von einigen Anwesenden auf der in . auf der Fr. allgemeinen Gallerie. Der Präsident droht, die
Gallerieen räumen zu lassen.) Ich bin, fährt der Redner fort, auf das Mißfallen von einer gewissen Seite her 19 188 bier spricht, muß für jede seiner 1 1 sachen 88 nicht, Damit stimmt jeder redliche Mann „ nur der Bedien ensch 2 8 überein.é“ Staatsminister Georgi äußert hierauf, die rklã ing, nicht binter dem Rücken des Ministers sprechen zu wollen, Ugt ffei männliche und ehrenhafte gewesen, ob aber das bae gefolg sei, damit übereinstimme, müsse er dem Urtheile des Volks überlassen. Uebrigens werde der Minister die Antwort nicht schuldig bleiben. Die Kammer beschließt G gegen 9 Stimmen, bei dem Tzschir⸗ nerschen Zusatzantrage zu beharren. 1 ö Abg. Riedel über den Differenzpunkt nsichtlich seines Antrages auf Niederschlagung der gegen Jagdver⸗ V gehen eingeleiteten Untersuchungen. Die erste Kammer hatte be-⸗ schlossen, daß die in geschlossenen Räumen oder wiederholt verübten Jagdvergehen der Amnestie nicht theilhaftig würden. Die zweite Kommer tritt diesem Beschluß einstimmig bei. Schließlich mot virt Abg. Benseler seinen Antrag auf Niedersetzung einer außerordent⸗ zen Deputation, welche sich mit den Mängeln und Gebrechen des Bergwesens bekannt machen und Vorschläge zur Abhülfe beibringen olle. Der Antragsteller hebt unter Anderem hervor, daß die Berg⸗ arbeiter unter einer Tyrannei der niederen Beamten lebten und daß hr Lohn zu gering sei. Abg. Spitzner hat formelle Bedenken gegen den Antrag und fürchtet zugleich die dargus folgenden Kon⸗ equenzen. Die Abgg. Benseler, Schaffrath, Tzschirner, Wagner und Bertling widerlegen die Ansicht des Abg. Spitzner. Abg. Klette will hierbei auch der Arbeiter in den Kohlenbergwerken gedacht wissen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Auf Vorschlag des Staats⸗Ministers Georgi wird die zu wählende Deputation auch ie neue Bergordnung begutachten.
Oldenburg. Oldenburg, 30. Jan. (Wes. Z.) Die Erklärung des Ministeriums über das, was ihm als staatsgrundge⸗ etzliche Bestimmung über die Civilliste und Domainen angemessen scheine, nach beiden Seiten hin, ist erfolgt. Die hauptsächlichen Punkte sind folgende: §. 1. Dem Großherzoge verbleiben die
blösser und deren Pertinentien, nebst den bisher unter der Hofver⸗ waltung gestandenen und den sonstigen Grundstücken und Natural⸗ bezügen. §. 2. Von dem gesammten, bisher von den Staatsbehör⸗ en verwalteten Dominialbestande werden zur Sustentation des Groß⸗ herzoglichen Hauses Grundstücke ausgeschieden zum Pachtwerthe von 85,000 Rthlr. und für Krongut der jetzt regierenden fürstlichen Familie [Art. 9 (künftig 8) des Staatsgrundgesetzes] erklärt, in dessen Besitz der jedesmalige regierende Großherzog sich befindet. 5. 12. Der Großherzog übernimmt auf die zur Sustentation des broßherzoglichen Hauses vorbehaltenen Mittel: Die Kosten der Hofhaltung; die Dotation des volljährigen Erbgroßherzogs, welche ie weniger als jährlich 13,500 Rthlr. betragen soll; sämmtliche Apa⸗ agen der Mitglieder der regierenden fürstlichen Familie; die jetzigen und künftigen Pensionen der zum Hofe gehörigen Personen und ihrer Angehörigen; die Gemeinde⸗Abgaben und Lasten, welche über Grund ind Boden vertheilt werden, vorbehaltlich der Ausnahme im Art. 57 (künftig Art. 62) des Staats⸗Grundgesetzes; die durch die Verwal⸗ tung des Kronguts erwachsenden Kosten. Die Gebühren und Kosten ür Hebung der Einkünfte des Kronguts bleiben zu Lasten der Staats⸗ kasse; auch wird von demselben kein Beitrag zu dem Aufwande ge⸗ leistet, den die Staats⸗Finanzbehörde und ihre Offizianten erfordern. §. 13. Staatslasten, Steuern und Abgaben, welche an den Staat zu eisten sind, können die zur Sustentation des Großherzoglichen Hau⸗ ses bestimmten Mittel nicht unterworfen werden u. s. w.
Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 31. Jan. (Alt. M.) ie von der Landes⸗Versammlung beschlossene (und bereits erwähnte) ldresse an den Reichsverweser lautet:
Durchlauchtigster Erzherzog⸗Reichsverweser!
Regierungs⸗Tribüne und Bravoruf
Mit Vertrauen blickt das schleswig⸗holsteinsche Volk auf die Regierung Ew. Kaiserl. Hoheit, in deren Hand die Unterhandlung und Abschließung ines Friedens mit Dänemark gelegt ist, durch welchen die staatsrechtliche Stellung der Herzogthümer definitiv geregelt und festgestellt werden soll. In jüngster Zeit aber ist zur öffentlichen Kenntniß, die freilich nicht offi⸗ zielle, aber gewiß glaubwürdige Nachricht gekommen, daß von der vermit⸗ telnden Macht der Vorschlag gemacht sei, als Grundlage der Friedensun⸗ terhandlungen die Trennung des Herzogthums Schleswig von Holstein und die Konstituirnung Schleswigs als eines besonderen in einer gewissen Selbst ständigkeit zwischen Deutschland und Dänemark stehenden Staates aufzu⸗ ellen. Diese Nachricht hat das ganze Land mit der größten Unruhe und orge erfüllt. Zahlreiche Eingaben aus allen Theilen der Herzogthümer, die theils unmittelbar an Ew. Kaiserl. Hoheit und an die hohe deutsche National⸗Versammlung eingesandt, theils an uns gelangt sind, bezeugen es, in wie hohem Grade ein solcher Vorschlag das ganze Land in seinem Rechts⸗ bewußtsein und in seinen heiligsten Interessen verletzt. Die Landesversamm⸗ ung, als das zur Vertretung des schleswig⸗holsteinischen Volkes zunächst berufene Organ, würde ihrer Pflicht uneingedenk sein, wenn sie in diesem bedeutungsvollen Augenblicke es unterlassen wollte, vor Ew. Kaiserl. Hoheit die Gründe geltend zu machen, welche die Abschließung eines Friedens auf der angegebenen Basis als unmöglich erscheinen lassen. Wir glauben uns einer umfassenden Erörterung des Rechtes der Her⸗ zogthümer auf unzertrennliche Verbindung an diesem Orte enthalten zu önnen. Wie viel auch immer über die Bedeutung unserer alten Landes⸗ rechte gestritten sein mag, stets und unter allen Umständen ist sowohl von unseren Landesherren, als auch von den höchsten Gewalten Deutschlands als eines der hauptsächlichsten Grundrechte der Herzogthümer ihre Unzer⸗ rennlichkeik anerkannt. Alle Regenten aus dem oldenburgischen Hause, von em Begründer der Dynastie Christian I. bis auf die Gegenwart, haben elobt, die Verbindung Schleswigs mit Holstein aufrecht erhalten zu wol⸗ len. Die dentsche Bundesversammlung hat bereits durch ihren Beschluß om 17. September 1846 angedeutet, daß Deutschland Holsteins Recht auf iese Verbindung schützen müsse. Preußens hochherziger König hat in sei⸗ m Schreiben vom 24. März v. J. es ausgesprochen, daß