1849 / 26 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

146

von 80 bis 81 ½ pCt. gebessert haben; 5prozentige alte Obligatio⸗ nen wurden zu 101 ¼, zuletzt zu 101 pCt. untergebracht. Die Course der österreichischen Staatspapiere erlitten häufige Schwankungen, 5proz. wiener Metall. blieben verwichenen Montag 73 ½ pCt., stiegen dann bis 73 ½ pCt., doch wurden gestern zu 72 ½ pCt. abgelassen; 2 ½proz. dito gingen von 39 ¼ bis 38 8 pCt. herunter. Das Geschäft in peruanische Obligationen ist merklich stiller geworden bei zwischen 35 und 35 pCt. wechselnden Cours; brasilian. Obligationen stellten 1 sich durch etwas Frage von 78 ¾1 auf 80 pCt. Portugiesische dito 1 galten 26 ¾ pCt. In Actien der Handelmaatschappy ist wenig zu 40 2„ s143 pCt. gemacht worden; Utrecht⸗Arnheimer Eisenbahn⸗Actien 8 den einmal zu 80 ⅛, zuletzt aber zu 79 pCt. vergeben. Der Geld⸗ zins⸗Cours wich von 2 ½ pCt. nicht ab.

Namen der Städte. Roggen Haser Breslau . hie» 11“

v 111“ E“—“ Schweidniz.

Neisse .. ee1“ Ratibor.

Magdeburg Halberstadt. eö—““; Mühlhausen... Theil. 1

Torgau

18“* 8 urs vland.

Minden ... Prenßen. Berlin. Allgemeine Verfügung. Zur Berichtigung.

Paderborn Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen

der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. Schreiben des Reichs⸗ ortmund.. Ministeriums an den Großherzoglich hessischen Bevollmächtigten. 8

EE“ Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. Mandatsniederlegung. f

Eö1“ Ministerialverordnung. Stärke der österreichischen Armee. Kossuth

Düsseldorf.. 1 Winterquartiere. I

Krefeldl.. Bayern. München. Eröffnung des Landtages.

Fefe Schleswig⸗Holstein. Apenrade und Hadersleben. v das Reichs⸗Ministerium.

Aachen.. Oldenburg. Oldenburg.

Malmedy Lauenburg.

ö““

Saarbrück

rechte. 2 Bremen. Bremen. Bekanntmachung der Grundrechte. 8G Seeee”“

Ausland. 8s

Ss Das Abonnement betraͤgt: 8 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 8 4 Rthlr.⸗ ¾ Jahr. 11“““ in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. dct einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

Eisenbahn Verkehr.

in⸗Potsbam⸗Magdeburger Eisenbahn. 8 d5 Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn be

rug im 8 Dezember v. J.

53,791 Personen, wovon Einnahme l Ctr. Fracht⸗ und Eil- güter, wofür nebst Gepäck⸗Ueber⸗

fracht die Equipagen⸗ und Viehh

Transporte eingenommen wurden 24,308 » L

Summa 55,926 Rthlr. 12 Sgr.

Die Einnahme vom Dezember

1847 belief sich auf... mithin im Dezember 1848 Mehr⸗ In den Monaten Januar bis April

und August bis Dezember betrug

die Mehreinnahme des Jahres

1848 gegen 1847 die Summe Davon ab die Mindereinnahme der Monate Mai bis Jul1l1l.. 20,080 8 bleibt Mehreinnahme für 1818 ,05,728 Rithlr. Das Direktorium.

Personen⸗Frequenz der Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn.

Vom 1. Januar bis inkl. 13. Januar c., inkl. 1318 Personen aus dem Zwischen⸗Verkehr

lle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die rpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

5 491¹¹ 31 20 8 35 ½8, 21 %

12 2172 32, 8 1120 4 II 29 26

8 Sgr. 3 Pf.

31,618 Rthlr.

Pf.

3 Pf. 8 8

. 8 kt⸗Berichte.

116“ Preise 5. öö“]

in den für die preußische Monarchie bedeutendsten

Marktstädten im Monat Dezember 1848 nach einem

monatlichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.

Namen der Städte.

46,257 Rthlr. 24 Sgr.

.. .

9,668 Rthlr. 1

III. Hinsichtlich der Uebernahme der Berggerichte ist ei Com⸗ biste ege mit dem Ober⸗Bergamte eferbe lich. welche dhhn des Oberlandesgerichts zu veranlassen und wobei zugleich zu 809 en ist, daß und inwiefern die Beamten bei Königlichen Berggerich⸗

mit ihrem bisherigen Gehalt zu übernehmen sind.

1 SG 1 Untersuchungs⸗Versahren mit Geschworenen müssen nach U sn erordnung durch den Justiz⸗Minister auf den Vor⸗ 8 göhehr die Bezirke mehrerer Gerichtsbehörden als Sitze 1“ 9aeee. Gerichtsbehörden bestimmt werden, welche sich schaffecre geographischen Lage, der Anzahl ihrer Mitglieder und der Be⸗ Geschäftslokalien und Gefängnisse dazu am besten eignen. Fe abzugränzenden Schwurgerichts⸗Bezirke und die zur Ab⸗ 8 1 dea geeigneten Gerichtsbehörden sind daher in Vor⸗ Lokalgn 18— 8 zugleich auf Anerbietungen der Kommunen in Be⸗ E“ nd. Gefängnisse Rücksicht zu nehmen ist, da die Staats⸗ die nächste Zeit Aufwendungen dafür nicht gestatten.

an die betreffenden Gerichte erster weitigen Organisation ab keinen Schwierigkeiten unterliegt.

