück,
1 1 Angriff unserer auf Entdeckung geschickten Abthei⸗
hachden ge, edech gezen hatten, ihre eas⸗ mit glänzendem v zu
5 errn General⸗-Major von Götz in Kenntniß ihrer Stellung E in die Lage zu setzen, diese feindliche Schaar⸗ welcher Herr Feldmarschall⸗Lientenant Baron Csorich von Pesth über Waizen auf dem Fuße gefolgt war, im Einverständnisse mit ihm und unter seiner Mit⸗ wirkung, anzugreifen und zu vernschten. Berichte aus dem Hauptquartier des Herrn Feldmarschall⸗Lientenants Grafen Schlick vom 17ten d. M. ent⸗ halten die Nachricht, daß der zu Debreczin versammelte ungarische Reichs⸗ tag, von der Unmöglichkeit überzeugt, seinen wuͤhlerischen Plänen eine wei⸗ tere Folge zu geben, den Beschluß gefaßt hat, die ungarische Armee aufzulösen. Um ihn in diese Ansicht zu bestärken und jeden etwaigen Fluchtversuch einzelner Führer der Insurgenten zu vereiteln, hat oberwähnter Herr Feldmarschall⸗Lieu⸗ nant, in der Kenntniß, daß eine Kolonne unserer Armee, 4 Bataillons, 8 Eskadrons und 18 Geschütze stark, unter dem Befehl des Herrn Feldmar⸗ schall⸗Lientenant Schulzig sich von Pesth über Gyöngyös und Mezökövesd gegen Miskolz, jene des General⸗Majors von Götz sich üher Kremnitz und Schemnitz gegen die Fhhs bewege, und die Umstände in Siebenbürgen neuer⸗ dings eine günstige C estaltung S haben, Leutschau durch Major
von Kiesewetter mit einer angemessenen Abtheilung besetzen lassen und den 15ten d. M. ein Streifcorps von Eperies gegen Hannsfalva, Varano bis Homona entsendet, um sich am Rückwege bei Gerenda und Töke Terebes mit einem zweiten den 17. d. M. von Kaschau ausgehenden zu vereinigen und sodann über Sarospatak gegen die Theiß zu manöveriren.
Feldmarschall⸗Lieutenant Graf Schlick marschirt, nach Zurücklassung der Brigade Deym in Kaschau, selbst mit der Haupt⸗Kolonne gegen Tallva, sammelt daselbst wieder sein ganzes Corps und rückt gegen Tokaj und De⸗ breczin.
Wien, den 21. Januar 184
Welden,
Feldmarschall⸗Lieutenant,
Civil⸗ und Militair⸗Gouverneur.“
b“ vG1“
Kremsier, 19. Jan. (A. Oesterr. Z.) Folgendes ist der Schluß der im gestrigen Blatte des Preuß. Staats⸗Anzeigers abgebrochenen Sitzung:
Borrosch glaubt besonders bei diesem Paragraphen ausführlich sprechen zu müssen, da er das wichtigste aller Grundrechte, die persönliche Freiheit, betreffe und der erste Anfang unserer Habeas⸗Corpus⸗Akte sei. Ohne die
reiheit der Person Kri keines der übrigen Rechte garantirt. Selbst das Associations⸗ und das Recht der freien Presse halte er nicht so hoch, wie Mit diesem Paragraphen sei der erste Anfang gemacht worden der praktischen Freiheit in England. England wahte eifersüchtig diese Freiheit. Alle Bedrückungen, alle Aufstände in Irland, das so mißhandelt werde, hätten nie die Regierung bestimmt, den Belagerungszustand dort einzufüh⸗ ren, und die strengsten Maßregeln würden immer mit größter Rücksicht auf die Freiheitsrechte angeordnet. Gerade daran seien O'Tonnell und die Ne⸗ peal gescheitert, darum sei die Union noch fest, daß immer nur legale Mit⸗ tel angewendet würden und die Freiheit der Person nie außer dem Gesetze gestellt werde. Der Polizeistaat habe auch zuweilen gute Gesetze und gute Fürsten aufzuweisen. Die Beamten seien gute Patrioten im Polizeistaat. (Ohol und Widerspruch.) Aber darin liege der Unterschied zwischen Poli⸗ zei⸗ und Rechtsstaat, daß ersterer das Präventiv⸗, letzterer das Repressiv⸗ Prinzip den Gesetzen zu Grunde lege. Darum erkläre der Polizeistaat Je⸗ den sür einen Spitzbuben, heiße das Volk unmündig und schaffe sogar eine Polizeigesinnung; nicht von Spionirtalenten spreche er (der Redner), son⸗ dern von veneser Gewohnheit ans Gängelband, von jenem Gefühl der Un⸗ sicherheit, von dem unter uns schwankenden Boden, wenn uns nicht ein Po⸗ lizeibeamter den Arm leihe. Der Gründer des modernen Polizeistaates sei Napoleon gewesen, dieser habe Buchhändler und Schriftsteller hinrich⸗ ten lassen. Im constitutionellen Staate sei jene gewisse scharfe Trennung der Gewalten nicht möglich; denn die freie Gemeinde habe einen Theil der Exekutivgewalt zu übernehmen. Nach dem §. 4 sei jede Gemeinde ein Polizeistaat für sich im Kleinen. Der Polizeistaat habe immer so viel Ge⸗ wicht auf die öffentliche Sicherheit gelegt, und doch hätte man sicherer un⸗ ter den Montenegrinern gelebt, weil man in unseren Staaten vor lauter Sicherheitsanstalten kaum zum Genuß des Lebens gekommen und doch stets in Lebensgefahr gestanden; denn der Polizeistaat habe viel mehr Ver⸗ brechen erzeugt, als bei wilden oder ganz freien Völkern vorkämen. Vor Allem wünsche er ein neues eigenes, felbst drakonisches Paßgesetz, als eine Nothwendigkeit bei dem jetzigen großen Verkehr, und die Einschaltung des Verhaftsrechtes in Folge gerichtlicher Steckbriefe. (Die diesfalls ge⸗ stellten Anträge werden von der Kammer nicht unterstützt, der Antrag we⸗ gen Pässen, als nicht hierher gehörig, ganz abgelehnt. Brestl tritt das Wort an Maper ab.) Maper will nicht über den §. 4 im Prinzip sprechen; die Versammlung sei darüber schon einig, da gar kein Redner egen den ganzen Paragraphen aufgetreten. Aber gegen einige vorge⸗ benchte Amendements müsse er sich aussprechen. Ihm sei die persönliche Freiheit das höchste Gut des Staatsbürgers. Sie könne gefährdet werden von einzelnen Staatsbürgern und von der Staatsgewalt selbst. Gegen Jene bestehe ein Strafgesetz, gegen Letztere schütze der §. 4. Anklagepro⸗ zeß, Oeffentlichkeit, Schwurgericht und Unabsetzbarkeit der Richter sei die Garantie der persönlichen Freiheit. Gegen Polizetübergriffe sei aber noch mehr nostandtn. Wollte man die Grundrechte, wie ein Redner jüngst bemerkt (Hel⸗ fert), den bestehenden Verhältnissen anpassen, so bliebe jener Luxus bestehen, den die Polizei vor dem März mit Verhaftungen getrieben, der unsere Freiheit tiefer stellte, als sie nach der Karolina bestand. Er wolle daher nicht, wie Borrosch, eine blos steckbriefliche, eine drakonische Paßpolizei, auch nicht eine durch Nichtjuristen geübte Gemeindepolizei; aber eine gute, wahr⸗ haft nothwendige Polizei, eine ehrliche nämlich zur Fahndung der Verbre⸗ chen und zum Schutz der einzelnen Bürger. Aber dieser Polizei müsse man die strengsten Gränzen ziehen. Er stellt schließlich folgendes Zusatz⸗ Amendement: „Jedem durch eine widerrechtlich verfügte oder verlängerte Gefangenschaft Verletzten ist der Schuldige und nöthigenfalls der Staat verpflichtet, volle Genugthunng zu leisten.