“
FPrerliner Förse DU 0 N2
9. Fe
— .
ö1“ öEbEe112AX“*“
AX“
Wechsel- Course.
8 2. 8
Kurn 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt 8 Tag⸗
ereeee 250 Fl.
Amsterdamn ..225b2**ℛ˙***³⅔⁸ 1 do. ee Hamburg 3 8 do. ẽccc 300 Mk.
Londou .. 1 Lst. Paris 11““ 300 Pr.
Wien m 20 N. 150 Pl. 150 Pl.
Breslaun ͥ ù 100 Thlr. 14 Thlr. Fuss.. 100 Thh. 2 Mt.
Frankfurt a. M. zsüdd. W. 100 Pl. 2 t. Petersburg 8 100 SRbl. 3 Wochen
2ö***
„595996000950990b—ö99929229-9-,à9e
Augsbuggat c
1gS
101¾ 99 99 x
Leipzig in Courant im
104¼
Geld. 143 ½ 142 ½ 150¾ 150 ¾ 6 25 ½
81¾
99 ⁄ 56 24
Eisenbahn- Actien.
Stamm-Actien.
ag.
Kapital. 4
*
Der Reine wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 6½ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Rechnung Rein-Ertr. 1848
Bärsen-
Prioritäts-Actien. Kapital.
Suümmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosunz a 1 pCt. amortis.
Zinsfuss.
Berl. Anhalt Lit. A B. do. Hamburg do. Stettin 8— . do. Potsd.-Magd...
Magd.-Halberstadt..
do. Leipziger
Halle-Thüringer.
Inländische Fonds, isseera., a. Geld- vur
Se.
Kommumnal- Papiere und
Cöln-Minden. do. Aachen Bonn- Cöln..
Brief. Geld.
101
2zt. Gem.
Preuss. Freiw. 82 5 St. Schuld-Sak. 3 ½ Seeh. Präm. Sch. —
K. u. Nm. Schuldv. 3 ⅓ Berl. Stadt-Obl. 5
. do. do. 3 ½ 8 Westpr. Peg2n ½ irossb. Posen do. 4 do. do. 3 ½
Ostpr. Pfandbr. 3 ½
Zf. Brief. Geld.
91¹ ½ 91 ½
Pomm. Pfdbr. Kur- u. Nm. de. 3 3
80 ½ M. 98 ⅔
Sehlesische do. do. Et. B. gar. do. —
Pr. Bk-Anth.-Sch. — 91 Fnedrichsd'oz. 13 ¼ 8 13 ⁄2 — And. Goldm. à5th. 12 % 12 4, 81 ½ Disconto. — 4 ½ U 90 ½
Ausländische Fonds.
8 Buss. Hamb. Cert. do-beiHlope. 4.S. do. 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A.] do. do. 5. A.
do. v. Rthsch. Est. do. Poln. Schatz 0. do. do. Cert. L. A. d0. do. I. B. 200 Fl. — Pol a. Pfdbr. a. C. 4
91 ½ 91 759 74 ½ † 100
Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 FI. do. do. 200 Fl. Hamb. Feuer-Cas. do. Staats-Er. Anl. Holl. 2 ½ P Int. Kurh. Pr. 0. 40 th. Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 Fl.
do.
Gem.
Düsseld. Elberfeld.. Steele -Vohwinkel... Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A.... do. IIIZ Cosel-Oderberg. Breslau-Freiburg ... Krakau-Oberschl.. Berg.-Märk Stargard-Posen Brieg-Neisse. Magdeb.-Wittenb..
III“
·—SAennengööe
Quittungs-Bogen. Aachen-Mastricht ...
Ausl. Actien. Pesther. Friedr. Wilh.
18,000,000 8,000,000
Nordb.
ö“
8 . Schluss-Course von Cöln-Minden 78 ¾ 6.
Berl. Anhalt... .... do. Hamburg do. II. Serie do, Potsd.-Magd... do. do. do. Stettiner.
“ 8
Halle-Thüringer...
Cöln-Minden
Rhein. v. Staat gar.. do. 1. Priorität.... do. Stamm-Prior..
Düsseldorf-Elberfeld.
Niederschl. Märkisch.
do. do. do. III. Serie.
Zweigbahn do. do.
Oberschlesische.
Krakau-Oberschl....
Cosel-Oderberg...
Steele-Vohwinkel...
do. do. II. Serie...
Breslau-Freiburg..
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800
800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000
8=
375,000 400,000
SsSSSEneegöägEönnn
Ausl. Stamm-Act.
Leipzig-Dresden. Ludw. Bexbach 24 Fl. Kiel -Altona Sp Amsterd. Rotterd. Fl. Mecklenburger Thir.
SZörsen- Zinsen.
4,500,000 8,525,000 2,050,000 6,500,000 4,390,000
Zeinert.
-
† 1
88 ½ B
-
.“
37 ½ * 35 ½ bz. u. B.
von Preussischen Bank-Antheilen 91 ¼% vz. u. 6.
Die Course
Fonds, die meistentheils höher als gestern bezahlt wurden. Mecklenburger Actien in Folge des Weichens in Hamburg bedeutend zurückgegangen.
der Stamm-Actien erfuhren heute wenig Veränderung, doch war die Tendenz in Folge der günstigen Nachrichten aus Paris gut und äufserte ihre Wirkung besonders
auf solide
Auswärtige Börsen.
Breslau, 8. Febr. Holl. und Kaiserl. Dukaten 96 ¾ Br. Friedrichsd'or 113 ½ Gld. Louisd'or 1125 Br. Poln. Papiergeld 93 ⅞ Br. Oesterr. Banknoten 91 %¾2 u. bez. u. Br. Staats⸗Schuld⸗ scheine 80 Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 98 ¾
Br. Posen. Pfandbriefe 4proz. 96 Gld., do. 3 ⅛proz. 81 2⁄2 bez. Schles. Pfandbriefe 3 ½ proz. 90 Br., do. Lit. B. 4proz. 92 ⅛ Br., do. 3 proz. 82 ¼˖ Br.