VIII. Falls einzelne der bei dem Königl. Oberlandesgerichte angestell⸗ ten Justiz⸗Kommissarien ihre Versetzung in Antrag bringen sollten, so ist hierüber ein besonderer gutachtlicher Bericht zu erstatten, in welchem sich das Kollegium zugleich darüber zu äußern hat, ob und inwieweit es an⸗ gemessen erscheint, den bei demselben verbleibenden Justiz⸗Kommissarien wi⸗ derruflich die Praxis bei den am Orte befindlichen Gerichten erster Instanz zu gestatten, so weit dies nicht schon bisher der Fall war.

Den Justiz⸗Kommissarien bei den Untergerichten kann gestattet werden, Bern 18 gen, Wohnsit beizubehasten, auch wenn derselbe nicht Sitz des Berichts bleibt, doch dürfen den Partei ieser Begünsti Wi

größeren Reisekosten Tieten 818 . .IX. Behufs der Anstellung eines Ober⸗Staatsanwalts bei dem Kö⸗ niglichen Oberlandesgericht und der erforderlichen Staatsanwälte bei den Kreis⸗ und Stadtgerichten hat das Präsidium des Königl. Ober⸗Landes⸗ gerichts ebenfalls in einem besonderen Berichte diejenigen Beamten in Vor⸗ schlag zu bringen, welche nach seinem pflichtmäßigen Ermessen zu diesen wichtigen Aemtern durch Qualification und Zuverlässigkeit geeignet erschei⸗ nen und eine solche Stellung wünschen.

Mit Rücksicht auf §. 2, der Verordnung vom 3ten d. Mts. (Gesetz⸗ Samml. S. 14) über die Einführung des mündlichen Verfahrens mit Ge⸗ schworenen in Untersuchungssachen, wonach für jedes Kreis⸗ und für jedes Stadtgericht, welches die volle Jurisdiction in Strafsachen hat, ein Staats⸗ Anwalt zu bestellen ist, soll der Anfang damit gemacht werden, vorläufig für je zwei Kreisgerichte oder auch für ein Kreisgericht und ein Stadtge⸗ richt, sofern der Umfang des letzteren gegen den des Kreisgerichts nicht zu groß erscheint, nur einen Staatsanwalt und zwar in der Regel vorerst nur interimistisch anzustellen. 3

Die Gehülfen der Staats⸗Anwälte sind aus der Zahl der vorhande⸗ nen Assessoren und anderen Richter, welche, indem sie bei der Staatsan⸗ waltschaft fungiren, von ihren richterlichen Functionen unter Beibehaltung ihrer Besoldung zu entbinden sind, und aus der Zahl der Polizei⸗Anwälte (§. 163 der gedachten Verordnung) auszuwählen.

Hinsichtlich des Departements des Oberappellationsgerichts zu Greifs⸗ wald und des Justiz⸗Senats zu Ehrenbreitstein wird die Function des Staatsanwalts bei einem Kreisgericht mit den Geschäften als Ober⸗Staats⸗ anwalt zu verbinden sein.

X. Der Erlaß einer Instruction wegen der erforderlichen Abgabe der betreffenden Akten und Hypothekenbücher des Königlichen Oberlandesgerichts an die Gerichte erster Instanz bleibt vorbehalten; dem Königlichen Ober⸗ landesgericht ist es jedoch auch unbenommen, dieserhalb Vorschläge zu machen. 1 1 „XlI. Einrichtungskosten, welche durch die neue Organisation entstehen können, so weit sie bei jeder neuen Gerichtsbehörde den Betrag von 50 Rthlr. nicht übersteigen, ohne diesseitige besondere Genehmigung auf die etatsmäßi⸗ gen Fonds zu sächlichen Ausgaben, auch wenn die betreffenden Positionen dadurch überschritten werden, angewiesen werden. Zu höheren Ausgaben ist die diesseitige Genehmigung nachzusuchen. 8

„XII. Die Vorschrift des §. 33 der Verordnung über die ander⸗ weitige Organisation der Gerichte, wonach die Urtheile in der Art auszusertigen sind, daß sie in der Ueberschrift die Worte: „Im Namen des Königs“, sodann die Aufführung der Parteien und die Bezeichnung des erkennenden Gerichts enthalten ;

mit Rücksicht auf den Art. 85 der Verfassungs⸗Urkunde vom 5, Dezembe v. J. sofort zur Ausführung zu bringen. Zu den Ausfertigungen können solche Ingressen gebraucht werden, wie sie dem Königlichen Oberlandes⸗

A . r Amtlicher Instanz vom Eintrittstermine der ander

90

85,828 12

Wetzen Noggen Gerste Hafer

2,— *

41 » 1 Sgr.

Königsber 60 27 22 g 9 710 29 3 Memel.. .. 67 ⁄2 29 ½ Tilsit. 65 2⁄2 27 Insterbu . 50 ⁄8 35 Rastenbuxg 70 28 Neidenbitg .... ..... 70 23 P 8 58 .6- 28 6 111““ 58 1 28 ¼ Elbing 56 24 5 L“ 22 Graudenz... Hulm ...

2399. 23 8 24 15 21 12 7 8 9 6 1. 12 12 12 6

1 14 ½ 20 1 12½ 02 2— 4 8. Z“ 202 178. 900 L 12 25 241.2— 24 12

1. 2

—.

.

a! 1 Adresse an Schleswig. Einfall der Dänen auf Adresse an den Reichsverweser. Anlegung eines Kriegshafens.

Lanenburg. Bekanntmachung der deutschen

.

SaEng=IS

—₰ 2

14,892 Personen.

1N 7

.

