1849 / 52 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

dumpf in den Bässen und Pauken, die Hörner fallen grimmig ein, und das muthwillige Volk der Violinen, Klarinetten, Oboen und Flöten stürzt erschreckt durch einander. Es ist so, wie wenn der Va⸗ ier, dem das ausgelassene Treiben der Kinder doch etwas zu bunt wird, plötzlich mit einer Straspredigt dazwischen fährt, aber die kleinen Schelme lesen bald trotz der gerunzelten Stirn und den ernsten Falten die unverwüstliche Gutmüthigkeit des alten Herrn in seinen Mienen; zuerst wagt sich ein oder das andere schüchtern hervor, bis zuletzt der ganze vorlaute Schwarm in die frühere Lust, nur noch lärmender, zurückfällt, und Vater Haydn trotz alles Abwehrens doch mitlachen muß. Der erste Satz der Symphonie übrigens, der ohnehin nicht der gelungenste des Werkes ist, aber wenigstens eine heitere Gemüthlichkeit abspiegelt, wurde durch, das Tempo zur Karrikatur; der Taktstab verwandelte sich in der Hand es Dirigenten zur Hetzpeitsche. 1

Died uv Feaeset übertrifft in dem Haschen nach rein äußerlichen Effekten und im wüsten Getöse alle Compositionen ö die uns wahrhaftig nicht in dieser Beziehung verwöhnt W antwortliches Unrecht gegen Shakespeare war es, in dem erhabenen 8* ter⸗ spiel nichts als einen wilden Hexensabbath zu⸗ erblicken, und der Komponist die musikalische Todsünde, diesen 8 orm urf der Musik aufzudri Die ganze Quvertüre ist ein regelloses Durcheinander

1.“— schreienden Dissonanzen. Das Rezept zu von gesuchten Uebergängen und schreienden G li 8 dieser olla potrida oder Höllensuppe hat die Hexenküche geliefert:

Sumpf'ger Schlange Schweif und Kopf Brat und koch im Zaubertopf: Molchesaug' und Unkenzehe, Hundemaul und Hirn der Krähe; Zäher Saft des Bilsenkrauts,

Eidechsbein und Flaum vom Kauz,

Mächt'ger Zauber würzt die Brühe,

Hoöllenbrei im Kessel glühe!

In derTodtenstille, die dem Schluß folgte, sprach sich das Urtheil des Publikums über diesen infernalischen Spuk beredt genug aus.

Der vorangegangene Teufelslärm, der in allen Nerven nachzitterte, verhinderte uns, der Cherubinischen Ouvertüre mit Aufmerksamkeit zu folgen; sie ist ihrem Bau nach klar und einfach, erreicht aber durchaus nicht die Höhe, auf der sich die Quvertüren zum Wasserträger und zur Me⸗ dea halten. In der ziemlich gedehnten Einleitung kommt eine höchst cha⸗ rakteristische Figur vor, deren Bedeutung uns aber wegen der Unbekannt⸗ schaft mit der Handlung selbst verborgen blieb.

Als das majestätische Unisono in den ersten Takten der C-moll- Simphfonie erklang, war es, wie wenn eine frische Luft durch den glühend⸗ heißen Saal wehte, und Beethoven wurde, wie immer, der Preis des

Abends zu Theil.

Das Kadetten⸗Corps.

Leistungen des Kadetten⸗Corps in der neuesten Zeit nebst vier Anhängen: A. Grundzüge der zeitgemäßen Um⸗ gestaltung des Kadetten⸗Corps; B. C. D. Listen der durch Rang oder sonst ausgezeichneten vormaligen Kadetten. Zur Verständigung mit den Gegnern dieser Anstalten. Vom Ge⸗ neral⸗Lieutenant von Selasinsky, Direktor der Ober⸗ Militair⸗Examinations⸗Kommission. Berlin, 1849.

(Der Ertrag ist zur Unterstützung eines Selectaners des Kadetten⸗Corps bestimmt.)

Das vorliegende Schriftchen knüpft sich an ein vor Kurzem erschiene⸗ nes Werkchen: „Das Kadetten⸗Corps sonst und jetzt“, an.

Wenn diese Schrift mehr die geschichtlichen Momente des Kadetten⸗ Corps, dessen verschiedene Umwandlungen und deren Motive, dessen Zweck als Wohlthätigkeitsanstalt und als Ergänzungsmittel für das Offizier⸗Corps der Armee vor Augen hatte, will der Verfasser der vorliegenden die ausge⸗ zeichneten Leistungen dieses Bildungs⸗Instituts, wie sie in den Prüfungen der Kadetten hervortreten, verglichen mit denen anderer Unterrichtsanstalten, zur Kenntniß des Publikums bringen und nachweisen, daß dieselben in Be⸗ zug auf Zeit und Kosten in keiner anderen Anstalt kürzer und billiger zu erlangen seien. Seit 12 Jahren bei den Militair⸗Eintritts⸗ und Offizier⸗ Prüfungen als Direltor betheiligt, ist der Verfasser mehr als irgend ein Anderer in der Lage, in dieser Hinsicht die Wahrheit an den Tag zu bringen. Der Absicht entsprechend, beschränkt er sich in der Darstellung seiner Erfahrun⸗ gen auf die Jahre 1837 bis 1847, weil die neueste Zeit, die er vorzugs⸗ weise zu beruͤcksichtigen hat, für den Gegenstand seiner Betrachtung. nicht wohl früher begonnen werden kann. Er theilt denselben in zwei Haupt⸗ Abschnitte: I. in die Prüfung zum Portepee⸗Fähnrich und II. in die Prüfung zum Offizier. Wir geben hier aus beiden Abtheilungen fol⸗ gende Daten: In den 11 Jahren 1837 1847 haben 3287 junge Männer das Portepee⸗Fähndrichs⸗Examen abgelegt; 2033 von ihnen erhielten in Folge der Prüfung das Zeugniß der Reife, durchschnittlich also von 100 Ge⸗ prüften etwa 62. 8

In den Jahren 1837 1845 wurden in solchem Examen nach den

Bestimmungen vom 17. Dezember 1836 nur die Schulkenntnisse eines Ter-⸗

tianers mit Ausnahme der alten Sprachen gefordert, indem die Erweiterung der Schulkenntnisse der Divisions⸗ und der vereinigten Artillerie⸗ und In⸗ genieur⸗Schule oblag; in den Jahren 1846 und 1847 waren in Folge der Verordnung vom 3. Februar 1844 die Forderungen für das Eintritts⸗ Examen bis zur Reife für Prima gesteigert worden, indem fortan in den Divisions⸗Schulen ꝛc. der Unterricht in den Schulwissenschaften wegfallen

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und im Offizier⸗Eramen die Prüfung auf die Fachkenntnisse beschränkt sein LE“ zerfielen in 4 Klassen: 1) in solche, die im Ka⸗ detten⸗Corps; 2) in solche, die anfangs im Kadetten⸗Corps, später aber, den Ihrigen zurückgegeben, außerhalb des Instituts; 3) in solche, die in Gomnasien und hoheren Bürgerschulen; 4) in solche, die ausschließlich privatim Unterricht erhalten hatten.

