1849 / 50 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Theater.

1“ 8 8

RKönigsstädtisches

11131“

8 vpban 1 Abthei⸗ Groß hanzastisces Zauberspiel b lungen. (12 Tableaur), von W.

und arrangirt von Ed. Stiegmann.

mit Gesang in 3

Friedrich.

5, 21. Febr. Zum 58stenmale: Die Töchter Lucifer's. Musik .“

nerstag, 22. Febr. Zum 59 stenmale: Die Töchter

8 828 Zum 60 stenmale: Die Töchter Lucifer's.

Sonnabend, 24. Febr. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum erstenmale: II Flauto magico. Oper in 2 Akten, von Mozart. Mit dem italienischen Texte und den Original⸗Recitativen. Die

neuen Kostüme nach den Figurin⸗Bildern der ersten Aufführung der

Zauberflöte im Jahre 1791 bei der italienischen Oper zu Wien.

Die vorkommenden neuen

Decorationen sind vom Decorationsmaler

Herrn Schwedler. Die Maschinerieen vom Theatermeister Herrn

Brandt.

1“

——

KRerliner Rörse vom 20. Vebruauar.

Wechsel- Course.

Brief. 143 ½ 142 ¾ 151 150 ¼ 25 ½ 6

Geld. 142 ½ 142 ½

.250 LI. 250 Fl. 300 Mk. 300 Mk. 1 Lst.

300 PFr.

Kurz

2 Mt.“

Kurz

2 Mt.

3 Mt. 6

2 Mt. ½ 150 FI. 2 Mt. 9⁰⁴½

. 150 FI. 2 Mt. 100 Tbl. 2 Mt

8 8 Tage Leipzig in Courant im 100 Thlr. 2 mt.

BM. sHdd. W. . ... . . . .. . 100 I. 1 u“ q PPE1“; 3 wochen 104 ¾

P Kommunal- Papiere und Geld-Course.

2s. Brief. Geld. Gem.

101 ½

98 ¾

ö’“ Amstoerda—“ . 5

erereeeee

150 ¼ 24 81½ 90¾ 101¾ 99 99 IAIöI1“ 56 26,56 22

Wien in 20 AIr. Augsburg. Breslau

14 Thlz. Fusa..

z24. Brief. Gdeld. Gemn. Pomm. Pfdbr. 3 92 8

Kur- u. Nm. do. 3 ½ 83

es Schlesisehe do. [3 ¾⅔ 76 ½ - do. Et. B. gar. do. 3 ½ 98 ¼ Pr. Bk-Anth.-Sch Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th. Disconto.

Preuss. Freiw. Anl 5 101⅔ St. Schuld-Sch. 3 ½ 80 geeh. Prüm. Sch. K. u. Nm. Schuldv. 3 Berl. Stadt-Obl. 5 Westpr. ptanabe. 3 ¾ 84 ¼ Grossh. Posen do. 4 96 do. do. 3 ½ 81 ½ Ostpr. Pfaudbr. 90 ½

Ausländieche FVonds.

Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl. do. do. 200 Fl. Hamb. Feuer-Cas. do. Staats-Pr. Anl. Holl. 2 ½ Int.

Huss-Hamb. Cert 5 do. beiHopes. 4.S. 5 4 4 do. Stiogl. 2. 4.A. 4 88 872¼ do. do. 5. A. 4 do. v. Rtbsch.Lat. 5 108 ½ 108 do. Poln. Schatz0. 4 72 ½ 72 do. de. Cert. L. A. 5 85 842

Sardin. do. 36 Fr. M. Bad. do. 35 Fl.

Kurh. Pr. O. 40 th. V

10. d0.L. B. 200⸗Fl. Hol a. Pfdbz. a.c. 4

Eisenbahn-Actien.

Stamm-Actien. Kapital.

ages - Cours

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. 81 0 8 in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt.

Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Börsen-Zinz- Rein-Ertrag. 1848.

Rechnung.

Prioritäts-Actien. Kapital.

Zinsfuas.

Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch jührliche Verloosung a2 1 pCt. amortis.

6,000,000 8,000,000 4,824,000 1,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000

Berl. Anhalt Lit. A B. do. Hamburg. do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...

Magd.-Halberstadt.. do. Leipziger.

Halle-Thüringer.

Cöln-Minden L“

Beunn C5ö35

Düsseld. Elberfeld..

Steele-Vohwinkel...

Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn

Oberschl. Lit. ℛ....

do. Lit 5B.

Cosecel-Oderberg...

Breslau-Freiburg ...

Krakau- 8

Berg.-Märk

Stargard-Posen

Brieg-Neisse...

Magdeb.-Wittenb...

gngEggge

2289

70 ¾ bz

8—

ꝑuitlungs - Rogen.

Aachen-Mastricht .. 2,750,000

Ausl. Actien.

18,000,000 8,000,000

Schluss -Course von Cöln-Minden 78 ¼ p.

1“ 8

88 6. ½ B. 88 B. 84½ B. 95 B. 95 bz 102 ¾ 6.

86 B. 85 8⅞ bz. 93 ½ bz.

Berl.-Anhalt.... 1,411,800 do. Hamburg 6,000,000 do. 1,000,000 do. Potsd.-Magd. 2,367,200 do. do. 3,132,800 de. Stettiner 800,000

Magdeb.-Leipziger 1,788,000

Halle-Thüringer 4,000,000

Cöln-Minden 3,674,500

Rhein. v. Staat gar. 1,217,000

do. 1. Prioritàt. 2,487,250 do. Stamm-Prior.. 1,250,000 Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 Niederschl. Märkisch. 4,175,000 do. 3,500,000

III. Serie. 2,300,000

Zweigbahn 252,000

do. do. 248,000

Oberschlesische 370,300

Krakau-Oberschl. 360,000

Cosel -Oderberg 250,000

Steele-Vohwinkel. 325,000

do. do. II Serie.. . 375,000

Breslau-Freiburg. 400,000

..—

-900x,nöEnnöönEeenneS

rt.

