1849 / 40 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

* 81 14 * Deutschland. Zerli jesta önig haben 1 en. Berlin, 10. Febr. Se. Majestät der König ha dem Professor in der medizinischen Fakultät der Univer⸗ sität in Halle, Dr. Blasius, die Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes des Anhaltschen Gesammthaus⸗ Ordens Albrecht’s des

Bären Allergnädigst zu gestatten geruht.

Berlin, den 10. Febr. Durch Königl. Verordnung vom 5ten d. M. ist dem Minister des Innern aufgegeben worden, zu veranlassen, daß die Bürgerwehr in der Stadt Berlin nunmehr nach den Bestim⸗ mungen des Gesetzes vom 17. Oktober v. J. organisirt werde. Der Minister hat bereits die erforderliche Anweisung ertheilt.

Berlin, 9. Febr. Zu Abgeordneten für die zweite Kam⸗ mer sind ferner gewählt worden: Provinz Brandenburg.

Regierungs⸗Bezirk Frankfurt a. d. O Landrath Meyer. Stadtrichter Stolle.

J1“X“ Regierungs⸗Bezirk Königsberg. Gutsbesitzer Barthels (Banners), Bürgermeister Fritsch (Mühlhausen), Landrath von Negalien (Labiau), Bank⸗Direktor Mac⸗Lean (Königsberg), Stadtrichter Urban aus Nordenburg,

Rektor Großjohann auf Gardauen,

Erzpriester Blockhagen in Allenstein,

Kaufmann und Rittergutsbesitzer Karl Pruß in Bi⸗ schoffsburg.

Regierungs⸗Bezirk Danzig. Buchdruckereibesitzer Agathon Wernich in Elbing, Deichgraf Böthke, Gutsbesitzer von Klinezki⸗Rautenberg,

farrer Skiba,

ranonikus Richter, Gutsbesitzer von Jaczkowsky auf Jablowo, Gutsbesitzer Jatzkowski.

Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen.

Gutsbesitzer Zachow, Gutsbesitzer Meyhöffer (Scharkammen), Gutsbesitzer Zechling, Gutsbesitzer Ebh ard. Regierunas⸗Bezirk Marienwerder. Schulrath Kellner (Marienwerder), Gutsbesitzer von Raabe (Leßniau), General⸗Landschaftsrath von Auerswald (Plauthen), Landschafts⸗Rath Kerber auf Körberode, Gutsbesitzer Salerszyezrli,“ 8 Kausmann Weese, Probst Bortuszkewicz.

Pir vonvot n Schlesien. Regierungs⸗Bezirk Liegnitz ustiz⸗Kommissarius Haak, Justiz⸗Kommissarius Heitemeier.

1161 Regierungs⸗Bezirk Posen.

Wirth M. Palacz, Gutabesitzer Lipski auf Lewkow, Lisiecki aus Pleschen, Professor Olawski, Landrath Bauer. v

Regierungs⸗Bezirk Bromberg. Oberlehrer Dr. Piegsa aus Trzemezno, Kath. Pfarrer Dr. Kaliski auf Jarice, Pfarrer Janiszewski, Direktor Liebelt.

ETqFeesisfglen. Regierungs⸗Bezirk Münster. Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direktor Evelt zu Dorsten, Appellatonsgerichts⸗Rath Rhoden in Posen, Gerichts⸗Direktor Brisgen in Horstmar, Assessor Reigers in Verden, Assessor Grewe, Gutsbesitzer von Bruchhausen.

Rhein⸗Provinz. Regierungs⸗Bezirk Düsseldorf Dr. Aeg. Axntz, Oekonom Karl Pütz zu Hochstraße, Landgerichts⸗Assessor Stauff (Klevpe), astor Schmitz, Friedensrichter Grebel. Regierungs⸗Bezirk Koblenz Advokat Pfeiffer zu Altenkirchen, Kaufmann J. N. Baur zu Adenau, Post⸗Expedient F. Müller zu Zell, Dr. med. Herr zu Wetzlar, Justizrath Diesterweg zu Atzbach. Regierungs⸗Bezirk Trier. Landrath Hesse zu Saarbrücken, Pfarrer Hansen zu Ottweiler, Abdvokat⸗Anwalt Riotte zu Saarbrücken, Gutsbesitzer Joh. Guittienne zu Ihn, Notar Schily zu Wallerfangen.

Berlin, 11. Febr. Nach dem bheuti Militair⸗ Wochenblatt ist der Hauptmann von . Infanterie⸗Regiment zum Major und Commandeur des Z3ten Batati⸗ lons 29sten Laudwehr⸗Regiments ernannt und dem Rittmeister Ro 2 gen vom 4ten Dragoner⸗Regiment als Major mit der Re imer hen Uniform, Aussicht auf Civil⸗Versorgung und Pensien so zgse Major Heer ingen, Commandeur des Zten Bataillons 29 8en Re⸗ 8 Obe e eewefernt mit der Uniform des Z2sten Sfanie. rie⸗Regiments, mit den vorschriftsmäßigen Ahbzeichen für? ces bei⸗ und Fherton der Abschied bewilligt 19,sh echen glteraggaegt

Berlin, 11. Febr. Das Justiz⸗Ministerial⸗Blatt enthält den Beschluß des Königlichen Staats⸗Ministeriums vom 18. Januar 1849, betreffend die Anlegung der deutschen Kokarde von Seiten der zum Tragen einer Dienst⸗Uniform verpflichteten Civil⸗Beamten.

„Da Zweifel darüber entstanden sind, ob die Gränz⸗ und Steuer⸗ und überhaupt alle zum Tragen einer Uniform verpflichteten Civil⸗Beamten ne⸗ ben der . Kokarde auch die deutsche anzulegen haben, so hat das Staats⸗Ministerium, in Erwägung, daß Se. Majestät der König nach der Allerhöchsten Proclamation vom 21. März v. J. (Ministerial⸗Blatt für die

gesammt

nere Verwaltun Seite 82) Allerhöchstselbst die deutschen Far⸗

ben angenommen, auch deren Annahme seitens der Armee durch Aller⸗ höchste Ordre vom nämlichen Tage anbefohlen haben, auf den Antrag des Ministers des Innern, beschlossen, wie folgt: Sämmtliche Civil⸗Beamte, welche im Dienste Uniform tragen müssen, sind zur Anlegung der deutschen National⸗Kokarde neben der preußischen so befugt wie verpflichtet. Abschrift des vorstehenden Beschlusses ist sämmtlichen Verwaltungs⸗ Chefs zur weiteren Veranlassung in ihren resp. Ressorts zuzusertigen. Berlin, den 18. Januar 1849. Königliches Staats⸗Ministerium. Gr. von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. 8 von Strotha. Rintelen. von der Heydt. Für den Finanzminister: Kühne. Gr. von Bülow Vorstehender Beschluß des Königlichen Staats⸗Ministeriums wird hier⸗ durch den sämmtlichen Gerichtsbehörden zur Mespn htag bekannt gemacht.

