1849 / 43 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nien und Irland. Parlament. Unter⸗ 6. Oberst Sibthorp kündigte an, daß er bei Vorlegung der Budgets die Herabsetzung der Gehälter sämmtlicher hohen Civil⸗ Beamlen auf die Hälfte beantragen werde. Lord J. Russel! zeigte an, daß er am Montage eine Bill für Ab⸗ änderung der Formel des von den Unterhaus⸗Mitgliedern zu leisten⸗ den Eides vorlegen werde. (Beifall.) Herr Urquhart ersuchte Lord Palmerston um Mittheilung aller auf die Unterhandlungen, welche die Anwesenheit der englischen Flotte in der Bucht von Nea⸗ pel veranlaßt hätten, bezüglichen Aktenstücke. Lord Palmerston: Die Aktenstücke werde er dem Hause vorlegen, sobald der angemessene Augenblick gekommen sein werde. Herr Urquhart fragte, wann denn dieser Augenblick wohl kommen dürfte? Der Minister er⸗ wiederte: „Ich kann es nicht sagen, aber er wird kommen.“ (Hei⸗ terkeit) Der Staats⸗Secretair des Innern, Sir G. Grey, verlangte nun Namens der Regierung eine sechsmonatliche Verlän⸗ gerung der Bill, durch welche die Habeas⸗Corpus⸗Akte in Irland

suspendirt wurde.

Der Redner ging in lange Erörterungen ein, um darzuthun, daß die Regierung genöthigt sei, diese Ausnahmemaßregel noch für eine beschränkte Zeit unter ihrer Verantwortlichkeit beizubehalten. Er erklärte zugleich unter dem lauten Beifalle des größten Theiles der Versammlung, daß die Re⸗ ierung von dem lebhaftesten Wunsche beseelt sei, die Ursachen der Unzu⸗ siiedenheit welche etwa noch in Irland mit Grund vorhanden, nach Kräf⸗ ten zu befeitigen und zu diesem Zwecke den in diesem Lande noch obwal⸗ tenden Uebelständen durch legislative und andere von den Umständen ge⸗ botene Maßregeln abzuhelfen. J. O'Connell übergab ein Amende⸗ ment, nach welchem eine Kommission ernannt und beauftragt werden sollte, eine Untersuchung über die Lage Irlands anzustellen und einen begutach⸗ tenden Bericht über die Frage zu erstatten, ob die Verlängerung der Suspension der Habeas⸗Corpus⸗Akte wirklich nothwendig sei. Er be⸗ striit dies und machte gegen den Regierungs⸗Antrag besonders geltend, daß die Bevölkerung von ganz Irland nicht für die Verbrechen einiger unsinnigen Komplottstifter verantwortlich gemacht werden dürfe. Herr O'Connor behauptete, die Gründe des Ministers könnten Niemand von der Nothwendigkeit seiner angekündigten Maßregel überzeugen; derselbe rechne jedoch auf die Fügsamkeit des Hauses, um seine Absicht, den letzten Rest irischer Freiheit zu vernichten, ausführen zu können. Diese Maßregel würde Lord Clarendon mit Willkürmacht bekleiden und ihn zum Groß⸗Ker⸗ kermeister von Irland machen; Lord J. Russell wisse aber freilich, daß die irländischen Gutsbesitzer, die Urheber alles Unheils in Irland, ihn bei dieser Maßregel und bei Unterdrückung des Ausdrucks der dortigen öffentlichen Meinung unterstützen würden. Herr Roche warf der Rede des Ministers Unbestimmtheit und Lahmheit vor. Er versicherte, blos deshalb, weil im Kabinet kein echter Irländer sitze, würden von der Regierung so magere und unvollkommene Maßregeln für Irland vorgeschlagen; aus den unnöthig für den irländischen Hof, die irländische Kirche und die dort verwendete Land⸗ und Seemacht vergeudeten Summen lasse sich ein reicher Fonds für die Ent⸗ wickelung der Hülfsquellen Irlands bilden. Herr Fagan, der übrigens kein Partei⸗Gegner der Regierung ist, erklärte sich entschieden gegen die Maßregel, für welche kein hinreichender Grund vorgebracht worden sei. Herr Grattan nannte die Maßregel ein schon oft versuchtes und eben so oft fehlgeschlagenes Experiment. Jetzt wolle man sie ohne einen Schat⸗ ten von Grund oder Nothwendigkeit anwenden; denn die Behauptun⸗ gen des Lord⸗Lieutenants würden durch die öffentliche Meinung entschieden widerlegt. Die Whig⸗Regierung treibe das Spionier⸗System noch weiter, als die Tories, und sie gehe offenbar darauf aus, jede Kundgebung der öffentlichen Meinung in Irland zu unterdrücken. Er wolle lieber unter dem Kriegs⸗Gesetze stehen, als diese gelegentlichen Ein⸗ griffe in die constitutionelle Freiheit ertragen. Herr Anstey be⸗ kämpfte sowohl den ministeriellen Antrag, als das Amendement. Er gab die Wirklichkeit des vorjährigen Aufstandes in Irland, so wie die dort herrschende Unzufriedenheit, zu; der Aufstand aber sei un⸗ terdrückt, und die für den ministeriellen Antrag vorgebrachten Gründe könnten einen weiteren Eingriff in die persönliche Freiheit der Unterthanen durchaus nicht rechtfertigen. Eben deshalb würde auch eine Untersuchungs⸗ Kommission unnütz sein. Herr Bourke behauptete, daß leider die Fortdauer der Suspension der Habeas⸗Corpus⸗Akte nöthig sei, wie er aus genauer Kennt⸗ niß der Stimmung in Irland wisse. Die nämliche Ursache, welche dorte die Anwesenheit von 40,000 Mann Truppen erheische, mache auch außerordent⸗ liche legislative Maßregeln unerläßlich. Herr Barron versicherte, daß der Süden Irlands, den er genau kenne, nie ruhiger gewesen sei; die politische Aufregung sei verschwunden, weil ihre Anstifter im Kerker oder flüchtig seien,

