1 Aneinanderschließens auf dem gegebenen Grunde F degesesen Aeehenaededegeezungen bedarf. b Vereinigen sich und des 8 88 Kirche in dieser Ueberzeugung, so wird ungeachtet der 4 NNr exsas Schwierigkeiten das Ziel erreicht werden, an welchem 8 eüe einer gedeihlichen Zukunft gewiß sein kann.
Diese Hoffnung ist es, mit welcher ich gegenwärtig aus der inneren Kirchen⸗Verwaltung in Folge meiner jetzigen amtlichen Stel⸗ lung mit um so größerem Bedauern scheiden muß je dankbarer ich, wie ich dem Königlichen Konsistorium es gern ausspreche, das Ver⸗ trauen anerkannt habe, welches unter so schwierigen und zweifelhaften
Verhältnissen mir von vielen Seiten entgegengetreten ist.
in, den 7. Februar 1849. 8 Berliche nste der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗
Angelegenheiten. (gez.) von Ladenberg.
An
die Königlichen Konststorien. 8 1 “
Abschrift vorstehenden Erlasses empfängt die Königliche Regierung ur Nachricht und Nachachtung.
Berlin, den 7. Februar 1849. Deer Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
(gez.) von Ladenber An 3
sämmtliche Königliche Regierungen.
Berlin, 17. Februar. Aus dem Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten geht uns folgende Mittheilung zu:
Von verschiedenen ärztlichen Vereinen, so wie auch von der medizini⸗ schen Presse, ist früher der Wunsch ausgesprochen worden, daß zur Bera⸗ thung der Medizinal⸗Reform von dem Minister der Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten ein Kongreß prakrischer Aerzte, hervorgegangen aus Urwahlen der Standesgenossen, in Berlin versammelt werden möge. Diesem Ver⸗ langen haben zu allen Zeiten gewichtige Stimmen des ärztlichen und sonstigen Publikures entgegengestanden, welche eine solche Zusammen⸗ kunft für nutzlos und sogar für schädlich erklärten.
In dem Staats⸗Anzeiger vom 10. und 25. Juli v. J. Nr. 67 und 82 sind die Gründe angegeben, aus welchen der Minister der Medizinal⸗Angelegenheiten jene Petenten an das freie Associations⸗ recht verwiesen, eine aktive Mitwirkung aber abgelehnt hat. In neuerer Zeit sind sogar solche Männer, welche früher einen derarti⸗ gen Kongreß als nothwendig mitbeantragt, von dieser Ansicht zurück⸗ und zu der entgegengesetzten hinübergetreten. Der Minister der Me⸗ dizinal⸗Angelegenheiten glaubt hiernach um so mehr von einem grö⸗ ßeren absehen zu müssen, hält jedoch, um den Wünfühen
eines größeren Theils der Medizinalpersonen annähernd und in jeder billigen Weise entgegenzukommen, für zweckmäßig, nachdem jetzt die
Vorarbeiten, unter möglichster Berücksichtigung der eingegangenen schriftlichen Vorschläge der Behörden und Aerzte, so wie der Presse, abgeschlossen sind, den Entwurf eines neuen Medizinal⸗Edifts, bevor erselbe zur Berathung in dem Königlichen Staats⸗Ministerium ge⸗ angt und demnächst an die Kammern geht, ansgezeichneten Mitglie⸗ dern des ärztlichen Standes vorzulegen. Der Minister hat daher be⸗ schlossen, aus jeder Provinz einen tüchtigen praltischen Arzt und ußerdem einen tüchtigen Medizinal⸗Beamten nach Berlin zu berufen nd bereits die Ober⸗Präsidenten zu Vorschlägen geeigneter Personen, die sich durch Einsicht und Erfahrung auszeichnen und dabei das be⸗ sondere Vertrauen ihrer Standesgenossen und des Publikums genie⸗ ßen, veranlaßt. Bei der Auswahl dieser Männer wird zugleich die öthige Rücksicht darauf genommen werden, daß die verschiedenen Rich⸗ ungen der Heilkunst bei der Berathung vertreten sind. Ganz analog wird in Betreff der Reorganisation des Apotheken⸗ esens verfahren werden. Der Minister wird hierbei besitzende und nicht besitzende Apotheker hören, und hat hierzu die nöthige Einleitung bereits getroffen. — Uebrigens werden Medizinal⸗Edikt und Apothe⸗ kerordnung im gedruckten Entwurfe, bevor sie an das Königliche Staats⸗Ministerium zur Berathung gelangen, auch dem größeren Publikum vorgelegt werden, um die nochmalige allgemeinste Mei⸗ nungs⸗Aeußerung der Sachverständigen möglich zu machen. In An⸗ schluß hieran werden auch die thierarzneilichen Angelegenheiten einer zeitweisen Revision unterliegen und hierbei die Vorschläge der Män⸗ ner vom Fach dankbar entgegengenommen werden.
Berlin, 16. Febr. In dem Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr 1849 sind bei den zur Verfügung des Ministeriums für land⸗ wirthschaftliche Angelegenheiten stehenden Verwaltungs⸗Fonds (Ab⸗ chnitt C. VII. der fertdauernden Ausgaben) unter Anderem auch „zur Förderung der Landkultur“ 19,631 Rthlr. weniger ausgesetzt, als zu
iesem Behuf nach dem Etat pro 1848 bestimmt waren; eben so ist daselbst eine Mehrausgabe von 16,001 Rthlr. bei den „Kosten der Central⸗Verwaltung und sonstigen Ausgaben“ für das Gestütwesen achgewiesen. Es könnte hiernach den Anschein gewinnen, daß die isher zur Förderung der Landkultur aus Staatsmitteln stattgefunde⸗ nen Verwendungen neuerdings um jenen verhältnißmäßig erheblichen Betrag gekürzt worden wären und daß andererseits in Folge der im vorigen Jahre bewirkten Vereinigung der Verwaltung des Gestüt⸗ wesens mit dem Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten eine Vermehrung der Kosten der Central⸗Verwaltung um 16,000 Rthlr. stattgefunden habe. Beides ist indeß, wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, nicht der Fall, vielmehr sind jene Verminderung und diese Vermehrung allein dadurch entstanden, daß die zur Ver⸗ besserung der Pferdezucht bestimmten Prämien⸗Fonds, welche in den Etats der früheren Jahre unter den Fonds zur Beförderung der Landkultur mit aufgeführt waren, jetzt auf das Budget der Gestüt⸗ Verwaltung übertragen worden sind. Die Verschiedenheit der vor⸗ erwähnten beiden Summen hat in anderweiten Ersparnissen ihren
Grund, welche bei den allgemei är g ö gemeinen Ausgaben für das Gestütwesen
Berlin, 17. Febr. Nac b “
blatte ist der S.e ces Ber CCEEöö“ 288 nieur⸗Inspection, zum General⸗ . ur der 1sten Inge⸗ *† „zum General⸗Inspecteur der Festungen und Chef er Ingenieure und Pioniere ernannt, dem General⸗Lieutenant a. D Grafen Nostitz der Charakter als General der Kavallerie dem Hauptmann a. D. Beber der Charakter als Major beigelegt, der General⸗Lieutenant und General⸗Adjutant Baron von 8g - 8 Dallwitz zum Commandeur der 14ten Division, der . nüter Schulz vom 6ten Husaren⸗Regiment zum etatsmäßigen Major er⸗ nannt worden. Ferner ist dem General der Infanterie 8 r 8 Inspecteur der Festungen und Chef der Ingenieure und Ssee. von Aster, mit Pension, dem General⸗Lieutenant von Dry 8 Commandeur der 14ten Division, mit Pension, dem Major g 22 i, position Müller, zuletzt im 26sten Inf. Regt., als Oberst⸗Li g-
— 9 ““ Aü.w. erst⸗Lieute⸗ nant mit der Uniform dieses Regiments, mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, Aussicht auf Civilversorgung und dr. bisherigen Pension der Abschied bewilligt worden.