Ausl. Stamm-Act.

Leipzig-Dresden. Ludw.-Bexbach 24 Fl. Kiel-Altona Sp. Amsterd. Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.

Börsen-

Zinsen. 1848.

Aemer

4,500,000 8,525,000 2,050,000 6,500,000 4,300,000

88 ½ B.

36 6.

W 1

von Preussischen Bank-Antheilen 89 ¾ bz

Das Geschäft war heute wieder sehr unbedeutend, daher

auch die Notirungen keine Veränderung erfuhren, sich aber fester als gestern stellten

Auswärtige Börsen.

Breslau, 19. Febr. Holl. und Kaiserl. Dukaten 96 ¾ Ba. Friedrichsd'or 113 ½ Gld. Louisd'or 112 ½ Br. Poln. Papiergeld 93 bez. Oesterr. Banknoten 91 ¼ 11¶ bez. Staats⸗Schuldscheine 80 ¼ bez. u. Gld. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 99. Br. Posen. Pfandbriefe 4 proz. 96 bez., do. 3 ½ proz. 81 ⁄2 712 bez. u. Br. Schles. Pfandbriefe 3 ½ proz. 90 ¼2 u. bez., do. Lit. B. 4 proz. 92 ⁄2 bez. u. Br., do. 3⁄ͥproz. 82 ¼ Br.

Polnische Pfandbriefe alte 4proz. 92 ¼ Br., do. neue 4 proz. 91 ½ Gld., do. Partialloose a 300 Fl. 102 Gld., do. a 500 Fl. 75 Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 13 ½ Br. Russisch⸗polnische Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 72 ¼ Gld.

Actien. Oberschles. Litt. A. u. Lit. B. 93 ½ G. Breslau⸗ Schweidnitz⸗Freiburg. 85 Br. Niederschles. Märk. 72 Br., do. Prior. 98 Br., do. Ser. III. 95 ½ Br. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 79 ¼ Br. Sächs.⸗Schles. (Dresd.⸗Görlitz) 70 Br. Neisse⸗Brieg 36 Br. Krakau⸗Oberschles. 38 Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn -n. bez. 8

Wechsel⸗Course.

Amsterdam 2 M. 142 ⁄2 Gld. Hamburg a Vista 151 ½½ Br. v“ London 1 L. Sterling 3 M. 6. 25 ¼⁄2

Berlin a Vista 100 6 Br.

v. 2 M. 99 8 Gld,

Leipzig, 19. Febr. L. Dr. Part, Oblig. 97 ¾ Glo. Leipz. B. A. 141 ¾ G. Leipz. Dr. E. A. 96 ¾ G. Sächs. Bayer. 78 ½ G. Sächs. Schles. 74 ¼ Br. Chemnitz⸗Riesa 22 ½ Br. Löbau⸗Zittau 15 G. Magd.⸗Leipzig 167 Br. Berl.-Anh. A. u. B. 78 ½ Br., 78 G. Altona⸗Kiel 88 Br. Deß. B. A. 103 ¾ Br. Preuß.

Frankfurt a. M., 18. Febr. (Effekten⸗Sozietät.) In Folge des Steigens der Renten von Paris stellten sich auch heute hier die Course mehrerer Fonds, namentlich der österr. Gattungen, höher als gestern, doch war darin der Umsatz unbedeutend. Alle Uebrigen bei stillem Geschäft preishaltend.

Oest. 5 proz. Met. 75 ½. 75 ½. Bank⸗Actien 118è56 G. Baden 50 Fl. L. 49 ½. 49 ¼, 35 Fl. L. 29. 28 ½. Darmstadt 50 Fl. L. 71 ¾ Br. Kurhessen 28 ½. 28. Sardin. 28 ⅛. 28 ¼. Span. Zproz. 22 ½. 22 ½. Poln. 300 Fl. L. 103 ½ Gld., do. 500 Fl. L. 75 ¼. 75 ½. Friedr. Wilhelms⸗Nordbahn 38 ½. 37 ½. Köln⸗Minden 79 ¼ Br.

„Paris, 17. Febr. 3proz. 49.40, 50. 20, 49. 30, 50. 10.

5proz. 81, 81.85, 80. 80, 81.55. Neue do. 80.80, 81.40,

„81. 40. Belg. p. C. 90 ¼, 91 p. 42, 90 ½. Aktive Zproz.

Piemont 885. St. Germain 390, 380, 390, 380. Versailles

11 155, 460, bo. J. U. 136. Straßburg 90. Nordbahn 435

436.25.

N. d. B. 5proz. 82.

Die Rente, welche anfangs matt war,

gene e.a Nachrichten und schloß ondon, 17. Febr. *

3 proz. 94 ⁄. Ard. 1.re 3 veg. Vesege g 25. Peru 49 ½. Cons. a. Z. zu 93 ; 1b zurück und schlossen 93 ½ . 8e später bis 93 ½, schäft und weniger fest. 1“

2 Uhr. CTons. bei g. Z. 3 ½ proz, 94 ½, v. Fremde Fonds matft. Amsterdam, 17. Febr. Holl. Fonds we 1 Coursen anzubringen. Für 1.“ war die Seheutt za ge Russ. und österr. waren zu höheren Preisen gefragt gcüb⸗ Amerik. im Allgemeinen fest. Mex. 24 ⅛. Peru 34 ½, 35. 8 Holl. Int. 50, , *%, ¼. Zproz. neue 59 ¾. Span. Ard. 12 4. Gr. Piecen 12 %, , Zproz. do. 31 ¼¾. Coupons 9, ½.

11

Br.

1

r, hob sich durch eingegan⸗ höher.

