1849 / 27 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nisse zu, welche in der zeisse sesag der Reichsgewalt beigelegt n2A. nicht zugewiesen sind.“ 3 und e des Abschnittes: Reichs⸗ “¹ Tagesordnung erschöpft, worauf gegen 2 Uhr achmar⸗ düe beatige acn schleh⸗ Morgen: Berathung des Theils der Ver⸗

Frankfurt a. M., 24. Jan. (O. P. A. ) „Der unter⸗ zeichnete Bevollmächtigte für Kurhessen ist beauftragt, der Feg. schen Centralgewalt in Bezug anf die Reichsoberhauptsfrage die Er⸗ klärung abzugeben, daß Se. Königl. Hoheit der Kurfürst, von dem Bewußtsein durchdrungen, daß nur ein einiges kräftig zusammenge⸗ haltenes Deutschland den Bedürfnissen des deutschen Volkes entspreche, und daß zu diesem Zwecke die Einsetzung eines starken Reichsober⸗ hauptes erforderlich sei, keinen Anstand nehme, schon jetzt sich dahin auszusprechen, wie Allerhöchstdieselben bereit sind, in Uebereinstimmung mit Ihren Bundesgenossen zur Erreichung jenes hohen Zieles die⸗ jenigen Opfer zu bringen, welche gleichmäßig von den übrigen deut⸗ schen Regierungen, so auch von der kurhessischen, bei endgültiger Feststellung des deutschen Verfassungswerkes erheischt werden dürften. Frankfurt a. M., den 24. Jan. 1849. (gez.) Jordan.“”“)

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Hesterreich. Wien, 24. Jan. Se. Majestät der Kaiser hat mit Kabinetsschreiben vom 22sten d. M. den Minister des In⸗ nern, Grafen von Stadion, in Erwägung der traurigen Lage, in welche viele Bewohner der Haupt⸗ und Residenzstadt Wien durch die füngsten Ereignisse versetzt worden sind, angewiesen, den Gemeinde⸗ rath über die Frage zu vernehmen, in welcher Weise dieser Noth am wirksamsten und nachhaltigsten abgeholfen werden könne, und befoh⸗ len, die diesfälligen Anträge mit möglichster Beschleunigung gutacht⸗ lich vorzulegen. Zugleich hat Se. Majestät den Finanz⸗Minister angersiesen, auf Vorschüsse und Unterstützungen die erforderlichen Geld⸗ beträge bis zum Belaufe von 500,000 Fl. C. M. nach Maßgabe des Bedarfes zu verabfolgen. Diesem Befehle zufolge hat der Mi⸗ nister des Innern den Gemeinderath angewiesen, die Allerhöchsten Orts gestellte Frage sogleich in Berathung zu nehmen und die ent⸗ sprechenden Anträge zu erstatten, und gleichzeitig an den Finanz⸗ Minister sich gewendet, damit dem Gemeinderathe schon vorläufig die für den Augenblick dringend nöthigen Summen zur Verfügung ge⸗ stellt werden. 1

Die Wiener Ztg. enthält in ihrem amtlichen Theile solgenden

„Das Institut der Privat⸗Docenten ist eine Lebensbedingung der hö⸗ heren Lehr⸗Anstalten. Es kann seine Kraft und Wirksamkeit nicht entfalten, so lange die Kollegien des Professors Privilegien vor denen des Privatdo⸗ centen genießen, indem z. B. nur sie für Zulassung zu den Staatsprüfungen befähigen. Die Gleichstellung der Kollegien des Privat⸗Dotenten mit jenen des ordentlichen Professors vor dem Gesetze ist bereits angeordnet, sie ist aber nur möglich, wenn der Privat⸗Docent einen genügenden Beweis sei⸗ ner Lehrfähigkeit gegeben hat, einen Nachweis, der an anderen Universitäten unter dem Namen der Habilitation bekannt ist.

„Das Ministerium des öffentlichen Unterrichts hat die nöthigen Vor⸗ schristen für die Habilitirung provisorisch gegeben. Es fordert von dem Privat⸗Docenten der Fakultäts⸗Studien das Doktorat der Fakultät, in wel⸗ cher er lehren will; dann eine gedruckte oder geschriebene wissenschaftliche Abhandlung, oder ein größeres Werk aus dem Gebiete, über welches er zu lesen beabsichtigt; ferner ein Kolloquium mit dem Lehrkörper auf Grund dieser Abhandlung; endlich eine Probevorlesung. Das Doktorat soll die wissenschaftliche Vorbildung im Allgemeinen verbürgen, die Abhandlung aber soll beweisen, daß der Kandidat in dem Gebiete der von ihm beabsich⸗ tigten Vorträge bereits selbstständig gearbeitet hat. Das Kolloquium wird darthun, ob die Abhandlung wirklich das Werk des Kandidaten sei, und Gelegenheit zu genauerer Erforschung desselben, wo sie als nöthig erscheint, darbieten; die Probevorlesung hat die mündliche Lehrfähigkeit zu erweisen.

„Dies reicht aus, um unfähige Kandidaten fern zu halten. Es reicht auch aus, um die Vorlesungen der höheren Lehranstalten den für sie noth⸗ wendigen Charakter der Wissenschaftlichkeit zu bewahren und zu verhindern, daß sie zu belletristischen Unterhaltungen oder seichten politischen Diatriben herabsinken. Es ist aber auch das mindeste, was im Allgemeinen gefordert werden muß. Für besondere Fälle sind Ausnahmen zugestanden. Vom Doktorate kann Umgang genommen werden an Lehranstalten, welche keine wissenschaftlichen Grade ertheilen, und überall bei Männern, die bereits ei⸗ nen ausgezeichneten wissenschaftlichen Ruf genießen, oder wo ein besonderes auf andere Weise nicht leicht zu befriedigendes Bedürfniß einer Lehranstalt dafür spricht. Bei wissenschaftlichen Celebritäten fällt das Kolloquium weg; die Probevorlesung kann stets nachgesehen werden, wenn die Besähigung zum mündlichen Vortrage bereits genügend bekannt ist.

„Die Handhabung dieser Anordnungen ist den Lehrkörpern als denjeni⸗ gen Behörden anheimgegeben, welchen einstweilen unter ihren bisherigen Vorstaänden die unmittelbare Leitung der eigentlichen Studien⸗Angelegenhei⸗ ten obliegt. Sie haben auch die Befugniß, gegen Privat⸗Doecenten, welche ihre Stellung mißbrauchen wollten, disziplinarisch mit Warnung, Rüge, und in besonderen Fällen selbst mit Suspension des Rechtes zu Vorträgen, letzteres jedoch unter gleichzeitiger Anzeige an das Ministerium, vorzugehen, weil ohne diese Befugniß die Uebernahme der Verantwortlichkeit für den zustand der Lehranstalt nicht möglich wäre. Diese Verantwortlichkeit wird es hindern, daß die Lehrkörper ihr Amt nachlässig führen, daß sie es nicht in zu engherziger Weise thun, dafür kann ihre Zusammensetzung bürgen; fraft welcher alle außerordentlichen Professoren und ein nicht geringer Theil der Privat Docenten selbst ihnen angehören.