Oesterreich. Wien, 13. Febr. (Lloyd.) Bei der gestri⸗ gen Wahlbesprechung für Frankfurt in der Leopoldstadt zeigten sich die Wähler, die in ihrer ersten Wahl eben nicht sehr glücklich waren, wie natürlich, sehr umsichtig und schienen sich weniger von sogenann⸗
ten Ansprachen als von durch Fragen angeregten politischen Diskussio⸗ nen leiten zu lassen. Als Kandidaten hatten sich der K. Rath Dr. Herz und der Med. Dr. Joseph Frankl, Beide durch ihre Berufstel⸗ lung und Gesinnung bekannt, angemeldet. In gewählten Worten legte Herr Dr. Herz dar, wie er die Union Deutschlands mit Oester⸗ reich nur auf Basis des Rechts und der Geschichte begründet wissen möchte, und wie die industriell⸗ merkantilischen Interessen einen berücksichtigenswerthen, ja sogar einen eminenten Theil der Frage bilden. Herr Dr. Frankl ging bei Beleuchtung der Sachlage vom Wahlspruche der Minister: Gleichberechtigung der Nationalitäten, aas. Er meinte, daß es unbillig wäre, dieselbe Gleichberechtigung nicht auch für die Fürsten in Anspruch nehmen zu wollen, daher, ob Hegemonie, ob Tetrarchie oder Pentarchie, so müsse die Wahl und Bestimmung von den Fürsten selbst und fast nur alleinig von ihnen ausgehen, um so mehr, als der jeweilige Präsident ja nur durch ein verantwortliches Ministerium fungiren würde. Die Oktober⸗FEreig⸗ nisse flüchtig berührend, verneinte er, daß sie eine Endemie ge⸗ wesen; er glaubt, die damalige Bewegung sei eine epidemische ge⸗ wesen und das Kontagium eingeschleppt worden; das geistige Pro⸗ letariat habe leider das arme Proletariat zu fanatisiren und für seine glücklicher Weise vereinzelten Zwecke zu mißbrauchen verstanden. Herr Dr. Frankl verlangt, daß der Deputirte vor Allem Oesterreicher sei im vollen Sinne des Wortes; unwandelbar im Prinzip, darf er je⸗ doch die Ansichten der jeweilig veränderten Sachlage akkomodiren. Nach ihm meldete sich erst Herr Hübner, bekannt als Redacteur der Schwarzerischen österreichischen Zeitung in den Oktobertagen, der früher einige Zeit in Geschäfts⸗Angelegenheiten der Dampfschiff⸗ fahrts⸗Gesellschaft des österreichischen Lloyd in Triest gereist war. Er meinte, die Sache in Frankfurt sei dahin gediehen, daß das Ende sich konjekturaliter nicht absehen lasse, um so mehr, als der Zwiespalt in Deutschland sich in der Oberhaupts⸗Frage immer mehr her⸗ ausstelle.
Das Militair⸗ und Civil⸗Gouvernement hat heute folgende Kundmachung erlassen:
„Am 12ten d. M., halb 7 Uhr früh, wurde am Glacis zwischen dem Franzens⸗ und Schottenthore eine Rakete abgebrannt, welche bei zwei Klaf⸗ ter hoch aufstieg und nach der Explosion herabfiel. An der Stelle, wo der Feuerkörper noch durch einige Minuten mit intensivem Lichte brannte, und in einem weiten Umkreise fanden sich eine größere Anzahl Musketenkugeln vor. Am selben Tage Nachmittags 3 Uhr wurde am Schanzel nächst der Stadtmauer eine gefüllte Granate zur Hälfte einge⸗ graben entdeckt, welche zum Abbrennen mittelst eines hervorragen⸗ den Zünders vorbereitet war. Diese wiederholten und die früheren ähnlichen Fälle dürften die Vermuthung rechtfertigen, daß insbesondere der⸗ lei größere Attentate nicht mehr gegen das Militair allein, sondern über⸗ haupt auch gegen den besser gesinnten Theil des Publikums gerichtet sind, indem die Wirkung solcher Feuerkörper eine im weiten Umkreise verheerende ist, die sich durchaus nicht auf bestimmte einzelne Individuen berechnen läßt, und daß es einem bösen Geiste oder einzelnen Unsinnigen darum zu thun ist, fortwährende Aufregung und Gereiztheit hervorzurufen und für einen gün⸗ stigeren Moment im Gange zu erhalten. Das Publikum dürfte da⸗ her zur überzeugenden Einsicht gelangt sein, wie sehr es noth⸗ wendig ist, durch ein kräftiges Zusammenwirken aller Gutgesinnten solchen ruchlosen Attentaten gegen die allgemeine persönliche Sicherheit entgegenzutreten und, wenn es auch nicht gelingen sollte, denselben ganz vorzubeugen, denn die Tollkühnheit der Einzelnen kennt keine Gränzen und keine Vernunft, doch wenigstens bei Zeiten auf die Spur zu kommen und endlich einmal einen Thäter zur Haft und wohlverdienten Strafe zu brin⸗ gen. Indem daher das Gouvernement diese wiederholten schändlichen At⸗ tentate zur allgemeinen Kenntniß bringt, wendet es sich zugleich an alle Gutgesinnten und rechtlich Denkenden um ihre Mitwirkung zur Zustande⸗ bringung solcher Thäter und sichert insbesondere Jenem, der einen solchen Thäter auf frischer That ergreift, zur Haft und Strafe bringt, eine Beloh⸗ nung von hundert Dukaten zu.
(gez.) Welden, Feldmarschall⸗Lieutenant.“
Wien, 15. Febr. (A. Oest. Z.) Dr. Herz ist in der Leo⸗ poldstadt mit 61 Stimmen zum Reichstags⸗Abgeordneten für die dentsche National⸗Versammlung gewählt worden.
