1849 / 45 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ö“ eöse ür letztere ein Bedürfniß vor⸗ und jüdische, insofern .“ I steht indessen auch Mit⸗ handen ist⸗ gescheden. 13 d. gastweise Eintritt offen, in welchem gitderp gpenfanon von dem Religions⸗Unterricht des Seminars stattfindet. ürfniß erfordert, sind die Seminarien so ein⸗

,9) Wo 2.-, S den 28 hsneoßen Gebrauch einer zuzchten, eh. be. schen Sprache, beim lin eeerc gne K.* anderen, 1 Smi die deutsche Sprache in dieser

Seminar muß di

können. Ia ledfarderlche Berücksichtigung sinden.

Besfeheng.e Sminarien gewähren freien Unterricht, freie Wohnung

8 git⸗ Sin derselben freie Beheizung und Beleuchtung. Für

Barfige 9. Würdige 11“ ausgesetzt.

““ Förperschaften können Freistellen in den Seminarien

8 für Besetzung derselben das Vorschlagsrecht. dee:; allen Seminarien findet ein wenigstens dreijähriger bS. Die Aufnahme in die Seminarien hängt von dem Ausfall einer Prüfung bei den betreffenden Seminarien ab. Aus⸗

sweise kann nach dem Ausfall der Prüfung auch die Aufnahme 8 11938 Seminarklasse gestattet werden. Zur Aufnahme ist ein Alter von mindestens 17 Jahren erforderlich.

12) Die C“ ven Seminarien bestehen in Ermah⸗ ung, Rüge, Entziehung von Benesizien und Entlassung, welche letz⸗ . 21 der vorgesetzten Behörde ausgesprochen werden kann, Die Disziplinargewalt liegt in der Hand des Direktors, welchem das Lehrer⸗Kollegium berathend zur Seite ;

13) Die Seminarien haben jährlich 8 Wochen Ferien, 4 Wochen zusammenhängend, die übrigen 4 Wochen sind angemessen zu ver⸗ theilen. 1 14) Für die Präparandenbildung zum Eintritt in das Seminar sorgt der Staat nicht durch besondere Anstalten. Mit keinem Semi⸗ nar darf eine Präparandenschule verbunden sein. Für die Präpa⸗ randenbildung wird von dem Seminar eine durch die vorgesetzte Be⸗ hörde zu bestätigende Anweisung veröffentlicht. Regel ist, daß der Präparand sich in einer wohl eingerichteten Volksschule aushelfend mit beschäftige. Für die Vorbereitung der am besten ausgebildeten Präparanden durch Volksschullehrer werden vom Staate Prämien bewilligt. Für die Organisation der Präparanden⸗Bildung im Be⸗ zirk sorgen der Schulrath, der Seminar⸗Direktor und die Schul⸗ Inspektoren.

15) In keinem Seminar dürfen für jeden Cursus wöchentlich über 28 Unterrichtsstunden ertheilt werden.

Die Haupt⸗Aufgabe des Seminar⸗ Unterrichts erstreckt sich nach den beiden Richtungen, daß die Zöglinge zunächst den für die be⸗ treffenden Schulen gehörigen Unterrichtsstoff dem Inhalte nach voll⸗ ständig beherrschen und sich über die Stellung der einzelnen Un⸗ terrichtsfächer zu einander, so wie zu dem Unterrichts⸗ und Biloungs⸗ zweck überhaupt, klar werden, daß dieselben sodann mit den Grund⸗ sätzen, nach welchen der Unterricht in einfacher und naturgemäßer Weise ertheilt werden soll, theoretisch vertraut gemacht und in der

Anwendung der zweckmäßigen Unterrichts⸗Methode praktisch geübt werden.

Hieraus folgt, daß sich die Seminarien auch der Aufgabe nicht entschlagen können, dem künftigen Lehrer die formale Bildung, welche ihn zur selbstständigen Lösung dieser Aufgaben befähigt, und dem Inhalte nach die allgemeine, über die Gränzen der Elemen⸗ tar⸗Schule hinausgehende, namentlich auf den ethischen und reli⸗ giöfen Untenichta ⸗Fächern hernhende Bildung zu geben, welche senh Stellung in dem Volke und in der bürgerlichen Gesellschaft er⸗ ordert.

Die allgemeine Bildung kann in dem Seminar nicht vollendet und abgeschlossen werden. Die Behandlung der betreffenden Un⸗ terrichtsfächer ist die elementarische, und was den Inhalt betrifft, ist eine solche Auswahl zu treffen, daß in einem zum vollen und klaren Verständniß gebrachten Kreise des Wissens die Grundlagen gegeben sind, auf welche in sicherer Methode der Lehrer seine Wei⸗ terbildung zu bauen im Stande ist.

Was dagegen die für die Volksschule gehörenden, von dem Leh⸗ rer materiell, didaktisch, methodisch und praktisch vollständig zu be⸗ herrschenden Unterrichtsfächer angeht, so ist für diese im Seminar wesentlich der Lectionsplan der Volksschule zu Grunde zu legen, der Unterricht mit der Uebungsschule des Seminars in genaue Verbin⸗ dung zu setzen und im Uebrigen so zu vertiesen, wie es der Stand⸗ punkt und das Bedürfniß angehender Lehrer erfordert.

Die Methodik jedes Unterrichtsfaches wird an und mit diesem selbst gelehrt.

Jedes Seminar hat eine Uebungoschule, an welcher mindestene ein Lehrer definitiv angestellt ist.

16) Was den formalen Zweck des Seminar⸗Unterrichts angeht, so soll Alles verarbeitet und der Unterricht, von welchem das Dik⸗ tiren, Abschreiben und Auswendiglernen von Heften auszuschließen ist,

durch seine Form und ganze Haltung die Zöglinge zu einem raschen und klaren Auffassen, so wie zu einem sicheren Verarbeiten fremder und zu einem geordneten und faßlichen Wiedergeben ihrer eigenen Gedanken befähigen. Dem Unterricht liegt in der Regel ein gedruckter Leitfaden zu Grunde.

17) Der Religions⸗Unterricht geht über das Be ürfniß der Elementar⸗Schule hinaus. Er hat weniger ein Wissen um re⸗ nenas Deug, 8 Dee sefung und Gründung eines religiös⸗

i Lebens zum Zweck. urch eine möglichst sich vertiefende Betrachtung der biblischen aeschnn, der dechen hs— V1 ner Anerkennung stehender Kirchen⸗Lieder und des übrigen In⸗ haltes des gottesdienstlichen Lebens, so wie durch Erklärung der Lehrschriften Alten und Neuen Testaments, soll derseebe religiöse Anschauungen und Begriffe wecken dieselben schließlich in der Erklärung des kirchlichen Katechismus zusammenfassen und zu⸗ gleich in ihrer konfessionellen Besonderheit as

Die Religions⸗ und Kirch esonderheit nachweisen.