.„

62 ½ 28 ½ 8 g 52 92 Grund⸗ 672 38* 2 58.6 Ien 58 12 26 12 ... TII11I 26 ¼,

29 8h. 18 . [58 26711 53 ½

82

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 20. Jan. Der hiesige Fondsmarkt lieferte diese Woche wenig erhebliche Ereignisse; derselbe blieb wieder dem Gange der auswärtigen Börsen unterworfen, welchen die Aufmerksamkeit der Kapitalisten und Spekulanten immerwährend gewidmet bleibt. Die Course der holländischen Staatspapiere hielten sich anfangs ziemlich fest, doch kamen sie bei den Nachrichten über die Flottenausrüstungen, welche im Süden Frankreichs geschehen, allmälig zum Weichen, da sich die Käufer zurückzogen. Integrale hatten 49 2% pCt. erreicht und sind bis 49 pCt. heruntergegangen. Zproz. wirkliche Schuld wich von 59 ¼ auf 58 pCt.; 4proz. dito von 76 auf 75 ½ pCt. In spanischen Effekten fand während einiger Tage viel Umsatz statt, und eine eifrige Frage brachte den Cours der Ardoin⸗Obligationen von 10 bis 11 % pCt. empor; derselbe ließ aber später bei weniger dringendem Begehren bis 11 % pCt. nach; Zproz. binnenländische Obligationen stiegen von 19 % bis 20 % pCt. und Ardoin⸗Coupons erreichten a 8 ½ pCt. Russische Fonds sind stets in Frage ge⸗ wesen, besonders 4prozentige Certifikate bei Hope, welche sich dabei [554] VBeilagmnnim chang.

Das im Dt. Croner Kreise belegene freie Allodial⸗ Rittergut Schrotz Nr. 352, am 11. September 1847 landschaftlich auf 31,199 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. abgeschätzt, 19 soll am 27. Februar 1849, 1 v“ Vormittags um 11 Uhr, durch Herrn Ober⸗Landesge⸗ Witte. Kutscher. Fretzdorff. richts⸗Rath Roloff an hiesiger Gerichtsstelle Schulden 8 halber in nothwendiger Subhastation verkauft werden. [31]

Ruhrort⸗Creseld⸗Kreis Glaͤd⸗ bacher Eisenbahn-Gesellschaft.

Zu diesem Termine werden folgende Hopothekengläu⸗ biger, deren Aufenthalt unbekannt ist, t &G&l

1) der Gutsbesitzer Friedrich 8 - 9 Die Herren Acionahe der uggcer Ziethen hei Anklam, oder, falls er verstorben ist, Crefeld⸗Kreis ladbacher isenbahn⸗ 1 PPöö seine Rechtsnachfolger, 2., Gesellschaft werden unter Bezugnahme E161“ gung

2) die Oekonomen Carl Horn, Daniel Horn Aauf den §. 11. der Statuten hierdurch Sg beh Naufgefordert, die achte Einzahlung von G Aus schuß . Magdeburg Wittenbergeschen

8 Mzehn Prozent ihres Actien⸗Betrages, je dEisenbahn⸗Gescllschaft. nach ihrer Wahl, (gez.) Deneke, Vorsitzender.

S

. Die in den §§. 20, 21 und 22 d 5118·9. den 9S. 20, 24 22 der Verordnung erwähnten Ge⸗ aeenrcsesstaßs, aher 8 Verisectung Bearbeituug 18 Geschäfte hat 88 Landesgericht mit Benutzung der über diesen Gegen⸗ ene bereits vorhandenen ähnlichen Instructionen (vergl. 1 st bewäͤhrt hahen 8 1 öbst 1847 Seite 158 und 359), so weit sie sich in der Prarxis reichen. 1 zu entwerfen und demnächst Abschrift hierher einzu⸗ VI. Was das richt und bei den so bedarf es

Jzes 1) der gußachtlichen Aeuß Präsidiums önigli Gesanvdter der Vereinta⸗ gulachtlichen Aeußerung des Präsidiums de Ober⸗ U inig 8 landesgerichts darüber; tveigg, r atästeg doncss Fen des Kollegiums in Folge des Ueberganges derjenigen Geschäftsgegen⸗ stände, die bisher zum Geschäftsbereiche des Kollegiums gehört haben auf die Gerichte erster Instanz, sofort bei der Ausführung der ander⸗ weitigen Organisation, oder zu einem späteren Termin, welcher zu motiviren ist, disponibel werden, und welche dieser Beamten an Ge⸗ richte erster Instanz zu versetzen sind. Dem Berichte hierüber ist eine fractionsmäßige Uebersicht der Geschäfte des Königlichen Oberlan⸗ desgerichts aus den Jahren 1846, 1847 und 1848 welche nach dem Schema der mit den jährlichen General⸗Berichten einzurei⸗ chenden Haupt⸗Geschäfts⸗Uebersicht A und zwar in der Art anzufertigen ist, daß nicht nur die an die Gerichte der ersten Instanz übergehenden, sondern auch die dem Königlichen Oberlandesgericht in der künftigen Eigenschaft als Appellationsgericht verbleibenden Geschäfte nach ihrem Durchschnitt ersichtlich sind, zum

Grunde zu legen und beizufügen. 4 2) Ebenfalls unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Resultats aus den Geschäftsübersichten für die Jahre 1846, 1847, 1848 und Hinzu⸗ rechnung der von dem Königlichen Oberlandesgericht auf die Unter⸗ gerichte übergehenden Geschäfte ist für jedes der nach den Vorschlä⸗ gen des Königlichen Oberlandesgerichts zu errichtenden Kreis⸗ und Stadtgerichte, mittelst eines die stmntlichen neuen Gerichte umfassen⸗ den Berichts der Entwurf eines Etats nebst den Fractions⸗Berechnun⸗ gen der Einnahme und der Ausgaben an sächlichen Bedürfnissen und

an Kriminalkosten einzureichen. Bei der Anfertigung der Etats⸗Entwürfe sind

a) der Einnahmetitel an Sporteln und die Ausgabetitel an sächlichen Ausgaben und an Kriminalkosten auf Grund der Resultate der

.