Der mit der Leitung des Guberniums von Tyrol und Vorarlberg betraute Graf Bissingen hat bei seinem Eintreffen in Tyrol erklärt, daß die Trennung und Zerstückelung Tyrols niemals die Allerhöchste Sanction erhalten werde.
Sachsen. Dresden, 14. Febr. Nach dem Vortrage der Registrande, die wieder mehrere Petitionen um Aufhebung der Feu⸗ dal⸗ und anderer Lasten enthielt, ertheilte die erste Kammer in der heutigen Sitzung ihre Genehmigung zu der die Oberhauptsfrage be⸗ treffenden Landtagsschrift.
Hiernächst begründete Abg. Oehme seinen Antrag auf Aufhe⸗ bung der kleinen Bannrechte, indem er nachwies, daß dieselben sich überlebt hätten und bei den jetzigen Verhältnissen eine offenbare Un⸗ gerechtigleit wären. Der Antrag wird zu weiterer Erwägung an die Abtheilungen gewiesen, eben so wie der Antrag des Abg. Klauß aus Auerbach, anlangend das Verbot, Lohnzahlungen in Goldmünzen zu machen. Bei der Begründung schilderte derselbe mit dunklen Farben das hierbei in Fabrikbezirken zur Anwendung kommende Agiodruck⸗ und Wuchersystem, wodurch dem armen Fabrik⸗Arbeiterstande alljähr⸗ lich eine halbe Million Thaler aus der Tasche genommen würde. Bri seinem ordentlichen Richter Schutz zu suchen, müsse der Arbei⸗ ter, aus Furcht, die Arbeit ganz zu verlieren, Anstand nehmen. Ein Gesetz allein, welches den üverwiesenen Wucherer mit Gefäng⸗ nißstrafe belege, vermöge Abhülfe zu gewähren. Der Staatsminister Oberländer bemerkt hierauf, daß der fragliche Uebelstand schon der Gegenstand reiflicher Erwägung seitens des Ministeriums gewesen sei, und daß die darauf bezüglichen Bestimmungen einen Theil der neuen Gewerbe⸗Ordnung ausmachen würden. Bis zu dem Zeitpunkte, wo diese ins Leben treten könnte, dürften aber wohl noch mehrere Mo⸗ nate vergehen, und da müßte etwanigen Unzuträglichkeiten einstweilen auf dem Verordnungswege begegnet werden. Was aber insbesondere das Lohnzahlen in Goldmünzen anlange, so könne freilich ein darauf abzielendes Verbot blos durch ein Gesetz bewerkstelligt werden. Abg. Jahn motivirte demnächst aus Anlaß seiner in der gestrigen Sitzung an das Finanzministerium gerichteten Interpellation in etreff des Einklagens der Lehnpflichtigen des Fiskus mehrere zu Gunsten der ersteren gestellte Anträge, und die Kammer beschließt, daß die Bera⸗ thung darüber auf die nächste Tagesordnung gestellt werden soll.
Abgeordneter Böricke hat über den Antrag, betreffend die Pu⸗ blication der Grundrechte des deutschen Volkes, Bericht zu erstatten. Im Auftrage der Deputation trägt er darauf an, die Berathung über diesen Antrag einstweilen bis dahin auszusetzen, wo die Beschlüsse der jenseitigen Kammer, welche denselben Gegenstand so eben in Be⸗ rathung habe, herübergekommen seien, und die von der Deputation jetzt vorbereiteten Anträge an den Ausschuß zu überweisen, welchem die erwähnten Beschlüsse der anderen Kammer zur Begutachtung vorlie⸗
gen werden. Nachdem sich die Kammer hiermit einverstanden erklärt hat, erstattet Abg. Gautsch, als Vorstand der Petitions⸗ und Be⸗ schwerde⸗Kommission, über mehrere vorliegende Eingaben Bericht. Da hiermit die Gegenstände der Tagesordnung erschöpft waren, wurde die Sitzung von dem Präsidenten geschlossen. 1 In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer befand sich auf er Registrande außer einigen Vertrauens⸗Adressen an die Kammer Ihn Dank⸗Adresse für den Beschluß auf den Antrag des Abgeordn. üller, die Revision der Kriegs⸗Artikel betreffend. Abgeord. Reim⸗
mann interpellirt das Ministerium, warum es bei der Ergänzungs⸗ wahl der National⸗Vertreter die Wahl neuer Wahlmänner angeyr 8 net habe. Es sei jene Ergänzungswahl schleunigst vorzunehmen, wenn sie noch vor Beginn der zweiten Lesung der Verfassung in Frankfurt geschehen polle. Sodann erstattet Abgeordn. Hel⸗ big Bericht über das Königliche Dekret, die deutschen Grund⸗ rechte betreffend. Das Deputationsgutachten beantragt: 1) sich da⸗ hin zu erklären, daß die Grundrechte das geringste Maß der Rechte und Freiheiten des sächsischen Volks enthalten, und daß ungeachtet der Publication derselben alle Gesetze fortbestehen, welche dem Volke größere Rechte und Freiheiten gewähren; 2) an die Staatsregierung den Antrag und die Ermächtigung zu bringen, daß dieselbe die Grund⸗ rechte nebst dem damit erschienenen Einführungsgesetze, und mit dem
vorstehend aufgestellten Grundsatz, aber ohne die dem Dekret in der
Anlage beigefügten Bemerkungen der Regierung, sofort zur Publi⸗ cation gelangen lasse. Abgeordneter Kellermann bringt ein Amen⸗ dement ein auf eine Ausführungsverordnung auf Grund jener Be⸗ merkungen, und eventuell, daß, wenn jenes nicht angenommen würde, auf Berathung über die Regierungsvorlage und Aussetzung des Be⸗ schlusses über die Deputationsanträge bis nach Erstattung eines zwei⸗ ten Berichts der Deputation über die Regierungsbemerkungen. Das Amendement findet jedoch keine ausreichende Unterstützung, ob⸗ gleich der Antragsteller darauf hingewiesen, wie wichtig die Be⸗ merkungen der Regierung seien, indem sie den richterlichen Be⸗ hörden andeuteten, welche Bestimmungen in den Gesetzen nun wegfallen, und in welchem Maße und welcher Abänderung andere dafür eintreten müssen. Abg. Du Chesne sprict für das Deputations⸗Gutachten, eben so Abg. Meinel, welcher die Mittheilung macht, daß in seiner Gegend eine Petition gegen die §§. 23 und 26 der Grundrechte zirkulire, die vom Eigennutz diktirt sei, und zu deren Unterschrift man die Leute durch die Vorspiegelung, als ob durch jene Paragraphen die religiöse Erziehung in den Schulen beseitigt werde, zu bewegen
suche. Abg. Spitzner meint, die Publication der Grundrechte könne
nicht von der Zustimmung der einzelnen Kammern abhängig gemacht werden. Die Nationalversammlung in ihrer Mehrheit spreche den Willen des deutschen Volks aus, diesem dürfe nicht widersprochen werden. (Widerspruch auf der Linken.) Uebrigens hätte er ge⸗ wünscht, daß der Kellermannsche Vorschlag Unterstützung gefunden hätte, er würde eine Vermittelung zwischen den Parteien herbeige⸗
führt haben; so müsse er nun gegen die Deputation stimmen, da
deren zweiter Satz das deutsche Einheitsprinzip opfere.