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richts⸗Gegenstand in enes degese Püh⸗ 8 89 11e 2 westcs elehrt, Bibelkunde wird nicht als abgesondert 6 8 dhte. s doce Per Religionsunterricht wird mit beg ö16 7ee ecg. 4 . 5eegs 1g em religiö⸗ Uneeehne größeren Kirchengemeinschaft in die richtige Ver⸗

Den Mittelpunkt des deutschen Sy Seminar bildet die Einführung sc 8.Hhns hanterlichtes vg Anleitung zu einer sinnigen Betrachtung des Saesfegfdniß 1e.g in welchem sich die religiöse, sittliche und natidnale Eigeur Eprachc⸗ und Blüthe des deutschen Volkes abspiegelt. ETETEee unterrichts sind Lesen, Uebung im mündlichen und sch des Sprach⸗ druck, so wie die Einführung in die Erkenntniß der Cedcts ahs:

Diesem Unterricht liegt in jedem Seminar ei 8 buch zu Grunde. 8 1.u.““

Rechnen und Raumlehre. Beide Fächer werden v zur Bildung der Denkthätigkeit und zur Veranschaulichung einer stre und solgerichtig entwickelnden Methode benutzt. In beiden ehs ständen ist zunächst das Ziel der Volksschule vollständig zu errei⸗ chen; bder Umfang aber für das Seminar dadurch nicht abgegränzt.

Im Schreiben und Zeichnen ist auf der einen Seite der Lesti der Volkse schule als Minimum, auf der anderen Seite bie R auf die ästhetische Bildung der Zöglinge maßgebend.

orzugsweise

In Geographie, Naturkunde und Geschichte kann der Seminar⸗Unterricht weder abschließend, noch blos übersichtlich den In⸗ halt zusammenstellend, sondern er muß grundlegend und zur Weiter⸗ bildung befähigend verfahren.

In der Geographie genügt eine in das Einzelne gehende Heimats⸗ und Vaterlandskunde, Orientirung auf dem Globus und der Land⸗ karte, letzteres mit sicherer Kenntniß, vorzüglich der physischen Geo⸗ graphie und eine daran zu knüpfende Mittheilung der wichtigsten aus der Entwickelung des Handels, der Industrie und

ultur.

Die Aufgabe des Unterrichts in der Naturkunde, d. h. Natur⸗ geschchte, Naturlehre und Himmelskunde, ist durch die veranschau⸗ lichte Kenntniß der hervorragendsten Gegenstände und Erscheinungen zur Erkenntniß der Gesetzmäßigkeit der Natur zu führen.

Für die Geschichte genügt eine Hervorhebung der wichtig⸗ sten politischen und kultur⸗historischen Momente des Alterthums, und vom Mittelalter an eine anschanliche Bekanntmachung mit den wichtigsten und einflußreichsten Personen und Ereignissen aus der vaterländischen Geschichte unter Nachweizung des allgemeinen Zusammenhanges in vorzugsweise gruppirender und biographischer Behandlung, so wie in Anknüpfung an vaterländische Poeste und Dokumente, die im Volksleben Anklang und Verständniß zu finden geeignet sind. Es wird erwartet, daß in dieser Weise der junge Lehrer bei seinem Austritt aus dem Seminar befähigt ist, sich in den vater⸗ ländischen Zuständen zu orientiren, und daß er durch diesen Untereicht Lust und Kraft erhalten hat, geschichtliche Werke zu lesen und zu ver⸗ stehen. Daß fernerhin in den Seminarien eine klare Einführung in unsere gesetzlichen und verfassungsmäßigen Zustände stattfinden muß, unterliegt keiner Frage.

Abgesehen von dem ästhetischen und sittlichen Zweck des Musik⸗ und namentlich des Gesang⸗Unterrichts wird die Rücksicht auf den Volks⸗ und Kirchengesang vorwalten, die technische und methodische Fertigkeit, so wie die nöthige Kenntniß der Theorie, zu erzielen sein.

Der Unterricht in Pädagogik, Didaktik und Katechetik gründet sich auf die einfachsten Sätze der Anthropologie und Psycho⸗ logie, beschränkt sich in der Theorie auf die wichtigsten Grundsätze des Systems und findet seine eigentlichste Berücksichtigung in der vor⸗ bildlichen Disziplin und Unterrichts⸗Ertheilung des Seminars, so wie in dem beaufsichtigten Arbeiten der Zöglinge in der Uebungs⸗ Schule.

18) Jedes Seminar hat einen vollständig eingerichteten Turn⸗ platz, auf welchem geordneter Unterricht in den Leibesübungen und einen Garten, in welchem Unterricht in dem Gartenbas und in der Obstbaumzucht ertheilt wird.

19) Das erste Jahr des Seminar⸗Unterrichts wird vorzugsweise zur Ergänzung und Klärung des elementaren Unterrichtsmaterials be⸗ nutzt; im zweiten Jahre waltet die Einführung in die Unterrichts⸗ behandlung und das Beiwohnen des Unterrichts in der Uebungsschule vor; im dritten Jahr steht die praktische Unterrichtsertheilung vorn an. Durch alle drei Kurse geht der Unterricht in Religion, Ge⸗ schichte, deutscher Sprache, Musik, Turnen und Gartenbau durch.

20) So weit nöthig, werden in Universitäts⸗ oder anderen ge⸗ eigneten Städten, unter einem dazu zu bestellenden Dirigenten, Kurse zur Weiterbildung für solche junge Lehrer, die ein S minar⸗Entlas⸗ sungszeugniß besitzen, eingerichtet. Die Unterrichtsübungen derselben schließen sich an eine städtische Schule unter Leitung des Dirigenten an, unter dessen Anweisung und Leitung die Mitglieder Universitäts⸗ vorlesungen und anderen für sie geeigneten und nöthigenfalls beson⸗ ders einzurichtenden Unterricht benutzen. Religions⸗Unterricht wird in diesen Kursen, die für alle Konfessions⸗Verwandte bestimmt sind, nicht ertheilt.

21) Wo es das Bedürfniß erfordert, werden vom Staate auch Seminarien für Lehrerinnen errichtet, und werden dieselben an Schu⸗ len angelehnt, für welche sie Lehrerinnen zu bilden haben. Der Un⸗ terrichtsplan derselben richtet sich nach dem Umfang des Unterrichts, welcher durch das Gesetz den Lehrerinnen an den öffentlichen Schu⸗ len zugewiesen wird. Die jungen Lehrerinnen wohnen in der Regel nicht zusammen, sondern bei Familien des Ortes. Der wissenschaft⸗ liche Unterricht in diesen Seminarien wird vorzugsweise von Lehrern ertheilt. An der betreffenden Uebungsschule muß eine Lehrerin an⸗ gestellt sein.