„In beiden Beziehungen aber ist auf den ernsten Willen und das Interesse der Lehrkörper für echte Wissenschaft und Charakterbildung und auf den Einfluß zu rechnen, den künftig die Stimme des gebildeten Publi⸗ lums auf alle wichtigen Vorgänge des öffentlichen Lebens nehmen wird. Uebrigens kann nicht geleugnet werden, daß auch bei dieser Angelegenheit, wie bei manchen anderen, wir uns im Stadium des Experimentirens befin⸗ den, und daß nur die Erfahrung bestimmen kann, welche weitere Schritte, und in welcher Richtung, zu machen sein werden.

„Wenn hiermit das Institut der Privat⸗Docenten an den österreichi⸗ schen hohen Schulen in einer Weise gegründet ist, welche ihm beides einen freieren Raum der Entwickelung, als irgend wo anders sichert, so ist doch nicht zu verkennen, daß ihm zugleich eine Gefahr droht, in welcher es leicht

bei seinem Entstehen gänzlich zu Grunde gehen kann. Das Wesen des

8 Prinzipe der freien Konkurrenz aller Lehrfähigen;

Io Ve 1 aat die Privat⸗Docenten nicht honoriren, weil er es nicht

I eder durch Bevorzugung Einzelner das Prinzip aufzuheben oder sich in unerschwingliche Kosten, die überdies zum großen Theile ver⸗ schwendet wären, einzulassen. Der Privat⸗Docent muß ö. b2 5. wi überall, sein Honorar vom Studierenden erhalten. Allein unsere Stuvir⸗ sind gewohnt, für den Empfang des Unterrichts weit öfter nichts zu bezahlen, ja selbst bezahlt zu werden, als dafür zu bezahlen. Viele können a an wan anders. So lange sie aber die für die Staatsprüsungen noshehendie sssoe legien bei den ordentlichen Professoren unentgeltlich hören köunnen 1 ie Privat⸗Docenten dermalen vergeblich ihre Säle , n; 8 Eintritt nur gegen ein Kollegiengeld gestatter ist; sie werden keine Scüüter und Jhe. 822 Subsistenzmittel haben. Hiermit stirbt das Juͤstitut in sei⸗ ner Geburt. 8 1

„Es wäre sehr zu wünschen, daß dieses Verhältniß von sachverständigen Männern gehörig untersucht und Mittel der Abhülfe aufgefunden würden. Einige Hülfe ergäbe sich vielleicht daraus, daß das bisherige Unterrichtsgeld aufgehoben

elben Zwecken dienen könnte, für welche bisher das Unterrichtsgeld verwen⸗ et worden ist.“

Wien, 25. Jan. Se. Mafestät der Kaiser hat mittelst Entschließung vom 19ten d. M. den Wirklichen Geheimen Rath

Öund Kämmerer

und dafür Kollegiengelder für die bisher unentgeltlichen Vor⸗ lesungen der ordentlichen Professoren eingeführt würden, deren Ertrag den⸗

Franz Grasen Colloredo⸗Wallsee zum außeror⸗

dentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am großbritani⸗ schen Hofe ernannt.

Dem Fürsten Windischgrätz ist von Seiten der Universttät der sächsischen Nation in Hermannstadt die nachfolgende Adresse zuge⸗ kommen:

„Geruhen Ew. Durchlaucht in dem Augenblicke, wo alle Völker Oester⸗ reichs dem Manne huldigend nahen, welcher die Anarchie in den Mauern Wiens erdrückt hat und von der Weisheit Sr. Maäjestät des Kaisers aus⸗ erkoren worden ist, den Frieden und die gesetzliche Ordnung in Ungarn und Siebenbürgen wieder herzustellen, auch den Ausdruck der tiessten Verehrung und Ergebenheit gnädig entgegenzunehmen, welchen die sächsische Nation in Siebenbürgen Ew. Durchlaucht darbringt. Ein einiges und mächtiges Oesterreich zu sehen, in ihm unter dem milden Scepter eines deutschen Herrscherhauses und gleichberechtigt mit allen Volksstämmen des Kaiserstaa⸗ tes der Segnungen, der freien Verfassung theilhaftig zu werden, welche Ferdinand der Gütige denselben verliehen. Das ist ihr Wunsch, ihre Sehu⸗ sucht, ihr Gebet, für diesen Zweck und für den Thron ihres Kaisers ist sie zu jedem Opfer bereit, und je deutlicher sie sich bewußt ist, in der Stellung und Montirung eines Feldjäger⸗Bataillons blos dem Drange ihrer Ge⸗ fühle und dem Rufe der Pflicht gefolgt zu sein, desto mehr fühlt sie sich durch die lobende Anerkennung geehrt, welche dieser schwache Beweis ihrer unverbrüchlichen Treue gegen das allerhöchste Kaiserhaus bei Ew. Durch⸗ laucht gefunden. Ihr Dank und ihre Segenswünsche begleiten Ew. Durch⸗ laucht auf der Bahn des Ruhmes, und sie wird stets bemüht sein, sich durch treue Anhänglichkeit an den Kaiserthron der Gnade allerhöchstseiner Majestät und des Wohlwollens der erhabenen Männer würdig zu erhalten, deren Weisheit und Heldenmuth diesen Thron schirmt und Oesterreichs Na⸗ men hoch über alle Namen erhebt. Ew. Durchlaucht gehorsamste Diener. Hermannstadt, am 20. Dezember 1848. Die Universität der sächsischen Nation in Siebenbürgen. Franz Salmen m. p, Nationsgraf. M. Fried⸗ rich Urz m. p., Notar.“

Fürst Windischgrätz hat folgende Proclamation an die unter Kommando der ungarischen Rebellenführer noch stehenden Kaiserlichen Truppen erlassen:

„Sowohl während meines Vorrückens durch Ungarn, als auch nach meinem am 5ten d. M. an der Spitze des Kaiserlichen Heeres erfolgten Eintreffen in der Hauptstadt des Landes, bin ich durch die übereinstimmen⸗ den Aussagen vieler glaubwürdiger, ihrer Pflicht getreu gebliebener Personen zu der Ueberzeugung gelangt, daß weder die a. h. Manifeste vom 3. und 16. Oktober, noch meine Proclamation vom 12. November v. J. die wiederholte Aufforderung zur Rückkehr der Kaiserlichen Truppen unter mein Kommando enthaltend den Truppen zugekommen sind, indem der revo⸗ lutionaien Partei Alles daran gelegen war, deren Bekann’ werdung durch alle ihr zu Gebote stehenden Mittel zu hintertreiben, da selbst diese Partei nicht daran zweifeln konnte, daß die stets durch treue Anhänglichkeit an das allerdurchlauchtigste Kaiserhaus ausgezeichneten Kaiserlichen Truppen dieser Aufforderung den schuldigen Gehorsam leisten und den Dienst der Rebellen verlassen würden. Ich muß daher voraussetzen, daß blos durch den terroristi⸗ schen Einfluß der an der Spitze stehenden Revolntionairs, so wie jenen der einzelnen Rebellenführer, die unter ihrem unmittelbaren Kommando stehenden Kaiserlichen Truppen zum Theile noch nicht von der wahren Sachlage die vollständige Kenntniß krlangten, und daß sie selbst jetzt noch, wo durch meine allgemein bekannte Einrückung in den Hauptstädten Ungarns jeder Zweifel beseitigt sein muß, nicht absichtlicher Treubruch, sondern blos die Besorgniß über ihr künftiges Schicksal von dem schleunigen Verlassen der revolutionairen Partei und der Rückkehr unter mein Kommando zurück⸗ hält. Um diese Besorgniß zu heben, finde ich mich veranlaßt, im Zusam⸗ menhange mit meiner Proclamation aus Ofen vom 7. Januar d. J. vor⸗ stehenden Aufruf an die Kaiserlichen Truppen zur unverzüglichen Rückkehr zu er⸗ lassen, wonach sämmtliche, wo immer hierlands, in Slavonien, dem Banate oder Siebenbürgen noch unter den Befehlen der revolutionairen Partei ste⸗ henden K. K. Truppen ohne weiteren Zeitverlust die Reihen der Rebellen zu verlassen und sich den unter meinen Befehlen operirenden Truppen an⸗ zuschließen oder bei dem nächsten Kaiserlichen Militair⸗Kommando zu stellen, die von ihnen besetzten sesten Plätze aber sogleich den Kaiserlichen Trupyen zu öffnen haben, wogegen der Mannschaft vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts General⸗Pardon zugesichert wird, so wie ich mir zugleich vorbehalte, für sämmtliche auf diese Art schleunig noch zurückkehrenden Ober⸗Offiziere, so⸗ bald sich selbe vor einer diesfälligen Untersuchungs⸗Kommission verantwortet haben werden, die allerhöchste Milde Sr. Majestät des Kaisers anzuspre⸗ chen. Hauptquartier Ofen, 12. Januar 1849. Alfred Fürst zu Windisch⸗ grätz, K. K. Feldmarschall.“

Kremsier, 23. Jan. (Allg. Oest. Ztg.) Die heutige Reichstags⸗Sitzung ward vom Präsidenten Smolka um 10½ Uhr er⸗ öffnet. Während der Ablesung des letzten Pörotokolls ersienen die Mmster Stadion, Kraus und Thinnfeld. Es wird eröffnet, daß die Deputirten Helfert und Schwarzer auf acht Tage Ugclaub erhielten, und daß Ekel und Radmilly ihr Mandat niedergclegt. Es wird der solgende Driuglichkeits⸗Antrag des Ahgeordneten Zbyszewski ab⸗ gelesen:

„In Anbetracht, daß die österreichische Armee im lombardisch⸗venetia⸗ nischen Königreiche zur Zeit der Wahlen zum konstituirenden Reichstage sich an diesen zu betheiligen nicht vermochte; in Anbetracht, daß die gesammten Offiziere und Soldaten der Armee in Italien in ihrer Eigenschaft als Staatsbürger das unbestreitbare Recht haben, ihr Wahlrecht auszuüben und daran nur durch die kriegerischen Operationen gehindert worden sind; in fernerem Anbetracht, daß die Armee in Italien eine so ansehnliche An⸗ zahl von Staatsbürgern umfaßt, daß dieselben eigene Vertreter in den konstituiren⸗ den Neichstag zu entsenden im Stande sind; in Anbetrachtendlich, daß auf dem Bo⸗ den Italiens eine bedeutende Anzahl von Beamten und anderen wahlberechtigten Staatsbürgern des hiesigen Länderkomplexes sich befinden, die ebenfalls ihr Wahlrecht auszuüben wünschen, stelle ich den Antrag eines zu erlassenden Gesetzes in folgender Fassung: 1) Die Armee in Italien, blos in ihrer Eigenschaft als ein Inbegriff von österreichischen, zu dem hier vertretenen Länderkomplere angehörenden Staatsbürgern, wählt und entsendet drei Abgeordnete in den konstituirenden Reichstag. 2) Diese Wahl gilt nur in Rücksicht auf die außerordentlichen Umstände für dieses Mal, und es dürfen aus derselben für die Zukunft keine Folgerungen und keine Ansprüche gemacht werden. 3) Die ungarischen, kroatischen und italieni schen Truppen dürsen sich bei der Wahl der Abgeordneten nicht betheiligen. 4) Die der Armee zugetheilten Beamten und sonstigen wahlberechtigten Staatsbürger haben bei den Wahlen sich ebenfalls zu betheiligen. 5) Das Ministerium habe bei Gelegenheit dieser Wahlen das provisorische Wahl⸗ gesetz vom 9. Mai v. J. auf eine mit den Armee⸗Einrichtungen bestens sich ver⸗ tragende Weise in Anwendung bringen zu lassen. 0) Eine beim Eintreffen der Herren Armee⸗Abgeordneten vorzunehmende Verlesung hat zu entscheiden, zu welchen Provinzen angehörend dieselben zu betrachten sind.“ Der An⸗ tragsteller wird, nachdem fast das ganze Haus zur Unterstützung sich erhoben, zur sogleichen Motivirung aufgefordert. Er vindizirt auf Grund der Billigkeit und Gerechtigkeit und des Wahlgesetzes vom 9. Mai 1848 jedem Soldaten mit 24 Jahren, jedem Unter⸗ und Oberoffizier und jedem sonstigen Beamten das Wahlrecht. Die bei der ungarischen Armee stehenden Truppentheile hält der Redner nicht für so bedeu⸗ tend, viele derselben haben selbst schon an der Wahl in ihrer Heimat Theil genommen, der Rest aber wird mit der Vertretung der in Italien befindli⸗ chen Brüder sich zufriedenstellen. Er widerlegt mehrere Bedenken, die sich dagegen erheben könnten, namentlich den sechswöchentlichen Aufenthalt im Wahlorte, den das Wahlgesetz fordert. Der Soldat habe auch einen festen Aufenthaltsort, nämlich 10 Monate unter Gottes freiem Himmel (Bravo!); daß bewaffnete Körper abgestimmt haben, kommt in der Geschichte Frank⸗

reichs zur Zeit des Konvents und in neuester Zeit wiederholt, bei der Ma⸗ Waenimmer vor. Auch habe die A mee freisinnige Männer genug, die als

ertreter gewählt werden könnten. Die Zahl von drei Vertretern sei an⸗ EEFenvern von 140,000 bis 150,000 Männern der italienischen Armee sbas 9 Kroaten abzuziehen, wonach noch 90,000 blieben, ve Rerls ehmüenf ,000 dann Ein Vertreter, dazu müsse aber die Zahl ni die e Lesge gerechnet, dagegen die unter 24 Jahre alten Soldaten Her unde Weiber been heees unter den 50,000 Seelen befindlichen Kin⸗ Wahl 1 rücksichtigt werden, und es werde die Parallele mit dem