Berlin, den 31. Januar 1849. Der Justizministe

Rintelen.“

Oesterreich. Kremsier, 6. Febr. Die heutige Reichstags⸗ Sitzung wird vom Präsidenten Smolka um 10 Uhr eröffnet. Kein Mi⸗ nister ist zugegen. An der Tagesordnung ist Fortsetzung der Debatte über die Grundrechte. Referent Hain verliest den §. 11. Er lautet im Ent⸗ purfe: „Die österreichischen Staatosbürger haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; jedoch sind Volks⸗Ver⸗ sammlungen unter freiem Himmel vorläufig der Sicherheits⸗Behörte anzuzeigen, dürfen aber nur in Fällen dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit untersagt werden. Keine Abtheilung der Volks⸗ wehr darf als solche uͤber politische Fragen berathen oder Beschlüsse fassen. Kaubeck stellt das Amendement, nach „anzuzeigen“ blos beizufü⸗ gen: „aber nur dann zu untersagen, wenn die Sicherheits⸗ Behörde nicht einsteht, daß die Ruhe und Sicherheit gewahrt bleibt.“ Der Präsident verliest noch zwei Amendements, 1) von Wieser: „Volks⸗ versammlungen unter freiem Himmel dürfen nur in Fällen dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung abgestellt werden“; 2) von Löh⸗ ner: „Volksversammlungen unter freiem Himmel unterliegen nur den in der Constitutions⸗Urkunde ausdrücklich enthaltenen Beschränkun⸗ gen.“ Borrosch will aus dem ersten Satze des Paragraphen das Wort „friedlich“ weggelassen. Volksversammlungen un⸗ ter freiem Himmel besonders gefährlich zu betrachten, finde er ungegründet, da auch in großen geschlossenen Räumen dieselbe Gefahr da sei. Das Kriterium der „dringlichen Gefahr“ sei schwer festzusetzen. Der letzte Absatz des Paragraphen verstehe sich von selbst, und das Nähere werde im Nationalgarde⸗Gesetz und in den Militairdisziplinargesetzen aufzunehmen sein. Es stellt in diesem Sinne ein Amendement mit der Klausel: „Der Miäßbrauch wird nach dem Aufruhrgesetze behandelt.“ Solche Gesetze beständen in England und Nord⸗Amerika; auch wir sollten sie einführen. Schuselka be⸗ gnügt sich im schlimmsten Falle mit der Fassung des Entwurfs. Es würden sriedliche Zustände kommen, und für solche genüge der Kom⸗ missions⸗Antrag. Die darin enthaltenen Präventiven bezögen sich nur auf Ausnahmezustände. Doch habe er im Laufe der Verhandlung sich belehren lassen, daß es doch besser sei, einer Aufruhrakte die Normirung der Beschränkungen des Versammlungsrechts einzuschalten und daher mit seinen Freunden Zimmer, Stamm und Smolka ein dem Borroschischen ähnliches Amendement gestellt. Das Aufruhrge⸗ setz beuge jeder Gefahr vor. Die Sicherheits⸗Behörde schütze durch ihre Organe selbst die Versammlung, und diese könne im nöthigen Falle gleich die Aufruhr⸗Akte ablesen. Ganz und gar sei er aber für den letzten Satz des Paragraphen und für das Erscheinen ohne Waffen in der Versammlung. Man müsse sich eine Garantie aufle⸗ gen, damit nicht dem Streit eine ge ährliche Wendung gegeben wer⸗ den könne. Die Liebe, immer Waffen zu tragen, werde auch bald abnehmen. Hauptsächlich müsse man aber bedenken, daß durch Er⸗ scheinen mit Waffen den Feinden einer Versammlung die schönste Gele⸗ genheit geboten wäre, Streit und blutige Konflikte herbeizuführen. (Beifall.) Das Amendement Schuselka's, so wie das von Borrosch, Löhner und Wieser, werden unterstützt, das von Kaubeck nicht. Hain, als Referent, reassumirt die gestellten Amendements; das Prinzip des Paragraphen sei nicht angegriffen worden, über erstere werde die Abstimmung entscheiden. Er könne sich keinen Staat ohne Polizei denken, obwohl er darunter Aufsicht im höheren Sinne verstehe. Man wolle sich auf eine Aufruhrakte beziehen; eine solche bestehe aber noch nicht. Es sei schwer, für die Sicherheit im Staate zu sorgen, wenn der Polizri die Hände gebunden wären und Urtheile gar kein Spielraum gewährt sei. Das Re⸗ sultat der Abstimmung ist: Alle Amendements fallen, denn nur die Linke steht dafür auf. Blos bei Wir ser's Antrag ist die Majorität zweifelhaft, die Gegenprobe aber entscheidend, der Para⸗ graph in seinen einzelnen Säͤtzen und als Ganzes wird von der Rechten und dem Centrum angenommen. Hain liest den §. 12. Er lautet im Entwurfe: „De österreichischen Staatsbürger haben das Recht, ohne alle behördliche Bewilligung Vereine zu bilden, insofern Zwecke und Mittel der Vereinigung weder rechtewidrig noch staats⸗ gefährlich sind. Die Regelung dieses Rechtes darf nur durch ein Gesetz geschehen.“ Smolka verliest die vorliegenden Aenderungs⸗ Anträge von Löhner, Pollaczek, Zimmer und Demel. Erstere drei wollen jeden Verein als moralische Persen betrach⸗ tet, die Suspension von einem richterlichen Befehl und die gänz⸗ liche Auf ebung eines Vereins von dem Ausspruche des Geschwore⸗ nen⸗Gerichtes über eine Klage des Staats⸗Anwalts abhängig ge⸗ macht wissen. Demel wll das Wort „staatsgefährlich“ weggelassen wissen. Löhner will die Beschränkung des Vereins⸗Rechtes auf ein Prinzip basirt sehen. Men solle dem Verein das Recht des Einzelnen zuwenden, also auch den Rechtsschutz ver Habeas Corpus⸗ Akte und des Geschworenen Gerichtes. Borrosch härt dies für nothwendig, weil sonst auch bei⸗ diesem Rechte der Polizei und den Beamten zu viel Befugniß eingeräumt sein würde. Uebrigens be⸗ antrast er, noch dem Worte „Verein“ beizusetzen: „im Geiste der Oeffentlichkeit.“ Er sei gegen jede Art geheime Vereine, auch gegen die Freimauerlogen. Demel beantraat, das Worn „staatsgefsährlich“ wegzulassen, dern zu was stien die Gesetze? Was staatsgefährlich sei, komme auch in dem Gesetzbuche als Verbrechen vor, und dafür stehe schon das Wort recht widrig da. N eu wall spricht für den Entwurf des Ausschusses. Eine Jury könne hier nicht in Anwendung fommen, dernn von Vereinen würden keine Thaten vollbracht, sondern nur vorbereitet, berathen. Die Geschworenen könnten aber nur über Fakta absprechen. Das Wort „staatsgefährlich“ müsse da stehen blei⸗ ben, denn sonst könnte sich sogar ein Verein bilden, der das Cölibat zu befolgen beschließe. (Zischen.) Resultat der Abstimmung: An⸗ nahme des §. 12, wie er im Entwurfe lautet, durch Aufsteben der Rechten und des Centrums. Sämmtliche Anträge der Linken, von ihr allein unterstützt, fallen, als in der Minorität. Bei Abstimmung über den Paragraphen als Ganzes bleibt die Linke sitzen. Schluß der Sitzung gegen 3 Uhr.