und weil das Volk die Strafbarkeit der vorjährigen Kundgebung einsehe. Ein Verräther würde er daher sein, wenn er einwilligte, daß man die Rechte und Freiheiten seiner Landsleute unnöthig beschränke. Der Redner verbrei⸗ tete sich ausführlich über die Leiden und Bedürfnisse Irlands, welches durch die Vernachlässigung von Seiten des Parlaments unleugbar England immer mehr entfremdet werde. Herr Muntz meinte, daß die Regierung, statt der Zwangsmaßregeln, Schritte thun solle, um den Leiden und Entbehrungen des iri⸗ schen Volkes abzuhelfen; was die Agitation angehe, so hätten die englischen Freiheiten durch die Agitation gewonnen, und keine Besserung könne ohne gesetz⸗ liche Agitation bewirkt werden. Lord J. Russel] räumte ein, daß die Umstände in Irland nicht ganz die vorjährigen seien; wenn aber die Ruhe in Irland wirklich so zunehme, wie Herr Barron behaupte, so sei ja eben dadurch die Suspensions⸗Maßregel und ihre Handhabung völlig gerechtfertigt; zugleich

liege darin aber auch ein Grund, die Maßregel noch kurze Zeit fortbestehen

zu lassen und den Verband nicht zu rasch von der Wunde zu nehmen. Der Minister legte die Schwierigkeiten dar, womit der Lordlieutenant voriges Jahr als eingestandenermaßen ein bewaffnetes Komplott zur Losreißung von Groß⸗ britanien bestand, zu kämpfen hatte; ohne Blutvergießen habe er mit Hülfe der Suspensions⸗Maßregel das Komplott vereitelt, und das Haus möge sich daher besinnen, ehe es den Lordlientenant verhindere, auf gleiche Weise ähnliche Bewegungen zu ähnlichen Zwecken zu hemmen. Das Unglück, welches Irland hauptsächlich durch Mißrathen der Kartoffelärndte betroffen, sei nicht dem Parlament Schuld zu geben, welches bemüht sei, die dortige Noth nach Kräften zu lindern. Die Regierung habe es für eine Pflicht gegen Irland wie gegen Großbritanien erachtet, den Lordlieutenant mit dieser Vollmacht zu bewaffnen, damit er die Erneuerung von direkt zum Aufruhr führenden Umtrieben verhindere. Wenn das Haus die Erhaltung des Frie⸗ dens und der Ruhe wünsche, wenn es wohlthätig für Irland wirken wolle, so werde es die einzubringende Bill genehmigen. Nachdem noch einige Redner gesprochen hatien, wurde der Antrag des Ministers des Innern, wie schon erwähnt, mit 221 gegen 18 Stimmen geneh migt.

Herr Anstey begehrte darauf die Erlaubniß zur Einbringung einer

Bekanntmachungen.

[640] Subhastations Pate 1 8 nt. Das in der Tuchmacherstraße und am Wilhelmsplatze hierselbst gelegene, Vol. I. No. 90. des Hopothekenbuchs

Laudon, jetzt seiner Konkursmasse gehörige üj

aus zwei Wohnhäusern, Seiten⸗ 8 Fedengasgeüg, einer Hof⸗ und Baustelle, sechs Morgen Wiesen und Schalmwiesen⸗Nutzung bestehend, welches zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzuse⸗

zusehen.

Kaufmann Lehmann gehörige, im Hypothekenbuche Vol. I. Nr. 624. Nr. 641. verzeichnete und laut gerichtlicher Taxe auf 6205 Thlr. 19 Sgr. 5 Pf. abgeschätzte Haus nebst Zubehör, soll Schulden in termino 2 4 he verzeichnete, dem Kaufmann Carl Friedrich Wilhelms vor dem Ober⸗-Landesgerichts⸗Assessor dene. Fgegs meistbietend verkauft werden. und Kaufbedingungen sind in unserer Registratur ein⸗

Frankfurt a. d. O., den 24. November 1848. Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

Bill für die fernerelufhebung der noch gegen die Katholiken als solche in Kraft befindlichen gafbestimmungen. Sir R. Inglis bekämpfte den An⸗ trag. Sir G. Gr', Staats⸗Secretair des Innern, und die meisten an⸗ deren Redner erkläm sich zwar mit dem Prinzip der Bill einverstanden, fanden aber den Zeunkt, den der Antragsteller gewählt, nicht angemessen. Der Antrag wurde ließlich mit 43 gegen 41, also nur mit einer Majo⸗ rität von 2 Stimme abgelehnt.

Niederlane. Aus dem Haag, 6. Febr. (Köln. Z.) Der König hat dier Tage, den Ersparniß⸗Anträgen seiner Minister Folge leistend, eine edcutende Reduction in der Insanterie befohlen, und zwar sollen beiedem Depot⸗Bataillon der acht Infanterie⸗Re⸗ gimenter zwei Conagnieen eingehen. Auch in den Regimentern Grenadiere und Jäg soll eine Verminderung stattfinden.

