1849 / 43 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

n 161 Fühlr. pro Frühjahr 50pfb. 17 Rthlr., schwerer 18

b Rthieg ggtetfsanmen itt mit 48 Rthlr. bez., für Rappsaamen 86 Rtblr; gesanal in loco und pr. Febr. und Febr./März 4 gen, vi auf spätere Termine dagegen starke Frage. nS v. gefordert, man würde aber zu 13 Rthlr. inkl. Faß woh enn 3 önnen; pr. Febr. 12 ⁄¾ a 12 ¾ Rthlr. 1“ 8 anfommana, 122 Rtblr. bez., pr. März / Apr. 122 Rthlr. bez. und 1 1’Mam 12, Rlhlr. bez. und viel Geld, pr. Mai / Juni Geele nnabend 11 9 Rthlr. bez, pr. Juni/ Juli 11 a 12 Rthlr. 88 pr. Juli /Aug. 11 2 a 41 ½ Rthlr. bez., pr. September / Dkto⸗ 27 2 7

1271,29141 a 11½ Rthlr. bez. ,

h auf Lieferung bez. Palmöl 13 Rthlr. auf Lie⸗ E“ Galipoli 18 Rrhlr. unverst. auf Lief., Melaga

15 ½ Rthlr. unverst. bez. vö““ 1

us erster Hand zur Stelle 24 ½ a 24 ¼ *%, aus zwei⸗ 1 E1. 9 —, pr. Frühjahr 23 % bez., ein Posten von 400,000 Quart vom 15. April bis ult. Mai zu liefern, wurde für petersburger Rechnung zu 22 ½ bis 22 ½ % gekauft, pr. Juni./ Juli 22 % bez. 1“ 8 Pane⸗ auf Lief. zu 4 Rthlr. 8 ½ gGr. bis 4 ½ Rthlr. gek.; Roh⸗ eisen zu 1 Rthlr. 18 Sgr. zu haben.

Zantische Korinthen 6 ½ Rthlr. trans. bez.

Breslau, 12. Febr. Weizen, weißer 55, 60, 64 Sgr., gelber 53, 58, 62 ½ Sgr.

Roggen 31, 33, 35 Sgr.

Gerste 21, 23, 25 Sgr.

Hafer 16, 17, 18 Sgr. .

Kleesaat, für Mittel⸗Gattungen etwas matter, und es wird be⸗ zahlt weiß 4 bis 8 ½ Rthlr., roth 7 bis Rthl

Spiritus 6 ⁄¼ bis 6 ½ Rthlr. bez.

Rüböl 14 Rthlr. zu bedingen.

Zink 2000 Ctr. loco a 4 Rthlr. Gleiwitz a 3 % begeben.

r.

2000 Ctr. ab

Die flaueren Berichte von auswärts waren Ursache, daß es mit Wetzen 389 ging und Preise billiger üe gn 9. Febr. (Der Schfl. zu 1 etzen preuß. ei⸗ zen Pafgn⸗ 9 8 9.-pf bis 2 Rthlr. 6 Sgr. 8 Pf.; Rog⸗ gen 26 Sgr. 8 Pf. bis 28 Sgr. 11 Pf.; Gerste 22 Sgr. 3 Pf. bis 28 Sgr. 11 Pf.; Hafer 14 Sgr. 5 Pf. bis 16 Sgr. 8 Pf.; Buchweizen 22 Sgr. 3 Pf. bis 24 Sgr. 5 Pf.; Erbsen 26 Sgr. 8 Pf. bis 1 Rthlr. 1 Sgr. 1 Pf.; Kartoffeln 8 Sgr. 10 Pf. bis 10 Sgr. 8 Pf.; Heu der Centner 17 Sgr. 6 Pf. bis 22 Sgr.; Stroh, das Schock 4 Rthlr. bis 4 Rthlr. 10 Sgr.; Butter, der Garnitz zu 8 Pfd. 1 Rthlr. 15 Sgr. bis 1 Rthlr. 20 Sgr.

Köln, 10. Febr. (2 Scheffel.) Weizen direkt 6 Rthlr. Waare, pr. März 641% Rthlr. W., 6 Rthlr. G., pr. Mai 6 ¼ Rthlr. W.

Roggen direkt 3 ½ Rthlr. W., alter 3 ½ Rthlr. W., pr. März 3 Rthlr. W., 3 ½ Rthlr. G., pr. Mai 3 ¾ Rthlr. W.

Gerste, hiesige 2 ¾ Rthlr. W., oberländische Rthlr. W.

Hafer 1 ½ Rthlr. W., pr. März 1 ½ Rthlr. W., pr. Mai 1 % Rthlr. W.

Rüböl pr. 256 Pfd. m. Faß compt. 32 Rthlr. W., pr. Mai 30 Rthlr. W., 30 ¼ Rthlr. G., pr. Okt. 29 ½ Rthlr. W., 29 Rthlr. G., geläutert 33 ½ Rthlr. W.

Aachen, 9. Febr. Weizen 2 Rthlr. 12 Sgr. Roggen 1 Rthlr. 11 Sgr. Gerste 1 Rthlr. 5 Sgr. Hafer 20 Sgr.

Bonn, 9. Febr. (2 ¾1 Schfl.) Weizen, neuer 5 a 6 Rthlr. Roggen, neuer 3 a ½ Rthlr. Gerste, hiesige 2 ½ Rthlr. Hafer 1 712 Rthlr.

Mainz, 9. Febr. Weizen 8 Fl. 54 Kr., Roggen 5 Fl. 59 Kr., Gerste 5 Fl. 46 Kr., Hafer 5 Fl. 48 Kr., Weißmehl 8 Fl., Roggen⸗ mehl 5 Fl. 45 Kr.