ihrem

Sachsen. Dresden, 8. Febr. (D. A. Z.) In der heu⸗ tigen Sitzung der ersten Kammer begründete Abg. Riedel seinen Antrag auf Aufhebung des Leichenschaugesetzes und der darauf be⸗ züglichen Verordnung vom vorigen Jahre, indem er einestheils die Unzulänglichkeit, anderentheiks die Unpopularität des in Rede stehen⸗

den Gesetzes nachwies. Er ist der Ansicht, daß der dabei zu Gäꝛunde

liegende Zweck auf eine weit leichtere und für die ärmeren Familien zumal weniger kostspielige Weise erreicht werden könne. Der Antrag wird an die Abtheilungen gewiesen. Hiernächst erstattete Abgeord⸗ neter Gautsch im Auftrage des Petitions⸗ und Beschwerde⸗Aus⸗ schusses Bericht über vier Petitionen, Beschwerden betreffend, welche sämmtlich, da man sie entweder als nicht zum Geschäftskreise der Kammer gehörig, oder als formell unbegründet fand, ad acta gelegt wurden, so weit sie nicht an die zweite Kammer abzugeben waren. Nach einer kurzen Erörterung über die Modalität der demnächst zu ernennenden Finanz⸗Deputation wurde die Sitzung von dem Präsi⸗ denten geschlessen.

In der zweiten Kammer antwortete Staatsminister von der Pford⸗ ten auf die Interpellation des Abgeordneten Auerswald, ob ihm jene be⸗ kannte leipziger Adresse zugekommen sei, und ob er sie beantwortet habe. Er erklärt, daß ihm jene Adresse durch die Post zugekommen sei, er aber nicht darauf geantwortet habe und auch nicht antworten werde. Mehr glaube er darüber nicht sagen zu müͤssen. Abgreordneter Auerswald ist 119 befriedigt durch diese Antwort. Der Minister, meint er, hatte seine Meinung darüber zu erklären gehabt; es scheine so, als ob ihm jene Par⸗ tei lieber sei als die Kammer. Die letztere dürfe nicht schweigen zu diesem Skandal, sie dürfe die Ehre nicht auf so freche Weise mit Füßen treten lassen, wie es in jenem Wische geschehen sei!“ Er behält sich weitere An⸗ träge bevor. Hierauf begründet Vice⸗Präsident Tzschirner seinen Antrag wegen der preußischen Cirkularnote, daß die Regierung, ehe sie eine Erklä⸗ rung darauf abgebe, zuvor den Kammern eine Vorlage darüber mache und sich mit denselben verständige. Nachdem der Redner behauptet, wie nach der Verfassungs⸗Urkunde die Regierung sich wohl über diese Frage mit den Ständen zu vereinbaren habe, bemerkt er noch: „Wenn das preu⸗ ßische Rundschreiben vielleicht auch die Ansicht, die bereits in Frankfurt gel⸗ tend gemacht worden, enthalte, Oesterreich von Deutschland zu trennen, so würde man das beklagen müssen. Oesterreich sei durch Sprache und Ge⸗ schichte mit uns verbunden, unsere Handelsverhältnisse seien bedingt durch eine Einigung mit demselben. „Die deutsche Revolution, hört es, ihr Na⸗ tionalvertreter, ist nicht gemacht worden, um Deutschland zu zerstückeln, son⸗ dern um es immer inniger zu verbinden.“

Es folgte nun der Bericht über die Blumsche Angelegenheit. Nachdem der Referent Tzschirner den gedruckten Berich: vorgelesen, bemerkt er noch unter Anderem: Eine solche Passivität, wie sie der Gesandte in Wien in der Blumschen Angelegenheit gezeigt, könne nur aus Pflichtvergessenheit hervor⸗ gegangen sein. Ein solcher Mann könne länger nicht das Vertrauen des Volkes haben, er könne sein Amt nicht länger verwalten und müsse abberufen

werden. Obgleich die Deputation ihn s

eine Kabinetsjustiz weder von oben noch von unten geübt werden, ein Grundsatz, der freilich zu Zeiten von der Aristokratie, z. B. bei den wal⸗ denburger Ereignissen, nicht befolgt worden sei. Eine Pflichtverletzung habe der Gesandte sich zu Schulden kommen lassen, das könne das Gesandten⸗ recht nicht widerlegen. Schreibe dasselbe vor, in Zeiten der höchsten Ge⸗ fahr blos Noten zu wechseln, dann möge man ein heiliges Feuer anzünden und diese Bücher, welche das Gesandtenrecht enthalten, verbrennen, und für solche Leute, welche nach diesem Rechte handeln, könne man keinen Pfennig mehr bezahlen. (Bravo auf der Tribüne.) Abg. Auerswald wünscht, die Deputation wäre weiter gegangen, und verbreitet sich dann über das Ver⸗ halten der Gesandten. Abg. Kell aus Leipzig: Es sei Pllicht, diese An⸗ gelegenheit nicht vorübergehen zu lassen, ohne einen praktischen Nutzen dar⸗ aus zu ziehen. Jene an Blum verübte That möge einen recht gründlichen Abscheu vor Belagerungszustand und Standrecht einflößen. Die Deut⸗