die Herzog⸗ ümer Schleswig⸗Holstein selbstständige, fest mit einander verbundene Staa⸗ ten sind. Er hat damit diejenigen Grundsätze anerkannt und zu vertheidi⸗ gen üͤbernommen, die in dem Bewußtsein unseres Volkes als die sicherste Grundlage des Staatsrechts der Herzogthümer leben. Als im März vo⸗ rigen Jahrcs von Dänemark aus ein Angriff auf die Selbstständigkeit Schleswigs und auf dessen Verbindun it Holstei h fi 6,9. Schle⸗ g mit Holstein gemacht wurde, hat Deutschland seine Verpflichtung zur Bundeshülfe begründet den, nich sowohl in dem Rechte Schleswigs auf Selbstständigten e. 898 Rechte des Bund volstein au igkeit, als Lielmehr in dem — Buͤn esstaats Holstein auf unauflösliche Verbind - Schleswig. Dies ist in wiederholten Beschlüssen der deutschen B 6 9e 988 sammlung ausgesprochen. Und nun, nachdem die dänischen “ “ den Herzogthümern vertrieben sind, sollte ein Kampf, der von 8 aufgenommen ist, zur Abwehr eines ungerechten Angriffes auf he- dung der Herzogthümer beendet werden mit der Trennung der en g;- denen Lande? Wir wüßten nicht, daß der bisherige Gang des Kiie 8 7- Eingehen auf solche Bedingung rechtfertigen könnte. 1 1“ Nicht minder als dem Rechte, widerspricht ein solcher Vorschlag dem gesammten politischen Bewußtsein und dem einmüthigen festen Willen des schleswig⸗holsteinischen Volkes. Seit Jahrhunderten haben beide Herzog⸗ thümer treu zu einander gestanden in guten wie in bösen Tagen. Jeder Schleswiger sieht in Holstein, jeder Holsteiner in Schleswig seine Heimat. Eine Trennung würde beide Lande auf das empfindlichste in allen ihren geistigen und materiellen Interessen verletzen. 1 Die Herzogthümer haben, um nur Einiges hervorzuheben, eine ge⸗ meinsame Universttät, gemeinsame Rechtspflege, gemeinsame Verwaltung, ein gemeinsames Zoll⸗ und Geldsystem. Von Dänemark trennt ste in allen
“
diesen Verhältnissen die größte Verschiedenheit. Wie die ganze Bildung der Schleswiger nicht minder als der Holsteiner eine deutsche ist, so weisen alle Beziehungen des Verkehrs die Bewohner beider Herzogthümer nach dem Suͤden. Durch die Jahrhundert lange Gewohnheit des Beisammenseins sind alle geistigen, politischen und materiellen Verhältnisse beider Herzog⸗ thümer so in einander verwachsen, daß eine Trennung des einen Landes von dem anderen dasselbe bedeutet, wie wenn man einen lebendigen Körper zerschneiden wollte. Als im vorigen Frühjahr den Holsteinern eine Erfüllung aller ihrer Wünsche und Forderungen ohne Kampf ge⸗ boten wurde, um den Preis ihrer Verbindung mit Schles wig, dachte kein Holsteiner daran, seine schleswigschen Brüder im Stiche zu las⸗ sen und durch Verleugnung der alten Holstentreue sich eine unehrenhafte Freiheit zu gewinnen. Der Angriff auf die Verbindung der Herzogthümer war die letzte Ursache ihrer Erhebung. Wie sollten wir jetzt, nachdem wir einmal die Segnungen einer durch keine fremdartigen Einwirkungen gestör⸗ ten und verkümmerten gemeinsamen Selbstständigkeit genossen, nachdem wir dieselbe durch ein Staatsgrundgesetz, das im Volke bereits Wurzel gefaßt hat, befestigt haben, es ruhig geschehen lassen, daß ein Frieden abgeschlossen werde, der uns den Preis unseres Kampfes nimmt und uns gerade in die⸗ jenige Lage bringt, die wir durch den Krieg mit Dänemark verhindern woll⸗ ten! Gewiß, dies wird nimmermehr geschehen. — Wir hegen das Vertrauen zu Ew. Kaiserlichen Hoheit, daß Ihre Regierung nie auf eine solche Grund⸗ lage bei den Friedensunterhandlungen eingehen wird. Auch wir fühlen zu⸗ gleich uns gedrungen, unsere gewissenhafte Ueberzeugung auszusprechen, daß ein auf der angegebenen Basis beruhender Friede, falls er wirklich abge⸗ schlossen werden sollte, an seiner Unausführbarkeit würde scheitern müssen.
Der Abschluß eines solchen Friedens würde in den Herzogthümern dieselbe Wirkung hervorrufen, wie das Patent, durch welches im März v. J. Schleswig in Dänemark einverleibt werden sollte. Kein ehrenhafter Mann würde sich in den Herzogthümern finden, der zur Ausführung eines solchen Friedens die Hand zu bieten geneigt wäre. Gewiß hängt Niemand treuer am deutschen Reich, als unser Land. Schleswig⸗Holstein ist innig durchdrungen von dem Bewußtsein, wie viel es der raschen und kräftigen Bundeshülfe Deutschlands verdankt. Bei wiederholten Gelegenheiten haben wir es bewiesen, daß wir stets bereit sind, den Anordnungen und Wünschen der Centralgewalt unter den schwierigsten Umständen zu folgen. Aber die verhängnißvolle Lage der Verhältnisse zwingt uns, es auszusprechen, daß eine Trennung Schleswigs von Holstein nicht erzwungen werden kann, es sei denn, daß das Reich entschlossen wäre, seine Waffen gegen die Her⸗ zogthümer zu richten.
Sollte gleichwohl geschehen, was wir für unmöglich halten, sollte Schleswig in einer wie auch immer modifizirten Selbstständigkeit, getrennt von Holstein hingestellt werden, der Kampf wäre dadurch nicht entschieden; die Entscheidung wäre nur verschoben. Es würde dadurch ein völlig un⸗ haltbarer Zustand eintreten. Eine wirkliche Selbstständigkeit Schleswigs wird stets eine Unmöglichkeit sein. Das kleine zwischen Dänemark und Deutschland in scheinbarer Unabhängigkeit hingestellte, mit Dänemark und mit Holstein durch Personal⸗Union verbundene Herzogthum wird unaufhör⸗ lich ein Anlaß des Haderszwischen beiden Nationen bleiben. Dänemark will nur deshalb die Verbindung der Herzogthümer nicht zugestehen, weil es das isolirte Schleswig leichter sich einverleiben zu können hofft. Die Selbstständigkeit Schles⸗ wigs, mit welchen Garanticen man sie auch umgeben mag, würde von Anfang an nur eine scheinbare sein. Die unablässigen Uebergriffe Dänemarks, de⸗ ren Andenken uns lange noch in trauriger Erinnerung bleiben wird, werden sofort von neuem beginnen, die Dänen werden nicht ruhen, so lange sie hoffen können, die Gränze ihres Staates bis an die Eider auszudehnen. Die alte nationale Abneigung zwischen den Dänen und Schleswigern, durch die neuesten Ereignisse zum Nationalhaß gesteigert, wird immer von neuem angefacht werden. Bei jeder neuen Gelegenheit wird die alte Sympathie der Holsteiner für die Schleswiger stärker erwachen. Diese unaufhörlichen Reibungen werden endlich nothwendig zu neuen Kriegen führen, und nach⸗ dem Schleswig durch seine unnatürliche Zwitterstellung vielleicht innerlich zerrüttet sein wird, wird endlich doch sein Schicksal durch Hinstellung eines klaren Verhältnisses, durch definitiven Anschluß entweder an den Süden oder an den Norden entschieden werden müssen.
