1849 / 39 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Wechsel- Courge.

Eisenbahn

- Actien.

Geld.

00————8-**˙*˙*2˙* 250 PF. Kurzs 143 ½

28.

Stamm-Actien. Kapital.

Amsterdam do- 2. Hamburg -

250 Fl. 300 Mk. 300 Mk.

2 Mt. 14 Kurza 8 150 ½⅔

2 Mt. 150

geeeereerreeeen

22222*

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 ½ pCt.

Tages-Cours.

Rechnung.

Börsen-Zins- Rein-Ertr. 1848

bez. Actien sind v. Staat ger.

Prioritäts-Actien. K. apital.

Zinsfuss.

Sümmtliche Prioritäts-Actien werden durch jührliche Verloosung a 1 pCt. amortis

do-. 556814959599ö99999

3 Mt. 6 25 ½

2 Mt. 81 ½⅔

2 Mt.

2 Mt. 101 ½¼

2 Mt . 99

8 Tage 99 *⅔

H(C11 2 Mt. 56 24 . 100 sRbl. 3 Wochen 104 ½

Pfandbrief-, Kommumnal-Papiere und

Geld-Course. Zf. 8 3 ½

1 Lst. 300 Fr. 150 FI. 150 Fl. 100 Thlr.

100 Thlr.

.0002ö2222——2—2——*

London Paris Wien m 20 MXr.. Augsburg F

Breslau .

99009996009999929 Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss..

zildd. W.

Prankfurt a. M Petersburg

———

Imläündische Fonds,

Brief. Seld. Gem.

Gem. Pomm. Pfdbr.

Kur- u. Nm. do. Schlesische do.

Preuss. Freiw. Anl 5 St. Schuld-Sch. Seeh. Präm. Seh. K. u. Nm. Schuldv. Berl. Stadt-Obl. do- do. Westpr. Pfandbr. Grossh. Posen do. do. do. Ostpr. Pfandbr.

80 ½ 80 98 58

98 76 85 84 ½ 965 81 ¾8 81⅛

2f. Brief. Geld. 101 ½ 101 - do. Et. B. gar. do. Pr. Bk-Anth.-Sch)

Friedrichsd'or. And. Goldm. A5th. Disconto.

EgBeS

ndische Fonds.

Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl. do. do. 300 Fl. Hamb. Feuer-Cas. do. do. 5. A. do. Staats-Pr. Anl.

do. v. Rthsoh. Lst. 5 Holl. 2 ½ P Int. do. Poln. Schatz0. 4 Kurh. Pr. 0. 49 th.

do. de. Cert. L. A. 5 b 84 Sardin. do. 36 Fr. do. 40.L. B. 200 Fl. 13 N. Bad. do. 35 Fl. Pol a. Pfdbr. a. C. 4

Russ-Hamb. Cert. 5 40. beiHlopes. 4.S. 5 do. do. 1. Anl. 4 do. Stiegl. 2. 4. A. 4

Berl. Anhalt Lit. A B. do. do. do.

Magd.-Halberstadt ..

Halle-Thüringer. Cöln -Minden.

do. Bonn-Cöln... Düsseld. Elberfeld-.. Steele-Vohwinkel... Niederschl. Märkisch.

Oberschl. Lit. KXK..

Cosel-Oderberg. Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg.-Märk.. Stargard-Posen.. Brieg-Neisse 88

Magdeb.-Wittenb.... Aachen-Mastricht ...

Pesther... Friedr. Wilh.-Nordb.

6,000,000 Hamburg 8,000,000 5e 48

Stettin-Starg.. 2588800 1700,000

Potsd.-Magd... 2,300,000

9,000,000 13,090,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,500,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000

do. Leipziger

..222274—

.

22—

2 nneööee

HIIiIIIIIIIIIIII

do. Zweigbahn

92292

do. LII B

.——

—ℳ2

Quittungs- Bogen.

4,500,000 2,750,000

Ausl. Actien.

.26 Fl. 18,900,000

8,000,000 37 ¾ b⸗. a. G.

Schluss-Course von Cöln-Minden 78 ¾½ 6.

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 248,000 1,276,600 350,000 250,000 325,000 375,000 400,000 Ausl. Stamm-Act.

Leipzig-Dresden 4,500,000 Ludw.-Bexbach 24 Fl. 8,525,000 Kiel -Altona Sp 2,050,000 Amsterd. Rotterd. Fl. 6,500,000 Mecklenburger Thlr. 4,300,000

Berl.-Anhalt 8 do. Hamburg do. II. Serie do. Potsd.-Magd... do. do. do. Stettiner..

ö 8.

Halle-Thüringer...

Cöln-Minden

Rhein. v. Staat gar..

do. 1. Priorität.... do. Stamm-Prior..

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn do. do.

Oberschlesische..

Krakau-Oberschl.... Cosel-Oderberg... Steele - Vohwinkel...

do. do. II. Serie...

Breslau-Freiburg..

93 ¼ 2 91 bz. u. G 88 B.

82 ½1 bz. u. G

94 ½ bz

102 6.

86 bz. 92

nnSEnnneneSSSennSn

Börsen- Zinsen

88 ½ B

38 ½ B.

von Preussischen Bank-Antheilen 91 ¼ bz. a. G.