Frankreich. National⸗Versammlung. der Finanzlage. Der Gesetzentwurf über den die Rüstungen aus Toulon und die neuesten Nachrichten aus Gaeta. Gesandten Sardiniens. Die Vice⸗Präsidentschaft. Bestimmungen über die bevorstehende Kunst⸗ und Gewerbe⸗Ausstellung. 8

Großbritanien und Irland. London. Sir F. Baring und Lord

I 88 8 b im Budget. Vermischtes. iederlande. us dem Haag. Abrei inze SSee. LC g. Abreise des Prinzen von Oranien

Italien. Neapel. Sardinische Missiogen. ten Staaten in Gaeta.

Türkei. Konstantinopel. Abbas Vermischtes.

Aegypten. Alexandrien. Reformen.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachr

Anträge auf Untersuchung Staatsrath. Paris.

. „7—22

Wose... Prohithg Fraustant.

Berlin... 8 Brandenbusg .. 3128 Kottbus h 597 . Franktlrt d. d. O. .... 57 25 h 1 8 Landsberg a. d. W. 2 Stettin Gtralkund I“ Stolpe..

2.

.000044—.—.

26 02 8 8 29

33 n7

SSgS t

*.

Durchschnitts⸗Preise 12 Preußischen Städte 5 Posenschen Städtee.. Brandenburgischen und Pom⸗ merschen Städte.. Schlesischen Städte... Sächsischen Städte.. Westfälischen Städte Rheinischen Städte..

künftige Personal bei dem Königlichen Oberlandesge⸗ neu zu errichtenden Kreis⸗ und Stadtgerichten betrifft,

Freerereramh

.₰

* b .

* 5*

20 7 00 3— 8 2

29 ½ 1 11 05 2 . 8 2042 2 2 900 6 . 4

20 ½ 14

20, ½

.

Pascha. Nachrichten aus Persien.

.„. 60b252252⸗⸗

9

„„ „„„220„22—„

9α᷑ 2N

Beilage.

9.

Bekanntmachungen lsllmneent. Folgende Personen: 8 1) der Friedrich Wilhelm Hausding, geboren im Jahre 1799, ein Sohn des zu Sorau verstorbenen Ju⸗ stiz⸗Amtmanns Hausding, welcher nach einer An⸗ zeige aus dem Jahre 1830 beabsichtigt hat, in französische Kriegsdienste zu treten und sich nach Algier e seitdem aber keine Nachricht von seinem Aufenthalte gegeben hat, der ehemalige Husar Friedrich Steuernagel, ein Sohn des Dragoners Steuernagel, vor dem Jahre 1796 geboren, welcher sich zuletzt im Jahre 1820. in Neuerburg, Kreis Bittburg, Provinz Niederrhein, aufgehalten haben soll, der Glasschleifer Ferdinand Leopold Redde, gebo⸗ ren den 22. März 1807, ein Sohn des zu Schön⸗

vom 13. bis 16. Februar in dem Büreau der Gesell⸗ schaft, Schifferstraße Nr. 172, niedergelegt und darüber eine Bescheinigung empfangen haben, auf welcher die Zahl der ihnen gebührenden Stimmen vermerkt ist, und die zugleich als Einlaßkarte zur General⸗Versammlung dient. Es steht den Herren Actionairen jedoch auch frei, die Actien an jenen Tagen im Büreau nur vor⸗ zuzeigen, worüber eine ähnliche Karte ausgefertigt wird. Da jedoch in diesem Falle dieselben Actien beim Eintritt in die Versammlung nochmals vorgezeigt und kontrollirt werden müssen, so ist es zur Vermeidung von Verzögerungen wünschenswerth, daß nur der erstgedachte Weg der Legitimationsführung eingeschlagen werde. 8

Die deponirten Actien können am 20. und 21. Fe⸗

unserem Empfangs⸗Gebäude hierselbst. Wir bringen dies mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß, daß Jedermann der Zutritt zu 8 Ausloosung freisteht. er 8 Stettin, den 19. Januar 1849. ch Theil

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: za. Dem Schwertschmied Joh. Wilh. Stamm zu Dorp das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Abgereist: Se Excellen; 8 Wir t 1

b; : 8 z der Wirkliche Geheime Rath, außer⸗ ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich 3⸗ britanischen Hofe, Dr. Bunsen, nach Frankfurt a. M.

xAEMAMxxExgANIIm

EEEaaaoq““ 22 xneeeee —gZn

Uichtamtlicher Theil.

und

hierdurch mitvorgeladen. Marienwerder, den 14. August 1848.

born in der Niederlausitz verstorbenen ehemaligen Pfarrers Redde, welcher in den Jahren 1829 oder 1830 nach Amerika ausgewandert ist und zuletzt iim Jahre 1837 von New⸗York geschrieben hat, so wie deren etwanige unbekannten Erben und Erbneh⸗ mer, werden hierdurch aufgefordert, von ihrem Leben und Aufenthalte binnen neun Monaten, spätestens aber in dem auf

den Ersten Juni 1849, Vormitt. Elf Uhr, vor dem Deputirten, Referendarius Burchard, im Ge⸗ schäfts⸗Lokal des Königlichen Ober⸗Landesgerichts hier⸗ selbst anberaumten Termine persönlich oder durch einen mit Vollmacht und Information versehenen Mandatar Nachricht zu geben und die Identität ihrer Person nach⸗ zuweisen, widrigenfalls die Verschollenen für todt er⸗ klärt und das zurückgelassene Vermögen unter ihre näch⸗ sten sich legitimirenden Erben vertheilt oder dem Fiskus überwiesen werden wird.