Von den 2863 Exäminanden der 9 Jahre 1837 1845 bestanden 1725, also 60 % und zwar von den 389 Geprüften der 1. Klasse 237, also 61 %,

““ 2 213 „. 2. 5) 4127, 2%, »„ » 2082 5 „, 8.. 1268, 61 8 ] 5 “; 103, 8 77 8 Von den 424 Examinanden der Jahre 1846 und 1847, wo die For⸗ derungen gesteigert waren, bestanden 308, also 73 % und zwar von 167 geprüften Kadetten 135, also 81 ℳ, 252 Gymnasiasten 170, » 67 %, B 9 53 8 Privatschülern 3, » 60 ℳ. 8

Hieraus ergiebt sich ein bedeutender Unterschied der Leistungen der Kadetten

vor und seit dem Jahre 1846. Der Grund davon liegt in der von der Verordnung vom 3. Febr. 1844 befohlenen strengeren Sichtung der Kadet⸗ ten, so wie in der häufigeren Rückgabe der Unfähigen an die Angehörigen, hauptsächlich aber in der Bestimmung, daß Niemand, ohne das Portepee⸗ fähnrichs⸗Examen zurückgelegt zu haben, zur Offizier⸗Prüfung zugelassen werden sollte.

Die Offizier⸗Prüfung legten in den 11 Jahren von 1837 1847 3419 Individuen ab. Es bestanden von ihnen 2266, also durchschnittlich 66 Ct. In den ersten zehn Jahren wurde in Militair⸗ und Schulwissenschaften examinirt; im Jahre 1847 dagegen nur in Militairwissenschaften.

Von den Examinanden bestanden unter 632 Kadetien 560, also fast 89 pCt., unter 482 Schülern der vereinigten Artillerie- und Ingenieur⸗ Schule 377, also 79 pCt., unter 1663 Schülern der Divisionsschulen 962, also 59 pCt., unter 228 Privatschülern 181, also 63 pCt.

Bedenkt man, daß auch hier die Kadetten durchgängig ein Alter von

höchstens 18 Jahren hatten, während die Schüler der anderen Anstalten 18 bis 24 Jahr alt waren, so muß der günstige Erfolg, den die Kadetten hatten, nur um so mehr auffallen. Die Prüfungs⸗Resultate der 19 vorangehenden Jahre, wo von 829 Kadetten 651, also 79 pCt., von 825 Schülern der Artillerie⸗ und Inge⸗ nieur⸗Schule 534, also 65 pCt., von 3477 Divisionsschülern 1783, also 51 pCt., von 466 Privatschülern 256, also 55 pCt., von der ganzen Summe daher durchschnittlich 58 pCt. bestanden, lehren zugleich, daß die in den Mi⸗ litair-Anstalten von der Regierung getroffenen von dem Kadetten⸗ Corps auf das erfolgreichste benutzt worden sind.

Der Grund, daß das Kadetten⸗Corps unter den verschiedenen Militair⸗ Anstalten das Meiste leisten konnte, ist vorzüglich darin zu suchen, daß hier die Zöglinge nach einem 5 bis 6 Jahre ohne Unterbrechung durchgeführ⸗ ten Schulplan vorbereitet wurden, und zwar von Lehrern, die nicht nur auf das sorgfältigste ausgewählt waren, sondern auch unter der genausten Kon⸗ trolle seitens der obersten leitenden Behörden standen, wie sie bei einer An⸗ stalt, wie die Divisionsschulen, mit mehr wechselnden Einrichtungen und min⸗ der stabilem Lehrerpersonale nicht möglich ist. Rechnet man hierzu noch den äußerst gewissenhaft beaufsichtigten und geleiteten Privatfleiß, und die Ver⸗ bindung der Erziehung mit dem Unterrichte, so kann man sich über den den Vortheil nicht täuschen, den das Kadetten⸗Corps über die übrigen Mi⸗ litair⸗Schulen hat. Schon hieraus geht hervor, daß eine Aufhebung des Instituts, das über 130 Jahre, namentlich aber in den letzten 30 Jahren, für die Armee so Bedeutendes geleistet hat, durch nichts gerechtfertigt wer⸗ den kann.

Der Verfasser nimmt hier Gelegenheit, den Kadetten⸗Offizieren und Gouverneuren seine Anerkennung auszusprechen für rühmliche Ausdauer und Hingebung, mit der sie, ohne jede Vergütung, aus reinem Eifer für das Wohl der Zöglinge, den Privatfleiß kontrollirt., den Schwachen Nachhülfe gewährt haben, und weist die Angriffe, die in der neuesten Zeit auf die An⸗ stalt gemacht worden sind, gebührend zurück, indem dieselben durch die Ver⸗ ordnung vom 3. Februar 1844 völlig grundlos geworden seien. Er ist über⸗ zeugt, daß, wenn die vom Kriegsministerium unter dem 1. Oktober 1848 vorgeschlagenen Reformen ins Werk gesetzt sind, jeder dem Kadetten⸗Corps bisher gemachte Vorwurf den letzten Schein verlieren werde. Er weist aus der Natur der Sache die Nothwendigkeit von Anstalten nach, wie die bisherigen Kadettenhäuser, die dem Offizier die für seinen mehr dem Praktischen zugewendeten Beruf unmittelbar nöthige allgemeine Bildung mit Sicherheit verschafften, wie sie die Zeit von einem wissenschaftlich gebildeten Manne verlange.

Daß das Kadetten⸗Corps nicht durch andere Anstalten zu ersetzen sei, davon findet der Verfasser einen schlagenden Beweis in dem Umstande, daß Schüler anderer Anstalten fast ohne Ausnahme zum Privat⸗Unterricht ihre Zuflucht nehmen mußten, wenn sie eine Militair⸗Prüfung bestehen wollten. Auch spreche sehr für die Vorzüglichkeit des Instituts der Umstand, daß daraus so viele ausgezeichnete Männer hervorgegangen seien.