Dies ist die Aussicht, die uns die Herstellung eines selbstständigen Schleswigs eröffnet. Es wird genügen, hier nur kurz hinzuweisen auf die eigenen großen Interessen Deutschlands, die eine Abtrennung Schleswigs dringend widerrathen. Wir erinnern nur an die maritime Bedeutung sei⸗ ner Häfen; an die Werthlosigkeit, zu der einer der besten deutschen Kriegs⸗ häfen, der Kieler Hafen, herabsinken würde, wenn seine Westseite dem so⸗ genannten selbstständigen Schleswig angehörte; an die bloßgestellte Lage der wichtigen Festung Rendsburg, wenn unmittelbar vor ihren Thoren die Gränze des deutschen Gebiets wäre; an die Wichtigkeit des die Ostsee mit der Nordsee verbindenden schleswig-holsteinischen Kanals, der größtentheils die Gränze beider Herzogthümer bildet und zum Theil selbst holsteinisches Gebiet durchschneidet. Die Weisheit der Reichsregierung wird alle diese und ähnliche Gründe bereits vollständig gewürdigt haben.
Aus allen entwickelten Gründen wird, wie wir zuversichtlich erwarten, die rechtliche und politische Unmöglichkeit eines Friedens hervorgehen, der nicht auf der Anerkennung der unauflöslichen Verbindung der Herzogthü⸗ mer beruht. Wir können es nicht unterlassen, die in wiederholten Anträgen der früheren Vertreter der Herzogthümer entwickelte Ueberzeugung von neuem auszusprechen, daß die Aufnahme Schleswigs in den deutschen Reichsver⸗ band die sicherste Gewähr der dauernden Verbindung und Selbstständigkeit der Herzogthümer sein würde. Auch die dentsche Bundesversammlung hat in ihrem Beschluß vom 12. April v. J. ausgesprochen, daß „nach ihrer Ueberzeugung die sicherste Garantie der Union Schleswigs mit Holstein durch den Eintritt Schleswigs in den deutschen Bund erlangt werden würde.“ Es kommt hinzu, daß gegenwärtig, wenn die Artikel 2 und 3 der deutschen Reichs⸗Verfassung auch in zweiter Lesung von der deutschen National⸗Versammlung angenommen werden sollten, ein anderes Mittel zur Erhaltung der grundgesetzlichen Verbindung der Herzogthümer nicht ge⸗ funden werden kann. Denn daß an den einzigen außerdem noch möglichen Ausweg, an eine Lockerung des Verhältnisses, in welchem Holstein zum deutschen Reiche stets gestanden hat, nie und unter keinen Umständen ge⸗ dacht werden darf, das wird nicht erst einer besonderen Versicherung von unserer Seite bedürfen. Wir können deshalb jetzt um so sicherer hoffen, daß die Auf⸗ nahme Schleswigs in den deutschen Reichsverband durch den zFrieden werde erreicht werden, weil im entgegengesetzten Falle die deutsche Reichs⸗Ver⸗ sammlung selbst durch ihre Beschlüsse das Herzogthum Holstein jeder Mög⸗ lichkeit beraubt haben wuͤrde, sein Recht auf die Verbindung mit Schleswig zu behaupten.
Im Vorstehenden hat die Landes⸗Versammlung, eingedenk ihrer Pflich⸗ ten, Ew. Kaiserlichen Hoheit die hauptsächlichsten Gründe, welche gegen jede Trennung der Herzogthümer sprechen, ehrfurchtsvoll vorgetragen. Wir dürfen nicht schließen, ohne die Versicherung hinzuzufügen, daß wir, so weit an uns liegt, bereit sein werden, die Anbahnung eines billigen und annehmbaren Friedens nach Kräften zu erleichtern, und daß wir hierbei der Zustim⸗ mung des Landes versichert sind. Zugleich aber können wir die Versiche⸗ rung erneuern, daß, falls ein annehmbarer Friede in nächster Zukunft nicht sollte herbeigeführt werden können, das Land durch die That beweisen wird, daß es bereit ist, mit den größten Opfern und Anstzengungen sich für die Erneuerung des Krieges zu rüsten.
Wir schließen mit der eben so dringenden als ehrfurchtsvollen Bitte, daß Ew. Kaiserliche Hoheit nur eine solche Grundlage der Friedensunter⸗ handlungen, welche mit der unauflöslichen Verbindung der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein vereinbar ist, annehmen wollen.
Das (bereits erwähnte) Schreiben der Landes⸗Versammlung an die gemeinsame Regierung lautet:
„Die Landes⸗Versammlung hat durch die zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ kommenen und, wie es scheint, glaubwürdigen Nachrichten über eine von England vorgeschlagene Basis des Friedens mit Dänemark, nach welcher Schleswig von Holstein getrennt und in einer gewissen nicht näher modiftzir⸗ ten Selbstständigkeit zwischen Dänemark und Deutschland hingestellt werden sollte, sich veranlaßt gesehen, die Lage des Landes in sorgfältige Erwägung sacnechaena Um, so viel an ihr liegt, zur Abwehr eines so überaus ge⸗ das abschrifttich 8 sbeizutragen, hat die Landes⸗Versammlung beschlossen, berzog⸗Reichsvermeser ende Schreiben an Se. Kaiserliche Hoheit den Erz- meinsome Re 5 ser zu erlassen. Indem wir nicht unterlassen, die ge⸗
gierung von diesem Beschlusse in Kenniniß zu setzen, sehen wir
uns v j 2 ö noch solgende weitere Betrachtungen und Anträge hinzu⸗
„Es ist in Anregung gekommen, ob nicht die Theilnahme eines beson⸗
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deren Bevollmächtigten der Herzogthümer an den obschwebenden Friedens⸗ Unterhandlungen wünschenswerth und erreichbar sei. Die Landes⸗Versamm⸗ lung ist der Ansicht, daß es sowohl für den günstigen Fortgang und Erfolg der Unterhandlungen, als auch für die Befestigung des Vertrauens in den Herzogthümern von dem vortheilhaftesten Einfluß sein würde, wenn ein durch das allgemeine Vertrauen des Landes ausgezeich⸗ neter und mit einer vollkommenen Kenntniß aller besonderen in Betracht kommenden Verhältnisse ausgerüsteter Mann als diesseitiger Bevollmäch⸗ tigter zu den Friedens⸗Unterhandlungen zugezogen würde. Es kann zwei⸗ felhaft sein, ob eine vollständige Theilnahme eines diesseitigen Bevollmäch⸗ tigten an den Unterhandlungen zu erreichen steht. Jedenfalls aber dürfte es den Bemühungen der Regierung ohne große Schwierigkeit gelingen, es zu vermitteln, daß ein hiesiger Bevollmächtigter, der, als solcher anerkannt, sich in London aufhalten müßte, stets von dem Fortgang der Unterhand⸗ lungen in Kenntniß gesetzt würde und nach den Instructionen, welche ihm von hieraus zugehen, einen geeigneten Einfluß auf die Unterhandlungen ausüben könnte. Die Landes⸗Versammlung ersucht deshalb die gemeinsame Regierung, in der angedeuteten Richtung auf geeignete Weise thätig zu sein, und sodann den Bevollmächtigten Schleswig⸗Holsteins bei den Friedens⸗ Unterhandlungen ernennen zu wollen.