Polnische Pfandbriefe alte 4proz. 91 ¾ Gld., do. neue 4proz. 91 ½⅞ Gld., do. Partialloose a 300 Fl. 100 Gld., do. a 500 Fl. 75 Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 13 Gld. Russisch⸗polnische Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 71 ½ Gld.
Actien. Oberschles. Litt. A. u. Lit. B. 93 Br. lau⸗Schweidnitz⸗Freiburg.é 85 Br. Niederschles.⸗Märk. 71 ¾ Br. do. Prior. 98 Gld., do. Ser. III. 94 ¾ Br. Ost⸗Rhein. (Köln⸗ Mind.) 72 Br. Sächs.⸗Schles. (Dresd.⸗Görlitz) 76 Br. Neisse⸗ Brieg 36 Br. Krakau⸗Oberschles. 38 Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Nordbahn 37 ¼ u. † bez.
Wechsel⸗Course.
Amsterdam 2 M. 142 %2 Gld.
Hamburg a vista 150 ¼ Gld.
do. 2 M. 150 ¾ Gld.
London 1 L. St. 3 M. 6. 25 Gld.
Berlin a vista 100 ⅛ Br.
do. 2 M. 99 ½ Gld.
Wien 2 M. 91 Br.
Wien, 5. Febr. Met. 5proz.
Zproz. 50 — 51. 2 ⅛Qproz. 44 ¼, 45, 45 ½. Anl. 34: 144—145. 39 88 ½ — 89 ⅛. Nordb. 99 ¼, ¼, 99 ¾. Gloggn. 96, 97. Mall. 66, 67. Livorno 64 ⅛ — 64 ¼. Pesth 68 — 69. Budw. 74. B. A. 1115
— 1118. Amsterd. 156 ½, 156.
Wechsel. 8 Augsburg u. Frankfurt 112 ½ — 112. Hamburg 165 ¼4 — 165.
London 11. 20 — 11.19. Paris 134 — 133 ½.
Die Börse ohne Veränderung — geschäftslos; in fremden Va⸗ luten wurde Mehreres in London, Frankfurt a. M. und Augsburg umgesetzt.
Leipzig, 8. Febr. L. Dr. Part. Oblig. 97 ¾ Gld. Leipz. B. A. 141 ½ Br. Leipz. Dr. E. A. 96 ⅞ Br., 96 G. Sächs. Bayer. 78 ½ Br., 78 ¾ G. Sächs. Schles. 75 ½ Br., 75 Gld. Chemnitz⸗ s v 167 ½ Br. Berl.⸗Anh. A. u. B. 78 ½¼
r. Altona⸗Kie Br. Deß. B. A. 102 Br., 101 ½ Gld. Pr. B. A. 91 ½ Br. 2 b. 8
Frankfurt a. M., 7. Febr. Der Umsatz in Fonds war an heutiger Börse von einigem Belang. Z proz. Spanier, bayer. Bankactien, badische, württemb. und frankf. Obligat. waren zu stei⸗ genden Preisen gefragter. Oesterr. Actien, 5proz. Metalligs. und belg. Oblig. wurden unter der sebecgen Notirung abgegeben. Alle
übrigen Fonds, so wie alle Ei Acti 1 s alle Eisenbahn⸗Actien, ersuhren keine Ver⸗
5 proz. Met. 76. 75 ⅞.
Bres⸗
* * .
9 8½ Bank⸗Actien 1215. 1210. Baden 5 g. L. 28 ½, 28 ½. Hessen 27 ½. 27. Sard. 27 ½¾. 27. Darmst. 8o... X⸗ 1, 708, do. 25 Fl. 25 ⅛, 25 x½. Span. Jproz. 212. 21 ½. Peg.a00 ee. 101,Ghd., do. 600 Fl. L. 74, 74½. Friebr. Minden 79 ½ 76½ “ ³7³ Br., 37 G. Bexbach 71½ Br. Köln⸗ Hamburg, 7. Febr. 3 ½ 8 88* 3½ proz. p. C. 79 ½ ,(. v“ . 81; 8.. 8g,8 as 8 ve. Fhaei 8 Berl.⸗Hamb 169 ½ Br. 188 2 0 58 r. 0 2& 4 8 8 8 88 Br., 38 G. na⸗Kiel 87½ Br., 87 G. Mecklenburg 38
Die Stimmung für Fonds bleibt bei mäßi I“ Eisenbahn⸗Actien weniger beliebt. ei mäßigem Geschäft günstig;
Paris 6. Febr. Zproz. stieg auf 4 Anleihe 77.20. Bank 1750. Mheeahean 6.9
London, 6. Febr.
5, 5proz. 77 .85 211. Nord. 400. .85. 3proz. Cons. p. C. 91 ½, a 9⸗ 3 ½proz. 92 ¾. Ard. 16 ¼, 16. 3 proz. 28 ½, . Pass. 3 ½. Z. 91 ½. 4proz. 78. Mex. 25 ½¼. Pass. 3 ⅛. Int. 49 ½.
Engl. Fonds eröffneten heute sehr fest und blieben gend. Cons. eröffneten mit 91 ½ und stiegen auf 91 ½. ferner stei⸗
Von fremden Fonds sind Ard. beinahe 1 % gestiegen; sie wa⸗ ren anfangs 15 ½ und stiegen auf 16 ½4.
⸗ 91⁄¼ 3. Z. 91 , 4. 25 ½, 4.
Ard. stiegen von 15 ½ a 16 ½. Int. 49 ¼, 5.
Amsterdam, 6. Febr.
Zproz. 28 ½, X.
höher als gestern; die übrigen etwas fester. Oest. mehr angeboten. Holl. Int. 49 ¼, . Große Piecen 11 9%, 11. 4proz. 82, 81 ¾. Stiegl. 81 ½. 38 ⁄, J.