schen müßten darauf hinwirken, daß künftig nicht mehr Belagerungs⸗Zustand und Standrecht verfügt werden könnten, das würde die beste Sühne für Blum's Tod sein. Secretair Jäkel spricht sich über das Verfahren des Gesandten aus und nennt die in dessen Bericht enthaltene angebliche Aeußerung Blum's vor seiner Tödtung, als ob er sein Verfahren bereue, eine Verleumdung und Lüge. Abgeordneter Tauerschmidt geht ebenfalls näher auf die Handlungsweise des Gesandten ein und sucht ferner darzu⸗ thun, daß sowohl die sächsische Regierung als auch die Centralgewalt sich schwach bewiesen hätten. Beide hätten energisch gegen Oesterreich auftreten sollen. Oesterreich verlangt von uns die Auslieferung der Deserteure, wa⸗ rum verlangen wir nicht von ihm die Auslieferung der Mörder Blum's?! Abgeordneter Reimann: Die Deputation habe ihren Antrag vielleicht mit einer solchen Ruhe und Mäßigung abgefaßt, um eine einstimmige Genehmi⸗ gung zu erzielen. Er sei entsetzt, als er die Berichte des Gesandten gelesen, entsetzt darüber, daß er unverholen sagen konnte, daß er für Blum nichts thun wolle! Es sei eine Dreistigkeit des Gesandten, mit welcher er sage, daß er seine Note an einen nichtssagenden Ort geschickt habe, denn dort sei weder Hülse noch Auskunft zu erlangen gewesen. Niemand, selbst Gott im Himmel, werde ihn nicht freisprechen können! Abgeordn. Lincke macht es dem Ministerium des Auswärtigen zum Vorwurf, daß es den Gesandten nicht unverweilt abberufen habe, und zieht auch gegen rie Centralgewalt zu Felde, die stets nur da handle, wo es gelte, die Demolratie niederzu⸗ halten. Es gäbe aber noch eine andere Centralgewalt, welche den Tod Blum's sühnen werde, das sei die Centralgewalt im Reiche des deutschen Voltksgeistes! Nachdem hierauf ein Antrag des Abgeordn. Blöde auf Schluß der Debatte angenommen worden, ergreift Staatsminister von der Pfordten das Wort: Die Regierung habe schon früher einmal erklärt, daß der Ge⸗ fandte seiner Pflicht gegen Robert Blum in umsassenderer Weise hätte genügen können, und daß die Regierung ihm dies auch zu erkennen gege⸗ ben habe. Man habe die Regierung getadelt, daß sie den Gesandten nicht abberufen und ein kriminalrechtliches Verfahren gegen ihn eingeleitet habe. Allein die reiflichste Erwägung habe erwiesen, daß zu einem solchen Verfahren kein Grund da sei; dies sei die einstimmige Ueber⸗ zeugung des Gesammt⸗Ministeriums, welches sogar juristischen Nath da⸗ bei eingeholt habe. Daß die Regierung den Gesandten nicht abberufen habe, liege „in allgemeinen Erwägungen“, deren Motive eine Frage sei, vor der alle anderen in den Hintergrund teäten, die Frage der Stellung Deutschlands zu Oesterreich. Sollten beide auf immer getrennt vbe focg⸗ ten sie wieder vereinigt werden? Die Regierung halte es für ihre Pllicht, nichts zu thun, was nur im geringsten dazu beitragen könne, die Größe, Macht und das Wohl Deutschlands zu beeinträchtigen. L mit Ueberlegung gehandelt und habe die Ueberzeugung, daß sie ihre 1g so⸗ wohl gegen Deutschland, als gegen Sachsen recht erfüllt habe. v den Tadel betreffe, daß die Regierung nicht eine drohende Stellung gegen O ester⸗ reich angenommen, so frage er nicht, ob Sachsen das vermöge, sondern nur., ob bei der Wiedergeburt eines einigen Deutschlands ein deutsches Land dem anderen drohen solle. Die Regierung wolle nicht zu der einen Gefahr noch eine neue hinzufügen. Von dem zweiten Antrage der Deputation verspreche er sich jetzt nichts mehr. Referent T 1113““ die Fassung der Anträge und geht dann zu weiteren Bemerkungen ül e ihm gehe aus Allem hervor, daß die Grundsätze des EE denen des Ministeriums nicht im Einklange ständen, einen ben dürfe es nicht schonen. (Beifall.) Nachdem der Redner noch gegen die Centralgewalt ausgesprochen, bemerkt er noch, daß aus den Vorgängen in Wien deutlich hervorgehe, daß man Blum habe absichtlich ums Leben bringen wollen; Blum's letzte Proteste seien ja unterschlagen worden. „Das Andenken Blum's wird aber nicht aus unseren Herzen gerissen werden, wir wollen uns um seinen Namen wie um ein Panier schaaren, und der Sieg wird uns nicht fehlen!“ (Bravo!) Staatsminister von der Pfordten: Die Reßze nnc habe nicht aus Rücksicht und Schonung für einen Mann, sondern di.n auf die ihr anvertrauten Interessen so gehandelt. Es sei schlimm, sich 9 Seiten einer leidenschaftlichen Beurtheilung ausgesetzt zu sehan 6 Regierung halte es für eine ihrer wichtigsten Pflichten, dies zu ertragen. Was er in dieser Sache gethan, habe, 5 g und ge isse in Gewissen spreche ihn frei. Der An rag auf unver⸗ wissenhaft gethan, sein ssen spreche ih eeeemem⸗ weilte Abberufung des Gesandten wird hierauf mit L““ Regierung möge bei der Centralge⸗ mig, dagegen der zweite Antrag: die Regierung Füeesnal⸗ Verammlum walt die weitere Ausführung des Beschluͤsses der Malrfon⸗ Versam g vom 19. November beantragen, gegen⸗ 1 Stimme (Spitzner) angenommen.

.C.) Der österreichische remen. Bremen, 6. Febr. (H. C.) Der österreich Ober von Kudriaffsky ist in Begleitung mehrerer preußischer und

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rafbar erachtet, so habe sie hierauf keinen Antrag gestellt, weil hierüber die Dienstbehörde, das Ministerium, zu ent-⸗ scheiden habe, eine Untersuchung dürfe man nicht anbefehlen. Es dürfe

hannoverscher Offtziere in unserer Stadt angekommen, wie man ver⸗ nimmt, zur Inspizirung der Hafen⸗Anstalten an der unteren Weser und wegen der in Betreff der Küstenbewaffnung anzuordnenden

Maßregein.

Nusland.