Dänemark. Kopenhagen, 6. Febr. (H. C.) In der heutigen Sitzung de Reichs⸗Versammlung fragte Grundtvig den Minister des Auswägen, weshalb er sich auf die Sitzung vom 6. Januar, als auf eine Beweis der versöhnlichen Stimmung des Vol⸗ kes in der Instructio an Dirckinck⸗Holmfeldt in Frankfurt berufen habe? Der Ministe antwortete, er habe gemeint, es ginge aus dieser Sitzung hervor daß die Versammlung die Unterhandlungen keinesweges als fruchts betrachte oder dafür stimme, die Feder weg⸗ zuwerfen und zum Scoerte zu greifen, so lange noch Aussicht vor⸗ handen sei, auf friedchem Wege einen ehrenvollen Frieden zu er⸗ reichen, oder überhaup, daß sie mit ungeduldiger Heftigkeit die Er⸗ neuerung des Krieges tünsche. Er habe den Krieg unnatürlich ge⸗ nannt, weil er ein büterlicher sei. Grundtvig, der sich durch diese Antwort nicht befriediz erklärte, fragte darauf den Justiz⸗Minister, ob die Regierung die Ferordnung vom 27. September 1799 vom Tode zu erwecken gedke, da ein Buchdrucker und ein Redacteur wieder in Anklagestand versetzt und ersterer verurtheilt worden sei. Der Minister erwiederte das Gesetz habe seit dem Reskript vom 21. März v. J. in voller Kaft bestanden, und seine bisherige Handels⸗ weise gegen die Presse nüsse eine Bürgschaft für seine fernere Han⸗ delsweise sein. Auch hsiermit war Grundtvig ziemlich unzufrieden, da aber Niemand weiter das Wort verlangte, so war die Sitzung aufgehoben.

Italien. Rom, 29. Jan. (Franz. Bl.) Unter den jüng⸗ sten Beschlüssen der Regtrung befindet sich auch der, daß die Ga⸗ zetta von Rom, die baher das päpstliche Wappen an ihrer Stirn trug, dasselbe ablegen um künftig den Titel eines römischen Moni⸗ teur führen soll.

Rom, 30. Jan. (A. Z3.) Die provisorische Regie⸗ rung der römischen Stasten erläßt jeden Tag neue Gesetze und Verordnungen; wenige Tige nach einander brachten das Gemeinde⸗ gesetz, das Grundsteuer-Gsetz und das Gesetz über Ruhegehalte und Pensionen der Beamten, o wie eine Disziplinar⸗Verordnung über die bewaffnete Macht.

Man spricht hier über die Intervention wie über eine demnächst bevorstehende unzweifelhafte Thatsache. Funfzehnhundert Spanier, die Vorhut eines Heerkörpes von 8000 Mann, sollen bereits in den Gewässern von Neapel sein, und ein Heer von 20,000 Mann werde, sagt man, in kurzem in die römischen Landschaften eindringen. Vor einigen Tagen erst legten sig die Fregatte „Mazarredo“ und die spa⸗ nische Korvette „Volador“ auf der Rhede von Neapel vor Anker. Gewiß ist, daß alle Unt. rhandlungen, bezüglich der Interpention, in großes Geheimniß gehüllt sind. Heute Nacht gingen einige Drago⸗ ner und eine halbe Feldbatterie nach der Gränze ab. Die Minister berathen über die Vertheidigungsmittel, finden aber keinen General, welcher die Leitung übernähme. Wagner und Rovero, Ersterer ein Preuße, der früher im Dienste Karl Albert's gestanden, Letzterer ein Piemontese, haben erklärt, daß sie die Boden⸗Verhältnisse der an das Königreich Nrapel gränzenden Provinzen nicht kennten, und daß man sie zur Organisirung der bewaffneten kacht, nicht aber zum Felddienst berufen habe; General Ferrari ist krank; gegen General Zamboni ist ein Prozeß anhängig; der General Zante della Rovere steht bei der gegenwärtigen Regierung, welche seit drei Monaten die Ausbe⸗ kahlung seiner Löhnung eingestellt hat, in üblem Geruche.

Rom, 30. Jan. (Franz. Bl.) Die Deputirten für die italienische National⸗Versammlung langen in Menge an. Die pro⸗ visorische Regierung hat für den 4. Februar alle Präfekren zu sich geladen, um über den Wahlakt zu berichten. Diese Nacht ging eine starke Kavallerie⸗Abtheilung mit Geschützen an diejenigen Punkte der neapolitanischen Gränze ab, wo man einen Einb uch befürchtet. Ga⸗ ribaldi befindet sich bereits an jenen Punkten.

Turin, 2. Febr. (Franz. Bl.) Alles spricht nur von Krieg. General Lamarmora ist zum Kriegs⸗ und Marineminister ernannt.

Berliner Börse.

Berlin, 10. Febr. Die Börse behauptete sich die ganze Woche über fest und war, wenn auch durch Sp culationen wenig angeregt, doch durch Geldanlagen in soliden Fonds ziemlich lebendig. Vor⸗ nehmlich steigerte sich der Begehr nach Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Actien, in denen bedeutende Ankäufe ausgeführt wurden, und hatte ein Stei⸗ gen dieser Effekten zur Folge, welches anscheinend anhalten wird, da es an flottanten Abgebern fehlt und die Nachfrage sich mit jeder Woche vermehrt. Am beliebtesten waren 4proz. Potsdam⸗Magde⸗ burger, die von 82 ¼ a 84 ¼ bezahlt wurden und Geld blieben. Fer⸗ ner fehlten Abgeber für Stettiner 5proz. Prioritäts⸗Actien, wofür 102 ½ % Geid blieb. Auch Niederschlesisch⸗Märkische, Hamburger und Köln-Mindener Priorttäts⸗Actien schließen zur heutigen Notiz begehrt. Je mehr nun die Kapitalien den vorgedachten Ef⸗ fekten zufließen, desto mehr bleiben Stamm⸗Actien vernachlässigt und der Speculation anheimgeg ben, da diese aber zu unkräftig, ja, man könnte sagen, vollständig gelähmt ist, so müssen wir es schon als ein günstiges Zeichen der augenblicklichen Verhältnisse betrachten, wenn deren Course sich in dieser Woche behauptet und mitunter etwas