Amsterdam, 9. Febr. Weizen mit gutem Handel sehr preishaltend; andere Sorten wie früher; 128 pfd. bunt. poln. 320 Fl.; 127pfd. do. 308 Fl., beide in Partieen; 124pfd. alt. bunt. 287 Fl.; 127pfd. münster. 240, 128⸗, 130⸗, 132 pfd. gelder. 243, 254, 262

——

FKerlinen

Fl.; 127pfd. alt. fries. 265 Fl.; 126 pfd. alt. seeländ. 265 Fl. in Peütten; 127 pfd. fries. 265 Fl. an der Zaan; 129pfd. kubanka. 25 8

Roggen zu guten vorigen Preisen; 121pfd. preuß. 146 Fl.; 117pfd. petersb. 128 Fl.; 19J odess. 130 Fl. in Partieen; 119⸗ pfe do. 135 Fl.; 124pfd. münster 139 Fl., aus dem Schiffe zu em⸗ pfangen.

Gerste preishaltend; 103 pfd. jähr. fries. Winterg. 103 Fl.; 100 pfd. oldamm. Winterg. 104 Fl.

Kohlsaamen unverändert, auf 9 Faß im April 65 ½ L., Sept. 59 ½ L.; Okt. 59 ½, 60 L.

Leinsaamen wie früher; 110pfd. königsb. 232 ½ Fl.

Rüböl gleich wie früher; auf Lieferung, besonders auf das Spätjahr, sehr angenehm; auf 6 Woch. 40 ½ Fl.; effekt. 39 ½ Fl.; Mai 37 ½ Fl.; Sept. 35 ¾ a Fl.; Okt. 35 ½ Fl.; Nov. und Dez. 35 ½⅞ Fl.

Leinöl auf 6 Woch. 28 Fl.; effekt. 27 Fl.

Hanföl auf 6 Woch. 35 ½ Fl.; effekt. 34 ½ Fl.

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 14. Febr. Im Schauspielhause. 25ste Abonnements⸗ Vorstellung: Anna von Oesterreich, Intriguenstück in 5 Abth. und einem Nachspiele, frei nach dem Roman des Alex. Dumas, von Charl. Birch⸗Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr.

Donnerstag, 15. Febr. Im Opernhause. 2öste Schauspiel⸗ haus⸗Abonnements⸗Vorstellung: Faust, dramatisches Gedicht von Göthe, in 6 Abth. Ouvertüre, Entreakts und die sonst zur Hand⸗ lung gehörige Musik ist theils von dem Fürsten Radziwill, theils vom Kapellmeister Lindpaintner. Anfang 6 Uhr. 8 8

Königsstädtisches Theater. Mittwoch, 14. Febr. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Lucrezia Borgia. Oper in 3 Akten. Musik von Dontzetti. Donnerstag, 15. Febr.

Zum 54 stenmale: Die Töchter Lucifer's. Großes phantastisches Zauberspiel mit Gesang in 35 Abthei⸗ lungen. (12 Tableaux), von W. Friedrich. Musik komponirt

und arrangirt von Ed. Stiegmann.

Wechsel- Course.

deld.

Amsterdam. 000000 00000 250 FI. Kuras 143 ½ - 2 Mrü. 42 142 ⅔1 Hambuxrgg 300 m. Kurz 514 151 höS 2 Mt. 150 ½ ö1ö11“ 3 Mt. 6 25 ½ ö“ 2 Mt. 81 ¾ Vv 200bcc 2 Mt. k 2 Mi. 101 ¼ u 100 Thu. 8* Tage 9 . 100 Thh. 8 997% Frankfurt a. M. 100 PFI. 2 Mt. 56 24 Petersburg . 100 sRbI. 3 wochen 104 ½

Inländische Fonds, Pfandbries-, Kommunal-Papiere und Ggeld- Course.

Augsburg Breslau

9 „2„2b2—0,—

Zf. Brief. Geld. Gem.

Pomm. Pfdbr. 3 ½ 92² ½R 80 ½1 Kur- u. Nm. doe. 3 92 ½1 98 ¼ Schlesiseche do. 8 do. Lt. B. gar. do. 38 98 ¼ Pr. B-Anth.-Seb 91 90 76 u““ 8 3 Fmedzichsd'or. 13 ¾⁄ 963, 5½⅔ And. Goeldm. à 5th.—]12 81 ½⅔ 5 Disconto. 1— 19 ] ig

Ausländische Fonds.

Russ-Ilamb. Cert. 5 Poln. neue Pfdbr. 4 do. beiHlope3. 4.S. 5 do. Part. 500 Fl.]

o. do. 1. Anl. 4 1 do. do. 300 Fl.

0. Stiegl. 2. 4.A. 4 Hamb. Feuer-Cas.

do. do. 5. A. 4 do. Staats-Pr. Anl. do. v. Rthsch. Lst. 5 Holl. 2 Int.

0. Poln. Schatz0. 4 73 Kurh. Pr. 0. 40 th.

3

Preuss. Freiw. Anl 5 St. Schuld-Sch. 3 ½ Seeh. Präm. Sch. K. u. Nm. Schuldv. 3 ¼ Berl. Stadt-Obl. 5 do, do. 3 ½ Westpr. Pfandbr. 3 ½ Grossh. Posen do. 4 do. do. 3 ½ 2⁴

Dstpr. Pfandbr.

3 Brief. Gem. V 1'

1

0. do. Cert. L. A. 5 Sardin. do. 36 Fr. 0. 40. L. B. 200 Fl. 1 N. Bad. do. 35 Pl.

0l a. Pfdbr. a. C. 4

1

Koörse vom 13. FVebruar.

Eisenbahn-Actien.

Stamm-Actien. Kapital.

v. Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. Tages- Cours. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt.

Die mit 3 % pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Börsen-Zins-

Rechnung. Rein-Ertrag. 1848.

Kapital.

Prioritäts- Actien.

7 ½ ges- Cours.

Süämmtsiche Prioritäts-Actien werden durch sährliche Verioosung 1 pCt. amortia

78 ¼½ 6.