Mehr aber noch als das verlange Folgendes den Fortbestand der An⸗ stalt: Die Armee habe bisher jährlich etwa 250 neu eintretender Offiziere bedurft und diesen Bedarf nur mit Hülfe des Kadetten⸗Corps gedeckt. Seit den gesteigerten Forderungen an die Offiziere habe sich die Zahl der Offi⸗ zier⸗Aspiranten sehr bedeutend gemindert, so daß durch sie der Bedarf bei weitem nicht gedeckt würde, nicht einmal, wenn alle in der Prüfung bestän⸗ den. Außerdem seien die Verhältnisse der meisten verheiratheten Offiziere nicht von der Art, ihre Söhne dem Dienste auf Avancement widmen zu können, wenn das Kadetten⸗Corps ihnen nicht die Mittel dazu gewähre.

11“““ S 8 vG“ ““ 6“ 8

Mangel an Vermögen, häufiger Garnisonwechsel, fehlende Bildungsmittel

in kleinen Garnisonen, dienstliche Entfernung aus dem Wohnorte auf län- gere oder kürzere Zeit, seien Uebelstände, die dem Offizier mehr als anderen Staatsbürgern die Erziehung seiner Kinder erschwerten. Sie seien es, welche

die Stiftung der Militair⸗Erziehungs⸗Anstalten veranlaßt hätten, sie seien es, welche die Erhaltung derselben Cacgf für die aanastcchägteg Ge Denn wenn sie wegfielen, so würde damit der Armee der bedeutende Zu⸗ wachs aus den Offiziersöhnen entgehen. Es sei keine Aussicht da, daß, was hier ausbleiben müßte, von anderen Seiten sich desto reichlicher einfin⸗ den würde. Der herrschende Zeitgeist führe die Neigung der Jugend bei der Wahl eines Berufs mehr dem materiellen reichen Erwerb zu, als dem kärglichen Gehalt der Lieutenants, und die Neigung zum Rilttairstande könne nicht wachsen durch die Verunglimpfungen, denen er in der neuesten Zeit ausgesetzt sei, auch nicht durch die Aussichten in die Zukunft, die nur

gesteigerte Forderungen an die dienstliche Thätigkeit der Offiziere habe und

ie noch mehr Entbehrungen und Opfer erwarten lasse, als bisher.

Die vier Anhänge sind eine dankenswerthe Zugabe, erlauben aber kei⸗

nen Auszug; wir verweisen deshalb auf das Schristchen selbst.

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 17. Febr. Der hiesige Fondsmarkt hatte diese Woche ein sehr lebhaftes Ansehen, da in mehreren Sorten Staats⸗

papieren fast täglich ansehnliche Geschäfte gemacht und höhere Preise bewilligt wurden; das Steigen der französischen Renten war hierzu

die nächste Anregung, weil deren Ursache die Spekulanten zu Unter⸗

nehmungen ermuthigte und die Kapitalisten mit größerem Vertrauen

ihre ansehnlichen Baarschaften in Fonds anzulegen anfingen. Unter holl. Staatspapieren hatte 4proz. wirkliche Schuld hierbei den Vorzug,

wodurch deren Preis denn auch von 77 ½ bis 78 ½ % emporkam; Zproz. do. besserte sich von 58 ¼ auf 59 % und Integrale gingen von 49 ¾2 allmälig auf 50 % , ein Preis, der seit lange nicht dafür be⸗ Der Umsatz in russischen Fonds blieb beschränkt, deren 4proz. Certifikate bei Hope von 82 auf 82 ½ % und ö5prozentige alte Obligationen von .

zahlt wurde. Preise zogen jedoch gleichfalls etwas an; 101 ¼ auf 101 ½ %. Die Course von wiener Metalliques waren schwankend bei mäßigem Handel; 72 ½ und 71 ½ % und blieben auf galten 38 ½, 38 und zuletzt 38 ½ %.

72 % stehen;

lassender Frage auf 12 % zurück, deren Coupons stiegen erst von 8 a 9 % bis 9 a 10 ¼ %, wurden aber gestern zu 8 ½ a 9 ½ % abgelassen; Zproz. binnenländische Obligationen stiegen von 21 ¾⅔ % mit täglichen kleinen Absätzen bis 22 ¾˖ , zuletzt hat man zu 22 kaufen können; portugiesische dito wichen von 25 ⅛½ nach einigen Fluc⸗ tuationen auf 25 ½ %. In belgischen Fonds und französischen Renten wurden mitunter ansehnliche Geschäfte abgeschlossen; von haben sich Certifikate Rotzschild dadurch von 42 % bis 43 ¾ , und die Zproz. Rente von 45 bis 46 ¾ % emporgeschwungen. Im Actien⸗ Geschäft blieb es sehr still; wenige preußische Prämienscheine holten 175 Fl. Der Geldzinscours steht noch immer fest auf 2 ½ ℳ.

Markt⸗Berichte.

Köln, 17. Febr. (2 ¾ Scheffel.) Weizen direkt 5 Rthlr. Waare, pr. März 6 Rthlr. W., 5 Rthlr. G., pr. Mai 6 Rthlr. W., 5 % Rthlr. G.

Roggen direkt Rthlr. W., alter 35 Rthlr. W., pr. März 3 ½ Rthlr. W., pr. Mai 3 ½ Rthlr. W.

Gerste, hiesige 2 ½ Rthlr. W., oberländische Rthlr. W.

Hafer 1 ½ Rthlr. W., pr. März 1 ½ Rthlr. W.

Rüböl pr. 256 Pfd. m. Faß compt. 32 Rthlr. W., pr. Mai 30 Rthlr. W., 30 Rthlr. G., pr. Okt. 29 ½ Rthlr. W., 29 Rthlr. G., geläutert 33 ½ Rthlr. W.

Mainz, 16. Febr. Weizen 9 Fl. 10 Kr., Roggen 5 Fl. 58 Kr., Gerste 5 Fl. 39 Kr., Hafer 6 Fl. 12 Kr., Weißmehl 8 Fl., Roggen⸗ mehl 5 Fl. 45 Kr.

Aachen, 16. Febr. Weizen 2 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf. gen 1 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf. 20 Sgr.

Neuß, 16. Febr. Weizen 2 Rthlr. 7 Sgr., Roggen 1 Rthlr.