“ (Wird unterstützt.) Trojan stellt den Antrag: „Die Freiheit der Person ist Jedermann, der das Gebiet des österreichischen Staates betritt, gewährleistet.“ (Wird unterstützt. Schluß der Debatte wird deslangt und angenommen.) Schuselka (als gewähl⸗ ter Generalredner) glaubt nicht erst für Annahme des §. 4 sprechen zu ollen. Aber seinen tiefen Schmerz könne er nicht unterdrücken, daß dieser Beschluß über die vollste persönliche Freiheit in einem Momente gefaßt werde, wo fast überall Belagerungszustand herrsche, und eben erst von neuem Millionen Menschen (Galizien) unter der Last eines kriegerischen Ausnahmegesetzes seufzten. Dieser §. 4 und die heutige Lage Wiens, „ja fast der Pünzen Monarchie, bilde einen Gegensatz, den schmerzlichsten Zorn der gelränkten Freiheit wach rufe. (Großer Beifall.) Man sollte diesen §. 4 aus den Grundrech⸗ ten herausreißin und gleich der Sanction Sr Majestät unter⸗ breiten. Er werde deswegen aber einen besonderen Antrag stellen Er mahne die Kammer, zur Steigerung der Bedeutung, an die einhellige An⸗ nahme des §. 4. Auf Zbyszewsk's Antrag übergehend, hält er densselbe der reiflichsten Erwägung würdig. Was die Anerkennung der vorzüt lich zn und hohen Eigenschaften der Armee betreffe, so sei er ganz mit Zbofgeweri einverstanden. Er bedaure jeden vee zwischen Volk und Armer: 26 tadle Alles, was früher gegen die Soldaten geredet und geschrieben wor⸗ den. Die Armee müsse die Befehle der Regierung vollziehen, in jeder Lage auch in der Republik; der Redner will aber gerade dadurch, daß die Grund⸗ rechte auch dem Soldaten zukommen, das Heer mit bürgerlichem Sinn be⸗ reichern. Im Bewußtsein dieser Rechte werde der Soldat mit dem Volke innig verbrüdert bleiben. Die Ausnahmen seien auf die kleinste Summe zu beschränken und am Schlusse der Grundrechte zusammen einzuschalten. Zu Mayer's Amendement wünscht er noch den Zusatz: „und Ehrenerklä⸗ rung,“ nach dem Worte „Genugt uung.“ Kromer stellt ein Amendement: Für widerrechtlich verfügte oder verlängerte Anhaltung, so wie Verhaftung, bietet der Staat dem Verletzten öffentliche Ehrenerklärung und leistet Scha⸗ denersatz, gegen Regreß an den Schuldtragenden. (Wird
stützt.)
zollt, wird zur Abstimmung geschritten.
von 100 Mann,
unter⸗
Nachdem noch Hain als Berichterstatter für den Paragraphen ge⸗ bö 28 den Verdiensten der Armee vollste Anerkennung
Antrag werden, nach einiger Debatte über die Tragweite und Wich⸗ tigkeit des Inhalts derselben, dem Constitutions⸗Ausschusse zur Fas⸗ sung und Vorlage an den Reichstag überwiesen. Zbyszewski's An⸗ trag fällt. Eben so jener Trojan's, und endlich werden sämmtliche Aössg⸗ des §. 4 (nunmehr der zweite) einhellig und eben so der Ge⸗ sammt⸗Paragraph durch Erhehung ämtlicher Mitglieder angenom⸗ men. Die Sitzung wird um 2 Uhr aufgeboben und auf morgen Be⸗ richte des Petitions⸗Ausschusses und Präsidentenwahl an die Tages⸗ ordnung gesetzt.
Kremsier, 20. Jan. Prästdent Strobach eröffnet die hentige Reichstags⸗Sitzung um 10 ½ Uhr. Kein Minister zugegen. Nach Annahme des Pretokolls von gestern liest Sadil eine Interpellation an das Ministerjium des Handels und der Gewerbe, worin die Ein⸗ führung einer neuen Gewerbe⸗Ordnung zur Neubelebung der Hand⸗ werke und Industrie beantragt wird. Dann wird vom Schriftführer eine Interpellation des Deputirten Anton Cerne abgelesen, worin ein Erlaß des görzer Kreisamtes berührt wird, welcher das alte Jagdrecht mit Strenge aufrecht erhalten und nicht zugeben will, daß in dem Gesetze vom 7. September 1848 unter den sämmtlichen auf⸗ gehobenen Grundlasten auch das Jagdrecht begriffen sei. Ferner motivirt der Abgeordnete Placek einen Antrag, das Ministe⸗ rium des Ackerbaues aufzufordern, einen Gesetz⸗Entwurf vorzu⸗ legen, welcher die Beschränkung der Theilung der ehemals unterthä⸗ nigen Gründe modifizire und regle. Er weist nach, wie in Mähren die Theilung bis auf 40 Metzen beschränkt, in anderen Provinzen aber dem Ermessen der politischen Behörden anheimgestellt war. Die Anordnung habe ihren Grund in dem unvollkommenen Steuersysteme, den unvolskommenen Communicationsmitteln, der Patrimonialgerichts⸗ barkeit gehabt; diese Gründe alle fielen aber nun weg. Wenn man ein Proletariat durch die Theilung zu erhalten wähne, irre man; denn das Proletariat stamme nur davon her, daß Menschen, die kei⸗ nen gesicherten Nahrungsstand haben, sich verheirathen. Er fordere nicht, daß eine fortwährende Theilung gestattet werde, aber eine feste Norm darüber. (Wird unterstützt und dem Drucke übergeben wer⸗ den.) Nach Prüfung mehrerer Wahlakte wird hierauf zur Präsiden⸗ tenwahl geschritten. Beim 1sten Skrutinium erhielt von 314 Votanten: Smolka 145, Strobach 118, Hasselwanter 50, Kantschisch 1 Stimme, somit keine absolute Majorität. Das zweite Skrutinium gab von 310 Stimmenden dem De⸗ putirten Smolka 153, Strobach 108 und Hasselwanter 49 Stimmen. Ebenfalls keine absolute Majorität. Bei der dritten Abstimmung, die zwischen Strobach und Smolka entscheiden mußte, erhielt Smolka 201, Strobach 104 Stimmen, 7 Zettel waren unbeschrieben. Smolka ward sonach mit Majorität von 97 Stimmen zum Präsidenten ge⸗ wählt. Strobach sprach einige Worte des Vankes, und daß es ihn freue, einem so würdigen Nachfolger den Vorsitz zu überlassen; Smolka dankte für das ihm gewordene Vertrauen. Die Sitzung ward um 3 Uhr unterbrochen und um 5 Uhr mit der Wahl der bei⸗ den Vice⸗Präsidenten wieder aufgenommen. Beim ersten Skrutinium keine absolute Majorität. Hain hatte 140 Stimmen, Brauner 78, Hassel⸗ wanter 48, Schuselka 6, Pretis 5, Vaccano und Rieger j⸗der2, noch Meh⸗ rere 1 Stimme aus 290 Votanten. Das Resultat der zweiten Ab⸗ stimmung war: Hain 163, Brauner 77, Hasselwanter 40 Stimmen, und 13 sielen auf einzelne Namen. Seonach ward Hain mit absolu⸗ ter Majorität zum ersten Vicc⸗Präsidenten gewählt. Die Wahl zum zweiten Vice⸗Präsidenten mußte ebenfalls zweimal vorgenommen wer⸗ den. Bei dem ersten Skrutinium erhielt von 289 Votanten: Pretis 144, Szaszkiewitz 83, Kautschisch 43, Hasselwanter 7, Schuselka 3, und andere noch einzelne Stimmen. Das zweite Skrutinium ergab: 267 Votanten, hiervon 152 Pretis, 108 Szaszkiewitz, und meh⸗ rece einzelne Stimmen. Sonach wurde Pretis zum zweiten Vice⸗ Präsidenten gewählt. Nächste Sitzung Dienstag den 23sten, Tages⸗ ordnung: Berathung der Grundrechte, §. 5.