gehoben haben. Wesentliche Veränderungen erfuhren nur einzelne Gattungen, als Berlin⸗Stettiner, die von 88 ½ bis 89 ½¼ % gesucht waren und Geld blieben, ferner Potsdam⸗Magdeburger, die von 59 a 58 ¼ % wichen. Friedr. Wilhelm's Nordbahn stiegen von 37 bis 38 ¼ und schließen 38 Geld. Mecklenburger fielen, nachdem sich in Folge hamburger Kaufordres deren Cours bis 39 ½ % gehoben hatte, unter demselben, jedoch umgekehrten Einfluß bis 35 *%0% schlie⸗ ßen aber wieder 305 % Geld. Man wollte in Hamburg wissen, daß auf eine Unterstützung der Stände durch Zinsgarantie oder Ueber⸗ nahme der Bahn nicht zu rechnen sei, was jedoch nach neueren Nach⸗ richten noch unentschieden ist. In unseren übrigen Eisenbahn⸗Effek⸗ ten ist seit 8 Tagen fast gar keine Veränderung vorgekommen, daher wir uns auch nur auf die heutigen Schlußnotirungen beziehen, die mit Ausnahme der oben angefährten Actien ganz den Stand der vorigen Schlußwoche einnehmen.

Unsere inländischen Fonds haben sich gehoben und blieben heute fest, wenn auch nicht auf dem höchsten Stande. Staatsschuldscheine, bereits bis 80 ½ % bezahlt, wurden a 80 % verkauft; 5 prez. freiw. Anl. 101 a ¼ ͤ bez. 5proz. Stadt⸗Oblig. Anfangs der Woche 97 ¾ %, dann aber 98 bezahlt. Für Bank⸗Antheile herrschte eine slaue Stimmung, weil man wissen wollte, daß die Dividende nicht den Erwartungen entsprechen würde; nicht daß der Ueberschuß da zu unzureichend wäre, sondern weil ein großer Theil desselben zurück⸗ gesetzt werden solle. Uebrigens läßt sich noch nichts Bestimmtes dar⸗ über sagen, wenngleich wir nicht einsehen, was eine geringere Divi⸗ dendenzahlung den Besitzern für Nachtheile briagen kann, wenn das Unternehmen dadurch erweislich besser wird. Man spricht heute von einer möglichen Nachvergütigung im Juli, bis wohin noch Abmwicke⸗ lungen aus der vorigen Jahres⸗Epoche stattfinden sollen. Der Cours ist von 92 ¼ bis 91 gewichen, doch blieb heute 91 ½ % bezahlt und Geld. 8

In ausländischen Fonds ist der Verkehr fortwährend umfangreich, und deren Course bleiben in Folge der günstigen Notirungen von fremden Börsen im Steigen, wenngleich auch hier eben nur durch Kauf⸗ und Verkaufsaufträge Umsatz geschafft wird; die Speculation aber hat nichts damit gemein. Wir erinnern uns an frühere Epo⸗ chen, wo das Geschäft in ausländischen Fonds an keiner Börse so ausgedehnt betrieben wurde, als an der berliner, und dürften leicht wieder einer solchen Zeit entgegengehen, wenn die kleinen Spekulan⸗ ten nicht durch anderweitige Börsen⸗Unternehmungen davon abgehal⸗ ten werden sollten. So viel dürfen wir mit Sicherheit annehmen, daß die Zeit der völligen Abspannung unserer Börsenspieler nicht mehr fern ist, denn außer in Fried. Wilh. Nordbahn wird in keiner anderen Effektengattung irgend etwas unternommen, un stand kann nach allen bisherigen Erfahrungen nicht fortdauern.

—.—

Markt⸗Berichte.

Stettin, 10. Febr. Das Wetter ist unverändert.

Getraide. Für Weizen ist seit dem Eintressen der stillen lon⸗

doner Mittwochspost zu den gestern gebotenen Preisen anzukommen.

Roggen pr. Frühjahr 82 pfd. 27 Rt. Br., 26 ¾ Rt. nur geboten; 86pfd. 27 ¼ Rt. Br. V

Heutiger Landmarkt:

Weizen. Roggen. Gerste. Haser. 151*

Enbsenn: 25 à 27 24 a 26 49 16 30 a 34 Rthlr

Rüböl matt, in Folge einiger Anmeldungen. In loco war nur 12 ¾ Rt. zu bedingen; März/April zu 12½ Rt. gehandelt, April⸗ Mai 12 ¼ Rt. bez. und Geld; Juni / Juli 11 ¾ Rt. Br., 11 ½ Rt. Geld; Sept./Okt. 11 Rt. Br.

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 24 ½ 24 ½ % bezahlt, aus zweiter Hand ohne und mit Faß 24 ½ 24 % bezahlt, 24 % Br., pr. Frühjahr 23 % Br., 23 ¼ % Geld; pr. Juni / Juli 22 P bezahlt und Geld.

Köln, 7. Febr. (2 ¾ Scheffel.) Weizen direkt 6 ½ Rthlr. Waare, pr. März 6 ½¼ Rthlr. W., 6 Rthlr. G., pr. Mai 6 ½ Rthlr. W.

Roggen direkt 3 ½ Rthlr. W., pr. März 3 ½ Rthlr. W., 3⁵5½ Rthlr. G., pr. Mai 3 21.⁄ Rthlr. W., 3 8 Rthlr. G.

Gerste, hiesige Rthlr. W., oberländische Rthlr. W.

Hafer 1 ½a Rthlr. W., pr. März 1 ½ Rthlr. W., pr. Mai 1242 Rthlr. W.

Rübkuchen 2000 Pfd. 27 Rthlr. G.

Rüböl pr. 256 Pfd. m. Faß compt. 32 Rthlr. W., pr. Mai 30 ½ Rthlr. W., 30 ½ Rthlr. G., pr. Okt. 29 Rthlr. W., 29 Rthlr. G., geläutert 33 â¾ Rthlr. W.

Leinöl pr. 260) Pfd. 20 ½ Rthlr. G.