6 Frankreich. National⸗Versammlung. Sitzung vom 7. Februar. Aafang 1 ¾ Uhr. Prästdent Marrast. Das Protokoll wird vorgelesen. Combarel überreicht eine Petition mit 35,000 Un⸗ terschriften aus dem Puy de Doͤme⸗Departement für sofortige Auf⸗ lösung. (Oh! Oh!) Denjoy folgt mit einem ganz n Stoß Bitt⸗ schriften in demselben Sinne. König (Elsaß) und Flocon (Seine) überreichen eine eben solche Menge Gegen⸗Petitionen. Taschereau, vor der Tagesordnung: „Aus dem Moniteur ersah ich diesen Morgen, daß mich der Präsident zweimal zur Ordnung gerufen habe, und zwar wegen hestiger Geberden.“ (Gelächter.) Der Reklamant erklärt, daß er selbst nur auf Erfüllung des Reglements im Grevy⸗ schen Sinne habe dringen wollen. (Ah! Ah!) Das Reglement sei zweimal verletzt worden. (Oh! Oh!) Marrast erwiedert, er habe die Sitzung geschlossen, weil der Lärm überhandgenommen und übri⸗ gens Niemand gegen deren Schluß protestirt habe. Vezin, heftig: Der Präsident habe die Würde der Versammlung verletzt, indem er die Debatte eigenmächtig abgebochen. (Genug! Genug!) Man werde ihn nicht hindern, seine volle Meinung zu sagen. (Tumult. Der Redner muß die Tribüne verlassen.) Marrast sagt, die Vorredner klagten ihn an, den §. 55 des Reglements verletzt zu haben. Das sei falsch. Marrast rechtfertigt sich vollständig. Der Zwischenfall hat keine Folgen, und man schreitet zur Tagesordnung, nämlich Fort⸗ setzung der Rateau⸗Lanjuinais Debatte. Da die allgemeine Diskus⸗ sion gestern schon als geschlossen betrachtet wurde, so wird gleich Ar⸗ tikel 1 zur Abstimmung gebracht. Sein erster Satz lautet bekannt

lich: „Die National⸗-Versammlung beginnt unverzüglich die erste Debatte über das Wahlgesetz.“ Dieser Satz wird angenommen. Sounteyra verlangt die Unterdrückung des Nachsatzes: „Die zweite und drite Debatte folgen in fünftägigen Zwischenräumen laut Regle⸗ ment.“ Dieses Verlangen wird verworsen, und der Nachsatz bleibt. Die Versammlung geht zu Art. 2 über: „Unmittelbar nach Ver⸗ öffentlichung des gegenwärt gen G.setzes sind die Wahllisten zu entwerfen. Die Wahlen selbst finden am ersten Sonn⸗ tage nach dem Listenschluß statt. Zehn Tage nach dem allgemeinen Wahltage tritt die legislative Kammer zusammen.“ Senard trägt darauf an, dies dahin zu ändern: „Zwanzig Tage nach Promulgirung des gegenwärtigen Gesetzes wird ein Spezial⸗ Dekret den Tag des Wahllisteuschlusses bestimmen und die Wah be⸗ zirke für den ersten Sonntag nach dem Listenschluß zusammenrufen.“ Senard begründet diese Aenderung und hebt hervor, daß man von Pario bis Toulon z. B. 9 Tage Zeit brauche, um hin und zurück schreiben zu können. Er basirt also seinen Antrag auf topographische Nothwendigkeiten und spricht aus Erfahrung. Marrast unterbricht die Debatte durch Verlesung eines Antrages des Justiz⸗Ministers, der für den Prokurator in Metz die Vo—llm icht verlangt, das Jour⸗ mal du pays de Messin wegen Grobheiten gegen die National⸗ Versammlung gerichtlich zu verfolgen. (Oh! Oh! Das Journal ssteines von rother Farbe.) Der Antrag wird an die Abtheilungen gewiesen. Die Debatte wird fortgesetzt. Lanjuinais nimmt das Wort, um Senard's Antrag zu bekämpfen. In ihm stecke die heimliche Absicht, sei en Vorschlag zu ersticken. Herr Senard verdrehe die Frage und sciebe die Auflösung zu weit hinaus. Senard eilt wiederholt auf die Tribüne, um diese Deutung zu bekämpfen. Er nennt Lanjuinais einen gemäßigten Rateau, was einige Aufregung zur Rechten hervor⸗ ruft. Qufaure spricht für möglichst baldige Auflösung. „Wir sind noch im Provisorium, die Verfassurg ist noch nicht im Gange!“ rust er und beschwört dee Versammlung, das Provisorium nicht zu lange auszu⸗ dehnen. (Zum Schluß! Nein! Nein!) Dupont (Bussac) besteigt die TribünsL. Sein Erscheinen rief eine Demonstration von Seiten der Rechten hervor. Die Mitglieder derselben entfernten sich aus dem Saale und die Sitzung blieb faktisch suspendirt. Marrast aber ließ den Reduer nicht abtreten und nöthigte dadurch die Rechte, ihre Plätze wieder einzunehmen. „Ich beabsichtige keinesweges“, begann Dupont endlich unter großer Aufregung, „die allgemeine Debatte wieder aufzunehmen. Ich lege nur der Versammlung einen Antrag vor, der den Lanjuinaisschen und Senardschen vernichtet. (Lurm.) Sie wissen, daß Beide Ihnen vorschrieben, das Wahlgesetz zu voti⸗ ren und die Listen demnächst auszuschreiben. Bliebe dann noch Zeit übrig, so könnten Sie die übrigen organischen Gesetze berathen. Diese Vorschläge sind unlogisch und verfassungswidrig. Artikel 115 verpflichtet Sie, alle organischen Gesetze zu votiren. Sie müssen diese Pflicht erfüllen, wenn Sie nicht die Verfassung brechen wollen. Stimme: Das ist klar!) Ich trage daßer darauf an, daß Sie 1) das Staatsrathsgesetz, 2) die Gerichtsreform, 3) dee Ver⸗ antwortlichkeit des Präsidenten und 4) das Budget votiren, ehe Sie sich trenn n. Ein 5ter Punkt bezitht sich auf die Wahl⸗Versamm⸗ lungen.“ Die Versammlung beschließt, den Vorrang zunächst den Lenjainaisschen Anträgen zu lassen und in der Debatte fortzusahren. Marr est bringt den ersten Satz des 2ten Artikels der Lanj inaisschey Propofition zur Abstimmung. Derselbe wird angenommen. Jules Favre und mehrere andere Redner stellen einige unwesentliche Ne⸗ ben⸗Anträge, vie aber alle verworfen werden. Flocon will den Vorschlag auch auf Algerien ausdehnen (Oh! Oh0). Wird verwor⸗ fen. Artikel 2 geht mit 470 gegen 337 Stimmen durch. Artikel 3: „Die National⸗Versammlung richtet ihre Tagesordnungen so ein, daß sie aßer dem Wahlgesetz auch das Staatsrathsgesetz und das Ver⸗ antwortlichkeitsgesetz erledigt.“ Souteyra wil die Worte: „Und das Budget für 1849“ hineingeschoben wissen. (Ah! Ah!) Stimmen rechts: Fallen lassen! Pascal Dupont bekämpft den Vorschlag. Sonteyra en wickelt seinen Antrag, fällt aber durch, und Art. 3 wied ebenfalls angenommen. Dezeimeries will gleich Souteyra, daß das Budget für 1849 noch vor Auflösung der Versammlung vo⸗ tirt werde. Gonin setzt aus einander, daß es unnöthig sei, in das Dekret die Bestimmung mit aufzunehmen, daß die Versammlung das Budget erledigen wolle; es stehe ja stets in ihrer Macht, das⸗ selbe zu diskutiren, wenn sie es wolle und wenn sie es könne, ohne den Termin zu überschreiten, welchen sie für ihre Auflösung angenom⸗ men. Mit 445 gegen 373 Stimmen beschloß die Versammlung dar⸗ auf, daß sie vor ihrer Auflösung noch die Gesetze über den Staats⸗ rath, über die Verantwortlichkeit des Präsidenten der Republik und der Minister, endlich, insofern es die Zeit ihr gestatte, auch das Bud⸗ get votiren wolle. Der Schluß der Diskussion wurde auf morgen vertagt.