Abg. von Trützschler beantragt als Zusatz zum Deputa⸗
tions⸗Gutachten, daß die Regierung die Entwe fung der zur Aus⸗ führung der Grundrechte nöthigen Gesetze, ingleichen die Erörte⸗ rungen bezüglich der Aufhebung der mit den Grundrechten in Widerspruch stehenden, in der jetzigen Gesetzgebung befindlichen Be⸗ stimmungen so beschleunige, daß eine Berathung dieser Gegen⸗ stände noch im Laufe des gegenwärtigen Landtags vorgenommen werden könne. Wird unterstützt. Abg. Schieck: Da §. 2 der. sächsischen Verfassunge⸗-Urkunde das Vereinbarungs⸗Prinzip festhalte, so sei auch auf die Regierungs⸗Bemerkungen einzugehen. Staats⸗ Minister von der Pfordten: Die Regierung sei damit einverstan⸗ der, daß die Grundrechte in Sachsen anerkannt würden und so bald als möglich zur Geltung kämen. Es handle sich nur um den Zeit⸗ punkt, wo die Pablication erfolgen solle. sicht der Regierung erst geschehen, wenn alle Bestimmungen der Grundrechte, welche die Reziprozität erfordern, auch von den ande⸗ ren deutschen Staaten zur Geltung gebracht worden seien. Die Re⸗ gierung habe ferner nicht blos die Pflicht, dem Volke die Freiheit zu wahren und festzustellen, sondern sie habe auch zugleich die Ordnung zu erhalten, und Nachtheile, die mit Einführung der Grundrechte ein⸗ treten könnten, abzuwenden. Es lägen gewisse Gefahren vor, die mit der Publication derselben ohne Bemerkungen und Erläuterungen er⸗ wachen könnten. Diese Schwierigkeiten habe man in Frankfurt selbst gefühlt und sie im Einführungsgesetze berücksichtigt, diese Berücksichti⸗ gung sei aber nicht ganz klar gefaßt, auch seien die Verhältnisse der einzelnen Staaten nicht genau beachtet. Und dies habe besonders auch Bezug auf Sachsen. Sodann müsse die Hauptbedeutung der Grundrechte darin gefunden werden, daß sie durch ganz Deutschland als ein gemeinsames Werk in Geltung sind. Sollten sie z. B. in Preußen und anderen größeren Staaten nicht publizirt werden, so würden eine Menge Nachthe le für Sachsens Handel und Gewerbe erwachsen. In Bezug hierauf habe die Regierung nun eben in der Vorlage ihre Bemerkungen gebracht, man wolle dadurch mögliche Ir⸗ rungen und Rechts Unsicherheiten verhüten. Man habe §. 17 in An⸗ regung gebracht. Wie solle es z. B. hier in der Zwischenzeit bis zum Erlasse des Cinführungs⸗Gesetzes gehalten werden? Darüber, ob das bisherige jus circa sacra fortdauere oder nicht, würden in der Ueber⸗ gangs⸗Periode Irrungen unvermeidlich sein. Gleiche Schwierigkeiten böten sich noch in vielen anderen Fällen. Daher verdiene die Regie⸗ rungs⸗Vorlage wohl eine Prüfung.
Vice⸗Präsident Schaffrath: „Unsere sonst klare und erleuchtete Regierung scheint auf einmal so von Nebeln und Zweifeln umzogen zu sein.“ Nicht blos der Regierung, sondern auch den Volksvertretern komme es zu, die Ordnung zu erhalten. Kein einziger von ihnen wolle dieselbe durch die Einführung der Grundrechte verletzen. Die Bemerkungen der Regierung seien entweder ganz überflüsstg, oder sie enthielten, und darauf mache er das sächsische Volk aufmerksam, Be⸗ schränkungen der Grundrechte. Er habe den Minister nicht ein ein⸗ ziges eigenthümliches Verhältniß anführen hören, das nicht auch an⸗ dere Staaten theilten. Warum müßten die Grundrechte gerade in ganz Deutschland zur Geltung kommen? Davon hänge ihre Wirk⸗ samkeit nicht ab.
Er nehme die National- Versammlung gewiß zu allerletzt in Schutz, aber Unordnung, Anarchie habe sie gewiß durch die Grundrechte nicht einführen wollen. Staats⸗Minister Georgi: Die Regierung verzö⸗ gert die Publication nicht wegen Meinungs⸗Verschiedenheit,⸗ [1 wegen der materiellen Interessen des Landes. A“ hierauf noch lebhaft zwischen den Abgg. Tzschirner, G . Kell, Linke, welche gegen die Regierungs Vorlage spre⸗ g Ref beiden genannten Ministern fortgeführt. Nachdem noc, 1 Helbig im Schlußworte auf „verschleierte Hofb'ndenna deutet und Staats⸗Minister v. d. Pfordten widersprochen, wer 8 die Deputations⸗Anträge gegen eine Stimme (Spiyner) (.ae mit Ausnahme der im zweiten Deputations⸗Antrage 1 tenen
. W. 1 aier dazu gemachten Bemer⸗ Worte: „aber ohne die von der Regirrung dazu 9. E16““ kungen“, die bei besonderer Abstimmung gegen neun ge⸗ nehmigt werden.
Sachsen⸗Meiningen. Meiningen, (D. Z.)
&8 ef 1 es fand am 11ten d. . statt, und Die S-nten ves hieligen dadcpaharpt als Beauftragten Sr. Ho⸗ zwar durch den Minister von Herzog in einem bereits früher heit des Herogs. v Fe dnshe 1 werilern e * der Sitzung vom 13ten d. M. der Abgeord⸗ 1. Riegierungsrath Luther zu Meiningen einstimmig zum Präsidenten der Kammer gewählt. Der Landtag zählt diesmal kei⸗ nen einzigen Adeligen und überhaupt nur drei Mitglieder, welche den früheren Ständeverhandlungen beigewohnt haben. Zu den wichtige⸗ ren Gesetzentwürfen, welche als Propositionen an den Landtag ergan⸗
Dies könne nach der An⸗
Die Bedenken seien unwahr, voreilig, ganz falsch.
8 8 8—
gen sind, gehören unter Anderem ein neues Staatsgrundgesetz, ein Rekrutirungsgesetz und ein Staatsdienstgesetz.