22) Die Aufnahme⸗ und Entlassungsprüfungen der Seminarien finden vor einer Kommission statt, welche aus dem Schulrath, dem Seminarlehrer⸗Kollegium und zwei Kreis⸗Schul⸗Inspektoren, die von den übrigen gewählt werden, besteht. Die Prüfung selbst liegt allein in den Händen der Seminarlehrer.

Der Abiturient erhält ein Lehrerzeugniß ohne Nummer.

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Bundes -Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 13. Febr. (H. Z.) 169 ste Sitzung der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. Tagesord⸗ nung: Fortsetzung der Berathung über die noch rückständigen Para⸗ graphen des Entwurfs der Grundrechte: Artikel X XII. §ᷣ§. 43

bis 48.

Den Vorsitz übernimmt der Präsident Herr Ed. Simson. Er eröffnet die Sitzung 9 Uhr Vormittags. Durch den Abgeordneten Herrn Riesser gehen 174 Thaler aus Mölln für die deutsche Flotrte ein. Herr Pattai aus Steyermark rust den Biedermannschen Aus⸗ schuß der niedergesetzt worden sei zur Berichterstattung über solche Erklärungen der Einzelnregierungen, durch welche die Machtvollkom⸗ menheit der National⸗Versammlung zur Errichtung des Verfassungswer⸗ kes angezweifelt werde darüber an, was er in den mehr als 3 Monaten seines Bestehens gethan habe, und bis wann eine Vorlage von ihm zu erwarten sei.

Artikel X. §S. 45 und 46 der Grundrechte bandelt von der Verfassung der Einzelstaaten. Das Wort ergreift zuerst

Herr Moritz Mohl. Ihm genügt nicht, daß der Volksvertre⸗ tung das Bewikligungsrecht zur Auflage neuer Steuern eingeräumt werde, er verlangt vielmehr, daß dasselbe Recht der Stände auch auf die Forterhebung bereits genehmigter Steuern ausgedehnt werde.

Herr von Linde aus Mainz dagegen erklärt sich für den Vor⸗ schlag des Verfassungs⸗Ausschusses. Die Bestimmungen müßten in allgemeinen Ausdrücken gehalten werden, um den einzelnen Staaten Freiheit zu mannigfaltiger’; Darstellung und Ausbildung ihrer öffent⸗ lichen Verhältnisse zu lassen. Der Volksvertretung jedes kleinen Staates das Recht der Gesetz⸗Initiative zu geben, findet er sowohl überflüssig, als bedenklich in Hinsicht auf die Reichsgesetzgebung.

Herr Nauwerck vermißt Vorkehrungen gegen das absolute Veto in den Vorschlägen des Verfassungs⸗Ausschusses. Ein Mangel, der ihm Veranlassung zu einer Darstellung seiner Ansichten von den Rechten des Volkes und den Zuständen der Gegenwart giebt, die sich in dem Schlußsatze zusammenfassen: „Deutschland will die Monarchie nicht, aber die Monarchie will Deutschland.“ (Allgemeine Heiterkeit.)

§. 45, zu dessen besonderer Berathung hierauf übergegangen

wird, Iehs 84 Egtwnfj⸗ des Verfassungs⸗Ausschusses: 8 „Jeder. eu 12 t j 1 -es

nung Fadehe⸗ sch agt muß eine Verfassung mit Vo estrge

Herr Rödinger aus Stuttgart warnt davor, als einzigen Uebergang aus der alten in die neue Welt die Revolution übrig zu lassen. Das geschehe, wenn man dem wandelbaren Geist des Staates in zu starre Formen presse. Die Freiheit sei nicht bles ein Recht, sie sei sogar eine Pflicht. Sie, meine Herren, beabsichtigen das Unding der Herstellung einer Obermonarchie aus 34 Untermo⸗ narchieen. Dennoch haben Sie es abgelehnt, Mediatisirungen zu ver⸗ fügen. Als ob gegen das höhere Recht der Einheits⸗Jiteressen des Vaterlandes irgend welche dynastische Widersprüche von einigem Gewicht gewesen wären! Die deutschen Souverainetäten sind usur⸗ pirt. Das deutsche Volk hat die Einheit bereits besessen, sie ist ihm entrissen worden, aber sein Recht auf die Einheit ist deshalb nicht verjährt, denn gegen Minderjährige läuft keine Verjährung, und unmündig leider mar das deutsche Volk. We die Diplomatie einmal wieder ihre Hand hereinstreckt in die Verhanelungen über Wohl und Weh eines Volkes, da gebe ich alle Hoffnung auf. Der Reduner schließt damit, daß das historische Recht selbst im Civil⸗ rechte von sehr zweifelhafter Bedeutung sei. Im Staatsleben könne er ihm gar keine Entscheidung gestatten. Denn „was Recht ist, muß nicht allein Recht bleiben, sage ich, es muß Recht werden!“

Herr von Linde: Die Fraue über das nabedingte und auf⸗ schiebende Veto ist eigentlich gar nicht mehr von Bedeutung, denn das europäische Staatsleben hat das Steuerbewilligungs⸗Recht auf eine Weise üben gelernt, daß sich kein dynastischer Widerstand für die Dauer dagegen zu behaupten vermag.

Der Berichterstatter Herr G. Beseler verbreitet sich in seinem Schlußworte zugleich über §. 46:

„Die Volksvertretung hat eine entscheidende Stimme bei der

Gesetzgebung und Besteuerung.

Die Minister sind ihr verantwortlich.

Die Sitzungen der Stände⸗Versammlung sind in der Regel

öffentlich.“

Er erinnert daran, daß das Haus seine Bestimmungen für einen Bundesstaat treffe. Daher haben wir hier nicht für die einzelnen Staaten über absolutes und suspensives Veto, über allgemeines Wahl⸗ richt, über die Gesetzgebungs⸗Initiative der Kammern ꝛc. abzu⸗ sprechen. Herr Ubland verlangt den Zusatz, daß in keinem Staate einseitige Verfassungs⸗Veränderungen gestattet werden sollen. Ich verweise jedoch deshalb auf unsere bereits getroffenen Bestinmungen in dem Abschnitte: Gewähr der Reichs-Verfassung. Dort ist der Platz für dergleichen, nicht hier. Entsprechend den allgemeinen Be⸗ stimmungen über die Gemeinde⸗Verfassung, baben wir uns auch in den Paragraphen über den Staat mit allgemeinen Umnissen und Vor⸗ schriften zu begnügen, unter Verzicht auf Spezialitäten.

Nachdem durch einfache Abstimmung mit Einhelligkeit der vom Verfassungs⸗Ausschusse vorgeschlagene §. 45 angenommen wor⸗ den ist, wird über eine Reihe von Zusätzen ablehnend entschieden.