60 B. I“

58 ½ bz. u. B. 112 B II11 4 6

Berl. Anhalt Lit. A B. 6.,000,000 do. Hamburg. 8,000,000 do. Stettin-Starg.. 4,824,900 do. Potsd.-Magd... 4,000,000

Magd.-Halberstadt .. 1,700,000

do. Leipziger. 2,300,000

Halle-Thüringer.. 9,000,000

Cöln- Minden 113,000,000 do. Aachen 141.,500,000

Bonn OöIn . .1166700

Düsseld. Elberfeld .. 1,400,000

Steele -Vohwinkel... 1,300,000

Niederschl. Märkisch. 10,000,000

do. Zweigbahn 1,500,000 Oberschl. Lit. K. 2,253,100 do. Lit. B. 2,400,000 Cosel-Oderberg. 1,200,000 Breslau-Freiburg... 1,700,000 Krakau-Oberschl. 1,509,000

Berg.-Märk 4., 000,000

Stargard-Posen 5,000,000

Brieg-Neisse 1,100,000

Magdeb.-Wittenb 44,500,000

51 B 78 ½ Setw. bz. u. B. 51 ½˖ B.

EEEETIIEEu*“*

9* 9202

““

—ö—V⸗—* q

Quitlungs-Bogen. Aachen-Mastricht ...

2,750,000

Ausl. Actien.

Besther.... . 26 UI. Friedr. Wilh.-Nordb.

18,000,090

8,000,000 38 . 37 bz.

Schluss-Course von Cöln-Minden 78 ¾ B

87 ½¼ 6. 88 B. 91¾ G.

88 B.

84 ¼ bg. . e 91 ¾ 6 95 1 102 ¼ G.

85 ¼ a 86 bz

93 ½ bz. ue 8.

Berl.-Anhalt 1,41 1,800 do. Hamburg.. 5,000,800 Io II 1,000,000 do. Potsd.-Magd. 2,367,200 do.O do. . 3,/132,800 do. Stettiner 800,000

Magdeb.-Leipziger .. 1,788,000

Halle- Thüringer 4,000,000

Cöln-Minden 863,674,500

Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 do. 1. Priorität. 2,487,250 do. Stamm-Prior.. 1,250,000

Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000

Niederschl. Märkisch. 4,175,000

do. do. 3,500,000 do. III. Serie. 2,300,000 do. Zweigbahn 252,000 do. do. 248,000

Oberschlesische .. 1,276,600

Krakau-Oberschl.. .. 3560,000

Cosel-Oderberg. 250,000

Steele-Vohwinkel... 325,000

do. do. II Serie. .. 375,000

Breslau-Freiburg. . 400,000

[ꝓ*sEöN

nnnEEnnESSEnne

Ausl. Stamm-Acot.

Leipzig-Dresden 4,500,000 Ludw.-Bexbach 24 Fl. 8,525,000 Kiel -Altona Sp. 2,050,000 Amsterd. Rotterd. Fl. 6,500,000 Mecklenburger Thlr. 4,300,000

Zörsen- Zinsen

88 B.

35 B.

+E

von Preussischen Bank-Antheilen 91 ¾ 91 ½ bz. u. 6.

Das Geschäft war heste nicht so lebhaft, wie gestern, und die Stimmung ctwas flauer.

bahn wurden etwas billiger als gestern begeben. Ausländische Fonds abermals höher bezahlt.

Im Allgemeinen fand kein wesentlicher

Rückgang der Course statt, und nur Friedrich -Wilhelms-Nord-

Auswärtige Börsen.

Breslan, 12. Febr. Holl. und Kaiserl. Dukaten 96 ¼ Bi⸗ Friedrichsd'or 113 ½ Gld. Louisd'or 112 ½ Br. Poln. Papiergeld 93 Gld. Oesterr. Banknoten 91 % a bez. Staats⸗Schuld⸗ scheme 80 Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 98 ¾ Br. Posen. Pfandbriefe 4proz. 90 ¾ Gld., do. zproz. 81 ½ bez. Schles. Iee äproz. 90 Br., do. Lit. B. 4 proz. 92 ¼ Gld., do. 9⁴ * 26 ez. Polnische Pfandbriefe alte 4Aproz. 91 ¾ Gld., do. neue 4proz. 8 Glbd. Bo. 2 300 ls 102 Gld., do. a 500 3e 7— , do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 13 l[d. Russisch⸗polnische Sbat. Obligationen a 4 Ct. 72 Güs 8 .““ Actien. Oberschles. Litt. A. u. Lit. B. 97 bez. Bres⸗ nu⸗Schweidnit⸗Freibarg. 85 Br. Rieberschles vr do. Prior. 98½ Gld., do. Ser. jII. 95 bez. Osi⸗Rhein. (Köln⸗ n.J389 Br. Sächs.⸗Schlef. (Sresd.⸗ Görlit) 76 Br. Keisse⸗ Rorbbahn 375 Eööö 37 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗ We 1⸗C Amsterdam 2 M. 118ig Hamburg a Vista 150 8 Gld. do. 2 M. 1505%2 Gld. London 1 L. Sterling 3 M. 6.25 Beerlin a Vista 100 ½ Br. 1 8 do. 2 M. 99 ½ Gld. Wien, 11. Febr. Sonntag. Met. 5 proz. 84 ½ ½ Nordbahn 99 ½¼ l gemacht. b Livorno 64 ½ , 1 Auf das Gerücht, daß russische Truppen in Siebenbürgen einge⸗ rückt waren, stellten sich die Course bei geringem Umsatz niedtiger. Leipzig, 12. Febr. L. Dr. Part. Oblig. 97 ¾ Gld. Leipz. B. A. 141 ½ Br., 141 G. Leipz. Dr. E. A. 96 ½ Br. Sächs. Bayer. 78 ½ G. Sächs. Schles. 75 Br. Chemnitz⸗Riesa 23 Br. Löbau⸗ Zittau 16 Br. Magd.⸗Leipzig 167 ½ Br. Berl.⸗Anh. A. u. B. 78 ½ Br. Altona⸗Kiel 88 ½ Br., 87 ½ G. Deß. B. A. 102 ½ Gld. Preuß. B. A. ex div. 90 ½ Br.

Frankfurt a. M., 11. Febr. (In der Effekten⸗Sozietät.) 3 proz. Spanier gingen heute um ½ % zurück. Es wurden darin mehrere Verkäufe bewirkt. Alle übrigen Fonds und Eisenbahn⸗Actien ohne Geschäft und Veränderung, doch zum Theil etwas flauer.