Oldenburg. Oldenburg, 14. Febr. (Wes. Ztg.) Nach⸗
dem in gestriger Nachmittags⸗Sitzung der Landtag seine bisher im Einzelnen gefaßten Beschlüsse nun auch im Ganzen noch einmal ge⸗ nehmigt hatte und von den Regierungs⸗Kommissaren eben so die Zustimmung der Staatsregierung ertheilt worden war, fand heute die Schlußsitzung statt. Zu dem Ende erschien der Staatsminister Schloiffer mit einem Kabinets⸗Secretair in Begleitung der Regie⸗ rungs⸗Kommissare, überreichte dem Landtags⸗Präsidenten die mit dem schriftlichen eidlichen Revers des Großherzogs versehene Ausferti⸗ gung des Staats ⸗Grundgesetzes und begleitete dieselbe mit einer Anrede an die Versammlung, in welcher Hoffnungen für die glückliche Zukunft des Großherzogthums und des deutschen Va⸗ terlandes ausgesprochen wurden, so wie die Zuversicht, daß der Wohlstand des Landes befestigt genug sein werde, um die durch die Neugestaltung erferderlich werdenden Opfer darbringen zu können, weshalb um so zu bedauern sei, daß der Landtag der Staats⸗Re⸗ gierung nur so geringe Geldmittel zur Verfügung gestellt habe, daß ie Zusammenberufung eines außerordentlichen Landtages lediglich zu diesem Zwecke erforderlich werden könne. Der Landtags⸗Präsident verlas hierauf den großherzoglichen Revers, sprach auch seinerseits die Hoffnung aus, daß die neue Verfassung dae Wohl des Greß⸗ herzogs wie des Landes befördern werde, und nachdem noch das heutige Protofoll verlesen worden war, trennte sich die Versammlung chweigend. 1
Frankfurt. Frankfurt a. M., 15. Febr. (O. P. A. Z.) Der Verfassungsausschuß zur Entwerfung der neuen Verfassung für den Freistnat ist in seinen Arbeiten so weit gedieben, daß er in seiner letzten Sitzung (am 10. Februar) die Redactionskommission ernannt hat. Sie besteht aus Dr. Reinganum, Senator Hessenberg, und Dr. jur. Friedleben. Man kann der Veröffentlichung des Entwurfs also sehr bald entgegensehen. 3
Hamburg. Hamburg, 19. Febr. (H. C.) Der Reichs⸗ Kommissär, Konsul Brons aus Emden, ist nach Regulirung der Ma⸗ rine⸗Angelegenheiten mit dem hiesigen Marine⸗Comité in diesen Ta⸗ gen wieder nach Crankfurt abgereist.
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E“ Nusland. (Destt
Oesterreich. Pesth, 12. Febr. eben wird die solgende Proclamation des Feldmarschalls veröf⸗ fentlicht:
„Mit meinen Proclamationen vom 13. November und 13. Dezember verflossenen, so wie vom 7. Januar l. J., habe ich alle Bewohner Ungarns mit meiner zu lösenden Aufgabe: nämlich der Herstellung des Friedens, der Ordnung und der Gesetzlichkeit, bekannt gemacht. Mit Zufriedenheit habe ich auch die Wirkung ersehen, die in Folge dieser Proclamationen sich allenthalben kundgab. Nur einzelne Ortschaften, durch schändliche Wühler bethört, versuchen noch die so nöthige Ruhe und Ordnung durch Verbrei⸗ ung Kossuthscher Aufrufe, Befehle und Beschlüsse zu stören. Bewohner Ungarns! Ihr habt gesehen, wie sehr von mir, — in der Voraus⸗
setzung, daß die Mehrzahl mehr Irregeleitete und Verführte, als wirk⸗
iche Rebellen sein dürften, — Milde geübt wurde, doch wer es jetzt noch versucht, mit der Debrecziner Umsturzpartei gemeinschaftliche Sache zu ma⸗ chen, von ihr Befehle anzunehmen, solche zu verbreiten, oder eine wie im⸗ ner geartete Verbindung zu unterhalten, die Gemeinden aufzureizen, kann keine Nachsicht mehr erwarten, diesen muß die Strafe des Hochverräthers treffen. Ich entsende in verschiedene Richtungen Truppen, deren Komman⸗ danten mit dem Jus Gladi versehen werden; bei dem ein Kossuthscher Auf⸗ ruf, oder was immer für eine von dessen Partei herrührende Schrift, Brief, Zeitung u. s. w. gefunden wird, verfällt unnachsichtlich eben so, wie Jener der standrechtlichen Behandlung, welcher Waffen verheimlicht oder das Volk zum Ungehorsam aufreizt. Jeder Postmeister oder Postbeamte, welcher solche von der Debrecziner Gegend kommenden Schriften, Briefe, Aufrufe annimmt, oder wohl gar weiter befördert, verfällt dem Strange. Schließlich will ich die Juden von Pesth und Ofen, besonders aber von Altofen, warnen, sich jedes wie immer Namen habenden Einvernehmens mit dem Hochverräther Kossuth, dem sogenannten honvedolmi bizoltmany und dem Rebellen⸗Reichstage zu enthalten, denn ich habe die Gewißheit erlangt, daß gerade die Israeliten sich zu Spionen und Lieferanten der Rebellen gebrauchen lassen, so wie sie es sich auch zur Aufgabe machen, falsche und schlechte Nachrichten über angebliche Siege der Rebellen zu verbreiten, um dadurch Furcht und Miß⸗ trauen zu erregen; daher wird für jeden Israeliten, welcher oben angedeu⸗ teter Vergehen wegen kriegs⸗ oder standrechtlich gerichtet wird, jene Juden⸗ gemeinde, zu der er gehört, 20,000 Fl. C. M. als Strafe bezahlen. Hauptquartier Ofen, am 11. Februar 1849. . . Alfred Fürst zu Windischgrätz, Kaiserlicher Feldmarschall.“