Darunter fällt namentlich auch der Zusatz des Herrn Würth von Sigmaringen: auf Wahl zur Volksvertretung „ohne Census.“

Durch Namensaufruf, auf Herrn Heisterbergk's Antrag, wird abgestimmt über den Zusatz von Gulden und Genossen:

„Das Veto der Staats⸗Regierung gegen die Beschlüsse der Volksvertretung kann nur ein beschränktes sein.“

Von 365 Abstimmenden erklären sich 246 mit Nein, gegen die⸗ sen Zusatz. Bejahende mithin nur 119. Eben so wird verworfen der Antrag der Minderheit des Verfassungs⸗Ausschusses; ferner der Antrag Rödinger's (daß die Feststellung der Verfassung in den einzelnen Staaten Sache der Volksvertretung sei und der Regent nur eine aufschiebende Ablehnung dagegen habe). Ueber den Antrag Uhland's, daß unter keinen Umständen eine Lan⸗ desverfassung einseitig gegeben oder abgeändert werden dürfe, ist das Ergebniß zweifelhaft, so daß durch Zettel abgestimmt werden muß. 203 gegen 199 Stimmen lehnen den Antrag ab. Auf dem Wege einfacher Abstimmung wird dann noch der Antrag Zimmermann’s aus Stuttgart beseitigt:

„Jeder Staatsbürger nimmt an der Gesetzgebung des Gesammt⸗ staates, wie des Einzelstaates, dem er angehört, auch dem Recht, zu wählen und gewählt zu werden, gleichmäßig Theil. Eine Be⸗ schränkung dieses Rechts kann nur wegen des Mangels der Dis⸗ positionsfähigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte durch das Reichs⸗, beziehungsweise Landeswahlgesetz bestimmt werden.“

Nächste Sitzung findet Donnerstag, den 15ten, statt. Auf die

Tagesordnung kommt u. A. „das Wahlgesetz.“

Frankfurt a. M., 13. Febr. (O. P. A. Z.) Das heutige Bülletin über das Befinden Sr. Kaiserlichen Hoheit des Erzherzog⸗ Reichsverwesers lautet: 1

„Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog⸗Reichsverweser haben vergangene Nacht ruhig zugebracht; der Husten war viel milder; fie⸗ berhafte Alteration war gar keine. Wenn es die Kräfte erlauben, werden Se. Kaiserliche Hoheit auf eine Stunde das Bett verlassen

y 4 2 8u. s 8 49 rankfurt a. M., 13. Februar 1849. 8 Dr. Taubes, Kaiserlicher Rath.“

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Oesterreich. Wien, 13. Febr. Die Wiener Zeitung enthält in ihrem amtlichen Theile folgende Berichtigung: „Die in einigen Zeitungsblättern verbreitete Nachricht von der Ernennung Sr. Durchlaͤucht des Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz ün Herzog von Friedland können wir nach einer Mittheilung aus ver⸗ läßlicher Quelle als ein erdichtetes Gerlicht bezeichnen.

Der Felemarschall⸗Lieutenant von Welden veröffentlicht das nach⸗ stehende (22.) Armee⸗Bülletin: die größere Entfernung des Kriegsschauplatzes, der durch das Zurückziehen der Rebellen über die Theiß jetzt bis Siebenbürgen zurückge⸗ 1 1— st wieder im Stande, einige Nachrichten

choben worden, sind wir nun er hrit e die Fortschritte der Armee Sr. Durchlaucht des Feldmarschalls Fürsten

zu Windischgrätz ben. 1 b“ Nüchatg⸗ von Pesth ist ein Theil der Rebellen in der Rich⸗ tung von Großwardein und Debreczin, der andere unter Görgey gegen Schemnitz gegangen und hat sich, nachdem die Bergstätte geplündert, über Neusohl, aufangs gegen Rosenberg gewendet, dort aber in Folge der früheren Besetzung der Pässe bei St. Märton und Turanp, durch die Truppenabtheilung des Herrn Generalmajors von Götz sich nach der Zyps gezogen, wo er auf ein Bataillon Nugent Infanterie unter dem Major von Kiesewetter stieß, mit welchem bei Kirchdorf und Korotnok den 3. und 4. Februar Gefechte stattfanden. Indeß ist der Braniszko⸗Paß durch Verstärkungen, welche Feldmarschall⸗-Lieutenant Graf Schlick WCö“ sandte, sogleich stärker besetzt worden, und da eine andere FKeI er. Deym von Kaschau über Margitfalva vorging, der immer thätige Major von Götz mit der Brigade Fürst Jablonowsky über 1“] en d. M. in Telgarth angelangt, ebenfalls sogleich gegen Leutschaeh⸗ so dürften die Rebellen, von allen Seiten in der Zope⸗ 4 Feldmarschall⸗ mehr eingeschlossen werden, als auch von Tarnow aus, 1Se 8 h cc 8 Lieutenant Vogel, alle Straßen längs der galizischen sräͤrter beseß has markt, Kroscienko, Biwniczna, Tyliez bis D gah pb- Dir 1cg der Landsturm auf dieser ganzen Strecke aufge s. als Szol d1 e Fisgang 8 A 1b . biser sewodorgerüdten Fee vone⸗ S ebergang der bis an das weifes hat dem Feinde Zeit gelassen, sich Armee⸗Corps sehr erschwert. Dieses 1 meyr gegen 9 nachHeinem vergeblichen Versuchege ne unter dem Rebellenhäuptling Be wenden, um sich dort mit jener Kolonne un häuptling Bem zu vereinigen, welcher, wie wir bereits früher gesagt, aus der Bulowina