Vah gesetze nicht differiren. Durch die Eintheilung der Compagnieen und

die in jeder Station bestellten Plätze⸗ oder Stadtkommanden sei vie Aus⸗

führbarkeit der Wahl nach Anordnung des Ministeriums ein Leichtes. Er fordert auf, der Armee zuzurufen: Brüder, kommt und berathet mit uns über das Heiligste. (Großer allseitiger Beifall.) Der Antrag wird sogleich dem Drucke übergeben. 3 Nun wird zur Berathung der Grundrechte übergegangen. Rieger, als Referent des Constitutions⸗Ausschusses, liest den §. 5. Er lau⸗ tet: „Das Verfahren vor dem erkennenden Gerichte in Civil⸗ und Strafsachen ist öffentlich und mündlich. Die Ausnahmen bestimmt das Gesetz. In Strafsachen gilt der Anklageprozeß. Schwurgerichte haben jedenfalls bei Verbrechen, bei politischen und Preßvergehen zu erken⸗ nen. Niemand darf wegen einer strafbaren Handlung, rücksichtlich deren er bereits durch das Geschwornengericht für nicht schuldig erklärt wurde, noch⸗ mals in Untersuchung gezogen werden.“ Der Präsident verliest nachstehende Amendements: 1) Ullepitsch: Statt der Stelle im zweiten Absatze: „Schwurgerichte haben zc.“ sei zu setzen: „Bei Verbrechen, bei politischen und Preßvergehen erfolgt die Entscheidung über die Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten durch Schwurgerichte.“ 2) Binninger: Am Schlaͤsse des Paragraphen nach „gezogen werden“ sei beizufügen: „ausgenommen den Fall der Cassation des ganzen Verfahrens.“ 3) Kudler: Zusatz zum ganzen

Paragraphen: „Es sei denn, daß der Ankläger neue Beweismittel geltend zu

machen im Stande ist und, im Falle der Abweisung der wiederholten Klage, die Leistung voller Genugthuung für den Angeklagten auf sich nimmt.“ 4) Lasser will entweder nach dem dritten Ab⸗ satze Binninger's Antrag oder nach dem Worte „Geschwornengericht”“ noch einzuschalten: „rechtskräftig“. 5) Pflug und Hasselwanter: Der ganze Paragraph habe zu lauten: „Die Gerichtsbarkeit wird durch vom Staate bestellte Richter geübt; das Verfahren vor dem erkennenden Gerichte in Civil⸗ und Strafsachen muß öffentlich und mündlich sein. Ausnahmen von der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit bestimmt das Gesetz. In Straf⸗ sachen gilt der Anklage⸗Prozeß. Schwurgerichte haben über Schuld und Nichtschuld bei allen schweren, durch das Strafgesetz näher zu bezeichnenden Ver⸗ brechen und jedenfalls bei politischen Verbrechen und Preßvergehen zu erkennen.“ Violand vertheidigt den §. 5, weil ohne Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Schwurgerichte die Freiheit der Person, welche §. 3 garantire, zur Il⸗ lusion werde. Er beantragt aber, die Jury auch auf den Anklage⸗Prozef auszudehnen, man solle der künftigen Gesetzgebung durch das Wort „er kennenden“ nichts erschweren. Dagegen solle man die Ausnahmen von Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, namentlich Ersteres im Interesse der Sitt lichkeit, gleich festsetzen, sonst würde man aus dem Gesetze laute Ausnahmen und diese zur Regel machen. Die Aufhebung des In quisitions⸗Verfahrens bedinge aber aüch, daß Niemand gegen sich selbst aussagen oder gegen Verwandte, Gatten und Schwäger Zeugniß abge ben müsse. In diesem Sinne beantrage er den entsprechenden Satz, der in dem früͤheren Entwurfe der Grundrechte enthalten gewesen, aufzunehmen Auch dürfe der Polizei⸗ und politischen Behörde nie ein Votum in Straf gerichtsbarkeit zustehen, daher sei beigusetzen: „Der Polizei steht keine Straf gerichtsbarkeit zu“. Mit dem 2ten und 3ten Absatze sei er vollkommen ein verstanden, nur beantrage er noch den Zusatz, nach dem Worte „gezogen

„noch auch wegen derselben Uebertretung zweimal abgeurtheilt“. Das Ge⸗

schworenengericht und sein Urtheil sei der Ausspruch der Gottheit. Es dürf keine Appellation dagegen und auch keine Wiederaufnahme der Untersuchung eintreten. (Beifall.) Violand's Amendements werden unterstützt. Kudler's Antrag findet auch zahlreiche Unterstützung. Die allgemeine Debatte wird in dieser Sitzung geschlossen und dann für die nächste Sitzung als Generalredner für den §. 5 Dylewski, gegen denselben Lasser gewählt. De

Präsident stellt noch über Pflug's, Binninger's und Lasser's Anträge die

Unterstützungsfrage. Sie werden ebenfalls unterstützt.

Hamburg. Hamburg, 25. Jan. (B. H.) Die konstituirende Versammtung hat ihre öffen lichen Sitzungen vorlänsig un erbrochen, um ihr. Arbeiten in den Ausschüssen und Abtheilungen desto rascher z1 sördern. Die Abtheilungen haben sich vorigen Sonnabend konstituirt Zu Präsidenten sind gewählt: in der Abtheilung IJ. Herr Senator Lutteroth, II. Herr Ulex, III. Herr Dr. Wolffson, IV. Herr Sena⸗ ter Goßler, V. Herr Dr. W. Heise, VI. Herr Dr. Versmann, VII. Herr Dr. Wille. Diese Ab heilungen berathen den Entwurf der Grundrechte, wie der Verfassungs⸗Ausschuß die deutschen Grundrechte für die hamburger Verfassung redigirt. In allen Abtheilungen, mit Ausnahme einer einzigen, ist mit überwiegender Majorität die vom Verfassungs⸗Ausschuß beseitigte allgemeine Wehrpflicht und Aufhebung der Stellvertretung wieder aufgenommen. Die auf den allgemeinen Schulunterricht und die grundeigenthümlichen und ländlichen Verhält⸗ nisse bezüglichen Artikel liegen besonderen Ausschüssen vor. In ihren Sitzungen nächsten Sonnabend oder Montag werden die Abtheilun⸗ gen wahrscheinlich die Berathung der Grundrechte schließen.