Zproz. neue 58 ½¼,
47 2
Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 9. Februar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 55—60 Rthlr. Roggen loco 26 ½ — 27 ½ Rthlr. „ p. Frühjahr 82pfd. 27 ¼ Rthlr. bez. Gerste, große, loco 22 —23 Rthlr. „ leine 18—20 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 14—15 ½ Rthlr. „ p. Frühjahr 48 pfd. 14 ½ Rthlr. Br. Rüböl loco 13 ½ Rthlr. bez. u. Br. Febr. 13 ¼ a 13 ¼ Rthlr. Febr. /März 13 ¼ 2 a 13 Rthlr. März /April 12 ⅝ Rthlr. bez. u. G. April /Mai 12 ⅞ a 12 ⅔⅞ Rthlr. Mai / Juni do. Juni / Juli 12 ¼ a 12 % Rthlr. Juli /Aug. 12 ⅛ a 12 ⁄2 Rthlr. Sept./Okt. 12 ⅞ Rthlr. Br. u. bez., 12 ¼ G. leco 10 Rthlr. bez. „ Lieferung pr. April /Mai 10 Rthlr. bez. Spiritus loco ohne Faß 14 ½ a 14 12 Rthlr. verk. Febr. 14 ½⅜ Rthlr. Br. März 14 ¼ Rthlr. p. Frühjahr 15 ¼ a 15 Rthlr. Mai / Juni 16 Rthlr. Br.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 8. Februar. Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 15 Sgr., auch 2 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; große Gerste 27 Sgr. 6 Pf.; kleine Gerste 28 Sgr. 9 Pf., auch 24 Sgr. 5 Pf.; Hafer 21 Sgr. 11 Pf., auch 18 Sgr. 9 Pf. 8 Z u W asser: Weizen 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf.; große Gerste 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr.; kleine Gerste 27 Sgr. 6 Pf.; Hafer 20 Sgr., auch 18 Sgr. 9 Pf.;
„ Leinöl
27 Erbsen 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. (schlechte Sorte.)
8 Mittwoch den 7. Februar.
Das Schock Stroh 6 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 6 Rthlr.; der Centner Heu 22 Sgr. 6 Pf., geringere Sorte auch 15 Sgr.
g TL111215656
er Scheffel 15 Sgr., auch 12 Sgr. 6 Pf.; metzenweie 1 Sgr.
3 Pf., auch 10 pf. ““ 8 Branntwein⸗Preise.
Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am 2. Februar 1849 14 ½ KRthlr.
3. „ 14 ½ .““ frei ins Haus geliefert
5. „ 14 2 p. 200 Quart a 54 %
„ 14 ⅛ u. 14 ½ oder 10,800 ℳ nach
5 143 e1““
8 „ „ 14 2 . 1
Korn⸗Spiritus: ohne Geschäft.
t 89 Berlin, den 8. Februar 1849.
”g Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin. 8 königsberg, 5. Febr. Zufuhr war mittelmäßi izen 5 Körn 8 g. Weizen 50 5 65 2 1— 6 — ongen 9 bis 28 Sgr. Gr. Gerste 1 25 Sgr. 1 rste is Sgr. 13 bis 15 . Graue Erbsen 30 bis 35 Sgr. 1e9 ,s Hoge0 Abhs5 8
2 Ul Ceöns. durch Nacheschten qus Paris besser.
Cons. a
Kartoffeln 16 S 1 5 Sgr. Der Ctr. Heu 14 bis 18 Sgr., Das Schock Stroh 80 his 90 Sgr, 1 e“
Mex.
Der Handel in holl. Fonds zeigte heute kein besonderes Leben und sind diese nicht fühlbar von ihrem gestrigen Standpunkte gewichen. — In Span. war der Handel sehr belebt; durch die höheren Course fanden sich einige Verkäufer, wo⸗ durch sie etwas zurückgingen, doch blieben sie am Schluß ca. ¼ % Russ. gut preishaltend.
2 Span. Ard. 11 ½, 11. Coupons 7 %, ¹⁄½. Russen alte 101 ½. 5proz. öst. Met. 73, 72 ¼. 2 ½proz.
Stettin, 8. Febr. Getraide. Die englische Post, lautet eher matter,
zu Stande kam. — gen und der Markt dafür eher fester; Waare 25 Rthlr., für schwere 26 a war für 82 pfd. 27 Rthlr. Br.,
pr. Frühj. 18 Rthlr. G.
24 %, pr. Frühjahr nur 2. heute 21 ¾ bez. Rüböl sehr fest; pr. Febr. 12 ¾ Rthlr. G., März / April 12 ½ Rthlr. Br., 500 Centner 12 ½⅞ Rthlr.,
Rthlr. bez. Breslau, 8. Febr.
gelber 53, 58, 62 Sgr. Roggen 31, 33, 35 Sgr. Gerste 21, 23, 25 Sgr. Hafer 16, 17, 18 Sgr. Kleesaat unverändert, die Zufuhren
her die Kauflust weniger lebhaft war. Spiritus 6 ⁄1% Rthlr. und bez. Rüböl 14 Rthlr. zu machen.
10 Sgr. 8 Pf. Bonn, 6. Febr. (2 ⅞ Schfl.) Roggen, neuer 3 a * Rthlr. Rthlr.
Neuß, 6. Febr. Weizen 4 Sgr., Wintergerste 1 Rthlr. 2 Sgr., Buchweizen 1 Rthlr. 7 Sgr., Rappsaamen 3 Rthlr. 26 v. 110 Pfd. 20 Sgr.,
kuchen pr. 2000 Pfd. Getraide überhaupt begehrt.
Rüböl mit geringer Kaufiust.
Die milde Witterung hält auch heute an. welche höher erwartet wurde,
und man wollte daher auf die Forderungen der Inhaber von Weizen nicht mehr eingehen, so daß heute kein Geschäft Auf Roggen waren einige Aufträge eingegan⸗ in loco wurde für leichtere 26 ½ Rthlr. bezahlt, pr. Frühj. für 86 pfd. 27 ½ Rthlr. G. schöne große Gerste 75 pfd. wurde 25 ½ a 26 Rthlr. bez., für große Erbsen 36 Rthlr., kleine 30 Rthlr., Futtererbsen
Für 28 Rthlr.