zurückgedrängt, über Bistritz, Märos⸗Vasärhelv bis Hermannstadt gezogen und dort von dem kommandirenden General Baron Puchner so kräftig zurückgeworfen worden war. Die Kolonne der Rebellen, welche von Großwardein gegen Klausenburg gegangen, hat sich nach Karlsburg gewendet, wo sie am 3ten Mühlenbach zu besetzen versuchte. In dieser Gegend steht zwischen Déva, Hatzeg und Szasvaros eine Truppen⸗Abtheilung von 3000 Mann Romanen unter dem Befehle des Hauptmanns Czernoevich, welche diese Strecke gegen die Rebellen schützt, auch das feste Schloß in Déva ist gut besetzt. Währenddessen hat der kommandirende General im Banate, Feldmarschall⸗Lieutenant Baron Rukowina, eine Division unter dem Feld⸗ marschall⸗Lieutenant von Gläser und dem Generalmajor Baron Mengen, aus Abtheilungen des Thodorovichschen Corps zusammengesetzt, welche in dem Thale der Maros gegen Siebenbürgen operiren und zugleich Großwar⸗ dein bedrohen sollen. Die beiden Brigaden der Generalmajors Ditrich und Graf Pälffy, welche zum Corps des Herrn Feldzeugmeisters Grasen Nu⸗ gent gehören, sind, die eine links über Bollyv nach Mohzcs, die andere über Siklös⸗Baranpavar gegen Essegg vorgerückt, welche Festung bis an den Fuß der Glacis von den Kaiserlichen Truppen eingeschlossen ist und bereits Capitulations-Vorschläge gemacht hat. Bei Mohacs sind die Insurgenten unter Nemegye über die Bonau gegangen, sind aber dort in dem Defileée zwischen Bezdany und Zombor den dort befindlichen Serben in die Hände gefallen, welche längs dem linken Donauufer von der Römerschanze dahin vorgerückt waren, bei welcher Gelegenheit der größte Theil durch die Ser⸗ ben niedergemacht und versprengt wurde. Nach der Uebergabe von Leopold⸗ stadt hat die Division des Feldmarschall⸗Lieutenants von Simonich vom Herrn Feldmarschall den Befehl erhalten, längs der Waag gegen Komorn vorzurücken, um die engere Einschließung dieser Festung zu bewirken. Bei dieser Vorrückung kam es am 8ten d. M. unweit Neuhäusel zu einem Gefecht mit einer Abtheilung der Rebellen, welche von Komorn aus ober Naszrad die Neutra passirt, um die dortigen Gegenden zu plündern und vorzüglich Salz in die Festung zu bringen, an welchem es mangelt, und wo bereits die Krantheiten sehr überhand nehmen. Bei diesem Gesechte haben vier Compagnieen Erzherzog Wilhelm Infanterie und eine Escadron Banderial⸗ Husaren eine feindliche bei 1200 Mann starke Abtheilung so tapfer ange⸗ griffen, daß ihr Kommandant, ein Offizier und 96 Honveds gefangen und eine bedeutende Anzahl Todter und Blessirter am Platze blieb. 8 Der Civil⸗ und Militair⸗Gouverneur Welden, 1 Feldmarschall⸗Lieutenant.

Das Finanz⸗Ministerium hat folgende Bekanntmachung er⸗ lassen:

„Mit dem durch die Allerhöchste Entschließung vom 8. Januar 1849 von Sr. Majestät genehmigten Reichstagsbeschlusse vom Zten desselben Mo⸗ nats ist das Finanz⸗Ministerium ermächtigt worden, zur Bedeckung der außerordentlichen Staatserfordernisse verzinsliche Staatsscheine auszugeben. Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat das Finanz⸗Ministerium die Hin⸗ ausgabe von 25,000,000 Fl. in Zprozentigen Kassenanweisungen über Be⸗ träge von 1000, 500, 100 und 50 Fl. beschlossen. Die Hinausaabe erfolgt im Einverständnisse mit der Nationalbank und unter Mitwirkung derselben. Diese Anweisungen werden in Wien bei der Staats⸗Centralkasse und beiderpriv. öster⸗ reichischen Nationalbank, in den Provinzen aber bei den Provinzial⸗Zahl⸗ äͤmtern und bei den Bank⸗Filialkassen ausgegeben werden. Die Besitzer dieser An⸗ weisungen genießen den Vortheil, daß letztere zu jeder Zeit im vollen Kapitals⸗Be⸗ trage und mit Gutrechnung der verfallenen Zinsen bei allen öffentlichen Kassen, so wie bei der Nationalbank, als Zahlung angenommen oder bei der Staats⸗ Centralkasse, den Provinzial⸗Einnahmskassen und den Kassen der National⸗ bank baar eingelöst werden. Bei eben diesen Kassen werden auch außer den Fällen, wo die Anweisung als Zahlung gegeben oder baar eingelöst wird, die Zinsen, wenn es die Parteien verlangen, auch schon nach Ablauf eines halben Jahres baar berichtigt. Die vom Tage der Ausstellung, d. i. vom 1. Januar 1849, laufenden Zinsen müssen aber in dem auf der Rückseite der Anweisungen für jeden Tag berechneten Betrage von der Partei der emittirenden Kasse ersetzt oder guͤtgerechnet werden. Dagegen sind aber auch denjenigen Parteien, welche eine Anweisung zur Einlösung oder anstatt Zahlung bei einer Kasse übergeben, die bis zum Tage der Uebergabe verfallenen Zinsen von der Kasse zu ersetzen oder gutzurechnen. Auf Verlangen werden zur Beförderung des Umlaufes und zur Verwechselung der Anweisungen auch Theil⸗Anweisungen von 25 Fl. und 10 Fl. ausgegeben, für welche jedoch die Zinsen, außer den Fällen der Annahme als Zahlung oder der baaren Cinlöfung ganz⸗ jährig berichtigt werden. Uebrigens können die Anweisungen auch zur Ein⸗ zahlnng auf Staats⸗Anlehen oder als Caution, welche zu Gunsten eines oöͤffentlichen Fonds zu leisten ist, verwendet werden. Die Hinausgabe der Anweisungen wird bei der Staats⸗Centralkasse am 12. Februar 1849 be⸗ ginnen; der Tag der Hinausgabe derselben durch die Nationalbank wird besonders kund gemacht werden.“

Bayern. München, 11. Febr. (Nürnb. Korr.) Ueber die Ministerkrisis erfährt man auch heute nichts Bestimmtes, wiewohl es heißt, der König habe die Entlassungen angenommen. Gewiß ist nur, daß Herr von Lerchenfeld es abgelehnt hat, in das Ministerium zu treten; Lerchenfeld war am Freitag Abend zum Könige be⸗ rufen.

Hannover. Leer, 7. Febr. (We 11211“ hier für die deutsche Marine zwei Kanonenböte und ein drittes in Halte gebaut.

Sachsen⸗Weimar. Weimar, 13. Febr. (D. A. Z.) Der Reichskommissar von Müvylenfels hat von hier aus. solgende Proclam tion erlassen: „An die Bewohner von Thüringen und Alten⸗ burg. Die gesetzliche Hednung ist im Lande so weit hergestellt, daß ich es für meine Pflicht gehalten habe, bei der Centralgewalt um meine Entlassung von den Functionen eines Reichekommissars anzu halten. Diesem Antrag ist genügt worden. So sage ich denn Euch, Einwohnern von Thüringen und Altenburg, den innigsten Dank für das Vertrauen, mit welchem Ihr meinen auf Sicherung der gesetz⸗ lichen Oranung gerichteten Bestrebungen entgegengekommen seid, und scheide von Euch mit der freudigen Zuversicht, caß der Frühling, der dem deutschen Volk im verflossenen Jahre die Freiheit gebracht hat, in dem gegenwärtigen neben dieser die Gewähr sür die Einheit und Macht des Gresammtvaterlandes bringen werde. Ludwig Mühlenfels.“

Anhalt⸗Cöthen. 13. Febr.