Amsterdam, 7. Febr. Weizen zu erhöhten Preisen mit vielem Handel in Consumtion und Speculation; im Entrepot: 130⸗ pft. rhein. 261 Fl., 128⸗, 129pfd. do. 243, 254 Fl. nach Qualität; in Consumtion: 112 pfd. alt. rhein. 210 Fl., 127pfd. best. alt. weiß⸗ bunt. poln. 326 Fl., 127⸗, 128pfd. bunt. do. 311, 312 Fl., 131⸗ pfd. alt. norder. 281 Fl., 122pfd. gering. groning. 175 Fl., 119⸗, 120pfd. fries. 190, 192 Fl., 129 pfd. kubanka. 250 Fl. 1

Roggen zu den erniedrigten Preisen mit mehr Handel; 117 fd. getrockn. 128 Fl., 126 fo. stettin. 148 Fl. in Partieen, 123⸗, 125⸗ pfe. preuß. 144, 148 Fl.

Gerste und Hafer ohne Handel.

Kohlsaamen wie früher; verkauft: eider. 52 ½ L., ungar. Aveel⸗ samen 32 ½ L., auf 9 Faß im April 65 ½ L., Sept. und Okt. 59 ½˖ L.

Leinsaamen wie früher; 109⸗, 110pfd. königsb. 220, 230 Fl., 112⸗, 113 pfd. riga 245 Fl.

Rüböl gleich wieder williger; auf Lieferung sehr preishaltend; f 6 Woch. 40 ¼ Fl.; effekt. 39¼ Fl.; Mai 37 ½¾ a Fl SHeßpt. 5 ½ Fl.; Okt. und Nov. 35 ¼ a ½ Fl.; Dez. 35 Fl.

Leinöl auf 6 Woch. 28 ¼ Fl.; effekt. 27 ¼ a 27 Fl.

Hanföl auf 6 Woch. 35 Fl.; effekt. 34 Fl.

RhIN 22—

recht zahlreich eingeladen.

Viebahn.

am Mittwoch den 14. Februar c., 10 Uhr Morgens, im Lokale des Kunst⸗Vereins (Unter den Linden Nr. 21)

Der Vorstand des Vereins der Kunstfreunde im Pr. Staat. L. Sachse.

Thierfelder's bekannte und unbekannte Gläubiger hiermit edictaliter und peremtorie geladen, im Liquidations Termine persönlich oder durch hinlänglich legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche an den Gemeinschuldner bei Strafe des Aus⸗ schlusses von der Masse und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den

Taxe, Hypothekenschein [696]

angetragen hat, wir aber hierauf

henden Taxe auf 43,989 Thlr. 25 Sgr. 9 4 1“ schätzt worden, soll h 89 Yf. gbge⸗ am 15. Mai 1849 subhastirt werden. 8 Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden aufge⸗ boten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden. Frankfurt a. d. O., den 26. September 1848. Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

[736] Das in der Oderstraße Nr. 58 belegene, der Frau, waltung und

Verein der Kunstfreunde im

orl Preußischen Staat zisch ate. In Folge Beschlusses in der General⸗ vom 26. Juli v. J. werd res Se hep rch zu eneral⸗Versammlung zur Bes ledigung der vom Ministeri Baecahg aunag.gr⸗ Subhastations⸗Patent. über die zu gründende dene P cascse heneh 2ehg;-

den Betrieb der Kunst⸗Angelegenheiten

zum Liquidations⸗Termine,

ergleichs

ür die Ver⸗

DC(C(ISn 8 Nachdem der Strumpfwaarenhändler Johann Gott⸗

fried Thierfelder in Neukirchen bei uns seine Insolvenz

angezeigt und auf Eröffnung des Konkurs⸗Prozesses

den 12. April 1849

den 24. Mai ej. a. zur Publication des Präklusivbescheids, den 31sten dess. Mts. ur Pflegung der Güte, so wie in Entstehung eines

den 7. Juni dess. Jahres zur Inrotulation der Akten und endlich 8

8 9 den 58 Juüuli ej. a. 8 zur Publication eines Locations⸗Bescheides oder Urtels 1 anberaumt haben, so werden Gerichts wegen genannten

vorigen Stand zu den Akten gehörig anzuzeigen und zu bescheinigen, sodann mit dem bestellten Konkursver⸗ treter und, da nöthig, unter sich rechtlich zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen, im Gütepflegungs Termin über etwanige Vergleichs⸗Vorschläge sich zu er⸗ Juu“ klären, indem sie ö für einwilligend werden ge⸗ achtet werden, und daß mit Publication des Präklusiv⸗ Bescheids oder Locations⸗Urtels hinsichtlich der ausge⸗ bliebenen Gläubiger in contumaciam werde verfahren werden, gewärtig zu sein. Auswärtige Gläubiger ha - Annahme der künftig ergehenden L tigte im Orte des Gerichts oder 9 171 , besccng, Neukirchen bei Chemnitz im Königreiche Sach⸗

n, am 11. November 1848. 8 8 Herrschaftlich Hänelsche Gerichte,

ben bei 5 Thlr. Strafe zur bes adungen Gevollmäch⸗ in dessen Nähe zu

Preusten.

Bayern.

und dieser Zu⸗

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.

Bei einzelnen Rummern wird

der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

Deutschland. 1 Berlin. Die Wahlen der Abgeordneten zur ersten und zweiten Kammer. Die neue Organisation der Gerichte. undes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Befinden des Reichs⸗ verwesers. Verordnungen. B 1 München. Kammerverhandlungen. Sachsen⸗Gotha. Gotha. Verhandlungen der Abgeordneten⸗Ver⸗

sammlung. 1 Ausland.