Fonds ist Mehreres zu besseren Coursen gemacht worden. Aus-

Die Börse behauptete sich heute fest, doch war der Umsatz wieder sehr beschränkt, und nur in Prioritäts-Actien und preusfs.

ländische Fonds beliebt,

esonders in badischen und hessischen Loosen gehandelt.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 7. Febr. Holl. und Kaiserl. Dukaten 96 ¼ Br. Friedrichsd'or 113 ½ Gld. Louisd'or 1125 Br. Poln. Papiergeld 93½ Gld. Oesterreichische Banknoten 91 u. 12 bez. Staats⸗Schuld⸗ scheine 80 Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 98 ¾ Br. Posen. Pfandbriefe 4proz. 96 Gld., do. 3 ½ proz. 8172 bez. Schles. Pfandbriefe 3 ½ proz. 90 u. 89 21 bez., do. Lit. B. 4 proz. 92 Br., do. 3 ⁄proz. 82 ¾ Br.

Polnische Pfandbriefe alte 4proz. 91½ Gld., do. neue 4 proz. 91 ½⅛ Gld., do. Partialloose a 300 Fl. 100 Gld., do. a 500 Fl. 75 Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 13 Gld. Russisch⸗polnische Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 71 ½ Gld.

Actien. Oberschles. Litt. A. u. Lit. B. 93 Br. Bres⸗ lau⸗Schweidnitz⸗Freiburg. 85 Br. Niederschles.⸗Märk. 71 ½˖ Br. do. Prior. 98 Gld., do. Ser. III. 94 ½ Br. Ost⸗Rhein. (Köln⸗ Mind.) 79 Br. Sächs.⸗Schles. (Dresd.⸗Görlitz) 76 Br. Neisse⸗ Brieg 36 Br. Krakau⸗Oberschles. 38 ½ etw. bez. Friedrich⸗Wil⸗ helms⸗Nordbahn 38 ½ bez. u. Gld.

Leipzig, 7. Febr. L. Dr. Part. Oblig. 97 ¾ Gld. Leipz. B. A. 141 Br. Leipz. Dr. E. A. 97 Br. Sächs. Bayer. 78½ G. Sächs. Schles. 76 Br., 75 ½ Gld. Chemnitz⸗Riesa 23 ½⅔ Br. Lö⸗ bau⸗Zittau 15 Br. Magd.⸗Leipzig 167 ½ Br., 167 Gld. Berl.⸗Anh. A. u. B. 78 ¼ Br. Altona⸗Kiel 88 ½ Br. Deß. B. A. 101 ¾ Br., 101 ¼ Gld. Preuß. B. A. exkl. Divid. 90 ¾ Br. u. Gld.

Frankfurt a. M., 6. Febr. 5 proz. Met. 76 ½. 76 ⅜. Bank⸗Actien 1218. 1214. Baden 35 Fl. L. 28 ⅞. 28 ½. Hessen 27 ½. 27. Sard. 27 ¼. 27. Darmst. 50 Fl. L. 71 ½. 70 ½, do. 25 Fl. 25 ⅞%, 25 ½. Span. 3 proz. 21. 20 ½. Poln. 300 Fl. L. 101 Gld., do. 500 Fl. L. 75 ¼. 74 ¾. Friedr. Wilhelms⸗Nordbahn 37 ¾ Br. Bexbach 71 ½ Br. Köln⸗Minden 79 ¼. 79.

Hamburg, 6. Febr. 3 ½proz. p. C. 79 ¾ G. E. R. 101 ¾ G. Dän. 64 ½ Br., 64 ¾ G. Ardoins 9 ½ Br., 9 ¾ G. Zproz. 19 ½⅔ Br., 19 ¼ G. Hamb.⸗Berl. 60 Br. Bergedorf 68 Br. Altona⸗ Kiel 87 ¼ Br., 87 G. Gl.⸗Elmsh. 25 Br. R. Neum. 90 Br. Mecklenburg 38 ¾ Br. u. G.

Wechsel. Paris 187 ½. Petersburg 33 %. London 13. 8 ½¼. Amsterd. 35.60. Frankfurt 88 ¾. Wien 168. Breslau 152 ½. Louisd'or 11. 2 ½¼.

Das Wechselgeschäft war sehr still. London gefragt. Amsterd.

flau. Paris zu haben. Frankfurt zu lassen. Wien Br. und G.

Breslau zu haben. Geld reichlich. In Fonds und Eisenbahn⸗Actien bei wenig veränderten Preisen etwas Umsatz. b

Paris, 5. Febr. (3 Uhr.) Paris ist vollkommen ruhig. Auch

hat die Rede des Ministers Faucher zur guten Stimmung der Börse

Amsterdam, 5. Febr. Durch das anhaltende Steigen der französischen Fonds waren holl. Fonds im Allgemeinen günstiger ge⸗ stimmt. Der Handel in Int., wie auch in Span., Oest., Bras., war ziemlich belebt. Oest. 5proz. Met. 73, †, ¼. 25½¶ proz. 39 ¼. Bras.

82. Peru 35-—%, . Holl. Int. 49 ¼, †l. Span. Ard. 10 %, Gero. dv. 30 ½, †. Sfr. 7 , .Nu Stiegl. 81 .

Große Piecen 10 . 4proz. 82. Wien 31 ½ G. Frankfurt 99 G. 11.95, k. S. 12. Hamburg 34 %. Petersburg

Zproz. neue 58 ½, X. 121 sen alte 101 †¼, X. Wechsel. London 2 M. 181 ½ G.