Zu Mandatarien werden die hiesigen Justiz⸗Kommis⸗ sarien Justizrath Mettke und Justiz⸗Kommissarius Hanff in Vorschlag gebracht.

Frankfurt a. d. O., den 7. Juli 1848.

Erster Senat des Königl. Ober⸗Landesgerichts.

[556] Subhastations⸗Patent. Das dem Gutsbesitzer von Zobeltitz gehörige, im Crossener Kreise der Neumark belegene Lehnguts⸗Vor⸗ werk Grünewald, von der Neumärkischen Ritterschafts⸗ bööe Thlr. 14 Sgr. 5 ¾ Pf., und mit Ausschluß der Mühlen⸗Nutzung auf 5178 Thlr. Sas F soll 1 es 96 am 20. ärz 1849, Vormittags 11 vor dem Deputirten, Ober Landesgerichts Assessor dhiem im Instructionszimmer des Ober⸗Landesgerichts hier⸗ selbst. öffentlich verkauft werden. Die Taxe und der neueste Hypothekenschein sind in

unserer Registratur einzusehen; die Kausbedi werden alle 55 unbekannte Agnaten und sonstige Real⸗Prätendenten e aufgefordert, ihre Ansprüche an das genannte Gut bei Vermeidung der Präklusion bis zu dem bezeichneten Termin bei uns anzumelden.

Frankfurt a. d. O., den 8. Juli 1848.

Erster Senat des Königl. Ober⸗Landesgerichts. Burchard.

[553] Subhastations⸗Patent.

Das im Sternberger Kreise der Neumark belegene

Vporwerk Spiegelberg nebst Zubehör, 232.

der Neumärkischen Ritterschafts⸗Direction au

Thlr. 4 Sgr. Pf., soll 18 20. März 1849, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Deputirten, Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Thiem, uctions⸗Zimmer des Ober⸗Landesgerichts hier⸗ Die Tare und der neueste

Hypothekenschein sind in unserer Reisagae⸗ einzusehen.

selbst öffentlich verkauft werden.

rankfurt a. d. O., den 8. August 1848. Erster Senat des Königl. Ober⸗Landesgerichts.

Königl. Ober⸗Landesgericht. Civil⸗Senat

16262 Nothwendige Subhastation. Cöslin, den 31 August 1848. Königl. Ober⸗Landesgericht. Erster Senat.

Das Rittergut Jezow a., Lauenburgschen Kreises, aus den kombinirten Antheilen a. bis d. bestehend, land⸗ schaftlich abgeschätzt auf 20,798 Thlr. 19 Sgr. 10 Pf., soll im anberaumten Termine

am 20. April fut., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Kaufbedingungen sind in unserem dritten Büreau

einzusehen.

[625] Oeffentlicher Verkauf. Cöslin, den 14. September 1848.

Erster Senat des Königlichen Ober⸗Landesgerichts.

Die im Lauenburgschen Kreise belegenen Gutsantheile Groß Lüblow B. und D., landschaftlich geschätzt auf

8 resp. 2675 Thlr. 27 Sgr. Pf. UIdD P 2 20 100 zusammen 5732 Thlr. 17 Sgr. 10 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserem dritten Büreau einzusehenden Taxe, sollen am 18. April 1849, Vorm. 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Die ihrem Leben und Aufenthalt nach unbekannten Realgläubiger, Johann Joseph von Mach und Ma⸗ rianne Ludovika von Mach, werden hierzu öffentlich vorgeladen.

[32] Subhastations⸗Patent.

Das in der Tuchmacherstraße Nr. 47 gelegene, Vol. I. Nr. 95. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Klemp⸗ nermeister Albert Zaspel gehörige Wohnhaus nebst Hof und Baustelle und 6 Morgen 162 Ruthen Wiesen, welche zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxre auf 11,940 Thlr. 24 Sgr. 3 Pf. abgeschäͤtzt worden, soll

1 am 10. August 1849, Vorm. elf Uhr, subhastirt werden.

Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden aufge⸗ boten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

Frankfurt g. d. O., den 13. Januar 1819.

Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

[25 b

spätestens bis zum 2. April d. J. zu leisten und hier⸗

in Crefeld bei den Bankhäusern von Beckerath⸗ Heilmann oder Gebrüder Molenaar,

in Düsseldorf bei dem Bankhause Wilh. Cleff,

in Köln bei dem Bankhause Salomon Oppen⸗ heim jun. C Co., und

in Berlin bei dem Bankhause Mendelssohn

bei die Quittungen über die bisherigen Einzahlungen

mit vorzulegen, indem unter denselben über die jetzt zu

leistende Einzahlung quittirt werden muß.

Zogleich verweisen wir die Herren Actionaire wegen

der Folgen der Nichteinzahlung und der Verpflichtung

der ursprünglichen Zeichner auf die §§. 12 und 13 der

Statuten.

Crefeld, den 19. Januar 1849. 1I1II

Magdeburg⸗Wittenbergesche

Eisenbahn.