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Bremen. MNremen, 25. Iun. (Wes. Zeg.) In der gestrigen Sitzung der Bürgerschaft lag die wichtige Frage zur Ent⸗ scheidung vor, ob die Mitglieder des Senats auf Lebenszeit oder nur auf eine bestimmte Anzahl von Jahren (sieben oder zehn) ge⸗ wählt werden sollten. Die Debatte war ausgedehnt und der Be deutung des Gegenstandes angemessen; aber unzweifelhaft entschieden war dieselbe, nachdem der erste Redner für den Vorschlag der Majo⸗ rität (die Wahl auf Lebenszeit), Herr Dr. Donandt, seine Rede geen⸗ digt hatte, eine Rede, welche aus der Fülle des Gemüthes und mit dem Geiste des Staatsmannes die Frage beleuchtete und durchdrang. Es war ein selten erlebter Augenblick in unseren Bürgerschaftsver⸗ handlungen, als die Versammlung, von dem mächtigen Eindruck die⸗ ser Rede hingerissen, ihrem größesten Theile nach und sogar ohne Rücksicht auf Parteiunterschiede, sich erhob, um dem Redner ihre Hochachtung auszudrücken. Eine große Menge von Rednern beider Parteien folgte diesem ersten Vortrage, bei der Abstimmung wurde dann die Wahl auf Lebenszeit mit 177 gegen 65 Stimmen anze⸗ nommen.

Ausland.

Frankreich. National⸗Versammlung.

Sitzung vom 24. Januar. Anfang 2 Uhr. Prästdent Marrast. Laroche⸗ jacquelin macht Auostellungen gegen das Protokoll. Eben so erläutert er das gestrige Votum rücksichtlich der Inbetrachtziehung des Bil⸗ laultschen Antrages, so wie des Antrages der Bergpartei, einem Aus⸗ schuß von 80 Mitgliedern den Budgetentwurf vorzulegen. L. sagt: „Die Absicht unseres Antrags geht lediglich dahin, das Budget vorher prüfen zu lassen.“ Deslongrais theilt diese Ansicht nicht. Es scheine vielmehr, als wollten die Antragsteller das Budget selbst festsetzen; sie fürchteten, das Kabinet möchte der National⸗Versamm⸗ lung das Budget entziehen. Glais Bizoin: „Alles, was wir ver⸗

langen, besteht darin, das Budget auf der Tagesordnung zu sehen.

Hierin liegt unsere Ehre.“ Nach Erledigung dieses Budgetsstreites beginnt ein Petitionskrieg. Bugeaud, der noch nicht gesprochen, überreicht unter Gelächter des Berges cine mit 7500 Unterschriften bedeckte Petition des Departements der Unter Charente 6— - Einberufung der Legislativ⸗Versammlung. Charencay, 4 . Bizoin und mehrere andere Repräsentanten überreichen e is 8 Bittschriften, theils für, theils gegen die Nationalé⸗ Fersämnn ung. Jeder begleitet sie mit einer Rede, die bald Wi fepeve al Beifall hervorruft. Marrast: Inhalts des 8e 18 1 Bittschriften ohne Kommentar auf den, Slheerisch, ge eg Legden. (Unruhe.) Clement Thomas unterstützt diese 7 „Wol⸗ len Sie Krieg haben“, ruft er, „wohlan, wir nehmen ihn an.“ Berard: Das Petitionsrecht ist heilig. Herr Thomas selbst profitirte in anderer Lage davon sehr ausgedehnt. Mornay protestirt ebenfalls gegen Marrast's Verwahrung. Die Petitionen seien nicht an ihn, sondern an die Versammlung gerichtet. Man dürfe sie also mit einigen Worten begleiten. Lempereur giebt seine Demissioꝛ Mehre 1

die Vakanz zu ersetzen.“

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Departements erhalten hiernächst die Erlaubniß zu Ueberbesteuerung für Beschäftigung ihres Proletariats. Fould legt seinen Bericht über Restitution der 45 Centimen⸗Steuer nieder. Die Versammlung nimmt dann die Debatte über Bildung des neuen Staatsrathes wieder auf. Artikel 11: „Vor definitiver Bildung des Staatsrathes, in Gemäß⸗ heit des Art. 72 der Verfassung, bestimmt die National⸗Versammlung in ihren Abtheilungen zwei Kommissäre für jede Abtheilung, welche die Liste der Kandidaten vorschlagen. Diese Liste muß die vorge⸗ schriebene Mitgliederzahl in alphabetischer Ordnung enthalten.“ Zwi⸗ schen Brunet, Bauchart, Besnard und Tronchant entwickelt sich eine Debatte, nach welcher der Artikel fast eben so durchgeht. Artikel 12: „Die Wahl der Mitglieder kann nicht früher als drei Tage nach Veröffentlichung der Liste geschehen. In dieselbe können auch Kan⸗ didaten außerhalb obiger National⸗Versammlungs⸗Kommission aufge⸗ nommen werden.“ Ohne Debatte angenommen. Artikel 13: „Die Hälfte der Kandidaten kann bei der ersten Bildung und späteren Erneue⸗

rung zur Hälfte aus den Mitgliedern der National⸗Versammlung genommen

werden.“ Geht auch durch. Artikel 14: „Stirbt oder dankt ein Mitglied ab, so hat die National⸗Versammlung binnen Monatsfrist . Angenommen. Der dritte Abschnitt, von

den Beamten handelnd, welche dem Staatsrathe beigegeben sind

wird nun vorgenommen. Artikel 15: „Dem Staatsrath ist beizu⸗ geben: 1) ein Generalkommissarius der Republik, 2) 24 Requèten⸗

meister, 3) 2 Auditoren, 4) ein Generalsecretair, 5) ein Secretair

für die streitigen Angelegenheiten.“ Wird nach einigen Bemerkungen

angenommen. Die Artikel 16 bis 29 handeln vom Amtsverhältniß des Generalkommissarius, der Requétenmeister und der Auditoren.

Bei Artikel 19 wird die Debatte abgebrochen. Die Sitzung soll um 6 Uhr geschlossen werden, da erhebt sich nech ein Streit: ob die

Bildung der Budget⸗Kommission morgen vor der Sitzung geschehen

solle oder nicht. Hierüber wird ein geheimes Skrutinium eröffnet,

das den Schluß bis 7 Uhr verzögert. Die Kommission fiel ganz im

Sinne der linken Seite aus.

Paris, 24. Jan. Der Moniteur bringt heute die Ernennung von einigen Dutzend neuer Präfekturräthe.

8 Der Moniteur enthält jetzt auch den Bericht des Deputirten Bureaux de Pusy im Namen des Auesschusses, den die National⸗ Versammlung niedersetzte, um ein desinitives Sitzungslokal für sie zu ermitteln. Der Ausschuß trägt darauf an, im Palais Bourbon zu bleiben und nur den alten Deputirtenkammer⸗ Saal zu vergrößern. Es heißt in diesem Berichte: „Der Baurath für die Nationalgebäude hat alle Eventualitäten geprüft, welche der Bourbon⸗Palast und die Tuilerieen für die Sitzungen des gesetzgebenden Körpers böten. Er hatte hierbei vorzugsweise die Vertheidigung der Versammlung im Auge. Abgesehen von der Unmöglichkeit, den ehemaligen Konvents⸗ und jetzigen Schauspielsaal ohne enorme Kosten für das heutige Be⸗ dürfniß herzustellen; abgesehen von der Abgeschnittenheit der Tuile⸗ rieen, welche mit dem Louvre eine wahre Festung bilden: so ist doch der Umstand sehr zu berücksichtigen, daß die Tuilericen den volks⸗ reichsten Vierteln sehr nahe liegen und im Falle eines Sturmes auf die National⸗Versammlung unseren gesammten National⸗Kunstschätzen die größte Gefahr droht.“

Als Räthe des sardinischen Abgesandten für die brüsseler Kon⸗ ferenzen, die gleich nach.Ankunft des österreichischen Gesandten begin⸗ nen sollen, begleiten den Marquis Ricci die Grafen Darini und Toffeti.