Frankreich. National⸗Versammlung. Neue Anträge in Bezug auf die Budget⸗Votirung. Nachträgliche Bewilligungen für die Natio⸗ nal⸗Werkstätten und für Ausgaben im Ministerium des Innern. Das Gerichtswesen. Paris. Unruhen in Cette. Bugedud in L 1 GWE Persigny. Fan im Elysée National. F über

ie Zulassung fremder Erzeugnisse zur Ausstellung. 2 Vera n. 1 b Prozesse

Großbritanien und Irland. London. Antwort der Königin auf die Unterhaus⸗Adresse. Die Auswanderung nach dem britischen Nord. Amerika und das irländische Armengesetz im Oberhause. Die Schiff⸗

pension im Staatenhause. Angekündigte Bills in Bezug auf Dieb⸗ stahl und Todesstrafe. Vertrag mit dem Sultan von Borneo. General Sir G. Napier als Kandidat für das indische Kommando. Vermischtes. RNußland und Polen. St. Petersburg. Ernennungen in der Armee. Italien. Rom. Unruhen in Neapel. Florenz. Gerücht von der Flucht des Papstes aus Gaeta. Abbrechung des diplomatischen Ver⸗ kehrs zwischen Sardinien und Neapel. Wissenschaft und Kunst. Königsstädtisches Theater. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) „Norma.“ Konzert⸗Revue. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem General⸗Inspecteur des Medizinalwesens in Aegypten, Dr. Clot⸗Bey zu Kahira, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem bisherigen Landrathe des meseritzer Kreises, von Zychlinski, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Ober⸗ Steuer⸗Controlleur, Steuer⸗Inspektor Grimm in Laucha, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; den Premier⸗Lieutenants Gra⸗ fen von Brandenburg vom Regiment Garde du Corps und vom Garde⸗Kürassier⸗Regiment, den St. Johanniter⸗Orden; so wie dem Steiger auf der Steinkohlenzeche Kalksiepen, Heinrich Mie⸗ les, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihenz und

Den Kammerherrn und Oberst⸗Lieutenant August von Tron⸗⸗ chin zum Schloßhauptmann von Benrath zu ernennen.

Ihre Königl. Hoheit die Großherzogin und Ihre Hoheit die Herzogin Karoline von Mecklenburg⸗Strelitz sind nach Neu⸗Strelitz zurückgekehrt.

fahrtsgesetze und die zweite Lesung der irländischen Habeas⸗Corpus⸗Sus⸗ V

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Behren⸗Straße Nr. 57.

Rittmeister a. D. und Fabrikbesitzer Herrmann in . Schönebeck, Staats⸗Minister a. D. Graf von Alvensleben⸗ Erxleben, Deichhauptmann von Bismark, Appellations⸗Rath Luce. Regierungs⸗Bezirk Merseburg. Geheimer Kommerzien⸗ und Stadtrath Wu cherer in Halle. Staats⸗Minister der geistlichen ꝛc. von Ladenberg.

Zugleich bemerken wir, daß bei den gestern von uns mitgetheil⸗ ten berliner Wahlen zur ersten Kammer die beiden Wahlbezirke aus Versehen verwechselt worden sind und mithin die unter dem ersten befindlichen Namen dem zweiten angehören, während diese dem ersten zuzuschreiben sind.

Angelegenheiten

Zu den Wahlen für die zweite Kammer sind noch zu ergänzen:

1X.“ Regierungs⸗Bezirk Potsdam:

Prediger Poppenburg,

Krüger Barsikow.

Provinz Preußen. Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen: Landrath von Schlick in Heinrichswalde Dr. med. Knauth. 8

Provinz Pommern. Regierungs⸗Bezirk Stettin. Landschaftsrath von Hagen auf Premslaff, Gutsbesitzer von Dewitz in Wussow.

Provinz Schlesien. Regierungs⸗Bezirk Liegnitz: Lehrer Hinze, 8 Bürgermeister Mathäi, Prediger Schöne. Regierungs⸗Bezirk Oppeln: Ober⸗Bergrath Erbreich, 8

Berlin, 13. Febr. In dem leitenden Artikel der Deutschen Reform vom ö6ten dieses Monats wird aus⸗ geführt, daß die Verordnung vom 2. Januar d. J. sber bi2 Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichts⸗ standes, so wie über die anderweitige Organisation der Gerichte, kein so dringendes Bedürfniß gewesen sei, um ihren Erlaß vor dem Zu⸗ sammentritt der Kammern zu rechtfertigen, und daß ihr bei der Be⸗ rathung in den Kammern die durchgreifendsten Abänderungen be⸗ vorstehen, weshalb es gerathen erscheine, ihre Vollziehung noch auezusetzen. Zu dieser Ansicht ist der Verfasser des Artikels durch mehrere unrichtige Voraussetzungen gelangt. Wenn er zuvörderst bemerkt, daß der Zeitpunkt der Ausführung der Verordnung erst um Vieles später, als der Zusammentritt der Kammern, eintreffe, so bedarf es nur der Bezugnahme auf den §. 41 der Verordnung, wonach die Verordnung zum 1. April in Ausfüh⸗

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 13. Febr. Zu Abgeordneten für die erste Kammer sind gewählt worden:

v 1““ Regierungs⸗Bezirk Potsdam.

Prinz von Preußen, Königliche Hoheit,

Ritterschasts⸗Direktor von Katte,

Staats⸗ und Kriegs⸗Minister von Strotha,

Staats⸗ und Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten von Ladenberg,

Minister⸗Präsident Graf von Brandenburg,

Regierungs⸗Präsident Graf von Itzenplitz auf Ku⸗ nersdorf,

Geh. Kommerzienrath W. Beer aus Berlin,

Ritterschaftsrath Thym⸗Segelitz,

Unter⸗Staats⸗Secretair von Pom mer⸗Esch e.

Regierungs⸗Bezirk Frankfurt a. d. O.

Landes⸗Oekonomie⸗Rath Koppe,

Unter⸗Staats⸗Secretair von Pommer⸗Esche,

Landrath von Manteuffel, 8

Ober⸗Landesgerichts⸗Präsident Scheller in Frankfurt,

Regierungs⸗Rath Ben nocke (Frankfurt).