Bremen. Bremen, 22. Jan. (Wes. Ztg.) Die Mitthei⸗ lung des Senats an die Bürgerschaft in Bezug auf die Grundrechte des deutschen Volkes lautet folgendermaßen:
„Dem Senat sind durch die diesseitigen Bevollmächtigten bei der pro⸗ visorischen Centralgewalt die von der deutschen Reichs⸗Versammlung be⸗ schlossenen und bereits durch das Reichs⸗Gesetzblatt vom 28. Dezember
v. J. veröffentlichten Grundrechte zugekommen. Da dieselben unverkennbar die bestehenden gesetzlichen Verhältmnisse der Einzelstaaten und namentlich auch die des bremischen Freistaats vielfach berühren, so hat der Senat sich veranlaßt finden müssen, dieselben vor der in gewöhnlicher Weise zu ver⸗ fügenden örtlichen Bekanntmachung der Bürgerschaft vorzulegen und ihr so zu den ihr etwa noch erforderlich scheinenden Anträgen und Be⸗ schlüssen, insbesondere was die einer vorbereitenden und vermittelnden Gesetzgebung in den Einzelstaaten noch bedürsenden Punkte betrifft, Ge⸗ legenheit zu geben. Der Senat glaubt noch die Versicherueg hinzufügen zu müssen, daß der bremische Bevollmächtigte bei der Centralgewalt sich angelegen sein lassen wird, in Beziehung auf diesen in öffentliche wie Pri⸗ vatverhältnisse tief eingreifenden Gegenstand alle dabei für uns in Betracht kommende Momente, vor Allem auch die Nothwendigkeit ihren gleichzeltigen Einführung in den Einzelstaaten und der dadurch bedingten Gegenseitigkeit in geeigneter Weise zur Geuung zu bringin. Was den näheren Inhalt der Grundrechte betrifft, so stehen zwar viele derselben mit den bei uns schon vorhandenen Einrichtungen und Gesetzen in völligem Einllang, und werden andere, wofür noch . reichsgesetzliche Anordnungen in Aussicht gestellt sind, erst, wenn diese erfolgt sein werden, zur vollständigen Ausfüh⸗ rung gelangen können. Auch wird Mauches, wohin namentlich die Tren⸗ nung der Rechtspflege von der Verwaltung gehört, schon durch den hoffent⸗ lich nahe bevorstehenden Erfolg unserer Verfassungs⸗Verhandlungen seine Er⸗ ledigung finden. Mehrere Bestimmungen bleiben indeß übrig, wofür auf nähere gesetzliche Anordnungen Bedacht zu nehmen sein wird; wie denn auch in dem Ein⸗ führungsgesetz für die Grundrechte ausdrücklich auf die zu erlassenden landesgtesetz⸗ lichen Vorschriften hingewiesen ist. Die Bürgerschaft wird die Ansicht des Senats theilen, daß diesem Erforderniß baldthunlich und mit möglichster Sorgfalt entsprochen werden muß. Bei der Wichtigkeit dieses Gegenstandes scheint es aber am angemessensten, daß derselbe der Berathung und Berxicht⸗ erstattung einer gemeinschaf lichen Deputation von allen Seiten unterzogen werde. Die Ausgabe dieser Deputation würde hauptsächlich darin bestehen, zu prüfen und darzulegen, in Ansehung welcher Punkte der grundrechtlichen Bestimmungen es nach Maßgabe derselben einer Abänderung oder Ergän⸗ zung der bei uns bestehenden Einrichtungen und Gesetze bedürfe, und in welcher Art diesem Bedürfnisse am zweckmäßigsten zu genügen sei. In letzterer Beziehung wird es indeß der Deputation überlassen bleiben müssen, da, wo eiwa der Gegenstand seiner besonderen Beschaffenheit nach an eine andere Deputation zur weiteren Bearbeitung zu verweisen sein möchte, auf eine Andeutung des Erforderlichen sich zu beschränken. Der Senat trägt vemnach darauf an, daß zu solchem Zweck eine Deputation niedergesetzt werde und daher die Vürgerschaft ihre Mitglieder zu derselben erwählen möge.