„Die Landesversammlung hegt das Vertrauen, daß die Regierung so⸗ wohl in anderen Richtungen als auch durch den Bevollmächtigten in Ueber⸗ einstimmung mit dem Lande nach Kräften dahin wirken werde, daß bei dem Frieden die Verbindung der Herzogthümer sowohl erhalten, als auch in kei⸗ ner Weise das innige Verhältniß Holsteins zum deutschen Bundesstaate ge⸗ lockert werde, und kann nicht umhin, darauf aufmerksam zu machen, daß die Wahl einer Persönlichkeit von allgemein bekannter deutscher Gesinnung nothwendig zur Beruhigung der im Volke entstandenen Besorgnisse beitra⸗ gen würde.
„Die gemeinsame Regierung wird aus dem aßbschriftlich anliegenden Schreiben an den Erzherzog⸗Reichsverweser ersehen, daß die Landesver⸗ sammlung darin ihre aufrichtige Bereitwilligkeit ausspricht, nach Kräften, so viel an ihr liegt, zur Anbahnung eines billigen und annehmbaren Friedens mitzuwirken. Gleichwohl dürfte es nicht außer Acht gelassen werden, daß es immerhin ungewiß ist, ob ein solcher in nächster Zukunft erreicht werden kann. Deshalb gilt es, auf jeden Fall gerüstet zu sein. Wir müssen ein⸗ gedenk sein des alten Satzes, daß, wer den Frieden will, auf den Krieg bereitet sein müsse; und wenn wir verlangen, daß ein nachtheiliger Friede nicht abgeschlossen werde, müssen wir durch die That beweisen, daß das Land zu den größten Opfern und Anstrengungen bereit ist, um auf eine etwaige kräftige Erneuerung des Krieges gerüstet zu sein. Die Landesversammlung trägt deshalb darauf an, daß mit aller Anstrengung die ausgedehntesten Rüstungen vorgenommen werden mögen; und indem sie im voraus ihre Bereitwilligkeit ausspricht, jede zu diesem Behufe erforderliche Summe zu bewilligen, ersucht sie die gemeinsame Regierung, baldthunlichst über die Deckung des Mehrbedarfs der Versammlung Vorschläge machen zu wollen, damit diese Angelegenheit noch während der gegenwärtigen Berathung des Budgets erledigt werden kann.“
Bremen. Bremen, 1. Febr. (Wes. Ztg.) Die Bür⸗ gerschaft hat in ihrer gestrigen der Berathung des Verfassungsent⸗ wurfes gewidmeten Sitzung die wichtigsten Bestimmungen über die künftige Organisation der Bürgerschaft festgestellt, indem die §§. 68 bis 85 des Entwurfs zum Beschlusse erhoben wurden. Während bei den bisherigen Berathungen, als es sich vorzugsweise um Prinzipien⸗ fragen handelte, die Anträge der Majorität fast ohne Abänderung angenommen sind, wurden statt dessen in der gestrigen Sitzung in mehreren wichtigeren Fällen Verbesserungsanträge von der Versamm⸗ lung zum Beschluß erhoben. Zu dem §. 68, „die Bürgerschaft besteht aus dreihundert Vertretern der Staatsbürger“, war ein Verbesserungs⸗ antrag von Herrn H. H. Meier gestellt, in welchem eine geringere An⸗ zahl, nämlich von 210 Vertretern, vorgeschlagen war. Die Bürgerschaft aber entschied sich mit sehr überwiegender Mehrheit für die Beibehaltung der im Entwurfe angegebenen Anzahl. Zu §. 70, „Wähler und wähl⸗ bar sind in der Regel alle bremische Staatsbürger. Besondere Aus⸗ nahmen bestimmt das Gesetz. Indeß darf die Wahlberechtigung und Wählbarkeit weder durch den Besitz eines bestimmten Vermögens be⸗ dingt, noch von einem bestimmten Maß öffentlicher Abgaben abhän⸗ gig gemacht werden“, beantragte Herr Seecretair Klugkist, den zwei⸗ ten Absatz (von dem Worte „Indeß“ an) nicht in die Verfassung, sondern nur in das Gesetz aufzunehmen, um eine vielleicht durch künf⸗ tige, noch nicht zu übersehende Verhältnisse, z. B. Entstehung eines F brik⸗Proletariats u. s. w., gebotene Aenderung dieser Bestimmung ohne Antastung der Verfassung möglich zu machen. Allein auch gegen diesen Antrag entschied sich, vornehmlich bestimmt durch eine Rede des Herrn Dr. Donandt, die Bürgerschaft, in⸗ dem sie der Fassung des Entwurfes in Allem beistimmte. Die Haupi⸗Debatte wurde durch die §§. 74 und 75 des Entwurfs ver⸗ anlaß“. Dieselben lauteten nach dem Masoritätsvorschlage: „Die Vertreter werden auf sechs Jahre gewählt. Alle zwei Jahre geht der dritte Theil ab. Die Austretenden sind sofort wieden wählbar.“ Dagegen das Minoritäts⸗Erachten: „Die Vertreter werden auf rrei Jahre gewählt“, und ein Verbesserungsantrag des Herrn J. G. Meyher: Dee Vertreter werden auf vier ewahlr. Alle zwei Jahre geht die Hälfte ab. Die Austretenden sind sofort wieder wählbar.“ Ein paar Anträge auf zwei⸗ und einjährige Wahl kamen nicht weiter in Betracht. In der Debatte er⸗ g iffen vornehmlich Redner für das Minoritäts⸗Erachten das Wort, nier welchen Herrn Feldmann's Rede als die ausgezeichnetste her⸗ vorzuheben ist. Bei der namentlichen Abstimmung fiel zuerst der Vor⸗ schlag des Entwurfs (die Wahl auf 6 Jahre, mit dem Austritt eines Orittels nach je zwei Jahren), indem sich 180 Stimmen dagegen und nur 49 dafür erklärten. Dann kam das Amendement des Herrn Meyer (Wahl auf 4 Jahre, mit dem Austritt der Hälfte nach je zwei Jahren) zur Abstimmung und wurde mit 124 Stimmen gegen 105 angenemmen, womit das Minoritäts⸗Erachten zugleich abgelehnt war. Die übrigen Bestimmungen von untergeordneter Wichtigket (§. 75 bis 84) wurden ohne Veränderung nach dem Entwurf angenommen, §. 85 aber, welcher von der Zusammensetzung und Dauer des Bür⸗ geramts bandelt, wurde nach dem Vorschlage der Minorität zum Be⸗ schluß eäxchoben. Der Majoritäts⸗Antrag nämlich war dahin gerichtet, daß die 20 Mitglieder des Bürgeramts gleich der Bürgerschaft auf 4 Jahre gewählt werden sollten, mit dem Austritt der Hälfte nach zwei Jahren. Das Minoritäts⸗Erachten lautete: „Das Bürgeram ist gebildet aus dem Geschäfts⸗Vorstande und aus 21 anderen Ver⸗ tretern, welche auf ein Jahr von der Bürgerschaft dazu gewählt werden.“ Für dieses Erachten erklärte sich die Bürgerschaft mit 88 gegen 85 Stimmen, demzufolge der §. 86 des Entwurfs ganz ver⸗ worfen wurde.