SVZ Regierungs⸗Bezirk Stettin.

Unter⸗Staats⸗Secretair Graf Bülow,

General⸗Major von Brandt. 8 Per13 Regierungs⸗Bezirk Breslau.

Minister⸗Präsident Graf Brandenburg

Staats⸗Minister a. D. Milde.

IL Regierungs⸗Bezirk Posen. Geh. Regierungs⸗Rath Freiherr von Schleinitz in 8 Berlin, General⸗Post⸗Direktor Schmückert, Gutsbesitzer Goebei⸗Opatow (Kreis Schildberg). Provinz Sachsen. Regierungs⸗Bezirk Magdeburg. Landrath von Gustedt zu Dardesheim,

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rung kommt, während die Kammern auf den 26. Februar einberufen sind. Niemand wird behaupten, daß die Kammern bei der großen Menge der sie erwartenden Aufgaben von größter Wichtigkeit in der kurzen Zeit vom 26. Februar bis zum 1. April, oder auch bis zum 1. Juli, im Stande sein würden, die Verordnung vom 2. Januar als einen Gesetzes⸗Entwurf zu erledigen. Wenn ferner bemerkt wird, daß die Regierung durch die gleichzeitig erlassene Verordnung vom 3. Janunr über das mündliche und öffentliche Untersuchungs Verfah⸗ hen mit Geschworenen zwar allerdings einer unaufschiebbaren Pflicht ge⸗ nügt habe, die Ausführung dieser Verordnung aber ganz unabhängig von der ersteren ohne große Vorbereitungen und neue Einrich⸗ tungen hätte erfolgen können, so kann hierbei nur eine mangelhafte Kenntniß der gegenwärtigen Verhältnisse der Gerichte in den altlän⸗ dischen Provinzen zum Grunde liegen. Mit einigen Tausend kleinen Patrimonialgerichten, mit Königlichen Gerichten, welche bald aus einem, bald aus zwei, bald aus drei oder vier und mehr Richtern bestehen, läßt sich der Anklage⸗-Prozeß mit einem mündlichen und öffentlichen Untersuchungs⸗Verfahren nicht ins Leben führen, was jedem Unbefangenen schon dadurch klar werden muß, daß jene Ge⸗ richte ohne alles System durch die Provinzen zerstreut sind, und daß die Functionen der Staͤats⸗Anwälte sich nicht auf viele kleine Ge⸗ richte, welche an den verschiedensten Orten ihren Sitz haben, ausdehnen lassen. Nach erfolgter Durchführung der Verordnung vom 2. Januar wird der Staat nicht, wie der Verfasser des Artikels weiter erwähnt, eine Verschiedenheit der Gerichts⸗Verfassungen am Rhein, in Neuvorpommern und in den übrigen Gebietstheilen, sondern eine solche nur noch im Bezirke des Avppellationsgerichts⸗ hofes zu Köln und in den übrigen Provinzen darbieten, diese Ver⸗ schiedenheit aber dürfte sich schwerlich bald beseitigen lassen, weil auf der einen Seite die Rhein⸗Provinz von den ihr eigenthümlichen Ge⸗ richts⸗Einrichtungen nichts aufgeben will, auf der anderen Seite die übrigen Provinzen nicht gemeint sind, jene für ihre Verhältnisse nicht passenden Einrichtungen anzunehmen. Glaubt der Ver⸗ fasser des Artikels, im Stande zu sein, zweckmäßige Einrichtungen vorzuschlagen, wodurch die Richter auch ohne Uebertragung der rhei⸗ nischen Verfassung in die altländischen Provinzen von der ferneren Bearbeitung der Nachlaß⸗, Vormundschafts⸗ und Hypothekensachen, sogar von Supplikanten⸗Vernehmungen, ohne Benachtheiligung des Publikums entbunden werden können, so hätte er seine Vorschläge entwickeln mögen. Die Ansichten darüber, ob dies überhaupt aus⸗ führbar sei, und ob eine hierauf bezügliche Einrichtung nicht mit sehr großen Nachtheilen für das Publikum verbunden sein würde, worauf es doch wohl hauptsächlich ankommt, sind bekanntlich sehr verschieden.

Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Heine in Halberstadt,

In Betreff des von ihm erwähnten Kassenwesens sollen dem Ver⸗

nehmen nach den Kammern Vorlagen gemacht werden; hinsichtlich der übrigen Angelegenheiten wird man sich wohl darauf beschränken müssen, Vereinfachungen, und namentlich im Vormundschaftswesen eine freiere Stellung der Vormünder, herbeizuführen.

Fassen wir Alles zusammen, so beruht die Dringlichkeit der Ver⸗ ordnung vom 2. Januar auf der Nothwendigkeit einer gleichmäßigen Gerichts⸗Organisation zum Zwecke der baldigen Einführung des öffentlichen und mündlichen Untersuchungs⸗Verfahrens mit Geschwo⸗ renen, und als mitwirkendes erhebliches Motiv kam in Betracht, daß die Stellung der Patrimonial⸗Richter, (für welche übrigens nach ausdrücklicher Bestimmung der Verordnung gesorgt werden soll und ohne allen Zweifel gesorgt werden wird) eine ganz unhaltbare ge⸗ worden war, daß aber die wichtigen Arbeiten, welche die Kammern erwarten, ihnen erst spät gestatten werden, sich mit den Gerichts⸗ Einrichtungen zu beschäftigen.