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Cöthen, heutige Sitzung des vereinigten Landtages wurde vom Praͤsidenten Polter mit einer längeren Rede eröffnet, in welcher er den Land⸗ tag bat, jetzt, wo er die theoretischen Sätze der Verfassung bei ei⸗ nem Gesetze ins praktische Leben überzufüzren im Begriffe stehe, sich

selbst und seinen bisherigen Grundsätzen treu zu bleiben. Nachdem hierauf das Protokoll der letzten Sitzung genehmigt worden war, zeigte der Präsident der Versammlung au, doaß von den beiden für die ausgeschiedenen Abgeordneten Aur und Nulandt einberufenen Stell vertretern der eine den Eintritt verweigert habe, weil auch er das Mandat des Landtags für erloschen erachte. Als zur Tagesordnung, der Be⸗ rathung der Gemeindeordnung, geschritten werden sollte, stellte Abgeordne⸗ ter Sanden den Antrag, diese Berathung auf unbestimmte Zeit zu verta⸗ gen, weil der Entwurf des Gesetzes zu spät veröffentlicht worden sei, ale daß die öffentliche Stimme und namentlich die Presse über denselben hätte gehört werden können. Auch Abgeordneter Habicht hatte bereits beantragt, daß zur Vorberathung über den Entwurf in der Versammlung drei Abtheilungen gebeldet und der Beginn der allgemeinen Berathung bis zum 15ten d. M. ausgesetzt werden möchte. Dieser Antrag wurde, nachdem für denselben besonders von den Abgeordneten Braun⸗ behrens und Lagemann angeführt worden war, daß dem Ent⸗ wurfe der Gemeindeordnung keine Motive beigegeben seien, angenom⸗ men, jedoch mit der von Lagemann gewünschten Abänderung, daß nicht 3, sondern fünf Abtheilungen gebildet würden. Abgeordneter S chlesier stellte außerdem den Antrag, sich für die Beschlüsse der Versammlung über die Gemeindeordnung eine Revision vorzubehalten.

Derselbe wurde jedoch auf die nächste Tagesordnung gestellt und die Sitzung, nachdem die fünf Abtheilungen vom Präsidenten gebildet worden waren, geschlossen.

In der hentigen Sitzung kamen die deutsche Oberhauptsfrage und die desfalls von der preußischen, so wie von der österreichischen Regierung erlassenen Cirkular⸗Noten zur Sprache. Da der Landtag schon früher im Einverständniß mit dem Ministerium bei mehreren Gelegenheiten die unbedingte Kompetenz der National⸗Versammlung zu Frankfurt zur selbstständigen Errichtung der Verfassung Deutsch⸗ lands ausgesprochen hatt, so war darüber sofort Einstimmigkeit vor⸗ handen, der Centralgewalt zu erklären, daß man sich den von der National⸗Versammlung ausgehenden Bestimmungen, bezüglich der Ver⸗ fassung Deutschlands, unterwerfen werde; dagegen entstand über die Preußen gegenüber festzuhaltende Politik Anhalts eine lebhafte De⸗ batte. Minister Habicht sprach sich unbedingt dahin aus, daß bei der geographischen vage Anhalts dessen Selbiständigkeit und Glück lediglich durch ein engverbündetes, freundschaftliches Verhältniß zu Preußen zu erreichen sei, daß dieser mächtigste Staat Deutsch⸗ lands auch schon bisher und insbesondere wiederum in der ergau⸗ genen Cirkular⸗Note die möglichste Selbstständigkeit und Unabhängig⸗ keit der kleineren Staaten auerkannt und in diesem Siyne thätig. gewirkt habe, und daß hiernach von dem Vereinigten Landtage die Zustimmung daͤzu erbeten werde, wenn die Staats⸗Regierung bei der vorliegenden deutschen Verfassungsfrage die Ansicht und Ueber⸗ zeugung ausspreche: daß die Vorschläge Preußens zur Erreichung eines glücklichen Ziels führen würden. Nah mannigfachen Ausstel⸗ langen seitens der Linken wurde vom Landtage fast mit Einstimmig⸗ keit beschlossen, die Zustimmung zu folgender Erklärung der Staats⸗ Regierung zu ertheilen: „daß Anhalt⸗Deßau und Anhalt⸗Cöthen sich den Beschlüssen der National-Versammmlung bezüglich der Kon⸗ stituirung des deutschen Reichs unterwerfen und dabei die Ueberzeu⸗ gung aussprechen, daß die eine wahrhafte Einigung und kräftige Gesammt⸗Entwickelung Deutschlands bezweckenden Vorschläge Preu ßens zur Crreichung jenes Zweckrs und zur Lösung der dabei vor⸗ fommenden schwierigen Fragen führen werden.“

Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 11. Febr. (H. C.) Die Schlußrede des Präsidenten Bargum in der letzten Sitzung der Landes⸗Versammlung lautet folgendermaßen: „Wir haben uns in den letzten vierzehn Tagen damit beschäftigt, die zur Herstellung der nöthigen Geldmütel für den Staatshaushalt der Landes⸗Vertretung obliegenden Pflichten zu erfüllen und die nöthigen Beschlüsse zu fassen; wir haben aber auch zwei Gegenstände unserer Berathung unterzogen, welche die Gemüther nich: nur der Mitglieder der Landes⸗Versammlung, sondern auch aller Landes⸗Be wohner aufgeregt und mit Unruhe erfüllt haben. Mögen wir denn in unseren Beschlüssen darüber das Rechte getroffen und zum Heil unseres Vaterlandes mitgewirkt haben. Wenn wir jetzt nach Hause gehen, so müssen wir uns fragen, was haben wir geschafft? Man werd uns in der Heimat, so weit unsere Beschlüsse nicht veröffentlicht sind, fragen, was wir geschafft haben? Es sind hauptsächlich zwei Punktte, welche ich in dieser Beziehung berühren möchte. Wir haben Beschlüsse gefaßt wegen Sicherstellung unserer Rechte gegen den Frind; allein damit haben wir noch nicht Alles gethan, was uns obliegt. Wenn wir jetzt diese Plätze verlassen, so müssen wir, Jeder in seinem Kreise, thätig bleiben, wir müssen unseren Geist wach und unseren Arm stark erhalten, denn wir wissen nicht, was noch bevorsteht. Gehen wir daher nicht nach Hause, um die Hände in den Schoß zu legen und auf unseren Lorbeeren zu ruhen, denn wir haben hier nur unsere Schuldigkeit gethan, und die Lorbeeren sol⸗ len erst errungen werden. Wenn bei unseren Beschlüssen das Volk zu uns stand, so müssen wir jetzt wirder zum Volke stehen und einig sein in der Stunde der Entscheidung. Der zweite Punkt betrifft unser Verhältniß zur gemeinsamen Regierung. Mit Beziehung auf das Schreiben derselben vom 6. Februar, welches die Antwort auf u seren Antrag wegen der Rüstungen enthielt, ist vor wenigen Tagen in einem viel gelesenen Blatte eine Meinung geäußert und ein scharfer Tadel ausgesprochen, welchen ich nicht für begründet halte. Ich gebe zu, daß bei dem entfernten Leser, dem das Schreiben ollein vorlag, eine solche Ansicht leichter möglich war, wir aber, meine Herren, denen von der Regierung auf die berertwilligste Weise über Alles Aufklärung ertheilt ist, die wir von ihrem Streben genauer unterrichtet sind, werden uns zu einem solchen Tadel nicht befugt halten. Ich muß es, bevor ich diesen Platz verlasse, aussprechen: es hat ein Riß zwischen der gemein⸗ samen Regierung und der Landesversammlung nicht stattgefunden, und wer das meint, der täuscht sich, wer es Anderen glauben machen will, der täuscht Andere. Wir müssen die Stellung der gemeinsamen Re⸗ gierung nicht allein mit Beziehung auf uns und unsere laut ausge⸗ sprochenen Wünsche ins Auge fassen, sondern auch im Verhältniß zum übrigen Deutschland und zum Ausland im Verhältniß zu denjenigen Gewalten, die nun einmal in der schleswig⸗holstemischen Angele⸗ genheit eine Mitwirkung haben können. Ale die geachteten Mitglieder der gemeinsamen Regierung eintraten in ihre jetzige Siellung, geschah es wahrlich nicht ihrer selbst wegen; die Liebe zum Vaterlande war für sie nach mauchen Beden⸗ ken entscheidend, uno diese Vaterlandsliebe wird sie bewegen, in ihrer Stellung zu bleiben. Möge aber uns und Andere nicht der Vorwurf treffen, daß wir ihnen diese ohnehin so schwierige Stellung unerträg⸗ lich gemacht haben. Gehen wir nicht nach Hause, meine Herren, um das Vertrauen zur gemeinsamen Regierung zu untergraben, sondern um es zu stärken. Und wenn ich nun einen Blick in die allerdings umschleierte Zukunft versuche, um über die Erreichung unseres Zieles eine Ansicht zu gewinnen, so muß ich sagen, daß ich nicht ohne freu⸗ dige Hoffnung bin, es werden sich unsere Verhältnisse günstiger ge⸗ stälten und unser Recht vielleicht früher anerkannt werden, als es jetzt den Anschein hat. Ich vertraue dabei zunächst auf die Einmüthigkeit und Festigkeit des schleswig⸗ holsteinischen Volkes; ich vertraue auf Deutschland, welches auch in seinem jetzigen, mit Rücksicht auf Ciui⸗ gung und Keäftigung gegen außen noch unentschiedenen Zustande stark genug ist, um das Recht eines deutschen Landes gegen einen verbältnißmäßig schwachen Feind zu schützen, und welches hoffentlich in kurzer Zeit mehr Macht haben und zur Auwendung bringen wird; ich vertraue auf den ersten Monarchen Deutschlands, der uns die erste Hülfe sandte, der das damals gege⸗ bene Wort weder als König von Preußen, noch als Reichs⸗Ober⸗ haupt, wenn ihm diese Stellung beschieden ist, brechen kann und wird; ich vertraue eadlich auf Englanes Minister, dessen staatsmännische Weisheit nicht verkennen wird, daß bei einer Abtrennung Schleswigs von Holstein oder beider von Deutschland ein dauernder Friede in die⸗ sem Lande niemals erreicht werden kann; ich hoffe endlich, man werde einsehen, daß in Schleswig⸗Holstein, wenn seine Rechte nicht verletzt werden, dem Könige von Dänemark als Herzog dieser Lande, so lange er rechtmäßiger Landesherr ist, die getreuesten Unterthanen wohnen, daß aber die Gefahr für Dänemark, die bisher unter demselben Lan⸗ desherrn vereinigten deutschen Herzogthümer zu verlieren, immer grö⸗ ßer wird, je länger die Anerkennung unserer Rechte versagt ist. Es ist daher mit freudiger Hoffnung, wenn ich Sie auffordere, meine Herren, in den Ruf einzustimmen: unser vereinigtes, unser deutsches

Schleswig⸗Holstein hoch.“

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n l t. 13. Febr. (H. C.) Heute früh langte der General⸗ Lieutenant von Bonin hier an. Er setzte sich sogleich mit dem hiest⸗ gen Flotten⸗Comité in Verbindung und nahm einre Besichtigung der Marine⸗Gegenstände vor. 8