Frankreich. National⸗Versammlung. Sitzung vom
1. Februar. Anfang 1 ¼ Uhr. Präsident Marrast. Das Protokoll wird verlesen. Fould, Banquier, überreicht eine von 100 Gemeinden (Oh! oh!) unterschriebene Bittschrift des Isere⸗Departements für Auflösung der Versammlung. Mehrere Mitglieder der Lin en über⸗ reichen eine Menge Bittschriften im entgegengesetzten Sinne. An der Tagesordnung ist die neulich abgebrochene zweite Berathung über die neuen Steuervorschläge rücksichtlich der Einregistrirung, t Mätiitt von Erbschaften und Schenkungen. Parrieu beso e Debatte, indem er berichtet, daß der Finanz⸗Ausschuß 1 Fl. 8* Cent, für die Mutation bei Immobilien in direkter Erbschaftslinie vorschlage. Souteyra erhebt sich gegen jede Erhöhung⸗ Der stärkste Eigen⸗
hung in der vorgeschlagenen Weise.
das Ergebniß der 8 Die Debatte der Steuer wird dann wieder aufgenommen. Passy, Finanz⸗Minister, bedauert die Nothwendigkeit neuer Steuern; allein
thumswechsel finde bei der Zersplitterung des Grundeigenthums in Frankreich hauptsächlich unter dem Bauern⸗ und Kleinbürgerstande statt, man werde also der Republik, welche nichts zu ver⸗ stehen scheine, als neue Steuern zu schaffen, die Gemü⸗ ther jener Klassen vollends entfremden. Der Bauer taxire die Freiheit nach den Abgaben und er habe darin Rechi. (Beifall zur Linken.) Man möchte die Reichen treffen, und man ziele gegen den Armen. (Beifall links, Murren rechts.) St. Priest spricht für die Erhöͤhung. Er unterstützt den Finanzausschuß. Vezin theilt ganz die Ansichten Souteyra's. Auch er widersetzt sich der Steuererhö⸗ Marrast verliest hier, die De⸗ batte unterbrechend, die Namen der Mitglieder der Kommission für eine parlamentarische Untersuchung der Ereignisse vom 29. Januar. Es sind die Repräsentanten Charamaulle, Dupont (Bussac), Berville, Corbon, Alem Rousseau, Morel, Conty, Lherbette, Anthony Thourret, Pin, Guinard, Voirhaye, Porion, Hudinot. Hiervon gehören 7 der Linken und 7 der Rechten an. Bei den Enthüllungen, die heute die gouvernementale Gazette des Tribuneaux macht, ist man auf Gegenuntersuchung außerordentlich gespannt.
die Umstände erheischten es. Nur folle man das große Eigenthum und nicht das kleine (in direkter Linie) treffen. Desmolles will gern in die Erhöhung von 25 Centimes auf 75 Cent. welligen, aber man dürfe nicht über Einen Franken hinausgehen. Besnard, Parrieu, Goudchaux und David sagen noch Einiges, dann wird die Lösung der Frage vertagt. Auf Veranlassung Lagrange's, Lamoricieère's und Schölcher's beräth jetzt die Versammlung über die Frage, ob sie das Schicksal der Juni⸗Insurgenten diskutiren wolle.
Lagrange beschwört die Versammlung, die Amnestie vor allen Din⸗
gen zur Berathung zu bringen. Lamoriecidre gesteht zu, daß er selbst einmal die Amnestiefrage als dringlich befürwortet habe. Sett⸗ her habe man eine nochmalige Reviston aller Akten vorgenommen und die Notrhwendigkeit der Deportation eingesehen. Die Versamm⸗
ig entscheidet, daß sie darüber diekutiren wolle, ob die Anträge verschiedener Deputirten in Bezug auf die Juni⸗Deportirten in Betracht zu ziehen seien. Schölcher beschwört zuerst die Versammlung, die letzten Worte des sterbenden Erzbischofs zu erfüllen, die darin bestanden, Gnade für denjenigen zu erflehen, dessen Kugel ihn durchbohrte. „O möchte mein Blut das lebte sein, das vergossen!“ Lejeard, im Namen des Justizausschusses, warnt vor vorzeitiger Guade. Noch gährten die kommunistischen Lehren. Pelletier appellirt von neuem an die Indulgenz der Versammlung. (Schluß! Schluß!) Marrast: Der erste Antrag lautet auf volle
9 9¼ 7 W6“ I 8 8 8 Amnestie und geht von 30 Deputirten (vom Berge) aus. Ich bringe
die Frage zur Abstimmung: Ob er in Betracht zu ziehen? Wird mit 531 gegen 167 verworfen. Buvignier (vom Berge) stellt den Antrag, alle In iakten zu revidiren. Der Ausschuß hält dies für unzeitig und schlägt vor, nicht darauf einzugehen. Die Ver⸗ ammlung tritt dieser Ansicht bei. Joly (vom Berge) beantragt lebersiedelung einer Kategorie der Junigefangenen nach Algerien und Erneuerung der Untersuchung auf dem gewöhnlichen Wege des ge⸗ lichtlichen kontradiktorischen Werfahrens für die zweite Kategorie. Die Versammlung weist diese Anträge dem Ausschusse zu, der sich eben nit Prüfung eines ähnlichen Vorschlags Lamoriciére's beschäftigt. Die Sitzung wird um 6 ½ Uhr geschlossen. 3 8
Paris, 1. Febr. Der heutige Moniteur meldet: „Im Ninisterium des Innern lief gestern Abend folgende telegraphische depesche ein: „Dijon, 31. Januar. Das Komplott, das in Paris usbrechen sollte, war auch mit den geheimen Gesellschaften des hie⸗ sigen Departements (Côte d'Or) verabredet. Sie hielten in der kacht vom 29sten zum 30. Januar eine permanente Sitzung. Eine lbötheilung von Dragonern, angeführt von zwei Chefs der Sszialisten, welche ebenfalls sich als Dragoner verkleidet hatten, versuchten die Ruhe zu stören. Einem Polizeidiener wurde ein Arm zerschlagen. Die beiden Chefs sowohl, als die Dragoner, sollen arretirt werden.“ Die Opinion publique fügt hinzu: „Auch aus Straßburg und anderen Departements sind Depeschen eingetreffen, welche beweisen, daß sich das Komplott über ganz Frankneich erstreckte. Wir sind dem Ministerium den heißesten Dank fur seine außerordent ichen Moß⸗ regeln schuldig.“ Die Assemblée sagt: „Hatten wir nicht Recht, als wir die hochverrätherischen Pläne der Gesellschaft „Republika⸗ nische Solidarität“ vor den Augen des Publilums enthülken? Noch einige Tage später, und das beabsichtigte Revolutions⸗TDribunal hätte uns die Antwort gegeben.