Spiritus aus erster Hand zur Stelle und aus zweiter ohne Faß —% geboten, pr. Juni /Juli gestern 21 ½ %,
in loco wird mit Faß 13 ½ Rthlr. gefordert, pr. Febr. /März 12 ½ Rthlr. Br., 12 ½ Rthlr. G., in Schlußscheinen 12 ⅔ Rthlr. bez., Mai /Juni wurden einige 100 Ctr. zu 11 ¼, und 300 Ctr. Rthlr. gekauft, man fordert 12 Rthlr., pr. Juni./ Juli 11 a ⁄ Rthlr., pr. Juli sAugust 11 ⅞ Rthlr., pr. Sept. / Okt. 11 ⅔ Rthlr. Se 11
pr. pr. April /Mai für pr. zu 115
Weizen, weißer 56, 61, 65 Sgr.,
Zink 500 Ctr. ab Gleiwitz a 4 Rthlr. begeben. Aachen, 6. Febr. Weizen 2 Rthlr. 7Sgr. Roggen 1 Rthlr. Gerste 1 Rthlr. 5 Sgr.
Hafer 20 Sgr.
Weizen, neuer 5 ½ a Rthlr. Gerste, hiesige
2 ¾⅔ Rthlr. Hafer 17
2 Rthlr. 8 Sgr., Roggen 1 Rthlr. Sommergerste 1 Rthlr. 2 Sgr., Hafer 19 Sgr., Erbsen 2 Rthlr. Sgr., Kartoffeln 20 Sgr., Stroh pr. Schock v. 1200 Pfo. 4 Rthlr., kleiner Saamen 3 Rthlr. 18 Sgr., Rüböl pr. 35 Rthlr., Rübkuchen pr. 1000 St. St. 30. Rthlr. 15 Sgr., Preß⸗ 27 Rthlr., Branntwein pr. Ohm, 18 10 Rthlr. 25 Sgr., Gereinigtes Oel 36 Rthlr.
Heu pr. Ctr. Ohm a 82 Pf. o. F.
Gr.
3 8
Eisenbahn⸗Verkehr.
Stargard⸗Posener Eisenbahn.
Frequenz und Einnahme. 8
Zahl der be⸗ förder⸗ ten Per⸗
Einnahme
Zeitraum. dafür
R. f. W. 4ℳ
Abgegan⸗ gene Güter
Ueberhaupt Einnahme
Einnahme dafür
pro 116462 18 3 davon pro 1. Ja⸗ nuar bis incl. 9.
August 1848... 51481/10
79038 24 3 195501
[34020 85501
bleiben pro 10. August, Tag der Eröffnung der 8 nzen Bahn, is ult. Dezember pro 10. August bis ult. Dezbr. 1847 betrugd. Frequenz und Einnahme..
351264
64563 34186
109999
20163 54349/2⸗
mithin pro 410. Au⸗ gust bis ult. De⸗
zember 1848 mehr] 14486] 30794 29
Druck und Verlag der Deckerschen Gehei
2 24855
1
Ober⸗Hosbuchdruckerei. Beilage
Saäachsen. Dresden.
Hafer
Die Finanzdeputation beantragt in ihrem Gutachten:
gesetzes vom 20. Juni
Deutschland.
Kammer⸗Verhandlungen.
Ausland.
Frankreich. Paris. Vermischtes.
Großbritanien und Irlaud. London. Smith O'’Brien Meagher. — Graf von Buckinghamshire †. — Vermischtes.
Rußland und Polen. St. Petersburg. Ernennungen. — Pri⸗ vilegium auf einen Apparat zur Hebung gesunkener Schiffe. — Vorsichts⸗ maßregeln in Bezug auf Bereitung und Vertrieb der Zündhölzchen.
Schweden und Norwegen. Stockholm. Neue Regulirung der
Pest⸗Verbindung mit Norwegen. — Erdbeben. — Cholera.
Italien. Rom. Verurtheilungen. — Geheimes Konsistorium in Gaeta. — Die Wahlen. — Vermischtes. 8 8
Eisenbahn⸗Verkehr.
ÜnggEEEnmn
und
Uichtamtlicher Theil.
Deutschland.
Sachsen. Dresden, 6. Zebr. (D. A. Z.) Sitzung der ersten Kammer. (Schluß.) B Indem man hierauf in der Berathung über den provisorischen Ent⸗ wurf einer Geschäftsordnung fortfährt, nehmen die Minister von der Pford⸗ ten, Oberländer und von Buttlar, so wie der Geh. Regicrungsrath Todt an den Ministertischen Platz. Die Verhandlungen selbst gewährten nur hier und da einiges Interesse, indem die Kammer in den meisten Punkten den Anträgen und Beschlüssen der anderen Kammer beitrat. Bei §. 77, das Schlußwort des Berichterstatters betreffend, hatte die jenseitige Kam⸗ mer dem Referenten allein das eigentliche Schlußwort zugestanden, die diesseitige Kammer dagegen nahm den Vermittelungsantrag ihrer Deputation an, dahin gehend, daß nach dem Schlusse der Berathung die Staatsminister oder Regierungs „Kommissare, so wie die Berichterstat⸗ ter, das Wort gleichberechtigt haben, dergestalt, daß von ihnen der Dia⸗ log noch fortgeführt werden koönne. Bei L. 96, die Abänderung ge⸗ faßter Beschlusse anlangend, hatte die jenseitige Kammer beschlossen, daß das ausdrückliche Einverständniß der Regierungsorgane, wie der Entwurf wollte, nicht als dazu erforderlich zu erachten wäre. Die erste Kammer trat diesem Beschlusse gegen 15 Stimmen bei, obschon Staats⸗ minister Oberländer bemerkt hafte, daß es nicht gut gethan wäre, die Abänderung einmal gefaßter Beschlüsse allzu sehr zu erleichtern, indem die Gewissenhaftigkeit darunter leide, und von dem Regierungs⸗Kom⸗ missar Todt darauf hingewiesen worden war, daß es in allen consti⸗ tutionellen Staaten üblich wäre, bei den gefaßten Beschlüssen mindestens während der Dauer des Landtags stehen zu bleiben, indem sonst alle Verhältnisse der Ungewißheit preisgegeben würden. Der Abgeordnete Heubner und der Referent hielten aber dagegen ein, daß die Sachlage sich so ändern und durch später eingegangene Petitionen oft so viel neue Gesichtspunkte der Erwägung gegeben werden könnten, daß die Kammer wie die Regierung es bereuen dürften, durch die Bestimmung des Entwurfes sich die Hände gebunden zu haben. Der §. 