Paris, 7. Febr. Der Marquis von Normanby hat heute dem Prästdenten der Republik das Schreiben der Königin von England sberreicht, welches ihn als deren außerordentlichen Botschafter und Bevollmächtigten bei der französischen Republik beglaubigt. „Bekannt⸗ lich,“ fügt die Patrie dieser Anzeige hinzu, „war Lord Normanby bisher nur für einen besonderen und vorübergehenden Austrag bei der Republik beglaubigt.“ Dasselbe Blatt berichtet: Gestern gegen 4 Uhr fuhr der Präsident der Republik in einer höchst eleganten Equi⸗ page im Gehölz von Boulogne spazieren. Derselbe sah sehr wohl

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aus und scheint von seinem jüngsten Unwoblsein, das ihn abhielt, dem Ball bei Herrn Marrast beizuwohnen, völlig hergestellt. In voriger Nacht fand im Stadthause der zweite große Präfekturball statt. Es wohnten demselben über 2000 Personen bei, darunter Herr Marrast mit den höchsten Notabilitäten der Stadt. Die Damen⸗ Anzüge waren überaus reich und geschmackvoll. Einige Straßen⸗ jungen suchten das Vergnügen zu stören, wurden aber von einer Compagnie des 29sten Linien⸗Regiments aus einander gejagt.“

Das Journal des Débats äußert sich über das Resultat der Sitzung der National⸗Versammlung vom 5. Februar folgender⸗ maßen: „Es ist dies ein Resultat, welches der Weisheit der Kam⸗ mer Ehre macht, und welches wir nach unserer Meinung laut be⸗ glückwünschen müssen im Interesse der öffentlichen Ordnung und Rube. Man hat die verhängne ßvolle Freude sehen können, welche die ersten Symptome eines Konfliktes unter den Gewalten in dem Herzen der Parteien schon erregte. Dieselben Männer, welche am 15. Mai die National-Versammlung überfielen, welche ihr im Monat Juni eine viertägige Schlacht lieferten, bereiteten sich mit geänderter M sfe schon darauf vor, ihre Wächter und Vertheidiger gegen eingebildete Gefah⸗ ren zu sein. Sie wissen recht wohl, daß nur Zersplitterung der Gesellschaft selbst stark macht gegen die Gesellschaft, die leider nur zu leicht zu verlocken und zu überraschen ist. Sie hätten im Februar 1849 ge⸗ schrieen: „Es lebe die National⸗Versammlung!“ wie sie im Februar 1848 „Es lebe die Reform!“ schrieen. Die Kammer hat durch die Annahme der Tages⸗Ordnung des Generals Oudinot einer ernsten Krisis vorgebeugt. Was uns a betrifft, die wir niemals im öffentlichen Unglück einen Beweis zu Gun⸗ sten unserer Ideen zu finden wünschen, wir wünschen der Kam⸗ mer Glück, daß sie den Konflikt, der sich erhob, kurz abgeschnitten hat. Wir wünschen von ganzem Herzen, daß sich dieser Konflikt nicht erneuern möge. Als man den General Cavaignac anklagte, daß er dis Juni-⸗Insurrection, wenn nicht erregt, doch habe wachsen las⸗ sen, um sich nothwendig zu machen, haben wir dieser Ankeage keinen Glauben geschenkt. Wir waren über die Undankbarkeit der Ankläger empört. Wenn man heute das Ministerium anklagt, daß es ein Kom⸗ plott vorgegeben habe, um sich die Gelegenheit zu verschaffen, große milstairische Kräfte zu entwickeln und die Kammer zu erschrecken, so verwirft unser Gewissen ebenfalls diese neue Anklage. Das Mini⸗ sterium hat das Komplott vom 29. Januar eben so wenig ersunden, als der General Cavaignac die Juni⸗JInsurrection hatte wachsen lassen. Das Ministerinm hat eben so wenig die Gelegen eit eines 18. Brumaire gesucht, als der General Cavaignac auf das Mittel gewartet hatte, sich zur Diktatur zu erheben. Das Mini⸗ sterium ist, Dank den Zeiten und Umständen, glücklich genug gewesen, der Unordnung zuvorzukommen, welche der General Cavaignac im Juni bekämpfen und besiegen mußte. Unglaublich! zuft man. Nun, großer Gott, ist es in der jetzigen Zeit nöthig, Grefahren zu erfin- den, welche nicht existiren, oder die, welche exestiren, zu vergrößern? Der General Cavaignac hatte seine Pflicht gethan; das Ministerium hat die seinige gethan, und wenn wir mit Vergnügen den General Cavaignac über die Anklagen, welche man gegen seinen Sieg selbst richtete, haben triumphiren sehen, so würden wer ohne Schmerz das Ministerium dafür gestürzt gesehen haben, daß es dem Lande die grausame Nothwendigkeit, ein zweitesmal zu siegen, er⸗ spart hat. Die heutige Abstimmung hat durch eine weise Vermitte⸗ lung die Harmonie zwischen der Kammer und der Regierung wieder⸗ hergestellt. Die constitutionelle Frage, welche sich schon wie eine dro⸗ hende Woge erhob, ist beseitigt worden. Wir wollen hoffen, daß sie sich nicht wieder zeigen möge, und daß, wenn die Institutionen nicht mit genug Vorsicht ausgerüstet sind, ihr Mangel durch die Klugheit der Gewalten und ihre gegenseitige Schonung bedeckt werde. Man gewinnt nichts dabei, sein Recht bis aufs äußerste zu verfolgen. Die Institutionen sind mehr oder weniger unvollkommen; aber es giebt keine Institution, welche den gauten Willen der Menschen ersetze; auch kann nur der gute Wille, nicht allein die Klugheit und der Patrio⸗ tismus, weiter bringen.“