In dem auf diese Mittheilung des Senats erfolgten Beschluß der Beasrscha heißt es:
„In der ihr gemachten Mittheilung des Reichsgesetzes, die Grund⸗ August v. J. auf estellte 6 er von ihr in ihrem Beschlusse vom 30. ausgesprochenen Ec t Sftgbsae , ge. vesntezt Aher le ihreh bort Miuheitung um 8 8 ung nicht entsprechende lange Verzögerung dieser nitt der Eesetzeenr shete b als mittlerweile die Frist, welche für den Ein⸗ v 27 9 urch das auch hier gehörig publizirte Reichsgesetz om 27. September v. J. festgestellt worden, abgelaufen ist, ohne daß die Publication hier zerfolgt wäre. Die Bürgerschaft fordert den Senat dringend auf, unverzüglich mit dieser Publication zu verfahren. Sie ver⸗
Mayer's so wie Kromer'’s
kennt zwar mit ihm keinesweges die großen Schwierigkeiten und Unzu⸗
träglichkeiten, welche die unvorbereitete un nicht in allen deutschen Ein⸗ zelstaaten gleichmäßige und gleichzeitige Anwendung einzelner Bestimmun⸗ gen dieser Grundrechte in den gegebenen Verhältnissen unseres Staats⸗ und Gemeindelebens zur Folge haben würde; sie legt aber auf die Grund⸗ rechte im Allgemeinen zu großen Werth als auf die Grundsteine des Baues der Freiheit des deutschen Volks und seiner Einheit in dieser Frei⸗ heit. Sie hält ferner die rückhaltlose Unterwerfung jedes Einzelstaates unter die Beschlüsse der deutschen National⸗Versammlung für eine zu unerläß⸗ liche Bedingung der endlichen Konstituirung eines einheitlichen deutschen Gesammtstaats, als daß sie ihrerseits auch nur einen Augenblick die Ver⸗ öffentlichung der Grundrechte verzögert und auf unseren Staat auch nur den Schein einer Absonderung von der großen herbeigezogen sehen möchte. Sie vertraut dabei fest auf die Bewährung gleicher Gesinnung von Seiten jedes anderen deutschen Einzelstaates und glaubt in der Zuversicht nicht zu irren, daß demnächst den gerechten Wün⸗ schen der Einzelstaaten nach hier und da im Einzelnen eervertichen Er⸗ klärungen und Modalitäten der Grundrechte im reichsgesetzlichen Wege werde Rechnung getragen werden.
„Im Uebrigen ist die Bürgerschaft einverstanden, daß eine gemeinschaft⸗ liche Deputation zu dem in der Mittheilung des Senats bezeichneten Zwecke JL werde, und indem sie zu dieser Deputation ihrerseits die Herren Hinr. Bollmann, B. F. Dannemann, Dr. Donandt, W. Ellerhorst, Dr. Heinr. Gröning, Dr. Lampe und Dr. H. A. Schumacher ernannt hat, und derselben eine baldmögliche Erledigung empfiehlt, giebt sie anheim, die in bisher üblicher Weise zu verfügende Publication mit einer besonderen Bekanntmachung des Inhalts zu begleiten, daß die gesetzlichen Bestimmun⸗ gen vorbehalten bleiben, welche zur Verwirklichnng des einen oder anderen der Grundrechte in unserem Staate noch erforderlich sein möchten.“
——
Busland.
Frankreich. National⸗Versammlung. 22. Januar. Anfang 1 Uhr. Präsident Marrast. Bänke und Gal⸗ lerieen sehr voll. Der Premierminister Odilon Barrot sieht etwas angegriffen aus. Er litt, heißt es, an der Cholerine, die bier gras⸗ sirt. Nach Verlesung des Protokolls werden viele Petitionen für und gegen die National⸗Versammlung überreicht. Denjoy übergiebt deren einen ganzen Sioß gegen die National⸗Versammlung und be⸗ merkt, daß sie 4500 Unterschriften tragen. (Gelächter vom Berge.) Pierre Bonaparte überreicht eine andere Masse von Bittschrif⸗ ten, welche verlangen, daß sich die National⸗Versammlung nicht trenne, ehe sie nicht alle organischen Gesetze votirt babe. Billault und 80 Deputirte verlangen schriftlich, daß der Finanzminister das Einnahme⸗Budget pro 1849 vorlege. Wird von Goundchauxr unterstützt. Lacrosse, Minister der öffentlichen Arbeiten, bittet, doch so lange zu warten, bis sein Kollege Passy angekommen. Fal⸗ loux, Unterrichtsminister, liest einen Beschluß der Regierung vor, wonach sie den Gesetzentwurf über Anlage von Verwaltungsschulen zurückzieht. (Sensation.) Bourbeau mit Heftigkeit: Dann nehme ich ihn wieder auf! (Eine Stimme: Das können Sie nicht!) Marrast: „Mau kann auf diese Weise nicht annulliren. Sie müssen hierzu einen Spezialantrag stellen und ihn schriftlich an das Büreau gelangen lassen.“ Nach diesen Ineidenzien “ es an die eigentliche Tagesordnung, nämlich an Fortsetzung der Maigefangenen⸗Debatte, veche die Bedeutung einer Kabinetsfrage anzunehmen scheint. Du⸗ pont (Bussac) beginnt den Kampf und bemerkt, daß die Retroakti⸗ vität bei Gesetzen richterlicher wie administrativer Natur nicht Platz greisen könne. Niemand dürfe seinen natürlichen Richtern entzogen werden. So ofr dies in trauriger Vergangenheit geschehen, habe man zu Ausnahmemaßregeln seine Zuflucht genommen. Daß dies geschehen, sei betrübend. Aber nie sei in solchen Fällen den richter⸗ lichen Gesetzen eine rückwirkende Kraft zugestanden worden. Man⸗ könne Verbrechen, die im Mai begangen worden, nicht nach Gesetzen richten, die erst im Oktober oder Dezember gemacht worden. (Bei⸗ fall zur Linken.) Dupin habe zwar vorgestern gesagt, daß man das allerdings könne. Aber im Jahre 1820 habe dieser Rechtsprofessor eine Broschüre veröffentlicht, in der er geradezu das Gegentheil auf⸗ gestellt. Wer könne einem solchen Raisonnement Glauben schenken? In einem anderen Prozesse sei Bonjean in denselben Irrthum gefal⸗ len. Bonjeau unterbricht hier den Reduer und liest das Urtheil des angeführten Prozesses vor. Niemand aber hört ihn au. Dupont (Bussac) schließt seine Rede mit dem Antrage, die Maigefangenen vor ihren natürlichen Richter zu stellen. Dupin rechtfertigt sich ebenfalls und theilt Merlinsche Citate aus dem Cadoandalschen Prozesse mit. Rouher, der ihm folgt, bemerkt, Attentate gegen das Staatsoberhaupt (Oh, Oh!) seien stets von der Pairskammer gerichtet worden. Dieselbe habe im Mai nicht be⸗ stauden, also gehörten die Angeklagten vor den hohen Gerichtshof. In gerichtlichen Dingen sei die rückwirkende Kraft ein Fortschritt (Heftiger Widerspruch vom Berge.) Cremieux spricht ge⸗ gen den ministeriellen Gesetzentwurf. Ausnahme ⸗Gerichtsbarkei⸗ ten seien von 1791 bis 1815 nur in einem einzigen Falle vorgefommen. In Gerichtsdingen müsse unbedingte Gleichheit berrsches. Die Institution eines Pairs⸗Gerichtshofes sei eine Usurpation gewesen, die durch Errichtung eines hohen National⸗ Gerichtshofs nicht vererbt werden dürfe. Dieser National⸗Gerichts⸗ bof sei nur für Verbrechen des Präsidenten und der Minister ge⸗ schaffen. (Ab! Ah!) Seine Anwendung auf die Maigefangenen sei ein Verbrechen. (Stimmen: Zum Schluß!) Odilon Barrot: „Ich habe die Opposttion vorhergesehen, die man unserem Gesetz⸗ Entwurfe entgegenstellen würde. Aber die Gesellschaft verlangt diese Garantie. Dem Rechte der Vertheidigung ist die weiteste Schranke gezogen. Keine Afsisen böten eine solche Garantie. Der hohe Gerschtohof repräsentirt die Gesellschaft selbst.