102 gab eben⸗ falls zu einer längeren Debatte Veranlassung. Er handelte von dem Ab⸗ theilungswesen. Die Deputation hatte sich für ein gemischtes System der Abtheilungen und Ausschüsse, wie es auch in der zweiten Kammer ange⸗ nommen worden, jedoch in der Weise entschieden, daß nach jedesmaligem Beschlusse der Kammer nicht blos in den Abtheilungen Vorberathungen, sondern auch Wahlen zu den besonders zu bildenden Deputationen von ihnen ausgeführt werden könnten. Die Kammer trat dem Antrag ihrer Deputation um so eher bei, als man von dem Ministertisch aus bemerkte, daß die Regierung, obschon sie durch die gegen das Abtheilungswesen vor⸗ gebrachten Gründe noch nicht überzeugt worden, auf die Sache selbst kein zu großes Gewicht lege. Der §. 164 brachte die Tagegelder der Abgeordneten zur Besprechung. Für die Abminderung derselben waren sechs Petitionen und gegen Herab⸗ setzung drei Petitionen eingegangen. Die Deputation aber konnte den in den zuerst genannten Petitionen ausgesprochenen Wünschen nicht beitreten, indem die Bittsteller die Höhe des unabweislichen Aufwandes der Abgeord⸗ neten nicht zu bemessen vermöchten. Für Beibehaltung der im Entwurfe angenommenen 3 Rthlr. täglicher Entschädigung sprachen die Abgeordneten Heubner, Dr. Theile und Jahn, so wie der Staats⸗Minister von der Pfordten, und führten die Sprecher theils politische, theils Billigkeits⸗, theils Noth⸗ wendigkeitsgründe dafür an. Die Kammer trat dem Depntationserachten gegen 1 Stimme bei und warf dagegen einen Antrag des Ab⸗ geordneten Oehmigen mit 29 Stimmen ab, welcher eine Aus⸗ nahme bei Staatsdienern, sofern sie Abgeordnete wären, in der Weise gemacht wissen wollte, daß diese bei vollem Gehalt gar keine Diäten, bei Abzügen nur halbe bekommen sollten. Anlangend aber die an dem Orte, wo der Landtag abgchalten wird, sich befindenden Abgeordneten, nahm die Kammer zunächst die von der jenseitigen Kammer in Antrag ge⸗ brachte Abänderung des §. 120 der Verfassungsurkunde einstimmig an, wo⸗ gegen der Antrag des Abgeordneten Jahn, den dresdener Deputirten die vollen Tagegelder zu gewaͤhren, mit 10 Stimmen durch Beibehaltung des Passus „iäglich die Hälfte als Entschädigung“ abgelehnt wurde. Die 8. 184 und 185, Abkürzung der Formen und sonstige Abänderungen der Ge⸗ schäftsordnung betreffend, gab wieder zu mehrfachen Erörterungen Anlaß. Die Deputation beantragte mit der zweiten Kammer, daß dazu das Einverständniß der Regierungskommissare nicht erforderlich sein solle; die Regierung glaubte gerade auf diesen Punkt Gewicht legen zu müssen, und bemerkte Staatsminister Oberländer dabei, daß eine Regierung, je volksthümlicher diese zu werden sich bestrebe, um so mehr Gewicht auf die Form legen müsse, wogegen der Re⸗ ferent freilich einhielt, daß die Würde einer Regierung nicht in der Form liegt. Bei §. 184 beliebte die Kammer Abstimmung mit Namensaufruf. Mit 23 gegen 19 Stimmen trat man dem Beschlusse der anderen Kammer bei. Eben so wurde der Passus „die Abänderung durch eine Kammer allein ꝛc.“ gegen 19 Stimmen angenommen. Der ganze Entwurf mit den beantragten und beschlossenen Anträgen und Zusätzen wurde schließlich bei Abstimmung durch Namensaufruf mit 34 gegen 7 Stimmen (Oberländer, Todt, Dufour⸗Feronce, Ziech ꝛc.) angenommen. Nach dem Vortrage der ständischen Schrift, die Wahl der Mitglieder für den ständischen Ausschuß zur Verwaltung der Staatsschuldenkasse betreffend, wurde die Sitzung von dem Präsidenten für geschlossen erklärt.