Frankreich. National⸗Versammlung. Sitzung vom 14. Februar. Das Gerücht, daß Preudhon's Angriffe gegen den Präsidenten verhandelt würden, zieht viele Rengierige herbei; von 9 Uhr an stellt sich das Publikum in den Höfen auf. Um Mittag öffnen sich die Thüren und die Gallerieen sind im Augenblick überfüllt. Es sind fast lauter Blousenmänner. Gegen die Gewohnheit finden sich die Repräsentanten frühzeitig ein. Vice⸗Präsident Corbon nimmt um 1½¼ Uhr den Präsidentensitz ein. Das Protokoll wird vorgelesen. Die Huissiers stellen die Tische auf, um die monatliche Wahl des Präsidenten vorzuncthmen. Nach Abnehme aller Stimmzettel ziehen sich die Skrutatoren in das vierte Büreau zurück. Fould, J. de Montrey, Kerdrel, Leon de Malleville und Andere überreichen Peti⸗ tionen für sofortige Auflösung. Babaud⸗Laribeère, zum Berichterstat⸗ ter über den Portalisschen Antrag auf Abhaltung einer großen Feier zum Gedächtniß der Februar⸗Revolution ernannt, zeigt sich auf der Tribüne und will den Bericht überreichen. Stimmen: Lesen Sie! Lesen Sie! Babaud⸗Laribisre liest den Bericht vor, der den Antrag unterstützt und eine große Feier, eine religiöse und eine mi⸗ litairische, mit Erlassung einer Amnestie vorschlägt. Außerdem sollen 500,000 Franken an die Armen vertheilt werden. (Beifall links.) Leon Faucher, Minister des Innern: „Ich werde morgen die Ehre haben, der Versammlung ein Programm jener Frier vorzulegen. Ich bitte also um Vertagung.“ (ZJa, ja! Nein, nein!) Corbon läßt über die Vertagung abstimmen. Sie wird ausgesprochen. Flocon protestirt gegen die Abstimmung, weil die ministeriellen Erklärungen die Debatte eines dringlichen Be⸗ richts nicht aufhalten dürften. Gent unterstützt diese Ansicht. Die Versammlung bestätigt indeß die Vertagung. Der nächste Gegen⸗ stand an der Tagesordnung ist der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verfolgung Proudhon's wegen seiner Artikel im Peuple gegen den Präsidenten Louis Bonaparte. Proudhon: „Bürger⸗Vertre⸗ ter! Ich bekämpfe die Konklusionen der Kommission, welche darauf hinauslaufen, die gerichtliche Verfolgung gegen mich zu gewähren. Sie sind verfassungswidrig und den bestehenden Preßgesetzen entge⸗ gen. Der Bericht theilt die Ansicht des Staatsraths, daß ich 1) den Präsidenten, 2) die Verfassung angegriffen und 3) zum Haß gegen die Regierung aufgehetzt hätte. Ich bekämpfe dies. Ich stimmte gegen die Verfasung⸗ Jetzt, nachdem sie angenommen, befolge ich sie. Ich habe nicht den Präsidenten, sondern nur die Prätentionen des Präsidenten kritifirt. Die Frage bespre⸗ chen, ob der Prästdent etwa unverletzlich, die Unverletzlichkeit selbst
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kritisiren, heißt nicht die Regierung angreifen. Dies ist gar keine Frage unter Republikanern, und selbst unter denen sollte es keine Frage sein, die ganz andere als republikanische Gesinnungen haben. Solche Kritik durfte die Staatsanwaltschaft nicht zur Verfolgung er⸗ muthigen. Aber auch die Regierung zu kritisiren, hat jeder Bürger das Recht. So hätte ich am 3. Februar im Peuple schreiben können: das Ministerium ist gestürzt worden durch das Amendement Perrées. (Oh, Oh!) Ja wohl, das Votum vom 3. Februar war ein Mißtrauens⸗Votum! Mein Kollege Dupont de Bussac sagte das⸗ selbe, und in dem Augenblick, wo Minister und Versammlung nicht einig sind, ist die Regierung gestürzt. (Unruhe.) Ich griff den Prä⸗ sidenten nur als Bürger Bonaparte an. Nur der Bürger Bonaparte, nicht der Präsident durfte klagen. Der Chef der Cxekutivgewalt ist nichts als Beamter, Napoleon ist nur der erste Beamte der Rrpu⸗ blik. Warum verfolgt man die reactionairen Blätter nicht? Bu⸗ geaud's Reden sind viel hochverrätherischer. U brigens verdienten die Antecedenzien, die Monomanir nach dem demokratischen Kaiser⸗ thum, eine Kritik Bonaparte's, von dem ich nicht fasse, wie er sich sosche Männer (mit einem Blick auf die Ministerbänke) zu Ministern oder richtiger zu Dienern hat wählen könven.“ Barrot: „Seine Minister stimmten für die Verfassung.“ Proudhon: „Herr Bar⸗ rot hat für zwei Kammern gestimmt, das heißt für die alte monar⸗ chische Einrichtung.“ Corbon: „Man kann Republikaner sein, ohne Anhänger des Einkammersystems zu sein.“ (Veom Berge: Nein, Nein! Rechts Widerspruch.) Proudhon endigt srine Opposition unter wiederholten Unterbrechungen und die Kammer schreitet zur Abstimmunn. Sie erhebt sich mit drei Viertel der Stimmen für die Versolgung Proudhon's. Corbon: „Marrast ist wieder zum Präsidenten gewählt mit 408 gegen 213 Stimmen.“ Die Minorität war für Dufaure. Die Versammlung geht nun zu ihrer eigentlichen Tagesordnung, der letzten Debatte über den Rateau'schen Antrag, über. Marrast ersetzt Corbon auf dem Präsi⸗ dentenstuhle und verliest das Amendement Peau's zum Rateau⸗Lan⸗ juinaisschen Vorschlage. Dieses Amendement lautet: „Nach Voti⸗ rung des Wahlgesetzes und vor der Promulgation desselben wird zur unmittelbaren Berathung des Budgets für 1849 geschritten.“ Peau⸗ entwickelt seinen Antrag, wobei ihm die Rechte häufig unterbricht. Der Antrag wird mit 459 gegen 347 Stimmen verworfen. Nun kommt es zum lotzten Versuch, der von der Partei des National, Marrast, Cavaignac und Senard, ausgeht und in folgendem von Senard eingereichten Vorschlage besteht: „Die National⸗Versamn⸗ lung votirt das Budget und läßt sich zu dessen Beschleunigung über jeden Abschnitt einen Spezialbericht abstatten. Senard entwickelt diesen Antrag. Guichard bekämpft ihn. Ein solches Galopp⸗Budget bieße die Schicksale Frankreichs ge ährden. (Schluß! Schluß!) Barthélemy St. Hilaire will noch sprechen, aber der Ruf nach Abstimmung erstickt seine Stimme. Es wird zur Abstimmung geschritten und Senard's Amendement mit 424 gegen 387 Stimmen verworfen. Ein Mitglied, Besnard, will noch Anträge stellen, kann aber ncht dur hrringen. Die Versammlung ist ungedulrdig. Mürrast läßt üer den Rateau⸗Canjuinaisschen Gesammtgesetz⸗Entwurf in Bet eff der Auflösung abstimmen, und derselbe wird angenommen. Diese Frage bleibt daher in der Art und Weise entschieden, wie sie bei der zwei⸗ ten Berathung festgestellt worden, und ist somit erledigt. Dir Sitzung wird um 6 ¼k Uhr geschlossen.