“ Die Gazette de Franece meldet: „Unter den Papieren Alton Shee'’s befand sich die Liste einer neuen provisorischen Regierung und mehrere Gesetz⸗Entwürfe. Einer der⸗ selben befiehlt nicht blos Eine Milliarde, wie Barbès am 15. Mai vorschlug, sondern drei Milliarden Steuern von den Reichen sofort einzuziehen. Die persönliche Freiheit, die Preßfreihcit u. s. w. sollten auf 6 Monate bis zur Begründung der rothen R publik suspendirt werden. Man sieht, daß General Changarnier weise handelte, als er am Montage zu den außerordentlichen Maßregeln griff.“ Die halboffizielle Gazette des Tribunaux bringt folgendes Nähere über die gemachten Entdeckungen: „Die Zahl der bei Gelegenheit der Ereignisse vom 29. Januar verhafteten Personen beläuft sich be⸗ reits über 200, und in Folge der angestellten Haussuchungen sind Papiere von hoher Wichtigkeit in die Hände der Gerechtigkeit gefal⸗ len. Die Verhöre haben begennen, und es scheint aus den Ge⸗ ständnissen hervorzugehen, daß es der Gerechtigkeit nicht schwer wer⸗ den dürfte, Umtriebe zu konstatiren, welche an der Vorsicht der Re⸗ gierung und der energischen Haltung der Nationalgarde nnd Armee schei⸗ terten. Wir wissen wohl, welche Rücksichten wir bei einer noch schwe benden Untersuchung beobachten müssen und sind daher weit entfernt, jene Gerüchte zu wiederholen, welche in Bezug auf diesen oder jenen Gefangenen umlaufen. Ohne deshalb das Vorurtheil zu verschlim⸗ mern, noch die Resultate vorauszusetzen, wollen wir uns für heute nur an die allgemeinen Ergebnisse der bisherigen Untersuchung hal ten. Die geheimen Gesellschaften, welche die Februar⸗Revo⸗ lution überlebten, hatten sich nach dem Gesetz vom 28. Jul gegen die Klubs und Associationen wieder neu orgenisirt und rekru⸗ tirt; sie nahmen den Titel von Wahlausschüssen an, die sie sowohl in Paris als auch in allen Departements errichteten. Prinzipielle Streitigkeiten von ernster Natur bei Gelegenheit der Präsidentenwahl vom 10. Dezember hatte ernsten Zwiespalt (zwischen der Bergpartei und den Proudhonisten und Kommunisten) gesäct, aber schon gegen das Ende des Dezembers söhnten sich die Chefs jener Wahlausschüsse aus, und sie suchten nun durch Gründung sozialistischer Propaganda⸗ Büreaus zur Verbreitung von Adressen und Schriften den revolutio⸗ nafren Geist nach allen Himmelsgegenden zu verbreiten. Die Schlie⸗ ßung mehrerer Klubs hatte die Chess ber Ausschüsse bedeutend er⸗ bittert und ihnen den Plan eingeflößt, einen Central⸗Klubsaal auf eigene Kosten (Saal der Brüderlichkeit in der Rue Martel) zu er⸗ richten und auf diese Weise das Proletariat aller Gewerbe, woran sich namentlich einige Leiter der berüchtigten National⸗Werkstätten schlossen, furchtbar zu organisiren. Besondere Trommelschläger wur⸗ ven hergngebildet, um beim Ausbruch des Kampfes alle Anhän⸗ ger fchnell zusammenzurufen; eine große Anzahl rother Fah⸗ nen mit dem Freimaurer⸗Triangel der Gleichheit sollen
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sich in den Händen der Justiz befinden. Ihr Plan zum Angriff war nicht mehr, wie im Monat Juni, auf gewisse Hauptpunkte der Stadt konzentrirt, sondern gegen die reichsten Stadtviertel (erstes, zweites, drittes und zehntes Arrondissement) auf einmal gerichtet. Es scheint, daß die Verschworenen über den Tag des Ausbruchs der Schlacht noch nicht ganz entschlossen waren; indessen mag ihnen die Gährung unter der Mobilgarde als ein günstiger Augenblick zum Losbruch erschienen sein; wenigstens stellt die Untersuchung heraus, daß sich mehrere Mobilgardisten mit den Häuptern jener geheimen Gesellschaften in Verbindung setzten (Zusammenkunft im Redactions⸗ saale der Reforme), und es ist Jedermann bekannt, daß starke Abtheilungen der Mobilgarde, von Blousenmännern begleitet, am Montag nach der Richtung des Eiysée National, der Madeleinekirche, des Place Lafayette u. s. w. zogen, die offenbar als Haupt⸗ Angriffspunkte oder Sammelplätze bezeichnet waren. Aber die Na⸗ tionalgarde und Linie, in Verbindung mit der getreuen Mehrheit der Mobilgarde, hatten diese Punkte bereits besetzt und der Plan wurde vereitelt. Uebrigens sahen sich auch die Verschwörer durch die eigent⸗ lichen Arbeiter keinesweges unterstützt, denn es ist amtlich erwiesen, daß die großen Fabrifen und Werkstätten nicht nur am Montag (29sten) nicht feierten, sondern fast keinen einzigen Arbeiter auf seinem Platze vermißten. Fabrikherren, welche 6— 700 Arbeiter beschäftigen, haben erklärt, daß ihnen am 29sten auch nicht ein einziger Arbeiter fehlte. Das sind die That⸗ sachen, welche den Maßregeln vom Montage zum Grunde lagen, denen wir die Ruhe von Paris verdanken. Die schwebende Untersuchung wird sie noch näher aufklären. Unter den aufgegriffenen Papieren befindet sich, sagt man, auch eines, welches uns angiebt, wie der Sieg der Insurrection organisirt werden sollte. Es ist ein „Pro⸗ gramm der Revolution“: 1) Errichtung eines Wohlfahrts⸗Ausschus⸗ ses. 2) Namen desselben. 3) Auflösung der National⸗Versammlung. 4) Umstoßung der Verfassung. 5) Einsperrung der Familie Bonaparte. 6) Aufhebung der Preßfreiheit während zweier Jahre. 7) Aufhebung der persönlichen Freiheit während dreier Monate, behufs Reinigung der Partei. 8) Prozeß gegen alle Offiziere und Beamte, welche über die Juni⸗Insurgenten richteten oder sie transportiren ließen. 9) Papiergeld zur Tilgung der Staatsschuld. 10) Verurtheilung aller Minister seit 1830. 11) Garantie des Rechts auf Arbeit. 12) Auflösung der Nationalgarde. 13) Rothe Fahne mit dem Gleichheitstriangel als Nationalfahne. 14) Progressivsteuern, Güterconsiscation gegen alle ehemalige Emigranten und alle die, welche vor das Revolutionstri⸗ bunal zu stellen.