8 Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 8. Februar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 55—60 Rthlr. 1 Roggen loco 26 ½ 27 ½ Rthlr. » p. Frühjahr 82 pfd. 27 ¼ Rthlr. bez. u. Br., 27 G. Mai /Juni 28 a 27 ¾¼ Rthlr. Juli / Juli 28 ¼ a 28 Rthlr. Gerste, große, loco 22 23 Rthlr. »„ kleine 18— 20 Rthlr. üböl loco 13 ½ a 13 ¼ Rthlr. Febr. 13 ½ a 13 ½2 Rthlr. Febr. /März 13 a 12 % Rthlr. März /April 12 ¾ a 12 Rthlr. April /Mai 12 ¾¼ a 12 ½⅜ Rthlr. Mai / Juni do. Juni / Juli 12 1¾¼ Rthlr. Juli / Aug. Leinöl loco 10 Rthlr. v11“ Lieferung pr. April /Mai 10 Rthlr. bez. Spiritus ioco ohne Faß 14 % Rthlr. verk. Febr. 14 ¾ Rthlr. Br. März 15 Rthlr. Br. p. Frühjahr 15 ½ Rthlr. Br. Mai /Juni 16 Rthlr. Br. Lönigsberg, 3. Febr. Zufuhr war mittelmäßig. Weizen 45 bis 66 Sagr. pr. Schfl. Roggen 25 bis 29 Sgr. Gr. Gerste 22 bis 26 Sgr. Kl. Gerste 20 bis 22 ¼ Sgr. Hafer 12 bis 15 Sgr. Graue Erbsen 30 bis 35 Sgr. Weiße Erbsen 28 bis 36 Sgr. Kartoffeln 16 bis 18 Sgr. Der Ctr. Heu 14 bis 19 Sgr. Das Schock Stroh 80 bis 90 Sgr. Stettin, 7. Febr. Wir haben wieder feuchtes, nebliges Wet⸗

beigetragen. Statt im Fallen fortzufahren, hoben sich daher die Course. 3 proz. 45. 95. 5proz. 76. 65 (Anleihe 76.40). Bank 1720. Belgische 5proz. 88 ¾. Neapol. 78. Römische 67. Spanische 21 ¼.

Nordb. 395. Orleans 720. Rouen 460. Straßburg 333 ½.

Basel nichts. London, 5. Febr. Zproz. Cons. p. C. 91 ½, a. Z. 91 ½¼. I C. R. 108. Me. 25 .

3 ½proz. 92 ¾. Ard. 15 ½⅛. fest als am Zten. Cons.

Peru 48. Engl. Fonds waren heute kaum so Von fremden

p. C. eröffneten 91 ¼ und gingen i 91 ½. Fonds wurden Mex. zu 28,21 2 Uhr. Engl. Fonds blieben matt. 91 ½, ¹

sehr flau. Mex. nicht höher als 25 25 111

Port.

ter ohne Frost.

Getraide. Ein Posten 90 pfd. schles. Weizen wurde schwimmend zu 59 Rthlr. mit 10 Rthlr. Angeld gekauft; anderweitig ist 57 2 59 Rthlr. bezahlt worden. Roggen in loco für leichte Waare 25 Rthlr., für 85 pfd. 25 ½ Rthlr., und für 86 pfd. durch Mäkler 26 ¾˖ a ½ Rthlr. bedungen; pr. Frühjahr 82 pfd. 27 Rthlr. Br. und Gld., 86 pfd. 27 ½ Rthlr. eher Brief als Geld. 250 Wsp. Hafer, pomm. 52 pfd. pr. Frühjahr, 18 Rthlr. bez. 8

Heutiger Landmarkt: Gerste.

Hafer. Erbsen.

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 24 ½, 24 ¼ % bezahlt; aus zweiter Hand ohne und mit Faß 24 %, pr. Frühj. 22 ½ 22 bez., 22 % Gld. 8 Rüböl. Von diesem Artikel sind in den letzten 14 Tagen für rheinische Rechnung über 10,000 Centner hier auf Lieferung ver⸗ schlossen worden. Gestern nach der Börse wurden neuerdings 1500 Centner pr. Herbst zu 11 ½ Rthlr. gehandelt. Heute ist es eher fester auf alle Termine; loco 12 ¾ a 13 Rthlr. inkl. Faß, Februar 12 ½ a 12 ½ Rthlr., Februar./ März 12 ⁄2 a 12 ¾% Rthlr., April /Mai 12 a 12 ½ Rthlr., Juni/ Juli 11 ½⅞ Rthlr., September/ Oktober 11 ½ a 11 ½⅞ Rthlr. bezahlt. Abgeber sind zurückhaltender.

Leinöl. Gestern wurden noch 300 Ctr. zu 9⅞ Rthlr. ohne Faß gehandelt; mit Faß ist 9 % Rthlr. bezahlt. Palmöl in loco 13 Rthlr., auf Lieferung 13 Rthlr. bezahlt. .“

Zantische Korinthen 6 Rthlr. unversteuert bezahlt.

Schott. Heringe 7 ¾ Rthlr. unversteuert bezahlt, berger Fett⸗ hering 5 a 8 Rthlr. unversteuert bezahlt.

Kasan. Pottasche 9 Rthlr. pr. Kasse bezahlt.

Rother Kleesaamen 9 ½ a 10½ Rthlr. auf Lreferung bezahlt; rigaer Säeleinsaamen 64 Rthlr. bez.