Paris, 14. Febr. Die beutigen Morgenblätter besprechen die
bevorstehenden Konferenzen in Brüssel über die italienische Frage in sehr verschiedener Weise. Das Journal des Doöbats und der Constitutionnel sind sehr zurückhaltend. Das Sisdele geht ectwas näher in den Gegenstand ein. „Auf welcher Basis“, sagt es, „werden die Verhandlungen eröffnet werden? Offenbar auf Grund⸗ lage der Verträge von 1815. Diese sind nach dem neueren euro⸗ päischen Rechte zu modifiziren. Wenn nun aber auch die Unterhand⸗ lung von den Verträgen von 1815 ausgeht, so folgt daraus noch nicht, daß Oesterreich niemals, wie ein Journal sagt, den Gedanken einer Verzichtleistung auf die Lombardei hätte durchblicken lassen, denn sonst wäre es von Seiten Oesterreichs widersinnig gewesen, einmal, die Vermittelung nachzusuchen, dann, sie anzunehmen. Es wird natürlich so wenig Zugeständnisse als möglich machen, aber es kömmt doch nach Brüssel, um deren zu machen, sonst würde cs nicht dahin kommen. Ohne Prophet zu sein, weiß man übrigens un- gefähr, was Oesterreich vorschlagen wird. Es wird die Rekonstitni⸗ rung des lombardisch⸗venetianischen Königreichs mit vollkommen selbst⸗ ständiger Verwaltung, aber ohne eine eigene Armec, vorschlagen. Dringt es hiermit nicht durch, so wird es sich zu Aufgebung der Lombardei erbieten und sich auf die Mincio⸗Gränze beschränken. Ueber dieses Thema wird sich eine ernste Diskussion entspinnen, und wenn man verlangte, Venedig eben so unter einem unabhängigen öster⸗ reichischen Prinzen zu konstituiren, so würde man das vorgerückteste Ziel erreicht haben, welches die Diplomatie sich setzen kann. Was darüber hinaus läge, würde durch das Waffenglück zu erringen bin. Der Moniteur enthält heute die Faschingsordnung. Der sonst übliche Zug mit dem ausgeschmückten Mastochsen fällt diesmal fort. Ferner heißt es in den erlassenen Vorschriften: „Kein Individuum darf eine Verkleidung tragen, welche die öffentliche Ruhe stören oder den Anstand und die öffentliche Sitte verletzen könnte. Eben so we⸗ nig dürfen Anzüge und Abzeichen von Geistlichen und Beamten bei den Maskeraden benutzt werden. Niemand darf auf der Straße oder den öffentlichen Plätzen stehen bleiben und Reden halten. Jede un⸗ anständige Geberde und Anrede ist verboten.“
Großbritauien und Irland. London, 14. Febr. Gestern hielt die Königin im Buckingham⸗Palast eine Geheimeraths⸗ versammlung, in welcher Herr Thomas Wyse als Mitglied des Ge⸗ heimen Raths vereidigt und die Liste der Sheriffs für dieses Jahr zusammengestellt wurde.
Im Unterhause wurde gestern ein Antrag des Herrn Anstey auf Ernennung einer Kommission zur Untersuchung des Zustandes der irländischen Fischerei und Binnenschiffahrt, mit Hinsicht auf Be⸗ seitigung ihrer Hindernisse, angenommen und dem Seeretar für Irland, Sir W. Somerville die Erlaubniß ertheilt, eine Bill zur Verbesserung der Gesetze über die Regulirung der Qualification und der Eivregistrirung der irländischen Parlaments⸗ Wähler einbringen zu dürfen. Heute machte Herr Labouchere, der Prä⸗ sident der Handelskammer, seine Anträge in Bezug auf Aenderung
der Schifffahrtsgesetze. Die drei großen Monopole hinsichtlich des Kolonialhandels, der langen Reise und des direkten Handels mit Europa sollen, seinem Vorschlag zufolge, aufgehoben und in Betreff des Küstenhandels die Bestimmung getroffen werden, daß zwar der⸗ selbe, von Ort zu Ort geführt, in seinen gesetzlichen Anordnungen unverändert bleiben, daß es jedoch sowohl englischen wie fremden, nach einem ausländischen Hafen bestimmten Schiffen gestattet sein solle, in verschiedenen britischen Häfen unterweges anzulegen und daselbst La⸗ dungen einzunehmen, ehe sie die lange Reise anträten. Er wies darauf hin, daß 1845 Rußland allen Schiffen, die in russischen Hä⸗ fen aus Ländern ankämen, welche die russischen Schiffe in ihren Häfen nicht unter gleichen Bedingungen zuließen, eine Abgabe auf⸗
von 1843 ein Gleiches thun würde, daß es daher nothwendig sei, um dem entgegenzuwirken, die gegenwärtigen britischen Schifffahrtsgesetze aufzuheben, wobei man indeß dem Geheimen Rath die Befugniß lassen könne, dieselben in solchen Fällen beizubehalten, wo die britischen Interessen dies zu erheischen scheinen. Auch die Abschaffung des Monopols des Schiffbaues in England schlug der Minister vor, und zwar durch Aenderung des Registrirungsgesetzes.
Niederlande. Aus dem Haag, 13. Febr. (J. de la Haye.) Die Thronrede, womit der König (wie bereits erwähnt) die Sesston der Generalstaaten eröffnete, lautet: 8
„Meine Herren Mitglieder der ersten und zweiten Kammer der Gene ralstaaten! ZEEEI
„Der ausdrücklichen Vorschrift des Grundgesetzes gemäß, ist die Mission der beiden Kammern der Generalstaaten, die bis heute bestanden, in diesem Augenblicke vollendet. Die Kammern haben, nach der Annahme des ver änderten Grundgesetzes, mich auf das gewissenhasteste unterstützt, und sie ver⸗ dienen Dank für den Beistand, welchen sie mir bis zum Beginn des neuen Zeitabschnitts, in den wir heute eintreten, geleistet haben.
„Es gereicht mir zum Vergnügen, Sie, meine Herren, um mich ver⸗ sammelt zu sehen. Ich hege das Vertrauen zu Ihnen, daß Sie, als Re⸗ präsentanten eines Volkes, welches bei den letzten Wahlen gezeigt hat, daß es einen hohen Werth auf seine politischen Rechte setzt, und daß es zu⸗ gleich dieselben mit Ruhe und wahrer Liebe zur Ordnung ausüben will, in demselben Geiste handeln werden. Mit Eifer und ohne Vorurtheil wer⸗ den Sie gemeinschaftlich mit mir für das Heil des Vaterlandes wirken.
„Ich freue mich, Ihnen anzeigen zu können, daß das gute Einver⸗ nehmen mit den anderen Staaten, trotz der Umwälzungen und Kriege, die einen großen Theil Europa's betroffen haben, sortbesteht. Die Beziehungen des Herzogthums Limburg zum deutschen Bunde haben zu einigen Schwie⸗ rigkeiten Anlaß gegeben, die ich jedoch, indem ich mich auf die Verträge stutze, heben zu können hoffe. Uebrigens sind Ruhe und Ordnung im Her- zogthume erhalten worden. Die Armee hat auf eine lobenswürdige Weise zu diesem Resultate beigetragen, und ich kann nicht umhin, die Dienste, welche sie hier so wie anderwärts geleistet, anzuerkennen. Als im vorigen Jahre wichtige Ereignisse ihre Vermehrung nothwendig machten, lieferte diese Vermehrung, so wie die später allmälig ausgeführte Verminderung, den Beweis, daß Niederland schnell und ohne Schwierigkeit seine Streit⸗ kräfte vermehren und vermindern kann. b
„Durch die getroffenen Maßregeln ist es möglich geworden, einen be⸗ trächtlichen Theil der Summe, um die das Kriegs⸗Budget für 1848 ver⸗ mehrt worden war, unberührt zu lassen. Schon in diesem Jahre wird di Verminderung dieses Budgets nicht unbeträchtlich sein. Ein beschränktes Vertheidigungs⸗Svstem wird diese Ersparnisse befördern und befestigen.