Cons. p. C. u. a. Z. 93ã5½. 4 proz. 80 ½. E. R. 109 ½.

remde Fonds ohne Ge⸗

geringem Handel 93 ½, p. C. und 93

heren günstig.

.

6,

Russen

alte 101 ½, ½. Stiegl. 82 v⅞. Oesterr. Met. 5proz. 72, ½. 2à⁄proz. 3

Berliner Getraidebericht vom 20. Februar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 55—58 Rthlr. Roggen loco 26 —27 ½ Rthlr. ““ p. Frühjahr 82 pfd. 26 u. 25 ¾ Rthlr. verk., 26 Br. Mai /Juni 26 ½ Rthlr. Br., 26 G. 111“ Gerste, große, loco 22—24 Rthlr. kleine 18 20 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 14 —16 Rthlr. p. Frühjahr 48 pfd. 14 ¼ Rthlr. Br. Rüböl loco 13 ½ Rthlr. Br. Febr. 13 ½ Rthlr. Br., 13 ½ G. Febr. März 13 ¼ a ½ Rthlr. beꝛ. März /April 13 6 Rthlr. Br., 13 ½2 G. April Mai 13 i Rthlr. Br., 13 bez. Mai / Juni do. Juni /Juli do. Juli/ Aug. 13 ½ Rthlr. Br. Aug. /Sept. 13 Rthlr. Br. Sept./Okt. 12 ¾ Rthlr. Br., § G. Leinöl leco 11 ½ Rthlr. Br., 11 bez. Lieferung pr. März (April 10 Rthlr. Br., ½ G. April. /Mai 10 ¾6 Rthlr. Br., ½ G. Spiritus loco ohne Faß 15 ½ Rthlr. bez. u. G., mit Faß 15 ⅞˖ Br., 16. G. Febr. 15 ½ Rthlr. Br. März 15 ½ Rthlr. bez, u. Br. p. Frühjahr 16 a 16 ¼¾ Rthlr. bez., 16 ¼ Br. Mai / Juni 17 Rthlr. bez. u. Br., 16 ¾ G. Juni/ Juli 47 ½ Rthlr. bez. u. Br.

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 19. Februar. Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 15 Sgr., auch 2 Rthlr. 7 Sgr. f.; Roggen 1 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sgr.

)

-

P 3 Pf.; große Gerste 27 Sgr. 6 Pf.; Hafer 20 Sgr., auch 19 Sgr. 9

Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr. 15 Sgr., auch 2 Rthlr. 10 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf.; große Gerste 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr.; kleine Gerste 1 Rthlr., auch 27 Sgr. 6 Pf.; Hafer 20 Sgr., auch 18 Sgr. 9 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. (schlechte Sorte.)

Sonnabend den 17. Februar.

Das Schock Stroh 6 Rthlr. 10 Sgr., auch 5 Rthlr. 10 Sgr.;

der Centner Heu 22 Sgr. 6 Pf., geringere Sorte auch 15 Sgr.

Danzig, 17. Febr. Auf unserem Platz sind seit Sonnabend 70 L. 130 33 pfd. Weizen vom Speicher zu 407 430 Fl., feinbun⸗ ter zu 450 Fl. geschlossen worden. Die Zufuhren auf der Land⸗ bahn haben sich vermindert; für Roggen zahlt man 124pfd. 27 ½ 28 Sgr., 130 pfd. 31 Sgr. Spiritus suchten die Käufer auf 12 Rthlr. pr. 9600 Tr. hinunterzudrücken, da jedoch die Zufuhren ein⸗ gestellt wurden, so bewilligt man wieder den jüngst gemeldeten Preis von 12 ½ Rthlr. Für Weizen sind nunmehr die ersten Frachten geschlossen worden: auf Liverpool 4 Sh. 9 P., auf Leith 4 Sh. 1 P., auf London 4 Sh. 5 P. und 4 Sh. 5 P. Dem Abschluß von Holzfrachten scheinen die ungewissen Zustände der dänischen Frage entgegenzutreten; nach den Stipulationen des Waffenstillstandes könnte 2a Scassu Gefahr zwar nicht die Rede sein, da die Aufkündigung uns * ommen sichern müßte; wer kann aber der punischen Treue ver⸗ rauen? Die erste Ladung Steinkohlen ist für den Fakturabetrag .“X“ E“

billig einstehen,

und 6 Pfd. St. Fracht gekauft worden. Die bis heute früh be⸗

Tages-Cours.

kannt gewordenen Nachrichten über den Zustand der Weichsel melden, daß das Eis in den Stopfungen seit gestern sich löst und langsam

und ohne Gefahr abgeht.

Stettin, 19. Febr. selungen seinen bisherigen Charakter bei. Getraide. In gen, aus, zu Preisen, t missionsweise etwas unternehmen zu können.

Weizen ist in der letzten Zeit nichts umgegan- und die heutige englische Post schließt die Möglichkeit vollends wie sie noch gefordert werden, 55—59 Rthlr., kom⸗ Man schreibt von Lon⸗

don, daß die Zufuhren, namentlich von Belgien, fortdauern und so

lich ermäßigte Notirungen machen müßte. Warten wir ab, was die schlesischen Zufuhren für einen Eindruck auf unseren

werden.

Lieferung 25 % Rthlr., schwimmend in schwerer Waare 26 ¾ 1 auf Lieferung pr. Frühjahr 82 pfd. 27 Rthlr., 86pfd. 27 ½ Rthlr. bezahlt und darunter nicht anzukommen, da es auch von Hol⸗ and heute angenehmer mit Roggen lautet. 8 Gerste, große pommersche 26 Rthlr. Br., 25 ½ Rthlr. bezahlt, Oderbruch 24 Rthlr. Br. Erbsen nominell 30 36 Rthlr. Rthlr. Br.