Breslau, 7. Febr. Weizen 64 Sgr. gelber 52, 57, 61 Sgr.

Roggen 31, 33, 35 Sgr.

Gerste 21, 23, 25 Sgr.

Hafer 16, 17, 18 Sgr.

Kleesaat sehr begehrt, roth von 7 bis 10 Rthlr., weiß von 4 bis 9 Rthlr. bez.

Spiritus 6 ½ Rthlr. und 8 bez

Rüböl 14 Rthlr. zu machen.

Zink ohne Umsatz.

Das Getraide⸗Geschäft bleibt ziemlich lebhaft, wurden wieder höhere Preise angelegt.

Amsterdam, 5. Febr. Rother Weizen zu erhöheten Prei⸗ sen; poln. Sorten mit wenig Handel; im Entrepot: 128 pfd. mün⸗ ster. 240 Fl., in Consumtion: 127 pfd. best. alt. weißbunt. poln. 326 Fl.,, 127 pfd. jähr. seeländ. 248 Fl., 126 pfd. neu. do. 240 Fl., 130pfd. neu. gelder. 246 Fl., 129pfd. do. 243 Fl., 132⸗, 134fd. alt. groning. 250, 260 Fl., 122pfd. blaubunt. fries. 175 Fl., 128 pfd. alt. groning. 236 Fl. 8

Roggen zum Verbrauch verkauft; 124pfo. groß.⸗brab. 150 Fl.; 128pfd. pommer. 154 Fl.; 121pfd. preuß. 148 Fl.

Gerste und Hafer ohne Handel.

Buchweizen flau und niedriger abgegeben, 119 pfd. gelder. 142 Fl., 118pfd. ostfries. 125 Fl.

Kohlsaamen wie früher; auf 9 Faß im April 65 ¾ L., Okt. und Nov. 59 ½ L. 1 Leinsaamen wie früher; 112./1413 pfd. tilsit. 240 Fl., in der Versteigerung 105-,108pfd. königsb. 7 ½ Fl., 112./113 pfd. memel.

Rüböl gleich sehr willig; auf Lieferung etwas angenehmer, : geblieben; auf 6 Woch.

äter zu den erhöhten Preisen angeboten 8 1 be Fl.; effekt. 38 ¼ Fl.; Mai 37 ¼ Fl.; Sept. und Okt. 35 ¾ Fl.; Nov. und Dez. 35 ½. Fl. 1“

Leinöl auf 6 Woch. 28 ½ Fl.; effekt. 27 ¾ a Fl.

Hanföl auf 6 Woch. 35 Fl.; effekt. 34 Fl.

weißer 55, 60

Weizen. Roggen. 56 a 59 29897 24 a 26 Heu: 17 a 25 Sgr. pr. Ctr. Stroh: 3 Rthlr. 20 Sgr. a 4 Rthlr. pr. Schock.

14 a 16 80 865 N

25 ½. 1“ Aproz. 26 ½. z. Int. 49 ¾, 34

Kartoffeln: 12 Sgr. pr. Schffl.

Bekanntmachungen.

. Erledigter Steckbrief. Der hinter den Instrumentenmacher Carl Julius

anschlagte Rente [48]

henden Tare, wobei jedoch bemerkt wird, daß eine ver⸗-

am 25. Mai 1849, Vorm. um 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

von 6 Thlr. für Getraide wegfällt, sollen

Gustav Herrmann erlassene Steckbrief vom 2. Ja⸗ nuar c. ist durch dessen Ergreifung erledigt.

[719]

Ediktal⸗Vorladung.

Rübkuchen 52 a 55 Fl. Leinkuchen a 9 ½ Fl. 8 Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei

vorgeladen, zu obigem Termine persönlich und, wo es erforderlich, mit Vormündern oder durch Anwälte, welche mit genügenden, was Ausländer betrifft, mit gerichtlich vollzogenen Vollmachten versehen, auch insbesondere zu Vergleichs⸗Abschluß ermächtigt sein müssen, hier im Stadtgericht sich anzumelden, ihre Ansprüche anzuzeigen H

22

3 um Verspruch zu erwarten. Noch vendie Bersendunabenen erinnert, daß die Außenblei⸗ benden, wie Alle, die ihre Forderungen nicht gehhrig liquidiren, für ausgeschlossen vom 9. 87 welche entweder gar nicht oder nicht G 1 5 erklä⸗ ren, ob sie auf ihnen geschehene Vorsch 1ecegen für einwilligend werden geachtet werden.

und für Weizen

Das Abonnement beträaͤgt:

2 Rthlr. für ahr. 4 Rthlr. 8 2J 8 Rthlr. 1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.

Bei einzelnen Rummern wird

der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

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v1I1I11““

B

Deutschland. Preußen. Berlin. Berichtigun Oesterreich. einem sardinischen. Württemberg. Stuttgart. lichen Gültigkeit der Ehe. essen. Kassel. Verhandlungen der Stände⸗Versammlun 22 135 g-. öu I. b wegen der persönlichen Freiheit. b t u an d. Oesterreich. Hermannstadt. Proclamation. Nachrichten vom