Als Lherminier gestern Mittag seinen Kursus über vergleichende Gesetzgebung nach mehrjähriger Pause wieder eröffnen wollte, be⸗ gann, wie das Journal des Débats berichtet, eine widerspen⸗ stige Minorität zu zischen und zu pfeifen. Lherminier wollte fortfah⸗ ren, aber die hinteren, erhöhten Bänke stimmten die Marseillaise an, und der Tumult brach los. Vergebens trat der Universitäts⸗Admi⸗ nistrator Barthelemy in den Saal und hielt eine Rede zur Versöh⸗ nung. Indessen fruchtete dies nichts, und Herr Lherminier mußte abtreten.

In der Passage de l'Opera wird wieder viel von Ministe⸗ rial⸗Aenderungen gesprochen. Die Einen meinen, Billault und Favre, die Anderen behaupten, Thiers und Molé würden ins Kabinet tre⸗ ten. Aber weder das Eine, noch das Andere findet viel Glauben. Erst muß der Ratreausche Antrag erledigt werden. Die National⸗ Versammlung macht aber Miene, sich vorher mit dem Budget be schäftigen zu wollen, und dasselbe einer sehr heißen Debatte zu unter⸗ werfen. Bis dahin dürfte, wie man meint, Odilon Barrot jedenfalls aushalten,

Für heute Abend sind die Patrouillen verstärkt.

Morgen eröffnet Michelet seinen Geschichts⸗Kursus wieder. Der Panslavist Robert hat den seinigen schon vor längerer Zeit wie⸗ der begonnen.

Das Journal des Débats berichtet: „Morgen wird eine kirchliche Frier für die Ruhe der Seele Charles Bonaparte’'s, Vaters des Kaisers Napoleon, in der Kirche St. Leu⸗Taverny stattfinden. Bekanntlich sind die sterblichen Reste ves Vaters des Kaisers und die des Exkönigs von Holland, Vaters des Präsidenten der Republek, in dieser Kirche niedergesetzt.“

Das Petit⸗Luxembourg wird bereits zur Wohnung für den Vice⸗Präsidenten eingerichtet.

Großbritanien und Irland. London, 23. Jan. Der Globe zeigt heute an, daß es sich mit Lord Palmerston's Befinden sehr gebessert habe, und daß derselbe hoffentlich bald im Stande sein werde, seine Amtsgeschäfte im auswärtigen Departement wieder auf⸗ zunehmen.

Am Sonntag langte der Prinz von Oranien mit Gefolge von Scheveningen in Blackwall an und wurde dort vom niederländischen Gesandten empfangen.

Dr. Bowring, der neue Konsul Großbritaniens in China, ist vorgestern nach Alexandrien abgereist.

Aus Dublin wird gemeldet, daß der Staats⸗Secretair von Ir⸗ land, Somerville, von dort nach London abgereist ist, um mit der Regierung über Maßregeln zur Linderung des dringenden Nothstan⸗ des vieler Grafschaften zu berathen, welche beim Anfange der Ses⸗ sion dem Parlament vorgeschlagen werden sollen. Die wichtigste dieser Maßregeln wird eine Abänderung des Armen⸗Gesetzes in ge⸗ wissen sehr wichtigen Punkten sein. Die Nachrichten aus Irland lauten fortwährend betrübend. In der Provinz Ulster vervielfachen sich die Verbrechen, und die Brandstiftungen in den Grafschaften Down und Antrim werden häufiger. Zwei Pachter⸗Töchter trieben kürzlich drei Kerle, welche das Gehöft anzünden wollten, mit Feuerwaffen zurück und erschossen einen derselben. Bisher hat die Vermehrung der Polizei⸗ und Wachtmannschaft, so wie die Prokla⸗ mirung der betreffenden Straf⸗Akte, den Feuerlegungen noch nicht seneg können. Ueber ein Dutzend Personen sitzen schon wegen die⸗ es Verbrechens im Kerker. Auch Mordthaten kommen öfters vor, und um das Maß des Unheils voll zu machen, ist die Cholera an mehreren Orten ausgebrochen. In Dublin hieß es, daß die Regie⸗ rung wahrscheinlich die Appellation von S. O'Brien und Konsorten an das Oberhaus gestatten werde.

In Irland dauern die Brandstiftungen fort. Aus Dublin vom 21. Januar wird der Times berichtet: „Die irländischen Antifrei⸗

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handels⸗Journale zeigen ernstliche Unruhe bei der enormen Masse Getraide, welche täglich aus fremden Häsen ankommt. Eine corker Zeitung sagt, daß mehrere Millionen Quarters nur auf den 1. Fe⸗ bruar warten, um den Markt herabzudrücken, und daß diese Masse sich täglich vermehrt.“

Die Auswanderungs⸗Kommissäre zeigen an, daß sie während der nächsten Monate eine Anzahl Schiffe, welche Auswanderer zu gün⸗ stigeren Bedingungen, als bisher, aufnehmen, nach dem Cap abschik⸗ ken werden.