Die Präklusion der Ac⸗ tien⸗Quittungsbogen der Magdeburg⸗Wittenber⸗ geschen Eisenbahn⸗ Ge⸗ sellschaft, auf welche die

ausgeschriebenen Raten⸗ ff zaͤhlungen nicht geleistet sind, hat einen Ausfall von über 800,000 Thlr. 8s an dem auf 4,500,000 Thlr. festgestellten Grundkapitale der Gesellschaft her⸗ beigeführt. Zur Deckung dieses Ausfalles, so wie zur Herbeischaffung der zur Vollendung des Unternehmens noch erforderlichen Geldmittel, beabsichtigen die Gesell⸗ schafts⸗Vorstände, 1,300,000 Thlr. in Prioritäts⸗Actien zu kreiren und für die Zwischenzeit bis zur Ausgabe dieser Actien zur Bestreitung der laufenden Ausgaben Darlehen aufzunehmen. 1 Zur Berathung und Beschlußfassung, sowohl hier⸗ über, als über das vom Direktorium auf⸗ gestellte Projekt, zum Uebergange der Bahn über die Elbe bei Wittenberge eine hölzerne Interimsbrücke zu erbauen, werden die Fhehttg Actionaire zu einer außer⸗ ordentlichen General⸗Versammlung auf Montag den 19. Februar d. J., Vorm. 9 Uhr, im hiesigen Börsenhause hierdurch eingeladen. An dieser General⸗Versammlung welcher auch noch der Erlaß der seit dem 10. April 1848 erhobenen

[23 b!

-

Berlin⸗Stettiner Eisenbahn. 5 Die Ausloosung der am 1. Juli d. J.

zu amortisirenden Prioritals.2sdaü. S.

a. unserer Bahn erfolgt nach Maßgabe des . 5. des Privilegiums vom 25. Juni 11848 am 12. Februar d. J., Nachmit⸗ Wtags 4 Uhr, in dem Konferenzzimmer in

8 9&

Conventionalstrafen von Einschüssen auf das Actien⸗Ka⸗ pital in der von der General⸗Versammlung dieses Ta⸗ es festgestellten anheimgegeben werden oll können nur solche Actionaire Theil nehmen, welche mindestens drei Actien oder dieser Anzahl ent⸗

118] Im Herzogs zu K Durch die zu Aufang dieses und resp. sechste Ausloosung von der ersten und zweiten geschlossenen Anl schaft des Herzogthums Gotha sind zur stimmt worden: 1) aus der ersten aus Serie A aus Serie B aus Serie C.

Namen Sr. Hoheit des Herzogs Ernst, Sachsen⸗Koburg und Gotha ꝛc. m Monats vollzogene elfte Schuldbriefen aus eihe der Land⸗ Abzahlung be⸗

Anleihe 103 Obligationen, und zwar: MN72. snd 1885

Nr. 200. 259. 303. 400.

Nr. 595. 718. 785. 810.819.881. 945. 1014. 1092. 1187. 1226. 1239. 1240. 1350. 1356. 1510. 1518, 1529. 1600. 1614. 1626. 1660.

Nr. 1773. 1833. 1939.2054.2123.

2126. 2186. 2296. 2337. 2513. 2518. 2536. 2537. 2544. 2618, 2677. 2691. 2734. 2738. 2744. 2970. 3034. 3093. 192881688 3209. 3237. 3261. 3263. 3301. 3309. 3389. 3489. 3509. 3524. 3548. 3565. 3578. 778929 3955. 4090. 4120. 4159. Nr. 4241. 4250. 4257. 4264. 4313. 4345. 4347. 4354. 4409. 4478. 4563. 4581. 4597. 4605. 4664. 4772. 4775. 4810. 4824. 4870. 4903. 4924. 4932. 4936. 5020. 5106. 5161. 5164. 5169. 5188. 5207.

bei der Ausloosung von Schuldbriefen aus der

zweiten Anleihe 35 Obligationen, nämlich: aus Serie A. Nr. 16. 69. 72. und 78. aus Serie B. Nr. 202. 268. 275. 303.

342. 358. 401. 410. 422.

536. 580. 586. 609. 648.

810. 940. 1097. 1129. . Nr. 1208. 1246. 1285.1338.1443. 1446. 1457. 1487. 1513. 1547. öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Zins⸗Abschnitt der zu der ersten

landschaftlichen Anleihe gehörend n

339. 526. 676.

1 aus Serie C.

8 ) Auch wird zur der zwanzigste geschlossenen

Schuldbriefe: Nr. 323. aus Serie B.

Nr. 1658. und 1659. aus Nr. 2478. 2479. 3327. und W. 5 s Serie E. Nr. 4737. 5300. 5307. au . b wegen unterlassener Praͤsentation nunmehr erloschen ist. Gotha, den 10. Januar 1849. Herzoglich Sächsisches Ober⸗Steuer⸗Kollegium. 1 E. v. Wangenheim. Heß.

Serie C. 3 8 3656. aus Serie .“

sprechende Quittungsbogen besitzen, diese in den Tagen

Denutschland.

Preußen. Berlin, 26. Jaun. Das Justiz⸗Ministe⸗ rial⸗Blatt enthält die Allgemeine Verfügung vom 8 Januar 1849, die Organisation der Gerichtsbehörden betreffend.

In Folge des §. 41 der Verordnung vom 2. d. M. (Gesetz⸗Samn S. 1) über die Aufhebung der Privat⸗Gerichtsbarkeit und des Gerichtsstandes, so wie über die anderweitige Organisation der Gerichte 8 stimmt der Justiz⸗Minister Folgendes:

I. Nach §. 18 und folg. der gedachten Verordnung soll die Ju⸗ stiz⸗Verwaltung in erster Instanz durch kollegialisch eingerichtete Kreis⸗ und durch Stadtgerichte, in Verbindung mit Einzelrichtern, ausgeübt werden. Ihrer definitiven Organisation müssen die sachgemäßen Vorschläge der Obergerichte vorangehen.