“ Was die Rechts⸗ Frage betreffe, so halte er die Verfassung von 1848 für die beste Quelle, auf die man sich berufen könne. Der Grund also, daß die Angeklagten nicht in Aussicht auf die künftige Errittung eines hohen Gerichts gehandelt hätten, falle von selbst, da ja das Nationalgericht nichts Anderes als ein National⸗Assisenhof sei, der die ganze Ge⸗ sellschaft repräsentire. „Es bleibt Ihnen“, schließt Barrot, „eine große Pflicht zu erfüllen übrig; wir hoffen, daß Sie sie erfüllen werden.“ (Beifall zur Rechten.) Viel Aufregung im Saale. Leb⸗ hafte Gruppen bilden sich. Marrast nach einer Pause: Der Mi⸗ nister des Auswärtigen verlangt das Wort zu einer Mittheilung der Regierung. (Aufmerksamkeit.) Drouyn de Lhuys, Minister des Auswärtigen, besteigt die Tribüne: „Ich überreiche Ihnen“, sagte er, „einen Vertrag, welchen die diesseitige Regierung mit der Regie⸗ rung von Bayern rücksichtlich der Aulage einer Eisenbahn von Straß⸗ bkurg nach Rheinbayern abgeschlossen hat.“ (So, so! Zeichen ge⸗ täuschter Erwartung.) Die Mai ⸗ Debatte wird wieder auf⸗ genommen. Jules Favre erhebt sich gegen den Gesetz⸗Entwurf. Er bestreitet der Regierung das Recht, die Angeklagten vor Gc außerordentlichen Gerichtshof zu stellen, und geht 868 8nggs höchst spezielle juridische Deductionen ein; er erinnert an a G“ Ney's und die Attentats⸗Prozesse vor dem hhsee-s 1 den die Versammlung unterbricht ihn häufig mit A“ K stim⸗ mung!“ Favre schließt mit der Erklärung, vna- ser 5 ional-Ver⸗ sammlung nichts an Stärke und Festigkeit verlieren würde, wenn sie die Maigefangenen durch die Assisen richten lasse. Die Debatte wird geschlossen und zur Abstimmung geschritten. Die Versammlung ent⸗ scheidet mit 406 gegen 288 Stimmen, daß die Maigefangenen, dem ersten Artikel des Entwurfs gemäß, vor den hohen National⸗Ge⸗
Sache des Vaterlandes
Sitzung vom
Divisions⸗Chef.“
— “ richtshof zu stellen sind. Die Sitzung wird u Uhr geschlossen. Odilon Barrot verspricht binnen 40, statt in 30 Tagen den Na⸗ tional⸗Gerichtshof zusammenzurufen. G “
“ 1.“
Paris, 22. Jan. Der Moniteur enthält heute den Bericht, welchen Boudet, im Namen der Kommission abgestattet, die von der National⸗Versammlung zur Prüfung der Reorganisation des gesamm⸗ ten Gerichtswesens niedergesetzt war. Die provisorische Regierung hatte eine solche Reorganisation am 2. März 1848 dekretirt, weil sie die alte Einrichtung des Gerichtswesens für eine demokratische Re⸗ publik nicht mehr passend erachtete. Die Kommission hat aber ge⸗ funden, daß die bisherige Organisation noch sehr gut für die gegen⸗ wärtigen Zustände geeignet sei, und sie schlägt darum vor, dieselbe unverändert zu lassen.
Der Minister des Innern hat an sämmtliche Präfekten folgen⸗ des Rundschreiben gerichtet: „Eine Association hat sich unter dem Titel: „Republikanische Solidarität“ gebildet. Sie hat Verzweigun⸗ gen durch alle Departements angelegt, und die Grundsätze, in deren Namen sie besteht, sind in Opposition mit dem gegenwärtigen Sy⸗ steme. Vor der Präsidentenwahl drückte man die Augen zu, man Ueß sie gewähren. Aber seitdem hat diese Organisation beunruhigt, und man ließ deshalb das Lokal ihrer Centralsitzungen schließen. Man begreift in der That, daß, wenn man eine sollhe Association duldete, sie einen Staat im Staate konst.tuiren würde und die öffent⸗ liche Sache in Gefahr bringen müßte, besonders wenn sie von feind⸗ lichen Absichten geleitet wäre. Vom Standpunkte der Gesetzlichkeit aus könne keine derartige Association bestehen, denn wenn man sie als Klub betrachtet, so müßte sie ihre Sitzungen öffentlich halten; wäre sie ein Cirkel, so müßte sie um vorherige Genehmi⸗ gung eingekommen sein. In jedem Falle bliebe es ihr unter⸗ sagt, ihre Arme durchs ganze Land zu strecken. Da sie also weder Klub noch Cirkel ist, so kann sie nur eine geheime Gesellschaft sein und verfällt mithin der Strafe der Gesetze. Da ich nun mehrere Gründe habe, zu glanuben, daß diese Association trotz des Schließens ihres Central⸗Sitzungs⸗Lokals noch fortbesteht und Affiliationen in allen Departements besitzt, so verpflichte ich Sie hiermit, die Schritte derselben in Ihrem Departement zu überwachen und jede Zusammen⸗ kunft oder Schriftenverkauf zu behindern. Nöthigenfalls werden Sie sich mit den Gerichts⸗Behörden verständigen. Ich zähle auf Ihre Pünktlichkeit und Entschlossenheit. Paris, 21. Jan. (gez.) Leon Faucher, Minister des Innern. (gegengez.) Hermann, Ledru Rollin's Revolution protestirt gegen diesen ministeriellen Erläaß. Alle Parteien, sagt sie, beuteten das Vereinsrecht versassungsgemäß aus. Cavaignac's Freunde hätten die Gesellschaft der Verfassungsfreunde errichtet, und sogar einen Saal im Palais National erhalten; die Legitimisten versammelten sich in den Sälen der Rue Duphot; Montalemhert steht an der Spitze
einer katholisch⸗religiös⸗politischen Association; die „brüderliche Asso⸗
ciation“ im Herault⸗Departement umfasse ganz Frankreich. Die „repu⸗ blikanische Solidarität“ scheue das Tageslicht keinesweges; sie zähle
ungefähr 40 Deputirte in ihrer Mitte; ihre Grundsätze kenne alle
Welt, und Niemand dürfe ihren Republikanismus verdächtigen und ihre Thätigkeit hemmen.
In Marseille hat sich ein Freicorps spanischer Republikaner nach Sicilien eingeschifft, um dort am Kampfe gegen die neapolitanische Herrschaft theilzunehmen.
Sämmtliche Lichtgießergesellen, etwa 1500, haben ihre Arbeiten eingestellt, weil die Fabrikherren ihnen die 10 Centimen auf 100 Kilogramme Talg nicht mehr zahlen wollten, die ihnen die provisori⸗ sche Regierung zugesprochen hatte.