Nach Berichten aus New⸗NYork bis zum 10. Januar war im Kongresse viel gesprochen, von eigentlichen Geschäften aber wenig er⸗ ledigt worden. Im Senate waren Anfragen bezüglich der Gerüchte über den Aukauf von Cuba, so wie ein Vorschlag für Anlegung einer Eisenbahn von San Francisco nach dem Mississippi, ohne allen Er⸗ folg geblieben. Nicht besser war es einem Antrage auf Abschaffung der Sklaverei in der gesammten Union ergangen. Ueber die Bill, nach welcher Kalifornien als Staat in die Union zuge⸗ lassen werden soll, war ein zustimmender Komm ssions⸗Bericht erstattet worden. Die Bill, welche gewisse Erzeugnisse Kanada's unter Vorbehalt der Gegenseitigkeit, zollfrei zulassen soll, wurde am Sten abermals berathen, fand aber vielen Widerspruch, indem geltend gemacht wurde, daß der Vortheil einzig auf Seiten Kanada's sein würde. Die Bill wird in dieser Session schwerlich zur Annahme gelangen. Im Repräsentanten⸗Hause erstattete Herr Smith am den Zten Kommissions⸗Bericht über eine Bill für Einsetzung einer Terri⸗ torial⸗Regierung über Neu⸗Mexiko. Die Bill, die eine Bestimmung enthält, durch welche die Sklaverei ausgeschlossen wird, wurde dem Comzité des ganzen Hauses zur Berichterstattung überwiesen und ihr Druck anbefoblen. Am nämlichen Tage lief eine Botschaft des Präsidenten ein, welche über die in den merikanischen Häfen während des letzten Krieges erhobenen Contributionen die be⸗ gehrte Auskunft vollständig ertheilt. Der neue Postvertrag zwischen England und den Vereinigten Staaten war ratifizirt und in den newyorker Blättern veröffentlicht worden. Die Post⸗Behör⸗ den verfuhren bereits nach seinen Bestimmungen, die allgemein befrie⸗ digen. Der Schatz⸗Secretair hatte ein Rundschreiben erlassen, um bei den bestehenden Werthzöllen betrügerische Veranschlagung zu ver⸗ hüten. Zu New⸗Orleans hatte die Cholera heftig gewüthet bei Abgang der letzten Berichte aber war sie stark im Abneh⸗ men. Die Aufregung wegen des kalifornischen Goldes hatte sich bedeutend gelegt, was man dem allgemeineren Bekannt⸗ werden der mit der Goldgewinnung verknüpften Mühselig⸗ keiten und der Entbehrungen, welchen die Goldsucher durch Man⸗ gel an Lebensmitteln preisgegeben sind, zugeschrieben wird; nichts destoweniger war die Auswanderung nach Kalifornien fortwährend im Zunehmen, da die neueren Berichte in Bezug auf die Masse des dort vorhandenen Goldes fast noch günstiger laufeten, als die früheren In den newyorker Blättern wird bitter darüber geklagt, daß in Ka⸗ lifornien eine amerikanische Flotte fehle, um das Eigenthum amerika⸗ nischer Bürger zu schützen und der Ausfuhr des Goldes Beschrän⸗ kungen aufzulegen. Dieser Mangel sei Schuld, daß, wie aus Ma⸗ zatlan berichtet werde, bis zum 1. Dezember schon 400,000 Dollars in Goldstaub aus Kalifornien auf englischen Regierungs⸗Dampf⸗ schiffen zu Panama und Valparaiso angelangt seien, während doch von Rechts wegen jede Unze dieses Goldes den Vereinigten Staaten gehöre. Millionen würden auf solche Art von britischen Spekulan⸗ ten und fremden Schatzgräbern weggeführt werden. 8 Aus Malta wird über arge Erzesse berichtet, welche am 1. und 2. Januar zu La Valette von Soldaten verübt wurden, die, mit Polizeimännern in Streit gerathen, über diese, so wie über die Bür⸗ ger, herfielen, und wiederholt ein ernstes Handgemenge veranlaßten wobei es auf beiden Seiten eine Anzahl Verwundeter gab. Nur mit Mühe kfonnte der Oberst am zweiten Tage die widerspenstigen durch die übrige Mannschaft nach den Kasernen bringen assen. Nach Berichten aus Sierra Leone vom 26. Dezember halten Kreuzer wieder eine Anzahl Sklavenschiffe aufge⸗ bracht.

Die Times hat Nachrichten aus Alexandrien. Der neue Transit⸗Direktor bemühte sich zur Bequemlichkeit der nach Indien Reisenden viele neue Vorkehrungen zu treffen. Der Transit dieser Reisenden bringt der ägyptischen Regierung viel ein.

Die Morning Chroniele behauptet, Lord Palmerston's Po⸗ litik gegen Rosas bezwecke, Brasilien zu einem Handelsvertrage zu zwingen, wogegen Brasilien sich aus guten Gründen sträube, indem es durch Unterdückung des Sklavenhandels seine Interessen zu sehr gefährdet sehe.

. Vorgestern früh ist ein Theil der Shakespeareklippe bei⸗ Dover, klassisch als die Stelle, wo sich nach dem Dichter des Lear der blinde Gloucester herabstürzen wollte, eingesunken.

Dänemark. Kopenhagen, 22. Jan. In ihrer vorgestrigen Abendsitzung genehmigte die Reichsversammlung die von den poli⸗ tischen und persönlichen Widersachern des März⸗Ministeriums und nomentlich Tscherning's hart angefochtene Verordnung vom 23. Sep⸗ tember 1848 in Betreff der Ausschreibung von 1000 Mann der bis⸗ her wehrpflichtsfrei gewesenen Klassen, jedoch mit der Modification, daß diejenigen, welche sich vor dem 1. Januar d. J. verheirathet haben, vom Dienste frei sein sollen. Diese Modification wurde mit 87 gegen 54 Stimmen angenommen. Der ganze §. 5 des Wehr⸗ pflicht Gesetzentwurfs, wozu die Verordnung vom 23. Sept. gehört wurde mit 113 Stimmen gegen 12 angenommen. b

Eine Königliche Resolution vom 16ten bestimmt, daß die jüngste Klasse der Landkadetten⸗Akademie mit dem 1. November d. J. auf⸗ hören soll. 8

Ein durch das Höchste⸗Gericht bestätigtes Urtheil der Polizei beschränkt den fremden Handlungsreisenden die ihnen durch einen Zu⸗ lassungsschein von 80 Rbthlr. zustehende Freiheit, Waaren en gros in den Städten feilzubieten und abzusetzen, auf die „einfache Auf nahme von Aufträgen zur Lieferung von Waaren en gros nach vor⸗ gezeigten Proben.“ Ein Lager zum Ausverkauf darf nicht gehalten werden, sondern wird konfiszirt.

Italien. Rom, 15. Jan. (Franz. Bl.) Die Regierung setzt so eben einen Wohlfahrts⸗Ausschuß ein, der Jeden, welcher es wage, dem Zusammentritt der konstituirenden Nateonal Versammlung entgegenzuarbeiten, als Vaterlandsverräther richten soll. Wie es heißt, hat dieses Revolutionstribunal in der Entdeckung eines Planes seinen Grund, welcher die Wiederherstellung der weltlichen Macht des Papstes zum Zweck hatte. 1

Neagpel, 14. Jan. (Franz. Bl.) Bei Capua zieht die Re⸗ gierung Truppen zusammen.

San Marino, 23. Dez. (D. A. Z.) Ein Erlaß der aus den Volfstribunen und den zwei Konsuln bestehenden Natio⸗ nal⸗Versammlung, datirt „vom 3. Nivose 1848 (23. Dez.) und un- serer republikanischen Aera von San Marino im Jahre 1558“, ent⸗ hält folgende Bestimmungen: „Anstatt des herkömmlichen wird der französische republikanische Kalender vom 23. November 1798 einge⸗ führt, mit Vorhehalt der Akte und Feierlichkeiten der heiligen recht⸗

8 gläubigen Religion. Die Regierung bietet allen Fremden jealich Glaubensbekenntnisses Schutz und 1c. Zuflucht. Värger 8 Mattei, Quästor des Staatsschatzes, begiebt sich nach der ewigen Stadt (Rom), um den Freistaat im Circolo Romano zu vertreten gemeinschaftlich mit Bürger Alessandro Savorelli, Botschafter von San Marino bei dem römischen Parlament und Versassungsrath, und bietet 200 bewaffnete Männer an, unter dem Titel, titanische Kohorte“, zur Vertheidigung der italienischen Unabhängigkeit. 8