Der Kongreß in Brüssel soll sich erst am 15. März versammeln. Die Patrie meldet hierüber: „Die Mebhrzahl der von den Mäch⸗ ten hierfür ernannten Diplomaten befindet sich hier in Paris. Die Konferenzen dürsten schwerlich vor dem 15. März eröffurt werden. Auch verspricht sich Niemand ein ernstliches Resultat aus denselben für die italienische Frage.“

Ober⸗ haus⸗Sitzung vom 5. Febr. Lord Lansdowne zeigte an, daß er am 9. Februar auf Niedersetzung einer Kommission zur Prüfung der Verwaltung und Wirksamkeit des irländischen Armengesetz s antragen werde. Vor den Schranken des Hauses erschienen der Direktor und der Secretair der Nordwales⸗Eisenbahn um, einem Befehle des Hau⸗ ses gehorsam, gewisse Rechenschaftsberichte der Compagnie vorzulegen. Nach einigen Debatten, wobei Lord Monteagle behauptete, daß die Herren vor den Schranken sich durch ihr Nichterscheinen vor dem Schluß der vorigen Session einer Verletzung der Privilegien des Hauses schuldig gemacht hätten, wurden die Papiere zum Druck ver⸗ wiesen und der Direktor und der Secretair der Nordwales⸗Eisenbahn auf heute über acht Tagen wieder vor die Schranken geladen, wo dann Lerd Monteagle die Sache wieder anzuregen versprach.

Großbritanien und Irland. Parlament.

Unterhaus⸗Sitzung vom 5. Februar. Lord J. R ussell legte bei der zu Anfang jeder Session üblichen Berathung über de Geschäftsordnung eine Anzahl Vorschläge zur Vereinfachung und Be⸗ schleunigung der Geschäfteführung des Hauses vor. Die ihrem We⸗ sen nach neuen Vo schläge, die auch angenommen wurden und haupt⸗ sächlich dahin zielten, die allzu oft wiederkehrende Gelegenheit, die Debatte über schon abgethane Punkte zu erneuern, zu vermeiden, sind: daß, wenn eine Bll von einem Mitgliede vorgelegt oder aus dem Oberhause herübergebracht wird, die Irage, ob sie zum ersten⸗

male gelesen oder gedruckt werden soll, ohne Debatte entschieden wird; daß über die Wiederaufnahme einer abgebrochenen und auf einen bestimmten Tag vertagten Ausschuß⸗Berathung keine beson⸗ dere Fragestellung erfolgen soll; daß nach dem Schluß der Aus⸗ schuß⸗Berathung über eine Bill das Haus den Bericht und die Amendements dazu ohne Debatte entgegennehmen soll, und daß das Unterhaus sein unbezweifeltes Privilegium, über alle Geldbills zuerst zu berathen, bei Seite setzen solle bei Bills mit Amendements, in denen nicht in die Staatskasse fließende Geldbußen und Kosten auferlegt sind. Da⸗ durch könne in Zukunft eine große Anzahl Privatbills von dem Ober⸗ haus im Anfange der Session erledigt werden, während sich das Un⸗ terhaus mit den später an das Oberhaus gelangenden gesetzgebenden Maßregeln beschäftigt, und letzteres werde nicht mehr, wie früher, zu Ende der Session mit Geschäften überhäuft, während es zu Anfang derselben fast nichts zu thun hätte. Im Verlaufe der Debatte über diese Vorschläge kam auch die Frage in Anregung, ob man, wie im nordameri⸗ kanischen Kongresse, für alle Reden, mit Ausnahme einiger wenigen, wie Darlegungen der ministeriellen Politik, des Budgets und Ande⸗ res betreffend, eine bestimmte Zeitdauer festsetzen solle. Sir R. Peel sprach sich dagegen aus, fand den Vorschlag unpraktisch und hoffte mehr von der Beurtheilung der einzelnen Mitglieder; die Herren

Hume und Cobden waren dafür, und Herr M. Gibson stellte

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eines Antrags oder der Anlwortsrede des Ministers, nur eine ein⸗ stündige Dauer zu gestatten. Der Antrag wurde jedoch, wie schon erwähnt, mit 95 gegen 62 Stimmen verworfen. Das Haus hörte hierauf den Adreßbericht über die Adresse an. Der Marquis von Granby sprach dabei gegen den Freihandel, in dessen Folge der Arbeiter zwar etwas billiger lebe, aber einen unperhältn ß⸗ mäßig geringeren Lohn erhalte, als früher; Herr M. Gib⸗ son brachte die feindselige Handelspolitik Brasiliens zur Sprache, die er den strengen Maßregeln Englands gegen den Sklavenhandel schuldgab, widerlegte die Klagen der Protrctionisten und sprach sich für ein auf das Freihandels⸗System gegründetes Navigations⸗Gesetz aus. Herr Hume bellagte, daß bis jetzt in der Adreß⸗Debatte kaum einmal von den einheimischen Angelegenheiten die Rede gewe⸗ sen sei. Er verweilte bei der Nothwendigkeit, eine gleichere Verthei⸗ lung der Steuerlost einzuführen und eine Erweiterung des Wah rechts und eine Reform des Unterhauses eintreten zu lassen, und sa darin das beste Mittel, die Ruhe zu erhalten und durch das Ent behrlichwerden einer bedeutenden Militairmacht große Ersparnisse mög lich zu machen. Er gedachte auch des Zustandes der Kolonicen mit tadelnden Worten und beantragte zwei Amendements über die beiden Punkte der Parlaments⸗Reform und der Kolonieen. Beide wur⸗ den aber verworfen. Das Haus beschloß hierauf den Bericht an⸗ zunehmen und der Königin die Adresse überreichen zu lassen. Der Secretair für Irland, Sir W. Somerville, beantragte, wie Lord Lansdowne im Oberhause, die Niedersetzung einer Kommission zur Untersucheng der Wirksamkeit des irländischen Armengesetzes, in Er⸗ füllung des in voriger Session gegebenen Versprechens. Die Regie⸗ rung halte dies für den besten Weg, zu einer schleun gen Gesetzge⸗ bung zu kommen, und wünsche allen mit Irland in Verbindun stehenden Mitgliedern Gelegenheit zu geben, ihre Meinung über diese wichtige Frage auszusprechen und wo möglich zur Geltung zu brin⸗ gen. Nach längerer Debatte, in der Sir G. Grey Aenderunge in der Eintheilung der Kirchspiels⸗Unionen, Verkleinerung ihrer D. strikte und Beibehaltung der Unterstützung außerhalb der Armenhäu⸗ ser in Aussicht stellte, wurde der Antrag genehmigt.