Das Journal des Débats berichtet: „Am 8. Januar, 1 Uhr Nachmittags, ist die Korvette „Mazarrede“ und die Brigan⸗ tine „Valador“ aus dem Hafen von Barcelona abgesegelt, um sich nach Gaeta zu begeben; das erstere Schiff hatte Don José Bustillos an Bord, den Kommandanten der spanischen Seemacht im Mttel⸗ ländischen Meere. Das beglaubigtste Gerücht ist, daß diese Fahr⸗ zeuge beauftragt sind, den Papst an Bord zu nehmen, um ihn nach einer der Balearen zu bringen, wo man schon die Wohnung vorbe⸗ reitet, welche Se. Heiligkeit aufnehmen soll.“
Der Marineminister hat entschieden, daß in den Häfen ein Ar⸗ beitstag wöchentlich wegfallen soll, damit man nicht in dieser Jah⸗ reszeit eine zu große Zahl von Arbeitern verabschirden muß, was onst wegen der beabsichtigten Ermäßigungen des Budgets nöthig sein würde.
Vorgestern erschien die erste Nummer eines neuen Journals,
ie rothe Republik.
Die Nachricht, daß der Kardinal Dupout, Erzbischof von Bour⸗ es, mit Kardival Giraud nach Gaeta abgereist sei, war unrichtig; Frsterer wird dieser Tage zu Paris erwartet. 8
Als vorgestern Abend die Stunde herannahte, wo die Sitzung es Klubs der Straße Arbolete cröffnet werden sollte, besetzten ein Bataillon Mobilgarde und Polizei⸗Agenten die Straße und ihre
Eingänge, so daß sich Niemand in das Klublokal begeben konnte.
Die drei Kolonial⸗Bisthümer, deren Genehmigung die Regie⸗ rung beim Papste nachsuchen will, sollen auf Martinique, zu St. Denis (Insel Reunion) und zu St. Lonis am Senegal errichtet und jedem Bischofe zwei General⸗Vikare beigegeben werden, deren einer en entlegeneren Theil des Sprengels zu verwalten haben würde.
Die Bank von Frankreich zahlt jetzt Summen unter 500 Fr. in agarem Gelde.
In der Marine werden keine Freiwillige mehr angenommen und andererseits Urlaube zu Ersparungszwecken aufs bereitwilligste ge⸗
währt. 1
Aus Otaheiti hat der Kolonial⸗Minister Berichte vom Sep⸗ tember erhalten. Gouverneur Lavaur äußerte sich mit dem Zustaude des Landes zufrieden. Unter den Eingebornen gab sich kein Zeichen von Unzufriedenheit kund. Königin Pomareh fühlte sich in der von Frankreich ihr angewiesenen Stellung sehr behaglich und hatte über ie letzten aus Frankreich ihr zugesandten Geschenke große Freude geäußert. Eine französische Fregatte lag zu Otaheiti.
Der Repräsentauten⸗Verein Poitiers hat im Hinblicke auf die allgemeinen Wahlen beschlossen, daß ein aus seiner Mitte gewähltes Comité von 30 Mitgliedern mit Allem, was das Wahlgeschäft in ganz Frankreich angeht, beauftragt werden und sich eben so viele, nicht zur National⸗Versammlung gehörige Mitglieder zugesellen soll.
Mehrere hohe belgische Geistliche kamen vorgestern auf der Reise nach Gaeta, wo sie dem Papste ihre Ehrfurcht bezeigen wollen, durch Paris. 6
Man versichert, daß Karl Albert dem General Lamoricière den Ober⸗Befehl seiner Armee angetragen und der General denselben angenommen, das Ministerium jedoch geglaubt habe, ihm unter den obwaltenden Verhältnissen die nöthige Erlaubniß versagen zu müssen.
Veranloßt durch Gerüchte von beabsichtigten Demonstrationen
zur Störung der Ordnung ließ der Polizeipräfekt in den letzten Näch⸗ ten von 8 bis 12 Uhr die Straßen und Quartiere, welche gewöhn⸗ lich die Herde der Bewegung sind, nämlich die Umgebung der Thore St. Martin und St. Denis und die Vorstadt St. Marxceau, von ganzen Compagnieen Linie abpatrouillirven. Die Arbeitseinstellung der Bäckergesellen, die sich mit den Meistern wegen des Arbeitslohns veruneinigt haben, trägt nicht wenig zu diesen Besorgnissen bei.
— “” ͤ“ 143 e Großbritanien und Irland. London, 22. Jan. Don Felipe Molina ist als Gesandter des Staates Costa⸗ Rica am londoner Hofe anerkannt worden und hat Lord Pal⸗ merston seine Kreditive überrescht. Er ist zugleich mit Beglau⸗ bigungsschreiben für mehrere andere europäische Höfe versehen. Costa⸗Rica, früher Mitglied der Union von Central⸗Amerika, ist seit Auflösung dieser Union im Jahre 1838 ein unabhängiger Staat und hat sich als solcher durch das Staatsgrundgesetz vom 31. April 1848 definitiv konstituirt. Es besitzt an der Südsee die zum Freihafen er⸗ klärte Seestadt Punta⸗Arenas und hat, wie ein vermuthlich aus der Feder des Gesandten selbst geflossenes Eingesandt im Standard berichtet, Handelsverträge mit England, Frankreich und den Hanse⸗ städten geschlossen.
Die Times hofft, daß es dem Kanzler der Schatzkammer ge⸗
lingen werde, das Bäidget wieder auf den Fuß von 1846 zu
bringen.
Der Globe kommt noch einmal auf die schleswig⸗ holsteinische
Frage zurück, indem er einen Angriff der Morning Post auf seine Behauptung von der Nichtanwendbarkeit der Uuglisthen Garantie von 1720 zurückweist. Der Globe wiederholt, und zwar diesmal unter Anführung der bekannten Schrift des oldenburger Archivars Dr. Le⸗ verkus, daß die Garantie nur den Gottorpschen Ansprüchen gegolten habe, und erklärt zugleich nochmals, daß überdies die Garantie ge⸗ gen den entschieden ausgesprochenen Volksmwillen in Schleswig nie⸗ mals werde zur Anwendung gebracht werden dürfen. Der Einwen⸗ dung der Post, daß die separatistische Partei in Schleswig den Willen des Volkes nicht genügend vertrete, setzt der Globe, der bei alledem auf seiner Ansicht von der Legitimität der Ansprüche Dänemarks Deutschland gegenüber beharrt, die Be⸗ merkung entgegen, daß in bürgerlichen Streitigkeiten überall die schwächere Partei diese Sprache führe, der aber in keiner Weise auf die Entschtidung der Sache Einfluß gestattet werden könne. Admi⸗ ral Langara, als er Toulon in Besitz genommen, habe an die roya⸗ listische Majorität der Franzosen appellirt, die seiner Meinung nach in den Fesseln einer nur durch ihre Frechheit gefährlichen Jakobiner⸗ Fraction gesesselt werde; der französische Wohlfahrts⸗Ausschuß habe erklärt, daß er nur mit der englischen Aristokratie, nicht mit dem freisinnigen, duldenden englischen Volke Krieg führe. Was diese Er⸗ klärungen bedeuten, zeige die Geschichte. Wenn man von einer Na⸗ tion spreche, so sei stets das Element in ihrer Zusammensetzung zu beachten, das vermöge seines Muthes, seiner Klugheit, seiner nume⸗ rischen Bedeutung, ja in einigen Fällen auch vermöge seiner aus⸗ wärtigen Verbindungen stark genug sei, um die Oberhand zu ge⸗ winnen.