5 proz. Met. 75 ½. 75 ½. Bank⸗Actien 1200 Br. Baden 50 Fl. L. 49 ½ Br., 35 Fl. L. 28 ½. 28 ½. Darmstadt 50 Fl. L. 71 Br., 25 Fl. L. 25 Gld. Hessen 27 ¼. 26 ½. Sard. 27 ½. 27 ½. Span. Zproz. 21 ½¼. 21 ½. Poln. 300 Fl. L. 101 Gld., do. 500 Fl. L. 75. 74 ½. Berbach 71. 70 ½. Friedr. Wilhelms⸗Nordbahn 37 ⅛. 37v⅛. Köln⸗Minden 79 Br.

Paris, 10. Febr. Zproz. 47.35, (nachdem sie schon bis 47. 70 gegangen.) 5proz. 78.80. (Anleihe 79.) Bank 1795.

Nord. 406 ¼.

London, 10. Febr.

3 proz. Conse p. C. u. a. Z. 93 ½¼. 3 ½ proz. 94 ½. Ard. 18 ½, 18.

3proz. 30. Pass. 4 ¼. Int. 50. Mex. 25 ½. 8

Engl. Fonds bleiben steigend. Cons. eröffneten heute früh 93 ½ und stiegen auf 93 ½. Von fremden Fonds gingen Span. von 18 auf 18 ½. 2 Uhr. Cons. blieben fortwährend sehr sest, zu 93 ¼ a . 3 proz. zu 94 ¼ a ½ gemacht. Das Geschäft in fremden Fonds war nicht bedeutend. Ard. 18 ¼, 18. Zproz. 30 ¼, 30.

8 „Amsterdam, 10. Febr. Für Int. zeigten sich heute einige Käufer, wodurch der Preis derselben etwas angenehmer wurde. In Fonds war der Handel wiederum sehr belebt. Ard. neuerdings elge. Russ. ohne Veränderung. Oesterr. mehr angeboten. Met. 5proe 1eg . 2 proz. 38 , ½. Bras. 82. Peru 342, 9. gr. Piecen . 49, T*7. Zproz. neue 58 ½. Span. Ard. 11 9, ꝛ. 101⁷. Stiegt⸗ 88 Coupons 8 %, ꝛ%. Pass. 3 ½. Russen, alte 9

8 neserrgse, 10. Febr. Die Course der holländischen Staate⸗ gegangen wegen des vbinig⸗heis dieser Woche täglich etwas höher in Folge des für die Hesliheren Standes, den die variser Fonds⸗Börse Ablaufs der Sti ie Erhaltung der jetzigen Minister vortheilhaften einnahm; es nüspanses, der französtschen National⸗Versammlung V 1 wurden mitunter ansehnliche Partieen, besonders von

prozentiger wirklicher Schuld, aus dem Marki genommen, die dadurch

* St assfnh FätusüsF. E

verhältnißmäßig höhere Preise holte; doch an gestriger Börse hörte die Kauflust wieder auf, und die Course geriethen allgemein wieder in flaue Stimmung, ohne daß eben ein solche veranlassendes Ereigniß bekannt wurde. Die Gerüchte, daß sich eine Kommission in London, gebildet aus englischen und hiesigen Inhabern von spanischen Schuld⸗ Dokumenten, zu ernstlichen Vorstellungen an die betreffende Regierung

vorbereite, haben die Speculation in diesen Fonds hier lebhaft angeregt, vornehmlich waren es Ardoin⸗Obligationen und deren rückständige Coupons, welche aufgekauft wurden und täglich höhere Preise holten; Erstere erreichten von 10 zuletzt 11 25 Prozent, und Coupons kamen von 7 ½ bis 8 ½ Prozent empor; doch auch 3 prozentige binnenländisch

Obligationen fanden eifrige Käufer, welche von 20 ⁄8 Prozent all⸗

mälig bis 21v¾ Prozent bewilligten. Von den holländischen Fonds hoben sich Integrale bis 49 ½ Prozent, doch konnte zuletzt nur 49 %

Prozent bedungen werden; Zprozentige wirkliche Schuld ging bis 58 ⅔i Prozent und war gestern ¾ Prozent billiger zu haben; 4 pro⸗ zentige dito schwang sich von 76 ¾ bis 77 ¾ Prozent empor und fie

dann wieder bis 77 ½ Prozent. schwankten öfter; 5prozentige wiener Metalliques zwischen 73 ½ und 72 ½ Prozent und 2 2ůprozentige dito zwischen 39 % und 38 ¾ Prozent Russische alte 5prozentige Obligationen bei Hope galten 101 a ¼ Prozent, und 4 prozentige Certifikate stellten sich von 82 auf 82 ½ Prozent. Portugiesische Obligationen gingen gleichfalls höher und erreichten 25 Prozent. Brasilianische 82 ½ Prozent.

Eisenbahn⸗Verkehr. Personen⸗Frequenz der Magdeburg⸗Leipziger Eisen⸗

bahn.. 88 8 Bis inkl. 27. Januar c. wurden befördert.. 28,787 Personen. Vom 28. Januar bis inkl. 3. Februar c. inkl. 3 Personen aus dem Zwischenverkehr... in Summa

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage

,294 8

36,078 Personen.

Großbritanien und Irland.

Die Course der österreichischen Fonds

Preußischen Staats-Anzeiger.

Mittwoch d. 14. Febr.

8 .

Deutschland.

Desterreich. Reichstag: Verwerfung eines Antrags auf Vertagung der Religionsfrage in den Grundrechten. Interpellationen wegen der Jagd⸗Ordnung und des Militairdienstzwanges.

Bayern. Anspach. Verhandlungen der General⸗Synode.

Hannover. Hannover. Schreiben des Gesammt⸗Ministeriums an die allgemeine Stände⸗Versammlung, die Grundrechte der Deutschen betreffend.

Anhalt⸗Deßau. Deßau. Verordnung zur Bildung von Handels⸗,

Gewerbe⸗ und Arbeiter⸗Kommissionen. Erhöhung des Gehalts der Volksschullehrer.

Schleswig⸗Holstein. Altona. Bekanntmachung des Gesetzes wegen Aufhebung der Spielbanken.