In der Unterhaus⸗Sitzung vom 6. Februar wurde der An⸗- trag Sir G. Grey's auf Verlängerung der Suspension der Habeas⸗ Corpus⸗Akte in Irland um noch 6 Monat mit 221 gegen 18 Stim⸗ men angenommen.

London, 7. Febr. Das bereits erwähnte Schreiben des Unter⸗ Staats⸗Secretairs des auswärtigen Departements an die Lords des Schatzamts, in Betreff der Zulassung schleswig⸗holsteinischer Schiffe, lau⸗ tet wie folg’: „Im Auftrage von Viscount Palmerston ersuche ich Sie, den Lords des Schatzamts anzuzeigen, daß die Aufmerksamkeit der Regierung auf die in einigen britischen Häfen stattgehabten Unregelmäßigkeiten ge⸗ lenkt worden it, welche letzteren dadurch entstanden sind, daß Capi⸗ taine von schleswigschen und holsteinischen Schiffen bei ihrer Ankunft in britischen Häfen ihre Schiffe als schleswig⸗ holsteinische oder als deutsche Schiffe angegeben und auch sonst Schritte gethan haben, welche zeigen, daß sie ihre Schiffe nicht als der Krone Dänemark unterworfen betrachtet wissen wollten. Unter diesen Umständen hält Viscount Palmerston es für geeig⸗ net, die Lords des britischen Schatzamts von der Ansicht der britischen Regierung in dieser Beziehung zu unterrichten. Es beste⸗ hen keine Verträge, welche den Handelsverkehr zwischen Großbrita⸗ nien und den Herzogthümern Schleswig und Holstein regele, außer den zwischen der Krone England und dem Könige von Daͤnemark ge⸗ schlossenen. In diesen Verträgen kommt keine besondere Erwähnung der Herzogthümer als unterschieden von anderen Theilen der dãni⸗ schen Besitzungen vor und unter diesen allgemeinen Bestimmungen jener Verträge haben auch britische Schiffe Zugang in den Haͤfen der Herzogthü⸗ mer, so wie die Schiffe der Herzogthümer in den Häfen Großbrita⸗ niens. Daher haben also, obgleich der König von Dänemark nicht König, sondern Herzog von Holstein und Schleswig ist, und die se Lokal⸗ Unterschridungen nicht in den Verträgen bezeichnet sind, die Schiffe der Herzogthümer nur unter dem Charakter von dänischen Schiffen in den britischen Häfen Anspruch auf Zulassung, da kein Vertrag besteht, welcher ihnen ein Recht oder Privilegium in ihrem Lokalcharakter von schleswigschen ober bolsteinischen Schiffen giebt. Bei dem gegenwärtigen Stande der Differenzen zwischen Dänemark und den beiden Herzogthümern dürfte es nicht geeignet sein, die Brobachtung dieser Formalität zu weit zu treiben, doch dürfte es recht sein, daß die Zollbeamten den in britischen Häfen ankommenden schleswigschen oder holsteinischen Schiffen deutlich erklären, daß sie nur unter den zwischen Großbritanien und Dänemark geschlossenen Verträgen die Zollvorrechte ꝛc. genießen können, welche sie in Anspruch nehmen, und daß sie daher, unter welchem Charakter sie sich zuch erklären, und welchen die Zollbeamten aus Höflichkeit nicht zu bestreiten instruirt werden sollten, doch in der Wirklichkeit als dänische Schiffe zu dem Genusse der Vorrechte, welche sie branspruchen, z gelassen werden. Dies be⸗ zieht sich auf die Erklärungen, daß solche Schiffe schleswigsche oder dolsteinische oder schleswig⸗ holsteinische sint; anders ist es jedoch, wenn von holsteinischen Schiffen erklärt wird, daß sie deutsche sind, welche Erklärung anzunehmen nicht geeignet sein dürfte, da eine solche Erklärung diese Schiffe von den Wirkungen der mit Dänemark be⸗ stehenden Verträge ausschließen und sie gleichwohl in keinen anderen Vertrag einschließen würde, da kein Vertrag zwischen der britischen Krone und Deutschland als solchem abgeschlossen ist, es auch gegen⸗ wärtig faktisch keinen Staat Deutschland giebt, mit dem ein solcher Vertrag geschlossen werden könnte. Was die Holsteiner meinen, wenn sie sich für Deutsche erklären, ist, daß das Herzogthum Hol⸗ stein einen Theil des deutschen Bundes bildet; Großbritanien hat aber niemals mit diesem Bunde einen Handelsvertrag geschlossen, und die Schiffe der Staaten, aus welchen derselbe bestand, sind nach ihrem 1 resprktiven nationalen Charakter als preußische, österreichische, hansea-⸗ lische ꝛc. zugelassen, nach den jedesmaligen Verträgen, aber nicht un⸗ ter dem Namen von deutschen Schiffen.“ Die brit schen Zollbeam ten sind in Folge dessen angewiesen, nach Maßgabe des vorstehenden Schreibens in dieser Beziehung zu verfahren.

Am 10ten wird die Königin zur Feier des neunten Jahres⸗ tages ihrer Vermählung im Buckinghampalaste ein großes Bankett geben. Die Western Times will mit Bestimmtheit wissen, daß die Königin ein eigenhändiges Schreiben an Pius IX. gerichtet habe, worin sie ihr Bedauern über sein gezwungenes Exil ausspreche, und daß das bewaffnete Einschreiten Frankreichs zu Gunsten des Papstes von der britischen Regierung gutgebeißen worden sei.

Nach den Boston⸗Blättern sollte der Flotten⸗ Capitain Meade nächster Tage über Mexiko mit 100 Mann Scharfschützen nach Ka⸗ lifornien abreisen, bei seiner Ankunft den Befehl des Regierungs⸗ Dampfschiffs „Edith“ übernehmen und zu San Francisco kräftig; st die Interessen der Bürger und der Regierung der Vereinigten Staa ten schützen. Das Dampfschiff „Edith“ soll, da in Kalisornien no keine Münze ist, als Goldniederlage gebraucht werden und jedes von San Francisco nach Panama abgehende Paketboot künftig alles an Bord der „Edith“ befindliche Gold mitnehmen, damit es von Pa⸗ nama nach Chagres und von da in möglichster Schnelle nach New⸗ Orleans geschafft werden kann. Die Herford Times meldet daß Betrüger ganze Fässer voll schlechten Metaꝛls, welches dem in

den Antrag, allen Reden, mit Ausnahme derjenigen zur Begründung

Kalifornien gefundenen Golde ähnlich sieht, auf Speculation dorthin