Frankreich. National⸗Versammlung. Antr insichtlig Abstimmungsmodus. Sh Lanstnass ne he-ncshhense wegen Auflösung der National⸗Versammlung und allgemeine Debatte darüber. Paris. Das Votum über den Oudinotschen Tagesord⸗ nungs⸗Vorschlag und die Zusammensetzung der Kommission zur Prüfung 6” tcfc Untersuchung der letzten Ereignisse. ugeaud. 1 juinaiss öG 8 18ge u h 78. Erklärung Marrast's. Der Lanjuinaissche Großbritanien und Irland. London. Parlaments⸗Verhandlun⸗ Fer. Die Parteienstellung im Unterhause. Englands auswärtige Politik. CEröffnung der Legislatur von Kanada. Nachrich⸗ ten aus den Vereinigten Staaten von Nordamerika und Mexiko. Das portugiesische Budget. Erklärung Louis Blanc's und Caussidière's. Belgien. Brüssel. Warnung vor Piraten. Italien. Neapel. Antrag Gioberti's auf ein Bündniß gegen Oester⸗ reich zurückgewiesen. Turin. Eröffnung der Kammern. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Beilage.

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 8. Febr. Zu Abgeordneten für zweite Kammer sind ferner gewählt worden:

1 ETZö11“”“;

Regierungs⸗Bezirk Marienwerder. Pfefferküchler Weese in Thorn, Pfarrer von Bartuszkewitz in Kulm. Regierungs⸗Bezirk Königsberg. Dr. med. Kosch zu Königsberg, Prediger Dr. Rupp zu Königsberg, Pfarrer C. Ludwig Wessel in Jari⸗,

Gutsbesitzer Dr. R. Motherby auf Arnsberg (rasten⸗

burger Kreis),

Landschafts⸗Direktor Graf zu Dohna auf Wesselshöfen,

Gutsbesitzer Lieutenant Krause auf Laurnickau. Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen:

Land⸗ und Stadtgerichtsrath Sperling aus Gum⸗

binnen, Justizkommissar Schwarz aus Insterburg, Ober⸗Landesgerichts⸗Direktor Temme zu Münster, Stadtgerichts⸗Direktor Reuter in Königsberg.

Pro v in; Sch keesle n. Regierungs⸗Bezirk Breslau. Stadtgerichts⸗Raͤth Müller,f Lehrer Zimbal, Justiz⸗Kommissarius Dierschke, Schulze Marke aus Hassitz, Stadtrath Wenzel aus Mittelwalde Garnisons⸗Insvpecteur Neumann, Redacteur Möcke aus Breslau, Bauergutsbesitzer Langer, Dr. Behnsch, Kaufmann Andretzky aus Langenbielau. Regierungs⸗Bezirk Oppeln Gymnastal⸗Lehrer Troska, Assessor Schmiedecke, Graf Renard,

19 8 2

Gutsbesitzer Schwidler, Schneeweiß (Neiße), Stadtrath Ludwig (Breslau), Schulrath Bogedain, Müllermeister Riedel,“ Dr. Haber,

Bauer Hawlitzki,

Pfarrer Schaffraneck, Bauer Gorzolka aus Boreck

Landrath Sack in Rosenberg.

JE111“’“ Regierungs⸗Bezirk Posen. Professor Cybulsky, von Cieszkowsky.

Provinz Westfalen. Regierungs⸗Bezirk Münster. Assessor Grube in Dülmen,

Die Wahlen der Abgeordneten zur zweiten Kammer. Frie st. Kampf eines österreichischen Dampfschiffes mit Ministerial⸗Erlaß in Betreff der bürger⸗

erlin, Sonnabend den 10. Februar

Unter⸗Staats⸗Secretair Müller, Berggerichts⸗Rath von Beughem zu Siege Gutsbesitzer W. Plaßmann zu Allhoff, Referendar D. Dann.

Rhein⸗Provinz. Regierungs⸗Bezirk Trier. dvokat⸗Anwalt Borchardt zu Köln, Dr. K. Grün zu Trier, Kaufmann J. B. Schwickerath zu Schönecken, Advokat⸗Anwalt Messerich zu Trier. Regierungs⸗Bezirk Köln. Fiiedensrichter Körfgen zu Kempen, Geheimer Ober⸗Revisions⸗Rath Esser zu Berlin, Justitiar Dr. von Seckendorf, Landrath Wiethhaus. Regierunge⸗Bezirk Düsseldorf. Pfarrer Schmitz zu Bockum, Staͤdtgerichts⸗Rath H. Simon aus Bregslau r. med. Bähren zu Gladbach, 1 riedensrichter Broich zu Grevenbroich. Regierungs⸗Bezirk Aachen. aplan von Berg zu Iülich, andgerichts⸗Rath De Sio zu Aachen, andgerichts⸗Rath Bloömer zu Aachen, taats⸗Prokurator Frießem zu Malmedy entier Jakob zu Düren, Ober⸗Bürgermeister A. C. Pelzer zu Aab Graf HSe zu Ruatrin Regierungs⸗Bezirk Koblenz. Dr. med. D'Ester zu Köln, Gutsbesitzer Zunderer zu Kleeburg.

Berlin, 9. Febr. Der Minister des Innern hat 1 Königlichen Regierungen nachstehende Berict Zans E116 Der Königlichen Regierung eröffne ich, daß im §. 84 des un⸗ längst mitgetheilten Entwurfes der Gemeinde⸗Ordnung „Kreis⸗Aus⸗ schuß“ statt „Bezirks -Ausschuß“ zu lesen ist. 1 Berlin, den 5. Februar 1849. Der Minister des Innern

ö“ sämmtliche Königliche Regierungen.