Ausland.

Oesterreich. Pesth. Verurtheilungen.

Frankreich. Paris. Die Alpen⸗Armee und die Streitkräfte in Paris. Berathung über die Vermeidung von Konflikten zwischen Präsident und National⸗Versammlung. Lamartine’s Bruch mit der Linken. Ver⸗ mischtes.

London. Die ostindischen Streit⸗

kräfte und Lord Gough. Vermischtes.

Spanien. Madrid. Niederlage Cabrera's. Gerücht von Cabre⸗

ra's Tode. Nachrichten aus Navarra. Verhandlungen der Cor⸗

tes. Die sardinische Protestation.

8 Wissenschaft und Kunst. efängnißwesen.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Uichtamtlicher Theil.

Dentschland.

Oesterreich. Reichstag. Sitzung vom 1 Wien. Z.) Anfang ½ 11 Uhr. Auf der Ministerbank: Tyin Präsident Smolka eröffnet die Sitzung. Es soll zur Tagesordnung geschritten werden, zur Berathung der Grundrechte, und zwar des §. 13. Borrosch: Ich glaube einen Antrag stellen zu müssen. Da mehrere Adressen des Klerus vorliegen und wir heute zur Be⸗ rathung der Religionsfrage kommen, so moöchte ich beantragen, die nächsten §§. 13 bis 19 zu vertagen, um jene Adressen würdigen zu können, da der Gegenstand so wichtig ist und wir Manches aus den Adressen benutzen könnten, und heute mit dem §. 20 zu beginnen. Präsident: Die Berathung ist an der Tagesordnung. Borrosch: So bitte ich, das Haus zu be⸗ fragen, ob es an der Ordnung der Paragraphen festhalten wolle. Nach ein paar Minuten Bedenkzeit kommt der Antrag zur Debatte. Lasser: Es wäre zweckmäßiger, §§. 13, 14 und 15 in einer De⸗ batte zusammenzufassen, denn das Material ist so umfassend, daß die Debatte lang sem wird, und daß wir morgen noch zu keiner Abstim⸗ mung gelangen, daß wir künftige Woche also bei der Fortsetzung schon in der Lage sind, alle Memoranda würdigen zu können. Ich bean⸗ trage also, die Debatte über §§. 13, 14 und 15 heute zu beginnen, und zwar über alle drei zusammen. Rulitz beantragt, die Debatte zu eröffnen, aber mit der Abstimmung bis zum Schlusse des §. 19 zu warten. Es werden noch mehrere Anträge gestellt, die aber im Wesentlichen auf eins hinausliefen. Strobach: Die Druck⸗ legung der Petitionen des Klerus soll den Zweck haben, darauf Rücksicht zu nehmen, dies soll aber schon bei der Debatte und nicht erst bei der Abstimmung geschehen, daher wäre die Debatte bis zum Sonnabend ganz zu vertagen. (Unterstützt.) Hein: Ich unterstütze den Abgeordneten Lasser. Die drei Paragraphen stehen im innigen Zusammenhange. Ich verwahre mich, daß durch einen solchen Vor⸗ gang die Debatte suspendirt werden soll. Dies würde nachtheilig auf die anderen Paragraphen wirken, denn es kann während der Diskussion genug Rücksicht darauf genommen werden. Rieger: Der Gegenstand ist ein sehr wichtiger, das fühlen wir Alle, und deswegen bin ich für Strobach's Antrag, daß die Debatte bis Sonnabend ver⸗ tagt werde, zugleich bin ich der Ansicht Lasser's, daß die §§. 13, 14 und 15 zusammenberathen werden, weil sie innig zusammenhängen. Schuselka: „Ich würdige die Wichtigkeit der Verhandlungen. Ich bedaure aber, daß, da die Debatte vorauszusehen war, weil wir die Ordnung kannten, sich bisher kein Zweifel erhoben hat, bis die Petitionen anlangten; wir können selbe zwar würndigen, sollten aber uns deshalb nicht bestimmen lassen, die Debatte zu vertagen; dies wäre der Würde der Kammer zuwider. Ich gebe zu, daß diese Pe⸗ titionen mehr Berücksichtigung als andere verdienen, aber eine solche Würdigung vor allen anderen verdienen sie doch nicht, da sie keinen neuen Gedanken enthalten.“ Ruf: Schluß der Debatte. (Wird an⸗ genommen.) Ullepitsch beantragt, die Debatte über §§. 13, 14 und 15 sei Montag zu eröffven. Bei den Unterstützungsfragen wird Borrosch's Antrag gar nicht unterstützt. Klaudi (als General⸗ Redner): Es überrascht mich, daß gerade der Reduer, der gestern sagte, die Redner hier sprächen weniger für die Kammer als für das Volk, heute einer anderen Meinung ist. Kein Staat hat bei der Religionsfrage mehr Rücksichten zu beachten als Oesterreich, denn schon unter Joseph II. war eine allgemeine Bewegung bei den Refor⸗ men, und jetzt würde sie auch nicht unterbleiben. Wir müssen daher Alles berücksichtigen und sehr vorsichtig zu Werke gehen. Die Para⸗ graphen sind in so innigem Zusammenhange, daß sie nur mitsammen behandelt werden können. Dylewski spricht als General⸗Redner für Fortsetzung der Debatte. Es kommt zur Abstimmung, und das Resultat ist, daß die Debatte über die §§. 13, 14 und 15 am Montage statt⸗ zusinden habe. Nun entspinnt sich eine trockene Debatte darüber, ob die 3 Paragraphen kumulativ oder nicht behandelt werden sollen. Es sprechen mehrere Redner, wobei das Haus aber sehr theilnahm⸗ los und unruhig ist. Bei der Abstimmung erklärt sich die Majorität dafür, über die §§. 13, 14 und 15 als zu⸗ sammenhängendes Ganze zuerst eine General⸗Debatte zu eröffnen und dann zur Spezial⸗Debatte über jeden Paragraph zu schreiten.