“ Heute wurden abermals, wie berichtet wird, meh⸗ rere in politischer Beziehung sehr bedeutende Personen als in diese Verschwörung verwickelt, zur Haft gebracht. Von den Mobilgardisten werden 3 — 4000 entlassen. Auf eine von Ledru Rollin und anderen Repräsentanten des Berges, welche Mitglieder der „Republikanischen Solidarität“ sind, an den Moniteur eingeschickte Protestation ge⸗ gen die Schließung ihres Sitzungslokals und auf die Behauptung daß diese Handlung gesetzwidrig sei, weil sie alle vom Klubgesetz vor⸗ geschriebenen Förmlichkeiten erfüllt und ihre Statuten der Behörde eingereicht hätten, erwiedert der Moniteur, jene Gesellschaft sei gesetzwidrig, weil sie Comités und Unter⸗Comités einsetze, Korre⸗ spondenten habe, und weil ihre Sitzungen nicht öffentlich seien. Vor⸗ gestern trafen in Paris 5 Regimenter aus den Departements ein; zwei wurden ins Pantheon, mehrere Bataillone ins Palais Natio⸗ nal gelegt. Paris ist seit vorgestern wieder volkkommen ruhig, und man glaubt auch nicht, daß Grund vorhanden, für die nächste Zu⸗ kunft Ruhestörungen zu besorgen. Aus Rouen und anderen Städten erfährt man, daß dort ein Theil der Truppen auf Befehl bereit stand, sofort nach Paris abzugehen, wenn die hiesige Sachlage dies nöthig gemacht hätte. Mehrere Compagnieen der 6. Legion, deren Oberst der verhaftete Forestier ist, sollen aufgelöst werden. Zu Montpellier veranlaßte kürzlich das Verbot einer Versammlung der Montagnards Ruhestörungen; die bewaffnete Macht schritt ein, und 18 Personen wurden verhaftet. Die Mai⸗Gefangenen sind noch zu Vincennes, weil in Bourges die Ein⸗ richtung der zu ihrer Aufnahme bestimmten Lokale noch nicht vollen⸗ det ist. Der Präsident der Republik hat vorgestern mehrere von den Kriegsgerichten zum Tode verurtheilte Militairs begnadigt und ihre Strafe umgewandelt.
Ledru Rollin's Anklage⸗Autrag gegen das Ministerium liegt jetzt dem Justizausschuß zur Begutabtung vor. Greppo hat eine Petition aus Lyon überreicht, worin auch von dort her die Anklage gegen das Ministerium verlangt wird.
Die National⸗Versammlung beschäftigte sich vor der öffentlichen Sitzung mit Organisation ihrer monatlichen Büreauabtheilungen. Die große Majorität der Präsidenten und Secretaire derselben fiel zu Gunsten der Demokratie des Berges und der hoͤheren Linken gaus.
Der zweite Theil des Budgets fär 1849 ist so eben vertheilt worden. Er vervollständigt die Mittheilungen des bereits am 23. Ja⸗ nuar vertheilten ersten und dritten Bandes, die das Finanz⸗, Kriegs⸗ und Marinebudget enthielten. In allen Departements der Verwal⸗ tung sollen bedeutende Einschränkungen stattfinden. Dem Ministerium des Auswärtigen sind 2,032,503 Fr. weniger zugewiesen als 1848, obgleich schon damals gegen früher eine Ersparniß von 3,643,800 Fr. eingetreten war. Die Abschaffung von 20 Konsulaten giebt eine Er⸗ sparn’ß von 300,000 Fr; an ihrer Stelle werden Handels⸗Agenten angestellt. Das Ministerium des Innern erleidet eine Reduction um 15,315,368 Fr. Die den verschiedenen Theatern ausgesetzten Zu⸗ schüsse sind von 1,963,034 Fr. auf 1,262,200 Fr. herabgesetzt; der dem Odeon gewährte ist ganz eingezogen.
Der Moniteur giebt eine Uebersicht der Zolleinnahme in dem Monate Dezember der drei letzten Jahre. Sie betrug 1848 9,000,565 Fr., 3,300,000 Fr. weniger, als 1846. Die Jahres⸗ Einnahme war 1846: 151, 1847: 131, 1848: 89 ½ Millionen Fr. Die große Abnahme rührt hauptsächlich von der Verminderung der Einfuhr von Akajoubolz, Getraide (3 Mill.), Leinen⸗ und Hanfgarn (1 Mill.), Rohkupfer (3 Mill.), Olivenöl (2½ Mill.), Wolle (3 ½ Mill), Zucker von den Kolonieen (19 Mill.) her. G
Zum b⸗vollmächtigten Mnister der Republik in Athen ist Herr Ed. Thouvenel, seit einem Jahre Geschäftsträger in jener Stadt, ernaunt. Herr von Gabriac geht als erster Secretair zu den brüsse⸗ ler Konferenzen über die itahzenische Frage.
Die zweite Berathung des Vorschlags Rateau's findet regle⸗ mentsmäßig am Sonnabend statt. Man spricht von einem Amende⸗ ment, welches Herr Dufaure vorschlagen und das den Schluß⸗ termin der Arbeiten der Versammlung auf den Monat März feststel⸗ len würde.
Proudhon's Journal Le Peuple ist in einem fünften Pro⸗ zesse vor den Assisen zu dreijähriger Gefängnißstrafe und 2000 Fr. Geldbuße in contumatiam verurtheilt worden. Die Gazette de France, welche auch vor Gericht gestellt war, wurde freigesprochen. Heute tritt der neue Depeschendienst zwischen Paris und Lon⸗ on ein.
Von Alexander Weill ist heute eine Broschüre „Von der Erb⸗ lichkeit der Regierungsgewalt“ erschienen.
Die Revolution behauptet, daß die Herzogin von Berry und der Herzog von Bordeaux sich in Paris befänden. Der legitimistische Kongreß dauert noch fort.
Großbritanien und Irland. London, 1. Febr. Gestern hielt die Königin im Buckingham⸗Palast eine Geheimeraths⸗ Sitzung, in welcher die Thronrede zur Eröffnung des Parlaments angenommen wurde. Dann ertheilte Ihre Majestät Audienzen, wo⸗ bei der Gesandte des Sultans, Mehemet Pascha, der Gesandte der französischen Republik, Admiral Cecil, der Gesandte des Königs von Sardinien, Marquis von Santi, der Gesandte der Republik Peru, Herr Osma, der Gesandte der Republik Nicaragua, Herr Castellon, und der Gesandte der Republik Costa Rica, Herr Molina, ihre Be⸗ glaubigungsschreiben, der bisherige sardinische Gesandte aber, Graf von Revel, srin Abberufungsschreiben überreichten. Heute Mittag eröffnete die Königin das Parlam nt mit folgender Thronrede:
„Mylords und Herren! Da der Zeitpunkt wieder gekommen ist, wo die Parlamentsgeschäfte gewöhnlich wieder aufgenommen werden, so habe Ich Sie zur Erledigung Ihrer wichtigen Pflichten zusam⸗ menberufen.