Dresden, 7. Febr. (D. A. Z.) In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer erstattete der Abgeordnete Schmidt Bericht über das Königl. Dekret, die Forterhebung der Steuern betreffend. zu der in Folge der Verordnung vom 18. Dezember v. J. bisher erfolgten Forterhe⸗ bung sämmtlicher Steuern, wie solche durch §§. 2 und 3 des Finanz⸗ ’1 1846 festgestellt sind, ihre Zustimmung zu
ertheilen und die Regierung zu ermächtigen, dieselben Staatsabgaben und Stenern bis Ende des Monats Juni (die Minorität der Depu⸗ tation will nur bis Ende März) d. J. weiter zu erheben. Vice⸗Präsident Schaffrath erklärt, daß, obwohl er im Materiellen mit der Finanz⸗Deputation übereinstimme, er doch dem gestellten Antrag in dieser Form sich nicht anschließen könne. Es handle sich hier um eines der wichtigsten Rechte der Volksvertreter, um die Steuerbewilligung. Die Kammer könne jener Verordnung vom 18. Dezember ihre Zustimmung nicht ertheilen, weil die Regierung dazu nicht ermächtigt gewesen. Wenn die Regierung sich bei Erlassung derselben auf §. 88 der Verfassungs⸗
Anunde berufen habe, so sei dies falsch. §. 88 befindet sich nur unter dem
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welcher von der Wirksamkeit der Stände so daß dieser Paragraph sich durchaus nicht auf das Finanzwesen beziebe. Die §8. 96 und 104, welche von der Wirksamkeit der Stände im Finanzwesen handelten, bestimmten ausdrücklich, daß die Regierung nur in dem einen Falle ohne Zu⸗ stimmung der Kammern Steuern ausschreiben könne, wenn man nämlich über das Budget nicht einig geworden sei (§. 103). Die Ver⸗ ordnung vom 18. Dezember sei daher zeßen die Bestimmungen der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde erlassen worden. Er glaube aber nicht, daß die Regie⸗ rung dies absichtlich gethan habe, und er sei dafür, daß man die Verord⸗ nung für entschuldigt erkläre ; allein die Kammer dürfe das Recht nicht aus den Händen geben, es müsse das Prinzip festgehalten werden, cs möchte das Gegentheil unter anderen Ministern zu bedenklichen Konseguenzen. füͤh⸗ ren. Er trage daher darauf an, daß im Depntations⸗Antrage die Worte: „zu der in Folge der Verordnung vom 18. Dezember v. J.“, wegzulassen; die Regierung zu ermächtigen, unter Bezugnahme auf die ausgesprochent Bewilligung sofort mittels neuen Ausschreibens auch ohne weitere Geneh⸗ migung die Steuern auszuschreiben; den Antrag der Regierung: zu der Verordnung nachträglich die Zustimmung zu “ abzulehnen; und da⸗ für jene Verordnung unter den obwaltenden Umständen für entschuldigt zu erklären. 1G —
Staatsminister Georgi erklärt hierauf: Die Regierung habe nicht geglaubt, in dieser Angelegenheit in einen Prinzipienstreit verwickelt zu wer⸗ den. Der Fall, eine solche Verordnung ohne Bewilligung der Stände zu erlassen, sei während des Bestehens der Constitution in Sachsen noch nicht vorgekommen und hätte nur eben unter solchen außerordentlichen Umständen vorkommen können. Hierzu gebe nun §. 88, nach Ansicht der Regierung, die Ermächtigung, und sie habe gar nicht anders zu handeln vermocht. Abgeord⸗ neter Riedel verweist zur Vertheidigung der Regierung auf §. 105. Vicepräsi⸗ dent Tzschirner ist mit dem Vicepräsidenten Schaffrath einverstanden und spricht sich noch besonders gegen den zweiten Theil des Deputationsantrags aus, worauf er den präjudiziellen Antrag stellt, die Beschlußfassung dieses Theiles bis auf Weiteres auszusetzen. Es sei jetzt gar nicht unmöglich, daß Ereignisse eintreten könnten, wo eine Bewilligung auf längere Zeit von Nachtheil wäre, Reactionaire Gelüste seien genug vorhanden. Abgeordneter Bertling Schaff Staats⸗Minister Georgi wei
Theile der Verfasungs⸗Urkunde,
in der Gesetzgebung handele,
stimmt dem Vice⸗Präsident Schaffrath bei. . nochmals darauf hin, daß die Regierung nach §. 88 das Recht habe, eine
Verordnung zu erlassen. Gegen Vice⸗Präsident Tzschirner äußert derselbe, daß ihm reactionaire Gelüste ganz fremd seien, und so weit sein Blick reiche, erblicke er auch in seiner Nähe keine. Abgeordn. Haustein spricht gegen Vice⸗Präsidenten Schaffrath. Die Abgeordneten Linke und Helbig thei⸗ len die Ansichten der Vice⸗Prästdenten Schaffrath und Tzschirner. Ersterer entgegnet zunächst auf Abgeordneten Haustein's Rede und bemerkt sodann, daß auch er einsehe, daß die Regierung jene Verordnung bätte erlassen müssen, aber sie hätte sich nicht dürfen auf §. 88 stützen, sondern dies ei⸗ genmächtig thun, in der Hoffnung auf eine Indemnitätsbill von den Kam⸗ mern. Der Gefahr, einmal zur Verantwortung gezogen zu werden, müsse sich jeder verantwortliche Minister aussetzen. Staats⸗Minister Georgi widerlegt diese Aeußerung. 