In Betreff der einzurichtenden Gerichte, über deren Jurisdictions⸗-Um⸗ fang im Allgemeinen und über deren Kompetenz auf die §§. 19, 20 und 22 der obigen Verordnung Bezug genommen wird, kommt es darauf an, daß

1) die lokalen Verhältnisse, insbesondere die geographische Lage der zu

Sitzen von Kreisgerichten zu bestimmenden Orte und des Bezirks,

welcher ihnen anzuweisen ist, die genügende Beschaffenheit der vor⸗

handenen, oder doch ohne längeren Zeitverlust zu beschaffenden Ge⸗ schäftslokalien und Gefängnisse, so wie

2) die Verbindung jener Orte mit dem Gerichtsbezirke durch geeignete

Communicationswege sorgfältig in Betracht gezogen werden und

3) hinsichtlich der Einzelrichter (§. 21 der Verordnung) genau erwogen

wird, an welchen Orten im Bezirke des Kreisgerichts außerhalb des

Sitzes desselben sich nach den obwaltenden Verhältnissen ein wirkliches,

auch durch Abhaltung von Gerichtstagen nicht zu erledigendes Be⸗

dürfniß zu ihrer Anstellung ergiebt, und welche Bezirke nach dem Um⸗ fange der ihnen obliegenden Geschäfte für sie abzugränzen sind. Das letztere kann auch einer späteren Zeit vorerst noch vorbehalten bleiben. 4) Die neue Abgränzung der Bezirke der Kreis⸗ und Stadtgerichte, wo⸗ bei zur Information die in Nr. 46 Seite 390 des Justiz⸗Ministecial⸗ glattes für 1848 mitgetheilte Darstellung zu benutzen ist, so wie eine

Zeränderung in den Bezirken der Obergerichte selbst, kann nur mit

üstimmung der betreffenden Königlichen Regierung, so weit dieselbe nicht bereits stattgefunden hat, erfolgen. Es ist dieselbe durch münd⸗ liche Rücksprache herbeizuführen oder die betreffende Königliche Regie⸗ rung um die Bestellung eines Kommissarius zu diesem Zweck zu re⸗

quiriren. 8

Nach diesen Gesichtspunkten hat das Königliche Oberlandesgericht die erforderlichen Ermittelungen unverzüglich zu veranlassen und seine Vorschläge über die Errichtung von Kreis⸗ und Stadtgerichten, über die Beibehaltung bestehender Kollegien neben denselben als Deputationen nach §. 21 am Schluß, so wie über die Anstellung von Einzelrichtern im Departement des Kollegiums, ohne Verzug einzureichen.

II. Wegen der Uebergabe der standesherrlichen Gerichte an die betref⸗ fenden Königlichen Gerichte haben die betheiligten Königlichen Obergerichte mit den Standesherren zu kommuniziren und dabei zugleich Vorsorge zu treffen, daß, insoweit Zuschüsse aus Regierungs⸗Haupt⸗Kassen für standes⸗ herrliche Gerichte gezahlt werden, diese Zuschüͤsse nunmehr vom Zeitpunkte der Uebernahme des betreffenden standesherrlichen Gerichts ab zu der be⸗ treffenden Haupt⸗Untergerichts⸗Salarien⸗Kasse sließen.

barkeit umfassenden Fractions⸗Berechnungen auszufüllen; dagegen die Ausgabetitel an Besoldungen und an Dispositionsfonds nach dem Personalbedarf des künftigen neuen Kreis⸗ oder Stadtge⸗ richts unter genauer Beachtung der Anciennetäts⸗Verhältnisse der Beamten zu reguliren, hierbei aber die bisherigen Gehälter der bereits angestellten Beamten unverändert beizubehalten.

3) Behufs der Etats⸗Regulirung und Anweisung der Mehrausgabe für die Kreis⸗ und Stadtgerichte bedarf es der Aufstellung und Einrei⸗ chung vollständiger namentlicher Verzeichnisse,

a) der nach den Grundsätzen der mehrgedachten Verordnung unbe⸗ dingt oder unter den obwaltenden Verhältnissen zu übernehmenden Patrimonialrichter ꝛc. und Privatgerichts⸗Subaltern⸗ und Unter⸗

beamten, mit den Vorschlägen über das ihnen künftig zu gewäh⸗

rende Einfommen und mit der Angabe darüber, inwiefern das⸗ selbe durch Sportel⸗Mehreinnahmen gedeckt wird, so wie

b) aller zu versetzenden, resp. anderweit anzustellenden Königlichen Richter, Subaltern⸗ und Unterbeamten.