4 Sgr., Wintergerste 1 Rthlr. 2 Sgr., Sommergerste 1 e. 8 2 111§48

Buchweizen 1 Rthlr. 7 Sgr., Hafer 19 Sgr., Erbsen Rappsaamen 3 Rthlr. 25 Sgr., Kartoffeln 20 Sgr., Heu pr. Ctr. v. 110 Pfd. 20 Sgr., Stroh pr. Schock v. 1200 Pfd. 4 Rthlr., kleiner Saamen 3 Rthlr. 16 Sgr., Rüböl pr. Ohm a 282 Pf. o. F. 35 Rthlr., Rübkuchen pr. 1000 St. St. 30 Rthlr., Preßkuchen pr. 2000 Pfd. 27 Rthlr., Branntwein pr. Ohm, 18 Gr. 10 Rthlr. 10 Sgr., Gereinigtes Oel 36 Rthlr. 15 Sgr.

Getraide überhaupt vernachlässigt. Die Kohlpflanze hat in hiesiger Gegend bis jetzt nicht gelitten, da⸗

gegen verlauten Klagen aus Holland und dem nördlichen Deutschland.

Bekanntmachungen.

[65] 111161“

Der nachstehend näher bezeichnete Protokollführer Herrmann, welcher von uns wegen Fälschung öffent⸗ licher Urkunden und wegen Betruges zur Kriminal⸗Un⸗ tersuchung gezogen ist, hat sich von hier entfernt und ist sein jetziger Aufenthaltsort bisher unbekannt geblieben.

Alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden werden daher er⸗ gebenst ersucht, auf den ꝛc. Herrmann zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und an uns ablie⸗ fern zu lassen.

Wollin, den 23. Januar 1849.

Königliches Land⸗ und Stadtgericht.

u““ 58 Ngaklement. 1 e: Herrmann, Vorname: unbe Geburtsort: Stettin, Aufenthaltsort: b 888 8 Berlin und zuletzt Potsdam, Religion: evangelisch Al⸗ ter; 24 Größe: 5 Fuß 7 Zoll, Haare: blond Stirn: flach, Augenbrauen: blond, Augen: blau Nase und Mund: gewöhnlich, Bart: blond, Zähne: gut, Kinn und Gesichtsbildung: rund, Gesichtsfarbe: blaß Gestalt: schwach, Sprache: deutsch, besondere Kennzeichen: lahmt

unmerklich. [24]

[64] Bekanntmachung. Die Inhaber folgender, auf Grund der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 24. Februar 1838 (Gesetz⸗Samml. ro 1838 S. 94) behufs der baaren Abzahlung durchs oos gekündigten und von unae wiederholtenmalen öffent⸗ lich easeren Westpreußischen Pfandbriefe, nämlich:

1) aus dem Bromberger Departement:

Bonkowo Nr. 16. a 500 Thlr., Bozegewice Nr. 23. a 500 Thlr., Hasseln Nr. 3. a 1000 Thlr., Kolodzie⸗

700 Thlr., Liszkowo Nr. 53. a 500 Thlr., Ludzisko Nr. 24. a 100 Thlr., Obielewo Nr. 12. a 600 Thlr.,

alczon Nr. 19. a 100 Thlr., Pieranie Nr. 34. a 2 Thlr., Strzelno Nr. 2. a 1000 Thlr.;

2) aus dem Danziger Departement: [21] Goschin Nr. 30. a 200 Thlr., Lowino Nr. 9. a 400 Thlr.; 3) aus dem Marienwerder Departement: Choyno Nr. 20. a 300 Thlr., Klein⸗Ellernitz Nr. 34. a 200 Thlr., Gzyn Nr. 58. a 25 Thlr., Lopatken Nr. 15. a 400 Thlr., Melno Nr. 149. a 100 Thlr., Mosgan Nr. 24. a 100 Thlr., Niemezyck Nr. 13.

a 300 Thlr., Riesenwalde Nr. 24. a 500 Thlr.;

4) aus dem Schneidemühler Departement: Chodziesen Nr. 135. 500 Thlr., Dobieszewo Nr. 36. a 100 Thlr., Dvock Nr. 25. a 100 Thlr., Glesno Nr. 6. a 1000 Thlr., Grabionne Nr. 49. a 500 Thlr., Groß⸗Klonia Nr. 31. a 200 Thlr., Salesch Nr. 35. a 600 Thlr.;

werden hierdurch nochmals aufgefordert, diese Pfand⸗

briefe im coursfähigen Zustande nebst laufenden Cou⸗

pons auf ihre Kosten, spätestens bis zum diesjährigen

Johannis⸗Termine, d. i. vom 15. Juni bis 15. Juli

d. J., an uns einzureichen und dagegen die Zahlung

des Nominal⸗Betrages nebst den fälligen Zinsen von

unserer Kasse in Empfang zu nehmen.

Marienwerder, den 5. Februar 1849. Königl. Westpreußische General⸗Landschafts⸗Direction. [25p (gez.) Freiherr von Rosenberg. 3

Ueber das Vermögen des Färberei⸗Besitzers und Kauf⸗ Ephraim Rosenberg von hier ist am heutigen Konkurs⸗Prozeß eröffnet worden. Der Termin zur A sprü 8.Nnesenn gban nmeldung aller Ansprüche an die am 7. Mai fut., Vormittags 10 Uhr,

vor dem Herrn Ober⸗Landesgeri 9 im Parteienzimmer des hie esgerichts⸗Assessor v. Koch

ches⸗ T einen Ansprüchen an die Masse aus 1 jewo Nr. 50. 500 Thlr., Labischin Nr. 220. deshalb gegen die übrigen ekaeseen ür Das Dokument über vhsjersgeme 599 3 *der Obligation der Wittwe Kruschke, eb. Glaser, vom 29. September 1840 und Eintra- gehn 29. 9 gargexWemie vom 2. Oktober 1840 für den Apothe⸗ Patum Greifswald, den Januar 1849. er Johann Friedrich Wilhelm Kurzhals zu Ppritz auf dem Vol. II. Fol. 359. Nr. 10. des Hypothekenbuchs

schesgen auferlegt werden. Cu m, den 23. Dezember 1848. 1 Königliches Land⸗ und Stadtgericht. 1

a 900 Thlr. und Nr. 152. a

gen, welche im Termine nicht erschei biger wird auferlegt werden.