Hafer, pommerscher 16 ½ 17 1 Rapps und Rübsen fehlen. Schlagleinsaamen ist mit bez. und als geräumt zu betrachten. Rigaer Säeleinsaat zu

bez. Kleesaat, weißes, 8 Rt. bezahlt.

48 Rt. 7 Rt.

auer; in Schlesien und Sachsen scheinen die Besorgnisse für die dehes indeß c überwiegen. In loco 13 ¼ Rt. inkl. Faß⸗ 13 Rt. ohne Faß, pr. Februar ebenfalls 13 Rt. bezahlt; pr. Februar./ März 12 ⁄¾ Rt., pr. März /April 12 ½ a Rt., pr. Zuli/ August 12 a Rt., pr. Sept./ Okt. 12 ⁄, 12 Rt., pr. Oft./ Nov. 12 Rt. bez., pr. April/Mai ist 12 ½ Rt. G., pr. Sept. / Dkt. 12 Rt. gefordert. Leinöl 10½¼ Rt. loco bez., auf Lieferung inkl. Faß 10* Rt., pr. Mai⸗ Juni ohne Faß 10 Rt. Hdes⸗ 12 ½ Rt. schwimmend bezahlt. Spiritus. Die Zufuhren Zeit des Jahres fühlbar ab; hier Haltung, welche der Artikel einnimmt. war heute nichts am Markte; mit Faß wurde bis 23 ¾ 113““ jahr 22 ½ % Brf., 22 ½ 9 bezahlt, pro 2 7 u 3 8 pro Juni./ Juli 21 21 % bezahlt, 20 6 gefor ert, pro Juli 203 bezahlt, pro Juli/August 20 %% Brf., 202 % Glr. Schott. Roheisen Nr. 1 1 Rthlr., Zink 4 ½ Rthlr. da. Pottasche 10 Rthlr. bez. Pfeffer Rthlr., unverst. bez. Frachten: Nach Drogheda ab Elb pro Or. Weizen bez.

Breslau, 19. Febr. Weizen,

ber 55, 60, 64 Sgr. . 8 Roggen 31, 33 ½S, 35 ½ Sgr. Gerste 21, 23, 1 Fer. ““ Heffaan können wohl heute an 500 Ctr.

bezahlt wurde roth 7 bis 10 Rthlr., weiß 5 Spiritus 6 ½ Rthlr. Gld., Kleinigkeiten Rüböl fester, einiges ist a 14 ¼ Rthlr. Zink nichts gehandelt.

zu den Landmärkten nehmen um diese

bis 9 Rthlr. a 6 ¾ bez. bezahlt und Geld.

Beilage

Markt machen

Roggen wird festgehalten, in loco auf 26—27 Rthlr., 8 Rthlr.

Rüböl. Heute eher matter; von Holland sind die Berichte etwas

Palmöl 13 ¼ Rt., 13 ½ Rt. loco,

und Hock zu laden 5 Sh.

weißer 57, 62, 66 Sgr., gel⸗

umgesetzt worden sein,

8

v“

Das Wetter behält mit leichten Abwecha

daß die Ostsee, um erfolgreich zu konkurriren, wesent-⸗

hieraus erklärt sich zum Theil die feste Aus erster Hand zur Stelle aus zweiter Hand ohne Fässer und— 9% bezahlt und blieb dazu Geld, pro Früh-⸗

und

mus wäre.“ den Grundrechten sen Bürgers,

Beilage zum Preußisch

111

Deutschland. .X“ 8

Oesterreich. Reichstag: Schluß der allgemeinen Debatte über die Religions⸗ und Kirchenverhältnisse und Eröffnung der speziellen über die einzelnen Paragraphen; ministerielle Erklärung über das Verfahren in

Betreff der Deutschkatholiken. 8

Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen.

Württemberg. Stuttgart. Kammer⸗Verhandlungen.

1“

Ausland.

Großbritanien und Irland. London. Bericht des Lord⸗Lieute⸗ nants von Irland über die dortigen Zustände. Lord Palmerston's Po⸗ litik. Erklärung in Betreff der Verbrecher⸗Transportation. Parla⸗ mentswahl. Vermischtes.

Wissenschaft und Kunst. Zur Literatur der deutschen Kriegs⸗Marine. (Schluß.)

Markt⸗Berichte.

Uichtamtlicher Cheil.

Deutschland.

Oesterreich. Reichstag. Sitzung vom 14. Februar. Auf der Ministerbank: Stadion, Thinnfeld, Kraus, Bach. Die Sitzung wird um 10 ½ Uhr eröffnet, das Protokoll der letzten Sitzung ver⸗ lesen und angenommen. Der Präsident Smolka zeigt der en lung an, daß der Abg. Hornbostl als neu erwählt eingetroffen ist.

Zeiser interpellirt das Ministerium des Innern. „Da die geistlichen Naturalleistungen durch das Unterthansgesetz aufgehoben sind, aber in mehreren Gemeinden selbe von den Pfarrern eingefor⸗ dert werden, und das Kreisamt den Bescheid gegeben hat, jenes Ge⸗ setz beziehe sich nicht auf die Geistlichkeit; so frage ich, ob das Mi⸗ nisterium nicht gesonnen sei, das brezower Kreisamt zurechtzuweisen.“ „An der Tagesordnung die Fortsetzung der General⸗Debatte über die Religions⸗ und Kirchen⸗Verhältnisse. Borrosch: „Indem ich auf die Grundsätze eingehe, welche uns leiten müssen bei der Fest⸗ setzung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche, erkläre ich vor⸗ hinein, daß ich unter Hierarchie die anmaßliche Herrschsucht was immer für einer Priesterherrschaft über weltliche Dinge und die Ver⸗ folgung Andersgläubiger verstehe. Ueberall, wo der Staat den un⸗