Was die neuesten Kriegsberichte aus Ostindien anbetrifft, so ist die Times der Ansicht, daß eine entscheidende Nieberlage Schihr Singh's, wenn er der Armee unter General Gough Stand halte,
iD ügibN 84 n.nrT A 198 b “ nämlichen Maßregel fügen müssen, und beide Departements würden jetzt der Gegenstand einer genauen Prüfung und Untersuchung sein.
Mehrere aus China und Ostindien angelangte Schiffe haben bebeutende Baarsummen theils für die ostindische Compagnie, theils für Shndhh sa. mitgebracht. Die neuesten Handelsberichte aus Ostindien und China werden als günstig betrachtet.
Ein Mäkler in Eisenbahn⸗Actien hat mit einem Defizit von 15 — 20,000 Pfd. St. seine Zahlungen eingestellt.
Nach dem Wochenbericht der Bank hattke der aktive Notenumlauf um 1,060,625 Pfe. St. zugenommen, der Metallvorrath dagegen sich um 81,213 Pfs. St. vermindert.
Zu Dublin ist in einer Geheimeraths⸗Sitzung die Erlassung einer Proclamation beschlossen worden, durch welche die Akte wegen besserer Verhütung von Verbrechen auf mehrere Bezirke in der Graf⸗ schaft Donegal Anwendung erhält. Sa . 8 1“ Nußland und Polen. St. Petersburg, 18. Jan. as Journal de St. Petersbourg meldet: „Sonntag, den
14. Januar, hat Herr Baghy, außerordentlicher Gesandter und be⸗
vollmächtigter Minister der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika,
neuerdings in dieser Eigenschaft beim hiesigen Hofe akkreditirt, die
Ehre gehabt, von Sr. Majestät dem Kaiser in einer Audienz em⸗
pfangen zu werden, und Baron Hügel, bevollmächtigter württember⸗
gischer Minister am Hofe Ihrer Majestät der Königin von Groß⸗ britanien, hat die Ehre gehabt, Sr. Majestät dem Kaiser vorgestellt zu werden.“
Mittelst Tagesbesehls vom 13. Januar hat Se. Maje⸗
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eben so wenig, als die Eroberung von Mnltan, lange ausbleiben werde. Den bisherigen langsamen Erfolg der britischen Waffen giebt sie der weiten Entfernung des Kriegsschauplatzes, der Schwierigkeit, das schwere Geschütz und die nöthigen Lebensmittel dorthin zu schaffen, und den für den Feind besonders günstigen Oertlichkeiten schuld, welche die äußerste Vorsicht beim Vorrücken geboten, wenn man nicht nutz⸗ los viele Mannschaft verlieren wollte.
Die Times erklärt sich ermächtigt, die Angabe des Stan⸗ dard, Lord Palmerston habe sich anfänglich der vom Schatze an⸗ geordneten Untersuchung der Verwaltung seines Departements wider⸗ setzt, für unbegründet zu erklären; diese Maßregel sei durch den Mi⸗ nister des Innern, Sir G. Grey, veranlaßt worden, und nachher sei man mit den Ministern des Auswärtigen und der Kolonieen überein⸗ gekommen, daß die Untersuchung sich auch auf ihre Departements er⸗ strecken solle.
Nach Berichten vom Cap vom 2. Dezember hatte man dort Besorgnisse für die Sicherheit der im Pandasgebiet ansässigen Eu⸗ ropäer gehegt; dieselben hatten sich inbessen als unbegründet gezeigt.
Mit dem „Swordsish“ sind in Liverpool Nachrichten aus Per⸗ nambuco vom 23. Dezember eingegangen. In der Provinz Per⸗ fallen, die man indeß bald mit Hülfe von 1000 Mann Truppen, welche aus Rio Janeiro herbeibeordert worden waren, zu unterdrücken hoffte.
Nach Belgien wurden vorige Woche 90,000 Unzen Silber in Barren ausgeführt.
Die Cholera berrscht in England immer noch, in London und vereinzelt in den Provinzen, tritt aber sehr mild auf. Am 19ten kamen in London und dessen Umgebung nur sieben neue Fälle vor, von denen einer einen tödlichen Ausgang hatte, und in den Provin- zen 21 Erkrankungen mit einem Todesfalle. In Schottland dagegen ist sie noch sehr heftig, namentlich in Glasgow, wo am 19. Januar 50 erkrankten und 19 starben. In ganz England und Schottland sind bis jetzt an der Cholera erkrankt 8118, gestorben 3670, geuesen 1894. Auf Schottland allein kommen 6817 Erkrankte, 2968 Ver⸗ storbene, 1724 Genesene.
Dr. Maginn, der katholische Bischof von Derry, ein allgemein sehr vrachteter Mann, ist am 17ten d. M. gestorben.
Der Prozeß der Königlichen Familie gegen den Buchhändler Strange, der sich heimlich das Skizzenbuch des hohen Paares ver⸗ swafft und dasselbe veröüffentlicht hbatte, worauf Prinz Albrecht bei dem Gerichte einkam, den ferneren Verkauf dieser Radirungen zu inhibi⸗ ren, ist jetzt zu Gunsten dieses Antrages entschieden.
Im Palaste zu Windsor fand vorgestern die vierte dramatische Vorstellung statt; es wurde unter anderen ein Stück von Kotzebue gegeben.
Vom Cap reichen die Nachrichten bis zum 16. November Die Ruhe an die Gränze war vollständig wieder hergestellt. Mehr als 15 ) der aufrührerischen Boers waren mit Gelbdstrafen be⸗ legt und ihre Meicreien konfiszirt werden. Am 31. Oktober eröffnete der Gouverneur Sir H. Smith die gesetzgebende Versammlung mit einer langen Rede.
Nach Brirfen aus Maracaibo vom 18. Januar ist es am 16ten zwischen der Partei der constitutionellen Regierung des Präsidenten Monagas und der des Generals Paez, der jene zu stürzen säacht und durch eine kleine Flotille die See von Maracaibo beherrscht, zu einem Gefecht gekommen, in Folge dessen die Unzufriedenen die Schlösser San Carlos, welche die Einfahrt über die Barre von Maracaibo beherrschen, räumen mußten. General Paez hält sich immer uoch auf holländischem Gebiet in Curagao auf und wirbt von dort ans durch Geld und Versprechungen Anhänger. Nach Papieren, die den Siegern nach dem Gefechte von San Carlos in die Hände gefallen sind, beabsichtigt er, das Land in einer beständigen Unruhe zu erhal⸗ ten und zu diesem Zweck den Postenlauf zu unterbrechen, falsche Nachrichten zu verbreiten und das auf den 24. Januar festgesetzte Zusammentreten des Kongresses zu verhindern. Die Regierung von Venezuela will sich bei der holländischen über den Schutz beschweren, den diese dem General Paez angedeihen läßt.