88

Oesterreich. Triest, 2. Febr. (Oest. Ztg.) Der öster⸗ reichische Kriegsdampfer „Vulcano“ stieß 89 düshern den Istrien auf einen Dampfer, welcher mehrere, wie es seheint, istrianische und dalmatinische Küstenfahrer gegen Venedig eskortirte. Dieser Dampfer wurde bei geringerer Entfernung als derjenige erkannt welcher als österreichisches Kriegsschiff „Mariana“ hieß, unter der provisorischen Regierung von Venedig „Pio IX.“ getauft wurde und nun „S. Marco“ heißt. Der „Vulcan“ forderte die Freigabe der Trabakeln, welche aber „S. Marco“ verweigerte. Darüber kam es zum Artilleriekampfe, welcher an zwei Stunden dauerte und während dessen sich die Barken entfernten. Beide Schiffe haben Schaden erlitten. In der Nähe des Kampfplatzes war eine französtsche Fregatte gewesen, welche ganz unthätig denselben beobachtete. Diese Fregatte steuerte hierher und wurde auch auf dem Leuchtthurm signalisirt, warf aber nicht die An⸗ ker auf unserer Rhede, sondern setzte blos ein Boot aus und ließ Kunde von jenem Kampfe geben. Gestern ist der „Vulkan“ selbst angelangt, und man sah, daß Leute mit einer Reparatur am Schiffe beschäftigt waren. Unsere Flotte wird, wie nun verlautet, in Pola

zusammengezogen werden.

Württemberg. Stuttgart, 4. Febr. (Schwäb. Merk.)

Da sich unter einem Theile des Publikums, namentlich unter dem

Landvolke, über die Bestimmung der Grundrechte des deutschen Vol⸗

kes hinsichtlich der Eingehung der Ehe irrige Ansichten verbreitet ha⸗

so hat das Ministerium des Kirchen⸗ und Schulwesens an die gemeinschaftlichen Bezirksämter nachstehenden Erlaß gerichtet:

„Das Ministerium des Kirchen⸗ und Schulwesens an die gemeinschaft⸗ lichen Bezirksämter. Es ist zur Kenntniß des Ministeriums gekommen, daß cin Theil des Volks in Beziehung auf den §. 20 der Grundrechte des deut⸗ schen Volks, wonach die bürgerliche Gültigkeit der Ehe nur von der Voll⸗ ziehung des Civilaktes abhängig sein soll und die kirchliche Trauung nur nach Vollziehung des Civilaktes stattfinden kann, in Bennruhigung versetzt, daß nament ich die Meinung da und dort verbreitet sei, als ob in Folge der Grundrechte die kirchliche Trauung nicht mehr stattfinden solle. Diese Befürchtung und Meinung ist aber eine ganz irrige, und es erscheint daher als Pflicht der Behörden, einer hierdurch erregten Beunruhigung durch Belehrung entgegenzuwirken. Die angeführte Bestimmung des §. 20 der Grundrechte ist eine natürliche Folge der selbstständigen Stellung, welche

durch dieselben Grundrechte den einzelnen Religionsgesellschaften eingeräumt worden ist. Bei der großen Bedeutung, welche die Ehe, wie für die Kirche so auch für den Staat, und zwar für den letzteren wegen Erhaltung der Sittlichkeit und wegen der durch die Ehe begründeten Familien⸗ und Ver⸗ mögensrechte hat, ist es nothwendig, daß die Ehe die Anerkennung des Staates erhalte, daß ihre bürgerliche Gültigkeit durch einen bestimmten gleichförmigen Vollzichungsakt erkennbar gemacht und hergestellt werde. Bisher ging es nun nach dem weniger auseinandergesetzten Verhältnisse zwischen Staat und Kirche wohl an, die bürgerliche Gültigkeit der Ehe an die kirchliche Einsegnung zu knüpfen. Allein künftig ist dieses bei der veränderten selbstständigen Stellung der Kirche nicht mehr zulässig; die kirchliche Trauung wird inskünftige lediglich den einzelnen Religions⸗ Gesellschaften überlassen werden, und der Staat ist somit in die Nothwen⸗ digkeit versetzt, zur Wahrung der bürgerlichen Familien⸗ und Vermögens⸗

ben,

Berlin, den 5. Februar 1849. . Königliches Kriminalgericht bvühge⸗ Residenz.

Abtheilung für Voruntersu

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ungen.

[680] Nothwendiger Verkauf. Ober⸗Landesgericht zu Cöslin, den 30. Oktober 1848.

Die adeligen Guts⸗Antheile Gr. Gostkow B. und E. im Kreise Bütow, landschaftlich im Jahre 1846 abge⸗ schätzt auf 8923 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf. zufolge der nebst Hypothekenscheinen in unserem dritten Büreau einzuse⸗

Das Stadtgericht zu Dresden hat in den zum Ver⸗

““ Herrn Emil Th

h Se heodor Ackermann eefneenente ersen nton Hafertom 8 ger, wie überhaupt Alle, dh Teee easas

ner aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche haben 2

und zu bescheinigen, mit den Konkurs⸗Vertretern über deren Richtigkeit auch unter sich selbst über Vorzugs⸗ rechte zu verfahren, innerhalb 6 Wochen zu beschließen, hinsichtlich der Ausbleibenden den 27. Juni 1849 . die Eröffnung eines Ausschließungs⸗Bescheides, hierauf aber in einem noch besonders anzusetzenden Verhöre gütliche Verhandlung, auch Abschluß eines Vergleichs oder, falls dieser nicht zu bewirken, den 15. Au gust 1849 1b die Ertheilung eines Designations⸗Bescheides oder die

Dresden, am 28. November 1848. . Das Stadtgericht. Burckhar t —31 arh Kisten Rohzucker für Rechnung der Assuradeure am Montag den 12, b Mag⸗ Nachm. 3 Uhr, im Speicher Nr. 62 durch 8 ler er hil Stettin, den 1. Fe 1

bruar

Gutsbesitzer von Bruchhausen. Regierungs⸗Bezirk Minden.