heilvollen Bund mit der Kirche zu einer Staatskirche einging, lief er

Gefahr, ein Kirchenstaat zu werden. Toleranz⸗Edikte minderten wohl Manches, aber sie entsprachen nimmer den Anforderungen der Zeit. Daß die protestantischen Staatskirchen trotz des Fortschrittes, dessen sie sich rühmen, keine Ausnahme machten, zeigt uns die Geschichte von England, Schweden und Norwegen ꝛc. Gleiches Recht für Alle heißt der Grundsatz der wahren Volksfreiheit. Die echte Demokratie erkennt in der Gesammtheit der Staatsbürger das Volk, sie duldet nicht, daß auch nur Wenige unterdrückt werden. Ein weiteres Merkmal der echten Demokratie liegt in der von ihr durchgeführten numerischen intellektuellen Majorität; die letztere ist nur die Mi⸗ norität, aber ihr gebührt als der geistigen Macht des Vol⸗ kes die Leitung. Wie soll sie sich nun verhalten, daß sie nicht absolutistisch wird. Sie muß der Stimme Gottes, dem Gewissen gehorchen. Die Demokratie erkennt das Volk als mündig

an, vermeidet alle die Erziehung des Staatsbürgers verkümmernden

Privatmaßregeln. Der weltliche und geistliche Despotismus hält das gemeine Volk für ganz anders geschaffen. Aber trotz aller ange⸗ wandten Mittel könnte man dem Volke den Verdummungstrieb auf die Dauer nicht einimpfen. Die katholische Kirche Oesterreichs sah sich vom Polizeistaate getrennt, sie will mit dem Volke gehen, und das Volk wird mit ihr gehen, und ich bin überzeugt, daß sie die Weltkirche werden werde, weil sie demokratisch ist, und die gegenseitige Bruderliebe wird zu einer Weltwahrheit werden, und die Völker⸗Kongresse werden darin ihre Erledigung finden, und das Schwert des Bürgerkrieges, das während der 30 Friedensjahre nimmer ruhte, wird in die Scheide gesteckt werden, um nicht mehr gezogen zu werden. Ein Redner vor mir behauptete, die weltliche Macht habe die Auto da und In⸗ quisition eingeführt, um die Kirche zu beherrschen, und dadurch habe die geistliche Macht verloren. Die katholische Kirche muß von Allem freigesprochen werden. Der Redner hätte statt Kirche Hierarchie sa⸗ gen sollen. Ich bin überzeugt, daß mit der Bevvrmundung der Kirche und ihrer Autonomie auch die der Gemeinden gleichen Schritt halten muß, sowohl in staatlicher als kirchlicher Beziehung. Der Abgeordn. Brestl, als er über Vereine sprach, hat er einen Umstand noch ver⸗

gessen. Der Verein hindert Niemanden in der Ausübung seiner con⸗

stitutionellen Rechte. Ich schließe mit der Bitte: man möge Alles vermeiden, was ein Eingriff in die Entwickelung des Constitutionalis⸗ ö18 se in gar nicht nothwendig, er wäre wegzulas⸗ meiner Ansicht. Die Religion ist nicht Sache des sondern des Menschen. Sie beruht auf dem Glauben. Dadurch zeigt sich auch die Religion wirksam, sie liefert Beweggründe für das Handeln. Die Freiheit des Religionsbekenntnisses liegt also schon in der Natur der Sache. Die bürgerliche Gesetzgebung ist nicht berechtigt, über die Wahrheit der Religion zu entscheiden. Diese Ansicht hat mir einmal Verdruß gemacht. Man behauptet: Wie kann ein Souverain als Gesetzgeber eine Religion aändern? Wenn das wahr wäre, hätten die Imperatoren Recht gehabt, das Christen⸗ thum als eine Irrlehre zu verpönen und ihm keinen Eingang zu ver⸗ schaffen. Die Religion muß aus Ueberzeugung aus dem Innern entsprießen. Wohl hat der Staat das Recht, ob die Sätze und Glaubensmeinungen dem Staate gefährlich sind, in bürgerlicher Be⸗ ziehung zu entscheiden, und dann hat er die Gesellschaft zu dulden. An dem Dasein und Gedeihen der Kirche hat der Staat und die Gesellschaft das höchste Interesse, denn es weiß Jeder, was für Ein⸗ fluß die Kirche auf die bürgerliche Gesellschaft übt. Weit ent⸗ fernt olso, eine Indifferenz des Staates von der Kirche zu verfechten, will ich, daß der Staat die Kirche unterstütze, aber nicht vielleicht ein Bekenntniß, sondern alle, welche einen wohl⸗ thätigen Einfluß auf die Gesellschaft üben. Und hat eine Gemeinde nicht Mittel genug, soll ihr der Staat zu Hülfe kommen. Der Episkopat spricht aber volle Unabhängigkeit an für die Kirche, denn sie sei so vollständig organisirt, auch ohne Hülfe des Staates ihre Zwecke zu erreichen. Allein ist das Ideal, wie es dargestellt

nach

heit und Gerechtigkeit ist.

289

——q

en Staats-Anzeiger.