Sitzung vom 9. Februar. Auf der Miinisterbank: Thinnfeld. Kutschera interpellirt das Ministerium des Innern und das der Landeskultur wegen der großen Holztheuerung, als deren Folge häu⸗ sige Holz⸗ und Waldfrevel an der Tagesordnung seien; ähnliche Be⸗ wanduiß habe es mit dem Jagdrechte, welches von den ehemaligen Unterthanen nicht nur auf eigenem, sondern auch auf fremdem Grund und Boden rücksichtslos ausgeübt werde. Er frage somit, ob das Erlassen einer Jagdordnung bald in Aussicht stehe? Zugleich richte er bei dieser Gelegenheit an den Vorstand des Petitions⸗Aus⸗ schusses die Frage, welche Erledigung die auf diesen Gegenstand Bezug habende Petition des böhmischen Forst⸗Vereins gefunden habe? Kreil: Da der Vorsitzende des Petinons⸗Ausschusfes nicht anwesend ist, so erkläre er als Stellvertreter, erst die nöthigen Erhebungen machen zu müssen, um nächstens diese Frage beantworten zu können. Schuselka interpellirt das Gesammt⸗Ministerium, ob es gesonnen sei, den Ministerial⸗Erlaß vom Mai v. J., wonach den

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Studenten des Jahres 1848 die zeitweilige Befreiung vom Militair⸗ dienste zugesichert wurde, in Kraft zu erhalten und, im hoffentlichen Bejahungsfalle, ob es geneigt sei, den Behörden die unbedingte Da⸗ nachachtung angelegentlichst einzuschärfen? In unmittelbarem Zu⸗ sammenhang stehe folgende Angelegenheit: „Laut zuverlässigen Nachrichten sind in Lemberg die Herren Jurisdoktoren Dobr⸗ zaneki und Kaminski, weil sie als Journalisten in freisinniger Weise für den Reichstag sich aussprachen, auf eine willkürliche Weise unters Militair gesteckt worden; abgesehen davon, daß ein solches Gewaltverfahren in civilisirten Stgaten beispiellos ist, daß es an russischen Despotismus erinnert, daß es die von zwei Kaisern garan⸗ tirte Preßfreiheit vernichtet, heißt dieses Verfahren die Ehre der Armee herabsetzen, indem man sie noch immer als Strafanstalt be⸗ nutzt.“ Er frage somit das Ministerium, ob es gesonnen sei, rück⸗ sichtlich dieses Gegenstandes eine strenge Untersuchung einleiten, die obbenannten Herren entweder sofort in Freiheit setzen, oder, falls sie sich wirklich eines Preßvergehens schuldig gemacht, über sie nur die gesetzliche Strafe verhängen zu lassen? Zugleich wird um eine bal⸗ dige Erledigung gebeten. (Lauter Beifall.)

Bayern. Anspach, 7. Febr. (N. K.) Der Antrag der rhein⸗ pfälzischen Synode, durch gegenseitige Beschickung der General⸗ Syneden in einige Verbindung zu treten, wurde in der Sitzung vom öten d. Mts. von der gegenwärtig hier versammelten General⸗Sy⸗ node zurückgewiesen. Die Minorität, welche für Annahme des An⸗ trages war, zählte 18 Stimmen, darunter nur eine aus den geist⸗ lichen Deputirten. In der heutigen Sitzung wurde der Antrag des Referenten des dritten Ausschusses (Rechnungswesen), des Stadt⸗ Secretairs Rupprecht von hier, auf Aufhebung der Ehe⸗Dispensations⸗ taren mit 115 gegen 11 Stimmen zum Beschlusse erhoben.

Haunnover. Hannover, 11. Febr. Ein Extrablatt der

Hannov. Ztg. enthält das nachstehende Schreiben des Gesammt⸗

nisteriums an die allgemeine Stände⸗Versammlung, die Grund⸗ te der Deutschen betreffend:

„Unter denjenigen Grundsätzen, welche die gegenwärtige Regie⸗ rung in ihrer Bekanntmachung am 22. März v. J. als Hauptricht⸗ schnur ihrer Thätigkeit bezeichnete, standen in erster Reihe

Maßregeln zur Einigung Deutschlands und zur Erreichung einer Vertretung des Volks beim Bunde in verfassungsmäßigem Wege.

Die Regierung konnte sich bei der Befolgung dieses Grund⸗ satzes, welcher die wesentliche Erhaltung der Bundes⸗Verfassung und deren Fortbildung im Geiste der Einheit und der unmittelbaren Be⸗ theiligung des Volks in sich schloß, der vollen Zustimmung der frü⸗ heren Stände⸗-Versammlung erfreuen. Es traten inzwischen in dem Augenblicke, als die Vertagung dieser Versammlung nicht länger aufzuschieben war, Ereignisse ein, welche sowohl das Fort⸗ bauen auf der bisherigen Grundlage, als die Entwickelung im verfassungsmäßigen Wege unmöglich zu machen schienen. Die Regierung hielt sich verpflichtet, in ihrem Schreiben vom 7. Juli von dieser damals noch nicht völlig entwickelten Lage der Dinge Kenntniß zu geben und das Weitere auf sich zu nehmen. Um so dringender fühlt sie das Bedürfniß, sich über ihr ferneres Verhalten in dieser für alle Verhältnisse des Landes maßgebenden Angelegenheit den Ständen gegenüber auszusprechen.

Am 7. Juli schien durch die Errichtung einer provisorischen Cen⸗ tralgewalt und die Auflösung der Bundes⸗Versammlung der Weg der Verfassung entschieden aufgegeben zu sein. Später gewährte die Bundes⸗Versammlung durch ihren Beschluß vom 12. Juli, welcher dem Reichsverweser die ganze bis dahin von ihr geübte Macht über⸗ trug, die Möglichkeit, das sich neu Bildende einigermaßen an die be⸗ stehende und von den übrigen Staaten Europa's allein anerkannte Ord⸗ nung anzuknüpfen. Nachdem aber der Umschwung der Verhältnisse in den beiden großen Staaten, in Oesterreich und Preußen, hinzugekom⸗ men ist, liegt es am Tage, daß der gesammte Zustand Deutschlands wie⸗ derum ein völlig verschiedener geworden ist, und daß die Dinge sich jetzt abermals einer Entscheidung nähern, welche von der damals er⸗ strebten sehr weit abgehen kann.