Thorn, den 16. Dezember 1848.

hiesigen Gerichts an. 63 ermine nicht meldet, wird mit 8

q

Nachdem über das Vermögen der hiesigen Kaufleute Sterly und Curtius unterm 17. April c. von uns der Konkurs eröffnet und der Justiz Kommissarius Rehbein der Masse zum Juterims⸗Kurator bestellt worden, ha⸗ ben wir einen Termin zur Anmeldung der Forderungen, imgleichen zur Wahl eines Kurators, auf

den 23. Mai 1849, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Meisner hierselbst anberaumt, zu welchem wir die unbekannten Gläubiger mit der Aufforderung, in demselben ihre An⸗ sprüche an die Masse gehörig anzumelden und nachzu⸗ den weisen, und unter der Warnung vorladen, daß diejeni⸗ nen, mit allen ihren kludirt und ihnen

Ansprüchen an die Masse werden prä die übrigen Gläu⸗

damit ein Stillschweigen gegen

Zu Mandatarien werden denselben die Justiz⸗Kom⸗ missarien Henning und Kroll in Vorschlag gebracht.

Königliches Land⸗ und Stadtgericht. 8

Nothwendiger Verkauf. Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht zu Erfurt. Die hier unter Nr. 1714, 1715 und 1716 gelegenen,

dem Bierbrauer August Möller gehöri 8

bäulichkeiten nebst Zubehörungen, au

Sgr. 9 Pf. gerichtlich tarxirt zufolge der nebst Hypothe⸗

kenschein in dem III. Büreau einzusehenden Taxe, sollen

am 8. August 1849, Vormittags 11 bis Nachmittags 6 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 33, subhastirt werden.

en Brau

von Hauswerder belegenen Kolonistenloose Rubrica III. Nr. 8. eingetragen stehen, ist verloren gegangen. Es werden deshalb alle diejenigen, welche an diese Post und das darüber ausgestellte Instrument als Eigenthümer, Cessionarien, Psande aen⸗ Briefs⸗Inhaber An⸗ ü nachen hätten, au se Funi 1849, Vormitt. 11 Uhr, an Gerichtsstelle hierselbst unter der Verwarnung vorge⸗

eressenten mit ihren etwanigen Ansprüchen an die be⸗ g Post und das Dokument werden präkludirt wer⸗ und demnächst die Amortisation des letzteren er⸗

folgen soll.

40 b DTvx6öxb66S;Jö6 1gehh über das Vermögen des Buchhändlers Fr. Droysen auf dessen Antrag der förmliche Konkurs er⸗ öffnet worden ist, so werden zur Konstatirung des Schul⸗ denstandes alle diejenigen, welche an den Buchhändler r. Droysen und dessen Vermögen, namentlich auch an das dazu gehörige, am großen Markt unter Nr. 2 hier⸗ selbst belegene Wohnhaus c. pert. aus irgend einem rechtlichen Grunde Forderungen und Ansprüche zu ma⸗ chen haben, hiermit geladen, solche in einem der zu den 20sten k. M. und den 6. u. 20. März d. J., jedesmal Morgens 10 Uhr, esetzten Li St angfsehe foeziell anzumelden und zu bescheinigen, auch

führen, wi⸗ die etwanigen Vorzugsrechte an⸗ und. auszuführen, vrigenfalls se damit durch diec in termino 8 veann c., leichfalls Morgens 10 Uhr, zu erlassen siv⸗

Sentenz werden ausgeschlossen und von der vorhande⸗

nen Masse werden abgewiesen werden.

72 aben zugleich ordnungsmä⸗ Auswärtige Kreditosen Nar⸗ beft⸗ en, sub praejudi-

aus⸗Ge⸗ 22,462 Thlr. 18

ßi 4 B t a i rocuratores a . Gragn 17 h. a sche pöhch en s.Pbas sie zu den ferneren Verhandlungen in dieser Thlr., welche aus Dorothee Sophie

Konkurssache nicht w

lüsse Me⸗ an 12 8. Gläubiger werden gebunden werden.

Direktor und Assessores des Stadtgerichts. (L. S.) Dr. Teßmann.

öprozentige wechselten zwischen 2 ½ prozentige Sehr lebhaft ging das Geschäft wieder in spanische Fonds, da sich täglich eifrige Käufer zeigten, die immer höhere Course bewilligten; dadurch erreichten Ardoin⸗Obliga- tionen von 11 ⁄%, vor ein paar Tagen 12 ¾8 ℳ, gingen aber bei nach⸗

ersteren

Rog⸗ Gerste 1 Rthlr. 5 Sgr. vass⸗

Rüböl gut preishaltend.

laden, daß die nicht Erschienenen und unbekannten In⸗

uidations⸗Termine vor dem Stadtgerichte

eiter werden zugezogen, vielmehr der Mehrheit der erschienenen oder

Das Abonnement betraͤgt 2 Rthlr. für § AthIr. 1 Fahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Prhöhung. ei einzelnen nummern wird er Bogen mi 2! Fr. berechnet.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erxpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

Deutschland.

Preußen. Berlin. Cirkularschreiben an die Königlich .

. Cij glichen Konsistorien. Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Note des badischen „Bevollmächtigten. Baperische Note.

Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen. Sachsen⸗Weimar. Weimar. Taufe der neugeborenen Herzogin.

Ausland.

Frankreich. National⸗Versammlung. Das Wahlgesetz. In⸗ terpellation wegen der lyoner Nationalgarde. Beschwerde Cavaignac's üiber einen Zeitungsartikel. Ankündigung einer Interpellation Ledru Rollin's hinsichtlich der italienischen Angelegenheiten. Paris. Parade. SIG 1 ö Der Karneval. Die Tuilerieen.

di gets⸗Kommission. Depeschen aus Perpi ¹.— Die italie⸗ nische Frage. Vermischtes. 8b

Großbritanien und Irland. London. Rückkehr des preußischen Gesandten. Auswanderungsorganisation in Irland. Getraide⸗Ein⸗ fuhr. Unglücksfall in Glasgow. Cholera. Vermischtes.