8 G die hheget e e Haberkorn und Fincke für Schaffrath und Abgeordneter Schieck für das Majoritätsgutachten gesprochen, ergreift Vice⸗Präsident Tzschirner wiederum das Wort, um seinen Antrag zu vertheidigen, und bemerkt beiläufig, daß die Grundrechte theilweise auch ein⸗ geführt werden könnten; wolle man warten, bis dies mit allen geschehen fönne, so werde dies (wegen der Reziprozität z. B. in Betreff der Juden⸗ Emancipation, der Freizugigkeit ꝛc.) lange dauern. Staatsminister Georgi: Es sei die Ansicht der Regierung, alle diejenigen Grundrechte, 86 denen die erforderliche Reziprozität nicht entgegenstehe, zur Geltung zu Die gegenwärtige Regierung werde aus freiem Antriebe alle politischen Zu⸗ geständnisse machen, welcht das Volk erwarte, und die nur immer mit ihren Prinzipien vereinbar seien, sie werde sich aber nicht durch eine Steuerverweige⸗ rung dazu zwingen lassen. Man möge nicht zu schwierig mit dem F bewilligungsrecht umgehen; nichts habe der preußischen “ als die Steuerverweigerung. Die Regierung habe, als im Zerlauf der Zeiten die finanziellen Umstände sich gebessert, auf die zweite Hälfte der Einkommensteuer ver⸗ zichtet, denn sie wünsche eben so sehr als die Volksvertreter die Lasten zu erleichtern, sie sei auf die strengste Sparsamkeit 18 Die 8s habe nur den nothwendigsten Bedarf bemessen und Puse den vL- sten Wunsch an die Deputation richten, daß sie so ald a ich den zweiten, jetzt von ihr noch nicht berührten Antrag des d 8L e⸗ krets, die Erhöhung der Grundsteuer betreffend, ein “ Die Regierung sei zu der Erklärung „gee wng70, daß sie egn Verweigerung dieses Postulats als in einer 7c ürung eine Kabinets 89 erblicken müsse. Referent Abgeordneter Schmidt G b“ höhung der Grundsteuer sei in Sachsen nicht da Feecen 888 sei ein höchst, wichtiger Gegenstand, der 8 dürfe. Es sei gerade jetzt eine Zeit, wo iese ü besonders drücken würde. Sollte vielleicht die zweite ihr Debüt damit machen, diese außerordentliche Steuer 1 ewilligen, ohne dem Volke etwas dafür errungen zu haben? Man möge sich erst gefällige Zahler verschaffen. Abg. Klette: Es sei hier von einer Steuerverweigerung nicht die Rede, man wolle nur bei der Wichtigkeit der Sache nicht ohne Vorsicht verfahren. Staats⸗Minister Geo rgi erläutert nochmals die Dringlichkeit der Forderung, auch der Regierung sei es schwer geworden, dieselbe zu stellen. Der Abg. Spitner beantragt: T ie Kam⸗ mer solle die weite e Erörterung über die Prinzipfrage bis zur Revision der Verfassung aussetzen und die Deputations⸗Anträge unter ausdrücklicher Wahrung der Rechte der Volksvertreter annehmen. Referent Schmidt und Vice⸗Präsident Tzschirner entgegnen: Die Regierung habe immer noch nicht erklärt, wie weit sie die Wünsche des Volks erfüllen wolle. Staats⸗Minister Georgi erwiedert: Die Grundrechte seien vorgelegt, die Initiative werde auch gewährt werden, aber in Betreff der Vetofrage, daraus mache er kein Hehl, sei die Regierung anderer Ansicht. Es folgt nun eine lange Debatte über die Fragestellung, ehe man zur Abstimmung gelangte, deren Resultat das folgende war: der Tzschirnersche Antrag wird mit 47 Stimmen abgelehnt, der Spitznersche gegen 26 Stim⸗ men angenommen, eben so wird der Antrag der Deputation (bis Ende Juni) mit Ausfall der Worte „in Folge der Verordnung vom 18. Dezem⸗ ber v. J.“ gegen eine geringe Minorität angenommen.
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Muslaund.
Frankreich. Paris, 6. Febhr. Heir Dupryron, bisher Konsul in Bucharest, ist in gleicher Ei⸗ genschaft nach Damaskus ve setzt; Herr Baraddre, General⸗ Konsul in Guͤatimala, geht als Konsul nach Antwerpen an die Stelle des Herrn Poujade, der Herrn von Ségur in Bucharest ersetzt. Herrn Baraddre's Nachfolger ist Herr Buquet, bis jetzt General⸗Konsul in Amsterdam. Der bisherige Konsul in Damaskus, Herr Hitier, ersetzt in Corunna Herrn Seignette, der als Konsul in Santo Domingo (dem spanischen Theil von Haiti) angestellt ist. Herr Léon Faucher, Minister des Innern, ist an Herrn Rosst's Stelle, der in Rom ermordet wurde, zum Mitglied der Akademie der moralischen und polttischen Wissenschaften ernannt worden.
Der Unterrichts⸗Minister hat, wie es heißt, die Amtsnieder⸗ legung Lerminier's nicht angenommen, sondern ihm blos einen Urlaub auf zwei Jahre bewilligt, während deren der Professor Vorlesungen an einer schweizerischen Universität zu halten beabsichtigt.
Bernard, Präsident mehrerer Klubs und schon mehrmals ge⸗ richtlich verurtheilt, hält sich seit einigen Tagen versteckt, und die Polizei hat ihn nicht ausfindig machen können.
Großbritanien und Irland. Der Lord⸗Lieutenant von Irland hat
von Seögur
London, die von Sm
5. Febr. O’'Brien
und Konsorten eingelegte Berufung an das Oberhaus für zulässig erklärt; 8 scheint 42 als ob Meagher auf diese Berufung zichten werde, da seine Geldmittel durch die bisherigen Kosten 8 Prozesses schon erschöpft sind und er fremde Hülfe anzunehmen Be⸗ denken trägt. “
Der Graf von Buckinghamshire ist am 1sten b. M. in 60sten Jahre ohne Nachkommen gestorben. Sein Pair⸗Titel “ daher auf seinen Bruder, den jetzigen Präbendar von ton, Augustus Edward Hobart, der im Jahre 1793 geboren ist un ine zahlreiche Famlie hat. 1“ 8 Die “ aus den Fabrikbezirken lauten befriedi⸗ gend; die Geschäfte nehmen bedeutenden Aufschwung, und überall ist vollauf zu thun.
Es beißt, daß in der Herzog von Wellington,; unzufrieden, gesonnen sein soll,
olge der letzten Berichte aus dem Pendschab ct mit 8 Kriegführung des Lord Gough die Abberufung desselben vom Amte des Ober⸗-Befehlshabers der ostindischen Armee zu bewirken. Der Herzog hatte zu diesem Amte schon früher den Sir Cyarles Napier ausersehen, dem aber das Direktorium der ostindischen Compagnie abgeneigt ist.