Die Regierung des Königreichs hat in der Zwischenzeit ihre Auf⸗

gabe darin zu erkennen geglaubt, in allen wirklich praktischen Fragen ihre Verpflichtungen gegen das Gesammt⸗Vaterland, so weit ihre Kräfte reichten, auf das entschiedenste und vollständigste zu erfüllen. In Rücksicht auf die Verfassung aber hat sie lediglich die Entwicke⸗ lung abwarten müssen, indem ihr kein anderes Mittel der Einwirkung gegeben war, als da, wo es die Umstände mit sich brachten, die Ver⸗ hältnisse klar vorzulegen und die Schwierigkeiten anzudeuten. In der ersteren Bezirhung wird kein Staat verhältnißmäßig so bedeutende Opfer gebracht haben, wie Hannover. Mit welcher Schwere die Last des dänischen Krieges auf das Königreich und zumal auf die Kü⸗ stengegend gefallen ist, das bedarf keiner Schilderung. Die Ausgaben und Verluste der Staatskassen, wie bedeutend dieselben auch sind, bilden den kleinsten Theil dieser Last. Das Heer hat sich durch Tapferkeit und Kriegstüchtigkeit ausgezeichnet, und nicht minder im Herbste durch Haltung und Mannszucht in Sachsen und Thüringen von allen Sei⸗ ten Lob erworben. Gegenwärtig liegt demselben aufs neue die Be⸗ wachung der Gränze ob.

Neben diesen großen Leistungen ist es anerkannt, daß die zur Deckung der allgemeinen Ausgaben und zur Herstellung der Flotte ausgeschriebenen Beiträge von keiner Regierung mit größerer Bereit⸗ willigkeit geleistet sind.

Die wichtigen Fragen über die Zoll⸗ und Handelseinigung sind nicht minder auf alle Weise gefördert, obwohl es auf der Hand liegt, daß solche für das Königreich zunächst sehr schwere Lasten und Ver⸗ luste mit sich führen und vielleicht den so fest geordneten Haushalt im Innersten erschüttern werden. Man ist mit vorbereitenden Maß⸗ regeln den Wünschen noch zuvorgekommen, um auf jede Weise den Eintritt des Zeitpunktes zu beschleunigen, wo auf neu befestigtem Boden wieder ein dauerhaftes Gebäude des öffentlichen Wohls aufzuführen sein wird. So hat die Regierung in diesen Beziehungen Alles ge⸗ than, was ihr die bestehenden Gesetze und ihre Verantwortlichkeit dem Lande gegenüber erlaubten.

Eben diese Rücksichten aber haben sie genöthigt, in Beziehung auf die Verfassung sich eine lediglich abwartende Stellung aufzulegen. Ausgehend von der Ueberzeugung, daß die Verfassung Deutsch⸗ lands niemals auf eine wahrhaft heilbringende Weise ins Le⸗ ben gerufen werden kann, wenn nicht die National⸗Versammlung und die Regierungen der deutschen Staaten in Uebereinstim⸗ mung handeln, hat die Regierung des Königreichs, so lange noch der Bundestag ein Organ gab, durch welches die Regierun⸗ gen einwirken konnten, keine Zeit versäumt und nicht abgelassen, Schritte zu fördern, welche der Berathung eine feste Grundlage hät⸗ ten geben können. Nachdem aber dieses Organ verloren gegangen und der provisorischen Centralgewalt jede Einwirkung auf die Ver⸗ fassung entzogen war, ist ihr nichts übrig geblieben, als der Wendung der Dinge, welche die Ereignisse herbeiführen würden, entgegenzu⸗ sehen. Denn es lag so viel am Tage, daß die Regierung eines

”. deutschen Staats einen entscheidenden Einfluß niemals üben önne. verschiedene Hauptmassen, indem es sich einestheils um die Verfas⸗ sungsformen handelt, anderentheils um die Grundrechte der deutschen Nation; jene die eigentliche Aufgabe, diese mehr eine Erweiterung derselben.

Was nun die Verfassungsformen angeht, so haben sich aller⸗ dings, seitdem die Regierungen der beiden großen Staaten wieder zur Kraft gelangt sind, alle Verfassungs⸗Berathun⸗ gen um ihr Verhältniß gedreht. Durch Oesterreichs Erklä⸗ rung, an seinen früheren Verhältnissen und Rechten in Bezie⸗ hung auf den deutschen Bund festhalten zu wollen, jedoch ohne bestimmte Bezeichnung seines Verhältnisses zu dem neu zu gründen⸗ den Bundesstaate, wird die Sache ungemein erschwert. Dies ist am entschiedensten an den Tag gelegt durch die Abstimmung der Natio nal⸗Versammlung selbst, welche bis jetzt für eine genügend bestimmte Form der Reichsgewalt, mithin der Verfassung selbst, eine Mehrheit nicht hat bilden können.

Höchst erwünscht hat es der Regierung sein müssen, daß in die⸗ sem kritischen Augenblicke die Königl. preußische Regierung sich ver⸗

Regierungen zu einer gemeinsamen Erklärung zu vereinigen, welche für die schließliche Berathung der Versammlung einen Anhaltspunkt festen Schluß zu geben geeignet sein möchte. Die Regierung des Königreichs hegt zu den deutschen Regierungen sowohl, deutschen National⸗Versammlung das Vertrauen, daß alle Theile zu Opfern sich bereit und eben dadurch zur wahren Einigung und Kräf⸗ tigung des Vaterlandes sich fähig erweisen werden.