Vorsteher Pieper zu Istrup,

Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Pape zu Frankfurt a. O. Regierungs⸗Bezirk Arnsberg.

Geh. Ober⸗Tribunalsrath Ulrich, 1 .

Staatsminister a. D. von Bodelschwingh,

rechte einen eigenen, für alle Staatsan bürgerlichen Obrigkeit, hergestellt wird,

in welcher sich bewegen müssen, sichert, a

durch welchen die bürgerliche Gültigkeit der

p Be n durch die O Dieser Akt erscheint, weil er die die Nüi sebe⸗ aller Religions⸗Gesellsch

s der vor Allem endige

gehörige gleichen Rechtsakt vor der

Ehe

e den sogenannten Civilakt, d. h. die förmliche, bindende Erklärung der künftigen Eheleute über die Eingehun 88 Cgebünevvfnt⸗ vor der Obrigkeit und die bürgerliche Bestätigung desselbe

keit, einzuführen. ordnung,

brig⸗

äußere Rechts⸗

aften

18

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Kr. 57.

steht aber dem durchaus nicht entgegen, daß nach seiner Vornahme dann auch noch die kirchliche Trauung, je nach den Bestimmun⸗ gen der einzelnen Religions⸗Gesellschaften, vorgenommen werde. So wenig der Staat durch die Anerkennung der selbstständigen Bewegung der Kirche eine Gleichgültigkeit gegen die Religion an den Tag legen will, eben so wenig kann es im Sinne des Staats liegen, durch Einführung eines be⸗ sonderen Aktes für die bürgerliche Gültigkeit der Ehe der kirchlichen Trauung irgend zu nahe zu treten. Er will sie durchaus nicht abstellen, sondern er kann sie inskünftige, wenn der Civilakt gesetzlich festgesetzt sein wird, nur nicht mehr sehesf Das Volk darf deshalb über diesen Punkt sich vollkommen beruhigen, und es dient hierzu noch weiter die bestimmte Erfahrung, daß auch in anderen Ländern, wo längst eine bür⸗ F Form für die Schließung des Ehebundes festgesetzt ist, deshalb die irchliche Trauung keinesweges außer Uebung gekommen ist. Es läßt sich vielmehr sagen, daß dieselbe gerade dadurch, daß sie vom Staat nicht mehr befohlen ist, in der Werthschätzung der Kirchlichgesinnten um so mehr ge stiegen sei. Die Beamten, welche das gemeinschaftliche Bezirksamt bilden, werden demnach sich angelegen sein lassen, zur Belehrung und Beruhigung in der gedachten Beziehung das Ihrige beizutragen, auch darauf aufmerk⸗ sam zu machen, daß nach Art. 3 Nr. 6 und Art. 7 des Einführungs⸗ Gesetzes zu den Grundrechten bis zu erfolgter Feststellung des neuen Ju⸗ standes im Gesetzgebungswege die bisher in Uebung gestandenen Vorschrif⸗ ten über die betreffenden Verhältnisse in Kraft bleiben.“

Hessen. Kassel, 7. Febr. (Kass. Ztg.) In der gestrigen Sitzung der Stände⸗Versammlung machte der Landtags⸗Kom⸗ missar im Namen des Finanz⸗Ministeriums folgende Eröffnung:

Nach Annahme des Wahlgesetzes liege der Stände⸗Versammlung nur noch das Finanzgesetz vor. Dasselbe sei auf das laufende Jahr beschränkt, schließe sich an die vorhandenen Zustände an, und lasse nur da eine Ab⸗- weichung zu, wo die Umstände es gebieterisch erheischen; es sei nur pro⸗ visorischer Natur. Die Regierung fühle die Nothwendigkeit einer weiter gehenden Reform im Staatshaushalte in mancher Beziehung, und in de besonderen Gestaltung der Verhältnisse liege der Grund, warum man di Berathung derselben dem Budget für die Jahre 1850 und 51 und eine nach dem neuen Wahlgesetz zusammenzusetzenden Stände⸗Versammlung vorbehalten habe. Um so dringender sei es, daß die Berathung der Grund- lagen jener Reformen zeitig vor dem Jahre 1850 beginne, und es ergebe 8 sich daraus eben so die Nothwendigkeit einer baldigen Einberufung der neuen Ständeversammlung, als die Wichtigkeit einer raschen Erledigung des ein jährigen Finanzgesetzes. Die neue Ständeversammlung werde ihre wichtigen Berathungen desto ruhiger und gründlicher pflegen können, wenn der Fi⸗ nanzhaushalt nicht wie jetzt in der Schwebe, e. einigermaßen durch Gesetz geregelt sei. Die Staatsregierung drückt daher den Wunsch aus, daß die Berathung des Finanzgesetzes bald zu einem befriedigenden Resultate fsi möge.