Rußland und Polen. Mittelst Kaiserlichen Tagesbefehls nuar ist der Chef des Departements der es
Ninisteriums der auswärtigen Angelegenheiten, Staatsrath Polenoff, zum Beamten für besondere Aufträge von der 5ten Klasse beim Reichs⸗Kanzler ernannt worden. Der Korrespondent des Ministe⸗ riums der Volksaufklärung, Staatsrath Tolstoi, ist der pariser Ge⸗ sandtschalt zugezählt, mit Verbleiben in seinem bisherigen Der Professor der Kaiserlichen Akademie der Künste, Wile⸗ walde, ist bei der Akademie als Professor der Schlachtenmalerei wie⸗ der angestellt. — “
. libauschen Stadtbürger Karl Lentz ist ein zehnjähriges Privilegium auf einen von ihm erfundenen Apparat, um gesunkene Schiffe und andere Gegenstände im sinnischen Meerbusen von Hoch⸗ land bis Dagerort und längs den Ostserküsten von Dagerort bis Polangen, aus dem Wasser zu heben, ertheilt worden. Daran sind folgende Bedingungen geknüpft: 1) Dieses Privilegium darf weder die Rechte der Schiffseigenthümer noch die anderer Personen, welche nach der jetzigen Grundlage gesunkene Schiffe und andere Gegen⸗ stände auf irgend eine andere Art aus der Tiefe “ wollen, kränken; wenn solche Personen zu gleicher Zeit mit Lens an die obengenannten Küsten kommen, so sollen sie sogar das Vorrecht haben, da Lentz nur dann die Ausübung des Rechts, die erwähnten Sachen heraufzuholen, hat, wenn dazu Niemand da ist, oder wenn die sonst razu Berzchtigten die Hoffnung, versunkene Gegenstände auf Grund⸗ lage der bestebenden Gesetze wieder zu erlangen, aufgeben. 2) Die voͤn Lentz vom Meeresgrunde aufgehobenen Gegenstände, welche der Krone gehören, ist er, auf Grund der Art. 1075, 1078, 1083, 1088 und 1091 der Handelsgesetze (im 11ten Bde. des Swod), verbun⸗ den, der Krone auszuliefern. Alle andere Sachen, die länger als ein Jahr nach Publication dieses Privilegiums durch die Senats⸗ Zeitung im Meer gelegen haben und welche Lentz auf die von ihm erfundene Art heraufholt, werden sein Eigenthum. 3) T esgleichen fallen ihm auch die von ihm heraufgezogenen Gegenstände zu, welche während des Laufs seines Privilegiums verloren gehen und von der Zeit ihres Verlustes an bis zum Schluß der darauf folgenden Navigation, während welcher Zeit das Recht, die versunkenen Schiffe und Sachen zu retten, den Eigenthümern derselben vorbehalten bleibt, im Wasser gelegen haben. 4) Da dem genannten Lentz dieses Privilegium auf obiger Grundlage in der Absicht ertheilt ist, damit die Rheden und Häfen von versunkenen Gegenständen gereinigt werden, so wird die privilegirte Zeit unter der Bedingung auf 10 Jahre ausgedehnt, daß, wenn die Regierung innerhalb der ersten 6 Jahre daraus kei⸗ nen Nutzen für die Häfen und Rheden sieht, sie das Privilegium schon nach Ablauf dieser 6 Jahre zurücknehmen könne.
Der dirigirende Senat hat einen Bericht des Ministers des Innern vernommen, wonach Se. Majestät der Kaiser auf die außer⸗ ordentlich verbreitete Anwendung der Zündhölzchen seine besondere Aufmerksamkeit gelenkt und erschen hat, daß bei den im verflossenen Jahre vorgekommenen Feuersbrünsten, durch die nur allein in den Städten Privat⸗Besitzlichkeiten von mehr als 12 Millionen Silber⸗ Rubel Werth zerstört worden sind, die Brandstifter zur Ausführung ihres Verbrechens sehr häufig der Zündhölzchen sich bedient haben. In Folge dessen hat Se. Majestät befohlen: 1) Daß Fabriken zur Bereitung von Zündhölzchen nur in den Hauptstädten zuge⸗ lassen werden dürfen. 2) Daß die aus den Fabriken in den Handel gehenden Zündhölzchen zu je tausend Stück in blecherne Büchsen verpackt und diese Büchsen mit Banderollen ver⸗
St. Petersburg, 27. Jan. im Civil⸗Ressort vom 10. Ja⸗ inneren Beziehungen des
sehen werden sollen. Diese Banderollen sind von der Stadt⸗Duma zu beziehen, die für jede einen Silber⸗Rubel zum Besten der städti⸗ schen Einnahmen erheben wird. 3) Daß der Hausir⸗Handel mit Zündhölichen gänzlich verboten werde, und 4) daß die gegenwärtig
in den Gouvernements bestehenden Zündhölzchen⸗Fabriken innerhalb
desfallsige Anzeige erhalten, geschlossen werden und für den Verkauf der in diesen Fabriken bereiteten Zündhölzchen in blechernen Büchsen mit Banderollen, nach einer Vereinbarung zwischen dem Minister des Innern und dem Minister der Finanzen, ein Termin festgesetzt werde. Dieser Termin ist auf 6 Monat, von dem Tage an gerechnet, wo die desfallsige Vorschrift an Ort und Stelle eintrifft, bestimmt
worden.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 30. Jan. (B. H.) Der norwegische Staatsrath Stang und der schwedische Gene⸗ ral⸗Post⸗Direktor Hamilton arbeiten auf Befehl des Königs eine neue Regulirung der Postverbindung zwischen Schweden und Nor⸗ wegen aus.
Um Mitternacht zwischen dem 27. und 28. Dezember hat in den norwegischen Kirchspielen Naerstrand, Vigedal und Jelso (vermuthli auch weiter nördlich hinauf) ein Erdbeben stattgefunden, so daß Häuser erzitterten und viele Leute aufwachten. 1 “
Aus Bergen vom 25. Januar wird gemeldet, daß am 23sten dort noch 31 Menschen an der Cholera gestorben und die ganze Zahl der Erkrankungen bis zum 24sten 435 betrug, unter denen 27 Todesfälle.
Italien. Rom, 25. 8 8 82 1 der Engelsburg gefangen gehaltene Theilne mer . Füg bE“ Militair⸗Attentat zur Befreiung een8 1 doni's wurden heute im Sitzungshause der ersten lich verurtheilt. Die gerichüche, Peahedr aebeesch 19- Pcer
9 in lich. 0 0 1 8 ti en m⸗ 8 Ieernegn b srech .e weil unter den gegenwär ig ständen schon Klugheit davon abrathe.
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Die provisorische Regierungs⸗Kommisston
eines Monats, von dem Tage an gerechnet, wo die Fabrikbesitzer die