1b Spanien. Madrid, 18. Jan. Gestern traf hier die amt⸗ liche Nachricht ein, daß am 14ten verschiedene karlistische Corps, deren Gesammtstärke man auf 500 Mann angiebt, theils bei Irun, theils bei Vera von Frankreich aus in Guipuzcoa und Navarra eingedrun⸗ gen sind. Nach einigen Berichten betrüge die Anzahl dieser bewaff⸗ neten Karlisten über tausend Mann und Elio stände an ihrer Spitze. Man glaubt, daß dieses Unternehmen mit Cabrera verabredet wor⸗ den wäre, in der Absicht, einen Theil der ihm in Catalonien gegen⸗ überstehenden Truppen (72,000 Mann) von dort abzuziehen. Ca⸗ brera selbst hat zu gleicher Zeit einige hundert Mann nach Ober⸗ Aragonien entsandt, um auch dort den Aufstand zu verbreiten und den Eindringlingen in Navarra die Hand zu reichen. Gegen letztere 71 e8 g6 in ö Provinzen befindlichen Truppen auf⸗ gebrochen, und es scheint in der onn ine L“ er Nähe von Irun zu einem Gefechte Die französischen Gränzbehörden haben diesem Unternehmen durchaus nichts in den Weg gelegt. Das ministerielle Blatt la Espa ma beschwert sich heute bitter über diese seit der Ernennung des Präsidenten der benachbarten Republik angeblich eingetretene Ver⸗ stimmung des französischen Kabinets, und stellt eine Vergleichung zwi⸗ schen dem General Cavaignac und dem neuen Präsidenten Louis Napoleon an, welche sehr zum Nachtheile des Letzteren ausfällt. Das Blatt richtet an die französtsche Regierung die Frage, ob sie es W be; spanische Kabinet französischen Ausgewan⸗ erten gestatte, an der Pyrenäen⸗Gränze feindliche die Republik 8 ö.“ vüsgkezge gse

Bekanntmachung.

Nach Anordnung Sr. Excellenz des Herrn einisters für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten soll der Anfang der Lehrgänge auf der Königlichen Allgemeinen Bauschule, welcher der Bekannt⸗ machung vom 8. September 1831 gemäß bisher am 1. April jeden Jahres stattgefunden hat, auf den 1. Oktober verlegt werden und diese Aenderung hinsichtlich des ersten Lehrganges (für Land⸗ und Wege⸗Baumeister) schon im laufenden Jahre eintreten.

Hiernach werden im bevorstehenden Sommer die sonst für das erste Semester dieses Lehrganges bestimmten Vorlesungen ausfallen und zum Theil durch anderen, zum Theil durch ausgedehnteren Zeichnen⸗ Unterricht ersetzt werden, und es wird folgender Unterrichts⸗Plan in Ausführung kommen:

1) Professor Dr. Schubarth.

a) Repetition der vorjährigen Vorlesung über Physik, wö⸗ chentlich 1 1 Stunden. b) Vorbereitung auf künftige Vorlesungen über diese Wissenschaft, wöchentlich 16161“ 2) Professor Dr. Ringleb. a) Repet⸗tion der vorjährigen Vorlesungen, besonders über Steinschnitt, wöchentlich 2 Stuuden. b) Arithmetik, Algebra, Geometrie, ebene und sphärische Trigonometrie, Feldertheilungslehre, Feldmessen und Nivelliren; gegen den Schluß Uebungen im Gebrauche der Instrumente für künftige Feldmesser und Baumeister, wöchent⸗ lich ö 3) Hof⸗Bau⸗Inspektor von Arnim. Zeichnen von Bau⸗Constructionen 4) Professor W. Stier.

a) Vollendung des im vorigen Jahre nicht ganz durchgeführ⸗ ten Vortrages über Geschichte der Baukunst und Gebäude⸗ Gattungen in Beziehung auf die Römer, wöchentlich

6 Stunden.

6 Stunden.

2) Architektur⸗Zeichnen 5) Proͤfessor Böttcher. Ornamenten⸗ und Linear⸗Zeichnen wöchentlich 4 6) Professor Biermann. Sa Landschaftszeichnen wöchentlich ...... 6 Inländer, welche der Abänderung des Lehrplans ungeachtet

zum 1. April d. J. in die Bauschule treten wollen, haben sich vor dem

19 März bei dem Unterzeichneten schriftlich zu melden, und zwar unter Einsendung ihres vorschriftsmäßigen Schulzeugnisses (Verord⸗ nung vom 8. September 1831) und, insofern sie sich nicht auf den Besuch der Vorlesung unter 2b. und des Zeichnen⸗ Unterrichts be⸗ schränken wollen, ihres Feldmesser⸗Prüfungs⸗ und des Bewährungs⸗ Zeugnisses.

„Letzteres muß von der Königlichen Ober⸗Bau⸗Deputation als genügend auch für die Zulassung zu den späteren architektonischen Prüfungen anerkannt sein, und ist deshalb wenigstens drei Wochen vor dem 15. März bei dieser Behörde einzureichen.

Ausländer, welche auf künftige Anstellung im Königlich Preußischen Staatsdienste nicht Anspruch machen, bedürfen der ge⸗ dachten Zeugnisse nicht, können aber nur soweit berücksichtigt werden als der Raum ihre Aufnahme gestattet und sie in der Aufnahme⸗ Prüfung nach §. 8 der Vorschriften bestehen.

Uebrigens wird bemerft, daß künftig praktische Beschäftigung bei einem Baumeister der Aufnahme in die Bauschule wird vorangehen müssen. Den Baukunst⸗Beflissenen, welche ihre Studien auf dieser Anstalt am 1. April d. J. zu beginnen beabsichtigten, wird daher überlassen, diese Absicht nach dem oben angegebenen Lehrplane aus⸗ zuführen oder das Sommer⸗Halbjahr zur Praxis zu benutzen, welche nach bald zu erwartender transitorischer Bestimmung sonst später nachzuholen sein würde.

Sämmtliche Vorschriften vom 8. September 1831 sind bei dem Gehrimen Secretair Röhl im Gebäude der Bauschule zu haben.

Berlin, den 26. Januar 1849.

Der Ober⸗Baudirektor Schmid.

Metecorologische Beobachtungen.

Abends V

1849. 26. Jan.

Morgens Nachmittags Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Ubr.

10 Ubr. Beobachtung.

Luftdruck

Luftwärme

Thaupunkt. Dunstsättigung.

Wetter regnig. Wmd. .. W. Wolkenzug.... 333,58“ Par..

. 333,130Par. 333,27/Par. Quellwärme 211 Rh. + 6,70° n. + 4,4 ° h. Plaszwärme 1,0° h. + 5,2“ R. 0,1° h. Bodenwärme 87 pcCt. 65 pct. Ausdünstung trüb. palbheiter. [Niederschlag 0,409 Rh. W. NW. Wurmewechsel + 6,8 —2 + 1,8°* + 2,5˙ n. 75 pCti. W.

W. Tagesmittel: 5,7 ° n..