Der Standard will wissen, Lord Palmerston habe, trotz an⸗ anfänglichen entschiedenen Widerspruchs, doch jetzt einwilligen müssen, daß der mit Reform der Verwaltung des Departements der auswär⸗ tigen Angelegenheiten beauftragten Kommission ein Lord des Schatzes
stät der Kaiser den General⸗Lieutenant Obruischew II. zum Chef der 13. Infanterie⸗Division ernannt, welche Stelle derselbe seither interimistisch bekleidete, und mittelst einer Ergänzung zu demselben Tagesbefehle ist General⸗Major Rostowzoff, bei der Person de Großfürsten Michael attachirt und Chef des Stabes Sr. Kaiserlichen Hoheit, als Ober⸗Chef der Militair⸗Schulen, zum General⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers, mit Beibehaltung seiner gegenwärtigen Func⸗ tionen, ernannt worden. —
VBelgien. Brässel, 22. Jan. Die Repräsentanten⸗Kammen 1 hat vorgestern fast einstimmig den Gesetz⸗Entwurf in Betreff der Abänderungen des allgemeinen Pensions⸗Gesetzes angenommen. Aus Anlaß des Art. 6, welcher das Gesetz von 1844 über die Minister⸗ Pensionen aufhebt, bemerkt der Minister des Innern, daß es ange⸗ messen sein würde, den Ministern besondere Pensionen zu sichern, und daß die Regierung sich die Vorlegung eines Gesetz⸗Entwurfs zu die⸗ sem Zwecke vorbehalte. Heute hat die Berathung des Finanz⸗Bud⸗ gets begonnen. Der Senat hörte vorgestern den Bericht über das Justiz⸗Budget, dessen Genehmigung die Kommission vorschlägt, nahm sodaun den Gesetz⸗Entwurf wegen Einsetzung eines Militair⸗Gerichts⸗ hofes an und vertagte sich zuletzt bis zum 5. Februar, wo die Er⸗ örterung über das Justiz⸗Budget beginnen soll.
Italien. Rom, 10. Jan. (D. A. Z.) Das Ministerium hat gestern nachstehende Proclamation veröffentlicht:
„Nömer! Ihr habt einen großen Beruf zu erfüllen; ihr werdet die Bestrebungen der Feinde der Ordnung und Ruhe nicht unterstützen. Die Regierung, auf welche ihr euer Vertrauen gesetzt habt, wird sich desselben nicht unwürdig machen; sie wird euch vor der Anarchie und dem Bürger⸗ kriege zu bewahren wissen. Euer Verhalten unter diesen großen Umständen hat die Bewunderung Europa's und die Verzweiflung eurer Feinde bewirkt. Weicht von dieser Bahn nicht ab, wenn das Vaterland und eure Familien euch theuer sind, und gehorcht nicht dem Geiste des Bösen, welcher auf euer Verderben spekulirt. Die Regierung wacht; verlaßt euch auf ihre Energie und ihren Eifer; sie wird sich auf der Höhe der Mission zu zeigen wissen, welche ihr ihr ertheilt habt. Setzt auch Glauben in die Heiligkeit
nambuco waren in Folge von Wahlumtrieben einige Unruhen vorge⸗
beigegeben werde. Auch der Minister des Innern habe sich der
eurer Sache, welche nicht besiegt werden kann; denn kein Kunstgriff wird gegen sie die Oberhand gewinnen. Muzzarelli, Armellini, Galesti, Mariani, Sterbini, Campello.“ 8
Florenz, 15. Jan. (Franz. Bl.) Heute verbreitete sich hier das Gerücht, Frankreich habe der Regierung offiziell anzeigen lassen, daß es zu Gunsten des Papstes intervenire.
Livorno, 14. Jan. (Franz. Bl.) Reisende melden, daß ein Unterossizier gegen den in Gaeta anwesenden König Ferdinand von Neapel geschossen, ihn aber gefehlt habe. Nur das Pferd stürzte todt nieder. Der Schuß geschah aus einer Büchse. Die Leibgarden ergriffen den Thäter. Aus Spanien wurden zwei Kriegsdampfschiffe erwartet.
Spanien. Madrid, 16. Jan. Der Graf von Andechs (Prinz Adalbert von Bayern) stattete gestern dem neunzigjährigen Herzoge (und Sieger) von Bailen einen Besuch ab und unterhielt sich mit diesem Veteranen des spanischen Heeres in spanischer Sprache. Dieser Schritt war vor Allem geeignet, den hohen deutschen Reisen⸗ den die Herzen der Einwohner Madrids zu gewinnen.
Das portugiesische Kabinet hat sich bereit erklärt, der von Sei⸗ ten der hiesigen Regierung an die katholischen Mächte ergangenen Einladung zu einer „die Wiedereinsetzung des Papstes in den vollen Genuß seiner geistlichen Befugnisse“ bezweckenden Konferenz seines Theiles Folge zu leisten. — Am Ften gingen in Barcelona die spanischen Kriegsschiffe „Mazarredo“ und „Volador“ nach Gaeta unter Segel.
Im Palaste der regierenden Königin finden jetzt wöchentlich höchst glänzende Bälle statt, auf denen die Königin selbst ihre Gäste durch die Anmut) zu bezaubern weiß, mit welcher sie die Polka tanzt. Die Königin Mutter und der König entfernen sich gewöhnlich, so⸗ bald dieser Tanz beginnt. Im Palaste wird das Archiv in aller Eil ausgeräumt, um durch ein Theater ersetzt zu werden, zu welchem nur begünstigte Personen Zutritt erlangen dürften. Die Königin Christine hat in voriger Woche zum erstenmale in ihrem neu erbau⸗ ten und eben so reich als geschmackvoll eingerichten Palais einen glänzenden Ball gegeben, der von der ganzen Königlichen Familie, dem Hofe, dem diplomatischen Corps u. s. w. besucht wurde.
Als vor einigen Tagen die Königin Isabella im Prado, nur von der Herzogin von Gor begleitet, auf und abging, bemerkte man, daß der Generel Portillo (Marineminister unter Gonzalez Bravo im Jahre 1844) in voller Uniform, den Federhut in der Hand, ihr ganz in der Nähe unausgesetzt folgte, bis endlich die Königin un⸗ geduldig ibren Wagen herbeirief und einstieg. Sogleich stieg der Ge⸗
zeral in den seinigen und folgte der Königin unmittelbar bis vor den Palast, hier begab er sich, der Königin zur Seite, die große Treppe hinauf, bis endlich am Eingange ihrer Gemächer die Königin sich unwillig umwandte und ihn zur Rede stellte. Der General erwiederte, er müsse darauf bestehen, daß die Königin ihr Ministerium entlasse, da es das Land ins Verderben stürze. Sie hieß ihn warten und rief den Herzog von Valencia herbei. Dieser erkannte alsbald, daß der General Por⸗ tillo in Geisteszerrüttung verfallen war, und ließ ihn durch Traban⸗ ten in die Palastwache führen, wo er den Händen der Aerzte über⸗ geben wurde.
Die Verbindungen mit Catalonien sind fast ganz L Man weiß jedoch, daß der General Concha stch in der Provinz Ge rona befindet, und die Karlisten die Städte Vich, Solsona, Manresa und Berga blokiren Ein Theil derselben ist aufs neue in das