Mittwoch d. 21. Febr.

wird in den Petitionen, auch so in der Wirklichkeit? Giebt es da keine Mißbräuche? Nicht etwa der Mangelhaftigkeit der Institutio⸗ nen halber, sondern weil ihre Ausführungen Menschen anvertraut sind, welche ebenfalls fehlen können und fehlen. Selbst im kanoni⸗ schen Rechte sind auch Präventiv⸗Maßregeln vorgeschrieben, die Kirche hat auch die Mittel dazu. Aber ich frage, haben die Männer, die dazu berufen waren, auch ihre Sendung begriffen? Es hat eine Zeit gegeben, wo man sagte, es sei eine reformatio ecclesia in mente et capite nothwendig, hat man es gethan? Und soll da der Staat ruhig zusehen? Konnte Joseph II. ruhig ansehen die barocken Ab⸗ laßtheorieen? Den Unfug mit den Wallfahrten? Wenn man die Petitionen ruhig ansieht, so sieht man, daß sich das jus in sacra sonderbar verstümmeln läßt. Selbst das jus cavendi wol⸗ len sie darin dem Staate absprechen, da doch jeder Mensch dieses Recht hat, sich vor Schaden zu wahren. Ich will auch keiner bestimmten Form das Wort sprechen. Vielleicht ist es die beste, die kirchlichen Oberen selbst aufzufordern, die Mißbräuche abzuschaffen. Ich kann auch nicht ganz gegen das Placet sprechen. Man sagt: allgemeine Preßfreiheit, nur die Kirche soll sie nicht haben, hier ist aber zu bedenken, daß, wenn ein Schrift⸗ steller das Recht verletzt, wird er zur Verantwortung gezogen, ist das auch möglich beim heiligen Vater? Das Vernunftgesetz kennt mehrere Arten der Zwangsmaßregeln und sagt: zu einer härteren darfst du nicht greifen, so lange dir eine mildere zu Gebote steht. Man kann in die Rechtssphäre eines Anderen nicht rücksichtslos einschreiten, wenn er uns auch bedroht. (Der Redner verficht jetzt das Präven⸗ tivrecht des Staates, obwohl er nicht alle Prävention unbedingt billigt.) Man ist in den Petitionen besorgt um das Kirchen⸗Eigen⸗ thum. Wir werden es nicht antasten. Unser Constitutions⸗Ausschuß hat einen Paragraphen zu dessen Schutz gemacht. Ein Redner hat zwar gesagt, er wünsche, die Kirche wäre arm, das wäre bald zu machen. Aber wer kann wünschen, daß es der Kirche an Mitteln fehle, ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Der Staat hat der Kirche manche Last in administrativer Hinsicht abgenommen und verdient da⸗ her eher Dank. In England hat man das Beispiel, daß die Kirchen⸗ Einkünfte nicht ihren Zweck erfüllen, weil der Staat keine Aufsicht führt. Die Petitionen klagen, daß durch die Beschränkungen die Kirche sich nicht entwickeln könne. Ich kenne andere Zeiten des Druckes, und ich fürchte nichts für die Kirche, denn sie ist von Gott gesendet.“ Wildner: „Religion ist nicht blos Gedächtnißsache gewisser Sätze, nicht blos der Verstand, der über das höchste Wesen grübelt, sie ist die innerste Durchdrungenheit des menschlichen Gemüthes von der Idee des höchsten Wesens. Der Culminationspunkt der Religion ist die innigste Liebe zum Schöpfer, verbunden mit der innigsten Liebe zum Bruder. Die Religion ist wichtig für den Staat, dem Indivi⸗ duum sichert sie seine eigene Rechtssphäre, sie ordnet seine materiellen Verhältnisse und tröstet ihn über sein Unglück. Sie ist die treueste Wächterin der Rechtssphäre der Gesammtheit der Staatsbürger. Aber nicht blos von der negativen Seite ist sie der Hort des Staa⸗ tes, sondern auch in positiver ist sie seine Stütze, denn sie greift ein in die Industrie, den Handel, kurz ins ganze Leben. Der Staat hat schon frühzeitig die hohe Wichtigkeit der Religion zu seinen Zwecken anerkannt. Das erste System bestand darin, daß sich der Staat über die innere Wahrheit der Religion zurecht setzte, eine zur Staats⸗ kirche erhob und die anderen verfolgte. Dieses System war für den Staat das gefährlichste und verderblichste, und das Prinzip der Ge⸗ rechtigkeit muß darüber den Stab brechen. Der Staat kam bald auf ein anderes Prinzip. Er sagte, der Staat set atheistisch und küm⸗ mere sich um gar keine Religion. In Frankreich machte es den Anfang und brachte da gar arge Blüthen. Auch dieses System ist dem Prinzipe der Gerechtigkeit und Liebe zuw der, weil es den Staat gleichgültig sein läßt gegen das Höchste des Menschen. Nun kam der Staat zu einem der Extreme, er begann, alle Religionen positiv zu begünstigen, ver⸗ hielt alle Religionen zur Befolgung. Auch dieses Prinzip ist dem Prinzipe der Gerechtigkeit und der Religion zuwider; weil es den Glauben erzwingen will. Das eigentliche Prinzip, welches der Staat befolgen soll, sei: Der Staat anerkenne in der Religion den Refler der Würde der Menschheit, erweise jeder den Schutz, wo dieser Re⸗ fler ist. Der Staat sei gegen alle Religionen gerecht, im Bereiche seiner Macht liebevoll. Folgende Folgesätze aus diesem Grundsatze ergeben sich für den Staat: 1) sämmtliche Religionsbekenntnisse gleich zu behandeln, gleichen Schutz angedeihen zu lassen, keine Bevorzugung bei einer Religion, weil es eine Verletzung des Prinzipes der Gleich⸗ 2) Gestattung der öffentlichen Ausübung jeder Religion, um eben das Prinzip der Gleichheit aufrecht zu hal⸗ ten. 3) Jedem muß es frei stehen, sein Religionsbekenntniß wann und wo immer zu ändern, weil jede Religion Ausfluß der Mensch⸗ heit ist. 4) Der Staat muß jedem Staatsbürger auch den freien Austritt aus seiner religiösen Gemeinde zugestehen. Ein Zwang in dieser Hinsicht wäre Zwang in Hinsicht des Bekenntnisses selbst.— Was hat auch die Gemeinde an einem solchen Individuum, wenn seine innere Ueberzeugung dahin ist? 5) Der Staat darf zu keinen Verpflichtungen einer Religion seine Zwangsgewalt zu Gebote stellen. 6) Daß der Staat allein zu bestimmen hat, wie weit sich die Zwangsgewalt einer jeden religiösen Gemeinde zu erstrecken habe. Aus dem Prinzipe der positiven Förderung aller Religionen von Seiten des Staates ergiebt sich, daß der Staat al⸗ les Aufregen von Religionsgehässigkeit verhütet. Ich empfehle Ih⸗ nen alle diese Folgerungen. Man könnte einwenden, das heißt ja Emancipation der katholischen Kirche, uns unter die Bedrückung der Kirche stellen. Wenn die Prinzipe so durchgeführt werden, wie ich sie aufstelle, ist die Einwendung haltlos, denn die katholische Kirche konnte nur da drücken, wo ihr der Staat die Zwangsgewalt lieh. Also nur durch den Arm des Staates war sie stark, das soll aber anders werden durch mein 5tes Corolarium. Eine andere Einwen⸗ dung: Dadurch ruinirt man die katholische Kirche, wenn die Zwangs⸗ gewalt genommen wird. Wenn die Kirchenfürsten die Zwangsgewalt ablehnen und nichts fürchten, so fürchte ich noch weniger.“ Prä⸗ sident: „Da kein weiterer Redner für die Generaldebatte einge⸗ schrieben ist und der Referent des Ausschusses das Wort nicht ver⸗ langt hat, so ist dieselbe geschlossen. Es folgt nun die Spezialde⸗ batte, und zwar über den §. 13.“ Als erster Redner Sidon (Geistlicher): „Ich bin nicht gegen das zu Grunde liegende Prin⸗ zip des §. 13, sondern gegen die schlechte Stylisirung. Es heißt dort: „„Jedem österreichischen Staatsbürger ist die Freiheit des Glaubens ꝛc. gewährleistet.““ Ich begreife es recht gut, daß man die Freiheit der Religions⸗Uebung beschränken könne und auch hat, daß der Reichs⸗ tag diese Beschränkungen aufheben und es in den Grundrechten auf⸗ stellen muß; wie man aber Jemanden den Glauben (etwas In⸗ neres, Unsichtbares, Geistiges, also Freies) gewährleisten will, be⸗ greife ich nicht, denn unter dem Polizeistaate durfte man glauben, was man wollte. Wozu eine Freiheit garantiren, die Jeder von Haus aus hat und die ihm keine Gewalt schmälern kann? Man kann das nur thun, wenn sich der Glaube manifestirt. Das nennen