EI 8 AMAusland. Frankreich. National⸗Versammlung. Sitzung vom 12. Febr. Anfang 1 ¼ Uhr. Präsident Marrast verliest nach dem Protokoll mehrere Urlaubsgesuche. (Oh! Oh! Schon jetzt!) An der Tagesordnung befindet sich zunächst die Fortsetzung der zweiten Be⸗ rathung über die Reform des Gerichtswesens. Die Debatte war am Sonnabend bis zum Artikel 9, Appellhöfe, vorgerückt. Baze schlägt zu Art. 8 den Nachsatz vor: „Die Beschlüsse der Anklagekammern müssen von wenigstens 5 Mitgliedern gefaßt werden.“ Angenommen. Dupont (Bussac): „Ich trage vor Fortsetzung der Tagesordnung darauf an, daß man alle Vorschläge, die sich auf die Grundkredit⸗ Verhältnisse beziehen, an die Kommission verweise, welche sich eben mit Prüfung des Alerx. Martinschen Vorschlages zur Anlage von Departementalbanken beschäftigt.“ Wird genehmigt. Die Versamm lung kehrt zum Artikel 9, von der Einrichtung der Appellhöfe han delnd, zurück. Ueber die Zahl der Räthe entspinnt sich eine lange De⸗ batte. Die Einen schlagen für Paris 57, die Anderen 60 vor. Endlich wird die Zahl 57 angenommen. Dann erhebt sich eine Debatte über die Ab stusungen (ste, 2te und 3te Klasse) der verschiedenen Appellhöfe. St. Romme, Bertholon und Andere beantragen, daß Grenoble gleich Borreaux, Lyon, Rouen, Toulouse, Caen und Riom in die 3te Klasse gehöre. Die Versammlung leiht indessen der Diskussion we nig Gehör; auf allen Bänken werden mehr oder weniger lebhafte Privatgespräche gepflogen, die der Präsident vergebens zum Schwei⸗ gen zu bringen versucht. Artikel 9 wird angenommen. Die Ver⸗ sammlung geht zum Artikel 10 über, welcher lautet: „Der Titel eines ersten General⸗Advokaten ist bei allen Appellhöfen, mit Ausnahme von Paris, aufgehoben.“ Dubodan und Lejeard stellen Neben Anträge. Boudet bekämpft dieselben im Namen des Jastizausschusses. Die Gerichtsdebatte wird mit dem Artikel 10 abgebrochen. Coralli verlangt das Wort, um das Ministerium zu interpelliren. „Gegen stand meiner Interpellationen“, beginnt er, „sind die Reden des Mar⸗ schalls in Bourges und Lyon.“ (Ah! Ah! zur Rechten.) Der Red⸗ ner zieht mehrere Journale hervor und fragt die Versammlung, ob sie geneigt sei, die Interpellationen sofort zu bewilligen. (Ja! Ja!) Der Redner beruft sich auf die lyoner und pariser Journale und be⸗ ginnt die (bereits früher mitgetheilten) Reden vorzulesen. „Ich kenne“, bemerkt er unter unzähligen Unterbrechungen, „den Marschall Bugeaud persönlich und weiß daher, daß man seiner Origi⸗ nalität nicht übertriebene Wichtigkeit beilegen darf. Aber ich frag den Minister des Auswärtigen, ob er die diplomatischen Expecto⸗ rationen des Marschalls Bugeaud passend finde; ich frage ferner den Kriegs⸗Minister, ob er es mit der Würde der französischen Armee vrreinbar finde, daß Herr Bugeaud sie mit der österreichischen Armee vergleicht, welche zum Krieg einer Nationalität gegen die andere verwanrt wird, wo der Kroͤat gegen den Ungarn, der Ungar gegen den Jaliener und die eigentlichen Oesterreicher überall feind⸗ lich auftriet?“ Ein solches Betragen verdiene den Tadel der Ver⸗ sammlung. Odilon Barrot erklärt, daß die Bugeaudschen Reden keinen so großen Eindruck auf ihn gemacht hätten. (Ah! Ah!) Sie trügen den offiziellen Charakter nicht, den man ihnen beilegen wolle. Er wünsche, daß die angedeuteten Fälle nicht eintreten möchten; übrigens stände der Ruhm des erlauchten Marschalls zu hoch, als daß ihn Tadel erreichen könne. (Oh! Oh!) Emanuel Arago erhebt sich mit Energie gegen die Sprache des Marschalls; er nennt sie unklug, doppelt unklug in einem Augenblick, wo in Brüssel der italienische Kongreß eröffnet werden solle. Diese Reden würden das Auftreten des französischen Bevollmächtigten paralysiren. Er verlangt, daß das Kabinet den Marschall förmlich verleugne. Bar⸗ rot stützt sich wiederholt auf den nicht amtlichen Charakter der Journal⸗-Auezüge und beruhigt den Vorredner wegen des nachtheili⸗ gen Einflusses. Coralli besteigt noch einmal die Tribüne und schlägt eine motivirte, die Reden des Marschall Bugeaud tadelnde Tagesordnung vor, es wird jedoch mit 397 gegen 285 Stimmen zur einfachen Tagesordnung übergegangen.

Paris, 42. Febr. Der heutige Moniteur enthält folgende Dekrete: 1) Buffet, Ackerbau- und Handels⸗Minister, ist interimi⸗ stisch mit Verwaltung des Unterrichts⸗Ministeriums während der Ab⸗ wesenheit von Falloux's beauftragt. (Falloux ist in Angers bei sei⸗ nem hoffnungelos daniederliegenden Vater.) 2) Die Nationalgarde zu Zuß in Cette (Herault⸗Departement) ist aufgelöst und der Maire der Stadt Cette, Mercier, von seinem Amte entsetzt. Dem zweiten Dekrete ist ein Bericht des Ministers des Innern vorangeschickt, der sich über die Unruhen in Cette ausspricht und schlirßt: „Erlauben Sie mir, Herr Präsident der Republik, Ihnen bei dieser Gelegenheit das Bedauern auszudrücken, welches ich darüber empfinde, daß die Vollmachten der Regierung nicht ausreichen, um das Strafmaß dem Ernst jener Ereignisse angemessener einzurichten.“ Der Messager du Midi berichtet über die Vorgänge in Cette: „Der Präfekt hatte dem Maire befohlen, die auf den Freiheitsbäumen zu Cette prangende rothe Mütze, das Emblem des Schreckens, abnehmen zu lassen. Der Maire weigerte sich jedoch, und der Präfekt befahl dem Polizeikom⸗ missär, binnen 48 Stunden seinen Befehl auszuführen. Es wurden deshalb am 7. Februar Versuche gemacht, die Mütze herabzuholen; aber die Knaben, welche den Baum erklettern sollten, konnten die Spitze nicht erreichen, und man sah sich genöthigt, den Baum zu fällen. Die versammelte Menge, welche durch die vergeblichen Versuche, die Mütze herunter zu holen, belustigt war, brach nun in ein Wuth⸗ geschrei aus und stürzte nach der Mairie, wo der Munizipal⸗Rath gerade Sitzung hielt, wo aber glücklicherweise die früh genug ge⸗ schlossenen starken Thüren weiteres Unglück verhinderten. Es war 5 Uhr, und die Menge zerstreute sich. Am Abend aber waren lei⸗ der keine Vorsichtsmaßregeln getroffen, und die wieder versammelte Menge ließ ihre Wuth an drei Häusern aus, wovon das dritte sogar angezündet wurde. Um ein Uhr Nachts erst wurde man Herr des Feuers und des Ausstandes. Am Morgen des S8ten war die Stadt ruhig, und es ist nicht zu befürchten, daß die Ruhe wieder gestört wird.“ Die Patrie sagt: „Diese Nachrichten sind ein neuer Be⸗ weis der durch die anarchischen Parteien gebildeten Komplotte. Der Minister des Innern hat allen Präfekten befohlen, die rothen Mützen auf den Freiheitsbäumen wegnehmen zu lassen. Die Vollziehung dieser weisen Maßregel gab, wie man sieht, zu Cette den Vorwand zu Ruhestörungen. Im ganzen übrigen Süden ist die Beseitigung der rothen Mützen unter dem lauten Beifalle der Bevölkerungen voll⸗ zogen worden.“

General Leflo ist von seiner Sendung nach St. Petersburg, wo seine Bemühungen, als Gesandter der französischen Republik zu⸗ gelassen zu werden, gescheitert sein sollen, zurückberufen worden; n läufig ersetzt ihn der veiiga essas Gesandtschafts⸗Secretair, Perr Ferrières⸗Levayer, als Geschäftsträger. 811 8 Die mit Prüfung des Gesetz⸗Entwurfs gegen die vi- C tragte Kommission hörte vorgestern den Bericht des Sen will 1 Derselbe betrachtet die Maßregel als verfassungswidrig, wi

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