Sollten diese Gründe nicht anzuerkennen sein, so würde mit einer Aufschiebung des Ausführungs⸗Termins in Betreff der Ver⸗ ordnung vom 2. Januar auch unbedingt eine Suspendirung der Ver⸗ ordnung vom 3. Januar verbunden werden müssen, und damit eine gleichförmige Gerichtseinrichtung und ein zweckmäßigeres Untersuchungs⸗ Verfahren wahrscheinlich für einen längeren Zeitraum wieder aufge⸗ schoben sein. Von einem zu raschen Einschreiten der Regierung wird unter solchen Umständen nicht, sondern vielleicht nur davon geredet werden können, daß die jetzt gethanen Schritte schon früher hätten geschehen mögen. Niemand wird übrigens in Abrede stellen, daß die angeordneten neuen Einrichtungen, wie andere dieser Art, künftiger Verbesserungen fähig sind; es kommt nur darauf an, daß die Abän⸗ derungen auch wirkliche Verbesserungen sind. Nach §. 18 der Verordnung wurde unter den vorhandenen Verhältnissen die Aufgabe darin gefunden, die nothwendig gewordene neue Organisation möglichst an die schon bestehenden Gerichts⸗Einrichtun⸗ gen anzuschließen, und hierin glaubt man den Wünschen der großen Mehrzahl in den altländischen Provinzen zu entsprechen. Diejenigen, welche zu dieser Mehrzahl nicht gehören, mögen die Worte beherzi⸗ gen, welche ein bedeutender französischer Justizbeamter aus Anlaß der neuesten Reformpläne für die Gerichts⸗Organisation in Frankreich gesprochen hat, und mit denen diese Bemerkungen geschlossen wer⸗ den sollen:

„Bewahren wir uns Besonnenheit, reorganistren wir nicht blos, um das Vergnügen zu haben, Aenderungen vorzunehmen. Es hat sich das Bestehende so bewährt, daß das Neue außerordentlich sein

muß, um eben so gute Dienste zu leisten.“ Hundes -Ingeliginhe.

Frankfurt a. M., 11. Febr. (O. P. A. Z.) Das heute über das Befinden Sr. Kaisserlichen Hoheit des Erzherzogs⸗Reichs⸗ verwesers ausgegebene Bülletin lautet:

„Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog⸗Reichsverweser haben diese Nacht am ruhigsten zugebracht; zu mehreren Stunden ununter⸗ brochen geschlafen; der Husten war wieder insistent; die abendliche Fieberreizung war gestern gering; der hohe Patient befindet sich heute um gestärktesten.

Frankfurt a. M., 11. Februar 1849.

Dr. Taubes, Kaiserlicher Rath.“”“)

Das 11te Stück des Reichs⸗Gesetzblattes enthält folgende Verordnung, betreffend die Ermäßigung der Zulagen bei Festungs⸗ Bauten ꝛc. in den Reichs⸗Festungen: „Der Reichsverweser, auf den Vortrag des Reichs⸗Ministers des Krieges, nach Anhörung des Mi⸗ nisterrathes und in Erwägung der Nothwendigkeit, die für den Bau und die Ausrüstung der Reichs⸗Festungen nöthigen Geldmittel zur Erleichterung der Steuerpflichtigen thunlichst zu ermäßigen, verordnet wie folgt: §. 1. Zulagen werden nur bei Neubauten von Festungen oder selbstständigen größeren Festungswerken älterer Festungen be⸗ willigt. §. 2. Bei größeren Corrections⸗Arbeiten oder Neubauten geringerer Bedeutung, so wie bei Erweiterung oder Vervollständiaung der Artillerie⸗Ausrüstung in älteren Festungen, werden fixirte Zula⸗ gen nicht bewilligt, sondern es bleibt nach Maßgabe der Geschäftsführung die Bewilligung etwaiger Remunerationen am Schlusse des Baues oder der Ausrüstung vorbehalten. §. 3. In den durch den §. 1 bezeichneten Fällen sind die zeither bewilligten Zulagen, vom 1. Januar 1849 ab, herabzusetzen, und zwar: jene von 10 Fl. 30 Kr. auf 5 Fl.; jene von 7 Fl. 30 Kr. auf 3 Fl.; jene von 5 Fl. 15 Kr., 5 Fl., 4 Fl., 3 Fl. auf 2 Fl. §. 4. In den diesjährigen Budget⸗Ent⸗ würfen ist demnach der Titel Zulagen um den Betrag der im §. 3 bezeichneten Verminderungen, und zwar: in dem Budget⸗Entwurf von Mainz um 10,253 Fl., in dem Budget⸗Entwurf von Uimm um 47,358 Fl. 45 Kr., in dem Budget⸗Entwurf von Rastatt um 21,330 Fl. 15 Kr. zu ermäßigen. §. 5. Alle dieser Verordnung zuwiderlaufenden früheren Bestimmungen sind hiermit aufgehoben. §. 6. Der Reichsminister des Krieges ist mit der Vellziehung die⸗ ser Verordnung beauftragt. Frankfurt, den 3. Februar 1849. Der Reichsverweser: Erzherzog Johann. Der Reichsminister des Krie⸗ ges: von Peucker.“

Dasselbe Blatt enthält auch eine Verordnung, betreffend die Ein⸗ ziehung des Ertrages aus den Gräsereien der Festungswerke ꝛc. in den Reichs⸗Festungen zur Festungs⸗Dotirungskasse.

Bayern. München, 8. Febr. (Nürnb. Korr.) (Schluß

der siebenten Sitzung.) 1 2 Abel: Er habe zuerst nicht auf die vielen auf ihn gemachten Aus falle

8 4 2 2 2 2 de veit vom eigentlichen Gegenstan erwiedern wollen, weil er fürchtete, zu we ö

der Debatte abzukommen, allein da dies 8 so streng genommmen worden, so wolle er die ihm gem 8,— 8 der Reihe nach, wie er sie seither notirt, widerlegen. -e. 42 ständig das Recht des ganzen Publikums, —8 20.— das Urtheil zu fällen; wenn dies in der „. tefe e,See rs aber veor darauf antworten oder nicht, wie man g8 wolle., gacgen ver säher ·r einer hohen Kammer, so sei es Pflicht, Ernäürhen des Anstandern gedneden

gewünscht, die Angriffe möchten in den