Durch dieses Ereigniß wird denn auch die Angelegenheit der Grundrechte zu einer desinitiven Erledigung geführt werden können. Bei dieser Sache haben materielle und formelle Gründe der verschie⸗ densten Art völlig entgegengesetzte Auffassungen hervorgerufen. Wäh⸗ rend in materieller Hinsicht nur Wenige mit allen Sätzen einverstan⸗ den sein möchten, hat der kurze positive Ausdruck von Rechtsregeln und Prinzipien, welche größtentheils auch gegenwärtig schon gelten, bei Vielen unbedingten Beifall gesunden. Und eben so haben Viele in der Anerkennung eben dieser Grundrechte durch die Regierungen ungeachtet aller Bedenken, die man sich verhehlte eine Ga⸗ rantie zu finden geglaubt, daß auch die Verfassung, wenn solche ab⸗ geschlossen sein würde, anerkannt werden müsse, während andere aber in dem Vorwegnehmen dieser Grundrechte eine größere Schwierigkeit entdecken, als in dem vollständigen Verfassungswerke selbst.

Die Regierung hat sich hier, wie überall, an die einfachen und bestimmten Vorschriften der Verfassung halten müssen. Diese verstat tet ihr nicht, Landesgesetze ohne Zustimmung der allgemeinen Stände⸗ Versammlung zu verkündigen. Nur außerordentliche, dringende ge setzliche Verfügungen, deren Zweck durch Verzögerung vereitelt wer⸗ den würde, sind davon ausgenommen, wenn sie eine Abänderung der Landesverfassung nicht enthalten (§. 72). Auch erhalten Bundesbe⸗ schlüsse durch bloße Verkündigung verbindliche Kraft. Die Behörden sind nur dann zur Beobachtung der Publicationen verbunden, wenn solche in gehöriger Form geschehen sind.

Daß nun hier von einem unter ständischer Mitwirkung erlassenen Gesetze eben so wenig die Rede sein könne, als von einer dringen⸗ den Verfügung, deren Zweck durch Zögerung vereitelt werden und ohne Abänderung der Landesverfassung zu erreichen sein würde, liegt am Tage. Es hätte sich nur fragen können: Ob die Grundrechte als Bundesbeschluß auf den Grund des die Rechte des Bundestages auf die provisorische Centralgewalt übertragenden Bundesbeschlusses vom 12. Juli zu publiziren gewesen sein würden? Die Regierung hat sich aber auch dazu nicht befugt erachtet, da jene Uebertragung nicht hat weitergehen können, als die provisorische Centralgewalt selbst. Durch §. 3. des dieselbe bezweckenden Schlusses vom 28. Juni aber ist

die Errichtung des Verfassungswerks von der Wirksamkeit

der Centralgewalt ausgeschlossen.

Nun sind die Grundrechte ein Theil jenes Verfassungswerkes. Die⸗ selben können also unmöglich aus den Befugnissen der auf dieses gar nicht bezüglichen Centralgewalt Gesetzeskraft schöpfen. Dazu kommt, daß die Bundes⸗Versammlung keine weiteren Rechte über⸗ tragen konnte, als die durch den Bundeszweck Cinnere und außere Sicherheit) und den ferneren Inhalt der Bundesakte selbst gegebe⸗ nen, mit welchen manche Verfügungen der Grnndrechte, namentlich diejenigen über das Eigenthum, durchaus nicht zusammenhängen.

So bliebe denn für die Rechtsgültigkeit der Grundrechte und die Befugniß der Regierung, denselben Gesetzeskraft zu verschaffen, nichts übrig als die Annahme, daß die Begründung der Verfassung dieser Versammlung ganz allein zustehe. Auf dieser von den Regie⸗ rungen nicht anerkannten Annahme aber hat man in einer so schwe⸗ ren und verantwortlichen Sache nicht fußen können.

Ueberdies ist die Nothwendigkeit einer Verständigung auch noch neuerdings in den Aktenstücken über die österreichische Frage anerkannt, in Ansehung der Grundrechte aber zur Zeit nicht versucht worden.

Bei diesen Zweifeln, ja dieser Unmöglichkeit für die Regierung, den Grundrechten einseitig geltende Kraft zu verschaffen, haben denn auch die materiellen Bedenken doppelte Bedeutung gewinnen müssen. Ein sehr großer, ja bei weitem der größte Theil der in den Grund⸗ rechten enthaltenen Sätze ist freilich bereits in unserem Rechte eben so begründet und daher an sich völlig unbedenklich. Allein es liegt in der Natur der Sache, daß solche allgemeine leitende Rechtsprin⸗ zipien und Regeln nicht in bindende Gesetze umgewandelt werden können, ohne eine Reihe von näheren Bestimmungen und Aus⸗ nahmen nöthig zu machen, durch welche die praktische Anwendung einer jeden Regel erst möglich wird. Dies scheint im vorliegenden Falle keinesweges genügend beachtet zu sein, ja der Ein⸗ gang der Grundrechte, welcher jede Aufhebung oder Beschrän⸗ kung derselben ausdrücklich untersagt, würde solche nothwendige nä⸗ here Bestimmung an sich unmöglich machen. Außerdem aber sind einzelne Sätze aufgenommen, welche mit dem Zustande des König⸗ reichs oder bedeutender Theile desselben unvereinbar sind und von den bisher in der Gesetzgebung festgehaltenen ursprünglichen Prinzipien des Gemeindelebens abweichen. Daß die Regierung sich einer Ver⸗ antwortlichkeit blosgestellt hätte, wenn sie in Dingen von solcher Er⸗ heblichkeit den Ständen hätte vorgreifen wollen, bedarf der⸗Erörte⸗ rung nicht. 1

Um die Sache in jeder Beziehung klar vorzulegen, wird es an⸗ gemessen sein, die einzelnen Peeege c4 Grundrechte einer Prü⸗ ung zu unterziehen, und ergiebt sich Folgendes: W“ In Artikej 1 können dis 8§. 1 überall kein Bedenken 8 1 auch §. 4 hat an sich nichts Nachtheiliges, nur nöthigt er, be ne. 8 110, 6,7 der Untergerichtsordnung, welche bei der Caution sig zch wird kosten und bei Arresten einen Unterschied machen, 29 Personen

. 38 ü d legi in Zukunft rücksichtlich fremder nicht genügend legnam⸗ wärti 2Sen Verfahren eintreten müssen, welches gegenwärtig

Diese Verfassungsfragen theilen sich gegenwärtig in zwei

anlaßt gefunden hat, die Initiative zu ergreifen, um jetzt noch die

und so den unbegränzt umherschwankenden Verfassungsplänen einen

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