Außerdem ist c) sorgfältig zu prüfen und anzugeben, Amt jedem in diesen beiden Ve tten bei den neuen Gerichten anzuweisen sein wird. Die Zahl der Beamten jedes Kreis⸗ und Stadt⸗Gerichts hat das Königliche Oberlandesgericht nach dem Geschäftsumfange unter Zu⸗ grundelegung der dirserhalb nach Nummer 2 vorstehend außzustellen⸗ 8 Geschäfts⸗Uebersichten abzumessen und zu motiviren, bei seinen Vorschlägen aber überhaupt vorzugsweise auf eine durchweg tüchtige Besetzung der Gerichte Bedacht zu nehmen. Diejenigen Beamten der Ober⸗ und Unter⸗Gerichte, welche hiernach und unter Beachtung des §. 26 der gedachten Verordnung disponibel bleiben, müssen, so weit sie auf Pension oder auf Wartegeld Anspruch haben, pensionirt oder mit Wartegeld zur Disposition gestellt werden, worüber gerichtsweise abgesonderte Berichte zu erstatten sind. Wegen Ueberweisung der unbesoldeten Assessoren an die Kreis⸗ und Stadt⸗Gerichte sind ebenfalls und zwar in gerichtsweise besonders zu V erstattenden Berichten Vorschläge zu machen. Ein Etats⸗Entwurf ist auch in Betreff des Königlichen Oberlandes⸗ gerichts als künftigen Appellationsgerichts nebst den erforderlichen Ju⸗ stifikatorien einzureichen, doch beschränkt sich derselbe hinsichtlich der Einnahme auf den Titel an Zuschuß und auf die etwa vorkommende Einnahme an Emolumenten, so wie hinsichtlich der Ausgabe auf Be⸗ soldungen, Dispositionsfonds und sächliche Bedürsnisse. Die Salarien⸗Kassen der Obergerichte überlassen alle Sportel⸗Ein⸗ nahmen den betreffenden Gerichten erster Instanz, so daß für die noch zurückbleibende Kassenverwaltung mit Einschluß der Haupt⸗Untergerichts⸗ Salarien⸗Kasse vom Eintritt der Reorganisation ab, jedenfalls ein Rendant und einer der jetzt vorhandenen übrigen Kassenbeamten, wel⸗ cher zugleich die Functionen als Controlleur wahrzunehmen hat, bis auf Weiteres genügen wird. Ob und inwiefern es zweckmäßig ist, die an die Stelle der bisheri⸗ gen Königlichen Oberlandesgerichte tretenden Appellations⸗Gerichte in zwei Haupt⸗Abtheilungen zu theilen, ist zu seiner Zeit zu erwägen und demnächst darüber zu berichten.

„NII. Die Auflösung des Depositoriums des Königlichen Oberlandes⸗

gerichts ist dergestalt vorzubereiten, daß die Ueberweisung der Depositalmassen

vorerwähnten, auch die aufgehobene Privat⸗ und eximirte Gerichts⸗ b

en, welcher Platz und welches Verzeichnissen aufzuführenden Beam⸗

gericht mitgetheilt worden sind. Es bleibt demselben uͤberlassen hie das Erforderliche für die Untergerichte des Departements 1nNe ch 5 VIII. Dem Präsidium des Königlichen Oberlandesgerichts wird di vorzügliche Beschleunigung der Ausführung der vorstehenden Anordnungen empfohlen, und will der Justiz⸗Minister die angeordneten Berichte welche sofern es zur größeren Beschleunigung gereicht, entweder mehrere der bezeich⸗ neten Sehhcher L umfassen, oder auch noch mehr vereinzelt, als angeordnet ist, erstattet werden können, ungesäum binnen Wochen erwarten. I kelhp.hän läͤngstens 1 Die Aufstellung definitiver Etats für di Beri 6 G - 2 e neuen Gerichtsbehörden be⸗ hufs ihrer Vorlegung bei den zusammentretenden im L df des gegenwärtigen Jahres geschehen. Berlin, den 8. Januar 1849. v Der Justiz⸗Minister Ri 1 An sämmtliche Königliche Obergerichte. sh

Berlin, 26. Jan. Die interimistische berweist iniger Räume im Königlichen Akademiegehäude 6- 1 für Lie Königliche Gesundheits⸗Geschirr⸗Manufaktur hat zu Mißverständnissen Anlaß gegeben, zu deren Beseitigung das Folgende bemerkt wird Von der genannten Manufaktur ist bisher das von dem Königlich en Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 1““ Dienstgebäude hinter der katholischen Kirche Nr. 1 zum Verkaufs⸗ lokal und zu Niederlage⸗Räumen benutzt worden. Dasselbe hat genwärtig für die Zwecke der ersten Kammer zur Berfügung gestellt werden müssen, und es ist daher für den Geschäftsbetrieb der genann⸗ ten Manuufaktur die schleunige Beschaffung eines anderen geeigneten Lokals nöthig geworden. Hierzu hat sich in keinem anderen öffent⸗ lichen Gebäude, als in dem Königlichen Akademie⸗Gebäude, und zwar in dem von der Akademie der Künste benutzten Erdgeschossse desselben ein passender Raum ermitteln lassen. Da derselbe, wenn auch nicht ohne Schwierigkeit, disponibel zu machen war, so ist er, um die Staatskasse vor nicht unerheblichen Verlusten zu schützen, auf Veran⸗ lassung des Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten und im Ein⸗ verständnisse mit dem akademischen Senate einstweilen der Gesundheits⸗ Geschirr⸗Manufaktur überwiesen worden, Die Ueberweisung ist jedoch nur auf die Frist bis zum 1. Juli d. J. erfolgt. 3

Bundes-Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 24. Jan. (D. Z.) 157ste Sitz Jan. . Z.) b tzun der verfassunggebenden Rrichs⸗Brri g. (Schluß. Das Minderheits⸗Erachten IV.: „Das Reichs⸗Oberhaupt wird auf seche n . 89 verworfen mit 264 gegen 196 Stim⸗ men. Dann kommt der Verbesserungs⸗Vorschlag Neigebauer’s zur Nünndan gs schlag Neigebauer's zur Die Wahl des Reichs⸗Oberhauptes geschi 7, Wah 8 eschieht auf drei Jahre und wird das erstemal durch die vngienitende National⸗Versamm⸗ lung und später in gemeinschaftlicher Sitzung des Volkshauses und des Staatenhauses vorgenommen. Absolute Stimmen⸗ mehrheit ist erforderlich.“

1“