walt Einfluß, und darum stelle ich folgenden Abänderungs⸗Antrag: „„Jedem österreichischen Staatsbürger ist die Freiheit des religib⸗ sen Glaubens⸗Bekenntnisses ꝛc.““ Für das Prinzip bin ich entschieden und spreche gegen die Anmaßung, mit der die Staatsge⸗ walt in dieses Gebiet eingriff. Nie hätten die Sekten so um sich gegriffen, wäre dem Religiösen ein freier Spielraum gegönnt gewe

sen.“ Sein Antrag wird unterstützt. Schuselka: „Ich will mich an der Kirchen-Debatte nicht betheiligen, um den Schein zu vermei⸗ den, als träte ich feindlich auf gegen die Kirche, von der ich mich losgesagt, aber hier bin ich verpflichtet, das Wort zu ergreifen, weil ich eine Sonderstellung einnehme. Niemand soll mit unzarter Hand in das Gefühl, das Heiligthum des Menschen, eingreifen, am we⸗ nigsten ein Volksvertreter. Dieser Ort ist noch heute zu Tage der freieste in Oesterreich, Zeuge dessen, daß ich hier stehe und in Kirchen⸗Angelegenheiten das Wort führen darf. Das Mi⸗ nisterium hat geschehen lassen, einer religiösen Gesellschaft, die sich zu bilden begann, das Gesetz vom Jahre 1846 entgegenzu⸗ halten, es ist ein Gesetz, daß kein Deutschkatholik österreichische Luft athme, daß er, falls er stirbt, bei der Nacht von der Polizei an einen verborgenen Ort gebracht werde. Deswegen ergreife ich das Wort nicht für mich, denn mein Vaterland ist größer als Oesterreich, ich

habe es früher bewiesen und werde noch dort mein Asyl finden, wenn die Zeiten so schlecht sind und noch schlechter kommen sollten. Im März v. J. wurde die Religionsfreiheit gefordert, und in der Con⸗ stitution vom 25. April war sie gewährleistet. Die Bürger von

Wien und Grätz hatten daher das Recht, sich kirchlich zu vereinigen, sie thaten es offen, störten nicht die Ruhe, und nun mit einemmale,

nachdem man noch feierlich erklärte, an den Errungenschaften festzu⸗ halten, ward den beiden Gemeinden verboten, zusammenzukommen,

und ihr Prediger wird verwiesen. Ich freue mich, daß gerade heute der Minister des Innern zugegen ist, und ich benutze das zugleich als eine Interpellation an denselben. Nehmen Sie den §. 13 an und fürchten Sie nicht, daß dadurch dem Wesen der Religion Schaden gebracht werden könnte, daß das Heilige gestürzt werden würde, denn von Gott selbst ist die Kraft gegeben, dasselbe zu achten, und sie ist nicht umsonst gegeben. Welcher Vater nimmt es seinen Kin