Schweiz. Bern. Sardinische Note an den Bundesrath. Konflikt an der tessinisch⸗ lombardischen Gränze und Wiederbeginn der Dampfsschiff⸗ fahrt auf dem Lago Maggiore. Abweisung von Reclamationen Uri's ge⸗ gen die Bundesraths⸗Beschlüsse hinsichtlich der neapolitanischen Werbun⸗ gen. Die Auflösung der römischen Schweizer⸗Regimenter. Ent⸗ lastnen aus dem eidgenössischen Stabe. Professoren der berner Uni⸗

Italien. Rom. Ein Brief Gioberti's. Aufruf an die Toscaner. Versuch, in Florenz die Republik zu proklamiren. Genua. Rück⸗ kehr des sardinischen Gesandten von Neapel. Vermischtes. Verän⸗ derung des Ministeriums. Florenz. Das Zweikammer⸗System ab⸗ geschafft. Die Flucht des Großherzogs. Auflösung der bisheri⸗ ban enmenean und Ausschreibung neuer Wahlen zu Einer Kammer.

reiwilligen⸗Legion aus Livorno. Zuschrift der römischen Republik. Truppen⸗Entwaffnung. Turin. Wechsel im Oberbefehl der Armee. Spanien. Madrid. Das Budget. Die Karlisten. Vermischtes. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Beilage.

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 21. Febr. Das Ministerinm der geist⸗ lichen Angelegenheiten hat folgendes Eirkularschreiben erlassen:

Durch das Vertrauen Sr. Majestät des Königs ist uns in dem Allerhöchsten Erlasse vom 26sten v. M. der Auftrag ertheilt worden, bis dahin, wo die evangelische Kirche sich über ihre Verfassung ver⸗ einigt haben werde, die Leitung der inneren Verwaltung zu führen, und zugleich diejenigen Maßregeln zu berathen und zu beantragen, deren es bedarf, um den Artikel 12 der Verfassungs⸗Urkunde in Voll⸗ ziehung zu setzen. Wir übernehmen vom heutigen Tage an diese Verpflichtung in dem vollen Bewußtsein ihrer Schwere und der mit ihr verbundenen Verantwortlichkeit. Die evangelische Kirche ist durch die eingetretene Veränderung der Staats⸗Verfassung auf das tiefste berührt worden. Ihre geschichtliche Verbindung mit dem Staate ist aufgelöst, und durch eine gebieterische Nothwendigkeit sieht sie sich aufgefordert, die schwersten, ihre Zukunft in sich schließenden Fragen, deren Lösung sie vor kurzem noch einer allmäligen Entwickelung über⸗ lassen zu können glaubte, mitten in dem Kampfe der Gegensätze zur Entscheidung zu bringen. Wie groß indessen auch die von allen Sei⸗ ten andringenden Schwierigkeiten sind, werden sie doch überwunden werden, wenn Alle, die ein Herz für die Kirche haben, dazu im Auf⸗ sehen zu dem Herrn der Gemeinde die treuen Hände bieten. Dies wird von unserer Seite geschehen. Wir werden so lange, als unser Auftrag dauert, die Rechte und Interessen der Kirche auch nach un⸗ serem Theil zu vertreten bemüht sein, so weit es in unserer Kraft steht. Wir werden, eingedenk unseres Berufes, nicht zu herrschen, sondern zu dienen, die uns anvertrauten Besitzthümer der Kirche be⸗ wahren, damit wir über sie als redliche Verwalter dereinst volle Rechenschaft geben können. Wir werden endlich mit all' der Sorg⸗ falt, welche unsere Verpflichtung uns auferlegt, unter Mitwirkung der gesetzlichen Organe, über den Weg berathen, auf welchem die Kirche durch ihre eigene That in den Zustand der Selbstständigkeit eintreten kann.

Des Erfolges aber werden diese unsere Bestrebungen nur dann gewiß sein, wenn die Behörden, Synoden, Geistlichen und Gemein⸗ den in Erinnerung an den Ernst der Zeit und im Hinblicke auf die Zukunft der Kirche ihnen mit Vertrauen entgegenkommen und hülf⸗ reiche Hand leisten. Das hoffen wir sowohl im Allgemeinen als ins⸗ besondere von den Gliederungen der Kirche in den westlichen Pro⸗ vinzen. Diese werden sich in ihrem gerechten Bestreben, das ihnen theuer gewordene Besitzthum ihrer Kirchen⸗Ordnung zu erhalten, von uns stets gefördert sehen. Aber sie werden sich mit den östlichen Provinzen zu dem gemeinsamen Ausbau der Verfassung zusammen⸗ schließen, eingedenk, daß die evangelische Kirche nur dann ihre Mis⸗ sion in dem Vaterlande erfüllen kann, wenn sie einig und in der Einigkeit stark ist. Und dieselbe Hoffnung hegen wir von denjenigen Geistlichen und Gemeinden, welche sich in der jüngsten Zeit von dem Boden des Bekenntnisses aus der Union gegenübergestellt haben. Es liegt nicht in unserer Macht, aufzulösen, was besteht, und ein in sei⸗ ner Entwickelung begriffenes Leben zu vernichten. Wohl aber wer⸗ den wir thun, was wir vermögen, um glaubenstreue Brüder, welche sich nicht diese Weise der Entwickelung aneignen können, dennoch mit uns in Gemeinschaft zu erhalten. Hinwiederum hoffen wir von ihnen das Anerkenntniß, daß das Wesen der evangelischen Kirche nicht hauptsächlich in der Organisation, sondern vor Allem in der Predigt

sie auf dem von ihren Vätern ihnen überlieferten Grunde ungehindert entfalten werden; daß sie also bei uns ausharren wollen, bis die Zeit der endlichen, unter ihrer eigenen Mitwirkung zu fassenden Entscheidung gekommen sein wird. Endlich vertrauen wir darauf, daß die Be⸗ hörden im Sinne der im Vorstehenden angedeuteten Grundsätze mit uns in altgewohnter Treue zusammenwirken und uns mit Rath und That zur Seite stehen werden.

Gehen diese Hoffnungen in Erfüllung, so wird das nächste Ziel, welches der evangelischen Kirche gesteckt ist, mit Gottes Segen er⸗ reicht und auf dem gelegten Grunde ein Bau geschaffen werden, der dem besonderen Leben Raum zu freier Entfaltung gewährt und den⸗ noch über Alle sich schützend und einigend verbreitet. Mit dem leben⸗ digen Wunsche, daß dem also sein möge, veranlassen wir das Kö⸗ nigliche Konsistorium, diese unsere Eröffnung alsbald innerhalb seines Bezirkes zur allgemeinen Kunde zu bringen.

Berlin, den 13. Februar 1849. Ministerium der geistlichen Angelegenheiten, Abtheilung für die inneren evangelischen Kirchensachen. (gez.) Frech.

Bundes- An lmnheiten.

Frankfurt a. M., 19. Febr. (D. P. A. Z.) Der hiesige badische Bevollmächtigte hat sich im Namen seiner Regierung dem Reichsministerium und den Bevollmächtigten sämmtlicher Einzelstaaten gegenüber im Sinne der nachstehenden Instruction verwahrend aus⸗ gesprochen: .