„Es gereicht Mir zur Genugthuung, erklären zu können, daß sowohl im Norden wie im Süden Europa's die kämpfenden Parteien in einen Waffenstillstand gewilligt haben, um über Friedensbedingun⸗ gen zu unterhandeln.
„Die Feindseligkeiten, welche auf der Insel Sicilien stattfanden, waren von so empörenden Umständen begleitet, daß der britische und französische Admiral durch Beweggründe der Menschlichkeit dazu ge⸗ drungen wurden, ins Mittel zu treten und weiterem Blutvergießen Einhalt zu thun. —
„Ich habe die auf diese Weise erlangte Pause benutzt, um in Verbindung mit Frankreich dem Könige von Neapel ein Abkommen vorzuscheagen, welches darauf berechnet ist, eine dauerhafte Festste lung der Angelegenheiten in Sicilien zu bewirken. Die Unterhand⸗ lungen hierüber schweben noch.
„Es ist Mein eifriges Bestreben gewesen, indem Ich den ver⸗ schiedenen streitenden Mächten Meine guten Dienste anbot, die Aus⸗ dehnung des Kriegsunheils zu verhüten und den Grund zu dauern⸗ dem und ehrenvollem Frieden zu legen. Mein Munsch ist beständig darauf gerichtet, mit allen auswärtigen Staaten die freundschaftlichsten Beziehungen aufrecht zu erhalten.
b „Sobald das Wohl des Staatsdienstes es erlauben wird, werde Ich die auf diese Verhandlungen bezüglichen Papiere vorle⸗ gen lassen.
„Eine Empörung von furchtbarem Charakter ist im Pendschab ausgebrochen, und der General⸗Gouverneur von Indien hat sich ge⸗ nöthigt gesehen, zur Erhaltung des Friedens des Landes eine bedeu⸗ tende Streitmacht zu versammeln, welche jetzt in militairischen Ope⸗ rationen gegen die Insurgenten begriffen ist. Die Ruhe des briti⸗ schen Indien ist jedoch durch diesen unprovozirten Aufruhr nicht ge⸗ stört worden. 5
„Ich empfehle Ihrer Aufmerksamkeit die dem Handel durch die Navigations⸗Gesetze auferlegten Beschränkungen.
„Wenn Sie finden, daß diese Gesetze im Ganzen oder zurn Theil unnöthig für die Aufrechthaltung unserer Macht zur See sind während sie den Handel und die Gewerbe fesseln, so werden Sie es ohne Zweifel für Recht erachten, ihre Bestimmungen aufzuheben oder abzuändern.
„Herren vom Hause der Gemeinen! Ich habe Ihnen die Ve anschlagungen für den Dienst des Jahres vorzulegen befohlen; sie werden mit der eifrigsten Beachtung einer weisen Sparsamkeit ent⸗ worfen sein.
„Die gegenwärtige Gestalt der Dinge hat Mich in den Stand gesetzt, große Verminderungen in den Veranschlagungen des vorigen Jahres zu bewerkstelligen. 8
„Mylords und Herren! Ich sehe mit Befriedigung, daß dieser Theil des Vereinigten Königreichs inmitten der Konvulsionen, welche so viele Theile Europa's gestört haben, ruhig geblieben ist.
„Der Aufstand in Irland hat sich nicht erneuert, aber es herrscht dort immer noch ein Geist der Uxzufriedenheit, und Ich sehe Mich genöthigt, zu Meinem großen Bedauern noch auf einige Zeit die Verlängerung derjenigen Machtvollkommenheit zu begehren, welche Sie in der vorigen Sesston zur Bewahrung der öffentlichen Ruhe für erforderlich hielten.
„Mit großer Befriedigung zeige Ich Ihnen an, daß der Han⸗ del sich von den Erschütterungen wieder erholt, die Ich zu Anfange der vorigen Session zu beklagen hatte.
„Der Zustand der Manufaktur⸗Gegenden ist ebenfalls ermuthi⸗ gender, als er geraume Zeit hindurch gewesen. 1
„Erfreulich ist es Mir auch, zu sehen, daß der Stand der Ein⸗ künfte in fortschreitender Besserung ist.
„Ich habe jedoch zu beklagen, daß ein abermaliges Mißrathen der Kartoffelärndte sehr ernste Noth in einigen Theilen Irlands ver⸗ ursacht hat.
„Die Wirkung der Gesetze zur Unterstützung der Armen in Ir⸗ land wird sich Ihnen als Gegenstand Ihrer Prüfung darbieten, und jedwede Maßregel, durch welche jene Gesetze heilsam abgeändert und die Lage des Volks verbessert werden kann, wird meine berzliche Zu⸗ stimmung erhalten.
„Mit Stolz und Dankgefühl blicke Ich auf den loyalen Geist Meines Volkes und auf jene Anhänglichkeit an unsere Institutionen, die es in einer Zeit der Handelsschwierigkeiten, der unzulänglichen Lebensmittel⸗Production und der politischen Umwälzungen beseelt hat.
„Ich hoffe von dem allmächtigen Gott gnädigen Schutz für unseren ferneren Fortschritt, und Ich hege das Vertrauen zu Ihnen, daß Sie Mir helfen werden, die auf die Prinzipien der Freiheit und Gerechtigkeit gegründeten Einrichtungen unserer Verfassung auf⸗ recht zu erhalten.“ “
Die Times bezeichnet als die Hauptgegenstände, mit denen sich das Parlament zu beschäftigen haben werde, für Irland eine Re⸗ form des Armengesetzes, einen Versuch, die gegenseitigen Verhältnisse zwischen Grundbesitzern und Pächtern zu verbessern, eine Fortdauer der im Sommer wegen des damals drohenden Aufstandes angeord⸗ neten theilweisen Suspension der Habeaskorpus⸗Akte auf kurze Frist und die Bewilligung einer Summe zur Unterstützung der am meisten verarmten Armenbezirke im Süden und Westen der Nachbarinsel. Als Maßregeln der allgemeinen Politik nennt die Times die Re⸗ form der Navigations⸗Gesetze und eine durchgreifende, auf Ersparniß gerichtete Reform des Ausgabe⸗Budgets in allen seinen Zweigen, hauptsächlich durch eine starke Verminderung des Heers und der Ma⸗ rine. Sie spricht die sichere Hoffnung aus, daß die Voranschläge beträchtlich vermindert und die Ausguben auf gleiche Höhe mit den Einnahmen würden gebracht werden. Vielleicht lasse sich sogar ein kleiner Ueberschuß hoffen. b
Mit dem gestrigen Abend hat der Getraidezoll, der zuletzt für ausländischen Weizen 10 Sh. betrug, gänzlich aufgehört, und von heute an ist blos ein Nominalzoll von 1 Sh. per Quarter zu ent⸗ richten. Alles bisher unter Zollverschluß gelegene Getraide wird also jetzt auf die Märkte strömen. Ob aber deshalb der jetzige niedrige Getraidepreis, welcher für Weizen 47 und für Gerste 30 Sh. per Quarter beträgt, noch tiefer fallen werde, ist vorläufig die Frage, indem Viele behaupten, daß die englischen Pächter in Voraussebung der baldigen freien Einfuhr alle ihre Vorräthe bereits zu Markte ge⸗ bracht und eben dadurch die niedrigen Preise herbeigeführt hätten