dern übel, wenn sie ihn umringen und umtoben und ihn im Scherz zu Boden werfen wollen. Er freut sich an dieser Kraftübung, so ist es auch mit Gott. Er hat es geduldet Jahrtausende und hat es gewollt, weil er die Kraft daäzu dem Menschen gegeben.“ Stadion: „Ich bin im Stande, die Interpellation des Abgeordneten Schuselka zu beantworten. Die Deutschkatholiken in Wien verlangten die Re⸗ demptoristen⸗Kirche und die von Gratz die freie Religions⸗Ausübung. Ich bedeutete den betreffenden Regierungen, daß, da die Glaubens⸗ freiheit noch nicht dekretirt sei, diesem Ansinnen keine Folge gegeben werden könne und wies auf die bestehenden Anordnungen hin. Die Regierungen glaubten demnach in ihren Dekreten die Anordnung des Jahres 1848 in Gültigkeit setzen zu können, was jedoch nicht in meinem Sinne gelegen war, und was mich auch veranlaßte, sie zu berichtigen, indem ich wohl die freie Ausübung nicht gewähren konnte insolange sie nicht zum Gesetze erhoben wurde, während ich anderer⸗ seits weit entfernt war, jene betreffenden Anordnungen in Wirksam⸗ keit treten zu lassen.“ Ingramm: „Ich schreite zur Begründung meines Amendements. Es lautet: „„Jedem österreichischen Staats⸗ bürger ist die Freiheit des Glaubens und der Religions⸗Uebung ge⸗ währleistet. Zur öffentlichen Ausübung eines in der Gemeinde noch nicht bestandenen Kultus bedarf es der Zustimmung der Gemeinde. Dieses Recht findet in den Landesgesetzen seine Beschränkung.““ Es ist nichts Anderes als die Konsequenz Ihres angenommenen §. 10, es ist die strenge Durchführung des darin ausgesprochenen Prinzipes. Ein neuer Kultus ist auch ein Ankömmling. Hat also die Gemeinde das Recht, die phystsche Person abzuweisen, so sei dies um so mehr bei moralischen der Fall. entstehend, ist als Gast zu betrachten. Das Hausrecht, haben wir gesagt, ist unverletzlich, und die Gemeinde sollte dieses Recht nicht

ments: 1) „„Jedem österreichischen ꝛc. gewährleistet. gel steht Jedermann die öffentliche Ausübung seiner Religion frei. Ausnahmen hiervon bestimmen die Gesetze. 2) Jedem österreichischen ꝛc. gewährleistet. den Landesgesetzen bestimmt werden.““ den, mit Ausnahme des ersten, unterstützt. Paul: Nothwendigkeit der Glaubensfreiheit für so einleuchtend, daß ich aufs Wort verzichte und mich dem Amendement Wieser's anschließe. Das⸗ selbe lautet: „„Den österreichischen Staatsbürgern ist die Freiheit des Glaubens gewährleistet. Sie sind unbeschränkt in der äußerli⸗ chen und öffentlichen Ausübung ihrer Religion, so weit diese Aus⸗ übung weder rechts⸗ noch sittenverletzend ist, noch auch den bürgerli⸗

besitzen, wenn die Mehrheit dafür ist? Ist Friede in der Gemeinde, so ist er in der Provinz und im Staate, dann ist Fortschritt und Wohlstand.“ (Er widerlegt nun die allenfallsigen Einwürfe.) Für den Fall der Nichtannahme habe ich noch zwei andere Amende⸗ In der Re⸗

In der Regel ... frei. Ausnahmen können nach Seine Amendements wer⸗

chen oder staatsbürgerlichen Pflichten widerstreitet.““ Wieser: „Staat und Kirche können nicht so neben einander bestehen, daß beide keine Rücksicht auf sich nehmen. Es ist keine Bevormundung, sondern daß die zwei größten Gesellschaften ihre Kräfte vereinen, um das Höchste des Menschen zu verwirklichen. Unter Gewährlei⸗ stung des Glaubens verstehe ich, daß ihm kein Nachtheil aus der Art seines Glaubens erwächst.“ Sein Antrag wird unterstützt. Kratochwill: „Ich stimme überein mit dem Abgeordneten Sidon und halte das Wort „Glauben“ für pleonastisch und wenig bezeich⸗ nend. Der zweite Absatz ist aber unbestimmt, er scheint nur der Sektirerei und politischen Wühlerei Vorschub zu leisten. Ich wünsche also, daß die Worte „rechtswidrig“ und „staatsgefährlich“ auch hier aufgenommen werden. Da dies im Amendement Wieser's enthalten ist und Sidon's Amendement mein erstes Bedenken behebt, verzichte ich auf's Wort.“ Schluß der Sitzung um ½ 3 Uhr.

Hannover. Hannover, 17. Febr. (Hannov. Ztg.) Die estrige Sitzung der zweiten Kammer wurde mit der Verlesung des Protokolls voriger Sitzung und dem Referat aus mehreren die Grund⸗ rechte betreffenden Petitionen eröffnet.

Auf der Tagesordnung steht die Berathung über das Ministerial⸗ Schreiben vom 10. d. M. bezüglich der Einführung der Grundrechte. Schäfer stellt den Antrag, das Schreiben, als eine so überaus wichtige Angelegenheit betreffend, an eine Kommission zu verweisen. Er findet die nöthige Unterstützung.

Lang I. spricht sich in längerer, zum großen Theil unverständlicher Rede gegen den Antrag aus und beantragt ein bloßes Antwortschreiben an die Regierung, in welchem auszudrücken wäre, die Stände erkennten den guten Willen der Regierung an, indem sie diesen obige Vorlage ge⸗ macht habe; indessen wäre die Publication der Grundrechte und die da⸗ durch nothwendige Gesetzgebung sofort zu veranlassen. Die Grundrechte und Reichsgesetze hätten schon durch die Publication im Reichsgesetzblatte volle Gültigkeit. Es bedürse der Mitwirkung der Stände nicht. Die Rede war mit Komplimenten für das Ministerium in allen anderen, nur nicht in der vorliegenden Frage durchwürzt, die Lang später dem Ministerial⸗

ber Glaub ns⸗Bekenntniß, und auf dieses hat die Staatsge⸗

7Vorstand 8 auch persönlich auszusprechn schien.

Auch ein neuer Kultus, in einer Gemeinde