„Schon seit einiger Zeit ziehen sich Artikel durch die öffentlichen Blätter, welche bald auf gemachte Vorschläge einer Mediatistrung der sogenannten kleineren Staaten, beziehungsweise deren Vereinigung mit den „sechs bestehenden Königreichen“ hindeuten; bald wieder „beru⸗ higend“ versichern, es sei von keiner Einverleibung der anderen Staa⸗ ten die Rede, sondern blos von einer Eintheilung Deutschlands in sechs Kreise, und die „sechs Könige“ seien nur „beispielsweise“ als die „natürlichen“ Vertreter ihrer Kreise aufgeführt; bald endlich von einem engeren Reichsrathe der „Königlichen Bevollmächtigten” und von einem größeren Reichsrathe für die übrigen Bevoll⸗ mächtigten sprechen. Der Regierung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs sind diese und viele andere in ähnlicher Richtung verfaßte Artikel nicht entgangen; sie hat ihnen aber keine Bedeutung beigelegt. Sie mochte nicht an das Bestehen von Sonderplänen glauben, theils aus Vertrauen auf die anderen Regierungen, theils weil sie die Verwirklichung solcher Pläne in einer Zeit, wo nichts der öffentlichen Prüfung der deutschen Nation entgehen kann, und wo nur rechtlich oder natürlich wohlbegründete Ansprüche eine Anerken⸗ nung zu erwarten haben, nicht für möglich hält. Wir halten es in der That nicht für möglich, daß wir heutzutage eine Wiederholung der wiener Kongreß⸗Politik erleben sollten. Beruhigt durch diese Ueberzeugung und durch den Rückblick auf die ganze bisherige poli⸗

des Wortes und der Spendung der Sakramente gelegen ist, welche

tische Handlungsweise der Großherzoglichen Regierung, mußten wir gleichwohl einer Stelle in der Kaiserl. österreichischen Note vom 4ten d. M. an das Reichs⸗Ministerium unsere besondere Aufmerksamkeit widmen, in der es heißt:

„Zugleich wurde (der Königl. preuß. Regierung) vorgeschlagen, das Werk der Vereinbarung in Frankfurt gemeinsam mit den Fürsten, und zwar zunächst mit den Königen Deutschlands zu beginnen.“

„Durch eine solche, wenn auch nur vorläufige Ausschließung hätten sich offenbar Baden und die übrigen deutschen Staaten in ihrer Ehre und ihrem Rechte verletzt fühlen müssen, während die große gemeinsame deutsche Sache dadurch gefährdet werden konnte. Nachdem nun dieser Vorschlag aufgegeben worden, glauben wir uns auch der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß die neuen Missionen an einige norddeutsche und süddeutsche Höfe nicht dazu bestimmt sind, ihn in anderer Weise wieder aufzunehmen.

„Wir wollen hier nicht aueführlich hervorheben, daß eine bei den Königlichen Höfen gezogene Demarcations⸗Linie, wenn überhaupt eine solche gezogen werden müßte, als eine rein willkürliche erscheint, die auf keiner rechtlichen Grundlage ruht wir wollen nicht daran erinnern, daß es ja, wie bekannt, seiner Zeit nur von der Entschließung des Kurfürsten von Baden ab⸗ hing, gleich anderen Kurfürsten, den Königs⸗Titel anzunehmen, und daß er auf der Höhe stand und steht, ihn mit demselben Anspruch, mit derselben Ehre und Kraft zu führen, wie andere seiner Bundes⸗ genossen. Auch davon wollen wir nicht reden, daß, wenn man ein⸗ mal eine Gränzlinie zu ziehen für nöthig fände, man ein Land, wie Baden, von nahezu anderthalb Millionen Bevölkerung, von solcher Bedeutung als Glied des Ganzen durch seine intensiven Kräfte, durch seine lebenskräftige staatliche Entwicklung, durch seine geistige, po⸗ litische, industrielle und kommerzielle Kulturstufe nicht so unbeach⸗ tet bei Seite liegen lassen dürfte, weil sein Regent nicht den Königlichen Titel führt. Wir legen auf einen ganz anderen Grund hier alles Gewicht, nämlich darauf, daß eine Vereinbarung unter den Staaten zum Zweck der Verständigung mit der National⸗ Versammlung, um das tiefgefühlte Bedürfniß der Wiedergeburt Deutschlands in der Bildung einer kräftigen Centralgewalt, nach dem ausgesprochenen Nationalverlangen, zu befriedigen, sich nothwendig. auf die Interessen und Rechte aller deutschen Staaten ausdehnen müßte und daher nur eine gemeinsame von allen Staaten zugleich sein könnte.

„Es leuchtet ein, daß unser Ziel nur durch Opfer von allen Seiten zu erreichen ist, und daß daher eine vorläufige Vereinbarung unter einzelnen Staaten, weit entfernt, das große Werk zu fördern, nur neue Hindernisse der Verständigung hervorrufen müßte; es leuch⸗ tet ein, daß eine solche Verständigung nur in Franksurt selbst, dem allgemeinen Vereinigungspunkte der deutschen Staaten, wo alle An⸗ sichten und Forderungen zusammenströmen und gegenseitig geläntert, berichtigt und gewürdigt werden können, und wo alle Bevollmächtig⸗

das Gefühl des Rechts hat sie diktirt.

ten unter sich sowohl als mit der Centralgewalt und mit der Na⸗

tional⸗Versammlung in steter Berührung und Wechselwirkung stehen, den einzigen günstigen, den einzigen möglichen Boden finden könne.