„Die Seemacht giebt fortwährend durch die von ihr geleisteten Dienste Anlaß zur Zufriedenheit. Eine ansehnliche Verstärkung von Kriegsschiffe ist nach den ost⸗ und westindischen Besitzungen gesandt, und zur besserer Beschützungen des Handels ist die Ostküste von Afrika, wohin die Han dels⸗Unternehmungen sich vermehren, durch ein Kriegsschiff besucht worden, so wie auch ein Kriegsschiff den Befehl erhalten hat, sich nach der Nord⸗ westküste von Amerika zu begeben.
„In unseren ostindischen Besitzungen herrscht eine erwünschte Ruhe. Es sind Maßregeln getroffen worden, um die Niederlage, welche unser Truppen trotz ihrer Tapferkeit auf Bali erlitten haben, wieder gut zu machen. Auch in unseren westindischen Besitzungen herrscht Ruhe; si wurde zwar im vergangenen Jahre an einigen Orten gestört, aber bal wieder hergestellt.
„Blicken wir auf das Innere des Reiches, so bietet sich uns mehr als ein Geund zur Zufriedenheit dar. Unsere geliebten Mitbürger zeichnen sich beständig durch Liebe zur Ordnung und durch Achtung vor dem Gesetz aus. Die Bewegungen in Europa haben allerdings auch hier einen nach⸗ theiligen Einsluß auf den Handel und die Industrie ausgeübt; aber kaum schien die Ruhe wieder hergestellt, als auch Handel und Industrie sich wie⸗ der belebten, und der gegenwärtige Augenblick verspricht eine bessere Zukunf Mit Ausnahme der neuesten Unglücksfälle, die einige Theile unseres Vater⸗ landes betroffen haben, sind wir von Deichbrüchen und Ueberschwemmungen verschont geblieben.
„Nach der Revision des Grundgesetzes richtete ich meine Aufmerksam⸗ keit auf die Ausgaben des Königreichs, auf die Weise, wie dieselben ohne heftige Erschütterungen und ohne den regelmäßigen Gang der Verwaltung zu stören, vermindert werden könnten, so wie auf die zur vollständigen Aus⸗ führung des Grundgesetzes erforderlichen Gesetze. Der von dem provisori⸗ schen Ministerium mir vorgelegte Bericht über die Verminderung der Staats⸗ Ausgaben hat bereits Anlaß gegeben zur Realisirung einiger der darin ent⸗ haltenen Ideen; landere sind der Abänderung und Entwickelung fähig, und noch andere bedürfen einer gesetzlichen Regelung.
„Ich erwarte von den Volksvertretern, daß, wenn ihre Mitwirkung ge⸗ fordert wird, sie dieselbe nicht versagen werden, in der Ueberzeugung, daß, namentlich in der gegenwärtigen Zeit, eine kräftige Regierung eines der er⸗ sten Bedürfnisse ist.
„Die zur Ausführung des Grundgesetzes erforderlichen Gesetze sind in
dem liberalen Sinne dieser Verfassung entworfen. Sie sollen Ihnen später vorgelegt werden. „Die Störung, welche die Ereignisse der letzten Zeit in dem gegensei⸗ tigen Verkehr der Völker zu Wege gebracht haben, hat auch nachtheilig auf die Einnahme des öffentlichen Schatzes gewirkt. Dieser Einfluß wird sich, wenn auch in geringerem Grade, noch im Laufe dieses Jahres fühlbar ma⸗ chen. Maßregeln zur Deckung des vorhandenen Defizits, die darauf be⸗ rechnet sind, die gewerbtreibenden Klassen so viel wie möglich zu schonen, sollen Ihnen vorgelegt werden. Das Interesse und der Kredit des Landes verlangen, daß die Lasten des Augenblicks nicht aufs neue auf die Zukunft üͤbertragen werden, damit nicht in besseren Zeiten und bei günstigen Resul⸗ taten durch den Druck älterer Lasten Alles gelähmt und unfruchtbar ge⸗ macht wird. 8
„Lassen Sie uns, meine Herren, mit der Eintracht, welche Macht giebt, eifrig fortfahren, das Gute zu befördern, und der Allmächtige wird unsere Arbeit segnen.“
Dänemark. Kopenhagen, 12. Febr. (Börs. H.) In der heutigen Sitzung des Reichstages gab das Ministerium die an⸗ gekündigte Erklärung über die Stellung der Regierung zu der De⸗ batte üder das der Reichsversammlung vorgelegte Staatsgrundgesetz. Das Ministerium stellt der Versammlung die Berathung über das Grundgesetz ganz frei und betrachtet den vorgelegten Entwurf als eine Gundlage für die Verhandlungen, durch welche die Regierung sich nicht in dem Grade gebunden glaubt, als daß sie nicht auf die von der Versammlung angenommenen Veränderungen eingehen könne, und worüber sie sich vorbehalte, ihre Beschlüsse zu fassen, nachdem die Versammlung die ihrigen gefaßt.
Italien. Rom, 5. Febr. (Franz. Bl.) Die Eröffnung der konstituirenden Versammlung hat mit den im Programm angeord⸗ neten Feierlichkeiten stattgefunden. Der Minister des Innern hielt die Cröffnungsrede. Garibaldi trug darauf an, daß man vor Allem die Republik proklamire. Sein Antrag ist an beide Kammern gestellt und soll zur Berathung kommen.
Turin, 10. Febr. (Franz. Bl.) Lamarmora ist nicht mehr Kriegs⸗Minister. An seine Stelle ist der Ingenieur⸗General Chiodo ernannt. Die zweite Kammer wählte gestern den Marquis Lorenzo Hareto zu ihrem Präsidenten. 1 6 Die Gerüchte aus Modena von einer dortigen Revolution und Flucht des Herzogs haben sich nicht bestätigt. 86
Florenz, 9. Febr. (A. Z.) Die Alba berichtet: 888 Großherzog von Toscana ist entflohen (s. das Feluß⸗ Blatt des Preuß. Staats⸗Anz.). Am 8. be.. Um⸗ Vormittags vernahm die in Eil berufene Kammer die . Letzte⸗ stände der Flucht durch den Mund des Conseils⸗Präsidenten. Letz
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erlegt habe, und daß Preußen ohne Zweifel bei Ablauf des Vertrages
rer las eine vom Großherzog hinterlassene Erklärung vor, nach wel⸗