Auf die Interpellation des Herrn Lederer in Betreff der Betheiligun kurhessischer Unterthanen an dem Aufstande in Wien, 19 der kgi e. Kommissar folgende Auskunft: Der kurhessische Gesandte in Wien haͤtte alsbald nach dem Ausbruche der zu Wien im Oktober v. J. stattgehabten Bewegung die geeigneten Schritte zum Schutze der Person und des Eigen⸗ thums kurhessischer Staatsangehörigen gethan und erreicht, daß dieselben, wie alle Angehörigen fremder Staaten, unter den Schutz des Völkerrechts gestellt und gegen willkürliches Heranziehen zum Waffendienste gesichert würden. Auch bcgen solcher Kurhessen, welche sich etwa freiwillig bei den EFhcr Ereignissen betheiligt haben möchten, habe derselbe damals

rkundigungen eingezogen, die eine Theilnahme von Kurhessen nicht hatten. Auf eine im diesseitigen Auftrage gestellte offizielle

Anfrage sei unterm 21. Dezember v. J. die amtliche Erwiede⸗ rung erfolgt, daß sich weder unter den der kriegsrechtlichen Untersu⸗ chung vorbehaltenen, noch unter den bereits abgeurtheilten politischen Ge⸗ fangenen ein Kurhesse befinde. Später habe sich allerdings ergeben daß ein Kurhesse an dem Kampfe Theil genommen, derselbe sei jedoch nicht mehr 6 Fhüi und 1- SbG unbekannt; auch sei der kurhessische Gesandte

eranlaßt worden, demselben, wenn er darum nachsu s ei S zu 1” werden zu lassen. 114““ Schi

err von Sybel erstattete weiteren Bericht über die deu hauptsfrage mit folgenden Anträgen: 1) Die Grande⸗Gersamnsshna bele es unter den gegenwärtigen Verhältnissen für dringend nothwendig daß der kurhessische Bevollmächtigte bei der provisorischen Central⸗Gewalt über alle durch die preußische Cirkular⸗Note angeregten Fragen sofort Instruction er⸗ halte. 2) Sie erachtet den Titel des Reichs⸗Oberhaupts zwar für minder wichtig, würde aber mit desto größerer Freude einen Beschluß der deutschen National⸗Versammlung begruͤßen, durch welchen die Erblichkeit der Oberhaupts⸗Würde ausgesprochen würde. 3) Sie hält es bei der ge⸗ genwärtigen Sachlage nicht für zweckmäßig, irgend welche Aende⸗ rung der bisher gefaßten Beschlüsse der National⸗ Versammlung zu beantragen, erachtet es aber für geboten, daß durch offene Erklärung jeder Zweifel beseitigt werde, als ob seitens der Regierung oder der Ständeversammlung Kurhessens den bisherigen Beschlüͤssen der Natio⸗ nal⸗Versammlung über die deutsche Verfassung die Anerkennung fehlen könne. 4) Sie beschließt endlich, diese Ansichten hoher Staatsregierung in der Hoffnung auf ein vollständiges Einverständniß mit derselben über diese Lebensfrage des großen Vaterlandes mitzutheilen. Sämmtliche Anträge wurden nach langer und lebhafter Diskussion genehmigt, der erste gegen 3, der zweite gegen 10, der dritte gegen 3 und der vierte gegen 1 Stimme. Die Sitzung ging in eine vertrauliche über. 3

Frankfurt. Frankfurt a. M., 6. Febr. (D. Z.) Da in der letzten Sitzung der konstituirenden Versammlung des Freistaa tes angenommene Gesetz zum Schutze der persönlichen Freihei lautet §. 1. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. §. 2. Eine Verhaf⸗ tung soll, außer im Fall der Ergreifung auf frischer That, nur geschehen kraft eines schriftlichen, den Beschuldigten, so wie die Thatsachen, deren er beschuldigt wird, bestimmt bezeichnenden richterlichen Befehls. Dieser Befehl muß dem zu Verhaftenden bei der Verhaftung vorgewiesen und spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden demselben zugestellt werden. Jeder Verhaftete ist in gleicher Frist nach seiner Verhaftung dem zuständigen Richter vorzuführen. §. 3. Frische That heißt das Vergehen, während es verübt wird oder unmittelbar nachdem es verübt worden ist. Als frische That werden auch die Fälle angesehen, wenn der Angeschuldigte durch die öffentliche Stimme verfolgt, wenn er auf der Flucht ergriffen oder wenn er kurz nach der That im Besitz von Waffen, Werkzeugen, Papieren oder anderen Gegenständen betroffen wird, die ihn als Urheber oder Theilnehmer verdächtig machen. §. 4. Die Bestimmungen des §. 2 finden nicht An⸗ wendung auf die Fälle, wo die Polizei⸗Behörde zur Unterstützung der Straf⸗ rechtspflege oder wegen Handlungen gegen die öffentliche Ordnung und Si⸗ cherheit eine Person in Verwahrung nimmt. Die Polizei⸗Behörde muß aber Jeden, den sie in Verwahrung genommen hat, im Laufe des folgenden Tages entweder freilassen oder der richterlichen Behörde übergeben. §. 3. erhaftete innen 24 Stunden nach seiner Verhaftung, jeber

ergeben