„Ueberhaupt sind wir von der Ueberzeugung durchdrungen, daß, wenn es Ernst und Wahrheit damit werden soll, daß in dem in sich einigen Deutschland die einzelnen lebenskräftigen Glieder sich frei ver⸗ trauend und sicherstrebend bewegen sollen, der alte Weg diplomatischer Verhandlungen unter einzelnen deutschen Regierungen über allgemeine deutsche Angelegenheiten verlassen werden müsse. Dergleichen Ver⸗ handlungen haben schon dem ehemaligen Bundestage den letzten Le⸗ bensnerv gelähmt und sind dem Geiste, der durch die neue Schö⸗ pfung wehen soll, gänzlich entgegen. Die Regierung Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs kann und will nicht voraussetzen, daß Par⸗ tikular⸗Vereinbarungen der oben bezeichneten Art, wenn sie wirklich stattfänden, irgend etwas enthalten, das den Rechten Badens zu nahe träte und wogegen sie den feierlichsten Widerspruch erheben müßte. Wie weit bis zur äußersten Gränze alles Nothwendigen Se. Königl. Hoheit der Großherzog der gemeinsamen großen Sache des Vaterlandes, aber auch nur dieser, gleichmäßig mit Allen, seine Opfer zu bringen bereit sei, das ist in der Großherzoglichen Er⸗ klärung vom Sten v. M. bestimmt genug bezeichnet. Eben so bestimmt müßten wir aber auch erklären, daß Se. Königl. Hoheit es niemals mit seiner Gesinnung und seiner Pflicht als Regent gegen sein Land vereinbar⸗ lich finden könnte, irgend einer Zumuthung, die unter dem Vorgeben engerer politischer Einigung nur einem Partikular⸗Interesse zu Gute käme, ohne daß das wahre Bedürfniß der Nation befriedigt würde, oder den auf den bloßen Königstitel gebauten Ansprüchen Anderer zu weichen. Der Großherzog steht auf dem Boden der Gleichbe⸗ rechtigung und wird diesen Boden bis zur Vollendung des deutschen Verfassungswerks, zu der er mit aller Hingebung beitragen wird, nicht verlassen. Keinem Staate wird er von diesem Stand⸗ punkte aus das Recht anerkennen, durch eine Vereinbarung mit an-⸗ deren, an der er nicht Theil genommen und zu der er nicht zuge⸗ stimmt hätte, über irgend etwas zu verfügen, das in die Sphäre seines Rechts gehört, indem er nur der Ge⸗ sammtheit auf den Grund des deutschen Verfassungs⸗ werkes Opfer zu bringen bereit ist. Der Großherzog wird, das sind wir überzeugt, in dieser geraden, gerechten und deutschen Gesinnung von der Stimme und den Kräften seines Volkes und 5n der öffentlichen Meinung der deutschen Nation unterstützt werden.“

(Frankf. Journ.) Die neue bayerische Note an die Central⸗ gewalt verspricht zwar erst ein Ultimatum und detaillirte Vollmach⸗ ten, spricht sich jedoch bereits bestimmt dahin aus, daß Bayern zu keinem Ausschlusse Oesterreichs aus Deutschland, ja nicht einmal zu einer Stellung desselben in ein weiteres Bundesverhältniß stimmen werde. Nächstdem sucht die Note etwaigen allzu starken Anforderun⸗ gen an die souveraine Selbstständigkeit Bayerns vorzubeugen. Zu⸗ gleich erklärt die bayerische Regierung, daß sie mit der preußischen Note in einem Erbkaiserthum nicht eine Förderung, sondern ein Hin⸗ derniß der deutschen Einheit sehen würde.

Hannover. Hannover, 20. Febr. (Hannov. Ztg.) In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer zeigte (wie bereits er⸗ wähnt) der Ministerial⸗Vorstand Stüve an, das Gesammt⸗Ministe⸗ rium habe sich in Folge der Abstimmung vom vorigen Sonnabend veranlaßt gesehen, dem Könige ein Entlassungsgesuch einzureichen. Se. Majestät habe indessen das Gesuch nicht anzunehmen geruht, und die Ministerial⸗Vorstände würden die laufenden Geschäfte einst⸗ weilen noch fortführen.

Lang II. sagt, das Haus habe von den Ministern allerdings ein schweres Opfer verlangt, das Opfer ihrer Ueberzeugung. Aber der König selbst habe seiner Zeit seine Ueberzeugung dem Wohl des Landes zum Opfer gebracht. Er meint, das Ministerium sei unersetzlich und sein Rück⸗ tritt durchaus nicht genügend motivirt. Der König würde das Entlassungs⸗ gesuch hoffentlich nicht genehmigen.

Buddenberg trägt darauf an, die Debatte von vorigem Sonnabend in zweiter Lesung noch nicht wieder aufzunehmen, weil eine Verständigung zwischen der Kammer und der Regierung nicht erreicht sei, und weil das Ministerium sich jetzt nicht mehr im Stande sähe, die Angelegenheit zu vertreten.

Ministerial⸗Vorstand Stüve: Seine vorherige Aeußerung sei dahin zu verstehen, daß sie nur die laufenden Geschäfte fortführen, aber keine prinzipiellen Angelegenheiten verhandeln würden.

Lindemann: In allen constitutionellen Staaten sei es Gebrauch, daß während einer Ministerkrisis keine prinzipiellen Fragen verhandelt wür⸗ den. Man solle es beweisen, daß man von einem echt constitutionellen Geiste durchdrungen sei.

Lang II. hofft, die Kammer würde von ihrer letzten Abstimmung nicht lassen. Die nothwendige Konferenz mit der ersten Kammer könne zu einer Verständigung sühren. Die zweite Lesung müsse angenommen werden.

Buddenberg begründet nochmals seinen Antrag.

Freudentheil: Die Lage Hannovers und Deutschlands verlange Beendigung und Entscheidung der Frage. Lindemann's Bemerkung sei zwar richtig; aber die Kammer habe bereits entschieden und könne nicht mehr zurücktreten. Er beklagt die Krisis; aber die Ehre Hannovers stehe höher.

Reden will nur über die Form sprechen. Buddenberg hätte recht. Er kann nicht begreifen, warum die Minister schon jetzt aus der Sache eine Kabinetsfrage gemacht hätten.

Böhmer: Die Frage kann nicht weiter behandelt werden ohne ein Ministerium, welches sich dabei betheiligen kann und will. .

Windthorst: Es sei nicht seine Sache, darüber zu entscheiden, ob das Ministerium recht gehandelt habe oder nicht, die Sache zur Krisis zu bringen. Die Minister würden das wissen und nicht ohne Grund gehan⸗ delt haben. Ihm genüge, daß das Faktum da sei. Er stimmt Lindemann bei. Das Ministerium ist kein constitutionelles mehr; und man kann nur mit einem Ministerium verhandeln, welches Theil an der Sache nimmt.

Ellissen beklagt den Rücktritt des Ministeriums in seinem. und des Landes Namen. Das darf aber nicht die Abstimmung beeinflussen. Nur Er spricht über Recht und Rechts⸗ boden, über den berliner Schloßplatz und die Sandhügel in der Brigit⸗ tenau. Er erkennt an, daß, wenn man das Zeitalter des gegenwärtigen Ministeriums das silberne nennen wolle, wohl kein goldenes, sondern ein